Informationen zum Übergang
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Transcript of Informationen zum Übergang
von der
Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10)
in die
Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12)
Informationen zum Übergang
Versetzung in die Qualifikationsphase
Gesetzliche Grundlagen:1. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 24.03.2003; zuletzt geändert durch Verordnung vom
11.03.20112. Versetzungsverordnung vom 17.12.2009; GVBl. LSA Nr. 25/20093. Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I vom 20.07.2004 SVBl. LSA Nr. 9/2004
Gymnasiale Oberstufe: • Einführungsphase (10. Klasse) • Qualifikationsphase (11. und 12. Klasse) Versetzung in die Qualifikationsphase: • zumindest ausreichende Leistungen in allen
Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches
• mangelhafte Leistung in nur einem Fach- Ausgleich durch eine mindestens befriedigende Leistung möglich
• mangelhafte Leistung in einem Kernfach – Ausgleich nur durch ein Kernfach möglich
• kein Anspruch auf Versetzung mit Notenausgleich
Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase wird ein dem erweiterten Realschulabschlussgleichwertiger Abschluss erworben. (Vermerk auf dem Zeugnis)
Wiederholung der 10. Klasseam Gymnasium
• nach Nichtversetzung möglich
(Verweildauer beachten)
• freiwillig möglich- die zuletzt ausgesprochene Versetzung gilt rückwirkend als
nicht getroffen
(Verweildauer beachten)
• der Erwerb eines dem erweiterten
Realschulabschlusses gleichwertigen Abschlusses ist hinfällig
• keine positive Versetzungsentscheidung nach dem Wiederholungsjahr – das
Gymnasium muss verlassen werden - Hauptschulabschluss
Wiederholung der 10. Klassean der Sekundarschule
• nach Nichtversetzung möglich, jedoch nicht nach einem Wiederholungsjahr
• freiwillig möglich – Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag auf freiwillige
Wiederholung
• Wechsel zur Sekundarschule erfolgt auf Antrag der Eltern
Achtung: 12-jährige Schulpflicht beachten!
Kurswahl
für die
Qualifikationsphase der gymnasialenOberstufe
Stundenzuweisungfür die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
Extrazuweisung 4 Stunden Russisch
140 224 214139 222,4 214138 220,8 214
137 219,2 214
136 217,6 214
135 216 214
134 214,4 214
133 212,8 214
132 211,2 214
131 209,6 214
130 208 196
129 206,4 196
128 204,8 196
127 203,2 196
126 201,6 196
125 200 196
124 198,4 196
123 196,8 196
122 195,2 196
121 193,6 196
120 192 190
Stundenbedarf
Fach 10. Wochenstunden Kurse benötigte Stunden Summe
Deutsch 140 KF 4 5 20 20
Englisch 140 PF 4 5 20 40
Französisch 58 PF 4 2 8 48
Russisch 33 PF 4 1 4 52
Latein 49 PF 4 1 4 56
Kunsterziehung 125 WF 2 6 12 68
Musik 21 WF 2 1 2 70
Sozialkunde 66 WF 2 3 6 76
Geschichte 140 KF 4 5 20 96
Geographie 52 WF 2 3 6 102
ev. Religion 43 WF 2 2 4 106
Ethik 97 WF 2 4 8 114
Sozialkunde bilingual 23 WF 2 1 2 116
Wirtschaft 54 WF 2 3 6 122
Mathematik 140 KF 4 5 20 142
Physik 140 PF 4 4 16 158
Chemie 140 PF 4 2 8 166
Biologie 140 PF 4 5 20 186
Informatik 20 WF 2 1 2 188
Rechtskunde 23 WF 2 1 2 190
Astronomie 30 WF 2 1 2 192
Sport 140 WF 2 6 12204 – 4 =
200
1. Verbindliche Kurswahl 2015/ 2016
Aufgabenfeld Fach Kernfach Profilfach Wahlpflichtfach
sprachlich-literarisch-künstlerisches-Aufgabenfeld
Deutsch X - -Englisch - -Französisch - -Russisch - -Latein - -Kunsterziehung - -Musik - -
gesellschafts-wissenschaftlichesAufgabenfeld
Geschichte X - -Geographie - -Sozialkunde - -Sozialkunde bilingual - -Ethik - -ev. Religion - -Rechtskunde - -Wirtschaft - -
mathematisch-naturwissenschaftlich-technischesAufgabenfeld
Mathematik X - -
Physik - -
