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IAS 7: Cash Flow – das unterschätzte Statement Mailis Klaus Helmut Kerschbaumer 19. September 2016

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IAS 7: Cash Flow – das unterschätzte Statement

Mailis KlausHelmut Kerschbaumer—19. September 2016

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2© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

Agenda1 Das unterschätzte Statement

2 Regelungen auf einen Blick

3

Wesentliche Themen

− Klassifizierung der Cashflows− Angaben zu Zinsen, Dividenden und Steuern− Nicht zahlungswirksame Transaktionen− Cashflows in Fremdwährung− Derivate im Cashflow Statement

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3© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

Das unterschätzte Statement— Geldflussrechnung ist eines der Primary Statements— Zielsetzung:

— Grundlage zur Beurteilung der Fähigkeit zur Generierungvon Zahlungsmittel sowie zur Einschätzung des Liquiditätsbedarfs eines Unternehmens

— Information über einzelne relevante Zahlungsströme(Steueraufwand, Zinsen, Dividenden)

— Hohes Interesse bei den Kapitalmarktteilnehmern am Cashflow:

— “Profits are someone’s opinion whereas cash is fact”— Rücknahme der Bewertungsmaßnahmen /

Ermessensentscheidungen in der Geldflussrechnung— Cashflows sind ein wesentlicher Leistungsindikator und

Basis für eine künftige Finanzierung

— Häufige Beanstandungen im Rahmen von Prüfverfahrenim Enforcement

— Das 2. Jahr in Folge Schwerpunkt der FMA/OePR

Cash Flow

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Die wesentlichenRegeln

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Die wesentlichen Regeln (1/3)Ausgangspunkt -Geldflussrechnung

Darstellung des — operativen Cashflows (direkt oder indirekt ermittelt)

— ein indirekt ermittelter Cashflow aus der operativen Tätigkeit sollte mit dem Ergebnis vor oder nach Steuern beginnen

Darstellung des— Investitions- und Finanzierungscashflow (direkt, auf Bruttobasis, nicht saldiert)

Ein Saldierung von Zahlungsströmen ist in folgenden Fällen erlaubt …— bei Ein- und Auszahlungen für Posten mit großer Umschlagshäufigkeit, großen

Beträgen und kurzer Laufzeit

— bei Ein- und Auszahlungen im Namen von Kunden

Anteilsveränderungen an Tochtergesellschaften— Erlangung und Verlust von Beherrschung Investitionscashflow

— Änderung nicht beherrschender Anteile Finanzierungscashflow

Operat.Cashflow

Invest.Finanz.CashflowSaldieren

IAS 7.18

IAS 7.21

IAS 7.22

IAS 7.39

IAS 7.42A

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Die wesentlichen Regeln (2/3)Ausgangspunkt -Geldflussrechnung

Zinsen

Dividen-den

Steuern

Finanz-mittel

Erhaltene und gezahlte Zinsen und Dividenden— gesonderter Ausweis der gezahlten Beträge

— Zuordnungsmöglichkeit zum operativen-, Investitions- oderFinanzierungscashflow

— Aufteilung der gezahlten Beträge möglich

Ertragssteuern— gesonderter Angabe der gezahlten Beträge

— Zuordnung zum operativen Cashflow, außer sie können bestimmtenInvestitions- oder Finanzierungsaktivitäten zugeordnet werden

— Angabe des Gesamtbetrags bei Mehrfachzuordnung

IAS 7.35

IAS 7.31

Zahlungsmittel: Barmittel und Sichteinlagen

Zahlungsmitteläquivalente: kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nurunwesentlichen Wertschwankungen unterliegen

Kontokorrentkredite: wenn sie integraler Bestandteil des täglichen Cash Managements des Unternehmens sind

IAS 7.7f

Insights 2.3.50.20

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Neue Angaben aufgrund der Änderungen des IAS 7 — Darstellung der Veränderung von Finanzverbindlichkeiten, die als Cashflow aus der

Finanzierungstätigkeit gezeigt werden

— Einschließlich dazugehöriger finanzieller Vermögenswerte (zB ausAbsicherungsgeschäften)

— in Form einer Überleitungsrechnung

Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2017 beginnen, Vergleichszahlen sind nicht erforderlich

Die wesentlichen Regeln (3/3)Ausgangspunkt -Geldflussrechnung

FX

NEUab 1.1.2017!

