Informationsmappe - St. Wolfgang Straubing · Daneben gibt es seit dem Schuljahr 2014/2015...
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Herzlich willkommen in der
Bildungsstätte St. Wolfgang Straubing
Träger: Kath. Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.
Informationsmappe zu Teilbereichen der Einrichtung
Regensburger Str. 66 94315 Straubing Tel.: 09421 948-0 Fax: 09421 948-200
www.st-wolfgang-straubing.de Einrichtungsleiterin:
[email protected] Maria Welsch, SoRin
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Inhalt
.............................................................. 3 Vorwort der Einrichtungsleitung
........................................................................................ 4 Die Verwaltung
Die St. Wolfgang Schule Straubing, privates Förderzentrum
................................................ 5 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
.............................................. 5 Die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
......................................................................... 6 Die St. Wolfgang Schule
....................................................................................... 8 Die Tagesstätte
............................................................................... 10 Der Integrative Hort
...................................... 12 Die medizinisch-therapeutischen Fachdienste
................................................................................... 13 Das Nardiniheim
..................................................................................... 14 Der Elternbeirat
....................................................... 15 Wichtige Informationen von A bis Z
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Vorwort der Einrichtungsleitung
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
ich heiße Sie und Ihr Kind an unserer Bildungsstätte St. Wolfgang recht herzlich willkommen!
Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir Ihnen einige grundlegende Informationen zu-
kommen lassen und einen ersten Einblick in die Bildungsstätte geben, damit Ihnen und Ih-
rem Kind der Start in unserer Einrichtung möglichst reibungslos und harmonisch gelingt.
Im ersten Teil dieser Infobroschüre werden die einzelnen Teilbereiche unserer Bildungsein-
richtung vorgestellt. Im zweiten Teil finden Sie unter dem Punkt „Wichtige Informationen von
A bis Z“ bestimmt viele Antworten auf allgemeine Fragen. Sollten Sie noch spezielle Fragen
haben oder Unklarheiten zu einzelnen Punkten bestehen, so würden wir uns freuen, wenn
Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen.
Da diese Informationsbroschüre zum Schuljahr 2016/2017 erstmalig an die Eltern unserer
Schülerinnen und Schüler verteilt wird, würden wir uns über eine Rückmeldung von Ihnen
sehr freuen. Welche Informationen würden Sie sich in der Broschüre noch wünschen oder
sind Punkte eventuell unklar formuliert? Helfen Sie uns bitte, damit wir gemeinsam noch
besser werden!
Ich wünsche Ihrem Kind eine erfolgreiche und schöne Zeit in unserer Einrichtung und freue
mich schon auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen zum Wohle Ihres
Kindes.
Herzliche Grüße
Ihre Maria Welsch
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Die Verwaltung
Die Verwaltung der Bildungsstätte St. Wolfgang ist in den Schulwochen wie folgt besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 7:00 bis 15:00 Uhr
In der Verwaltung arbeiten vier Teilzeit-Mitarbeiterinnen. Sie nehmen Ihre Telefonanrufe ent-
gegen. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter
hinterlassen.
Wenn Sie einen persönlichen Termin in der Einrichtung haben, melden Sie sich bitte im Sek-
retariat an.
Falls Sie ein persönliches Gespräch mit der Einrichtungsleitung möchten, lassen Sie sich
bitte in der Verwaltung einen Termin dafür geben.
Die Mitarbeiterinnen der Verwaltung sind von links:
Frau Weinmann, Frau Berger, Frau Rupprecht und Frau Neumeier.
Tel.: 09421 948-0
Fax: 09421 948-200
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.st-wolfgang-straubing.de
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Die St. Wolfgang Schule Straubing,
privates Förderzentrum Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung Die St. Wolfgang Schule Straubing gliedert sich in das Förderzentrum mit dem Förder-
schwerpunkt geistige Entwicklung (FZGE) und die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE).
Schulleitung: Stellv. Schulleitung:
Maria Welsch, Thilo Geppert,
Sonderschulrektorin Sonderschulkonrektor
Tel.: 09421 948-0
Fax: 09421 948-200
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.st-wolfgang-straubing.de
Die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
Die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) ist ein vorschulisches Angebot für Kinder ab drei Jahren. Sie richtet sich an Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Kinder mit einer geistigen Behinderung sowie an Kinder mit einem intensiven Förderbedarf. Im Mittelpunkt jeglicher Förderung steht dabei das Kind in seinem Umfeld, mit seinen bereits vorhandenen Kompe-tenzen und Bedürfnissen.
Alle notwendigen Fördermaßnahmen erfolgen in enger Absprache mit Ihnen und basieren dabei auf einer individuellen und fortlaufenden Förderdiagnostik, die den aktuellen Entwick-lungsstand Ihres Kindes genau erfasst und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigt.
In Kleingruppen mit sechs bis acht Kindern werden die geplanten Fördermaßnahmen durch eine Heilpädagogische Förderlehrer/in mit mindestens einer weiteren pädagogisch geschul-ten Kraft durchgeführt, erneut hinterfragt und gegebenenfalls angepasst. Die Kinder werden täglich von einem Schulbus abgeholt und wieder nach Hause gebracht.
Die Förderung umfasst folgende Bereiche:
intensive Vorbereitung auf die Schule
kognitive Entwicklung
emotionale Entwicklung
Entwicklung der Wahrnehmung und Konzentration
Selbstständigkeitserziehung
Sprach- und Kommunikationsentwicklung
Spiel- und Sozialentwicklung
Turnen / Schwimmen im 14-tägigen Wechsel im eigenen Schwimmbad (motorische
Entwicklung)
Beraten von einem kompetenten Team entscheiden Sie als Eltern am Ende der SVE-Zeit über die Einschulung in eine Grundschule oder eine Förderschule.
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Die St. Wolfgang Schule Die St. Wolfgang Schule ist ein Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwick-lung (FZGE). Die Schülerschaft, die diese Schulart besucht, ist sehr heterogen, weist jedoch größtenteils einen Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung auf. Der Ausprägungs-grad ist dabei sehr unterschiedlich. Daneben besuchen auch Schüler/innen die Schule, die sich im Übergangsbereich zum Förderschwerpunkt Lernen befinden oder einen zusätzlichen Förderschwerpunkt haben (z. B. körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung).
Die Schule umfasst 12 Jahrgangsstufen und gliedert sich wie folgt:
Jahrgangsstufe 1-4: Grundschulstufe
Jahrgangsstufe 5-9: Mittelschulstufe (Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht)
Jahrgangsstufe 10-12: Berufsschulstufe (Erfüllung der Berufsschulpflicht)
Der Unterricht der Grund- und Mittelschulstufe folgt größtenteils dem Fächerkanon der Re-gelschulen ( Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst, Musik, Sport, Religion, Haus-wirtschaft, Werken/Textiles Gestalten etc.). Es wird nach dem Lehrplan für den Förder-schwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet.
