Im Dreisäulensystem wird man besser nicht krank

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40 kmu life · 04/2012 Finanzen & Versicherungen W ird ein Angestellter durch Krank- heit arbeitsunfähig, ist der Ar- beitgeber zu einer gesetzlichen Lohnfortzahlung verpflichtet, die allerdings auf wenige Wochen beschränkt ist. In der Praxis verfügen die meisten Arbeitgeber aber über eine kollektive Krankentaggeldversi- cherung, die den Lohnausfall während maximal 720 Tagen zu rund 80 Prozent finanziert. Führt die Krankheit zur Invalidität, setzen nach dieser Frist die Leistungen aus der Invalidenversiche- rung (IV) und der Pensionskasse ein. Allerdings decken sie dann je nach Lohnniveau und Pen- sionskassenreglement nur noch 50 bis 60 Pro- zent des Lohnausfalls ab. Dies im Gegensatz zu einer Invalidität durch Unfall, wo der Lohn von Angestellten mit den Leistungen aus der ersten Säule (IV) und der Komplementärrente aus der Unfallversicherung des Arbeitgebers zu rund 90 Prozent gedeckt ist und dies lebenslänglich. Vorsorgelücke im Krankheitsfall Grundsätzlich liesse sich die Vorsorgelücke im Krankheitsfall zwar schliessen, indem eine Ka- pitalversicherung bei Tod oder Invalidität bei einer Krankenkasse abgeschlossen wird. Eine weitere Möglichkeit ist die Erwerbsunfähig- keitsrente im Rahmen der privaten Vorsorge. Solche Versicherungsdeckungen sind jedoch teuer und übersteigen vielfach die finanziellen Möglichkeiten eines Angestellten. Die Prä- mien der Erwerbsunfähigkeitsrenten werden abgesehen vom Alter des Versicherungsneh- mers und der Höhe der versicherten Rente zusätzlich durch den Beruf beeinflusst. Hand- werker bezahlen in der Regel höhere Prämien als beispielsweise kaufmännische Angestellte. Raucher bezahlen ebenfalls häufig höhere Prä- mien. Weiter bedingt der Abschluss solcher Versicherungsdeckungen einen guten Gesund- heitszustand. Bei bestehenden Leiden kann ein solches Produkt nicht abgeschlossen werden. Die Invalidität stellt auch für Hausfrauen, Stu- denten und Kinder ein grosses Risiko dar. Bei ei- ner Erwerbsunfähigkeit werden zwar Leistungen aus der 1. Säule entrichtet. Die Höhe dieser Leis- tungen wird aufgrund des durchschnittlichen AHV-Einkommens berechnet, einem Durch- schnittswert der vergangenen Jahre. Es liegt auf der Hand, dass diese Renten somit tief ausfallen. Ein erwerbsunfähiger Jugendlicher wird nach Er- reichen des 18. Altersjahres lediglich CHF 1547 pro Monat erhalten. Das gilt auch für den Stu- denten, der zwar bereits eine Stelle in Aussicht hat, aber vor dem Stellenantritt eine Krankheit erleidet, die zur Invalidität führt. Kinder und Studenten erhalten keine Leistungen aus der 2. Säule, da sie noch kein Erwerbseinkommen er- zielt haben. Sie sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen, wenn sie arbeitsunfähig werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Mehrheit der Hausfrauen, Studenten und Kinder bei Invalidität durch Krankheit schlecht versi- chert sind. Denn um ihre finanziellen Möglich- keiten, die Vorsorgelücke zu schliessen ist es meist noch schlechter bestellt als bei Angestell- ten. Potential für neue Versicherungslösungen, die Hausfrauen besser absichern, würde auch dahingehend bestehen, als bei ihrem krank- heits- oder unfallbedingten Ausfall zusätzliche Kosten für eine externe Haushaltshilfe und/oder Kinderbetreuung anfallen. Vorsorgelücke durch steigende Lebenserwartung Eine mögliche Vorsorgelücke eröffnet sich auch durch die steigende Lebenserwartung. Die vor diesem Hintergrund nötige Senkung des Um- wandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge und eine mögliche Senkung der AHV-Renten haben zur Folge, dass die zukünftigen Rent- nergenerationen weniger Geld zur Verfügung haben werden. Tatsache ist jedoch, dass diese Generationen in den ersten zehn bis 15 Jahren nach der Pensionierung meist nicht weniger Geld brauchen werden, als in ihrer aktiven Be- rufszeit. Nach diesem Zeitpunkt wird der Be- darf an Leistungen im Bereich der Pflege und Palliativmedizin allerdings erheblich steigen, und dies im Umfeld einer überalternden Bevöl- kerung – ist doch schon 2025 über ein Drittel der Bevölkerung über 65 Jahre alt. Dement- sprechend müssten die Versicherten für das ge- brechliche Alter vorsorgen, auch wenn das für viele, die 30 Jahre und mehr in AHV und Pen- sionskasse einbezahlt haben, auf den ersten Blick Unverständnis hervorruft. Doch im Pfle- gefall ist das verbleibende Vorsorgevermögen rasch aufgebraucht. Die Versicherten müssen sich auch bewusst sein, dass dies bei rückläu- figen Renten unter Umständen zu finanziellen Engpässen respektive Einschränkungen führen kann, wenn sie mit dem Schliessen dieser Vors- orgelücke erst im Rentenalter beginnen. Szenarien herausarbeiten um Vorsorgelücken zu schliessen Im Bereich der Vorsorge für den Pflegefall ist auch das grösste Potential für neue Versiche- rungslösungen auszumachen. Vorstellbar wäre beispielsweise eine freie Vorsorge im Rahmen einer neu zu schaffenden Säule 3c, um die nächste Familie finanziell zu entlasten sowie VORSORGELÜCKEN IM ÜBERBLICK Das Dreisäulensystem der Schweiz gilt weit herum als vorbildlich, was die Vor- sorge für Alter, Tod und Erwerbsausfall anbelangt. Betrachtet man allerdings genauer, inwiefern das Vorsorgesystem die krankheitsbedingte Invalidität ab- sichert, lassen sich grosse Lücken erkennen. von Stephan Wirz Im Dreisäulensystem wird man besser nicht krank

