INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben...

32
INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE AKTION IMPULSE FÜR DEN WOHNUNGSBAU KÄMPFT FÜR BESSERE WOHNUNGS- BAUPOLITIK S. 5 10 JAHRE BAUEN MIT IQ VORSITZENDER RÖSSNER BLICKT MIT STOLZ ZURÜCK UND MIT ZUVERSICHT NACH VORNE S. 8 SOZIALKASSEN DER BAUWIRTSCHAFT SOZIALKASSEN- BEITRÄGE 2012 S. 16 KREDITANSTALT FÜR WIEDERAUFBAU (KFW) STARTET NEUES FÖRDERPROGRAMM „ENERGETISCHE STADTSANIERUNG“ S. 21 B 4890 E 20 11 BEILAGEN: Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung Mindestlohn ab 01.01.2012 1 2

Transcript of INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben...

Page 1: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE

AKTION IMPULSE FÜR DEN WOHNUNGSBAUKÄMPFT FÜR BESSERE WOHNUNGS-BAUPOLITIK

S. 5

10 JAHRE BAUEN MIT IQVORSITZENDER RÖSSNERBLICKT MIT STOLZ ZURÜCKUND MIT ZUVERSICHT NACH VORNE

S. 8

SOZIALKASSEN DER BAUWIRTSCHAFT SOZIALKASSEN-BEITRÄGE 2012

S. 16

KREDITANSTALT FÜR WIEDERAUFBAU (KFW)STARTET NEUES FÖRDERPROGRAMM „ENERGETISCHE STADTSANIERUNG“

S. 21B 4890 E

2011

BEILAGEN:• Vereinfachung

der elektronischen Rechnungsstellung

• Mindestlohn ab 01.01.2012 12

Page 2: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

STANDPUNKT

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

in der März-Ausgabe von BLICKPUNKT BAU haben wir an dieser Stelle eine Prognose zur Entwicklung der bayerischen Bauwirtschaft in diesem Jahr gewagt.Zwischenzeitlich ist das Jahr 2011 fast schon wieder zu Ende und es ist Zeit, Bilanzzu ziehen – und die Güte unserer Prognose zu bewerten. Um es vorweg zu nehmen:Unsere positiven Erwartungen haben sich klar bestätigt.

Die Turbulenzen rund um den Euro, insbesondere die Angst der Privathaushalte vorsteigender Inflation, haben zu einer Flucht in das sog. „Betongold“ geführt und end-lich den Einfamilienhaus- und Wohnungsbau in Fahrt gebracht. Zwar liegen bislangnur die Zahlen bis einschließlich September vor (siehe hierzu Seite 31 in diesem Heft).An dem erfreulichen Umsatzplus von gut 20 % in diesem Segment wird sich aber –der ungewöhnlich günstigen Witterung im Herbst sei Dank – nichts Wesentlichesmehr ändern. Euphorie ist gleichwohl nicht angebracht. Die niedrige Basis des Vor-jahres und die sehr unterschiedlichen Witterungsverhältnisse der Vergleichsjahre re-lativieren die beeindruckende Zahl deutlich. Wir werden daher nicht nachlassen, füreine Wohnungsbaupolitik einzutreten, die den veränderten demographischen undenergetischen Anforderungen Rechnung trägt und für eine Verstetigung auf dem inBayern erforderlichen, deutlich höheren Niveau sorgt.

Auch der Gewerbebau hat aufgrund des positiven gesamtwirtschaftlichen Umfelds,insbesondere im 1. Halbjahr, erheblich dazu beigetragen, dass das Jahr 2011 fürdie Bauwirtschaft als eines der positivsten in der jüngeren Vergangenheit in Erinne-rung bleiben wird.

Der öffentliche Bau hatte noch 2009 dafür gesorgt, dass die Bauwirtschaft mit einem blauen Auge durch die damalige Krise kam. Im letzten Jahr hatte er dann aber deutlich nachgelassen und blieb auch in diesem Jahr schwach. Das überraschtnicht, ist aber in Anbetracht des teilweise desolaten Zustands der öffentlichen Infra-struktur volkswirtschaftlich nicht hinnehmbar.

Für das vor der Tür stehende neue Jahr zeichnet sich ab, dass sich an dieser Zwei-teilung – positive Entwicklung im Wohnungs- und Gewerbebau, schwacher öffent-licher Bau – nichts Wesentliches ändert. Lediglich beim Gewerbebau wird man vordem Hintergrund des unsicheren gesamtwirtschaftlichen Umfelds vorerst „auf Sicht“fahren müssen.

Der Stellenwert unserer Branche in der öffentlichen Wahrnehmung hat sich in diesemJahr deutlich verbessert. Hieran hat neben der erfreulichen konjunkturellen Entwick-lung die sog. „Energiewende“ nicht unerheblichen Anteil. Sie macht mit ihren vielfäl-tigen Herausforderungen unsere Branche zu einer Schlüsselbranche. Der veränderteBedarf im Bereich der Erzeugung und des Transports von Energie – Gaskraftwerke,Windparks, Leitungsinfrastruktur – und die steigenden Anforderungen an die Ener-gieeffizienz von Gebäuden strafen diejenigen, die in der Vergangenheit darauf ver-wiesen haben, Deutschland sei bereits gebaut, Lügen. Deutschland steht in dennächsten Jahren vor einem gewaltigen Umbau, der nur mit einer starken Baubranchezu bewältigen sein wird.

IhrAndreas Demharter

2 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

STANDPUNKT

Informationsdienst für das Bayerische Baugewerbe: BLICKPUNKT BAU ist der Informationsdienst für die Mitgliedsbetriebe der im Landesverband Bayerischer Bauinnungen zusammengeschlossenen Innungen.

Der Landesverband Bayerischer Bauinnungen im Internet: www.lbb-bayern.de

Die Bezugsgebühr ist im Mitgliederpreis enthalten.

Herausgeber: Service- und Verlagsgesellschaft des Bayerischen Baugewerbes m.b.H.Bavariaring 3180336 München,Telefon 0 89/76 79 -119Telefax 0 89/76 79 -154

Verantwortlich für den Inhalt:RA Andreas DemharterBavariaring 3180336 München

Anzeigen: Andreas BüschlerBavariaring 3180336 München

Realisation: Grafisches Konzept: Artkrise kommunikation]s[designRosenthaler Straße 2410119 Berlinwww.artkrise.de

Satzerstellung: Satzstudio RößlerAindlinger Straße 386167 Augsburgwww.satzstudio-roessler.de

Druck: Druck +VerlagErnst Vögel GmbHKalvarienbergstraße 2293491 Stamsriedwww.verlag-voegel.de

Erscheinungsweise: 11 x im JahrDie Ausgaben 07/2011 und 08/2011werden zusammengefasst.

Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verlages und unter Quellenangabe gestattet.

Titelseite: Bilder: Quelle ZDB

Page 3: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

INHALTSVERZEICHNIS

3BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

AKTUELLES

4 ..... Gesamtbayerische

Obermeistertagung

am 25. November 2011

5 ..... Aktion Impulse für den

Wohnungsbau kämpft für

bessere Wohnungsbaupolitik

7 ..... Ab 2012 wieder Förderung

der Nachrüstung von

Rußpartikelfiltern für PKW und

leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t

7 ..... Neuer Gefahrtarif der BG BAU

8 ..... 10 Jahre Bauen mit IQ

Vorsitzender Rössner

blickt mit Stolz zurück und

mit Zuversicht nach vorne

RECHT

9 ..... Aus unserer Arbeit:

Welcher Stundensatz kann

abgerechnet werden, wenn

ein Polier Arbeiten eines niedriger

Qualifizierten ausführt?

10... Anspruch auf Schadensersatz

für beschädigte Bauleistung

vor Abnahme

11... Pflicht des Auftragnehmers

zur Prüfung der Vorleistung

STEUERN

12... Lohnsteuer –

Anforderungen an ein

ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

12... Lohnsteuer –

Baucontainer keine

regelmäßige Arbeitsstätte

BERUFSBILDUNG

23... Bayern siegt beim 60. Bundesleistungswettbewerbder bauhandwerklichen Berufe in Feuchtwangen

24... LBB empfängt Delegation des ungarischen BauverbandesEVOSZ

25... Meisterprüfungsverordnung Teile III und IV neu

25... Hochschulpreis des Bayerischen Baugewerbes 2012

FACHGRUPPEN

26... Krefelder Brandschutzforum: Treffpunkt der Brandschutzprofis

26... Adolf Kugelmann ist neuer Vorsitzender der Landesfachgruppe Hochbau

27... 10 Jahre Bauen mit IQJubiläumsveranstaltung in derBayerischen BauAkademie

NACHRICHTEN

29... Bayerische BauAkademie nimmt neuen Turmdrehkran für Schulungen in Betrieb

29... Energieberaterlehrgang im Januar 2012

PERSÖNLICHES

30... Ehrenobermeister Hermann Harrer verstorben

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

31... Die wirtschaftliche Entwicklung des Baugewerbes in Bayern im Jahr 2011im Vergleich zum Vorjahr

INHALTSVERZEICHNIS

13... Umsatzsteuer – Vereinfachte elektronische Rechnung

13... Steuerliche Betriebsprüfung –Richtsätze für das Bauhandwerk

14... Alle 42 Jahre eine Prüfung

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

15... Mindestlöhne im BaugewerbeAllgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages vom 28. April 2011

15... Neue Mindestlöhne ab 1. Januar 2012

16... Sozialkassen der Bauwirtschaft Sozialkassenbeiträge 2012

17... Rentenversicherungsbeitrag sinkt 2012

17... Vorsicht Bußgeld!Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten, Mitführungspflicht von Ausweispapieren

18... Osterweiterung der Europäischen UnionVerlängerung der Übergangs-regelungen gegenüber Bulgarien und Rumänien

WIRTSCHAFT

19... KfW- Förderprogramme zur Energieeffizienz und Gebäudesanierung

20... Baukonjunkturmeter November 2011

20... E-Bilanz verschoben

21... Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“

TECHNIK

22... ZDB-Ausschuss Umwelt, Technik und Unternehmens-entwicklung personell undthematisch neu aufgestellt

22... Normenübersicht für die CE-Kennzeichnung

Page 4: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

AKTUELLES

4 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

Gesamtbayerische Obermeistertagung am 25. November 2011

Der LBB hatte im November die Obermeister seiner Mitgliedsinnungen, die Vor-sitzenden der Landesfachgruppen und die Leiter der Bezirklichen Geschäfts-stellen zu seiner jährlichen Gesamtbayerischen Obermeistertagung in dieBayerische Bauakademie nach Feuchtwangen eingeladen.

Rund 90 Ehrenamtsträger und hauptamt-liche Mitarbeiter unserer Mitgliedsinnun-gen waren der Einladung gefolgt, um sichüber Neuigkeiten aus der Verbandsarbeitzu informieren und mit Kollegen zu dis-kutieren.

Bayerisches Baugewerbe 2020 –leistungsfähige Strukturen für die ZukunftDie Herausforderungen, vor denen dasBayerische Baugewerbe steht, sind viel-fältig. Es gilt, den Fachkräftebedarf zu sichern, die Bedeutung der Bauwirtschaftherauszustellen, das Image des Bauhand-werks zu verbessern und aktiv Baupolitikim Interesse des Mittelstands mitzuge-stalten. Die Innungen und ihr Verbandmüssen auf die vielfältigen politischen,technischen und rechtlichen Anforderun-gen, mit denen die Betriebe Tag für Tagkonfrontiert werden, angemessen und vorausschauend reagieren. Um alle An-forderungen zu bewältigen, gilt es, diebaugewerblichen Organisationen nochleistungsfähiger zu machen.

Präsident Franz Xaver Peteanderl undHauptgeschäftsführer Andreas Demharteranalysierten in ihren Berichten die gegen-wärtige Struktur der baugewerblichenOrganisation in Bayern und wiesen aufwichtige Problemfelder hin, vor denen

diese steht.

Eine wirksame Presse- und Öffentlich-keitsarbeit der Innungen als Ergänzungder Arbeit des ZDB und des LBB spielt fürderen Leistungsfähigkeit und Akzeptanzeine große Rolle. Hierauf wies ChristianHuber, Geschäftsführer der BauinnungRegensburg, in einem instruktivem Vor-trag hin.

Ein wichtiger Baustein des Erfolges sei esdabei, vor Ort häufig in der Presse undin weiteren Medien vertreten zu sein. DieInnung wird dann als kompetente Fach-organisation wahrgenommen, sie wird fürMitgliedsbetriebe aber auch „Außen -seiterbetriebe“ attraktiver, kann sich mitihren Zielen und Aufgaben klar positio-nieren und wichtige politische Themenfel-der besetzen. Huber gab wichtige Tippsund Anregungen für eine erfolgreichePressearbeit der Innung.