In der Mittelschulstufe wird Deutsch und Mathematik in klassenübergreifenden und homoge-neren Differenzierungsgruppen unterrichtet.
Die Berufsschulstufe im Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung umfasst die Jahrgangsstufen 10 bis 12. Inhaltlich geht es in dieser Stufe schwerpunktmäßig darum, die Schüler/innen auf ihr Leben als Erwachsene vorzubereiten und alle notwendigen Schlüsselkompetenzen, wie z. B. erwachsenengerechtes Verhalten, Selbständigkeit oder Zuverlässigkeit, zu erwerben. Nach diesen drei Jahren haben die Schüler/innen ihre Berufs-schulpflicht erfüllt und es stehen ihnen unterschiedliche berufliche Möglichkeiten offen. Unterrichtet werden die Schüler/innen nach dem Lehrplan für die Berufsschulstufe des För-derschwerpunkts geistige Entwicklung. Der Unterricht folgt dabei eher erwachsenenpädago-gischen Prinzipien, ist projekt- und zukunftsorientiert und zeichnet sich durch ein hohes Maß an Mitbestimmung und Mitverantwortung aus. Der Lehrplan gliedert sich dementsprechend in die Lernbereiche Persönlichkeit und soziale Beziehungen, Mobilität, Wohnen, Arbeit und Beruf, Öffentlichkeit, Freizeit und Katholische bzw. Evangelische Religion.
In allen Klassenstufen wird das Klassenlehrerprinzip umgesetzt. Daneben umfasst das pä-dagogische Personal unter anderem folgende Berufsgruppen: Studienrat/rätin im Förder-schuldienst, Heilpädagogische Förderlehrer/in, Fachlehrer/in, Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Praktikant/in etc.
Die Schüler/innen erhalten keine Ziffernnoten, sondern eine ausführliche Beschreibung des Leistungsstandes in den einzelnen Fächern im Zwischen- und Jahreszeugnis.
Für jeden/jede Schüler/in wird ein individueller Förderplan erstellt, der mit den Eltern bespro-chen wird.
Neben dem Pflichtunterricht gibt es noch Neigungsgruppen (z. B. Basketball, Schwimmen, Kunst, Musik) und das „Projekt“ (donnerstags 5./6. Stunde: unterschiedliche Kursangebote, die für ein Jahr gewählt werden: z. B. Tanzprojekt, Schulgarten, Experimentieren).
Die Elternsprechzeiten sind flexibel und werden an Ihre zeitlichen Möglichkeiten angepasst.
Die St. Wolfgang Schule verfügt über ein breites Spektrum an inklusiven Bildungsangeboten. So gibt es insgesamt fünf Partnerklassen, die in unterschiedlichen Grund- und Mittelschulen in Straubing ausgelagert sind. Partnerklassen sind Klassen der Förderschule, die räumlich in einer allgemeinen Schule z. B. an einer Grund- oder Mittelschule, untergebracht sind. Es arbeiten eine Klasse der Förderschule und eine Klasse der allgemeinen Schule zusammen, wobei Art und Umfang des gemeinsamen Unterrichts die Lehrkräfte miteinander abstimmen.
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Der Begriff „Partnerklasse“ löste mit der Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Er-ziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) 2011 den bisherigen Begriff „Außenklasse“ ab. Derzeit gibt es eine Klasse an der Grundschule St. Jakob, zwei Klassen an der Alois-Reichenberger-Grund- und Mittelschule Kirchroth sowie zwei Klassen an der Grundschule St. Peter.
Daneben gibt es seit dem Schuljahr 2014/2015 insgesamt vier intensiv-kooperierende Part-nerklassen ( Klasse 1 bis 4) der Grundschule St. Jakob in der Bildungsstätte St. Wolfgang, die sogenannten „Straubinger Inklusionsklassen“. Dieses Modell kann wie folgt kurz darge-stellt werden:
Schüler/innen mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und
Grundschüler werden gemeinsam unterrichtet und pädagogisch betreut.
Jeder/jede Schüler/in wird entsprechend seiner individuellen Lern- und Leistungsfä-
higkeit gefördert.
Die Schüler, sowohl mit als auch ohne sonderpädagogischem Förderbedarf, können
sich sprengelübergreifend anmelden. Die Klassenstärke beträgt ca. 20 Schüler, da-
von etwa sechs bis sieben Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im
Bereich der geistigen Entwicklung.
Die intensiv-kooperierenden Partnerklassen werden durch einen/eine Grundschulleh-
rer/in und einen/eine Studienrat/rätin im Förderschuldienst geleitet. Vormittags wer-
den sie zumeist durch einen/eine Kinderpfleger/in und eine zusätzliche Zweitkraft un-
terstützt.
Die Partnerklassen sind in zwei benachbarten Klassenzimmern untergebracht, die
Größe der Zimmer und ihr Zuschnitt ermöglichen gemeinsamen Unterricht ebenso
wie Differenzierungsmaßnahmen. Die Klassenzimmer und ihre Einrichtung sind flexi-
bel umbaubar und werden somit den wechselnden Bedürfnissen verschiedener Lern-
situationen gerecht.
Pädagogisches Konzept:
o Grundschullehrer/in und Studienrat/rätin im Förderschuldienst arbeiten nach
Möglichkeit zusammen.
o Es findet so viel gemeinsamer Unterricht wie möglich statt.
o Es kommt zu einem individualisierten Lernen nach Maßgabe der Lehrpläne
der jeweiligen Schulart (LehrplanPlus, Lehrplan FZGE, Rahmenlehrplan SFZ )
o Die Fächer Deutsch und Mathematik werden je nach Lernausgangslage der
Schüler/innen differenziert angeboten. So können die Schüler/innen entspre-
chend ihres individuellen Lerntempos arbeiten.
o Ein lernzieldifferenter Unterricht ist Grundlage der Förderplanung.
o Gegebenenfalls werden individuelle Lehrpläne und Förderpläne erstellt.
o Es kommen offene Lernformen wie Wochenplan oder Freiarbeit zum Einsatz.
o Der Unterricht ist fächerübergreifend und projektorientiert.
o Es wird in Gruppen-, Partner-, Einzelarbeit gelernt.
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Die Tagesstätte Die Tagesstätte ist ein Teilbereich der Bildungsstätte St. Wolfgang.
