Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

37
Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014

Transcript of Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Page 1: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Info-Veranstaltung vom 26. November 2013

Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014

Page 2: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 2 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Gehaltsabrechnung – was bleibt übrig?

Gesamtkosten+ SV Anteil AG

Brutto

./.Steuern

./.SV Anteil AN Netto

558 €

2.500 €

-352 €

-510 €

1.638 €

580 €

2.600 €

-378 €

-531 €

1.691 €

+ 100 € Gehaltserhöhung

53 € höherer Netto-Lohn

ledig, St.Kl. I, keine Kinder, konfessionslos, AOK-Mitglied ges. KK

3.058 €

3.180 €

+ 122 € höhere Kosten AG

Page 3: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 3 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Welche Leistungen können UN ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren?

Arbeitslohn, Sachbezüge und Nutzungsmöglichkeiten

LSt Pflicht

LSt Freiheit (ggf. Pauschalierung)

SV Freiheit

SV Pflicht

grds.

ausn.

SVersicherung folgt idR dem LSt Recht

SVersicherung folgt idR dem LSt Recht

Page 4: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 4 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Welche Leistungen können UN ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren?

Arbeitslohn

Zuwendung in überwiegend

eigenbetriebl. Interesse

Aufmerksam-keiten

Barbezüge•Sonn-, Feiertags- und Nacht-schläge•Reisekosten

• Betriebsveran-staltung

• betr. Gesund-heitsförderung

• Arbeitskleidung

• Fortbildung

• Geschenke bis 40 €

Sachbezüge•Fahrten Whg-A-Stätte•Firmen-Pkw•Gestellung PC, Handy•Belegschafts-rabatte•Kindergarten-zuschuss•Warengutschein

Page 5: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 5 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Sonntags-/Feiertags-/Nachtzuschläge

Nachts

wenn Zuschlag 25 €/h aber nicht 50 €/h überschreitet

Sonntags

ges. Feiertag

20:00 - 06:0000:00 - 04:00 00:00 - 24:0000:00 - 24:00

25 % Grundlohn40 % Grundlohn

50 % Grundlohn

125 % Grundlohn125 % Grundlohn150 % Grundlohn

14:00 - 24:0000:00 - 24:00

Silvester

Weihnachten

LSt Freiheitwenn Zuschlag 25 €/h nicht übersteigt

LSt Freiheit SV Pflicht

SV Freiheit

Page 6: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 6 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Sonntags-/Feiertags-/Nachtzuschläge

Nachts

Sonntags

ges. Feiertag

20:00 - 06:0000:00 - 04:00 00:00 - 24:0000:00 - 24:00

25 % Grundlohn40 % Grundlohn

50 % Grundlohn

125 % Grundlohn125 % Grundlohn150 % Grundlohn

14:00 - 24:0000:00 - 24:00

Silvester

Weihnachten

Lkw Fahrer, GLohn 20 €/h, Arbeitszeit Samstag 22:00 bis Sonntag 6:0022:00 – 06:00 = Grundlohn 8x 20 €/h = 160 €

22:00 – 24:00 = 2 h Zuschlag Nacht 25% 5 € =10 €

00:00 – 04:00 = 4 h Zuschlag Nachtarbeit am Sonntag 40 % + 50 % = 90 % 18 € =

72 €04:00 – 06:00 = 2 h Zuschlag Sonntag Nacht =

50 % + 25 % = 75 % 15 € =30 €

112 €272 €

Page 7: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 7 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

keine Reisekosten!

