Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir...

48
punktuell Informationen der LEBENSHILFE für Menschen mit Behinderung Ortsvereinigung Speyer - Schifferstadt Lebenshilfe - eine starke Gemeinschaft von Menschen mit und von Menschen ohne Behinderung! Juli 2018 Ausgabe 37

Transcript of Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir...

Page 1: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

punktuell Informationen

der LEBENSHILFE für Menschen mit Behinderung Ortsvereinigung Speyer - Schifferstadt

Lebenshilfe - eine starke Gemeinschaft von Menschen mit und von Menschen ohne Behinderung!

Juli 2018 Ausgabe 37

Page 2: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

2

Hinweis

Bankverbindungen

Termine / Vorschau

Sie können helfen!

Die Geschäfts- und Beratungsstelle der Lebenshilfe Speyer–Schifferstadt be-findet sich im Haus „Pamina“, in der

Paul-Egell-Straße 28, Speyer (neben unserem Servicehaus)

im Erdgeschoss.

Vereinskonto: Sparkasse Vorderpfalz Konto-Nr.: 190003368, BLZ 545 500 10 IBAN: DE24 5455 0010 0190 0033 68 BIC: LUHSDE6AXXX Mitgliederbeiträge bitten wir grundsätz-lich auf dieses Konto zu überweisen. Konten der Stiftung: Sparkasse Vorderpfalz Konto-Nr.: 2091999, BLZ 545 500 10 IBAN: DE65 5455 0010 0002 0919 99 BIC: LUHSDE6AXXX Volksbank Kur- und Rheinpfalz Konto-Nr.: 399299, BLZ 547 900 00 IBAN: DE89 5479 0000 0000 3992 99 BIC: GENODE61SPE Herzlichen Dank allen Spenderinnen und Spendern, besonders auch im Na-men der behinderten Menschen, die bei uns leben und denen Sie mit Ihrer Spende immer wieder helfen.

Gottesdienst mitgestaltet von Menschen mit Behinderung, jeden ersten Sonntag im Monat, 15 Uhr im Servicehaus Speyer, Paul-Egell-Str. 30 Abweichungen davon machen wir auf unse-rer Homepage bekannt.

Sommerfest, am Samstag, 1.9.2018 Rund um die Einrichtung in Speyer, Tom-Mutters-Straße 1, Beginn mit einem ökume-nischen Gottesdienst um 11 Uhr

Elternstammtisch An jedem ersten Dienstag im Monat, im Gasthaus Waldeslust, Iggelheimer Straße 19, in Speyer.

Immer aktuell - auf unserer Homepage: www.lebenshilfe-speyer-schifferstadt.de Wir verwenden lizenzfreie Bilder und achten bei der Veröffentlichung von Photographien die Persönlichkeitsrechte der gezeigten Per-sonen (§22 KUG).

Bitte unterstützen Sie uns bei der Mitg-liederwerbung!

Mitgliedsbeitrag: 30 Euro im Jahr!

(für Menschen mit Behinderung 15 Euro) Danke! Mitgliederstand Mai 2018: 960

Redaktionsteam: Beate Bayer, Uwe Fehr, Memnune Kocher, Hildegard Wenzel, Gerhard Wissmann Redaktionsschluss: 15.6.2018

: Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt Druck: Palatina-Druck Auflage: 1 500 Stück

Wir danken allen, die mit ihrem Beitrag zu dieser Ausgabe beitrugen.

Page 3: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

3

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der Lebenshilfe,

seit 1. Januar dieses Jahres ist die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft, weitere Reformstufen folgen und fordern uns, unsere Dienstleistungen weiter-zuentwickeln: Um jedem Menschen mit Behinderung die individuelle Assistenz zu gewähr-leisten.

Geschäftsführer Stefan Binder betonte daher in der Mitgliederversammlung am 28.5.18: „Wir wollen und werden unsere Mitarbeiter /innen weiterentwickeln und legen auch weiter-hin verstärkt einen Schwerpunkt auf Fort- und Weiterbildung. Auch möchten wir ein noch stärkeres übergreifendes Denken und Handeln entwickeln, das sich nicht nur auf die e i-gene Gruppe oder Abteilung beschränkt. Eine Abteilungs- und Einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit bringt neue Sichtweisen und Denkansätze, bietet Raum für Reflektion und kann die Qualität der täglichen Arbeit positiv beeinflussen. Wir unterstützen unsere Mitarbeiter/innen aktiv, interne Schwellen zu reduzieren und Hürden in der Zusammenar-beit abzubauen. Darüber hinaus werden wir unsere Mitarbeiter/innen an Veränderungs-prozessen und Entscheidungen noch stärker beteiligen. Weil wir davon überzeugt sind, dass unsere Beschäftigten viele gute Ideen haben und oftmals besser wissen, was in der täglichen Arbeit wichtig und notwendig ist, haben wir bereits mit der Bildung von Projekt-gruppen begonnen.“

Als ein weiteres zentrales Thema unserer künftigen Herausforderungen, nannte Ge-schäftsführerin Margarita Mayer am 28.5.18 das „Wohnen“, „wo es darum geht, dass Menschen mit Behinderungen so wohnen können sollen, wie es ihren Bedürfnissen und ihren Fähigkeiten entspricht.“ Sie stellte heraus: „Der individuelle Teilhabebedarf jedes einzelnen Bewohners wird also zum zentralen Leistungsmaßstab. (Bisher haben wir in stationären Wohnformen von Komplexleistungen gesprochen.) Auf diesen Wandel müs-sen wir uns fachlich und ökonomisch einstellen. Zum zweiten wollen wir uns aber auch um andere Wohnformen kümmern, denn nicht alle Menschen mit einem Handicap brau-chen die Rundum-Betreuung in einer stationären Einrichtung. “

Die Zukunft fordert uns also mehr denn je, denn die Umsetzung des Bundesteilhabege-setzes fällt in eine Zeit enormer gesellschaftlicher Veränderungen, der nun voll durc h-schlagende Fachkräftemangel zeigt uns zwar immer mehr die Endlichkeit unserer Res-sourcen, wir aber stellen uns den Aufgaben, die das neue BTHG verlangt. Dies können wir im Blick auf die Menschen, die unsere Hilfe brauchen, weil wir dabei auch Ihrer Un-terstützung sicher sein dürfen, und dafür sage ich Ihnen von Herzen Dank.

Ihr Gerhard Wissmann

Page 4: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

MMiitttteenn iimm LLeebbeenn

4

Zum Jahresauftakt der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt 2018 - von Dr. Karin Bury Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der Lebenshilfe,

ich freue mich, die Entwicklung der Kreativgruppen mit meinen Worten nachzeichnen zu dürfen, und lade Sie zu einem Ausflug durch zehn künstlerische Schaffensjahre ein.

Der Kreativbereich ist nur ein Bereich der Teilhabe, die bei der Lebenshilfe groß geschrie-ben wird. Damit dieser Begriff lebendig werden kann, braucht es Menschen, die Teilhabe ermöglichen und solche, die teilhaben wollen. Durch engagierte Leitungs- und Betreuungs-teams wurden seit Bestehen der Lebenshilfe Betätigungsfelder für jeden Geschmack und jedes Geschick erschlossen: aktuell gibt es einen Chor, Kochkurse, ein Percussion-Ensemble, es besteht die Möglichkeit, Sport in unterschiedlichen Vereinen zu treiben, Hausmusik wie in Speyer findet im Austausch zwischen Tagesförderstätte und Senioren-gruppe statt, es gibt interne Tanzkurse und externe Tanzprojekte, wie die Tausendfüßler, Lese-Rechtschreibzirkel, Spieleclubs, Besuchsinitiativen, eine Holzwerkstatt , Bastelwork-shops und Schmuckdesigner – also eine große Auswahl von Angeboten, die aber auch

Page 5: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

…… mmiitt FFrreeuuddee kkrreeaattiivv

5

aufwändig geplant, organisiert und mit Hilfe von Fahrdienstleistenden kordiert werden wol-len. Teilhabe macht eben Arbeit. Mit dem Bezug des Wohnhauses in Speyer 2007 entstand zudem auf Initiative von Theo Ofer eine feste Malgruppe. Theo Ofer muss ich sicher nicht vorstellen, denn er zählt zu den renommiertesten Künstlern nicht nur in unserer Region.

Zusammen mit Martina Hammer, die im Wohnhaus Speyer bereits eine Töpfer-gruppe anbot, organisierte er damals regelmäßige Mal-sitzungen und im Remigius-haus Otterstadt und der Sparkasse Speyer die ers-ten großen Ausstellungen, mit denen die teilnehmen-den Künstler sich fröhlich-bunt ins begeisterte öffent-liche Bewusstsein malten, Interesse auf mehr weckten und selbst eine tüchtige Portion Ehrgeiz entwickel-ten.

Nach dem plötzlichen Tod von Martina Hammer und Theo Ofers Weggang entstand eine schmerzliche Lücke. Die Malgruppe wurde zwar sporadisch fortgesetzt, die Tonwerkstatt aber ausgesetzt. In jene Zeit fiel meine Bewerbung.

Vor genau acht Jahren wurde ich von einer quirli-gen, hochmotivierten Schar von selbstbewuss-ten Künstlerkollegen herz-lich und unvoreingenom-men als Nachfolgerin be-grüßt. Doch gleich zu Be-ginn argwöhnte Gisela Hierschbiel kritisch: „Konnsch Du kää Deitsch?“ Ich muss sehr verdattert geguckt haben, bis ich begriff, dass ich vorher gefälligst hätte Pfälzisch lernen sollen.

Page 6: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

MMiitttteenn iimm LLeebbeenn

6

Zum Glück fand ich in Gisela eine geduldige und nachsichtige Lehrerin, so dass heute Wor-te wie Geesbecklsche, Hengsching oder schlewwere zu meinem alltäglichen Wortschatz ge-hören – Vielen Dank, Gisela!

Unser erstes gemeinsames Pro-jekt war die Teilnahme an der Aktion „Die Pfalz malt für den Dom“. Die Volksbank Speyer bot den Rahmen für die Präsen-tation von Collagen und Gemäl-den und erwarb schließlich das großformatige Herzstück der Ausstellung– ein farbenfrohes Domporträt. Damit befanden sich schon drei Arbeiten in öf-fentlichem Besitz, denn 2010 hatte Landrat Clemens Körner bereits zwei Arbeiten auf Papier für's Kreishaus in Ludwigshafen angekauft. Sie können sich si-cher vorstellen, wie stolz alle darauf waren.

Fußball - Jürgen Stahl 2011

Page 7: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

…… mmiitt FFrreeuuddee kkrreeaattiivv

7

Dann sorgte Jürgen Stahl mit seiner spektakulären mehrteiligen Darstellung der Spieler des 1. FC Kaiserlautern für Aufsehen in der Presse. Das große neunteilige Fußballmosaik mit dem Ti-tel „Betze“ hängt nun genau dort, wo es hingehört.

Es wurde feierlich vor einem Spiel auf dem Betzenberg an den Verein über-eignet und ziert dort eine Wand in ei-nem der Verwaltungsbereiche.

Seit 2012 gibt es wieder eine Tonwerk-statt, an der sich die Speyerer Senio-rengruppe sechs Jahre lang beteiligte.

Die Tagesförderstätte ist mittler-weile im siebten Jahr dabei und seit Januar dürfen sich auch die Speyerer Wfb-Angestellten auf eigenen Wunsch endlich plastisch ausdrücken. Bislang haben wir Brettspiele gestaltet, passende Spielfiguren dazu geformt, ganze Zoos mit gefährlichen und zah-men Tieren bevölkert, eigenwillige Gefäßkeramik entworfen, neue Lebewesen wie die Brezelfresser erfunden, täuschend echt wirken-de aber ungenießbare

Anita Rief und Andrea Stern-berger 2012

Tellergerichte aus Keramik kreiert und Weihnachtskrippchen mit um-fangreichen Belegschaften aus hei-ligen Familienmitgliedern, Köni-gen, Hirten und Herden geknetet und glasiert.

Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“

Page 8: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

MMiitttteenn iimm LLeebbeenn

8

Jürgen Stahl hat schließlich deutlich formuliert, was die Gruppen von mir erwarteten: „Du musst dafür sorgen, dass wir mehr ausstellen können und Du musst den Leuten erklären, was wir denken.“

Diesen Auftrag habe ich ernst genommen. In den letzten acht Jahren haben sich die Le-benshilfekünstler erfolgreich an neun Kalenderwettbewerben vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz beteiligt. In jedem Jahr waren zwischen ein und drei Künstler aus wirklich allen Einrichtungsbereichen in den begleitenden Wanderausstellungen vertreten.

Doch die wachsende Kunstbegeisterung hat sich in all den Jahren auf ganz unterschiedliche Weise Bahn gebrochen:

Wir haben gemeinsam Ausstellungen anderer Künstler besucht: 2016 beispielsweise die Ausstellung von Manfred Fuchs im Kunstverein Speyer oder die große Landesausstellung im Arp Museum von Remagen, an der die Lebenshilfekünstler selbst beteiligt waren.

Page 9: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

…… mmiitt FFrreeuuddee kkrreeaattiivv

9

Remagen 2016

Kunstverein Speyer, eingeladen von Franz Dudenhöffer und Dr. Dr. h.c. Manfred Fuchs, zu „Licht, Farbe, Impressionen“ - 2016

Page 10: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

MMiitttteenn iimm LLeebbeenn

10

Die Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt war eine von sechs Einrichtungen aus Rheinland-Pfalz, die für diese repräsentative Landesausstellung mit Kunst von Menschen mit Handicap aus-gewählt wurde.

Das Wetter bei unserem sommerlichen Aus-flug war zwar herzlich schlecht – die Laune jedoch umso besser und angesichts des ho-hen Besucheransturms bei der Vernissage, kriegte der eine oder andere sogar weiche Knie.

Auf dem Hockenheimring durften die Künstler Renn-luft schnuppern.

Page 11: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

…… mmiitt FFrreeuuddee kkrreeaattiivv

11

Nicht vergessen werden darf natürlich der Gedichtband von Sandra Trunk, illustriert mit farbenprächtigen Gemälden un-serer Malgruppe Molemol.

Fünf inklusive Projekte konnten zwischen ten und nicht behinderten Künstlern mittlerweile ver-wirklicht werden. Dazu zäh-len auch die seit 2015 jähr-lich stattfindenden Malak-tionen im Grünen, die tradi-tionell mit einem Grillfest-chen enden.

Fünf inklusive Projekte konnten zwischen behinderten und nicht behinderten Künstlern mittlerweile verwirklicht werden. Dazu zählen auch die seit 2015 jährlich stattfindenden Malaktionen im Grünen, die traditionell mit einem Grillfestchen enden.

Page 12: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

MMiitttteenn iimm LLeebbeenn

12

Der stetige Ausstellungserfolg und die damit verbundene Anerkennung haben dazu geführt, dass sich einige Kreativgruppenteilnehmer immer wieder gewünscht hatten, in kleinerem Rahmen intensiver zu arbeiten und wirklich wie in einer Schule lernen zu dürfen. Diesem Wunsch kamen Vorstand und Geschäftsleitung 2015 mit der Einrichtung des Förderateliers in der Herdstraße in Speyer nach. Als uns Landrat Clemens Körner 2016 im Atelier beim Arbeiten über die Schulter gucken kam, überraschte er die Künstler mit einem höchst willkommenen Mitbringsel: einer ganzen Kiste zartbitterschokolierter Schaum-Zucker-Küsse. Herr Körner wusste die spontanen Sympathiebekundungen, die ihm voll Herzlichkeit entgegen gebracht wurden, mit Humor einzuordnen, denn von nun an hieß er bei uns nur noch der „Mohrekopp-Mann“.

Page 13: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

……mmiitt FFrreeuuddee kkrreeaattiivv

13

Ebenfalls 2016 erhielten wir auf Einladung der Gemeinde Mutterstadt die Gelegenheit die drei lichtdurchfluteten Stockwerke des neuen Rathauses mit über 100 Gemälden, Zeich-nungen und Keramiken- aus allen sechs bestehenden Kreativgruppen - auszuschmücken: Unsere bisher umfangreichste Ausstellung.

Der überwältigende Zuspruch der Veranstalter schon beim Aufbau der Ausstellung und spä-ter der Besucher bei der Vernissage, deren große Begeisterung und nicht zuletzt ein sehr respektabler Verkaufserfolg von 2000 Euro sorgen für bleibende Erinnerungen an einen Abend, an dem die Künstler sogar eine extra VIP-Lounge im Rathaus eingerichtet bekamen. Bereits ein Dreivierteljahr später – im April 2017 marschierten wir alle zu einem weiteren besonderen Red-Carpet-Event auf und zwar in Mailand. Das glauben Sie nicht? Stimmt aber! Fast – jedenfalls. Den roten Teppich gibt es wirklich; im Zentrum für Arbeits-sicherheit der BG Chemie in Maikammer. Der klitzekleine Verhörer einer Atelierkünstlerin ließ den schmucken Weinort mal eben schnell zu einer italienischen Metropole anschwellen.

„Ansichtssache“, Ausstellung vom 28.4.17 bis zum 20.10.17

Page 14: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

MMiitttteenn iimm LLeebbeenn

14

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (RCI), Haus Maikammer, 28. April 2017

Einen besseren Empfang hätte uns keine Weltstadt – wo auch immer - bieten können: Grenzenlos wohlwollend, ehrlich interessiert, und auf alle Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigung vorbereitet. Das alles durften wir hier in Vollendung erleben.

Unvergessen bleibt allen das leckere Essen, das die Küchenchefin, ebenfalls auf die Bedürfnisse der Aus-steller abgestimmt, serviert hat.

Überwältigend war die Besucherzahl von 130 Perso-nen an diesem Abend, zu denen auch Theo Ofer und Karl-Heinz Wässa gehörten.

Und weil ich gerade in Superlati-ven schwelge: Von den 55 ausges-tellten Arbeiten fanden 22 einen neuen Besitzer. Knapp 4000 Euro kamen zugunsten der Künstler und Kreativgruppen zusammen.

Page 15: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

…… mmiitt FFrreeuuddee kkrreeaattiivv

15

Nach 10 Jahren bilanzieren wir: Insgesamt 21 eigene Ausstellungen und Ausstellungsbetei-ligungen, neun Kalenderwettbewerbe, fünf inklusive Projekte, eine Kooperation mit einem Unternehmen aus der Region, etliche Werke in öffentlichem Besitz.

Das alles wäre nicht möglich ohne Euch! Und darauf dürft ihr mächtig stolz sein! Ohne Eure Lust, Euch künstlerisch auszudrücken und mitzuteilen, ohne Eure blühende Fantasie und kreative Schaffenskraft wäre so manche Wand blass und schmucklos geblieben. Danke, dass Ihr mich immer wieder zum Staunen bringt und dafür, dass ihr mich mitreißt mit Eu-rer Begeisterung, so dass immer wieder Neues entstehen kann.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sich Chor und Atelierkünstler am 4. August dieses Jahres mit der Ausstellung „Schifferstadt Inklusiv“ an den Feierlichkeiten zum Stadt-jubiläum beteiligen. Zu Beginn habe ich davon gesprochen, dass Teilhabe nur möglich ist, wenn jemand die Bedingungen dafür schafft. Deshalb gilt an dieser Stelle mein sehr herzli-cher Dank der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt als Institution mit all ihren Verantwortli-chen, Mitarbeitern, Freiwilligen und Mitgliedern für die Unterstützung bei allen erwähnten Projekten.

Page 16: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

MMiitttteenn iimm LLeebbeenn

16

Mit besonderem Stolz haben die neun Atelierteilnehmer kurz vor Ostern 2018 ein ganz be-sonderes Projekt abgeschlossen. 2017 entstand dort nämlich die Idee, für den Andachts-raum ein kleines „Hausaltärchen“ mit Regionalbezug zu gestalten, um eine beinah verges-sene Tradition der religiösen Volkskunst wieder aufleben zu lassen.

Die Gottesdienste bei der Lebenshilfe werden von gläubigen Menschen mit Behinderung aktiv mitgestaltet, deshalb sollte auch das Bildprogramm eines klappbaren Altaraufsatzes eng mit ihnen selbst verknüpft sein. Die Muttergottes als Patronin des Bistums Speyer ist deshalb die erste Hauptperson im Mittelteil.

Die andere Hauptperson ist Hermann von Reichenau – ein Benediktiner-Mönch aus dem 11. Jahrhundert, der trotz schwerster Behinderung im Kloster Reichenau Inklusion erleben durfte. Durch die intensive Unterstützung und Förderung seines Abts und seiner Mitbrüder wurde er zu einem Universalgelehrten seiner Zeit. Er verfasste eine bedeutende Chronik und dichtete eine der bekanntesten Marienhymnen: Das „Salve Regina“, die Hymne des Doms zu Speyer. Das macht ihn zu einer idealen Identifikationsfigur für gelebte Inklusion in einer Gesellschaft, die Behinderte ursprünglich ächtete. Dieses frühe Beispiel von Teilha-be statt Ausgrenzung kann uns heute immer noch Vorbild sein.

In den Seitenflügeln sind die Evangelistensymbole dargestellt. Darüber einzeln in einem Extrafeld der heilige Geist als Taube. Auf der Außenseite sind die gemalten Lilien als Ma-riensymbole ein Hinweis auf den Bezug zur Muttergottes im Innenteil des „Klappaltär-chens“.

Alle neun Künstler aus dem Atelier Molemol waren beteiligt – jeder übernahm nach seinen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen einen ganz bestimmten oder gleich mehrere Ar-beitsschritte. Ursprünglich war unser Projekt gar nicht für die breite Öffentlichkeit be-stimmt, doch weil wir es inhaltlich passend als Beitrag für den Bundeswettbewerb „Ganz

Alle neun Künstler aus dem Atelier Molemol waren beteiligt – jeder übernahm nach seinen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen einen ganz bestimmten oder gleich mehrere Ar-beitsschritte. Ursprünglich war unser Projekt gar nicht für die breite Öffentlichkeit be-stimmt, doch weil wir es inhaltlich passend als Beitrag für den Bundeswettbewerb „Ganz Plastisch“ empfanden, haben wir alle entschieden mitzumachen. Jetzt sind wir gespannt, auf welchem Platz wir landen werden – Im Juli fällt der Juryentscheid.

Page 17: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

…… mmiitt FFrreeuuddee kkrreeaattiivv

17

17 17

Page 18: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

MMiitttteenn iimm LLeebbeenn

18

Neues aus der Tagesförderstätte

Kooperation mit Hersteller von Aluminium-Aufreißverschlüssen für die Getränke- und Pharmaindustrie

Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, haben auch Men-schen mit schwersten Beeinträchtigungen u.a. das Recht auf Arbeit. Der alleinige Charakter einer Spiel- und Bespaßungsstätte ist in einer Tagesförderstätte Vergangenheit. Wir als Mitar-beiter/innen der TAFÖ sehen uns diesem Menschenrecht verpflichtet und versuchen immer wieder bei unserer Assistenz behinderten Menschen individuelle und sinnstiftende Arbeiten an-zubieten. Von daher unterliegen auch wir einem Profilwandel.

