Informationsveranstaltung für Firmenkunden der VR – … · Konto IBAN DEXXX bei der...

37
FIT für SEPA Informationsveranstaltung für Firmenkunden der Informationsveranstaltung für Firmenkunden der VR – Bank Mittelsachsen eG

Transcript of Informationsveranstaltung für Firmenkunden der VR – … · Konto IBAN DEXXX bei der...

FIT für SEPA

Informationsveranstaltung für Firmenkunden derInformationsveranstaltung für Firmenkunden derVR – Bank Mittelsachsen eG

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 2

Gliederung

1. SEPA – Allgemeine Informationen

2. Die SEPA Überweisung

3. Die SEPA Lastschriftverfahren

Das Lastschriftmandat4.

5. Firmenkunden wechseln auf SEPA

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 3

Heute: Zielbild SEPA:

Non-SEPA

SEPA

SEPA

Non-SEPA

Anteil an Gesamt-tx. Anteil an Gesamt-tx.

exemplarisch exemplarisch

SEPA - ZahlungsverkehrZielbild und Vision

Heute:§ > 25 unterschiedliche ZV-

Abwicklungssysteme in der EU § Unterschiedliche nationale Regeln und

Bestimmungen§ Unterschiedliche Bepreisung je Zielland§ Notwendigkeit von IBAN und BIC

à Bisher wenige SEPA-Transaktionen

Zielbild SEPA:§ Abschaffung paralleler Systeme für den

nationalen Euro-Zahlungsverkehr § Ausführung bargeldloser Zahlungen mit

einheitlichen europäischen SEPA-Verfahren§ Einheitliche Regeln und Bestimmungen § EU-weit gleiche Preise für Überweisungen/

Lastschriften und Kartenzahlungen§ Flächendeckende Erreichbarkeit des Kunden

durch standardisierte Kontonummer (IBAN) + BIC)

à Ausschließlich SEPA-Transaktionen

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 4

Einführung in das Thema „SEPA“

SEPA steht für „Single Euro Payments Area“Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums als Schritt zur Vollendung des EU-BinnenmarktesInlands- und grenzüberschreitender Euro-Zahlungsverkehr im SEPA-Raumwerden einsZukunft des nationalen und europäischen ZahlungsverkehrsZukunft des nationalen und europäischen ZahlungsverkehrsEin Format– Europaweit transparente Preise– Festgelegte Fristen / Laufzeiten– Einheitlicher Rechtsrahmen– Einheitliche grenzüberschreitende Lastschrift in Europa

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 5

Zeitlicher Ablauf zur Vollendung der SEPA Migration

Frühjahr 2012 ab 09.07.2012 ab Feb. 2014 ab Feb. 2014

-EU-Verordnung für die Endtermine wird verabschiedet

Stichtagsbezogene Umdeutung - der einseitigen Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat

Das Verfahren der nationalen Überweisung im DTA

Das Verfahren der nationalen Lastschrift im DTA Format läuft verabschiedet

Empfehlung: Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPARechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPA--Format, ggf. Format, ggf. Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes, Nutzung von Umsetzungshilfen Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes, Nutzung von Umsetzungshilfen und das Kombimandat für neu einzuholende Mandateund das Kombimandat für neu einzuholende Mandate

Nach dem Stichtag können die bisher erteilten Einzugser-mächtigungen wie ein SEPA -Mandat genutzt werden

Überweisung im DTA Format läuft aus

im DTA Format läuft aus

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 6

SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen für Firmenkunden

Inlandsüberweisung

Kto-Nr. und BLZ

SEPASEPA--ÜberweisungÜberweisung

IBAN und BICIBAN und BIC

DTA-Format

Einzugsermächtigungslastschrift-und Abbuchungsauftragsverfahren

SEPA XMLSEPA XML--FormatFormat

SEPASEPA--BasisBasis-- und und FirmenlastschriftverfahrenFirmenlastschriftverfahren

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 7

Gliederung

1. SEPA – Allgemeine Informationen

2. Die SEPA Überweisung

3. Die SEPA Lastschriftverfahren

Das Lastschriftmandat4.

