Informationen zum Ablauf des Generale Studium...! 1!!!! Informationen!zum!Ablauf!der!Module!...
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GeneraleInformationen zum Ablauf des
Studium
der Bachelorstudiengängean der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Module 1+2
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Informationen zum Ablauf der Module
Studium Generale 1 & Studium Generale 2
im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Liebe Studierende,
im 5. (WiSe) und 6. (SoSe) Studiensemester besuchen Sie im Rahmen des Bachelorstudiengangs Er-‐ziehungswissenschaft die Module Studium Generale 1 und Studium Generale 2. Für das Studium Ge-‐nerale 1 und Studium Generale 2 sind jeweils 2 Veranstaltungen im Umfang von jeweils 6 ECTS (Stu-‐dium Generale 1 und 2 = insg. 12 ECTS) vorgesehen. Wir möchten Sie gerne vorab über die wichtigs-‐ten Rahmenbedingungen der Module informieren und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg im Stu-‐dium! Mit freundlichen Grüßen Die Modulverantwortlichen
Inhaltsverzeichnis 1. Angebote von Veranstaltungen .......................................................................................................... 2 2. Wahlmöglichkeiten ............................................................................................................................. 3 3. Bestätigung der Wahl von Veranstaltungen ....................................................................................... 3 4. Prüfungsleistung: Lerntagebuch ......................................................................................................... 4 5. Zielvereinbarungen bei „externen“ Angeboten .................................................................................. 4 6. Anrechnung von Veranstaltungen ...................................................................................................... 5 Stand: April 2017
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1. Angebote von Veranstaltungen Im Rahmen des Studium Generale werden aus folgenden Bereichen Veranstaltungen angeboten:
• Angebote aus dem BA Kindheitspädagogik und Frühe Bildung • Angebote aus dem BA Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache • Angebote aus dem BSc Gesundheitspädagogik • Angebote aus Lehramtstudiengängen • Ringvorlesung (è A) • InVISta-‐Veranstaltungen (è B) • Übergeordnete Angebote (è C) • Innerhalb des Lehrangebots der PH (è D) • Externe Angebote einer anderen Hochschule (è E)
Die Angebote aus den Studiengängen BA Kindheitspädagogik, BA Deutsch als Zweit/Fremdsprache und BSc Gesundheitspädagogik sowie Lehramtstudiengängen finden Sie in LSF unter der Rubrik „Stu-‐dium Generale“. Veranstaltungen des Bachelorstudiengangs „Erziehungswissenschaft“, die unter LSF/Studium Generale ausgewiesen sind, sind dabei für Studierende des BA EW ausgeschlossen. Bei der Wahl von Veranstaltungen sind die jeweils geltenden Teilnahmebedingungen zu berücksichtigen.
A -‐ Ringvorlesung:
Im Rahmen des Studium Generale wird regelmäßig eine Ringvorlesung mit semesterweise wechseln-‐den Themen angeboten, in denen verschiedene disziplinäre Perspektiven vorgestellt werden. Diese Veranstaltung wird mit 3 ECTS angerechnet.
B -‐ InVISta-‐Veranstaltungen:
Diese Veranstaltungen stellen ein semesterübergreifendes Angebot dar, das mit Beginn des Studiums wahrgenommen werden kann und im Rahmen des Studium Generale angerechnet werden können (s. Punkt 6).
C -‐ Übergeordnete Angebote beinhalten folgende Veranstaltungsformen:
• Ausgewählte Sprachkurse, die mit einem Sprachniveautest (A1, A2; B1, B2; C1, C2) abge-‐schlossen werden können und mit 3 ECTS im Rahmen des Studium Generale angerechnet werden.
• Weitere Angebote wie Projektseminare, Übungen, Kompaktveranstaltungen, Exkursio-‐nen etc., die fachübergreifend Lern-‐ und Bildungsangebote zur Wahl stellen (3 ECTS). Bit-‐te prüfen Sie vor der Wahl, ob bestimmte Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sein müssen.