Chemie - -Biologie - -Astronomie - -Informatik - -
nicht zugeordnet Sport* - -
Mindestbelegung 3 3** 5***
2. Verbindliche Kurswahl 2015/2016
Wahl der Profilfächer: eine Fremdsprache und zwei Naturwissenschaften oder zwei Fremdsprachen und eine Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie) Wahlpflichtfächer: Geographie oder Sozialkunde und Kunsterziehung oder Musik und
Ethik oder Religion Pflichtfach: Sport (entfällt bei amtsärztlichem Attest, dann Ersatz)
*Wahl der Sportkurse auf der Rückseite**Die Wahl von 4 Profilfächern ist möglich , dann werden nur 4 Wahlpflichtfächer belegt. (36 Wochenstunden)*** Die Wahl von 6 Wahlpflichtfächern ist möglich. (36 Wochenstunden)
Datum: ______________ Unterschriften: __________________ _________________ Erziehungsberechtigte Schüler(in)
Teilnahme am Cambridge- Englisch ( 1Std.)(Teilnahme für ein Schuljahr verpflichtend)
Verbindliche Wahl der Sportkurse
Name:
Vorname:
Klasse:
11/1
Sportart oder
Ersatzsportart
Es werden folgende Kurse angeboten:
11/1: Leichtathletik, Judo, Gymnastik/ Tanz, Ski*
* Der Sportunterricht im 1. Kurshalbjahr beinhaltet die konditionelle Vorbereitung auf das Skilager(Dezember oder Januar, Kosten ca. 350 €)Mit der Wahl des Sportkurses Ski meldet sich der Schüler verbindlich für das Skilager an.
Pro Kurs muss eine Teilnehmerzahl von ca. 20 Schülern erreicht werden. Unterschreitet die Zahl der Interessenten
für einen Sportkurs diese Anzahl wesentlich, kann der Kurs nicht eingereicht werden.
Bitte unbedingt eine Ersatzsportart als Alternativwunsch eintragen.
SchienenbelegungAbiturjahrgang 15
Schiene 1 Schiene 2 Schiene 3 Schiene 4 Schiene 5 Schiene 6
Deutsch Geschichte Mathematik PF 1 PF 2 PF 3
Schiene 7 Schiene 8 Schiene 9 Schiene 10 Schiene 11 Schiene 12
PF 4 (2) PF 4 (2) WF 3 WF 4 WF 5 Sport
WF 1 WF 2 Ceng
Schiene 13 Schiene 14
Sport Sport
Ceng
Die Abiturprüfung
Schriftliche Prüfungen in vier Fächern aus dem Kern- und Profilfachbereich Mathematik, Deutsch, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik, Englisch, Russisch, Französisch
Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer sind: Mathematik, Deutsch, eine Fremdsprache, Geschichte oder eine Naturwissenschaft
Aus den Kern- und Profilfächern sind vor Beginn des dritten Kurshalbjahres die zwei Fächer zu benennen, in denen die Schülerin oder der Schüler die schriftliche Abiturprüfung auf erhöhtem Anforderungsniveau ablegt.Dabei kann nur eine Fremdsprache und aus den Fächern Geschichte, Biologie, Physik und Chemie nur eines gewählt werden.
Das 5. Prüfungsfach wird mündlich geprüft.Alle Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein.
Besondere Lernleistung
Die besondere Lernleistung ist eine Leistung, die die Schülerinnen und Schüler freiwillig und selbstständig in der Qualifikationsphase erbringen können.Im Umfang muss sie mindestens einem zwei Kurshalbjahre umfassenden Wahlpflichtkurs entsprechen.
Die Zulassung einer Leistung als besondere Lernleistung ist bei der Schulleiterin zu beantragen.Die Schulleiterin entscheidet über die Zulassung und die Zuordnung zu einem der drei Aufgabenfelder.
Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren und in einem Kolloquium darzustellen und zu erläutern. Sie darf weder vollständig noch in Teilen in Kursbewertungen einfließen.
Bei Anmeldung zum Abitur ist eine verbindliche Erklärung zur Einbringung der besonderen Lernleistung abzugeben.Sofern der Schüler oder die Schülerin eine besondere Lernleistung einbringt, ersetzt sie eines der schriftlichen Prüfungsfächer auf grundlegendem Niveau..
Die Bewertung einer besonderen Lernleistung wird in vierfacher Wertung in den Block II eingebracht.