Information zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses und zur FOS für 10. Klasse.
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Information zum Erwerb des mittleren Schulabschlussesund zur FOS
für 10. Klasse
Schulabschlüsse
Schulabschlüsse bis zur 10. Klasse:
• Erfolgreicher Hauptschulabschluss (9. Klasse)
• Qualifizierender Hauptschulabschluss (Externenprüfung ab 9. Klasse)
• Mittlerer Schulabschluss (10. Klasse)
Schulabschlüsse
Erfolgreicher Hauptschulabschluss
• Jahreszeugnis mit Durchschnitt 4,00 (aus allen Vorrückungsfächern)
• davon höchstens in drei Fächern Note 5 (Note 6 zählt dabei wie zweimal Note 5)
• Schulartspezifische Fächer wie 2. oder 3. Fremdsprache werden nicht mit bewertet
Schulabschlüsse
Qualifizierender Hauptschulabschluss:
so genannter „QA“
• nur erreichbar über eine externe Abschlussprüfung an der Mittelschule
• bestanden mit der Durchschnittsnote 3,00
Schulabschlüsse
Möglichkeiten für den Erwerb desMittleren Schulabschlusses über:
• Bestehen der 10. Jahrgangsstufe am Gymnasium
• „Besondere Prüfung“ am Gymnasium• „MSA“-Externenprüfung an der
Mittelschule• „Quabi“ am Ende der Berufsausbildung
Besondere Prüfung
Voraussetzungen für die Teilnahme an der
„Besonderen Prüfung“:
• im Jahreszeugnis nur zweimal die Note 5 oder einmal die Note 6
• „Besondere Prüfung“ nur einmal zu wiederholen und nur im Anschluss an die 10. Klasse
Problematik: Auslandsjahr• Auslandsjahr nach nicht bestandener 10.
Klasse und Vorrücken auf Probe in die Q 11: bei Nicht-Bestehen der Probezeit (Ende 1. Halbjahr) kein mittlerer Schulabschluss !!!
• zum Halbjahr als Pflichtwiederholer zurück in die 10. Klasse: nur zweites Halbjahr, um 10. Klasse zu bestehen und mittleren Schulabschluss zu erwerben!!!
Besondere Prüfung
• zentral vom Ministerium erstellte Prüfung auf dem Niveau der 10. Klasse Gymnasium
Prüfungsfächer:• Deutsch• Mathematik• eine Fremdsprache (1. oder 2.)
Besondere Prüfung
• Abschlussprüfung, die nicht zum Vorrücken in die 11. Jahrgangsstufe Gymnasium berechtigt
• bestanden mit Note 4,0 (mittlerer Schulabschluss)
• Übertritt an die FOS (Fachoberschule) nur mit Durchschnittsnote 3,33 möglich
Besondere Prüfung
Anmeldung:unmittelbar nach Erhalt des Jahreszeugnisses (Ende Juli) bei Herrn Birkner
Prüfungstermin:in der letzten Woche der Sommerferien
Besondere Prüfung
Prüfungsinhalte:
• Deutsch: Aufsatz (wahlweise Erörterung oder Texterschließung, mit Gliederung)
• Englisch: Textarbeit und Übersetzung ins Deutsche
• Latein: Übersetzung ins Deutsche• Mathematik: Stoff 10. Klasse
Gymnasium
Besondere Prüfung
Fortsetzung der Schullaufbahn:
Bei Durchschnitt von 3,33:• bei fristgerechter Anmeldung direkt
an die FOS (Fachoberschule)• Absolvieren einer Ausbildung
und im Anschluss daran an die BOS (Berufsoberschule)
Alternative:MSA-Externenprüfung
- An der Externenprüfung zum Mittleren Schulabschluss kann man antreten, ohne bestimmte Noten im Jahreszeugnis der 10. Klasse erreichen zu müssen.
- Diese Prüfung stellt daher die „sicherere“ Variante dar, wenn Zweifel bestehen, ob die Kriterien für die „Besondere Prüfung“ erreicht werden können.
