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IG Metall Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 Gesundheit fördern – statt Kranke bestrafen! Betriebliche Gesundheitspolitik aktiv mit der IG Metall gestalten

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Gesundheit fördern –statt Kranke bestrafen!

Betriebliche Gesundheitspolitik

aktiv mit der IG Metall gestalten

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Situation in den Betrieben Belastungen nehmen zu, hinzu kommt Stress durch Personalabbau,

Leistungsdruck, Überstunden,Flexibilisierung, Arbeitnehmer kommen trotz Krankheit zur Arbeit, Krankenstandsdiskussion wird zum Dauerbrenner, Management setzt alte Vorurteile in Umlauf -

Motivationsmangel, Blaumachen, Maßnahmen der Krankenkontrolle stehen im

Vordergrund, menschengerechte Arbeitsgestaltung und Förderung

der Gesundheit ist oft kein Thema im Betrieb.

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Entwicklung im Arbeits- und Gesundheitsschutzund betriebliche Gesundheitsförderung

• 1949 Gesundheitsbegriff der Weltgesundheitsorganisation (WHO)• 1972 Novellierung BetrVG – Ausweitung der Mitbestimmung beim Arbeitsschutz• 1973 Arbeitssicherheitsgesetz - betriebsärztliche und sicherheitstechnische

Betreuung• 1987 WHO-Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung• 1989 Gesundheitsreformgesetz - § 20 Sozialgesetzbuch V • 1989 EG-Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie• 1996 Arbeitsschutzgesetz• 1996 Sozialgesetzbuch VII• 1997 Empfehlungsvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Gesetzlicher

Krankenversicherung und Gesetzlicher Unfallversicherung• 1997 Luxemburg-Deklaration - Europäisches Netzwerk betriebliche

Gesundheitsförderung• 2000 Neufassung des § 20 SGB V• 2000 Novellierung Schwerbehindertengesetz (SchwbG)

Zeittafel

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Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Was ist eigentlich Gesundheit? (1)

Über Gesundheit gibt es unterschiedliche Sichtweisen:

Aus Sicht der Medizin und der Sozialversicherung:• Medizin und auch Sozialversicherung haben keine Definition von Gesundheit.

Gesundheit ist Leistungsfähigkeit und kann gemessen werden. Krankheit ist die Abweichung von der Norm - Abweichung von „Gesundheit“.

• Der gesunde Mensch wird analog einer Maschine betrachtet - er leistet regelhaft seine Arbeit.

Definition:

• „Krankheit“ im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein regelwidriger Körper- und/oder Geisteszustand, dessen Eintritt entweder die Notwendigkeit einer Heilbehandlung oder die Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.

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Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Was ist eigentlich Gesundheit? (2)

Aus Sicht der Weltgesundheitsorganisation (WHO):

Die Sichtweisen über Gesundheit haben sich nach 1945 durch die WHO verändert:

Ƨ die Bedingungen, unter denen Menschen gesund bleiben werden jetzt einbezogen.

ƀ Will man Krankheiten vorbeugen, reicht es nicht aus, sie zu kurieren,es muss vor allem die Gesundheit in ihren körperlichen, seelisch-geistigen und sozialen Bezügen gefördert werden.

Definition:

• Gesundheit ist der Zustand „vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens“ und nicht „das Freisein von Krankheiten und Gebrechen“.

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Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Was ist eigentlich Gesundheit? (3)

Auf weitere Gesichtspunkte für Gesundheit weist dieWHO-Ottawa-Charta 1987 hin:

• „Gesundheit ist die Fähigkeit und die Motivation, ein wirtschaftlich und sozial aktives Leben zu führen“

Auch die Humanpsychologie trägt zu einer ganzheitlichen Sichtweise von Gesundheit bei:

• „Gesund ist, wer sich aktiv, planvoll und zielgerichtet in seiner Welt bewegt, wer sich weiterentwickelt und nicht auf seinem Entwicklungsstand verharrt. Gesund ist, wer sich vor dem Hintergrund langfristiger Zielsetzungen neue Handlungs- und Lebensbereiche durch Lernen erschließt.“

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Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind Zustände, Ereignisseund Einwirkungen bei der Arbeit und/oder in der Arbeitsumwelt,die Gesundheitsstörungen nachvollziehbar verursachen,begünstigen oder die Gesundheit in sonstiger Weise nachteiligbeeinflussen können.

