Im Mittelpunkt der Mensch - KUG · Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal Newsletter...

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Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal Newsletter Büro des Betriebsrates: Brandhofgasse 18, Raum 15 | T. 0316/389-1802 | [email protected] Sprechstunde: Nach Vereinbarung Im Mittelpunkt der Mensch Leitartikel............................................................... 2 Der Praxisfall aus dem Personalservice............... 3 Konzentration statt Ablenkung........................... 4 Tappen Sie nicht in die Gefälligkeitsfalle!........... 4 Brandschutz geht uns alle an............................... 6 Gratiszahnspange / Kieferorthopädie neu.......... 7 Vegan und vegetarisch am Unicampus............... 8 Buchkauf mit der KUG-Card günstiger ................ 8 Alle Neune – wir gratulieren!................................ 8 Sicher in den Urlaub mit der e-card..................... 9 Betriebliche Altersvorsorge................................. 10 Impressum............................................................. 12 Inhalt Juni 2015

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Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal Newsletter Juni 2015 Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal

Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal

Newsletter

Büro des Betriebsrates: Brandhofgasse 18, Raum 15 | T. 0316/389-1802 | [email protected] Sprechstunde: Nach Vereinbarung

Im Mittelpunkt der Mensch

Leitartikel............................................................... 2

Der Praxisfall aus dem Personalservice............... 3

Konzentration statt Ablenkung........................... 4

Tappen Sie nicht in die Gefälligkeitsfalle!........... 4

Brandschutz geht uns alle an............................... 6

Gratiszahnspange / Kieferorthopädie neu.......... 7

Vegan und vegetarisch am Unicampus............... 8

Buchkauf mit der KUG-Card günstiger................ 8

Alle Neune – wir gratulieren!................................ 8

Sicher in den Urlaub mit der e-card..................... 9

Betriebliche Altersvorsorge................................. 10

Impressum............................................................. 12

Inhalt

Juni 2015

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Betriebsrat für das allgemeine UniversitätspersonalNewsletter Juni 2015

Leitartikel von Margitta Kaltenegger

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

An dieser Stelle informieren wir Sie wie immer, was uns in den letzten Wochen beschäftigt hat, was wir für Sie erreicht haben oder was es Interessantes an Sie weiterzugeben gibt.

Im Entwicklungsplan für 2016 bis 2021 bekennt sich die KUG

weiterhin zu „Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Betreuungspflichten ermöglichen“. Unser Gleitzeitmodell ist eine davon. In den vergangen Monaten konnte der Betriebsrat mit Rektorin Dr.in Freismuth eine Spezifizierung der geltenden Betriebs-vereinbarung dahingehend verhandeln, dass auch das Blocken von Arbeitszeit auf weniger als 5 Arbeits-tage in begründeten Ausnahmefällen möglich ist. Selbstverständlich immer unter der Voraussetzung, dass der Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt wird.

Wir hoffen, damit vor allem teilzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen eine klarere Grundlage für eine individuelle Arbeitszeitgestaltung geschaffen zu haben. Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden.

Nach fast anderthalb Jahren trat Ende Juni unter Vorsitz unseres neuen Leiters der zentralen Serviceeinrichtungen, Mag. Ninaus, wieder die Bewertungskommission zusammen, in der wir neben dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ihre Interessen vertreten. Verständlicherweise gab es zahlreiche Änderungen auf Arbeitsplätzen zu begutachten und entsprechende Bewertungsvor-schläge an die Rektorin zu machen. Da wir inzwischen viele neue Kolleginnen und Kollegen haben, werden wir im kommenden Newsletter über die Frage von Arbeitsplatzbewertungen wieder einmal näher informieren.

Das Thema „Gesundes Essen an der KUG“ ist inzwischen in Form einer Umfrage an Sie herangetragen worden, an der der Betriebsrat maßgeblich mitgearbeitet hat. In unserem nächsten Newsletter hoffen wir, Sie über die Ergebnisse und Auswirkungen genauer informieren zu können.