Seit Februar 2018 arbeiten wir mit der Closurelogic GmbH aus Worms zu-sammen. Die Firma ist der größte Anbieter von Aluminiumverschlüssen im europäischen Markt. Die Aufgabe unserer „Beschäftigten“ ist dabei das Aus-stanzen von Kunststoffeinlagen für Getränkeverschlüsse, mit einer von unse-rem Auftraggeber überlassenen „Kniehebelstanze“

Bei der Arbeit gewährleisten wir als Betreuer die nötige Assistenz. Im Bild rechts drückt Sven Kel-ler den Hebel der Stanze nach unten und stanzt so die geforderten Einlagen aus. Anschließend werden diese in einem Behältnis gesammelt und monatlich an den Leiter der Qualitätssicherung der Wormser Firma, Herrn Jürgen Faltermann übergeben (im Bild unten links, mit Claudia Hein-rich und Christian Theobald).

Wir danken den Verantwortlichen der Firma Clo-surelogic für die gute Zusammenarbeit.

Page 19: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

…… sseellbbssttbbeessttiimmmmttee TTeeii llhhaabbee

19

Spalten von Brennholzzubereitung Seit Anfang dieses Jahres haben wir, basierend auf dem bereits angesprochenen Recht auf Arbeit für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen, ein neues Arbeitsprojekt ins Leben gerufen.

Mit Hilfe eines „Holzspalters“ bereiten wir Brennholzscheite sowie „Anfeuerholz“ zu. Dieses Pro-jekt im Bereich arbeitsbezogener Teilhabe, findet bei den Besuchern der Tagesförderstätte gro-ßen Zuspruch, haben doch die meisten von ihnen reges Interesse an handwerklichen Tätigkei-ten.

Mit Freude in Aktion: Sven Keller (Bild links) und Oktay Culpan (Bild rechts).

Nachdem die Holzscheite gespalten sind, werden diese bis zum nächsten Winter gelagert. Dann stehen sie als wärmende Energiequelle für gemütliche Kaminabende, aber auch für ro-mantische Sommerabende zur Verfügung.

Christian Theobald

Holzhacken ist deshalb so beliebt, weil man bei dieser Tätigkeit den Erfolg sofort sieht.

Albert Einstein

Page 20: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

MMiitttteenn iimm LLeebbeenn

20

Freizeit im Schloss Dankern

Am 13. April begann unsere Reise ins in Ostfriesland gelegene Schloss Dankern. Nach an-strengender Fahrt erreichten wir am frühen Abend die Tore des Spaß- und Bewegungslandes.

Wir waren in zwei Häusern für je sechs Personen untergebracht und teilten uns pro Haus einen großen Gemeinschaftsraum samt Küche, Ter-rasse und Bad.

Frühmorgens um acht Uhr wurden die Langschläfer vom Geruch frischer Brötchen und heißem Kaffee ge-weckt.

Danach erkundeten wir das Gelände und fanden viele Hindernisse, Kletter-

türme und Sportstationen für Bewe-gungsübungen vor. Auch unsere Roll-stuhlfahrerin konnte bei den meisten Akti-vitäten teilhaben und hatte großen Spaß an Übungen wie Tisch-Minigolf, Bowling und Ballspiele. Auch im dort gelegenen Spaß-Hallenbad konnte jeder nach Her-zenslust tauchen, schwimmen und rut-schen.

Am letzten Abend belieferte uns der Pizzadienst des Schlosses und wir ge-nossen unseren letzten Abend und lie-ßen die schönen Eindrücke unserer Freizeit Revue passieren.

Florian Diernhofer, AWG Speyer- Schif-ferstadt

Page 21: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

…… ddaass wwiirr sseellbbssttbbeessttiimmmmtt ggeessttaalltteenn

21

Musical Aladdin Es war so schön …

Eine Gruppe der Schifferstadter Wohnstätte verbrachte Anfang März einen Kurzurlaub in Hamburg. Mit dabei: ein Besuch im Musical „Aladdin“. Start der Busreise war samstags morgens um 6.30 Uhr.

Sehr interessant war die Stadtrundfahrt in Hamburg, wobei un-ter anderem der Hafen, der Fischmarkt, das „Reiche Viertel“ sowie die Reeperbahn gezeigt und erklärt wurden. Das Schönste jedoch war das Musical! Die ganze Atmosphäre, die Musik, das Stück, usw….. In der Pause hatten wir sogar einen eigenen Tisch reserviert und uns mit Getränken versorgt. Alle waren begeistert. Und immer noch verzaubert von Aladdins Märchenwelt, stiegen wir montags morgens in den Bus, der zurück ins heimische Schifferstadt fuhr. Und zuhause ange-kommen, gab es für uns alle viel zu erzählen.

Aktion „Sauberes Schifferstadt“ Wir machten wieder mit …

Am regnerischen Freitagmorgen, 9.3.18, ausgestattet mit Handschuhen, Müllsäcken, Warnwesten und teilweise mit Greifzangen, beteiligten wir uns an der Aktion „Sauberes Schifferstadt“. Manfred Koch, Klaus Hauss, Werner Hook, Christine Mattich, Stefanie Orth und Beate Bayer machten den ver-schandelten Waldwegen in der Nähe unserer Wohnstätte den Garaus.

Wir konnten 15 Müllsäcke füllen und waren erstaunt, was so alles achtlos weggeworfen wird: Tüten mit Hundekot, leere Bier- und Schnapsflaschen, Kleidung, Schuhe, sogar ein Verkehrsschild lag am Waldrand. Das muss wohl jemand umgefahren haben. Schade ist es, dass solch eine Aktion ins Leben gerufen wer-den muss, denn viel schöner wäre es, wenn jeder mehr auf seine Umwelt achten würde. So aber sind wir stolz auf uns, dass wir uns nicht zu schade waren, den Müll aufzusammeln.

Beate Bayer

Page 22: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

MMiitttteenn iimm LLeebbeenn

22

Wir leben Gemeinschaft – Beim Wettkampf der Ringer des VfK 07 Schifferstadt gegen den KSV Ispringen Schifferstadt, 13.1.2018: Nach 13 Jahren steht der VfK Schifferstadt wieder einmal im Finale der Deutschen Rin-gerliga. Gegen die Mann-schaft des KSV Ispringen, der Gemeinde im Enzkreis in Baden-Württemberg, in der Nähe von Pforzheim.

Doch kurios, der Terminplan der Ringerliga wollte es, dass der VfK am Samstag, dem 13.1.2018, um 19.30 Uhr, im letzten Ligakampf gegen den künftigen Finalgegner antreten musste.

Der Vorstandschaft des VfK war es dabei ein Bedürfnis, die Ringerfans unserer Einrichtungen von Schifferstadt und Speyer zu diesem Kampf einzuladen. Und einige unserer Fans freuten sich über den Besuch des Vorsitzenden Thomas Hacker, der die Freikarten vorbeibrachte.

Ohne jeglichen Druck konnte der VfK die Begegnung vor vielen Zuschauern in der Wilfried-Dietrich-Halle angehen, voll Eifer unterstützt durch die Bewohnerinnen und Bewohner von Schifferstadt und Speyer, gemeinsam mit der Schifferstadter Bürgermeisterin, Ilona Volk.

Und wir danken dem VFK 07 für den schönen Abend.

Page 23: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

…… ddaass wwiirr sseellbbssttbbeessttiimmmmtt ggeessttaalltteenn

23

Spendenlauf der Ahmadiyya Muslim Jamaat Gemeinde Wir waren wieder dabei … Im Rahmen ihres sozialen Engagements und als Beitrag für die gesellschaftliche Integration veranstaltet die Ahmadiyya Muslim Jamaat Gemeinde dieses Jahr wieder in verschiedenen Städten Deutschlands Wohltätigkeitsläufe. Bei schönem Wetter erfolgte am 14. April im Speyerer Domgarten um 10:30 Uhr der Start zum Lauf rund um den Dom. Mit den Aktiven konnten wir es nicht aufnehmen, umso mehr aber feuerten wir sie an. Den Tag genossen wir, kühle Getränke taten gut.

Die Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt dankt der muslimischen Gemeinde für die Spende von 800 Euro!

Page 24: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

DDeerr LLeebbeennsshhiill ffee vveerrbbuunnddeenn

24

Karl-Heinz Wässa Wer die Arbeit der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt kennt, kennt sicherlich auch den Namen Karl-Heinz Wässa. Obwohl der heute 88-jährige rüstige Senior gerne im Hintergrund wirkt, ist vieles bei uns untrennbar mit seinem Namen verbunden. Wer weiß dabei um die vielfältigen Gaben des Mannes, dem Hilfe für seine Mitmenschen längst Lebensaufgabe wurde? Für sein unermüdliches Engagement in seiner Heimatstadt Speyer, überreichte ihm Sozialministerin Sa-bine Bätzing-Lichtenthäler im Dezember 2015 die Staatsmedaille des Landes Rheinland-Pfalz für besondere soziale Verdienste. „Ich muss einfach helfen, wenn ich Menschen in Not sehe“, war damals seine Antwort, als die Ministerin ihn nach seinen Beweggründen fragte, sich so sehr und bewusst für seine Mitmenschen einzusetzen.

Ausgleich und Ruhe fand der langjährige Unternehmer in seinem Leben oft beim Malen, wie er uns bei der Übergabe seines Bildes an die Volksbank Kur- und Rheinpfalz in den Räumen der Galerie "Kulturraum" in Speyer anvertraute. Bei der Entstehung seines Bildes experimentierte er z.B. 1997 mit verschiedenen Farben, und heraus kam ein an den Weltraum erinnerndes Bild von großer farblicher Harmonie und Faszination, das seine Mitarbeiter damals so begeisterte, dass sie der Meinung waren, dass das Bild unbedingt aufgehängt werden müsse. Und so hatte es viele Jahre seinen Platz in seinem Büro in der Firma, die seinen Namen trug.

Bei der Übergabe des Bildes, v.l.n.r.: Philip Wagner, Maria Franz, Rudolf Müller, Karl-Heinz Wässa. Gerhard Wissmann, Stefan Binder.

Page 25: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

…… ddeenn MMiittmmeennsscchheenn iimm BBlliicckk

25

KKuull ttuurrrraauumm GGaalleerr iiee SSppeeyyeerr Ansprechpartner: Anton Bronich, Maria Franz

Die Galerie: Büro, Ausstellungsräume, Werkstatt und Sophie-von-la-Roche Raum

Anschrift: Maximilianstraße 99, 67346 Speyer, Sophie-la-Roche-Haus

Telefon: 06232 / 620002, Fax: 06232 / 620003, Email: [email protected]

Öffnungszeiten:

Mittwoch bis Freitag: von 14.00 - 18.00 Uhr, Samstag und Sonntag: von 14.00 - 17.00 Uhr

Quelle: www.galerie-speyer.de

Die Tiefe des Weltraums, erinnert sie nicht an die tiefe Verbundenheit des Künstlers zur Lebenshilfe? Für Karl-Heinz Wässa war es selbstverständlich, dass wenn er sich von diesem Bild trennt, es zugunsten der Lebenshilfe sein sollte. Über 1.500 Euro für „seine“ Gemeinschaft, freute er sich. Sein Wunsch: das Bild sollte in Speyer bleiben. Und dies wiederum war für Volksbank-Vorstandssprecher Rudolf Müller ein weiterer Anlass für das Gebot der Speyerer Bank. "Wir sind sowohl Karl-Heinz Wässa als auch der Lebenshilfe schon seit vielen Jahren verbunden", sagte er bei der Bildübergabe: „Deshalb war es für uns keine Frage gewesen, das Bild zu erwerben, das seinen Platz in den Geschäftsräumen der Bank findet.“

Galeristin Maria Franz freute sich, „dass wir Herrn Wässa beim Verkauf des Bildes für den guten Zweck unterstützten konnten“, und berichtete, dass es neben der Volksbank noch weitere Interessenten gab, die Bank aber für sie sofort ein Ansprechpartner war.

Umso mehr danken wir Herrn Karl-Heinz Wässa, Herrn Rudolf Müller und Herrn Philip Wagner von der Volksbank Kur- und Rheinpfalz sowie Frau Maria Franz und Herrn Anton Bronich von Kulturraum Galerie Speyer für die großartige Spende von 1500 Euro!

