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Erziehungsdirektion des Kantons Bern Der Kindergarten im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern Informationen für Eltern

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Erziehungsdirektion des Kantons Bern

Der Kindergartenim deutschsprachigen Teildes Kantons Bern

Informationenfür Eltern

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Impressum:

Herausgeberin und Copyright:Erziehungsdirektion des Kantons BernAmt für Kindergarten, Volksschule und Beratung www.erz.be.ch/akvb, [email protected]

6. überarbeitete Auflage August 2013

Bezug:Schulverlag plus AGwww.schulverlag.ch

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Liebe Eltern

Nachdem Ihr Kind vier Jahre alt geworden ist, wird esim August in den Kindergarten eintreten. Der Eintritt inden Kindergarten ist für Sie und Ihr Kind ein besonde-res Ereignis. Damit verbunden sind die IntegrationIhres Kindes in eine grössere Gruppe von Kindern undder Eintritt in die elfjährige Volksschule.

Als Eltern können Sie viel zum Gelingen des Kinder-gartenbesuchs beitragen und ihr Kind auf seinem wei-teren Lernweg unterstützen und begleiten.Ermutigen Sie Ihr Kind, möglichst viele Dinge selber zutun. Damit stärken Sie sein Selbstbewusstsein, fördernSie seine Selbstständigkeit und können ihm den Ein-tritt in den Kindergarten und das Zusammenleben ineiner grösseren Gruppe erleichtern.

Damit Sie sich ein umfassendes Bild über den Kinder-garten machen können, haben wir die wesentlichenInformationen für Sie zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind einen guten Startund anschliessend eine unbeschwerte und spannendeZeit im Kindergarten!

Die Erziehungsdirektion

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Im Kindergarten trifft Ihr Kind auf eine Gruppe vonKindern, die sich punkto Entwicklungsstand, Alter,Sprache sowie bezüglich der Familiensituationunterscheiden. Im Kindergarten wachsen die Kinderzu einer Gemeinschaft zusammen, in welcher siemiteinander spielen und lernen können. Die vier- bissechsjährigen Kinder sind gemeinsam einer Klassezugeteilt.

Die jahrgangsgemischte Klasse wird von einer ausge-bildeten Lehrkraft für den Kindergarten unterrichtet,die je nach Situation von einer weiteren Lehrkraft un-terstützt wird. Die Lehrkraft erfasst die Fähigkeitenund Interessen der einzelnen Kinder. Sie stellt Spiel-und Lernmaterialien bereit, die den Kindern neueErfahrungen ermöglichen und deren Entwicklungunterstützen und fördern. Dabei orientiert sie sich anden Zielen des Lehrplans.

Im Kindergarten finden die Kinder viele Möglichkeitenfür vertieftes Spielen und Lernen. Sie werden angeregtzu eigenständigem Handeln, zum Experimentierenund Gestalten. In ihren Aktivitäten werden sie von derLehrkraft unterstützt und angeleitet.

Mit der Änderung des Volksschulgesetzes per August2013 wird der Kindergarten in die Volksschule inte-griert. Der Kindergarten ist Teil der elfjährigen Volks-schule und dauert zwei Jahre. Er bleibt eine eigen-ständige Stufe, in welcher spielerische Tätigkeiten undsystematisches Lernen miteinander verknüpft werden.

Jedes Kind, das bis und mit 31. Juli vier Jahre altgeworden ist, tritt im August in den Kindergarten ein.1

Gemeinschaft vonKindern

Der Kindergarten

Lehrkraft für denKindergarten

Spiel- und Lernräume

Eintritt

Rechtliche Grundlagen

1 Für die Schuljahre 2013/14 und 2014/15 gelten Übergangsbestimmungen,die von Gemeinde zu Gemeinde abweichen können.

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Sie können Ihr Kind ein Jahr später in das erste Kin-dergartenjahr eintreten lassen. Wenn Sie von dieserMöglichkeit Gebrauch machen wollen, melden Siedies der zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde bei derAnmeldung. Die Schulleitung steht Ihnen für die Ent-scheidungsfindung für ein Gespräch zur Verfügung.

