Ihr Amazonas Flussschiff: Premium Amazonas Clipper ... · zum “Pagodão” - Fluß (Seitenarm des...

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Rio de Janeiro Christusstatue Ihr Amazonas Flussschiff: Premium Amazonas Clipper

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Rio de Janeiro

Christusstatue

Ihr Amazonas Flussschiff: Premium Amazonas Clipper

Ihr Reiseverlauf:

08.02. Freitag / Anreise

Flug ab Frankfurt nach Rio de Janeiro

09.02. Samstag / Rio de Janeiro:

Morgens Ankunft in Rio und Transfer vom Flug-

hafen zu Ihrem Hotel. Mittagessen ist in eigener

Regie im Hotel möglich. Am Nachmittag fahren

Sie im klimatisierten Reisebus zum Zuckerhut.

Dort fahren Sie mit der Seilbahn auf Rio‘s be-

rühmtesten Berg: den Zuckerhut am Eingang der

Guanabara-Bucht. Der Blick von seiner Spitze

zeigt ein Panorama mit Wolkenkratzern, weitläu-

figen Stränden und dem glitzerndem Wasser des

Atlantischen Ozeans. Nach der anschließenden

Fahrt entlang der Strände und Stadtteile Urca,

Botafogo und Flamengo bekommen Sie einen

kurzen Einblick in die historischen & modernen

Teile des Zentrums.

Hotel Merlin Copacabana Ü / F

10.02. Sonntag / Rio de Janeiro

Genießen Sie das Frühstücksbuffet, bevor Sie

zu einem Halbtagesausflug zum Corcovado auf-

brechen. Entlang der wunderschönen Strände

der Südzone und der Lagune Rodrigo de Freitas

mit ihren luxuriösen Wohnvierteln geht es zum

idyllisch gelegenen Stadtteil Cosme Velho mit

seinen historischen Villen aus der Jahrhundert-

wende. Von hier fahren wir mit der Zahnradbahn

hinauf zur Christusstatue - eine 20-minütige

Auffahrt durch den Tijuca-Wald mit seiner im-

mergrünen tropischen Vegetation und frischen

Bergluft. Der Nachmittag steht Ihnen zur freien

Verfügung.

Hotel Merlin Copacabana Ü / F

11.02. Montag / Rio de Janeiro

Heute unternehmen Sie einen Halbtagesausflug

„Koloniales Rio“ mit der Metro. Lernen Sie einige

von Rio`s historischen Sehenswürdigkeiten

kennen. Bei diesem Ausflug besuchen Sie den

„Praça XV de Novembro“ (benannt nach der

Proklamation der Republik), das historische

Stadtzentrum mit seiner kolonialen und barocken

Architektur, vielen Museen, und der Candelária-

Kathedrale. Außerdem besichtigen Sie die Präsi-

dent-Vargas-Allee, die Rio-Branco-Allee und die

kath. Hauptkathedrale. Der Nachmittag steht

Ihnen wieder zur freien Verfügung.

Hotel Merlin Copacabana Ü / F

12.02. Dienstag / Manaus

Transfer vom Hotel zum Flughafen und Flug

nach Manaus. Nach der Ankunft in Manaus

nehmen Sie direkt vom Flughafen aus an einer

Stadtrundfahrt teil. Diese Tour zeigt das alte

Manaus, welches immer noch vom Kautschuk-

boom der Jahrhundertwende geprägt ist. Einer

der Höhepunkte ist der Besuch des berühmten

Opernhauses, welches fast gänzlich mit aus

Europa importierten Materialien gebaut wurde.

Die Gruppe hält auch am Indianermuseum, wo

man eine der wichtigsten brasilianischen Samm-

lungen indianischer Handarbeit, Keramik und

Kleidung sowie Modellbauten, Utensilien und

Ritualobjekte verschiedener Stämme des oberen

“Rio Negro” besichtigen kann.