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Was sind arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren?

Definition der Vereinigung der Metall Berufsgenossenschaften(VMBG):

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Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) 1972Erweiterte Mitbestimmung im Arbeitsschutz

Überwachung § 80 (1) BetrVG: Einhaltung geltender Vorschriften

Mitwirkung: Information, Beratung, Unterstützung § 89 BetrVG: Anregungen, Beratung, Auskunft, Information § 90 BetrVG: Unterrichtung, Beratung § 9 ASiG: Zusammenarbeit mit

Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt § 11 ASiG: Arbeitsschutzausschuss

Mitbestimmung § 91 BetrVG: korrigierende Mitbestimmung § 87 (1) 7: Mitbestimmung bei Umsetzung

von Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung

Arbeitssicherheitsgesetz 1973

• Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn bei Problemen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes beraten und unterstützen sollen.Sie haben mit dem Betriebsrat zusammen zu arbeiten und ihn zu beraten. Ziel der Fachberatung ist:

1. Die optimale Umsetzung der Arbeitsschutzgesetzgebung in den Betrieben,

2. Die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz durch gesicherte arbeitsmedizinische, sicherheitstechnische und andere arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse,

3. Die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz sollen einen hohen Wirkungsgrad erreichen

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Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

WHO-Ottawa-Charta 1987

Ganzheitliche Sichtweise durch die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung

• „Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen ist es notwendig, dass sowohl Einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. verändern können.“

Gesundheitsförderung ist eine Querschnittsaufgabe. Sie muss auf allen Ebenen und in allen Politikbereichen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das kann z.B. sein:

• Gesundheitsförderung in der Gemeinde

• Gesundheitsförderung im Stadtteil

• Gesundheitsförderung in Schulen

• Betriebliche Gesundheitsförderung

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Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Gesundheitsreformgesetz 1989

§ 20 Sozialgesetzbuch V:*

• Die Krankenkassen erhalten erstmals den Auftrag, Maßnahmenzur Betrieblichen Gesundheitsförderung einzuleiten

• Die Krankenkassen sind verpflichtet bei der Prävention arbeitsbedingterGesundheitsgefahren mit den Berufsgenossenschaftenund den staatlichen Arbeitsschutzämtern zusammenzuarbeiten.

*Dieser Paragraph wurde vor allem von Ärzten heftig kritisiert und laufend

verändert. Dennoch trug er zur Entwicklung des Konzepts der betrieblichen

Gesundheitsförderung bei.

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Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Neuerungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Artikel 118 a EWG-Vertrag (1987) (neu: Art. 137 EGV)• Verbesserung der Arbeitsumwelt zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der

Arbeitnehmer

EG-Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie (1989) EG-Arbeitsschutz-Einzelrichtlinien (1989 ff.)

z.B.: PSA, Manuelle Handhabung von Lasten, Arbeit an Bildschirmgeräten

Arbeitsschutzgesetz (1996) mit weiteren Verordnungen• z.B. zu Lastenhandhabung, Bildschirmarbeit (1996) • Gesetzesänderungen z.B. Arbeitssicherheitsgesetz, BetrVG

Weitere Neuerungen im Arbeits- u. Gesundheitsschutz-Recht: Arbeitszeitgesetz, Gefahrstoffverordnung, SGB VII.

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Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Neuerungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Sozialgesetzbuch VII 1996• Erweiterte Aufgaben der Berufsgenossenschaften,• Beratung und Kontrolle der Betriebe bei der Prävention arbeitsbedingter

Gesundheitsgefahren,• Zusammenarbeit mit den Krankenkassen (§ 14 SGB VII).

