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3 Lust, älter zu werden... im Eifelkreis Bitburg-Prüm Die Broschüre kann kostenlos bei den Pflegestützpunkten, der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, den Verbands- gemeinden und der Stadtverwaltung Bitburg angefordert werden. Die höchste kulturelle Errungenschaft einer Gesellschaft sind zufriedene alte Menschen. Japanisches Sprichwort

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Lust, älter zu werden...im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Die Broschüre kann kostenlos bei den Pflegestützpunkten, derKreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, den Verbands-gemeinden und der Stadtverwaltung Bitburg angefordert werden.

Die höchste kulturelle Errungenschafteiner Gesellschaftsind zufriedene alte Menschen.

Japanisches Sprichwort

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Inhaltsverzeichnis

Lust, älter zu werdenim Eifelkreis Bitburg-Prüm

Informationen und Hinweise für ältereMenschen und ihre Angehörigen

GrußworteLandrat 10Vorsitzender des Seniorenbeirates 12

Graphische Darstellung des Eifelkreises 14Pflegestützpunkte 15Seniorenbeirat 19Seniorenbeauftragte der Stadt Bitburg 25

1. Von der Lust, älter zu werden

Neue Horizonte kennenlernen 271.1 Begegnung 271.1.1. Caritashaus der Begegnung, Irrel 291.1.2. Anlaufstelle für Senioren in der 30

Verbandsgemeinde Speicher1.1.3. Seniorenakademie Bitburg 32

„Bilden und Begegnen ab 55“1.1.4. Begegnungsstätte 34

„Zusammen(h)alt“ e. V., Neuerburg1.1.5 Seniorenbegegnungsstätten vom 35

Deutschen Roten Kreuz

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Inhaltsverzeichnis

1.2 Ausflüge, Reisen und Einkehrtage 381.3 Seniorensport 431.4 Bildungsangebote 441.5 Neue Medien 471.6 Ehrenamt 50

2. Versorgungsfragen2.1 Sozialversicherungen 552.1.1 Rentenversicherung 552.1.2 Krankenversicherung 582.1.3 Pflegeversicherung 65

2.2 Schwerbehinderte, 74Kriegs- und Gewaltopfer

2.2.1 Schwerbehinderte 742.2.2 Kriegsopferfürsorge nach dem 76

Bundesversorgungsgesetz (BVG)2.2.3 Gesetz über die Entschädigung für 78

Opfer von Gewalttaten (OEG)2.3. Landespflegegeld/ 80

Landesblindengeld

3. Finanzielle Leistungenund soziale Vergünstigungen

3.1 Sozialhilfe 823.2 Wohngeld 853.3 Bedarfsorientierte Grundsicherung 863.4 Gebührenbefreiung 893.5 Fahrpreisermäßigung 90

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Inhaltsverzeichnis

4. Wohnen im Alter4.1 Altengerechte Wohnungen 914.2 Selbständige Wohnformen 93

im Alter4.2.1 Stiftung Bürgerhospital, Bitburg 944.2.2 Betreutes Wohnen für Senioren 954.2.2.1 Betreutes Wohnen in Wohnanlagen 974.2.2.2 Betreutes Wohnen daheim 984.2.3 Betreutes Wohnen in einer 99

ambulanten Wohngemeinschaft

5. Von der Last, älter zu werden5.1 Sozialstationen und private 100

ambulante Dienste5.1.1 Grund- und Behandlungspflege; 103

Hauswirtschaftliche Versorgung5.1.2 Adressen der Sozialstationen 105

und der ambulantenPflegedienste

5.2 Hauskrankenpflegekurse 1085.3 Pflegeanleitung in der 109

häuslichen Umgebung5.4 Gesprächskreise für 109

pflegende Angehörige5.5 Betreuungsangebot für 112

Alzheimer- und Demenzkranke5.6 Essen auf Rädern – Mittagstisch 1175.7 Haus-Notruf 118

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Inhaltsverzeichnis

6. Teilstationäre und stationäreAltenhilfeeinrichtungen

6.1 Tagespflege 1216.2 Kurzzeitpflege/ 126

Verhinderungspflege6.3 Alten- und Pflegeheime 1296.3.1 Internetseite „Freies Pflegebett“ 136

6.4 Wohn- und Betreuungsvertrags- 138gesetz und Heimvertrag

7. Vorbereitung auf schwere Tageund Tod

7.1 Vorsorge für das Alter 1437.1.1 Vollmachten 1437.1.2 Bevollmächtigung 1467.1.3 Patientenverfügung 1467.1.4 Testament 1497.1.5 Dokumentenmappe 149

7.2 Gesetzliche Betreuung 1507.3 Hospiz – Begleitung von 153

schwerstkranken, sterbendenMenschen sowie derenAngehörigen und trauerndenMenschen

7.4 Bestattungsvorsorge 157

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Inhaltsverzeichnis

8. Weitere soziale Einrichtungen8.1 Körperliche, seelische und 158

geistige Beeinträchtigungen8.2 Sozialdienste 1598.3 Rehabilitationskliniken 1618.4 Tageskliniken 1628.5 Hilfen für Menschen mit 162

psychischen Beeinträchtigungen8.5.1 Psychiatriekoordination im 163

Eifelkreis Bitburg-Prüm8.6 Hilfe für Menschen mit 168

geistiger Beeinträchtigung8.7 Die Tafel 169

9. Beratungsstellen, Selbsthilfe-gruppen u. praktische Hinweise9.1 Informations- und Beschwerde- 171

telefon „Pflege und Wohnenin Einrichtungen“

9.2 Weitere Beratungsstellen 1729.3 Selbsthilfegruppen 1789.4 Praktische Hinweise 180

Stichwortverzeichnis 182

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Inhaltsverzeichnis

Soweit in diesem Ratgeber Funktions- und Tätigkeitsbezeichnungenin der männlichen Form verwendet werden, ist darunter auch dieweibliche Form zu verstehen. Trotz umfassender Recherchen erhebtdieser Seniorenratgeber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrekt-heit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

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Grußwort

Grußwort

Liebe Mitbürgerinnen undMitbürger,verehrte Seniorinnen undSenioren!

„Alt werden möchte jeder von uns, aber älter werdenniemand“. Sicherlich ist der Wunsch eines jeden vonuns, lange und möglichst gesund zu leben. Die heuti-ge Gesellschaft ist in der einmaligen Situation, dassdies dank des medizinischen Fortschrittes oftmalsgelingen wird.

Die Lebenserwartung und damit die Chance auf einerfülltes Leben im Alter steigen an. Gerade der dritteLebensabschnitt bietet älter werdenden Menschendie Gelegenheit ihre Wünsche für das eigene Lebenneu zu definieren.

Es ist feststellbar, dass ein neues Bild vom Alter undvom älter werdenden Menschen entsteht, das denBlick darauf lenkt, wie die Fähigkeiten eingesetzt undgegebenenfalls in die Gesellschaft eingebracht wer-den können. Hierbei ist insbesondere neben derFreizeitgestaltung auch noch an die Fortführung desEngagements im Beruf und für die Gesellschaft imehrenamtlichen Bereich gedacht.

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Grußwort

Alt sein und Alt werden kann aber auch Hilfebedürf-tigkeit oder sogar Pflegebedürftigkeit bedeuten.Diese Situation tritt oft plötzlich und ohne Vorankün-digung ein. Dies stellt für die Betroffenen und dieFamilien eine Ausnahmesituation dar, die gelegent-lich mit Hilflosigkeit einhergeht. Besonders häufigstellen sich dann die Fragen: An wen können wir unsdenn jetzt wenden und wer kann uns helfen?

Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, in dem er selbstAntworten gibt aber auch kompetente Ansprech-partner der einzelnen Einrichtungen und Organisa-tionen benennt.

Es freut mich besonders, dass dieser Seniorenratgeberalle Betreuungs- und Unterstützungsangebote kom-pakt zusammenfasst. Ich hoffe Ihnen eine hilfreicheund interessante Broschüre an die Hand zu geben,die Ihnen ein echter „Ratgeber“ ist.

Dr. Joachim Streit Bitburg, im April 2011Landrat

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Grußwort

Liebe Seniorinnen,liebe Senioren,

mit dieser Informationsbroschüre liegt Ihnen die dritte,erneuerte und erweiterte Auflage des Seniorenratgebersdes Eifelkreises Bitburg-Prüm vor.

Der Seniorenbeirat hat in Zusammenarbeit mit demCaritasverband Westeifel e. V., dem Deutschen RotenKreuz Kreisverband Bitburg-Prüm und dem Trägerver-bund der privaten Pflegedienste als Träger der Pflege-stützpunkte in unserem Kreis die neuen Entwicklungenim Gesundheits- und Pflegebereich festgehalten unddabei die jeweiligen Ansprechpartner, Anschriften,Telefonnummern und Internetadressen der genanntenEinrichtungen ergänzt.

Um den älteren Menschen die Teilnahme am gesell-schaftlichen Leben zu erleichtern, haben wir die entspre-chenden Einrichtungen und Aktivitäten im Eifelkreis auf-geführt. Dabei sind wir auch auf die vielfältigenMöglichkeiten des Ehrenamtes eingegangen, das auf-grund des sich beschleunigenden demografischenWandels immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die geleb-te Solidarität, wie sie im Ehrenamt zu finden ist, dientsowohl dem Ehrenamtler als auch der Gesellschaft.

Grußwort

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Den vielen ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen undMitbürgern im Eifelkreis – besonders auch jenen, die imStillen wirken und nie genannt werden – gilt unser allerherzlicher Dank für Ihr Engagement.

Für die ausdauernde Arbeit im Redaktionsteam desneuen Seniorenratgebers darf ich Frau Monika Donde-linger und Frau Monika Weber vom CaritasverbandWesteifel, Frau Cordula Bielemeier vom Deutschen RotenKreuz Kreisverband Bitburg-Prüm und Frau WalburgaTheis als Vertreterin der Heime und Pflegedienste inprivater Trägerschaft herzlich danken. Ein besondererDank gilt der Leiterin des Amtes 13 – Soziales – der Kreis-verwaltung des Eifelkreises, Frau Monika Schuster, unddem Geschäftsführer des Seniorenbeirates, Herrn AloisBrück, der die Gesamtkoordinierung für die Erstellungdes Ratgebers geleitet hat. Die Finanzierung der Neu-auflage wurde dankenswerterweise von der Sparkassen-stiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm übernommen.

Der Seniorenbeirat und alle Redaktionsmitglieder wün-schen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine angeneh-me Lektüre des Ratgebers, dessen Informationen Ihnenhilfreich sein mögen bei der Gestaltung Ihres Alltagesund Ihrer Freizeit.

Ihr

Werner Jansen Bitburg, im April 2011Vorsitzender des Seniorenbeiratesdes Eifelkreises Bitburg-Prüm

Grußwort

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Einzugsgebieteder Pflegestützpunkte

im Eifelkreis Bitburg-Prüm

VG Arzfeld, VG Neuerburg

Stadt Bitburg, VG Bitburg-Land

Stadt und VG Prüm

VG Speicher, VG Irrel, VG Kyllburg

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Die Pflegestützpunkte

Die Pflegestützpunkte

Die Pflegestützpunkte sind Fachstellen, die bera-tend und koordinierend allen Bürgern ihren Dienstvertraulich, trägerneutral und kostenlos anbieten.

Sie stehen pflegebedürftigen Menschen und derenAngehörigen, aber auch Menschen ohne Pflege-stufe in allen Fragen zur Pflege und rund um dasAlter unterstützend zur Seite.

Die Pflegestützpunkteinformieren Sie ...

• über wichtige medizinische und pflegerischeAngebote in Ihrer Region

• über alle Möglichkeiten(zum Beispiel Pflegedienste, Betreutes Wohnen,Pflegeheime) der ambulanten oder auchstationären Versorgung im Pflegefall

• über Alltagshilfen direkt in Ihrer Nähe wie zumBeispiel hauswirtschaftliche Dienste, Hausmeister-dienste, Haushaltshilfen

• über Ihnen zustehende Leistungen undFinanzierungshilfen der Kranken- und Pflege-versicherung, der Sicherung des Lebensunter-haltes, der Sozialhilfe

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• über aktuelle Versorgungsangebote in IhrerRegion wie zum Beispiel Mahlzeitendienste,Fahrdienste, ehrenamtliche Besuchsdienste,Gruppen für stundenweise Betreuung

• und Hilfen bei der Wohnraumanpassung.

... über weitere Unterstützungsangebote, z.B.

� Hilfen für pflegende Angehörige� bei erhöhtem Betreuungsbedarf (Demenz)� Nachbarschaftshilfen� Selbsthilfegruppen� über andere Beratungsstellen� Begegnungs- und Bildungsangebote für Senioren

Die Pflegestützpunkte beraten Sie ...

� entsprechend Ihrer persönlichen Lebenssituation� wenn Sie im eigenen Haushalt wohnen und vielesnicht mehr so leicht fällt wie früher

� wenn Sie auf Pflege und Hilfe zu Hauseangewiesen sind

� bei Krankheit und Behinderung� wenn Sie Ihre Angehörigen pflegen und sichUnterstützung wünschen

� in Krisensituationen und sozialen Notlagen� wenn Sie einen Umzug ins Altenheim inErwägung ziehen

� wenn Sie Kontakte suchen und Ihr Leben aktivgestalten möchten

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Die Pflegestützpunkte

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Die Pflegestützpunkte

Die Pflegestützpunkteunterstützen Sie im Umgang mit ...

� den Pflegediensten und stationären Einrichtungen� den Kranken- und Pflegekassen� dem medizinischen Dienst derKrankenversicherung

� Behörden und Institutionen im Zusammenhangmit dem Thema Pflege

Die Pflegestützpunkte vermitteln ...

... in Absprache mit Ihnen die zuständigen Diensteund Angebote und unterstützen Sie bei derenKoordination. Wenn beim Lesen dieses RatgebersFragen entstehen, können Sie sich an die Mitar-beiter in den zuständigen Pflegestützpunktenwenden. Die Anschriften finden Sie nachstehend.

Die Beratung ist kostenlos und erfolgt vertraulich,auf Wunsch auch in häuslicher Umgebung statt.

Verbandsgemeinde Arzfeld und NeuerburgPflegestützpunkt, Luxemburger Str. 5, 54687 Arzfeld

Ansprechpartner/in:Martina Schulz ℡ 0 65 50 / 9 29 97 98Alfred Pick ℡ 0 65 50 / 9 29 97 97� 0 65 50 / 9 29 97 99� [email protected]� www.psp-bitburg-pruem.de

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Stadt Bitburg und Verbandsgemeinde Bitburg-LandPflegestützpunkt, Erdorfer Straße 9, 54634 Bitburg

Ansprechpartnerin: Jutta Zerwer℡ 0 65 61 / 9 49 37 89� 0 65 61 / 9 49 37 90� [email protected]� www.psp-bitburg-pruem.de

Stadt und Verbandsgemeinde PrümPflegestützpunkt, Johannismarkt 8, 54595 Prüm

Ansprechpartnerin: Martina Schulz℡ 0 65 51 / 14 85 15� 0 65 51 / 14 84 95� [email protected]� www.psp-bitburg-pruem.de

Verbandsgemeinde Speicher, Irrel und KyllburgPflegestützpunkt, Schulstraße 2, 54662 Speicher

Ansprechpartnerinnen:Marie-Luise Glücks und Lisa Stolte-Homann,Rainer Katzenbächer℡ 0 65 62 / 93 03 40� 0 65 62 / 20 72� [email protected]� www.psp-bitburg-pruem.de

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Die Pflegestützpunkte

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Der Seniorenbeirat des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Der Seniorenbeiratdes Eifelkreises Bitburg-Prüm

Der Seniorenbeirat des Eifelkreises Bitburg-Prümbesteht seit Mai 1995. Der Kreistag hatte auf Anre-gung von Senioren Richtlinien über die Zusammen-setzung und die Aufgaben des Seniorenbeiratsbeschlossen. Gemäß diesen Richtlinien hat derSeniorenbeirat folgende Zusammensetzung:

Stimmberechtigte Mitglieder des Seniorenbeiratessind:

� je ein Vertreter der in der Altenhilfe tätigenOrganisationen der freien Wohlfahrtspflege,

� ein Vertreter von Einrichtungen der stationärenAltenhilfe in kirchlicher oder frei gemeinnützigerTrägerschaft,

� ein Vertreter von Einrichtungen der stationärenAltenhilfe in privater Trägerschaft,

� je ein Vertreter von Organisationen, die imBereich der Bildung, Kultur und Gesundheit fürältere Menschen tätig sind,

� je ein Vertreter der im Kreistag vertretenenParteien oder politischen Gruppierungen, die impolitisch-sozialen Bereich die Interessen ältererMenschen wahrnehmen,

� vier vom Kreistag zu benennende Vertreter derpolitischen Gruppierungen.

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Mit beratender Stimme gehören demSeniorenbeirat an:

� die Leiterin des Sozialamtes der Kreisverwaltungdes Eifelkreises Bitburg-Prüm,

� ein Vertreter der AOK - Die Gesundheitskasse -Bitburg-Prüm,

� ein Vertreter des Gesundheitsamtes und� ein Vertreter der Berufsbildenden Schulen Prüm,Altenpflegeschule.

Vorsitzender des Seniorenbeirates istWerner Jansen, Bitburg.

Stellvertretende Vorsitzende sindHildegard Krebs, Winterscheid undPaul Hacken, Prüm.

Die Geschäftsführung wird von Alois Brück,Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm,wahrgenommen.

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Der Seniorenbeirat des Eifelkreises Bitburg-Prüm

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Der Seniorenbeirat des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Der Seniorenbeirat hat gemäß den Richtlinienfolgende Aufgaben:

� Er beteiligt sich als Interessenvertreter für dieBelange und Bedürfnisse der älterenBürgerinnen und Bürger am öffentlichenGeschehen im Eifelkreis Bitburg-Prüm.

� Er berät den Kreistag und dessen Ausschüsse unddie Verwaltung bei Ihren Entscheidungen imBereich der Altenhilfe.

� Er gibt Anregungen und Empfehlungen anBehörden, Verbände und Organisationen.

� Er fördert den Erfahrungsaustausch, dieMeinungsbildung und die Koordinierung vonMaßnahmen für die Anliegen älterer Menschen.

Kontaktadressen

Vorsitzender: Werner JansenAdrigstraße 8, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 94 77 55� [email protected]

Geschäftsführer: Alois BrückKreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm,Amt 13 – Soziales –Trierer Straße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 15 11 41� [email protected]� www.bitburg-pruem.de

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Leiterin des Amtes 13 – Soziales –Monika SchusterKreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm,Amt 13 – Soziales –Trierer Straße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 15 11 70� [email protected]� www.bitburg-pruem.de

Folgende Arbeitskreise des Seniorenbeirats sindeingerichtet und tätig:

� Arbeitskreis „Pflege- und Besuchsdienste“� Arbeitskreis „Sicherheit“ (Verkehrssicherheit undSicherheit im privaten Bereich)

Darüber hinaus stehen Ihnen im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Zusammenarbeit mit der Polizei, ehrenamt-liche Sicherheitsberater für Senioren mit Rat undTat, nach vorheriger Absprache, kostenlos zurVerfügung.

Sicherheitsberater im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Für die Stadt BitburgPeter SchmitzDenkmalstraße 3, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 1 21 08

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Der Seniorenbeirat des Eifelkreises Bitburg-Prüm

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Der Seniorenbeirat des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Für die Verbandsgemeinde ArzfeldTheo RöderSchneidmühle 1, 54619 Leidenborn℡ 0 65 59 / 2 91

Für die Verbandsgemeinde Bitburg-LandPaul MarxMettericher Straße 15, 54647 Dudeldorf℡ 0 65 65 / 21 30

Für die Verbandsgemeinde IrrelIrmingard BauschkeBuchenweg 5, 54668 Prümerburg℡ 0 65 23 / 2 91

Brigitte MalambreDaxlay 17, 54668 Ernzen℡ 0 65 25 / 73 86

Werner RuhlandDianastraße 4, 54669 Bollendorf℡ 0 65 26 / 93 0 36

Klaus ZeimentzBergstraße 2, 54310 Minden℡ 0 65 25 / 4 03

Für die Verbandsgemeinde NeuerburgMaria ClemensKorneliusstraße 1, 54675 Nusbaum℡ 0 65 22 / 93 38 81

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Für die Verbandsgemeinde KyllburgWilfried AmendBachstraße 16, 54657 Neidenbach℡ 0 65 63 / 14 09

Ludwig KreutzHaupichgasse 5, 54533 Oberkail℡ 0 65 67 / 3 56

Für die Verbandsgemeinde PrümKlaus KleinSchulstraße 3, 54612 Wawern℡ 0 65 53 / 27 36

Birgit SieversAlter Weg 24, 54597 Pronsfeld℡ 0 65 56 / 7 91 53

Waltraud SchneiderBurgstraße 1, 54597 Roth/Prüm℡ 0 65 52 / 56 40

Für die Verbandsgemeinde SpeicherRobert ReuterDaufenbacher Straße 19, 54298 Orenhofen℡ 0 65 80 / 5 73

Ludwig RoseKatzstraße 26, 54662 Speicher℡ 0 65 62 / 84 42

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Der Seniorenbeirat des Eifelkreises Bitburg-Prüm

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Seniorenbeauftragte der Stadt Bitburg

Seniorenbeauftragte der Stadt Bitburg

Mit Beginn des Jahres 2011 hat die Stadt Bitburgeine Seniorenbeauftragte ernannt.

Zu ihrem Aufgabenfeld gehören:

• Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeitenälterer Menschen an politischen Prozessen derKommune

• Unterstützung von Seniorinnen und Seniorenbei der Realisierung innovativer Wohnformen imAlter

• Förderung des lebenslangen Lernens und Unter-stützung von spezifischen Bildungsangeboten fürÄltere

• Sensibilisierung für die Bedürfnisse undInteressen älterer Migrantinnen und Migranten

• Förderung des Zusammenlebens allerGenerationen durch vorbildhafte intergenerativeProjekte.

Ansprechpartnerin: Marlies Raberg℡ 0 65 61 / 60 01 40

Die Sprechstunden finden jeden 2. Donnerstag imMonat im Fraktionszimmer 1 des Rathauses statt.

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Von der Lust, älter zu werden

Wie heißt es doch: Man ist so alt, wie man sichfühlt. Und wie man sich fühlt, darüber entscheidenIhre Gedanken und Einstellungen. Und natürlichkönnen Sie durch Ihr Verhalten sehr viel dazu bei-tragen.

Untersuchungen haben ergeben, dass ältere Men-schen noch große Reserven in den Leistungen auf-weisen, die mit dem erworbenem Wissen zusam-menhängen.

In der Altersforschung teilt man heute die „Alten“immer mehr ein in „Junge Alte“, die aktiv, enga-giert, vielseitig interessiert, körperlich und geistigleistungsfähig sind, und in „alte Alte“, die hilfs-und pflegebedürftig und meist jenseits des75. Lebensjahres sind. Während man 1972 Menschenschon mit 50 Jahren „zum alten Eisen“ zählte,neigt man heute dazu, erst die 70-Jährigen dazuzu-zählen. Aber wie bei allem, bestätigen auch hierAusnahmen die Regel. Es gibt junge Menschen, diebereits still stehen und in ihren Verhaltensweisen„alt“ sind, und Menschen, die weit über 80 Jahrealt sind und vor Vitalität nur so strotzen.Jung ist, wer noch staunen und sich begeisternkann.

1 Von der Lust, älter zu werden

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Von der Lust, älter zu werden

Neue Horizonte kennenlernen

Der dritte Lebensabschnitt ist also nicht mehr nurgeprägt von der landläufigen Vorstellung einer„Vorbereitung auf das Ende”, er eröffnet vielmehreigene, neue Horizonte für Ihr Leben.Natürlich kommt es dabei auf ganz persönlicheWünsche und Interessen an und natürlich spielengesundheitliche und finanzielle Gegebenheiteneine beträchtliche Rolle. Aber selbst wenn Sie nichtmehr daran denken zu reisen, sich kulturell zubetätigen, Erfahrungen weiterzugeben oder neuesEngagement zu entwickeln, sind Sie eingeladen,mit uns eine Gedankenreise zu machen und fernenWelten zu begegnen.Ergänzend zur Information möchte dieserAbschnitt vor allem eine Fülle unterschiedlicherAnregungen vermitteln.

