Immobilienstory

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Immo-Aktuell Ausgabe Januar 2012 Liebe Immobilienfreunde, schön, dass wir Sie hier begrüßen dürfen! In diesem Monat starten wir erstmals mit einer „Immobilienstory“, jeden Monat informieren wir zu interessanten Themen aus der Welt der Immobilien. Wir starten mit dem Thema „Chancen und Risiken im privaten Immobilienverkauf“. P.S.: Jeden Freitag führen wir unsere Story fort, wir wünschen Ihnen viel Spaß und hoffen, dass wir Sie auch zukünftig begrüßen dürfen! Ihr Immo-Team! Wir stellen uns vor… Geschäftsführer Werner Verholen Immobilienberater Peter Niehues Immobilienberater Norbert Schwane Immobilienservice Ines Schürmann Immobilienservice Jessica Bothen Immobilienservice Alexa Köhler Auszubildende Vanessa Bosserhoff Immobiliengesellschaft der Volksbank Rhein-Lippe und Volksbank Dinslaken m. b. H. · Berliner-Tor-Platz 8 · 46483 Wesel Telefon: 0281 922-8001 · Telefax: 0281 922-8019 · E-Mail: [email protected]

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Was muss in einem Kaufvertrag stehen?

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Jubilumsausgabe

Immo-Aktuell

Ausgabe Januar 2012

Liebe Immobilienfreunde,schn, dass wir Sie hier begren drfen!

In diesem Monat starten wir erstmals mit einer Immobilienstory, jeden Monat informieren wir zu interessanten Themen aus der Welt der Immobilien. Wir starten mit dem Thema Chancen und Risiken im privaten Immobilienverkauf.

P.S.: Jeden Freitag fhren wir unsere Story fort, wir wnschen Ihnen viel Spa und hoffen, dass wir Sie auch zuknftig begren drfen!

Ihr Immo-Team!

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AuszubildendeVanessa Bosserhoff NEXT

Was muss in einem Vertrag stehen?

Rechtlich kann der Kaufvertrag fr ein Grundstck mit oder ohne Haus nur in Form eines notariell beurkundeten Kaufvertrages erfolgen. In Deutschland ist der Kauf von Grundstcken und Immobilien formgebunden. BGB 313 schreibt fr den Vertrag die notarielle Beurkundung vor, in dem sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstck zu bertragen und der andere Teil, das Grundstck zu erwerben. Damit sichert das Gesetz die Mitwirkung eines unabhngigen und unparteiischen Rechtskundigen. Der Notar ist somit unmittelbarer Ansprechpartner fr die Fragen des Grundstckkaufvertrages. Die rechtliche Regelung des Grundstckkaufvertrages findet sich im BGB. Sie ist gekennzeichnet durch:1. Mitwirkung des Notars beim Vertrag

2. Einrichtung des Grundbuchs

Der Notar, der nun die Beurkundung durchfhrt, handelt als Amtsperson, das heit, er muss gegenber beiden Vertragsparteien neutral sein. Nach 17 Beurkundungsgesetz hat der Notar eine sogenannte Formulierungs- und Beleherungspflicht. Im Rahmen seiner Belehrungspflicht soll er die Beteiligten ber die rechtliche Tragweite des Geschfts belehren. Auch wenn der Notar die Ausgestaltung des Kaufvertrages vornimmt, kann es nicht schaden, zu wissen, was zwingend niedergeschrieben sein sollte. Der KaufgegenstandDas Grundstck muss genau bezeichnet werden (Lage, Gre, Wirtschaftsart).

Der KaufpreisDer Preis der tatschlich bezahlt wird, falsche Angaben sind strafbar.

Die bergabeIn der Regel erfolgt die bergabe des Grundstckes an den Kufer bzw. die Zahlung des Kaufpreises an den Verkufer nach Eintragung in das Grundbuch.

Die LastenGrundstzlich soll die Grundstcksbereignung frei von Lasten erfolgen. Hier knnen allerdings auch Lasten ruhen, die nicht gelscht werden knnen (ffentliche Lasten).

Die LschungDer Notar schreibt in den Kaufvertrag, zu welchen Bedingungen die bernahme des Kaufgegenstandes mglich ist und wann die alten Angaben gelscht werden.

Die ZahlungEine oft gewhlte Variante ist die Direktberweisung der Kaufpreissumme. In aller Regel erteilt die Bank des Verkufers nur dann eine Lschungsbewilligung der eingetragenen Grundpfandrechte, wenn sichergestellt ist, dass etwaige Schulden getilgt werden. Zu diesem Zweck wird ein Notaranderkonto eingerichtet.

BelastungsvollmachtDa Sie noch Eigentmer sind, kann der Kufer nicht frei verfgen und keine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen, das wird aber von der finanzierenden Bank bentigt um eine Sicherheit zu haben. Hier kommt eine Belastungsvollmacht zum Tragen. Dies ist ein bliches aber kompliziertes Verfahren, welches fr Sie als Eigentmer weitreichende Folgen haben kann, lassen Sie sich vom Notar beraten!

Gesetzliches VorkaufsrechtEs gehrt zu den Belehrungspflichten des Notars, dass Gemeinden und Stdte ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausben knnen (24 Baugesetzbuch). Im Gegensatz zu einer Enteignung kann ein ffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht nur dann angewendet werden, wenn sich der Eigentmer einer Immobilie zum Verkauf entscheidet. Dieses Recht darf nur zur Anwendung kommen, wenn das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.

Steuerliche UnbedenklichkeitsbescheinigungNach erfolgter Beurkundung setzt sich der Notar mit dem zustndigen Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstck liegt, in Verbindung. Sie wissen, dass mit dem Erwerb eines Grundstcks eine Grunderwerbsteuer an den Staat zu zahlen ist.

ZwangsvollstreckungsklauselMit dieser Vereinbarung unterwerfen sich die Kufer einer Immobilie der Zwangsvollstreckung ihres gesamten Vermgens. Die Vereinbarung gilt, wenn der Kufer nicht an den Verkufer zahlt. Dann kann dieser nmlich unter bestimmten Voraussetzungen den Gerichtsvollzieher zum Zahlungseinzug beauftragen.

Sonstige Vereinbarungen

Hier knnen beliebige Vereinbarungen getroffen werden, solange damit nicht gegen geltendes Recht verstoen wird.Beim Vekauf der eigenen Immobilie gibt es eine ganze Menge zu beachten, wir als Immobiliengesellschaft stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfgung.

Wir danken Ihnen fr Ihr Interesse und wnschen Ihnen einen schnen Tag!Quelle: Dirk Hobbie / Immobilien richtig verkaufen

Immobiliengesellschaft der Volksbank Rhein-Lippe und Volksbank Dinslaken m. b. H. Berliner-Tor-Platz 8 46483 Wesel

Telefon: 0281 922-8001 Telefax: 0281 922-8019 E-Mail: [email protected]

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