MSA-Externenprüfung
Anmeldefristen an der zuständigen Mittelschule:
spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule mit M-Zweig (spätere Anmeldung nicht möglich!)
MSA-Externenprüfung
6 Prüfungsfächer:schriftlich (u. mündlich):1. Deutsch (schriftlich und mündlich)2. Mathematik (schriftlich)3. Englisch (schriftlich und mündlich)
MSA-Externenprüfung
mündlich:
4. GSE (Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde)
5. PCB (Physik/Chemie/Biologie)
MSA-Externenprüfung
6. Projektfach (AWT):Arbeit – Wirtschaft – TechnikTeilbereiche:- Arbeit und Beruf- Arbeit und Recht- Arbeit und Technik- Arbeit und Wirtschaft- Arbeit und Haushalt
MSA-Externenprüfung
Projekt-Prüfung:- 1. Tag: Übergabe des Leittexts mit
Aufgabenstellung und Besprechung- Bearbeitung und Vorbereitung der
Aufgaben außerschulisch- 2. Tag: Möglichkeit, an Fachlehrkräfte
Fragen zu stellen- 3. Tag: Bearbeiten der
arbeitspraktischen Aufgabenstellung und anschließende Fertigstellung der Präsentationsmappe
MSA-Externenprüfung
Beispiele:Fach Wirtschaft: Zu Hause
vorbereitete Texte (auf USB-Stick) müssen mitgebracht und in digitale Form gebracht werden.
Fach Soziales: Mitbringen der Lebensmittel
Fach Technik: Mitbringen der Materialien
MSA-Externenprüfung
Bewertungskriterien der Präsentation:- Inhalt (Gliederung, Umfang, sachliche
Richtigkeit, Zeiteinteilung, Anschaulichkeit etc.)
- Darbietung (Auftreten, Sprache, Umgang mit technischen Mitteln etc.)
- Reflexion (Beurteilungen, Stellungnahmen auf Fragen)
MSA-Externenprüfung
Bewertungskriterien der Projektmappe:
- Inhalt, Gliederung (Quellenangaben, Flyer, Reflexion etc.)
- Optischer Eindruck (Gestaltung, Vollständigkeit, Originalität, Anschaulichkeit)
MSA-Externenprüfung
Bewertung der Leistungen:
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Bewerber bessere Leistungen erzielt als
- Gesamtnote 6 in einem Fach- oder Gesamtnote 5 in zwei Fächern
Notenausgleich ist dabei möglich (außer bei Note 6 in Deutsch).
MSA-Externenprüfung
Zulassungsberechtigung für die FOS:
Um im Anschluss in die Fachoberschule aufgenommen zu werden, muss man einen Notendurchschnitt von 3,5 erreichen.
MSA-Externenprüfung
Wichtiger Hinweis:
Die Externenprüfung zum mittleren Schulabschluss in der Mittelschule ist meist leichter zu bestehen als die „Besondere Prüfung“ am Gymnasium, da letztere Gymnasialniveau (10. Klasse) in D, M und einer Fremdsprache voraussetzt.
Was tun, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde?
Wurde der mittlere Schulabschluss durch keine Zusatzprüfung erworben und darf das Schuljahr nicht wiederholt werden, so gibt des noch die Möglichkeit, den mittleren Schulabschluss über die Berufsausbildung zu erwerben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
Erwerb des „Quabi“
Ausbildung als erster Schritt
• „duale Ausbildung“ („Lehre“) in einem Betrieb mit begleitendem Besuch der Berufsschule
• Ausbildung an einer Berufsfachschule (z.B. für Kinderpflege, Erzieher/in, Pflegeberufe, medizinische Berufe, Assistentenberufe)
Erwerb des „Quabi“
Voraussetzungen:• „Quali“ mit mindestens 3,0• Note 3 in Englisch (z.B. im „Quali“)• Berufsabschluss mit der Gesamtnote von
mindestens 2,5
= „Quabi“/Mittlerer Schulabschluss Fortsetzung der Ausbildung an der BOS (Berufsoberschule)
FOS
Aufnahmebedingungen:
• Vorrückungserlaubnis in Q 11• Durchschnitt von 3,33 in der
„Besonderen Prüfung“ / 3,5 in der MSA-Externenprüfung
• von der Realschule oder Mittelschule Durchschnitt von 3,5 in Deutsch, Mathematik und Englisch
FOS
Anmeldung:
25. Februar – 8. März 2013
Man kann sich nur an einer FOS anmelden.