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm finden eine Vielzahl vonBegegnungen zwischen älteren Menschen statt. Diemeisten erfolgen aufgrund eigener Initiative. Vieler-orts werden aber auch Angebote, z.B. Seniorentagevon Gemeinden, Pfarreien, Katholischen Frauen-gemeinschaften organisiert und durchgeführt.

Die vielseitigen Programme sind auf die Interessenund die Belange älterer Menschen abgestimmt,wobei das gemütliche Beisammensein oftmals im

1.1Begegnung

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Vordergrund steht. In verschiedenen Gemeindengibt es auch regelmäßige Treffen mit aktiver Pro-grammgestaltung. Alle Veranstaltungen in unsererländlichen Region sind geprägt von einem hohenehrenamtlichen Engagement der Initiatoren.Ältere Menschen verfügen über Lebenserfahrungenund über Fähigkeiten, die für unsere Gesellschaftdringend benötigt werden. Das ehrenamtliche/bürgerschaftliche Engagement zahlreicher Seniorenhat im Eifelkreis Bitburg-Prüm einen hohen Stellen-wert und ist eine wertvolle Bereicherung für unsereGesellschaft. Vereine, Organisationen und eine Viel-zahl von Menschen kümmern sich in ihrer Freizeitum die Anliegen anderer und setzen sich in vielfäl-tiger Weise für die Gemeinschaft ein.

Informationen über Angebote in Ihrer Gemeinde/Ortsteil erhalten Sie in den katholischen Pfarrbüros,bei den katholischen Frauengemeinschaften, denGemeindebüros der evangelischen Kirchengemein-den, der Frauenhilfe, den Ortsbürgermeistern/Orts-vorstehern oder durch Veröffentlichungen in derörtlichen Presse, Handzettel, Pfarrbriefe, Bildungs-programme usw.

Ergänzend zu den ehrenamtlichen Organisationenbieten auch professionell geleitete EinrichtungenVeranstaltungen und Begegnungsmöglichkeiten fürältere Menschen an.

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1.1.1Caritashaus der Begegnung Irrel

Das Caritashaus der Begegnung in Irrel ist eineEinrichtung der offenen Altenhilfe in Trägerschaftdes Caritasverbandes Westeifel e. V. und bietet inder Verbandsgemeinde Irrel ein vielfältiges Angebotfür Frauen und Männer ab 55 Jahren im Bereichder Lebens-, Alltags- und Freizeitgestaltung.Hauptsächlich geht es darum, Menschen das Älter-werden zu erleichtern, der Einsamkeit durchBegegnung vorzubeugen und sie dabei zu unter-stützen, bis ins hohe Alter aktiv sein zu können.

Eine Besonderheit des Caritashauses sind die vielenEhrenamtlichen, die gemeinsam mit den hauptamt-lichen Mitarbeitern die Angebote planen, organi-sieren und mit Leben füllen. Die Ehrenamtlichenmachen dabei die Erfahrung, dass Ihr Lebenswissengefragt ist, und dass sie gebraucht werden.So unterschiedlich, wie die Biografien und Interes-sen der Akteure in Irrel sind, so abwechslungsreichsind die Veranstaltungsangebote. Sie reichen vonSingen, Kochen und Theaterspielen bis hin zu Spiel-nachmittagen, Lesecafes, Filmprojekten undWanderungen.

Alle Angebote werden durch hauptamtlicheMitarbeiter intensiv begleitet.

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Caritashaus der BegegnungNiederweiser Straße 31, 54666 Irrel℡ 0 65 25 / 9 33 95 0� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerinnen:Karin Terhorst, Monika Weber

1.1.2Anlaufstelle für Senioren in derVerbandsgemeinde Speicher

Die Anlaufstelle für Senioren (ASS) ist eineEinrichtung der Verbandsgemeinde Speicher inTrägerschaft des Caritasverbandes Westeifel e.V.Ein Aufgabenschwerpunkt ist die Förderung ehren-amtlichen Engagements. Von der Anlaufstelle fürSenioren wurde der ehrenamtliche Besuchsdienstder Verbandsgemeinde Speicher gegründet. In die-sem Dienst sind ca. 50 ehrenamtliche Mitarbeiter in14 Gruppen organisiert. Im Alten- und PflegeheimMarienhof in Speicher werden bspw. neben demBesuchsdienst verschiedene Gruppenangebote undAktivitäten wie gemeinsam singen, Bingo spielen,Messebesuchen, Spazieren gehen/-fahren, Feste imJahreskreis organisiert. Im Jahr 2000 wurde dieAktion „ein Ansprechpartner für Senioren in jedemOrt der Verbandsgemeinde“ initiiert. In den Orts-gemeinden Beilingen, Hosten, Herforst, Phillips-

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heim, Preist und Speicher haben sich Freiwilligebereit erklärt, mit konkreten Hilfestellungen denSenioren aus ihrem Dorf in alltäglichen Situationenkurzfristig weiter zu helfen. Der Haus- und Kranken-besuchsdienst „Miteinander/ Füreinander“ besuchtältere Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. DieAnlaufstelle für Senioren steht bei unterschiedlichenAnliegen und Problemen von Senioren beratend zurVerfügung. Sie vermittelt an zuständige Stellen undorganisiert Aktionen, Veranstaltungen undFortbildungen für ehrenamtliche Mitarbeiter.

Durch spezielle Angebote im Rahmen des„Seniorenprojektes Speicher“ werden an Demenzerkrankte Bewohner im Altenheim Marienhof undMenschen in der Verbandsgemeinde Speicher undderen Angehörige durch die Anlaufstelle fürSenioren und die Freiwilligen des EhrenamtlichenBesuchsdienstes besonders unterstützt. Nach derDevise „gemeinsam statt einsam“ wird den Heraus-forderungen des Älterwerdens aktiv begegnet.

Anlaufstelle für Senioren in der VG Speicherim Altenheim MarienhofWeinstraße 11, 54662 Speicher℡ 0 65 62 / 97 40 -0 (Durchwahl 222)� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerin: Ursula BerrensÖffnungszeiten: Montag, Donnerstag und Freitag

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1.1.3Seniorenakademie Bitburg:„Bilden und Begegnen ab 55“

Die Seniorenakademie Bitburg in Trägerschaft desCaritasverbandes Westeifel e.V. und der Kath.Familienbildungsstätte Bitburg e.V. hält eine bunteVielfalt an Angeboten für interessierte, ältereMenschen bereit. Die Auswahl ist groß und decktdas Spektrum von Bedürfnissen, Fähigkeiten undBelangen älterer Menschen ab: Von der Möglich-keit zur kreativen und abwechslungsreichenFreizeitgestaltung über das Erlernen von Fertig-keiten, präventive Angebote sowie Angebote zurLebensgestaltung und Krisenbewältigung bis hin zuintellektuellen und kulturellen Anregungen. Dieverschiedenen Anregungen fördern lebenslangesLernen. Ein weiterer Bestandteil des Programmssind generationsübergreifende Angebote, welchedas Verständnis zwischen Jung und Alt fördern undKontakte zu Menschen in anderen Lebensphasenermöglicht.

Ein „Seniorengremium“, zusammengesetzt ausMenschen verschiedenen Alters, unterschiedlicherBildung und Berufe bringt eine bunte Mischung anIdeen und Erfahrungen in die Seniorenakademieein. Die Ehrenamtlichen erhalten neben derMöglichkeit sich zu engagieren, darüber hinaus

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den Raum über Weiterentwicklungen der Einricht-ung mit zu entscheiden. Neben der Gelegenheit inder Planungsgruppe Verantwortung zu überneh-men, bringen viele Ehrenamtliche ihr Wissen, Kön-nen und die eigenen zahlreichen Erfahrungen alsReferenten ein.

Die meisten Kurse und Veranstaltungen findenüberwiegend tagsüber statt – damit wird derTatsache Rechnung getragen, dass viele ältereMenschen, vor allem Frauen, abends nicht gerneunterwegs sind.

Seniorenakademie Bitburg„Bilden und Begegnen ab 55“ in Trägerschaft desCaritasverbandes Westeifel e. V. und der katholi-schen Familienbildungsstätte Bitburg e. V.Albachstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 96 71 69� [email protected][email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerin: Monika Weber

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1.1.4Begegnungsstätte „Zusammen(h)alt e. V.“,Neuerburg

Das Angebot der Begegnungsstätte orientiert sichprimär an den Wünschen der Besucher. Im Mittel-punkt stehen Kommunikation und Begegnung. AnDemenz erkrankte Menschen werden in denGruppen integriert. Die Einrichtung bietet genera-tionsübergreifenden Raum zur Begegnung von jun-gen und alten Menschen, die Abwechslung vomAlltag suchen, beim Frühstückstreff diskutieren undam gemeinsamen Singen Spaß haben. An Kinder-nachmittagen wird gebacken, gekocht, gespielt,die Natur erkundet oder vorgelesen. Es werdenFahrten organisiert, Einkäufe mit den Seniorengetätigt und mit Bildungseinrichtungen zusammen-gearbeitet.

Begegnungsstätte „Zusammen(h)alt“ e. V.Gärtnerstraße 3, 54673 Neuerburg℡ 0 65 64 / 96 07 64� [email protected]� www.zusammenhalt-neuerburg.deAnsprechpartnerin: Ingrid HosdorfÖffnungszeiten: Montag bis Freitag9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr

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1.1.5Seniorenbegegnungsstätten vomDeutschen Roten Kreuz

Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Bitburg-Prüm e.V., hat in den betreuten Wohnanlagen dieSeniorenbegegnungsstätten „Café Kaiser“ in Prümund „Limbourgs Garten“ in Bitburg integriert.Die Einrichtungen bieten den Bewohnern und allenälteren Menschen aus dem Eifelkreis Bitburg-Prümvielseitige Möglichkeiten der Begegnung und einerabwechslungsreichen Lebensgestaltung. DieTeilnahme am täglichen Mittagstisch wird von denBewohnern und Senioren aus den Stadtgebietenwahrgenommen. Sie erfahren Geselligkeit, könnendas Neueste vom Tage hören und gönnen sichregelmäßig ein paar schöne Stunden. EinFahrdienst wird angeboten.

In beiden Einrichtungen, in Prüm mittwochs und inBitburg dienstags und donnerstags, finden regel-mäßig für ältere Mitbürger unterhaltsameNachmittage bei Kaffee und Kuchen statt. Auf denJahreskreis bezogen stehen traditionelle Veranstal-tungen auf dem Programm. Berücksichtigt werdenhier insbesondere die Karnevalszeit, das Osterfest,Frühling und Sommerzeit, Erntedank, Advent undWeihnachten. Die Besucher erleben kreative Mitge-staltung, Beisammensein in heiterer Atmosphäre

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bis hin zu Besinnlichkeit und Einkehr. Im CaféKaiser treffen sich zu bekannten Zeiten Seniorenmontags zur Vorlesestunde und jeden erstenDienstag im Monat zum Frühstück. BeideBegegnungsstätten richten für Senioren privateFeste im Kreise von Familie und Freunden aus.

Regelmäßig stattfindende Informationsveran-staltungen zu aktuellen Themen sind offen für alleinteressierten älteren Menschen. Platz, Raum undUnterstützung bieten die Einrichtungen für enga-gierte Senioren, die Ideen und Vorstellungen um-setzen möchten und auf der Suche nach einemBegegnungsforum sind.

Deutsches Rotes KreuzSeniorenbegegnungsstätte – Seniorenmittagstisch –Café KaiserAm Stadtwald 5, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 95 90 10� [email protected]� www.drk-bitburg-pruem.deAnsprechpartnerin: Andrea Becker

Seniorenbegegnungsstätte Limbourgs GartenErdorfer Straße 9, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 60 25 40� [email protected]� www.drk-bitburg-pruem.deAnsprechpartnerin: Andrea Becker

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Mehrgenerationenhaus / Haus der Familie,Bitburg

Das Mehrgenerationenhaus in Bitburg steht unterder Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes. Esist keine Wohnform, d.h. es wohnen nicht Alt undJung unter einem Dach, sondern es ist ein Ort derBegegnung.

Hier finden Interessierte aller Altersstufen Platz fürBegegnungen und Aktivitäten. Bereits bestehendeAngebote durch die Seniorenbegegnungsstätte, dieTagespflege oder das Betreute Wohnen für Seniorenwerden ergänzt durch eine offene, ungezwungeneBegegnungsmöglichkeit für Menschen allen Alters.Familien, Frauen, Männer, Kinder, Berufstätige,Erwerbslose oder Menschen im Ruhestand, alle sindeingeladen in angenehmer Atmosphäre Kontaktezu knüpfen, Freizeit zu gestalten, gemeinsameIdeen zu verwirklichen und voneinander und mit-einander zu lernen. Jeder kann seine Ideen derProjektleiterin vorstellen und mit ihr zusammenüberlegen, wie man diese im Haus umsetzen kann.

Mehrgenerationenhaus BitburgErdorfer Straße 9, 54634 BitburgAnsprechpartnerin: Andrea Dahm℡ 0 65 61 / 60 20 22� [email protected]� www.drk-bitburg-pruem.de

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Es ist ein Missverständnis zu glauben, dassMenschen ihr Reiseverhalten mit dem Alter gravie-rend ändern. Senioren sind vielfach reisefreudigund unternehmenslustig. Das Interesse, Regionenund Menschen des eigenen Landes oder fremderLänder kennen zu lernen, ist weiter gestiegen.Auch Orte der Stille und Besinnung finden bei älte-ren Menschen wachsende Beliebtheit. Einkehr- undExerzitientage mit meditativer und religiöserOrientierung bieten einen Raum der Sinnfindungund inneren Ruhe. Begegnungen mit Menschengleicher Interessen tragen zur Bereicherung desLebensalltages bei. Die „Typische Seniorenreise“gibt es nicht.

In unserer Region finden Sie eine Vielfalt vonAngeboten, die ganz auf Ihre spezifischen Zieleund Bedürfnisse abgestimmt sind, wie z.B. Tages-fahrten, Bildungs- und Urlaubsreisen, Einkehr- undBesinnungstage. Vielfach bieten auch Pfarreien vorOrt interessante Programme an. Darüber hinauskönnen Sie sich im Branchenfernsprechbuch „GelbeSeiten“ unter dem Stichwort „Reisebüros“ und imInternet unter dem Stichwort „Seniorenreisen“informieren oder Sie erhalten aktuelle Angeboteaus der Presse.

1.2Ausflüge, Reisen und Einkehrtage

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Es gibt auch Reiseangebote für ältere Menschen,teilweise mit Betreuung und Organisation vonnichtkommerziellen Anbietern:

Abtei HimmerodHimmerod 3, 54534 Grosslittgen℡ 0 65 75 / 9 51 30� [email protected]� www.abteihimmerod.de

Ganzjährig das Angebot, allein oder in kleinenGruppen Erholung und Stille zu finden.

Arche Noah ReisenWeberbach 17/18, 54290 Trier℡ 06 51 / 97 55 50� [email protected]� www.arche-noah-reisen.de

Kirchliches Reisebüro, unterstützt Pfarreien, kirch-liche Einrichtungen, Gruppen und Vereine bei derPlanung und Organisation von Reisen, Pilgerreisen

Deutsches Rotes KreuzKreisverband Bitburg-Prüm e.V.Rotkreuzstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 60 20 11� [email protected]� www.drk-bitburg-pruem.deAnsprechpartnerin: Bettina Berchem

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Die Teilnahme ist nach Absprache auch für Pflege-bedürftige und Rollstuhlfahrer möglich. KompletteReiseorganisation, Abholservice, Begleitung undBetreuung durch Fachkräfte der Rotkreuz-Sozial-station und des DRK Kreisverbandes.

Deutsches Rotes KreuzBildungswerk Bitburg-Prüm e.V.Rotkreuzstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 60 20 20� [email protected]� www.drk-bitburg-pruem.deAnsprechpartner: Rainer Hoffmann

Tagestouren und mehrtägige Bildungs- undKulturreisen mit DRK-Reisebegleitung

Diözesan-ExerzitienhausSt. JosefstiftFranz-Ludwig-Straße 7, 54290 Trier℡ 06 51 / 9 76 93 00� [email protected]

Eifelverein PrümGeschäftsführer Jakob WeinandWenzelbachstraße 18, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 44 63 oder 94 32 05� [email protected]� www.eifelverein-pruem.de

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Seniorenwanderungen, Wander- und Kulturwochenin anderen Regionen Deutschlands, naturkundlicheWaldbegehungen, Tagesfahrten

Evangelische Kirche für die RegionPfarrer DebusWiedenhofen 2, 54662 Speicher℡ 0 65 62 / 27 27� [email protected]� www.ev-gemeinde-bitburg.de

Bildungs- und Freizeitangebote, Tagesfahrten,Wochenfreizeiten

Exerzitienhaus Carmel SpringiersbachKarmelitenstraße 2, 54538 Bengel℡ 0 65 32 / 9 39 50� [email protected]� www.karmelitenorden.de/klosterspringiersbach.html

Ganzjährig das Angebot, allein oder in kleinenGruppen Erholung und Stille zu finden.

Geschichtsverein Bitburg / Bitburger LandHaus BedaBedaplatz 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 9 64 50� [email protected]� www.haus-beda.de

Ausflüge, Exkursionen

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Katholische Familienbildungsstätte Bitburg e.V.Albachstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 79 66� [email protected]� www.fbs-bitburg.de

Tagesfahrten, Mehrtagesfahrten

Katholische Erwachsenenbildung des Bistums Trier,Fachstelle PrümKalvarienbergstraße 1, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 96 55 60� [email protected]� www.keb-westeifel.de

Bildungs- und Erholungsangebote für Senioren

Seniorenakademie Bitburg„Bilden und Begegnen ab 55“ in Trägerschaft desCaritasverbandes Westeifel e. V. und derkatholischen Familienbildungsstätte Bitburg e. V.Albachstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 96 71 69� [email protected]� www.fbs-bitburg.de

Tagesfahrten, Mehrtagesfahrten, Sonntagsfahrten

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VdK Reiseservice Rheinland-PfalzLuxemburger Straße 148, 54294 Trier℡ 06 51 / 98 12 00� [email protected]� www.vdk-reiseservice.de

Sport bedeutet auch für ältere Menschen einenwichtigen Ausgleich für die allgemein zunehmendeBewegungsarmut. Dabei ist Sport keine Frage desAlters, denn Form und Intensität des Sportangebotswerden der jeweiligen Lebensphase und der per-sönlichen Leistungsfähigkeit angepasst. Für fast alleAktiven bedeutet Sport Lebensqualität, körperlicheund geistige Leistungsfähigkeit sowie Kommuni-kation und Geselligkeit. Gesundheitsförderung kanndurch Fitness und Bewegung dem Leben mehrJahre und Jahren mehr Leben geben.

Dazu zählen vor allem Wandern, Gymnastik,Schwimmen, Tanzen und andere Formen dergezielten Körperbewegung.

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm bieten verschiedeneVereine, Bildungseinrichtungen und Organisationenvielseitige Sport-, Tanz- und Gymnastikprogrammefür die ältere Generation an. Die aktuellen Ange-bote werden in den regionalen Mitteilungsblätternbekanntgegeben.

1.3Seniorensport

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Der alte Spruch „Was Hänschen nicht lernt, lerntHans nimmermehr“ trifft nicht zu. Lernen ist nichtan ein bestimmtes Alter gebunden, sondern einlebenslanger Prozess. Dabei ballen sich gerade imAlter oft neue Lebenssituationen, das Ende derBerufstätigkeit, der Wegzug der Kinder, der Toddes Partners oder von Bezugspersonen.Alle diese Veränderungen bedeuten erheblicheUmstellungen und erfordern jeweils neue Lern-prozesse.

Es geht nicht nur darum, wieder die Schulbank zudrücken und sich neuen Anforderungen zu stellen,sondern es geht insbesondere um die Verwirklich-ung eigener Vorstellungen und Wünsche imKontakt mit anderen Menschen. VorhandenesWissensgut kann vielseitig aufgefrischt werden undneue und unbekannte Lernbereiche öffnen sich.

Bildungseinrichtungen haben gezielt Angebote fürSenioren aufgenommen, die fortlaufend aktuali-siert werden.

1.4Bildungsangebote

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Bildungsprogramme erhalten Sie kostenlos beinachstehenden Einrichtungen:

Deutsches Rotes KreuzBildungswerk Bitburg-Prüm e.V.Rotkreuzstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 60 20 20� [email protected]� www.drk-bitburg-pruem.deAnsprechpartner: Rainer Hoffmann

Kreisvolkshochschule Bitburg-PrümTrierer Straße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 15 20 20� [email protected]� www.bitburg-pruem.deAnsprechpartner: Alfred Marder

Katholische Familienbildungsstätte Bitburg e.V.Albachstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 79 66� [email protected]� www.fbs-bitburg.de

Katholische Erwachsenenbildung des Bistums Trier,Fachstelle PrümKalvarienbergstraße 1, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 96 55 60� [email protected]� www.keb-westeifel.de

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Volkshochschule PrümTiergartenstraße 54, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 94 31 19� [email protected]� www.pruem.de

Kulturgemeinschaft BitburgRathausplatz, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 60 01 92 20� [email protected]� www.vhs-bitburg.de

Universität TrierUniversitätsring 15, 54296 Trier℡ 06 51 / 20 10� [email protected]� www.uni-trier.de

Seniorenakademie BitburgAlbachstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 9 67 11 49 oder 0 65 25 / 93 39 50� [email protected]� www.fbs-bitburg.deAnsprechpartnerin: Monika Weber

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Die Herausforderung der Moderne heißt auch fürSenioren Internet. Die Zahl der Internet-Nutzersteigt und steigt. Dieser Trend ist auch im Senioren-alter zu erkennen. Nach einer Onlinestudie von2009 betrug der Anteil der „Silver-Surfer“ inDeutschland ein Viertel der Gesamtnutzer. DasSurfen im Internet ist leicht zu erlernen. Hat mansich einmal einen Computer angeschafft und ansInternet angeschlossen, so verliert sich schnell dieScheu vor der neuen Errungenschaft. Wenn manden Einstieg gefunden hat, dann beginnt auchmeist die Faszination. Gibt man im Internet beieiner Suchmaschine den Suchbegriff „Senioren“ein, findet man über 11 Millionen Einträge. Von Abis Z liegt ziemlich alles vor, was man wissen möch-te. Und das Schöne dabei: Man kann sich, bequemim Sessel sitzend, von zu Hause über Seniorentreffsin der Nachbarschaft und in allen Teilen Deutsch-lands informieren oder per E-Mail Kontaktesuchen.

1.5Neue Medien

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Internetcafé „Bitburger Silver-Surfer“ vomDeutschen Roten Kreuz

In Bitburg bietet das Bildungswerk vom DeutschenRoten Kreuz seit November 2001 das Internetcafé„Bitburger Silver-Surfer“ an. Hier finden Interessier-te ab 50 die Möglichkeit, in Gemeinschaft imInternet zu „surfen“, und hierbei zum BeispielE-Mails zu senden und zu empfangen, Reiseinfor-mationen und Fahrplanauskünfte einzuholen undgewünschte Buchungen vorzunehmen. Gefragt istebenfalls das Einkaufen per Internet unter Anlei-tung. Das Angebot wird von geschultem Personalbegleitet, ist für Einsteiger und Fortgeschritteneoffen und bietet sechs PC-Arbeitsplätze.

Senioren-Internetcafé Bitburger „Silver-Surfer“DRK Gebäude „Limbourgs Garten“Erdorfer Straße 9, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 60 20 22 oder Ausbildungshotline:℡ 0 65 61 / 60 20 60� [email protected]� www.Bitburger-Silver-Surfer.deAnsprechpartner: Rainer Hoffmann, Andrea Dahm

Surfen für Kenner und Einsteiger ab 50 JahreÖffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von13 Uhr bis 17 Uhr und nach Vereinbarung,kostenloses Probesurfen.

