Impfkampagne Herbst 2017 Informationen für Ärzte - kvwl.de · • Am häufigsten Pharmakotherapie...

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Impfkampagne Herbst 2017 Informationen für Ärzte Herzlich Willkommen!

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Impfkampagne Herbst 2017

Informationen für Ärzte

Herzlich Willkommen!

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Agenda

1

2

Abrechnung

Aktuelles

Seite: 2

EDV-gestützte Impfplanung

4 Regionale Impffrequenzen

5 Reiseschutzimpfungen

Verschmutze Wunden:

Abstand zur letzten Impfung – 5 Jahre – obsolet!!!

Eine Auffrischimpfung bei geringfügigen und sauberen

Wunden wird nur noch empfohlen, wenn die letzte

Impfung mehr als 10 Jahre zurückliegt

STIKO Empfehlung NEU in 2017

Tetanus

Seite: 3

• Seit 2006 Zulassung eines attenuierten Lebendimpfstoffes zur

Verhinderung eines Herpes zoster bzw. postherapeutischer

Neuralgie für Personen ab 50 Jahre

• Seit September 2013 in Deutschland verfügbar

• STIKO empfiehlt diese Impfung zum gegenwärtigen Zeitpunkt

NICHTals Standardimpfung

Wirksamkeit nimmt mit zunehmendem Alter ab

Schutzdauer nur für wenige Jahre belegt

Häufig vorliegende Kontraindikationen

Herpes zoster

STIKO Empfehlung NEU in 2017

Seite: 4

Im Alter von 2-17 Jahren sind folgende Influenzaimpfstoffe zugelassen:

• Trivalente inaktivierte Vakzine

• Tetravalente inaktivierte Vakzine

• Quadrivalente attenuierte Lebendvakzine - Jetzt auch im Alter

von 2-6 Jahren -> damit wird der nasale Impfstoff LAIV nicht

mehr als bevorzugt empfohlen

Anmerkung: Impfstoffe haben unterschiedliche Zulassungen auf das Alter bezogen!

Influenza

STIKO Empfehlung NEU in 2017

Seite: 5

Jetzt auch Indikationsimpfung bei Ehrenamtlichen, die ein erhöhtes

Risko für HAV oder HBV-Infektionen haben

Hepatitis A und B

STIKO Empfehlung NEU in 2017

Seite: 6

Schutzimpfungsrichtliniedes gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Grundlage: 3. Abschnitt SGB V §20i

Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Impfleistungen zu

Lasten der GKV bestimmt der G-BA in Richtlinien

Grundlage ist die Empfehlung der ständige Impfkommission (STIKO) am

Robert Koch Institut (RKI)

Abweichungen von den Empfehlungen der STIKO sind besonders zu

begründen

Was bedeutet das konkret für uns?

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Schutzimpfungsrichtlinie

• Die Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des gemeinsamen

Bundesausschusses (G-BA) ist für uns bindend!

• Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts stellt nur

eine Empfehlung dar!

In der Praxis richten wir uns nach der Schutzimpfungs-

richtlinie, die die STIKO weitestgehend umsetzt!

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Masern - Zahlen

• 325 Masernfälle in 2016

• Knapp 800 Masernfälle in der ersten Hälfte 2017

• 1 Todesfall in der ersten Hälfte 2017

• 60% aller Masernfälle in 2015 gab es in der Europäischen Union in Deutschland

• 2015 waren nur 73,7% des Geburtsjahrganges 2013 zweimal geimpft

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Masern – Wo ist das Problem?

• Immunität herrscht erst bei 95% Durchimpfungsrate

• Wirklicher Impfstatus in Deutschland ist nicht bekannt

• Veröffentlichte Zahlen sind Bestandsaufnahmen durch die Gesundheitsämter/Schuleingangsuntersuchungen:

97% der 5-6Jährigen sind 1x geimpft

93% der 5-6Jähringen sind (nur) 2x geimpft

UND

7-8% der Kinder bringen keinen Impfausweis mit

Im schlimmsten Fall sind damit nur 86% 2x geimpft

Seite: 10

Masernimpfung wann?

• Standardimpfung:

Nach 1970 Geborene mit weniger als 2 dokumentierten

Masernimpfungen: 1x MMR (Erkrankung in Anamnese zählt

nicht!)

