Infodienst Krankenhäuser · 2009. 6. 9. · Tel. 0511 / 12 400 - 250, Fax 0511 / 12 400 - 154...

48
Infodienst Krankenhäuser [email protected] http://gesundheit-soziales.verdi.de/branchenpolitik/krankenhaeuser/infodienst_krankenhaeuser Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Gesundheit, Soziale Dienste Wohlfahrt und Kirchen ISSN 1612-9180 Nr. 45 / Juni 2009

Transcript of Infodienst Krankenhäuser · 2009. 6. 9. · Tel. 0511 / 12 400 - 250, Fax 0511 / 12 400 - 154...

  • Infodienst Krankenhäuser

    [email protected]://gesundheit-soziales.verdi.de/branchenpolitik/krankenhaeuser/infodienst_krankenhaeuser

    Vereinte

    Dienstleistungs-

    gewerkschaft

    Gesundheit, Soziale Dienste

    Wohlfahrt und Kirchen

    ISSN

    16

    12

    -91

    80

    Nr. 45 / Juni 2009

  • �2

    Wir berichten über Entwicklun-

    gen in acht Universitätskliniken,

    wobei die Hauptauseinanderset-

    zung um untertarifliche Standards

    und Dumpinglöhne, insbesondere

    in den (ausgegliederten) Service-

    bereichen, geführt wird. Ein

    großer Erfolg beim Universitäts-

    klinikum Aachen: Die geplante Pri-

    vatisierung der Mikrobiologie und

    des Zentrallabors ist vom Tisch!

    Zum Schluss noch ein paar Im-

    pressionen von der beeindrucken-

    den Demonstration am 16. Mai

    2009 in Berlin mit 100.000 Men-

    schen.

    Mit diesen Eindrücken wollen

    wir euch in die Sommerzeit

    schicken. �

    Mit besten Grüßen

    Joachim Lüddecke und

    Dominik Schirmer

    Redaktionsschluss istimmer freitags 12 Uhr

    Nr. erscheint Red.schluss

    46 Oktober 2009 18. September

    47 Dezember 2009 6. November

    VorwortLiebe Kolleginnen und Kollegen!

    Verteileränderungen

    Eine dringende Bitte unserer

    Druckerei, da sie nicht zuständig ist:

    Bei Verteileränderungen, sei es

    Anschriften, Liefermengen oder was

    auch immer, bitte Rainer Bobsin /

    freeStyle grafik informieren!

    [email protected]

    Impressum ISSN 1612-9180

    Der Infodienst Krankenhäuser ist eine Veröffentlichung

    der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di,

    ein Kooperationsprojekt aller 11 ver.di-Landesbezirke

    sowie des ver.di-Bundesvorstandes, Fachbereich 3, Ressort 9

    V.i.S.d.P. Joachim Lüddecke, ver.di-Landesbezirk

    Niedersachsen-Bremen, Goseriede 10, 30159 Hannover,

    Tel. 0511 / 12 400 - 250, Fax 12 400 - 154,

    [email protected]

    Endredaktion: Joachim Lüddecke, Dominik Schirmer

    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben

    nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder.

    Preis: nach dem Selbstkostendeckungsprinzip,

    im ver.di-Mitgliedsbeitrag enthalten

    Auflage: 18.000

    Titelfoto: KaDe Lorch, Hannover

    Verteileränderungen: bitte an Rainer Bobsin/freeStyle grafik

    Gestaltung: Rainer Bobsin/freeStyle grafik, Windthorststr. 3-4,

    30167 Hannover, [email protected]

    Druck: BWH Hannover GmbH

    Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009

    In dieser Ausgabe liegen die

    Schwerpunkte bei den Themen

    Tarifauseinandersetzungen in den

    Gesundheitskonzernen, bei der

    Diakonie sowie den Konflikten

    im Bereich mehrerer Universitäts-

    kliniken.

    Bei den Helios-Akutkliniken ist

    endlich ein Tarifabschluss gelun-

    gen. Bei der Rhön Klinikum AG

    hingegen denkt man laut über An-

    passungsklauseln im Kontext mit

    der Finanz- und Wirtschaftskrise

    nach, während beim Kuratorium

    für Dialyse und Nierentransplanta-

    tion Vergütungserhöhungen von

    den Beschäftigten selbst bezahlt

    werden sollen.

    Ein weiterer Focus ist gerichtet

    auf die Diakonie, die mit einer

    Streik- und Aktionswoche Anfang

    Mai gezeigt bekommen hat,

    dass die Diakonie der EKD keine

    gewerkschaftsfreie Zone ist und

    die Kolleginnen und Kollegen

    ihre Grundrechte in Anspruch

    nehmen.

    VE

    R.D

    IR

    EG

    ION

    D-O

    ST-

    NIE

    DE

    RS

    AC

    HS

    EN

    Eigentlich wollen

    wir die hier in Ha

    nnover

    aber auch nicht h

    aben, meint der S

    äzzer ;-)

    RE

    NA

    TE

    STIE

    BIT

    Z,

    POT

    SD

    AM

    (3)

  • Ich möchte Mitglied werden ab:

    Monat/Jahr

    Persönliche Daten:

    Name

    Vorname/Titel

    Straße/Hausnr.

    PLZ Wohnort

    Geburtsdatum

    Telefon

    E-Mail

    Staatsangehörigkeit

    Geschlecht weiblich männlich

    Beschäftigungsdaten

    Arbeiter/in Angestellte/r

    Beamter/in DO-Angestellte/r

    Selbstständige/r freie/r Mitarbeiter/in

    Vollzeit

    Teilzeit Anzahl Wochenstd.

    Erwerbslos

    Wehr-/Zivildienst bis

    Azubi-Volontär/in-Referendar/in bis

    Schüler/in-Student/in bis (ohne Arbeitseinkommen)

    Praktikant/in bis

    Altersteilzeit bis

    Sonstiges

    Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale)

    Straße/Hausnummer im Betrieb

    PLZ Ort

    Personalnummer im Betrieb

    Branche

    ausgeübte Tätigkeit

    ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in

    Ich war Mitglied der Gewerkschaft:

    von: bis:Monat/Jahr Monat/Jahr

    Einzugsermächtigung:

    Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungs-gemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Last-schrifteinzugsverfahren

    zur Monatsmitte zum Monatsende

    monatlich halbjährlich

    vierteljährlich jährlich

    oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren*monatlich bei meinem Arbeitgeber einzuziehen. *(nur möglich in ausgewählten Unternehmen)

    Name des Geldinstituts/Filiale (Ort)

    Bankleitzahl Kontonummer

    Name Kontoinhaber/in (Bitte in Druckbuchstaben)

    Datum/Unterschrift Kontoinhaber/in

    Tarifvertrag

    Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe bzw. Besoldungsgruppe

    Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe

    regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst

    Euro

    Monatsbeitrag: Euro

    Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1% des regelmäßigen monat-lichen Bruttoverdienstes. Für Rentner/innen, Pensio-när/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezie-her/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag0,5% des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der Mindestbeitrag beträgt € 2,50 monatlich. Für Haus-frauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-,Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innenund Sozialhilfeempfänger/innen beträgt der Beitrag € 2,50 monatlich. Jedem Mitglied steht es frei, höhereBeiträge zu zahlen.

    Datum/Unterschrift

    Werber/in:

    Name

    Vorname

    Telefon

    Mitgliedsnummer

    DatenschutzIch erkläre mich gemäß § 4a Abs. 1 und 3 BDSG ein-verstanden, dass meine mein Beschäftigungs- undMitgliedschaftsverhältnis betreffenden Daten, derenÄnderungen und Ergänzungen, im Rahmen derZweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitglied-schaft und der Wahrnehmung gewerkschafts-politischer Aufgaben elektronisch verarbeitet undgenutzt werden.Ergänzend gelten die Regelungen des Bundes-datenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.

    W-2

    256-

    03-0

    305

    In eigener SacheIn diesem Heft

    BerufspolitikKranken- und AltenpflegerInnen beklagenschlechte Arbeitsbedingungen _________21

    Der ganz normale Wahnsinn ___________22

    InternationalesÄnderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist gescheitert _________________________24

    EU-Parlament: Tödliche Zwischenfälle in Krankenhäusern verringern__________24

    DeutschlandPersonalvertretung: Vom Co-Manage-ment zur Opposition? _________________25

    BAG: Boni für Gewerkschaftsmitgliederzulässig_______________________________26

    Aus den LandesbezirkenDRK-Trägergesellschaft Süd-West:Erfolgreicher Tarifabschluss ____________28

    Hessen: Neuer Anlauf für kommunalenKlinikverbund im Rhein-Main-Gebiet ___29

    Vor OrtAsklepios Hamburg: Rahmenbetriebs-vereinbarung SP-EXPERT________________30

    Lippische Nervenklinik Dr. Spernau, Bad Salzuflen (NRW): Streik_____________31

    Uniklinikum Aachen: Privatisierung Mikrobiologie + Zentrallabor vom Tisch __32

    Medizinische Hochschule Hannover: Dienst-vereinbarung sichert Beschäftigung _____34

    Uniklinikum Göttingen: Situation im Mai 2009 __________________________35

    Rhön-Uniklinik Gießen-Marburg: Tarifabschluss nach Warnstreik _________36

    Asklepios Schwalm-Eder (Hessen):Lohndumping + Arbeitsplatzvernichtung _37

    Public-Private-Partnership an der Charité teuer ___________________38

    Uniklinik Leipzig: Tarifabschluss ________39

    Servicegesellschaft der HeidelbergerUniklinik: Streik________________________40

    Weg frei zum größten universitärenHerzzentrum Deutschlands _____________42

    Wir in ver.diLandesbezirke FB 3____________________43

    Bundesverwaltung Ressort 9 / FB 3 ____44

    Bildungsangebote, Seminare, Tagungen __________45

    Literatur- und Internettipps____________________46

    GesundheitspolitikMehr Pflegestellen durchgesetzt – aber wie verteilen? ___________________4

    ver.di-Handlungshilfe »Pflegeförderprogramm« _______________5

    EU-Kommission: Grünbuch »Arbeits-kräfte im Gesundheitswesen in Europa« __6

    TarifpolitikHelios-Akutkliniken: Tarifabschluss _______8

    »Gewerkschaftsfresser« Helios in Plauen __9

    Azubi-Tarifverträge unter Dach und Fach:Paracelsus + Damp Holding ____________10

    Erstmals tarifiert: PPiA-Vergütung ______11

    Rhön AG fordert Absenkungsklauseln___11

    Sana Lichtenberg: Kündigung desAnwendungstarifvertrages _____________12

    KfH und GML: Beschäftigte sollenVergütungserhöhung selbst bezahlen! __13

    AHG: Tarifrunde 2009 _________________14

    Asklepios: Wortbruch der Arbeitgeber __15

    Diakonie: Streik- und Aktionswoche ___16

    Hessen-Nassau: »Nachschlaggeht immer!« ______________________18

    Niedersachsen: Tarifeinigung in letzter Sekunde __________________20

    KID 45Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

    Beitrittserklärung www.mitgliedwerden.verdi.de

    LeserInnenbriefe bitte an: Joachim Lüddecke, ver.di-LandesbezirkNiedersachsen-Bremen, Goseriede 10, 30159 HannoverTel. 0511 / 12 400 - 250, Fax 0511 / 12 400 - [email protected]

    Bei Anfragen per E-Mail bitte Absender nicht vergessen, damitwir gleich die zuständigen Ansprechpersonen bei ver.di vermitteln können.

    Das Redaktionsteam behält sich vor, Zuschriften gekürzt zu veröffentlichen.

  • Wenn in den letzten 10 Jahren

    bundesweit 50.000 Stellen in der

    Pflege abgebaut wurden und jetzt

    aufgrund unseres Kampfes für

    eine Verbesserung der Finanzie-

    rung der Krankenhäuser ca.

    17.000 neue Pflegestellen durch

    die Krankenkassen finanziert wer-

    den, dann ist das nicht Nichts,

    aber es bedeutet natürlich trotz-

    dem, dass nach wie vor ein Man-

    gel besteht und dass die Vertei-

    lung dieser 17.000 Stellen eine

    Verteilung des Mangels ist.

    Genau so verhält es sich in unse-

    rem Klinikum. Hier wurden seit

    2002 ca. 180 Pflegestellen abge-

    baut, jetzt werden – verteilt über

    3 Jahre – ca. 80 Stellen hinzukom-

    men.

    Es stellt sich also die Frage, wie

    man diese zusätzlichen Stellen ver-

    teilen soll, um möglichst für viele

    Beschäftigte wenigstens eine ge-

    wisse Erleichterung zu schaffen.