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Wird ein Angestellter durch Krank-heit arbeitsunfähig, ist der Ar-beitgeber zu einer gesetzlichen Lohnfortzahlung verpflichtet, die

allerdings auf wenige Wochen beschränkt ist. In der Praxis verfügen die meisten Arbeitgeber aber über eine kollektive Krankentaggeldversi-cherung, die den Lohnausfall während maximal 720 Tagen zu rund 80 Prozent finanziert. Führt die Krankheit zur Invalidität, setzen nach dieser Frist die Leistungen aus der Invalidenversiche-rung (IV) und der Pensionskasse ein. Allerdings decken sie dann je nach Lohnniveau und Pen-sionskassenreglement nur noch 50 bis 60 Pro-zent des Lohnausfalls ab. Dies im Gegensatz zu einer Invalidität durch Unfall, wo der Lohn von Angestellten mit den Leistungen aus der ersten Säule (IV) und der Komplementärrente aus der Unfallversicherung des Arbeitgebers zu rund 90 Prozent gedeckt ist und dies lebenslänglich.

Vorsorgelücke im KrankheitsfallGrundsätzlich liesse sich die Vorsorgelücke im Krankheitsfall zwar schliessen, indem eine Ka-pitalversicherung bei Tod oder Invalidität bei einer Krankenkasse abgeschlossen wird. Eine weitere Möglichkeit ist die Erwerbsunfähig-keitsrente im Rahmen der privaten Vorsorge. Solche Versicherungsdeckungen sind jedoch teuer und übersteigen vielfach die finanziellen

Möglichkeiten eines Angestellten. Die Prä-mien der Erwerbsunfähigkeitsrenten werden abgesehen vom Alter des Versicherungsneh-mers und der Höhe der versicherten Rente zusätzlich durch den Beruf beeinflusst. Hand-werker bezahlen in der Regel höhere Prämien als beispielsweise kaufmännische Angestellte. Raucher bezahlen ebenfalls häufig höhere Prä-mien. Weiter bedingt der Abschluss solcher Versicherungsdeckungen einen guten Gesund-heitszustand. Bei bestehenden Leiden kann ein solches Produkt nicht abgeschlossen werden.

Die Invalidität stellt auch für Hausfrauen, Stu-denten und Kinder ein grosses Risiko dar. Bei ei-ner Erwerbsunfähigkeit werden zwar Leistungen aus der 1. Säule entrichtet. Die Höhe dieser Leis-tungen wird aufgrund des durchschnittlichen AHV-Einkommens berechnet, einem Durch-schnittswert der vergangenen Jahre. Es liegt auf der Hand, dass diese Renten somit tief ausfallen. Ein erwerbsunfähiger Jugendlicher wird nach Er-reichen des 18. Altersjahres lediglich CHF 1547 pro Monat erhalten. Das gilt auch für den Stu-denten, der zwar bereits eine Stelle in Aussicht hat, aber vor dem Stellenantritt eine Krankheit erleidet, die zur Invalidität führt. Kinder und Studenten erhalten keine Leistungen aus der 2. Säule, da sie noch kein Erwerbseinkommen er-zielt haben. Sie sind auf Ergänzungsleistungen

angewiesen, wenn sie arbeitsunfähig werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Mehrheit der Hausfrauen, Studenten und Kinder bei Invalidität durch Krankheit schlecht versi-chert sind. Denn um ihre finanziellen Möglich-keiten, die Vorsorgelücke zu schliessen ist es meist noch schlechter bestellt als bei Angestell-ten. Potential für neue Versicherungslösungen, die Hausfrauen besser absichern, würde auch dahingehend bestehen, als bei ihrem krank-heits- oder unfallbedingten Ausfall zusätzliche Kosten für eine externe Haushaltshilfe und/oder Kinderbetreuung anfallen.

Vorsorgelücke durch steigende LebenserwartungEine mögliche Vorsorgelücke eröffnet sich auch durch die steigende Lebenserwartung. Die vor diesem Hintergrund nötige Senkung des Um-wandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge und eine mögliche Senkung der AHV-Renten haben zur Folge, dass die zukünftigen Rent-nergenerationen weniger Geld zur Verfügung haben werden. Tatsache ist jedoch, dass diese Generationen in den ersten zehn bis 15 Jahren nach der Pensionierung meist nicht weniger Geld brauchen werden, als in ihrer aktiven Be-rufszeit. Nach diesem Zeitpunkt wird der Be-darf an Leistungen im Bereich der Pflege und Palliativmedizin allerdings erheblich steigen, und dies im Umfeld einer überalternden Bevöl-kerung – ist doch schon 2025 über ein Drittel der Bevölkerung über 65 Jahre alt. Dement-sprechend müssten die Versicherten für das ge-brechliche Alter vorsorgen, auch wenn das für viele, die 30 Jahre und mehr in AHV und Pen-sionskasse einbezahlt haben, auf den ersten Blick Unverständnis hervorruft. Doch im Pfle-gefall ist das verbleibende Vorsorgevermögen rasch aufgebraucht. Die Versicherten müssen sich auch bewusst sein, dass dies bei rückläu-figen Renten unter Umständen zu finanziellen Engpässen respektive Einschränkungen führen kann, wenn sie mit dem Schliessen dieser Vors-orgelücke erst im Rentenalter beginnen.

Szenarien herausarbeiten um Vorsorgelücken zu schliessenIm Bereich der Vorsorge für den Pflegefall ist auch das grösste Potential für neue Versiche-rungslösungen auszumachen. Vorstellbar wäre beispielsweise eine freie Vorsorge im Rahmen einer neu zu schaffenden Säule 3c, um die nächste Familie finanziell zu entlasten sowie

Vorsorgelücken im überblick

Das Dreisäulensystem der Schweiz gilt weit herum als vorbildlich, was die Vor-sorge für Alter, Tod und Erwerbsausfall anbelangt. Betrachtet man allerdings genauer, inwiefern das Vorsorgesystem die krankheitsbedingte Invalidität ab-sichert, lassen sich grosse Lücken erkennen.

von Stephan Wirz

Im Dreisäulensystem wird man besser nicht krank

41kmu life · 04/2012

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IT-WELTEN VERBINDENMit ELO schaffen Sie einen schnellen, zentralen und mobilen Zugang zu allen relevanten Unternehmensinformationen.

Erleben Sie live an der „DMS Expo 2012“ in StuttgartHalle 5, Stand A 11 vom 23. bis 25. Oktober 2012wie ELO DMS/ECM-Software IT Welten verbindet.

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die öffentliche Hand und damit alle Steuerzah-ler. Bezogen auf die Situation in der beruflichen Vorsorge wäre auch vorstellbar, dass der tech-nische Zinssatz frei gegeben wird, er sich also entsprechend der Wirtschaftslage entwickelt. Parallel dazu könnten in der dritten Säule fle-xible Produkte entwickelt werden, die insbe-sondere in den Tiefzinsphasen vermögensseitig den Ausgleich schaffen.

Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass der Versicherte mit Hilfe einer professio-nellen Beratung möglichst früh die möglichen Szenarien im Fall von Alter, Tod und Invalidität durchspielt und erkennt, welche Vorsorgelü-cken sich daraus ergeben können, respektive dass er Lösungen präsentiert bekommt, die er im Rahmen der vorhandenen Mittel ausschöp-fen kann, um allfällige Lücken zu schliessen. Leider ist es häufig so, dass die Einsicht erst im Schadenfall und damit zu spät kommt.

In jungen Jahren lebt der Versicherte unbe-schwert und will keine Gedanken an später verschwenden. Dies ist aber meist genau die Phase, wo er viel Geld zur Verfügung hat. Denn gründet er erst einmal Familie, wird das verfüg-bare Budget schmaler. Und mit 45 bis 50 Jahren wird die Zeit dann bereits wieder knapp, eine ausreichende Vorsorge aufzubauen. Bedenken sollte er auch, dass ihn die Invalidität im Krank-heitsfall jederzeit treffen kann.

Finanzielles Risiko bei KonkubinatspaarenDie verschiedenen Szenarien und die daraus entstehenden Risiken zu betrachten, wird auch angesichts der Tatsache, dass heute viele Ver-sicherte im Konkubinat in Patchworkfamilien leben, immer wichtiger. So hat der überleben-de Partner im Todesfall keinen gesetzlichen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrenten. Bei Konkubinatspaaren mit Kindern besteht

beim Wegfall eines Erwerbseinkommens infol-ge eines Todesfalls ein erhebliches finanzielles Risiko – unabhängig davon, ob es gemeinsame Kinder sind oder nicht. Der überlebende Kon-kubinatspartner muss für das Haushalteinkom-men aufkommen, ohne dass er oder sie Wit-wen- bzw. Witwerrenten erhält. Dieses Risiko muss im Rahmen der privaten Vorsorge abge-sichert werden.

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Stephan Wirzist Mitglied der Geschäftsleitungund Sozialversicherungsfachmann mit eidg. FA.

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