Informationsaustausch und Anhörung Förderperiode 2014-2020 1.

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Informationsaustausch und Anhörung „Förderperiode 2014-2020“ 1

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Informationsaustausch und Anhörung „Förderperiode 2014-2020“

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Themen: - Einführung, Rahmenbedingungen und

Vorstellung des ELER-Verordnungsvorschlags- Gestaltung des Programmierungsprozesses

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Einführung, Rahmenbedingungen

- Anfang Oktober 2011 Vorstellung u. a. der Verordnungsvorschläge zu den Strukturfonds (EFRE, ESF) und des Verordnungsvorschlags für eine GSR-Verordnung

- Mitte Oktober 2011 Vorstellung der Verordnungsvorschläge für die 1. und 2. Säule der GAP, darunter der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bundesratsdrucksache 634/11

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Einführung, Rahmenbedingungen

- Zur GAP einschl. 2. Säule Beschluss der Agrarministerkonferenz am 28.10.2011 in Suhl, darauf aufbauend Thüringer Antrag für Bundesratsausschuss

- Beschluss des Bundesrates vom 16.12.2011, Drucksache 632/11 (Beschluss), u. a. zu ELER-Verordnungsvorschlag

- Beschluss des Bundesrates vom 16.12.2011, Drucksache 629/11 (Beschluss) zum GSR-Verordnungsvorschlag

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Einführung, Rahmenbedingungen

- GSR-VO schafft neuen Rahmen für die Förderung der ländlichen Entwicklung

- Einheitlicher Rahmen für die EU-Fonds, EFRE, ESF, ELER, Kohäsionsfonds, EMFF

- Strategischer Ansatz: Umsetzung der Europa 2020 Ziele und 6 Prioritäten der ländlichen Entwicklung

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Einführung, Rahmenbedingungen

Neuer Rahmen der Förderung der ländlichen Entwicklung

Europa 2020 – Strategie

Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) (für ELER, EFRE, ESF, Kohäsionsfonds und EMFF; EU 2020 mittels gemeinsamer

thematischer Ziele verankert

Partnerschaftsvereinbarung (Ebene: KOM-Mitgliedstaat)

Operationelle Programme (Ebene: Region, deutsche Länder)

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Einführung, Rahmenbedingungen

Europa 2020 – Strategie (intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum)

• Innovationsziel: 3 % des EU-BIP für FuE-Investitionen• Klima-/Energie-Ziel: -20 % Treibhausgase, + 20 % Anteil

erneuerbarer Energien, + 20 % Energieeffizienz• Beschäftigungsziel: 75 % Beschäftigungsquote der 16 – 64

Jährigen• Sozialpolitisches Ziel: 20 Millionen Menschen aus Armut

befreien• Bildungspolitisches Ziel: Quote der Schulabbrecher kleiner 10

% und der Hochschulabsolventen größer 40 %

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Einführung, Rahmenbedingungen

Gemeinsamer Strategischer Rahmen:- Strategisches Dokument der EU: ersetzt die

„Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums“

- Sieht Koordination der GSR-Fonds zur Umsetzung der EU 2020 Ziele vor, indem für jedes thematische Ziel die „key actions“ bestimmt werden, die Zusammenarbeit der GSR-Fonds konkretisiert wird und Mechanismen zur Sicherung der Kohärenz und Konsistenz mit den Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der EU formuliert werden

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Einführung, Rahmenbedingungen

Partnerschaftsvereinbarung- Nationales Dokument, welches der Genehmigung der KOM

bedarf- Inhalt: U. a. Vorkehrungen, mit denen die Übereinstimmung

mit der EU-2020 Strategie gewährleistet wird. Integrierter Ansatz zur aus den GSR-Fonds unterstützten territorialen Entwicklung. Vorkehrungen für eine effektive Umsetzung (Einbindung der Partner, ex-ante Konditionalitäten, Leistungsüberprüfung). Vorkehrungen zur Gewährleistung eines effizienten Einsatzes der GSR-Fonds-Mittel (administrative Leistungsfähigkeit).

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Einführung, Rahmenbedingungen

ELER-VerordnungsvorschlagAuftrag: Förderung der nachhaltigen Entwicklung des

ländlichen Raums. Beitrag zu einem räumlich und ökologisch ausgewogenen, klimafreundlichen und –resistenten sowie innovativen Agrarsektor in der Union.

Ziele: - Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,- nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen

Ressourcen und Klimaschutzpolitik- ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen

GebieteEU-Prioritäten (vgl. Art. 5 ELER-Verordnungsvorschlag)

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Einführung, Rahmenbedingungen

Programmplanung: Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum, Möglichkeit von Teilprogrammen, zusätzliche Bestimmungen zum Inhalt nach GSR-VO

Zusätzliche Ex-ante-KonditionalitätenGenehmigung und Änderung der

EntwicklungsprogrammeEinzelmaßnahmen: z. B. Wissenstransfer und

Informationsmaßnahmen, Beratungsdienste und Betriebshilfen …Dorferneuerung…Agrarumweltmaßnahmen, Ökoligischer Landbau.. Natura 2000 …Tierschutzmaßnahmen, WUM, Kooperation usw.