    Dies ist nicht einfach.

    Ein paar Vorschläge scheiden

    jedoch aus unserer Sicht von

    vornherein aus:

    � Die Stellen dürfen nicht in den

    Bereichen geschaffen werden, in

    denen weitere Leistungssteigerun-

    gen geplant sind. Dies lehnen wir

    ab, nicht weil wir gegen weitere

    Stellen in diesen Bereichen sind,

    sondern weil wir der Meinung

    sind, dass diese Stellen nicht aus

    dem Topf des neuen Krankenhaus-

    finanzierungsreformgesetzes

    geschaffen werden dürfen. Das

    Gesetz sieht die Stellen für eine

    Erleichterung der Arbeitsbedin-

    gungen in der Pflege vor. Die

    Finanzierung zusätzlicher Leis-

    tungssteigerungen stellt aber

    keine Erleichterung dar, sondern

    würde nur die Arbeitsbelastung

    auf dem jetzigen Stand einfrieren.

    Deshalb sind wir der Meinung,

    dass die Geschäftsleitung in den

    Bereichen, in denen Leistungsstei-

    gerungen geplant sind, zusätzliche

    Stellen mit anderen Mitteln schaf-

    fen muss. Schließlich führen sie ja

    auch zu Mehreinnahmen.

    � Die Stellen sind nicht für Funk-

    tionsbereiche vorgesehen, denn

    wenn diese Stellen in die Funk-

    tionsbereiche wandern und dort

    ebenfalls wieder dazu benutzt

    würden, um noch mehr Patienten

    noch schneller durchzuschleusen,

    würde das die Stationen noch

    mehr belasten. Auch hier gilt also:

    Geplante Leistungssteigerungen in

    Funktionsbereichen müssen natür-

    lich zu Stellenschaffungen führen.

    Auch sie müssen aber gesondert

    finanziert werden.

    � Die Gelder sind auch nicht

    dafür da, weitere administrative

    Stellen in der Pflege, sei dies in

    Bereichen der Pflegedienstleitun-

    gen, in Stabstellenbereichen oder

    im Bereich der Dokumentation/

    Verschlüsselung zu schaffen. Auch

    das hätte mit einer Erleichterung

    der Aufgaben der Pflege nichts zu

    tun, außer es würden tatsächlich

    Tätigkeiten von der Pflege weg-

    genommen werden.

    � Genau so wenig hilfreich wäre

    die Verwendung der Gelder für

    Pflegehilfsstellen. Sie würden den

    Arbeitsdruck vielleicht etwas min-

    dern, wären aber insgesamt teuer

    erkauft, weil so die Zerlegung des

    Pflegeberufs in Einzeltätigkeiten

    noch weiter fortschreiten würde.

    Nachdem klar ist, wie man die

    Stellen nicht verteilen sollte,

    bleibt aber die Frage, wie der

    beste Nutzen zu erzielen ist

    � Man könnte die Stellen natür-

    lich gleichmäßig über alle Statio-

    nen verteilen, dann hätte jeder

    etwas davon. Dieses Etwas wäre

    aber extrem wenig und es steht zu

    befürchten, dass es sich nicht

    wirklich in Richtung Arbeits-

    erleichterung auswirken würde.

    � Man könnte die Stellen

    schwerpunktmäßig auch in die

    Stationen verteilen, die am meis-

    ten belastet sind und dies auch

    über Überlastungsanzeigen kund-

    getan haben. Das wäre für diese

    Bereiche sicherlich sinnvoll und

    würde einen effektiven Nutzen

    bringen. Andererseits würden die

    vielen anderen Bereiche, die auch

    überlastet sind (nur vielleicht nicht

    ganz so extrem) völlig leer aus-

    gehen.

    � Eine weitere Möglichkeit wäre,

    die Stellen in Projekte zu stecken,

    die sich auf viele Bereiche auswir-

    ken, ohne dass die Stellen konkret

    Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009

    Gesundheitspolitik

    Mehr Pflegestellen durchgesetzt – aber wie verteilen?

    �4

    EV

    ELI

    X/

    PIX

    ELI

    O.D

    E

  • einzelnen Bereichen zugeordnet

    werden. So wäre es z.B. möglich,

    alle Stellen, die durch Mutter-

    schutz frei werden, ab dem ersten

    Mutterschutztag zu besetzen. Dies

    würde eine konkrete Entlastung

    für die jeweils betroffenen Berei-

    che bedeuten.

    � Ebenfalls möglich wäre es, das

    Geld für Notfallspringerdienste

    oder Rufdienste zu verwenden, um

    im konkreten Einzelfall Arbeits-

    spitzen abzufangen.

    � Denkbar wäre es auch, die

    Stellen in Spezialfunktionen einzu-

    setzen (z.B. Stomatherapeut, Pain-

    Nurse usw.), in der Hoffnung, dass

    diese Funktionen zu einer Entlas-

    tung für viele Bereiche führen.

    Das Problem hierbei ist nur, dass

    die allgemeinen Erfahrungen auf

    den Stationen eher die sind, dass

    dies nicht zu einer Entlastung son-

    dern zu einer Verkomplizierung

    führt und im Zweifelsfall die je-

    weils zuständige Fachkraft gerade

    nicht anwesend ist oder sein kann

    und man deswegen die Arbeit

    dann doch wieder selbst machen

    muss.

    � Eine weitere Möglichkeit wäre

    es, Intermediate-Care-Stationen

    mit einer verbesserten Personal-

    besetzung einzurichten, die dann

    die Aufgabe hätten, zu verhin-

    dern, dass schwere Fälle zu früh

    von Intensiv- auf Normalstation

    (und ggf. wieder zurück) verlegt

    werden müssen. Auch das würde

    zu einer Entlastung auf den Nor-

    malstationen führen.

    Man sieht, es gibt keine

    einfache Lösung

    Vermutlich wäre ein Mix aus

    spezieller Hilfe für einzelne stark

    überlastete Bereiche und Maß-

    nahmen, die für möglichst viele

    eine Verbesserung bedeuten, am

    sinnvollsten. Hinzu kommt, dass

    die Geschäftsleitung in den Ver-

    handlungen mit dem Personalrat

    vermutlich durchsetzen will, dass

    Leistungssteigerungen finanziert

    werden. �

    Christina Ernst, ver.di Stuttgart,

    in: Krankenhausinfo der ver.di-

    Betriebsgruppe am Klinikum Stutt-

    gart, Nr. 2, April 2009, Seite 3

    Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009

    Gesundheitspolitik

    �5

    http://gesundheit-soziales.verdi.de/branchenpolitik/krankenhaeuser/pflegefoerderprogramm

    Download der ver.di-Handlungshilfe »Pflegeförderprogramm«

    Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz vom Februar 2009

    wird die Einstellung von zusätzlichem Pflegepersonal drei Jahre finan-

    ziell unterstützt.

    ver.di will erreichen, dass die Fördermittel maximal ausgeschöpft wer-

    den, denn die Pflegenden brauchen dringend Entlastung. Sie haben Ent-

    lastung verdient.

    Wir haben dazu eine Handlungshilfe für Betriebsräte/Personalräte/Mit-

    arbeitervertretungen erstellt. Sie wird immer dann aktualisiert, wenn wir

    aufgrund von Hinweisen und Rückmeldungen aus der Praxis dazu Bedarf

    sehen. �

    RE

    NA

    TE

    ST

    IEB

    ITZ,

    PO

    TS

    DA

    M(4

    )

  • Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009

    Gesundheitspolitik

    �6

    auf die neuen Herausforderungen

    eines freizügigen »europäischen

    Gesundheitsmarktes« vorbereitet

    werden.

    ver.di kritisiert: Dieser Blickwin-

    kel ist viel zu eingeschränkt. Das

    Gesundheitswesen ist eben nicht

    ausschließlich Markt. Gesundheits-

    dienstleistungen sind eben nicht in

    erster Linie als Güter und Patien-

    ten und Patientinnen nicht als

    Kunden zu sehen. Gesundheits-,

    Pflege- und auch soziale Dienste

    haben eine existenzielle Bedeu-

    tung für die Nutzer und Nutzerin-

    nen und deren besondere Schutz-

    bedürfnisse.

    Die Weiterentwicklung der

    »Gesundheitswirtschaft« darf die

    sozialpolitischen Ziele wie Qualität

    und Gerechtigkeit in der Versor-

    gung, gute Zugangschancen für

    sozial Schwache oder den Solidari-

    tätsgedanken nicht aus den Augen

    verlieren. Das gleiche trifft auf die

    Arbeitskräfte zu: Wer die Förde-

    rung des Nachwuchses und die

    Weiterbildung der Beschäftigten

    allein aus wirtschaftspolitischen

    Gesichtspunkten sieht, wird

    Schiffbruch erleiden.

    Dreh- und Angelpunkt

    »Demografie«

    Das Grünbuch arbeitet mehr mit

    Unterstellungen und weniger mit

    Analyse. Ein herausstechendes

    Beispiel dafür ist die Frage: Warum

    sind die Belegschaften in den

    Einrichtungen des Gesundheits-

    wesens und der Pflege so alt? Kein

    Zweifel, gesellschaftlich ist der

    demografische Wandel in vollem

    Gange. Doch die Kommission

    unterstellt, dass eine Bevölkerung,

    die altert, auch zwangsläufig zu

    alternden Belegschaften führen

    muss. Doch da irrt die Kommis-

    sion. Zwar weisen in Deutschland

    die Belegschaften heute schon ein

    dass neue Gesundheitsgefahren

    auftreten – wie medikamenten-

    resistente Viren oder Bakterien.

    Um diese Aufgaben bewältigen

    zu können, seien »effiziente und

    effektive Arbeitskräfte« in aus-

    reichender Zahl und von höchster

    Qualität notwendig, so die EU-

    Kommission im Grünbuch.

    Das Gesundheitswesen

    im Binnenmarkt

    Damit es im Gesundheitswesen

    auch in Zukunft noch genügend

    Fachkräfte gibt, setzt die EU auf

    den Binnenmarkt und auf die Frei-

    zügigkeit – sowohl bei den Be-

    schäftigten als auch bei der Ge-

    sundheitsdienstleistung selbst.

    Vor diesem Hintergrund schlägt

    sie eine Reihe von Maßnahmen

    vor. Zuerst Aus-, Weiter- und Fort-

    bildung. Sie setzt darauf, dass Ar-

    beitskräfte sehr mobil sind – auch

    über die nationalen Grenzen hin-

    weg. Das will sie organisieren. Sie

    will ferner den Umgang mit neuen

    Technologien und Behandlungs-

    methoden fördern als auch die

    »Selbstständigkeit« der Anbieter

    von Gesundheitsdienstleistungen

    ausbauen.

    Dabei ist eines klar: Die Kommis-

    sion betrachtet das Gesundheits-

    wesen als einen der dynamischs-

    ten Wirtschaftsbereiche der EU.

    Sie sieht das Gesundheitswesen

    vorrangig als einen Markt, der das

    Potenzial hat, Innovationsmotor zu

    sein. Diese Sicht der Dinge spie-

    gelt sich auch in dem Blick, den

    die EU-Kommission auf das Fach-

    kräftepotential im Gesundheits-

    wesen richtet. Sie will Arbeits-

    kräfte »effizient und effektiv«.

    Und diese sollen durch Qualifizie-

    rung und einen Mentalitätswandel

    EU-Kommission: Grünbuch »Arbeitskräfte im Gesundheitswesen in Europa«

    Grünbuch lässt

    viele Fragen offen

    Das Grünbuch »Arbeitskräfte

    im Gesundheitswesen in Europa«

    der EU-Kommission ist nach ver.di-

    Ansicht unausgegoren. Zwar be-

    grüßt ver.di, dass sich die Kommis-

    sion überhaupt mit dem Thema

    befasst. Die Schlüsse aber, die die

    EU zieht, werden dem Problem

    nicht gerecht. ver.di dringt darauf,

    das Grünbuch gründlich zu über-

    arbeiten.

    Wie auch die Gewerkschaften

    und die Wissenschaft sieht die EU

    die Gefahr, dass im Gesundheits-

    wesen in Europa in absehbarer

    Zeit Fachkräfte händeringend ge-

    sucht werden.