Hotel Tropical Manaus Ü / F

13.02. Mittwoch / Amazonas Clipper

Check in Premium Amazonas Clipper

Nach dem Frühstück haben Sie den Vormittag

zur freien Verfügung. Am zeitigen Nachmittag

fahren Sie vom Hotel zum Hafen. Dort besteigen

Sie den Amazonas Clipper für Ihre Weiterfahrt

auf dem Rio Negro. An Bord werden Ihnen

zunächst die Besatzung, die Einrichtungen & die

Reiseroute vorgestellt. Im Anschluss fahren Sie

zum “Pagodão” - Fluß (Seitenarm des Rio

Negro). Hier erleben Sie eine Kanufahrt kurz vor

Sonnenuntergang. Rückkehr ist nach Einbruch

der Dunkelheit. Sie haben die Möglichkeit, Tiere

zu beobachten und die Veränderungen des Ur-

waldes in der Nacht zu erleben. Das Abend-

essen nehmen Sie an Bord ein. In der Nacht

fährt das Schiff weiter nach Assu.

Amazon Premium Clipper Ü / A

14.02. Donnerstag/ Amazonas Clipper

Nach dem Bordfrühstück unternehmen Sie am

Vormittag einen ökologischen Ausflug. Eine

Wanderung im Urwald unter Begleitung eines

Spezialisten, welcher Ihnen ausführliche Erklä-

rungen über Pflanzen- und Tierarten gibt.

Besuchen Sie eine “Caboclo”-Familie, eine gute

Chance, die Lebensweise der lokalen Be-

völkerung, wie zum Beispiel die Zubereitung des

Mehls aus der Manioc Wurzel, die Erziehung

ihrer Kinder, das Gesundheitswesen und andere

Dinge kennenzulernen. Nach dem Mittagessen

an Bord erfolgt die Weiterfahrt mit dem Schiff

durch das Anavilhanas Archipel, das größte

Süßwasser Archipel der Welt, mehr als 1600 km

vom Ozean entfernt. Sie besuchen die von der

Außenwelt isolierte Kleinstadt “Novo Airao”. Hier

haben Sie Gelegenheit, lokale Bootsbauer, Sä-

gemühlen, den Gemüsemarkt, den Handel mit

Palmenfasern und Zierfischen sowie andere

Aktivitäten der hiesigen Bevölkerung kennenzu-

lernen. Nach dem Abendessen an Bord folgt

eine nächtliche Expedition zur Krokodil-

beobachtung mit Taschenlampen. Möglicher-

weise sehen Sie auch Frösche, Schlangen und

andere Arten (abhängig von der Jahreszeit).

Premium Amazonas Clipper Ü / F, M, A

15.02. Freitag / Amazonas Clipper

Fahrt nach “Praia Grande” oder zu anderen

Stränden mit weißem Sand. Sofern es die Be-

dingungen erlauben, besteht die Möglichkeit

zum Baden. Beobachtung der Vegetation auf

den Sandbänken. Kanufahrt zum “Ajacatuba” -

See oder zu anliegenden Seen, um die dort

typische Flora zu sehen (Gummi-Bäume, Brasil-

nuss, Nutzpalmen versch. Arten), Piranhafisch-

en. Das Schiff stoppt bei der Paricatuba-

Gemeinschaft, wo Sie alte verlassene Gebäude

des Kautschukbooms sehen, welche heute von

Schlingpflanzenbäumen umschlungen sind. Das

Abendessen erfolgt auf dem Schiff.

Amazonas Premium Clipper Ü / F, M, A

16.02.. Samstag / San Salvador de Bahia

Checkout Amazonas Premium Clipper. Noch vor

Sonnenaufgang nehmen Sie auf dem Schiff

einen Imbiss zu sich, bevor sie bei Sonnenauf-

gang mit dem Kanu zu einer Vogelbeobachtung

auf dem Janauary-See starten. Mit dem zweiten

Frühstück nimmt unser Schiff Kurs auf Manaus.

Den Vormittag verbringen Sie an Bord. Sie ge-

nießen eine Flussfahrt zu der “Begegnung der

Gewässer”, danach kehren zum Pier des Tropi-

cal Experience Hotel zurück, wobei Sie eine sehr

schöne Aussicht auf die Wasserfront von Ma-

naus haben. Anschließend Transfer zum Flug-

hafen und Flug nach San Salvador.

Hotel Catussaba San Salvador Ü / F

17.02. Sonntag / San Salvador de Bahia

Tag zur freien Verfügung.