FOS
Zur Anmeldung sind mitzubringen:
• Halbjahreszeugnis der 10. Klasse im Original
• Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
• Lebenslauf
FOSEndgültige Aufnahme an der FOS erfolgt erst mit:
• Nachweis des Mittleren Schulabschlusses (mit dem Jahreszeugnis der 10. Klasse)
• Jahreszeugnis der 10. Klasse und schriftliche Mitteilung über die Teilnahme an der „Besonderen Prüfung“ (3,33) oder der MSA-Externenprüfung (3,5); in diesen Fällen muss der angegebene Durchschnitt erreicht werden !
• Persönliches Erscheinen am ersten Schultag
FOS
Ausbildungsrichtungen:
• Technik• Wirtschaft, Verwaltung und
Rechtspflege• Sozialwesen• Gestaltung• Agrarwirtschaft (nicht in München)
FOSArten von Fachoberschulen in München:• Staatliche Fachoberschule für Technik• Städtische Fachoberschule für Wirtschaft,
Verwaltung und Rechtspflege sowie für Sozialwesen und Gestaltung
• Evangelische Fachhochschule für Sozialwesen der Friedrich-Stiftung
• Montessori Fachoberschule• Private Isar-Fachoberschule• Private Fachoberschule Reinhard & Drexel GmbH• Private Neuhof-Fachoberschule (staatlich
genehmigt)
FOS
Informationen zur FOS Gestaltung:
• Aufnahmeprüfung erforderlich• eine Arbeit aus der sichtbaren
Wirklichkeit und eine aus der Vorstellung• Termin: 13. März 2013 (13.00 – 17.30)• bei Nicht-Bestehen der
Aufnahmeprüfung: Wechsel an die FOS Sozialwesen möglich
FOS
Hinweise zur FOS Sozialwesen:
Feststellung der Eignung des Bewerbers für
diese Ausbildungsrichtung in einempersönlichen Vorstellungsgespräch
FOS
Probezeit an der FOS:• Probezeit im ersten Halbjahr• Möglichkeit zu einem zweiten Versuch im
folgenden Schuljahr• für FOS-Abbrecher nach der Probezeit:
Überbrückungsprogramme der Arbeitsagentur
• Einstieg zum Halbjahr für FOS-Abbrecher an manchen Berufsfachschulen möglich
FOS
Abschlussprüfung:
• Schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik, Englisch und dem Profilfach der gewählten Ausbildungsrichtung
• mündliche Prüfungsfächer: grundsätzlich alle Fächer möglich
FOS
Schulabschlüsse:• Fachhochschulreife nach zwei Jahren
(Zulassungsvoraussetzung für Fachhochschulen)
• Fachgebundene Hochschulreife nach drei Jahren (Zugang zu den Universitäten in bestimmten Fachgebieten)
• Allgemeine Hochschulreife nach drei Jahren, wenn ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden (Kleines Latinum, Abschlussnote 4).
FOS
Wichtiger Hinweis:
Nicht alle diese Abschlüsse sind an jeder FOS zu erlangen. Vor der Anmeldung erfragen, welche Abschlüsse an der jeweiligen Fachoberschule möglich sind!
Information zur FOS
Wer sollte sich an der FOS anmelden?
Jeder, der von der „Abweisung“ bedroht ist:• wer die 9. Klasse schon einmal wiederholt
hat und jetzt wieder gefährdet ist• wer die 10. Klasse wiederholt und
wiederum gefährdet ist und nicht sicher sein kann, ob er die 10. Klasse besteht
Informationen zur FOS
Allen, die sich der „Besonderen Prüfung“ oder der MSA-Externenprüfung unterziehen (müssen), wünsche ich viel Erfolg bei den Prüfungen
und bei der Fortsetzung ihrer Schullaufbahn an der FOS!