Novellierung § 20 SGB V 200 Verpflichtung zur Qualitätssicherung

Schwerbehindertengesetz 2000

Aufgaben der bei der Prävention (§ 14 SchwbG)

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Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Neue Leitbilder in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Orientierung am WHO-Gesundheitsbegriff, systemische, ganzheitliche Betrachtungsweise, Primärprävention und ständige Verbesserung, umfassende Gestaltung von Arbeitssystemen, Ermittlung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Grundsätze der Gefahrenverhütung (Rangfolge), Orientierung am Stand der Technik und Wissenschaft, Sicherheit und Gesundheit als Führungsaufgabe, Beteiligung der Beschäftigten, Berücksichtigung von Zielgruppen, Betreuung kleiner und mittlerer Betriebe, Betriebliche und überbetriebliche Kooperation und Vernetzung, Orientierung an Qualitätsstandards.

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Entwicklung in der betriebliche Gesundheitspolitik

Empfehlungsvereinbarung zwischen Berufsgenossenschaften und

Krankenkassen 1997

Kernpunkte:

• Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren,• Regelung der Kompetenzbereiche, Aufgaben und Pflichten,• Nutzung unterschiedlicher Informationen, Instrumente und Methoden,• Zusammenarbeit auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene,• Mitteilung von berufsbedingten gesundheitlichen Gefährdungen oder

Berufskrankheiten.• Perspektiven:

- Erprobung gemeinsamer praxisnaher Projekte,

- Entwicklung von Methoden der Informationsgewinnung und Präventionskonzepte,

- regelmäßiger Erfahrungsaustausch und Qualifizierung,

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Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Europäisches Netzwerk „Betriebliche Gesundheitsförderung“

• Luxemburg-Deklaration 1997:

Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Dies kann durch Verknüpfung folgender Ansätze erreicht werden:

• Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen,• Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung,• Stärkung der persönlichen Kompetenz,

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Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Neufassung § 20 SGB V

Krankenkassen erhalten neue Handlungsmöglichkeiten in der BGF • (...)

(2) Die Krankenkassen können den Arbeitsschutz ergänzendeMaßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen(...)Die Krankenkassen arbeiten bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen und unterrichten diese über die Erkenntnisse, die sie über Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen gewonnen haben. Ist anzunehmen, dass bei einem Versicherten eine berufsbedingte gesundheitliche Gefährdung oder eine Berufskrankheit vorliegt, hat die Krankenkasse dies unverzüglich den für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen und dem Unfallversicherungsträger mitzuteilen.

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Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Leistungen der Krankenkassen (1)

Krankenkassen müssen folgende Schwerpunkte* der betrieblichen Gesundheitsförderung setzen:

1. Arbeitsbedingte körperliche Belastungen,

2. Psychosozialer Stress,

3. Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung,

4. Genuss- und Suchtmittelkonsum,

5. Betriebsverpflegung.

*Von den Spitzenverbänden der Krankenkassen wurde ein Leitfaden entwickelt, der gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Umsetzung des § 20 SGB V festlegt. Der Leitfaden kann bei den Krankenkassen abgerufen werden

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Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Leistungen der Krankenkassen (2)

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung könnenKrankenkassen Aufgaben übernehmen:

• Beratung und Information,

• Projektmanagement betriebliche Gesundheitsförderung,

• Moderation von Gesundheitszirkeln,

• Durchführung und Auswertung von Belegschaftsbefragungen,

• Erstellen betrieblicher oder branchenbezogener Gesundheitsberichte,

• Dokumentation, Bewertung von Maßnahmen.

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Qualitätssicherung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Anforderung an den Betrieb

Die Unterstützung durch die Krankenkasse stellt Anforderungen an den Betrieb, daher muss:

• der Arbeitgeber und der Betriebsrat eingebunden sein,

• der datenschutzrechtliche Aspekt berücksichtigt werden,

• ein integriertes Konzept der betrieblichen Gesundheitsförderung vorliegen,

• der Betrieb sich zur Qualitätssicherung verpflichten.