(Entfernungspauschale)

Fahrten Whg-AStätte 0,30 € x 30 km

Reisekosten bis 2013

Bingen

BetriebsstätteMombach

Reisekosten (Auswärtstätigkeit)5 km

Dienstfahrt 0,30 € Fahrtkm

EFH Mainz

Kunde

regelmäßige AStätte

Page 8: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 8 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

= alle unmittelbar verursachten Kosten für eine Dienstreise oder beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Voraussetzung

LSt Freiheit

• von Whg oder regelm. A-Stätte zur auswärtigen T-Stätte

• Fahrten zwischen mehreren auswärtigen T-Stätten desselben AG

Kfz= tats. Aufwendungen od.pauschaler km-Satz 0,30 €/Fahrkm

öffentl. Verkehrsmittel= tatsächl. Kosten

AN wird vorüber-gehend außerhalb seiner Wohnung und seiner regelm. A-Stätte tätig

bei einer Abwesen-heit von mind.24 Std. 24 €14 Std. 12 €8 Std. 6 €

> 8 Std. 0 €

Abzugsbeschrän-kung auf 3 Mon. ander selben T-Stätte

in nachge-wiesener Höhe

SV Freiheit

Reisekosten

Fahrtkosten Verpflegungsmehr-aufwand

Übernachtungs-kosten

erste Tätigkeits-stätte max. 48 Mon.

danach dopp. HF

neue ab 2014

24 Std. 24 €14 Std. 12 € 8 Std. 6 €> 8 Std. 0 €

Mahlzeiten-gestellung

Page 9: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 9 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

keine Reisekosten!

(Entfernungspauschale)

Fahrten Whg-AStätte 0,30 € x 30 km

Reisekosten ab 2014

Bingen

BetriebsstätteMombach

Reisekosten (Auswärtstätigkeit)5 km

Dienstfahrt 0,30 € Fahrtkm

Durch Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte kann der steuerliche Reisekostenabzug eröffnet werden statt der Entfernungspauschale Wohnung-AStätte

!

EFH Mainz

Kunde

bis 2013regelmäßige AStätte

ab 2014erste Tätigkeitsstätte

Zuordnung durch AVertrag nach zeitl. Kriterien

arbeitstäglich o. 1/3 der AZeit o. 2 ATage mehrere erste Tätigkeitsstätten

• Bestimmung durch AG• Nähe zum Wohnort des AN

keine erste Tätigkeitsstätte = Reisekosten

Page 10: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 10 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

erste Tätigkeitsstätte

Ist der Mitarbeiter einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung dauerhaft zugeordnet?

mehrere Tätigkeitsstätten Auswahl durch AG

Nähe zur Wohnung AN

erste Tätig-keitsstätte

Sind zeitliche Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte erfüllt?

arbeitstägl. 2 ATage/ 1/3 AZeit

keine erste Tätigkeitsstätte

ja

ja nein

nein

Page 11: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 11 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Rechtsfolgen der Qualifikation „erste Tätigkeitsstätte“

Entfernungspauschale 0,30 €/km für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

bei Firmen-Pkw sind Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte zu versteuern

keine Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten nur im Rahmen doppelter

Haushaltsführung möglich

Fahrtkostenpauschale 0,30 €/km für Fahrten Wohnung – Auswärtstätigkeit bzw. erste Tätigkeitsstätte – Auswärtstätigkeit

Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten

Kosten durch Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte

Kosten im Zusammenhang mit Auswärtstätigkeit (Reisekosten)

Page 12: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 12 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

arbeitsrechtliche Zuordnung

Arbeitsvertragliche Zuordnung zu Niederlassung Mainz,2 Tage im Monat fährt der Makler mit seinem Betriebs-Pkw nach Mainz zur Fortbildung/Berichterstattung.

bis 2013keine regelmäßige Arbeitsstätte in Mainz, da qualitativer Schwerpunkt der Tätigkeit im Außendienst in Mannheim. Fahrten nach Mainz = Reisekosten

ab 2014erste Tätigkeitsstätte in Mainz, weil Versicherungs AG erste Tätigkeitsstätte arbeitsvertraglich zugeordnet hat. Versteuerung Fahrten Mannheim – Mainz als Fahrten Wohnung, erste Tätigkeitsstätte 0,30 € x EntfernungskmTipp: Erklärung des AG, dass org. Zuordnung keine erste Tätigkeitsstätte begründen soll.