5. Firmenkunden wechseln auf SEPA

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 8

Der Vordruck für die „neue SEPA-Überweisung“ ersetzt die nationale Überweisung mit Kontonummer und BLZ

Zahlungenauch innerhalb Deutschlands

Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 €

IBAN und BIC des Empfängers

IBAN des Auftraggebers

50.000 €

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 9

IBAN und BIC sind auf Ihrem Konto-auszug vermerkt

§ Die IBAN ist die internationale Kontonummer- Länge je Land unterschiedlich:

DE 02 70169598 1234567890

IBAN: DE 02 70169598 1234567890 BIC: GENO DE 63MM1

§ Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten, entweder 8 oder 11 Stellenà Beispiel: BIC: GENO DE 63MM1

§ Alternativ lassen sich IBAN und BIC durch eine Konvertierungssoftware generieren

§ IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen

DE 02 70169598 1234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Ihre Bankleitzahl“ (8) Ihre Kontonummer (10)

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 10

Handlungsempfehlung

• Statten Sie Ihre Rechnungs- und Briefbögen bereits heute mit IBAN und BIC aus

• Ergänzen Sie Bankleitzahl und Kontonummer im Kundenstamm Ihrer Buchhaltungum IBAN und BIC. Dabei unterstützt der IBAN-Rechner oder die BankingsoftwareIhrer Genossenschaftsbank

• Fordern Sie IBAN und BIC von Ihren Geschäftspartnern an, um Ihre ZahlungenSEPA – fähig zu machen(Mustertexte bei Ihrer VR Bank ! )

( IBAN: International Bank Account NumberBIC : Bank Identifier Code )

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 11

Gliederung

1. SEPA – Allgemeine Informationen

2. Die SEPA Überweisung

3. Die SEPA Lastschriftverfahren

Das Lastschriftmandat4.

5. Firmenkunden wechseln auf SEPA

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 12

Europäische Lastschriften

Einzugsermächtigungs-lastschriftverfahren

„SDD Core“SEPA-Basis-Lastschrift

Aktuelles Verfahren… … zukünftiges Verfahren

lastschriftverfahren SEPA-Basis-Lastschrift

Abbuchungslastschriftverfahren„SDD B2B“SEPA-Firmen-Lastschrift

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 13

Auswahl der geeigneten SEPA-Lastschriften

Welche

SEPA-Basis-Lastschrift§ Kann auf Verbraucher und

Unternehmen bezogen werden

SEPA-Firmen-Lastschrift

§ Der Zahlungspflichtige darf kein Verbraucher sein

§ Der Zahlungspflichtige erklärt den Verzicht auf seinen ErstattungsanspruchWelche

SEPA-Lastschrift ist die

Richtige?

àDer Zahlungspflichtige hat einen Erstattungsanspruch von bis zu acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung

seinen Erstattungsanspruch

§ Nach Erteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats, jedoch vor der ersten Einlösung, muss der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut die Erteilung des Mandats bestätigen

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 14

SEPA - Direct Debit Die Gläubiger-Identifikationsnummer „Creditor Identifier“ (CI)

DE 02 ZZZ 01234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Business Area Code“ (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)

– notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren(SEPA Direct Debit)

– fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)

– In Deutschland neu entwickelt:

Zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 15

SEPA - Direct DebitWer kann die Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen?

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 16

SEPA - Direct DebitMandatsreferenznummer

Die Mandatsreferenznummer ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, so dass der Schuldner bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift eine Prüfung des wirksamen Bestehens des Mandats vornehmen kann

Die Mandatsreferenznummer ist frei wählbar. (z.B. Kundennummer,Rechnungsnummer)

K2193 Die

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 17

Vergleich der Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung/Core)„Einzugsermächtigung“ „SEPA-Basislastschrift (Core)“

Festes Fälligkeitsdatum mit Vorlauffrist bei Einreichung

Nein, bei Sicht D-2 (D-5)