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Qualitätssicherung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Krankenkontrolle fördertnicht die Gesundheit

Krankenkontrolle und Bestrafung von Kranken gehören nicht zur Philosophie der Betrieblichen Gesundheitsförderung und des Arbeitsschutzgesetzes

Maßnahmen, die nicht zur betrieblichen Gesundheitsförderung gehören:• Einstellungsuntersuchungen ohne Arbeitsplatzbezug,• Systematische und gestufte Krankenrückkehrgespräche,• Verschärfte Anzeige und Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit,• Aufforderung zum vorzeitigen Abbruch der Arbeitsunfähigkeit,• Verabreichung von Medikamenten im Betrieb,• Anprangern von Krankheitsquoten,• Anwesenheitsbindung durch Kürzung von Prämien, Sonderzahlungen,• Fehlzeitenbriefe und Krankenbesuche,• Verschärfte Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen

auf Wunsch des Arbeitgebers,• Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit durch den Betriebsarzt,• Aufforderung zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht für den behandelnden Arzt,• Abmahnung,• krankheitsbedingte Kündigung.

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BGF als Querschnittsaufgabe

Betriebliche Gesundheitsförderungals Querschnittsaufgabe

Betriebliche Gesundheitsförderung tangiert alle Ebenenund alle Bereiche im Betrieb

Ausgangsfragen für jeden Betrieb müssen sein: • Welche krank machenden körperlichen, psychischen und sozialen

Belastungen sind im Betrieb? • Welche gesundheitsfördernde Bedingungen braucht der Betrieb damit die

Arbeitnehmer leistungsfähig bleiben und nicht krank werden und schließlich• Was muss im Betrieb konkret geändert werden?• Sind alle Betriebsbereiche eingebunden und arbeiten sie in Fragen der Sicherheit

und des Gesundheitsschutzes auch zusammen (z.B. Personalabteilung, Betriebsrat, Arbeitsschutzexperten, Umweltschutz, Planung, Einkauf,Verwaltung, Produktion, Ausbildung, Sozialdienste)?

• Sind die Beschäftigten ausreichend beteiligt?

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Qualitätssicherung in der betrieblichen Gesundheitspolitik

Qualitätskriterien der betrieblichen Gesundheitsförderung

Vom Europäischen Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung wurde ein „Fragebogen zur Selbsteinschätzung“* entwickelt.

Arbeitgeber, Betriebsräte und Beschäftigte können damit feststellen,wie die Qualität der betrieblichen Gesundheitspolitik in ihrem Betrieb ist. Gefragte wird nach:

1. Betriebliche Gesundheitsförderung und Unternehmenspolitik,2. Personalwesen und Arbeitsorganisation,3. Planung betrieblicher Gesundheitsförderung,4. Soziale Verantwortung,5. Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung,6. Ergebnisse betrieblicher Gesundheitsförderung.

*Qualitätskriterien und Fragebogen können angefordert werden bei:BKK Bundesverband, Europäisches Informationszentrum, Kronprinzenstr. 6, D-45128 Essen, E-mail: [email protected]

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BGF als Querschnittsaufgabe

Arbeitskreis Gesundheit

AKGesund-

heit

MaßnahmenPlanen und Durchführen

Befragungen

KK-Daten

Betriebs-daten

Daten

GesundheitsberichtGesundheitszirkel

GZ1

GZ3

GZ2

Belastungen,

Erkrankungen,

Vorschläge

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BGF als Querschnittsaufgabe

Instrumente

Gesundheitsbericht Arbeitskreis Gesundheit/Arbeits-

schutzausschuss

Befragungen und Gesundheitszirkel

Analyse der Zusammenhänge

Bestandsaufnahme betrieblicher Belastungen, Gefährdungen und gesundheitliche Auswirkungen

Erkennen von Problemfeldern und Zielgruppen

Bewertung, Umsetzung, Überprüfung konkreter Gestaltungsvorschläge

Beteiligungsmöglich-keiten der Beschäftigten

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BGF als Querschnittsaufgabe

Welche Maßnahmen kannder Betrieb treffen?