Berufsbildung – Qualitätsanforderungen an überbetriebliche AusbildungsstättenInfolge der tarifvertraglichen Regelung in§ 25 BBTV hat im September 2011 dieflächendeckende Überprüfung der über-betrieblichen Ausbildungsstätten begon-nen. Ziel dieser Überprüfung ist die Kontrolle der Einhaltung von Mindest-

AKTUELLES

Page 5: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

5BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

• Lineare AfA von 2 auf4 Prozentpunkte verdoppeln

Um den tatsächlichen Werteverzehr einerImmobilie abzubilden, müssen u. a. tech-nische Abnutzung und Alterseffekt be-rücksichtigt werden. Die technischeAbnutzung wesentlicher Bauteile liegt re-gelmäßig unter 50 Jahren. Wir forderndaher die Verdopplung der linearen AfAauf 4 %. Dies würde den Werteverzehrkorrekt wiedergeben und zu höheren In-vestitionen führen.

• Erhöhte AfA von 8 Prozentpunkten inden ersten 8 Jahren bei energeti-schem und altersgerechtem Neubaueinführen („Klimaschutz-AfA“)

Wir fordern die Einführung einer in denersten Jahren auf 8 % erhöhten AfA. Dieskann an die Unterschreitung der Höchst-werte der jeweils geltenden Energieein-

Seit 2008 kämpfen die in der Aktions-gemeinschaft Impulse für den Wohnungs-bau zusammengeschlossenen Verbändeauf Bundes- und auf Landesebene füreine dauerhafte und stetige Verbesserungder Rahmenbedingungen für den Woh-nungsbau. Wir haben hierüber vielfachberichtet. Auf einer gemeinsamen Presse-konferenz haben die acht in der bayeri-schen Aktion Impulse für den Wohnungs-bau zusammengeschlossenen Verbändeund die IG BAU ihr neues Positionspapier2012 vorgestellt. Neben aktuellen Datenund Fakten zum Wohnungsbau undWohnungsbedarf in Bayern enthält dasPapier auch eine gemeinsame Erklärungmit konkreten Forderungen zur Woh-nungsbaupolitik.

1. Steuerliche Anreize im Wohnungsbau verbessern

Unsere Forderungen:

sparverordnung sowie die Umsetzungvon Kriterien für das altersgerechte Bauengeknüpft werden. Hinsichtlich der Ab-schreibungsmethode soll Wahlfreiheit be-stehen, ob die Klimaschutzabschreibungvon 8 % p.a. in den ersten 8 Jahren oderdie verdoppelte lineare Gebäude-AfA inHöhe von 4 % in Anspruch genommenwird.

• Steuerliche Förderungder energetischenGebäudesanierung realisieren

Die politisch angestrebte Energiewendeist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe,die nur gemeinsam bewältigt werdenkann. Daher hat auch der Freistaat Bayern eine Mitverantwortung, die Sanie-rungsquote zur Erreichung der Klima-schutzziele in Deutschland zu steigern.Durch eine steuerliche Förderung kann einerheblich größeres Potential an Investitio-

Aktion Impulse für den Wohnungsbau kämpft für bessere Wohnungsbaupolitik

Die bayerischen Partner der Aktion Impulse für den Wohnungsbau in Bayern, zu denen auch der LBB gehört, haben aufeiner viel beachteten Pressekonferenz am 9. Dezember 2011 in München ihr neues Positionspapier 2012 vorgestellt.

AKTUELLES

qualitätsanforderungen in den Ausbil-dungszentren. Olaf Techmer, Leiter derAbteilung Berufsbildung und Technik imLBB, informierte die Obermeister und Lan-desfachgruppenleiter über das Verfahrenbei der Überprüfung der Einhaltung die-ser Qualitätsanforderungen. Ein neuerLeitfaden der SOKA-BAU „Informationzur Überprüfung der Einhaltung von Min-destqualitätsanforderungen in den über-betrieblichen Ausbildungsstätten nach § 25 BBTV, Stand August 2011“ infor-miert umfangreich und detailliert über dietarifvertragliche Regelung und die Min-destqualtitätsanforderungen, die an dieüberbetrieblichen Ausbildungsstätten ge-stellt werden, sowie über den Ablauf derPrüfungen.

Neue Vorschriften im Abfall- und Umweltrecht – Nachteile für die BauwirtschaftDipl.-Ing. (FH) David Ostendorf, seitMärz 2010 Geschäftsführer des Fach-verbandes Hoch- und Massivbau im Zen-

tralverband Deutsches Baugewerbe, in-formierte über einen Gesetzentwurf derBundesregierung zur Neuordnung desKreislaufwirtschafts- und Abfallrechts.Der derzeitige Entwurf belastet die mit-telständischen Bauunternehmen massiv.Vor diesem Hintergrund bemühen sich dieVerbände der baugewerblichen Organi-sationen derzeit, im laufenden Gesetzes-verfahren Neuregelungen zu verhindern,die zu gewaltigen Abfallmengen führenwürden, für die nicht genügend Deponie-raum zur Verfügung stünde und um drohende hohe zusätzliche Kosten für Deponierung, Transporte und Gewinnungneuen Bodenersatzmaterials zu verhin-dern. Außerdem versuchen ZDB und LBBgemeinsam, geplante neue bürokratischeBelastungen für Bauunternehmen im Zu-sammenhang mit Abfalltransporten zuverhindern.

Bei der Diskussion der Obermeisterwurde deutlich: EUROCODES, ICT-Richt-linie, Fahrpersonalrecht – es gibt viele

baupraxisrelevante Entwicklungen aufeuropäischer Ebene, die derzeit in deut-sches Recht überführt oder aktualisiertwerden und deren Einführung in Deutsch-land von der baugewerblichen Organi-sation kritisch hinterfragt und begleitetwerden. Ob neue technische Vorschriftenoder Sozialgesetze – Ziel der bauge-werblichen Verbände ist es immer, über-mäßige bürokratische Belastungen für dieUnternehmen zu vermeiden und für Pra-xistauglichkeit der Regelungen zu sorgen.

LBB vertieft Dialog: Veranstaltungen mit Innungsgeschäftsführern geplantUm den Erfahrungsaustausch zwischenden Innungen und dem LBB weiter zu ver-bessern, lädt der LBB im kommendenJahr alle Innungsgeschäftsführer der Mit-gliedsinnungen am 14. Juni (Nordbayern)und am 19. Juni (Südbayern) zu Veran-staltungen ein.

Page 6: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

6 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

anweisungen zur Erteilung von Abwei-chungen, Befreiungen und Ausnahmen zuerlassen und so mit einer Argumenta-tionshilfe auf eine die Ersatzneubautenerleichternde Verwaltungsübung hinzu-wirken. Ersatzneubauten müssen mit ener-getisch zu ertüchtigenden Altbautengenehmigungsrechtlich gleichgestellt wer-den.

5. Förderung des altersgerechtenBauens verstetigen

Unsere Forderungen:

• Um den Gebäudebestand stärker alsbisher an den demografischen Wandelanzupassen, muss das Programmvolu-men von gegenwärtig rund 100 Mio. €jährlich auch 2012 und darüber hinauserhalten und verstetigt werden.

• Außerdem sind die Fördermittel für dasaltersgerechte Bauen flexibler zwischenDarlehen und Zuschüssen zu strukturie-ren.

6. Attraktivität vonWohn-Riester steigern

Unsere Forderungen:

• Die Förderschädlichkeit bei berufs- oderaltersbedingtem Verkauf der Immobiliemuss beseitigt werden.

• Energetische Sanierungs- und altersge-rechte Umbaumaßnahmen sind in dieFörderung mit einzubeziehen.

• Auf die Verzinsung der Beiträge aufden fiktiven Wohnförderkonten ist zuverzichten.

nen generiert werden, das bisher durchdie KfW-Förderung nicht ausreichendmobilisiert wurde. Nur so kann das Sa-nierungstempo signifikant erhöht werden.Um eine deutlich verbesserte Energieeffi-zienz im Gebäudebestand zu erreichen,sind verschiedene Förderinstrumente aufBundes- und Landesebene notwendig.Kredite wie auch Zuschüsse durch dieKfW-Förderbank zielen auf andere Inves-torengruppen, als eine steuerliche För-derung von energetischen Sanierungs-maßnahmen. Alle drei Instrumente sindnotwendig.

2. Fördervolumen der KfW-Programme „EnergieeffizientesBauen“ und „EnergieeffizientesSanieren“ erhöhen und verstetigen und durch Landes-förderprogramme ergänzen

Unsere Forderung:

Das Fördervolumen im Bereich der KfW-Programme „Energieeffizientes Bauen“und „Energieeffizientes Sanieren“ ist aufmindestens 2 Mrd. € jährlich anzuhebenund auf diesem Niveau langfristig zu ver-stetigen. Wir begrüßen die Ankündigungdes bayerischen Wirtschaftsministeriums,erforderlichenfalls die Bundesmittel fürBayern anteilig aufzustocken.

3. Ersatzneubau in dieFörderung einbeziehen

Unsere Forderung:

Ersatzneubau als eine Variante der Sa-nierung und Modernisierung sollte in dasbestehende Förderspektrum (z.B. Darle-hen und Zuschüsse der KfW und mög-liche Sonderabschreibungen) einbezogenwerden, wenn auf einem bereits zuWohnzwecken genutzten Grundstücknach dem Abriss ein neues, energieeffi-zientes Wohngebäude errichtet wird.

4. Erleichterte Genehmigungvon Ersatzneubauten

Unsere Forderung:

Wir fordern, für Ersatzbauten, die an-stelle energetisch unzureichend ausge-statteter und technisch oder wirtschaftlichnicht sinnvoll zu ertüchtigender Bestands-objekte errichtet werden, Verwaltungs-

• Der Höchstbetrag von 2.100 € pro Jahrsollte deutlich erhöht werden.

7. WohnungsbaubremseEnEV 2012: Wohnungsbau muss wirtschaftlich bleiben

Unsere Forderung:

Wir stehen grundsätzlich zu den Klima-schutzzielen der Bundesregierung und un-terstützen diese. Aber eine weitereVerschärfung der energetischen Anforde-rungen an Wohngebäude braucht nochZeit. Vor einer Festlegung der Eckpunkteeiner neuen EnEV 2012 sollte eine gründ-liche Evaluation erfolgen. Hierbei sinddie Auswirkungen der Anforderungen ausder EnEV 2009 auf den Neubau, aberinsbesondere auch auf den Bestandsbauzu untersuchen.

Wir begrüßen das Bekenntnis der Bun-desregierung in ihrem Energiekonzeptvom September 2010 zu einer Abkehrvon Mitteln des Ordnungsrechts bei einerWeiterentwicklung der EnEV hin zu einerstärker auf Marktanreize setzenden Konzeption für einen langfristigen Sanie-rungsfahrplan, der das Gebot der Wirt-schaftlichkeit stärker berücksichtigt.

Das Positionspapier „Aktionspapier für den

Wohnungsbau in Bayern 2012“der bayerischen Initiative

kann im Internet unter www.lbb-bayern.de Rubrik Pressecenter

herunter geladen werden.

AKTUELLES

Page 7: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

7BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

Die Gefahrklasse der für die Mitglieds-betriebe besonders wichtigen Tarifstelle100, Bauwerksbau, sinkt von bisher 16,1auf 15,12. Der Gefahrtarif der Tarifstelle200, Bauausbau und Fertigteilherstellung,steigt von 7,3 auf 7,48. Im Bereich desTiefbaues wurden mehrere Tarifstellen zu-sammengefasst. Die Gefahrklasse für dieneue Tarifstelle 300, Verkehrswege, Erd-und Leitungsbau, liegt bei 6,31 – unddamit niedriger als die bisherigen Tarif-stellen 300, Erd- und Straßenbau (bisher7,3) und 320, Kanal- und Leitungsbau(bisher 9,4).

Der Gefahrtarif ist der interne Vertei-lungsschlüssel, der für eine risikogerechteVerteilung der zu zahlenden Beiträgezwischen den in der BG BAU zusammen-gefassten Gewerken sorgt. Der Finanz-bedarf der BG BAU wird durch den Ge-fahrtarif nicht beeinflusst.

Die neuen Gefahrklassen wurden auseiner Gegenüberstellung der von den Un-ternehmen gemeldeten Arbeitsentgelteund den für Versicherungsfälle gezahltenEntschädigungsleistungen in den Jahren2006 bis 2010 berechnet.