Tagesstättenleitung:
Astrid Aschenbrenner, Diplom-Pädagogin (univ.)
Tel: 09421/ 948–125 oder 09421/948-0
E-Mail: [email protected]
In der heilpädagogischen Tagesstätte wird Ihr Kind in enger Zusammenarbeit mit Elternhaus
und Schule interdisziplinär vor allem in den Bereichen Lebenspraxis, Selbstversorgung, So-
ziale Kompetenz/ Emotionalität sowie Freizeitgestaltung gefördert. Ziel ist die Stärkung der
individuellen Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen sowie eine gelingende Integration
in die Gesellschaft. Alle Bemühungen der Tagesstätte sind außerdem darauf ausgerichtet,
Lebensfreude zu vermitteln.
Wie fördern wir Ihr Kind?
in Gruppen zwischen 5 und 12 Kindern/Jugendlichen, nach Alter getrennt
unter der Leitung von pädagogisch qualifiziertem Personal (Erzieher/in, Heilerzie-
hungspfleger/in, Kinderpfleger/in, Heilerziehungspflegehelfer/in, Sozialbetreuer/in)
ergänzend zu den Förderplänen und Erziehungszielen der Schule, aber auch mit ei-
genen Bildungszielen
unter Einbindung der therapeutischen Angebote der Bildungsstätte St. Wolfgang
(Psychologie, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie)
unter Nutzung verschiedener Angebote der Bildungsstätte St. Wolfgang (z. B. Turn-
halle, Schwimmbad, Lichtraum, Wasserklangbett, Kletterwand, Sportplätze, Roll-
stuhlschaukel, Klettergerüst etc.)
individuelles Eingehen auf jeden Einzelnen, denn im Mittelpunkt steht immer Ihr Kind
Unsere Ziele:
Stützung der schulischen Aufgaben durch Hausaufgabenbetreuung
Ganzheitliche Förderung durch diverse Angebote in folgenden Bereichen:
o kognitive Förderung
o Bewegungserziehung
o musikalische/ künstlerische Förderung
o lebenspraktische Förderung
o Selbständigkeitserziehung
o Förderung der sozialen Kompetenz/Emotionalität
o gesellschaftliche Integration
Leben und Lernen in der Gemeinschaft
gemeinsames Feiern und Erleben von religiösen/weltlichen Festen und Feiern
Vorbereitung auf das (Berufs-) Leben
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Öffnungszeiten:
identisch mit den Schultagen; zusätzliche Tagesstättenverlängerungen in den Ferien
direkt nach Unterrichtsende
o Montag bis Donnerstag bis 16:00 Uhr
o Freitag bis 15:00 Uhr
Kosten:
Sie stellen für Ihr Kind einen Sozialhilfeantrag (verpflichtend) – dieser wird Ihnen vom
Bezirk automatisch zugeschickt.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 53 SGB XII) übernimmt der Bezirk daraufhin
einen Großteil der Kosten für die Betreuung.
Die Eigenbeteiligung hängt vom Einkommen ab, beträgt derzeit max. 26,80 €/Monat.
Aufnahme:
Sie können Ihr Kind bereits bei der Aufnahme in die SVE oder Schule zugleich mit einem
extra Anmeldeblatt für die Tagesstätte mit anmelden. Als erste Kontaktperson steht Ihnen
somit unsere Einrichtungsleiterin, Frau Welsch zur Verfügung. Gerne kann Frau Aschen-
brenner zu diesem Aufnahmegespräch dazu kommen. Bei besonderen Fragen kann ein ge-
sonderter Termin vereinbart werden. Wichtig ist uns aber, dass für Sie als Eltern alles Hand
in Hand geht und Sie nicht nur Ihr Kind bei uns gut aufgehoben wissen, sondern sich auch
als Eltern angenommen und gut beraten fühlen.
Sollten Sie sich nicht gleich bei der Anmeldung für die SVE/Schule für eine Nachmittagsbe-
treuung durch die Tagesstätte entscheiden, steht Ihnen jederzeit Frau Aschenbrenner als
Ansprechpartner für ein weiteres Gespräch und einem individuellen Aufnahmetermin zur
Verfügung.
Was zeichnet uns noch aus?
großes eigenes Freizeitgelände
hauseigene Großküche mit hoher Erfahrungskompetenz
in unmittelbarer Nähe zum Stadt- und Tierpark
empathische und fachlich kompetente Teams
Außengruppen (z. B. an der Grundschule St. Peter)
Kooperation mit unserem Integrativen Hort
Tagesstättenverlängerung
Die Tagesstättenverlängerung findet in den Ferien statt. So werden Sie als Eltern entlastet
und den Kindern/Jugendlichen wird gleichzeitig eine adäquate Freizeitgestaltung geboten.
Aktuelle Angebote: ( Die Eigenbeteiligung liegt je nach Maßnahme zwischen 40 € - 300 €)
3 Tage in den Herbstferien, incl. einer Tagesfahrt
3 Tage in den Faschingsferien, incl. einer Tagesfahrt
1 Woche Reiterferien, in der Regel in den Osterferien
parallel eine Woche Tagesbetreuung im Einrichtungsgebäude
5-Tagesfahrt mit Übernachtung, meist in den Pfingstferien
parallel eine Woche Tagesbetreuung im Einrichtungsgebäude
2 Wochen Tagesbetreuung im Einrichtungsgebäude in den Sommerferien (in der Re-
gel die erste und sechste Ferienwoche)
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Der Integrative Hort Im Integrativen Hort werden die Schulkinder der sogenannten Inklusionsklassen betreut.
Kita-Leitung: Monika Scheuerer, Erzieherin
Tel: 09421/948–178 oder 09421/9480
E-Mail: [email protected]
Da der Integrative Hort eine Teileinrichtung der Bildungsstätte St. Wolfgang ist und im
Hauptgebäude integriert ist, können alle Räumlichkeiten (wie z. B. die Turnhalle und die Au-
ßenanlagen) mitbenutzt werden.
Die Mitarbeiter des Integrativen Horts arbeiten nach dem Bayerischen Bildungs- und Erzie-
hungsplan (BEP). Dieser ist mit seinem pädagogischen Inhalt im Bayerischen Kinderbil-
dungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) festgeschrieben.
Ziel der integrativen Erziehung ist es, optimale Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten für alle
Kinder der Einrichtung zu schaffen. „Wir holen jedes Kind dort ab, wo es steht.“
Gruppensituation
Von den 50 Hortplätzen können bis zu 16 Plätze integrativ, d. h. an Schüler/innen mit
Förderbedarf, vergeben werden.
Ein/e Erzieher/in oder ein/e Heilerziehungspfleger/in leitet die Gruppe und wird von
mindestens einer Zweitkraft unterstützt.