Page 26: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

26 26

Page 27: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

27 27

Page 28: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

DDiiee LLeebbeennsshhiill ffee SSppeeyyeerr--SScchhiiffffeerrssttaaddtt

28

Neues aus der Frühförderung Die Förderung der Lebenshilfe ist individuell auf die jeweilige Familie und deren Situation angepasst und findet im vertrauten Umfeld des Kindes statt, also zuhause. Im Spiel mit dem Kind und im Austausch mit den Eltern sollen vorhandene Fähigkeiten gestärkt und ausgebaut werden, so die Zielbeschreibung. Das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern von Geburt an bis zum Eintritt in den Kindergarten – im Einzelfall auch darüber hinaus bis zur Einschulung. In enger Zusammenarbeit mit dem Kinderzentrum in Ludwigshafen wird die Förderung individuell angepasst und beantragt. Die Fallzahlen sind daher sehr variabel. Wir stellen vor:

Eva Novack, Sozialpädagogin (FH) Leiterin der Frühförderung der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt

Seit etwas mehr als einem Jahr habe ich die Leitung in der Frühförderstelle der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt übernommen. An dieser Stelle möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen:

Mein Name ist Eva Nowack. Ich habe Soziale Arbeit studiert mit dem Schwerpunkt „Arbeit mit Familien“ und „Betreuungsrecht“.

Nach einigen Stationen in der Kinder- und Jugendhilfe sowohl im stationären Bereich (Wohngruppen mit geistig oder sozial emotional beeinträchtigten Kindern) als auch im ambulanten Bereich (Integrationshilfe für Kinder mit Autismusspektrumsstörung) und einem spannenden Jahr in der Flüchtlingshilfe, habe ich mich nun den Kleinsten zugewandt: den Kindern, die einen schwierigen Start ins Leben hatten und deren Prognosen oft ungewiss sind. Mit dem systemischen Schwerpunkt in der Beratung und der ganzheitlichen, ressourcenorientierten Arbeit mit den Kindern begleite ich Familien auf ihren ersten Schritten mit einem ganz besonderen Kind in ihrer Mitte.

Außerdem versuche ich, möglichst viele Stellen miteinander in Kontakt und ins Gespräch zu bringen, um den Kindern ein Netzwerk aus Unterstützung, Annahme und Offenheit in Speyer zu bauen.

Insbesondere durch die intensive Netzwerkarbeit im letzten Jahr, habe ich erreicht, dass mehr Eltern Informationen zu den Unterstützungsangeboten der Lebenshilfe erhalten. Der Blick der Kinderärzte wurde erneut geschärft für die Möglichkeiten und Chancen, die in einer frühzeitigen Förderung liegen.

Page 29: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

…… iimm DDiieennsstt aamm MMiittmmeennsscchheenn

29

Einladung:

Gefällt es Ihnen bei uns? Dann sind Sie herzlich eingeladen, zu unserem Sommerfest, am Samstag, 1.9.2018, ab 11 Uhr, rund um unsere Einrichtung Tom-Mutters-Str. 1 in Speyer – Wir freuen uns auf Sie!

In einigen Eltern-Kind-Einrichtungen (wie Krabbelgruppen u.ä.) konnte mehr Offenheit und gleichzeitig auch Achtsamkeit für die Schwächsten wachsen.

Cosima Höfer,

Examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin z.Z.: begleitendes Studium zur Kindheitspädagogin

Die Netzwerkarbeit trägt mittlerweile Früchte: Eltern werden schon sehr früh über die Möglichkeiten der Frühförderung informiert und können somit schneller Unterstützung erhalten. Es werden auch Kinder erreicht, die vorher nicht im Blick der Kinderärzte gewesen sind. Das hat vor allem dazu geführt, dass Frau Höfer, die in der Frühförderstelle ein Praxissemester im Studiengang Frühkindliche Förderung absolvierte, über das Praktikum hinaus als Fachkraft gewonnen werden konnte. Aktuell können wir so 18 Kinder und ihre Familie zu Hause besuchen und unterstützen.

Die angebotenen Elterncafés (aktuell jeden zweiten Monat) werden gut angenommen, und die Eltern ermutigen sich so gegenseitig und tauschen sich aus über die Höhen, Tiefen und vor allem die Möglichkeiten besonderer Familien.

Als Mutter eines 6jährigen Jungen mit geistiger Behinderung habe ich selbst erfahren, welche Schwierigkeiten die Familien erwarten, wie wichtig und hilfreich grade in den ersten Jahren eine Unterstützung ist, die nicht nur das besondere Kind im Blick hat, sondern der Familie hilft, sich selbst neu zu sortieren und neu zu finden. Nur in einer stabilen und liebevollen Umgebung kann ein Kind alle Potentiale entfalten, die ihm gegeben sind. Nur Eltern, die sich mutig der Herausforderung stellen, können einem Kind die nötige Geborgenheit und Sicherheit für seine Entwicklung geben. Nur Geschwister, die verstehen, dass das Baby andere Bedürfnisse hat, werden ihm die Hand reichen können und es mit in ihre Welt nehmen. Nach einem schwierigen Start machen wir uns mit den Familien auf den Weg, eine besondere Familie zu werden.

Es grüßt aus der Frühförderung

Eva Nowack

Page 30: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

DDiiee LLeebbeennsshhiill ffee SSppeeyyeerr--SScchhiiffffeerrssttaaddtt

30

Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die richtigen.

John Lennon

Der Corparate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz

Die Mitgliederversammlung der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt bekennt sich am 28.5.2018 einstimmig mit dem Vorstand zum Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz.

Liebe Mitarbeiter/innen, liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde der Lebenshilfe,

die Mitgliederversammlung des Landesverbandes verabschiedete am 24.06.2017 den Corpora-te Governance Kodex für die Lebenshilfe Rheinland-Pfalz.

Beschlossen wurde per Satzungsänderung, dass dieser Kodex für gute Unternehmensführung in der Lebenshilfe von allen ordentlichen Mitgliedern des Landesverbandes verbindlich anzu-wenden ist. Das heißt, auch von uns als Ortsvereinigung, da wir ja bekanntlich Mitglied des Landesverbandes sind.

„Ziele des Kodexes sind vor allem die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit von Vorständen, Geschäftsführungen und (leitenden) Mitarbeitenden, die Vermeidung von Interes-senkollisionen, die Herstellung von Transparenz und eine verbesserte Wahrnehmung der Auf-sichts- und Kontrollfunktionen. All dies steht letztlich im Dienste der Menschenwürde, Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung“, so die Begründung des Landesver-bandes.

Dies ist auch unsere Überzeugung, als Vorstand der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt, weshalb wir uns gerne dazu bekennen, verbunden mit der Bitte, dass Sie mit uns als Vorstand die Selbstverpflichtungserklärung bejahen. Denn alle Erklärungen nützen nichts, wenn sie nicht ge-lebt werden, wenn z.B. Fehler nicht offen angesprochen werden, wenn gar gegenseitige Unters-tützung verweigert wird.

Jeder von uns muss Vorbild leben. Darum sollten wir auch den Corporate Governance Kodex nicht auf einen freiwilligen Leitfaden für die verantwortungsvolle Führung oder gar auf ein Re-gelwerk reduzieren, das vor allem Empfehlungen und Anregungen für börsennotierte Unter-nehmen zur guten Unternehmensführung enthält, denn „im Dienste der Menschenwürde, Teil-habe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung“ geht uns alle an.

Bei alledem sei aber doch auch betont, dass letztendlich niemand vor kriminellen Machenschaf-ten gefeit ist, wir sollten jedoch nach menschlichem Ermessen alles tun, deren Erfolg zu verhin-dern. Darum sehen wir im Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz hilf-reiche Leitlinien, deren Umsetzung und Beachtung uns aufgetragen ist.

Vorstand und Geschäftsleitung der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt

Page 31: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz Seite 1 von 13 Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 24.06.2017

Corporate Governance Kodex

des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe

Inhalt

1. Grundsätzliches zu einem Kodex zur guten Unternehmensführung …....................... 2

1.1 Der Begriff Corporate Governance .................................................................................... 2

1.2 Gründe für die Einführung, Ziele und Anwendungsbereiche eines Kodex …..................... 2

1.3 Prinzipien von Corporate Governance …........................................................................... 2

1.4 Anwendung auf die Lebenshilfe ........................................................................................ 3

2. Präambel ............................................................................................................................. 3

3. Der Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe ........................................................ 3

3.1. Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung.............................................. 3

3.2. Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes und der Geschäftsführung sowie deren Zusammenwirken mit der Mitgliederversammlung................................................................... 4

3.3. Vorstand ............................................................................................................................ 4

3.4. Geschäftsführung und Mitarbeitende ................................................................................ 5

3.5. Leitung und Überwachung................................................................................................. 5

3.6. Rechnungslegung und Prüfungen..................................................................................... 6

4. Transparenzstandards der Lebenshilfe ........................................................................... 7

5. Erläuterungen, Kommentierung einzelner Sachverhalte ............................................... 8

5.1. Mitarbeitende als Vereinsmitglieder .................................................................................. 8

5.2. Interessenskonflikte........................................................................................................... 9

5.3. Zuwendungen/Vorteile/Geschenke ................................................................................... 10

5.4. Vergütung und Absicherung ............................................................................................. 10

5.5. Risikomanagement ........................................................................................................... 11

6. Anlagen................................................................................................................................ 13

Page 32: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz Seite 2 von 13 Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 24.06.2017

1. Grundsätzliches zu einem Kodex zur guten Unternehmensführung

Die Lebenshilfe in Deutschland hat sich seit ihrem Bestehen als Eltern- und Selbsthilfeverband, als Fachverband und als Träger von Einrichtungen und Diensten entwickelt. Damit sind neben die ideellen, konzeptionellen und rechtlichen Aspekte vermehrt Fragen der Wirtschaftlichkeit und Betriebsführung getreten.

1.1 Der Begriff Corporate Governance

Unter Corporate Governance wird ein System verstanden, mit dem ein Unternehmen so geführt und kontrolliert wird, dass die diesbezüglich notwendigen Regelungen transparent sind sowie eine langfristige Existenzsicherung gewährleisten und es gleichzeitig zu einem Interessenausgleich zwischen den internen und externen Anspruchsgruppen kommt.

Im Corporate Governance Kodex sind somit international anerkannte Standards zur guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung definiert. Hierbei sind Regelungen formuliert, die Handlungsleitlinien für die Leitungsorgane geben und sie bei einer verantwortungsvollen und erfolgreichen Unternehmensführung unterstützen. Besonders wichtig ist dabei das Verhältnis der unterschiedlichen Ebenen und verschiedenen, externen wie internen Beteiligten zueinander. Zentrale Aspekte des Kodexes sind deshalb u. a. die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsgremien und operativer Ebene, Transparenz, Rechnungslegung sowie die Vermeidung von Interessenkollisionen und letztlich Unternehmenskrisen.

1.2 Gründe für die Einführung, Ziele und Anwendungsbereiche eines Kodex

Nach spektakulären Unternehmensinsolvenzen sind verschiedene gesetzliche Regelungen geschaffen worden, die der Erhöhung der Transparenz des Geschäftsgebarens, der Effizienz und Sorgfalt der Leitungsorgane, der Verbesserung der Kontrollmechanismen und der Prüfungen sowie einer Stärkung des Vertrauens in die Führung der Unternehmen dienen, zum Beispiel das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) sowie die Transparenzstandards der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“.

2002 wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex (DGCK) veröffentlicht, der sich vor allem auf Aktiengesellschaften bezieht, aber auch die allgemeine Praxis der Unternehmensführung beeinflusst. Seit der erstmaligen Veröffentlichung wird der Kodex stetig weiterentwickelt und angepasst, letztmalig 2014.