Die BG BAU hat in ihrer Zeitschrift BG BAU aktuell 4/2011 die Änderungenim Rahmen des neuen Gefahrtarifs aus-führlich dargestellt.

Der neue Gefahrtarif kann im Internet unter www.lbb-bayern.deMitgliederbereich/

Arbeits- und Sozialrecht/Sozialrecht

heruntergeladen werden.

Neuer Gefahrtarif der BG BAU

Die Vertreterversammlung der BG BAU hat kurz vor Ende der letzten Wahlperiode den zweiten Gefahrtarif der Be-rufsgenossenschaft der Bauwirtschaft beschlossen. Er gilt zur Berechnung der Beiträge ab 01.01.2012 – und damit erstmals bei der Vorschusserhebung für das Jahr 2012 im Rahmen der Beitragsumlage für das Jahr 2011.

AKTUELLES

Insgesamt werden 30 Millionen Euro zurVerfügung gestellt, die für die Umrüstungvon rund 90.000 Fahrzeugen ausrei-chen. Entsprechende Anträge können erst nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (spätestens Anfang2012) beim Bundesamt für Wirtschaftund Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Der ZDB hatte sich für eine Wiederauf-nahme eingesetzt, nachdem die Förde-rung im Jahr 2011 ausgesetzt wurde.

Offener Kritikpunkt bleibt, dass die besonders betroffene Fahrzeuggruppezwischen 3,5 und 12 t von allen Förder-maßnahmen ausgeschlossen ist.

Ab 2012 wieder Förderung der Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t

Wie bereits im Jahr 2009 und 2010 wird die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern im Haushaltsjahr 2012 wieder miteinem Festbetrag von 330,– Euro gefördert.

Informationen zur Förderung der Nachrüstung

von Rußpartikelfiltern unterwww.bafa.de.

Page 8: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

8 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

AKTUELLES

Werbemittel zu individualisieren und übereinen Internetshop bequem zu bestellen.

Am zweiten Tag faszinierte Joey Kelly dieIQ-Betriebe mit seinem unglaublichenVortrag „NO LIMITS – Wie schaffe ichmein Ziel“. Im Anschluss daran zeigte derMarketing- und Vertriebsexperte Wolf R.

Das Tagungsprogramm war gespickt mitHöhepunkten. Nach dem Motto: „VonKollegen lernen!“ stellte Unternehmer Listden Werdegang und das Erfolgsrezeptseines Bauunternehmens in Nordhorn vor.Anschließend wurde die neue IQ-Tool-box vorgestellt, mit der für Mitglieds-betriebe die Möglichkeit besteht, IQ-

Hirschmann wie man zu messbar mehrMarkterfolg kommt. Die Veranstaltungendete mit einem „Marktplatz der Erfah-rungen und Ideen“ bei dem die Teilneh-mer innerhalb von kleinen Gruppen zuvorher festgelegten Themen diskutiertenund Ihre Ergebnisse in der Gruppe vor-stellten.

10 Jahre Bauen mit IQ – Vorsitzender Rössner blickt mit Stolz zurück und mit Zuversicht nach vorne

Anlässlich der Feierlichkeiten zum 10jährigen Jubiläum des Vereins Bauen mit Innungs-Qualität e.V. trafen sich etwasüber 100 Teilnehmer zu einer zweitägigen Veranstaltung in der Bayerischen BauAkademie.

An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an das gesamte Personal der Bayerischen BauAkademie für einen reibungslosen Ablauf und die hervorragende Verköstigung.

Page 9: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

9BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

RECHT

RECHT

Aus unserer Arbeit: Welcher Stundensatz kann abgerechnet werden, wenn ein Polier Arbeiten eines niedriger Qualifizierten ausführt?

Frage:Nach Erstellung einer größeren Wohnan-lage für einen Bauträger hatten wir nurnoch einen Polier zur Abrechnung undÜberwachung der Restarbeiten vor Ort.Kurz vor einer anstehenden Wohnungs-übergabe an einen Käufer wurde unserPolier vom Geschäftsführer des Bauträ-gers angewiesen, auf Stundenlohnbasisim Hauseingang herumliegendes Verpa-ckungsmaterial und Materialreste Dritterzu beseitigen. Der Bauträger weigert sichnun, den Stundenlohnsatz für einen Polierzu bezahlen, weil dieser lediglich Arbei-ten eines Helfers ausgeführt habe. ZuRecht?

Unsere Antwort:Nein! Wenn wie hier angesichts des ge-ringen Umfangs der Arbeiten der Einsatzeines Poliers die wirtschaftlichste Lösungist, weil die An- und Abfahrtskosten fürdie Herbeischaffung eines niedriger Qua-lifizierten außer Verhältnis stehen, kannder volle Stundensatz des Poliers auchbei der Ausführung „niederer“ Arbeitenzum Ansatz gebracht werden.

Grundsätzlich trifft den Auftragnehmerdie vertragliche Nebenpflicht zur wirt-schaftlichen Betriebsführung, so auch § 15 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B. Dies beurteilt

sich jeweils anhand der konkreten Um-stände des Einzelfalls. Wenn ein Auftrag-geber meint, der Auftragnehmer habenicht wirtschaftlich gearbeitet, muss derAuftraggeber dies darlegen. In diesemZusammenhang kann den Auftragnehmerdie Verpflichtung treffen, die Sachver-haltsinformationen zu liefern, die erfor-derlich sind, damit der Auftraggeber dieMöglichkeit hat, die Wirtschaftlichkeitbeurteilen (lassen) zu können.

Verletzt der Auftragnehmer die Pflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung, sokönnte dem Besteller ein Schadensersatz-anspruch gem. § 280 BGB erwachsen,der auf Freistellung von der Vergütung fürdie unwirtschaftliche Betriebsführung ge-richtet ist.

Hinweis: Die Abrechnung auf Stundenlohnbasis setzt gemäß § 2Abs. 10 VOB/B voraus, dass eseine entsprechende Stundenlohnver-einbarung – z. B. angehängte Stun-denlohnarbeiten im LV – gibt.

Page 10: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

beauftragtes Architekturbüro) wegenschwerwiegender Überwachungsfehlerverursacht wurde.

Die Entscheidung:Das OLG München hat in einem ähnli-chen Fall am 19.07.2011 in einem Urteil(Az.: 9  U  1027/11) entschieden, dassaus der Rechnung des Auftragnehmers einBetrag von 102.000,– € (= 60 % von170.000,– € Sanierungskosten) erstat-tungsfähig ist. In dieser Höhe hat der Auftraggeber einen aufrechenbaren Gegenanspruch gegen die Firma, so dasser dementsprechend zur Zahlung von68.000,– € (= zu Unrecht einbehaltene40 % von 170.000,– €) verurteilt wurde.

Die Firma hatte nach Ansicht des Ge-richts gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 VOB/Bdie Pflicht, die ihr für die Ausführungübergebenen Gegenstände vor Beschä-digungen zu schützen, wozu auch dasbereits weitgehend fertig gestellte Ge-bäude und die Abdichtungsarbeiten des anderen Auftragnehmers gehörten.Gemäß Abschnitt 4.1.10 der DIN 18299gehörte es auch zur vertraglichen Leis-tung der Firma, die Arbeiten gegen Nie-derschlagswasser, mit dem normalerweisegerechnet werden musste, zu sichern. Dievon der Firma durchgeführten Abdichtun-gen stellten unzureichende Maßnahmendar, die Sturm und Regen von vornhereinund absehbar nicht standhalten konnten.

Der Fall:Eine Firma soll für den Neubau einerSchule die Oberlichtkonstruktion für einLichtband im Dachbereich erbringen. Indem Bauvertrag wurde die VOB/B wirk-sam vereinbart. Im Zuge der Bauarbeitenkommt es aufgrund starker Regenfälle zueinem Wassereinbruch, weil die Firma nurunzureichende provisorische Vorkehrun-gen zum Schutz vor Regenwasser ge-troffen hat. Ein anderer Auftragnehmermuss deshalb seine fast fertig gestelltenDachabdichtungsarbeiten nochmals er-neuern, wofür er dem Auftraggeber rund170.000,– € in Rechnung stellt. Die Firmahat nach Fertigstellung der Oberlichtkon-struktion gegen den Auftraggeber eineunstreitige Werklohnforderung in Höhevon rund 260.000,– € offen. Der Auftrag-geber rechnet gegen diese Forderung mitdem aus dem Wassereinbruch hergeleite-ten Schadensersatzanspruch auf und be-zahlt nur den Differenzbetrag von rund90.000,– € aus. Die Firma verklagt denAuftraggeber auf Bezahlung des restli-chen Werklohnanspruches in Höhe vonrund 170.000,– €. Der vom Gericht be-auftragte Sachverständige stellt späterfest, dass der Schaden zu 60 % von derFirma wegen der unzureichenden Schutz-maßnahme gegen eindringendes Was-ser, zu 20 % von dem Auftragnehmerselbst wegen fehlerhafter Dampfsperren-anschlüsse und zu 20 % von der Bau-leitung des Auftraggebers (ein extern

Es lag somit eine (verschuldete) Pflichtver-letzung vor, die dazu führte, dass Wasserin das Innere des Gebäudes und hinterdie Dampfsperre in die Dachkonstruktioneindringen konnte. Der Auftraggeber hatdeshalb gegen die Firma einen Scha-densersatzanspruch aus § 280 Abs. 1BGB. Er hat jedoch selber keinen Scha-den, weil das Werk des Auftragnehmerszwar nahezu fertig gestellt, aber nochnicht abgenommen war und der Auftrag-nehmer bis zur Abnahme die Gefahr derzufälligen Verschlechterung des Werks zutragen hatte. Der Auftragnehmer wie-derum hat einen Schaden wegen der zusätzlichen Dachabwicklungsarbeiten,aber keinen Anspruch gegen die Firma.In einem solchen Fall kann der Bauherreinen Anspruch gegen den Schädigergeltend machen. Der Auftragnehmerkönnte jedoch – wenn er denn einen ei-genen Anspruch hätte – von der Firmanur Schadensersatz in Höhe von derenVerursachungsanteil (= 60 %) verlangen.Denn auch bei Annahme einer gesamt-schuldnerischen Haftung der beteiligtenFirmen könnte ein Gesamtschuldner voneinem anderen Gesamtschuldner nur denAnteil beanspruchen, den er im Innenver-hältnis zu tragen hat. Somit konnte auchder Auftraggeber gegen die Firma nur miteinem Schadensersatzanspruch in Höhevon 60 % des Schadens aufrechnen.

Anspruch auf Schadensersatz für beschädigte Bauleistung vor Abnahme

Wird die Bauleistung eines Auftragnehmers vor Abnahme beschädigt, so muss der Auftragnehmer bis zur Abnahme dieGefahr der zufälligen Verschlechterung tragen und die Bauleistung ohne zusätzliche Vergütung wieder einwandfrei her-stellen. Der Auftraggeber hat somit keinen Schaden. Er kann jedoch mit Zustimmung des Auftragnehmers einen Anspruchauf Schadensersatz gegen den Schädiger geltend machen.

10 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

RECHT

Page 11: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

11BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

RECHT

an das zuständige OLG Köln zurück-gewiesen, damit dort die für eine ab-schließende Entscheidung notwendigenFeststellungen getroffen werden. DerBGH ist jedoch der Ansicht, dass nachdem derzeitigen Sachverhalt eine Haf-tung vorliegt. Der Auftragnehmer haftetfür den Schaden, wenn sein Werk man-gelhaft war, er diesen Mangel zu vertre-ten hat und der Schaden durch denMangel verursacht wurde.