• Berufliche Indikation:

Im Gesundheitsdienst oder bei der Betreuung von

immundefizienten bzw. –supprimierten Personen oder in

Gemeinschaftseinrichtungen Tätige: wie oben

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Mumpsimpfung bei Erwachsenen, wann?

• Berufliche Indikation:

Nach 1970 Geborene mit weniger als 2 dokumentierten

Mumpsimpfungen in Gesundheitsdienstberufen mit

Patientenkontakt oder in Gemeinschafts- oder

Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene Tätige: 1x MMR

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Rötelnimpfung bei Erwachsenen

• Indikationsimpfung:

Zweimalige Impfung für ungeimpfte Frauen oder Frauen mit

unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter.

Einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter erhalten einmalig

eine Impfung.

• Berufliche Indikation:

Ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus in

Einrichtungen der Schwangerenbetreuung sowie in

Gemeinschaftseinrichtungen

Seite: 13

Varizellenimpfung bei Erwachsenen

Indikationsimpfung:

Seronegative Frauen mit Kinderwunsch

Seronegative Patienten vor immunsuppressiver Therapie oder

Organtransplantation,

Empfängliche Patienten mit schwerer Neurodermitis und mit Kontakt zu den

beiden Vorgenannten

Berufliche Indikation:

SI-RL: Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere

Onkologie, Gyn/Geburtshilfe, Intensivmedizin und Betreuung von

Immundefizienten;

STIKO: Pädiatrie sowie bei Neueinstellungen in

Gemeinschaftseinrichtungen für das VorschulalterSeite: 14

Influenza

• Influenza A überwiegend im Herbst

• Influenza B kommt meist erst im Februar

• Impfstoffe:

Trivalent: zwei A-Stämme und ein B-Stamm

Tetravalent: beide A- und beide B-Stämme

Trivalent: 50% Risiko, den „falschen B-Stamm zu erwischen“, wird

aber, da das bisher noch nicht zum Tragen kam, von der STIKO nicht

empfohlen

Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG) –

13.05.2017 Keine Impfstoffausschreibung mehr!

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Grippe – Impfstoffe 2017/2018

• Vertragsärzte dürfen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots frei

wählen (AMVSG Mai 2017)

• Theorie dort, wo KK regionale Verträge geschlossen haben

• STIKO – Empfehlung unverändert, wobei weniger als die Hälfte der

Geimpften mit Schutz vor Influenzaerkrankung rechnen – Impfeffektivität in

Bezug auf laborbestätigte Erkrankungen liegt bei 41%

• Tetravalenter Impfstoff enthält 2 anstatt 1 Influenza B-Stamm – kleine

Wirkvorteile sind nicht belegt, u. a. weil in den vergangenen

Influenzasaisonen nur vereinzelt B-Infektionen nachgewiesen wurden

• Intranasaler tetravalenter Impfstoff – Zweifel an der Wirksamkeit (US-

amerik. Beobachtungsstudien) – wird auch von der STIKO nicht mehr

bevorzugt empfohlen

Arzneimitteltelegramm 2017 Jg 48 Nr 8

Seite: 16

Aktuelle Zahlen zu Influenza

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Influenza-B-Stämmein den trivalenten Impfstoffen und in der Zirkulation

2003 bis 2013

In ca. 50% der letzten Jahre weltweit keine Übereinstimmung zwischen

Impfstoff und Virus-Zirkulation (man hätte auch würfeln können!)

Modifiziert nach: Ambrose et al. 2012, Human Vaccines & Immuno-therapeutics 8(1) :81-88. 2

Seite: 18

Pneumokokken

• Pneumonien mit Pneumokokken sind die häufigste Form

ambulant erworbener Pneumonien

• Streptococcus pneumoniae auch Auslöser für Meningitiden bei

kleinen Kindern

• Ca. 10.000 Todesfälle im Jahr - Ältere und chron. Kranke

• Pneumokokkenerkrankungen verursachen hohe Kosten

• Rechtsgrundlage ist die Schutzimpfungsrichtlinie und nicht die

STIKO Empfehlung – wichtig zu wissen, wenn es um chronisch

Kranke geht!