Die Gruppen sind jahrgangsgemischt, d. h. in einer Gruppe befinden sich Schü-
ler/innen aus der ersten bis vierten Jahrgangsstufe.
Die Gruppenstärke variiert zwischen 10 und 15 Schüler/innen.
Betreuungsmöglichkeiten
Während der Schulzeit ist der Hort von Montag bis Donnerstag von Unterrichts-
schluss bis 16:00 Uhr und am Freitag bis 15:00 Uhr geöffnet.
In den Ferienzeiten bietet der Hort eine Ganztagesbetreuung an. In dieser Zeit finden
größere Ausflüge wie beispielsweise Zug- und Schifffahrten und Projekte zu be-
stimmten Themenbereichen statt.
In den Ferien ist der Integrative Hort von Montag bis Donnerstag von 7:45 Uhr bis
15:45 Uhr und am Freitag von 7:45 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
Kosten
Bei voller Buchung betragen die Kosten 75 € im Monat, angeglichen an die stadtübli-
chen Sätze
Hinzu kommt eine Pauschale von 50 € monatlich für das Mittagessen.
Einmal jährlich fallen Kosten für das Spielgeld von 54 € an.
Die Ferien werden extra berechnet.
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Tagesablauf
Nach Unterrichtsschluss findet ein gemeinsames Mittagessen statt.
Hierbei werden das soziale Miteinander und die gemeinsame Kommunikation ge-
stärkt.
Anschließend ist Zeit für Freispiel.
Die Freizeitgestaltung wird zu einem großen Teil von den Schülern/innen selbst be-
stimmt. Sie soll der Stärkung ihres Selbstbewusstseins, ihrer Selbstständigkeit sowie
ihrer Sozial- und Sachkompetenz dienen.
Von Montag bis Donnerstag werden unter Aufsicht die Hausaufgaben erledigt. Am
Freitag erledigen die Schüler/innen zu Hause ihre Hausaufgaben.
Bei der Hausaufgabenbetreuung wird besonders darauf geachtet, die Schüler/innen
zu einer selbstständigen Erledigung ihrer Aufgaben anzuleiten. Die Betreuer geben
den Kindern dabei keine fertigen Lösungen vor, sondern leisten eine kompetente Hil-
fe zur Selbsthilfe. Hausaufgaben haben nur dann Sinn, wenn diese von den Kindern
selbstständig gelöst werden.
Am Ende des Tages ist Zeit für Gruppenangebote, Projekte, Kooperation mit der Ta-
gesstätte oder Freispiel.
Freizeitgestaltung
In der Hortgruppe werden wechselnde Gruppenaktivitäten angeboten, die zusammen
mit den Schülern/innen in Konferenzen erarbeitet werden.
Freizeitangebote bietet der Hort aus den Bereichen Kunst, Musik und Lebenspraxis
an.
Zum täglichen Programm gehören Bewegung und Sport. Dazu nutzen wir das große
Außengelände oder die Turnhalle.
Die Feste des Jahreskreises, wie z. B. St. Martin, Ostern oder Muttertag, bilden einen
festen Bestandteil im Hortjahr.
In hortgruppenübergreifenden Projekten können die Schüler/innen je nach Interesse
teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Alle zwei Wochen findet zudem eine Kooperation mit der Tagesstätte statt.
Das sollten Sie darüber hinaus noch wissen
Der Hort ist nur 30 Tage im Jahr geschlossen. Daher besteht auch in den Schulferien
die Möglichkeit einer Betreuung.
Schüler/innen mit Förderbedarf, die den Hort besuchen, haben die Möglichkeit, in der
Einrichtung eine therapeutische Behandlung (Logopädie, Ergotherapie oder Physio-
therapie) zu erhalten.
Bei Geschwisterkindern, die bereits den Integrativen Hort oder den Integrativen Kin-
dergarten der Bildungsstätte St. Wolfgang besuchen, gibt es einen ermäßigten Bei-
trag.
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Die medizinisch-therapeutischen Fachdienste
In der Bildungsstätte St. Wolfgang sind Ergotherapeuten/innen, Physiotherapeuten/innen
und Logopäden/innen als medizinisch-therapeutische Fachdienste beschäftigt.
Therapieleitung:
Andreas Stoike, Ergotherapeut
Tel: 09421/948-0
E-Mail: [email protected]
Wenn Ihr Kind die Heilpädagogische Tagesstätte bzw. den Integrativen Hort besucht oder im
Nardiniheim betreut wird, kann es eine therapeutische Behandlung durch diese Fachdienste
erhalten. Die Behandlung muss vom Arzt verordnet werden und wird von der Krankenkasse
bezahlt.
Die therapeutische Arbeit richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf des einzelnen
Kindes und findet in enger Zusammenarbeit mit den anderen Einrichtungsbereichen, den
behandelnden Ärzten und den Erziehungsberechtigten statt.
Grundsätzlich hat die therapeutische Arbeit zum Ziel, die bestehenden Entwicklungsdefizite
zu vermindern. Dies geschieht in Form von Einzelbehandlungen und Behandlungen in der
Kleingruppe, in manchen Fällen gehen die Therapeuten/innen zur individuellen Unterstüt-
zung des Kindes auch mit in den Unterricht.
Jeweils zu Schuljahresbeginn, bzw. bei Aufnahme der Behandlung erhalten Sie als Eltern
einen Informationsbrief, in dem Sie über die Namen und Fachrichtungen, Behandlungsfor-
men und Behandlungszeiten der Therapeuten/innen informiert werden, bei denen Ihr Sohn/
Ihre Tochter in Behandlung ist. In diesem Brief steht auch, wie Sie mit den Therapeu-
ten/innen persönlich Kontakt aufnehmen können.
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Das Nardiniheim Das Nardiniheim ist ein Teilbereich der Bildungsstätte St. Wolfgang.
Heimleitung: Rita Mejstrik, Diplom-Psychologin
Tel: 09421/948-0
E-Mail: [email protected] Zur Unterstützung von Familien mit geistig- oder mehrfachbehinderten Kindern bietet das
Nardiniheim eine familienähnliche Betreuung in geschlechts- und altersgemischten Gruppen.
Hier leben Kinder und Jugendliche mit verschiedensten Behinderungen zusammen.
Das Heim arbeitet auf der Grundlage christlicher Werte. Außerdem wird eine enge Zusam-
menarbeit mit dem Elternhaus und eine beständige Kooperation mit der St. Wolfgang Schule
angestrebt.