Der jährliche Besuch des Arbeitsinspektors ist immer eine heikle Sache. Kontrolliert er doch sehr genau inwieweit an der KUG alle Vorschriften zu Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Brandschutz eingehalten, Kontrollgänge dokumentiert, wie die Ergebnisse der Umfrage zu psychischen und physischen Belastungen umgesetzt und Mängel beseitigt werden. Begangen wurden Anfang Juni das T.i.P. und das MUMUTH. Alles in allem stellte er der KUG ein gutes Zeugnis aus. Der Betriebsrat brachte Themen wie Burnout-Prävention, Arbeitszeitüberschreitungen und Sozialräume zur Sprache, denen der Arbeitsinspektor künftig ein Augenmerk schenken wird.

Mit dem Workshop „Hüftschwung im Büro“ hatten wir Ihnen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung diesmal ein Angebot gemacht, Ihre Lendenwirbelsäule zu trainieren bzw. Wissenswertes darüber zu erfahre. Wir werden uns bemühen, auch weiterhin Workshops zur Gesundheitsförderung anzubieten, gerne nehmen wir Ihre Vorschläge hierfür entgegen.

„Motschkern is g‘sund“ heißt es in einem Songtext von Arik Brauer. Es gehört für die einen mehr und die anderen weniger zu unserer Lebenskultur. Wir als Betriebsräte müssen allerdings auf Fakten und konkrete Anliegen bauen. Deshalb nicht die Buschtrommel benutzen! Sondern per E-Mail oder noch besser in einem persönlichem Gespräch Wünsche, Sorgen, Schwierigkeiten an eine/n der fünf BetriebsrätInnen herantragen.

Margitta Kaltenegger

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§ Der Praxisfall aus dem Personalservice1 von Andrea Cramer

Frau Muster ist seit 2013 als Mitarbeiterin des allgemeinen Universitätspersonals an der KUG tätig. Zum Zwecke der Persönlichkeitsbildung nimmt sie über Anordnung ihrer Dienstvorgesetzten von 8.00 bis 12.00 Uhr an einem Seminar beim Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) zum Thema „Nein sagen lernen“ teil. Der Seminarort ist Unterpremstätten. Sie fährt zum Seminarort mit dem eigenen PKW. Nach dem Seminar und einer Pause kommt Frau Muster um 14.00 Uhr ins Büro und arbeitet bis 20.00 Uhr Rückstände auf, die sich am Vormittag durch ihre Abwesenheit angestaut haben.

Liegt eine Dienstreise vor?Frau Muster ist eine Mitarbeiterin, die dem Universitätskollektivvertrag unterliegt. Für sie gilt dementsprechend die Dienstreisedefinition nach der an der KUG in Geltung stehenden „Betriebsvereinbarung über die Voraussetzungen und Modalitäten sowie Höhe der Abgeltungen für Dienstreisen“ (kurz BV). Demgemäß liegt eine Dienstreise vor, wenn sich die Arbeitnehmerin zur Ausführung eines von der Universität erteilten Auftrages von ihrer Arbeitsstätte für eine Wegstrecke entfernen muss, die mindesten drei Kilometer beträgt.Da die Mitarbeiterin die Persönlichkeitsbildungs-maßnahme von ihrer Vorgesetzten angeordnet bekam und die Wegstrecke vom Palais Meran bis Unterpremstätten die Grenze von drei Kilometern übersteigt, muss vom Vorliegen einer Dienstreise ausgegangen werden.

