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Informationen für Kunden der wgv Versicherungen Ausgabe 2017 Drohnen können Päckchen ausliefern, Essen transportieren oder Filmaufnah- men machen. Auch für die wgv sind die flugfähigen „Arbeitskräfte“ neuerdings unterwegs. Das Dach eines hohen Kirchturms wur- de während eines Sturms beschädigt. Der wgv Sachverständige Markus Bott rückt an, packt die Phantom 4 aus und macht sich an die Arbeit. Kurz darauf liefert die Drohnenkamera alle für das Gutachten notwendigen Schadenauf- nahmen – Job erledigt. „Vorher waren für so einen Einsatz Hebebühne, Gerüst oder Hubsteiger notwendig, Luftbilder waren extrem teuer. Mit einer Drohne geht das heute schneller und kosten- günstiger“, erklärt Bott. Finanziell lohnt sich die Nutzung der neuen Technik allemal: „Nach zwei bis drei Einsätzen haben sich die An- schaffungskosten der Drohne bereits amortisiert.“ Der Drohneneinsatz spart nicht nur Geld und einen gewissen Organisationsaufwand, sondern auch Zeit, zudem kann auf das Besteigen unsicherer Dachflächen vielfach ver- zichtet werden. Geprüft an den Start Um effektiv und sicher mit Drohnen arbeiten zu können, hat Markus Bott Flugtrainings und eine Prüfung absol- viert. Worauf man bei einem Flug am meisten achten muss: „Die Sicherheit. Am wichtigsten ist es, niemanden zu gefährden“, sagt Bott. Die Drohne müsse immer in einem einwandfreien Zustand sein, zudem sei das Überflie- gen von Menschenmengen tabu. „Den Akkuzustand des Fluggeräts behalten wir stets im Auge, um sicher landen zu können.“ Dabei halten sich die „Piloten“ an das Luftverkehrsgesetz, die Luftver- kehrsordnung und achten Persönlich- keitsrechte und Datenschutzbestim- mungen. Aufnahmen von Personen werden nicht gemacht. Zur Sicherheit der Passanten werden Start- und Landeplatz der Drohne für die Dauer des Einsatzes gekennzeichnet und abgesperrt. Zweierflotte mit Topleistung Bei der Phantom 4, von denen zwei Ex- emplare für die wgv in luftigen Höhen unterwegs sind, handelt es sich um einen Multikopter mit vier Propellern und einer hochauflösenden Kamera. Einer der ersten Einsätze – der vorhin genannte Kirchturm – war für die Droh- ne eine leichte Übung: „Die maximale zulässige Flughöhe beträgt in diesem Fall fünfzig Meter“, erläutert Bott. „Auch wenn die Drohne höher fliegen könnte, schaltet die Bordelektronik bei dieser Höhe ab.“ Termine für einen Außeneinsatz mit Drohne nehmen die wgv Experten nur bei entsprechendem Flugwetter wahr. In die Fluggeräte kann Wasser eintreten, sie würden bei Regen oder Schneefall selbst Schaden nehmen. Ein laues Lüftchen ist für die Drohnen kein Problem, bei starkem und böigem Wind gilt jedoch Startver- bot. „Sicher ist sicher“, sagt Bott. Drohnen Was Hobbyflieger beachten müssen Mehr auf Seite 2 Fake-Unfälle So schützen Sie sich vor provozierten Verkehrs- unfällen Mehr auf Seite 4 Im Flug aufs Dach Schadengutachten aus luftiger Höhe

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In format ionen für Kunden der wgv Vers icherungen

Ausgabe 2017

Drohnen können Päckchen ausliefern,Essen transportieren oder Filmaufnah-men machen. Auch für die wgv sind dieflugfähigen „Arbeitskräfte“ neuerdingsunterwegs.