Der Besuch des Kindergartens dauert zwei Jahre. DieZeit für das Durchlaufen der Volksschule ist im Einzel-fall abhängig von der Entwicklung der Kinder. DerBesuch des Kindergartens kann ausnahmsweise einJahr länger oder ein Jahr kürzer dauern. Ihr Kind kanndemnach ein Jahr früher oder später in das 1. Schul-jahr der Primarstufe übertreten. In der Regel erfolgt einsolcher Entscheid aufgrund des Entwicklungs- undLernstandes Ihres Kindes.

Die Zahl der Unterrichtslektionen (45 Minuten) istabhängig von der Anzahl Schulwochen an IhremWohnort. Bei 38 Schulwochen sind dies 23 bis 26Lektionen und bei 39 Schulwochen sind es 22 bis 25Lektionen. In dieser Anzahl Lektionen sind die Pau-senzeiten der Kinder eingerechnet. Der maximaleUmfang der Lektionen für die Kinder im Kindergarten(26 respektive 25 Lektionen) entspricht der Präsenz-zeit der Kinder im 1. Schuljahr der Primarstufe. Vie-lerorts sind die Stundenpläne von Kindergarten undder ersten Jahre der Primarstufe koordiniert. Von Mon-tag bis Freitag dauert der Unterricht am Vormittag min-destens vier Lektionen mit einheitlichem Beginn undEnde (Blockzeiten). Am Nachmittag kann die Unter-richtszeit variieren.

Während des ersten Kindergartenjahres können Sie IhrKind den Kindergarten mit reduzierter Unterrichtszeitbesuchen lassen. Wenn Sie das wünschen, meldenSie dies der zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde beider Anmeldung Ihres Kindes. Die Unterrichtszeit darfhöchstens um einen Drittel reduziert werden. Ziel istes, Ihr Kind allmählich an die volle Unterrichtszeit her-anzuführen.

Kindergartenzeit

Reduktion derUnterrichtszeit

im ersten Kinder-gartenjahr

Kindergartendauer

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Die Schulleitung entscheidet über die Organisationund zeitliche Umsetzung der Unterrichtsreduktion.

Die Kinder besuchen den Kindergarten regelmässiggemäss Zeitplan (Stundenplan). In jeder Klasse führt die Lehrkraft eine Kontrolle überdie Absenzen. Teilen Sie bitte der Lehrkraft Abwesen-heiten (z. B. wegen Krankheit oder Unfall Ihres Kindesoder in der Familie, Wohnungswechsel, Arzt- undZahnarztterminen) frühzeitig, spätestens vor Beginndes Unterrichts, mit.Für die Bewilligung von Dispensationen reichen Sie vierWochen im Voraus ein schriftlich begründetes Gesuchbei der Schulleitung ein. Dispensationen können ge-währt werden aus Gründen wie z. B. Feiern von hohenreligiösen Feiertagen, wichtige Familienereignisse, Be-such des Kurses in heimatlicher Sprache und Kultur(HSK).

Sie sind berechtigt, Ihr Kind nach vorgängiger Benach-richtigung der Klassenlehrkraft an höchstens fünfHalbtagen pro Schuljahr nicht in den Kindergarten zuschicken. Der Bezug der freien Halbtage muss nichtbegründet werden. Die Halbtage können einzeln oderzusammenhängend bezogen werden.

Die Kinder bringen verschiedene Voraussetzungen,Erfahrungen und Fähigkeiten in den Kindergarten mit.Die Lehrkraft erfasst den Entwicklungsstand der Kin-der durch Beobachten und durch Gespräche mit denEltern. Sie erkennt Stärken und Begabungen, Schwä-chen und Defizite, Interessen und Bedürfnisse undgewinnt dabei ein besseres Verständnis für das Ver-halten und Erleben der Kinder. Auf dieser Grundlageplant und gestaltet sie die Arbeit mit den Kindern.

Entwicklung der Kinder unterstützen und fördern

Fähigkeiten und Interessen

der Kinder

Absenzen und Dispensationen

Freie Halbtage

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Integration

Besonderheiten in der Entwicklung einzelner Kinderfallen im Kindergarten oft zum ersten Mal auf. Durchgezielte Unterstützung werden Entwicklungsimpulsegegeben und Lernprozesse in Gang gesetzt.Kinder, die in einzelnen Bereichen besondere Förde-rung benötigen (z. B. bei der sprachlichen oder moto-rischen Entwicklung) werden durch zusätzliche Fach-personen unterstützt. In der Regel geschieht dies inAbsprache mit den Eltern.