Ist vor Antritt der Reise eine Antragstellung erforderlich?Eine Dienstreise darf grundsätzlich nur angetreten werden, wenn die dafür notwendige Genehmigung

vorliegt. Hierfür ist das auf unserer Homepage befindliche Formular zu verwenden. Lediglich für dienstliche Fahrten innerhalb des Dienstortes gibt es eine Ausnahmeregelung. Hierfür genügt die Anordnung des/der anordnungsberechtigten Vorgesetzten, eine formelle Antragstellung vor Antritt der Reise ist hierbei entbehrlich (siehe § 15 BV). Auch für die Abrechnung der Dienstreise gibt es unter bestimmten Umständen eine vereinfachte direkte Refundierungsmöglichkeit über die Finanzbuchhaltung.Da der Seminarort Unterpremstätten jedoch außerhalb der Ortsgrenzen von Graz liegt, hat im Vorfeld eine Antragstellung und die Genehmigung der Dienstreise zu erfolgen. Auch die Benützung des eigenen PKW wäre im Zuge der Dienstreisegenehmigung zu bewilligen. Die Abrechnung der Dienstreise erfolgt über das Personalservice.

Unsere Betriebsvereinbarung für Dienstreisen finden Sie auf unserer Homepage unter Service/Downloads/3. Betriebsvereinbarungen.

1 Der dem Beispiel zugrunde liegende Sachverhalt ist fiktiv und so gewählt, dass die wesentlichsten Regelungen gut dargestellt werden können. Aufgrund der Komplexität der Rechtsmaterie können nicht alle Details (insbesondere mögliche Ausnahmeregelungen) angesprochen werden, da die Verständlichkeit der Darstellung darunter leiden würde. Wir bitten daher diesen Vorbehalt bei unseren rechtlichen Ausführungen zu berücksichtigen.

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Konzentration statt Ablenkung

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Der Posteingang fordert durch einen Sound, dass wir der eingehenden Mail unsere Aufmerksamkeit schenken. Das Handy vibriert. Und auf Skype eröffnet jemand einen Chat, um uns nur schnell etwas zu fragen wegen heute Abend. Keine Frage: Konzentriert arbeiten ist da eine Kunst – und das Mobile Web macht es nicht besser. Gleichzeitig laufen, Passanten ausweichen, die Ampel im Auge halten und E-Mails checken – keine leichte Aufgabe.

Die Mär vom MultitaskingWie viel Multitasking geht noch? Das fragen sich immer mehr Menschen. Denn es ist kräftezehrend und weniger produktiv, als man es sich wünscht. Auch die Forschung bestätigt das: Schon kleinste Ablenkungen können die Fehlerquote bei komplexen Aufgaben verdoppeln.

Wird vor Ihrem Bürofenster eine Baustelle eingerichtet, schließen Sie das Fenster oder suchen sogar Zuflucht in einem anderen Büro. Wer gleichzeitig mit dem Computer auch Facebook, Skype und Twitter hochfährt, tut eigentlich genau das Gegenteil. Platzverweis für UnterbrechungenGegen diese ständigen Ablenkungen helfen schon vier einfache Tricks:

• Räumen Sie Ihren E-Mails dem Facebook-Check und dem Skypen feste Termine in Ihrem Kalender ein – und lassen Sie in der Zwischenzeit die Finger davon!

• Passen Sie so auch Ihr Zeitmanagement an: Outlook, Twitter und Co. sind Zeitfresser und deswegen müssen Sie sie entweder komplett meiden oder Ihnen bewusst Zeit zugestehen.

• Machen Sie regelmäßig Pausen. Auch fünf Minuten mehrmals täglich zum Durchstrecken oder Kaffee holen helfen schon, den Kopf „durchzulüften“!

• Kommunizieren Sie im Team klar, wenn Sie nicht gestört werden möchten. Wer das im Vorfeld tut, kann lästige Unterbrechungen wegen Nichtigkeiten auf ein Minimum reduzieren.

(Quelle: Stellenanzeigen.de)

Die netten, hilfsbereiten Kollegen mag jeder, denn sie machen das Leben leichter. Das eigene vor allem. Doch wer anderen seine Hilfe nur allzu bereitwillig zukommen lässt, zahlt dafür einen hohen Preis: den, sich selbst zu überlasten, sich zu verzetteln und mehr Fehler zu machen. Am Ende werden solche billigen Gehilfen gar noch weniger respektiert als jene, die zögern sowie ab und an Grenzen setzen und einfach Nein sagen. Es ist das Gesetz von Angebot und Nachfrage: Was leicht zu haben ist, hat automatisch weniger Wert. Wer sich dagegen vornehm zurückhält, sich rar macht und gelegentlich verweigert, wird häufiger von Bittstellern umringt und geachtet...