Das Dach eines hohen Kirchturms wur-de während eines Sturms beschädigt.Der wgv Sachverständige Markus Bottrückt an, packt die Phantom 4 aus undmacht sich an die Arbeit. Kurz daraufliefert die Drohnenkamera alle für dasGutachten notwendigen Schadenauf-nahmen – Job erledigt. „Vorher warenfür so einen Einsatz Hebebühne, Gerüstoder Hubsteiger notwendig, Luftbilderwaren extrem teuer. Mit einer Drohnegeht das heute schneller und kosten-günstiger“, erklärt Bott.Finanziell lohnt sich die Nutzung derneuen Technik allemal: „Nach zwei bisdrei Einsätzen haben sich die An-schaffungskosten der Drohne bereitsamortisiert.“ Der Drohneneinsatz spartnicht nur Geld und einen gewissenOrganisationsaufwand, sondern auch

Zeit, zudem kann auf das Besteigenunsicherer Dachflächen vielfach ver-zichtet werden.

Geprüft an den StartUm effektiv und sicher mit Drohnenarbeiten zu können, hat Markus BottFlugtrainings und eine Prüfung absol-viert. Worauf man bei einem Flug ammeisten achten muss: „Die Sicherheit.Am wichtigsten ist es, niemanden zugefährden“, sagt Bott. Die Drohnemüsse immer in einem einwandfreienZustand sein, zudem sei das Überflie-gen von Menschenmengen tabu. „DenAkkuzustand des Fluggeräts behaltenwir stets im Auge, um sicher landen zukönnen.“Dabei halten sich die „Piloten“ andas Luftverkehrsgesetz, die Luftver-kehrsordnung und achten Persönlich-keitsrechte und Datenschutzbestim-mungen. Aufnahmen von Personenwerden nicht gemacht. Zur Sicherheitder Passanten werden Start- undLandeplatz der Drohne für die Dauer

des Einsatzes gekennzeichnet undabgesperrt.

Zweierflotte mit TopleistungBei der Phantom 4, von denen zwei Ex-emplare für die wgv in luftigen Höhenunterwegs sind, handelt es sich umeinen Multikopter mit vier Propellernund einer hochauflösenden Kamera.Einer der ersten Einsätze – der vorhingenannte Kirchturm – war für die Droh-ne eine leichte Übung: „Die maximalezulässige Flughöhe beträgt in diesemFall fünfzig Meter“, erläutert Bott.„Auch wenn die Drohne höher fliegenkönnte, schaltet die Bordelektronikbei dieser Höhe ab.“ Termine für einenAußeneinsatz mit Drohne nehmen diewgv Experten nur bei entsprechendemFlugwetter wahr. In die Fluggerätekann Wasser eintreten, sie würden beiRegen oder Schneefall selbst Schadennehmen. Ein laues Lüftchen ist für dieDrohnen kein Problem, bei starkemund böigem Wind gilt jedoch Startver-bot. „Sicher ist sicher“, sagt Bott.

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Fake-UnfälleSo schützen Sie sich vorprovozierten Verkehrs-unfällenMehr auf Seite 4

Im Flug aufs DachSchadengutachten aus luftiger Höhe

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Vor dem Start: Checklistefür Hobbypiloten

✓ Versicherungspflicht: Eine Drohnemuss immer haftpflichtversichertsein.

✓ Drohnenfliegen über einem frem-den Grundstück ist nur mit demEinverständnis des jeweiligenEigentümers gestattet.

✓ Flugverbotszonen sind einzu-halten, das gilt etwa für Flughä-fen, Einsatzorte von Polizei undRettungskräften, Krankenhäuser,Menschenansammlungen, Indus-trieanlagen, Naturschutzgebiete.

✓ Das Fliegen ist nur bis 100 MeterHöhe und in Sichtweite gestattet.

✓ Ausweichpflicht: Andere Verkehrs-teilnehmer haben im Luftraumimmer Vorfahrt.

✓ Privatsphäre: Personen dürfen nurfotografiert oder gefilmt werden,wenn sie einverstanden sind.

✓ Jedwede Gefährdung von Sachenund Personen müssen Drohnen-piloten vermeiden.

✓ Rechtsgrundlagen: das Luftver-kehrsgesetz (LuftVG), die Luft-verkehrsordnung (LuftVO), dieLuftverkehrszulassungsverordnung(LuftVZO), die Bekanntmachungder deutschen Flugsicherung (DFS)zur Verwendung von unbemanntenLuftfahrtsystemen in Kontrollzo-nen von Flugplätzen sowie ggf.Regelungen der jeweiligen Luft-verkehrsbehörden der einzelnenBundesländer.