    Der Grund dafür liegt auf der

    Hand: Der demografische Wandel

    hat zur Folge, dass die Zahl der

    alten und sehr alten Menschen

    steigt, während die Zahl der Men-

    schen im erwerbsfähigen Alter

    eher sinkt. Gleichzeitig werden

    neue Medizintechnologien ein-

    geführt, neue Methoden der

    Diagnose und Behandlung. Ferner

    müsse damit gerechnet werden,

    http://gesundheitspolitik.verdi.de/internationales/europa/gruenbuch_arbeitskraefte_des_gesundheitswesens_in_europa

    http://europa.eu/documents/comm/green_papers/index_de.htm

  • Von Weiß- und Grünbüchern

    Die von der EU-Kommission herausgegebenen Grün- und Weißbücher

    sind nicht als Rechtsakte, sondern als Diskussionsgrundlage zu verstehen.

    Ein Grünbuch spiegelt die Grundpositionen der Kommission und ihre

    Sicht der Dinge. Dazu nehmen die Sozialpartner und andere Interessen-

    gruppen Stellung. Diese Positionen werden dann zusammengefasst und

    in einem Weißbuch vorgestellt. Auf dieser Grundlage kann ein Aktions-

    programm oder eine Richtlinie der EU für den betreffenden Bereich ent-

    stehen. Diese bilden dann die Grundlage für gemeinsame Aktivitäten und

    Maßnahmen der Mitgliedsstaaten. �

    Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009 �7

    relativ hohes Durchschnittsalter

    aus: In den Krankenhäusern liegt

    es bei 41 Jahren, in der Alten-

    pflege bei 45 Jahren. Der Grund

    dafür aber ist in der unzureichen-

    den Personal- und Organisations-

    entwicklung, der Reduzierung von

    Ausbildung sowie in den schlech-

    ten Arbeits- und Entlohnungs-

    bedingungen der letzten Jahre zu

    suchen. Das heißt: Es ist inzwi-

    schen schlicht für junge Leute

    nicht mehr attraktiv, Pflegeberufe

    zu ergreifen.

    Deshalb sind gesundheitsför-

    dernde Maßnahmen für ältere

    Beschäftigte oder eine Image-

    kampagne für Pflegeberufe nicht

    falsch, aber ver.di fordert als

    problemadäquate Antwort einen

    Paradigmenwechsel in der Perso-

    nalpolitik. Dabei geht es darum,

    die Ausbildungs-, Qualifizierungs-

    und Einstellungspolitik in den

    Einrichtungen des Gesundheits-

    wesens zu verändern. Die Arbeits-

    und Entlohnungsbedingungen sind

    so zu gestalten, dass eine dauer-

    hafte Erwerbstätigkeit im Gesund-

    heitswesen befördert wird. Das

    gilt für die Krankenhäuser und gilt

    ebenso für die Pflege.

    Was heißt das konkret?

    So ist z.B. die häusliche Pflege

    unter die Lupe zu nehmen. Denn

    vielerorts ist ihre Situation man-

    gelhaft. Zu fragen ist, wie chro-

    nisch Kranke und pflegebedürftige

    Menschen in ihren eigenen vier

    Wänden gepflegt und betreut

    werden. Welche und wie viel

    Pflege ist nötig – sowohl körper-

    lich als auch medizinisch und so-

    zial? Was können und wollen An-

    gehörige übernehmen? Was muss

    von professionell Pflegenden ge-

    leistet werden? Notwendig ist

    dabei auch, dass der Pflegebegriff

    neu definiert wird. Mit welchen

    Arbeitsbelastungen ist die Pflege

    in der privaten Häuslichkeit kon-

    frontiert? Und was ist uns eine

    Pflege wert, die mehr ist als wa-

    schen, Essen geben und medizi-

    nisch betreuen.

    Diese Fragen zu beantworten

    heißt Veränderung in den Arbeits-

    und Entlohnungsbedingungen der

    Beschäftigten! Und: Die Kommu-

    nen müssen bei der Pflege eine

    größere Verantwortung überneh-

    men als bisher. Die Städte und Ge-

    meinden müssen den Pflegemarkt

    steuern. Denn dieser Markt ist

    weitgehend privatisiert. Wer, wenn

    nicht die Kommunen, könnte

    dafür sorgen, dass die Qualität

    stimmt, dass es nicht zu viele und

    nicht zu wenige Angebote gibt? �

    Dr. Margret Steffen, ver.di-

    Bundesverwaltung

    Gesundheitspolitik

    Vereinte

    Dienstleistungs-

    gewerkschaft

    ver.di fordert insgesamt zur Überarbeitung des Grünbuches:

    � Gesundheitsdienstleistungen sind Dienstleistungen im allgemeinen

    Interesse und als solche der öffentlichen Daseinsversorgung zu behan-

    deln.

    � Bei der Weiterentwicklung sind sozialpolitische Ziele wie Qualität

    und Gerechtigkeit in der Versorgung, gute Zugangschancen für sozial

    Schwache oder der Solidaritätsgedanke in den Vordergrund zu stellen.

    � Im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind die Versäumnisse

    in der Entwicklung der Ausbildung zu beheben und in neue Aus- und

    Weiterbildungskonzepte zu gießen.

    � Die Behandlung der Mobilität und der Migration von Arbeitskräften

    darf nicht auf die zirkuläre Migration ausgerichtet sein.

    � Bei der Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials der »Selbstständi-

    gen« darf die Förderung der Niederlassungsfreiheit oder der Arbeit-

    nehmerfreizügigkeit nicht zu »illegaler« Pflege führen.

  • ver.di setzt kräftige

    Einkommenserhöhung durch

    In der Tarifverhandlung am

    7./8. Mai 2009 in Berlin konnte

    ein Tarifabschluss erreicht werden.

    Für die Beschäftigten in den

    Kliniken, die nicht den TVöD

    anwenden:

    Unser Erfolg: Eine kräftige

    Einkommenserhöhung

    Ab 1. März 2009: 50 Euro So-

    ckelbetrag plus 3% – also insge-

    samt eine Erhöhung von 5,38%

    (KR Va Stufe 1) oder 5,47% (BAT

    VI b Stufe 5). Zusätzlich werden

    mit Inkrafttreten des Tarifvertrages

    225 Euro Einmalzahlung fällig.

    Ab 1. März 2010 steigen die

    Vergütungen um weitere 2,4%.

    Rechnet man die Erhöhungen

    zusammen, ergibt sich für 2009

    und 2010 in der Krankenpflege

    (KR V Stufe 2) ein Plus von 7,89%,

    bei einer Angestellten (BAT V c

    Stufe 2) von 8,05% auf den Tabel-

    lenwert plus jeweils den 225 Euro.

    Unser Erfolg: Eine soziale

    Komponente

    Das ist uns mit dem Sockelbe-

    trag gelungen. Damit steigen die

    unteren Entgeltgruppen stärker an

    – weil die Preise für Miete, Essen

    und Benzin für alle gleich sind.

    Unser Erfolg: Ost-West-

    Angleichung

    Bis zum 1. Januar 2010 ist in

    allen Kliniken die Ost-West-An-

    gleichung vollzogen. Egal, ob jetzt

    97% oder in einzelnen Berufs-

    gruppen nur 85% gezahlt werden:

    stufenweise in 2009 angehoben

    werden dann in Ost und West alle

    gleich bezahlt: 100%.

    Ab Januar 2010 hört also die

    Zusatzbemerkung »Ost« oder

    »West« endlich auf! Es gibt nur

    noch eine Bezeichnung: »Kranken-

    schwester oder Angestellter bei

    Helios«.

    Unser Erfolg: Ordentliches

    Plus für die Azubis und

    Schaffung einer einheitlichen

    Helios-Tabelle

    Rückwirkend zum 1. Januar

    2009 werden die Ausbildungsver-

    gütungen monatlich um 80 Euro

    erhöht. Erstmals wurde nun gleich-

    zeitig eine Tabelle der Helios-Aus-

    bildungsvergütungen geschaffen.

    Pflege BBiG

    1. Jahr 770 Euro 650 Euro

    2. Jahr 830 Euro 710 Euro

    3. Jahr 1.150 Euro 850 Euro

    Für die Azubis, die noch weit

    unterhalb dieser Tabellenwerte lie-

    gen und die mit 80 Euro diesen

    Wert noch nicht erreichen, muss

    die Ausbildungsvergütung am

    1. August 2010 auf die Tabelle an-

    gehoben werden.

    Gleichzeitig haben wir verein-

    bart, dass alle Azubis ab dem

    2. Halbjahr 2009 ein Notebook zur

    internen und externen Nutzung

    erhalten. Dieses können sie nach

    erfolgreichem Abschluss behalten.

    Wenn dieses Angebot angenom-

    men wird, verringert sich die je-

    weilige Ausbildungsvergütung um

    15 Euro.

    Azubi in TVöD-Kliniken:

    Diejenigen, die jetzt in Ausbil-

    dung sind und nach TVAöD be-

    zahlt werden, behalten diese Ver-

    gütungen. Sie erhalten dann auch

    die Erhöhungen, die im öffent-

    lichen Dienst in 2010/2011 abge-

    schlossen werden.

    Unser Erfolg: 400 Euro für

    TVöD-Kliniken (statisch)

    Beschäftigte in TVöD-Kliniken,

    die in 2008/2009 ca. 8% Entgelt-

    erhöhung erhalten haben, bekom-

    men im Juni 2010 eine Einmalzah-

    lung von 400 Euro.

    Unser Erfolg: Ärztetabelle

    umgesetzt

    Die bestehende Ärztetabelle

    wird rückwirkend zum 1. Oktober

    2008 in Kraft gesetzt. Damit auch

    die unterschiedlichen Laufzeiten

    der Tarifverträge für ärztliches und

    nichtärztliches Personal wieder

    einheitlich sind, werden diese mit

    der nächsten Tarifrunde synchro-

    nisiert.

    Unser Erfolg: Kinder-

    betreuungszuschuss gilt weiter

    Auch zukünftig gibt es für die

    Zeit der ersten 3 Jahre die Mög-

    lichkeit des Kinderbetreuungs-

    Helios-Akutkliniken: Abkopplung verhindert!

    Siehe auch Info-

    dienst 44, S. 13

    und 43, S. 28

    Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009

    Tarifpolitik

    �8

    LUT

    ZFI

    SC

    HE

    R(2

    ), F

    RA

    NK

    PLO

    SS

    (2)

  • zuschusses von bis zu 100 Euro.

    Hierbei wurden auch bisher strei-

    tige Punkte konkretisiert.

    Unser Erfolg: Verschlechte-

    rungen im Manteltarifvertrag

    abgewehrt

    Die von Helios eingebrachten

    Verschlechterungen z.B. für die

    Zahlung des Mehrarbeitszuschla-

    ges oder die Kürzung des Zuschla-

    ges am Heiligabend wurden abge-

    wehrt. Es bleibt bei den bisherigen

    Regelungen.

    Vorfahrt für ver.di-Mitglieder

    Damit die ver.di-Bundestarif-

    kommission die Meinung der Mit-

    glieder in ihr Votum einbeziehen

    kann, wird vom 15. Mai bis 4. Juni

    2009 die Mitgliederbefragung

    durchgeführt. �

    Gabriele Gröschl-Bahr, ver.di-

    Bundesverwaltung

    Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009

    Tarifpolitik

    �9

    Mitgliederbefragung zum Tarifabschluss 2009/2010

    vom 15. Mai bis 4. Juni 2009

    für die Beschäftigten der Helios-Akutkliniken

    TARIFı nƒo�

    Mai 2009

    Vorfahrt für ver.di-Mitglieder – jetzt ist deine Meinung gefragt!

    Mit dem Tarifergebnis 2009

    � werden die Entgelte am 1.3.2009 um 50 Euro Sockelbetrag plus 3%,

    � am 1.3.2010 um weitere 2,4% erhöht.

    Dies entspricht einer Tabellenerhöhung von durchschnittlich 8%.

    � Zusätzlich gibt es bei Zustimmung zum Tarifergebnis mit dem Juni-

    Gehalt 225 Euro.

    � Die Ost-West-Angleichung auf 100% wird bis zum 31.12.2009

    umgesetzt.

    � Auszubildende erhalten eine eigene Tabelle und rückwirkend

    zum 1.1.2009 monatlich 80 Euro mehr.

    � Beschäftigte, die in Kliniken noch den TVöD anwenden, erhalten neben

    der Erhöhung aus dem öffentlichen Dienst für 2008/2009 im Juni 2010

    eine weitere Einmalzahlung von 400 Euro.

    � Ich stimme dem Ergebnis zu.

    � Ich stimme dem Ergebnis nicht zu.

    � Im Falle einer Ablehnung bin ich bereit, für ein besseres Ergebnis zu streiken.