Das Phänomen hat längst einen einschlägigen Namen in der Literatur: Gefälligkeitsfalle. Erst wird man mit Komplimenten umgarnt, dann wird das Verständnis für die Bedürfnisse des Kollegen geweckt, machmal folgt auch noch sanfter Druck auf die Tränendrüse und ein Appell an Reziprozität, Motto: „Damals habe ich dir ja auch...“ Und Zack schnappt die Falle zu: Aus kleinen Gefälligkeiten hier und da erwächst ein veritabler Nebenjob. Na, Danke!

Die Gründe, warum wir regelmäßig in diese Gefälligkeitsfalle tappen, sind zwar individuell verschieden. Dennoch ist der erste Schritt aus dieser klassischen Entscheidungsfalle, sich selbige bewusst zu machen.

Tappen Sie nicht in die Gefälligkeitsfalle!

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Es geht darum zu erkennen, was Ihre wahren Gefühle und Motive dabei sind und wie diese womöglich – bewusst oder unbewusst – von den Kollegen manipuliert werden. Die Maschen hierbei reichen von Druck, Erpressung, Überrumpeln, Schmeicheln bis hin zu vermittelten Schuldgefühlen und der obligaten Mitleidstour.

Bevor Sie also eine Entscheidung treffen, nehmen Sie sich eine kurze Auszeit und fragen Sie sich, warum Sie angeblich nicht „Nein“ sagen können.

Oft steckt in Wahrheit das dahinter:

• Sie fühlen sich geschmeichelt. Allein schon die Tatsache, dass man Sie fragt, imponiert Ihnen. Sie fühlen sich aufgewertet, wichtig, zentral. Kurz: Sie mutieren zum Retter und Ratgeber. Ein kurzer Anflug von Macht umweht Ihr Ego. Und weil Sie dieses Gefühl lieben und fürchten, dass es sich nie mehr einstellt, wenn Sie die Bitte jetzt ablehnen, sagen Sie „Ja“. Womöglich war das aber genau der hinterlistige Plan des Bittstellers. „Der Schmeichelei gehen auch die Klügsten auf den Leim“, wusste schon der französische Dramatiker Molière. Der schillernde Retter kann schließlich auch bloß ein schnöder Notstopfen sein.

• Sie leiden am Helfer-Syndrom. Solche Menschen streben ständig nach dem Gefühl gebraucht zu werden. Hinter dem Zwang „Ja“ zu sagen steckt entweder die falsche Vorstellung, so die eigene Unersetzbarkeit zu demonstrieren. Oder aber der Versuch, Minderwertigkeitsgefühle zu kompensieren. Auch das ist ein Irrweg, da die kurzfristige Anerkennung, die mit dem Gefallen erzielt wird nur in eine Abwärtsspirale führt: Viele Gefälligkeiten mindern die Qualität der eigenen Arbeit, das wiederum mindert die Anerkennung, die man damit erzielt, weshalb die Dienst-Dosis zur Kompensation immer weiter erhöht werden muss. Das Helfer-Syndrom führt also nur zu massivem Stress und mündet nicht selten in totaler Erschöpfung und einem Burnout.

• Sie fürchten, nicht mehr gemocht zu werden. Nicht wenige Menschen plagt die Sorge, dass es die Beziehung zum Kollegen/zur Kollegin nachhaltig belastet, wenn sie seine Bitte ablehnen. Womöglich quält sie dabei auch ein schlechtes Gewissen, weil Sie früher einmal gelernt haben, dass man Hilfe nicht verweigern darf. Wer es dennoch tut, gilt in ihren Augen als egoistisch oder herzlos. Die Frage ist aber: Wer ist egoistischer – derjenige, der eine Bitte ausschlägt, weil er nicht anders kann oder

derjenige, der seine Sympathien davon abhängig macht, wer nach seiner Pfeife tanzt? Hüten Sie sich vor solchen Menschen! Sie versuchen nur Sie zu manipulieren, sind berechnend und selten dankbar. Zudem: Sie müssen nicht von allen gemocht werden – und schon gar nicht von Menschen, deren Zuneigung Sie sich erst erkaufen müssen.

