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  • Rechtswissenschaftliche Fakultt

    Informationen

    zum Schwerpunktbereichsstudium und zur Schwerpunktbereichsprfung nach der neuen

    Schwerpunktbereichsprfungsordnung

    vom 15. Mai 2007

  • 2

    Inhaltsverzeichnis

    Seite

    Vorwort 3

    Einleitung 4

    Die Schwerpunktbereiche 5

    - Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft (SB 1) 5

    - Deutsches und Europisches Wirtschaftsrecht (SB 2) 6

    - Deutsches und Europisches Arbeits- und Sozialrecht (SB 3) 9

    - Deutsches und Europisches ffentliches Recht (SB 4) 10

    - Kriminalwissenschaften (SB 5) 11

    - Internationales Recht (SB 6) 12

    - Zivilrechtspflege und Vertragsgestaltung (SB 7) 14

    Das Schwerpunktbereichsstudium 16

    - Zulassung und Verfahren 16

    - Verlauf und Umfang 19

    Die Schwerpunktbereichsprfung 20

    - Zeitpunkt der Prfung 20

    - Prfungsleistungen 21

    - Prfungsgesamtnote 23

    Schwerpunktbereichsprfung und staatliche Pflichtfachprfung 24

  • 3

    Vorwort

    Die Erfahrungen, die aus zwei Prfungsdurchgngen seit der Einfhrung des

    Schwerpunktbereichsstudiums im Sommersemester 2005 gewonnen werden konn-

    ten, haben die Rechtswissenschaftliche Fakultt der Friedrich-Schiller-Universitt

    Jena, veranlasst, sowohl die Struktur des Studiums als auch den Ablauf der Prfung

    zu berprfen und zu reformieren. Die reformierte, neue Schwerpunktbereichspr-

    fungsordnung ist im Laufe des Sommersemesters in Kraft getreten. Obgleich in meh-

    reren Veranstaltungen ber die Neuerungen und nderungen informiert wurde (und

    dabei auch noch sinnvolle Anregungen aus dem Kreis der Studierenden aufgenom-

    men wurden, besteht ein Bedrfnis nach einer zusammenfassenden und anschauli-

    chen Darstellung ber die Grundzge der neuen Prfungsordnung und des ihr

    zugrunde liegende Studienangebotes. Dieses erste Informationsbedrfnis soll

    durch die nachfolgenden Ausfhrungen befriedigt werden. Darber hinausgehende

    Fragen werden vom Prfungsamt innerhalb der Sprechzeiten oder auch nach Ver-

    einbarung beantwortet. Im brigen gilt der Grundsatz, den jeder (angehende) Jurist

    beachten sollte: Ein Blick in das Gesetz (hier: Prfungsordnung) erleichtert die

    Rechtsfindung! Ich bin mir sicher, dass das Schwerpunktbereichsstudium in Jena

    durch den neuen Zuschnitt der Schwerpunktbereiche und die neue Struktur der Pr-

    fung deutlich an Attraktivitt gewonnen hat! Allen Studierenden wnsche ich daher

    viel Erfolg!

    Jena, im August 2007

    Prof. Dr. W. Bayer

    Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultt

  • 4

    Einleitung

    Am 1. Juli 2003 trat die Neufassung des Deutschen Richtergesetzes und am 24.

    Februar 2004 die neue Thringer Juristenausbildungs- und prfungsordnung (Thr-

    JAPO) in Kraft. Damit war eine weitgehende Reform der juristischen Ausbildung ver-

    bunden, die die Rechtswissenschaftliche Fakultt in universitres Satzungsrecht um-

    gesetzt hat. Der Fakulttsrat erlie am 7. Juli 2004 eine neue Prfungsordnung, die

    fr alle Studierenden den Studien- und Prfungsverlauf an der Fakultt regelt, die ihr

    Studium mit dem Wintersemester 2003/2004 oder spter aufgenommen haben.

    Die unterdessen gewonnen Erfahrungen im Schwerpunktbereichsstudium fhrten

    dazu, dass der Fakulttsrat am 31. Januar 2007 die Novellierung der Schwerpunkt-

    bereichsprfungsordnung beschlo. Die neue Prfungsordnung fr die Schwer-

    punktbereichsprfung vom 15. Mai 2007 trat am 1. Juli 2007 in Kraft

    (Verkndungsblatt der FSU Jena Nr. 4/2007 vom 26.06.2007).

    Die wesentlichen Neuerungen der Ausbildungsreform

    Einige wesentliche Grundzge der Reform soweit sie die universitre Ausbildung

    betreffen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

    - An der Zweiteilung der juristischen Ausbildung in Studium und berufsprakti-

    schen Vorbereitungsdienst (Referendariat) wird festgehalten.

    - Die praxisorientierten Ausbildungsteile beginnen aber bereits an der Universi-

    tt. Das Studium soll intensiver auf die rechtsprechende, verwaltende und

    rechtsberatende Praxis vorbereiten.

    - In der Juristenausbildung wird die internationale Orientierung strker akzentu-

    iert als bisher.

    - Weil fr die erfolgreiche Arbeit in juristischen Berufen zunehmend auch

    nichtjuristische Fhigkeiten von Bedeutung sind, werden zustzliche Schls-

    selqualifikationen immer wichtiger.