1.3 Prinzipien von Corporate Governance

Für gemeinnützige Unternehmen haben sich Prinzipien herausgebildet, die denen gewinnorientierter Unternehmen entsprechen und gleichzeitig auf die Besonderheiten der gemeinwohlorientierten Organisationen Rücksicht nehmen. Allgemein sind dies:

- Aufgaben- und Gewaltenteilung der Führungsorgane bezüglich der Aufsicht, Leitung und des Vollzugs in der Unternehmensführung

- Effizienz der Arbeit der Leitungsorgane und der Kontrollmechanismen - Transparenz bei Rechnungslegung und Prüfung, Einrichtung eines Systems des

Risikomanagements - Wahrung der Interessen verschiedener Beteiligter - Grundsätze zu Kommunikation und Berichtspflichten.

Page 33: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz Seite 3 von 13 Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 24.06.2017

1.4 Anwendung auf die Lebenshilfe

Als gemeinnützige Organisationen sind die Lebenshilfe-Vereinigungen und ihre gemeinnützigen Tochtergesellschaften oder Stiftungen Adressaten des Corporate Governance Kodexes. Der eigentliche Kodex besteht aus klaren Regelungen und ist Teil einer umfassenderen Unternehmens-ethik. Somit ist der Kodex im Zusammenspiel mit Satzung, Leitbild/Wegweiser und Grundsatz-programm der Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Landesverbände oder der regionalen Vereine und gemeinnützigen Gesellschaften zu sehen.

2. Präambel

Die Arbeit der Lebenshilfe in Deutschland wird von Ort zu Ort unterschiedlich organisiert. Neben den „klassischen“ gemeinnützigen Vereinen gibt es auch gemeinnützige Gesellschaften und Stiftungen, die in unterschiedlicher Weise mit den Vereinen verbunden sind. Sie nehmen Teile des Aufgaben-spektrums der Lebenshilfe ergänzend oder ersetzend zu diesen wahr.

Auch die Satzungen der Vereine und Stiftungen bzw. die Gesellschaftsverträge sehen ganz verschiedene Zusammensetzungen, Aufgabenzuschnitte und Verantwortungsbereiche der Organe und Gremien vor.

Die nachfolgenden Ausführungen gehen der Einfachheit von dem „Idealbild“ des gemeinnützigen Vereins aus: Hier sind die gesetzlich vorgeschriebenen Organe die Mitgliederversammlung (als „Eigentümer“) und der Vorstand (als gesetzlicher Vertreter und Leitungsgremium).

Die Aussagen des Kodexes gelten allerdings auch für andere Organisationsformen (Vereinsvorstand als Gesellschafter von Tochtergesellschaften, Hauptamtliche Vorstandschaft) und Rechtsformen (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen usw.). Hierfür sind die Aussagen entsprechend anzuwenden.

Genauere Ausführungen dazu sind der Broschüre „Geeignete Rechtsformen der Lebenshilfe“ zu entnehmen.

Der Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz ist eine Richtlinie, die von den Mitgliedsorganisationen des Landesverbandes auf der Mitgliederversammlung am 24.06.2017 beschlossen worden ist. Daher ergeht an die Mitgliedsorganisationen die Aufforderung, sich intensiv mit den Anforderungen des Kodexes auseinanderzusetzen und sich selbst zur Anwendung zu verpflichten. Ebenso wie der Deutsche Corporate Governance Kodex weiterentwickelt und fortgeschrieben wird, muss dieser Kodex situationsbezogen reflektiert und den Erkenntnissen und Entwicklungen immer wieder angepasst.

3. Der Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe

3.1. Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung

3.1.1. Die Mitgliederversammlung nimmt die in der Satzung vorgegebenen Aufgaben wahr.

3.1.2. Sie übt die Aufsicht über die in der jeweiligen Satzung verfassten Leitungsgremien (§ 26 ff BGB) aus.

3.1.3. Sie beschließt über alle grundsätzlichen und richtungweisenden Maßnahmen, die nicht einem anderen Gremium zugewiesen sind. Dies ist in der Satzung und Geschäftsordnung entsprechend zu regeln.

Page 34: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz Seite 4 von 13 Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 24.06.2017

3.2. Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes und der Geschäftsführung sowie deren Zusammenwirken mit der Mitgliederversammlung

3.2.1. Mitgliederversammlung, Vereinsvorstand und Geschäftsführung wirken zum Wohle des Vereins eng zusammen. Sie sind dem Vereinsinteresse verpflichtet.

3.2.2. Der Vorstand ist zuständig für die strategische Ausrichtung des Vereins. Er arbeitet hierbei eng mit der Geschäftsführung zusammen.

3.2.3. Der Vorstand ist ebenfalls zuständig für die Führung der Geschäfte, wobei die Geschäfts-führung an eine hauptamtliche Geschäftsführung delegiert werden kann.

3.2.4 Die Geschäftsführung ist dann für die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins mit seinen Einrichtungen und Diensten zuständig.

3.2.5. Die Zusammensetzung, Aufgaben- und Verantwortungsbereiche, Kompetenzen, Informations- und Berichtspflichten des Vorstandes und der Geschäftsführung sind, soweit nicht in der Satzung vorgegeben, in Geschäftsordnungen zu regeln.

3.2.6. Alle Ebenen beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmens- bzw. Vereinsführung sowie von Delegation und Kontrolle und üben ihr Amt mit der gebotenen Sorgfalt aus.

3.2.7. Gute Vereinsführung setzt einen offenen und konstruktiven Austausch von Aufsichts- und Leitungsgremien untereinander voraus. Eine umfassende Vertraulichkeit der Gremienmitglieder und die Sicherstellung der Verschwiegenheit der vom Vorstand und der Geschäftsführung eingeschalte-ten weiteren Personen sind hierfür von großer Bedeutung.

3.2.8. Eine weitere Voraussetzung ist ein anerkennendes, respektvolles Miteinander und die gegenseitige Wertschätzung von ehren- und hauptamtlich Tätigen in den Gremien.

3.2.9. Menschen mit Behinderung sowie Eltern und Angehörige sind Mitglieder in verschiedenen Gremien und erhalten die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendige Unterstützung.

3.2.10. Für eine ausreichende Versicherung der Mitglieder der Gremien ist Sorge zu tragen.

3.3. Vorstand

3.3.1. Bei der Zusammensetzung des Vorstandes ist anzustreben, dass die Mitglieder über möglichst unterschiedliche Qualifikationen verfügen sowie den inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Vorstandsarbeit entsprechen können. Entsprechend der Geschichte und Identität der Lebenshilfe als Eltern- und Selbsthilfeverband ist bei der Zusammensetzung eine wirkungsvolle Vertretung dieser Gruppen wichtig. Ein Amt im Vorstand soll mit einem Selbstvertreter/einer Selbstvertreterin besetzt werden.

3.3.2. Vorstände in der Lebenshilfe nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe wahr, müssen hierfür kompetent sein und werden entsprechend informiert und qualifiziert.

3.3.3. Ehrenamtliche Vorstände erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Ein Ersatz ihrer Auslagen steht ihnen zu. Bei pauschalen Aufwandsentschädigungen sind Transparenz und ein entsprechender Beschluss durch die Mitgliederversammlung verpflichtend.

3.3.4. Bei Mitgliedschaft von Mitarbeitenden der Lebenshilfe im Verein ist in der Satzung zu regeln, welche Einschränkungen gegebenenfalls für eine Ausübung des aktiven Wahlrechts gelten. Die Möglichkeit der Ausübung des passiven Wahlrechts wird wegen möglicher Interessenkonflikte nicht empfohlen.

Page 35: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz Seite 5 von 13 Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 24.06.2017

3.3.5. Vorstandsmitglieder haben Interessenskonflikte zu vermeiden. Sofern sie dennoch bestehen sind sie innerhalb des Vorstands offen zu legen. Dies gilt in besonderer Weise für Interessens-konflikte in Verhältnissen, die mit Finanzflüssen oder besonderen Abhängigkeiten verknüpft sind: z.B. mit Kunden und Klienten, mit Lieferanten und Geschäftspartnern, Kredit- und Zuwendungsgebern, Leistungsträgern, Aufsichtsbehörden sowie in Arbeits- und Betreuungsverhältnissen.

3.3.6. Vorstandsmitglieder dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern, sich versprechen lassen oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.

3.3.7. Die Gewinnung und Heranführung von Vereinsmitgliedern an die Vorstandsarbeit ist eine notwendige Tätigkeit des amtierenden Vorstands.

3.4. Geschäftsführung und Mitarbeitende

3.4.1. Die Tätigkeit der Geschäftsführung wird vom Vorstand in einer Stellenbeschreibung und/oder Geschäftsordnung festgelegt.

3.4.2. Hauptamtliche Geschäftsführungen erhalten für ihre Tätigkeit in der Lebenshilfeorganisation eine Vergütung, welche dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich, der Größe des Unternehmens, dem unternehmerischen Risiko und der Haftung angemessen ist.

3.4.3. Die Ausübung von entgeltlichen und unentgeltlichen Nebentätigkeiten und ein Wettbewerbs-verbot der Mitglieder der Geschäftsführung sind zu regeln.

3.4.4. Bezüglich einer Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot, In-Sich-Geschäfte) sind Regelungen – ggf. unter Berücksichtigung etwaiger Anforderungen von Zuwendungsgebern – zu treffen.

3.4.5. Geschäftsführungen und Mitarbeitende haben Interessenskonflikte zu vermeiden. Sofern sie dennoch bestehen, sind sie gegenüber Vorgesetzten oder aufsichtsführenden Gremien offen zu legen. Dies gilt in besonderer Weise für Interessenkonflikte in Verhältnissen, die mit Finanzflüssen oder Abhängigkeiten verknüpft sind: z.B. mit Kunden und Klienten, mit Lieferanten und Geschäftspartnern, Kredit- und Zuwendungsgebern, Leistungsträgern, Aufsichtsbehörden sowie in Arbeits- und Betreuungsverhältnissen.

3.4.6. Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeitende dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern, sich versprechen lassen oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Bezüglich der Annahme und Gewährung geringwertiger Aufmerksamkeiten im Rahmen üblicher Gepflogenheiten sind entsprechende Regelungen zu treffen.

3.5. Leitung und Überwachung

3.5.1. Vereine sind zu einem aussagekräftigen Buchhaltungssystem, einem transparenten Finanzmanagement, funktionierenden Steuerungs- und Prüfungsmechanismen und einem insgesamt nachhaltigen wirtschaftlichen und unternehmensethischen Handeln verpflichtet. Die Leitungs- und Überwachungssysteme sind entsprechend der Umsatz- und Investitionsvolumina zu gestalten. Insbesondere ist im Zahlungsverkehr das vier-Augen-Prinzip (zwei Unterschriften) einzuhalten. Verfügungsrahmen und Verantwortung für Einzelbudgets im Rahmen des beschlossenen Wirtschaftsplans sowie für außerplanmäßige Ausgaben sind in der Geschäftsordnung zu regeln.

Page 36: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz Seite 6 von 13 Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 24.06.2017

3.5.2. Steuerung und Kontrolle dienen den Vereinen dazu, sich der Wahrung ihrer Grundsätze und der Erreichung ihrer ideellen, materiellen und finanziellen Ziele zu vergewissern. Um zu steuern und zu kontrollieren sollen sie klare Strukturen und Prozesse schaffen sowie Maßnahmen planvoll und nachhaltig ergreifen. Die regelmäßige, planvolle Erhebung von entsprechenden Zahlen und Daten ist die Grundlage, um das Handeln zu steuern, die Zielerreichung zu kontrollieren sowie ggf. Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

3.5.3. Es soll ein Berichts- und Dokumentationswesen im Verein bestehen, welches alle relevanten Informationen und Kommunikationswege sowie Berichtspflichten festlegt. Damit sind Aufsichts- und Leitungsgremien in der Lage, ihre Aufsichts-, Führungs- und Entscheidungsfunktionen umfassend und angemessen auszuüben.