    Antwort bitte an

    ver.di-Vertrauensleute im Betrieb

    oder

    die zuständige ver.di-Bezirksverwaltung

    Vereinte

    Dienstleistungs-

    gewerkschaft

    Gesundheit, Soziale Dienste

    Wohlfahrt und Kirchen

    Geltungsbereich Akut-Kliniken

    Der Tarifabschluss gilt nur für die Kliniken, die vom

    Geltungsbereich des Konzern-Tarifvertrages erfasst

    sind, bzw. die Kliniken, die seit Anfang 2007 durch

    spezielle Tarifverträge in den Konzern-Tarifvertrag

    übergeleitet wurden.

    Die Kliniken Bad Gandersheim und Northeim in

    Niedersachsen, die Kliniken Mansfelder Land, Krefeld

    und Überlingen sind nach deren Kauf noch nicht

    übergeleitet.

    Der Konzern-Tarifvertrag beschreibt jedoch die Ver-

    pflichtung, ein halbes Jahr nach Rechtswirksamkeit

    eines Kaufs von Kliniken diese in den Tarifvertrag

    überzuleiten. Deshalb hat Helios bereits im Januar

    2009 ver.di zu den Überleitungsverhandlungen auf-

    gefordert. �

    Reha-Kliniken

    Auch für die Reha-Kliniken wurde begonnen, einen

    konzernweiten Tarifvertrag zu verhandeln. Im Sep-

    tember 2008 haben die Arbeitgeber die Tarifverhand-

    lungen unterbrochen. Ihre Begründung: Die Beschäf-

    tigten im Reha-Bereich wollen keinen einheitlichen

    Tarifvertrag.

    Die ver.di-Bundestarifkommission sah und sieht dies

    anders. Ob der bestehende Vorschalttarifvertrag nun

    weiter Bestand haben wird, muss die Tarifkommission

    demnächst entscheiden. �

    Bad Gandersheim

    Krefeld

    JAN

    -CO

    RD

    FUH

    RM

    AN

    N,

    TT

    ING

    EN

    Im Helios Vogtland-Klinikum

    Plauen gelten die Regeln der sozi-

    alen Marktwirtschaft und des An-

    stands offenbar nicht. Die Kon-

    zerngeschäftsführung deckt das.

    Erst verbot der Geschäftsführer,

    Dietmar Beyer, im November

    2008 die Durchführung einer

    ver.di-Tarifbefragung. Als ver.di-

    Sekretär Harald Krause einen

    Raum für ein Treffen der ver.di-

    Betriebsgruppe im April 2009 im

    Klinikum reservieren wollte, er-

    klärte ihm der Geschäftsführer,

    das Klinikum stelle Gewerkschaf-

    ten seine Räumlichkeiten nicht

    zur Verfügung.

    Das Vorgehen gegen ver.di in

    Plauen wird vom Vorsitzenden der

    Fresenius-Helios-Geschäftsfüh-

    rung, Dr. Francesco De Meo,

    gedeckt. Bei allen Krankenhaus-

    konzernen kann sich ver.di als

    Gewerkschaft normal betätigen.

    Bei Helios werden die Regeln des

    Anstands verletzt, wenn der Tarif-

    partner ver.di behandelt wird wie

    ein Aussätziger. Klinikum-Be-

    schäftigte, die sich als Gewerk-

    schaftsmitglied in ihrem Haus

    treffen wollen, um gewerkschaft-

    liche Arbeit zu besprechen, wer-

    den vor die Tür gewiesen. Gleich-

    zeitig will Helios als bester unter

    den Klinikkonzernen gelten,

    wenn es um Privatisierungen

    geht. Das passt nicht zusammen.

    Ein privates Wirtschaftunterneh-

    men ist kein demokratiefreier

    Raum und gewerkschaftliche Ar-

    beit im Betrieb ist Bestandteil der

    sozialen Demokratie. �

    Gisela Mende, ver.di Sachsen,

    Sachsen-Anhalt, Thüringen

    »Gewerkschaftsfresser« Helios in Plauen

    KA

    DE

    LOR

    CH

    , H

    AN

    NO

    VE

    R

  • Damp Holding AG

    Die Tarifverhandlungen für die

    Auszubildenden bei der Damp Hol-

    ding AG konnten zu einem guten

    Ende gebracht werden. Für die

    Auszubildenden der Berufsgrup-

    pen Gesundheits- und Kranken-

    pflege, Hebammen und Opera-

    tionstechnischer Assistenten sowie

    alle Auszubildenden, die unter das

    Berufsbildungsgesetz fallen, gel-

    ten diese Tarifverträge.

    Es wurden ein Manteltarifvertrag,

    in dem u.a. Urlaub, Arbeitszeit,

    Entgeltfortzahlung im Krankheits-

    fall, Freistellung vor der Prüfung

    etc. geregelt ist, und ein Entgelt-

    tarifvertrag vereinbart. Eine Jah-

    ressonderzahlung erhalten die

    Auszubildenden ebenfalls.

    2009 wird allerdings nur den

    Gewerkschaftsmitgliedern das

    volle »Weihnachtsgeld« ausge-

    zahlt.

    Unser Ziel, die Ausbildungs-

    vergütungen auf das Niveau des

    TVöD anzuheben, wird in vier

    Schritten erreicht. Der erste An-

    passungsschritt erfolgte am

    1.4.2009. Dadurch erhöhen sich

    zum Beispiel die Vergütungen für

    KrankenpflegeschülerInnen in

    Stralsund im ersten Jahr um mehr

    als 500 Euro auf 725,58 Euro!

    Weitere Anpassungsschritte folgen

    zum Januar 2010 und 2011. Ende

    2011 werden die jetzigen TVöD-

    Vergütungen erreicht.

    Ein Erfolg der nur möglich war,

    weil sich viele Auszubildende in

    ver.di organisiert haben. Aus ihrer

    Mitte hatte sich eine Tarifkommis-

    sion gebildet, die die Interessen

    der Azubis konsequent vertreten

    hat. Die Auszubildenden haben

    ihre Interessen selber in die Hand

    genommen und nicht gewartet,

    bis ihre Interessen von anderen

    vertreten werden. �

    Oliver Dilcher, ver.di-Bundes-

    verwaltung

    Paracelsus

    Seit dem 1. April 2009 gilt für

    die Auszubildenden bei den Para-

    celsus-Kliniken ein eigenständiger

    Tarifvertrag. Er gilt für die Aus-

    zubildenden nach dem Berufs-

    bildungsgesetz sowie nach dem

    Krankenpflegegesetz.

    Mehr Geld

    Die Ausbildungsvergütung beträgt

    seit dem 1.4.2009:

    Pflege BBiG

    1. Jahr 807 Euro 687,34 Euro

    2. Jahr 867 Euro 736,15 Euro

    3. Jahr 966 Euro 780,93 Euro

    4. Jahr 843,06 Euro

    Zeitzuschläge werden entspre-

    chend dem Manteltarifvertrag

    Paracelsus gezahlt; also z.B. Feier-

    tagszuschlag von 35%, Sonntags-

    zuschlag von 25%.

    Die Jahressonderzahlung (»Weih-

    nachtsgeld«) beträgt 50% zuzüg-

    lich einer Ergebnisbeteiligung.

    Bei Bestehen der Abschlussprü-

    fung bis einschließlich der Note

    »befriedigend« wird eine Ab-

    schlussprämie von 500 Euro ge-

    zahlt.

    Klarheit für die Übernahme

    nach der Ausbildung

    Spätestens 6 Monate vor dem

    Ende der Ausbildung muss der

    Arbeitgeber erklären, ob eine

    Übernahme erfolgt.

    Erholung muss sein

    Der Urlaubsanspruch beträgt bis

    zum 30. Lebensjahr 26 Arbeits-

    tage, bis zum 40. Lebensjahr

    29 Arbeitstage, dann 30 Arbeits-

    tage.

    Sonstige Regelungen

    Weiter sind Fragen zum Zeugnis,

    dem Ausbildungsvertrag etc. ge-

    regelt. �

    Gabriele Gröschl-Bahr, ver.di-

    Bundesverwaltung

    Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009

    TarifpolitikAzubi-Tarifverträge unter Dach und Fach

    �10

    JUP

    PST

    IER,

    NC

    HE

    N

    ING

    ET

    HA

    MM

    , B

    RE

    ME

    RH

    AV

    EN

    FRE

    ES

    TY

    LE

  • Die Ausbildung zur Psychologi-

    schen Psychotherapeutin bzw. zum

    Kinder- und Jugendlichenpsycho-

    therapeuten sieht nach Abschluss

    des Hochschulstudiums eine prak-

    tische Tätigkeit zwingend vor, die

    der Approbation voranzugehen

    hat. Diese gesetzliche Vorgabe

    sieht eine Bezahlung nicht vor.

    Die Konsequenz ist, dass viele

    Arbeitgeber diese ausgebildeten

    PsychologInnen, SozialpädagogIn-

    nen oder PädagogInnen gerne als

    Arbeitskräfte nutzen, diese aber

    nicht entsprechend bezahlen.

    Ein Umstand, der sich in der

    Damp Holding AG dank unserer

    Tarifverhandlungen nun geändert

    hat. In Damp sind die PsychologIn-

    nen überdurchschnittlich gut in

    ver.di organisiert. Dies hat sich

    jetzt für diese Berufsgruppe aus-

    gezahlt.

    Der abgeschlossene Tarifvertrag

    für PraktikantInnen* beinhaltet

    eine Vergütung für die Psychologi-

    schen PsychotherapeutInnen in

    Höhe von 1.460 Euro brutto. Ver-

    bindlich festgelegt sind weiterhin

    die regelmäßige Arbeitszeit, Erho-

    lungsurlaub, Entgeltfortzahlung

    im Krankheitsfall etc.

    Es bleibt zu hoffen, dass dieses

    Beispiel Schule macht und die Kol-

    leginnen und Kollegen, die diese

    Ausbildung realisieren, auch an-

    derswo ein existenzsicherndes Ein-

    kommen während der Ausbildung

    erhalten. �

    Oliver Dilcher, ver.di-Bundes-

    verwaltung

    * Der TV gilt auch für alle PraktikantIn-nen der Berufe Sozialarbeiter, Sozial-pädagogen, Heilpädagogen, Masseureund Medizinische Bademeister.

    Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009

    TarifpolitikErstmals tarifiert: PPiA erhalten Vergütung!

    Zu PPiA siehe

    auch Infodienst

    42, S. 25f. und

    38, S. 29

    �11

    Mit dieser Forderung der Arbeit-

    geber wurde ver.di erstmals bei

    den laufenden Tarifverhandlungen

    in Leipzig und Kronach konfron-

    tiert. Begründet wurde diese aus

    Sicht der Arbeitgeber zwingende

    Regelung mit der Wirtschaftskrise

    und den Regelungen, die jetzt bei

    Daimler und anderswo vereinbart

    worden seien.

    Einmal abgesehen davon, dass

    wir uns nicht im Bereich der Auto-

    industrie bewegen, sondern im Be-

    reich der Gesundheitswirtschaft,

    ist diese Forderung schlicht skan-

    dalös. Auf Bilanzpressekonferen-

    zen berichtet der Vorstandvorsit-

    zende Herr Pföhler voller Stolz von

    immer höheren Gewinnen, die im

    Konzern erwirtschaftet werden

    (zuletzt über 31 Mio. Euro im

    Quartal, damit deutlich mehr als

    geplant) und auf der anderen

    Seite werden die Verhandlungs-

    führer offensichtlich nicht nur vom

    Vorstand angewiesen, vorsorglich

    Gehaltsabsenkungen für den Fall

    von Ertragseinbrüchen zu verein-

    baren. Und das, obwohl Herr

    Pföhler erklärt hat, die Finanzkrise

    schlage auf den Bereich der Ge-

    sundheitswirtschaft nicht durch.

    Hier drängen sich geradezu

    Fragen auf:

    � Hat der Hauptaktionär Sorge um

    seine Dividende und soll diese

    durch den Lohnverzicht der Be-

    schäftigten gesichert werden?

    � Sind 130 Millionen Euro Gewinn

    nicht genug?

    � Warum sollen in Betrieben wie

    Herzzentrum Leipzig, Meiningen

    oder Park-Krankenhaus Leipzig

    keine Westlöhne gezahlt wer-

    den? (Alle drei Häuser haben

    2008 einen Gewinn von mehr

    als 40 Mio. Euro realisiert.)

    � Warum zahlt der Konzern in der

    Uniklinik Gießen-Marburg (siehe

    »Vor Ort« in diesem Infodienst)

    sogar über TVöD-Niveau und im

    Osten sollen sich die Kollegen

    mit 20 bis 25% weniger Gehalt

    für die gleiche Arbeit zufrieden

    geben?