D -‐ Veranstaltungen innerhalb des Lehrangebots der PH Freiburg, aber außerhalb der Studienange-‐bote des Studium Generale:
• Fragen Sie bei den Dozierenden der jeweiligen Veranstaltungen nach, ob eine Teilnahme möglich ist bzw. ein Platz frei ist
• Veranstaltungen des Bachelorstudiengangs „Erziehungswissenschaft“ sind dabei eben-‐falls ausgeschlossen, nur Angebote anderer Studiengänge sind zulässig
• Bei dieser Variante ist eine Zielvereinbarung notwendig (s. Punkt 5)
E -‐ Externe Veranstaltungen: • Die Veranstaltung muss an einer wissenschaftlichen Hochschule stattfinden • Hierzu ist ebenfalls eine Zielvereinbarung notwendig (s.Punkt 5)
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HINWEIS: Die zu wählenden Veranstaltungen sollten je 3 ECTS vorweisen. Falls Sie Angebote wählen, die bspw. mit weniger ECTS veranschlagt sind, muss ein Ausgleich des Workloads erfolgen (1 ECTS = 30 Stunden). Das kann durch ein zusätzliches Reflexionsschreiben kompensiert werden und sollte dann in den Zielvereinbarungen festgehalten werden (s. Punkt 5).
2. Wahlmöglichkeiten Für das Studium Generale 1 und 2 besuchen Sie 2 Veranstaltungen im 5. Semester und 2 Veranstal-‐tungen im 6. Semester. Aus folgenden Angeboten können Sie wählen:
HINWEIS: Bitte wählen Sie pro Semester 2 Veranstaltungen. Das „Schieben“ oder „Vorziehen“ von Veranstaltungen ist nicht vorgesehen und kann nur nach Absprache mit den Modulverantwortlichen in Einzelfällen genehmigt werden. Eine Ausnahme bilden InVISta-‐Veranstaltungen, die ab Studienbe-‐ginn begleitend besucht werden können.
3. Bestätigung der Wahl von Veranstaltungen Die Bestätigung der Wahl Ihrer Veranstaltungen erfolgt im ersten Abschnitt des Lerntagebuchs. Wenn Sie Veranstaltungen aus dem Angebot des Studium Generale besuchen, ist eine Bestätigung durch die Modulverantwortlichen vor Beginn der Veranstaltungen nicht erforderlich.
Eine Bestätigung der Wahl Ihrer Veranstaltungen ist vorab nur notwendig, wenn Sie a.) Veranstal-‐tungen außerhalb des Angebots des Studium Generale besuchen wollen oder b.) die gewählten Ver-‐anstaltungen mit weniger als 3 ECTS veranschlagt sind. HINWEIS: Bitte sehen Sie davon ab, bei Veranstaltungsleiter_innen eine Bestätigung Ihrer erfolgrei-‐chen Teilnahme am Seminar einzufordern. Die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an Veran-‐staltungen aus dem Angebot des Studium Generale erfolgt mit der Unterschrift der Modulverant-‐
Ringvorlesung
Angebote des BA Kindheitspädagogik, BA
DaZ/DaF, Bsc Gesundheitspädagogik
Übergeordnete Angebote
InVISta-‐Veranstaltungen
Veranstaltungen außerhalb der
Angebote des Studium generale, innerhalb der
PH
Externe Veranstaltungen an
einer anderen wissenschaZlichen
Hochschule
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wortlichen im Lerntagebuch, bei besuchten Veranstaltungen außerhalb des Studium Generale auf dem entsprechenden Bestätigungsformular (s. Punkt 5).
4. Prüfungsleistung: Lerntagebuch Das Lerntagebuch stellt in den Modulen Studium Generale 1 und 2 jeweils die Prüfungsleistung dar und muss zum Bestehen als „mit Erfolg teilgenommen“ bewertet werden. Für die Dokumentation und Reflexion des Lernfortschritts ist für 2 Veranstaltungen pro Semester je ein Lerntagebuch zu führen (Studium Generale 1 = 1 Lerntagebuch, Studium Generale 2 = 1 Lerntagebuch). Benutzen Sie dazu jeweils die Vorlage, die Ihnen vom Studiengang zur Verfügung gestellt wird. Das Lerntagebuch ist in einzelne Sitzungen gegliedert und beinhaltet Fragestellungen, die in kurzen Sätzen beantwortet werden sollen. Die Dokumentation und Reflexion des Lernfortschritts muss sich in jedem der beiden Semester auf die gewählten Veranstaltungen im Modul beziehen.