    - Die Universitten fhren in den Schwerpunktbereichen die Prfung in eigener

    Verantwortung durch.

  • 5

    Das Schwerpunktbereichsstudium als Teil der Reform

    Ziel der Schwerpunktbereichsausbildung ist es, den Studierenden vertiefte Kennt-

    nisse in einem gewhlten Teilbereich der Rechtswissenschaft zu vermitteln.

    Die Fakultt bietet hierzu sieben Schwerpunktbereiche an

    - Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft (SB 1)

    - Deutsches und Europisches Wirtschaftsrecht (SB 2)

    - Deutsches und Europisches Arbeits- und Sozialrecht (SB 3)

    - Deutsches und Europisches ffentliches Recht (SB 4)

    - Kriminalwissenschaften (SB 5)

    - Internationales Recht (SB 6)

    - Zivilrechtspflege und Vertragsgestaltung (SB 7)

    Im folgenden werden die Schwerpunktbereiche, das Schwerpunktbereichsstudium

    und die Schwerpunktbereichsprfung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultt

    vorgestellt.

    Die Schwerpunktbereiche

    Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft (SB 1)

    Die Jurisprudenz, neben Theologie und Medizin einer der ltesten Wissenschaften,

    hat das positive Recht nicht nur systematisch zu interpretieren, sondern auch kritisch

    zu reflektieren. Hermeneutische und kritische Kompetenz als juristische Schls-

    selqualifikationen erwirbt man am besten durch das Studium der Grundlagendiszipli-

    nen: Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtstheorie und Ju-

    ristische Methodenlehre. Die Fakultt bietet auf Grund ihrer breiten Lehr- und For-

    schungsbasis in diesen Disziplinen optimale Bedingungen fr die (Aus-)Bildung von

    Juristenpersnlichkeiten, die fr ein breites Berufsfeld geeignet und fhig sind, die

    freiheitliche Rechtsordnung in professioneller Weise gerecht zu gestalten.

    bersicht ber die im SB 1 typischerweise angebotenen Lehrveranstaltungen:

    Historische Grundlagen:

    - Rmische Rechtsgeschichte

  • 6

    - Deutsche Rechtsgeschichte

    - Privatrechtsgeschichte

    - Strafrechtsgeschichte

    - Verfassungsgeschichte

    Seminar zu den historischen Grundlagen

    Philosophische Grundlagen:

    - Rechts- und Staatsphilosophie

    - Rechtstheorie und Rechtssoziologie

    - Juristische Methoden- und Argumentationslehre

    - Staats- und Verfassungslehre

    - Rechtsethik

    Seminar zu den philosophischen Grundlagen

    Verantwortlicher Hochschullehrer fr diesen Schwerpunktbereich:

    Prof. Dr. Gerhard Lingelbach

    Deutsches und Europisches Wirtschaftsrecht (SB 2)

    Der Schwerpunktbereich Deutsches und Europisches Wirtschaftsrecht ermglicht

    es den Studierenden, sich unter besonderer Bercksichtigung europischer und

    internationaler Bezge und in Kooperation mit Praktikern sowohl aus renommierten

    Anwaltskanzleien als auch aus privaten und ffentlichen Wirtschaftsunternehmen

    gezielt auf eine Ttigkeit als Wirtschaftsjurist vorzubereiten. Zugleich bieten die in

    diesem Schwerpunktbereich angebotenen Lehrveranstaltungen sowohl des privaten

    als auch des ffentlichen Wirtschaftsrechts die Chance fr einen Einstieg in den

    Aufbaustudiengang Privates und ffentliches Wirtschaftsrecht und den Erwerb

    eines LL.M.oec.

    Der Schwerpunktbereich 2 umfat insbesondere folgende Teilgebiete:

    Deutsches und Europisches Unternehmensrecht

    Der Teilbereich Deutsches und Europisches Unternehmensrecht baut auf dem

    Pflichtstoff des Handels- und Gesellschaftsrechts auf und vermittelt vertiefte

    Kenntnisse im Recht der Aktiengesellschaft und der GmbH, und zwar unter

    Einschlu der europischen und internationalen Bezge. Angesichts der groen

  • 7

    praktischen Bedeutung wird dem Recht der Unternehmenstransaktionen (Mergers &

    Acquisitions) und dem Sonderrecht fr kapitalmarktorientierte Unternehmen

    (Brsengesellschaftsrecht) besondere Beachtung geschenkt.

    Recht des geistigen Eigentums, Wettbewerbs- und Kartellrecht

    Gegenstand des Teilbereiches Recht des geistigen Eigentums, Wettbewerbs- und

    Kartellrecht ist unter anderem das Recht der immateriellen Gter, heute oft als

    Recht des geistigen Eigentums bezeichnet. Hierzu zhlen der Gewerbliche

    Rechtsschutz (Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) und das

    Urheberrecht, das Recht der schpferisch Ttigen. Geistige Leistungen werden vor

    Nachahmungen geschtzt. Die genannten Rechtsgebiete haben in den vergangenen

    Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, insbesondere aufgrund neuerer

    technischer Entwicklungen (Internet) und der Intensivierung des internationalen

    Warenhandels (Produktpiraterie, Markenflschungen).

    Das Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht) will die Fairness des wirtschaftliche