    � Sind diese Betriebe nur die

    »Cash-Cow« oder …?

    Wir meinen:

    Es ist unanständig, in der Krise nur die Inter-

    essen der Aktionäre im Auge zu haben. Jeder

    Euro, den wir in Tarifverhandlungen erstreiten,

    geht direkt in den Konsum und sichert Arbeits-

    plätze bei uns und anderswo.

    Die Kultur der Gier: Ist sie im Konzern ange-

    kommen? Bestimmt sie das Denken und Han-

    deln der Führungskräfte? Harter Tobak? Nein!

    Hart ist es, trotz anerkannt gut laufender

    Geschäfte den MitarbeiterInnen ihren Anteil

    weiterhin vorenthalten zu wollen.

    Immer mehr Kolleginnen und Kollegen haben

    dies erkannt und wehren sich.

    � In Leipzig und Meiningen haben sich mehr

    als 750 Kolleginnen und Kollegen am Warn-

    streik beteiligt. Diesen Rückenwind brauchen

    die Tarifkommissionen am Verhandlungstisch.

    � In den letzten Monaten haben sich fast 1.000

    Rhön-Kolleginnen und -Kollegen in ver.di neu

    organisiert und es werden jeden Tag mehr. In

    vielen Betrieben sind wir als Gewerkschaft

    jetzt aktions- und handlungsfähig geworden.

    Leider noch nicht überall, aber wir werden

    jetzt, dort wo wir stark sind, ernst genom-

    men von den Arbeitgebern.

    Wer jetzt ver.di stark macht, stärkt uns alle! �

    Oliver Dilcher, ver.di-Bundesverwaltung

    Rhön AG fordert tarifliche Absenkungsklauseln

  • Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009

    Tarifpolitik

    �12

    ver.di hat nach intensiver Diskus-

    sion mit seinen Mitgliedern be-

    schlossen, den bestehenden An-

    wendungstarifvertrag mit dem

    Sana-Klinikum Lichtenberg zum

    31. Dezember 2009 zu kündigen.

    Zusätzlich wurde der Vorschalt-

    tarifvertrag zur Arbeitszeit, der die

    Grundlage für die Bereitschafts-

    dienste ist, zum 31. März 2009

    gekündigt.

    Erste Sondierungsverhandlung

    Die Tarifvertragsparteien haben

    sich darauf verständigt, ohne Zeit-

    druck eine erste Sondierung zur

    möglichen Überleitung der Be-

    schäftigten in die zwischen ver.di

    und den Sana Kliniken AG abge-

    schlossenen Konzerntarifverträge

    durchzuführen. In der ersten Son-

    dierung im Klinikum Lichtenberg

    hat ver.di seine tariflichen Vorstel-

    lungen dargelegt.

    Beibehaltung der

    38,5-Stunden-Woche

    Konkret haben wir die Beibehal-

    tung der 38,5-Stunden-Woche

    eingefordert. Der Arbeitgeber hat

    vorgeschlagen, die gültigen

    Konzernvergütungstabellen auf

    der Basis einer 40-Stunden-Woche

    anzuwenden.

    Diese offensichtliche Lohn-

    kürzung von ca. 3,8% für alle

    Beschäftigten haben wir strikt

    abgelehnt.

    Es ist schon eine schwer verdau-

    liche Kost, dass die Beschäftigten

    im Klinikum Lichtenberg im

    20. Jahr nach der Wiedervereini-

    gung wieder 40 Stunden in der

    Woche arbeiten sollen.

    Zudem wird eine Verlängerung

    der wöchentlichen Arbeitszeit in

    der Perspektive auch zu einem

    Abbau des nicht-ärztlichen Per-

    sonals führen.

    Keine unterschiedliche Bezah-

    lung in der Managementzentrale

    Die Vertreter/innen der Sondie-

    rungskommission haben überdies

    deutlich gemacht, dass die unter-

    schiedliche Bezahlung in der

    Managementzentrale nicht weiter

    akzeptiert wird.

    Es liegt jetzt an den Beschäftig-

    ten, sich in die Diskussion einzu-

    mischen und ihre Interessen aktiv

    durch eine Mitgliedschaft in ver.di

    zu vertreten.

    Betriebsversammlungen

    Am 13.5.2009 werden die

    Beschäftigten der Management-

    zentrale und am 27.5.2009 alle

    weiteren Beschäftigten des

    Klinikums Lichtenberg in Betriebs-

    versammlungen über den aktuel-

    len Stand der Verhandlungen

    durch ihre ver.di-Vertreter/innen

    informiert.

    Alle Beschäftigten sind jetzt auf-

    gefordert, gemeinsam mit ver.di

    für eine Verbesserung der Arbeits-

    bedingungen einzutreten. Denn

    ohne aktive Unterstützung der

    Beschäftigten ist eine bessere

    Bezahlung nicht durchsetzbar!

    Bisher werden alle Beschäftigten

    noch auf dem Tarifniveau des

    BAT-O von 2003 vergütet – und

    das trotz einer ausgezeichneten

    wirtschaftlichen Ertragslage.

    Vielleicht ist ja der 6-jährige

    Lohnverzicht einer der Garanten

    für die hervorragende wirtschaft-

    liche Situation?

    Oder muss der schon längst

    vollzogene Tarifabschluss der

    Ärzte/innen durch alle anderen

    Beschäftigten noch erarbeitet

    werden? �

    Dirk Völpel-Haus, ver.di-Bundes-

    verwaltung

    Sana-Klinikum Lichtenberg: Kündigung des Anwendungstarifvertrages

    Zum Sana-Kon-

    zerntarifvertrag

    siehe Infodienst

    44, S. 14ff.

    RE

    NA

    TE

    STIE

    BIT

    Z, P

    OT

    SD

    AM

    KA

    DE

    LOR

    CH

  • Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009 �13

    * Zum BAG-

    Urteil siehe S. 26

    in diesem Info-

    dienst.

    Am 21./22. April 2009 haben die

    Tarifverhandlungen für das KfH

    und die GML AG begonnen. Der

    Vergütungstarifvertrag wurde von

    ver.di zum 30. Juni 2009 gekün-

    digt. Die ver.di-Tarifkommission

    hat eine Forderung von 150 Euro

    Erhöhung der Tabellen beschlos-

    sen. Zusätzlich wurde die Forde-

    rung einer Vorteilsregelung für

    ver.di-Mitglieder eingebracht.

    Bereits vor Übermittlung der

    Forderungen haben die Arbeit-

    geber einen Katalog massiver

    Verschlechterungen im Mantel-

    tarifvertrag an ver.di übergeben.

    Begründung: Sie wollen Spiel-

    räume für Gehaltserhöhungen

    schaffen. Das heißt: Die Beschäf-

    tigten sollen ihre Gehaltserhöhung

    selbst bezahlen!

    Das Spiel »Aus der rechten

    Tasche in die linke Tasche«

    wird ver.di nicht mitmachen!

    So fordern die Arbeitgeber:

    � Verzicht auf 4 Tage Urlaub

    beim KfH,

    � Abschaffung des arbeitsfreien

    Tages, der seit 2009

    wieder gegeben

    werden muss,

    � Wegfall von drei

    Arbeitsbefreiungs-

    tagen,

    � Verlängerung

    der Arbeitszeit auf

    39,25 Std.,

    � Arbeitszeitflexibilisie-

    rung beim KfH mit

    Verschiebung der Aus-

    zahlung von Zuschlägen,

    � freie Versetzungsmöglichkeiten

    der Beschäftigten.

    Zur Begründung ihrer Forderungen

    verwiesen die Arbeitgeber auf die

    angeblich schlechte Situation des

    KfH und in Folge auch der GML,

    die durch den zu geringen Patien-

    tenzuwachs entstanden sei. Eine

    Verantwortung der Management-

    ebene wird abgelehnt.

    Was die Arbeitgeberseite dazu

    beiträgt, um die Situation zu ver-

    bessern, bleibt im Wesentlichen

    unklar.

    ver.di fordert 150 Euro

    Dies entspricht durchschnittlich

    5% Vergütungserhöhung. Im Ver-

    gleich anderer Tarifbereiche mit

    Forderungen um die 8% hat die

    ver.di-Tarifkommission bereits ver-

    antwortungsbewusst auf die Situa-

    tion im KfH reagiert.

    ver.di fordert Vorteilsregelung

    für ver.di-Mitglieder

    In Frage kommen hier entweder

    ein materieller Betrag oder freie

    Tage, die nur diejenigen erhalten,

    die auch tarifgebunden sind –

    sprich ver.di-Mitglieder. In vielen

    Unternehmen gibt es diese bereits.

    Das Bundesarbeitsgericht hat die

    Rechtmäßigkeit einer solchen

    Regelung bestätigt.*

    Eine solche Regelung rechnet

    sich auch für den Arbeitgeber:

    Würde das KfH z.B. die beste-

    hende Urlaubsregelung nur für

    die tarifgebundenen Beschäftigten

    anwenden, so könnten sie mehr

    als 3 Mio. Euro einsparen:

    � ver.di-Tarifvertrag (gilt nur für

    Mitglieder): 34 Arbeitstage

    Urlaub,

    � Nichtmitglieder haben Anspruch

    auf 24 Werktage (Bundesurlaubs-

    gesetz).

    ver.di fordert Verbesserungen

    des Manteltarifvertrages

    Bei der Vorstellung der Arbeit-

    geber ihres Abbau-Kataloges hat

    ver.di zu jedem einzelnen Punkt

    ihre Ablehnung deutlich formu-

    liert. Das Lieblingswort der Arbeit-

    geber bei ihren Begründungen war

    und ist: »Im Fremdvergleich mit

    anderen Tarifbereichen …« hätten

    die Beschäftigten beim KfH und

    der GML zu viel an tariflichen An-

    sprüchen.

    Deshalb hat auch ver.di den

    Fremdvergleich vorgenommen und

    festgestellt: Die Freizeitansprüche

    sind nicht unterschiedlich. Aber es

    fehlen einige Regelungen wie z.B.

    � Zahlung eines Krankengeld-

    zuschusses nach Auslaufen der

    Lohnfortzahlung,

    � bessere Eingruppierung durch

    Fachweiterbildungen,

    � Arbeitsbefreiung für die Inan-

    spruchnahme nach dem Pflege-

    zeitgesetz,

    � Tarifvertrag für Auszubildende.

    Diese Forderungen haben wir in

    die Tarifverhandlung eingebracht.

    Am 2./3. Juni 2009 werden die

    Tarifverhandlungen fortgesetzt. �

    Gabriele Gröschl-Bahr, ver.di-

    Bundesverwaltung

    KfH und GML: Beschäftigte sollenVergütungserhöhung selbst bezahlen!

    KfH = Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V.(gegründet 1969 als Kuratorium für Heimdialyse): In den mehr als200 KfH-Nierenzentren arbeiten ca. 7.500 MitarbeiterInnen imärztlichen und pflegerischen Bereich. In den KfH-Einrichtungenwerden etwa 30 Prozent der ca. 70.000 DialysepatientInnen inDeutschland behandelt.

    GML AG = Aktiengesellschaft für Medizintechnik und Logistik-management: Das KfH-Tochterunternehmen bietet für medizini-sche Einrichtungen und Organisationen Dienstleistungen an(Medizintechnik, Logistik-, Qualitäts-, Gebäude- und Betriebs-management) und beschäftigt ca. 250 MitarbeiterInnen.

    Die Tarifverhandlungen finden für beide Unternehmen zeitgleichstatt. �

    Tarifrunde 2009 hat begonnen: Arbeitgeber verweigern Angebot

    zur Erhöhung der Vergütung, stattdessen fordern sie massive

    Verschlechterungen im Manteltarifvertrag

    RE

    NA

    TE

    STIE

    BIT

    Z, P

    OT

    SD

    AM

    Tarifpolitik

  • Im März 2009 hatte sich die

    ver.di-Tarifkommission der Allge-

    meinen Hospitalgesellschaft

    AG (AHG AG) zur Vorberei-

    tung der diesjährigen Tarif-

    runde getroffen. Nach inten-

    siver Diskussion haben die

    Mitglieder folgenden Beschluss

    gefasst:

    � Die anstehende Lohn- und

    Gehaltsrunde soll eine spürbare

    Anhebung für alle Beschäftigten

    beinhalten. Insbesondere soll die

    derzeit noch bestehende unter-

    schiedliche Bezahlung im Bereich

    der neuen Bundesländer aufge-

    hoben werden.