• Bei Block-‐/Kompaktveranstaltungen und Exkursionen ist der Lernweg ebenfalls zu doku-‐mentieren, bitte erstellen Sie in diesem Fall ein Reflexionsschreiben, das pro Veranstaltungs-‐tag 1-‐2 Seiten umfasst. Legen Sie das Reflexionsschreiben dem Lerntagebuch bei.
• Bei Sprachkursen muss der Lernweg in jedem Fall auch dokumentiert werden. In einem zu-‐sätzlichen Reflexionsschreiben, das mit dem Lerntagebuch abzugeben ist, soll im Umfang von 4-‐5 Seiten bspw. die Entwicklung von Lernstrategien beim Fremdsprachenerwerb oder die spätere berufliche Relevanz des Sprachkurses thematisiert werden. Das Bestehen bzw. Nicht-‐bestehen bei einem Spracheignungstest o.Ä. ist für die erfolgreiche Teilnahme am Studium Generale nicht ausschlaggebend. Im Rahmen des Studium Generale 1 und 2 kann insgesamt nur ein Sprachkurs besucht werden.
• InVISta-‐Veranstaltungen können mit einem Nachweis (InVISta-‐Pass) über 16 erfolgreich be-‐suchte Veranstaltungen (entspricht 3 ECTS) im Rahmen des Studium Generale für eine Ver-‐anstaltung (Studium Generale 1 oder 2) angerechnet werden. Im Lerntagebuch ist in diesem Fall nur der Lernweg einer Veranstaltung zu dokumentieren.
HINWEIS: Ein Lerntagebuch muss auch abgegeben werden, wenn Sie keine wöchentliche Veranstal-‐tungen besuchen. Wenn Sie Veranstaltungen innerhalb der Vorlesungszeit besuchen, muss das Lern-‐tagebuch bis zum a.) WiSe: 15. Februar und b.) SoSe: 15. August bei Tom Weidenfelder abgegeben werden. Wenn Sie Veranstaltungen außerhalb der Vorlesungszeit besuchen, reichen Sie bitte das gesamte Lerntagebuch nach Ende der Veranstaltungen ein.
5. Zielvereinbarungen bei „externen“ Angeboten Zielvereinbarungen müssen getroffen werden, wenn Sie eine Veranstaltung außerhalb des Angebots des Studium Generale oder außerhalb der PH Freiburg und nicht unter das Angebot des Studium Ge-‐nerale der Uni Freiburg bzw. einer anderen Hochschule fällt, besuchen möchten. Bitte klären Sie vor-‐ab mit den verantwortlichen Dozierenden, ob eine Teilnahme möglich ist. Außerdem müssen folgen-‐de Kriterien erfüllt sein:
• Die Veranstaltung muss einen Umfang von min. 3 ECTS bzw. einen Workload von min. 90 Stunden aufweisen.
• Die Veranstaltung muss an einer Hochschule bzw. universitären Einrichtung besucht werden. • Das Lerntagebuch muss erfolgreich geführt werden können.
HINWEIS: Individuelle Zielvereinbarungen werden auf einem eigenen Bestätigungsformular festge-‐halten, das Sie auf der Homepage des BA Erziehungswissenschaft erhalten. Zusätzlich kann das Be-‐
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stätigungsformular für die erfolgreiche Teilnahme von Veranstaltungen ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Modulverantwortlichen.
6. Anrechnung von Veranstaltungen Im Rahmen des Studium Generale können auch bereits besuchte Veranstaltungen angerechnet wer-‐den. Wenn Sie sich eine Veranstaltung aus einem vorigen Studium anrechnen lassen möchten, muss diese erfolgreich besucht worden sein und einen Umfang von min. 3 ECTS aufweisen. Beides muss durch entsprechende Dokumente belegt werden können. Zusätzlich können nur Veranstaltungen aus einem nicht abgeschlossenen Studium anerkannt werden. Für das Studium Generale 1 und 2 kann insgesamt nur eine Veranstaltung angerechnet werden. Im Falle einer Anrechnung bleiben im Rahmen des Studium Generale 1 und 2 also 3 Veranstaltungen Wahlpflicht.