• Sie haben Angst, etwas zu verpassen. Natürlich geht man mit den Kollegen einen Kaffee trinken, obwohl dringend noch drei Anrufe erledigt werden müssten. Natürlich wird die Einladung zum Feierabendbier nicht abgesagt, obwohl der Körper längst bedrohlichen Schlafmangel signalisiert. Natürlich macht man bei dem Projekt mit, denn die anderen tun es auch. Hauptsache mittendrin, immer dabei und bloß kein Spalter sein. Obacht! Auch hier werden Sie vermutlich längst manipuliert – durch zeitliche Verknappung. Die Kollegen gaukeln Ihnen vor, hier und jetzt eine einmalige Chance zu bekommen – wie bei einem Sonderangebot. Dabei können Sie mit der Gruppe doch sicher auch ein andermal noch einen Kaffee trinken?! Wohl wahr: Sich abzusondern, ist Gift für die Karriere. Aber das ist schlechte Arbeit auch. Wer alles schleifen lässt, damit er ja nichts verpasst, offenbart vielmehr zweierlei: latente Einsamkeit gepaart mit hoher Abhängigkeit von der Meinung anderer sowie die Schwäche, Prioritäten setzen zu können.

• Sie fürchten die Konsequenzen. Insbesondere wenn hinter der Bitte der Chef steht. In vielen Fällen ist es tatsächlich nicht ratsam, dessen Wünsche auszuschlagen. Enttäuschte Chefs befördern nicht. Aber auch Vorgesetzte müssen lernen, wann Schluss ist.

• Sie fühlen sich verantwortlich. Und zwar für die Bürostimmung im Allgemeinen und das Bedürfnis des Kollegen nach Entlastung und persönlichem Glück im Besonderen. Der Arme: Schon seit fünf Wochen sitzt er an dem Projekt, heute Nachmittag muss er es präsentieren – und was er hat, ist alles andere als spruchreif. Es ist zwar nobel, dem Tropf jetzt unter die Arme zu greifen. Er hätte aber auch einfach eher fragen können. Oder ist das seine Masche, immer auf den letzten Drücker zu fragen, damit keiner ablehnen kann?

• Sie vergleichen sich. Jeder Mensch hat ein anderes Arbeitspensum. Wer sich jedoch mit anderen dauerhaft vergleicht, erliegt bald der Illusion Gleiches schaffen zu müssen. Sie sollen und wollen das Beste aus sich herausholen – soweit, so gut – aber bitte nicht auch noch das Beste des Kollegen

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dazu. Nichts versetzt Menschen mehr in Stress, als der Versuch ständig den Ansprüchen anderer zu genügen.

Prüfen Sie daher etwaige Anfragen genau und im Zweifel sagen Sie, dass Sie sich überrumpelt oder geschmeichelt fühlen. Erbitten Sie sich etwas Bedenkzeit, zeigen Sie weiterhin Verständnis für die Bedürfnisse des anderen, legen Sie aber auch Ihre eigenen dar – und sagen Sie Nein.Auch wenn Sie das nicht müssten: Begründen Sie Ihre Ablehnung ruhig auch mit den negativen Konsequenzen. Das macht es dem anderen leichter, Ihre Absage zu akzeptieren. Sie können aber auch einen Kompromiss in der Form „Jetzt nicht, aber später“ schließen. Und für die ganz Hartnäckigen, die partout

kein Nein akzeptieren, gilt: Standhaft bleiben und diplomatisch in die Metaebene wechseln:Sie wollen mein Nein wohl um keinen Preis akzeptieren – aber ich bleibe dabei: Sorry, diesmal nicht.