Formal kann man zwei Ebenen zu unterscheiden, die jedoch in der Praxissich ergänzen und eng miteinander verknüpft sind

1. Gesundheit schützen aufder Grundlage der Arbeitsschutzgesetzgebung

Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Dazu gehören technische, organisatorische, ergonomische und verhaltensbezogene Maßnahmen und auch der soziale Arbeitsschutz

2. Gesundheit fördern durch den Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen, z.B.: Gesundheitszirkel,Befragungen Qualifizierung der Mitarbeiter und

Mitarbeiterinnen Schulung der Vorgesetzten Fördermaßnahmen für Schwerbehinderte,

ältere Beschäftigte, Frauen, Auszubildende und ausländische Arbeitnehmer

Maßnahmen der Arbeitsorganisation zum Abbau von Stress

Verbesserung des Betriebsklimas Sozialberatung und Suchtprävention Arbeitsbezogene Rückenschulen,

Erholungs- und Bewegungspausen Betriebsverpflegung Kinderbetreuung

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Die Zusammenarbeit gestalten

Innerbetriebliche Stellen für die BGF

Schwer-behinderten-Vertrauens-

Leute (§ 25 SchwbG,von den Schwer-

behindertengewählt)

2 Betriebsrats-

mitglieder(§ 80 BetrVG)

Sicherheits-beauftragte(§ 22 SGB VII,

vom AG unter Mitwirkungdes BR bestellt)

Fachkräfte für

Arbeits-sicherheit(§ 6, 9 ASiG,

vom AG unter Mit-bestimmung

des BR bestellt)

Betriebs-ärzte

(§ 3, 9 ASiG,vom AG

unter Mit-bestimmung

des BR bestellt)

Arbeitgeber(§ 3 ArbSchG)

Arbeitsschutzausschuss(§ 11 ASiG)

Ersthelfer(§ 10 ArbSchG,

vom AG unter Mitwirkung des BR bestellt)

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Die Zusammenarbeit gestalten

Beteiligung der Beschäftigten

Betriebliche Gesundheitsförderung geht nur mit den Beschäftigten,daher auf ausreichende Beteiligung achten und die Gesetzgebung nutzen

• BetrVG § 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers§ 84 Beschwerderecht

• ArbeitsschutzgesetzRechte und Pflichten der Arbeitnehmer (§§ 9, 11,12,15,16,17)

• SGB VII§ 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten

• UnfallverhütungsvorschriftenVBG 1 Allgemeine VorschriftenVBG 109 Erste Hilfe

• Schwerbehindertengesetz§ 14 Prävention

• Dabei sein sollten die gewerkschaftliche Vertrauensleute und dieJugend- und Ausbildungsvertretung

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Die Zusammenarbeit gestalten

Betriebliche Gesundheitsförderung erfordert Unterstützung

Insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe ist die überbetriebliche Unterstützung und Beratung im Arbeits- und Gesundheitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung sinnvoll.

Ansprechpartner außerhalb des Betriebes:• Staatliche Arbeitsschutzämter (ArbSchG)• Berufsgenossenschaften (SGB VII)• Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)• Krankenkassen (SGB V)• Gewerkschaften - IG Metall• Beratungseinrichtungen (z.B. TBS)

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Gezieltes Vorgehen

Vorschlag einer systematischen Herangehensweise

1. Situation im Betrieb klären• Meinungsbildung im Betriebsrat herstellen, Zusammenarbeit organisieren

2. Sprachlosigkeit der Beschäftigten überwinden• mit den Beschäftigten über ihre Gesundheitsprobleme reden

3. Belegschaftsbefragungen durchführen Gesundheitszirkel einrichten Gefährdungen an den Arbeitsplätzen aufspüren

• Informationen über Belastungen und Gesundheitsbeschwerden sammeln

Arbeitsplätze untersuchen• Anforderungen, Belastungen und Gesundheitsbeschwerden analysieren

Umsetzung• Umsetzungskonzepte entwickeln, Projekte iniziieren

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Betriebliche Gesundheitsfördrung lohnt sich

Betriebliche Gesundheitsförderungist eine Investition!