Seite: 19

• Konjugatimpfstoff zur Grundimmunisierung bei Kindern

• Polysaccharidimpfstoff als Standardimpfung mit Wiederholung nach

6 Jahren für

Gesunde über 60 Jahren

Chronisch Kranke

Berufliche Tätigkeiten, die zu einer Exposition gegenüber

Metallrauchen und metalloxidischen Schweißrauchen führen

PneumokokkenImpfempfehlung STIKO Ende 2016

Seite: 20

• Kombiniert können beide Impfstoffe als Indikationsimpfung

durchgeführt werden, bevorzugt erst den Konjugatimpfstoff, nach 6-12

Monaten den Polysaccharidimpfstoff, mit dem auch die Wiederholung

nach 6 Jahren durchgeführt wird

Angeborene und erworbene Immundefekte

Anatomische u. fremdkörper-assoziierte Risiken

(Cochleaimplantat)

Beachte:

Über die STIKO Empfehlung hinausgehend ist die

Kombinationsimpfung im Einzelfall (Diabetiker, COPD, KHK)

sinnvoll

Kosten werden - nach GB-A Vorgaben (SI-RL) von beiden

Impfstoffen übernommen

PneumokokkenImpfempfehlung STIKO Ende 2016

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„Öffnungsklausel“ der STIKO

Epid. Bull. 34/2015 S.330

Seite: 22

Pertussis

• Meldepflicht seit 2013

Anstieg der Erkrankungen – 2016 - 22000 Fälle

• Besonders gefährdet sind Säuglinge

• Kein anhaltender Schutz

• Trotz Grundimmunisierung

• Durchgemachte Infektion

Pertussisimpfung im Erwachsenalter

• Alle Erwachsenen einmalig

• Alle Frauen im gebärfähigen Alter alle 10 Jahre

• Enge Haushaltskontaktpersonen/Betreuer von Neugeborenen

• Personal im Gesundheitsdienst oder Gemeinschaftseinrichtungen

Seite: 23

Pertussis – Was muss ich wissen?

– Nach Pertussis-Erkrankung oder Impfung besteht im gebärfähigen

Alter meist keine Immunität mehr.

Dann gibt es natürlich auch keinen Nestschutz.

Ausnahme: Die Schwangere ist immun!

Seite: 24

Pertussis und Schwangerschaft

• Wir können Schwangere gegen Pertussis impfen !

• Impfungen mit inaktivierten Impfstoffen und Toxoid-Impfstoffen sind

in der Schwangerschaft möglich (wir impfen Schwangere bereits

gegen Influenza)

• Es gibt inzwischen zugelassene Impfstoffe !

• Es gibt allerdings noch keine Impfempfehlung!

Seite: 25

Influenza und Schwangerschaft

Die Influenza-Impfung in der Schwangerschaft vermindert

das erhöhte Komplikationsrisiko bei Schwangeren

die Frühgeburten-Rate (Systematic Review 2016)

und schützt die Neugeborenen vor Influenza-Erkrankung in den

ersten Lebenswochen, in denen sie selbst noch nicht geimpft

werden können (RCT 2016)

Nunes MC et al., Am J Perinatol 2016;33:1104-14Nunes MC et al., JAMA Pediatrics 2016;170:840-7

Seite: 26

Impfen in der Schwangerschaft

• Totimpfstoffe ja

Influenza wird in Deutschland und in den USA ausdrücklich empfohlen

Erhöhtes Risiko für schwere Verläufe und assoziierte

Pneumokokkeninfektionen

Pertussis wird in einigen Ländern empfohlen

Impfzeitpunkt unterschiedlich – ab 13., zwischen 20-32. und ab 26.

Gestationswoche

Unabhängig, wann die letzte Impfung durchgeführt wurde (Schweiz)

75% der Pertussistodesfälle sind Säuglinge bis zum 3. Lebensmonat

STIKO hat eine Arbeitsgruppe gebildet mit der Frage einer Impfempfehlung

• Lebendimpfstoffe nein – kontraindiziert

• Gelbfieber nur bei eindeutiger Indikation und nach sorgfältiger

Nutzen-Risiko-AbwägungDeutsches Ärzteblatt Jg 114 Heft 24 16.Juni 2017

Seite: 27

Impfbesonderheiten

Was tun bei Immunsuppression?