    � Die Tarifkommission schlägt

    vor, in einer parallel tagenden

    gemeinsamen Arbeitsgruppe die

    zukünftige Entgeltordnung für alle

    Beschäftigten der AHG AG bis

    zum 31.12.2009 verbindlich zu

    verhandeln.

    � Die Tarifkommission fordert

    den Arbeitgeber auf, auch die Be-

    schäftigten der AHG Care in die

    zukünftigen Konzerntarifverträge

    mit aufzunehmen.

    Nach dem Tarifauftakt im April

    wurden die Verhandlungen am

    6. Mai 2009 fortgesetzt.

    Angebot der AHG

    Nach dem Angebot der AHG soll

    die Vergütung für alle Beschäftig-

    ten um 2,8% angehoben werden.

    Die Laufzeit des Tarifvertrages soll

    12 Monate betragen. Die AHG hat

    die Forderung von ver.di nach

    einem Sonderbonus für die Mit-

    glieder der Gewerkschaft im

    Grundsatz anerkannt.

    ver.di hat der AHG unterschiedli-

    che Vorschläge gemacht, wie eine

    solche Zusatzleistung für ver.di-

    Mitglieder aussehen könnte. Im

    Gespräch sind eine Einmalzahlung

    oder die Gewährung eines Zu-

    schusses im Falle von Urlaub.

    Denn die Gewerkschaftsmitglieder

    bei der AHG finanzieren durch

    ihren Beitrag alleine die laufenden

    Tarifverhandlungen.

    ver.di-Sonderregelung

    Bisher haben alle nicht organi-

    sierten Beschäftigten ebenso von

    den abgeschlossenen Tarifverträ-

    gen durch ver.di profitiert. Dies ist

    aber keine Selbstverständlichkeit!

    Alle noch nicht in ver.di organi-

    sierten Beschäftigten sind nun

    aufgefordert, uns auch zu unter-

    stützen. Denn es zeichnet sich ab,

    dass die Sonderleistung für ver.di-

    Mitglieder nur dann gezahlt wird,

    wenn man sich bis zu einem be-

    stimmten Zeitpunkt in ver.di orga-

    nisiert hat.

    Bewertung durch ver.di

    Die Verhandlungskommission

    begrüßt es an dieser Stelle aus-

    drücklich, dass sich die AHG bereit

    erklärt, eine solche Regelung mit

    ver.di zu vereinbaren. Dies ist ein

    positives Signal in Richtung der

    ver.di-Mitglieder.

    Die ver.di-Verhandlungskommis-

    sion hat aber trotz dieses positiven

    Teilaspektes das Gesamtvolumen

    des Angebotes der AHG nach

    intensiver Beratung als nicht aus-

    reichend zurückgewiesen. Wir

    haben den Arbeitgeber noch ein-

    mal darauf hingewiesen, dass die

    Lohnerhöhungen in den letzten

    Jahren niedrig waren. Daher er-

    warten die Mitglieder in diesem

    Jahr eine deutliche und spürbare

    Erhöhung ihrer Vergütungen.

    Weiterer Verhandlungsverlauf

    Da eine Gesamteinigung den-

    noch in greifbarer Nähe scheint,

    haben sich die Verhandlungspart-

    ner auf einen zeitnahen weiteren

    Verhandlungstermin am 10.6.2009

    in Düsseldorf geeinigt. Die ver.di-

    Tarifkommission wird dann am

    25.6.2009 über den Verhand-

    lungsstand informiert und das

    weitere Vorgehen festlegen.

    AHG Care

    Für die Beschäftigten der AHG

    Care findet eine eigenständige

    erste Sondierung am 25.6.2009

    statt. Dort wird verhandelt, ob

    und in welcher Weise die Beschäf-

    tigten in die laufende Tarifver-

    handlung einbezogen werden. �

    Dirk Völpel-Haus, ver.di-Bundes-

    verwaltung

    Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009

    TarifpolitikAHG: Tarifrunde 2009

    �14

    AH

    G A

    G,

    PR

    ES

    SE

    Die Allgemeine Hospitalgesellschaft AG (Sitz Düsseldorf) betreibt

    über 45 Rehabilitationskliniken, Therapiezentren und Ambulan-

    zen mit ca. 4.500 Plätzen in 11 Bundesländern (www.ahg.de)

    und hat fast 3.000 Beschäftigte. AHG Care ist ein Tochterunter-

    nehmen der AHG (51% Mehrheit) mit ca. 500 Beschäftigten im

    Bereich Facility Management (Küche, Reinigung etc.). � VER.D

    IS

    AA

    R(3

    )

  • Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009

    Tarifpolitik

    �15

    Tarifkommission lehnt Forde-

    rung der Arbeitgeber einstim-

    mig ab!

    In der Tarifverhandlung am

    30./31. März 2009 zeigten die

    Arbeitgeber ihr wahres Gesicht.

    Wortbruch bei der Frage, für

    welche Kliniken der

    Tarifvertrag gelten soll

    Die Kliniken Langen, Seligen-

    stadt, Lich, Südpfalzkliniken,

    St. Augustin, Paulinenklinik Wies-

    baden, Lindenlohe und Schwalm-

    Eder sollen ausgenommen werden.

    Bei Aufnahme der Tarifverhand-

    lung gab es eine gemeinsame

    Abstimmung, dass diese Kliniken

    selbstverständlich einzubeziehen

    sind. Davon wollen die Arbeit-

    geber heute nichts mehr wissen.

    Asklepios hat ver.di mittlerweile

    diese Auffassung auch schriftlich

    mitgeteilt. Damit zeigen sie ihr

    wahres Gesicht: Asklepios ist ein

    unzuverlässiger Verhandlungs-

    partner!

    Weiterhin gibt es keine Einigung

    für die Einbeziehung der sog.

    Mischhäuser Akut/Reha. Asklepios

    verweigert auch hier die Geltung

    des Tarifvertrages. ver.di fordert

    die uneingeschränkte Geltung des

    Tarifvertrages für diese Kliniken.

    Arbeitszeitverlängerung

    gefordert

    Asklepios fordert eine Arbeits-

    zeit von 40 Stunden wöchentlich.

    Die Kliniken, die in West und Ost

    ihre bisherige Arbeitszeit von

    38 Std. bzw. 38,5 Std. beibehalten

    wollen, sollen dies mit Gehalts-

    verzicht bezahlen.

    Begründet wird dies mit einer

    angeblich erforderlichen identi-

    schen Regelung der Arbeitszeit für

    Ärztinnen und Ärzte. Hierfür hat

    Asklepios allerdings die Gehälter

    entsprechend erhöht. Diese liegen

    um 1,6% höher als im öffent-

    lichen Dienst. Ein Angebot, die

    Gehälter aller Beschäftigten ent-

    sprechend zu erhöhen, liegt ver.di

    natürlich nicht vor.

    Im Gegenteil: Mit einer Arbeits-

    zeitverlängerung werden um-

    gehend Personalreduzierungen

    verbunden. Die höchste Produk-

    tivitätssteigerung bei höchster

    Belastung wird von den Arbeit-

    gebern ignoriert, sogar noch mit

    Gehaltskürzung bestraft.

    In allen anderen großen Klinik-

    konzernen sowie im öffentlichen

    Dienst gibt und gab es keine Ar-

    beitszeitverlängerung. Auch bei

    Asklepios wird es mit ver.di keine

    Arbeitszeitverlängerung geben.

    Heuern und Feuern

    über Befristungen

    Auch zu Befristungen gab es

    keine Einigung – im Gegenteil!

    Jetzt will Asklepios den vollständi-

    gen Verzicht auf jegliche Regelung

    zum Abschluss von befristeten

    Arbeitsverhältnissen. Sie haben er-

    klärt, dass nur noch befristet ein-

    gestellt werden soll, und begrün-

    den dies mit der Finanzkrise.

    Asklepios schwimmt im Geld,

    steigert ihre Gewinne zu Lasten

    des Personals und jammert. Das

    ist unredlich! Bis jetzt gibt es

    keine negativen Auswirkungen der

    Bankenkrise auf die Krankenhaus-

    finanzierung. Es gibt jedoch nega-

    tive Auswirkungen für die Be-

    schäftigten bei Asklepios. Diesen

    ist endlich Einhalt zu gebieten.

    Es reicht!

    Die Tarifkommission hat in ihrer

    Sitzung am 16./17. April 2009 das

    Verhalten der Arbeitgeber auf das

    Schärfste kritisiert und die Forde-

    rungen abgelehnt.

    Wir fordern

    � Einhaltung der Zusage für den

    Geltungsbereich der Kliniken!

    � Keine Arbeitszeitverlängerung!

    � Klarheit bei Befristung: Das un-

    befristete Arbeitsverhältnis ist

    die Regel!

    Nichts Neues am 13. Mai 2009

    Einziger Tagesordnungspunkt:

    Für welche Kliniken soll der kon-

    zernweite Tarifvertrag gelten?

    ver.di hat Asklepios aufgefor-

    dert, die gemeinsame Vereinba-

    rung bei Aufnahme der Tarifver-

    handlungen umzusetzen und alle

    Akut-Kliniken in den Geltungs-

    bereich aufzunehmen.

    Bis zum 15. Juni 2009 wollen die

    Arbeitgeber nun klären, ob sie die

    Vollmachten der Kliniken dazu

    haben oder sie damit wortbrüchig

    bleiben und der Vorwurf eines un-

    zuverlässigen Verhandlungspart-

    ners bestehen bleibt. �

    Gabriele Gröschl-Bahr, ver.di-

    Bundesverwaltung

    Asklepios-Akutkliniken: Wortbruch der Arbeitgeber!

    Für viele Kliniken soll der Tarifvertrag nicht gelten –

    und dann noch Arbeitszeitverlängerung gefordert!

    Siehe auch Info-

    dienst 44, S. 18,

    43, S. 53,

    42, S. 21,

    40, S. 26,

    38, S. 25,

    37, S. 20,

    36, S. 25,

    35, S. 36 und

    32, S. 39/40

    GE

    OR

    GS

    CH

    ULZ

    E-Z

    IEH

    AU

    S

  • Streiken für einen Tarifvertrag

    – Arbeitgeber verlegen sich

    aufs Drohen

    Streik- und Aktionswoche in der

    Diakonie: In der ersten Maiwoche

    legten über 250 Beschäftigte in

    verschiedenen Einrichtungen der

    Diakonie die Arbeit nieder. An

    Unterstützungsaktionen nahmen

    rund 2000 Kolleginnen und Kolle-

    gen teil. Die Diakonie-Beschäftig-

    ten forderten mit den Warnstreiks

    die Arbeitgeber auf, mit ver.di

    über einen Tarifvertrag zu verhan-

    deln, der dem Niveau des Tarifver-

    trages für den öffentlichen Dienst

    (TVöD) entspricht. Das lehnt der

    Verband diakonischer Dienstgeber

    in Deutschland (VdDD) bisher ab.

    »Wer seinem Maultier kein Fut-

    ter gibt, geht bald zu Fuß« – das

    war eine der Parolen, die Beschäf-

    tigte der Diakonie während der

    Aktionstage auf Plakate geschrie-

    ben hatten. Auf anderen stand:

    »Gottes Lohn allein macht nicht

    satt« oder »Tarifvertrag jetzt –

    das Paradies später«. Das Ziel

    der Aktionen: Ordentliche Lohn-

    erhöhungen und eine Absiche-

    rung durch einen Tarifvertrag. Die

    Arbeitgeber sollen an

    den Verhandlungstisch

    und einen Tarifvertrag

    unterschreiben.

    Ob Johanneswerk oder das

    Ev. Krankenhaus in Bielefeld, ob

    Jugend- oder Altenhilfe Birkenhof

    in Hannover, ob die Werkstätten

    Märkischer Kreis, die Ev. Jugend-

    hilfe Friedenshort oder die Mos-

    bacher Anstalten – in sieben Ein-

    richtungen der Diakonie in drei

    Bundesländern kam es zwischen

    dem 4. und dem 6. Mai zu Streiks.

    »Wir waren dabei«, bilanziert

    einer der Teilnehmer den Streik

    und lächelt. Wie seine Kolleginnen

    und Kollegen, die mitgestreikt ha-

    ben, ist er stolz und zufrieden dar-

    über, dass sie ihren Unmut über

    die Haltung der Diakonie als Ar-

    beitgeber deutlich gemacht haben.

    Um was geht es?