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Weitere PC-Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene:

PC-Kurs für Anfänger – Computerbildung Schrittfür Schritt in der Seniorenakademie in Bitburg undim Caritashaus der Begegnung in Irrel

Viele ältere Menschen haben das Gefühl von Infor-mationen und der neuen Technik abgekoppelt zuwerden. Oft sind Computerschulungen auf dieLernmöglichkeiten und – fähigkeiten jüngererMenschen ausgerichtet. Auch sind die Unterrichts-gruppen sehr groß. In der SeniorenakademieBitburg und im Caritashaus der Begegnung in Irrelbekommen die Senioren ihrem Lerntempo entspre-chend in kleinen Gruppen (höchstens 3 Personen)die Möglichkeit, die Computerwelt zu entdecken,zu erproben und zu erobern. Ein wichtiges Zieldabei ist es, Furcht und Bedenken im Umgang mitdem Computer zu nehmen und die Freude amLernen mit dem PC zu wecken.

Seniorenakademie Bitburg„Bilden und Begegnen ab 55“ in Trägerschaft desCaritasverbandes Westeifel e. V. und der katholi-schen Familienbildungsstätte Bitburg e. V.Albachstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 96 71 69 oder 0 65 61 / 9 67 11 49� [email protected] de� www.fbs-bitburg.deAnsprechpartnerin: Monika Weber

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Von der Lust, älter zu werden

Caritashaus der Begegnung, IrrelNiederweiser Straße 31, 54666 Irrel℡ 0 65 25 / 93 39 50� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerinnen:Karin Terhorst, Monika Weber

Weiterhin werden von den Bildungswerken, denSeniorenbegegnungsstätten, Volkshochschulen, derKatholischen Familienbildungsstätte und anderenEinrichtungen spezielle Einführungslehrgänge fürSenioren angeboten.

Was sagen Menschen, die sich ehrenamtlichbetätigen?

• dass die Tätigkeit Spaß macht und man mitsympathischen Menschen zusammenkommt,

• dass man anderen Menschen helfen und etwasfür das Gemeinwohl tun kann,

• dass man die eigenen Kenntnisse erweitern undweitergeben kann,

• dass man eigene Verantwortung undEntscheidungsmöglichkeiten hat und für dieTätigkeit auch Anerkennung findet.

1.6Ehrenamt

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Ehrenamtliche, die sich über einen längeren Zeit-raum für andere engagieren, stellen häufig fest,dass sie letztlich selbst am meisten dabei gewinnen.Die Gewissheit, von anderen Menschen gebrauchtzu werden und etwas sinnvolles zu tun, stärkt dasSelbstwertgefühl und hilft kritische Phasen im Lebenbesser zu bewältigen. Das Engagement ermöglichtes, neue soziale Kontakte zu knüpfen und demAlltag eine Struktur, einen Rhythmus zu geben.

Bundesweit engagieren sich mehr als ein Drittel derBevölkerung ehrenamtlich. Der Anteil der 55 bis64jährigen steigt dabei am stärksten. Im Alter von60 bis 69 Jahren liegt das Engagement inzwischensogar bei überdurchschnittlichen 37 Prozent. DasEngagement der älteren Menschen schiebt sichimmer weiter über den Ruhestandsbeginn hinaus.Ältere Menschen übernehmen zunehmend wichtigeAufgaben in den Bereichen Soziales, Pflege undBetreuung. Menschen sind bis ins hohe Alter hineinbereit, Aufgaben und Verantwortung für andere zuübernehmen.

Ehrenamt im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Für den Bereich des sozialen Ehrenamtes gibt es imEifelkreis neben den einzelnen Anbietern einezentrale Anlaufstelle: die Beratungs- und Koordi-nierungsstelle mit der Schwerpunktaufgabe zurFörderung des Ehrenamtes im Vor- und Umfeld von

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Von der Lust, älter zu werden

Pflege, Beratung, Begleitung, Bildung und Betreu-ung älterer Menschen. Die „Schwerpunkt-Beko“ istin Trägerschaft des Caritasverbandes Westeifel e. V.und arbeitet trägerunabhängig und trägerüber-greifend.

Aufgaben der Schwerpunkt-Beko:

• InformationInteressierte Bürger können sich umfassend undunverbindlich über das vielfältige, freiwilligeEhrenamt in Vereinen, Projekten und Initiativeninformieren.

• BeratungIm Beratungsgespräch wird dem am Ehrenamtinteressiertem Mensch bei der Auswahl und derEntscheidung einer geeigneten Tätigkeit unter-stützt. Die Frage nach den Fähigkeiten undFertigkeiten, die Menschen gerne im Ehrenamteinsetzen möchten, ist hier von Bedeutung. Inmanchen Einsatzstellen wird eine spezielleSchulung vorausgesetzt und angeboten, wie zumBeispiel beim ambulanten Hospizdienst, bei anDemenz erkrankten Menschen, bei Besuchs- undBegleitdienste u. a.

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• Unterstützung und VernetzungIm Eifelkreis Bitburg-Prüm gibt es eine großeAuswahl ehrenamtlicher Arbeitsfelder; hier ist fürjede Begabung, Fähigkeit und für jedes Interesseetwas dabei. Die Beratungsstelle unterstütztMenschen, in Abstimmung mit ihren Erwartun-gen, Wünschen und Kompetenzen, eine geeigne-te Einsatzstelle zu finden. Es werden Kontakte zugemeinnützigen Organisationen, Vereinen,Verbänden, Projekten und Initiativen rund umsEhrenamt vermittelt.

• ÖffentlichkeitsarbeitVoraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit beider Förderung ehrenamtlichen Engagements isteine konstante und wirksame Öffentlichkeitsar-beit. Vereine und Initiativen bekommen dieMöglichkeit sich öffentlich zu präsentieren. DieBürger werden über ehrenamtliche Einsatzstelleninformiert, zum Beispiel durch den „Markt derehrenamtlichen Möglichkeiten“ und in Sprech-stunden rund ums Ehrenamt.

• FortbildungenFür die ehrenamtlich Tätigen werden Fort-bildungsmaßnahmen angeboten, die ihnen beiihrem Einsatz helfen, neue Anforderungen zu

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meistern. In der Umsetzung von Bundes- undLandesprojekten ist die Beratungs- undKoordinierungsstelle mit SchwerpunktaufgabeEhrenamt wichtige Anlaufstelle wie zum Beispielfür das Projekt: Freiwilligendienste allerGenerationen und die Gewinnung, Ausbildungund Begleitung von Senior-Trainern.

Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeitwenden Sie sich bitte an:

Beratungs- und Koordinierungsstelle fürSchwerpunktaufgaben „Soziales Ehrenamt“Caritasverband Westeifel e. V.Brodenheckstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 9 67 10 oder 0 65 25 / 93 39 50� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerin: Monika WeberVon der Lust, älter zu werden

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Versorgungsfragen

Unser Sozialversicherungssystem gewährleistet mitder Renten- und Krankenversicherung und derPflegeversicherung eine finanzielle Grundlage imAlter.Hinweise auf Leistungen für Schwerbehinderte,Kriegsopfer und Opfer von Gewalttaten vervoll-ständigen das Kapitel.

2.1.1Rentenversicherung

Vor einer Rente aus der gesetzlichen Rentenver-sicherung, gleich welcher Art, steht immer zunächstein Rentenantrag. Antragsformulare und Beratungerhalten Sie bei den zuständigen Verbandsgemein-deverwaltungen bzw. der Stadtverwaltung Bitburg.Hier wird auch der Antrag, dem alle notwendigenVersicherungsunterlagen beizufügen sind, ent-gegengenommen, auf Wunsch mit Ihnen gemein-sam ausgefüllt und an die zuständige Versiche-rungsanstalt weitergeleitet.

2Versorgungsfragen

2.1Sozialversicherungen

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Versorgungsfragen

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

• Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde• Kontonummer und Bankleitzahl Ihres Geld-institutes, auf das die Rente überwiesenwerden soll.

• Versicherungsverlauf bzw. – falls dasVersicherungskonto noch nicht geklärt ist –sämtliche Entgeltbescheinigungen aus demSozialversicherungsheft, Nachweise überBeschäftigungszeiten, Aufrechnungsbescheini-gungen, (die bis 1972 über jede Versicherungs-karte ausgestellt wurden),

• Nachweise über Ersatzzeiten(Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis),

• Nachweise über Anrechnungszeiten, Nachweisüber Kindererziehungszeiten (Stammbuch oderGeburtsurkunden der Kinder)

Sofern je nach Rentenart weitere Nachweise benö-tigt werden, geben Ihnen die eingangs genanntenStellen gerne ausführliche Auskunft.

Die Rentenversicherung des Landes Rheinland-Pfalzin Speyer, die Rentenversicherung des Bundes inBerlin und die Bundesknappschaft haben inRheinland-Pfalz einen gemeinsamen Auskunfts-und Beratungsdienst eingerichtet.

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Versorgungsfragen

Arbeiter und Angestellte können sich bei allenAuskunfts- und Beratungsstellen wohnortnah, indi-viduell und umfassend über ihre Rentenangelegen-heiten informieren. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm wer-den regelmäßig Sprechtage durchgeführt. WeitereAuskünfte erteilen das Versicherungsamt derKreisverwaltung sowie die Stadtverwaltung Bitburgund die Verbandsgemeindeverwaltungen. Hierwird auch eine Broschüre über die Auskunfts- undBeratungsstellen in Rheinland-Pfalz und ihreSprechtage vorgehalten.

Anschriften der Versicherungen:

Rentenversicherung des Landes Rheinland-PfalzHauptsitz:Eichendorffstraße 4-6, 67346 Speyer℡ 0 62 32 / 1 70� [email protected]� www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de

Auskunfts- und BeratungsstelleHerzogenbuscher Straße 54, 54292 Trier℡ 06 51 / 14 55 00

Rentenversicherung des BundesHauptsitz: 10704 Berlin℡ 0 30 / 86 51� [email protected]� www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

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Versorgungsfragen

Alterskasse der Rheinischen LandwirtschaftHauptsitz:Theodor-Heuss-Straße 1, 67346 Speyer℡ 0 62 32 / 91 10� [email protected]� www.hrs.lsv.de

Außenstelle:Bahnhofsplatz 8, 54290 Trier℡ 06 51 / 14 76 30

Weitere Informationen beimkostenlosen Bürgertelefon, Thema Rente:℡ 08 00 / 1 00 04 80 13

2.1.2Krankenversicherung

Rentner bleiben grundsätzlich so krankenversi-chert, wie sie es während des vorausgegangenenBerufslebens waren. Ob Versicherungspflichtbesteht, entscheidet die Krankenkasse, wenn derRentenantrag gestellt wird. Auch Rentner habendie Möglichkeit der freien Wahl der Krankenkasse.An die Wahl der Krankenkasse sind sie grundsätz-lich mindestens achtzehn Monate gebunden. WennSie nicht wechseln wollen, bleiben Sie automatischMitglied bei Ihrer letzten Krankenkasse. Ob pflichtoder freiwillig versichert, immer beteiligt sich dieRentenversicherung an den Beiträgen.

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Versorgungsfragen

Praxisgebühr bei Arzt- und ZahnarztbesuchBeim Besuch eines Arztes ist pro Quartal eineZuzahlung von 10,- € zu leisten. Die Praxisgebührwird bei jedem aufgesuchten Arzt pro Quartal ein-mal fällig. Wer mit einer Überweisung des Haus-arztes einen Facharzt aufsucht, braucht dort keineZuzahlung zu leisten. Bei Schutzimpfungen undVorsorgeuntersuchungen (zum Beispiel Krebsfrüh-erkennung, Gesundheits-Check-up, Schwangeren-vorsorge, Zahnvorsorge) ist keine Praxisgebühr zubezahlen.

Arznei- und VerbandsmittelBei verschreibungspflichtigen Arznei- und Verband-mitteln sind von den Patienten zehn Prozent desPreises selbst zu übernehmen – mindestens 5,- €

und höchstens 10,- €, jedoch nicht mehr als dietatsächlichen Kosten.

HeilmittelBei Heilmitteln (zum Beispiel Massagen, Kranken-gymnastik, Sprachtherapie) ist eine Zuzahlung vonzehn Prozent der Gesamtkosten zu leisten. Darüberhinaus zahlt der Patient für die ärztliche Verord-nung 10,- €.

HilfsmittelDer Eigenanteil zum Beispiel für einen Rollator be-trägt zehn Prozent des Verkaufspreises – mindestens5,- € bis maximal 10,- €, jedoch nicht mehr als die

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Versorgungsfragen

tatsächlichen Kosten. Einen Zuschuss für Brillen-gläser und Kontaktlinsen gibt es noch in einigenAusnahmefällen für stark Sehbehinderte.

KrankenhausbehandlungBei einem Krankenhausaufenthalt sind pro Tag10,- € bis zu höchstens 28 Tage jährlich selbst zuzahlen.

Häusliche KrankenpflegeHäusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnetund bedarf der Genehmigung durch die Kranken-kasse.

Diese Leistung kann dann in Anspruch genommenwerden, wenn ein Krankenhausaufenthalt verkürztoder vermieden werden kann.

In der Regel umfasst die Verordnung die Grund-und Behandlungspflege und die Haushaltsführung.Wird der Patient im eigenen Haushalt statt imKrankenhaus durch Fachpersonal versorgt, beträgtdie Zuzahlung zehn Prozent der Kosten jährlich, inder Regel bis zu 28 Tagen zuzüglich 10,- € für dieVerordnung.

Stationäre Vorsorge und Reha-MaßnahmenDie Zuzahlung beträgt 10,- € pro Kalendertag. Beieiner sogenannten Anschluss-Reha-Maßnahmeohne Unterbrechung direkt nach einer Kranken-hausbehandlung ist die Zuzahlung auf 28 Tagejährlich begrenzt.

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Versorgungsfragen

FahrkostenFahrkosten werden nur noch bei zwingenden medi-zinischen Gründen übernommen. Fahrten zurambulanten Behandlung darf die Krankenkasse nurin besonderen Fällen nach vorheriger Genehmi-gung erstatten. Dann beträgt die Zuzahlung zehnProzent, mindestens 5,- € und höchstens 10,- €,jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

HaushaltshilfeHaushaltshilfe ist in der Regel eine Leistung fürFamilien mit Kindern. In Ausnahmefällen sicherneinige Krankenkassen in ihrer Satzungsregelungauch älteren Menschen diese Leistung bis zu vierWochen zu, wenn die haushaltsführende Personausfällt.Auch hier bedarf es der Verordnung des Arztes,sowie der Genehmigung durch die Krankenkasse.Der vom Versicherten selbst zu tragende Anteilbeträgt zehn Prozent der kalendertäglichen Kosten;mindestens 5,- € bis maximal 10,- €, jedoch nichtmehr als die tatsächlichen Kosten.

ZuzahlungenBei den Zuzahlungen gelten maximale Einkom-mensgrenzen. Grundsätzlich gilt, dass kein Ver-sicherter mehr als maximal zwei Prozent seinesBrutto-Einkommens für Zuzahlungen zum Beispielbei Medikamenten, Arztbesuchen, Aufenthalten im

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Versorgungsfragen

Krankenhaus oder Massagen aufwenden muss. Beieinem jährlichen Bruttoeinkommen von 30.000,- €

leistet der Versicherte eine Zuzahlung von höch-stens 600,- € im Jahr.Für chronisch schwer kranke Menschen liegt dieseBelastungsgrenze um die Hälfte niedriger, somitbei einem Prozent des Bruttoeinkommens.

Chroniker-Regelung• als chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicherDauerbehandlung befindet, und einmal proQuartal den Arzt wegen der selben Krankheitaufsuchen muss

und außerdem noch eines der folgendenKriterien erfüllt:

• Pflegebedürftigkeit der Stufe II oder III• Grad der Behinderung von mindestens60 Prozent

• oder Minderung der Erwerbsfähigkeit vonmindestens 60 Prozent

• oder eine kontinuierliche medizinische Versor-gung (ärztliche oder psychotherapeutische Be-handlung) erforderlich ist, ohne die nach ärzt-licher Einschätzung eine lebensbedrohlicheVerschlimmerung der Erkrankung, eineVerminderung der Lebenserwartung oder einedauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualitätzu erwarten ist.

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Versorgungsfragen

Über die geleisteten Eigenbeteiligungen stellenÄrzte, Apotheker, Pflegedienste und alle anderenLeistungserbringer Quittungen aus.Wichtig ist, dass Sie diese Quittungen sorgfältigsammeln; die Krankenkassen geben teilweiseQuittungshefte heraus. Über die Befreiung derZuzahlung gibt Ihnen Ihre Krankenkasse gerne Aus-kunft. Rentner können im Laufe des Jahres befreitwerden, wenn deren Belastungsgrenze erreicht ist.Die Befreiung ist auf das Kalenderjahr begrenztund muss jedes Jahr neu beantragt werden.

FahrtkostenerstattungNur noch in wenigen Ausnahmen werden dieFahrtkosten zur ambulanten Behandlung von derKrankenkasse übernommen. Fahrten müssen vomArzt verordnet und von der Krankenkasse geneh-migt werden und es entsteht eine Eigenbeteiligungvon höchstens 10,- €.

ZahnersatzSeit 2005 können die Versicherten wählen, ob siedurch einen zusätzlichen Beitrag ihren Versiche-rungsschutz für Brücken und Kronen bei ihrerKrankenkasse behalten wollen oder den Zahnersatzprivat versichern.

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Versorgungsfragen

Ortsansässige Krankenkassen:

AOK – Die Gesundheitskasse in Rheinland-PfalzSchliezgasse 26, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 6 00 20Gartenstraße 2, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 9 51 40� [email protected]� www.aok.de

DAK Unternehmen LebenBrodenheckstraße 38, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 94 97 00Johannesmarkt 2, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 14 81 10� [email protected]� www.dak.de

Barmer GEKGartenstraße. 2, 54634 Bitburg℡ 01 85 / 00 63 62 00Teichstraße 4-6, 54595 Prüm℡ 01 85 00 63 62 50� [email protected]� www.barmer-gek.de

LKK (Landwirtschaftliche Krankenkasse)Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier℡ 06 51 / 14 76 30� [email protected]� www.lsv.de

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Versorgungsfragen

2.1.3Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen diePflegebedürftigen unterstützen, ein möglichst selb-ständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.Die häusliche Pflege wird hierbei in den Vorder-grund gestellt, damit der Pflegebedürftige mög-lichst lange in seiner häuslichen Umgebungverbleiben kann.

Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen wird zu Hausevon Angehörigen betreut. Dies kann erheblichepersönliche und auch finanzielle Opfer abverlan-gen. Durch das Pflegegeld hat die Pflegeversiche-rung Möglichkeiten eines teilweisen Ausgleichsgeschaffen. Die pflegenden Angehörigen könnenUnterstützung und Anleitung durch professionellePflegedienste sowie auch durch die Tages- undKurzzeitpflege erfahren.Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, wird die Ver-sorgung in einem Alten- und Pflegeheim erbracht.Die Kosten für die Pflege im Heim werden von derPflegeversicherung mit finanziert.

Die Anträge auf Leistungen sind bei den zuständi-gen Pflegekassen zu stellen.

Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird vomMedizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK)festgestellt.

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Versorgungsfragen

Die Pflegebedürftigkeit ist in drei Stufen unterteilt:

Pflegestufe I Erheblich pflegebedürftig... sind Personen, die bei der Körperpflege, derErnährung oder Mobilität für wenigstens zweiVerrichtungen aus einem oder mehreren Bereichenmindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen undzusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei derhauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. DerHilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirt-schaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflegemehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Pflegestufe II Schwer pflegebedürftig... sind Personen, die bei der Körperpflege, derErnährung oder der Mobilität mindestens dreimaltäglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfebedürfen und zusätzlich mehrfach in der WocheHilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgungbenötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflegeund die hauswirtschaftliche Versorgung muss proTag mindestens drei Stunden betragen, wobei aufdie Grundpflege mindestens zwei Stunden entfal-len müssen.

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Versorgungsfragen

Pflegestufe III Schwerst pflegebedürftig... sind Personen, die bei der Körperpflege, derErnährung oder der Mobilität täglich rund um dieUhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlichmehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirt-schaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarffür die Grundpflege und die hauswirtschaftlicheVersorgung muss pro Tag mindestens fünf Stundenbetragen, wobei auf die Grundpflege mindestensvier Stunden entfallen müssen.

HärtefallDie Pflegekassen können in besonders gelagertenEinzelfällen zur Vermeidung von Härten Pflege-bedürftige der Pflegestufe III als Härtefall anerken-nen, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeauf-wand vorliegt, der das übliche Maß der PflegestufeIII weit übersteigt.

Die Pflegebedürftigen sollen nach dem Willen desGesetzgebers selbst darüber entscheiden, wie undvon wem sie gepflegt werden. Sie haben die Wahl,Sachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombinationaus Sachleistungen und Pflegegeld in Anspruch zunehmen.

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Versorgungsfragen

PflegegeldDas Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu,der es an pflegende Angehörige als finanzielleAnerkennung weitergeben kann.Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach derPflegestufe.Sie beträgt bei

aktuell ab 01.01.2012

Pflegestufe I 225,- € 235,- €

Pflegestufe II 430,- € 440,- €

Pflegestufe III 685,- € 700,- €

Ab 2015 sollen die Beträge alle drei Jahre ange-passt werden.Diese Anpassung soll sich an der Preisentwicklungorientieren

SachleistungenWird die häusliche Pflege durch professionellePflegekräfte eines ambulanten Dienstes sicherge-stellt, werden von der Pflegekasse Sachleistungengewährt. Der Pflegebedürftige schließt mit demPflegedienst seiner Wahl einen Pflegevertrag ab. Indiesem Pflegevertrag werden der Umfang und dieHilfestellungen festgelegt. Dieser Pflegevertragkann vom Pflegebedürftigen innerhalb von zweiWochen nach dem ersten Pflegeeinsatz ohneAngabe von Gründen und ohne Einhaltung einerFrist gekündigt werden.

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Versorgungsfragen

Die Pflegekasse rechnet mit den ambulantenPflegediensten, mit denen sie Verträge abgeschlos-sen haben, die Sachleistungen unmittelbar ab.

Die Höhe der Sachleistungen ist wie beimPflegegeld von dem Grad der Pflegebedürftigkeitabhängig.

Sie betragen beiaktuell ab 01.01.2012

Pflegestufe I 440,- € 450,- €

Pflegestufe II 1.040,- € 1.100,- €

Pflegestufe III 1.510,- € 1.550,-€

Ab 2015 sollen die Beträge alle drei Jahre ange-passt werden. Diese Anpassung soll sich an derPreisentwicklung orientieren.

Kombination von Sach- und GeldleistungenDer Bezug von Pflegegeld kann mit derInanspruchnahme von Sachleistungen kombiniertwerden. Um eine optimale Kombination zu finden,ist es sinnvoll, zunächst zu überlegen, welcheHilfeleistungen von den Angehörigen, Freundenoder Nachbarn erbracht werden können und wel-che von einem ambulanten Dienst übernommenwerden sollen.Das Pflegegeld vermindert sich anteilig um denWert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

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Versorgungsfragen

Wer zum Beispiel seinen Anspruch auf Sachleistun-gen zu 70 Prozent ausnutzt, bekommtzusätzlich noch 30 Prozent des ihm zustehendenPflegegeldes ausgezahlt. Der Pflegebedürftigekann selbst entscheiden, in welchem Verhältnis erGeld- und Sachleistungen in Anspruch nimmt. Anseine Entscheidung ist er sechs Monate gebunden,um bei den Pflegekassen unvertretbaren Verwal-tungsaufwand zu vermeiden. Ausnahme: wenn sichseine Situation wesentlich verändert.

