informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4...

20
in Tirol INFORMATIONSORGAN DER TIROLER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER STANDESPOLITIK WOHLFAHRTFONDS STEUERN 4 18 www.tiroler.zahnaerztekammer.at ZAHNARZT 16 11. JAHRGANG · AUSGABE 2 · 6. JULI 2016 MYSTERY SHOPPING Wohlfahrtsfonds Foto: fotolia.com © contrastwerkstatt

Transcript of informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4...

Page 1: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

ZahnarZt in tirol l 1

Thema

in Tirol

informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer ◆ StandeSpolitik

◆ WohlfahrtfondS

◆ Steuern

4

18

www.tiroler.zahnaerztekammer.at

ZahnarZt 16

11. Jahrgang · ausgabe 2 · 6. Juli 2016

mYsterY shoPPing

Wohlfahrtsfonds

Foto

: fot

olia

.com

© c

ontra

stw

erks

tatt

Page 2: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

Gesunde Finanzen.

www.hypotirol.com

Wir sind für Sie da. Immer dann, wenn es darum geht, Chancen für Ihren Erfolg zu nutzen. Dafür geben wir unser Bestes.

Lernen Sie uns kennen. Testen Sie unser Angebot. Schön, Ihr Partner zu sein.

Page 3: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

ZahnarZt in tirol l 3

editorial

Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Tiroler Landeszahnärztekammer, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck, vertreten durch den Präsidenten Dr. Wolfgang Kopp. Layout & Druck: Ablinger.Garber Medienturm Saline, 6060 Hall, Tel. 05223/513-0. Gesamtorganisation und Inseratenverwaltung: CW-Consult GmbH, Fischnalerstraße 4, 6020 Innsbruck. Namentlich gezeichnete Artikel stellen die Meinung der Autoren und nicht die Meinung der Tiroler Landeszahnärztekammer dar. Titelbild: fotolia.com © contrastwerkstatt

Kammeramt

Das Team des Kammeramts der Landes-zahnärztekammer für Tirol steht Ihnen zu folgenden Büroöffnungszeiten zur Verfügung:

Parteienverkehr:Mo-Fr von 8.30-12.30 Uhr nachm. nach telefonischer VereinbarungTelefonisch erreichen Sie uns auch von Mo-Do von 14.00-16.00 UhrTel: 050511- 6021 Frau Christine Hanin

6022 Mag. Heidi Blum 6020 Frau Magdalena Hanin

Fax: 050511-6026

E-Mails: [email protected]@tiroler.zahnaerztekammer.athanin@[email protected]

www.tiroler.zahnaerztekammer.at

E ingangs darf ich auf die gerade durchgeführten Zahnärztekam-merwahlen eingehen. Die Wahl-

beteiligung war mit ca einem Drittel sehr gering, was auf das Antreten nur einer Liste zurückzuführen ist. Freilich schließe ich aus der Tatsache, dass sich keine Opposition herausgebildet hat, welche einen anderen standespolitischen Kurs einschlagen würde, dass die in den letzten fünf Jahren verfolgte Politik im Großen und Ganzen auf Zustim-mung stößt. Dennoch hoffe ich, dass es eine gesetzliche Änderung geben wird und Wahlen nicht mehr durchgeführt werden müssen, wenn nur eine Liste kandidiert, der finanzielle Aufwand ist mit nichts zu rechtfertigen.

Ich darf mich bei jenen, die uns gewählt haben für das uns entgegengebrachte Ver-trauen bedanken – Der Landesausschuss setzt auf Kontinuität; unverändert bleibt DDr. Hougnon Vizepräsident und Dr. An der Lan Landesfinanzreferent, sie bilden mit meiner Wenigkeit den Landesvorstand.

Zusätzlich zu diesen Personen bildet sich der Landesausschuss aus Dr. Anton FINK (Referent für Kassenangelegenheiten), DDr. Roman MEHRA (Referent für Wahlzahnärzte), Dr. Elvis GUGG (Referent für Fortbildung und

Qualitätssicherung), Dr. Ursula GRÖMMER (Referentin für Frauen und Soziales).

Ich darf in meinem und im Namen der gewählten Delegierten des Landesaus-schusses versichern, dass wir auch in den nächsten fünf Jahren der nun begonnenen Funktionsperiode die wirtschaftlichen, sozi-alen und beruflichen Belange aller Kammer-mitglieder nach besten Kräften vertreten werden. Wir sowie die Mitarbeiterinnen des Kammeramtes stehen Ihnen bei sämtlichen, das Berufsleben berührende Fragen zur Verfügung und sind bemüht, Ihnen Unter-stützung in größtmöglichem Rahmen zu geben.

Die offiziell verlautbarten Wahlergebnisse finden Sie auf der Homepage der Österrei-chischen Zahnärztekammer, die konstituie-rende Sitzung mit der Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten sowie des Finanz-referenten der Österreichischen Zahnärzte-kammer findet am 8.7.2016 in Wien statt.

Ihr Wolfgang Kopp

inhalt

k

Seite 4: Splitter aus der StandespolitikSeite 5: Mystery ShoppingSeite 7: ZASS – theoretischer Fachkurs AZWSeite 8 + 9 : Tiroler Zahnprophylaxe AkademieSeite 11: Ein neues Dentomobil für Tirols KinderSeite 13: StellenausschreibungenSeite 14 + 15:StandesänderungenSeite 16 + 17:WohlfahrtsfondsSeite 18 + 19:Steuertipp

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Gesunde Finanzen.

www.hypotirol.com

Wir sind für Sie da. Immer dann, wenn es darum geht, Chancen für Ihren Erfolg zu nutzen. Dafür geben wir unser Bestes.

Lernen Sie uns kennen. Testen Sie unser Angebot. Schön, Ihr Partner zu sein.

Page 4: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

4 i ZahnarZt in tirol

aktuelles

Wir wurden von Kammermitgliedern darauf aufmerksam gemacht, dass ein Kosmetikstudio in Innsbruck Bleaching anbietet, der Sach-

verhalt wurde bereits an die ÖZÄK weiter-geleitet und um Überprüfung wettbewerbs-rechtlicher Maßnahmen ersucht. In einer EU-Verordnung, die Ende 2012 in Kraft getreten ist, wird genau das geregelt: Zahnaufhel-lungs-Präparate mit einem Gehalt von 0,1 bis sechs Prozent Wasserstoffperoxid (H2O2), das zum Bleichen verwendet wird, dürfen laut Kosmetikverordnung nur noch an Zahn-ärzte abgegeben werden, Bleachingmittel über 6% H2O2 dürfen von den Dentalfirmen nicht mehr an Zahnärzte abgegeben werden. Bleichmittel unter 0,1%, die im Handel frei erhältlich sind, sind als wirkungslos einzustu-fen und außerdem sollte der Patient ohnehin keine Eigenbehandlungen durchführen. Registrierkasse – Wurde die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht in der Zeit vom 1. Mai 2016 bis 30. Juni 2016 nicht erfüllt, sind keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten, wenn der Unternehmer/die Un-ternehmerin Gründe für die Nichterfüllung dieser Pflichten glaubhaft machen konnte

(wie beispielsweise: Anschaffung einer Re-gistrierkasse aufgrund Lieferschwierigkeiten durch einen Kassenhersteller nicht möglich; Installation der notwendigen Software war mangels notwendiger fachlicher Beratung durch IT-Servicefachmann nicht rechtzeitig möglich; usw). Ab sofort wird es allerdings ernst. Die verpflichtende Nutzung einer Re-gistrierkasse zum Zweck der Losungsermitt-lung besteht mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeit-raumes, in dem die Umsatzgrenzen erstmals überschritten wurden, wobei Zeiträume ab 1.1.2016 maßgeblich sind, d. h. Registrierkas-senpflicht besteht frühestens ab 1. Mai 2016 (siehe auch VfGH vom 9.3.2016, G 606/2015-14, G 644/2015-14 und G 649/2015-14). (www.bmf.gv.at) Wer über die im Fortbildungsdiplom der ÖZÄK bestätigte Fortbildung im Strahlen-schutz verfügt, möge bedenken, dass dies immer nur für fünf Jahre gilt, auch wenn das Fortbildungsdiplom selbst eine längere Laufzeit hat. In diesem Zusammenhang wur-de von mir angeregt, die Laufzeit des Fort-bildungsdiploms generell auf fünf Jahre zu beschränken. Was den Bereich der „sozialen Zahnheilkunde“ betrifft, sind die Tarife für Privatleistungen im Zahnambulatorium der Tiroler Gebietskran-