Im Kindergarten wird Ihr Kind durch die Schulärztinoder durch den Schularzt der Gemeinde untersucht.Auch die Zähne der Kinder werden regelmässig durchdie Schulzahnärztin oder den Schulzahnarzt unter-sucht. Diese Untersuchungen sind alle obligatorischund kostenlos. Sind Behandlungen nötig, werden Siedurch die Ärztin oder den Arzt informiert. Die Kostendafür tragen die Eltern selber.

Im Kindergarten begegnen sich Kinder mit unter-schiedlichen Begabungen, Sprachen sowie sozialerund kultureller Herkunft. Solche Verschiedenheitenwerden als Lernchancen genutzt. Die Kinder lernenvoneinander und miteinander.

Mehrsprachigen Kindern stehen Angebote im Kinder-garten zur Verfügung, mit welchen sie die lokale Um-gangssprache und die Standardsprache möglichstschnell und besser lernen können. Weitere Unterstüt-zungsmassnahmen finden Sie unter: www.erz.be.ch/hsk > Mehrsprachig aufwachsen

Ergänzend zum Kindergarten gibt es an vielen Schulenein Tagesschulangebot. Dieses bietet Betreuung überMittag (mit Mittagessen) und nach Kindergarten-schluss am Nachmittag an. Der Tagesschulbesuch istfreiwillig. Die Eltern beteiligen sich dem Einkommenentsprechend an den Betreuungskosten und bezahlendie Verpflegung.Die Schulleitung kann Sie informieren, welche An-gebote an Ihrer Schule geführt werden. AllgemeineInformationen zu Tagesschulen finden Sie unter:

Auffälligkeiten in der Entwicklung

Ärztliche Untersuchung

Deutsch als Zweitsprache

Tagesschule

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www.erz.be.ch/tagesschulenWeitere Möglichkeiten der familienexternen Kinderbe-treuung (Kindertagesstätten, Tageseltern usw.) findenSie unter: www.gef.be.ch > Familie

Im Kindergarten wird nach Lehrplan gearbeitet. Dieserzeigt auf, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten im Kin-dergarten gefördert werden sollen.

Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung sozialerFähigkeiten: Kontakt aufnehmen, sich mitteilen, zuhö-ren, sich einfühlen, Rücksicht nehmen, zusammenspielen und arbeiten, Regeln einhalten und Konfliktelösen. Die Kinder erfahren, dass das Zusammenlebenin einer grösseren Gruppe Regeln und Gesetzmässig-keiten kennt. Sie lernen, wie Regeln gemeinsam fest-gelegt werden können und wie mit ihnen umgegangenwerden kann. Sie lernen, ihre Interessen in Einklang zubringen mit denen anderer Kinder. Im Lehrplan wirddies als Entwicklung der Sozialkompetenz bezeichnet.

Im Kindergarten werden zudem die Fähigkeiten geför-dert, sich selbst und die Umwelt wahrzunehmen, sichauszudrücken und sich mitzuteilen. Die Kinder erzäh-len Erlebnisse, hören Geschichten, lernen neue Begrif-fe. Sie üben, genau hinzuhören, aufmerksam zu beob-achten und ihre Wahrnehmungen in Worte zu fassen.Dabei werden immer auch die Gefühle angesprochen.Empfindungen werden sprachlich und auch mit gestal-terischen Mitteln ausgedrückt. Die Kinder lernen, ihreBewegungsfreude mit zusätzlichen Möglichkeiten aus-zudrücken. Die Kinder erweitern und verfeinern ihremotorischen Fähigkeiten. Im Kindergarten handeln dieKinder zunehmend selbstständig und erweitern ihrSelbstvertrauen. Sie lernen, mit Erfolg und Misserfolg

Selbstkompetenz

Bildungsziele und Arbeitsformen

Lehrplan

Sozialkompetenz

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umzugehen und sie erweitern ihre Konzentrationsfä-higkeit und Ausdauer. Diese Fähigkeiten werden imLehrplan dem Begriff Selbstkompetenz zugeordnet.

