Information über den Das Nelly. Bildungsgang in der gymnasialen … über... · 2020-03-04 · Das...
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Information über den Bildungsgang in der
gymnasialen Oberstufe–
Die Qualifikationsphase
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Zur Information
• Elternsprechtag: Di, 31.03.2020
• Mahnungen („Blaue Briefe“): Versand ab dem 02.04.2020
• Beratungsgespräche im Falle der Nichtversetzungam Fr, 19.06.2020, Mo, 22.06.2020 und Di, 23.06.2020
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Die Qualifikationsphase:
Qualifikationsphase Q1 = Jgst. 11 Qualifikationsphase Q2 = Jgst. 12
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Was ist neu?
• Notenpunkte: 15 Punkte sehr gut (plus)
14 Punkte sehr gut
13 Punkte sehr gut (minus)
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1 Punkt mangelhaft (minus)
0 Punkte ungenügend
• Defizit: ab 4 Punkten ( 4 minus genügt nicht mehr!)
• Literatur
• Projektkurse
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Projektkurse• fachübergreifendes, projektorientiertes Arbeiten
• Förderung der wissenschaftspropädeutischen Kompetenzen, von selbstständigem, strukturiertem und kooperativem Arbeiten sowie der Darstellungskompetenz
• Gruppenarbeiten auch im Rahmen der Abschlussleistung sind möglich
• Abgrenzung von der Obligatorik des Lehrplans
• Jahresnote am Ende der Q1, gebildet aus der Abschlussnote der beiden Halbjahresleistungen im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ und einer weitgehend eigenständigen Dokumentation, die in Umfang und Anforderungen den Ergebnissen zweier Schulhalbjahre entspricht.
• Belegung entpflichtet von der Erstellung einer Facharbeit; man kann zusätzlich eine Facharbeit schreiben, aber der Anspruch darauf besteht nicht.
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Projektkurse• Anbindung an ein oder zwei Referenzfächer, wovon eins in der Q1 belegt
werden muss
• zwei-oder dreistündiger Jahreskurs in der Q1
• Anrechnung im Umfang von 2 Grundkursen (auch im Falle eines Defizits) oder alternativ als bes. Lernleistung (dann wie ein fünftes Abiturfach)
• nur ein Projektkurs wählbar
Projektkurs Referenzfach/-fächer Wochenstundenzahl
Biologie Biologie 2
MUNelly Englisch, SoWi 3
Spielentwicklung Mathematik 2
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Was muss man wählen?
Aufgabenfeld Isprachlich-literarisch-künstlerisch
Deutsch Deutsch
E, L/L0, F/F0, I0 mind. 1 FS(falls sprachl. Schwerpunkt: 2 FS)
Ku, Mu, Li 1 (mind. bis Ende Q1)
Aufgabenfeld IIgesellschaftswissen-schaftlich
Geschichte, SoWiGeographie, EWPhilosophie
• mind. 1• falls kein Religion: Philo + 1 Fach• falls kein SW und/oder Ge:
jeweils als Zusatzkurs in Q2
Aufgabenfeld IIImathematisch-natur-wissenschaftlich-technisch
Mathematik Mathematik
Bi, Ch, Ph mind. 1(falls naturw. Schwerpunkt: 2)
If
außerhalb der Aufgabenfelder
ReligionSport
Religion (mind. bis Ende Q1; ersatzw. Pl)Sport
Vertiefungsfächer M
Projektkurse Bi, MUNelly, Spielentw.