• Immunsupprimierte Patienten sind besonders auf einen Impfschutz

angewiesen

• Bis zu 10% der Bevölkerung sind betroffen

• Am häufigsten Pharmakotherapie von Patienten mit Tumorerkrankung und

Autoimmunerkrankungen

• Impfzeitpunkt mind. vier Wochen vor Beginn der Therapie

• Lebendimpfstoffe bei laufender Immunsuppression kontraindiziert

• Sonderfälle sind Patienten mit Asplenie aus vitaler Indikation

Impfung Gesunder und der Umgebung!

Seite: 28

Impfbesonderheiten

Impfungen unter Antikoagulation:

• Vitamin K Antagonisten

• Neue orale Antikoagulantien

• In der Regel ist die subkutane Gabe im Beipackzettel empfohlen,

aber manche Impfstoffe dürfen nur i. m. injiziert werden

Impfungen und Operationen

• Bei elektiver OP präoperativer Abstand zu Totimpfstoffen von drei Tagen,

Lebendimpfstoffen von 14 Tagen

• Postoperative Impfungen, wenn Patient stabil ist

• OPs mit Immunsuppression – Rücksprache mit dem behandelnden

Zentrum

Seite: 29

Impfstoffe neu

Fachinformation Vaxelis®. Stand Januar 2017.

DTPa-IPV-Hib-HepB-6-fach-Impfstoff (Vaxelis®)

5 Pertussis-Antigene (klinisch relevanter Vorteil noch nicht gesichert,

konsequente Durchimpfung wichtiger!)

Frühe und hohe Hib-Immunantwort (klinisch relevanter Vorteil nicht zu

erwarten, da Hib-Fälle auch mit den bisherigen Impfstoffen praktisch nicht

mehr vorkommen)

Koadministration und Sicherheitsprofil wie bei bisherigen 6-fach-

Impfstoffen

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Weitere 6-fach-Impfstoffe: Hexyon®, Infanrix hexa®

Vaxelis®

Der neue Sechsfach-Impfstoff von MSD

• Vergleichbar mit den anderen 6fach-Impfstoffen Hexyon®, Infanrix

hexa®

• Besonderheiten:

Fertigspritze mit Luer-Lock

5 Pertussisantigene (Vorteil?)

Besonders frühe und gute Immunantwort auf Hib (notwendig?)

Impfstoffe neu

Seite: 31

Impfstoffe neu

Fachinformation ProQuad®. Stand Januar 2017.

MMRV-Lebendimpfstoff (ProQuad®)

Langjährige Erfahrungen in USA

Zugelassen ab 9 Monaten

Keine Altersbegrenzung nach oben

Gute Immunogenität

Hohe Antikörpertiter gegen Varizellen nach 2 Impfungen

1 zusätzlicher Fieberkrampf auf 2.600 Impfungen (?)

Seite: 32

Neue Impfstoffe Übersicht:

ProQuadR:

• MMRV, wie Priorix tetraR, aber auch über 13 Jahre

TrumenbaR:

• MenB, wie BexseroR, aber erst ab 10. Geburtstag

VaxelisR

• 6-fach, wie Hexyon und Infanrix hexa, Fertigspritze

CovaxisR

• Tdap, wieder verfügbar, neu: Fertigspritze

Seite: 33

Tuberkulose

• Anstieg der Tuberkulosefälle in den Industrieländern seit Beginn

des 20. Jahrhunderts

• Zunahme multiresistenter Tuberkuloseerreger

Resistenz gegenüber mehreren Standardtuberkulostatika

Resistenzen gegenüber extrem resistenten Erregern

Lange infektiös

Hohe Mortalität trotz Therapie

• In den Industrieländern meist ältere Menschen, Immigranten,

HIV-Infizierte und Drogenabhängige

Seite: 34

Tuberkulose

Zahlen:

8 Mio. Neuerkrankungen jährlich – Großteil in Entwicklungsländern

Ca. 33% aller Menschen weltweit sind mit dem Mycobacterium infiziert

10% entwickeln eine Lungen-Tbc

bei HIV-Infizierten sind es 30-50%

1 Patient mit unbehandelter offener Tbc steckt 10-15 Menschen an!

Zwischen Ansteckung und Ausbruch können bis zu mehreren Jahrzehnte

liegen!