Versicherungs-makler

Mannheim

Versicherungs AG

Mainz

Page 13: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 13 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

keine erste Tätigkeitsstätte

Vertriebsmitarbeiter hat Bezirk mit 20 Geschäften seines AG in Mainz zu betreuen. Arbeitsvertraglich ist kein erster Tätigkeitsort zugeordnet.Jeden Freitag findet in Mainz eine Teambesprechung statt.

Kein erster Tätigkeitsort, denn keine arbeitsvertragliche Zuordnung zeitliche Kriterien für erster Tätigkeitsort nicht erfüllt

Fahrten Wohnung – Einsatzort/Tätigkeitsgebiet sind Reisekosten.

Tipp: Klarstellung durch AG, dass keine erste Tätigkeitsstätte begründet werden soll.

Page 14: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 14 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Sammelpunkt/weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Kundendienstmonteur K kein erster Tätigkeitsort arbeitsvertraglich zugeordnet. K sucht sucht den Betrieb des AG regelmäßig auf um den Firmenwagen incl. Material zu übernehmen, Aufträge in Empfang zu nehmen und Stundenzettel des Vortags abzugeben.

keine erste Tätigkeitsstätte, grds. Fahrten zum Unternehmen u. Kunden = Reisekosten

ausn.Nur wenn dauerhaft und typischerweise arbeitstäglich ein vom AG festgelegter Ort (Sammelpunkt, weiträumiges Gebiet) aufgesucht werden soll, sind diese Fahrten wie Fahrten Wohnung-erste Tätigkeitsstätte zu behandeln (Entfernungskm steuerlich ansetzbar), Verpflegungsmehraufwand, Unterkunftskosten unverändertebenso bei = Stewardess, Förster, bei Busfahrer od. Lkw-Fahrer, der jeden morgen Fahrzeug im Betrieb abholt

≠ bei Busfahrer mit wechselnden Übernahmepunkten bzw. Mehrtagesreisen.

Page 15: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 15 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Verpflegungspauschalen

Prüfung, Abwesenheitszeiten entfällt für Abreise/Anreisetag

pauschaleAbwesenheit

bis Ende 2013 ab 2014

• An- und Abreisetag bei Übernachtung

• mehr als 8 h ohne Übernachtung

6 €

12 €

24 €

mind. 8 h

mind. 14 h

24 h 24 h

-

Begrenzung auf erste 3 Monate Tätigkeit am selben Tätigkeitsort

LSt Freiheit SV Freiheit

neu: Neubeginn der 3 Monatsfrist, wenn Unterbrechung von mehr als 4 Wochen

Page 16: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 16 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Mahlzeitengestellung < 60 € durch AG

Gestellung Frühstück, Mittag- od. Abendessen durch AG Rechnung muss auf AG ausgestellt sein

Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand

keine Versteuerung Mahlzeitengestellung

Kürzung Verpflegungs-pauschalen umFrühstück 4,80 €Mittag/Abend 9,60 €

beim AN Frühstück 1,60 €Mittag/Abend 2,93 €

beim AGLSt-Pauschalierung 25 %

M = LSt Bescheinigung

kein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand

Versteuerung Mahlzeitengestellung

Page 17: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 17 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

MahlzeitengestellungArbeitnehmer A ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der AG hat für den AN in einem Hotel zwei Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie am Zwischentag ein Mittag- und ein Abendessen gebucht und bezahlt. A erhält vom AG keine weiteren Reisekostenerstattungen. Der AG hat keinen geldwerten Vorteil für die Mahlzeigen zu versteuern. Der AN kann für die Auswärtstätigkeit folgende Verpflegungspauschalen als Werbungs-kosten geltend machen bzw. vom AG st-frei erstattet bekommen.

