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Basler Sicherheits- welt INCOTERMS ® 2010 Eine Übersicht über die internationalen Handelsklauseln

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BaslerSicherheits-

welt

INCOTERMS® 2010

Eine Übersicht über die internationalen Handelsklauseln

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Inhalt

INCOTERMS® 2010 3

Transportart und geeignete INCOTERMS®-Klausel 2010 4

Die EXW-Klausel 5

Die FCA-Klausel 6

Die CPT-Klausel 7

Die CIP-Klausel 8

Die DAT-Klausel 9

Die DAP-Klausel 10

Die DDP-Klausel 11

Die FAS-Klausel 12

Die FOB-Klausel 13

Die CFR-Klausel 14

Die CIF-Klausel 15

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Sie wurden von der Internationalen Handelskammer geschaf-

fen und regeln Rechte und Pfl ichten von Käufern und Verkäu-

fern im internationalen Warenhandel.

Die INCOTERMS® können bei der Internationalen Handels-

kammer Zürich (Publikation 715ED) oder im Buchhandel

(ISBN 978-3-929621-71-6) bezogen werden.

Die INCOTERMS® sind internationale Regeln zur Auslegung

einer bestimmten Gruppe von Vertragsteilen, die in Handels-

verträgen verwendet werden.

Diese Klauseln regeln im Besonderen:

→ die Lieferung und Abnahme der Ware,

→ die Kostenübertragung,

→ den Gefahrenübergang,

→ die Lieferung der Dokumente oder der entsprechenden

elektronischen Mitteilungen.

Sie regeln aber unter anderem nicht:

→ den Eigentumsübergang,

→ die Zahlungsabwicklung,

→ das anwendbare Recht,

→ den Gerichtsstand.

Vereinbaren Sie bei Ihren Handelsverträgen die INCOTERMS®

2010 und halten Sie dies fest, z. B. «CIF INCOTERMS® 2010».

Damit sind klare Verhältnisse geschaff en. Sollten einmal

Massnahmen gewisser Länder dazu führen, dass als Folge

gesetzlicher Vorschrift en die Transportversicherung im Aus-

land abgeschlossen werden muss, so bietet sich die Möglich-

keit an, über eine Schutzversicherung ein nicht unwesentliches

fi nanzielles Risiko abzusichern. Die Schutzversicherung hat

jedoch nichts mit der Exportrisikogarantie gemeinsam, son-

dern sie beinhaltet einzig und allein einen vollumfänglichen

Versicherungsschutz im Nachgang zu ausländischen Trans-

portversicherungen.

Die INCOTERMS® sind in vier Gruppen eingeteilt:

E-Klausel

EXW Ab Werk (… benannter Lieferort)

F-Klauseln

FCA Frei Frachtführer (… benannter Lieferort)

FAS Frei Längsseite Schiff (… benannter Verschiff ungshafen)

FOB Frei an Bord (… benannter Verschiff ungshafen)

C-Klauseln

CFR Kosten und Fracht (… benannter Bestimmungshafen)

CIF Kosten, Versicherung und Fracht

(… benannter Bestimmungs hafen)

CPT Frachtfrei (… benannter Bestimmungsort)

CIP Frachtfrei versichert (… benannter Bestimmungsort)

D-Klauseln

DAT Geliefert Terminal (… entladen benannter Terminal

im Bestimmungshafen oder -ort)

DAP Geliefert benannter Ort

(… entladebereit benannter Bestimmungsort)

DDP Geliefert verzollt

(… entladebereit benannter Bestimmungsort)

Jede Klausel regelt die Verpfl ichtungen der Verkäufer resp.

Käufer. In Bezug auf die Transportversicherung interessiert

vor allem wer und von wo bis wo die Gefahr beim Transport

trägt.

Die zum Teil einschränkenden Vertragsformeln veranlassen

den Transportversicherer zu folgender Empfehlung:

→ Verkäufer: Transporte aufgrund z. B. der CIF- oder CIP-

Klauseln abwickeln.

→ Käufer: Transporte aufgrund z. B. der CFR- oder CPT-Klau-

seln tätigen.