VerhinderungspflegeIst die Pflegeperson verhindert oder macht sieUrlaub, besteht ein Anspruch auf eine Pflegever-tretung bis zu 28 Tagen im Jahr.Eine Verhinderungspflege kann jedoch erst bean-sprucht werden, wenn die Pflegeperson denPflegebedürftigen sechs Monate in der häuslichenUmgebung gepflegt hat.Für die Ersatzpflege durch einen ambulantenDienst, entferntere Verwandte, Personen aus derNachbarschaft oder Kurzzeitpflege können bis zu1.510,- € jährlich (ab 01.01.2012 bis zu 1.550,- €) inAnspruch genommen werden.Wird die Verhinderungspflege in einer stationärenEinrichtung erbracht, übernimmt die Pflegekassedie pflegebedingten Aufwendungen bis zu1.510,- € (ab 01.01.2012 bis zu 1.550,- €) im Jahr.

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Versorgungsfragen

KurzzeitpflegeIn Fällen, in denen vorübergehend weder häuslichenoch teilstationäre Pflege möglich ist, kann derPflegebedürftige auch in eine Kurzzeitpflege-einrichtung aufgenommen werden.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Kurz-zeitpflege bis zu 28 Kalendertage pro Jahr, höch-stens jedoch bis zu einem Betrag von 1.510,- €

(ab 01.01.2012 bis zu 1.550,- €) jährlich. Im Gegen-satz zu der Verhinderungspflege wird die Kurzzeit-pflege auch Pflegebedürftigen gewährt, die nochkeine sechs Monate Leistungen der Pflegekasseerhalten.

Die Kurzzeitpflege kann unmittelbar nach derEinstufung in eine Pflegestufe in Anspruch genom-men werden. Kurzzeitpflege und Verhinderungs-pflege schließen sich gegenseitig nicht aus.

Teilstationäre Tages- und NachtpflegePflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationärePflege in Einrichtungen der Tages- und Nacht-pflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichen-dem Umfang sichergestellt werden kann oderwenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häus-lichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationärePflege umfasst auch die notwendige Beförderungdes Pflegebedürftigen von der Wohnung zur

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Versorgungsfragen

Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflegeund zurück. Sie kann im Rahmen der Kombina-tionsleistung abgerechnet werden.

PflegehilfsmittelUnabhängig von der Pflegestufe übernimmt diePflegekasse die Kosten für Hilfs- und Sachmittel,die zur häuslichen Pflege erforderlich sind, sieerleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebe-dürftigen eine selbständige Lebensführung zuermöglichen.

Vollstationäre PflegePflegebedürftige, bei denen eine Heimpflege erfor-derlich ist, zum Beispiel durch Fehlen einer Pflege-person, erhalten von der Pflegekasse einen Teil derKosten ihres Aufenthaltes im Alten- und Pflege-heim erstattet.

Die Höhe der Leistungen ist von der Pflegestufeabhängig. Sie betragen in

aktuell ab 01.01.2012

Pflegestufe I 1.023,- €

Pflegestufe II 1.279,- €

Pflegestufe III 1.510,- € 1.550,- €

Ab 2015 sollen die Beträge alle drei Jahre ange-passt werden. Diese Anpassung soll sich an derPreisentwicklung orientieren.

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Versorgungsfragen

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung sind:• Zusatzleistungen bei erheblichem allgemeinemBetreuungsbedarf, zum Beispiel bei Demenz

• Zuschüsse zur Wohnraumanpassung• Pflegeleistungen bei Aufenthalt im Ausland• Soziale Sicherung der Pflegeperson(Renten- und Unfallversicherung)

• Pflegekurse für pflegende Angehörige• Individuelle Pflegeanleitung zu Hause

Da die Leistungen der Pflegeversicherung nachPflegestufen festgelegt sind, kommt es vor, dassnicht alle Kosten der pflegebedingten Aufwendun-gen übernommen werden. In bestimmten Fällenkann ein Anspruch auf Landespflegegeld oderLeistungen nach dem Sozialgesetzbuch ZwölfterTeil (SGB XII) bestehen; insbesondere dann, wenndie Hilfen auf Leistungen nach dem Pflegeversiche-rungsgesetz abgelehnt wurden, weil im Sinne desGesetzes noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegtoder keine Pflichtversicherung besteht.

Bei nicht ausreichenden Hilfen oder Leistungen derPflegekasse wenden Sie sich bitte an die Kreisver-waltung oder an die Pflegestützpunkte. WeitereInformationen zum Thema Pflegeversicherungerhalten Sie auch beim Bürgertelefon unter dergebührenpflichtigen Telefonnummer0 18 05 / 99 66 03 (Montag bis Donnerstagzwischen 8 Uhr und 20 Uhr)

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Versorgungsfragen

2.2.1Schwerbehinderte

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Men-schen erhalten Leistungen nach dem Neunten BuchSozialgesetzbuch (SGB IX) und den für die Rehabili-tationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihreSelbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabeam Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachtei-ligungen zu vermeiden oder ihnen entgegen zuwirken.

Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX sind Men-schen, bei denen ein Grad der Behinderung vonwenigstens 50 Prozent vorliegt.

Sie erhalten auf Antrag vom Amt für sozialeAngelegenheiten in Trier einen Ausweis über dieMerkmale ihrer Behinderung. Die damit verbunde-nen Nachteilsausgleiche sollen behindertenMenschen helfen, Schwierigkeiten zu überwindenoder zu mildern.

2.2Schwerbehinderte, Kriegs- undGewaltopfer

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Versorgungsfragen

Es gibt verschiedene Nachteilsausgleiche wie dieBefreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebüh-renpflicht, Parkerleichterungen, höheres Wohngeldund einiges mehr.

In besonderen Fällen schwerer Behinderung, wo-runter nicht nur Gehbehinderte fallen, berechtigtdieser Ausweis zur kostenlosen oder verbilligtenBenutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel.Voraussetzung für die unentgeltliche Beförderungim öffentlichen Personenverkehr ist, dass derSchwerbehinderte zu seinem Ausweis eine Wert-marke besitzt. Die Wertmarke wird auf Antragvom Amt für soziale Angelegenheiten ausgegebenund auf einem Beiblatt zum Ausweis angebracht.

Die Wertmarke kann unter bestimmten Voraus-setzungen gleichzeitig mit der Inanspruchnahmeder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung ausgegebenwerden.

Nähere Auskünfte erteilt das

Amt für soziale AngelegenheitenMoltkestraße 19, 54290 Trier℡ 06 51 / 1 44 70� [email protected]� www.lsjv.rlp.de

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Versorgungsfragen

Anträge auf Schwerbehinderung erhalten Sie auchbei der

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümAmt 13 – Soziales –Trierer Straße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 15 11 00� [email protected]� www.bitburg-pruem.de

2.2.2Kriegsopferfürsorge nach demBundesversorgungsgesetz (BVG)

Das Bundesversorgungsgesetz und seineNebengesetze ergänzen Rentenleistungen undsichern einen angemessenen Lebensunterhalt fürKriegs-, Wehrdienst-, Zivildienstbeschädigte undImpfgeschädigte, Opfer von Gewalttaten, derenFamilienmitgliedern sowie Hinterbliebenen.

Nach der Anerkennung durch das Amt für sozialeAngelegenheiten wird entstandener wirtschaft-licher Schaden und zur Bedarfsdeckung nicht aus-reichendes Einkommen ausgeglichen.

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Versorgungsfragen

Die wichtigsten Hilfen sind:• Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt(auch Heimkosten)

• Hilfe zur Weiterführung des Haushalts• Krankenhilfe• Hilfe zur Pflege(häusliche Pflege und in Einrichtungen)

• Altenhilfe (zum Beispiel Mahlzeitendienste,hauswirtschaftliche Dienste)

• Erholungsmaßnahmen• Kraftfahrzeugbeihilfen

Ob Hilfen gewährt werden, hängt von der Höhedes Einkommens und Vermögens und ggf. von denmedizinischen Voraussetzungen ab.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der

Kreisverwaltung Mayen-KoblenzBahnhofstraße 9, 56069 Koblenz℡ 02 61 / 10 83 47� [email protected]� www.kvmyk.deAnsprechpartnerin: Petra Klapperich

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Versorgungsfragen

Eine Beratung erfolgt auch durch:

VDK Kreisverband BitburgKirchweg 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 33 71

Sozialverband VdK Rheinland-PfalzKaiserstraße 62, 55116 Mainz℡ 0 61 31 / 66 97 00� [email protected]� www.vdk.de/

2.2.3Gesetz über die Entschädigung für Opfervon Gewalttaten (OEG)

Leistungen nach dem OEG kann erhalten, wer inDeutschland oder außerhalb des Bundesgebietesauf einem deutschen Schiff oder deutschenLuftfahrzeug Opfer einer Gewalttat geworden istund dadurch einen geistigen oder seelischenSchaden erlitten hat.

Außerdem haben Hinterbliebene (Verwitwete,Waisen, Eltern) Anspruch auf Versorgung, wenneine Gewalttat unmittelbar oder später zum Toddes Opfers geführt hat. Ist der Tod eines Geschä-digten nicht auf die gesundheitlichen Folgen der

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Versorgungsfragen

Gewalttat zurückzuführen, steht Witwen, Witwernund Waisen des Geschädigten unter bestimmtenVoraussetzungen eine Beihilfe zu.

Nähere Informationen erhalten sie bei der

Kreisverwaltung Mayen-KoblenzBahnhofstraße 9, 56069 Koblenz℡ 02 61 / 10 83 47� [email protected]� www.kvmyk.deAnsprechpartnerin: Petra Klapperich

Amt für soziale AngelegenheitenMoltkestraße 19, 54290 Trier℡ 06 51 / 1 44 70� [email protected]� www.lsjv.rlp.de

Weißer Ring e.V.Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung vonKriminalitätsopfernAußenstelle Eifelkreis Bitburg-Prüm℡ 0 65 61 / 9 49 13 90� [email protected]� www.weisser-ring.deAnsprechpartner: Nikolaus Wurm

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Versorgungsfragen

LandespflegegeldAnspruch auf Landespflegegeld hat, wer das ersteLebensjahr vollendet und durch Krankheit,Geburt oder Unfall außerordentlich behindert ist.Als außerordentlich behindert gelten beispielsweisePersonen mit Verlust von Gliedmaßen, Personenmit Lähmungen oder sonstigen Bewegungsbehin-derungen, Hirnbeschädigte und Personen mitschweren geistigen oder seelischen Behinderungen.Durch das Landespflegegeld sollen Mehraufwen-dungen, die durch die Behinderung entstehen,abgedeckt werden.Leistungen der Pflegeversicherung und andererLeistungsträger sind vorrangig zu beantragen undwerden bei Pflegestufe I zu 60 % und bei Pflege-stufe II und III in Höhe von 40 % auf die Leistungennach dem Landespflegegeldgesetz angerechnet.Das Landespflegegeld beträgt derzeit 410,- €

monatlich.

Nähere Auskünfte erteilt die

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümAmt 13 – Soziales –Trierer Straße 1, 54634 BitburgAnsprechpartnerin: Beate Kesse

2.3Landespflegegeld/Landesblindengeld

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Versorgungsfragen

℡ 0 65 61 / 15 11 31� [email protected]� www.bitburg-pruem.de

LandesblindengeldWer ohne Sehvermögen ist oder aufgrund seinerSehbehinderung diesen Personen gleichzustellen ist(Personen deren Sehschärfe auf dem besserenAuge nicht mehr als ein Fünfzigstel beträgt oderPersonen bei denen eine konzentrische Einengungdes Gesichtfeldes vorliegt) hat einen Anspruch aufLeistungen nach dem Landesblindengeldgesetz.Das Landesblindengeld ist nicht vom Einkommenund Vermögen abhängig. Das Blindengeld beträgtderzeit monatlich 608,96 €. Bewohner in stationä-ren Einrichtungen erhalten die Hälfte des Blinden-geldes als Blindenhilfe.

Nähere Auskünfte erteilt die

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümAmt 13 – Soziales –Trierer Straße 1, 54634 BitburgAnsprechpartnerin: Sabine Hesels℡ 0 65 61 / 15 11 61� [email protected]� www.bitburg-pruem.de

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Finanzielle Leistungen und soziale Vergünstigungen

Nach dem Sozialgesetzbuch Zwölfter Teil (SGB XII)umfasst die Sozialhilfe Leistungen

• zum Lebensunterhalt• der Grundsicherung im Alter und beiErwerbsminderung

• zur Gesundheit• Eingliederungshilfe für Menschen mitBehinderungen

• zur Pflege im häuslichen Bereich oder imstationären Bereich

• zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten• bei der Weiterführung des Haushaltes,• der Altenhilfe• der Blindenhilfe• bei der Bestattung

3 Finanzielle Leistungenund soziale Vergünstigungen

3.1Sozialhilfe

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Finanzielle Leistungen und soziale Vergünstigungen

Nähere Auskünfte erteilen:

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümAmt 13 – Soziales –Trierer Straße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 1 50� [email protected]� www.bitburg-pruem.de

Stadtverwaltung BitburgRathausplatz 3-4, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 6 00 10� [email protected]� www.bitburg.de

Verbandsgemeinde ArzfeldLuxemburger Straße 6, 54687 Arzfeld℡ 0 65 50 / 97 40� [email protected]� www.vg-arzfeld.de

Verbandsgemeinde Bitburg-LandHubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 6 60� [email protected]� www.bitburg-land.de

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Finanzielle Leistungen und soziale Vergünstigungen

Verbandsgemeinde IrrelAuf Omesen 2, 54666 Irrel℡ 0 65 25 / 7 90� [email protected]� www.irrel.de

Verbandsgemeinde KyllburgMarktplatz 8, 54655 Kyllburg℡ 0 65 63 / 5 90� [email protected]� www.kyllburg.de

Verbandsgemeinde NeuerburgPestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg℡ 0 65 64 / 6 90� [email protected]� www.vg-neuerburg.de

Verbandsgemeinde PrümTiergartenstraße 54, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 94 30� [email protected]� www.pruem.de

Verbandsgemeinde SpeicherBahnhofstraße 36, 54662 Speicher℡ 0 65 62 / 6 40� [email protected]� www.vg-speicher.de

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Finanzielle Leistungen und soziale Vergünstigungen

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherungangemessenen und familiengerechten Wohnens anMieter bzw. Hauseigentümer als Miet- oderLastenzuschuss zu den Aufwendungen für deneigengenutzten Wohnraum geleistet. Die Höhe istabhängig von der Zahl der Familienmitglieder, derHöhe der Miete/Belastung und der Höhe des anzu-rechnenden Einkommens. Schwerbehinderung undPflegebedürftigkeit werden gegebenenfalls berük-ksichtigt. Zuständig ist die Wohngeldstelle der Kreis-verwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Anträgesind auch bei der Stadtverwaltung Bitburg sowieden Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.Dort werden auch die Anträge entgegengenommenund an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

Nähere Auskünfte erteilt die

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümAmt 13 – Soziales –Trierer Straße 1, 54634 BitburgAnsprechpartner: Jörg Antoine, Karola Wenner℡ 0 65 61 / 15 12 00 oder 0 65 61 / 15 12 01� [email protected] oder� [email protected]� www.bitburg-pruem.de

3.2Wohngeld

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Finanzielle Leistungen und soziale Vergünstigungen

Die bedarfsorientierte Grundsicherung ist eineeigenständige soziale Leistung, die den grundle-genden Bedarf für den Lebensunterhalt vonRentnern sowie dauerhaft voll erwerbsgeminder-ten Menschen deckt.

Anspruchsberechtigt sind:

• Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben

und

• Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet habenund unabhängig von der jeweiligen Arbeits-marktlage aus gesundheitlichen Gründen dauer-haft voll erwerbsgemindert sind und ihrenLebensunterhalt nicht bzw. nicht vollständig auseigenem Einkommen und Vermögen bestreitenkönnen.

Unterhaltsansprüche der Bedürftigen gegenüberihren Kindern bleiben unberücksichtigt, sofernderen jährliche Gesamteinkünfte unter einemBetrag von 100.000,- € liegen. Die Einkommens-verhältnisse der Kinder müssen offengelegt wer-den, wenn hinreichende Anhaltspunkte für eineÜberschreitung dieser Grenze vorliegen.

3.3Bedarfsorientierte Grundsicherung

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Finanzielle Leistungen und soziale Vergünstigungen

Der Antrag auf Grundsicherung ist bei Ihrer Stadt-oder Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.Sofern Sie in einer stationären Einrichtung leben,ist der Antrag bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm gestellt werden.

Der Grundsicherungsbedarf umfasst:

LebensunterhaltDer Grundsicherungsanspruch richtet sich für dieBerechtigten nach dem maßgebenden Regelsatzdes SGB XII.

Unterkunft und HeizungEs werden die angemessenen tatsächlichen Kostenfür Unterkunft (Miete und Nebenkosten) undHeizung übernommen. Was angemessen ist, richtetsich nach der ortsüblichen Miete. Bei Eheleutenund eheähnlichen Partnerschaften werden dieKosten anteilig berücksichtigt. Im Falle einer statio-nären Unterbringung in einem Alten- und Pflege-heim wird die durchschnittliche angemesseneWarmmiete eines Einzelpersonenhaushaltes aner-kannt.

SozialversicherungBei freiwillig Versicherten und Rentenantragstellernwerden die Kranken- und Pflegeversicherungsbei-träge übernommen.

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Finanzielle Leistungen und soziale Vergünstigungen

GehbehinderteGehbehinderte Personen, die einen Schwerbehin-dertenausweis mit dem Merkzeichen G besitzen,erhalten einen Mehrbedarf von 17 Prozent desRegelsatzes.

Auf den Bedarf wird angerechnet:

Eigenes Einkommenzum Beispiel aus Renten, Nebentätigkeiten,Unterhalt, Zinseinnahmen und anderen Kapitalein-künften, Miet- und Pachteinnahmen. Das Einkom-men reduziert sich um die Beiträge zur Sozialver-sicherung und zu privaten Versicherungen.Einkommen und Vermögen des – nicht getrenntlebenden – Ehegatten oder Partners in einer ehe-ähnlichen Gemeinschaft wird eingesetzt.

Verwertbares Vermögenzum Beispiel Haus- und Grundvermögen, Wert-papiere, Bank- und Sparguthaben, Bargeld über2.600,- € (bei Alleinstehenden) bzw. 3.214,- € (beiEhepartnern bzw. eheähnlichen Partnerschaften).Ist verwertbares Vermögen vorhanden, bestehtkein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.Anspruch haben Personen, deren Grundsicherungs-bedarf höher als deren Einkommen ist und die keinverwertbares Vermögen haben.

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Finanzielle Leistungen und soziale Vergünstigungen

Keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungenhaben:

Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten zehnJahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeige-führt haben. Ebenfalls ausgeschlossen sind auslän-dische Staatsangehörige, die keinen gesichertenAufenthaltsstatus haben, wie Asylbewerber oderAusländer, die im Sinne des Ausländerrechts nurgeduldet werden.

Informationen zur Grundsicherung erhalten Sie beiden jeweiligen Rentenversicherungsträgern, denGrundsicherungsämtern der Verbandsgemeindenoder der Stadt Bitburg sowie bei der Kreisverwal-tung des Eifelkreises Bitburg-Prüm.

Die Befreiung von den Rundfunk- und Fernseh-gebühren können Personen mit geringem Ein-kommen, die auf ergänzende Sozialhilfe angewie-sen sind sowie schwerbehinderte Menschen bean-tragen. Auch für Bewohner von Altenwohn- undPflegeheimen kann die Befreiung erteilt werden.Die einzelnen Befreiungsvoraussetzungen sind sehrumfangreich.

3.4Gebührenbefreiung

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Finanzielle Leistungen und soziale Vergünstigungen

Nähere Auskünfte und Anträge erhalten Sie bei derGebühreneinzugszentrale (GEZ)50656 Köln℡ 02 21 / 5 06 10� [email protected]� www.gez.de

Bei der Deutschen Bahn können Senioren ab 60Jahren eine ermäßigte BahnCard 50 erwerben. Siekostet in der 2. Klasse 118,- € (statt 230,- €) und inder 1. Klasse 236,- € (statt 460,- €). Für Gelegenheits-fahrer gibt es die ermäßigte BahnCard 25 fürSenioren: 39,- € in der 2. Klasse und 78,- € in der1. Klasse (Stand: Feb. 2011). Auch Personen, die eineRente wegen voller Erwerbsminderung beziehenund Schwerbehinderte (ab GdB 70) erhalten dieermäßigte BahnCard. Die BahnCard ist ein Jahr langauf dem gesamten Streckennetz der DeutschenBahn und auf den meisten Linien der regionalenOmnisbusverkehrsgesellschaften der DB Bahn gültig.Sie ist erhältlich im Internet, in DB Reisezentren undDB Agenturen. Für Eisenbahnfahrten ins Auslandoder im Ausland gelten gesonderte Ermäßigungenbei InterRail.

℡ 0 18 05 / 34 00 35 (gebührenpflichtig)� www.bahn.de

3.5Fahrpreisermäßigung

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Wohnen im Alter

Wohnen gehört zu den elementaren menschlichenBedürfnissen und gewinnt im Alter eine besondereBedeutung.Die überwiegende Mehrheit der älteren Mitbürgerstrebt bewusst eine möglichst selbständigeLebensführung in der eigenen Wohnung an. Der imVergleich zu früher bessere Gesundheitszustandvieler älterer Menschen und ihre größere finan-zielle Unabhängigkeit, aber auch das gewachseneSelbstbewusstsein, höhere Ansprüche und derWunsch nach einem Höchstmaß an Selbstbestim-mung im Alter haben zu dieser Entwicklung beige-tragen.

Untersuchungen haben gezeigt, dass ältereMenschen gerne in der Nähe ihrer Angehörigenleben, aber nicht immer den Haushalt mit ihnenteilen möchten.Eine unabhängige Haushaltsführung ist Ausdruckder Selbständigkeit und einer selbstverantwort-lichen Lebensführung.

Schon kleine Veränderungen im Wohnumfeld tra-gen dazu bei, dass Menschen auch im Alter einselbstständiges Leben führen können und ihre

4Wohnen im Alter

4.1Altengerechte Wohnungen

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Wohnen im Alter

Lebensqualität erhalten bleibt. Barriere- undschwellenfreie Räume werden immer wichtiger, dieSicherheit in der eigenen Wohnung und imWohnumfeld kann oft durch kleine Maßnahmenverbessert werden. Die Fachleute der Landes-beratungsstelle und der RegionalenBeratungsstellen „Alten- und behindertengerechtesBauen und Wohnen“ in Trier und Mainz gebenkostenlos Auskunft in allen Fragen des alten- undbehindertengerechten Bauens und Wohnens undkommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.Wohnraumanpassungen können unter bestimmtenVoraussetzungen von der Pflegekasse, im Rahmenvon Modernisierungsprogrammen des Bauamtesder Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm,der gemeinnützigen Stiftung GesundheitsfürsorgeSpeyer und/oder dem Sozialamt mitfinanziert wer-den.