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Einführung, Rahmenbedingungen

Leader: Lokale Entwicklungsstrategien

• Entwicklung und Umsetzung hochwertiger Strategien, die die Ziele der ländlichen Entwicklungspolitik verfolgen

- keine Bindung an die Regeln vordefinierter Maßnahmen, daher innovationsfreundlich

- Stärkung der Rolle der lokalen Entwicklungsstrategien als Kerninstrument zur Umsetzung von Zielen (EU 2020, Partnerschaftsvereinbarung, ländliches Entwicklungsprogramm + ggf. andere OPs sowie die lokalen Entwicklungsziele)

- Mindestanforderungen für die Strategien in der gemeinsamen Verordnung der EU-Fonds

LAGs sollen bei der Projektauswahl lediglich ihrer Entwicklungsstrategie verpflichtet sein

Der Mehrwert von Leader muss in den Strategien klar zu erkennen sein

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Einführung, Rahmenbedingungen

Leader: Auswahl der Strategien

• Mitgliedstaaten definieren Kriterien für die Auswahl von Strategien

• Die Verwaltungsbehörden der Programme bestimmen ein Auswahlgremium

• Die Auswahl aller Strategien soll bis spätestens zum 31. Dezember 2015 erfolgen

• Auswahlentscheidung für die Förderung der individuellen Strategie legt sowohl die finanzielle Beteiligung der verschiedenen Fonds als auch die Rollen der fondsspezifischen Verwaltungsbehörden fest

• Die Kommission wird die Unter- und Obergrenze für die Bevölkerungszahl und Gebietsgröße für Leader-Gebiete in einem delegierten Rechtsakt festlegen

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Einführung, Rahmenbedingungen

Leader: Lokale Aktionsgruppen

• Mitgliedstaaten müssen die Rolle der Akteure (LAG & Verwaltung) in

der Umsetzung der Strategien genau definieren

• Anforderungen an die Organisationsform wie bisher

• Mindestanforderungen an die LAGs u.a.:• Festlegung eines fairen und transparenten

Projektauswahlverfahrens; Festlegung von Projektauswahlkriterien; Regeln zur Vermeidung von Interessenskonflikten

• Mindestens 50% der abgegebenen Stimmen müssen von den WiSo-Partnern kommen: Stärkung der Beteiligung des Privatsektors

• Erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Strategie bei der Projektauswahl

• Monitoring und Evaluierung der Strategie

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Einführung, Rahmenbedingungen

• Finanzierungsinstrumente• Technische Hilfe• Preis für Innovation und lokale

Zusammenarbeit• Europäische Innovationspartnerschaft• Finanzierungsregelungen • Durchführung, Kontrollen, Publizität• Monitoring, Evaluation

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Ausblick ELER Finanzen

• MFR-Vorschlag für 2014 – 2020 sieht 101,2 Mrd. Euro (in jeweiligen Preisen) vor

• Entwurf ELER-VO Titel VI Finanzbestimmungen (Art. 64 + Art. 65)• Verteilung durch KOM nach objektiven Kriterien und nach

früherer Wertentwicklung• 5% Leistungsreserve, d.h. es werden nur 95% der Mittel

programmiert. Restbetrag wird nach Überprüfung in 2017 bzw. 2019 dem Mitgliedstaat/der Region durch Entscheidung der KOM zugewiesen

• Keine Übergangsregelungen im ELER vorgesehen

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Ausblick ELER Finanzen

• Damit Beteiligungssatz i.d.R. max. 50% (ausgewählte Maßnahmen nach Art. 65 Abs. 4 max. 80% wie Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen, Gründung von Erzeugergruppierungen, Zusammenarbeit sowie Leader)

• Jeweils einheitlicher Beteiligungssatz für die Maßnahmen im Programm (für die Maßnahmen nach Art. 65 Abs. 4 einheitlich (höherer) Beteiligungssatz)

• Beteiligungssatz bis zu 100% für innovative Projekte, die aus den „Kappungsmitteln“ der 1.Säule finanziert werden

• mind. 5% der ELER-Beteiligung für Leader• Erwägungsgrund 28 fordert 25% der ELER-Gesamtmittel für

Agrarumwelt-, Klimamaßnahmen, ökologischen Landbau und Zahlungen für benachteiligte Gebiete

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Ausblick ELER Finanzen

Vergleich jetzige Förderperiode

• Deutschland erhält rd. 9,08 Mrd. Euro ELER-Mittel• davon rd. 3,17 Mrd. Euro für Konvergenzregionen

und rd. 5,9 Mrd. Euro Nichtkonvergenzmittel• Thüringen erhält rd. 747,5 Mio. Euro

• davon rd. 296,5 Mio. Euro Nichtkonvergenzmittel (rd. 5% der Nichtkonvergenzmittel für Deutschland) und rd. 451,0 Mio. Konvergenzmittel (rd. 14,2%)

• zum Vergleich: HE rd. 250 Mio. Euro (rd. 4,2%) , RP rd. 275 Mio. Euro (rd. 4,7%) , SH rd. 302 Mio. Euro (rd. 5,1%)

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Gestaltung des Programmierungsprozesses

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Informationen

Die GAP nach 2013

http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/index_de.htm

Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“

http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/communication/index_de.htm

Folgenabschätzung

http://ec.europa.eu/agriculture/analysis/perspec/cap-2020/index_en.htm

Rechtsvorschläge

http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/index_de.htm

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