Seite: 35

TuberkuloseBCG (Bacille Calmette Guerin) Impfung

• Schutz gegen disseminierte Tbc und tuberkulöse Meningitis bei

Kindern

• Keine Verhinderung einer Lungen-Tbc bei asymptomatischen

Infizierten

• Keine Schutzwirkung bei Jugendlichen und Erwachsenen in

tropischen Ländern (Disk.: vorhandener Kontakt zu atyp.

Mycobakteien?)

WHO Empfehlung

Nur Impfung von Neugeborenen frühzeitig nach der Geburt in

Regionen mit einer hohen Tbc-Prävalenz

Fakultativ in Regionen mit niedriger Prävalenz und

Risikogruppen

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• Vorzugsweise intradermal am Oberarm

• Kleine Narbenbildung

• Kontraindikation bei Immunsupprimierten und Schwangeren

• Schutzwirkung für 10-20 Jahre

Anmerkung:

• Derzeit gibt es in Deutschland keinen zugelassenen BCG

Impfstoff

• STIKO empfiehlt diesen Impfstoff nicht!

TuberkuloseBCG (Bacille Calmette Guerin) Impfung

Seite: 37

In Deutschland aktuell keine Impfempfehlung für Risikogruppen

In Umgebung von XDR-Tuberkulose-Erkrankten sollten im Einzelfall bei

negativem Tuberkulintest geimpft werden:

1. Angehörige

2. Helfer, die in Ländern mit hoher Prävalenz in der

Krankenversorgung tätig sind

3. Krankenpflegepersonal und Ärzte in Deutschland, die erkrankte

Patienten behandeln

TuberkuloseSTIKO-Empfehlung

Seite: 38

Häufige Mythen bei Impfstoffen

Impfstoffe sind nicht sicher

Moderne Impfstoffe sind gut verträglich

Strenge klin. Prüfungen, das gesamte Produktionsverfahren betreffend

Regelmäßige Qualitätskontrollen

Fertige Produktionseinheiten werden einzeln von unabh. staatl. Stellen geprüft

Impfstoffe sind sicherer als chemisch definierte Arzneimittel

Lieferengpässe liegen in der Verantwortung des Herstellers

Komplexe biologische und sehr störanfällige Produkte, die im

Herstellungsprozess bei kleinsten Abweichungen der Chargenproduktion

abgebrochen werden muss

Kurzfristige Bedarfserhöhungen sind wegen der langen Produktionszeiten nicht

so einfach möglich

Vorrat schwer möglich wegen begrenzter Halbwertszeit

Produktionskapazitäten sind global limitiert

Seite: 39

Häufige Mythen bei Impfstoffen

Impfen ist nicht mehr nötig

Infektionskrankheiten sind unterschiedlich verteilt – Reisende, Migranten

bringen sie mit

Impfstoffe sind zu teuer

Hohe Produktionskosten bei biologischen Präparaten

Im Vgl. zum großen Nutzen geringe Investition

Der Hausarzt 54 Jahrgang 15.07.2017 Ausgabe 12

Seite: 40

ImpfmanagementWas tun bei Lieferengpässen?

Seit 2015 Informationen hierzu über das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

www.pei.de/lieferengpaesse-impfstoffe-human

Alternative Impfstoffe

STIKO-Handlungsempfehlung

Meldung durch Pharmafirmen:

Welcher Impfstoff fehlt?

Voraussichtliche Dauer!

Seite: 41

ImpfmanagementWas tun Nicht-Verfügbarkeit von Impfstoffen?

Liefersituation von Tdap- bzw. IPV-haltigen Impfstoffen wird sich in

den nächsten Jahren nicht bessern:

Weltweiter Anstieg in der Nachfrage von

• Azellulärem Pertussis-Impfstoff

• Inaktiviertem Polio-Impfstoff

Handlungsempfehlungen hierzu im Epid.Bull. 14/2016

Seite: 42

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Agenda

1

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Abrechnung

Aktuelles

Seite: 43

EDV-gestützte Impfplanung

4 Regionale Impffrequenzen

5 Reiseschutzimpfungen

EDV-gestützte ImpfplanungEin Beitrag zum Qualitätsmanagement in der

Hausärztlichen Praxis

Seite: 43

EDV-gestützte Impfplanung

Mehrere Anbieter am Markt:beispielhaft hier dargestellt

• Impf-DOC NE, (Gesellschaft zur Förderung der

Impfmedizin mbH, www.gzim.de)