Sie hilft Kosten zu senken, die entstehen können durch:

• mangelnde Produktqualität und Produktionsausfälle,

• Konflikte durch schlechtes Betriebsklima,

• hohe Krankenstände,

• Chronifizierung von Krankheiten,

• schlechte Arbeitsorganisation,

• hohe Arbeitsbelastungen und Stress,

• verringerte Arbeitsleistung durch unzufriedene Mitarbeiter,

• Fluktuation.

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Gesundheit braucht Nachhaltigkeit

Perspektiven für Gesundheitim Betrieb entwickeln

Initiativen zur betrieblichen Gesundheitsförderung anstoßen, um Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten im Betrieb zu fördern.

Die Beschäftigten aktiv beteiligen und deren Wissen und Erfahrungen nutzen.

Soziale Beziehungen und solidarisches Handeln unterstützen. Über Sicherheit und Gesundheit im Betrieb informieren und offen

reden. Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit

entwickeln und umsetzen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zum Qualitätsfaktor machen. Die Zusammenarbeit im betrieblichen Gesundheitsschutz verbessern. Netzwerke der betrieblichen Gesundheitsförderung entwickeln.

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Ergebnisse eigener Projekte:

Fördern der Kommunikation und Zusammenarbeit auf Betriebsratsebene in den Ausschüssen (z.B Arbeitsschutzausschuss und Personalausschuss),

Kenntnisse über die Grundlagen und Instrumente der BGF haben, Einrichten eines Arbeitskreises Gesundheit auf BR/GBR –Ebene, Systematisches Vorgehen durch Projektmanagement, Ersetzen der Krankenrückkehrgespräche durch BGF, Arbeits- und Gesundheitsschutz in die BGF einbinden, Betriebsvereinbarung mit Leben erfüllen, Entwickeln von Beteiligungsstrukturen für ArbeitnehmerInnen Befragung, Gesundheitszirkel usw. und Einbinden der Vertrauensleute,

Sicherheitsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung.

Erfahrungen der betrieblichen Gesundheitsförderung

Projektberatung der IG Metall

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Erfahrungen der betrieblichen Gesundheitsförderung

Projektberatung der IG Metall

Gründe für das Scheitern einer nachhaltigen BGF:

Kein gemeinsames Verständnis über betriebliche Gesundheitsförderung; Mangelnde Kommunikation und Zusammenarbeit, Wird nur als Aufgabe der Krankenkasse betrachtet, Beim Personalmanagement angesiedelt - ohne Einbindung des Arbeitsschutzes, Alleinige Erwartung an rasche Krankenstandssenkung, Erschöpfen in Einzelmaßnahmen - oft ohne Arbeitsplatzbezug, Meist nur Projektcharakter, Fehlende Integration in die Arbeitsorganisation, Schlechtes Betriebsklima, Misstrauenskultur, Mangelnde Beteiligung der Beschäftigten.

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Perspektiven der betrieblichen Gesundheitsförderung

Qualitätsentwicklung der BGF

BGF darf nicht zur Mogelpackung der Krankenkassen werden,

BGF muss Querschnittaufgabe werden, Rahmenvereinbarung mit Leben erfüllen, Es müssen Verfahren der Zusammenarbeit entwickelt werden, Beteiligungsstrukturen für Beschäftigte fördern, Qualifizierungskonzept für die Berater, Verpflichtung gemeinsamer Qualitätsstandards, institutionsübergreifende Gesundheitsberichterstattung, Förderung der regionalen Zusammenarbeit, Netzwerke, Schwerpunkte setzen bei Klein- und Mittelbetriebe, Zusammenarbeit zwischen BMA und BMG fördern, Schwerpunktprogramm Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen.

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Materialien

Gesundheit schützen und fördern – eine Handlungshilfe für die betriebliche Gesundheitspolitik, IG Metall, Vorstand, 2. Auflage, 1998

Gesundheit fördern statt Kranke bestrafen – Tipps für Beschäftigte und betriebliche Akteure, Dezember 2000