    Die diakonischen Einrichtungen

    setzen weiter auf den Dritten

    Weg. Das heißt: Sie weigern sich,

    Tarifverträge abzuschließen. Die

    Beschäftigten werden nach den

    Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)

    des diakonischen Werkes der

    Evangelischen Kirche in Deutsch-

    land (EKD) bezahlt. Seit 2004

    wurde die Tabelle nicht mehr er-

    höht. Es gab nur Einmalzahlungen.

    Die Folge: Krankenschwestern

    oder Pfleger, die in einem Kran-

    kenhaus der Diakonie arbeiten,

    verdienen deutlich weniger als die

    Kolleginnen oder Kollegen eines

    städtischen Krankenhauses oder

    einer Uniklinik. Am stärksten

    benachteiligt aber sind die

    geringer qualifizierten Berufs-

    gruppen und Beschäftigte im

    Osten.

    Hinzu kommt: In den ver-

    gangenen Jahren schlossen

    sich Kliniken der Diakonie zu-

    sammen, wobei die einen nach

    TVöD bezahlen, die anderen

    nach AVR. Inzwischen vermischen

    sich die Teams. Und so machen

    auf einer Station, in einer Einrich-

    tung Frauen und Männer die glei-

    che Arbeit, werden aber unter-

    schiedlich bezahlt. Das betrifft

    auch die neuen Mitarbeiterinnen

    und Mitarbeiter, die nach den nie-

    drigeren Arbeitsvertragsrichtlinien

    bezahlt werden.

    Doch das ist noch nicht alles:

    Die Diakonie ist nach wie vor im

    Ausgründungsfieber. Vor allem

    Servicebetriebe sind davon betrof-

    fen. Zudem greifen die Einrichtun-

    gen auf Leiharbeitsfirmen zurück –

    oder sie gründen gar selbst solche

    Firmen, dann allerdings außerhalb

    der Diakonie. Unterm Strich sen-

    ken sie so die Löhne und schaffen

    die betriebliche Altersvorsorge ab.

    »Immer wieder appellieren die

    Chefs der Diakonie an die Moral

    der Beschäftigten, an deren Ver-

    antwortung und an deren Bereit-

    schaft, sich für die Hilfsbedürfti-

    gen aufzuopfern«, klagt ein

    Beschäftigter. Doch für die Diako-

    nie als Unternehmen gelten solche

    Leitsätze offenbar nicht. Dann

    zählt nur noch betriebswirtschaft-

    liches Management, die Verant-

    wortung für die Beschäftigten

    wird zur Nebensache.

    Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009

    Tarifpolitik

    »Wir waren dabei« – Beschäftigte der Diakonie wehren sich

    �16

    Siehe auch Info-

    dienst 43, S. 30,

    42, S. 22,

    40, S. 22 und

    39, S. 22

    Zum Streikrecht

    siehe auch Info-

    dienst 36, S. 15

    Sie suchen

    billigeUnterkunftmit Frühstück?

    Warum?� Weil auch die diakonischen Arbeitgeber IhresGastlandes Bremen uns Beschäftigten dieüberfällige Lohnanpassung schuldig bleiben.� Weil Lohnabschlüsse anderer Sozialverbändewie z.B. Caritas, öffentlicher Dienst nicht über-nommen wurden.

    � Weil uns die diakonischen Arbeitgeber mitEinmalzahlungen statt einer Lohnerhöhungabspeisen.� Weil uns die letzte Lohnerhöhung im Juli 2004gewährt wurde.� Weil wir einen Reallohnverlust von über 8% zubeklagen haben.

    Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Stimme! Tragen Sie unser Anliegen in IhreKirchengemeinden und diakonischen Werke!Lassen wir die diakonischen Arbeitgeber nicht zu»Billigheimern« verkommen!

    Wir auch!Demnächst, nicht nurzum Kirchentag!

    Vereinte

    Dienstleistungs-gewerkschaft

    v.i.S.d.P. ver.di Bremen-Nordniedersachsen,Uwe Schmid, Bahnhofsplatz 22-28, 28195 Bremen,Tel. 0421 / 3301-137, [email protected]: freeStyle grafik, Hannover+ We k t t B

    Flyer des ver.di-Bezirks Bremen-

    Nordniedersachsen zum Kirchentag

    Tarifbewegung Diakonie

    Soziale Arbeit ist mehr wert

    Gesundheit, Soziale Dienste,Wohlfahrt und Kirchen

    VereinteDienstleistungs-gewerkschaft

    Streikrecht ist GrundrechtAuch für Beschäftigte der Diakonie ver.di hat im August 2008 den Arbeitgeberverband

    VdDD zu Tarifverhandlungen aufgefordert, die dieser

    ablehnte. Deshalb gab es im Oktober erste Warnstreiks.

    Die Arbeitgeber haben versucht, die Warnstreiks zu

    verhindern, in dem sie ihre Mitarbeiter/innen bedroh-

    ten und unter Druck setzten.

    Man ging sogar so weit, die Teilnahme am Streik als »rechts-

    widrig« verbieten zu wollen und drohte mit Abmahnungen bis hin

    zu fristlosen Kündigungen unter Missachtung des Grundgesetzes.

    Dreist behaupteten sie: »Arbeitskampfmaßnahmen in Kirche

    und Diakonie sind nach herrschender Meinung in Literatur und

    Rechtsprechung unzulässig«.

    Wahr ist: Es gibt bisher keine Rechtsprechung zu Streiks im

    Kirchenbereich.

    Wahr ist: Wiedergegeben wurde lediglich die Meinung von

    Kirchenjuristen, die die Meinung der Arbeitgeber

    vertreten.

    Wahr ist: Harald Schliemann, Richter am Bundesarbeitsgericht

    a.D. und Präsident des Kirchengerichtshofes der EKD

    sagt dagegen klar und deutlich: das Streikverbot, das

    kirchliche Arbeitgeber immer wieder behaupten, ist

    juristischer Unsinn.

    Wahr ist: Für Dr. Jürgen Kühling, Bundesverfassungsrichter

    a.D., ist die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Grundgesetz

    ein ganz besonders geschütztes Grundrecht, weshalb

    auch die Beschäftigten bei kirchlichen Trägern das

    Recht zum Streiken haben.

    Das alles scheinen auch die Arbeitgeber zu wissen. Denn es

    gab überhaupt keine arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen

    bei den Streiks in diakonischen Einrichtungen – weder 2001 in

    Vlotho, noch 2007 in Stuttgart und auch nicht 2008 in Bielefeld,

    Mosbach und Hannover. Nirgendwo haben die Arbeitgeber

    versucht, eine Klärung durch ein Gerichtsverfahren herbeizufüh-

    ren. Auch die Behauptung der Arbeitgeber, »das Vorgehen von

    ver.di sei rechtswidrig«, entbehrt jeder Grundlage. Wenn ein Ar-

    beitgeber wie hier der VdDD

    Verhandlungen über einen

    Tarifvertrag ablehnt und

    ver.di die Verhandlungen

    für gescheitert erklärt, kann

    ver.di jederzeit zum Streik

    aufrufen. Dazu noch einmal

    Jürgen Kühling: »Streik im

    eigentlichen Sinne ist ein

    Versöhnungsmittel, das auf

    einen Friedensschluss ausge-

    richtet ist. Denn am Ende eines Streiks steht in der Regel ein von

    beiden Seiten akzeptierter Kompromiss«.

    Wenn ver.di zum Streik aufruft, haben alle betroffenen

    Arbeitnehmer/innen, auch Nicht-Gewerkschaftsmit-

    glieder, das Recht, sich an dem Streik zu beteiligen.

    Wenn ein Arbeitgeber trotzdem versucht, Mitarbeiter/innen

    wegen Teilnahme am Streik zu benachteiligen, wird die Gewerk-

    schaft ihre Mitglieder schützen und sich mit allen Mitteln ge-

    gen dieses rechtswidrige Vorgehen wehren. Als ver.di-Mitglied

    bekommt man in solchem Fall kompetente Beratung, gewerk-

    schaftlichen Rechtsschutz und Unterstützung im Betrieb.

    Beschäftigte der Diakonie lassen sich ihr Grundrecht

    auf Streik nicht nehmen und sich nicht auf das Para-

    dies vertrösten. Sie werden auch in Zukunft an Streiks

    teilnehmen, um Tarifverhandlungen und einen guten

    Tarifvertrag durchzusetzen. Bange machen gilt nicht!

    V03-0044 Anzeige Streikrecht Kirche.indd 1 20.03.09 11:26

  • Streiks und das große Presse-

    echo passen den diakonischen

    Arbeitgebern gar nicht

    Deshalb drohten sie – nach der

    üblichen Manier: Wer streikt, be-

    komme eine Abmahnung, denn

    Beschäftigte der Diakonie dürften

    gar nicht streiken.

    ver.di ist sich in Sachen Streik-

    recht bei der Diakonie sicher:

    »Selbstverständlich dürfen auch

    Beschäftigte der Diakonie strei-

    ken«, betont ver.di-Chef Frank

    Bsirske.

    Gelassen sehe er einem Gerichts-

    urteil entgegen, das diese Frage

    dann letztlich klärt – wenn die

    Arbeitgeber ihre Ankündigung

    wahr machen und tatsächlich ge-

    richtlich gegen die Aktionen vor-

    gingen. Bisher blieb es aber immer

    nur bei Drohungen.

    Wobei die Diakonie-Chefs auch

    2009 mal wieder versuchten,

    sich die Situation schön zu reden:

    »Die Beteiligung war sehr gering«,

    oder: »Eigentlich streike ja nie-

    mand«. Doch tatsächlich blieben

    zwei Operationssäle ab 11 Uhr ge-

    schlossen. Und die Produktion in

    einer der Werkstätten stand still.

    Das war erst der Anfang

    Die Beschäftigten jedenfalls wer-

    den nicht locker lassen. Wenn die

    Arbeitgeber nicht einlenken, wird

    es zu weiteren Aktionen kommen,

    auch zu weiteren Streiks. Die Be-

    schäftigten wollen einen Tarifver-

    trag, damit sie für ihre gute Arbeit

    auch gutes Geld bekommen. Bis-

    her – nach dem dritten Weg – ver-

    gibt der Arbeitgeber Almosen. �

    Jana Bender

    Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009

    Vor dem Johanneswerk in Bielefeld am 6. Mai 2009

    Gemeinsam für Tarifverträge – Mitarbeitervertretungen und ver.di (April 2009)

    Diese und weitere Publikationen gibt es unter

    http://gesundheit-soziales.verdi.de/kirchen_diakonie_caritas/publikationen

    »Engel«-Buttons

    Ca. 2.500 Buttons sind noch

    lieferbar. 100 Buttons kosten

    15 Euro zzgl. Versand+MwSt.

    Die Lieferung erfolgt nach

    dem Motto »Wer zuerst

    kommt ...«. Bestellung bitte an

    [email protected]

    Tarifpolitik

    Verhandlungen auf Augenhöheunmöglich

    Die Vertreterinnen und Vertreter der

    Arbeitnehmerseite in der ARK des Diako-

    nischen Werkes der Evangelischen Kirche

    in Deutschland warfen im Sommer 2008

    die Brocken hin: Faire Verhandlungen

    über Einkommenserhöhungen auf Augen-

    höhe seien in der Arbeitsrechtlichen Kom-

    mission nicht mehr möglich.

    Dieses besondere kirchliche Gremium

    ist zwar paritätisch besetzt, doch hat die

    Arbeitnehmerseite nicht die Durchset-

    zungsmacht wie eine Gewerkschaft:

    »Die Arbeitgeber nutzen ihre struktu-

    relle Überlegenheit im so genannten

    3. Weg schamlos aus«, heißt es in der

    Erklärung der Arbeitnehmerseite vom

    8. Oktober 2008.

    Wenn die Arbeitnehmerseite nicht

    spurt, verändern die Arbeitgeber einfach

    die Spielregeln. Das haben sie jetzt ange-

    droht.

    Schätzungen zufolge werden etwa

    150.000 Beschäftigte bundesweit nach

    diesen Richtlinien entlohnt, wobei die

    Einrichtungen über das gesamte Bundes-

    gebiet verstreut sind. �

    JÜR

    GE

    NS

    EID

    EL

    (3)

    �17

  • GMAV EKHN AGMAV DWHN

    ver.di

    VkM

    MB

    Arbeitsrechtliche Struktur in Hessen Nassaunach Kirchengesetz (3. Weg)

    Arbeitnehmerseite

    Arbeitgeberseite

    DiakonieKirche

    5 5

    55

    TK

    andere

    Mitarbeitervertretungen Mitarbeitervertretungen

    ARK

    ARK und KDAVO

    Viele Jahre lang waren die Arbeits-

    bedingungen und die Entlohnung in

    Ev. Kirche und Diakonie in Hessen-Nassau

    am Tarif des öffentlichen Dienstes orien-

    tiert. Das kirchliche Gremium des »Dritten

    Wegs«, die Arbeitsrechtliche Kommission

    (ARK), hatte den BAT lediglich »abge-

    schrieben« und wenige kirchenspezifische

    Änderungen eingefügt.