3.5.4. Die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Regelungen u.a. zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenwesen sowie die Bestimmungen der Zuwendungsgeber zum Einsatz und Nachweis der Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel werden eingehalten.

3.5.5. Der Verein soll dem Umfang seiner Geschäfte angemessen ein Risikomanagementsystem (Risikoanalyse, Risikobewältigung, Risikosteuerung) installieren, um eine höhere Transparenz über bestehende Risiken herbeizuführen und frühzeitig existenzgefährdende Entwicklungen zu erkennen.

3.5.6. Die Lebenshilfe hat es mit einer Vielzahl von Anspruchsgruppen zu tun, von denen die vorrangigen Menschen mit Behinderung, Eltern und Angehörige sowie Mitglieder des Vereins sind. Im Berichtswesen der Vereine müssen im Hinblick auf die Inhalte und die Darstellungsformen die spezifischen Bedürfnisse dieser einzelnen Gruppen berücksichtigt werden.

3.5.7. Mit Beschwerden von Mitgliedern, Eltern, Menschen mit Behinderung, Mitarbeitenden und Kunden geht die Lebenshilfe offen und konstruktiv um. Die Regelungen zu einem Beschwerdemanagement werden von Vorstand und Geschäftsführung gemeinsam festgelegt.

3.6. Rechnungslegung und Prüfungen

3.6.1. Der Verein erstellt einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss.

3.6.2. Wenn öffentliche Mittel vereinnahmt werden, ist eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht zu erstellen und von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu prüfen.

3.6.3. Der Vorstand beschließt über die Beauftragung eines unabhängigen Abschlussprüfers und über den Prüfungsumfang, Schwerpunkte oder Sonderprüfungsgegenstände. Der Prüfer berichtet dem Vorstand über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und besondere Vorkommnisse.

3.6.4. Der Verein soll gegenüber der Mitgliederversammlung und dem Vorstand des Landesverbandes erläutern, ob und inwieweit er den Corporate Governance Kodex anwendet, und bei Abweichungen von Regelungen des Kodexes diese begründen.

3.6.5. Erklärungen über mögliche Interessenskonflikte und die Nichtannahme von Zuwendung sind regelmäßig durch die Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung abzugeben.

Page 37: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz Seite 7 von 13 Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 24.06.2017

4. Transparenzstandards der Lebenshilfe

Mit dem CGK der Lebenshilfe werden wichtige Grundlagen für eine gute Unternehmensführung innerhalb der Lebenshilfe beschrieben. Der CGK sorgt insbesondere im Rahmen der Unter-nehmensführung für Transparenz und verantwortungsvolles Handeln zwischen den unterschied-lichen Ebenen innerhalb der Organisation. Gleichzeitig wird gegenüber externen gesellschaftlichen Gruppen Einsicht in die Handlungsleitlinien und die Unternehmensführung ermöglicht. Dies soll das Vertrauen von öffentlichen und privaten Geldgebern, Mitarbeitenden, Nutzern und Kunden der Angebote bewahren und weiter ausbauen. In Anlehnung an die „Initiative Transparente Zivilge-sellschaft“ von Transparency International Deutschland e.V. ergänzt die Lebenshilfe folgerichtig ihren CGK um eine Selbstverpflichtung zu Transparenzstandards. In dieser strukturierten Form möchte die Lebenshilfe damit der Öffentlichkeit Informationen und Kennzahlen beispielsweise zu Personal-struktur, gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen, wirtschaftlichen Daten zur Verfügung stellen.

Damit wird gleichsam Rechenschaft gegenüber öffentlichen und privaten Geldgebern abgelegt und Spendern sowie einer breiten Öffentlichkeit Einblick über die Herkunft und Verwendung von finanziellen Mitteln gegeben.

Die nachfolgenden Transparenzstandards der Lebenshilfe orientieren sich an der Selbstver-pflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, sind jedoch auf einige Besonder-heiten der Lebenshilfeorganisationen ausgerichtet. Eine Zertifizierung durch die Initiative Trans-parente Zivilgesellschaft ist nur bei Nutzung der dort formulierten Selbstverpflichtungserklärung möglich.

Selbstverpflichtung zu Transparenzstandards in der Lebenshilfe

Wir verpflichten uns, die aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit aktuell zur Verfügung zu stellen, indem wir sie zusammen mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Internetseite stellen. Alternativ werden die Informationen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Sollten diese Informationen nicht vorliegen oder einzelne Punkte auf unsere Organisation nicht zutreffen, wird dies an den entsprechenden Stellen erläutert.

1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr, Satzung/Gesellschaftervertrag, angewandter Corporate Governance Kodex, Leitbild

2. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (Vorstand, Aufsichtsorgane und Geschäftsführung) sowie Organigramm der Organisation

3. MitarbeiterInnen der Organisation - Angaben zu ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und bürgerschaftlich Engagierten - Angaben zu hauptamtlichen ArbeitnehmerInnen, der Honorarkräfte, der geringfügig

Beschäftigten und der Freiwilligendienstleistenden

4. Verfahren zur Besetzung von Ämtern, Stellen und Gremien, z.B. Selbstvertretungsgremien

5. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten und Beteiligungen, z.B. Mutter- und Tochterge-sellschaften.

6. Kooperationsbeziehungen, z.B. Mitgliedschaften und Partnerorganisationen

Page 38: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz Seite 8 von 13 Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 24.06.2017

7. Aktueller Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid/Nachweis zur Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

8. Bericht über die Tätigkeit unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend wie möglich mit vertretbarem Aufwand herstellbar

______________________ ___________________________________

Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel

5. Erläuterungen, Kommentierung einzelner Sachverhalte

5.1. Mitarbeitende als Vereinsmitglieder oder Mitgliedschaften von Mitarbeitenden sind in vielen Lebenshilfen langjährige Praxis. Die Erfahrungen, die damit gemacht wurden, sind unterschiedlich. Sie reichen von bestem Einvernehmen bis zur Abwahl von Vorstandsmitgliedern aufgrund von Arbeitnehmerinteressen. Im Sinne der Identifikation mit der Lebenshilfe ist die Mitgliedschaft von Mitarbeitenden einerseits zu begrüßen. Andererseits können sie aber durch die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts auch auf die Unternehmensführung und damit auf Entscheidungen ihres Arbeitgebers Einfluss nehmen. Dadurch kann die Ausübung der Führungsfunktion von Vorstand und Geschäftsführung geschwächt oder verhindert werden, insbesondere wenn diese Mitglieder ihre eigenen Interessen als Arbeitnehmer durchzusetzen versuchen. Theoretisch hat das Vereinsmitglied zwar eine Treuepflicht, d.h. es hat die Interessen des Vereins zu fördern. Dennoch sind bei manchen Entscheidungen Interessenkollisionen zu erwarten. insbesondere die Ausübung eines Vorstandsamtes durch Mitarbeitende ist in diesem Zusammenhang problematisch und wird nicht empfohlen. Zwar dürfen Mitarbeitende, die in den Vorstand gewählt sind, schon aus gesetzlichen Gründen (Befangenheitsregelung) in den Bereichen, in denen sie von Entscheidungen direkt als Person betroffen sind, nicht stimmberechtigt sein. Für welche Entscheidungen dies im Einzelnen zutrifft wird in der Praxis jedoch manchmal schwer abgrenzbar sein. Aber auch mit dem aktiven Wahlrecht ist ein gewisser Einfluss möglich.

Wenn sich die Orts- oder Kreisvereinigung entschließen sollte, die Einflussnahme von Mitarbeitenden auf Vereinsentscheidungen zu beschränken oder auszuschließen, so kann dies auf unterschiedliche Weise durch Satzungsregelungen geschehen:

- Unterschiedliche Formen von Mitgliedschaften mit unterschiedlichen Rechten: Die Satzung kann bspw. regeln, dass Mitarbeitende nur Fördermitglieder werden können und dass Fördermitglieder kein Wahlrecht ausüben dürfen. Dies sollte in der Satzung begründet werden, z.B. mit dem Risiko von Interessenkollisionen. Der Ausschluss von der Mitgliederversammlung ist dagegen nicht möglich.

- Beschränkung von Mitgliedschaften oder Rechten bestimmter Personengruppen, z.B. Mitarbeitende, was im Sinne der Transparenz in der Satzung begründet werden sollte.

- Ablehnung von Aufnahmeanträgen: Der Verein darf einen Aufnahmeantrag – auch ohne Angabe von Gründen – ablehnen, es sei denn er hat eine Monopolstellung. Dabei ist es am sinnvollsten, die Entscheidung über Aufnahmeanträge per Satzung dem Vorstand zu übertragen.

Page 39: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz Seite 9 von 13 Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 24.06.2017

Bevor Sie solche Regelungen in Ihrer Satzung verankern, sollten Sie eine rechtliche Beratung mit Blick auf die individuelle Situation Ihrer Lebenshilfe einholen.

Mitarbeitende, die bereits Mitglied sind, auszuschließen, wäre sehr schwierig. Zum einen kann man ihnen zunächst einmal kein Fehlverhalten vorwerfen, welches eine Sanktion durch den Verein rechtfertigen würde. Auch eine allgemeine Begründung mit der Gefahr von Interessenkonflikten ist schwierig, besonders wenn damit bisher keine tatsächlichen Probleme aufgetreten sind und diese Mitglieder sich jahrelang dem Verein gegenüber loyal verhalten haben.

5.2. Interessenskonflikte

In der Lebenshilfe findet sich eine Vielzahl von Akteuren. Sie arbeiten in unterschiedlichen Zusammenhängen, in verschiedenen Gremien und nehmen dabei mitunter verschiedene Rollen ein, zum Beispiel als Mitglied, Mitarbeitende, Nutzer oder gesetzliche Betreuer. Dabei vertreten sie ihre Interessen oder die Interessen anderer in eigener Funktion oder als gewählter bzw. bestimmter Mandatsträger. Um mögliche Interessenkonflikte und Spannungsfelder zu erkennen, zu vermeiden oder zu beschränken ist es hilfreich, sich klarzumachen, welche Stellung, Position oder Rolle die jeweilige Person einnimmt.

Ziel muss es sein, Interessenskonflikte zu vermeiden, und wo diese nicht vermeidbar sind, damit angemessen und transparent umzugehen. Vorstandsmitglieder, Geschäftsführungen und Mitarbeitende haben Interessenskonflikte zu vermeiden. Dies gilt in besonderer Weise für Verhältnisse und Zusammenhänge, die finanziellen Angelegenheiten betreffen oder bei Abhängigkeiten durch verwandtschaftliche, berufliche oder institutionelle Gegebenheiten. Diese können zwischen und mit Nutzern von Einrichtungen und Diensten der Lebenshilfe, Lieferanten, Auftraggebern und Auftragnehmern (gesetzlichen) Betreuern, Geschäftspartnern, Zuwendungsgebern, Vertretern von Leistungsträgern (Aufsichts-)Behörden, konkurrierenden Einrichtungen und Verbänden, Verwandten bzw. engen Angehörigen entstehen.

Sofern sich Interessenskonflikte dennoch nicht vermeiden lassen und bestehen bleiben, sind sie innerhalb des Vorstandes bzw. gegenüber Vorgesetzten oder Aufsichtsgremien offenzulegen. Dies betrifft sowohl klar zutage tretende Kollisionen von eigenen Interessen mit denen der Lebenshilfe als auch für Situationen, in denen sich eine Person in zwei oder mehr Rollen wiederfindet bzw. zu unterschiedlichen Personen bzw. Instanzen Loyalitätsverpflichtungen bestehen, die nicht allen gegenüber eingehalten werden können.

Auch wenn es keine gesetzlichen, standesrechtlichen kodifizierten oder anderen Vorgaben oder Verbote gibt, ist in jedem Fall und regelmäßig wiederkehrend zu prüfen, ob Interessenskollisionen vorliegen.