kenkasse bemerkenswert: Diese liegen näm-lich mit einzelnen Leistungen in einem hohen Preisbereich, als Beispiel die Geschiebekrone in Verblendmetallkeramik-Ausführung ohne Goldanteil € 861,00. Eine Funktionsschiene kostet zB € 506,00 (Tarifempfehlung AHR € 418,-). Was das Zahngold angeht, ersuche ich Sie grundsätzlich bei unserer Aktion Zahngold-sammlung für die Kinderkrebshilfe mitzuma-chen und jedenfalls Vorsicht walten zu las-sen – Gold im Rahmen dieser Aktion direkt zu spenden ist sinnvoll, da DeguDent zum Selbstkostenpreis verwertet. Es macht daher wenig Sinn, das Gold zuerst privat einem Erlös zuzuführen und das Geld dann zu spenden. Außerdem zahlen Firmen aus dem Ausland teilweise wesentlich schlechter, beim Verkaufs-test hat zB eine französische Firma mehr als ein Drittel weniger als DeguDent bezahlt. Was Flüchtlinge betrifft, muss eine ausrei-chende Aufklärung und Dokumentation gewährleistet werden, um sich nicht dem Vorwurf der Körperverletzung auszusetzen. Ob in größeren, öffentliche Institutionen ein Dolmetscher zur Verfügung stehen muss, sei dem Gesetzgeber überlassen.

DDr. Paul Hougnon

splitter aus der standespolitiKVP DDr. Paul Hougnon

Foto

: fot

olia

.com

© S

yda

Prod

uctio

ns

Page 5: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

ZahnarZt in tirol l 5

thema

Mystery shoppingFalsche Identitäten von Prüfern der Krankenversicherung

Seit Jahresbeginn sind die Sozialversicherungs-träger gesetzlich ermächtigt, Kassenordinati-onen zu kontrollieren – und zwar durch soge-nannte Mysteryshopper, welche mit falscher Identität auf der e-Card ausgestattet sind.

Nach § 32a. Abs 1 ASVG sind die Versiche-rungsträger verpflichtet, die rechtskonforme sowie die gesamt- und einzelvertragskonforme Vorgehensweise der Vertragspartner/innen zu überprüfen. Zu diesem Zweck sind die Versicherungsträger ermächtigt, eigens hiefür ausgestellte e-cards durch die Prüforgane des Versicherungsträgers einzusetzen. Kontrollen der Vertragspartner/innen mit Hilfe eigens hie-für ausgestellter e-cards sind nur bei begrün-detem Verdacht auf eine nicht rechtskonforme oder gesamt- oder einzelvertragskonforme Vorgangsweise des Vertragspartners/der Ver-tragspartnerin zulässig und darüber hinaus stichprobenweise auf Grund eines jährlich im Vorhinein zu erstellenden Stichprobenplans.

Nach den „richtlinien für die Durchführung, Dokumentation und Qualitätssicherung von Kontrollen im Vertragspartnerbereich gemäß §31 abs.5 Z 12 aSVG (rLVPK)“ sollen dabei kontrolliert werden:1. die vertragskonforme Leistungserbringung,2. ungerechtfertigte Krankmeldungen,3. Ausstellen von Zuweisungen, Verordnungen

von Sachmitteln und Dienstleistungen, Transportanweisungen, Anträgen auf Leis-tungen (auch anderer Versicherungszweige), Krankmeldungen oder Heilmittelverord-nungen durch die Ordinationshilfen bzw. das nichtärztliche Personal (mit oder ohne Duldung des Vertragspartners/der Vertragspartnerin),

4. Verordnung von Heilmitteln, wenn bekannt ist oder bei gehöriger Sorgfalt bekannt sein müsste, dass diese einer missbräuch-lichen Verwendung zugeführt werden,

5. Verrechnung nicht bzw. unvollständig bzw. unzulässig erbrachter Leistungen,

6. sonstige Vertragsverletzungen, z.B. der Be-handlungspflichten.

7. die Einhaltung von Vertragsbestimmungen, welche die persönliche Leistungspflicht von Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen bzw. die Vertretung bei der Erbringung von Leistungen betreffen,

8. die Entwicklung von bzw. auffällige Verän-derungen bei Wartezeiten für die Erlangung bestimmter Leistungen,

9. die vollständige Einhaltung vertraglicher Bestimmungen bzw. die Entwicklung von Leistungseinschränkungen, unabhängig ob diese zeitlicher (Ordinations, Ambulanz-zeiten) oder inhaltlicher (durchgeführte Leistungen, Auslagerungen an andere Stellen, Ablehnung von Behandlungen usw.) Art sind,

10. ob und inwieweit Einrichtungen (z.B. Un-tersuchungsgeräte), die zu wesentlichen Teilen aus Zahlungen eines Sozialversiche-rungsträgers und/oder anderen öffentli-chen Mitteln (z.B. in einer Krankenanstalt) finanziert wurden, zweckentsprechend genützt werden und auch tatsächlich in entsprechendem Umfang (zeitlich und mengenmäßig) für die Leistungser-bringung im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens zur Verfügung stehen oder mit ihnen Abläufe außerhalb des öffentlichen Gesundheitswesens unter-stützt werden (z.B.Quersubventionierung privatwirtschaftlicher Tätigkeit aus öffent-lichen Mitteln),

11. die Vergabe von Terminen und Ein-räumung von Vorteilen gegen Entgelt anlässlich von oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Sozialversiche-rungsleistungen,

12. allfällige Kombinationen von Tätigkeiten als Vertragspartner/in und Nichtvertrags-partner/in (Privatarzt/Privatärztin) durch dieselbe Person, auch als natürliche oder Gesellschafter/in einer juristischen Person (zwecks Ausschluss von Doppel-verrechnungen und Quersubventionen, Verrechnung von Leistungen, die in einer nicht genehmigten weiteren Ordination erbracht wurden),

13. die Ökonomiekontrolle: Dabei können die verrechneten Leistungen als auch die für die Versicherten veranlassten Kosten (un-abhängig davon, von wem diese Kosten zu tragen wären) einschließlich Folgekosten wie Überweisungen bzw. Zuweisungen zu weiteren Untersuchungen und Behand-lungen, Verordnungen von Sachmitteln und Dienstleistungen, Verwendung der jeweils günstigsten Heilmittel und Heilbehelfe (einschließlich des Anteils an Generika), Transportanweisungen usw., gegebenen-falls unter Einbeziehung der Parameter nach § 347 Abs. 5 ASVG geprüft werden.

Der Protest vor allem der Österreichischen Ärztekammer richtet sich gegen den Gene-ralverdacht, unter den Ärzte und Patienten gestellt werden und sieht in dieser gesetzlichen Maßnahme einen Frontalangriff gegen das Arzt-Patienten-Verhältnis sowie eine Vertrauen zerstörende Vorgangsweise.Insbesondere steht die gesetzliche Ermäch-tigung, „Mystery Shopper“ mit gefälschten Identitäten auszustatten in Kritik. Es empfiehlt sich, MitarbeiterInnen so zu schulen, dass konse-quent die ldentität von unbekannten Patienten mittels Überprüfung eines amtlichen Lichtbild-ausweises festgestellt wird. Kann sich ein Patient nicht ausweisen, so sollte – ausgenommen in Notfällen – die Behandlung, gemäß den gel-tenden Bestimmungen, prinzipiell abgelehnt werden. Patienten sollten im Zweifelsfall an die zuständige Krankenkasse verwiesen werden. Diese Identitätsüberprüfungen bedeuten na-turgemäß einen weiteren Bürokratiezuwachs, sind aber notwendig.

Mag. Heidi Blum

Foto

: fot

olia

.com

© S

yda

Prod

uctio

ns

Foto:

fotolia

.com ©

SG- desi

gn

Page 6: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

6 i ZahnarZt in tirol

Was gibt es Schöneres als ein sympathisches Lächeln eines Menschen, vor allem aber eines Kunden!

Als Nummer 1 in der Branche hat sich Henry Schein ab sofort dem Lächeln Österreichs verschrieben, um den Kunden aus Praxis und Labor zu noch mehr Erfolg zu verhelfen. Egal ob Material, Einrichtung oder Service: Mit höchster Kompetenz werden den Kunden greifbare Lösungen für ihre individuellen Bedürfnisse geboten.

Selbstverständlich ist Henry Schein auch im Bereich der neuen Technologien voll am Puls der Zeit und bietet umfassende und technologisch ausgereifte Lösungen für den perfekten digitalen Workflow zwischen Praxis und Labor an.