EUR EUR

Anreisetag 12,00

Zwischentag 24,00

Kürzung Frühstück -4,80

Mittagessen -9,60

Abendessen -9,60

verbleiben 0,00

Abreisetag 12,00

Kürzung Frühstück -4,80

verbleiben 7,20 7,20

Werbungskosten

AN19,20

Page 18: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 18 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Welche Leistungen können UN ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren?

Arbeitslohn

Zuwendung in überwiegend

eigenbetriebl. Interesse

Aufmerksam-keiten

Barbezüge•Sonn-, Feiertags- und Nacht-schläge•Reisekosten

Sachbezüge•Fahrten Whg-A-Stätte•Firmen-Pkw•Gestellung PC, Handy•Belegschafts-rabatte•Kindergarten-zuschuss•Warengutschein

• Betriebsveran-staltung

• betr. Gesund-heitsförderung

• Arbeitskleidung

• Fortbildung

• Geschenke bis 40 €

Page 19: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 19 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Fahrtkostenersatz

regelmäßiger Zuschuss zu Fahrtkosten Whg-AStätte des AN Erstattung der Entfernungskosten mit 0,30 €/Entfernungs-km max. bis WK-Pauschbetrag von 1.000 €

JobticketsÜberlassung Monatsfahrkarte öff. Personennahverkehr

!

LSt Pauschalierung 15 % SV Freiheit

LSt Freiheit SV Freiheitsoweit mtl. 44 € ≙ 7 km nicht überschritten

soweit mtl. 44 € überschritten

Page 20: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 20 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Ü

Ü

Ü

Ü

Firmenwagen zur privaten Nutzung

Überlassung eines betr. Kfz durch AG für Privatfahrten des AN

1% Regelung

Bewertung Sachbezug

FahrtenbuchBrutto-Listenpreis (BLP)Neu-Kfz

Aufteilung der Kosten nach betriebl./private Fahrten bzw. Fahrten Whg-AStätte

PrivatfahrtenBLP 1% mtl. Fahrten privat x Kosten/km

LSt Pflicht SV Pflicht

Fahrten Whg AStätte

0,03% x Entfernungs/km

Fahrten Whg AStätte x Kosten/kmLSt Pauschalierung 15% SV Freiheit

Page 21: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 21 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Firmenwagen zur privaten Nutzung

Berechnung geldwerter Vorteil des AN

AN, ledig, StKl I, 2.500 € Bruttogehalt, Pkw BLP 30 T€, Fahrten Whg-AStätte 10 km

Privatfahrten 1% von BLP = 300 €Whg AStätte 0,03% von BLP x 10km = 90 €geldwerter Vorteil mit LSt/SV Pflicht = 390 €

Gehalt bisher 2.500 €

LSt/SolzSV ANSV AG

352 €510 €482 €

1.638 €

458 €590 €557 €

1.842 €

458 €590 €557 €

-390 €1.452

€Auszahlung

Erhöhung Firmenwagen2.890 € 2.890 €

186 € mtl. Netto weniger

Page 22: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 22 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

AN nutzt eigenes Telefon betrieblich = Ersatz berufl. ver-ursachter Kosten sind LSt- und SV frei

Überlassung von PC‘s, Telefon, Handy

Überlassung von Kommunikationsgeräten im Eigentum des AG zur privaten Nutzung des ANz.B. PC, Handy, Telefon, Faxgerät

Kosten der Nutzung übernimmt AGGrundgebühr Handy und lfd. Kosten, Internetgebühren

Anteil der privaten Nutzung unerheblich

! übereignet AG PC, Telefon etc. an AN

!