Neben den Pflegestützpunkten bieten Ihnen Bera-tung und Information die von der Landesregierungeingerichteten Beratungsstellen, sowie der gemein-nützigen Stiftung Gesundheitsfürsorge Speyer:

VerbraucherberatungsstelleFleischstraße 77, 54290 Trier℡ 06 51 / 4 88 02� [email protected]� www.stiftung-gesundheitsfuersorge.de

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Wohnen im Alter

Landesberatungsstelle„Barrierefrei Bauen und Wohnen“Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz℡ 0 61 31 / 22 30 78� [email protected]� www.verbraucherzentrale-rlp.deBürozeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstagvon 10 Uhr bis 13 Uhr

Stiftung Gesundheitsfürsorge SpeyerEichendorffstraße 4-6, 67346 Speyer℡ 0 62 32 / 17 22 80� [email protected]� www.stiftung-gesundheitsfuersorge.de

Wohnen ist ein Begriff, der nicht nur für dasBedürfnis nach Unterkunft, sondern gleichzeitigmit Gefühlen wie Geborgenheit, Heimat, Bestän-digkeit, Vertrautheit, Sicherheit und Schutz verbun-den ist. Die eigenen vier Wände symbolisieren soSelbständigkeit, persönliche Entfaltung, Autonomieund ein Ort der Begegnung und Geselligkeit ermö-glicht. Angesichts zunehmenden Alters, einher-gehend mit Beschwerden, Hilfs- oder Pflegebedürf-

4.2Selbständige Wohnformen im Alter

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Wohnen im Alter

tigkeit oder auch aufgrund von Vereinsamung, sindmanche Menschen nicht mehr dazu in der Lage,alleine in der eigenen Wohnung zu leben und sindauf Unterstützung angewiesen. Häufig sind die bis-herigen Wohnungen im Alter auch zu groß, unge-eignet oder die Zukunftsplanung sieht einenWohnungswechsel vor. Angebote wie Senioren-wohnungen, alten- und behindertengerechteWohnanlagen, alternative Wohnformen und„Betreutes Wohnen“ entwickeln sich aufgrund vonsteigender Nachfrage, da ein auftretender Hilfe-oder Pflegebedarf nicht unbedingt eine Heimunter-bringung zur Folge haben muss und im bestehendenUmfeld nicht immer sicher gestellt werden kann.

4.2.1Stiftung Bürgerhospital Bitburg

Die Stiftung Bürgerhospital bietet in Bitburg,Eifelstraße kostengünstig seniorengerechteWohnungen für Menschen ab 60 Jahren. DieWohnungen werden nach Warteliste vergeben; einWohnberechtigungsschein ist erforderlich.Im Rahmen der Wohnungsverwaltung erfolgt dieVermietung und Kostenabrechnung über dieStadtverwaltung.

Es handelt sich um preiswerten Wohnraum in zen-traler Stadtlage. Betreuungs- und Hilfeleistungenim Alter sind nicht enthalten.

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Wohnen im Alter

Stiftung Bürgerhospital BitburgStadtverwaltung BitburgRathausplatz 3-4, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 6 00 10� [email protected]� www.bitburg.deAnsprechpartnerinnen:Christa Sonnen-Hallet, Sonja Mutsch

Es stehen drei Wohneinheiten mit insgesamt 72Seniorenwohnungen zur Verfügung.

4.2.2Betreutes Wohnen für Senioren

Als „Betreutes Wohnen“ für Senioren bezeichnetman eine Wohnform, in der Menschen Erleichte-rung und Unterstützung bei individuellen Proble-men geboten wird und gleichzeitig größtmöglicheSelbständigkeit gewährt wird. Bei der Realisierungder Wohnform „Betreutes Wohnen“ wird versucht,die Vorteile eines eigenen Haushaltes mit Unab-hängigkeit, privater Atmosphäre und den Vorteilennach Sicherheit und Angeboten von Versorgungs-,Betreuungs-, Kontakt- und Pflegeleistungen zukombinieren.Es gibt verschiedene Formen des „BetreutenWohnens“. Die Angebote unterscheiden sich sehr.„Betreutes Wohnen“ bietet jedoch immer eine

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Wohnen im Alter

abgeschlossene Wohnung mit der Möglichkeit,einen eigenen Haushalt zu führen oder aber imBedarfsfall Verpflegung und Betreuung zu erhal-ten. So gibt es Menschen, die in ihrer eigenenWohnung entweder daheim oder aber in Senioren-wohnanlagen oder in ambulanten Wohngemein-schaften, die häufig Heimen angegliedert sind,leben.

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ erweckt oft denEindruck, dass es sich um eine Wohnform mitumfassenden Betreuungs- und Versorgungs-angeboten handelt und bei erheblicher gesund-heitlicher Verschlechterung ein Umzug in einPflegeheim vermieden werden könnte. Das kannzutreffen, aber da die Angebote sich sehr unter-scheiden und die unterschiedliche Bandbreite vonDienstleistungen zu unterschiedlichen Preisenangeboten werden, sollten Senioren vorher genauprüfen, welche Leistungen im „Betreuten Wohnen“vertraglich enthalten sind und welche Form deneigenen Bedürfnissen am ehesten entspricht.Es gibt zwangsläufig große Unterschiede in derOrganisationsform und in Art und Umfang derLeistungen.

In der Regel beinhaltet „Betreutes Wohnen“ einenMiet- und Betreuungsvertrag. Wird „nur“ einMietvertrag abgeschlossen, so ist eine senioren-gerechte Wohnung ohne Betreuungsansprüche

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Wohnen im Alter

angemietet. „Betreutes Wohnen“ entsteht erstdurch Abschluss eines Betreuungsvertrages. ImBetreuungsvertrag sind die Leistungen desGrundservices durch einen pauschalen Betrag, derden haustechnischen Dienst und dieBeratung/Betreuung durch eine Kontaktpersonumfasst, abgedeckt.Über den Inhalt der Leistungen des Grundservicesund der zusätzlichen Wahlleistungen informierendie einzelnen Anbieter.

4.2.2.1Betreutes Wohnen in Wohnanlagenzu erfragen bei:

DRK Betreutes-Wohnen in PrümAm Stadtwald 5, 54595 PrümAnsprechpartnerin: Andrea Becker℡ 0 65 51 / 95 90 10� [email protected]� www.drk-bitburg.de

DRK Betreutes-Wohnen „Limbourgs Garten“Erdorfer Straße 9, 54634 BitburgAnsprechpartnerin: Andrea Becker℡ 0 65 61 / 60 25 40� [email protected]� www.drk-bitburg.de

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Wohnen im Alter

Betreutes Wohnen St. VinzenzhausGaytalstraße 26 a, 54675 Körperich℡ 0 65 66 / 9 69 60� [email protected]� www.altenheim-st-vinzenz-haus-koerperich.deAnsprechpartner:Bernhard Fromme

Betreutes Wohnen NeuerburgMarktstraße 3, 54673 Neuerburg℡ 0 65 64 / 28 00� [email protected]� www.senioren-wohnhaus.deAnsprechpartner:Toni Brunker

4.2.2.2Betreutes Wohnen daheimZu erfragen bei:

Caritas-SozialstationBrodenheckstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 94 75 90� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerin:Mechthild Hansen

Page 97: imEifelkreisBitburg-Prüm · 5 Inhaltsverzeichnis 1.2 Ausflüge,ReisenundEinkehrtage 38 1.3 Seniorensport 43 1.4 Bildungsangebote 44 1.5 NeueMedien 47 1.6 Ehrenamt 50 2. Versorgungsfragen

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Wohnen im Alter

Caritas-SozialstationSchulstraße 1, 54662 Speicher℡ 0 65 62 / 20 71� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerinnen:Melanie Mues, Monika Weimann

4.2.3Betreutes Wohnen in einer ambulantenWohngemeinschaft

Zu erfragen bei:

Betreutes Wohnen „Haus am Park“Poststraße 11, 54597 Habscheid℡ 0 65 56 / 9 20 40� [email protected]� www.seniorenzentrum-st-peter.deAnsprechpartnerin:Walburga Theis

Haus „Heimatnah“ BalesfeldHauptstraße 14, 54597 Balesfeld℡ 0 65 53 / 9 27 00� [email protected]� www.seniorenhaus-balesfeld.deAnsprechpartnerin:Martina Kinnen

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Von der Last, älter zu werden

Die eigene Wohnung, das eigene Zuhause, sind fürMenschen im Alter sehr wichtig. Sehen und Hören,die Hauptsinne in unserer Kultur und Zivilisation las-sen nach und die Mobilität ist oft sehr eingschränkt.Die demografische Entwicklung zeigt auch, dass dieAltersverwirrtheit immer häufiger auftritt. Damit dieMenschen mit ihren körperlichen und geistigen Ein-schränkungen umgehen können, sind zunächst dieäußeren Voraussetzungen zu schaffen und dieWohnung und das Wohnumfeld so barrierefrei wienötig zu gestalten. Um eine eigenständige Lebens-führung im häuslichen Bereich solange wie möglichzu erhalten, sind die Unterstützung, Betreuung undPflege sowohl durch Angehörige als auch durchsoziale Dienste unerlässlich. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm existiert ein flächendeckendes und gut funk-tionierendes Netz an sozialen Diensten zum Wohlder Bevölkerung.

Insgesamt sind in Deutschland 2,13 Millionen Per-sonen pflegebedürftig und in eine Pflegestufe ein-gestuft. Davon leben 1,45 Millionen Menschen, die

5 Von der Last, älter zu werden

5.1Sozialstationen und private ambulanteDienste

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Von der Last, älter zu werden

wegen Alter, Behinderung oder Krankheit Hilfebrauchen, in ihrer häuslichen Umgebung. HäuslichePflege in der Familie ist keine leichte Aufgabe. Hierkönnen die ambulanten sozialpflegerischen Dienstedie Pflegepersonen entlasten und unterstützen unddadurch möglicherweise eine Heimaufnahme hin-auszögern oder vermeiden.Angeboten werden diese Dienste von den Sozial-stationen in Trägerschaft des Caritasverbandes, desDeutschen Roten Kreuzes und den privaten ambu-lanten Pflegediensten.

Die Mitarbeiter erbringen die Leistungen bei Bedarfmehrmals täglich, auch an Wochenenden undFeiertagen. Für Notfälle ist von den Sozialstationenund ambulanten Pflegediensten eine 24-Stunden-Rufbereitschaft eingerichtet. Die Dienstleistungenkönnen privat, bei Pflegebedürftigkeit über dieSachleistung der Pflegekasse, bei ärztlicherVerordnung über die Krankenkasse und beiAnspruchsberechtigung über das Sozialamt abge-rechnet werden.

Durch die Gebührenvereinbarung mit den Pflege-kassen sind die Kosten der einzelnen Leistungs-komplexe bei Grundpflege und hauswirtschaft-licher Versorgung landesweit einheitlich geregeltworden. Diese Beträge gelten, wenn die Sozial-station oder der private Pflegedienst einenVersorgungsvertrag mit der Pflegekasse abgeschlos-sen hat.

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Von der Last, älter zu werden

Die Landkreise haben die gesetzliche Verpflichtung,eine den örtlichen Anforderungen entsprechendeund die Trägervielfalt berücksichtigende pflegeri-sche Versorgungsstruktur sicherzustellen.

Die Sozialstationen und privaten Pflegedienstehaben insbesondere die Aufgabe:

• den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit derMenschen solange wie möglich sicherzustellen

• eine größtmögliche Selbständigkeit und Selbst-bestimmung in der häuslichen Umgebung zuerhalten, zu fördern und wiederherzustellen

• Alten- und Krankenpflege durchzuführen• zu Pflegende/Betreuende sowie Angehörige zuberaten und ihnen praktische Hilfen zu geben

• durch häusliche Pflege die Ziele der ärztlichenBehandlung zu sichern

• Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zuverkürzen

• Pflegeheimaufnahmen zu vermeiden oder hin-auszuzögern

Nachstehend werden die Leistungen der Sozial-stationen und der privaten Pflegedienste aufge-führt.

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Von der Last, älter zu werden

5.1.1Grund- und Behandlungspflege;Hauswirtschaftliche Versorgung

Welche Leistungen umfasst die Grundpflege?Wenn Sie regelmäßig Hilfe bei Körperpflege,Ernährung und/oder Mobilität benötigen, beispiel-weise beim Waschen, Duschen oder Baden, beimAn- und Auskleiden, der Haar- und Mundpflegeoder beim Verlassen des Bettes, erhalten Sie hierfürLeistungen von Ihrer Pflegekasse.Voraussetzung dafür ist, dass der MedizinischeDienst der Krankenversicherung (MdK) vorher eineEinstufung in die entsprechende Pflegestufe vorge-nommen hat.

Welche Leistungen umfasst dieBehandlungspflege?Die Behandlungspflege umfasst medizinischeLeistungen wie zum Beispiel Injektionen, das Ver-abreichen von Medikamenten, die Blutzucker-kontrolle oder den Verbandswechsel. Für die Durch-führung dieser Maßnahmen müssen die behandeln-de Ärztin oder der behandelnde Arzt eine Verord-nung ausstellen. Diese wird vom Pflegedienst beider Krankenkasse eingereicht. Nur wenn dieKrankenkasse die eingereichte Verordnung geneh-migt hat, werden die Kosten für die erbrachteLeistung übernommen.

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Von der Last, älter zu werden

10 Prozent der Behandlungskosten müssen nachdem Gesundheitsmodernisierungsgesetz in jedemFall selbst getragen werden. Zuzahlungen für diehäusliche Krankenpflege fallen für die ersten 28Tage der Leistungsinanspruchnahme an.

Hauswirtschaftliche VersorgungDie hauswirtschaftliche Versorgung ist ein weiteresAngebot der Sozialstationen und ambulantenPflegedienste und eine Ergänzung zur Grund- undBehandlungspflege.

Der Aufgabenbereich umfasst unter anderem:

Hilfen im Haushalt• Sicherung der Mahlzeiten• Hilfe bei der Nahrungsaufnahme• Reinigung der Wohnung• Heizen der Wohnung• Wäscheversorgung

Darüber hinaus nehmen die Pflegedienste aufWunsch Kontakte zu• Kranken- und Pflegekassen• Ärzten• Ämtern und sonstigen Einrichtungen auf.

Ergänzende Angebote im Vor- u. Umfeld der Pflege• Begleit- und Einkaufsdienste

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Von der Last, älter zu werden

5.1.2Adressen der Sozialstationen und der

ambulanten Pflegedienste

Caritas-Sozialstation St. Hildegard ArzfeldSchulstraße 9, 54687 Arzfeld℡ 0 65 50 / 8 89� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerinnen:Gertrud MergenBarbara Witsch

Caritas-Sozialstation St. Elisabeth SpeicherSchulstraße, 54662 Speicher℡ 0 65 62 / 94 54 20� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerin:Monika Weimann

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Von der Last, älter zu werden

Sozialstation Bitburg

• Caritas-Sozialstation BitburgBrodenheckstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 94 75 90� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerinnen:Mechthild Hansen, Johanna Mai

• Rotkreuz Sozialstation BitburgErdorfer Straße 9, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 60 25 10� [email protected]� www.drk-bitburg-pruem.deAnsprechpartnerinnen:Alexandra Mancke, Ingrid Theis

Rotkreuz Sozialstation PrümAm Stadtwald 5, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 95 90 10� [email protected]� www.drk-bitburg-pruem.deAnsprechpartnerinnen:Brunhilde Hell, Ilse Jakoby

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Von der Last, älter zu werden

Rotkreuz-Sozialstation NeuerburgBitburger Straße 5, 54673 Neuerburg℡ 0 65 64 / 9 60 98 00� [email protected]� www.drk-bitburg-pruem.deAnsprechpartnerin: Maria Keil

Häuslicher Pflegedienst MettendorfIm Fronhof 15, 54675 Mettendorf℡ 0 65 22 / 5 27� [email protected]� www.hp-mettendorf.deAnsprechpartnerin: Irmgard Hoff

Häusliche Alten- und Krankenpflege MichelsAm Brauhäuschen 13, 54608 Bleialf℡ 0 65 55 / 9 30 99Ansprechpartner: Ulrich Michels

Häuslicher Pflegedienst St. JosefHauptstraße 19, 54597 Balesfeld℡ 0 65 53 / 9 27 00� [email protected]� www.seniorenhaus-balesfeld.deAnsprechpartnerin: Martina Kinnen

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Von der Last, älter zu werden

Häusliche Alten- und Krankenpflege St. PeterPoststraße 14, 54597 Habscheid℡ 0 65 56 / 9 20 40� [email protected]� www.seniorenzentrum-st-peter.deAnsprechpartnerin: Walburga Theis

Reaktiv – Ihr persönlicher PflegedienstDenkmalstraße 2, 54634 Bitburg℡ 0 18 03 / 73 25 84 (gebührenpflichtig)Bitburger Pflegezentrum, Denkmalstraße 2℡ 0 65 61 / 94 05 33� [email protected]� www.reaktiv-pflegedienst.deAnsprechpartnerin: Anna-Maria Harms

Zur Schulung und Begleitung von pflegendenAngehörigen oder für Interessierte, die sich aufeine mögliche Pflege vorbereiten möchten, werdenKurse zur häuslichen Krankenpflege angeboten.Vermittelt werden Informationen über Krankheits-bilder und Pflegemaßnahmen. Der Einsatz vonPflegehilfsmitteln wird praktisch erprobt und derenFinanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt. PflegendeAngehörige finden einen gemeinsamen Austausch;Entlastungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.

5.2Hauskrankenpflegekurse

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Von der Last, älter zu werden

Angeboten werden die Hauskrankenpflegekursevon den einzelnen Sozialstationen. Dort erhaltenSie auch nähere Informationen.

Ergänzend oder als Alternative zum Hauskranken-pflegekurs bieten die Sozialstationen und dieprivaten Pflegedienste den pflegenden Angehöri-gen eine Schulung in der häuslichen Umgebung an.Direkt am Krankenbett werden wichtige Tipps zurPflege und Betreuung Ihres Pflegebedürftigen ver-mittelt. Die Leistungserbringer rechnen die Kostenmit der Pflegekasse ab. Diese Schulung kann beiBedarf wiederholt werden.

Die Pflegebedürftigkeit des Partners oder einesFamilienmitgliedes kann zu einer belastendenSituation werden. Pflegende Angehörige habenhäufig das Gefühl, trotz großer Bemühungen niegenug zu leisten. Um die pflegenden Angehörigenzu unterstützen und zu beraten, bieten private

5.3Pflegeanleitung in der häuslichen

Umgebung

5.4Gesprächskreise für pflegende

Angehörige

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Von der Last, älter zu werden

Pflegedienste und die Beratungs- und Koordinie-rungsstellen in Zusammenarbeit mit denSozialstationen in folgenden Orten Gesprächskreisean, die sich auch an pflegende Angehörige vonDemenz- und Alzheimerkranken wenden:

ArzfeldCaritas-Sozialstation,℡ 0 65 50 / 8 89� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartner: Gertrud Mergen, Barbara Witsch

BitburgCaritas-Sozialstation,℡ 0 65 61 / 94 10 53� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerinnen:Mechthild Hansen, Johanna Mai

Limbourgs Garten/Rotkreuz Sozialstation℡ 0 65 61 / 60 25 10� [email protected]� www.drk-bitburg-pruem.deAnsprechpartnerin:Brunhilde Hell

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Von der Last, älter zu werden

HabscheidHäusliche Alten- und Krankenpflege St. PeterHabscheid,℡ 0 65 56 / 9 20 40� [email protected]� www.seniorenzentrum-st-peter.deAnsprechpartner: Frank Theis

PrümCafe Kaiser/Rotkreuz Sozialstation,℡ 0 65 51 / 95 90 19� [email protected]� www.drk-bitburg-pruem.deAnsprechpartner: Brunhilde Hell

Caritasverband Westeifel e. V.℡ 0 65 51 / 97 10 90� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerin: Barbara Witsch

SpeicherCaritas-Sozialstation℡ 0 65 62 / 20 71� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerin:Monika Weimann

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Von der Last, älter zu werden

Sowohl die Reform der Pflegeversicherung im Jahr2002, als auch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz,das zum 01. Juli 2008 in Kraft getreten ist, habendie Leistungsansprüche von Menschen mit erhebli-chem allgemeinem Betreuungsbedarf erweitert. Umanspruchsberechtigt zu sein, muss nicht zwingendeine Pflegestufe vorliegen.

Es reicht aus, dass ein geringer Hilfebedarf bei derGrundpflege und ein Hilfebedarf bei der Hauswirt-schaft vorliegen. Zudem muss der MedizinischeDienst der Krankenversicherung (MdK) Auswirkun-gen von Krankheit oder Behinderung auf die Aktivi-täten des täglichen Lebens feststellen, die zu einerEinschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.

Ist ein Leistungsanspruch festgestellt, stellt diePflegekasse jährlich bis zu 2.400,- € (bis zu 100,- €pro Monat bei erheblich eingeschränkterAlltagskompetenz und bis zu 200,- €pro Monat beieiner in erhöhtem Maße eingeschränkten Alltags-kompetenz) für zusätzliche Betreuungsleistungen alsErstattungsleistung zur Verfügung. Darüber hinaus-gehende Betreuungsstunden können privat abge-rechnet werden. Der Betrag ist zweckgebunden und

5.5Betreuungsangebot fürAlzheimer- und Demenzkranke

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Von der Last, älter zu werden

darf nur für qualitätsgesicherte Betreuungsleistun-gen eingesetzt werden, zum Beispiel für:

• Tages- und Nachtpflege,• Kurzzeitpflege,• zugelassene Pflegedienste mit besonderenAngeboten der Anleitung und Betreuung oder

• niedrigschwellige Betreuungsangebote fürDemenzkranke.

Pflegende Angehörige finden Entlastung und kön-nen sich eigene Freiräume schaffen. Durch verschie-dene Anbieter werden flächendeckend für den Eifel-kreis Bitburg-Prüm ehrenamtliche Helferkreise bzw.Helfergruppen eingerichtet, die als niederschwelli-ges Angebot gesetzlich anerkannt sind. Wer dieUnterstützung eines qualifizierten ehrenamtlichenHelfers sucht oder Interesse hat sich für die Mitar-beit in einer Helfergruppe zu qualifizieren, kannsich an Sozialstationen, Private Pflegedienste, Pflege-stützpunkte und an die Fachstelle Demenz wenden.

Caritasverband Westeifel e. V., Fachstelle Demenzim Eifelkreis Bitburg-PrümBrodenheckstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 9 67 10� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerinnen:Marianne Johanns, Margret Junk

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Von der Last, älter zu werden

Helferkreis Demenz, Caritas-Sozialstation Arzfeld℡ 0 65 50 / 92 87 60� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerinnen:Gertrud Mergen, Barbara Witsch

Helferkreis Demenz, Caritas-Sozialstation Bitburg℡ 0 65 61 / 94 75 90� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerinnen:Mechthild Hansen, Johanna Mai

Helferkreis Demenz, Caritas-Sozialstation Speicher℡ 0 65 62 / 94 54 20� [email protected]� www.caritas-westeifel.deAnsprechpartnerin: Monika Weimann

Die Betreuungsgruppen der Fachstelle Demenz„Vergissmeinnicht“ des Caritasverbandes Westeifele. V. werden an folgenden Orten und Zeiten ange-boten:

montags: 14 Uhr bis 17 Uhr, Caritashaus derBegegnung, Niederweiser Straße 31, 54666 Irrel

dienstags: 14:30 Uhr - 17:30 Uhr, Caritas-Sozial-station Arzfeld, Schulstraße 9, 54687 Arzfeld

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Von der Last, älter zu werden

freitags: 14 Uhr bis 17 Uhr, CaritasverbandWesteifel e. V., Brodenheckstraße 1, 54634 Bitburg

Helferguppe der Rotkreuz Sozialstation Bitburg℡ 0 65 61 / 60 25 10� [email protected]� www.drk-bitburg.deAnsprechpartnerin: Brunhilde Hell

Helfergruppe der Rotkreuz Sozialstation Prüm℡ 0 65 51 / 95 90 10� [email protected]� www.drk-bitburg.deAnsprechpartnerin: Ilse Jakoby

DRK Demenz-Betreuungsgruppe „Jut Stuff“Am Stadtwald 5, 54595 PrümStundenweise Beschäftigungsmaßnahmen nachWunsch der Tagesgäste, Biografiearbeit,Gedächtnistraining, Freizeitaktivitäten.Die Betreuung erfolgt durch ausgebildetesFachpersonal.

Öffnungszeiten: montags bis freitags von 14 Uhrbis 18 Uhr und mittwochs von 10 Uhr bis 18 Uhr.