Henry Schein Dental.

Service-Hotline: 05 / 9992 - 1111

Einrichtungs-Hotline: 05 / 9992 - 3333

Material-Hotline: 05 / 9992 - 2222

Fax-Nr.: 05 / 9992 - 9999

Henry Schein Dental AustriaComputerstraße 6 • 1100 WienTel.: 05/9992-0 • Fax 05/[email protected] • www.henryschein-dental.at

WIR ARBEITEN AM LÄCHELN ÖSTERREICHS!

000000_A5_ZahnarztinTirol.indd 1 25.05.16 15:23

anzeige

Page 7: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

ZahnarZt in tirol l 7

Zass – theoretischer FachKurs aZW

kommentar

Vor kurzem erging ein Rundschreiben, mit wel-chem darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Anmeldezahlen für den Theoriekurs beim Ausbildungszentrum West (mit Beteiligung der Klinik und der Landeszahnärztekammer) deutlich unter den Erwartungen liegen. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass der Kurs im Herbst nicht startet.

Dies hat auch damit zu tun, dass die Tirol Kli-niken sich offensichtlich entschieden haben, selbst keine zahnärztlichen Assistentinnen für ihren Eigenbedarf mehr auszubilden. Hinsichtlich des StudentInnenunterrichtes sollen sich die Studierenden in Zukunft gegenseitig assistieren, ob dies der Qualität förderlich ist, sei dahingestellt – an der Uni-versität Wien wurde dieses Modell wieder eingestellt.

Das geringe Interesse ist uns nicht erklärbar – an den Kurskosten kann es nicht liegen, denn diese bewegen sich im Bundesländervergleich im Durchschnitt. Die höheren Kosten im Ver-gleich zu der Vergangenheit sind damit zu erklären, dass sich die Stundenanzahl doch sehr erhöht hat und gesetzlich 600 Theorie-einheiten vorgeschrieben sind, was beinahe einer Vervierfachung entspricht. Der Kursbei-trag ist auf zwei Jahresrechnungen aufgeteilt und abschreibbar, falls jemand während des ersten Jahres abbricht, sind nur mehr die halben Kurskosten zu entrichten. Angesichts der kollektivvertraglichen Mindestgehälter für die ZASS und der Möglichkeit, eben nicht als bestandgeschütztes Lehrverhältnis, sondern im Anstellungsverhältnis (mit regulärer Kündi-gungsmöglichkeit) auszubilden, müsste dieser Aufwand in die Personalentwicklung tragbar

sein. Außerdem sind die Kurse in den anderen Bundesländern gut besucht.

Interessenten für eine Ausbildung, die aber keine potenzielle Auszubildende haben, mögen sich an Frau Happ (Tel.: + 43 (0)512 5322 75234 Fax: + 43 (0)512 5322 67 75234) beim AZW wenden, die die Möglichkeit hat, Auszubildende zu vermitteln.

Die Verantwortung liegt in unseren eigenen Händen, ausreichend zahnärztliches Hilfsper-sonal auszubilden. Angesichts der Klagen in der Kollegenschaft, es gäbe zuwenige zahn-ärztliche AssistentInnen und der nunmehrigen Entwicklung ist in der Zukunft erst recht ein Mangel an geeignetem, gut ausgebildeten Personal zu befürchten.DDr. Paul Hougnon

Die Herausforderung besteht darin, mehr als nur eine Versicherung anzubieten – eine Gesamtlösung

Versichern beruhigt

Dörrstraße 85 A-6020 Innsbruck Tel. 0512-263926 [email protected] www.hofer-partner.at

Page 8: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

8 i ZahnarZt in tirol

tiroler Zahnprophylaxe aKadeMie

Dies wurde deshalb als notwendig er-kannt, um den gesetzlichen Vorgaben in der Aus- und Fortbildung der Zahnarztas-sistentinnen und der Prophylaxeassiten-tinnen entsprechen zu können.

Tirol in der VorreiterrolleDer Verein Zahngesundheit Tirol hat seit 2001 in 16 Weiterbildungskursen 510 Prophy-laxeassistentinnen ausgebildet. Das in Tirol entwickelte Konzept zur Pass-Weiterbildung diente mittlerweile dem Gesetzgeber als Grundlage für die Weiterbildungsordnung zur Prophylaxeassistenz. So kommt Tirol in der österreichweiten Etablierung der pro-fessionellen Mundhygiene unbestritten die Vorreiterrolle zu.

Das Programm der Tiroler Zahnprophy-laxe AkademieIhre Hauptaufgabe sieht die Akademie in der Sicherstellung einer qualitätsvollen zahnme-dizinischen Wissensvermittlung, vor allem für die zahnärztlichen Mitarbeiterinnen.Wurden vom Verein Zahngesundheit Tirol bisher die Weiterbildungskurse zur Prophy-laxeassistenz und seit zwei Jahren der jährlich stattfindende Innsbrucker Pass-Frühling, ein Fortbildungstag für Prophylaxeassistentin-nen, angeboten, so soll das Aus- und Fort-bildungsangebot nun wesentlich ausgebaut werden.– Im September 2016 startet der 17. Weiterbil-

dungskurs zur Prophylaxeassistentin.

– Der bisher als Eintagesveranstaltung durch geführte „Innsbrucker Pass-Frühling“ wird künftig um einen „Praxisnachmittag“ erweitert.

– Ab 2017 wird ein Jour Fixe als kontinuierliche Fortbildungsmöglichkeit für ZASS und PASS eingerichtet. Im Vordergrund dieser Fortbil-dungsmaßnahme steht die praxisbezogene Fortbildung mit besonderem Augenmerk auf praktische Übungen.

– In Planung ist der Ausbildungslehrgang zur Zahnarztassistentin, der auch - in Ergänzung der gesetzlichen Erfordernisse - eine Vielzahl praktischer Übungen beinhalten und so auf die zahnärztlichen Bedürfnisse ausgerichtet sein soll.

– Ebenfalls in Planung sind Praxisseminare und Updates für ZahnärztInnen.

Die Räume der Tiroler Zahn-prophylaxe AkademieUntergebracht ist die Tiroler Zahnprophylaxe Akademie in der Fischnalerstraße 4 in Innsbruck. Auf 170 m² stehen ein Seminar- und Vortrags-

raum für 30 – 40 Personen, ein mit 3 Behand-lungsstühlen ausgestatteter Praxisraum für den praktischen Unterricht sowie ein weiterer Raum für die Übungen an Phantomköpfen und sonstige Praktika zur Verfügung. Diese räumlichen Gegebenheiten und deren moderne technische Ausstattung werden neben exzellenten Vortragenden und De-monstratorinnen wesentlich zur Qualität des theoretischen und praktischen Unterrichts beitragen.

Konsequente Fortsetzung des eingeschlagenen WegesDie organisatorische und räumliche Etablie-rung dieser Fortbildungseinrichtung ist die konsequente Fortsetzung des eingeschlage-nen Weges.

Basierend auf den vorwiegend an der Univ. Zahnklinik Innsbruck unter Univ.-Prof. Dr. Siegfried Kulmer erarbeiteten wissenschaft-lichen Grundlagen der zahnmedizinischen Prävention wurde von DDr. Elmar Favero mit

Vom Verein Zahngesundheit Tirol wurden im Mai dieses Jahres die „Tiroler Zahnprophylaxe Akademie“ gegründet und Seminarräume in der Fischnalerstraße 4 in Innsbruck bezogen.

aktuelles

Page 9: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

ZahnarZt in tirol l 9

aktuelles

Unterstützung des Arbeitskreises für Vorsor-gemedizin (Vorsitzender Dr. Helmut Fischer) ab 1985 ein Vorsorgeprogramm für Tiroler Kindergärten und Schulen eingerichtet. Dafür wurde auch ein Ausbildungslehrgang für die Zahngesundheitserzieherinnen erarbeitet und konsequent umgesetzt.

Aus diesem Programm entwickelte sich die Idee, Prophylaxeassistentinnen für die pro-fessionelle Mundhygiene in Zahnarztpraxen auszubilden.

Das Ausbildungskonzept wurde vom Verein Zahngesundheit Tirol im Zusammenwirken mit der Univ. Zahnklinik Innsbruck und der damaligen Fachgruppe für ZMK in der Ärz-tekammer für Tirol (Fachgruppenobmann Dr. Wolfgang Kopp) entwickelt.

Seit 2001 wurden in Tirol, wie schon eingangs ausgeführt, 510 Prophylaxeassistentinnen ausgebildet.