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rende oder faszinierende, legale undillegale. Diese Massen an Videos sinddas Ergebnis eines Konsumtrends: DieVerkaufszahlen von Drohnen für dieprivate Nutzung haben sich seit 2011in jedem Jahr etwa verdoppelt. Rund400.000 fliegen derzeit in Deutsch-land, meist gesteuert von Privatleuten.Der Deutschen Flugsicherung zufolgekönnte die Zahl bis 2020 auf mehr alseine Million steigen. Leider wissen nichtalle, dass sie die fliegenden Geräteauch versichern und sich an strikte Re-geln halten müssen, um das Unfallrisikoso gering wie möglich zu halten.

Neue rechtliche RegelungenJede Drohne gilt als Luftfahrzeug im

Sinne des Luftverkehrsgesetzes.Daher ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung notwen-dig. Wenn etwas passiert, haftetder Pilot oder der Halter für alleSchäden unabhängig von einemVerschulden. Policen für solcheVersicherungen werden zum Bei-

spiel über Modellfliegerverbändeangeboten.

Einen „Copter“ kaufenund losfliegen ist alsoerst nach ausreichender

Viel los im LuftraumNeue Regeln für Drohnenpiloten

Rund 400.000 Drohnen fliegen bereits über Deutschland – teilsgewerblich genutzt wie von der wgv, aber auch häufig gesteuert vonModellbaufreunden oder ambitionierten Amateurfotografen. Dochwas geschieht, wenn der Flieger eine Bruchlandung hinlegt?

Absicherung erlaubt. Nutzer müssensich über die geltenden rechtlichenRegeln im Klaren sein und diese ein-halten. Eine neue Verordnung über denBetrieb von Drohnen ist erst im Aprildieses Jahres in Kraft getreten, weitereVorgaben gelten ab Oktober 2017: Sodürfen z. B. schwere Flugmodelle mitmehr als zwei Kilo Gewicht dann nurnoch mit Führerschein geflogen werden,und alle Drohnen ab einem Startgewichtvon mehr als 250 Gramm unterliegender Kennzeichnungspflicht: Auf einerfeuerfesten Plakette müssen Name undAdresse des Halters stehen.

Seit 2015 setzt die wgv einen Hagelflieger ein. Das Ziel: Hagelschäden re-duzieren. 72 Mal steuerten die Piloten die Cessna vom Stuttgarter Flughafenbis Ende 2016 in Einsätze. Die Bilanz: Zwar konnten nicht alle Hagelschädenvermieden werden, jedoch meldeten wgv Kunden aus den Einsatzgebietendeutlich weniger Hagelschäden. Deshalb setzt die wgv weiter auf diese Artder Prävention. Nicht nur mit dem eigenen Hagelflieger ist die wgv unter-wegs, sie beteiligt sich zusätzlich und seit mehr als zehn Jahren an denKosten für die Einsätze von zwei Hagelfliegern, die über der Region Stuttgartund einigen umliegenden Landkreisen und Städten Wolken mit Silberjodidimpfen. Das Schutzgebiet des wgv Hagelfliegers erstreckt sich jedoch überganz Württemberg. Die Vergleichswerte und die Erfahrungen mit ähnlichenUnwetterlagen zeigen: Ohne den Einsatz der wgv Hagelabwehr hätte die Ver-sichertengemeinschaft der wgv 2015 und 2016 mit 3.000 bis 4.000 zusätz-lichen Schadenfällen – oder einem um fünf bis zehn Millionen Euro höherenSchadenvolumen – rechnen müssen.

wgv Hagelflieger: positive Bilanz

Die Drohne steigt und steigt, schwebt insteilem Kurs gen Himmel, auf mehr alsfünfhundert Meter. Die Aufnahmen, diesie mit ihrer Kamera liefert, sind fantas-tisch: die Welt zu Füßen, freier Blick aufden Horizont. Plötzlich gerät sie außerKontrolle und stürzt ab, direkt übereinem Wohnviertel. Der Akku ist leer.Zum Glück landet sie in einem Baum,niemand kommt zu Schaden. Es hätteschlimmer ausgehen können.