℡ 0 65 51 / 95 90 10� [email protected]� www.drk-bitburg.deAnsprechpartnerin: Ilse Jakoby

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Von der Last, älter zu werden

Gesprächskreise für Angehörige von demenz-kranken Menschen

Caritasverband Westeifel e. V. Fachstelle Demenzim Eifelkreis Bitburg-PrümBrodenheckstraße 1, 54634 BitburgTreffen alle 6 Wochen (genaue Termine erfragen)℡ 0 65 61 / 9 67 10

Deutsches Rotes KreuzErdorfer Straße 9, 54634 BitburgTermin auf Anfrage℡ 0 65 61 / 60 25 10

Deutsches Rotes KreuzAm Stadtwald 5, 54595 PrümTermin auf Anfrage℡ 0 65 51 / 95 90 10

Reaktiv – Ihr persönlicher PflegedienstDenkmalstraße 2, 54634 Bitburg℡ 0 18 03 / 73 25 84 (gebührenpflichtig)� [email protected]� www.reaktiv-Pflegedienst.deAnsprechpartnerin: Anna-Maria Harms

Weitere Angebote erfragen Sie bei denSozialstationen, privaten Anbietern und derFachstelle Demenz.

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Von der Last, älter zu werden

Betreuter Urlaub für Alzheimer Patienten mit ihrenAngehörigen

Die Pflegestützpunkte informieren über intensivbe-treute Urlaubsangebote im Bundesgebiet.Die Finanzierung ist für den Leistungsbezieher imRahmen der Kurzzeitpflege teilweise über diePflegeversicherung möglich.

Ältere, behinderte oder kranke Menschen, dieSchwierigkeiten mit der Zubereitung der täglichenMahlzeit haben und/oder auch ihre Wohnung nichtmehr verlassen können, haben die Möglichkeit, vondem Angebot „Essen auf Rädern“ Gebrauch zumachen und können somit eine gesundeErnährung sicherstellen.

Durch die Anlieferung des täglichen Mittagessenswird der Verbleib in der eigenen Wohnung erleich-tert und somit eine weitestgehend selbständigeLebensführung ermöglicht. Das Tiefkühlkostpro-gramm bietet Ihnen die Möglichkeit, ihre Lieblings-menüs individuell für eine Woche zusammenzustel-len oder sich für einen Sortimentkarton zu ent-scheiden, in dem bereits sieben Menüs für sie kom-biniert wurden. Sie wählen aus, bestellen und dieMenüs werden ins Haus geliefert.

5.6Essen auf Rädern – Mittagstisch

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Von der Last, älter zu werden

Im gesamten Eifelkreis Bitburg-Prüm liefern dieSozialstationen und einzelne privatePflegedienste täglich frisch gekochtes Essen aus.Hierbei werden sämtliche Kostformen wie Vollkost,Schonkost und Diät bedarfsgerecht angeboten. AufWunsch besteht die Möglichkeit, das Lieblingsmenüindividuell zusammenzustellen.

Ergänzend zu dem Essen auf Rädern gibt es auchEinrichtungen der Altenhilfe, die vor Ort einenMittagstisch in Gemeinschaft anbieten.Menschen mit geringem Einkommen können unterbestimmten Voraussetzungen einen Essenszuschusserhalten. Nähere Auskünfte erteilen die zuständi-gen Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltungenund die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm.

Informationen zu diesem vielschichtigen Angebot,auch in ihrer näheren Umgebung, erhalten Sie beiden Pflegestützpunkten, den Sozialstationen undden privaten Pflegediensten.

Alleinlebende ältere oder behinderte Menschen,Risikopatienten und chronisch Kranke können mitdem Hausnotruf-Dienst ihre Eigenständigkeit

5.7Haus-Notruf

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Von der Last, älter zu werden

bewahren, und zur eigenen Sicherheit beitragen.Den Angehörigen gibt der Hausnotruf-Dienstzusätzlich das beruhigende Gefühl, in einer Not-situation sofort informiert zu werden.

Die meisten Sozialstationen und Pflegedienste imEifelkreis Bitburg-Prüm bieten ein Hausnotruf-system an. Diese bestehen aus einem Standgerätund einem Sender, dem sogenannten „Funk-Finger“, die mit dem Telefon verbunden sind. DerFunkfinger wird als Kette oder Armband amKörper getragen. Durch das Betätigen des Funk-fingers wird ein Notruf ausgelöst und das Hausnot-rufgerät wählt automatisch die programmiertenNummern nacheinander. Dafür werden im Vorfeldverschiedene Kontaktpersonen mit Telefonnummerangegeben. Als vierte Position wird die Hausnot-rufzentrale angewählt. Die erforderlichen Hilfenwerden umgehend eingeleitet. Einige Anbieter imEifelkreis deponieren einen Wohnungsschlüsselin ihrer Zentrale, um in Notfällen umgehendreagieren zu können. Weitere Informationen hierü-ber erteilen Ihnen die Sozialstationen und ambu-lanten Pflegedienste.

Der Hausnotruf ist als Pflegehilfsmittel anerkanntund kann durch die Pflegekasse oder das Sozialamtin Höhe einer Pauschale von 18,36 €mitfinanziertwerden.

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Von der Last, älter zu werden

Zusätzlich zu der beschriebenen Basisleistung bietetdas Deutsche Rote Kreuz ein Leistungspaket an

• gebührenfreie Rufnummer• direkte Anwahl des Hausnotrufdienstes• Schlüsselverwahrung in den 8 Rettungswachenwohnortnah

• Informationen über Vorerkrankungen liegen demRettungsdienst vor

• keine zusätzlichen Kosten bei Fehleinsätzen

Informationen über Hausnotruf-Systeme könnenSie durch das Deutsche Rote Kreuz oder über dieprivaten ambulanten Pflegedienste erhalten.

Deutsches Rotes KreuzKreisverband Bitburg-PrümRotkreuzstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 60 20 35� [email protected]� www.drk-bitburg-pruem.deAnsprechpartner: Ute Merz

Malteser Hausnotrufservice℡ 0 18 05 / 62 58 37 37 (gebührenpflichtig)� [email protected]� www.malteser.de

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

Reaktiv – Ihr persönlicher PflegedienstDenkmalstraße 2, 54634 Bitburg℡ 0 18 03 / 7 32 58 48 (gebührenpflichtig)� [email protected]� www.reaktiv-pflegedienst.de

Vitakt Hausnotruf GmbHHörstkamp 32, 48431 Rheine℡ 0 59 71 / 93 43 56� [email protected]� www.vitakt.com

Tagespflege ist die teilstationäre Pflege und Ver-sorgung pflegebedürftiger Menschen in Einrich-tungen während des Tages an einigen oder allenWochentagen. Sie ist eine wichtige Unterstützungfür Familien, die ihre Angehörigen in der häus-lichen Umgebung pflegen und kann in Anspruchgenommen werden, wenn die häusliche Pflegenicht ausreichend gesichert ist oder die Pflegeper-son entlastet werden soll.

6Teilstationäre und stationäreAltenhilfeeinrichtungen

6.1Tagespflege

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

Wichtige Voraussetzung ist, dass der Tagesgast kör-perlich so mobil ist, dass er den rollstuhlgerechtenFahrdienst in Anspruch nehmen kann.

Ziele der Tagespflege sind unter anderem:

• die relative Selbständigkeit pflegebedürftigerälterer Menschen zu erhalten und denAngehörigen eine Entlastung zu bieten,

• die Aktivierung und Rehabilitation ältererMenschen durch entsprechende medizinische,therapeutische und pflegerische Angebote zufördern,

• der steigenden Besucherzahl mit einerDemenzerkrankung durch qualifiziertesFachpersonal zu begegnen.

Die pflegebedingten Aufwendungen werden direktmit der Pflegekasse abgerechnet. Die Kosten fürUnterkunft, Verpflegung und Komfortleistungenträgt der Pflegebedürftige. Auch im Rahmen derKurzzeit- und Verhinderungspflege können dieTagespflegeeinrichtungen in Anspruch genommenwerden.

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

Die Höhe der Leistung beträgt bei:aktuell ab 01.01.2012

Pflegestufe I bis zu 440,- € 450,- €Pflegestufe II bis zu 1.040,- € 1.100,- €Pflegestufe III bis zu 1.510,- €* 1.550,- €

*) Die Stufe 3 bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwandin Höhe von monatlich 1.918 Euro bleibt unverändert.

Ab 2015 sollen die Beträge alle drei Jahre ange-passt werden. Diese Anpassung soll sich an derPreisentwicklung orientieren Fahrtkosten werdennicht gesondert erstattet. Sie sind Bestandteil derPflegevergütung. Kosten eines Fahrdienstes derAnbieter werden pauschal mit den Pflegekassenabgerechnet.

Anbieter:

Deutsches Rotes Kreuz Tagespflege „Sching Zeijt“Erdorferstraße 9, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 60 25 30Anzahl der Plätze: 14 (Erweiterung in Planung)Öffnungszeiten der Einrichtung:wochentags von 8 Uhr bis 17 Uhr und an jedem1. und 3. Wochenende� [email protected]� www.drk-bitburg-pruem.deAnsprechpartnerin: Ursula Kottmann

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

Tagespflege Seniorenzentrum St. Peter HabscheidPoststraße 14, 54597 Habscheid℡ 0 65 56 / 9 20 40Anzahl der Plätze: 8Öffnungszeiten der Einrichtung:täglich von 8 Uhr bis 18:30 Uhr(auch an Wochenenden und feiertags)� [email protected]� www.seniorenzentrum-st-peter.deAnsprechpartner: Stefan Theis

Seniorenhaus St. Josef GmbHHauptstraße 19, 54597 Balesfeld℡ 0 65 53 / 9 27 00Anzahl der Plätze: 5Öffnungszeiten der Einrichtung: 8 Uhr bis 18 Uhr� [email protected]� www.seniorenhaus-balesfeld.deAnsprechpartnerin: Martina Kinnen

Seniorenhaus BerghofPlascheider Weg 27, 54673 NeuerburgÖffnungszeiten der Einrichtung: 6:30 Uhr bis 21 Uhr℡ 0 65 64 / 9 67 00Anzahl der Plätze: 6� [email protected]� www.senioren-berghof.deAnsprechpartner: Sabine Michels

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

Altenheim Eifel-HausEifelstraße 15, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 91 70Anzahl der Plätze: 5� [email protected]� www.schwesternverband-saar.deAnsprechpartner: Johannes Mans

Altenheim MarienhausWeinstraße 11, 54662 Speicher℡ 0 65 62 / 9 74 00Anzahl der Plätze 4 - 6� [email protected]� www.altenheim-marienhof-speicher.deAnsprechpartner: Rudolf Herres

Altenheim Herz-JesuTrierer Straße 12-14, 54649 Waxweiler℡ 0 65 54 / 18 0Anzahl der Plätze: 5� [email protected]� www.herz-jesu-waxweiler.deAnsprechpartner: Martina Schoden

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind vorBeginn bei der Pflegekasse zu beantragen. Sieschließen sich gegenseitig nicht aus und dienen derzeitlich befristeten stationären oder häuslichenBetreuung pflegebedürftiger Menschen. Kurzzeit-und Verhinderungspflege ermöglichen Angehöri-gen und anderen Pflegepersonen Entlastung vonder Pflege, Urlaub und Erholung sowie Vertretungbei Krankheit und in sonstigen Fällen. Wird dieErsatzpflege von Verwandten oder von Personendie in der häuslichen Umgebung leben durchge-führt, gelten besondere Regelungen.

Unter bestimmten wirtschaftlichen Vorraussetzun-gen wird Ihnen eine Zuwendung zur Kurzzeit- undVerhinderungspflege vom Sozialamt der Kreisver-waltung Bitburg-Prüm gewährt.

KurzzeitpflegeKurzzeit- und Verhinderungspflege können inbestimmten Fällen auch tageweise auf das Kalen-derjahr verteilt werden.

Kurzzeitpflege kann bis zu 28 Tage und einemBetrag von 1.510,- € (ab 01.01.2012: 1.550,- €)jährlich in einer Einrichtung in Anspruch genommen

6.2Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

werden, wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt ist.Bei dieser vollstationären Versorgung ist vomPflegebedürftigen ein Eigenanteil zu zahlen. Es istratsam, bei Bedarf frühzeitig einen Kurzzeitpflege-platz zu reservieren.

Nähere Informationen erteilt Ihnen dieKreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümAmt 13 – Soziales –Trierer Straße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 15 11 31� [email protected]� www.bitburg-pruem.deAnsprechpartnerin: Beate Kesse

Kurzzeitpflegeplätze bieten die Altenheime undfolgende Krankenhäuser an:

St. Franziskus im MarienhausklinikumKrankenhausstraße 1, 54634 BitburgAnzahl der Plätze: 7℡ 0 65 61 / 6 40� [email protected]� www.krankenhaus-bitburg.deAnsprechpartnerin: Irene Schmitt

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

St. Josef KrankenhausKalvarienberg 4, 54595 PrümAnzahl der Plätze: 8℡ 0 65 51 / 1 50� [email protected]� www.caritas.deAnsprechpartner: Leo Leyens

Die weiteren Anschriften der stationären Einrich-tungen sind im folgenden Kapitel 6.3 aufgeführt.

VerhinderungspflegeVerhinderungspflege kann in Anspruch genommenwerden, wenn die Pflegeperson den Pflegebe-dürftigen mindestens 6 Monate in der häuslichenUmgebung gepflegt hat und vorübergehend aus-fällt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einernotwendigen Ersatzpflege durch eine Pflegepersonund/oder ambulanten Dienst bis zu

28 Tage und in Höhe von 1.510,- €

(ab 01.01.2012: 1.550,- €) jährlich.Die Verhinderungspflege kann auch in einerstationären Einrichtung erfolgen.

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

Die Alten- und Pflegeheime sind darauf ausgerich-tet, älteren Menschen, die pflegebedürftig sindund ihren Haushalt nicht mehr allein führen kön-nen, Wohnraum, Versorgung, Pflege und Betreu-ung bereit zu stellen. Wenn Sie einen Umzug in einAlten- und Pflegeheim in Erwägung ziehen, sindmeist viele Fragen offen.

Die Information über folgende Kriterien ist für dasspätere Wohlbefinden im Heim wichtig:

• Wie groß ist die Entfernung und Verbindungzum jetzigen Wohnort, zu Kindern, zuBekannten, Geschäften?

• Welche Kosten sind im Pflegesatz enthalten?• Welche Kosten muss ich tragen?• Welche Kosten entstehen bei Abwesenheit?• Besteht die Möglichkeit zum Probewohnen?• Wie lange ist die Wartezeit?• Gibt es Fahrdienste?• Welche Besuchszeiten gelten?• Gibt es eine Übernachtungsmöglichkeit für Gäste?• Welche Beschäftigungen und Aktivitäten werdenangeboten?

• Sind Haustiere erlaubt?• Wieviele Bewohnerplätze hat die Einrichtung?

6.3Alten- und Pflegeheime

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

• Wie ist die Ausstattung der Zimmer?• Können eigene Möbel mitgebracht werden?• Wie ist die Verpflegung (Zeiten, Getränke, Diät)?• Wie ist die Versorgung und Pflege?• Haben Sie die Möglichkeit der freien Arztwahl?• Besteht die Möglichkeit der Verlegung in diePflegeabteilung?

• Welche Regelungen trifft die Heimordnung(Essenszeiten, Besuch auf dem Zimmer, Festefeiern, Ausgang)?

Die Tagessätze im Eifelkreis bewegen sich von65,- €bis 126,- € (Stand 2011) und richten sichnach der Pflegestufe und der Ausstattung derEinrichtung.

Die Leistungen der Pflegekassen betragen fürfolgende Pflegestufen:

(Stand 2011) (ab 01.01.2012)

Pflegestufe I 1.023,- € / MonatPflegestufe II 1.279,- € / MonatPflegestufe III 1.510,- € / Monat 1.550,- €

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

Adressen der Alten- und Pflegeheime:

Seniorenhaus St. Josef GmbHHauptstraße 19, 54597 BalesfeldAnsprechpartner: Martina Kinnen℡ 0 65 53 / 9 27 00� [email protected]� www.seniorenhaus-balesfeld.de

Angebote der Einrichtung Plätze Einzel-/ DoppelzimmerAlten- und Pflegeheim 36 10 26Tages-/Nachtpflege 5Kurzzeitpflege 1Probewohnen möglich neinEigene Möbel jaHaustiere erlaubt ja, nach AbspracheSonstiges Gerontopsychiatrische

Dementenbetreuung

SBE GmbH Haus EifelblickKornmarkt 15, 54636 BiersdorfAnsprechpartner: Christa Spitzbarth, Christa Steffen℡ 0 65 69 / 96 31 20� [email protected]� www.sbeonline.de

Angebote der Einrichtung Plätze Einzel-/ DoppelzimmerAlten- und Pflegeheim 68 2 66Kurzzeitpflege 4 2 2Probewohnen möglich jaEigene Möbel jaHaustiere erlaubt ja, nach Absprache

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

Alten- und Pflegeheim Eifel-HausEifelstraße 15, 54634 BitburgAnsprechpartnerin: Johannes Mans℡ 0 65 61 / 91 70� [email protected]� www.schwesternverband-saar.de

Angebote der Einrichtung Plätze Einzel-/ DoppelzimmerAlten- und Pflegeheim 156 128 28Kurzzeitpflege 3Probewohnen möglich neinEigene Möbel jaHaustiere erlaubt neinSonstigesCafeteria

Senioren- und PflegezentrumPoststraße 14, 54597 HabscheidAnsprechpartner: Walburga Theis℡ 0 65 56 / 9 20 40� [email protected]� www.seniorenzentrum-st-peter.de

Angebote der Einrichtung Plätze Einzel-/ DoppelzimmerAlten- und Pflegeheim 47 9 38Tages-/Nachtpflege 12Kurzzeitpflege 2Probewohnen möglich neinHaustiere erlaubt nach AbspracheEigene Möbel jaSonstiges Cafeteria

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

Seniorenresidenz St. AmbrosiusAuf Omesen 8, 54666 IrrelAnsprechpartner: Johannes Mans℡ 0 65 25 / 9 34 90� [email protected]� www.schwesternverband-saar.de

Angebote der Einrichtung Plätze Einzel-/ DoppelzimmerAlten- und Pflegeheim 48 38 10Kurzzeitpflege 2Probewohnen möglich jaEigene Möbel ja, nach AbspracheHaustiere erlaubt ja, nach AbspracheSonstiges Cafeteria

Alten- und Pflegeheim St. VinzenzhausGaytalstraße 26a, 54675 KörperichAnsprechpartner: Bernhard Fromme℡ 0 65 66 / 9 69 00� [email protected]� www.altenheim-st-vinzenz-haus-koerperich.de

Angebote der Einrichtung Plätze Einzel-/ DoppelzimmerAlten- und Pflegeheim 60 44 16Kurzzeitpflege 12Probewohnen möglich jaEigene Möbel ja, nach AbspracheHaustiere erlaubt ja, nach Absprache

Sonstiges Cafeteria, Räumlichkeiten fürFamilienfeiern

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

Seniorenhaus BerghofPlascheider Weg 27, 54673 NeuerburgAnsprechpartnerin: Sabine Michels℡ 0 65 64 / 96 70 0� [email protected]� www.senioren-berghof.de

Angebote der Einrichtung Plätze Einzel-/ DoppelzimmerAlten- und Pflegeheim 54 30 24Tagespflege 4Kurzzeitpflege 3Probewohnen möglich jaEigene Möbel jaHaustiere erlaubt ja

Altenheim St. ElisabethFranziskanerinnenweg 2, 54595 PrümAnsprechpartner: Leo Leyens℡ 0 65 51 / 1 50� [email protected]� www.caritas.de

Angebote der Einrichtung Plätze Einzel-/ DoppelzimmerAlten- und Pflegeheim 60 40 20Kurzzeitpflege 8 6 2Probewohnen möglich jaEigene Möbel jaHaustiere erlaubt ja, nach AbspracheSonstiges Räumlichkeiten für Familienfeiern

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

Alten- und Pflegeheim MarienhofWeinstraße 11, 54662 SpeicherAnsprechpartner: Anno Frings, Rudolf Herres℡ 0 65 02 / 40 80 oder 0 65 62 / 97 40 12� [email protected]� www.altenheim-marienhof-speicher.de

Angebote der Einrichtung Plätze Einzel-/ DoppelzimmerAlten- und Pflegeheim 80 64 16Kurzzeitpflege 5Probewohnen möglich jaHaustiere erlaubt ja, nach AbspracheEigene Möbel ja

Alten- und Pflegeheim Herz-JesuTrierer Straße 12-14, 54649 WaxweilerAnsprechpartnerin: Martina Schoden℡ 0 65 54 / 1 80� [email protected]� www.herz-jesu-waxweiler.de

Angebote der Einrichtung Plätze Einzel-/ DoppelzimmerAlten- und Pflegeheim 97 51 46Kurzzeitpflege 3Probewohnen möglich jaTagespflege 5Eigene Möbel jaHaustiere erlaubt ja, nach AbspracheSonstiges Cafeteria

Weitere Altenheime sind in Schönecken und inBettingen in Planung.

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

6.3.1Internetseite „Freies Pflegebett“

Bei einer plötzlich eintretenden Pflegebedürf-tigkeit und einer anstehenden, kurzfristigenEntlassung aus dem Krankenhaus sind Angehörigeund Dienste bei der Suche nach einem freienPflegeplatz oftmals darauf angewiesen allePflegeheime einzeln anzurufen. Diese sehr zeit-intensive und mühsame Suche ist für Angehörigeund Pflegebedürftige in der ohnehin schonschwierigen Situation eine große Belastung.

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurde daher zusammenmit der Regionalen Pflegekonferenz und allenPflegeheimen und den Kurzzeitpflegeanbieterneine Lösung gefunden. Die Umsetzung erfolgtedurch die Firma Multi Data Klinik-, Praxis- Unter-nehmensberatungs GmbH, mit Sitz in Orlenbach-Schloßheck.

Alle stationären Pflege- und Kurzeitpflegeein-richtungen im Kreis stellen ihre freien Kapazitätenim Internet ein. Auf der Internetseite„www.freies-pflegebett.de“ gelangt der Pflege-bettsuchende über die Landkarte von Rheinland-Pfalz derzeit zu einer Auflistung der Altenheime

www.freies-pflegebett.de

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

bzw. Kurzzeitpflegeeinrichtungen des EifelkreisesBitburg-Prüm und kann sich über die freien Plätzeweiter informieren. Mit wenigen Klicks erfährt derBesucher, ob und in welchem Pflegeheim ein Bettfrei ist.

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümTrierer Straße 1, 54634 BitburgAnsprechpartner: Alois Brück℡ 0 65 61 / 15 11 41� brueck.alois@bitburg-prüm.de� www.bitburg-pruem.de

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz gilt füralle Verträge, in deren Rahmen es um die Überlas-sung von Wohnraum und gleichzeitig Betreuungs-und/oder Pflegeleistungen geht. Bisher waren nurHeimverträge durch das Wohn- und Betreuungs-vertragsgesetz geschützt. Das WBVG umfasst nunauch neue, alternative Wohnformen und – unab-hängig von der Wohnform – grundsätzlich für alleArten der Kombination von Miete und Betreuung/Pflege. Für Verträge zum sog. „Betreuten Wohnen“gilt das WBVG aber weiterhin nicht. Für dieseWohnformen bleibt es bei der Anwendung der all-gemeinen gesetzlichen Regeln für Miet- undDienstverträge.

Das Gesetz trat am 1. Oktober 2009 in Kraft.Hier die Schwerpunkte des neuen Gesetzes:

• Es besteht ein Anspruch auf vorvertraglicheInformationen in leicht verständlicher Spracheüber Leistungen, Entgelte und das Ergebnis vonQualitätsprüfungen.

• Verträge dürfen nur schriftlich vereinbart werden.

6.4Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzund Heimvertrag

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

• Verträge dürfen grundsätzlich nur auf unbe-stimmte Zeit abgeschlossen werden. EineBefristung ist nur zulässig, wenn sie denInteressen des Verbrauchers nicht widerspricht.