Im Kindergarten erweitern und verfeinern die Kinderihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit derUmwelt: Sie experimentieren mit verschiedenen Mate-rialien. Sie lernen Werkzeuge, Geräte und Musikinstru-mente kennen und handhaben. Sie erweitern und ver-arbeiten ihre Erfahrungen mit Tieren und Pflanzen.Erfahrungen mit Medien werden verarbeitet. Immerwieder üben sie die Orientierung in der näheren Umge-bung und im Strassenverkehr. Dabei werden die Kin-der in ihrer Lernfreude und beim Lösen von Problemenunterstützt. Sie erhalten Anerkennung und wo nötigHilfestellungen beim Erproben von Lösungswegen. Sielernen Beziehungen und Gesetzmässigkeiten erken-nen und darstellen. Sie trainieren ihr Gedächtnis. Indiesem Zusammenhang wird im Lehrplan von der Ent-wicklung der Sachkompetenz gesprochen.

Die wichtigste Tätigkeit im Kindergarten ist das Spiel.Die Kinder lernen, wenn sie spielen und sie spielenbeim Lernen. Der Kindergartenraum, seine Einrichtungund Materialien bieten optimale Möglichkeiten undAnregungen zu vielfältigem Spielen. Im Spiel entwi-ckeln die Kinder ihre Fähigkeiten, vertiefen und erwei-tern Erfahrungen, erwerben weitere Fertigkeiten undentdecken andere Interessen. In geleiteten Spielenwerden neue Spielformen eingeführt oder gezieltFähigkeiten geübt. Im selbstbestimmten, freien Spielwählen die Kinder selber Spielmaterialien und Spiel-formen, sie entscheiden, mit welchen Kindern sie spie-len und welche Spielregeln gelten. Dabei werden dieKinder durch die Lehrkraft begleitet und unterstützt.

In Projekten und Werkstätten, beim Lernen von Lie-dern und Versen, beim Betrachten von Bilderbüchern,beim Hören von Geschichten und Bewegen im Freienund in der Turnhalle erhalten die Kinder vielfältige Mög-lichkeiten, ihre Fähigkeiten gezielt weiter zu entwickeln.

Sachkompetenz

Spielen und Lernen

Arbeitsformen

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Gegenseitige Informationen

Der Kindergarten unterstützt die Familie in der Erzie-hung und Bildung der Kinder. Durch regelmässigegegenseitige Informationen und Gespräche werdenErwartungen und Ziele geklärt. Kinder verhalten sichim Kindergarten oft anders als in der häuslichenUmgebung. Eltern und Lehrkräfte tauschen Beobach-tungen und Erfahrungen aus, um die Kinder besserverstehen und damit auch besser unterstützen undfördern zu können.

Mit jeder Familie findet pro Jahr mindestens einGespräch statt. Im Gespräch geht es um die Entwick-lung, die Lernfortschritte und das Arbeits- und Sozial-verhalten Ihres Kindes.

Die Lehrkraft für den Kindergarten nimmt schon zuBeginn des Kindergartenjahres Kontakt zu den Elternauf, um eine tragfähige Grundlage für die Zusammen-arbeit zu schaffen. Die Lehrkraft kann dabei verschie-dene Formen der Zusammenarbeit mit den Eltern ein-setzen (z. B. Elternabend, Elternbrief, Gesprächsrun-de, Anlass für Eltern und Kind).

Besuche der Eltern im Kindergarten sind in Absprachemit der Lehrkraft erwünscht.

Gespräche

Besuche

Verschiedene Formen der

Zusammenarbeit

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Zusammenarbeit Eltern undLehrkräfte

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Im Kindergarten beginnen die Kinder einen Weg, densie auf der Primarstufe fortsetzen werden. Kindergar-ten und Primarstufe haben gemeinsame Ziele: Sie för-dern die Selbst-, die Sozial- und die Sachkompetenzder Kinder. Trotz unterschiedlicher Lehrpläne und ver-schiedener Lehr- und Lernformen nehmen die Lehr-kräfte eine gemeinsame Aufgabe wahr und gestaltenden Übergang vom Kindergarten in die Schule konti-nuierlich.