• WKB-Impfmodul (z.B. CompuGroup)

Seite: 44

• Einfacher, Selberklärender, Sicherer, Skalierbar z.B. MVZ

• Länder – und kassenspezifische Abrechnungsempfehlungen

(Impfvereinbarungen, Satzungsleistungen, Reiseimpfungen)

• Teils Betriebssystem unabhängig: MAC, Windows, Linux

• Teils Arztsoftware unabhängig

Funktionen der Impfmodule

Seite: 46

• Automatisierter Recall

• Nutzbar für physisch getrennte Betriebsstätten

• Einfachere Installation und Wartung

• Integrierte (Online-)Updatefunktionen

• Revisionssichere Lagerhaltung

(Verhinderung von Regressen oder Kürzungen)

• Umfangreiches Informationssystem (Merkblätter Reise,

Aufklärung)

Funktionen der Impfmodule

Seite: 47

Impfpassauswertung – manuell oder mit EDV?

Was ist das häufigste Argument gegen einen elektronischen

Impfplaner?

Impfpassauswertung – Weiblich, 30 Jahre

Seite: 48

Impfstatusanzeige bereits

im Krankenblatt

Seite: 49

Weibliche Jugendliche 16 Jahre

– teilweise geimpft

Seite: 50

Seite: 51

Seite: 52

Seite: 53

Indikationsassistenten

• Risikogruppen

• Beruf

• Reisen

• Postexposition

Seite: 54

Indikationsassistent - Beruf

Seite: 55

Seite: 56

Indikationsassistent - Reisemedizin

Seite: 57

Seite: 58

Praxisverwaltung:

Impfstoffrezepte - Bestellformulare

Seite: 59

Seite: 60

Impfplanung und Folgetermine

Seite: 61

Recallsystem

automatische Erstellung von Listen

Seite: 62

Pilotstudie an der LMU-München:

• 120 hausärztliche Praxen mit elektronischer Impfplanung

• 125.655 Patienten

• 53.443 vollständige Impfdokumentationen (Impfpässe)

• 690.000 einzelne Impfeinträge

• Auswertung anonymisiert

Ist eine Impfsoftware effektiv?

Seite: 63

Patienten mit chronischen Herz-, Kreislauf-,

Lungen- und Stoffwechselerkrankungen

Seite: 64

Patienten mit chronischen Herz-, Kreislauf-,

Lungen- und Stoffwechselerkrankungen

Seite: 65

Standardimpfungen gegen Masern

bei Frauen

Seite: 66

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Agenda

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Abrechnung

Aktuelles

Seite: 67

EDV-gestützte Impfplanung

4 Regionale Impffrequenzen

5 Reiseschutzimpfungen

Übersicht der Impfleistungen

in Westfalen-Lippe

Seite: 68

Übersicht der Impfleistungen

in Westfalen-Lippe

Seite: 69

Verhandlungen zur neuen

Impfvereinbarung 2018

Aktueller Stand

Anpassung der Impfhonorare zum 01.01.2018:

• Struktur bleibt erhalten!

• Preisanpassung / jährlich!

• Impfberatung (4 EUR) als alleinige Leistung: 1x im

Krankheitsfall

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Seite: 71

Aktuelle Situation

Impfleistungen werden außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung

von den Krankenkassen gezahlt (GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz).

Impfleistungen werden den Ärzten extrabudgetär vergütet

Keine Mengenbegrenzung

Keine klassische Wirtschaftlichkeitsprüfung

Impfungen sind nicht Bestandteil des Einheitlichen

Bewertungsmaßstabes (EBM)

Klares Bekenntnis der Politik zum Impfen!