• Das vereinbarte Entgelt muss angemessen sein.Eine Entgelterhöhung ist nur unter bestimmtenVoraussetzungen möglich und bedarf derBegründung. Pflegekassen, sonstige Sozialver-sicherungsträger oder die für die Bewohner desPflegeheimes zuständigen Träger der Sozialhilferegeln Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze,wenn Leistungen dieser Träger in Anspruchgenommen werden (z. B. Leistungen derPflegeversicherung). Die Höhe des Entgelts kannin diesen Fällen nicht anders vertraglich verein-bart werden.

• Wird eine vertraglich vereinbarte Leistung nichtoder nicht richtig erbracht wird, gibt es einMinderungsrecht des Betroffenen.

• Bei Änderung des Pflege- oder Betreuungs-bedarfs muss eine entsprechende Anpassung desVertrages angeboten werden. Ausnahmen bedür-fen der gesonderten Vereinbarung.

• Eine Kündigung des Vertrages ist für denBetreiber der Einrichtung nur aus wichtigemGrund möglich. Für die Bewohner dagegenbesteht ein stärkeres Kündigungsrecht; sie kön-nen grundsätzlich jederzeit kündigen.

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

Durch die Heimmitwirkungsverordnung wird demBewohner garantiert, in allen Angelegenheiten desHeimbetriebes mitwirken zu können. Dies erfolgtdurch den Heimbeirat, der in jedem Heim von allenBewohnern gewählt wird.Für die Einhaltung des Wohn- und Betreuungs-vertragsgesetz ist die Heimaufsicht beim Amt fürsoziale Angelegenheiten verantwortlich. Aufgabeder Heimaufsicht ist die Beratung und Information,aber auch die Überwachung der Heime.Bei Verstößen gegen das Wohn- und Betreuungs-vertragsgesetz werden die erforderlichen Maß-nahmen eingeleitet.

HeimvertragWenn Sie sich für ein bestimmtes Heim entschiedenund mit der Heimleitung den Termin Ihres Einzugesgeklärt haben, kommt es zum Abschluss einesHeimvertrages. Der Heimvertrag ist durch dasWohn- und Betreuungsvertragsgesetz vorgeschrie-ben. Vor Abschluss eines Heimvertrages hat derHeimträger jeden Bewerber schriftlich über alles,was zur Beurteilung des Vertrages erforderlich ist,zu informieren; insbesondere sind Angaben überLeistungen und Ausstattung des Heimes sowie überdie Rechte und Pflichten der Bewohner zu machen.Einer der wichtigsten Gründe für ein Leben imHeim ist die regelmäßige Betreuung und Pflegedurch geeignete Mitarbeiter. Das Wohn- und

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Teilstationäre und stationäre Altenhilfeeinrichtungen

Betreuungsvertragsgesetz verpflichtet dieHeimträger hierfür zu sorgen. Im Heimvertrag sinddie Leistungen des Trägers (Unterkunft, Verpfle-gung, Betreuung, Pflege) im einzelnen beschriebenund das dafür zu zahlende Entgeld angegeben. DerHeimträger hat die Leistungen im Rahmen seinerMöglichkeiten, einem verbesserten oder verschlech-terten Gesundheitszustand des Bewohners anzu-passen und entsprechende Änderungen desHeimvertrages anzubieten.

Im Heimvertrag muss auch das genaue Datum desEinzugs ins Heim stehen, damit Sie sicher sind, dassIhr Heimplatz zu der vereinbarten Zeit zur Verfü-gung steht.

Kontakt:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz℡ 0 61 31 / 2 84 80� [email protected]� www.verbraucherzentrale-rlp.de

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Vorbereitung auf schwere Tage und Tod

Viele Menschen denken, es sei für sie noch nichtnotwendig, Vorsorge zu treffen. „Das brauche ichnoch nicht!“ oder: „Später werde ich mir das über-legen!“ Diese Worte hört man in diesemZusammenhang immer wieder. Dabei kann es ganzschnell gehen. Ein Verkehrsunfall mit schwerenSchädelverletzungen, ein Gehirnschlag mitanschließender Bewusstlosigkeit, ein Herzinfarkt.All dies kann von jetzt auf gleich dazu führen, dassMenschen nicht mehr selbstverantwortlich handelnkönnen.

Das müssen dann Angehörige, Ärzte oder Gerichteim Namen der betroffenen Menschen übernehmen.Diese Entscheidungen würden diesen viel leichterfallen, wenn man von den Wünschen der Betrof-fenen wüsste. Zahlreichen Menschen fällt esschwer, sich mit Fragen des eigenen Sterbens oderder Vorstellung schwerwiegender Beeinträchtigungauseinander zu setzen. Wir wollen Sie ermutigen,sich mit diesem Thema zu beschäftigen.

7.1

7 Vorbereitung aufschwere Tage und Tod

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Vorbereitung auf schwere Tage und Tod

Vorsorge für das Alter

Wenn Sie vorsorgen wollen, können Sie schon ingesunden Tagen entsprechende Vollmachten ertei-len und Verfügungen aufsetzen, die bewirkensollen, dass Ihre persönlichen Wünsche undVorstellungen für Zeiten einer geistigen und/oderkörperlichen Gebrechlichkeit respektiert werden.Dabei handelt es sich um Regelungen, die zu IhrenLebzeiten von Bedeutung sind. Für die Dinge, dienach dem Tod gelten, sollte ein Testament verfasstwerden. Da jedoch die Inhalte von Testament undvorsorgenden Verfügungen voneinander abhängigsein können, ist es sinnvoll, beides aufeinanderabzustimmen. Alle Vorsorgeregelungen könnenjederzeit widerrufen oder aufgehoben werden,wenn der Vorsorgende noch voll geschäftsfähig ist.

7.1.1Vollmachten

Viele Menschen glauben, dass automatisch Ehe-partner, Eltern oder Kinder an ihrer Stelle entschei-den dürfen, wenn sie selbst ihre Angelegenheitennicht mehr regeln oder etwas unterschreiben kön-nen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Dritte benötigenimmer eine Vollmacht, damit sie zum Handeln

7.1Vorsorge für das Alter

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Vorbereitung auf schwere Tage und Tod

befugt sind. Andernfalls muss eine Betreuung durchdas Gericht angeordnet werden. Wenn Sie eineVollmacht aufsetzen wollen, müssen Sie uneinge-schränkt geschäftsfähig und in der Lage sein, IhreEntscheidungen von vernünftigen Erwägungenabhängig zu machen.Mit einer Vollmacht berechtigen Sie eine dritte Per-son, die ebenfalls voll geschäftsfähig ist, in IhremNamen tätig zu werden, Geschäfte abzuwickeln,Verträge abzuschließen und Entscheidungen zutreffen.

Die Vollmacht muss in schriftlicher Form erfolgen.Es ist empfehlenswert, sie zu Beweiszweckenöffentlich beglaubigen oder notariell beurkundenzu lassen. Sie sollte über den Tod hinaus erklärtwerden. Dies vermeidet Schwierigkeiten, wenn esum die Regelung der Bestattungsfragen oder dieNachlassabwicklung geht.Für Geldangelegenheiten gibt es bei Banken undSparkassen eigene Vordrucke und es ist erforder-lich, die Vollmacht damit zu ergänzen

In jedem Fall ist es wichtig, sich bei den im folgen-den aufgelisteten Vorsorgeregelungen umfassendberaten zu lassen.

VorsorgevollmachtEine Vorsorgevollmacht gilt nur für die Angelegen-heiten, die in ihr genannt sind (z.B. Geldangelegen-

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heiten, Verträge, Bestimmung des Wohnortes). Einebevollmächtige Person hat die Aufgabe, Ihre Inte-ressen für den in der Vorsorgevollmacht bezeichne-ten Fall zu vertreten. Sie sollten daher mit ihr überIhre Vorstellungen reden. Für den Fall, dass dieerstgenannte bevollmächtigte Person verhindertsein sollte, können Sie eine ersatzbevollmächtigtePerson Ihres Vertrauens benennen.

GeneralvollmachtEine Generalvollmacht gilt für alle Lebensbereiche.Sie ermächtigt zu allem, wozu eine Bevollmächti-gung rechtlich möglich ist. Die generalbevollmäch-tigte Person ist sofort und jederzeit handlungsbe-fugt.

BetreuungsverfügungMit einer Betreuungsverfügung können die Vorsor-gevollmacht und die Generalvollmacht ergänztwerden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgehal-ten, dass für jeden volljährigen Menschen, derseine Angelegenheiten nicht mehr selbst regelnkann und der keine andere Person bevollmächtigthat, eine rechtliche Betreuung eingerichtet werdenmuss. „Betreuung“ in diesem Sinne meint nicht dietägliche Versorgung und das „Kümmern“ um einePerson, sondern die Vertretung in rechtlichenAngelegenheiten. Wer für den Betreuungsfallselbst vorsorgen will, sollte eine Betreuungsver-fügung verfassen. Sie können darin festlegen, wen

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Sie als Betreuer vorschlagen oder ablehnen undkönnen Ihre Wünsche (Gesundheitsfürsorge,Vermögensfürsorge, Aufenthaltsbestimmung)darlegen, an denen das Gericht und der Betreuersich bei ihren Entscheidungen orientieren müssen.Die Betreuungsverfügung muss schriftlich abgefasstund einer Person Ihres Vertrauens übergeben wer-den. Diese muss die Verfügung im Betreuungsfalldem Vormundschaftsgericht übergeben.

7.1.2Bevollmächtigung

Wenn Ihnen die Erledigung der persönlichen Dingezur Belastung wird, können Sie durch eineBevollmächtigung verschiedene Angelegenheitenab sofort auf eine Person Ihres Vertrauens übertra-gen. Diese Möglichkeit haben Sie auch dann, wennSie körperlich und geistig noch fit sind. Bei dieserRegelung erfolgt keine Überprüfung durch öffent-liche Stellen.

7.1.3Patientenverfügung

Mit Blick auf die sich verändernden medizinischenMöglichkeiten und dem Bedürfnis, auch derenGrenzen zu definieren, haben immer mehr

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Menschen den Wunsch, selbst über die bei ihnenanzuwendenden Behandlungsmaßnahmen zu ent-scheiden.

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorglicheschriftliche Erklärung. Damit können Sie Ihre per-sönlichen Wünsche und Vorstellungen für einemedizinische Behandlung in bestimmten Krank-heitssituationen und in Ihrer letzten Lebensphasezum Ausdruck bringen. Sie können damit dieAnwendung medizinischer Verfahren (z.B. Verzichtauf umfangreiche medizinisch-technische Behand-lung, Wunsch nach schmerzlindernden Maßnahmen)und damit den Verlauf Ihrer letzten Lebensphasemit bestimmen. Die Patientenverfügung bildeteinen wichtigen Orientierungsrahmen für dieÄrzte, der nicht ignoriert werden darf und dient alsEntscheidungshilfe, sowohl für Ihre eigeneUrteilsbildung als auch für jeden, der möglicher-weise einmal an Ihrer Stelle entscheiden muss.

Beraten Sie sich mit Menschen Ihres Vertrauens undmit Ihrem Hausarzt. Für die Patientenverfügungkann auch ein Vordruck verwendet werden.Damit sie unbegrenzt gültig ist und sie die aktuelleWillenserklärung dokumentiert, sollte sie minde-stens alle ein bis zwei Jahre mit Datum und Unter-schrift neu bestätigt werden. Eine Kopie sollten Siebei der Person Ihres Vertrauens und bei Ihrem Arzthinterlegen.

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7.1.4Testament

Eine letztwillige Verfügung – Testament oderErbvertrag – wird erst mit dem Tode wirksam.Trotzdem sollte man nicht erst im hohen Alter oderim Fall schwerer Krankheit oder Gefahr daran den-ken, sondern bereits dann, wenn man überVermögensgegenstände verfügt, die irgendwann inZukunft einmal auf Erben übergehen.

Stirbt jemand ohne ein Testament zu hinterlassen,tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein, dienicht in jedem Fall den Wünschen undVorstellungen des Erblassers entspricht und auchnicht immer den Interessen der Familien gerechtwird. Für die Testamenterrichtung gelten bestimm-te Formen, bei deren Nichtbeachtung das Testa-ment ungültig ist. Damit Ihnen keine Fehler unter-laufen, sollten Sie ein öffentliches Testament erstel-len. Dies erfolgt, indem Sie Ihren letzten Willenmündlich gegenüber einem Notar erklären oderselbst schriftlich abfassen und dem Notar überge-ben. Das notarielle Testament wird immer beimAmtsgericht aufbewahrt; das heißt, dass nach demTod das Nachlassgericht automatisch informiertwird. Von dort erfolgt dann die Benachrichtigungder Erben und die Testamentseröffnung. Für dieBeratung und Errichtung Ihres Testamentes beimNotar müssen Sie eine Gebühr entrichten.

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Kostenlose Auskünfte auf Formgültigkeit erteilen:

Amtsgericht BitburgGerichtsstraße 2-4, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 91 30� [email protected]� www.justiz.rlp.de

Amtsgericht PrümBehördenhaus Teichstraße, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 94 1-0� [email protected]� www.justiz.rlp.de

7.1.5Dokumentenmappe

Wichtige Papiere und Urkunden sollten Sie in einerDokumentenmappe aufbewahren.

Das können sein:

• Geburtsurkunde• Heiratsurkunde (Stammbuch)• Ernennungsurkunden• Arbeitsverträge, Zeugnisse• Wertpapiere, Sparbücher• Sozialversicherungsunterlagen• Rentenbescheid• Rentenanpassungsmitteilungen

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• Versicherungspolicen• Schuldurkunden• Testament• Verfügungen• Bestattungsvertrag

Informieren Sie eine oder mehrere Personen IhresVertrauens, wo Sie diese Unterlagen aufbewahren.Die Dokumentenmappe soll Ihnen die Gewährgeben, dass im Ernstfall und nach dem Tod alleDinge ordnungsgemäß geregelt werden.

Das seit 1992 gültige Betreuungsrecht hat die altePflegschaft und Vormundschaft abgelöst. Es bringterhebliche Verbesserungen für erwachsene Mit-bürger, die bisher unter Vormundschaft oderGebrechlichkeitspflegschaft standen. Mehr Hilfe imEinzelfall und höherer Persönlichkeitsschutz sinddadurch gewährleistet; dem zu Betreuenden ist einMitspracherecht eingeräumt.Betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psy-chischen oder körperlichen, geistigen oder seeli-schen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganzoder teilweise nicht regeln können. Eine gesetzli-che Betreuung kann auf Antrag des Betroffenen,seiner Angehörigen oder von Behörden

7.2Gesetzliche Betreuung

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eingerichtet werden. Der gesetzliche Betreuer wirddurch richterlichen Beschluss bestellt. Dies kann einAngehöriger oder eine vertraute Person des zuBetreuenden sein. Betreuungsvereine und Betreu-ungsbehörden sichern durch den Einsatz vonprofessionellen und ehrenamtlichen Mitarbeiterndie persönliche Betreuung des entsprechendenPersonenkreises.Ein Betreuer wird nur für die Aufgaben bestellt, indenen eine Betreuung erforderlich ist.Aufgabe ist es, für das Wohl des Betreuten zu sor-gen, seinen Wünschen zu entsprechen und seineGrundrechte zu sichern, insbesondere in denBereichen Vermögens-, Renten- und Wohnungs-angelegenheiten, Gesundheitsfürsorge undBestimmung des Aufenthaltsortes.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den folgen-den Kontaktadressen:

Amtsgericht BitburgGerichtstraße 2-4, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 91 30� [email protected]� www.justiz.rlp.de

Amtsgericht Prüm℡ 0 65 51 / 94 10� [email protected]� www.justiz.rlp.de

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Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümBetreuungsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg

Einzugsgebiete: VG Arzfeld, Stadt Bitburg,VG Bitburg-Land, VG Neuerburg, VG PrümAnsprechpartner: Dieter Michels℡ 0 65 61 / 15 22 50� [email protected]� www.bitburg-pruem.de

Einzugsgebiete: VG Kyllburg, VG SpeicherAnsprechpartner: Rudolf Pick℡ 0 65 61 / 15 11 40� [email protected]� www.bitburg-pruem.de

Betreuungsverein Westeifel e.V.Vulkanring 7, 54568 GerolsteinAnsprechpartner: Günther Loch-Glücks℡ 0 65 91 / 1 65 50� [email protected]� www.betreuungsverein-westeifel.de

Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e.V.SKFMPrälat-Benz-Straße 35, 54634 BitburgAnsprechpartnerin: Julia Petke℡ 0 65 61 / 9 45 10 14� [email protected]� www.skm.bistum-trier.de

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Vorbereitung auf schwere Tage und Tod

Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e.V.SKFMKalvarienbergstraße 1, 54595 PrümAnsprechpartner:Dominik Kirschbaum, Reinhold Seiwert℡ 0 65 51 / 48 82� [email protected]� www.skm.bistum-trier.de

Das Thema „Sterben, Tod und Trauer“ wird in unse-rer Gesellschaft weitgehend verdrängt oder ängst-lich übergangen. An unser eigenes Sterben denkenwir nur ungern oder gar nicht. Sollen oder wollenwir anderen in der letzten Lebensphase beistehen,sind wir oft hilflos und fragend. Andererseits sindimmer mehr Menschen bereit, sich mit Fragen zuSterben, Tod und Trauer zu befassen. Sie wollenihren Angehörigen und Mitmenschen in der letztenLebensphase zur Seite stehen. Leben und Sterbengehören untrennbar zusammen. Wo es Leben gibt,gibt es auch den Tod. Sterbebegleitung ist Lebens-begleitung. Das eigene Zuhause ist der Ort, an demdie meisten Menschen ihren letzten Lebensabschnitt

7.3Hospiz – Begleitung von

schwerstkranken, sterbenden Menschensowie deren Angehörigen

und von trauernden Menschen

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verbringen wollen und auch sterben möchten. Einevertraute Umgebung ist für die Phase des Abschied-nehmens von unschätzbarem Wert. Besonders beiMenschen mit demenziellen Erkrankungen könnenAngst und Unruhe durch die gewohnte Umgebungund vertraute Menschen gemildert werden.

Der ambulante Hospiz- und Palliativberatungs-dienst des Caritasverbandes Westeifel e. V. bietetim Eifelkreis Bitburg-Prüm schwerstkranken undsterbenden Menschen sowie deren Angehörigeneine qualifizierte Begleitung und Unterstützung inder eigenen Häuslichkeit, in Altenpflegeeinrichtun-gen und in den Krankenhäusern der Region an.Die Begleitungen sind kostenlos.

Zum Einsatz kommen qualifizierte, ehrenamtlicheund hauptamtliche Mitarbeiter, die regelmäßig anAus-, Fort- und Weiterbildungen teilnehmen.Ehrenamtliche Hospizhelfer sind Frauen und Män-ner aus unterschiedlichen Berufen, Altersgruppenund Konfessionen, die sich intensiv auf die Beglei-tung sterbender Menschen vorbereitet haben.Die ehrenamtlichen Hospizhelfer sind für Menschenin der letzten Lebensphase da: zum Reden, zumZuhören, zum miteinander Schweigen, als Begleiterin der Zeit des Abschiednehmens und des Trauerns;zur Entlastung und um eine helfende Hand zu rei-chen. Den Ehrenamtlichen stehen im ambulantenHospiz- und Palliativberatungsdienst des Caritas-

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verbandes drei Hospizfachkräfte mit Palliative-Care-Ausbildung und ein ärztlicher Schmerztherapeutberatend zur Seite.

Die Aufgaben und Angebote der hauptamtlichenHospizfachkraft sind vielfältig. Sie beraten aufWunsch im häuslichen Umfeld oder in stationärenEinrichtungen und leiten bei Bedarf Angehörige inpalliativpflegerische Maßnahmen an. Die Hospiz-fachkräfte arbeiten in enger Abstimmung mit densonstigen betreuenden und begleitenden Personenund Einrichtungen. Wer in Zeiten schwerster Krank-heit oder in seiner letzten Lebensphase einenAnsprechpartner sucht oder wer Hilfe und Unter-stützung in der Begleitung eines Schwerkrankenoder Sterbenden braucht, der wende sich an:

Ambulante Hospiz- und PalliativberatungsdienstCaritasverband Westeifel e. V.Brodenheckstraße 1, 54634 Bitburg

Ansprechpartnerinnen:

Hospizfachkraft Anja Ruff℡ 0 65 61 / 9 67 11 47� [email protected]� www.caritas-westeifel.de

Hospizfachkraft Regina Reis℡ 0 65 61 / 9 67 11 45� [email protected]� www.caritas-westeifel.de

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Vorbereitung auf schwere Tage und Tod

Interregionale Weiterbildungsakademie Palliative-Care IWAPDie interregionale WeiterbildungsakademiePalliative-Care ist ein gemeinschaftliches Projektvon drei Organisationen aus dem Bereich derHospizarbeit und Palliativversorgung. Seit Januar2009 arbeiten Omega 90 aus Luxemburg, derCaritasverband Westeifel e. V. und die Landes-arbeitsgemeinschaft Hospiz Saarland e. V. als ope-rative Partner am Aufbau einer interregionalenWeiterbildungsakademie für Palliative-Care.

Die IWAP fördert die Vernetzung der bestehendenWeiterbildungsangebote in Palliative-Care fürEhrenamtliche, Hauptamtliche und Ärzte und orga-nisiert Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen inder Großregion.

Weitere Informationen zur IWAP sind online erhält-lich unter www.iwap.com und bei den Ansprech-partnerinnen des Caritasverbandes Westeifel e. V.

Elisabeth Krupp℡ 0 65 61 / 9 67 11 15� [email protected]

und

Anja Ruff℡ 0 65 61 / 9 67 11 47� [email protected]

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Vorbereitung auf schwere Tage und Tod

Bei vielen Menschen besteht heute der Wunsch,den letzten Weg noch zu Lebzeiten mitzugestalten.Sie glauben, dass ein eigenverantwortliches Lebenauch die würdevolle Beschäftigung mit dem eige-nen Tod einschließt. Hierzu gehört auch, Vorkeh-rungen für die eigene Bestattung zu treffen.

Es ist ratsam, dass ältere Menschen in Absprachemit ihren Kindern oder anderen Vertrauenspersoneneine Vorsorge für die letzte Lebensphase undden Sterbefall treffen. So kann über die Beerdigunggesprochen werden und man hat die Möglichkeit,wichtige Dinge festzulegen.

Sie können sich auch von einem Bestattungs-unternehmer individuell beraten lassen und ihreWünsche und Vorstellungen in einemBestattungsvorsorgevertrag schriftlich und damitrechtsverbindlich festlegen.

7.4Bestattungsvorsorge

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Weitere soziale Einrichtungen

Behinderten und von Behinderung bedrohtenMenschen, deren Vertrauenspersonen undPersonensorgeberechtigten wird durch gemeinsa-me örtliche Servicestellen der RehabilitationsträgerBeratung und Unterstützung angeboten.Diese informieren insbesondere über Leistungs-voraussetzungen, Leistungen der Rehabilitations-träger, besondere Hilfen im Arbeitsleben sowie dieVerwaltungsabläufe.Die Servicestelle für den Eifelkreis Bitburg-Prüm istbei der AOK in Bitburg eingerichtet.

AOK Regionaldirektion Bitburg-PrümSchliezgasse 26, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 60 02-0� [email protected]� www.aok.de

8 Weitere soziale Einrichtungen

8.1Körperliche, seelische und geistigeBeeinträchtigungen

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Weitere soziale Einrichtungen

Leistungen der Rehabilitationsträger sind• Leistungen zur medizinischen Rehabilitation• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben• Unterhaltssichernde und andere ergänzendeLeistungen

• Leistungen zur Teilhabe am Leben in derGemeinschaft.

Rehabilitationsträger können sein• die gesetzlichen Krankenkassen• die Bundesagentur für Arbeit• die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung• die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung• die Träger der Alterssicherung für Landwirte• die Träger der Kriegsopferversorgung und dieTräger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen desRechts der sozialen Entschädigung beiGesundheitsschäden

• die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie dieTräger der Sozialhilfe

Der Sozialdienst im Krankenhaus ergänzt die ärzt-liche und pflegerische Versorgung. Er leistet konkre-te Hilfe zum Beispiel bei der Beratung von pflegebe-dürftigen Patienten und deren Angehörigen,Vermittlung von Hilfen der häuslichen Pflege odereines Pflegeheimplatzes nach Wunsch des Patienten.