Im DrohnenfieberSolche Videos, die Privatleute mit Droh-nenkameras filmen, finden sich zuhaufim Internet; genauso wie andere, mehroder weniger spektakuläre Luftaufnah-men, schöne und unschöne, schockie-

Drohnenpiloten brauchen nicht nurruhige Hände. Unsere Checkliste hilftbeim guten Flug.

ganz Württemberg. Die Vergleichswerte und die Erfahrungen mit ähnlichen Unwetterlagen zeigen: Ohne den Einsatz der wgv Hagelabwehr hätte die Ver-sichertengemeinschaft der wgv 2015 und 2016 mit 3.000 bis 4.000 zusätz-lichen Schadenfällen – oder einem um fünf bis zehn Millionen Euro höheren Schadenvolumen – rechnen müssen.

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Aktuelles„Sehr gut“ für wgv RechtsschutzAnwaltsgebühren, Zeugenauslagenoder gerichtliche Sachverständigen-gebühren: Ein Rechtsstreit kann heutemehr kosten als der Streitwert. Wereine wgv Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hat, denbraucht das nicht zu kümmern. Daszeigt jetzt auch ein Vergleich vonRechtsschutzversicherungen inAusgabe 29/2017 von FocusMoney.Dabei wird die wgv mit der Gesamt-bewertung „sehr gut“ ausgezeichnet.Besonders das Preis-Leistungs-Ver-hältnis hebt FocusMoney hervor.

Mehr Leistung: Kfz-Tarife verbessertDie wgv hat ihre Kfz-Versicherungaufgewertet. Künftig erhalten Ver-sicherte noch bessere Leistungenzum günstigen Preis. Der BASIS-Tarifschließt jetzt z.B. in der Kaskover-sicherung auch grobe Fahrlässigkeitmit ein. Folgeschäden an Aggregatenbei Kurzschluss sind nun bis zu einemWert von 3.000 Euro abgesichert.Im OPTIMAL-Tarif wurde beispiels-weise die Neupreisregelung auf24 Monate verlängert. Ihren Tarif be-rechnen Sie bequem unter wgv.de/kfz

Versicherungs-ABCKaskoversicherungDie Kaskoversicherung ist eineVersicherung gegen Schäden am ver-sicherten Fahrzeug. Sie kommt für dieZerstörung, Beschädigung oder denVerlust des Fahrzeugs auf. Unter-schieden wird in die Teilkasko- unddie Vollkaskoversicherung. In der Voll-kaskoversicherung ist die Teilkaskobereits enthalten. Selbst verschuldeteSchäden oder Vandalismus sind z.B.in der Vollkasko versichert.

Kfz-HaftpflichtversicherungJeder Autobesitzer muss eine haben.Die Versicherung übernimmt Schädenan Personen und Sachen, die man mitseinem Auto verursacht hat.

NeupreisregelungDie Kfz-Haftpflichtversicherung desUnfallverursachers ersetzt bei einemTotalschaden nur den Zeitwert deseigenen Fahrzeugs. Dieser sinkt beieinem Neuwagen in den ersten beidenJahren nach der Erstzulassung sehrstark. In solchen Fällen empfiehltes sich, die eigene Vollkaskoversi-cherung in Anspruch zu nehmen.Für bei der wgv vollkaskoversicherteFahrzeuge erhalten Sie im aktuellenOPTIMAL-Tarif bis 24 Monate nach derErstzulassung den Neupreis.

Im Schadenfall ist schnelle und zuver-lässige Hilfe gefragt. Gut zu wissen,dass man als wgv Kunde immer auf dersicheren Seite ist. Denn für Versichertegibt es nur eines, was sie im Schaden-fall erledigen müssen: Kontakt mit derwgv aufnehmen. Die wgv Schadenma-nager stehen den Kunden beratend zurSeite und begleiten sie von der Scha-denaufnahme bis zum Abschluss derReparaturen.

Professionelle Partner am WerkBeispiel Leitungswasserschaden inder Wohngebäudeversicherung: „WerFeuchtigkeit an einer Wand oder an derDecke seines Hauses feststellt, weiß oftnicht, woher diese stammt und kann mitder Situation schnell überfordert sein“,berichtet Raphael Kontermann von derSchadenabteilung Sachversicherungder wgv. Denn es erfordert jede MengeKnow-how und Erfahrung, die Ursachefür Feuchtigkeit im Haus oder in derWohnung zu ermitteln.Die wgv arbeitet mit professionellenLeckortungsunternehmen zusammen,die die defekten Wasser- oder Heizungs-rohre unter Putz sicher ermitteln undfreilegen. Die Reparaturarbeiten erledigtdann ein Installateur. Auf Wunschvermittelt die wgv auch hier einenFachmann. Versicherte können abernatürlich auch selbst einen Installateurbeauftragen – vorausgesetzt, dieserarbeitet zu marktüblichen Preisen.