INCOTERMS® 2010International Commercial Terms

INCOTERMS® 2010

International Commercial Terms 3

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Transportart und geeignete

INCOTERMS®-Klausel 2010

INCOTERMS® 2010

Transportart und geeignete INCOTERMS®-Klausel 2010

Welche Vorteile ergeben sich aus dieser Empfehlung für

den Schweizer Verkäufer bzw. Käufer?

→ Mit Ihrem Schweizer Versicherer haben Sie einen zuver-

lässigen Partner, auf den Sie in jedem Fall zählen können.

→ Sie bestimmen den für Ihre Güter angemessenen Versiche-

rungsschutz.

→ Die Versicherung gilt vom Abgangs- bis zum Bestimmungs-

ort.

→ Schliessen Sie in jedem Fall die Versicherung «Haus/Haus»

ab.

→ Sie können den Schaden in der Schweiz abwickeln.

→ Sie reduzieren Ihr fi nanzielles Risiko auf ein Minimum,

denn Sie haben im Schadenfall weder Transferschwierigkeiten

(z. B. infolge Devisenrestriktionen), noch tragen Sie ein

Kurs risiko.

Für jede Transportart einschliesslich multimodalen

Transportes

EXW Ab Werk (… benannter Lieferort)

FCA Frei Frachtführer (… benannter Lieferort)

CPT Frachtfrei (… benannter Bestimmungsort)

CIP Frachtfrei versichert (… benannter Bestimmungsort)

DAT Geliefert Terminal (… entladen benannter Terminal

im Bestimmungshafen oder -ort)

DAP Geliefert benannter Ort

(… entladebereit benannter Bestimmungsort)

DDP Geliefert verzollt

(… entladebereit benannter Bestimmungsort)

Ausschliesslich für See- und Binnenschiff transport

FAS Frei Längsseite Schiff (… benannter Verschiff ungshafen)

FOB Frei an Bord (… benannter Verschiff ungshafen)

CFR Kosten und Fracht (… benannter Bestimmungshafen)

CIF Kosten, Versicherung und Fracht

(… benannter Bestimmungshafen)

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Verkäufer

Als Verkäufer haben Sie beim «EXW-Verkauf»

→ die Ware am benannten Lieferort (Fabrikationsstätte, Werk,

Lager usw.) zur Verfügung zu stellen.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches

finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich

bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-

geschlossen hat.

Käufer

Als Käufer haben Sie beim «EXW-Kauf»

→ die Ware abzunehmen, sobald sie Ihnen vom Verkäufer am

benannten Lieferort zur Verfügung gestellt wird,

→ von diesem Zeitpunkt an auf eigene Kosten und eigenes

Risiko den Transport zu organisieren.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Risiko und Gefahr der Güter gehen auf Sie über, sobald

Ihnen die Ware beim Absender zur Verfügung gestellt wor-

den ist.

→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,

nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-

sen.

→ Für den Käufer sind diese Konditionen unvorteilhaft. Er

übernimmt ein Höchstmass an Verantwortung und muss

alle Vorkehrungen in Bezug auf Ausfuhr, Transport, Versi-

cherung usw. selber treffen.

Gefahr des

Verkäufers

Gefahr des Käufers

Die EXW-KlauselAb Werk (… benannter Lieferort) = «ex works»

INCOTERMS® 2010

Die EXW-Klausel5

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INCOTERMS® 2010

Die FCA-Klausel

Verkäufer

Als Verkäufer haben Sie beim «FCA-Verkauf»

→ die Güter am benannten Lieferort bereitzustellen,

→ auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten zu erle-

digen und Bewilligungen zu beschaff en, die für die Ausfuhr

der Waren erforderlich sind.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches

finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich

bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-

geschlossen hat.

Käufer

Als Käufer haben Sie beim «FCA-Kauf»

→ die Ware zu übernehmen, sobald sie vom Verkäufer am

benannten Lieferort zur Verfügung gestellt wird,

→ von diesem Zeitpunkt an auf eigene Kosten und eigenes

Risiko den Transport zu organisieren.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Risiko und Gefahr der Güter gehen auf Sie über, sobald

Ihnen die Ware am benannten Ort geliefert worden ist.

→ Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht

festgestellter Schaden kann beim Verkäufer nachträglich

nicht mehr geltend gemacht werden.

→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,

nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-

sen.

Gefahr des

Verkäufers

Gefahr des Käufers

Die FCA-KlauselFrei Frachtführer (… benannter Lieferort) = «free carrier»

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Verkäufer

Als Verkäufer haben Sie beim «CPT-Verkauf»

→ die Güter zur Beförderung am benannten Bestimmungs ort

dem Frachtführer zu übergeben,

→ alle Gefahren zu tragen, bis die Ware dem ersten Fracht-

führer übergeben worden ist.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches

finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich

bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-

geschlossen hat.

Käufer

Als Käufer haben Sie beim «CPT-Kauf»

→ die Gefahren ab Übergabe der Güter an den ersten Fracht-

führer zu tragen.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht

festgestellter Schaden kann beim Verkäufer nachträglich

nicht mehr geltend gemacht werden.

→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,

nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-

sen.

Die CPT-KlauselFrachtfrei (… benannter Bestimmungsort) = «carriage paid to»

INCOTERMS® 2010

Die CPT-Klausel

Gefahr des

Verkäufers

Gefahr des Käufers

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INCOTERMS® 2010

Die CIP-Klausel

Verkäufer

Als Verkäufer haben Sie beim «CIP-Verkauf»

→ den Frachtvertrag abzuschliessen und Fracht und Kosten

bis zum benannten Bestimmungsort zu bezahlen,

→ alle Gefahren zu tragen, bis die Ware dem ersten Fracht-

führer übergeben worden ist,

→ eine übertragbare Transportversicherung abzuschliessen,

deren Bedingungen der Art der Ware und dem Handels-

brauch angemessen sind.

Käufer

Als Käufer haben Sie beim «CIP-Kauf»

→ die Güter am benannten Bestimmungsort dem Frachtfüh-

rer abzunehmen.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Die Güter reisen auf Ihre Gefahr. Der Verkäufer muss aber

für die ganze Reise eine durchgehende Versicherung

abschliessen.

→ Sie haben die Möglichkeit, mit dem Verkäufer Vereinbarun-

gen über den Versicherungsumfang zu treffen. Falls keine

solche Vereinbarung getroffen wird, ist er lediglich zum

Abschluss einer «marktkonformen» Deckung (Kaufpreis

zuzüglich 10 %) verpflichtet. Sie kennen weder den Versiche-

rer noch den genauen Deckungsumfang.

Die CIP-KlauselFrachtfrei versichert (… benannter Bestimmungsort) = «carriage and insurance paid to»

Gefahr des

Verkäufers

Gefahr des Käufers

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Verkäufer

Als Verkäufer haben Sie beim «DAT-Verkauf»

→ die Güter auf eigene Gefahr und Kosten im Terminal am

benannten Bestimmungshafen oder -ort entladen bereitzu-

stellen,

→ auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten zu erle-

digen und Bewilligungen zu beschaffen, die für die Ausfuhr

der Waren erforderlich sind.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches

finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich

bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-

geschlossen hat.

Käufer

Als Käufer haben Sie beim «DAT-Kauf»

→ die Ware zu übernehmen, sobald sie vom Verkäufer am

benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder

-ort zur Verfügung gestellt wird,

→ von diesem Zeitpunkt an auf eigene Kosten und eigenes

Risiko den Transport zu organisieren.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Risiko und Gefahr der Güter gehen auf Sie über, sobald

Ihnen die Ware vom Verkäufer am benannten Terminal im

Bestimmungshafen oder -ort geliefert worden ist.

→ Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht

festgestellter Schaden kann beim Verkäufer nachträglich

nicht mehr geltend gemacht werden.

→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,

nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-

sen.