Die im Jahre 2013 gesetzlich normierte Aus- und Fortbildungsverpflichtung für zahnärzt-liche Assistentinnen (ZASS) und Prophylaxe-assistentinnen (PASS) erfordert allerdings ein verstärktes Aus- und Fortbildungsangebot für diese Berufsgruppen.

So war es nur konsequent, dass vom Verein Zahngesundheit Tirol mit der Gründung der Tiroler Zahnprophylaxe Akademie die räumli-chen und organisatorischen Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und die Bedürfnis-se der zahnärztlichen Praxen berücksichtigen-de Aus- und Fortbildung der zahnärztlichen Assistenzberufe geschaffen wurde.

KontaktNähere Infos zur Tiroler Zahnprophylaxe Akademie und über ihr Kursangebot finden sie unter www.pass-akademie.at.Für Anregungen und Vorschläge, vor allem das Aus- und Fortbildungsangebot betreffend, sind wir sehr dankbar. Kontaktieren Sie uns einfach unter [email protected].

der Vorstand der tiroler Zahnprophylaxe akademie

MR Dr. Wolfgang Kopp (Präsident)Dr. Anton Mayr (Vizepräsident)DDr. Elmar Favero (Fachliches Kursmanagement)Thomas Czermin (Finanzwesen)

AnschriftTiroler Zahnprophylaxe AkademieFischnalerstraße 46020 [email protected]

Page 10: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

ÄRZTESERVICEMERKUR VERSICHERUNG

Erleben Sie Betreuung aus erster Hand!

WIR VERSICHERN DAS WUNDER MENSCH.

• Die Merkur ist DER Ärzteversicherungsspezialist: Wir kennen die Anforderungen, den gesetzlichen Rahmen, die Risiken und Probleme und betreuen proaktiv, damit Sie sich beruflich und privat ganz auf das Wesentliche konzentrieren können.

• Top Konditionen

• „Rundum Paket“ beruflich und privat

• Kompromissloser 1:1 Service: Rasche Kontaktaufnahme, schnelle Angebote, unverbindlicher Polizzencheck, kurze Entscheidungswege

• Flexible Termine vor Ort

Wir sparen Ihnen Zeit, Nerven, unnötige Kosten und Laufwege. Unser Know-How ist Ihr Vorteil.

Was können wir Ihnen bieten?

Ärzteservice der Merkur-Gesundheitsversicherung

Für Ihre individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an:

MERKUR ÄRZTESERVICE

Peter Henninger

Landesdirektion TirolTelefon: 0512/59840 3726E-Mail: [email protected]

Mag. Thomas Henninger

Landesdirektion TirolMobil: 0664/96 78 032E-Mail: [email protected]

Ärzteservice der Merkur VorsicherungWas können wir Ihnen bieten.

Die Merkur ist DER Ärzteversicherungsspezialist: Wir kennen die Anforderungen, den gesetzlichen Rahmen, die Risiken und Probleme

und betreuen proaktiv, damit Sie sich beruflich und privat ganz auf das Wesentliche konzentrieren können.

Top Konditionen

„Rundum Paket“ beruflich und privat

Kompromissloser 1:1 Service: Rasche Kontaktaufnahme, schnelle Angebote, unverbindlicher Polizzencheck, kurze Entscheidungswege

Flexible Termine vor Ort

Wir sparen Ihnen Zeit, Nerven, unnötige Kosten und Laufwege. Unser Know-How ist Ihr Vorteil.

Lebensfreude absichern, bevor’s wehtut:

#vorsichernDie Merkur ist die erste Vorsicherung Österreichs. Denn von der Merkur Vorsicherung bekommen Sie schon vorher etwas, damit Ihnen nachher nichts passiert. Vertrauen Sie auf nachhaltige Vorsorge mit Sport, Wellness, Youngster-Camps, Hightech Früh erkennung und vielen anderen innovativen Merkur Services. Mit aktivem Lifestyle vorsorgen, bevor’s wehtut. Das nennen wir #vorsichern.

www.merkur.at

ARTS

CRAFTS

210x297_Schirm_RZ01.indd 1 10.05.16 15:18

Page 11: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

ZahnarZt in tirol l 11

Thema

ein neues dentoMobil Für tirols KinderEine 25-jährige Erfolgsgeschichte rollt weiter

1990 wurde die erste fahrende Tiroler Zahn-arztpraxis – das so genannte Dentomobil – vom avomed - Arbeitskreis für Vorsorge-medizin und Gesundheitsförderung in Tirol in Betrieb genommen. Nach 25 Dienstjahren und 480.000 gefahrenen Kilometern, das entspricht zwölf Weltumrundungen, hat nun das Fahrzeug endgültig ausgedient. Von 1990 bis Anfang 2016 erhoben ZahnärztInnen bei über 430.000 Tiroler Kindern in dieser mobilen Praxis den Zahngesundheitszustand: mit dem Ziel, Zahnschäden frühzeitig zu erkennen, die Eltern rechtzeitig darüber zu informieren und die Kinder zum regelmäßigen Besuch bei Ihrem niedergelassenen Zahnarzt/Ihrer Zahnärztin zu motivieren. Land Tirol und die Tiroler Sozialversicherungsträger haben nun eine neue mobile Zahnarztpraxis möglich gemacht. Somit kommt das speziell geschulte Team der Zahngesundheit mit dem Dento-mobil und dem Maskottchen Bürstl weiterhin zu den Tiroler Schulkindern. Beim Besuch der Volksschule Reichenau in Innsbruck wurde das neue Fahrzeug offiziell in Betrieb genommen.

30 Jahre Zahngesundheitsvorsor-ge an Kindergärten und SchulenDie Zahngesundheitsvorsorge muss bereits in der frühen Kindheit beginnen. Dies gewähr-leistet der avomed seit 1985 erfolgreich mit einem eigenen Programm: Im Auftrag des Landes Tirol, der Sozialversicherungsträger, der Städte und Gemeinden betreuen derzeit 51 Zahngesundheitserzieherinnen landes-weit 109 Mutter-Eltern-Beratungsstellen, 378

Kindergärten und 333 Volksschulen sowie 20 Sonderschulen und drei Behinderteneinrich-tungen mit derzeit insgesamt über 43.000 Kindern. Das Thema Zahngesundheit wird dabei mit verschiedenen, altersabhängig an-gepassten Inhalten gelehrt und geübt. Dieser spielerische, trotzdem pädagogisch-didaktisch fundierte, Umgang mit den Kindern hat sich nun schon seit 30 Jahren bewährt. Das Tiroler Dentomobil, in dem Kinder auf Zahnschäden nur untersucht, aber nicht behandelt werden, unterstützt dieses Programm seit 25 Jahren.Der avomed-Vorsitzende Ludwig Gruber sowie Projektleiterin Maria Halder-Kessler freuen sich: „Das Dentomobil ist das sicht-bare Zeichen der bestens funktionierenden Zahngesundheitsvorsorge in Tirol. Nach 25 Dienstjahren und einer knappen halben Mil-lion Untersuchungen hat sich das alte Dento-mobil seinen Ruhestand redlich verdient. Wir freuen uns darauf, mit dem neuen Fahrzeug

wieder eine ganze Generation Tiroler Kinder betreuen zu dürfen.“Auch Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg gratulierte zum neuen Dentomobil: „Stolze 75 Prozent der 6- und 12-Jährigen gelten in Tirol gemäß dem Standard der WHO als kariesfrei. Österreichweit haben unsere Kinder somit die gesündesten Zähne. Das kommt nicht von ungefähr: Das ‚avomed‘-Zahnprophylaxepro-gramm betreut gezielt vom ersten Milchzahn bis zum zehnten Lebensjahr mit einer über die Schulzeit hinaus anhaltenden, sehr nachhaltigen Wirkung. Das Dentomobil, das direkt zu den Kin-dern in die Volksschulen kommt, wird weiterhin durch Tirol fahren.“TGKK-Obmann Werner Salzburger ergänzt: „Ge-sunde Zähne sind wichtig für die Entwicklung der Kinder und stellen bis ins hohe Alter ein Stück Lebensqualität dar. Das Tiroler Dentomobil stärkt die Eigenverantwortung und das Bewusst-sein der jungen Menschen für die eigene Mund-gesundheit. Für die Tiroler Gebietskrankenkasse ist das Dentomobil ein unverzichtbarer Beitrag zur Erhöhung der Gesundheitskompetenz schon beim Kind.“

Weitere Informationen:avomedAnichstraße 6, 6020 InnsbruckTel.: 0512/58 60 63 [email protected] www.avomed.at

Das neue Dentomobil steht seit 2016 im Einsatz.