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. In der Qualifikationsphase zu belegende Kurse
• jeweils 4 Kurse in Deutsch, Mathematik und in einer Fremdsprache
• zwei Kurse in Kunst, Musik oder Literatur
• 4 Kurse einer Gesellschaftswissenschaft
• jeweils 2 Kurse in Geschichte und Sozialwissenschaften
• jeweils 4 Kurse in einer der Naturwissenschaften Bi, Ch oder Ph
• 2 Kurse in Religion oder Philosophie (falls Pl Abifach, 2 Kurse in einer weiteren Gesellschaftswissenschaft)
• 4 Kurse der 2. Fremdsprache oder der 2. Naturwissenschaft bzw. If
• falls in der SI keine 2. FS belegt wurde, 4 Kurse der in der EF neu begonnenen FS
• alle 4 Kurse der 4 Abiturfächer
• 4 Kurse Sport
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Belegungsverpflichtungen für die Qualifikationsphase (Q1 + Q2)
mindestens 38 anrechenbare Kurse (8 LK + 30 GK)
Vertiefungskurse sind nicht anrechenbar
Projektkurs ist anrechenbar (wie 2 GK)
durchschnittlich mindestens 34 Wochenstunden
LK: 5-std.; L0/F0: 4-std.; GK: 3-std.; VTK: 2-std.; PJK: 2- o. 3-std.
in der Regel 2 LK + 8 GK (oder 7 GK + PJK MUNelly)+ ggf. VTK, PJK pro Hj.
max. 2 Vertiefungskurse für die Wochenstundenzahl anrechenbar
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1. Leistungskurs: mögliche Fächer: • Deutsch• Mathematik• fortgeführte Fremdsprache • Naturwissenschaft
2. Leistungskurs: beliebig
Aber: Mit den 4 Abiturfächern müssen folgende Bedingungen erfüllt werden
Folgende Leistungskurse werden nicht angeboten: Informatik, Latein, Musik, Philosophie, Religion, Sport
Wahl der Leistungskurse (LK)
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Bedingungen an die 4 Abiturfächer (2 LK + 2 GK)
2 Fächer aus dem Kanon
„Deutsch, Fremdsprache, Mathematik“
Abdeckung aller drei Aufgabenfelder
●Ku und Mu können das Aufgabenfeld I nicht abdecken!
●Religion kann das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld vertreten.
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Konsequenzen der Bedingungenfür die Wahl der Abiturfächer
Folgende Abiturfachkombinationen sind – unabhängig von der Wahl als LK oder GK – ausgeschlossen:
zwei Naturwissenschaften
eine Naturwissenschaft + Kunst/Musik
Folgende LK-Kombinationen sind ausgeschlossen:
zwei Gesellschaftswissenschaften
eine Gesellschaftswissenschaft + Kunst/Musik
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Konsequenzen der Bedingungenfür die Wahl der Abiturfächer
Folgende Fächer/Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach:
Kunst
Musik
zwei Gesellschaftswissenschaften
zwei Fremdsprachen
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Klausurverpflichtungen
• Deutsch
• Mathematik
• eine Fremdsprache(auf jeden Fall die neueinsetzende Fremdsprache)
• eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft bzw. If
• alle 4 Abiturfächer (daher auch eine Gesellschaftswissenschaft)
• Facharbeit in einem schriftlich belegten Kurs in der Q1.2, 1. Quartal
• Kommunikationsprüfungen in Englisch und Französisch(beide im 2. Quartal der Q1.1)
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Klausurverpflichtungen
Empfehlungen/Hinweise:
• Auch bisher nur mündlich belegte Fächer können zu Beginn der Q1 schriftlich belegt werden.
• Was in Q1.1 nicht schriftlich belegt wird, kann später nicht mehr schriftlich belegt und insbesondere nicht als Abiturfach gewählt werden! Nicht nur 1 GW/keine NW schriftlich wählen, damit man nicht frühzeitig auf die Abiturfächer festgelegt ist!
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• LuPO-Programm (Version 2.1.4.5) auf der Schulhomepage• Schülerdatei per Mail• Immer erst das Programm öffnen, dann die Schülerdatei
auswählen!• Auf MAC-Rechnern läuft LuPO leider immer noch nicht.
Wahl mit LuPO
LuPO_NRW_SV.exe
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Wahl mit LuPOVorgaben:• Falls Leistungskurse nicht eingerichtet werden oder bestimmte LK-Kombinationen
nicht wählbar sind, erfolgt eine Umwahl.(Wählt auf jeden Fall die LKs, die ihr haben möchtet, nicht einen LK nicht wählen, weil er vielleicht nicht zu Stande kommen könnte!)