LSt Freiheit SV Freiheit

LSt Pauschalierung 25% SV Freiheit

Page 23: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 23 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Belegschaftsrabatte

AG überlässt AN eigene Waren/Dienstleistungen verbilligt/kostenlos

Waren oder Dienstleistungen dürfen nicht überwiegend für den Bedarf der AN hergestellt werden

4% Preisabschlag Rabattfreibetrag 1.080 € pro Jahr/AN

z.B. AN eines Fahrradladens erhält ein Mountain-Bike im Wert von 3.500 € für 2.000 €

LSt Freiheit SV Freiheit

Abgabepreis aus Markt 3.500 €4% Preisabschlag - 140 €Rabattfreibetrag - 1.080 €Saldo 2.280 €gezahlter Preis 2.000 €steuerpflichtiger geldwerter Vorteil280 €

Page 24: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 24 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Kindergartenzuschuss

Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern im Kindergarten oder vergleichbaren Einrichtungen

zusätzlich zum ALohn/keine Gehaltsumwandlung Nachweis der Zahlung zu Lohnunterlagen nicht begünstigt ist Betreuung im eigenen Haushalt

z.B. Babysitter, Haushaltshilfe oder Familienangehörige keine Betragsbegrenzung

LSt Freiheit SV Freiheit

Page 25: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 25 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Direktversicherung

BruttoGehaltsverzichtLSt SolzSV ANSV AGAltersvorsorgungNetto

Ausgangssituation

DV

Beiträge LSt/SV-frei bis 2.784 € p.a. 232 € mtl.

Anspruchbei Zahlung LSt/SV

Gehaltserhöhung

Gehaltserhöhung durch DV

Fazit: Gehaltserhöhung geht brutto 232 € direkt in die Altersversorgung und nicht mit Nettobetrag, Nettoauszahlung an AN bleibt identisch

LSt Freiheit bis 2.784 € p.a. + zus. 1.800 € p.a.SV Freiheit 2.688 € p.a.

352 €510 €558 €

417 €

1.638 €

551 €610 €

1.764 €

2.732 €-232 €352 €510 €558 €232 €

1.638 €

2.732 €2.500 €

Page 26: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 26 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Beträge an eine Pensionskasse, Pensions-fonds oder Direktversicherung

Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Rentenversicherung

weiterer Steuerfreibetrag 1.800 € p.a.

Auszahlungbei Zufluss im Alter erfolgt Versteuerung und Verbeitragung

Jahr20132014

BBG RV 4% p.a.69.600€/2.784€

monatlich5.800€/232€

LSt Freiheit SV Freiheit

LSt Pflicht SV Pflicht

LSt Freiheit SV Pflicht

Neuverträge ab 2005

Page 27: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 27 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Sachbezug bis 44 € brutto

AG überlässt AN Wirtschaftsgüter z.B. Gutschein über Bezug von Waren

Freigrenze bis 44 € brutto pro Monat

LSt Freiheit SV Freiheit

bei Überschreitung der Freigrenze von 44 € mtl. volle LSt-/SV Pflicht

!

Page 28: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 28 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Warengutschein

GutscheinZum Bezug von 20 l Kraftstoffim Wert von höchstens 44 €brutto, einzulösen im Dezember2013.Der Arbeitgeber erstattet dieKosten gegen Vorlage derQuittung durch den Arbeit-nehmer.

Mainz, den 10. Dez. 2013

!

Übergabe Gutschein gilt bereits als Gehaltszufluss, Einlösung durch AN nicht notwendig!

Page 29: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 29 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Sachzuwendung über 44 € brutto mtl.

Sachzuwendung zusätzlich zum ALohn über

44 € brutto

Höchstbetrag 10.000 € p.a.

z.B. Uhr, Reisen, 05-Dauerkarte

LSt Pauschalierung 30 % SV Pflicht

Page 30: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 30 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Welche Leistungen können UN ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren?