Die DAT-KlauselGeliefert Terminal (… entladen benannter Terminal im Bestimmungshafen oder -ort)= «delivered at terminal»

INCOTERMS® 2010

Die DAT-Klausel

Gefahr des

Verkäufers

Gefahr des Käufers

Terminal

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INCOTERMS® 2010

Die DAP-Klausel

Gefahr gemäss individueller Abmachung zwischen Käufer und Verkäufer.

Verkäufer

Als Verkäufer haben Sie beim «DAP-Verkauf»

→ die Güter auf eigene Gefahr und Kosten an den benannten

Bestimmungsort zu liefern,

→ auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten zu erle-

digen und Bewilligungen zu beschaffen, die für die Ausfuhr

der Waren erforderlich sind.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches

finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich

bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-

geschlossen hat.

Käufer

Als Käufer haben Sie beim «DAP-Kauf»

→ die Ware am benannten Bestimmungsort unentladen auf

dem ankommenden Transportmittel zu übernehmen,

sobald sie vom Verkäufer am benannten Bestimmungsort

zur Verfügung gestellt wird,

→ von diesem Zeitpunkt an alle Kosten und Gefahren bis an

ihr Domizil zu tragen.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Ein vor dem benannten Bestimmungsort eingetretener

Schaden, der erst bei Warenankunft an der Enddestination

festgestellt wird, kann beim Verkäufer nachträglich nicht

mehr geltend gemacht werden.

→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,

nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-

sen.

Die DAP-KlauselGeliefert benannter Ort (… entladebereit benannter Bestimmungsort )= «delivered at place»

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ZOLL

DOUANE

Verkäufer

Als Verkäufer haben Sie beim «DDP-Verkauf»

→ die Güter am benannten Bestimmungsort zur Verfügung

zu stellen,

→ alle Kosten und Gefahren bis zum benannten Bestim-

mungsort einschliesslich Zöllen, Steuern und anderer Ab-

gaben zu übernehmen.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches

fi nanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich

bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-

geschlossen hat.

→ Da Sie die Verzollung im Bestimmungsland vornehmen

müssen, können für Sie unlösbare Probleme entstehen (z. B.

Fehlen der Einfuhrlizenz, die der Käufer zu besorgen hat).

Käufer

Als Käufer haben Sie beim «DDP-Kauf»

→ die Güter am benannten Bestimmungsort unentladen auf

dem ankommenden Transportmittel zu übernehmen und

ab diesem Zeitpunkt alle Kosten und Gefahren bis an Ihr

Domizil zu tragen.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Ein vor dem benannten Bestimmungsort eingetretener

Schaden, der erst bei Warenankunft an der Enddestination

festgestellt wird, kann beim Verkäufer nachträglich nicht

mehr geltend gemacht werden.

→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,

nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-

sen.

Gefahr des Verkäufers Gefahr des

Käufers

Die DDP-KlauselGeliefert verzollt (… entladebereit benannter Bestimmungsort)= «delivered duty paid»

INCOTERMS® 2010

Die DDP-Klausel

Je nach

benanntem

Bestim-

mungsort

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INCOTERMS® 2010

Die FAS-Klausel

Gefahr des Verkäufers Gefahr des Käufers

Verkäufer

Als Verkäufer haben Sie beim «FAS-Verkauf»

→ die Güter auf eigene Gefahr und Kosten an der benannten

Lagestelle längsseits des vom Verkäufer benannten Schiffs

im benannten Verschiffungshafen zu liefern,

→ auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten zu erle-

digen und Bewilligungen zu beschaffen, die für die Ausfuhr

der Waren erforderlich sind.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches

finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich

bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-

geschlossen hat.

Käufer

Als Käufer haben Sie beim «FAS-Kauf»

→ die Ware zu übernehmen, sobald sie vom Verkäufer an der

benannten Lagestelle im Verschiffungshafen zur Verfügung

gestellt wird,

→ von diesem Zeitpunkt an auf eigene Kosten und eigenes

Risiko den Transport zu organisieren.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Risiko und Gefahr der Güter gehen auf Sie über, sobald

Ihnen die Ware vom Verkäufer an der benannten Lagestelle

im Verschiffungshafen geliefert worden ist.

→ Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht

festgestellter Schaden kann beim Verkäufer nachträglich

nicht mehr geltend gemacht werden.

→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,

nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-

sen.

Die FAS-KlauselFrei Längsseite Schiff (… benannter Verschiff ungshafen)= «free alongside ship»

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Verkäufer

Als Verkäufer haben Sie beim «FOB-Verkauf»

→ die Güter an Bord des Schiffs zu liefern,

→ alle Kosten und Gefahren zu tragen, bis die Ware an Bord

des Schiffs geliefert ist.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches

finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich

bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-

geschlossen hat.

Käufer

Als Käufer haben Sie beim «FOB-Kauf»

→ den notwendigen Schiffsraum zu beschaffen,

→ die Kosten und Gefahren von dem Zeitpunkt an zu tragen,

in dem die Ware an Bord des Schiffs geliefert ist.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht

festgestellter Schaden kann beim Verkäufer nachträglich

nicht mehr geltend gemacht werden.

→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,

nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-

sen.

Die FOB-KlauselFrei an Bord (… benannter Verschiff ungshafen)= «free on board»

Gefahr des Verkäufers Gefahr des Käufers

INCOTERMS® 2010

Die FOB-Klausel13

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INCOTERMS® 2010

Die CFR-Klausel

Verkäufer

Als Verkäufer haben Sie beim «CFR-Verkauf»

→ die Güter an Bord des Schiffs zu liefern,

→ den Frachtvertrag abzuschliessen und Fracht und Kosten

bis zum benannten Bestimmungshafen zu bezahlen,

→ alle Gefahren zu tragen, bis die Ware an Bord des Schiffs im

Verschiffungshafen geliefert ist.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches

finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich

bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-

geschlossen hat.

Käufer

Als Käufer haben Sie beim «CFR-Kauf»

→ die Ware im Ankunftshafen nach Erhalt der Dokumente zu

übernehmen,

→ alle Gefahren von dem Zeitpunkt an zu tragen, an dem die

Ware an Bord des Schiffs im Verschiffungshafen geliefert

ist.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Der Verkäufer trägt die Gefahr nur bis zum Verschiffungs-

hafen. Er schliesst für die Reise keine Versicherung ab.

→ Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht

festgestellter Schaden kann beim Verkäufer nachträglich

nicht mehr geltend gemacht werden.

Die CFR-KlauselKosten und Fracht (… benannter Bestimmungshafen)= «cost and freight»

Gefahr des Verkäufers Gefahr des Käufers

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Verkäufer

Als Verkäufer haben Sie beim «CIF-Verkauf»

→ die Güter an Bord des Schiffs zu liefern,

→ den Frachtvertrag abzuschliessen und Fracht und Kosten

bis zum Bestimmungshafen zu bezahlen,

→ alle Gefahren zu tragen, bis die Ware an Bord des Schiffs

geliefert ist,

→ eine übertragbare Transportversicherung abzuschliessen.

Käufer

Als Käufer haben Sie beim «CIF-Kauf»

→ die Ware im Ankunftshafen nach Erhalt der Dokumente zu

übernehmen,

→ alle Gefahren von dem Zeitpunkt an zu tragen, an dem die

Ware an Bord des Schiffs geliefert ist.

Worauf müssen Sie besonders achten?

→ Die Güter reisen auf Ihre Gefahr. Der Verkäufer muss aber

für die ganze Reise eine durchgehende Versicherung ab-

schliessen.

→ Sie haben die Möglichkeit, mit dem Verkäufer Vereinbarun-

gen über den Versicherungsumfang zu treffen. Falls keine

solche Vereinbarung getroffen wird, ist er lediglich zum

Abschluss einer «marktkonformen» Deckung (Kaufpreis

zuzüglich 10 %) verpflichtet. Sie kennen weder den Versiche-

rer noch den genauen Deckungsumfang.

Die CIF-KlauselKosten, Versicherung und Fracht (… benannter Bestimmungshafen)= «cost, insurance and freight»

INCOTERMS® 2010

Die CIF-Klausel

Gefahr des Verkäufers Gefahr des Käufers

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