Die ursprüngliche Variante des Dentomobils 1990Das umgebaute Fahrzeug ab 2007: Die Ordinati-on wurde auf ein neues Fahrgestell gesetzt

Foto

: Die

Fot

ogra

fen

Page 12: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler
Page 13: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

ZahnarZt in tirol l 13

stellenausschreibungen

ausschreibung Von Freien Kassen-ZahnarZtstellen Für ZahnÄrZteGemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages werden im Einvernehmen mit der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) und der Versicherungs-anstalt öffentlich Bediensteter (BVA) nachstehende Vertragszahnarztstellen ausgeschrieben:

FaCHÄrZte FÜr ZaHN-, mUND- UND KIeFerHeILKUNDe BZW. ZaHNÄrZte

1 Stelle für Innsbruck zum 1.10.2016 (tGKK+BVa) 1 Stelle für Seefeld zum 1.10.2016 (tGKK) 1 Stelle für Landeck zum 1.7.2016 (tGKK+BVa)

Die Berufung als Vertragszahnarzt erfolgt nach Abschluss eines Einzelvertrages. Die Honorierung des in Vertrag genommenen Zahnarztes erfolgt nach der Honorarordnung zum Gesamtvertrag. Bewerber haben ihre Gesuche, belegt mit nachstehend angeführten Unterlagen, bis spätestens 27. Juli 2016 an die Landeszahnärztekammer für Tirol zu senden.

Zwingende Bewerbungsunterlagen:a) Schriftliches Ansuchen;b) Geburtsurkunde;c) ausführlicher Lebenslauf;d) Nachweis der Staatsbürgerschaft des EWRe) Nachweis des Abschlusses des Zahnmedizinstudiums bzw. Medizinstudiums (zB Promotionsurkun-de);f ) Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Österreich (zB Diplom für Facharzt für Zahn-, Mund- und

Kieferheilkunde, Diplom für Dr. med.dent., Approbationsurkunde zum Zahnarzt samt zahnärztlichem Prüfungszeugnis);g) schriftliche Erklärung, dass ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Kassenpraxis keine andere haupt-berufliche Tätigkeit (siehe Abschnitt IV Zif 6

lit f ) ausgeübt wird.

Fakultative Bewerbungsunterlagen (falls für die Punkteberechnung erforderlich):a) Geburtsurkunde(n) des(r) Kindes(r) und Nachweis der Sorgepflicht (zB Familienbeihilfenbescheinigung, gerichtlicher Unterhaltsbeschluss);b) Bestätigung von Zeiten als angestellter Zahnarzt nach Erlangung der Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung (Eintragung in die Zahnärzteliste);c) Bestätigung der zuständigen Interessensvertretung über Zeiten der Niederlassung;f ) Bestätigung der Praxisvertretungen eines Vertragszahnarztes g) Diplome oder Zertifikate, verliehen oder anerkannt von der ÖÄK oder der ÖZÄK;h) Nachweis des abgeleisteten Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes, Mutterschutzzeiten;i) Nachweis des behindertengerechten Zuganges zur Zahnarztpraxis gemäß ÖNORM B 1600 und B 1601;j) schriftliche Zusage, sich ernsthaft zu bemühen, einen behindertengerechten Praxiszugang innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeginn nach

den Bestimmungen der ÖNORM B 1600 und B 1601 zu schaffen.

Sämtliche Bewerbungen müssen schriftlich bei der Landeszahnärztekammer für tirol eingereicht werden, da nur schriftliche Un-terlagen bei der Beschlussfassung durch den Landesausschuss berücksichtigt werden können. Urkunden sind im Original bzw. be-glaubigte Kopien zu belegen. Werden angaben nicht oder nicht ausreichend vor ablauf der Bewerbungsfrist durch entsprechende Dokumente belegt, finden diese bei der Punkteberechnung keine Berücksichtigung. Bei Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung beizuschließen.

Zur administrativen Erleichterung wird von der Landeszahnärztekammer für Tirol ein Bewerbungsformular aufgelegt, das inhaltlich den neuen Reihungsrichtlinien entspricht. Die Verwendung dieses Formulars bei ei-ner Bewerbung ist nicht zwingend, wird jedoch aus Gründen der Vermei-dung von Formalfehlern empfohlen. (Bewerbungsformular als „PDF-Datei“ unter www.zahnaerztekammer.at)

Page 14: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

14 i ZahnarZt in tirol

standesmeldungen2

standesVerÄnderungenstichtag 22.6.2016

NG Ang. davonNG+AG

WSZA Zugänge seit

16.3.2016

Abgänge seit

16.3.2016

Bezirk Imst 24 4

Bezirk Ibk-Stadt 118 37 4 18 1 NG, 1 aNG, 2 WSZÄ 4 NG, 3 aNG

Innsbruck Land 68 7 1 NG, 2 WSZÄ

Kitzbühel 36 0 1 NG 2 NG

Kufstein 58 1 3 1 NG, 1 WSZa

Landeck 16 3 1 WSZa

Lienz 22 1 1 WSZa

reutte 13 1 0

Schwaz 32 5 1 NG

Insgesamt 387 39 4 41

STAnDeSänDeRungen SeIT 16.3.2016 Im DeTAIl:

Legende: NG (niedergelassen), ANG (angestellt), WSZA (Wohnsitzzahnarzt)

standesmeldungen

» Bezirk Ibk.-Stadt ZA Walter Wille Kollmar; Neuzugang; Eröff-

nung einer Wahlzahnarztordination in 6020 Innsbruck, Seilergasse 4-6 mit 1.5.2016; Dr. Adelheid Beimbach; Verlegung der Or-

dination in 6020 Innsbruck, Salurner Straße 18 mit 1.4.2016 => siehe hiezu auch Bezirk Ibk.-Land Dr. Rudolf Iglseder; Niederlegung der

Wahlzahnarztordination in 6020 Innsbruck, Pechestraße 12 mit 31.3.2016; Beendigung der Anstellung im Zahnambulatorium der VAEB in 6020 Innsbruck, Südtiroler Platz 3 mit 31.5.2016; ab 1.6.2016 Eintragung in die Zahnärzteliste als außerordentliches Kam-mermitglied; Dr. lothar Tirala; Niederlegung der Wahl-

zahnarztordination in 6020 Innsbruck, Mül-lerstraße 13a mit 30.4.2016; ab 1.5.2016 Eintragung in die Zahnärzteliste als außer-ordentliches Kammermitglied; DDr. Sebastian Salomon; Niederlegung der

Wahlzahnarztordination in 6020 Innsbruck, Gänsbacherstraße 12 mit 1.5.2016; Ende der Ordinations- und Apparategemeinschaft mit Dr. Theobald Saxer mit 1.5.2016; Führung in der Zahnärzteliste weiterhin als angestellter Zahnarzt; Zä Sahar-Sara niederreiter; angestellte

Zahnärztin an der Univ.-Klinik für ZMK in 6020 Innsbruck, Anichstraße 35; Berufsun-terbrechung gemäß § 44 ZÄG mit 20.5.2016;

DDr. Helfried Fischer; Beendigung der An-stellung an der Univ.-Klinik für ZMK in 6020 Innsbruck, Anichstraße 35 mit 30.4.2016; sie-he auch Bezirk Landeck; Zä lic. mihaela-Ana Toma; Zugang aus dem

Bundesland Burgenland; Eintragung in die Zahnärzteliste als angestellte Zahnärztin mit Dienstort in 6020 Innsbruck, Südtiroler Platz 3, Zahnambulatorium der VAEB mit 6.6.2016; DDr. Johannes laimer; Neuzugang; Eintra-

gung in die Zahnärzteliste als Wohnsitzzahn-arzt mit 20.4.2016; Dr. med.dent. marisa gassner; Neuzugang;

Eintragung in die Zahnärzteliste als Wohnsitz-zahnärztin mit 18.42016;

» Bezirk Ibk-land Dr. Adelheid Beimbach; Verlegung der

Wahlzahnarztordination von 6020 Innsbruck, Salurner Straße 18 nach 6094 Axams, Wollbell 14 mit 1.4.2016; Dr. med.dent. Peter Varadi; Niederlegung

der Wahlzahnarztordination in Oberndorf=> siehe Bezirk Kitzbühel; ab 1.6.2016 Eintragung in die Zahnärzteliste als Wohnsitzzahnarzt; Dr. med. linus Christian Hupp m.S.c.; Neu-

zugang; Eintragung in die Zahnärzteliste als Wohnsitzzahnarzt mit 13.6.2016;