Die Prüfungsergebnisse sollten dokumentiert werden. Sollten Interessenkollisionen vorliegen, sind sie zu benennen und gegenüber den jeweiligen Gremien und Personen offen anzusprechen. In jedem Fall gilt, dass sich die in der Interessenkollision befindliche Person nicht an Entscheidungen und Abstimmungen in der fraglichen Angelegenheit beteiligt.

Ein grundsätzliches Konfliktpotential sind verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vorstands-mitgliedern, Geschäftsführungen und leitenden Mitarbeitenden. Bei der Besetzung von leitenden Positionen oder bei Nachfolgeregelungen ist bei Bewerbern aus dem familiären Umfeld darauf zu achten, dass jegliche Einflussnahme aus dem persönlichen Beziehungsgefüge unterbleibt und die Auswahl auf der Grundlage der Qualifikation getroffen wird. Es empfiehlt sich daher immer eine öffentliche Ausschreibung mit einem Auswahlgremium, an dem der Angehörige eines Bewerbers oder einer Bewerberin nicht mitwirkt.

Page 40: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz Seite 10 von 13 Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 24.06.2017

Wenn ehemalige Geschäftsführer/innen (oder auch leitende Mitarbeitende) Mitglied in einem Vorstand sind, können sich daraus Schwierigkeiten in der Ausübung der Kontrollfunktion sowie ein besonderes Konfliktpotential (Vorgänger - Nachfolger) ergeben. Dies ist zu berücksichtigen. In diesem Fall muss die Trennung operativer und strategischer Aufgaben und die Klärung der eigenen Rolle besonders beachtet werden. Es wird empfohlen, diese Konstellation gänzlich zu vermeiden.

5.3. Zuwendungen/Vorteile/Geschenke

Die Forderung, Annahme und Gewährung ungerechtfertigter Vorteile, ob in Form von Geld oder Sachzuwendungen ist nicht nur aus ethischen Gründen abzulehnen, sondern auch strafbar. Dies gilt für persönliche Vorteile oder Vorteile zugunsten Dritter, für ehren- und hauptamtlich Tätige gleicher-maßen. Dies kann im Widerspruch dazu stehen, dass die Werbung um Spenden zugunsten der Lebenshilfe und die Gewinnung neuer Mitglieder Aufgaben des Vorstands und der Geschäftsführung sind. Zu unterscheiden ist daher zwischen Zuwendungen für eine Organisation oder eine konkrete Person.

Anzuraten sind transparente Regelungen, die auch einen Schutz darstellen können. Sind diese Regelungen z.B. auf der Homepage veröffentlicht, müssen sich Einzelne nicht erklären, sondern können darauf verweisen.

Zu prüfen ist, ob z.B. Zuwendungen im Rahmen einer Vortragstätigkeit den Umfang des ange-messenen Aufwendungsersatzes übersteigen und damit einen ungerechtfertigten Vorteil darstellen, zu den „gesellschaftlichen Gepflogenheiten“ gehören oder Vereinbarungsbestandteil sind (Übernachtungen, Geschenke, luxuriöses Essen usw.). Wenn die Lebenshilfe entsprechende Kosten übernimmt, sind Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen auch an die Lebenshilfe zu zahlen.

5.4. Vergütung und Absicherung

5.4.1. Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Vorstände

Eine Vergütung für ehrenamtliche Vorstandstätigkeit ist problematisch und zu vermeiden. Angebracht ist allerdings ein Ersatz für tatsächliche und nachweisbare Auslagen der Vorstandsmitglieder (Reisekosten, Telefonkosten etc.) gegen Beleg oder in Ausnahmefällen durch eine pauschale Aufwandsentschädigung. Dazu ist ein entsprechender Beschluss durch die Mitgliederversammlung verpflichtend, der zugleich die notwendige Transparenz schafft. Außerdem darf die Satzung dem nicht entgegenstehen. Sie muss im Hinblick auf die Abgabenordnung und die dazugehörige Mustersatzung geprüft werden.

- Ehrenamtspauschale Die Ehrenamtspauschale ermöglicht die Ansetzung von zurzeit 725 € als steuerfreie Entschädigung für die freiwillige Mitarbeit. Anspruch auf den Ehrenamtsfreibetrag haben Sie nur dann, wenn Sie bei einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft ehrenamtlich tätig sind, die im mildtätigen, ideellen oder kirchlichen Bereich arbeitet. Diese Pauschale ist insbesondere für ehrenamtliche Vorstände von Bedeutung.

- Übungsleiterpauschale Die Übungsleiterpauschale ist eine Vergünstigung nach §3 Nr. 26 des deutschen Einkommenssteuergesetzes. Sie stellt Einnahmen von zurzeit bis zu 2400 € jährlich steuerfrei, wenn eine nebenberufliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vorliegt.

Page 41: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz Seite 11 von 13 Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 24.06.2017

Die Nebenberuflichkeit muss dabei sichergestellt sein, das heißt, dass sie sich abgrenzen muss von der Hauptberuflichkeit und nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit im Hauptberuf umfassen darf. Einnahmen für eine Vorstandstätigkeit zählen nicht zu den nebenberuflichen Tätigkeiten im Rahmen dieser Pauschale.

- Beide Pauschalen sind nicht kombinierbar – es kann nur eine Pauschale im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden.

- Steuerliche Erleichterungen durch Absetzung von Aufwendungen

5.4.2. Vergütung von Geschäftsführungen und leitenden Mitarbeitern

Grundsätzlich soll sich die Vergütung der Geschäftsführung und der Leitungsmitarbeiter an jenen Kriterien orientieren, welche auch in anderen Bereichen üblicherweise bei der Vergütung zur Anwendung kommen, also in erster Linie an der Zahl der Mitarbeiter, der wirtschaftlichen Verantwortung (Budget), dem unternehmerischen Risiko und dem Haftungsrisiko. Das erhöhte Abberufungsrisiko der Geschäftsführung wird durch die Bemessung der Vergütung ebenfalls berücksichtigt. Besondere Leistungen an die Geschäftsführung (z. B. Dienstwagen, der auch privat genutzt werden kann) sind Bestandteile der in diesem Sinne zu bemessene Gesamtvergütung. Bei der Entscheidung über den Wagentyp ist auch die Außenwirkung als gemeinnützige soziale Organisation zu beachten. Gehaltsbestandteile und Kriterien sind eindeutig und abschließend zu regeln.

Hilfreich bei der Einschätzung eines für den sozialen Bereich angemessenen Entgeltes können Vergleichsstudien sein.

5.4.3. Absicherung

Viele Bundesländer haben zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeit Versicherungen abgeschlossen. Die Tätigkeit zum Beispiel im Vorstand eines örtlichen Lebenshilfevereins führt durch die Übernahme dieses Amtes zu Fragen der Haftung von ehrenamtlichen Vorständen. Vorstandsmitglieder sind gegenüber ihrem Verein für die ordnungsgemäße Führung der ihnen übertragenen Vereinsgeschäfte verantwortlich.

Darüber hinaus ist der Abschluss einer Versicherung durch den Verein für den Vorstand und die Geschäftsführung sowie einer erweiterten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die auf die Einrede von Vorsatz und Fahrlässigkeit verzichtet, dringend zu empfehlen. Auch der Abschluss einer D&O (Directors-and-Officers-) –Versicherung ist zu erwägen.

Die Versicherung muss dabei ausdrücklich die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Vorstandes berücksichtigten.

Die Kosten für die Absicherung ehrenamtlich Tätiger vor Haftungsfragen sind vollumfänglich durch den Verein zu tragen.

Weiterführende Informationen können sie der Broschüre „Geeignete Rechtformen für die Lebenshilfe“ entnehmen.

5.5. Risikomanagement

Viele Lebenshilfevereine und deren Einrichtungen haben ihre Umsätze, ihre Investitionen und ihr Vermögen stetig vergrößert. Sie spielen als soziale Unternehmen im Geschäftsverkehr und als Arbeitgeber in den Regionen vor Ort eine bedeutende Rolle und sind am Markt als Anbieter von sozialen Dienstleistungen tätig.

Page 42: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz Seite 12 von 13 Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 24.06.2017

Mit dieser Entwicklung wächst die Forderung von Mitgliedern, Leistungsträgern, Sponsoren, Spendengebern und Finanzbehörden nach einer transparenten Unternehmensführung und Vereinstätigkeit.

Gute inhaltliche Arbeit in der Lebenshilfe und eine gesicherte Existenz durch gute wirtschaftliche Verhältnisse bedingen einander und sind Voraussetzung für die Stabilität der Lebenshilfevereine als soziale Unternehmen.

5.5.1.Berichtswesen (Jahresabschluss, Lagebericht)

Im Interesse einer guten Geschäftsführung, die dem Interesse der Mitglieder, Mitarbeiter und Geschäftspartner an einer transparenten Unternehmensführung und der Kontrolle der Vermögens- und Ertragslage Rechnung trägt, empfiehlt sich die Erstellung eines Jahresabschlusses durch Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie eines Lageberichtes. Die Vorlage bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschluss durch Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung ermöglicht die sichere Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Lebenshilfeorganisation. Auf Grundlage lediglich einer Gewinn- und Verlustrechnung und eines Vermögensverzeichnisses ist eine sichere Beurteilung meist nicht möglich, da sich die zeitliche Zuordnung von Vermögenswerten allein nach dem Zu- bzw. Abfluss des Geldes richtet.

Auf dieser Grundlage ist die Entlastung des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung möglich und es wird dem Interesse außenstehender Dritte an der Transparenz der Unternehmensführung Rechnung getragen.

Der Lagebericht informiert umfassend über die Situation des Vereins und stellt dar, wie der Vorstand im Berichtszeitraum die satzungsmäßigen Ziele des Vereins umgesetzt hat. Darüber hinaus sind Chancen und Risiken sowie Erwartungen für einen überschaubaren Zeitraum darzustellen.

Die Beauftragung interner (Kassenprüfer) und externer Prüfungsinstanzen (Wirtschaftsprüfer) wird in Abhängigkeit von der Größe der Lebenshilfe empfohlen.

5.5.2. Controlling

Zur Sicherung stabiler wirtschaftlicher Verhältnisse muss die Geschäftsführung regelmäßig und zeitnah einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens haben, um dem Vorstand in regelmäßigen Abständen berichten und rechtzeitig steuernd und korrigierend eingreifen zu können. Allein das Feststellen des Jahresergebnisses ist hierfür nicht ausreichend, vielmehr muss die Buchhaltung regelmäßig aussagekräftige Zahlen und Daten zur Verfügung stellen, um die wirtschaftliche Situation verlässlich zu beurteilen.

Das Controlling kann sich zusätzlich auf inhaltliche Ziele und deren Umsetzung beziehen.

5.5.3. Risikomanagementsystem

Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehört es, ein internes Steuerungssystem zu installieren, um frühzeitig risikobehaftete Entwicklungen zu erkennen. Im ideellen Bereich können sich solche Entwicklungen insbesondere aus dem Entstehen von Interessen-kollisionen ergeben, im wirtschaftlichen Bereich können existenzgefährdende Situationen ein finanzielles Risiko für den Verein darstellen. Diesen Situationen ist gemein, dass im Interesse einer guten Unternehmens-führung eine hohe Transparenz über bestehende Risiken zu gewährleisten ist und Maßnahmen zur Abwendung bzw. Tragung der Risiken zu installieren sind. Für ein wirksames Risikomanagement sind Ziele, Strategien und Organisationstrukturen festzulegen, die systematisch den Prozess, d.h. die Risikoanalyse, die Risikobewältigung und die Risikosteuerung erfassen und dokumentieren

Page 43: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz Seite 13 von 13 Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 24.06.2017

(z.B. Haushaltspläne, Budgets und Budgetabweichungen, Kennzahlensysteme, Balanced-Score-Card, beeinflussbare und nicht beeinflussbare Größen).