Grundsätzlich treten alle Kinder nach zwei Jahren Kindergarten in das 1. Schuljahr der Primarstufe ein.Ausnahmsweise – insbesondere aufgrund des Ent-wicklungsstandes – können die Kinder ein Jahr früheroder später in das 1. Schuljahr der Primarstufe eintre-ten. Der Übertritt erfolgt auf Beginn des neuen Schul-jahres.

Der Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe istein Schullaufbahnentscheid. Die Schulleitung trifft die-sen auf Antrag der Lehrkraft des Kindergartens undunter Einbezug der Eltern. Bei Bedarf kann die kanto-nale Erziehungsberatungsstelle beigezogen werden.

Die Lehrkraft beurteilt den Entwicklungs- und Lern-stand der Kinder aufgrund von zielgerichteten Beob-achtungen und der Arbeiten des einzelnen Kindes. DieBeurteilungen werden in einer Standortbestimmungfestgehalten. Diese gibt Auskunft über die Entwicklungder Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz des Kindes.Sie enthält Angaben über das Verhalten und die Fähig-keiten und Lernfortschritte des Kindes sowie denAntrag der Lehrkraft für den Übertritt ins 1. Schuljahrder Primarstufe. Beim Gespräch anlässlich des Übertritts in das 1.Schuljahr der Primarstufe wird die Standortbestim-

Übergang vom Kindergarten in die Primarstufe

Zusammenarbeit

Übertritt in das 1. Schuljahr der

Primarstufe

Schullaufbahn-entscheid

Standortbestimmung

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mung mit den Eltern besprochen und am Ende desSchuljahres abgegeben. Die Standortbestimmung wirdin der Dokumentenmappe für den Kindergarten unddie Primarstufe aufbewahrt.

Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder gemäss Zeit-plan (Stundenplan) in den Kindergarten zu schicken.Ausserhalb der Kindergartenzeit und auf dem Wegzum und vom Kindergarten stehen die Kinder unterder Verantwortung der Eltern.Die Zusammenarbeit mit der Lehrkraft und der Schul-leitung ist verbindlich. Sie dient der optimalen Förde-rung Ihres Kindes.

Für Fragen zum Kindergarten und zur EntwicklungIhres Kindes können Sie sich an die Lehrkraft oder andie Schulleitung Ihres Kindergartens wenden.

Die Schulleitung ist für die pädagogische und diebetriebliche Führung der Schule zuständig. Sie teilt dieKinder den einzelnen Klassen zu und ist zuständig fürdie Organisation der Unterrichtszeit und der allfälligenReduktion der Unterrichtszeit im ersten Kindergarten-jahr sowie für die Schullaufbahnentscheide.

Die Schulkommission sorgt dafür, dass die Kinder denKindergarten gemäss der kantonalen Gesetzgebungund den Vorgaben der Gemeinde besuchen.

Die kantonale Aufsicht über die Volksschule hat dasregionale Schulinspektorat.

Die kantonale Erziehungsberatungsstelle Ihrer Regionberät Sie bei Besonderheiten in der Entwicklung Ihres Kindes und in speziellen Erziehungsfragen,www.erz.be.ch/erziehungsberatung

Zuständigkeiten

Eltern

Lehrkraft

Schulleitung

Schulkommission

Schulinspektorat

Erziehungs-beratungsstellen

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Tipps für den Erziehungsalltag finden Sie in der Broschüre «Fit für die Schule. Was kleine Kinder vonihren Eltern brauchen» in verschiedenen Sprachen:www.erz.be.ch/fit-fuer-die-schule

Weitere Informationen zur Volksschule finden Sieunter: www.erz.be.ch/elterninfo

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Diese Broschüre ist in die folgenden Sprachen über-setzt:

AlbanischArabischBosnisch/Kroatisch/SerbischChinesischEnglischFarsi FranzösischItalienischPortugiesischRussischSomaliSpanischTamilischThailändischTigrinyaTürkisch

Die Sprachversionen stehen als Download zur Verfü-gung unter www.erz.be.ch/kindergarten (keine Print-ausgabe).

Hinweise:

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Art.-Nr. 84526