Der Auftragnehmer erbrachte eine man-gelhafte Leistung, weil er nicht alleine die Verbindung der gegenüberliegen-den Rohre, sondern als Werkerfolg ei-nen funktionierenden Anschluss an dieGrundleitung mit Rückstauklappe schul-dete. Der Auftragnehmer hat diesen Man-gel auch zu vertreten. Jeder Unternehmer,der seine Arbeit in engem Zusammen-hang mit den Vorarbeiten eines anderenauszuführen hat, muss prüfen, ob dieseVorarbeiten eine geeignete Grundlagefür sein Werk bieten und keine Eigen-schaften besitzen, die den Erfolg seinerArbeit in Frage stellen können. Der Auf-tragnehmer hätte hier Nachforschungenhinsichtlich der richtigen Grundleitunganstellen müssen. So wäre es z. B. ohneweiteres und ohne großen technischenAufwand möglich gewesen, durch eineSpülung zu prüfen, ob bzw. welcher Ab-zweig zu einer Grundleitung mit Rück-stausicherung führt. Er hätte sich auch beidem Vorunternehmer oder auf andereWeise Gewissheit verschaffen können,welcher Abzweig der richtige war. DieAngabe der Eigentümergemeinschaft, dieLeistungen seien „vorgerichtet“, barg je-

Der Fall:Die Eigentümergemeinschaft eines Mehr-familienhauses beauftragt eine Firma (= Vorunternehmer), die Abwasserleitun-gen des Hauses so zu trennen, dass fürzwei Souterrainwohnungen eine Ablei-tung mit Rückstauklappe und für die an-deren Wohnungen die Ableitung ohneRückstauklappe erfolgt. Die Firma verlegtzwei Entwässerungsleitungen vom öffent-lichen Kanal bis an die Rückseite desHauses, von denen nur eine mit einemRückstauventil ausgestattet ist. Da derHausanschluss erst später erfolgen kann,versieht er beide Grundleitungen jeweilsmit zwei Abzweigungen und verschließtsie mit Anschlussstopfen. Später wird einanderer Auftragnehmer mit dem Hausan-schluss beauftragt. Die Eigentümerge-meinschaft erklärt ihm dabei, dass dieGrundleitungen von einer anderen Firmabereits „vorgerichtet“ sind. Der Auftrag-nehmer geht irrtümlich davon aus, dassdie den einzelnen Souterrainwohnungengegenüberliegenden Abzweigungen je-weils an die Leitung mit Rückstauventilangeschlossen sind. Dies ist jedoch nurbei einer Abzweigung tastsächlich derFall. Später wird die Wohnung, die andie Grundleitung ohne Rückstausicherungangeschlossen ist, durch Wassereinbruchbeschädigt. Die Eigentümergemeinschaftverklagt den Auftragnehmer auf Scha-densersatz.

Die Entscheidung:Der BGH hat mit Urteil vom 30.06.2011(Az.: VII ZR 109/10) nicht in der Sacheendgültig entschieden, sondern die Sachezur neuen Verhandlung und Entscheidung

denfalls erhebliche Untersicherheiten, weilnicht erkennbar war, inwieweit sie aufverlässliche Informationen beruhte. Siekonnte dem Auftragnehmer nicht die Sicherheit verschaffen, die gegenüberlie-genden Leistungen könnten angeschlos-sen werden.

Es entlastet den Auftragnehmer auchnicht, dass er möglicherweise zusätzlicheLeistungen für die Überprüfung hätte er-bringen müssen, die von seinem Auftragnicht erfasst waren. Er hätte die Eigentü-mergemeinschaft auf die Notwendigkeiteiner zusätzlichen vergütungspflichtigenLeistung hinweisen müssen. Hätte sich dieEigentümergemeinschaft geweigert, diesezusätzlichen Leistungen zu beauftragenund trotz der Gefahr einer fehlerhaftenVerbindung der Anschlüsse auf dieDurchführung der Arbeiten ohne die vomAuftragnehmer als erforderlich angese-hene Überprüfung bestanden, so hätteder Auftragnehmer den Schaden nicht zuvertreten.

Hinweis: Durch die Entscheidungwird deutlich, dass die Prüf- undHinweispflicht nicht nur für die Be-freiung von der Mängelhaftung be-deutend ist, sondern auch für dieEntlastung von Schadensersatzan-sprüche wegen Mängel.

Pflicht des Auftragnehmers zur Prüfung der Vorleistung

Jeder Auftragnehmer, der seine Arbeiten in engem Zusammenhang mit den Vorarbeiten eines anderen ausführt, hat zuuntersuchen, ob diese Vorarbeiten eine geeignete Grundlage für sein Werk sind. Soll der Auftragnehmer eine Hausleitungan eine Grundleitung mit Rückstausicherung anschließen, so muss er prüfen, ob die Grundleitung eine solche Sicherunghat.

Page 12: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

Lohnsteuer – Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Lose geführte Aufzeichnungen genügen den Anforderungen an ein ordnungs-gemäß geführtes Fahrtenbuch nicht.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte schonin mehreren Entscheidungen die Voraus-setzungen für die Anerkennung als ord-nungsgemäßes Fahrtenbuch präzisiert.

Danach muss das Fahrtenbuch eine hin-reichende Gewähr für die Vollständigkeitund Richtigkeit der Aufzeichnungen bie-ten, sodass der zu versteuernde Anteil(Privatfahrten und Fahrten zwischenWohnung/Arbeitsstätte) an der Gesamt-fahrtleistung mit vertretbarem Aufwandvon der Finanzverwaltung überprüft wer-den kann. Dazu gehört, dass das Fahr-tenbuch zeitnah und fortlaufend in einergeordneten und geschlossenen äußerenForm geführt wird, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen aus-schließt oder zumindest deutlich als sol-

che erkennbar werden lässt. Demnachreichen etwa laufend, aber lose gefertigteAufzeichnungen nach Meinung des Ge-richts nicht aus. Kleinere Mängel hinge-gen führen nach der Rechtsprechung desBFH nicht zur Verwerfung eines Fahrten-buchs, wenn die Angaben insgesamtplausibel sind.

Eine durch ein Computerprogramm er-zeugte Datei genügt den Anforderungenan ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuchnur dann, wenn nachträgliche Verände-rungen an den zu einem früheren Zeit-punkt eingegebenen Daten technischausgeschlossen sind oder in der Dateiselbst dokumentiert und offen gelegt wer-den.

STEUERN

12 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

STEUERN

Lohnsteuer – Baucontainer keine regelmäßige Arbeitsstätte

Ein Monteur, der über einen längeren Zeitraum auf dem Betriebsgelände einesKunden seines Arbeitgebers in einem Baucontainer eingesetzt wird, hat dortkeine regelmäßige Arbeitsstätte.

Nach einem Urteil des FinanzgerichtesMünster ist ein leicht abtransportierbarerBaucontainer, der zudem auf dem Be-triebsgelände eines Kunden aufgestellt ist,keine feste dauerhafte betriebliche Ein-richtung des Arbeitgebers. Das hat zur

Folge, dass der Mitarbeiter für Fahrtendorthin einen Werbungskostenabzug in Höhe von 0,30 € pro tatsächlich zu-rückgelegtem Kilometer geltend machenkann.

Page 13: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

13BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

STEUERN

Umsatzsteuer – Vereinfachte elektronische Rechnung

Ein Informationsflyer „Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung“

liegt in der Anlage bei.

Die Richtsätze bestehen aus einem obe-ren und einem unteren Rahmensatz sowieeinem Mittelsatz. Dabei ist der Mittelsatz(fettgedruckte Zahlen) das gewogeneMittel aus den Einzelergebnissen der ge-prüften Betriebe einer Gewerbeklasse.

Ausgehend vom wirtschaftlichen Um-satz eines Jahres wird unter Abzug desWaren-/ Materialeinsatzes zunächst derRohgewinn I ermittelt.

Dies sind im wesentlichen Betriebe miteinem wirtschaftlichen Umsatz bis zu520.000 €. Die Richtsätze stellen auf dieVerhältnisse in einem Normalbetrieb(Richtbetrieb) ab.

Bei der Richtsatzsammlung sind daher dieVerhältnisse der geprüften Betriebe nor-malisiert, d. h. vergleichbar gemacht wor-den. Richtsätze werden in v.H.-Sätzendes wirtschaftlichen Umsatzes für denRohgewinn, den Halbrohgewinn undden Reingewinn ermittelt.

Nach Abzug der Fertigungslöhne ergibtsich der Rohgewinn II.

Hiervon werden die allgemeinen „Be-triebsaufwendungen“ in Abzug gebracht.

Der sich dadurch ergebende „Halbrohge-winn“ wird in einer weiteren Stufe um die „besonderen sachlichen und personel-len Betriebsaufwendungen“ gekürzt, umsomit den „Reingewinn“ zu erhalten.

Steuerliche Betriebsprüfung – Richtsätze für das Bauhandwerk

Von den Finanzverwaltungen werden in regelmäßigen Abständen so genannte Richtsatzsammlungen herausgegeben.Die Richtsätze sind für die einzelnen Branchen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unter-nehmen ermittelt worden, die nach Art und Größe den Betrieben entsprechen, auf die sie angewendet werden sollen.

BEZEICHNUNG ROH- ROH- HALBREIN- REIN-DER GEWERBEKLASSEN GEWINN I GEWINN II GEWINN GEWINN

Bauunternehmen(mit Materiallieferung)

Wirtsch. Umsatz:A bis 200.000 € 74 39 – 81 14 – 54 11 – 52

57 32 27B über 200.000 € 70 32 – 61 9 – 30 5 – 25

bis 500.000 € 44 19 14

C über 500.000 € 61 23 – 52 6 – 25 2 – 1836 15 10

Dachdeckerei und Bauspenglerei

Wirtsch. Umsatz:A bis 300.000 € 64 32 – 64 11 – 41 5 – 35

48 25 19B über 300.000 € 61 29 – 50 9 – 31 4 – 24

38 19 14

Page 14: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

Alle 42 Jahre eine Prüfung

Je kleiner der Betrieb, desto seltenerkommen die Steuerprüfer.

Im rechnerischen Durchschnitt vergehenzwischen zwei steuerlichen Betriebsprü-fungen (Außenprüfung) 42,04 Jahre. Die-ser sogenannte Prüfungsturnus variiertallerdings sehr stark für die einzelnen Um-satz- bzw. Gewinn-Größenklassen. Groß-betriebe werden im Schnitt alle 4,73 Jahregeprüft. Bei mittleren Betrieben vergehenstatistisch 14,45 Jahre zwischen zwei Prü-fungen, bei Kleinbetrieben bereits 28,69Jahre und bei Kleinstbetrieben kommen dieSteuerprüfer nur alle 95,95 Jahre.

14 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

STEUERN

BEZEICHNUNG ROH- ROH- HALBREIN- REIN-DER GEWERBEKLASSEN GEWINN I GEWINN II GEWINN GEWINN

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger(mit Materiallieferung)

Wirtsch. Umsatz:A bis 100.000 € 74 53 – 88 23 – 65 21 – 62

70 46 42B über 100.000 € 68 42 – 73 18 – 53 14 – 46

bis 200.000 € 57 35 30

C über 200.000 € 66 30 – 56 12 – 35 6 – 31bis 500 000 € 44 22 18

D über 500.000 € 62 29 – 52 10 – 23 4 – 2040 17 10

Schreinerei, Tischlerei (auch Bautischlerei und Bauschlosserei)

Wirtsch. Umsatz:A bis 150.000 € 65 39 – 75 17 – 55 8 – 42

56 35 26B über 150.000 € 62 31 – 61 13 – 40 7 – 32

bis 300.000 € 45 24 19

C über 300.000 € 58 26 – 48 9 – 28 4 – 2237 18 12

Zimmerei(mit Materiallieferung)

Wirtsch. Umsatz:A bis 200.000 € 65 36 – 75 14 – 47 7 – 42

55 31 26B über 200.000 € 58 27 – 52 8 – 28 5 – 22

38 17 12

Page 15: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

15BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

TARIF- UND

Mindestlöhne im BaugewerbeAllgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages vom 28. April 2011

Die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe istim Bundesanzeiger vom 8. November 2011 veröffentlicht worden.

Die Verordnung tritt am 1. Dezember2011 in Kraft und am 31. Dezember2013 außer Kraft.

Die Regelungen des Mindestlohntarifver-trages vom 28. April 2011 werden somitab 1. Dezember 2011 nach § 7 AEntGauf alle unter seinen Geltungsbereich fal-lenden Arbeitgeber sowie ArbeitnehmerAnwendung finden.

Der maßgebliche Auszug aus dem Bundesanzeiger

(Nr. 167 vom 8. November 2011,Seiten 3865 ff.)

kann unter www.lbb-bayern.de

Mitgliederbereich/Tarifpolitik herunter geladen werden.

SOZI

ALP

OLI

TIK

Neue Mindestlöhne ab 1. Januar 2012

Am 1. Januar 2012 treten neue Mindestlöhne für das Baugewerbe in Kraft.

Der in der Tarifrunde 2011 abgeschlos-sene Tarifvertrag zur Regelung der Min-destlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 28. April 2011 mit einer Laufzeit bis zum31. Dezember 2013 sieht eine Erhö-hung der Mindestlöhne mit Wirkung ab

1. Januar 2012 vor. Wir hatten hierüberin BLICKPUNKT BAU Ausgabe 6, Juni2011 berichtet.

Die Entwicklung der Mindestlöhne imBaugewerbe kann der nachstehendenÜbersicht entnommen werden.