    Die ARK Hessen-Nassau setzt sich zu-

    sammen aus je zehn VertreterInnen der

    Diakonie und je zehn VertreterInnen der

    Ev. Kirche, die jeweils zur Hälfte von den

    ArbeitnehmerInnen und den Arbeitgebern

    entsandt werden (s. Schaubild).

    2005 führte die ARK Hessen-Nassau die

    Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertrags-

    ordnung (KDAVO) ein – ein eigenes Ver-

    gütungssystem, das vollkommen unab-

    hängig vom öffentlichen Dienst verhan-

    delt wird. Mit einem Schlag wurde das

    Niveau um ca. 8% abgesenkt, durch die

    Streichung des Urlaubsgeldes, die Kür-

    zung des Weihnachtsgeldes, die Verlänge-

    rung der Arbeitszeit. �

    GMAV und AGMAV

    Die GMAV (Gesamt-MAV) der Ev. Kirche

    Hessen-Nassau (EKHN) und die AGMAV

    (Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeiterver-

    tretungen) des Diakonischen Werkes Hes-

    sen-Nassau (DWHN) sind die jeweiligen

    Zusammenschlüsse in diesen Bereichen.

    Ihre Vorstände werden von den MAVen

    bzw. von deren VertreterInnen gewählt. �

    Befristete Mitarbeit von ver.di

    in der ARK

    Seit dem 1.4.2008 wird die Arbeit-

    nehmerseite von 3 VertreterInnen vom

    VkM (Verband kirchlicher Mitarbeiter) und

    von 7 VertreterInnen von ver.di gebildet.

    ver.di entsendet 5 VertreterInnen für die

    Diakonie und 2 für die Kirche.

    Die Verteilung der VertreterInnen zwi-

    schen ver.di und VkM ermittelt sich antei-

    lig nach den Mitgliederzahlen, die beide

    Organisationen zu Beginn der neuen

    Amtsperiode der ARK dem Präses der

    Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009

    Tarifpolitik

    �18

    Siehe auch Info-

    dienst 43, S. 46

    und 41, S. 41

    KollegInnen in Ev. Kirche und

    Diakonie von Hessen-Nassau

    organisieren Kampagne

    Vor mehr als drei Jahren senkten

    Kirche und Diakonie in Hessen und

    Nassau das Tarifniveau ihrer über

    30.000 Beschäftigten durch die

    Einführung einer »Kirchlich-Diako-

    nischen Arbeitsvertragsordnung«

    (KDAVO) für Hessen und Nassau

    ab. Eine aus Arbeitgebersicht

    leichte Aktion, da über die kir-

    cheneigene Arbeitsrechtssetzung

    für die Absenkung nur ein Be-

    schluss ihrer Arbeitsrechtlichen

    Kommission (ARK) erforderlich

    war. In der saßen als Arbeitneh-

    mervertreter ausschließlich Mit-

    glieder des VkM, einer besonders

    in Hessen so gut wie mitglieder-

    losen Vereinigung, die ohne die

    massive Unterstüzung durch die

    kirchlichen Arbeitgeber nicht exis-

    tenzfähig wäre.

    Nach drei Jahren KDAVO liegen

    die Tarifniveaus in allen wesent-

    lichen Berufsgruppen nach ver.di-

    Berechnung inzwischen um 10

    und teilweise noch mehr Prozent

    unter TVöD-Niveau.

    Seit April 2008 hat ver.di Hessen

    daher den Versuch gestartet, unter

    anderem auch durch die befristete

    Entsendung von ver.di-Mitgliedern

    in die ARK, den weiteren Abwärts-

    trend in Hessen-Nassau zu stop-

    pen und die Schere zwischen

    KDAVO- und TVöD-Niveau wieder

    zu schließen.

    Zunächst wurde zwischen ver.di-

    Landesbezirk, Kirchen- und Diako-

    nieleitung eine Novellierung des

    ARRGs ausgehandelt (»Hammer-

    Modell«), mit dem einseitiges

    Handeln der Arbeitgeberseite in

    der ARK unmöglich geworden

    wäre. Diese Novelle wurde aller-

    dings absprachewidrig von der Kir-

    chenleitung nicht in die Frühjahrs-

    synode von Hessen und Nassau

    eingebracht – über die erforder-

    lichen Konsequenzen im Verhältnis

    ver.di / Kirchenleitung wird ver.di

    in den nächsten Monaten ent-

    scheiden.

    In der Tariffrage wählten die

    ver.di-Mitglieder in Hessen-Nassau

    auf einer Mitgliederversammlung

    eine Tarifkommission und disku-

    tierten in weiteren regionalen Mit-

    Hessen-Nassau: »Nachschlag geht immer!«

    Kirchliches Arbeitsrecht in Hessen und Nassau – wie funktioniert das?

  • Am 19. Mai ruft ver.di in Darm-

    stadt am Sitz der Kirchenverwal-

    tung zu einer zentralen Demon-

    stration aller KollegInnen auf. Am

    20. Mai wird die ver.di-Forderung

    letztmalig in der ARK diskutiert.

    Gibt es dort keine Lösung, ist allen

    Beteiligten klar, dass dann keine

    andere Möglichkeit mehr bleibt,

    als auch durch Streikaktionen die

    berechtigten Forderungen durch-

    zusetzen.

    Für die mehr als 7.000 Erziehe-

    rInnen in den kirchlichen KiTas von

    Hessen und Nassau ist dabei auch

    das Beispiel ihrer KollegInnen in

    den kommunalen KiTas hilfreich,

    gliederversammlungen eine Tarif-

    forderung für Hessen-Nassau, die

    im Dezember von der Tarifkommis-

    sion beschlossen wurde: Ein Nach-

    schlag von 50 Euro Sockelbetrag

    und weiteren 5% linearer Erhö-

    hung auf die Entgelte der KDAVO-

    Tabelle muss ab Januar 2009 kom-

    men, um die Lücke zum TVöD

    wieder zu schließen.

    Diese Forderung wurde zum

    einen von den ver.di-KollegInnen

    in der ARK gestellt, zum anderen

    wurden aber seit Januar 2009 be-

    triebliche Aktionen begonnen, um

    Druck für die Forderung zu ma-

    chen.

    Tarifpolitik

    die mit Arbeitsniederlegungen

    für bessere Arbeitsbedingungen

    kämpfen.

    Warum, so fragen sich berech-

    tigterweise jetzt viele KollegInnen

    in den kirchlichen Einrichtungen,

    können wir das nicht auch, wo wir

    doch noch weniger verdienen? In

    den USA würde man jetzt ant-

    worten »Yes, we can«. Wir dürfen

    also gespannt sein, wie es in Hes-

    sen-Nassau weiter geht. �

    Georg Schulze-Ziehaus, ver.di

    Hessen

    Weitere Infos

    www.nachschlag-hessen.verdi.de

    Synode vorgelegt haben. Welche Perso-

    nen in die ARK entsandt werden, be-

    schließen der Vorstand des VkM bzw. die

    ver.di-Tarifkommission.

    Die ARK beschließt mit einfacher Mehr-

    heit. VkM und ver.di haben jüngst eine

    Vereinbarung geschlossen, dass sie nur

    gemeinsam in der ARK ihre Stimme abge-

    ben. D.h.: Wenn die Arbeitnehmerseite

    gemeinsam abstimmt, kann sie nicht von

    den Arbeitgebern überstimmt werden. In

    der Regel übt sich die Arbeitgeberseite im

    gleichen Abstimmungsverhalten.

    Werden keine Kompromisse erzielt, ent-

    steht eine Patt-Situation. Die strittigen

    Punkte können von jeder Seite dem

    Schlichtungsausschuss zur Entscheidung

    vorgelegt werden. Dieser entscheidet mit

    einfacher Mehrheit, wobei die

    Stimme des Vorsitzenden den Aus-

    schlag gibt.

    Geht die Arbeitgeberseite in der

    ARK nicht auf Forderungen oder Vor-

    schläge der Arbeitnehmerseite ein, hat

    die Arbeitnehmerseite keine effektive

    Möglichkeit, in der ARK ihre Interessen

    durchzusetzen. Die Schlichtung wird zu

    einem Roulettespiel. Ihr Spruch ist

    zudem verbindlich und Endstation der

    Verhandlungen. �

    Die ver.di-Erfahrungen

    sind ernüchternd. Insbesondere die

    diakonischen Arbeitgeber verhindern jede

    Kompromissfindung bei

    � der Regelung der Einführung des

    »Hammermodells« (gemischtes Kom-

    missions- und Vertragsmodell; siehe

    Infodienst 41, S. 41),

    � der Bonuszahlung,

    � der Nachschlagsforderung,

    � der Überarbeitung der Eingruppierungs-

    ordnung.

    Unsere Erfahrung: Ohne Aktivitäten und

    Aktionen in den Betrieben bewegt

    sich in der ARK nichts. �

    EEiinn ggeerreecchhtteerr LLoohhnn ffäälllltt nniicchhtt vvoomm HHiimmmmeell

    GMAVAGMAV

    FRE

    ES

    TY

    LE

    � Während Erzie

    herinnen in

    kommunalen Kin

    dertagesstätten

    gerade für eine h

    öhere Bezahlung

    im Tarifsystem d

    es öffentlichen

    Dienstes demons

    trieren, sollen

    nach bisherigem

    Willen der kirch-

    lichen Arbeitgeb

    er die Entgelte in

    der KDAVO bis A

    pril 2010 nicht

    mehr angehoben

    werden!

    � Während im pr

    ivatisierten

    Klinikum der Rhö

    n-AG in Gießen

    und Marburg ver

    .di und der Ar-

    beitgeber gerade

    eine Erhöhung

    der Tarifentgelte

    zwischen 6,5 un

    d

    über 9% ausgeh

    andelt haben,

    sollen die Kolleg

    innen in den Klin

    i-

    ken der Agaples

    ion AG bis April

    2010 weiter kein

    e Lohnerhöhun-

    gen bekommen,

    obwohl Agaple-

    sion noch höhere

    Gewinne als das

    Rhönklinikum erw

    irtschaftet!

    Kolleginnen und

    Kollegen – dies

    sind nur zwei vo

    n vielen Beispie-

    len, die Liste der

    Ungerechtigkei

    -

    ten könnten wir

    weiter fortsetze

    n.

    Doch jetzt ist es

    Zeit, aufzuste-

    hen: Wir sind ke

    ine Arbeitnehme

    -

    rInnen zweiter K

    lasse, nur weil w

    ir

    bei Kirche oder D

    iakonie beschäf-

    tigt sind! Auch w

    ir fordern jetzt

    unseren gerecht

    en Lohn ein!

    Nachschlag jetz

    t!

    Demonstration f

    ür einen gerech-

    ten Lohn in Kirch

    e und Diakonie

    von Hessen und

    Nassau

    Dienstag, 19. M

    ai 2009, 15 Uhr

    in Darmstadt, L

    uisenplatz

    Abschlusskundg

    ebung: 16 Uhr

    Paulusplatz

    Mitfahrgelegenh

    eiten zur Demon

    -

    stration können

    über die MAV

    oder die ver.di-G

    eschäftsstellen

    organisiert werd

    en!

    Gesundheit, So

    ziale Dienste

    Wohlfahrt und K

    irchen

    ng d

    es v

    er.d

    i-Lan

    desb

    ezirk

    s He

    ssen

    ,Fac

    hber

    eich

    3,W

    ilhel

    m-L

    eusc

    hner

    -Str.

    69-7

    7,60

    329

    Fran

    kfur

    t.Ve

    rant

    wor

    tlich

    :Geo

    rg S

    chul

    ze-Z

    ieha

    us,F

    on 0

    69 /

    2569

    -132

    1,Fa

    x -1

    329,

    geor

    g.sc

    hulz

    e-zi

    ehau

    s@ve

    rdi.d

    e

    yle

    graf

    ik +

    uni

    druc

    k,Ha

    nnov

    er.

    Vereinte

    Dienstleistung

    s-

    gewerkschaft

    Hessen

    Informationen

    für die Mitarbe

    iterinnen

    und Mitarbeite

    r

    in Diakonie un

    d Ev. Kirche

    von Hessen und

    Nassau

    Mai 2009

    Liebe Kolleginn

    en,