Unsere Erziehungsziele:
möglichst weitgehende lebenspraktische Selbständigkeit
angemessenes Sozialverhalten in der Gesellschaft
Entwicklung der persönlichen Identität
Unser Angebot:
27 Heimplätze in drei Wohngruppen mit je neun Gruppenbewohnern
regelmäßige Familienaufenthalte an den Heimfahrtwochenenden
Aufenthalte in den Familien in den Schulferien
Vollzeitheim, d. h. Heimbetreuung auch an den Wochenenden und in der Ferienzeit
möglich
Betreuung von Heimbewohnern ohne Elternhaus möglich
Zusätzliche Leistungen:
falls gewünscht, wird die Sorge um notwendige ärztliche Behandlung gewährleistet
ärztlich verordnete Behandlungen der Heimbewohner/innen erfolgen hausintern
durch die medizinisch-therapeutischen Fachdienste (Physiotherapie, Logopädie, Er-
gotherapie) der Bildungsstätte St. Wolfgang
Begleitung durch psychologischen und sozialpädagogischen Fachdienst
Einschränkungen:
Das Nardiniheim ist leider nicht geeignet für Kinder und Jugendliche
mit durchgehendem intensiv-medizinischem Pflegebedarf
psychischen Zusatzerkrankungen
behinderungsbedingter Einzelbetreuung
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Der Elternbeirat
1. Vorsitzende: Fr. Grubmüller Claudia (vorne rechts) Tel.: 09429/8000
Der Elternbeirat…
ist Ansprechpartner für Vorschläge, Probleme und Kritik bezogen auf Personal (Leh-
rer, Erzieher etc.), Mitschüler und dem Schulleben allgemein.
trifft sich vier- bis sechsmal pro Schuljahr um sich über aktuelle Entwicklungen auszu-
tauschen und Vorschläge für Neuanschaffungen an der Schule zu diskutieren.
wird alle zwei Jahre neu gewählt und setzt sich sowohl aus Eltern der Inklusionsklas-
sen als auch aus Eltern der Förderschule zusammen.
besteht aus 14 gewählten Mitgliedern (abhängig von der Schülerzahl) und acht Klas-
senelternsprecher der Inklusionsklassen.
beteiligt sich an Festivitäten der Schule, wobei eventuell erwirtschaftete Einnahmen
zur finanziellen Unterstützung von Schülern/innen und Klassen (z. B. durch Bezu-
schussung von Schullandheimfahrten) verwendet werden.
hat Vertreter im Gesamtelternbeirat Straubing und dem Landeselternbeirat.
Aktuelle Informationen finden Sie immer auf dem Elternportal der Homepage: http://www.st-
wolfgang-straubing.de/elternportal/
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Wichtige Informationen von A bis Z
ABHOLZEIT (Tagesstätte/Hort)
Wir möchten Sie bitten, dass Sie, falls Sie Ihr Kind außertourlich am Nachmittag abholen
(Arztbesuch, gemeinsame Aktivität etc.), unsere Abholzeiten berücksichtigen:
Abholzeit Heilpädagogische Tagesstätte: um 14:15 Uhr oder ab 15:30 Uhr.
Abholzeit Integrativer Hort: vor 13:00 Uhr oder nach 15:00 Uhr.
ADRESSÄNDERUNG
Falls Ihrem Kind in der Einrichtung etwas zustoßen sollte, müssen wir wissen, wie wir
Sie erreichen können. Bitte teilen Sie der Klassenlehrkraft daher zuverlässig mit, wenn
sich Ihre Telefonnummer(n) oder Ihre Adresse ändern.
ALLERGIEN
Falls Ihr Kind Allergien hat, teilen Sie dies bitte zuverlässig der Klassenlehrkraft mit und
besprechen gegebenenfalls notwendige Notfallmaßnahmen.
ANSTECKENDE KRANKHEITEN
Falls Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit (z. B. Bindehautentzündung, Scharlach,
Windpocken etc.) erkrankt ist, teilen Sie uns dies bitte zeitnah und zuverlässig mit, damit
wir entsprechende Informationsmaßnahmen vornehmen können (Infektionsschutzge-
setz).
BERATUNGSLEHRERIN
Die Beratungslehrerin unserer Schule ist Frau Sabine Kölbl, StRin FS. Sie ist Anlauf- und
Beratungsstelle bei Fragen der Schullaufbahn und Bildungswege, bei Lern- und Leis-
tungsschwierigkeiten im weiteren Sinne, bei Verhaltensproblemen und schulischen Kri-
sensituationen. Sie erreichen Frau Kölbl mittwochs von 09:55 Uhr bis 10:40 Uhr unter
09421/9480. E-Mail: [email protected]
BERUFSBERATUNG
In der Berufsschulstufe besteht eine enge Zusammenarbeit der Bundesagentur für Ar-
beit. Die Berufsberatung findet in der Schule statt.
BRÜCKENTAG
Da wir eine Schule unter privater Trägerschaft sind, können wir im Einvernehmen mit
dem Elternbeirat einen Brückentag in das Schuljahr einplanen. Als Ausgleichs- bzw.
Nachholmaßnahme gestalten wir dann eine Veranstaltung – meist das Sommerfest – an
einem Samstag. Ob und wann ein Brückentag stattfindet, wird Ihnen zu Beginn des
Schuljahres mitgeteilt.
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BUSTRANSPORT
Der tägliche Bustransport von Schülern/innen und SVE-Kindern wird von der Firma Köh-
ler durchgeführt. Unsere Verwaltung meldet Ihren Sohn / Ihre Tochter beim Busunter-
nehmen für den Bustransport an.
Wenn sich Ihre Adresse oder Ihre Telefonnummer ändert, informieren Sie bitte rechtzei-
tig und zuverlässig die Klassenlehrkraft. Unsere Verwaltung gibt die Änderung dann an
das Busunternehmen weiter.
Wenn Ihr Sohn/Ihre Tochter wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in die
Bildungsstätte St. Wolfgang gefahren werden soll, oder nicht von dort abgeholt werden
soll, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dem zuständigen Busfahrer telefonisch recht-
zeitig Bescheid zu geben.
Die Telefonnummer des Busfahrers erhalten Sie vom Busunternehmen.
BUß- UND BETTAG
Der Buß- und Bettag ist ein geschützter Feiertag, der unterrichtsfrei ist.
BÜCHEREI
Neben den in den Klassen bestehenden Klassenbüchereien verfügt unsere Schule über
eine kindgerechte Schülerbücherei, deren Bücherbestand immer wieder ergänzt wird.
COMPUTER
Die Schule verfügt über einen Computerraum mit Internetzugang. Jede Klasse kann die-
sen Raum im Rahmen des Unterrichts nutzen.