Zügig, fachgerecht, unbürokratischDie anschließenden Trocknungsarbeitenmüssen schnell und professionelldurchgeführt werden. Ansonsten breitetsich die Feuchtigkeit weiter aus. Diewgv zählt auch hier qualifizierte Trock-nungsunternehmen zu ihren Partnern.„Sollten anschließend Stuckateur-,Maurer-, Fliesenleger- oder Malerar-beiten erforderlich sein, können wirebenfalls qualifizierte Handwerker ver-mitteln“, erläutert Raphael Kontermann.

Die Vorteile für Versicherte liegen aufder Hand: Sie gewinnen eine MengeZeit, statt Reparaturarbeiten zu beauf-tragen und zu koordinieren. Zudemübernimmt die wgv die Rechnungender Handwerker, sodass Versichertenlästiger „Papierkram“ erspart bleibt.Und das Allerwichtigste: Die Räume wer-den professionell instand gesetzt undkönnen rasch wieder genutzt werden.

Wir regeln das für SieSchadenmanagement bei der wgv

Bürokratische „Abwicklung“ eines Schadenfalles? Nicht bei der wgv.Hier kümmern sich engagierte Schadenmanager darum, dass Schädenrasch und unkompliziert behoben werden.

Schaden melden – sogeht’s

Online oder HotlineJe schneller ein Schaden behobenist, desto schneller ist er wiedervergessen. Melden Sie uns IhrenSchaden deshalb möglichst nocham gleichen Tag. Am besten überunser Online-Formular oder überdie passende Schaden-Hotline oderSchutzbrief-Schaden-Hotline derwgv. Alle Infos finden Sie unterwgv.de/schaden-melden/

Kfz-Schaden? wgv App!Im Kfz-Schadenfall unterstützt dieApp Sie mit Notrufnummern, bei derBestimmung des Unfallortes und beider Notrufmeldung. Fahrzeugschä-den können Sie uns einfach über dieApp melden. Mehr unterwgv.de/wgv-app/

Hilfreicher Begleiter:Fahrzeugschäden können

Sie uns einfach über diewgv App melden.

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wgv Aktuell 2017 · Impressum: Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Sitz des Vereins: StuttgartBesucheradresse und Tiefgarage: Feinstr. 1 – Ecke Tübinger Straße · Hausanschrift: wgv Versicherungen, Tübinger Str. 55, 70178 Stuttgart · Verantwortlich für denInhalt: Winfried Keller · Redaktion: Mathias Hübner , René Michalak · Vorstand: Hans-Joachim Haug (Vorsitzender), Dr. Klaus Brachmann (stv. Vorsitzender)· Vorsit-zender des Aufsichtsrats: Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg · Registergericht: Amtsgericht Stuttgart HRB 547 · Umsatzsteuer-Ident.-Nr.DE147802277 · Bildnachweis: wgv, Mikael Damkier/Fotolia, frog/Fotolia, ALDECAstudio/fotolia, trurnit GmbH

Zeig mir, was du hast, und ich sagdir, wer du bist: Diese Devise scheintpassé. Vieles – vom Spielzeug über denVideostream und das Auto bis zur Woh-nung – wird heute geteilt. Die „SharingEconomy“ ist angesagtes Lebensmottound eine neue Art des Wirtschaftenszugleich. Der Besitz tritt hinter dengemeinsamen Nutzen zurück.

Risiken und NebenwirkungenDas Teilen spart Geld und eine ge-meinschaftliche Nutzung schont häufig auch Ressourcen und hilft, Abfall zu vermeiden. Elektronische Marktplätze auf Internetportalen oder sozialen Netzwerken helfen dabei, das Richtige zu finden. Doch was geschieht, wenn Geteiltes beschädigt wird?