Im Rahmen der Risikoanalyse werden festgestellte Risiken, deren Umfang, Ursachen und Wirkungen beschrieben und hinsichtlich ihres möglichen Eintrittes bewertet. Die Festlegung von Frühwarn-indikatoren, die bei Erreichen oder Überschreiten festgelegter Werte ein mögliches Risiko anzeigen, ist hierbei hilfreich.

Der Umgang mit Risiken und deren Bewältigung umfassen notwendige Maßnahmen, die helfen, das Risiko zu verringern bzw. zu vermeiden. Die wirksame Risikosteuerung setzt die regelmäßige Über-wachung der eingeleiteten Maßnahmen und die regelmäßige Risiko-bewertung voraus.

Die regelmäßige oder anlassbezogene Berichterstattung der Geschäftsführung an den Vorstand gehört zu den ständigen Tagesordnungspunkten der Vorstandssitzungen.

Dabei kann auf das Controlling und das Berichtswesen der Organisation zurückgegriffen werden.

6. Anlagen

Anlage 1

Die Anlage 1 ist eine Checkliste, anhand derer jede Organisation oder Verantwortlicher selbst prüfen kann, inwieweit die Forderungen des Corporate Governance Kodexes der Lebenshilfe umgesetzt werden bzw. ob und wo Veränderungsbedarf in der Organisation besteht.

Anlagen 2-4

Die Lebenshilfe Berlin hat sehr klare Regelungen getroffen und veröffentlicht, die im Anhang nachzulesen sind. Beispielhaft sind die Erklärungen zur Einhaltung der Regelungen des Corporate Governance Kodexes und zum Umgang mit Interessenskonflikten und Zuwendungen.

Page 44: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

DDiiee LLeebbeennsshhiill ffee SSppeeyyeerr--SScchhiiffffeerrssttaaddtt

44

Der Betriebsrat stellt sich vor

Die Lebenshilfe Speyer – Schifferstadt gGmbH hat seit 10. April 2018 einen amtierenden Betriebsrat. Sehr erfreulich war die Wahlbeteiligung von rund 63 %. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an unsere Kolleginnen und Kollegen. Ebenso gebührt dem Wahlvorstand ein großes Dankeschön, der sich dem Paragrafendschungel stellte und dadurch einen reibungslosen Ablauf der Wahl gewährleistete.

Für die Vertretung von 147 Beschäftigten waren sieben Personen zu wählen. Wir, die Gewählten, nahmen die Wahl an. In der konstituierenden Sitzung am 10. April 2018 fand die Wahl der Vorsitzenden und deren Stellvertreterin statt. Nachfolgende Personen bilden somit den Betriebsrat der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt gGmbH:

Neben den hier genannten Betriebsratsmitgliedern unterstützen uns noch weitere sieben Kolleginnen als Ersatzmitglieder. Ihnen danken wir für die Mitarbeit!

Unser Betriebsratsbüro befindet sich in der Wohnstätte Speyer, Tom-Mutters-Straße 1 im 2. OG. Hier treffen wir uns zu regelmäßigen Sitzungen. Sprechzeiten werden nach Vereinbarung getroffen. Da in fast allen Einrichtungen ein Betriebsratsmitglied vertreten ist, stehen wir auch dort gerne als Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected].

Wir freuen uns auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit unseren Kolleginnen und Kollegen und der Geschäftsführung!

Sandra Großius, Vorsitzende

Sandra Großius Nadine Schäfer Beate Bayer Jacqueline Larrieu-Manan Vorsitzende stellv. Vorsitzende

Roland Braun Stefan Burckhard Erich Heinrichs

Page 45: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

…… iimm DDiieennssttee aamm MMiittmmeennsscchheenn

45

Liebe Leserinnen und Leser, auf den Seiten 44 und 45 bekunden wir normalerweise unsere Glückwünsche zu Betriebs-jubiläen und runden Geburtstagen, mit Einverständnis der jeweils genannten Personen. Gemäß der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) benötigen wir nun weitergehende Einverständniserklärungen, welche uns zurzeit noch nicht von allen Personen vorliegen.

Wir versprechen Ihnen, in unserer nächsten punktuell die Seiten wie gewohnt zu gestalten und unsere Glückwünsche entsprechend auszusprechen.

Allen heute Ungenannten wie unseren Mitgliedern und Unterstützern, wünschen

wir zum neuen Lebensjahr Glück und Gesundheit !

Bei Spenden bitte beachten: Viele Menschen unterstützen die Lebenshilfe mit Spenden, bei verschiedenen Anlässen und aus unterschiedlichen Gründen. Dabei sind wir stets bemüht, die Mittel entsprechend dem Wunsch der Spender/innen einzusetzen, weshalb wir auch auf Seite zwei unserer Punktuell verschiedene Konten veröffentlichen. Bei Angabe eines gezielten Verwendungszwecks garan-tieren wir die Umsetzung Ihres Wunsches.

Eine zeitnahe entsprechende Bescheinigung Ihrer Spende ist uns ebenso wichtig. Eine solche können wir jedoch nur gewährleisten, wenn Sie auf Ihrer Überweisung auch Ihren Namen und Ihre Adresse mitteilen. Wir garantieren den Schutz Ihrer persönlichen Daten.

Leider kommt es immer mal wieder vor, dass Spenden nicht namentlich zuzuordnen sind, eine Nachfrage bei der Bank erlauben uns die Datenschutzbestimmungen nicht, bzw. die Bank müsste hier eine Auskunft verweigern. Sollten Sie daher Ihre persönlichen Daten einmal auf dem Überweisungsträger vergessen haben, rufen Sie uns einfach an.

Allen Spenderinnen und Spendern danken wir von Herzen

Page 46: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

DDaannkkbbaarr eerriinnnneerrnn wwiirr uunnss

46

Seid nicht traurig, wenn ihr an mich denkt,

- Erzählt von mir – Und lasst mir einen Platz zwischen euch, so, wie ich ihn im Leben hatte.

(aus der Dankesanzeige zum Tode von Gertrud Wittmann, deren wir nicht nur am ersten Jahrestag, am 24.7.18, in herzlicher Zuneigung gedenken)

Am 28. Juni 2018 starb Herr Rudi Altmann im Alter von 83 Jahren Herr Rudi Altmann gehörte mit seiner Frau Hildegard Altmann – sie starb am 16.1.2016 – zu den Eltern, welche die Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt von Beginn an prägten. Und beide blieben bis zu ihrem Tod unserer Vereinigung eng verbunden. Von Juni 1967 bis Mai 1969 war Herr Altmann Mitglied des Vorstandes und arbeitete nach seinem berufsbedingten Ausscheiden aus dem Führungsgremium in unserer Ortsvereinigung bei vielen Anlässen mit. Die Gemeinschaft der Lebenshilfe war ihm wichtig, besonders auch unsere monatlichen Gottesdienste, die er bis kurz vor seinem Tod mit seiner Familie gerne mitfeierte.

In Liebe und Dankbarkeit behalten wir den Verstorbenen in guter Erinnerung und danken Gott für all das Gute, das uns durch ihn geschenkt wurde.

Im Gedenken an die Verstorbenen unserer Gemeinschaft

Wenn etwas uns fortgenommen wird, womit wir tief und wunderbar

zusammenhängen, so ist viel von uns selbst mit fortgenommen. Gott aber will, dass wir uns wiederfinden - reicher um alles Verlorene und

vermehrt um jenen unendlichen Schmerz. Rainer Maria Rilke

Page 47: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

47

Kontakte Geschäfts- und Beratungsstelle Paul-Egell-Str. 28 – 67346 Speyer Tel: 06232 60007-0, Fax: 06232 60007-710 E-Mail: [email protected]

Geschäftsführer/In gemeinnützige GmbH Margarita Mayer und Stefan Binder Tel: 06232 600070 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

Wohnstätte Speyer Leitung: Anne Kurz und Tobias Niedermeier Tom-Mutters-Straße 1 – 67346 Speyer Tel: 06232 3145-0, Fax: 06232 3145-101 E-Mail: [email protected]

Tagesförderstätte Leitung: Claudia Heinrich Tom-Mutters-Straße 1 – 67346 Speyer Tel: 06232 3145-121, Fax: 06232 3145-101 E-Mail: [email protected]

Wohnstätte Schifferstadt Leitung: Sarah Salm Waldspitzweg 10 – 67105 Schifferstadt Tel: 06235 4976-0, Fax: 06235 4976-150 E-Mail: [email protected]

Kurzzeitwohnen Leitung: Anne Kurz Tom-Mutters-Str. 1 – 67346 Speyer Tel: 06232 3145-111 E-Mail: [email protected]

Ambulantes Wohnen Leitung: Anja Heitkamp Paul-Egell-Str. 30 – 67346 Speyer Tel: 06232 815-310, E-Mail: [email protected]

Ambulanter Assistenzdienst Ansprechpartnerin: Julia Nofz Paul-Egell-Str. 26 – 67346 Speyer Tel: 06232 29226-17, Fax.: 06232 60007710 E-Mail: [email protected]

Frühförderung Ansprechpartnerin: Eva Nowack Paul-Egell-Str. 26 – 67346 Speyer Tel: 06232 2922616, Mobil: 0160 749 18 11 E-Mail: [email protected]

Vorstand

Gerhard Wissmann (Vorsitzender) Burgstr. 9 – 67105 Schifferstadt Tel: 06235 5136 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

Uwe Fehr (stellv. Vorsitzender) Robert-Koch-Weg 8 – 67346 Speyer Tel: 06232 490857 Mobil: 0171 3577558 E-Mail: [email protected]

Stefan Binder (Geschäftsführer) Paul-Egell-Str. 28 – 67346 Speyer Tel: 06232 600070 E-Mail: [email protected]

Holger Kwasny (Schatzmeister) St. Markus-Str. 8 – 67346 Speyer Tel: 06232 67490 E-Mail: [email protected]

Rainer Wenzel (Schriftführer) Stichanerstr. 3- 67346 Speyer Tel: 06232 25125 E-Mail: [email protected]

Weitere Mitglieder im Vorstand: Jens Christmann Gabriele Keßler Manfred Scharfenberger Klaus Schmitt-Winkenbach Ursula Trunk Bernhard Türck Klaus Urban Paul Veigl

Ehrenvorsitzende: Richard Entzminger Kurt Weinschütz Stiftung Vorstand: Gerhard Wissmann Marianne Thomann Manfred Scharfenberger

Kuratorium: Jürgen Creutzmann Friederike Ebli Bernd Fischer Monika Kabs Holger Kwasny Ilona Volk Besuchen Sie uns im Internet: www.lebenshilfe-speyer-schifferstadt.de

Impressum: Lebenshilfe Speyer – Schifferstadt e.V. e-mail: [email protected]

Vertretungsberechtigter Vorstand des Vereins: 1. Gerhard Wissmann, Vorsitzender 2. Uwe Fehr, stv. Vorsitzender 3. Holger Kwasny, Schatzmeister 4. Rainer Wenzel, Schriftführer Registrierung Verein: Registergericht Amtsgericht Lud-wigshafen Vereinsregister-Nr.: 50531

Page 48: Informationen · und glasiert. Sehr schnell wuchs bei allen Krea-tiven ein Gefühl von: „Hey, wir können was, wir sind stolz darauf und wollen das weiter zeigen.“ ...

Einrichtungen der Lebenshilfe Speyer - Schifferstadt

SCHIFFERSTADT

Wohngemeinschaft

Wohnstätte Waldspitzweg 10 Waldspitzweg 6d Wohnschule Waldspitzweg 6b

Wohngemeinschaft Heimstättenstraße 16 Wohngemeinschaft Rehbachstraße 21 SPEYER

Atelier Wohnstätte Tom-Mutters-Str. 1 Herdstraße 1 Tagesförderstätte Tom-Mutters-Str. 1

Wohngemeinschaften Servicehaus Paul-Egell-Str. 30 Herdstraße 1 Wohngemeinschaften Landauer Str. 48