IAS 7.28

IAS 7.25

IAS 7.27

IAS 7.44A

IAS 7. APP C

FX-Umrechnung— Nicht realisierte FX-Bewertungsgebnisse sind zu eliminieren

— Cashflows aus Geschäftsfällen in einer Fremdwährung sind mit dem zumZahlungszeitpunkt gültigen Wechselkurs umzurechnen

— Die Verwendung eines gewogenen Periodendurchschnittskurses ist ausVereinfachungsgründen zulässig, aber zu hinterfragen bei:

- starke Währungsschwankungen

- wesentlichen zeitpunktbezogenen Zahlungsströmen

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Wesentliche Themen

3− Klassifizierung der Cashflows− Angaben zu Zinsen, Dividenden, Steuern− Nicht zahlungswirksame Transaktionen− Cashflows in Fremdwährung− Derivate im Cashflow Statement

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Klassifizierung der Cash Flows (1/3)Fehlerfeststellung

Betriebliche Tätigkeiten:− Betriebliche Tätigkeiten sind die

wesentlichen erlösbringenden Tätigkeiten des Unternehmens, sowie andere Tätigkeiten, die nicht den Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen sind.

Was verlangt der Standard? – IAS 7.6

Feststellung

Die Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit sollen nur jene Aktivitäten eines Unternehmens abbilden, die zur Erzielung der wesentlichen Erlöse beitragen!

Sachverhalt

Investitionstätigkeiten:− Erwerb und die Veräußerung langfristiger

Vermögenswerte und sonstiger Finanzinvestitionen, die nicht zu den Zahlungsmitteläquivalenten gehören

Ein Unternehmen (kein Immobilienunternehmen) hat Erlöse aus dem Verkauf von Finanzimmobilien in Höhe von 20,8 Mio. Euro. Diese wurden im Cash Flow aus

der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen.

OePR Fehler-

fest-stellung

!

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Klassifizierung der Cash Flows (2/3)Fehlerfeststellung

Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit des berichtenden Unternehmens ist die Vermietung von Fahrzeugen.

Sachverhalt

Das berichtende Unternehmen hat die Zahlungsströme aus dem Erwerb und dem Verkauf der Fahrzeuge als Cashflow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen.

ESMA Durchsetzungsentscheidung

Die Darstellung der Cash Flows ist nicht IAS 7-konform.

Ein Unternehmen, das im Laufe seiner üblichen Geschäftstätigkeit regelmäßig Posten der Sachanlagen verkauft, die es zwecks Weitervermietung gehalten hat, überträgt diese

Vermögenswerte zum Buchwert in die Vorräte, wenn sie nicht mehr vermietet werden und zum Verkauf anstehen. Die Erlöse aus dem Verkauf dieser Vermögenswerte werden gemäß IAS 18 als

Umsatzerlöse ausgewiesen.

Der Verkauf ist als betriebliche Tätigkeit zu werten. Die Zahlungsströme stellen einen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit des Unternehmens dar.

Was verlangt der Standard? – IAS 16.68A iVm IAS 7.14

!

EECS/0214-04

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Klassifizierung der Cash Flows (3/3)Fehlerfeststellung

Wie sind die Anschaffung und die Zuwendungen in der Geldflussrechnung 20X6 und 20X7 darzustellen?

Sachverhalt

Die U GmbH erhält für in 20X6 erworbene Sachanlagen in SAV Investitionszuwendungen. Die Mittel fließen in 20X7. In der Bilanz zum 31.12.20X6 wird die Forderung auf Erhalt der Zuwendungen aktiviert und eine Kürzung der AHK der Investitionsgüter in entsprechender

Höhe gemäß IAS 20.27 vorgenommen.

Was verlangt der Standard?

Keine expliziten Regelungen:Zur Klassifizierung der Cashflows ist eine Ermessensentscheidung der U GmbH notwendig.

Operativer CF FinanzierungsCF InvestitionsCF

NEIN ? (uE )?

Maßgebliche Überlegungen

- Grundlagen für die Gewährung der Zuschüsse?- Zeitpunkt des Zahlungsflusses

- Saldierungsverbot im Investitionscashflow?