» Bezirk Kitzbühel DDr. Karl geisler; Niederlegung der Wahl-

zahnarztordination in 6345 Kössen, Dorf

11 mit 8.4.2016; Ende der Ordinations- und Apparategemeinschaft mit Dr. Hansjoachim Roth mit 8.4.2016; siehe auch Bezirk Kufstein; Dr.med.dent. Peter Varadi; Niederlegung

der Wahlzahnarztordination in 6372 Obern-dorf, Pass-Thurn-Straße 3a mit 31.5.2016; Ende der Ordinations- und Apparategemein-schaft mit Dr. Marc Laggner mit 31.5.2016; siehe auch Bezirk Ibk.-Land; ZA Thomas Polykarp Schilasky; Wiederan-

meldung; Eröffnung einer Wahlzahnarztor-dination in 6364 Brixen im Thale, Dorfstraße 92 mit 29.3.2016;

» Bezirk Kufstein Dr. med.dent. Peter Kratzmann; Zugang aus

dem Bundesland Vorarlberg; Eröffnung einer Wahlzahnarztordination in 6233 Kramsach, Amerling 130 mit 5.4.2016; Ordinations- und Apparategemeinschaft mit ZA Detlef Bart-mann ab 5.4.2016;

» Bezirk landeck DDr. Helfried Fischer; Eintragung in die

Zahnärzteliste als Wohnsitzzahnarzt mit 1.5.2016;

» Bezirk Schwaz Dentist Hugo Steiner; Niederlegung der Or-

dination in 6130 Schwaz, Tennenberggasse 8 mit 31.5.2016; ab 1.6.2016 Führung in der Zahnärzteliste als außerordentliches Mitglied;

Page 15: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

ZahnarZt in tirol l 15

standesmeldungen

» Bezirk lienz Dr.-medic stom. Franz lenhardt; Beendi-

gung der Tätigkeit als Wohnsitzzahnarzt mit 2.5.2016; ab 3.5.2016 Berufsunterbrechung gemäß § 44 ZÄG;

» eröffnung von Zweitordinationen: Dr. med.dent. Katrin Vizi: in 5710 Kaprun,

Landesstraße 30a mit 6.5.2016;

» niederlegung Zweitordination: Dr. med.dent. Hansjoachim Roth in 6364

Brixen i.Th., Dorfstraße 68 mit 5.4.2016; Ende der Ordinations- und Apparategemeinschaft mit ZA Wassilios Sgouropoulos mit 5.4.2016;

» Verleihung von akademischen graden bzw. Berufstiteln: Prim. DDr. Robert Schuster mSc; Verleihung

des akademischen Grades „Master of Science Parodontologie und Implantattherapie“ mit 27.9.2014, Dresden International University; DDr. Sebastian Salomon; Verleihung des

akademischen Grades „Dr.med.univ.“ am 6.4.2016, Innsbruck; OmR Dr. Bernhard Rhomberg; Verleihung

des Berufstitels „Obermedizinalrat“ mit Ent-schließung des Bundespräsidenten vom 23.2.2016 mR Dr. markus Steppan; Verleihung des Be-

rufstitels „Medizinalrat“ mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 17.2.2016; mR Dr. ursula grömmer; Verleihung des Be-

rufstitels „Medizinalrätin“ mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 17.2.2016; mR Dr. elvis gugg; Verleihung des Berufs-

titels „Medizinalrat“ mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 17.2.2016; mR Dr. gerhard Baldauf; Verleihung des Be-

rufstitels „Medizinalrat“ mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 17.2.2016; mR univ.-Prof. DDr. Burghard norer; Ver-

leihung des Berufstitels „Medizinalrat“ mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 12.2.2016;

» namensänderungen: Dr. med.dent. Julia Daniela Walter =>

Schaffenrath-Walter

Die Tiroler gebietskrankenkasse und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter sowie die landeszahnärztekammer für Tirol informieren aufgrund § 5a der Reihungskri-terien-Verordnung BgBl II nr. 487/2002 idgF über die einvernehmliche Vergabe folgender Vertragszahnarztstellen: ZA Walter Wille-Kollmar (TGKK+BVA) für

Innsbruck zum 1.7.2016 (WB nach Dr. Otmar Nassberger) DDr. markus Schönitzer (TGKK+BVA) für

Lans zum 1.7.2016 (WB nach Dr. Karlheinz Klingenschmid)

ZA Thomas Polykarp Schilasky (TGKK+BVA) für Brixen im Thale zum 1.7.2016 (WB nach Dr. Rainer Hein)

Die Tiroler gebietskrankenkasse als feder-führender Tiroler Krankenversicherungs-träger und die landeszahnärztekammer für Tirol informieren aufgrund § 5a der Reihungskriterien-Verordnung BgBl II nr. 487/2002 idgF über die einvernehmliche Vergabe folgender KFO-Kassenplanstel-len: Versorgungsregion Tirol-nordost:

1 Stelle für Kufstein zum 1.7.2016 Dr. med.dent. Pascal Neubauer Versorgungsregion Tirol-West:

1 Stelle für den Bezirk Imst zum 1.7.2016 Dr. Hubert Hechenberger

Das kleinste wandmontierbare Digital-Panoramaröntgengerät der Welt.

Kompakt, leicht, raffiniert. Hyperion X5 ist an jeder Wand installierbar, die sich für die Aufnahme eines intraoralen Röntgengeräts eignet. Innovative Technologie, benutzerfreundliche Schnittstelle, ergonomische Aufhängung. Das Beste, immer an Ihrer Seite

Hyperion X5: airgonomics

www.my-ray.com

COMPACT&LIGHT WALL-MOUNTED MAXI-FLEX

����

�����������������������������

MR_X5plurident.indd 1 13/04/15 16:02

Pluradent Austria GmbHKompetenzzentrum Wien • Goldschlagstraße 172 • Stiege 1 • A-1140 Wien • Tel. 01/5 44 15 94 • Fax 01/54 41 59 42 29

Niederlassung Klagenfurt • Schleppe Platz 5 • A-9020 Klagenfurt • Tel. 04 63/5 42 04 • Fax 04 63/5 40 34Servicepoint-Salzburg • Pebering-Straß 21/7 • A-5301 Eugendorf • Tel. 0 62 25/2 00 10-0 • Fax 0 62 25/2 00 10-33

www.pluradent-austria.at

myrayexklusiv beiPluradent

dental journal austria 0315 bak.indd 116 30.06.2015 09:07:26

Dr. S. Huber/Braunau sucht eine/n Zahnarzt/ärztin zur baldigen Übernahme ihrer Praxis. Die Praxis (4 Jahre alt, sehr modern und freundlich eingerichtet, 3 Behandlungsräume, großer Patien-tenstock) ist aus familiären Gründen (3 Kleinkinder) abzugeben. 4. Behandlungsraum möglich, jedoch noch nicht eingerichtet. Die Praxis ist auch für KFO sehr gut geeignet. Derzeit alle Kassen und Privat.Kontaktaufnahme unter Tel.: +43/664/8200150 oder über e-mail: [email protected]

Wunderschöne Arztpraxis in Jenbach zu ver-mieten. Tel. 0650/5615899

KleinanZeigen

Page 16: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

16 i ZahnarZt in tirol

Wohlfahrtsfonds

Angestellten Ärztinnen und Ärzten wird bis zum vollendeten 35. Lebensjahr laut Beitragsordnung ein stark reduzierter Beitrag zur Alters- und Invaliditätsversorgung (= Grundrente) vorge-schrieben, um den finanziellen Möglichkeiten während der Ausbildungszeit weitestgehend entgegenzukommen. Der Versicherungsschutz besteht bereits ab der ersten geleisteten Zah-lung, somit ohne Wartezeit wie in bestimmten Bereichen in der staatlichen Sozialversicherung. Mit diesem Beitrag von € 94,30 p.m. werden 0,69% Anwartschaft zur Grundrente pro Jahr erworben.

Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr wird ent-sprechend der Beitragsordnung der Höchst-beitrag zur Grundrente von € 410,50 p.m. vorgeschrieben. Diesem deutlich höheren Beitrag steht eine analog höhere Anwartschaft zur Grundrente von 3,00% pro Jahr gegenüber und stellt im Wesentlichen darauf ab, dass am Ende einer kontinuierlichen Berufslaufbahn und Erreichen des heute gültigen Pensionsan-trittsalters zum vollendeten 65. Lebensjahr der höchste Pensionsleistungsanspruch angespart werden kann.