Geltungsdauer Unbefristet bis auf Widerruf Mandatsverfall nach 36 Monaten ohneNutzung

Rückgabe für den Zahlungspflichtigen

• i. d. R. innerhalb von sechs Wochen nach Zugang eines Rechnungsabschlusses

• Bis acht Wochen für autorisierte undbis 13 Monate für unautorisierte Lastschriften

Mandat • Einzugsermächtigung • SEPA-LastschriftmandatMandat • Einzugsermächtigung• Auftrag vom Zahlungspflichtigen an den• Zahlungsempfänger

• SEPA-Lastschriftmandat• Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) unddie Bank des Zahlungspflichtigen(Zahlstelle)

Eindeutige Identifikation des Mandats

Nicht vorhanden Durch Mandatsreferenz und Gläubiger-ID

Mandatsprüfung Nicht erforderlich Nicht erforderlich

Aufbewahrung des Mandats

Beim Zahlungsempfänger Beim Zahlungsempfänger

Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „05“) XML (Kennzeichnung als „core“)

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 18

Vergleich der Lastschriftverfahren (Abbuchungsverfahren/B2B)„Abbuchungsauftrag“ „SEPA-Firmenlastschrift (B2B)

Festes Fälligkeitsdatum mit Vorlauffrist bei Einreichung

Nein, bei Sicht D-1

Rückgabe Keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden vorgesehen

Keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden bei autorisierten Zahlungen vorgesehen

Mandat • Abbuchungsauftrag• Auftrag vom Zahlungspflichtigen an die

Bank des Zahlungspflichtigen

• SEPA-Firmenlastschriftmandat• Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an

den Zahlungsempfänger (Creditor) und die Bank des Zahlungspflichtigen den Zahlungsempfänger (Creditor) und die Bank des Zahlungspflichtigen

Eindeutige Identifikation des Mandats

Nicht vorhanden Durch Mandatsreferenz und Gläubiger-ID

Mandatsprüfung Zahlstelle

Ja - Abbuchungsauftrag Ja - Firmenlastschriftmandat

Aufbewahrung des Mandats

Bei der Zahlstelle Beim Zahlungsempfänger

Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „04“) XML (Kennzeichnung als „B2B“)

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 19

Pre-Notification (Vorabankündigung)

1. Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“

2. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen

3. Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werdengenannt werden

4. Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben

5. Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden

– Z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit – Die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 20

Pre-Notification (Vorabankündigung) - Beispiele

Beispiel für eine einzelne Pre-Notification pro Einzug:

Telefonrechnung von 5.11. : „Die Forderung von 69,99 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4321 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321 von Ihrem Konto IBAN DEXXX bei der Muster-VR-Bank BIC XXX zum Fälligkeitstag 15.12.2011 ein. Wir bitten Sie für Kontodeckung zu sorgen.“

Beispiel für eine einmalige Pre-Notification bei wiederkehrender Lastschrift: Beispiel für eine einmalige Pre-Notification bei wiederkehrender Lastschrift:

Mietvertrag: „Die Miete von 500 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4322 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE123 von Ihrem Konto IBAN DEXXX bei der Muster-VR-Bank BIC XXX zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem 1.11.2011 ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag.“

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 21

Gliederung

1. SEPA – Allgemeine Informationen

2. Die SEPA Überweisung

3. Die SEPA Lastschriftverfahren

Das Lastschriftmandat4.

5. Firmenkunden wechseln auf SEPA

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 22

Das SEPA-Lastschriftmandat -Voraussetzung für den Einzug per SEPA-Lastschrift beim Zahlungspflichtigen

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 23

Umdeutungslösung „Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat“

Nur bei Basislastschriften möglich !