MINDESTLÖHNE IM BAUGEWERBE

OST WEST BERLINML 1 ML 1 ML 2 ML 1 ML 2

01.01.2012 10,00 11,05 13,40 11,05 13,25

01.01.2013 10,25 11,05 13,70 11,05 13,55

Allgemeine Hinweise zur Mindest-lohnregelung im Baugewerbe

1. Abgrenzung Mindestlohn 1 – Mindestlohn 2

Der Mindestlohn 1 ist für die Ausführungeinfacher Bau- und Montagearbeitennach Anweisung und für einfache War-tungs- und Pflegearbeiten an Baumaschi-nen und Geräten nach Anweisung zuzahlen, für die keine Regelqualifikationvorausgesetzt wird. Einige typische Tätig-keitsbeispiele hierfür sind in § 5 Nr. 3 des

Bundesrahmentarifvertrages für das Bau-gewerbe (BRTV) genannt. Der Mindest-lohn 2 ist für die Ausführung fachlichbegrenzter Arbeiten (Teilleistungen einesBerufsbildes oder angelernter Spezialtä-tigkeiten) nach Anweisung zu zahlen. Diehierfür vorausgesetzte Regelqualifikationsowie Tätigkeitsbeispiele ergeben sichebenfalls aus § 5 Nr. 3 BRTV.

2. Lohn der Baustelle

Nach § 3 TV Mindestlohn gilt der Min-destlohn der Arbeitsstelle. Auswärts be-

Page 16: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

16 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

Das Informationsblatt zu den aktuellen Mindestlöhnen

finden Sie als Verlegerbeilage in diesem Heft.

Es kann auch unter www.lbb-bayern.de

Mitgliederbereich/Arbeits- und Sozialrecht/Mustervereinbarungen herunter geladen werden.

schäftigte Arbeitnehmer behalten jedochden Anspruch auf den Mindestlohn ihresEin-stellungsortes. Ist der Mindestlohn derauswärtigen Arbeitsstelle höher, so habensie Anspruch auf diesen, so lange sie aufdieser Arbeitsstelle tätig sind. Dies be-deutet, dass z. B. ein Arbeitnehmer einerostdeutschen Baufirma, der auf einerBaustelle in Bayern tätig ist, für diese ZeitAnspruch auf den Mindestlohn-West hat.

Unter Berücksichtigung des Schiedsspru-ches der Zentralschlichtungsstelle für dasBaugewerbe vom 14. April 2011, in demunter anderem für das Kalenderjahr 2012ein zusätzlicher Beitrag für die Zusatz-versorgung im Baugewerbe in Höhe von0,3 % vereinbart worden war, ist der Sozialkassenbeitrag für das kommendeKalenderjahr neu festgesetzt worden.

Sozialkassen der Bauwirtschaft – Sozialkassenbeiträge 2012

Über die Höhe und die Aufteilung des Sozialkassenbeitrages im kommenden Kalenderjahr ist zwischen den Tarifver-tragsparteien eine Einigung erzielt worden.

ZVK-BEITRÄGE PRO MONAT PRO ARBEITSTAG

Angestellte 76,00 € 3,80 €

ALTE BUNDESLÄNDER

2012 2011

1. Urlaub 14,3 14,32. Berufsbildung 2,3 2,3 3. ZVK 3,5 3,2

Summe 20,1 19,8

NEUE BUNDESLÄNDER

2012 2011

1. Urlaub 14,3 14,32. Berufsbildung 2,3 2,3

Summe 16,6 16,6

Aufgrund der positiven Entwicklung derBruttolohnsumme und der ebenso positi-ven Entwicklung des Einnahmen-/Ausga-benüberschusses in den Verfahren Urlaubund Berufsbildung hätte der Sozialkas-senbeitrag im fünften Jahr in Folge unver-ändert bleiben können, wenn nicht imRahmen der diesjährigen Tarifrunde einezeitlich für ein Jahr befristete Anhebung

des ZVK-Beitrages vereinbart wordenwäre. Die Beitragsanteile für den Urlaubund die Berufsbildung bleiben unverän-dert. Der Gesamtbeitrag steigt damit im Westen um 0,3 Prozentpunkte von19,8 % auf 20,1 % der Bruttolohnsumme,im Osten bleibt er mit 16,6 % der Brutto-lohnsumme unverändert.

Im Einzelnen ist daher folgende Höhe und Aufteilung des Sozialkassenbeitragesfür gewerbliche Arbeitnehmer vereinbart worden:

Für die Zusatzversorgung der Angestellten in den alten Bundesländern gelten ab1. Januar 2012 folgende ZVK-Beiträge:

Weitere Informationen zur Berechnung

der Sozialkassenbeiträge finden Sie im Internet unter

www.lbb-bayern.deMitgliederbereich/

Arbeits- und Sozialrecht.

Page 17: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

17BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

versicherung zum 1. Januar 2012 von19,9 auf 19,6 Prozent.

Die gesetzliche Regel, nach der der Ren-tenbeitragssatz gesenkt werden muss,wenn die Nachhaltigkeitsrücklage dasVolumen von 1,5 Monatsausgabe über-

Das Bundeskabinett hat am 16. Novem-ber 2011 die „Verordnung zur Bestim-mung der Beitragssätze in der ge-setzlichen Rentenversicherung für dasJahr 2012“ beschlossen. Nach der Ren-tenbeitragssatzverordnung sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Renten-

schreitet, wird voraussichtlich zu einerschrittweise Absenkung des Beitragssat-zes in der Rentenversicherung von 2011bis 2014 auf dann 19,0 Prozent führen.

Rentenversicherungsbeitrag sinkt 2012

Der Rentenversicherungsbeitrag sinkt zum 1. Januar 2012 von 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent.

Aufzeichnung durch Arbeitnehmer Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber fürdie Aufzeichnung verantwortlich ist. DemArbeitgeber obliegt die Erfüllung derAufzeichnungspflicht. Dies schließt je-doch nicht aus, dass der Arbeitgeber dieFührung der Arbeitszeitnachweise denArbeitnehmern überträgt, sofern er bzw.die von ihm bestellten verantwortlichenPersonen durch gelegentliche, stichpro-benartige Kontrollen die Einhaltung derVerpflichtung sicherstellen. Werden Miss-bräuche bekannt, sind diese abzustellen.

Die in der betrieblichen Praxis vielfachvorgenommene „Selbstaufschreibung“ derArbeitszeit durch die Arbeitnehmer aufStundenzetteln steht der Erfüllung derVerpflichtungen des Arbeitgebers nachdem AEntG nicht entgegen. Auch von denArbeitnehmern ausgefüllte Stundenzettel,aus denen Beginn und Ende der täglichgeleisteten Arbeitszeit ersichtlich ist, rei-chen als Arbeitszeitnachweis aus. Einebesondere Gegenzeichnung der Stunden-zettel durch den Arbeitgeber ist nicht er-forderlich.

Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht Ein Verstoß gegen die Aufzeichnungs-pflicht stellt eine bußgeldbewehrte Ord-nungswidrigkeit dar. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 AEntG kann gegen einenArbeitgeber, der den Beginn, das Ende

Aufzeichnung der ArbeitszeitArbeitgeber des Baugewerbes sind nach§ 2 Abs. 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz(AEntG)verpflichtet, Beginn, Ende undDauer der täglichen Arbeitszeit gewerb-licher Arbeitnehmer aufzuzeichnen unddiese Aufzeichnungen mindestens zweiJahre aufzubewahren.

Art und Umfang der Aufzeichnungspflicht Entscheidend ist, dass aus den Aufzeich-nungen nicht nur Beginn und Ende dertäglichen Arbeitszeit hervorgehen, son-dern auch die Gesamtdauer der tat-sächlichen Arbeitszeit ermittelt werdenkann. Zwar besteht keine ausdrücklichegesetzliche Aufzeichnungspflicht für Pau-sen. Es ist jedoch zu empfehlen, nebendem konkreten Beginn und Ende der Ar-beitszeit an den einzelnen Werktagen zumindest auch die Dauer der Pausenkonkret zu benennen, damit hieraus dieNetto-Arbeitszeit ermittelt werden kann.Eine besondere Form ist für die Aufzeich-nung nicht vorgesehen.

Ein mit den Prüfbehörden abgestimm-tes Musterformular für eine „arbeit-nehmerbezogene Erfassung der täg-lichen Arbeitszeit nach § 2 Abs. 2 aAEntG“ finden Sie im Internet unterwww.lbb-bayern.de/Mitgliederbe-reich/Arbeits-und Sozialrecht

und die Dauer der täglichen Arbeitszeitseiner Arbeitnehmer nicht, nicht richtigoder nicht vollständig aufzeichnet, einBußgeld von bis zu 25.000 Euro verhängtwerden. Das gleiche gilt, wenn der Ar-beitgeber die Aufzeichnungen nicht fürmindestens zwei Jahre aufbewahrt. Wer-den Beginn, Ende und Dauer der täg-lichen Arbeitszeit nicht durchgängig auf-gezeichnet, kann ein Bußgeld selbst dannverhängt werden, wenn aus anderen Un-terlagen (z. B. Lohnbuchhaltung) ersicht-lich wird, dass die Arbeitnehmer denMindestlohn immer erhalten haben.

Mitführungspflicht von Ausweispapieren

Pflichten des Betriebsinhabers, Arbeitnehmers und AuszubildendenJede im Baugewerbe tätige Person ist seitdem 1. Januar 2009 verpflichtet, währendder Beschäftigung einen Personalausweis,Pass, Passersatz oder Ausweisersatz• mitzuführen und• den Behörden der Zollverwaltung bei

einer Kontrolle auf Verlangen vorzu-legen

(§ 2a Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämp-fungsgesetz – SchwArbG). Die Verpflich-tung gilt nicht nur für gewerblicheArbeitnehmer, sondern auch für Be-triebsinhaber, Angestellte, Poliere, Aus-zubildende, geringfügig Beschäftigteund Praktikanten. Auch spielt es keine

Vorsicht Bußgeld! Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten, Mitführungspflicht von Ausweispapieren

Die Zollbehörden verhängen Bußgelder, wenn die Arbeitszeiten der Beschäftigten nicht richtig aufgezeichnet werdenund Arbeitnehmer ihre Ausweispapiere nicht mit sich führen.

Page 18: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss seit dem 1. Januar2009• seine Arbeitnehmer und Auszubilden-

den nachweislich und schriftlich aufdie Mitführungs- und Vorlagepflichthinweisen,

• diesen Hinweis während des gesamtenBestehens eines Beschäftigungsverhält-nisses in den Lohnunterlagen aufbe-wahren und

• der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufVerlangen vorlegen

(§ 2a Absatz 2 SchwarzArbG).

Diese Verpflichtung besteht nicht nur beiNeueinstellungen, sondern auch in schonbestehenden Arbeitsverhältnissen!

Rolle, ob die Personen stationär (z. B. imBauhof, in der Betriebswerkstatt, im Büro)oder an ständig wechselnden Arbeitsstät-ten (Baustellen) beschäftigt werden.

Sinn und Zweck dieser umfassenden Ver-pflichtung ist die bessere Möglichkeit der Identitätsfeststellung aller bei einerPrüfung im Baugewerbe angetroffenenPersonen.

Ein Verstoß gegen die Mitführungspflichtkann mit einem Bußgeld von bis zu5.000 Euro belegt werden (§ 8 Absatz 2Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 3SchwArbG). Die früher bestehende Mit-führungspflicht des Sozialversicherungs-ausweises (§ 18 h Absatz 6 SGB IV) istmit Ablauf des 31. Dezember 2008 ent-fallen.

Auch in den Fällen, in denen kein schrift-licher, sondern nur ein mündlicher Arbeits-vertrag geschlossen worden ist, muss derHinweis auf die Mitführungspflicht schrift-lich erfolgen.

Erläuterungen und ein Muster für den Hinweis des Arbeitgebers

zur Mitführungs- und Vorlagepflicht von

Ausweispapieren kann im Internet unter: www.lbb-bayern.deMitgliederbereich

Arbeits- und Sozialrecht herunter geladen werden.

Arbeitsmarktes in Anspruch nehmen.Hierzu hat das Bundesministerium für Ar-beit und Soziales die Bundesvereinigungder Deutschen Arbeitgeberverbände undden Unternehmerverband DeutschesHandwerk konsultiert. Diese haben ihrenMitgliedsverbänden Gelegenheit zurStellungnahme gegeben.

Die Arbeitgeber-Bundesvereinigung hatdabei deutlich gemacht, sie stehe einervollständigen Öffnung des Arbeitsmark-tes derzeit eher zurückhaltend gegenüber.