Wie hoch darf der Beitrag maximal sein?Aufgrund häufig gestellter Anfragen zu diesem Thema wissen wir aus praktischer Erfahrung, dass vor allem dieser „überraschende“ Bei-tragssprung zum 35. Lebensjahr zu Rückfragen führt. In der Regel kann durch Vorlage eines

aktuellen Gehaltszettels eine Schnellprüfung der zulässigen Beitragseinstufung vorge-nommen werden. Häufigste Zielgruppen, die für einen Antrag auf Ermäßigung des Wohl-fahrtsfondsbeitrages in Frage kommen, sind Teilzeitangestellte und Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung oder Karenz. Mit dem entspre-chend ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular kann an den zuständigen Verwaltungsausschuss ein Ansuchen um Bei-tragsreduktion gestellt werden.

Eine vom Gesetzgeber vorgesehene Be-gründung besteht darin, dass die Beiträge das Ausmaß von 18% des monatlichen Brut-togrundgehaltes (ohne Urlaubs- und Weih-nachtsrenumeration) samt der laut Beitrags-ordnung hinzuzurechnenden Zulagen (= allg. Verwaltungsdienstzulage und Personalzulage aber ohne Gefahren- und Erschwerniszulagen und Zulagen für Dienste) sowie Poolgeld und gegebenenfalls Einnahmen aus ärztlichen Nebentätigkeiten überschreiten würden. In Ausnahmefällen können auch besonders berücksichtigungswürdige Gründe (z.B. krank-heitsbedingte längere Dienstunterbrechung) für die Ermäßigung von Beiträgen laut dies-bezüglichen Richtlinien des Verwaltungsaus-schusses geltend gemacht werden.

Zuständigkeit und Verfahrensablauf der BeitragseinhebungDa zum Zeitpunkt des Beitragseinbehaltes seitens des zuständigen Kammeramtes kein Einblick in die jeweilige individuelle Einkom-menssituation gegeben ist und diese Infor-mation aus datenschutzrechtlichen Gründen beim Dienstgeber verbleibt, ist dieser letztlich für den Abzug und Weiterleitung sämtlicher Sozialversicherungsabgaben verantwortlich.

Der Informationsaustausch über die tatsäch-lichen finanziellen Verhältnisse liegt somit bei jedem einzelnen Mitglied selbst und daher sind wir auf ihre Mithilfe angewiesen.

Zur Vorabprüfung der individuellen wirt-schaftlichen Leistungsfähigkeit sind wir gerne jederzeit behilflich und es bedarf lediglich einer kurzen Rückfrage bei uns in der Abteilung Wohlfahrtsfonds.

Beitragsermäßigung und AntragsverfahrenDer Antrag auf Ermäßigung ist im Vorhinein zu stellen und wird im Falle einer Genehmigung jeweils ab dem Folgemonat der Beantragung wirksam (Antragsformulare finden sie als Vordruck im Downloadcenter auf unserer Homepage: www.aektirol.at).

Eine durch die Ermäßigung geringere Bei-tragsleistung führt zu einem entsprechend verminderten Leistungsanspruch für die künftige Altersversorgung aber auch z.B. bei Invalidität und es sollte daher eine Beratung zur Abklärung der persönlichen Situation in Anspruch genommen werden. Das übliche Ermäßigungsausmaß liegt bei 50% des Richt-beitrages und bewirkt somit eine Halbierung der Leistungszusage für diesen Zeitraum. Die Beitragsreduktion bleibt für die Dauer der unveränderten Einkommenssituation aufrecht - längstens jedoch für ein Jahr - es kann aber bei Fortbestehen von Ermäßigungsgründen selbstverständlich eine Verlängerung bean-tragt werden.

angestellte ZahnÄrZtinnen und ZahnÄrZte Beitragssprung im Wohlfahrtsfonds zum 35. Lebensjahr – 18% Klausel

Die für Sie zuständigen mitarbeiter sind:– Herr Peter Zöhrer

Tel.: 0512-52058 DW137 mail: [email protected]

– Frau Katharina Krösbacher Tel.: 0512-52058 DW 127 mail: [email protected]

– Herr mag. lucas Hochenegger Tel.: 0512-52058 DW 165 mail: [email protected]

Wohlfahrtsfonds – beitrags-sprung ab 35. lebensjahr?achtung Stichtagsregelung: Anhebung des Ansparbeitrages zur

Altersversorgung auf Höchstbeitrag Ermäßigungsvoraussetzungen melden

(z.B. Teilzeitbeschäftigung) Antragsstellung an die Abt. Wohlfahrts-

fonds (Ärztekammer) nicht vergessen Prüfung der Bemessungsgrundlage

(18% Klausel) Überblick und Erstinformation auf un-

serer Homepage: www.aektirol.at

Page 17: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

ZahnarZt in tirol l 17

Wohlfahrtsfonds

Wie sicher ist der tiroler WohlFahrtsFonds?Diese Frage wurde mir bereits 2008 von be-sorgten Kollegen gestellt und vorgeschlagen, ob es nicht besser sei das Pensionsantrittsalter auf 67 Jahre zu erhöhen? Auch 2015 kam die Frage von den immer noch besorgten Kollegen: “wie sicher ist unsere Pension?“Mit einem Zitat von Benjamin Franklin: “Nichts ist sicher außer dem Tod und die Steuer“, sowie der Darstellung einer soliden Finanzgebarung und dem Hinweis auf die laufende positive versiche-rungsmathematische Begleitung waren meine Antwort darauf.Trotz anhaltender schwierigster Bedingungen an den Finanzmärkten konnte auch im Jahre 2015 ein Plus - dank unseres Immobilienportfolios – er-reicht werden. Mit einem Veranlagungsergebnis von 2,26 % kam man gerade noch mit einem blauen Auge davon.Das Veranlagungsergebnis der privaten und betrieblichen Pensionskassen im Jahre 2015 belief sich auf 2,36 %. Während diese allerdings nur eine durchschnittliche Performance von 2,9 % per anno über die letzten 10 Jahre erreichten, gelang es für den Tiroler Wohlfahrtsfonds eine Durchschnittsperformance von immerhin 3,99 % zu erreichen. Dies alles dank oder trotz der seit Jahrzehnten verfolgten Prämisse „Sicherheit vor Ertrag“, obwohl in solch stürmischen Zeiten

eigentlich gelten sollte: “Wer sein Vermögen schützen will glaubt gar nichts, sondern rechnet mit allem!“In der erweiterten Vollversammlung am 1. Juni 2016 konnte Finanzreferent Franz Größwang den Anwesenden die dennoch erfreulichen Bilanzzahlen des Jahres 2015 vorlegen. Diese können sie auch in diesem Mitteilungsblatt nach-vollziehen. Immerhin konnte noch ein durchaus erfreulicher Rechnungsüberschuss von 10,9 Mio. Euro erzielt werden.Grundlage für den Erfolg waren neben der Fachkompetenz und dem Einsatz der Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter des Kammeramtes vor allem die laufende Beratung durch unsere externen Finanzberater der Firma FERI (Bad Hom-burg) und der Spängler Bank (Salzburg), sowie die friktionsfreie Zusammenarbeit im Verwaltungs-ausschuss. Hier gilt mein besonderer Dank auch den Kollegen der Zahnärztekammer Tirol.Auch 2015 wurden 2 voneinander unabhängige versicherungsmathematische Gutachten als Voraussetzung für die weitere erfolgreiche und si-chere Gebarung des Fonds erstellt. Diese sind die Basis für unsere Arbeit in den nächsten Jahren. Eine wesentliche Aufgabe für die Zukunft ist das seit einigen Jahren schon forcierte Liquiditätsma-nagement, da sich der Beitragsüberschuss, d.h.

eingehende Beiträge minus Leistungen, kontinu-ierlich verringert. Hat dieser im Jahre 2010 noch 6,567 Mio. Euro betragen, so verringerte er sich 2015 auf 3,888 Mio. Euro. Persönlich halten wir, d.h. Finanzreferent Franz Größwang und ich als operativ tätige Verantwortliche uns an eine Regel von Warren Buffet, nämlich: Regel Nummer 1: „Verliere nie Geld“ und Regel Nummer 2: „Vergiss nie die Regel Nummer 1!“Derzeit umfasst der Tiroler Wohlfahrtsfonds der im Sinne größtmöglicher Transparenz und Verantwortungsbewusstsein vom Verwaltungs-ausschuss administriert wird insgesamt 4572 Mitglieder (3735 aktive und 837 außerordent-liche). Der Tiroler Zahnärztekammer gehören 469 Mitglieder an.Am 17.5.2016 erfolgte eine Schlussbesprechung mit dem Überprüfungsausschuss, d.h. den Rech-nungsprüfern OMR Dr. Bernhard Auer, DDr. Ro-man Mehra, Dr. Daniel von Langen BSc. und dem externen Wirtschaftstreuhänder Mag. Alexander Gessler. Alle Prüfungsorgane bestätigten wiede-rum die korrekte, transparente und umsichtige Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kammeramtes und des Verwaltungsausschusses.