Anstelle der Einholung eines separaten Mandats haben die Einreicher von IZV-Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden per Brief über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren

Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der Kunde der Umdeutung nicht widerspricht

Einzugsermächtigungslastschrift wird zum „Zahlungsauftrag“ und zur autorisierten Lastschrift durch den Zahlungspflichtigen

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 24

Mustertext Umdeutungslösung

Sehr geehrter Geschäftspartner,wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, wird der deutsche Zahlungsverkehr (DTA-Verfahren) mittelfristig auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. Die EU-Kommission hat das Ende der jeweils nationalen Zahlungsverkehrsverfahren zum 01.02.2014 beschlossen. Diese Umstellung hat erhebliche Auswirkungen, insbesondere auf den Lastschrifteinzug. Bislang wurden in unserer Zusammenarbeit die anstehenden Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren von uns eingezogen. Anstelle dieses Verfahrens werden wir [01. Januar 2013] das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einsetzen. Die seinerzeit mit Ihnen geschlossene Einzugsermächtigung dient hierzu als entsprechendes Mandat.geschlossene Einzugsermächtigung dient hierzu als entsprechendes Mandat.Wir werden bei den Einzügen folgende Parameter verwenden:Gläubiger-ID: [DE .....]Mandats-Referenz: [Kundennummer]In Zukunft werden wir Sie zudem x Tage vor Fälligkeit der anstehenden Lastschrift über deren Höhe informieren – einen entsprechenden Hinweis werden wir zukünftig mit in die Rechnung aufnehmen. Den ersten Einzug nach dem „neuen“ Verfahren werden wir am ….. durchführenWir freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit. Freundliche GrüßeTest AG

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 25

Umgang mit Mandaten in der Praxis (1/2)

Mandatshandling– Der Gläubiger erstellt einen Mandatsvordruck mit seinen Angaben und lässt den

Zahlungspflichtigen unterschreiben (händische Unterschrift)– Der Mandatstext muss zwingend in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder

zweisprachig (zusätzlich in Englisch) verfasst sein– Mandatstexte (für SEPA-Basis- und SEPA-Firmen-Lastschriften) in allen Sprachen

des SEPA-Raums finden Sie auf der Internetseite des EPCdes SEPA-Raums finden Sie auf der Internetseite des EPC– http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=the_sepa_direct_debit

_mandate

– Der Zahlungspflichtige behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen– Das Mandat wird dann beim Gläubiger erfasst oder gescannt (Mandatsverwaltung)– Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift muss der Zahlungspflichtige seiner Bank eine Kopie

des Mandats einreichen, die im Bankenbasisverfahren erfasst wird

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 26

Umgang mit Mandaten in der Praxis (2/2)

Aufbewahrungspflicht / Auskunftspflicht bei Mandatsanforderung– Der Gläubiger ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat -

einschließlich Änderungen - im Original aufzubewahren (Aufbewahrungsfristen beachten!)

– Wenn der Zahlungspflichtige Zweifel an dem Mandat hat, kann er über seine Bank das Mandat anfordern (innerhalb von 13 Monaten) Gültigkeit

– Ein Mandat ist 36 Monate ohne erfolgten Lastschrifteinzug gültig– Ein Mandat ist 36 Monate ohne erfolgten Lastschrifteinzug gültig– Nach jedem Lastschrift-Einzug gilt diese Frist von vorne

Weitere Fragen / Antworten zu SEPA-Lastschriften, Mandaten etc. http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa/inhalte-der-sepa/fragenantworten.html

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 27

Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften bzgl. der Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen – durch den Einreicher sicherzustellen

SEPA-Basis-Lastschrift (CORE)

Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift– Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit– Späteste Einreichung: 5 Geschäftstage vor Fälligkeit

Folge- und letztmalige LastschriftFolge- und letztmalige Lastschrift– Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit– Späteste Einreichung: 2 Geschäftstage vor Fälligkeit

SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)

Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift– Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit– Späteste Einreichung: 1 Geschäftstage vor Fälligkeit

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 28

Gliederung

1. SEPA – Allgemeine Informationen

2. Die SEPA Überweisung

3. Die SEPA Lastschriftverfahren

Das Lastschriftmandat4.

5. Firmenkunden wechseln auf SEPA

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 29

Handlungsempfehlungen

- Beleghafte Lastschriften gibt es in Zukunft nicht mehr. Lastschriften können in Zukunftnur noch elektronisch via Online-Banking eingereicht werden.