Machen Sie den Selbsttest: Können Sie gut Nein sagen?Hand aufs Herz: Wie sieht es bei Ihnen aus? Sagen Sie auch mal Nein zu Ihrem Chef? Zu Kollegen? Und wie leicht fällt Ihnen das?

Finden Sie es heraus mit unserem... Selbsttest: http://karrierebibel.de/selbsttest-koennen-sie-nein-sagen/

Quelle: Jochen Mai, Karrierebibel.deDie Arbeiterkammer zum Thema: http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsklima/Nein-Sage_ohne_den_Job_zu_riskieren.html

Brandschutz geht uns alle anDie drei unten angeführten häufigsten Brandursachen in der Industrie sind seit einem Jahrzehnt nahezu unverändert:

elektrische Energieoffenes Licht, und Feuermechanische Energie

Zusätzlich beweisen internationale Statistiken, dass immer häufiger mit einer weiteren gefährlichen Brandursache, nämlich Brandstiftung, im industriellen und gewerblichen Bereich zu rechnen sein wird.Schon lange hat man erkannt, dass der eigene Betriebsbrandschutz sehr hilfreich sein kann. Gerade die Anzahl von Großbränden in den letzten 10 Jahren beweisen, dass in jenen Betrieben, in denen ein Brandschutzbeauftragter und eine Sicherheitsfachkraft ihre Tätigkeit ernst nehmen, es zu weniger Bränden und vor allem auch in den seltensten Fällen zu Großbränden kommt.

Dies vor allem deswegen, da die geschulten Brandschutzbeauftragten und Sicherheitsfachkräfte regelmäßig Eigenkontrollen durchführen und dadurch rechtzeitig Gefahren erkennen und Maßnahmen ergreifen können.

Es wird dadurch nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter, sondern auch die des Betriebes wesentlich erhöht.Zum vorbeugenden Brandschutz gehört natürlich auch, dass sich alle Mitarbeiter und auch Fremdarbeiter an die Brandschutzordnung in unserem Betrieb halten.

Hier einige Tipps wie man das Risiko minimieren kann:• Stellen sie heiße Platten wie z. B. Teekocher,

Kaffeemaschine etc. niemals auf brennbare Unter-lagen, eine Fliese darunter als sinnvolle Maßnahme reicht oft schon aus.

• Versorgen abgebrannter Rauchwaren nicht brennbare Behälter

• Offenes Feuer wie Kerzen etc. niemals unbeaufsichtigt lassen, Aufstellung nur in sicheren stabilen Gefäßen

• Schalten sie alle elektr. Geräte die für längere Zeit nicht in Gebrauch sind ab, am besten direkt von der Steckdose trennen.

Günther WeberSicherheitsfachkraft

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Gratiszahnspange / Kieferorthopädie neu Ab 1. Juli 2015 werden für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), die unter einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung leiden, die Kosten für festsitzende Zahnspangen zur Gänze übernommen.

Die Gratiszahnspange ist für alle Behandlungen ab 1. Juli 2015 unter folgenden Voraussetzungen eine bewilligungs- und kostenfreie Vertragsleistung:

1. Vorliegen einer Fehlstellung der IOTN Stufe 4 oder 52. Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18.

Lebensjahres3. Inanspruchnahme eines Vertragspartners

Das Vorliegen einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung wird mithilfe der internationalen IOTN-Klassifizierung (Index of Orthodontic Treatment Need) vom behandelnden Kieferorthopäden beurteilt.

Wird ein Nicht-Vertragspartner in Anspruch genommen, ist vor Behandlungsbeginn eine Bewilligung einzuholen. Mangels Direktverrechnungsmöglichkeit gebührt in solchen Fällen eine Kostenerstattung in Höhe des Vertragstarifs (€ 4.550,- für die gesamte Behandlung).