Seite: 72

§ 11 Leistungsanspruch

- Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen auf

der Grundlage der Empfehlungen der STIKO

- Versicherte haben Anspruch auf die Nachholung der

Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes, bei

Jugendlichen spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

- ausgeschlossen sind Reiseschutzimpfungen

Schutzimpfungs-Richtlinie

Empfehlungen für Standardimpfungen

Quelle: RKI, Stand: 29.08.2016Seite: 73

• Impfstoffe als Sprechstundenbedarf zu Lasten der

AOK Nordwest

• Verordnung auf Vordruck Muster 16 unabhängig von der

Kassenzugehörigkeit der Patienten

• ohne Namensnennung des Versicherten

• Markierung des Feldes 8 und 9 auf Vordruck Muster 16

Verordnung in Westfalen-Lippe

Seite: 74

Impfausweise- jetzt kostenlos – Bestellung über die KVWL

Ab dem 1. Januar 2016 müssen die Krankenkassen die Kosten für Impfausweise für

gesetzlich Krankenversicherte übernehmen.

Vereinbarung der KVWL mit den KK:

• die Krankenkassen stellen der KVWL die Impfausweise kostenfrei zur Verfügung

• Die Praxen erhalten die Impfausweise wie gewohnten über die KVWL-

Formularausgabe:Tel: 0251 929 - 1641 o. 1643

Fax: 0251 929 - 1633 o. 1639

E-Mail: [email protected]

Per Post: Gartenstraße 210-214

48147 Münster

Impfausweis in Westfalen-Lippe

Seite: 75

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Agenda

1

2

Abrechnung

Aktuelles

Seite: 76

EDV-gestützte Impfplanung

4 Regionale Impffrequenzen

5 Reiseschutzimpfungen

Einwohnerzahlen KVWL

Seite: 77

Humane Papillomviren (HPV)

89110 A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie

89110 B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation2016 - 2014 + 10,3 % 2016 - 2015 - 3,7 % 2016 - 2011 + 42,4 %

%-Veränderung Jahreswerte

SNR ab 4/08 89110 A-B

Seite: 77

2016 - 2014 - 9,1 %2016 - 2015 - 4,8 % 2016 - 2011 - 24,9 %

%-Veränderung Jahreswerte

InfluenzaAbrechnungshäufigkeiten 2004-2016

SNR 89111

89112

Seite: 78

Influenza

Seite: 80

Bezirksstelle 2011 2016 2011 - 2016

Arnsberg 57.729 46.696 -19,1%

Bielefeld 60.638 50.725 -16,3%

Bochum/Hagen 109.569 88.606 -19,1%

Detmold 34.457 28.921 -16,1%

Dortmund 116.424 93.762 -19,5%

Gelsenkirchen 32.013 27.516 -14,0%

Lüdenscheid 78.674 64.246 -18,3%

Minden 56.222 45.278 -19,5%

Münster I 84.604 62.898 -25,7%

Münster II 49.320 41.322 -16,2%

Paderborn 39.984 33.087 -17,2%

Recklinghausen 48.938 42.244 -13,7%

Gesamt 768.395 625.209 -18,6%

Einwohner in WL über 60 Jahre

(Zensus 2011 Fortschreibung) 2.112.854 2.220.593 + 5,1%

InfluenzaAnzahl Patienten 2011 - 2016

Anzahl Patienten über 60 Jahre mit Grippeschutzimpfung

Seite: 80

Pneumokokken-Konjugatimpfstoff

2015 - 2013 - 11,6 %2016 - 2015 - 12,4 % 2015 - 2010 - 7,8 %

%-Veränderung Jahreswerte

SNR bis 3/08 89918

89118A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollst. Impfserie

89118B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation

SNR ab 4/08 89118 A-B

Seite: 81

Pneumokokken

SNR bis 3/08 89910

SNR ab 4/08

89119

89120

89120 R

89119, 89120 Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie

89120R Auffrischungsimpfung 2016 - 2014 + 39,1 %2016 - 2015 + 41,6 % 2016 - 2011 + 38,2 %

%-Veränderung Jahreswerte

Seite: 82

MMR + MMRV

2016 - 2015 + 15,1 %2016 - 2015 - 4,9 % 2016 - 2011 + 24,5 %

%-Veränderung Jahreswerte

Seite: 83

Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis

(TdapIPV)

SNR bis 3/08 89941

SNR ab 4/0889400

89400 R

2016 - 2014 - 1,0 %2016 - 2015 - 3,0 % 2016 - 2011 + 15,1 %

%-Veränderung Jahreswerte

89400 Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie

89400R Auffrischungsimpfung

Seite: 84

Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis,

Haemophilus Influenzae Typ B, Hepatitis B

(DtaP-IPV-Hib-HB)