8.2Sozialdienste

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Weitere soziale Einrichtungen

Der Krankenhaussozialdienst berät Sie im Kranken-haus und arbeitet im Versorgungsfalle unter ande-rem auch mit den Pflegestützpunkten zusammen.

Marienhaus KlinikumKrankenhausstraße 1, 54634 BitburgAnsprechpartnerinnen:Marlies Borsch, Claudia Heinz℡ 0 65 61 / 6 40� [email protected]� www.krankenhaus-bitburg.de

Marienhaus KlinikumBitburger Straße 17, 54673 NeuerburgAnsprechpartnerin: Schwester Antonine Knopfer℡ 0 65 64 / 6 10� [email protected]� www.krankenhaus-bitburg.de

St. Josef KrankenhausKalvarienberg 4, 54595 PrümAnsprechpartner: Albert Thielen℡ 0 65 51 / 1 50� [email protected]� www.krankenhaus-pruem.de

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Weitere soziale Einrichtungen

Psychiatrische AbteilungSt. Elisabeth-KrankenhausAloys-Schneider-Straße 37, 54568 GerolsteinAnsprechpartnerin: Astrid Gliemko℡ 0 65 91 / 1 70� [email protected]� www.kh-gerolstein.de/

Rehabilitation ist für ältere Menschen ein unver-zichtbarer Bestandteil der Krankenversorgung undwird häufig im Anschluss an den Krankenhausauf-enthalt (Anschluss-Heilbehandlung) oder alseigenständige Maßnahme ärztlich angeordnet.

Geriatrische RehabilitationsklinikSt. IrminenKrahnenufer 19, 54290 TrierAnsprechpartnerinnen:Jutta Kromer, Veronika Forster-Muljadi℡ 06 51 / 9 45 20 09� [email protected]� www.vereinigtehospitien.de/

8.3Rehabilitationskliniken

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Weitere soziale Einrichtungen

Tagesklinik der Geriatrischen RehabilitationsklinikSt. IrminenKrahnenufer 19, 54290 TrierAnsprechpartnerin: Christa Schmitt℡ 06 51 / 9 45 20 08� [email protected]� www.vereinigtehospitien.de/

Psychiatrische TagesklinikKrankenhausstraße, 54634 BitburgAnsprechpartnerin: Elke Kraski℡ 0 65 61 / 64 22 88� [email protected]� www.krankenhaus-bitburg.de

Im Rahmen der Umsetzung des Landesgesetzes fürpsychisch kranke Personen (PsychKG) sind imEifelkreis Bitburg-Prüm Wohn- und Betreuungsfor-men für psychisch erkrankte Menschen bis ins hoheAlter geschaffen worden. Hier finden auch ältereMenschen die Möglichkeit, aufgrund psychischen

8.4Tageskliniken

8.5Hilfen für Menschen mitpsychischen Beeinträchtigungen

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Weitere soziale Einrichtungen

Erkrankungen gemeindenah und individuellbetreut und versorgt zu werden. Die Betreuungs-möglichkeiten reichen von der ambulanten Versor-gung in der eigenen Wohnung über teilstationäreAngebote bis zur stationären Unterbringung inEinrichtungen für psychisch kranke Menschen.

Die Begleitung von Menschen mit einer psychischenBeeinträchtigung beinhaltet insbesondere eine the-rapeutische Betreuung. Die an den Bedürfnissendes Einzelnen ausgerichteten Maßnahmen sollendem Betreffenden helfen den Alltag besser zubewältigen, den Tagesablauf zu strukturieren undden besseren Umgang mit sich und Anderenermöglichen. Hierbei müssen auch das aktuelleLebensumfeld und die sozialen Beziehungen deskranken Menschen mit berücksichtigt werden.

Hilfe und Unterstützung erfahren die psychischkranken Menschen und ihre Angehörigen bei dennachgenannten Stellen:

8.5.1Psychiatriekoordninationim Eifelkreis Bitburg-Prüm

Psychische Erkrankungen wirken sich auf alleLebensbereiche aus; sie betreffen und belasten so-wohl das private Umfeld als auch das Arbeitsleben.Der Psychiatriekoordinator steht sowohl bei Fragen

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zu Hilfestellungen im Einzelfall als auch zu allge-meinen oder planerischen Aspekten der psychiatri-schen Versorgung im Eifelkreis Bitburg-Prüm zurVerfügung. Er informiert, berät und vermitteltmögliche Hilfs- und Unterstützungsleistungen inder gemeindenahen, psychiatrischen Versorgungfür psychisch Erkrankte und deren Angehörige.

Er ist darüber hinaus Ansprechpartner für dieehrenamtlich Tätigen der Angehörigen- undBetroffenengruppen im Eifelkreis Bitburg-Prüm.Der Blick auf die psychiatrischen Hilfsangebote ausSicht der betroffenen Menschen und ihrer Ange-hörigen sowie das Einbringen ihrer Erfahrungentragen zur weiteren Entwicklung der psychiatri-schen Versorgungsangebote bei.

Gerade auch die Versorgung älterer psychisch kran-ker Menschen stellt sowohl für die Leistungs-anbieter als auch die Sozialbehörden eine großeHerausforderung dar. Auch hier wird intensivgemeinsam an neuen Konzepten gearbeitet, diedurch tagesstrukturierende Angebote und alterge-rechte Unterstützungsleistungen die weitereTeilhabe der betroffenen Menschen am Leben inder Gemeinschaft ermöglichen.

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümPsychiatriekoordinatorTrierer Straße 1, 54634 Bitburg

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Ansprechpartner: Jürgen Reuter℡ 0 65 61 / 15 11 00� [email protected]� www.bitburg-pruem.de

Sozialpsychiatrische Dienste

Gesundheitsamt BitburgTrierer Straße 1, 54634 BitburgAnsprechpartnerin: Carola Spill℡ 0 65 61 / 15 46 80� [email protected]: Agnes Colling℡ 0 65 61 / 15 47 10� [email protected]� www.bitburg-pruem.de

Gesundheitsamt PrümTeichstraße 16, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 9 57 50� [email protected]� www.bitburg-pruem.de

Barmherzige Brüder Schönfelderhof54313 ZemmerAnsprechpartner: Albert Mandler℡ 0 65 80 / 91 21 30� [email protected]� www.bb-schoenfelderhof.de

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Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum(GPBZ) BitburgKölner Straße 33, 54634 BitburgAnsprechpartner: N. N.℡ 0 65 61 / 67 05 89� [email protected]� www.bb-schoenfelderhof.de

Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum(GPBZ) PrümTiergartenstraße 84, 54595 PrümAnsprechpartner: Erwin Krämer℡ 0 65 51 / 98 03 08� [email protected]� www.bb-schoenfelderhof.de

Angebote der GemeindepsychiatrischenBetreuungszentren

• Offener Treff mit Kontakt- und Beratungsstelle• Betreute Wohnangebote• Intensiv betreute Wohngruppe• Betreutes Wohnen in Einzelappartements• Ambulante Betreuung in eigener Wohnung• Ambulante Eingliederungshilfe(Persönliches Budget)

• Ambulante Soziotherapie• Tagesstätte

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Gemeindepsychiatrische Angebote FideiRömerstraße 15, 54662 Herforst

• Intensiv betreute Wohngruppe• Ambulante Betreuung in eigener Wohnung• Ambulante Eingliederungshile(Persönliches Budget)

• Ambulante Soziotherapie

Ansprechpartner: Thorsten Deutsch℡ 0 65 62 / 34 53� [email protected]� www.bb-schoenfelderhof.de

Stationäre Versorgung

Barmherzige Brüder Schönfelderhof54313 Zemmer ℡ 0 65 80 / 91 20Ansprechpartner:Albert Mandler ℡ 0 65 80 / 91 21 30Wolfgang Michaely ℡ 0 65 80 / 91 21 40Norbert Stozek ℡ 0 65 80 / 91 21 60

Haus EifelhöheKapellenweg 2, 54673 AmmeldingenAnsprechpartnerinnen:Helga Heinz, Ursula Wirtz℡ 0 65 64 / 9 67 20

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Weitere soziale Einrichtungen

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind Plätze im BetreutenWohnen für Menschen mit geistiger Behinderunggeschaffen worden. Hier können sie selbstbestimmtund eigenverantwortlich mit stundenweiser Unter-stützung von professionellen Kräften in einer eige-nen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaftleben. Ist ein eigenständiges Wohnen aufgrund derSchwere der Behinderung oder einer Erkrankungnicht möglich, stehen Wohnheimplätze und Kurz-zeitpflegeplätze zur Verfügung.

Lebenshilfe für geistig Behinderte e. V.Wohngemeinschaften Eifel g.GmbHVulkanring 7, 54568 GerolsteinAnsprechpartner: Hermann Dahm, Ferdinand Niesen℡ 0 65 91 / 1 61 00� [email protected]� www.lebenshilfe-eifel.de

Wir geben HilfeAuf dem Märchen 27, 54646 BettingenAnsprechpartnerin: Annemone Halfpaap℡ 0 65 27 / 15 33� [email protected]� www.wirgebenhilfe.de

8.6Hilfe für Menschen mit geistigerBeeinträchtigung

Page 167: imEifelkreisBitburg-Prüm · 5 Inhaltsverzeichnis 1.2 Ausflüge,ReisenundEinkehrtage 38 1.3 Seniorensport 43 1.4 Bildungsangebote 44 1.5 NeueMedien 47 1.6 Ehrenamt 50 2. Versorgungsfragen

169

Weitere soziale Einrichtungen

Heilpädagogische und ambulante DiensteHollnicher Straße 14, 54597 HabscheidAnsprechpartnerin: Kirsten Dahmen℡ 0 65 56 / 90 04 07� [email protected]� www.heilpaedagogikdahmen.de

Ziel der Tafel ist es, qualitativ einwandfreie Nah-rungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehrverwendet werden können, an Bedürftige zu ver-teilen. Hierdurch soll Menschen geholfen werden,eine schwierige Zeit zu überbrücken, um Ihnendurch diese Hilfe Motivation für die Zukunft zugeben. Die von vielen Ehrenamtlichen getrageneHilfe der Tafeln im Eifelkreis Bitburg-Prüm verstehtsich als Ergänzung zu Leistungen auf der Grundlageder Sozialleistungsgesetze und zu anderen öffent-lichen Einrichtungen, Diensten und Hilfen.

Die Abgabe von Lebensmitteln erfolgt an Beziehervon:

• Arbeitslosengeld II• Grundsicherung• Asylbewerberleistungen• Sozialhilfe oder• bei geringem Einkommen in vergleichbarer Höhedieser Sozialleistungen.

8.7Die Tafel

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170

Weitere soziale Einrichtungen

Die Bitburger Tafel und die Prümer Tafel, die inTrägerschaft des Caritasverbandes Westeifel e. V.stehen, sind nur durch das Engagement von vielenEhrenamtlichen, die als Fahrer, Verteiler, Sortierer,Organisations-/Einsatzplaner und Kontaktpersonenzu den Sponsoren und zur Akquisition von Sach-und Geldspenden tätig sind, zu organisieren.

Bitburger TafelSchakengasse 10, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 67 00 98Ausgabezeit: Mittwoch 11 Uhr bis 14 Uhr

Prümer TafelTiergartenstraße 31, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 96 04 02Ausgabezeit: Freitag 8 Uhr bis 14 Uhr und nachVereinbarung

Caritasverband Westeifel e. V.Kalvarienbergstraße 1, 54595 PrümAnsprechpartner: Michael Fasen℡ 0 65 51 / 97 10 90� [email protected]� www.caritas-westeifel.de

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Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, prakt. Hinweise

Das Informations- und Beschwerdetelefon Pflegeist eine wichtige, niedrigschwellige Anlaufstellerund um das Thema Pflege und Wohnen in Einrich-tungen.Seit 01. März 2010 ist das Informations- undBeschwerdetelefon zudem Anlaufstelle für Fragenund Beschwerden von Bewohnern und Bewohne-rinnen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen undanderen Interessierten, wenn es um das Wohnen inEinrichtungen nach dem neuen Landesgesetz überWohnformen und Teilhabe (LWTG) geht.Hier arbeiten die Mitarbeiter des Beschwerdetele-fons vertrauensvoll mit der zuständigen Beratungs-und Prüfbehörde zusammen.

Die Beratung ist kostenlos und erfolgt vertraulich.

Sie erreichen das Informations- und Beschwerde-telefon Pflege und Wohnen in Einrichtungenmontags bis freitags von 10 Uhr bis 17 Uhr sowiedonnerstags von 10 Uhr bis 17 Uhr

9Beratungsstellen, Selbsthilfe-gruppen u. praktische Hinweise

9.1Informations- und Beschwerdetelefon„Pflege und Wohnen in Einrichtungen“

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Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, prakt. Hinweise

Kontakt:Verbraucherzentrale Rheinland-PfalzInformations- und BeschwerdetelefonPostfach 4107, 55031 Mainz℡ 0 61 31 / 28 48 41� [email protected]� www.verbraucherzentrale-rlp.de

Dieses Angebot erfolgt in enger Kooperation mitden 135 Pflegestützpunkten und wird finanziertaus Projektmitteln des Ministeriums für Arbeit,Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, Mainzund allen rheinland-pfälzischen Pflegekassen.

Ehe- Lebens- und Familienberatung des Bistums TrierJosef-Niederprüm-Straße 14, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 89 87� [email protected]� cms.bistum-trier.de

Familienhilfe/Allgemeine soziale Beratung

Caritasverband Westeifel e. V.Brodenheckstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 9 67 10� [email protected]� www.caritas-westeifel.de

9.2Weitere Beratungsstellen

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Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, prakt. Hinweise

Caritasverband Westeifel e. V.Kalvarienbergstraße 1, 54595 Prüm℡ 0 65 61 / 97 10 90� [email protected]� www.caritas-westeifel.de

Gesundheitsämter

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümTrierer Straße 1, 54634 Bitburg (Nebengebäude)℡ 0 65 61 / 1 50

Aussenstelle PrümBehördenhaus Teichstraße 16, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 9 57 50

[email protected]� www.bitburg-pruem.de

Gleichstellungsbeauftragte in der Kreisverwaltungdes Eifelkreises Bitburg-PrümTrierer Straße 1, 54634 BitburgMarita Singh℡ 0 65 61 / 1 50� [email protected]� www.bitburg-pruem.de

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Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, prakt. Hinweise

Interventionsstelle Gewalt in engensozialen Beziehungen Eifel-Mosel

Caritasverband Westeifel e. V.Kalvarienbergstraße 1, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 97 10 90� [email protected]� www.caritas-westeifel.de

Kleiderkammern des Deutschen Roten KreuzesSchakengasse 10, 54634 BitburgÖffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitagvon 9 Uhr bis 17 UhrKalvarienbergstraße, 54595 PrümÖffnungszeiten: Freitag von 14 Uhr bis 17 Uhr� www.drk-bitburg-pruem.de

Kommunaler Behindertenbeauftragterim Eifelkreis Bitburg-PrümKarl-Heinz ThommesIm Wiesengrund 11, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 98 14 33� [email protected]

Krebserkrankungen

Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.Beratungsstelle für Betroffene und AngehörigeBrotstraße 53, 54290 Trier℡ 06 51 / 4 05 51

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Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, prakt. Hinweise

Beratung in Bitburg

Marienhausklinik BitburgKrankenhausstraße 1, 54634 BitburgJeden 3. Donnerstag im Monatvon 14.00 bis 16.00 Uhr℡ 0 65 61 / 6 40

Beratung in Prüm

AOKGartenstraße 2, 54595 PrümJeden 3. Donnerstag im Monatvon 10 Uhr bis 14 Uhr℡ 0 65 51 / 9 51 40

Kreuzbund Bitburg-Prüm e. V.Gartenstraße 6, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 7 06 95 11� [email protected]� www.kreuzbund-bitburg-pruem.de

Migrationsdienst

Caritasverband Westeifel e. V.Brodenheckstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 9 67 10� [email protected]� www.caritas-westeifel.de

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Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, prakt. Hinweise

Caritasverband Westeifel e. V.Kalvarienbergstraße 1, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 97 10 90� [email protected]� www.caritas-westeifel.de

Rechtsberatung (kostenlos oder ermäßigt)

Bürgern mit geringem Einkommen steht kostenlosoder gegen ein geringes Entgelt Rechtsberatungund Rechtsvertretung zu. Das zuständige Amts-gericht überprüft bei Vorlage von Einkommens-nachweisen einen Anspruch auf einen Beratungs-hilfeschein und Prozesskostenbeihilfe.

Amtsgericht BitburgGerichtstraße 2-4, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 91 30� [email protected]� www.justiz.rlp.de

Amtsgericht Prüm℡ 0 65 51 / 94 10� [email protected]� www.justiz.rlp.de

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Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, prakt. Hinweise

Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen

Caritasverband Westeifel e. V.Brodenheckstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 9 67 10� [email protected]� www.caritas-westeifel.de

Kalvarienbergstraße 1, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 97 10 90� [email protected]� www.caritas-westeifel.de

Suchtberatungsstellen und FachstelleSpielsucht

Caritasverband Westeifel e. V.Brodenheckstraße 1, 54634 Bitburg℡ 0 65 61 / 9 67 10� [email protected]� www.caritas-westeifel.de

Kalvarienbergstraße 1, 54595 Prüm℡ 0 65 51 / 97 10 90� [email protected]� www.caritas-westeifel.de

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Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, prakt. Hinweise

Telefonseelsorge TrierGrabenstraße 20, 54290 TrierGebührenfreies℡ 08 00 / 1 11 02 22� [email protected]� www.telefonseelsorge-trier.de

VerbraucherberatungFleischstraße 77, 54290 Trier℡ 06 51 / 4 88 02� [email protected]� www.verbraucherzentrale-rlp.de/trier

Weißer Ring e.V.Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung vonKriminalitätsopfernAußenstelle Eifelkreis Bitburg-PrümAnsprechpartner: Leo Hens℡ 0 65 93 / 2 08 22� [email protected]: Nikolaus Wurm℡ 0 65 61 / 9 49 13 90� [email protected]� www.weisser-ring.de

Selbsthilfegruppen sind freiwillige, meist loseZusammenschlüsse von Menschen, die von einemähnlichen Problem betroffen sind. Ihre Arbeit richtet

9.3Selbsthilfegruppen

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Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, prakt. Hinweise

sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krank-heiten, psychischen und sozialen Problemen mitdem Ziel einer positiven Veränderung der persön-lichen Lebensumstände. Für viele Gruppenmit-glieder ist auch einfach der Wunsch nach Austauschoder einem ungezwungenen Miteinander in derGruppe von zentraler Bedeutung. In den regelmä-ßig stattfindenden Treffen spielt eine gleichberech-tigte Zusammenarbeit und wechselseitige Hilfe eineentscheidende Rolle. Meist gibt es keine professio-nelle Leitung oder Experten in der Gruppe, dennalle sind Experten. Mit der Arbeit der Gruppen wer-den keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt.

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm gibt es die unterschied-lichsten Selbsthilfegruppen, in deren Interessenge-meinschaften auch die Anliegen älterer Menschenund Krankheitsbilder wie zum Beispiel Alzheimerund Parkinson vorgefunden werden. Viele dieserGruppen sind in den Mitteilungsblättern der Ver-bandsgemeinden und der Stadt Bitburg aufgeführt.

Ausführliche Informationen zu allen Gruppenerhalten Sie bei der

Selbsthilfe, Kontakt- und Informationsstelle e.V. TrierBalduinstraße 6, 54290 TrierAnsprechpartner: Carsten Müller-Meine℡ 06 51 / 14 11 80� [email protected]� www.sekis-trier.de

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wichtige Telefonnummern

Sprechtage der Rentenversicherungsträger

Aktuelle Hinweise in den Verbands-nachrichten

Polizei/Notruf 110

Feuerwehr 112

Rettungsdienst 19 222

Giftnotruf 0 61 31 / 1 92 40

Auskunft beim Bürgertelefon zur:

Pflegeversicherung 0 18 05 / 99 66 03(gebührenpflichtig)

Krankenversicherung 0 18 05 / 99 66 02(gebührenpflichtig)

Rentenversicherung 08 00 / 1 00 04 80 13(kostenlos)

9.4Praktische Hinweise

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181

wichtige Telefonnummern

Hausarzt

Pfarrer

Angehörige

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182

Stichwortverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Altengerechte Wohnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91

Altenheimadressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131

Altenheime . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129

Altersvorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143

Alzheimer-Kranke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112

Ambulante Pflegedienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100

Ambulante sozialpflegerische Dienste . . . . . . . . . . . . . . . . 100

Amtsgerichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149, 151, 176

Arzneimittelzuzahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Ausflüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

BahnCard . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Begegnungsstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Beratungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171

Bestattungsvorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157

Betreutes Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95

Betreuungsverfügung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145

Bevollmächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146

Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Bürgertelefon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 73, 180

Dokumentenmappe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149

Demenzkranke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112

Eifelverein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Ehrenamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Erwachsenenbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Essen auf Rädern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117

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Stichwortverzeichnis

Fahrpreisermäßigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

Ferien von der Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126

Fernsehgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89

Fahrtkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 63

Gebührenbefreiung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89

Geldleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

Gemeindenahe Psychiatrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165

Gemeindeverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

Generalvollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145

Gesetzliche Betreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150

Gesprächskreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109, 116

Gewaltopfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78

Grundpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103

Grundsicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86

Hauskrankenpflegekurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108

Häusliche Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100

Haus-Notruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118

Hauswirtschaftliche Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . 140

Heimvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140

Heil- und Hilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Häusliche Krankenpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Haushaltshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

Hilfe zum Lebensunterhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

Hospiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153

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Stichwortverzeichnis

Kombinationsleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

Körperliche Erkrankungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158

Krankenhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160

Krankenhaussozialdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160

Krankenkassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

Kreisverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

Kreisvolkshochschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Kriegsopferfürsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

Kurzzeitpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126

Krankenhausbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Landesblindengeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81

Landespflegegeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

Lastenzuschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

Leistungen der Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

Medizinischer Dienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

Mietzuschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

Mittagstisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117

Nachtpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

Neue Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

Patientenverfügung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146

Pflegegeldantrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

Pflegehilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

Praxisgebühr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Pflegeheimadressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131

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185

Stichwortverzeichnis

Pflegeheime . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129

Pflegekassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

Pflegesachleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

Pflegestützpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Pflegegeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

Pflegestufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

Polizei Notruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180

Psychiatrische Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165

Psychische Erkrankungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158, 162

Rehabilitationskliniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161

Reisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

Rundfunkgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89

Schwerbehindertenausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74

Selbsthilfegruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178

Seniorenbeauftragte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Seniorensport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Seniorentreffs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Servicewohnanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95

Soziale Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158

Soziale Vergünstigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

Sozialhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

Sozialpsychiatrischer Dienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165

Sozialversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

Sprechtage Rentenanstalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

Stadtverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

Stationäre Altenhilfeeinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 121

Page 184: imEifelkreisBitburg-Prüm · 5 Inhaltsverzeichnis 1.2 Ausflüge,ReisenundEinkehrtage 38 1.3 Seniorensport 43 1.4 Bildungsangebote 44 1.5 NeueMedien 47 1.6 Ehrenamt 50 2. Versorgungsfragen

186

Stichwortverzeichnis

Stationäre Vorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Seniorenbeirat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Sicherheitsberater . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Tagespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121

Teilstationäre Altenhilfeeinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . 121

Telefonsozialanschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89

Testament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148

VDK-Sozialverband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78

Verbandsgemeindeverwaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

Verhinderungspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126

Versorgungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

Volkshochschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Vollmachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143

Vorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143

Vorsorgevollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144

Wertmarke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

Wohnberatungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92

Wohnen im Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91

Wohnformen im Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93

Wohngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

Wohnraumanpassungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92

Wohnumfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91

Zuzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

Zahnersatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63