CHAOS
Chaos sollte in der Schultasche Ihres Kindes nicht herrschen. Bitte schauen Sie regel-
mäßig nach und ordnen Sie die Schulsachen zunächst zusammen mit ihrem Kind. Spä-
ter übertragen Sie ihm die größtmögliche Verantwortung für die Schultasche.
DATENSCHUTZ
Aufgrund der derzeit geltenden Datenschutzrichtlinien ist es notwendig, dass Sie einma-
lig ein Formular ausfüllen, in dem Sie zustimmen bzw. nicht zustimmen, dass Ihre Toch-
ter/Ihr Sohn auf Fotos in unserem Jahresbericht, auf unserer Homepage und der örtli-
chen Tagespresse zu sehen ist. Das Formular bekommen Sie von dem/der Klassenleh-
rer/in.
E-MAIL-ADRESSE
Die E-Mail-Adresse der Einrichtung lautet: [email protected]
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ELTERNSPRECHSTUNDE
Die Lehrer/innen der St. Wolfgang Schule nehmen sich gerne Zeit für Sie, um mit Ihnen
über Ihr Kind zu sprechen. Bitte vereinbaren Sie über das Mitteilungsheft oder telefo-
nisch einen für Sie passenden Termin.
ELTERNVERANSTALTUNGEN
Die Lehrer/innen der St. Wolfgang Schule und der SVE der Bildungsstätte St. Wolfgang
laden zu Elternveranstaltungen der Klasse oder SVE-Gruppe ein. Bei diesen Elternver-
anstaltungen möchten wir den Kontakt zu Ihnen pflegen und Ihnen einen Einblick in un-
sere Arbeit geben. Besonders wichtig ist der erste Elternabend im Schuljahr. An diesem
Abend erhalten Sie umfassende Informationen über die Klassenzusammensetzung, das
pädagogische Personal, die organisatorischen Notwendigkeiten, etc.
ERREICHBARKEIT DER LEHRKRÄFTE
Jederzeit können Sie mit der Lehrkraft Kontakt über das Mitteilungsheft aufnehmen. Die
Lehrkraft liest dies jeden Morgen und antwortet Ihnen umgehend.
Falls Sie ein persönliches Gespräch mit der Lehrkraft wünschen, können Sie über das
Mitteilungsheft einen Gesprächstermin ausmachen.
Bei dringenden Fragen oder Problemen können Sie ebenfalls eine Nachricht mit der Bitte
um Rückruf in das Mitteilungsheft schreiben oder im Sekretariat anrufen. In beiden Fäl-
len ruft Sie die Lehrkraft so bald wie möglich zurück.
FESTE, FEIERN UND VERANSTALTUNGEN
In der Einrichtung werden verschiedene Feste wie das Maifest, das Sommerfest oder der
Adventsmarkt („Wolfgangmarkt“) gefeiert, wobei die beiden letztgenannten sich jährlich
abwechseln. Zu allen Festen sind Sie eingeladen und herzlich willkommen. Zudem wer-
den Informationsveranstaltungen zu speziellen Themen wie z. B. „Betreuung“, „Beruf“
oder „Testament“ angeboten. Informationen hierzu erhalten Sie rechtzeitig vorab über
einen Elternbrief.
FRÜHBETREUUNG
Für Schüler/innen, die bereits vor 7:45 Uhr eine Betreuung benötigen, haben wir eine
Frühbetreuung ab 7:15 Uhr eingerichtet. Wichtig: Falls Sie Ihr Kind zur Frühbetreuung
anmelden, müssen Sie es selbst zur Schule fahren. Ein Bustransport ist in diesen Fällen
nicht möglich.
FUNDSACHEN
Unter http://www.st-wolfgang-straubing.de/elternportal/fundsachen/ finden Sie aktuelle
Fundsachen. Falls Sie einen verlorenen Gegenstand wiedererkennen, melden Sie dies
bitte der Klassen- bzw. Gruppenleitung oder dem Sekretariat unter Angabe der jeweili-
gen Fundnummer.
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GOTTESDIENSTE
Zu Schuljahresbeginn und -ende sowie vor Weihnachten und Ostern finden Gottesdiens-
te statt, zu denen Sie immer herzlich eingeladen sind. Die Termine finden Sie auf der
Homepage unter: http://www.st-wolfgang-straubing.de/aktuelles/.
HANDYS IM SCHUL-, TAGESSTÄTTEN- UND HORTBETRIEB
Handys, mp-3-Player und andere Abspielgeräte müssen bis zur Heimfahrt ausgeschaltet
in der Schultasche bleiben.
HAUSAUFGABEN
Hausaufgaben dienen der Festigung und Übung der Unterrichtsinhalte sowie der Förde-
rung des selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens Ihres Kindes.
Besucht Ihr Kind die Tagesstätte, so müssen Sie bitte in der Grundschulstufe darauf ach-
ten, dass Ihr Kind die Hausaufgaben vom Freitag am Wochenende erledigt. In der Mittel-
schulstufe und für Grundschulstufenklassen, die an den differenzierten Deutsch- und
Mathematikgruppen teilnehmen, gilt dies für die Hausaufgaben vom Donnerstag und
Freitag.
Besucht Ihr Kind nicht die Tagesstätte, so müssen Sie bitte in der Grundschulstufe täg-
lich darauf achten, dass die Hausaufgaben angefertigt werden. In der Mittelschulstufe gilt
dies für die Hausaufgaben vom Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag.
Im Integrativen Hort werden Montag bis Donnerstag die Hausaufgaben erledigt. Am Frei-
tag erledigen die Schüler/innen ihre Hausaufgaben zu Hause.
HAUSMEISTER
Herr Richter, Herr Maier und Herr Plank sind die Hausmeister der Bildungsstätte St.
Wolfgang.
HAUSSCHUHPFLICHT
Aus Sicherheits- und Hygienegründen müssen von den Schülern/innen im gesamten
Schulhaus Hausschuhe getragen werden.
HITZEFREI
Hitzefrei ist an unserer Einrichtung nicht vorgesehen, da dies mit unserem Schülertrans-
port sowie der Tagesstätte unvereinbar ist.
HOMEPAGE
Allgemeine Hinweise und aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter:
http://www.st-wolfgang-straubing.de/
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INFORMATIONSAUSTAUSCH
Um mit den Eltern und Betreuern in ständigem Kontakt stehen zu können, wird von je-
dem Schüler ein Mitteilungsheft geführt. Hier werden gegenseitig Informationen ver-
merkt. Nur durch eine tägliche Sichtung der Mitteilungshefte ist dieser Informationsaus-
tausch gewährleistet. Regelmäßige Elternbriefe informieren die Elternschaft umfassend.