Der Unternehmerverband DeutschesHandwerk hat mitgeteilt, er beabsichtige,sich für eine Verlängerung der Über-gangsregelungen gegenüber Rumänienund Bulgarien auszusprechen.

Nach den am 1. Mai 2004 in Kraft ge-tretenen europäischen Verträgen überden Beitritt der osteuropäischen Staatenzur Europäischen Union können die altenEU-Mitgliedsstaaten die Freizügigkeit derArbeitnehmer aus den MOE-Beitrittsstaa-ten und die Dienstleistungsfreiheit nachder so genannten 2+3+2-Regelung be-schränken. Für die Beitrittsländer Ru-mänien und Bulgarien, die am 1. Januar2007 der Europäischen Union beigetre-ten sind, gelten derzeit die Übergangsbe-stimmungen in der zweiten Phase. Dieseendet am 31. Dezember 2011. Eineletztmalige, zweijährige Verlängerungder Übergangsbestimmungen für einedritte Phase kann die BundesrepublikDeutschland bei bestehenden oder dro-henden schwerwiegenden Störungen des

Der ZDB hat gegenüber BDA und UDHeine Stellungnahme abgegeben, in wel-cher die befürchteten Auswirkungen einesvorzeitigen Auslaufens der Übergangsre-gelungen auf den Bauarbeitsmarkt dar-gestellt werden.

Die Stellungnahme im Internet:www.lbb-bayern.deMitgliederbereich/

Arbeits- und Sozialrecht

Osterweiterung der Europäischen UnionVerlängerung der Übergangsregelungen gegenüber Bulgarien und Rumänien

Im Rahmen der Konsultation der Sozialpartner hat sich der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) für eineVerlängerung der Übergangsregelungen zur Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheitgegenüber Bulgarien und Rumänien ausgesprochen.

18 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

Page 19: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

19BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

WIRTSCHAFT

WIRTSCHAFT

KfW- Förderprogramme zur Energieeffizienz und Gebäudesanierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) lässt regelmäßig die WirksamkeitIhrer Förderprogramme evaluieren. Aktuell wurde die Frage der kurzfristigenBudgetwirkungen bei Fördermaßnahmen in den Jahren 2008 bis 2010 bewer-tet. Dabei wurden die jeweiligen Programmkosten den Mehreinnahmen bei ein-zelnen Steuer- und Abgabearten gegenübergestellt. Untersucht wurden dieProgramme „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“, „Ökologisch Bauen“, „KfWKommunalkredit für energetische Sanierungen“ und „Sozial Investieren – ener-getische Sanierung“.

Die Kosten dieser Programme werden ausdem Bundeshaushalt bestritten. Sie betru-gen z. B. im Jahr 2010 1,4 Mrd. EUR. DieProgramme umfassten eine Zinsverbilli-gung sowie einen Zuschussanteil, der von2 % im Jahre 2008 auf 13 % im Jahre2010 angehoben wurde.

Die Evaluation hat nun ergeben, dass derHebel zwischen den Programmkosten einerseits und den dadurch ausgelöstenInvestitionen vom Faktor 9 in den Jahren2008/2009 auf den Faktor 15 im Jahre2010 angestiegen ist. Diese Steigerungberuht auf der gewachsenen Inanspruch-nahme von Fördermitteln im Neubaube-reich.

Auf diese Weise können die Förderpro-gramme zur Entlastung des Staatshaus-haltes beitragen, wenn die Erhöhung derstaatlichen Einnahmen die Programmkos-ten übersteigen. Die Mehreinnahmen desStaates ergeben sich bei Umsatzsteuer,Lohn- und Gehaltssteuern sowie Abga-ben für die soziale Sicherungssysteme

und schließlich bei der Besteuerung vonUnternehmensgewinnen.

Aus der Evaluation ist erkennbar, dass diejeweiligen Programmkosten durch die Abgabenmehreinnahmen deutlich über-kompensiert werden. So standen im Jahr 2010 Programmkosten von knapp1,4 Mrd. EUR Mehreinnahmen den öffent-lichen Haushalten von fast 7,2 Mrd. EURgegenüber. Der positive Saldo beträgt5,8 Mrd. EUR.

Damit ist einmal mehr der Nachweis erbracht, dass sich die KfW-Förder-programme „ Bauen und Sanieren“ fürdie öffentlichen Haushalte rechnen. Be-sonders profitieren die Länder und dieSozialversicherungsträger von den För-derprogrammen. Sie tragen im Gegen-satz zum Bund nicht die Programmkosten,profitieren aber von zusätzlichen Um-satzsteuereinnahmen (Länder) bzw. vonSozialversicherungseinnahmen aus derzusätzlichen Beschäftigung (Sozialversi-cherungsträger).

Page 20: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

Das Bauhauptgewerbe ist gut in denHerbst gestartet. Die Kapazitäten warenim Oktober etwa gleich gut ausgelastetwie im Vormonat, das Auftragspolsterwar sogar etwas größer. In beiden Berei-chen waren die Bewertungen der Betriebezudem spürbar besser als vor Jahresfrist.

Dennoch hat sich das Geschäftsklimaweiter eingetrübt. Das jedoch ist typischfür die Jahreszeit, da die Erwartungen fürdie Wintermonate – der Zeithorizont be-trägt sechs Monate – stets verhalten sind.

Quelle: ifo Institut

Baukonjunkturmeter November 2011

Guter Start in den Herbst

fentlichte das BMF am 28. September2011 das eingangs erwähnte Anwen-dungsschreiben. Danach gilt die E-Bilanzfür alle bilanzierenden Unternehmen. D. h. die Bilanzen sind zu übermitteln,wenn diese nach den handels- und steu-errechtlichen Bestimmungen aufzustellensind oder freiwillig aufgestellt werden.Das zu übermittelnde Datenschema wird„Taxonomie“ genannt. Diese Taxonomie

Bilanzierende Steuerpflichtige müssendann gemäß § 5 b EStG den Inhalt derBilanz sowie der Gewinn- und Verlust-rechnung elektronisch an das Finanzamtübermitteln.

Zunächst wurde eine Pilotphase zur Er-probung durchgeführt. Auf Grund derdadurch gewonnenen Erkenntnisse sowieeiner erneuten Verbändeanhörung veröf-

ist im Detail noch überarbeitet worden.

Die Taxonomie und das BMF-Anwendungsschreiben

stehen unter www.esteuer.de

zur Ansicht und zum Abruf bereit.

E-Bilanz verschoben – Neues „Anwendungsschreiben“ des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur E-Bilanz

Die wichtigste Information aus dem Anwendungsschreiben betrifft den Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung: Danachmuss die elektronische Übermittlung erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2013 erfolgen. Sofern Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr übereinstimmen, besteht diese Pflicht also erstmals im Jahre 2014.

20 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

WIRTSCHAFT

www.lbb-bayern.de

Auf unserer Homepage finden Sieauch die Ausgaben von BlickpunktBau sowie unsere Tarifsammlung-online im Mitgliederbereich.

Schauen Sie doch mal rein!

Page 21: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

21BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

WIRTSCHAFT

Sach- und Personalkosten für die Erstel-lung eines integrierten Konzepts und fürden Sanierungsmanager, der die Um-setzung solcher Konzepte begleitet undkoordiniert. Die Förderung erfolgt grund-sätzlich für die Planung der energetischenSanierung.

Das Ziel des Programms ist es, die Ener-gieeffizienz von Gebäuden und Wärme-versorgung in den Kommunen zu steigern.Kommunen, die Energie in ihren Stadt-quartieren einsparen wollen, erhalten Zu-schüsse für die Erstellung integrierterSanierungskonzepte. Gefördert werden

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm im Internet:

www.kfw.de

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“

Als Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaschutzziele steht ab sofort das neueZuschussprogramm „Energetische Stadtsanierung“ der KfW zur Verfügung.

Page 22: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

ZDB-Ausschuss Umwelt, Technik und Unternehmensentwicklung personell und thematisch neu aufgestellt

Der ZDB-Ausschuss Umwelt, Technik und Unternehmensentwicklung wird unterLeitung seines neuen Vorsitzenden ZDB-Vizepräsident Wolgang Paul künftigdas koordinierende Gremium für die Technik- und Umweltpolitik im ZDB sein.

Als erste konkrete Maßnahme wurde dieEinrichtung der ZDB-Arbeitskreise Bahn-bau und Schlüsselfertigbau beschlossen.Die Arbeitskreise sollen die spezifischenBelange der jeweiligen Mitgliedsbetriebeder baugewerblichen Organisationen behandeln und den Unternehmen dieMöglichkeit zu einem überregionalen Erfahrungs- und Meinungsaustausch bie-ten. Sie stehen den Mitgliedsunternehmenaller Bundesfachgruppen offen. Der Ar-beitskreis Bahnbau wird zudem als Dia-logplattform mit der Deutschen Bahnfungieren.

Ansprechpartner für den ZDB-Ausschuss

Umwelt, Technik und Unternehmensentwicklung

und Arbeitskreis Schlüsselfertigbau im LBB:

Herr Olaf Techmer, Telefon 089/ 76 79 -123

Ansprechpartner für den Ausschuss

Bahnbau im LBB: Herr Holger Seit,

Telefon 089/ 76 79 -131

TECHNIK

22 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

TECHNIK

Normenübersicht für die CE-Kennzeichnung

Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten sind harmonisierte tech-nische Spezifikationen. Eine vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) heraus-gegebene Liste gibt eine Übersicht über die bisher im Amtsblatt der EU bekanntgegebenen harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie.

Die Liste enthält u. a. 21 verschiedeneNormen für Betonfertigteilprodukte (wiez. B. Deckenplatten mit Ortsbetonergän-zung, Wandelemente, Treppen). Für dieseBauteile ist durch die CE-Kennzeichnungbei zweckentsprechender Verwendungihre Zulässigkeit durch werkseigene Produktionskontrollen und unabhängigeÜberwachungsstellen sichergestellt.

Es können auch Produkte, die dem Gel-tungsbereich anderer Europäischer Richt-linien unterliegen (Maschinenrichtlinie,Gasgeräterichtlinie, etc.) CE-gekenn-zeichnet sein. Wenn sie als Bauprodukteeingesetzt werden, müssen sie allerdingsauch den Anforderungen der Bauproduk-tenrichtlinie genügen.

Information: Die Normenübersicht des DIBT

für die CE-Kennzeichnung ist im Internet unter www.lbb-bayern.de

Mitgliederbereich/Rubrik Technik verfügbar.

Page 23: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

23BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

BERUFSBILDUNG

BERUFSBILDUNG

Bayern siegt beim 60. Bundesleistungswettbewerb der bauhandwerklichen Berufe in Feuchtwangen

Der diesjährige Wettbewerb fand vom 12. bis zum 14.11.2011 in der Bayeri-schen BauAkademie in Feuchtwangen statt. Die bundesweit besten Jungesellin-nen und Junggesellen in acht bauhandwerklichen Berufen traten gegeneinanderan. Die knapp 70 Teilnehmer und eine Teilnehmerin hatten sich zuvor als Lan-dessieger/in in ihren Berufen für diese deutsche Meisterschaft qualifiziert.

Großes Interesse bei Schülern und LehrlingenDie Öffentlichkeit war an zwei Tagen ein-geladen, den Teilnehmern über die Schul-ter zu schauen. Das Interesse übertraf dieErwartungen. Aus den umliegenden Mit-telschulen und einigen Berufsschulenkamen Busse mit über 650 Schülern in derBayerischen BauAkademie an. Die Schü-ler der 7. bis 9. Klassen informierten sichüber die Aufgaben des Wettbewerbs undüber das Tätigkeitsprofil und die Arbeits-platzsituation der einzelnen Bauberufe.Viele Lehrer hatten bereits im Vorfeld das Thema „Bauberufe“ besprochen undihre Klassen gezielt auf den Besuch desBundesleistungswettbewerbs vorbereitet.Auch Lehrlinge zeigten sich aufgeschlos-sen: Rund 200 Auszubildende beobach-teten genau, wie die Junggesellen ar-beiteten.

Bayern siegt in LänderwertungIm Medaillenspiegel der Bundesländerlandete Bayern mit 4 Gold- und 2 Sil-bermedaillen auf Platz 1, gefolgt vonBaden-Württemberg mit 2 Goldmedail-len auf Platz 2, Platz 3 nahm Nie-dersachsen mit einer Gold- und einer Silbermedaille ein. Platz 4 ging an Sach-sen mit einer Gold- und einer Bronze-medaille.