Festsitzende Zahnspangen nach dem 18. Lebensjahr bei IOTN Stufe 4 oder 5: • Keine Vertragsleistung • Vorherige Bewilligung erforderlich • Kostenzuschuss € 3.500,- (für die gesamte

Behandlung)

Festsitzende Zahnspangen bei IOTN Stufe 3: 1. Keine Vertragsleistung 2. Vorherige Bewilligung erforderlich 3. Kostenzuschuss € 3.500,- (für die gesamte

Behandlung)

Für weitere Auskünfte insbesondere zu Vertragspartnern für Gratiszahnspangen steht Ihnen Ihre Landes- oder Außenstelle (Tel. 05 04 05) zur Verfügung.(http://www.bva.at/portal27/portal/bvaportal/content/)

Vergünstigungen mit der KUG-CardAuf der Homepage des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal stehen (nach erfolgreichem Login) unter dem Punkt „Vergünstigungen“ Informationen zu Unternehmen, die uns Rabatte gewähren.

http://www.kug.ac.at/einrichtungen/einrichtungen/vertretungen/betriebsrat-fuer-allgemeines-universitaetspersonal/start.html

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Für KUG-Bedienstete gibt's das Mittagsmenü günstiger

Seit Anfang dieses Jahres gibt es unmittelbar im Universitätsviertel ein neues Restaurant mit veganer und vegetarischer Küche. Das „Cofeba“ befindet sich an der Ecke Goethestraße/Harrachgasse und ist unter der Woche von 7.30 bis 20.00 Uhr geöffnet.

Den leckeren Menüspeiseplan der gesamten Woche kann man bereits am Freitag davor auf der Homepage unter www.cofeba.at anschauen sowie natürlich auch sämtliche Angebote.

Es gibt z. B. leckere Frühstücksangebote, selbst-gemachte Smoothies, warme und kalte Speisen à la carte, selbstgebackene Weckerl.Für KUG-Bedienste haben wir gegen Vorlage der KUG-Card folgendes vereinbart: das Menü ohne Suppe kostet € 6,00 statt € 6,90 und das Menü mit Suppe kostet € 6,90 statt € 7,80.

Schauen Sie vorbei und probieren!

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Vegan und vegetarisch am Unicampus

Buchkauf mit der KUG-Card günstigerAlle Besitzerinnen und Besitzer der KUG-Card können künftig 3 Prozent auf ihre Einkäufe bei allen Leykam und Morawa Filialen sowie bei Moser bekommen. Es ist keine extra Kundenkarte nötig sondern es muss nur die KUG Card an der Kassa vorgewiesen werden.

Vielen von uns ist sie noch in Erinnerung – Mozarts „Die Zauberflöte“ als jüngste Produktion des Instituts Musiktheater, die am 13. Juni 2015 im MUMUTH Premiere hatte.

Dass darin auch ein singender Betriebsrat mit von der Partie war, ist vielleicht nur wenigen aufgefallen. Kollege Joachim Schauer wirkt bereits seit 2009 im Opernchor der KUG mit und „Die Zauberflöte“ war die 9. KUG-Inszenierung, in der er auftrat.

Wir gratulieren!

Alle Neune – wir gratulieren!

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Die Europäische Krankenversicherungskarte oder der Urlaubskrankenschein gehört auf jeden Fall ins Reisegepäck.