Aktuelle Informationen können Sie auch jederzeit auf der Homepage einsehen.
JAHRESBERICHT
Der jährlich erscheinende Jahresbericht gibt einen umfassenden Einblick in unsere Ein-
richtung. Er kostet derzeit noch einen Euro. Eine eventuelle Preiserhöhung im Schuljahr
2016/2017 würde Ihnen rechtzeitigt mitgeteilt werden.
KLASSENLEHRERPRINZIP
Grund-, Haupt- und Förderschulen unterrichten nach dem Klassenlehrerprinzip. Der/Die
Klassenlehrer/in gibt in seiner/ihrer Klasse so viel Unterricht wie möglich, damit er/sie
eine enge persönliche Beziehung zu seinen Schüler/innen aufbauen kann.
KRANKMELDUNG VON SCHÜLERN/INNEN UND KINDERN DER SVE
Wenn Ihr Kind aus Krankheitsgründen zu Hause bleiben muss, teilen Sie dies bitte bis
spätestens 7:55 Uhr telefonisch der Verwaltung der Bildungsstätte St. Wolfgang mit. Sie
können eine Krankmeldung für den nächsten Schultag auch auf dem Anrufbeantworter
hinterlassen. Es ist nicht ausreichend, die Krankmeldung über das Buspersonal ausrich-
ten zu lassen. Wenn die Krankheit länger als drei Tage andauert, müssen Sie eine ärztli-
che Schulunfähigkeitsbescheinigung in der Schule vorlegen.
KURZZEITPFLEGE
Das Nardiniheim hat keine ausgewiesenen Heimplätze für eine Kurzzeitpflege oder Ver-
hinderungspflege. In Einzelfällen sind Kurzzeitbetreuungen möglich – allerdings nur
dann, wenn der reguläre Gruppenbetrieb eine zusätzliche Belegung in den Heimgruppen
erlaubt: d. h., vorwiegend an Heimfahrtwochenenden oder in den Schulferien. Eine An-
frage auf Kurzzeitpflege können Sie an die Heimleitung richten.
KÜCHE
Die Großküche der Bildungsstätte St. Wolfgang versorgt die Tagesstätte, die Kita, das
Nardiniheim und externe Kunden täglich mit einem schmackhaften Mittagessen. Unsere
Großküche nahm 2015/2016 erfolgreich an einem Coaching-Projekt des Staatsministeri-
ums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten teil, das eine gesunde und ausgewogene
Ernährung in Bildungseinrichtungen zum Ziel hat.
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LÄUSE
Läusebefall kommt in Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen immer wieder
mal vor. Dazu gibt es Vorschriften aus dem Infektionsschutzgesetz: Personen mit Läu-
sebefall dürfen die Gemeinschaftseinrichtung erst dann wieder besuchen, wenn die Läu-
se mit einem speziellen medizinischen Läusepräparat aus der Apotheke behandelt wor-
den sind.
Wenn Sie bei Ihrem Kind einen Läusebefall feststellen, dürfen Sie es nicht in die Bil-
dungsstätte St. Wolfgang schicken, wenn der Läusebefall noch nicht behandelt wurde.
Sie müssen die Einrichtung über den Läusebefall informieren, damit die Mitarbeiter/innen
bei anderen Kindern und Jugendlichen auf möglichen Befall achten können.
Sie müssen die sachgemäße Behandlung des Läusebefalls nachweisen: Auf dem Bei-
packzettel des Läusepräparats ist ein Abschnitt zur Bestätigung der Behandlung abge-
druckt. Diesen Abschnitt müssen Sie ausfüllen und Ihrem Kind mitgeben, wenn Sie es
wieder in die Einrichtung schicken.
Wenn die Mitarbeiter/innen der Bildungsstätte St. Wolfgang bei Ihrem Kind einen Läuse-
befall feststellen sollten, werden Sie umgehend telefonisch benachrichtigt und dazu auf-
gefordert, Ihr Kind aus der Einrichtung abzuholen.
Um einen Läusebefall endgültig zu beseitigen, ist nach neun Tagen eine Nachbehand-
lung mit dem Läusepräparat notwendig. Die Bildungsstätte St. Wolfgang empfiehlt Ihnen
dringend diese Nachbehandlung durchzuführen.
Ratschläge für die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung eines Läusebefalls finden
Sie auf dem Elternportal der Homepage (http://www.st-wolfgang-
straubing.de/elternportal/informationen-der-einrichtung/informationen-zu-bestimmten-
themen/).
MEDIKATION
Falls Ihrem Kind Medikamente (Notfallmedikamente, Dauermedikamente, Bedarfsmedi-
kamente) von Mitarbeitern unserer Einrichtung verabreicht werden sollen, so müssen
vorab entsprechende Formulare von Ihnen und dem behandelnden Arzt ausgefüllt und
an die Klassen- und Gruppenleitung weitergegeben werden. Vordrucke erhalten Sie von
der Klassen- und Gruppenleitung. Bitte teilen Sie uns jede Veränderung der Medikation
mit und erneuern Sie die entsprechenden Formulare.
NOTEN
Am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gibt es keine Leis-
tungsbeurteilung mit Hilfe von Noten. Ihr Kind und Sie bekommen im Rahmen des Zwi-
schen- und Jahreszeugnisses eine individuelle und ausführliche Leistungsbeschreibung
in Form eines Fließtextes.
ORDNUNG
Ordnung gehört zu unserem Alltag. Unsere neuen Schulregeln werden gerade erstellt
und Ihnen im Laufe des Schuljahres präsentiert.
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PARKEN
Aufgrund des täglichen Schülertransportes mit Hilfe von Kleinbussen ist das Parken im
Hof von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr und 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr (Freitag 14:30 Uhr bis 15:00
Uhr) nicht gestattet.
PAUSENVERKAUF
Die Berufsschulstufe der St. Wolfgang Schule bietet täglich einen Pausenverkauf an.
(Über das aktuelle Angebot und die aktuellen Preise können Sie sich demnächst auf
dem Elternportal der Homepage der Bildungsstätte St. Wolfgang informieren.)
QUAL
darf unsere Einrichtung nie werden! Bitte sprechen Sie bei beunruhigenden Anzeichen
hierfür mit der Klassenleitung, der Gruppenleitung, der Bereichsleitung oder der Einrich-
tungsleitung.
RAUMNOT
Aufgrund der derzeitigen Raumnot sind vier Klassen der Berufsschulstufe in hübschen
Schul-Containern auf unserem Sportplatz ausgelagert.
SCHULUNFÄLLE
Sollte sich Ihr Kind in der Schule verletzt haben und dies einen Arztbesuch nach sich
ziehen, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.
SCHÜLERCAFÉ
Die Schüler/innen aus der Berufsschulstufe der Sankt Wolfgang Schule bieten jeden
Donnerstag (außer in den Ferien) von 9.30 bis 12.30 Uhr Kaffee und Kuchen im Leseca-
fé der Stadtbibliothek im Salzstadel an. Das Lesecafé „Donauwelle“ ist ein Projekt der
Stadtbibliothek mit der Bildungsstätte Sankt Wolfgang und ist für die Schüler/innen ein
realer Lernort, an dem sie sich auf ein Leben nach der Schule vorbereiten können. Ne-
ben Kaffee, Cappuccino, Latte Macchiato, Tee und kalten Getränken gibt es Butterbre-
zen, pikante Angebote und selbst gemachte Kuchen.
THERAPIE DURCH DIE MEDIZINISCH-THERAPEUTISCHEN FACHDIENSTE
Wenn Ihr Sohn/Ihre Tochter in unserer Einrichtung Physiotherapie, Ergotherapie oder
Logopädie erhalten soll, ist eine spezielle ärztliche Verordnung notwendig. Sie erhalten
dafür von uns eine Musterverordnung, die Sie Ihrem Haus- oder Kinderarzt vorlegen
können. Sie haben auch die Möglichkeit, dass Ihr Sohn / Ihre Tochter bei uns in der Ein-
richtung bei einem der Ärzte vorgestellt wird, mit denen unsere Einrichtung zusammen-
arbeitet. Dieser Arzt stellt dann die Verordnung für die Therapie aus. Sie werden schrift-
lich darüber informiert, wann der Arzttermin bei uns in der Einrichtung stattfindet. Zu die-
sem Termin müssen Sie die Krankenversicherungskarte in die Einrichtung mitgeben.
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Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, rechnet die Katholische Jugendfürsorge die
Behandlung durch den medizinisch-therapeutischen Fachdienst direkt mit Ihrer Kranken-
kasse ab. Daher müssen Sie uns umgehend mitteilen, wenn Sie Ihre Krankenkasse
wechseln.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie quartalsweise die Rechnung für die
erfolgten Behandlungseinheiten von der Geschäftsstelle der Katholischen Jugendfürsor-
ge in Regensburg.
Hinweis für gesetzlich Krankenversicherte:
Ab der Volljährigkeit Ihres Sohnes / Ihrer Tochter fallen für die Behandlungseinheiten der
medizinisch-therapeutischen Fachdienste Zuzahlungen an. Die Rechnung für die Zuzah-
lungen erhalten Sie quartalsweise von der Geschäftsstelle der Katholischen Jugendfür-
sorge in Regensburg.
Wir empfehlen Ihnen, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu
stellen.
Wenn Ihr Sohn/Ihre Tochter Behandlungen aus verschiedenen therapeutischen Fach-
richtungen erhalten soll (also z. B. Ergotherapie und Logopädie) müssen alle Therapien
von den Fachdiensten der Bildungsstätte St. Wolfgang durchgeführt werden. Es ist nur in
genehmigten Einzelfällen möglich, bei uns im Haus Therapien in Anspruch zu nehmen
und zusätzlich noch zur Behandlung in eine therapeutische Praxis zu gehen.
UNTERRICHTSBEFREIUNG FÜR SCHÜLER UND SCHÜLERINNEN
Wenn Ihr Kind einen geplanten Klinik- oder Kuraufenthalt vor sich hat, ein geplanter Arzt-
termin in die Unterrichtszeit fällt oder ein wichtiger familiärer Anlass ansteht, müssen Sie
rechtzeitig vorab bei der Schulleitung einen schriftlichen Antrag auf Unterrichtsbefreiung
stellen. Sie können den Antrag Ihrem Sohn/Ihrer Tochter in die Schule mitgeben, ihn mit
der Post schicken, oder auch per E-Mail an folgende Adresse stellen: info@st-wolfgang-
straubing.de
Befreiungen für Urlaubszwecke sind rechtlich nicht gestattet.
VERSICHERUNG
Wenn Ihr Sohn / Ihre Tochter in der Einrichtung einen Schaden verursacht oder anderen
Schülern oder Kindern etwas kaputt macht, sind Sie für den Schadensersatz verantwort-
lich. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie eine ausreichende Privathaftpflichtversiche-
rung abgeschlossen haben.
Eine Ausnahme besteht bei den Bewohnern des Nardiniheims: Für sie ist vom Einrich-
tungsträger eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Auf dem Schulweg und während des Unterrichts ist Ihr Kind unfallversichert. Dies gilt
auch für alle verpflichtenden Schulveranstaltungen am Nachmittag oder Abend.
WANDERTAGE DER SCHULE
Die St. Wolfgang Schule führt zweimal im Jahr einen Wandertag durch (Schuljahresan-
fang und -ende).
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WAFFEN, FEUERZEUGE, ALKOHOL, ZIGARETTEN UND ANDERE DROGEN
Waffen, Feuerzeuge, Alkohol, Zigaretten und andere Drogen dürfen nicht in die Schule
mitgebracht werden. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt für alle Personen
ein absolutes Rauchverbot.
ZEUGNISSE UND ENTWICKLUNGSBERICHTE (SVE)
Ihr Kind bekommt am Freitag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar sein Zwi-
schenzeugnis und am letzten Unterrichtstag des Schuljahres sein Jahreszeugnis (seinen
Entwicklungsbericht in der SVE). Bitte geben Sie in beiden Fällen das unterschriebene
Zeugnis noch einmal in die Schule mit, damit kontrolliert werden kann, dass Sie das
Zeugnis erhalten haben.
ZUGANG ZUR EINRICHTUNG
Das polizeilich vorgeschriebene Sicherheitskonzept für unsere Einrichtung macht es
notwendig, dass sich während der Unterrichtszeit und der Betriebszeiten der Tagesstätte
und der Kita alle Besucher in der Verwaltung der Bildungsstätte anmelden.
Der Zugang zur Einrichtung ist deshalb nur über den Haupteingang des Schulgebäudes
möglich.
ZUSÄTZLICHE HILFEN
Die Tagesstättenleitung steht bei Bedarf hilfreich bei der Bewältigung von Formalitäten
zur Seite. So unterstützt sie Sie beim Ausfüllen der Sozialhilfeanträge, hilft bei der Bean-
tragung des Schwerbehindertenausweises oder der Pflegestufe.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN HÄTTE ICH GERNE ZU FOLGENDEN THEMEN
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