Die Ergebnisse im Einzelnen:Beton- und Stahlbetonbauer: 1. Bundessieger und damit DeutscherMeister ist der 19jährige Patrick Giehlaus Euerbach-Sömmersdorf (Bayern). Der 2. Platz ging an Jörn Büsselmann(22) aus Oldenburg (Niedersachsen).Dritter wurde Tilo Wilmsen-Schreuder(22) aus Goch (Nordrhein-Westfalen).

Estrichleger:1. Bundessieger und Deutscher Meisterwurde Eugen Rauleder (20) aus Mosbach

(Baden-Württemberg), der zweite Platzging an Timo Melber (18) aus Schmittlau-ringen (Bayern), Dritter wurde der 20jäh-rige Sead Kadrija aus dem hessischenFischbachtal.

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger:Deutscher Meister und 1. Bundessiegerwurde Hendrik Hiller (21) aus Rothenburgo. d. T. (Bayern), den 2. Platz belegte JanKossowski (23) aus Hörnum (Sylt, Schles-wig-Holstein); Dritter wurde MichaelMüglich (19) aus Dipperz (Hessen).

Maurer:1. Bundessieger und damit DeutscherMeister der Maurer ist der 19jährige Se-bastian Wichern aus Deinstedt-Malstedt(Niedersachsen), Zweiter wurde MalteJensen (20) aus St. Peter-Ording (Schles-wig-Holstein), der dritte Platz ging anMirko Birro (23) aus Eppelborn (Saar-land).

Straßenbauer:Deutscher Meister und damit 1. Bundes-sieger ist Robin Berger (19) aus Franken-stein (Sachsen), Zweiter wurde OttoAndree (24) aus Cottbus (Brandenburg),der dritte Platz holte Tobias Moormann(21) aus Steegen (Mecklenburg-Vorpom-mern.

Stuckateure/-in:Deutscher Meister und 1. Bundessiegerwurde Matthias Kästle (19) aus Albstadt(Baden-Württemberg), den 2. Platz er-rang der ebenfalls 19jährige JonathanStirnweiß aus dem bayerischen Münch-steinach, dritter im Wettbewerb wurdePhilipp Becker (19) aus Marpingen (Saar-land).

Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer: 1. Bundessieger und damit Deutscher

Page 24: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

Leistungswettbewerbe im InternetDer ZDB betreibt auf YouTube einen ei-genen Baukanal. Hier sind mehrere Vi-deofilme für jedermann zugänglich, diebei den letzten WorldSkills 2011 in Lon-don gedreht wurden.

Sie vermitteln einen Eindruck von der Be-deutung der Leistungswettbewerbe für

Meister wurde der 20jährige Marco Sig-nowski aus München. Der 2. Platz gingan Eduard Getzel (22) aus Ibbenbüren(Nordrhein-Westfalen). Dritter auf demPodest ist der 21jährige Nino Luber ausdem thüringischen Gera.

Zimmerer: Deutscher Meister der Zimmerer unddamit 1. Bundessieger ist Kevin Weidner(19) aus dem bayerischen Bischbrunn.Zweiter wurde York Niklas Petersen (22) aus Flensburg (Schleswig-Holstein),Dritter wurde Lucas Neidhardt (20) ausPlauen (Sachsen).

Qualifikation für internationale Leistungswettbewerbe Die Bestplatzierten haben nun dieChance, an internationalen Berufswettbe-werben teilzunehmen. Dazu gehören dieBerufseuropameisterschaft „EuroSkills2012“ im Oktober 2012 im belgischenSpa-Francorchamps und die Berufswelt-meisterschaft „WorldSkills 2013“, die imJuli 2013 nach 40 Jahren wieder inDeutschland, in Leipzig, stattfinden wird.

das Bauhandwerk und die Wettbewer-besteilnehmer. Die ca. 3 – 5-minütigenFilme sind hervorragend für die Nach-wuchs- und Imagewerbung geeignet.

Baukanal auf YouTube:www.youtube.com/user/Baukanal

Ungarn beabsichtigt, ein duales Ausbil-dungssystems nach deutschem Vorbildeinzuführen.

Die ungarische Delegation, an der auchVerantwortliche aus dem ungarischen Innenministerium und der ungarischenHandwerkskammer teilnahmen, wolltesich anläßlich ihres Besuchs ein Bild überdie duale Ausbildung in den Bauhand-werksberufen in Deutschland machen.

So wollten die Besucher etwa wissen, wiedie Finanzierung der Ausbildung im Zu-sammenspiel zwischen SOKA BAU undBetrieben funktioniert und ob es für dieBetriebe genügend Anreize gibt, Aus-zubildende zu beschäftigen. Anlässlichder Besichtigung der Bayerischen Bau-Akademie in Feuchtwangen während des 60. Bundesleistungswettbewerbes zeigten

LBB empfängt Delegation des ungarischen Bauverbandes EVOSZ

Unter der Leitung von Vizepräsidentin Istvánné Tóth hat eine Delegation des ungarischen Bauverbandes EVOSZ den LBB besucht und das Ausbildungszentren der Bauinnung München und die Bayerische BauAkademie in Feuchtwangenbesichtigt.

24 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

BERUFSBILDUNG

sich die ungarischen Teilnehmer sehr beeindruckt vom Leistungsniveau derWettbewerbsteilnehmer und des Ausbil-

dungssystems der deutschen Bauwirt-schaft.

Page 25: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

25BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

BERUFSBILDUNG

sogar dreijährige Übergangsfristen biszum 31.12.2014.

Außerdem wurde die Verfahrensordnungfür die Durchführung der Meisterprüfung,die MPrüfVerfVO umfassend geändert.

Nachdem zum 01.01.2010 bereits Teil IVumfassend überarbeitet wurde, wurdenun insbesondere der Teil III auf hand-lungsorientierte Prüfungen umgestellt. Dieneue AMVO tritt zum 01.01.2012 inKraft. Es gelten zweijährige Übergangs-fristen bzw. bei Wiederholungsprüfungen

Nähere Infos unter: www.lbb-bayern.de

in der Rubrik Mitgliederbereich/Berufsbildung.

Meisterprüfungsverordnung Teile III und IV neu

Die neue „Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewer-ben – AMVO“ vom 26.10.2011 regelt nun ausschließlich die Prüfungsanforderungen für die Gewerke übergreifendenTeile III und IV der Meisterprüfung.

Informationen zum Hochschulpreis des Bayerischen Baugewerbes:Die von den Bewerbern auf ca. 3 – 4 Seiten zusammengefassten Arbeiten

sind bis zum 13. Februar 2012 einzureichen beim

Berufsförderungswerk des Bayerischen Baugewerbes e.V. Bavariaring 31, 80336 München.

Ansprechpartner: Herr Olaf Techmer, Telefon 089/ 76 79 -123

Mit dem Hochschulpreis sollen herausra-gende Diplom- bzw. Bachelorarbeitenausgezeichnet werden, die einen hohenPraxisbezug für die Anwendung in derklein- und mittelständisch geprägten Bau-wirtschaft haben. In Kooperation miteinem mittelständischen Bauunternehmenerstellte Arbeiten dürften dieses Kriteriumvon vorneherein erfüllen. Die diesjährigePreisverleihung findet am 28.03.2012 imHaus der Bauwirtschaft „Oskar von Mil-ler Forum“ in München mit einem Fach-kolloquium in feierlichem Rahmen statt.

Hochschulpreis des Bayerischen Baugewerbes 2012

Die Stiftung „Berufsförderung Bayerisches Baugewerbe“ lobt zum vierten Mal den Hochschulpreis des Bayerischen Bau-gewerbes aus. Teilnehmen können Bauingenieurstudenten an bayerischen Hochschulen, die ihre Abschlussarbeit im Jahr2011 oder im Frühjahr 2012 einreichen.

Page 26: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

FACHGRUPPEN

Krefelder Brandschutzforum: Treffpunkt der Brandschutzprofis

Das Krefelder Brandschutzforum veranstaltet in Kooperation mit der Bundes-fachgruppe WKSB am 24. Januar 2012 ein Seminar zur qualitätsorientiertenPlanung und Ausführung im baulichen Brandschutz an.

Themen sind u. a.:

• Vom Umgang mit Brandschutzkonzepten• Stolperstelle Brandschutz bei der gewerkeübergreifenden Planung• Abschottung im Bestand – Probleme und Lösungsansätze• Bewertung alter Betonkonstruktionen unter Brandschutzaspekten• Rechtsfragen zur Verantwortung im Brandschutz

Für Mitgliedsbetriebe der Bundesfachgruppe WKSB wurden Sonderkonditionen ver-einbart.

Informationen: Der Programmflyer kann unter www.lbb-bayern.de

Mitgliederbereich/Fachgruppe WKSB heruntergeladen werden.

Auskünfte zur Veranstaltung und zur Anmeldung: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. (BZB), BZB Akademie,

Bökendonk 15 – 17, 47809 Krefeld

Ansprechpartner: Frau Astrid Grünendahl oder Frau Evelyn Balt,

Telefon 02151/5155-30, [email protected], www.bzb.de

HOCHBAU

26 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

FACHGRUPPEN

WÄRME-, KÄLTE-, SCHALL- UND BRANDSCHUTZISOLIERER

Adolf Kugelmann ist neuer Vorsitzender der Landesfachgruppe Hochbau

Zum Auftakt der Landesfachgruppen-leitersitzung am 04.11.2011 in Lindauwurde Herr Rolf Lehnert, der über einJahrzehnt Vorsitzender der Landesfach-gruppe Hochbau war, feierlich verab-schiedet.

Zum neuen Vorsitzenden wurde HerrAdolf Kugelmann, stellvertretender Ober-meister der Bauinnung Augsburg, ge-wählt. Zu seinem Stellvertreter wurdeHerr Volker Peetz, Obermeister der Bau-innung Hof, gewählt.

Page 27: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

27BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

FACHGRUPPEN

10 Jahre Bauen mit IQJubiläumsveranstaltung in der Bayerischen BauAkademie

Im Jahre 2001 wurde die „Qualitätsinitiative“ des Bayerischen Baugewerbes als Verein unter dem Namen „Bauen mitIQ“ gegründet. Am Anfang stand der Gedanke, sich durch die Führung eines Qualitätszeichens von Mitbewerbern amMarkt abzuheben. Zwischenzeitlich haben sich rund 140 Betriebe diesem Qualitätsgedanken angeschlossen und feiertenam 25./26. November 2011 ihr 10-jähriges Jubiläum in der Bayerischen BauAkademie.

BAUEN MIT INNUNGS-QUALITÄT E. V.

In seiner Begrüßungsrede schaute Vorsit-zender Jürgen Rössner mit stolz auf dievergangenen zehn IQ-Jahre zurück. Indieser Zeit habe man unter anderemeinen Leitfaden in Form eines Handbu-ches geschaffen, der den Betrieben hilft,ihre Betriebsabläufe zu optimieren undden IQ-Gedanken im eigenen Betrieb zuetablieren. Dieses Handbuch könne alshilfreiches Werkzeug im betrieblichen Alltag eingesetzt werden.

Von den rund 140 aktiven IQ-Betriebengebe es wohl keinen, der die Einführungder IQ-Philosophie negativ bewertenwürde. Allen Mitgliedern habe IQ gehol-fen, sich besser zu organisieren, um effek-tiver und gewinnorientierter arbeiten zukönnen. Rössner forderte jeden IQ-Betrieb auf, Beispiele zu benennen, was ihm die Einführung von IQ gebrachthabe, um so zu einer umfangreichen Ar-gumentationsliste für Neumitglieder zugelangen.

Für die kommenden Jahre habe man sichdie Entwicklung und Einführung eines

neuen Services auf die Fahnen geschrie-ben. Betriebe sollen bei der Umsetzungdes IQ-Gedankens durch Schwachstel-lenanalysen und einer anschließendenMöglichkeit zur Betriebsberatung unter-stützt werden.

Vor der Hacke ist es dusterUnter diesem Titel referierte Bauunterneh-mer Gerhard List aus Nordhorn (LIST BauGmbH) über das Verhältnis von Zufallund Strategie in der Entwicklung seinesBauunternehmens. In seinem engagiertenVortrag zeigte List auf, dass man seineStärken ausbauen müsse, um mehr Erfolgam Markt zu haben. Kunden müsse be-wusst werden, dass Bauunternehmer nichtnur „Mauersteine“ verarbeiten, sondern„Immobilienlösungen“ verkaufen würden.Ein Mittel zur Umsetzung sei unter ande-rem die Strategie der drei „W-Fragen“,ähnlich wie diese im IQ-Handbuch be-schrieben seien:

1. Was wollen wir erreichen?2. Wie wollen wir es erreichen?3. Wie wollen wir es sicherstellen?

Als weiteren Baustein zum Erfolg seinesUnternehmens bezeichnete List die Er-kenntnis, dass seine Mitarbeiter dasgrößte Kapital seines Unternehmensseien.