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Lessons to learnKlassifizierung der Cashflows

Die Zuordnung der Zahlungsvorgänge zu den drei Bereichen ist durch den Standard im Wesentlichen vorgegeben. Die Klassifizierung verlangt in einzelnen Fällen Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung von:− Unternehmenszweck− Grundlage einzelner ZahlungsvorgängeBetrifft ein Zahlungsvorgang unterschiedliche Funktionsbereiche, so ist er entsprechend aufzuteilen.Die vorgenommene Zuordnung zu den Bereichen unterliegt dem Stetigkeitsgrundsatz, sodass wesentliche Änderungen gemäß IAS 8 zu erläutern sind.

!IAS 7.13 - .17

IAS 7.12

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Weiters zu berücksichtigenKlassifizierung der Cashflows

Die Zuordnung muss gut überlegt sein, zB− Investitionen in Vermögensgegenstände (bspw. Aufbau einer

Marke): kein Investitionscashflow− Bei Kauf von Investitionsgütern auf Ziel: kein Investitionscashflow− Erwerb von Sachanlagen mit einer unüblich langen Zahlungsfrist:

nicht zahlungswirksame Transaktion zum Erwerbszeitpunkt und Finanzierungscashflow bei der Rückzahlung der Schuld

− Derivate: der Zahlungsstrom aus einem hedging instrument ist unabhängig von einer Hedge Accounting – Designation gemeinsam mit den Ein-/Auszahlungen des hedged items zu erfassen

− Finanzierungsleasing: Aufteilung des Zahlungsstroms in Tilgungs-(Finanzierungstätigkeit) und Zinsanteil (operative Tätigkeit/Finanzierungstätigkeit)

!

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Wesentliche Themen

3− Klassifizierung der Cashflows− Angaben zu Zinsen, Dividenden, Steuern− Nicht zahlungswirksame Transaktionen− Cashflows in Fremdwährung− Derivate im Cashflow Statement

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Angaben zu Zinsen, Dividenden, SteuernZinsen, Dividenden und Steuern

Gezahlten und erhaltenen Zinsen und Dividenden: Gesonderte Angabe und Klassifizierung stetig von Periode zu Periode als Cashflows aus operativer Tätigkeit, Investitions- oder Finanzierungs-

tätigkeit.

Gezahlten Ertragssteuern: Gesonderte Angabe und Klassifizierung als operative Tätigkeit, es sei denn die Zahlungen können Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zugeordnet werden.

Was verlangt der Standard? – IAS 7.31 & .35

Feststellung

Auch fehlende Pflichtangaben können Fehlerfeststellungen auslösen.

Sachverhalt

!

Gezahlte Zinsen, erhaltene Zinsen und Dividenden sowie gezahlte Ertragssteuern sind in der Geldflussrechnung für das Geschäftsjahr nicht gesondert angegeben.

OePR Fehler-

fest-stellung

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Gezahlte Zinsen und ZinsaufwandZinsen, Dividenden und Steuern

Lesson to learn

Plausibilitätscheck gezahlte Zinsen und Zinsaufwand: Eine Übereinstimmung ist nicht plausibel und sollte hinterfragt werden.

Fragerunde 1 des Enforcement

• Laut Geldflussrechnung stimmen die bezahlten Zinsen mit dem Zinsaufwand überein.

• Geben Sie an, in welchem Ausmaß die Bank von Transaktionskosten, Agien und/oder Disagien bei den Verbindlichkeiten betroffen ist und warum die Unterscheidung des daraus resultierenden Effektivzinses und des Nominalzinses keine Abweichung in der

Konzerngeldflussrechnung bzw. in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung verursacht hat.

Zinsen laut Cashflow: Zinsen laut Gewinn- und Verlustrechnung:

Sachverhalt

?

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Cashflows aus Ertragssteuern sind gesondert anzugeben und (idR) als Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit einzustufen.

Überleitung der Ertragssteuern

Was verlangt der Standard? – IAS 7.35

Lesson to learn

Überleitung zwischen Ertragssteuerzahlungen in GuV, OCI, Bilanz und CF erforderlichFX-Effekte beachten

Fragerunde 1 der Enforcement

!

Zinsen, Dividenden und Steuern

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Lessons to learnZinsen, Dividenden und Steuern

Angaben zu Zinsen, Dividenden und Steuern sind komplex und sollen eine sinnvolle Aussage darstellen— zB wie viele Steuern/Zinsen wurden „wirklich bezahlt“

(Stichwort: latente Steuern)?— Die Herleitung dieser Werte ist regelmäßig nur durch

Veränderungsrechnung möglich, diese muss aber nachvollziehbar sein.Die Zuordnung zu den Cash-Flow Klassen muss konsistent beibehalten werden.

!

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Wesentliche Themen

3− Klassifizierung der Cashflows− Angaben zu Zinsen, Dividenden, Steuern− Nicht zahlungswirksame Transaktionen− Cashflows in Fremdwährung− Derivate im Cashflow Statement

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Erwerb von Anteilen an assoziierten UnternehmenUnternehmenserwerb (1/7)

Sachverhalt

A kauft am 1.1.X6 40% von B für EUR 600 in bar und bilanziert es gem. Equity-Methode. B schüttet während des Jahres X6 eine Dividende von EUR 200 an A

aus. B hat im Jahr X6 insgesamt ein Ergebnis von EUR 300 erwirtschaftet.

Konzerngeldflussrechnung 1.1.x6 – 31.12.x6Konzern Konzern Konzern

1.1.x6 31.12.x6 1.1.-31.12.x6Bilanz GeldflussrechnungAktiva: Periodenergebnis 120

0 640 *1) Equity-Ergebnis -120Zahlungsmittel 600 80

Nettogeldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 0600 720

Passiva: Erwerb eines assoziierten Unternehmens -600Eigenkapital 600 720 erhaltene Dividenden 80

600 720 Cashflow aus Investitionstätigkeit -520

G&V Zahlungswirksame Veränderungen des Fonds -520Fondsmittelbestand zum 1.1.x6 600

Equity-Ergebnis 120 Fondsmittelbestand zum 31.12.x6 80Ergebnis vor Steuern 120Steuern 0Periodenergebnis 120

*1) = Kaufpreis 600 + Equity Ergebnis 120 (300 x 40%) - Ausschüttung 80 (200 x 40%)

Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

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Sukzessiver Unternehmenserwerb (1/4)Unternehmenserwerb (2/7)

Sachverhalt

A kauft weitere 20% an B per 1.1.X7. Der zu zahlende Kaufpreis bestimmt sich in Abhängigkeit der Ergebnisse von B, die in den Jahren X8 bis X10 erzielt werden,

und wird erst Anfang X11 an den Verkäufer bezahlt.

A schätzt den Kaufpreis für die 20% an B wie folgt:X7: EUR 400 zzgl EUR 30 TransaktionskostenX8: EUR 390X9: EUR 410X10: EUR 450 = Zahlung an Verkäufer in X11

Auswirkungen auf die Konzerngeldflussrechnung

Übernahme der Beherrschung Investitionstätigkeit: Mittelabfluss abzüglich der erworbenen Zahlungsmittel!

IAS 7.39

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Sukzessiver Unternehmenserwerb (2/4)Unternehmenserwerb (3/7)

Konzerngeldflussrechnung 1.1.x7 – 31.12.x7

Transaktionskosten sind nicht Bestandteil des Kaufpreises, sondern erfolgswirksam und somit Cashflow aus operativer Tätigkeit.

IFRS 3.53

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Sukzessiver Unternehmenserwerb (3/4)Unternehmenserwerb (4/7)

Bewertung des bedingten Kaufpreises Bis zur Zahlung im Jahr X11 werden alle erfolgswirksamen, aber

zahlungsneutralen Buchungen eliminiert

Konzerngeldflussrechnungen 1.1.X8 – 31.12.X10

IFRS 3.58

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Sukzessiver Unternehmenserwerb (4/4)Unternehmenserwerb (5/7)

Konzerngeldflussrechnungen 1.1.x11 – 31.12.x11

Zahlung des bedingten Kaufpreises Im Jahr X11 stellt der Geldabfluss einen Cashflow aus Investitionstätigkeit dar.

Eine wesentliche Finanzierungskomponente wäre herauszurechnen und als Finanzierungscashflow darzustellen.

IAS 7.16

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Erwerb der restlichen AnteileUnternehmenserwerb (6/7)

Sachverhalt

A kauft Ende X12 die restlichen 40% von B gegen Zahlung von EUR 900.Die Finanzierung erfolgt durch eine Kapitalerhöhung.

Konzerngeldflussrechnung 1.1.X12 – 31.12.X12

Transaktion ohne Erwerb oder Verlust der Beherrschung Finanzierungstätigkeit: Geldabfluss für den Erwerb von nicht beherrschenden

Anteilen IAS 7.42A

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Verkauf der AnteileUnternehmenserwerb (7/7)

Sachverhalt

A verkauft Ende X13 die gesamten Anteile von B gegen Zahlung von EUR 2.000 und tilgt den Bankkredit.

Konzerngeldflussrechnung 1.1.X13 – 31.12.X13

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Lessons to learnUnternehmenserwerb

Erwerb / Veräußerung von Anteilen an Unternehmen:− Darstellung als eine Zeile innerhalb des Geldflusses aus der Investitionstätigkeit

− Eliminierung nicht cashwirksamer Bestandteile des Kaufpreises (Stundung, bedingte Gegenleistung)

Bei Vollkonsolidierung:− Verminderung um übernommene Zahlungsmittel

− Anteilsbewegungen ohne Verlust der Beherrschung = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Bei Equity-Bewertung:− Wertänderungen müssen eliminiert werden

− Erhaltene Dividende = Investitions-Cashflow

Die spätere Zahlung des Kaufpreisdarlehens ist ein Cashflow aus der Investitionstätigkeit, wobei die in der Zahlung enthaltene Finanzierungskomponente auszuscheiden und als Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zu präsentieren ist!

!

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Weiters zu beachtenNicht zahlungswirksame Transaktionen

Nicht zahlungswirksame Transaktionen müssen in der Geldflussrechnung eliminiert werden− Tauschgeschäfte− Kauf von Sachanlagen (allgmein Investitionsobjekte) auf Ziel− Finanzierungsleasing− Share Based Payments− Erwerbsvorgänge iZm der Ausgabe von Eigenkapital- oder

Fremdkapitaltiteln− Umwandlung einer Schuld in Eigenkapital

!

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Cash Flow und AnlagespiegelSonstiges Thema

Fragerunde 1 der Enforcement

Lesson to learn

Konsistenzcheck Cash Flow – Anlagespiegel:

Erlöse aus dem Abgang von Anlagen (siehe Cash Flow)- Buchwertabgang (siehe Anlagespiegel)

= Gewinne/Verlust aus dem Abgang von Anlagen (siehe Cash Flow)

• Bitte erläutern Sie die Differenz zwischen den Investitionen in Sachanlagen laut Anlagespiegel und den Auszahlungen laut Geldflussrechnung.

• Bitte erläutern Sie die Differenz zwischen • den Buchwertabgängen bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe

von 569 TEUR (564 Sachanlagen, 5 immaterielle Vermögenswerte), • den Gewinnen/Verlusten aus dem Abgang von Anlagen in Höhe von 66 TEUR und• den Erlösen aus dem Abgang von Anlagen in Höhe von 751 TEUR.

!Ähnlicher Konsistenzcheck:

Zugänge lt. Anlagespiegel = Investitionen in Anlagevermögen lt. Cashflow ?(Achtung: Nicht zahlungswirksame Transaktionen!)

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Wesentliche Themen

3− Klassifizierung der Cashflows− Angaben zu Zinsen, Dividenden, Steuern− Nicht zahlungswirksame Transaktionen− Cashflows in Fremdwährung− Derivate im Cashflow Statement

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FX-Effekt = -167 Annahme: keine nicht

zahlungswirksamen Transaktionen

Cashflows in Fremdwährung (1/3)Fehlerfeststellung

Was verlangt der Standard? – IAS 7.27

Beispiel

Sachverhalt

Cashflows in Fremdwährung wurden mit dem Kurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Anforderungen für den Wechselkurs: Kurs, der dem tatsächlichen Kurs entspricht (kann ein gewogener Durchschnittskurs sein). Stichtagskurs ist gem. IAS 21 nicht erlaubt.

* Annahme: Durchschnittskurs weicht nicht wesentlich vom tatsächlichen Kurs ab.

OePR Fehler-

fest-stellung

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Cashflows in Fremdwährung (2/3)Fehlerfeststellung

Was verlangt der Standard? – IAS 7.28

Sachverhalt

Währungsumrechnungsbedingte Veränderungen von Nicht-Fondspositionen wurden als eigener Posten im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen:

Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Wechselkursveränderungen sind zu eliminieren; diese sind jedoch nicht als gesonderter Geldflussposten darzustellen.

OePR Fehler-

fest-stellung

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Cashflows in Fremdwährung (3/3)ESMA-Entscheidung

Sachverhalt

ESMA Durchsetzungsentscheidung

Was verlangt der Standard? – IAS 7.28

Das berichtende Unternehmen hat zwei ausländische Tochterunternehmen.

Zahlen aus dem Cashflow – Überleitung liquide Mittel: Veränderung der liquiden Mittel + 90.960Wechselkurseffekte auf die liquiden Mittel -711.008

Sehr hoch?→ enthält auch die Veränderung der FX-Rücklage

EECS/0111-07

Die Darstellung der Cash Flows ist nicht IAS 7-konform. Der operative Cashflow wurde zu niedrig dargestellt, weil die Wechselkurseffekte von ausländischen Tochterunternehmen nicht eliminiert

wurden.

Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Wechselkursänderungen sind nicht als Cashflows zu betrachten.

Nur die Wechselkurseffekte auf die liquiden Mittel selbst sind in der Überleitung der liquiden Mittel darzustellen (=Cash Anfangsbestand * Veränderung des Wechselkurses) !

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Lessons to learnCashflows in Fremdwährung

Die Auswirkungen von Wechselkursänderungen führen regelmäßig zu Verwerfungen, die in der Geldflussrechnung zu eliminieren sindWird die Geldflussrechnung aus dem Konzernabschluss abgeleitet, so wird die FX-Problematik durch die bei Erstellung des Konzernabschlusses durchgeführte Währungsumrechnung mitbestimmtDie Erstellung der Konzerngeldflussrechnung bedarf der Unterstützung einer guten Konsolidierungssoftware, welche die Zahlen weitgehend aufbereitetDie Umrechnung des Cashflows erfolgt idR zum Durchschnittskurs. ACHTUNG bei starken Änderungen (zB Rubel im Jahr 2014)!Die Umrechnung von wesentlichen Finanzierungen / Rückzahlungen / Dividenden: bei großen Beträgen jedenfalls den tatsächlichen Kurs verwenden

!

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Wesentliche Themen

3

− Klassifizierung der Cashflows− Angaben zu Zinsen, Dividenden, Steuern− Nicht zahlungswirksame Transaktionen− Cashflows in Fremdwährung− Derivate im Cashflow Statement

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Derivate im Cashflow Statement (1/2)Derivate im Cashflow Statement

Sachverhalt

Bilanz für Konzern per 1.1.X6 und 31.12.X6

Das Unternehmen hält seit dem 31.12.X4 ein festverzinsliches Wertpapier im AFS-Bestand. Um es gegen Wertschwankungen abzusichern, wird am 31.12.x5

ein "pay-fixed receive-variable" Zinsswap abgeschlossen. Zinsen 3% vom Nominale. Zum 31.12.x6 wird das AFS-Papier verkauft und der Swap beendet. Die

Wertentwicklung:

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Derivate im Cashflow Statement (2/2)Derivate im Cashflow Statement

KonzernGuV 1.1.X6 – 31.12.X6 KonzernCF 1.1.X6 – 31.12.X6

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Überleitung zur BewegungsbilanzSonstiges Thema

Fragerunde 1 der Enforcement

Lesson to learn

Ausschnitt aus dem Cashflow:

Frage:

Konsistenzcheck Cashflow – Bilanz: Unternehmen müssen die Werte aus dem Cashflow auf die Bilanzwerte überleiten können. !

Auf Basis des Konzernabschlusses ergibt sich folgende Berechnung des Cashflows aus Derivaten:• Derivate aktiv (Rückgang) 9.586• Derivate passiv (Anstieg) 14.123= Bilanzänderungen 23.709• Wertänderungen über OCI - 8.901• Wertänderung Nettogewinne 1.986= 16.796

Erläuterung in den Notes

OCI

Erläuterung in den Notes

?

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Lessons to learnCashflows in Fremdwährung

Der Zahlungsstrom aus einem hedging instrument ist unabhängig von einer Hedge Accounting –Designation im Einklang mit den Ein-/Auszahlungen des hedged items zu erfassenUnternehmen müssen die Werte aus dem Cashflow auf die Bilanzwerte überleiten können!

!IAS 7.16

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KontaktMailis Klaus ACCAManagerDepartment of Professional Practice

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Mag. Helmut KerschbaumerWirtschaftsprüferPartner, Audit

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kpmg.at

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