SNR bis 3/08 89961

SNR ab 4/08 89600 A-B

89600 A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie

89600 B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation2015 - 2013 + 15,5 %2015 - 2014 + 8,2 % 2015 - 2010 + 19,8 %

%-Veränderung Jahreswerte

Seite: 85

Summe aller Schutzimpfungen der KVWL

pro Jahr

2016 - 2014 - 1,1 %2016 - 2015 - 0,9 % 2016 - 2011 - 4,2 %

%-Veränderung Jahreswerte

Seite: 86

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Agenda

1

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Abrechnung

Aktuelles

Seite: 88

EDV-gestützte Impfplanung

4 Regionale Impffrequenzen

5 Reiseschutzimpfungen

Seite: 89

Reiseimpfungen sind

keine GKV-Leistungen;

die Vergütung erfolgt nach GOÄ!

Achtung: Bitte Ausnahmen

beachten!

GOÄ

Auslandsreiseimpfungen

Privatpatienten(z. B. Debeka, DKV, Axa,

Allianz Private, Signal

Iduna, HUK-Coburg,

Continentale, Central,

Bayerische Beamtenkk.,

Barmenia)

Beihilfeberechtigte etc.

GKV-Patienten(z. B. AOK, BEK, DAK,

IKK)

Sonderverträge der KVen

(Satzungsleistung)

Abrechnung GOÄ GOÄ KV-eigene Symbolnummern

Finanzierung Kostenerstattung Kostenerstattung KV-Abrechnung

Verordnung Einzelverordnung

auf Namen des

Patienten –

Privatrezept

Einzelverordnung

auf Namen des

Patienten –

Privatrezept

Einzelverordnung auf

Namen des Patienten –

Muster 16

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KVWL-Impfvereinbarung GOÄ

85 Symbolnummern mit

Buchstabenkennzeichnung A, B, R

Differenzierung zwischen Standard- und

Indikationsimpfungen

Keine Beratungs- und

Untersuchungsleistungen

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Kassenindividuelle Verträge mit der

KVWL = Satzungsleistungen

3 Abrechnungsnummern

6 Beratungsleistungen

4 Untersuchungsleistungen

6 Abrechnungsnummern zur Feststellung

von Antikörpern

3 Abrechnungsnummern für Atteste

Auslandsreiseimpfungen

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FSME-Reiseimpfung

1. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag)

2. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag)

3. und 4. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag) jeweils

Abrechnungsbeispiel nach GOÄ:

GOÄ-Nr.: Faktor 2,3 Faktor 3,5

3 Eingehende Beratung (in diesem Fall

reisemedizinisch)

20,11 EUR 30,60 EUR

GOÄ-Nr.: Faktor 2,3 Faktor 3,5

1 Beratung 10,73 EUR 16,32 EUR

5/

7

Symptombezogene Untersuchung/

Vollständige körperliche Untersuchung eines

Organsystems

10,73 EUR

21,45 EUR

16,32 EUR

32,64 EUR

375 Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis 10,73 EUR 16,32 EUR

GOÄ-Nr.: Faktor 2,3 Faktor 3,5

375 Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis 10,73 EUR 16,32 EUR

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Kostenerstattung – Übersicht CRM:

Seite: 93

Kostenerstattung – Beispiele:

max. 100,- EUR pro Jahr für Impfstoff, Arzthonorar und evtl.

Titerbestimmung für alle Reiseimpfungen

80 % Kostenerstattung, max. 150 EUR pro Jahr für alle

Reiseimpfungen

50 % der Kosten; Arzthonorar begrenzt auf Vergütung im

Rahmen der vertragsärztl. Behandlung; für folgende Impfungen:

Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Typhus

volle Erstattung der Impfkosten, wenn Impfung durch das

Auswärtige Amt empfohlen; Erstattung der ärztl. Leistung nach

GOÄ bis max. 2,3 facher Satz

volle Kostenerstattung für ärztl. Impfleistung und Impfstoff (ggf.

abzüglich Zuzahlung für den Impfstoff) für alle Impfungen

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Vielen Dank

für Ihre

Aufmerksamkeit!