Gemietet oder geliehen?Über eine Internetplattform hat sich Sandra Berger kostenlos einen Beamer geliehen. Versehentlich fällt das Gerät zu Boden. Ergebnis: Elektroschrott. Was ihr beim Ausleihen nicht klar war: Ihre Haftpflichtversicherung hilft in diesem Fall nicht. Denn im Gegensatz zur wgv schlie-ßen viele Versicherer die Haftung bei geliehenen Sachen aus. Auch das Portal als Verleiher haftet nicht, also muss Frau Berger als Entleiherin für den Schaden ge-radestehen. Die Vermittlungsportale hal-ten sich oft aus allen Versicherungsfragen raus oder knüpfen mögliche Zahlungen an

Teilen ist angesagtSharing Economy Bedingungen. Auch lassen manche Por-

tale Nutzer über vertragliche Pflichten undHaftungsrisiken im Unklaren. Die fiktiveGeschichte zeigt: Bei gemeinschaftlicherNutzung von Gegenständen ist eine leis-tungsstarke Privathaftpflichtversicherungbesonders wichtig.

Carsharing – aber sicherBeim organisierten Carsharing sindKfz-Haftpflicht- und Kaskoversiche-rungen zwar meist im Preis inklusive,die zu zahlende Selbstbeteiligung imSchadensfall fällt aber je nach Anbieterunterschiedlich hoch aus – 1.000 Eurosind hier keine Seltenheit. Wenn SieCarsharing nutzen wollen, informierenSie sich daher unbedingt vorher überdie Selbstbeteiligung.

Als starker Ausbildungsbetrieb, indem Teamgeist und Fairplay groß-geschrieben werden, bieten wir inStuttgart interessante Ausbildungs-und Studienplätze mit besten Über-nahmechancen im Innendienst:

• Kauffrau/Kaufmann fürVersicherungen und Finanzen –Fachrichtung Versicherung

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• Bachelor of Arts (B.A.) –BWL-Versicherung

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Obwohl er selbst Vorfahrt hat, gibteinem der nette Autofahrer zu ver-stehen, dass man vor ihm über dieKreuzung fahren soll. Kaum ist manjedoch angefahren, tritt dieser ebenfallsaufs Gaspedal — es kracht mitten aufder Kreuzung. „Was wie ein unglück-liches Versehen aussieht, ist oft ein mitpurer Absicht provozierter Unfall“, weißAndreas Eggstein, Teamleiter in derKraftfahrt-Schadenabteilung der wgv.

Völlig überraschtEggstein berichtet von Fällen, indenen der Täter „mit auffällig korrekterGeschwindigkeit“ vor einem fährt.Vor Kreuzungen verlangsamt er seinTempo und fährt dann weiter, ohneanzuhalten. „Man ist daher völligüberrascht, wenn er auf einmal scharfbremst – und fährt auf.“ Andreas Egg-stein kennt noch einen weiteren „be-liebten Trick“: Der Täter fährt bei Gelb

wgv warnt vor vermeintlich netten FahrernAbsichtlich provozierte Unfälle

Verdacht auf Versicherungsbetrug? wgv Mitarbeiter Andreas Eggsteinberät Sie gerne, Telefon 0711 1695-4270.Verdacht auf Versicherungsbetrug? wgv Mitarbeiter Andreas Eggstein berät Sie gerne, Telefon 0711 1695-4270.

über die Ampel, man selbst folgt ihm.Bei der nächsten Ampel jedoch bremster bei Gelb abrupt ab, der folgendeFahrer hat damit nicht gerechnet undfährt auf. Auch nützen Täter einen vomVersicherungsnehmer verschuldetenUnfall aus, indem sie Schäden an ihremAuto angeben, die nicht durch den Un-fall verursacht wurden.

Fotos machen, Verdacht mitteilenAndreas Eggstein rät, bei Unfällenmöglichst viele Bilder von den Fahrzeu-gen und der Unfallstelle aufzunehmen.Und: „Wer den Verdacht hegt, dass derUnfall provoziert wurde oder Schädenangegeben werden, die nicht durch denUnfall verursacht wurden, sollte dies derPolizei mitteilen – und natürlich uns.“Nur dann kann die wgv ermitteln,ob dem Täter bei einem provoziertenUnfall Vorsatz nachgewiesen werdenkann.