Hotel Catussaba San Salvador Ü / F

18.02.. Montag / San Salvador de Bahia

Nach unserem Frühstück unternehmen wir eine

halbtägige historische Stadtrundfahrt. Dieser

Ausflug gibt Ihnen Gelegenheit, die Stadt Salva-

dor mit all ihren unterschiedlichen Aspekten

kennenzulernen. Es bleibt Zeit für die natürliche

Schönheit und reichhaltige Geschichte des

“Landes der Glücksseligkeit”, mit seiner ge-

heimnisvollen Magie und vieler Kontraste,

welche die Anziehungskraft Bahias ausmachen.

Besucht werden u.a. die Festung, der

Leuchtturm des “Monte Serrat”, der “Mercado -

Modelo” (Markt für Afro-Brasilianisches

Kunsthandwerk), die Kirche des Bonfim (Gutes

Ende - die populärste Kirche von Bahia), sowie

die wunderschönen Strände. Ein unver-

geßliches Erlebnis ist die Reise in die

Ver-gangenheit Bahias, mit ihren Reliquien aus

ver-gangenen Jahrhunderten. Die sakrale Kunst

des “Pelourinho” ist der bedeutendste Komplex

kolonialer Architektur in Lateinamerika. Den

Nachmittag haben Sie zur freien Verfügung

Hotel Catussaba Ü / F

19.02. Dienstag / San Salvador de Bahia Tag

zu Ihrer freien Verfügung.

Hotel Catussaba Ü / FR

20.02. Mittwoch / San Salvador de Bahia

Tag zu Ihrer freien Verfügung

Hotel Catussaba Ü / FR

Hotelstrand vom Hotel Catussaba

Fakultativ: Tagesausflug nach Cachoeira (M).

Mit dem Landausflug wird die Stadt Chachoeira

im Reconcave Baiano besucht. Cachoeira liegt

109 km von Salvador entfernt. Aufgrund ihrer

Architektur aus dem 16. und 17. Jahrhundert

wurde diese Stadt zum Nationaldenkmal erklärt.

Den Weg säumen Zuckerrohr, Kakao, Papaya, Maniok und Orangenbäume. Das Mittagessen

findet auf einer privaten Farm statt. Es werden

Kirchen, Kolonialhäuser und ein Museum

besucht.

21.02. Donnerstag / Iguassu

Flug von San Salvador nach Iguassu

In Iguassu angekommen, unternehmen Sie

einen Ausflug auf der brasilianischen Seite der

Wasserfälle. Die Eintrittsgelder zum National-

park sind inklusive. Hotel San Martin Ü / F

22.02. Freitag / Iguassu

Nach dem Frühstück brechen Sie zu den Was-

serfällen auf. Dieser Halbtagesausflug bringt Sie

in den Argentinischen Nationalpark, der

Eintrittspreis ist inbegriffen. Nach kurzen Zollfor-

malitäten geht die Fahrt weiter über die Tancre-

do Neves- Brücke über den Iguassu-Fluss,

welcher hier die Grenze zwischen Brasilien und

Argentinien bildet. In Argentinien angekommen,

nimmt der Bus die landschaftlich sehr schöne

Schnellstraße zum Iguassu-

Park. Der Besuch der argen-

tinischen Wasserfälle beginnt

an der Bahnstation einer

touristisch-ökologischen

Schienenbahn. Von hier aus

bringt der kleine Zug die

Besucher sehr nahe an die

berühmte Schlucht des

Teufelsrachen, von wo aus

die letzten 1200 Meter auf

einem Brückengang zurück-

gelegt werden, um in die

Tiefe der Schlucht zu schau-

en. Danach kehrt der Zug zur

Hauptstation zurück, von wo

aus die Besucher die oberen

Abschnitte der Fälle zu Fuß erkunden (ca. 45

Min.). Auf dem Rückweg zum Hotel geht es an

der Markierung des Dreiländerecks vorbei, wo

die Grenzen von Brasilien, Argentinien und

Paraguay zusammentreffen. Den Nachmittag

haben Sie zur freien Verfügung.

Hotel San Martin Ü / F

23.02. Samstag / Abreise

Nach dem Frühstück erfolgt der Transfer vom

Hotel zum Flughafen Iguassu und Rückflug nach

Frankfurt/M.

24.02. Sonntag / Ankunft in Frankfurt/M.

Veranstalter: Reisebüro ReiseFreiheit GmbH * W.-Sagorksi-Str. 22 * 09122 Chemnitz Fotos: privat

Leistungen:

Linienflüge ab/an Frankfurt/Main nach Brasilien

Bus ab/an Chemnitz

Inlandsflüge lt. Reiseverlauf

Rundreise lt. Reiseverlauf in klimatisierten Bussen

Besichtigungen, Bootsausflüge und Eintritte wie beschrieben

3 Ü/F in Rio de Janeiro

1 Ü/F in Manaus

3 Ü/VP während der Rio Negro Kreuzfahrt mit Premium-Clipper

5 Ü/F Badehotel Salvador de Bahia

2 Ü/F in Iguassu

(wetterbedingte Programmänderungen möglich)

Nicht eingeschlossene Leistungen:

fak. Abendessen exkl. Getränke im Steak-haus „Porc͂ao Rio`s“ in Rio (127,- USD p. P. vor Ort zahlbar)

fak. Tagesausflug Chachoeira in San Salvador de Bahia

· (135,- USD p. P. vor Ort zahlbar)

fak. Dinner mit Folklore Show exkl. Getränke in Iguassu

· (96,- USD p. P. vor Ort zahlbar)

Versicherungen/Visa /Impfungen:

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Als Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen noch 6 Monate gültigen Reisepass für die Einreise nach Brasilien und Argentinien. Bitte beachten Sie, dass die Reise durch tropisches Gebiet führt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arzt über empfohlene Impfungen.

Reisepreis pro Person

im Doppelzimmer 5143 €

Einzelzimmer

Bus ab/an Chemnitz 119 €(mind. 8 Personen)

Reisepreis pro Person im Doppelzimmer 4980 €

Einzelzimmer-Zuschlag 1280 € Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen

- Buchbar bis 08.08.2018 -

Geschäftsbedingungen des Reisebüro ReiseFreiheit GmbH Sämtliche Buchungen werden auf der Grundlage der nachstehenden Teilnah-me- und Leistungsbedingungen vorgenommen. Mit Ihrer Unterschrift erken-nen Sie diese an.

1. Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, die in voller Höhe auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Zahlungen, die 20% überstei-gen (z.B. für Flugtickets, die innerhalb von 24 Stunden auszustellen sind), sind direkt an den Veranstalter zu leisten und nur zulässig, wenn in überschaubarer Frist (max. 1Woche) gültige Reisedokumente (z.B. Linienflugtickets) ausgehändigt wer-den. Alle Zahlungen für Pauschalreisen im Sinne des Gesetzes dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von 651 k Abs. 3 BGB entgegen-genommen werden. Wünscht der Kunde die Übersendung der Reiseunterlagen, so hat er sicherzustellen, daß eine Übersendung der Unterlagen mit normaler Post noch möglich ist (i.d.R. 14 Tage). Bei späterem Zahlungseingang trägt der Kunde das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Reiseunterlagen. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Antritt einer Reise verpflichten zu einer sofortigen Überweisung des Gesamtbetrages direkt an den Veranstalter. Bei der Buchung von Einzelleistun-gen, deren Gesamtwert 150 EUR nicht erreicht, muß zur Deckung der allgemeinen Kosten pro Buchung eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR erhoben werden. Alle Zahlungen erfolgen in EUR.

3. Leistungen Nebenabreden,

die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrückli-chen schriftlichen Bestätigung. Für Unregelmäßigkeiten im Luftverkehr, auf die der Reiseveranstalter keinerlei Einfluß hat, und möglicherweise daraus resultierender Nichtinanspruchnahme anderer Leistungen ist der Reiseveranstalter nicht haftbar. Alle Preise im Katalog sind in EUR angegeben, es sei denn, es handelt sich um vor Ort zu zahlende Zusatzleistungen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Liegt der Reisebeginn später als 4 Monate nach Vertragsabschluß, so ist der Reise-veranstalter bis 21 Tage vor Reisebeginn berechtigt, im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder bei einer Änderung der für die betreffende Reise gelten-den Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluß des Reise-vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Ist die Erhöhung auf den Sitzplatz bezogen, kann der Reise-veranstalter vom Reisenden diesen Erhöhungsbetrag verlangen. Ändert sich nach Abschluß des Reisevertrages der Wechselkurs für die gebuchte Reise, kann der Reiseveranstalter die sich daraus ergebende Erhöhung auf den Reisepreis verlan-gen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveran-stalter den Reisenden unverzüglich zu informieren und den Grund für die Preiserhö-hung darzulegen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berech-tigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter unverzüglich nach Eingang der Preiserhöhungsmitteilung zu erklären, welche der Rechte er geltend macht.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Insoweit bei den einzelnen Leis-tungsbeschreibungen keine gesonderten Rücktrittsbedingungen/ Stornokosten (z.B. Wohnmobile, Mietwagen etc.) formuliert sind, gelten die nachfolgenden Stornokos-ten für das Landarrangement: Bei Rücktritt vor Reisebeginn bis 121 Tage 20%, 120.-91. Tag 25%, 90.-61.Tag 40%, 60.-41.Tag 50%, 40.-31. Tag 60%, 30.-11.Tag 75%, 10.-0. Tag 95% des Reisepreises. Betrifft der Rücktritt einen Platz in einer Doppelkabine- oder Mehrbettkabine beträgt der pauschalierte Schadensanspruch in der Regel 100% des Reisepreises des zurücktretenden Kunden! Bei Stornierung beträgt der pauschalierte Schadenanspruch für den Buszubringer generell 100% des Reisepreises. Wir empfehlen Ihnen in jedem Falle den Abschluss einer Reise-rücktrittskostenversicherung. Bei Sonderflugtarifen, die ständigen Veränderungen unterliegen, werden die von den Fluggesellschaften geforderten Rücktrittskosten erhoben. Über die Höhe der Rücktrittskosten werden Sie auf der Bestätigung/Rechnung in Kenntnis gesetzt. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Dem Reisenden steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveran-stalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemü-hen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisever- trag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie dieje-nigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindest-teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf

eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reise-veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Durchführung der Reise, bedeuten würde.

8. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserzeuger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Besonderheiten in der Haftung bei Wohnmobilen und Mietwagen regeln sich nach den Bestimmungen der Verleihunternehmen, für die der Kunde bei der Anmietung vor Ort gesondert unterschreibt. Auf Wunsch werden die Mietbedingungen dem Kunden zugänglich gemacht.

9. Gewährleistungen/Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlan-gen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhält-nismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Kündigung des Vertrages: Wird infolge eines Mangels eine Reise erheblich beeinträchtigt und leistet der Reisever-anstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag, in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklä-rung, kündigen. Schadenersatz: Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadener-satz verlangen.

10. Beschränkungen der Haftung

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und in der Reisebe-schreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden (z.B. Wohnmo-bile, Mietwagen, Hotels, Linien- und Rundflüge).

11. Mitwirkungsrecht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandun-gen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauf-tragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise ge-genüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder des-sen Haftpflichtversicherung die Ansprüche in Textform zurückweist.

13. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsan-gehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren evtl. Änderungen vor Reise-antritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsu-lat Auskunft.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Un-wirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Über den Kataloginhalt hin-ausgehende Zusagen der Buchungsstelle/des Reisebüros an die Reiseteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung während der Reise.

15. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

16. Insolvenzversicherung

Alle Reisen im Sinne der Pauschalreiserichtlinie sind gegen den Fall der Insolvenz bei der R+V-Versicherung abgesichert. Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung der entsprechenden Versicherungspolice erfolgen. Überdies sind alle Änderungen im Sinne des EG-Rechts auf die Reisen in Anwendung zu bringen.

17. Veranstalter i.S.d.G.

Reisebüro ReiseFreiheit GmbH • W.-Sagorski-Str.22 • 09122 Chemnitz Telefon: 0371 - 28 200 18 • [email protected] Geschäftsführer Kai Rosenberger • Chemnitz HRB 24743