Urlaub im AuslandMit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), die auf der Rückseite der e-card angebracht ist, sind Sie während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Gebiet eines anderen EU- oder EWR-Staates sowie in Bosnien und Herzegowina (ab 1. Juli 2015), Mazedonien, Serbien und der Schweiz geschützt. Sie erhalten also alle Sachleistungen, die sich als medizinisch notwendig erweisen, entsprechend den im jeweiligen Land geltenden Bestimmungen. Bitte beachten Sie, dass dem Leistungserbringer in Bosnien und Herzegowina sowie in Serbien grundsätzlich ein örtlicher Krankenschein zu übergeben ist. Diesen erhalten Sie gegen Vorlage der EKVK oder durch Umtausch einer provisorischen Ersatzbescheinigung (siehe unten) bei der zuständigen Organisationseinheit des Republiksversicherungsfonds (Serbien) bzw. der Gesundheitsversicherung (Bosnien und Herzegowina) in der Ortschaft des vorübergehenden Aufenthalts.Für den Fall, dass Ihnen keine gültige EKVK vorliegt, können Sie eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) bei Ihrer zuständigen Landes- oder Außenstelle bestellen, die dem Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus etc.) bzw. der oben genannten Organisationseinheiten vorzulegen ist. Als Nachweis für Ihre Identität ist sowohl bei Verwendung der EKVK als auch einer PEB ein Lichtbildausweis notwendig.Mit Bosnien und Herzegowina (bis 30. Juni 2015), Montenegro und der Türkei gelten zwischenstaatliche Abkommen, die einen Versicherungsschutz mittels Betreuungsschein gewährleisten. Da diese Scheine aber nur die Tatsache der Versicherung in Österreich bestätigen, müssen sie im jeweiligen Urlaubsland vor

einem Arztbesuch in einen örtlichen Krankenschein umgetauscht werden.

Wir empfehlen eine ReiseversicherungIn allen übrigen Staaten der Erde ist man nicht vertraglich geschützt. Dort gelten Sie als Privatpatient – die Kosten für eine Krankenbehandlung müssen an Ort und Stelle bezahlt werden, die Rechnungen mit Saldierungsvermerk* können Sie bei der BVA zur Kostenerstattung einreichen. Doch Achtung: Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem österreichischen Kassentarif! Um also unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir vor Reisen in solche Länder dringend den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung! Beachten Sie bitte, dass auch manche Vertragsstaaten für bestimmte Leistungen Selbstbehalte vorsehen, die von der österreichischen Sozialversicherung nicht ersetzt werden können. Der Leistungsumfang orientiert sich, wie oben erwähnt, immer nach der Rechtslage des betreffenden Staates und kann vom österreichischen Standard abweichen. Eine private Reisekrankenversicherung ist daher auch in diesem Fall empfehlenswert – diese gewährleistet möglicherweise auch einen allfälligen Rücktransport, dessen Kosten von der österreichischen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen werden.Müssen Sie sich aus anderen Gründen ins Ausland begeben, zum Beispiel wegen einer Versetzung an eine Dienststelle im Ausland oder einer medizinischen Untersuchung, dann wenden Sie sich bitte zeitgerecht an Ihre zuständige Landes- oder Außenstelle. Diese informiert Sie über Ihren Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten. Urlaub in ÖsterreichFür Ihren Urlaub in Österreich genügt die Mitnahme Ihrer e-card. Mit dieser können Sie österreichweit alle unsere Vertragspartner in Anspruch nehmen. Sollten Sie einen Wahlarzt oder eine Wahleinrichtung aufsuchen, so können Sie die bezahlte Honorarnote („Rechnung“* zum allfälligen tarifmäßigen Kostenersatz bei Ihrer zuständigen Landes- oder Außenstelle einreichen, die Ihnen auch gerne für alle Fragen rund um den Versicherungsschutz im In- und Ausland zur Verfügung steht. * NEU!

Ab 1. Juli 2015 ist bei Kostenerstattungsanträgen die Vorlage von Originalrechnungen nicht mehr notwendig! Es können daher ab diesem Zeitpunkt auch Kopien von bezahlten Honorarnoten eingereicht werden.

Sicher in den Urlaub mit der e-card

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Impressum Für den Inhalt verantwortlich: Margitta Kaltenegger Layout & Satz: Sabine Laller

Konzept & Design: Joachim Schauer

Ihre Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Margitta Kaltenegger Barbara Hofer Ulrich Katzenberger Richard Robnig Joachim Schauer

Büro des Betriebsrates Brandhofgasse 18, Raum 15, 8010 GrazT. 0316/[email protected] Sprechstunde: Nach Vereinbarung

Einen schönen Sommer und erholsamen Urlaub!

Ihre Betriebsrätinnen und -räteMargitta Kaltenegger

Barbara HoferUlrich Katzenberger

Richard Robnig Joachim Schauer