Dr. Erwin ZanierVorsitzender des Verwaltungsausschusses

Page 18: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

18 i ZahnarZt in tirol

essensgutscheine:Sie können jedem Mitarbeiter an jedem Arbeitstag bis zu 4,40 € für ein Mittagessen in einer Gaststätte oder bis zu 1,10 für den Kauf einer Jause in einem Geschäft mittels Gutscheinsystem zukommen lassen. Die bisherige Einschränkung, wonach solche Essensgutscheine nur in nahegelegenen Gaststätten eingelöst werden durften, ist mit 2016 gefallen.

Feierlichkeiten & Ausflüge:Für Weihnachtsfeiern und andere Betriebs-feiern sowie für Betriebsausflüge können pro Mitarbeiter jährlich bis zu 365 € abgabenfrei steuerlich abgesetzt werden.

Verköstigung am Arbeitsplatz:Zusätzlich zu obigen Grenzwerten gibt es eine generelle Abgabenbefreiung für die unentgelt-liche oder verbilligte Verköstigung von Arbeit-nehmern am Arbeitsplatz. Diese steuerfreien Mahlzeiten (auch Jause, Obst, Kuchen, Eis etc.) sowie auch Getränke zur Konsumierung am Arbeitsplatz fallen also nicht unter die obige Grenze von 365 € pro Jahr.

geschenke:Zudem darf jeder Mitarbeiter pro Jahr Sach-geschenke im Wert von 186 € von seinem Dienstgeber steuerfrei im Rahmen von Feier-lichkeiten entgegennehmen. Achtung! Bar-geld ist ausgenommen. Lösung: Gutscheine, Goldmünzen.

Seit 2016 sind zusätzlich Jubiläumsgeschenke, die bei Dienst- oder Firmenjubiläen gewährt werden, von ebenso bis zu € 186 pro Jahr frei. Sie können neben den € 186 für Sachzuwen-dungen im Rahmen von Betriebsveranstal-tungen steuerfrei hergegeben werden.

Kindergartenbeiträge:Ein jährlicher Zuschuss zu Kinderbetreuungs-kosten von bis zu 1.000 € pro Kind ist für die Mitarbeiter abgabenfrei und für Sie voll steuerlich absetzbar, wenn der Betrag direkt an die Betreuungseinrichtung bzw. an eine pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson überwiesen wird. Achtung! Es ist der Gleich-heitsgrundsatz einzuhalten, d. h. eine entspre-chende Leistung kann nur allen zu sammen oder nach bestimmten Kriterien festgelegten Gruppen angeboten werden. Zudem muss die-se Auszahlung am Lohnkonto des betreffenden Mitarbeiters ersichtlich sein.

gesundheitsfördernde maßnahmen:Die kostenlose oder verbilligte betriebliche Gesundheitsvorsorge als steuerfreie Zu-wendung an den Arbeitnehmer umfasst Impfungen, betriebliche Gesundheitsför-derung und präventive Maßnahmen, die dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Dies ist dann der Fall, wenn die diesbezüglichen Maßnahmen zielgerichtet sind, d. h. ein kon-kretes Ziel verfolgen wie etwa die Stärkung der Rückenmuskulatur, die Bekämpfung von

Übergewicht oder Haltungsschwierigkeiten. Entsprechende Kurse müssen von qualifi-zierten Personen durchgeführt werden. Das sind z. B. Ernährungswissenschaftler, Diätolo-gen, Sportwissenschaftler, Sporttrainer, Phy-siotherapeuten, Psychotherapeuten, klinische und Gesundheitspsychologen und Ärzte mit entsprechender Qualifikation. Solche gezielten Kurse können auch außerhalb der Räumlichkeiten des Dienstgebers abgehalten werden, wie etwa in Fitnessstudios. Achtung: Allgemeine Maßnahmen wie etwa Beiträge zu Fitness-Abonnements (klassische Mitglied-schaft bei einem Fitnessstudio), Kochkurse oder Vorträge werden nicht als zielgerichtet erachtet und sind daher nicht befreit.

Vorsorgeleistungen:Auch die Bezahlung von Prämien für die Zu-kunftssicherung der Mitarbeiter (z. B. Er- und Ablebensversicherungen) sind bis zu 300 €

pro Jahr und pro Mitarbeiter steuerfrei und

Es gibt eine Reihe freiwilliger Zuwendungen an Mitarbeiter, die für Sie voll steuerlich absetzbar sind und bei Ihren Assisten-tinnen ohne Abzüge ankommen. Lesen Sie hier, bei welchen Benefits weder Lohnabgaben noch Lohnnebenkosten anfallen:

V. l.: Stb. Dr. Verena Maria Erian, Stb. Mag. Eva Messenlechner, Stb. Raimund Eller

foto

lia.c

om_©

gra

fikpl

usfo

to

Win-Win-steuertipps Für ZahnÄrZte & ihre assistentinnen

Page 19: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

ZahnarZt in tirol l 19

steuertipp

T E A M J Ü N G E R S T E U E R B E R A T E R O G

Kaiserjägerstraße 24 • 6020 InnsbruckTel: +43 512 59859–0 • Fax: +43 512 59859–25

[email protected] • www.aerztekanzlei.at • www.medtax.at

Unser Team freut sich auf Sie.

40 Jahre Know-how als Ärztespezialisten

250 Zahnärzte als Klienten

den Enthusiasmus der ersten Stunde

was für uns spricht...

...spricht auch für Sie!

VERTRAUEN SIE DEN SPEZIALISTEN

Rufen Sie uns an für eine kostenlose Erstberatung mit Kennzahlanalyse!

voll betrieblich absetzbar. Es ist der Gleichheits-grundsatz einzuhalten (siehe oben).

Arbeitgeberdarlehen:Gewähren Sie Ihrer Assistentin zinsfreie Ge-haltsvorschüsse oder Darlehen, so sind diese bis zu einem Betrag von 7.300 € ebenso frei.

BegräbniskostenAb 2016 sind Zuwendungen für Begräbnisko-sten an Dienstnehmer ebenso von sämtlichen Lohn- und Lohnnebenkosten befreit und beim Dienstgeber voll steuerlich abzugsfähig.

Dienstwohnung:Stellen Sie einem Mitarbeiter z. B. eine von Ihnen angemietete Dienstwohnung zur Verfügung, so fallen Lohnabgaben und -ne-benkosten von einem pauschal ermittelten Sachbezug an. Dieser ist in der Regel aber weit geringer als die beim Dienstgeber tatsächlich angefallene voll steuerabzugsfähige Miete. Vorsicht ist beim Kauf einer Dienstwohnung geboten, da hier der Steuerabzugsposten beim Dienstgeber meist geringer ist als der abgabenpflichtige Sachbezug beim Dienst-nehmer. Zudem ist zu bedenken, dass im Falle einer Betriebsaufgabe dann der Wertzuwachs der Wohnung steuerpflichtig wird.

Dienstauto:Hier verhält es sich ähnlich wie bei der Dienst-wohnung. Die steuerlich absetzbaren Kosten beim Dienstgeber übersteigen die abgaben-pflichtigen Sachbezugswerte meist deutlich. Besonders attraktiv sind hier seit heuer Elek-troautos, da für diese heuer erstmals gar kein Sachbezug mehr anfällt.

Resümee:Wenn Sie Ihren Assistentinnen solche Benefits gewähren, bleibt derjenigen unter dem Strich deutlich mehr als bei einer geleichwertigen Bruttolohnerhöhung. Oder umgekehrt: Eine gewünschte Nettolohnerhöhung führt für Sie auf diesem Wege zu einer vergleichsweise merklich geringeren Gesamtbelastung. Das ist eine Win-win-Situation für die gesamte Ordination.

Team Jünger, Steuerberater,die Ärztespezialisten

Page 20: informationsorgan der tiroler landesZahnärZtekammer 4 ZahnarZttiroler.zahnaerztekammer.at/.../ZiT_2-2016.pdf · ZahnarZt in tirol l 1 thema in Tirol informationsorgan der tiroler

Thema

Straumann® Original. Keine Kompromisse.

Straumann® Original

490.111.indd 1 30.10.15 11:38