Arbeitslohn

Zuwendung in überwiegend

eigenbetriebl. Interesse

Aufmerksam-keiten

Barbezüge•Sonn-, Feiertags- und Nacht-schläge•Reisekosten

• Betriebsveran-staltung

• betr. Gesund-heitsförderung

• Arbeitskleidung

• Fortbildung

• Geschenke bis 40 €

Barbezüge•Sonn-, Feiertags- und Nacht-schläge•Reisekosten

Sachbezüge•Fahrten Whg-A-Stätte•Firmen-Pkw•Gestellung PC, Handy•Belegschafts-rabatte•Kindergarten-zuschuss•Warengutschein

Page 31: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 31 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Betriebsveranstaltungen

Veranstaltungen, die „im eigenbetriebl. Interesse“ des AG liegen z.B. Förderung des Betriebsklimas: Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläum etc.

Aufwendungen bis zu 110 € brutto je Teilnehmer (Freigrenze), je Veranstaltung max. 2 Veranstaltungen p.a.Neu BFH: teilnehmende Ehepartner werden dem AN nicht zugerechnet

Teilnahme aller AN möglich LSt Freiheit SV Freiheit

überschreiten der 110 € Freigrenze – volle LSt/SV PflichtMöglichkeit pauschaler LSt durch AG mit 25% SV Freiheit

!

Page 32: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 32 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

betriebliche Gesundheitsförderung

Maßnahmen des AG zur Verbesserung der Gesundheit Beispiele: Rückenschule, Kurse zur Stressbewältigung,

gesunde Ernährung, Massage, NR-Kurse

nicht begünstigt: Mitgliedsbeiträge zu Sportvereinen,

Fitnessstudio

Freibetrag 500 € p.a. je AN

zusätzliche LohnzahlungLSt Freiheit SV Freiheit

Page 33: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 33 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

weitere Zuwendungen in überwiegend eigenbetrieblichem Interesse

Arbeitskleidung

nur Überlassung typischer Berufskleidung

(Arbeitsschutzkleidung, Uniform)

Wäschegeld

Fortbildungsmaßnahmen, die Einsatzfähigkeit des AN im

Betrieb erhöhen

z.B. StFAng. = Bilanzbuchhalter, Computerkurse

≠ Meditationswochenende

Page 34: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 34 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Arbeitslohn

Zuwendung in überwiegend

eigenbetriebl. Interesse

Aufmerksam-keiten

Barbezüge•Sonn-, Feiertags- und Nacht-schläge•Reisekosten

• Betriebsveran-staltung

• betr. Gesund-heitsförderung

• Arbeitskleidung

• Fortbildung

• Geschenke bis 40 €

Sachbezüge•Fahrten Whg-A-Stätte•Firmen-Pkw•Gestellung PC, Handy•Belegschafts-rabatte•Kindergarten-zuschuss•Warengutschein

Welche Leistungen können UN ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren?

Page 35: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 35 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Geschenke (Aufmerksamkeiten)

Sachgeschenke bis 40 € incl. USt (Freigrenze) begünstigt, wenn besonderer persönlicher Anlass beim AN

(Geburtstag, Hochzeit) begünstigt, wenn üblicherweise gewährt

Beispiele: Blumen, Genussmittel oder Getränke (Wasser, Kaffee, Tee zum Verzehr im Betrieb)

keine Barzahlung

Übersteigt Geschenk/Aufmerksamkeit Freigrenze von 40 €, ist der Gesamtwert LSt- und SV-pflichtig.

!

LSt Freiheit SV Freiheit

Page 36: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 36 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Mehr Netto vom Brutto

Effektivkosten verringern und mehr „Netto“ für den AN, durch optimale Ausnutzung steuerlicher- und sozialversicherungsrechtlicher Spielräume

Einstellung auf die Reisekosten ab 2014

Ziel der Beratung

Ihr Nutzen Reduzierung der Lohnnebenkosten höhere Netto-Beträge für Ihre Mitarbeiter höhere Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation Bindung der Mitarbeiter an Ihr Unternehmen

Dienstleistungsumfang

Investition

Beratung zu innovativen Formen der Vergütung Effektivkostenvergleich Umsetzung in der laufenden Lohnabrechnung

Abrechnung der Beratung im Stundenaufwand

Page 37: Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014.

Folie 37 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an!