- Das Datenträgeraustauschverfahren (DTA - also die Disketteneinreichung bei der Bank)endet 2013.endet 2013.Laststschriften und Überweisungen können somit in Zukunft nur noch elektronisch viaOnline - Banking eingereicht werden und nicht mehr auf einem Datenträger.

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 30

Handlungsempfehlungen

- Beantragen Sie Ihre Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank. Informationen undAntragsformular unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de

- Als Lastschrifteinreicher müssen Sie Ihre Kunden einmalig über den Wechsel vonEinzugsermächtigung zum SEPA-Lastschriftmandat informieren

- Einholung des SEPA Lastschriftmandates- Einholung des SEPA Lastschriftmandates

- Bestehende Einzugsermächtigungen können mit Ankündigung und Gültigkeit der neuenSonderbedingungen im Lastschriftverkehr zum 9. Juli 2012 in ein SEPA-Mandatumgedeutet werden. (Basislastschrift)

- Als Zahlungspflichtiger müssen Sie Ihrer Bank das erteilte SEPA-Firmenlastschriftmandatvorlegen; die Bank muss vor Einlösung der Firmenlastschrift prüfen, ob ihr ein von Ihnenautorisiertes Mandat vorliegt.

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 31

Handlungsempfehlungen

- Ist Ihre Finanzbuchhaltung und die eingesetzte Banking – Software SEPA ready ?Konvertierung bestehender Zahlungsverkehrsformate (DTA) indas SEPA XML Format möglich ?

- EDV-Systeme prüfen / eventuell Kontakt mit Software-Hersteller aufnehmen

– IBAN-Konverter nutzen

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 32

Checkliste Firmenkunden

Adobe Acrobat Document

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 33

SEPA Navigator

Mit dem SEPA Navigator prüfen Sie selbständig Ihr Wissen über SEPA und ermitteln den noch ausstehenden Anpassungsbedarf

- Fragen mit mehreren Antwortmöglichkeiten- Antworten speziell auf das eigenen Unternehmen zugeschnitten- Überleitung zum Firmenkundenberater möglich

Verfügbar über die Internetseite Ihrer Bank !

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 34

Informationsmaterialien

Firmenkundenbroschüre SEPA - Herausforderung und Chance mit einer Checkliste für den Firmenkunden, Basisinformationen zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, Herausgegeben vom BVR, 2. Auflage 2010, Artikelnummer: 962390Wird derzeit überarbeitet. Die aktuelle Version erscheint vsl. Mitte April.

Merkblatt "SEPA Einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum" mit Erläuterungen zu der neuen Euro-Überweisung mit IBAN und BIC für Zahlungen in Deutschland, in die anderen EU-/EWR-Staaten und in die Schweiz, Artikelnummer: 467870

Merkblatt SEPA-Basis-Lastschrift mit Erläuterungen zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschrifteinzüge innerhalb Deutschlands, in andere EU-/EWR-Staaten und in die Schweiz in Euro, Artikelnummer: 467860

IBAN Kundenmerkblatt mit Erläuterungen über die internationalen Bankkontonummern (IBAN) und den Bank-Identifizierungs-Code (BIC), Artikelnummer: 467880

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 35

SEPA-Kartenzahlungen

Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes für Karten-zahlungen Verabschiedung des SEPA Card Frameworks (SCF) in 2008, das im Gegensatz zu den Rulebooks (SCT u. SDD) nur Rahmenbedingungen für die künftige Verwendung von Kartenzahlungen in der SEPA Zone festlegt

– Europäische Karteninhaber sollen ihre Karte SEPA-weit so einsetzen können, wie im jeweiligen Heimatland

– Europäische Händler sollen Karten aus dem ganzen SEPA-Raum akzeptieren können, wie sie heute bereits inländische Karten akzeptieren

– Karten müssen seit Anfang 2011 EMV-Chipkarten sein; PIN für Terminals sind vorgeschrieben

Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 36

Handlungsempfehlung SEPA Migration

… sprechen Sie mit Ihremkompetenten Bankberater !

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit