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Im Fokus: Krankenhaus Info Ihre Krankenversicherung Sehr geehrtes Mitglied, statistisch betrachtet muss sich jeder fünſte Deutsche im Laufe eines Jahres 1 zur Behandlung in ein Krankenhaus begeben. Die deutschen Krankenhäuser übernehmen somit eine wich- tige Aufgabe im Rahmen der Gesundheitsversorgung der Be- völkerung. Grund genug, diesen Versorgungssektor genauer unter die Lupe zu nehmen. In unserer heutigen Ausgabe greifen wir die wichtigsten Informationen rund um einen Krankenhausaufenthalt auf, um Sie auf den „Fall der Fälle“ ausreichend vorzubereiten. Barbara König Krankenhausaufenthalte treffen uns oſtmals unerwartet. Doch was sollten Sie bei einer Krankenhausaufnahme beachten und wie findet man eine geeignete Klinik ? Wir verraten es Ihnen. Debeka Krankenversicherungsverein a. G. Lebensversicherungsverein a. G. Allgemeine Versicherung AG Pensionskasse AG Bausparkasse AG Hauptverwaltung Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18 56058 Koblenz Telefon (02 61) 4 98 - 0 www.debeka.de KV 353 (11/10) Privatpatienten genießen die freie Krankenhauswahl, d. h. die freie Wahl unter allen öffentlichen und privaten Krankenhäusern. Die Auswahl des Krankenhauses sollte aber in Abstim- mung mit dem behandelnden Arzt unter Berücksichtigung der persön- lichen Vorstellungen und Wünsche des Patienten erfolgen. Bei der Aufnahme in einem Kran- kenhaus schließt der Patient einen Behandlungsvertrag mit dem Krankenhaus ab. Der Privatpatient verpflichtet sich hiermit zur Zahlung der entstehenden Krankenhauskosten. Wir als private Krankenversicherung erstatten diese Krankenhauskosten im tariflich vereinbarten Umfang. Allgemeine Krankenhausleistungen sind Leistungen für medizinisch zweckmäßige und ausreichende stati- onäre Behandlungsmaßnahmen, die bei der jeweiligen Krankheit eines Pa- tienten notwendig sind. Das beinhaltet vor allem die medizinische Versorgung durch diensthabende Ärzte, Pflege, Unterkunſt und Verpflegung im Mehr- bettzimmer – aber beispielsweise auch die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. 1 Gesundheitsberichterstattung des Bundes Debeka-Tipp Halten Sie bei der Aufnahme eventuell vorhandene Kranken- unterlagen (Arztbericht, Röntgen- bilder, Laborbefunde etc.) bereit. Öffentliche Krankenhäuser Referentin für Krankenhausfragen

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Page 1: Im Fokus: Krankenhaus - Debeka · Im Fokus: Krankenhaus Ihre Krankenversicherung Info Sehr geehrtes Mitglied, statistisch betrachtet muss sich jeder fünft e Deutsche im Laufe eines

Im Fokus:

Krankenhaus

InfoIhre Krankenversicherung

Sehr geehrtes Mitglied,statistisch betrachtet muss sich jeder fünft e Deutsche im Laufe eines Jahres1 zur Behandlung in ein Krankenhaus begeben.

Die deutschen Krankenhäuser übernehmen somit eine wich-tige Aufgabe im Rahmen der Gesundheitsversorgung der Be-völkerung. Grund genug, diesen Versorgungssektor genauer unter die Lupe zu nehmen.

In unserer heutigen Ausgabe greifen wir die wichtigsten Informationen rund um einen Krankenhausaufenthalt auf, um Sie auf den „Fall der Fälle“ ausreichend vorzubereiten.

Barbara König

Krankenhausaufenthalte treff en uns oft mals unerwartet.

Doch was sollten Sie bei einer Krankenhausaufnahme

beachten und wie fi ndet man eine geeignete Klinik ?

Wir verraten es Ihnen.

Debeka Krankenversicherungsverein a. G. Lebensversicherungsverein a. G.Allgemeine Versicherung AGPensionskasse AGBausparkasse AG

HauptverwaltungFerdinand-Sauerbruch-Straße 1856058 Koblenz

Telefon (02 61) 4 98 - 0www.debeka.de KV

353

(11/

10)

Privatpatienten genießen die freie Krankenhauswahl, d. h. die freie Wahl unter allen öff entlichen und privaten Krankenhäusern. Die Auswahl des Krankenhauses sollte aber in Abstim-mung mit dem behandelnden Arzt unter Berücksichtigung der persön-lichen Vorstellungen und Wünsche des Patienten erfolgen.

Bei der Aufnahme in einem Kran-kenhaus schließt der Patient einen Behandlungsvertrag mit dem Krankenhaus ab. Der Privatpatient verpfl ichtet sich hiermit zur Zahlung der entstehenden Krankenhauskosten. Wir als private Krankenversicherung erstatten diese Krankenhauskosten im tarifl ich vereinbarten Umfang.

Allgemeine Krankenhausleistungen sind Leistungen für medizinisch zweckmäßige und ausreichende stati-onäre Behandlungsmaßnahmen, die bei der jeweiligen Krankheit eines Pa-tienten notwendig sind. Das beinhaltet vor allem die medizinische Versorgung durch diensthabende Ärzte, Pfl ege, Unterkunft und Verpfl egung im Mehr-bettzimmer – aber beispielsweise auch die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.

1 Gesundheitsberichterstattung des Bundes

Debeka-TippHalten Sie bei der Aufnahme eventuell vorhandene Kranken-unterlagen (Arztbericht, Röntgen-bilder, Laborbefunde etc.) bereit.

Öff entliche Krankenhäuser

Referentin für Krankenhausfragen

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Die Abrechnung der allgemei-nen Krankenhausleistungen er-folgt auf Basis eines komplexen Abrechnungssystems – in der Regel in Form von Fallpauscha-len. Da zur Prüfung der Rech-nungen umfangreiche Infor-mationen und Kenntnisse über die Abrechnungsvorschrift en notwendig sind, übernehmen wir die Prüfung. Hierfür benö-tigen wir die vom Krankenhaus erstellte Entlassungsanzeige. Bitte legen Sie diese Ihrem Leistungsantrag bei.

Um den Patienten hohe fi nan-zielle Belastungen durch Vorleis-tung der Krankenhausrechnung zu ersparen, rechnen wir die tarifl ich versicherten Leistungen gerne direkt mit dem Kranken-haus ab. Hierzu muss der Patient eine Direktabrechnungsverein-barung mit dem Krankenhaus unterschreiben.

Eventuell versicherte Kran-kenhaustagegelder leisten wir selbstverständlich direkt an den Versicherten. Ein separater Leistungsantrag ist hierfür nicht erforderlich.

Die eventuell vereinbarte Chef-arztleistung wird separat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liquidiert und kann nicht direkt abgerechnet werden

private Krankenversicherung

Rechnungs-stellung

PrivatklinikenDank der freien Krankenhaus-wahl haben die Privatpatienten auch die Möglichkeit, sich in Privatkliniken behandeln zu lassen. Je nach Versicherungs-schutz und insbesondere bei beihilfeberechtigten Versicher-ten können in einer Privatklinik allerdings Restkosten anfallen, die dann selbst zu tragen wären.

Debeka-Tippfür Beihilfeberechtigte

Klären Sie vor Behandlungsbe-ginn, in welchem Umfang Ihr Bei-hilfeträger die Kosten übernimmt.

Unser Service

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unterstützen Sie gerne bei der Suche

unter www.debeka.de/arztsuche.

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