• Die Wahl ist nur für Q1.1 verbindlich, muss aber weiterhin für die gesamte Q1 und Q2 durchgeführt werden!
• Es können maximal 37 Wochenstunden belegt werden.
• Wer mehr als 37 Wochenstunden belegen möchte (auf Grund der Belastung eher nicht zu empfehlen), sollte dies schriftlich bei den Beratungslehrern angeben:
Zettel mit Name, Vorname und Zusatzfach mit Angabe der Belegart (schriftlich oder mündlich)
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Wahl mit LuPO
Beratungstermine (optional) jeweils in der Mittagspause am:Di, 17.03.2020Mi, 18.03.2020
Wahlen (ohne Beratung) jeweils in der Mittagspause am:Di, 24.03.2020: A – ErhMi, 25.03.2020: Fan – KorDo, 26.03.2020: Kro – ReiFr, 27.03.2020: Roe – Z
Spätester Abgabetermin der unterschriebenen LuPO-Bögen:Mo, 30.03.2020
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Qualifikationsphase Q1 Qualifikationsphase Q2
Leistungsergebnisse
Block I (max. 600 P.)
Abiturprüfung
Abiturnote = Ergebnisse aus Block I und Block II
Zulassung zur Abitur-prüfung
Leistungsergebnisse
Block II (max. 300 P.)
Berechnung der Gesamtqualifikation
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Berechnung der Gesamtqualifikation
Block II: mindestens 100 Punkte, höchstens 300 Punkte
• jeweils fünffache Wertung jedes der vier Prüfungsfächer• bei Einbringung einer besonderen Lernleistung:
vierfache Wertung jeder Leistung
Block I: mindestens 200 Punkte, höchstens 600 Punkte
• Einbringung von 35 – 40 anrechenbaren Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase Nicht alle belegten Kurse müssen in die Abiturberechnung eingebracht werden.
• Leistungskurse werden doppelt, Grundkurse einfach gewertet• Endnote im Projektkurs kann im Umfang von 2 Halbjahresnoten auf die
Grundkurse oder als besondere Lernleistung angerechnet werden.
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. In die Gesamtqualifikation einzubringende Kurse
• jeweils 4 Kurse in Deutsch, Mathematik und in einer Fremdsprache
• zwei Kurse in Kunst, Musik oder Literatur
• 4 Kurse einer Gesellschaftswissenschaft
• jeweils 2 Kurse in Geschichte und Sozialwissenschaften
• jeweils 4 Kurse in einer der Naturwissenschaften Bi, Ch oder Ph
• 2 Kurse in Religion oder Philosophie (falls Pl Abifach, 2 Kurse in einer weiteren Gesellschaftswissenschaft)
• die 2 Kurse der Q2 der 2. Fremdsprache oder der 2. Naturwissenschaft (bzw. If)
• falls in der SI keine 2. FS belegt wurde, die 2 Kurse der Q2 der neu begonnenen FS; falls die aus der SI fortgeführte FS nach der EF abgewählt wurde, alle 4 Kurse der neu begonnenen FS
• alle 4 Kurse der 4 Abiturfächer
• Sportkurse müssen nicht eingebracht werden!
Unterschiede zu den zu belegenden Kurse (s. Folie 8)
sind kursiv gedruckt!
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Zulassung zum Abitur
zulässige Anzahl der Defizite:• bei Einbringung von 35 – 37 Kursen: 7• bei Einbringung von 38 – 40 Kursen: 8• höchstens 3 LK-Defizite
Kein zu belegender Kurs darf in einem Halbjahr mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
Im Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.(D. h. im Durchschnitt muss jeder Kurs mit mind. 5 Punkten abgeschlossen werden.)
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Rücktritt und Wiederholung in der Q-Phase
Bis zum Ende des 1. Halbjahres der Q1 in die EF auf Antrag möglich• Voraussetzung: erfolgreiche Mitarbeit nicht mehr möglich• Versetzung in die Q1 muss erneut erlangt werden!
