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IDW S 6 IN DER FASSUNG 2018

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IDW S 6

IN DER FASSUNG 2018

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IDW S 6 IN DER FASSUNG 2018

Am 18.7.2018 veröffentlichte das IDW die finale Fassung des IDW S 6 zur Neufassung

des Standards zu Sanierungskonzepten sowie die entsprechenden Fragen und Ant­

worten dazu. Gegenüber dem Entwurf aus 2017 wurde noch stärker auf die Kernan­

forderungen des BGH fokussiert und um betriebswirtschaftliche Hintergrundinfor­

mationen gekürzt. Auch berücksichtigt die verabschiedete Fassung stärker die

Besonderheiten bei der Erstellung von Sanierungskonzepten für kleinere Unterneh­

men. Der Entwurf sah zunächst vor, dass für die Sanierungsfähigkeit eine branchenüb­

liche Rendite und ein branchenübliches bilanzielles Eigenkapital erreicht werden muss.

Von dieser „harten“ Forderung ist finale Fassung des Standards abgerückt. Sie stellt

vielmehr die Refinanzierbarkeit und insoweit die Angemessenheit von Rendite und

Eigenkapital in den Vordergrund. Danach ist es auch zulässig, neben dem bilanziellen

Eigenkapital nachrangige und langfristig zur Verfügung gestellte Fremdkapitalbe­

standteile zu berücksichtigen.

Mit der Fokussierung auf das Kriterium der Wettbewerbsfähigkeit stehen die betriebs­

wirtschaftlichen Anforderungen an die Sanierungsfähigkeit darüber hinaus im Ein­

klang mit den Anforderungen der EU­Kommission an Sanierungskonzepte. Gesetzgebungsprozess abgeschlossen

KÜRZER UND PRÄGNANTER

Die Neufassung des IDW S 6 ist im Umfang um

ca. 40 % kürzer als die Vorgängerfassung vom

20.8.2012. Die bisher enthaltenen Erläuterungen

der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge,

etwa bei den Ausführungen zur Analyse der Unter­

nehmenslage, zu den Krisenstadien, zu Maßnah­

men zur Überwindung der Krisenstadien und zum

Leitbild des sanierten Unternehmens, wurden im

IDW S 6 deutlich gekürzt. Die bisherigen Erläute­

rungen finden sich nunmehr in den zusammen

mit der Neufassung des IDW S 6 veröffentlichten

(unverbindlichen) Fragen und Antworten (F & A).

Die Änderungen gegenüber dem bisherigen

Standard aus 2012 sind positiv zu bewerten, insbe­

sondere die umfangreichen Kürzungen und die

Klarstellungen zu Sanierungskonzepten für mittel­

ständische Unternehmen.

Kritisch wurde die Re gelung gesehen, dass sich

das erforderliche branchenübliche Eigenkapital

an bilanziellen Größen bemisst und nicht das wirt­

schaftliche Eigenkapital zugrunde gelegt wird.

Kontrovers diskutiert wurde auch das Erfordernis

einer branchenüblichen Rentabilität.

DIE ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK

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DEZIDIERTER ABLAUF EINES SANIERUNGS-

KONZEPTS

Darüber hinaus wird in der finalen Fassung des

IDW S 6 der typische Ablauf der Erstellung eines

Sanierungskonzepts klarer als bisher herausgestellt

(vgl. Abb. 2). Das 2­Stufen­Konzept mit der Fort­

führungsfähigkeit (Stufe 1) und Wettbewerbsfähig­

keit (Stufe 2) bleibt unverändert.

SANIERUNGSKONZEPT

SANIERUNGSFÄHIGKEIT MIT FOKUS AUF

REFINANZIERUNGSFÄHIGKEIT

Im Zusammenhang mit der Beurteilung der Sanie­

rungsfähigkeit liegt ein stärkerer Fokus auf der

Refinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens.

Dazu grenzt der neue IDW S 6 Begrifflichkeiten

klarer voneinander ab: Die Wettbewerbsfähigkeit

setzt Refinanzierbarkeit am Markt voraus. Voraus­

setzung hierfür ist wiederum grundsätzlich eine

angemessene Rendite und ein angemessenes

Eigenkapital. Für den Nachweis der Angemessen­

heit des Eigenkapitals ist nicht mehr nur das bilan­

zielle Eigenkapital maßgebend. Darüber hinaus

kann unter bestimmten Voraussetzungen wirt­

schaftliches Eigenkapital bei der Beurteilung der

Angemessenheit berücksichtigt werden. Zur Beur­

teilung der Angemessenheit der Rendite kön­

nen neben der Branchenüblichkeit auch andere

Indikatoren, etwa ratingorientierte Verfahren

oder alternative Kennzahlen herangezogen wer­

den.

Neben der erheblichen Kürzung, dem größeren

Raum für kleinere Unternehmen und der noch kla­

reren Fokussierung auf die vom BGH definierten

und unverändert gebliebenen Kernanforderungen,

orientiert sich die Anwendung des neuen IDW S 6

an den Grundsätzen der Wesentlichkeit, Klarheit

und Eigenverantwortlichkeit.

Analyse einer möglichen Insolvenzreife gem. IDW S 11

und Maßnahmen zur Überwindung einer etwaigen

Insolvenzreife

1. Fortführungsfähigkeit (Stufe 1)

= Durchfinanzierung iS einer positiven insolvenzrechtlichen

Fortbestehensprognose im Prognosezeitraum des Kon­

zepts

2. Sanierungsfähigkeit (Stufe 2) = Stufe 1

+ Wettbewerbsfähigkeit am Ende des Prognosezeit­

raums

Ausschluss der Insolvenzreife im Erstellungszeitraum

Konzeptentwurf

Zustimmung der Stakeholder

Konzeptentwurf

Auftragsannahme

Vorstufe

Auftragsdurchführung

Konzepterstellung

KonzepterstellungUmsetzung

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SKALIERBARES SANIERUNGSKONZEPT

FÜR KMU

Hinsichtlich Sanierungskonzepte für kleinerer Un­

ternehmen wird klargestellt, dass auch sie sämtli­

che – durch den IDW S 6 betriebswirtschaftlich

konkretisierte – Anforderungen des BGH erfüllen

müssen. Angesichts der typischerweise geringeren

Komplexität dieser Unternehmen kann (bzw. muss)

jedoch das Sanierungskonzept skaliert und auf die

speziellen Umstände des Einzelfalls angepasst wer­

den. Dadurch können bei kleineren Unternehmen

schlankere Sanierungskonzepte erstellt werden.

Hinzuweisen ist darauf, dass dem regelmäßig ge­

ringeren Aufwand aus der geringeren Komplexität

in der Praxis oftmals Mehraufwendungen durch

eine unzulängliche Datenlage und fehlende Steue­

rungsinstrumente gegenüberstehen

WANDLUNGS- UND ADAPTIONSFÄHIGKEIT

Vor dem Hintergrund eines sich dynamisch verän­

dernden Umfelds unterstreicht die Neufassung des

Standards zudem das Erfordernis einer Kultur der

Wandlungs­ und Adaptionsfähigkeit im Unterneh­

men, etwa im Zusammenhang mit der Digitali­

sierung.

Fortführungsfähigkeit liegt vor, wenn das Unter­

nehmen im Prognosezeitraum des Sanierungskon­

zepts im Sinne einer positiven insolvenzrechtlichen

Fortbestehensprognose durchfinanziert ist. Im Rah­

men der Wettbewerbsfähigkeit erfolgt eine stärke­

re Fokussierung auf die Refinanzierungsfähigkeit

des Unternehmens: Die Wettbewerbsfähigkeit

setzt Refinanzierbarkeit am Markt voraus. Dazu

sind wiederum eine angemessene Rendite und ein

angemessenes Eigenkapital erforderlich. Der Spiel­

raum für den Nachweis der Angemessenheit des

Eigenkapitals hat sich erhöht, unter bestimmten

Voraussetzungen kann auch wirtschaftliches

Eigenkapital berücksichtigt werden. Zur Beurtei­

lung der Angemessenheit der Rendite können

neben der Branchenüblichkeit auch andere Indika­

toren, etwa ratingorientierte Verfahren oder alter­

native Kennzahlen, dienen.

Darüber hinaus wird klargestellt, dass nach der

Auftragsannahme in einer Vorstufe zunächst eine

unverzügliche Beurteilung der Insolvenzantrags­

gründe nach IDW S 11 erforderlich und eine Insol­

venzreife auszuschließen ist. Bei akuter Illiquidität

müssen unverzüglich innerhalb von maximal drei

Wochen Gegenmaßnahmen konkretisiert und

umgesetzt werden.

Sanierungsfähigkeit

Stufe 1: Fortführungsfähigkeit

Stufe 2: Wettbewerbsfähigkeit

Geschäftsmodell / Leitbiid

Finanzierbarkeit am Markt

Mitar­ beiter

Angemessenes Eigenkapital

Manage­ ment

Produkte / Dienstleis­

tungen

(digitale) Anpassungs­

fähigkeitEtc.

Angemessene Rendite

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FACHLITERATUR

Bernhard Steffan, Janina Poppe, Die Sanierungs­

fähigkeit eines Konzerns und seiner Konzernunter­

nehmen nach IDW S 6, Indat Report 06 2018

Bernhard Steffan, Sanierungskonzepte nach IDW S 6:

Auch Bestandteile des wirtschaftlichen Eigenka­

pitals können berücksichtigt werden, WPg 2017,

S. 1048

Bernhard Steffan, BGH­ und EU­konform: Der IDW

S 6 in der Fassung 2017, ZIP 2018, S. 1767

Der neue IDW S 6, Finance Magazin,

September/Oktober 2018, S. 62

VERWEIS AUF HANDELSRECHTLICHE

FORTFÜHRUNGSWERTE

Anders als in der Vorgängerversion wurde auf

Aus führungen zur handelsrechtlichen Fortfüh­

rungsannahme nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB

verzichtet. Diesbezüglich hat der BGH mittlerweile

klargestellt, dass bei einer positiven insolvenz­

rechtlichen Fortbestehensprognose auch handels­

rechtlich Fortführungswerte angesetzt werden

können.

GROBER RAHMEN FÜR SANIERUNGS-

KONZEPT

Das Muster einer Schlussbemerkung zum Fortfüh­

rungskonzept wurde in die F & A übernommen.

Der IDW S 6 enthält in der finalen Fassung ferner

ein Gliederungsbeispiel für ein Sanierungskonzept,

das aber bewusst nur einen groben Rahmen für

das Sanierungskonzept vorgeben soll.

EUROPATAUGLICHKEIT

Der Blick über die Grenze nach Brüssel zeigt, dass

auch dort das Eigenkapital und die Renditefähig­

keit (definiert als langfristige Eigenkapitalrentabili­

tät) des sanierten Unternehmens als zentrale

Indikatoren für die Sanierungsfähigkeit gelten. So

sind die Anforderungen an die Sanierungsfähigkeit

in den Leitlinien für die Jahre 2014 bis 2020 für

staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturie­

rung nichtfinanzieller Unternehmen nahezu de­

ckungsgleich mit denen des IDW S 6.

Auch der Vorschlag für eine Richtlinie des euro­

päischen Parlaments und des Rates über präven­

tive Restrukturierungsrahmen stellt für das sanier­

te Unternehmen auf dessen langfristige Rentabi­

lität ab. Insoweit eignet sich der IDW S 6 auch als

deutsche „Blaupause“ für einen Restrukturierungs­

plan, da er nicht nur nationale Anforderungen,

sondern auch die EU­rechtlichen Vorgaben ab­

deckt.

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