Neue IQ-ToolboxGeschäftsführer Büschler präsentierte zu-sammen mit Internetprovider Schöllkopf(FS Medien) den neuen Service für IQ-Betriebe, mit dem sich Drucksachen indi-vidualisieren lassen. IQ-Betriebe habenzukünftig die Möglichkeit, vorgefertigteWerbemittel oder Broschüren online aufihr Unternehmen mit Firmenlogo, Portraitund Unterschrift des Unternehmers odereigenen Textformulierungen zu individua-lisieren. Der Internetshop befinde sichderzeit im Aufbau und werde den Mit-gliedsbetrieben im Laufe des neuen Jah-res zur Verfügung stehen.

NO LIMITS – wie schaffe ich mein Ziel?Fasziniert lauschten die IQ-Tagungs-teilnehmer dem ehemaligen Popstar Joey Kelly, der heute als Extremsportlerbekannt ist. Neben vielen beeindrucken-

IQ-Geschäftsführer Andreas Büschler stellt die neue IQ-Toolbox zur Individualisierung von Werbemitteln vor.Volles Haus bei der Tagung zum 10-jährigen IQ-Bestehen.

Page 28: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

28 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

die Bedürfnisse der Kunden zu kennenund zu unterscheiden, ob es sich z. B. umeinen Architekten, einen Bauträger odereinen Privatmann handle. Zur erfolgrei-chen Ansprache gehören zudem ein klarausgerichtetes Unternehmensprofil, dassdie speziellen Stärken und Tätigkeits-felder eines Betriebes definiert und deut-lich in den Vordergrund stellt.

Marktplatz der Erfahrungen und IdeenBei den bisher durchgeführten IQ-Veran-staltungen wurde von den Teilnehmernimmer wieder die Möglichkeit für einenguten Erfahrungsaustausch unter Kolle-gen in den Vordergrund gestellt. Selbstwenn man nur eine neue Anregung erhal-ten würde, habe sich der Aufwand, dieTagung zu besuchen, bereits gelohnt – sodie Aussage der meisten IQ-Betriebe.Nachdem der Meinungs- und Erfahrungs-austausch jedoch lediglich in den Pausen

den Leistungen hatte er unter anderem alseinziger Mensch in einem Jahr acht Iron-Man absolviert. Joey Kelly berichteteüber sein extrem bewegtes Leben alsSportler, Musiker und Unternehmer. Erschilderte dabei eindrucksvoll seinen Lebensweg und präsentierte viele un-glaubliche Fotos und Videos von seinenAbenteuern. Dabei zeigte er auf, dassman nicht nur als Extremsportler sondernauch als Unternehmer mit entsprechenderEnergie und Willenskraft seine Ziele erreichen kann. Die IQ-Teilnehmer er-kannten dabei recht schnell, dass derAusnahme-Sportler Joey Kelly jemand ist,der nie aufgibt, der Schmerzen ebensoüberwindet wie Langeweile angesichtsendloser Stunden auf tristen Pfaden. Derein „es geht nicht mehr“ nicht akzeptiert,sondern weiter macht. Der voller Ehrgeizan den Start geht und selbst in schwie-rigsten Situationen geradezu stoischeinen Fuß vor den anderen setzt.

Im Anschluss an seinen gelungenen Vor-trag signierte Joey Kelly Bücher und CDsund stand in persönlichem GesprächRede und Antwort.

Messbar mehr MarkterfolgReferent Hirschmann zeigte auf, wie manseine Marktposition stärken und neueKunden für sich gewinnen könne. Dieklare Abgrenzung zum Wettbewerb ge-höre ebenso zum Bauunternehmen, wieder Einsatz messbarer Werbung. Qualitätin der Ausführung allein genüge in denheutigen Zeiten nicht mehr, da diese vorausgesetzt werde. Wer messbar mehrMarkterfolg haben wolle, müsse sich eineVertriebs- und Marketingstrategie aneig-nen. Dazu sei es unbedingt erforderlich,

oder anlässlich des IQ-Abends erfolg-te, wurde den Teilnehmern bei der Jubi-läumsveranstaltung erstmalig die Mög-lichkeit gegeben, innerhalb von kleinenGruppen, zu vorher festgelegten Themen,zu diskutieren und Lösungen zu formulie-ren. Anschließend wurden diese zusam-mengetragen, ausgewertet und von einemGruppensprecher vorgestellt. Der Markt-platz aus Erfahrungen, Ideen und Lösun-gen war für viele Teilnehmer ein intensivesund zielführendes Erlebnis, da zu einerFragestellung eine Vielzahl von Hand-lungsmöglichkeiten entstanden sind. Abschließend fragte GeschäftsführerBüschler, ob bei zukünftigen Veranstaltun-gen wiederum ein Marktplatz der Ideenorganisiert werden solle. Das Ergebniszeigte eine große Zustimmung zu dieserunkomplizierten Methode des Meinungs-austausches auch innerhalb großerGruppen.

FACHGRUPPEN

(v. l. n. r.) Joey Kelly, Vorsitzender Jürgen Rössner, Geschäftsführer Andreas Büschler und MarketingexperteWolf R. Hirschmann freuen sich ub̈er eine gelungene Veranstaltung.

Unternehmer List informiert über das Verhältnis von Zufall und Strategie in der Entwicklung eines Bauunternehmens.

Wolf R. Hirschmann gibt Anregungen zu messbar mehr Markterfolg.

Unternehmer und Extremsportler Joey Kelly fasziniert mit seinem Vortrag NO LIMITS.

Page 29: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

29BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

Bayerische BauAkademie nimmt neuen Turmdrehkran für Schulungen in Betrieb

In der Bayerischen BauAkademie in Feuchtwangen wurde ein neuer, innovativerTurmdrehkran in Betrieb genommen, mit dem der hohe Standard der Ausbildungund Unterweisung an Baugeräten für die Zukunft sichergestellt ist.

Hochmoderner KranAm 22.10.2011 wurde in der Bayeri-schen BauAkademie das wohl höchsteSchulungsgerät in Bayern übergeben: Derhochmoderne Turmdrehkran Potain MTC50 der Firma Manitowoc Crane GroupGermany GmbH. Dank dem großzü-gigen Entgegenkommen des Herstellerssteht nun ein weiterer hochmoderner Kranfür intensive Schulungen zur Verfügung.Mit einer Hakenhöhe von 33,50 m undeiner Auslegerlänge von stolzen 35 m istdieser moderne Biegebalkenkran nicht zuübersehen. Bedient wird er durch einer in-novativen Funkfernsteuerung mit Rück-meldung. Darüber hinaus verfügt derKran über ein frequenzgesteuertes Hub-,Schwenk- und Katzfahrwerk. Der ein-gebaute Schwenkwinkelbegrenzer kannoptional noch durch eine Arbeitsbereichs-

begrenzung ergänzt werden. An derBasis sorgen allein 60 Tonnen Zentralbal-last für einen sicheren Stand, während 8 Tonnen das Gegengewicht des Ausle-gers bilden. Das klimatisierte Großraum-führerhaus des Obendrehers gehört zuder neuesten Generation der Potain-Krankabinen und bietet mit dem Systemder „Weitwinkelsicht“ höchste Sicherheit.

Wichtig für die AusbildungSchon bisher verfügte die BayerischeBauAkademie über sieben verschiedeneKräne, wie zum Bespiel einen Schnell-montagekran mit Fahrwerksatz oder zweiobendrehende Krane mit Turmspitze.Durch diese Vielfalt kann eine kompe-tente, marktnahe und dem Stand derTechnik angemessene Ausbildung undUnterweisung gewährleistet werden.

NA

CH

RIC

HTE

N

NACHRICHTEN

Energieberaterlehrgang im Januar 2012

Speziell für Mitarbeiter aus mittelständischen Bauunternehmen bietet die Baye-rische BauAkademie im Januar einen Lehrgang zum Energieberater an, der dieTeilnehmer vor allem in die Lage versetzt, Kunden energetisch zu beraten.

Der Lehrgang ist in 2 Blöcke gegliedert.Ab Donnerstag, den 26.01. bis Freitag,den 03.02. und weiter am Montag, den13.02. bis Freitag, den 24.02.2012 wer-den alle im Rahmen der Energieeinspar-verordnung (EnEV) relevanten Themenzum energieeffizienten Bauen vermittelt.Dazu gehören zum Beispiel Technikenenergiesparenden Bauens und Sanierens,Grundlagen der Bauphysik und der Heiz-und Lüftungstechnik, Wirtschaftlichkeits-berechnungen und Berechnung von Ener-gieausweisen sowie die Erarbeitung von

Modernisierungsvorschlägen. Der Lehr-gang endet mit einer schriftlichen Prüfungund der Präsentation eines eigenen, klei-nen Energiekonzepts.

Informationen und Anmeldungen:Bayerische BauAkademie, Telefon 0 98 52/9002 - 0

www.baybauakad.de

Page 30: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

PERSÖNLICHES

30 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

Ehrenobermeister Hermann Harrer verstorben

Am 12. Oktober 2011 verstarb der Ehrenobermeister der Bauinnung Landsbergam Lech, Herr Herrmann Harrer, im Alter von 86 Jahren.

Herr Harrer war von 1980 bis 1991Obermeister der Bau- und Zimmerer-In-nung Landsberg am Lech und seit 1991deren Ehrenobermeister. Mit großem En-gagement setzte er sich von 1976 bis1991 im Ausschuss für Berufsbildung undim Vorstand des Gesellenprüfungsaus-schusses für die Berufsausbildung in sei-ner Innung ein.

Herrn Harrers Verdienste hat die Hand-werkskammer für München und Ober-bayern 1992 mit der Verleihung desGoldenen Meisterbrief gewürdigt.

PERSÖNLICHES

Page 31: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

JEWEILS JANUAR BIS SEPTEMBER 2010 2011 %

Anzahl der Beschäftigten (im Monatsdurchschnitt)

Tätige Personen im Bauhauptgewerbe 125 708 126 723 0,8

Bruttoentgeltsumme in 1000 €

Bruttolöhne und -gehälter 2 477 668 2 585 317 4,3

Geleistete Arbeitsstunden in 1000

Wohnungsbau 46 466 50 000 7,6

Gewerblicher und industrieller Bau 29 317 31 554 7,6

davon: Hochbau 17 964 19 146 6,6Tiefbau 11 353 12 408 9,3

Öffentlicher und Verkehrsbau 30 368 31 060 2,3

davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 1 815 2 047 12,8für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 6 683 5 828 – 12,8

davon: TiefbauStraßenbau 10 825 11 468 5,9für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 11 045 11 717 6,1

insgesamt 106 151 112 614 6,1

Umsatz ohne USt. in 1000 €

Wohnungsbau 3 846 671 4 637 345 20,6

Gewerblicher und industrieller Bau 3 624 794 4 000 212 10,4

davon: Hochbau 2 480 468 2 804 735 13,1Tiefbau 1 144 326 1 195 477 4,5

Öffentlicher und Verkehrsbau 3 162 304 3 219 205 1,8

davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 152 226 172 273 13,2für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 802 094 707 568 – 11,8

davon: TiefbauStraßenbau 1 143 184 1 205 984 5,5für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 1 064 800 1 133 380 6,4

Baugewerblicher Umsatz 10 633 769 11 856 762 11,5

Die wirtschaftliche Entwicklung des Baugewerbesin Bayern im Jahr 2011 im Vergleich zum VorjahrBeschäftigte, Löhne, Gehälter, geleistete Arbeitsstunden und Umsätze in Bayern

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Dienststelle Schweinfurt

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

31BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 12, Dezember 2011

Page 32: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 1 · November 2011 20... E-Bilanz verschoben 21... Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet neues Förderprogramm „Energetische

BAUEN MIT INNUNGS-QUALITÄT e.V.

BRUNNENBAUSPEZIALTIEFBAUUND GEOTECHNIK

WÄRME-, KÄLTE-, SCHALL- UND BRANDSCHUTZISOLIERER

STUCK UND PUTZ

TROCKENBAU

ESTRICH UND BELAG

STRASSEN- UND TIEFBAU

BETONWERKSTEIN,FERTIGTEILE, TERRAZZO UND NATURSTEIN

HOCHBAU

FLIESEN UND NATURSTEIN

BAHNBAU

FEUERUNGS-, SCHORNSTEIN- UND INDUSTRIEOFENBAU