Am Ende der Q1.2 und Q2.1
• Rücktritt auf jeden Fall erforderlich, falls Zulassung nicht mehr erreichbar ist.
• Rücktritt auf Antrag möglich, falls in zwei der Leistungskursen Defizite vorhanden sind oder die Zulassung im Grundkursbereich gefährdet erscheint.
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Besondere Lernleistung
Grundlagen• Ergebnisse eines Projektkurses, die fachlich noch vertieft
werden (dieser kann dann nicht mehr für die Gesamtqualifikation gewertet werden)
• umfassender Beitrag z.B. aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb
• Ergebnisse eines individuellen, umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden Projektes außerhalb eines Wettbewerbs und ohne Bezug zu einem Projektkurs (höherer Anspruch als an eine Facharbeit)
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Besondere Lernleistung
Bewertung:• schriftliche Dokumentation (Bewertung durch Erst- und
Zweitkorrektor)• Kolloquium im Rahmen der Abiturprüfungen• Bildung der Endnote aus der Note der schriftlichen
Dokumentation und der Bewertung des Kolloquiums• Einbringung als 5. Leistung im Abiturbereich jede Leistung wird 4-fach gewertet
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Besondere Lernleistung Zeitliche Vorgaben:
• Meldung bis spätestens zu Beginn der Q2.1(Genehmigung durch die Schulleitung in Absprache mit der betreuenden Lehrkraft)
• Abgabe der schriftlichen Dokumentation bis spätestens zur Zulassung• Rücktritt möglich, spätestens vor der Zulassung
Chancen:• Ausgleich für schwächere Abiturleistungen• auf dem Abiturzeugnis: fachliche Schwerpunktsetzung; Nachweis für
Selbstständigkeit, Kreativität, wissenschaftspropädeutisches Arbeiten Risiken:
• bei sehr hoher Punktzahl in den vier Abiturfächern kein „Gewinn“, ggf. „Verlust“ für die Abiturdurchschnittsnote
• zusätzliche mündliche Abiturprüfung (Kolloquium)• ggf. erreichte hohe Punktzahl im Projektkurs entfällt
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Latinum
Latein seit Jgst. 6:
Erhalt des Latinums am Ende der EF
bei einer mindestens ausreichenden Note
Latein seit Jgst. EF:
Erhalt des Latinumsam Ende der Q2
mit Latinumsprüfungmit mindestens
5 Punkten
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Kleines Latinum
Latein seit Jgst. 6:
Erhalt des kleinen Latinums
am Ende der Jgst. 9bei einer mindestens ausreichenden Note
Latein seit Jgst. EF:
Erhalt des Latinumsam Ende der Q2.2
bei einer Punktzahl vonmindestens5 Punkten
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Versetzung in die Qualifikationsphase
Grundlage: Zeugnisnoten der 9 Pflichtkurse und eines Wahlkurses im 2. Hj.
Versetzung
Versetzung
Versetzung
Keine Versetzung
Alle 10 Noten mindestens 4
9 Noten mindestens 4 (darunter M, D, fortgeführte FS), 1 Note 5
9 Noten mindestens 4,1 Note 5 (in Ma, D, fortgeführte FS)+ Ausgleich (Note: 3 oder besser) in Ma, D, fortgeführte FS
In allen anderen Fällen
Nachprüfung in einem Fach mit der Note 5 mög-lich, wenn beim Bestehen dieser die Versetzungs-bedingungen erfüllt sind. (Nicht für Wiederholer!)
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Abschlüsse
Mittlerer Schulabschluss (FOR)EF
Keine Versetzung in die Q1
ggf. Mittlerer Schulabschlussggf. dem Hauptschulabschluss nach
Kl. 10 gleichwertiger Abschluss (HSA)
Versetzungin die Q1
Aber: Es sind auch separate Nachprüfungen für die Erlangung des FOR und HSA möglich und unbedingt zu empfehlen. (Auch für Wiederholer!)
Beratungsgespräche für Nichtversetzte am Fr, 19.06.2020, Mo, 22.06.2020 und Di, 23.06.2020 (Schüler*in mit mindestens einem Erziehungsberechtigten)