Informationswissenschaft im FB Informatik und Informationswissenschaft

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1 Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT- Fachtagung 9. Juni 2008

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Informationswissenschaft im FB Informatik und Informationswissenschaft. Geschäfts- und Organisations-modelle im Open-Access-Paradigma. Rainer Kuhlen FB Informatik und Informationswissenschaft Universität Konstanz www.kuhlen.name. - PowerPoint PPT Presentation

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Geschäfts- und Organisations-

modelle im Open-Access-Paradigma

Rainer KuhlenFB Informatik und

Informationswissenschaft

Universität Konstanz

www.kuhlen.name

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InhaltAusgangsthese – Rückgewinnung des Commons Wissen

G/O-Modell im analogen Umfeld

Was hat sich im elektronischen Umfeld geändert?

Eine einfache Veränderung der Rahmenbedingungen für G/O-Modelle

Finanzierungsformen

Freeconomics-Modelle einer commons-based economy

Schlussfolgerungen

ParadigmenwechselNicht Nutzer, sondern Autoren/Produzenten zahlen

Stütze durch das Urheberrecht

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Ausgangsthese

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Krise der Informationsversorgung

These, dass die Krise in der gegenwärtigen Informationsversorgung nicht zuletzt darauf beruht, dass es der Informationswirtschaft nicht oder nicht in ausreichendem Maße

gelungen ist, ihre aus der analogen Welt stammenden Geschäfts- und Organisationsmodelle (G/O-Modelle) an die Bedingungen

elektronischer Räumen anzupassen.

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Fehlende Akzeptanz

Erst recht nicht ist es der Informationswirtschaft gelungen, ihre Modelle an die Bedingungen elektronischer Räumen dergestalt

anzupassen, dass sie von den in Bildung und Wissenschaft Tätigen weiterhin als ein durchgängig akzeptierter Akteur auf den

wissenschaftlichen Publikationsmärkten angesehen werden.

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Dinosaurier?

Um zu überspitzt zu sagen:

Ändern sich nicht die Modelle, kommen der traditionellen Verlagswirtschaft die Autoren ab. Verlage werden das Schicksal

der Dinosaurier erleiden. – unfähig sich an veränderte Rahmenbedingungen anpassen zu können.

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Rückgewinnung des Commons?

Elektronischen Räumen angemessen und den Interessen der Öffentlichkeit und den Bedürfnissen von Bildung und

Wissenschaft Rechnung tragen

nur möglich wenn die Verwertungssicht des Marktes an Wissen durch Modelle korrigiert wird, die dem Erhalt und der Förderung

des Commons Wissen dienen

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G/O-Modell im analogen Umfeld

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Open Access - die Revolution im wissenschaftlichen Publizieren? Vortrag von Dr. Rafael Ball im Rahmen des FZJ-Kolloquiums am 30. April 2003http://www.fz-juelich.de/zb/datapool/page/534/Vortrag%20Open%20Access.pdf

Aktuelles Geschäftsmodell

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Die kommerziellen Informationsmärkte entscheiden,

welches Wissen unter welchen Bedingungen als

Informationsprodukte gehandelt, ausgetauscht werden soll,

Koalition von Wirtschaft und Politik (market und law)

und die Politik setzt die Rahmenbedingungen, unter

denen diese Märkte funktionieren sollen.

Mit der derzeitigen Konsequenzder Verknappung

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Was hat sich im elektronischen Umfeld

geändert?

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Was hat sich geändert?

a) das gesteigerte Interesse der Wirtschaft an der kommerziellen Verwertung von Wissen jeder Art – auch von Wissen, das im Umfeld

von Bildung und Wissenschaft entsteht und gebraucht wird

mit der Konsequenz der privaten Aneignung und Verknappung auch von öffentlich produzierten

Wissenschafts-/Kulturgütern

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b) die Bedrohung der kommerziellen Verwertung wegen der durch die Digitalisierung begünstigten freieren Nutzung von veröffentlichten

Werken

mit der Konsequenz der intensivierten

Verknappungsversuche durch Recht und Technik

Was hat sich geändert?

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Urheberrecht im Kontext

Starke Reaktionen, um

c) sich die privaten Rechte an der Publikation von Wissen exklusiv zu sichern (also Monopole aufzubauen)

d) einen in elektronischen Räumen an sich leicht möglichen freien Zugriff auf Informationsprodukte, auch von öffentlich produzierten

Wissenschafts-/Kulturgütern, durch rechtliche und technische Schutzmaßnahmen zu verknappen.

Was hat sich geändert?

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e) die Einsparungen durch Reduktion der Transaktionskosten wurden entweder nicht realisiert oder nicht an die Kunden weitergegeben.

Was hat sich geändert?

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g) Neuausrichtung der Zielgruppen – von den institutionalisierten Abnehmern (Bibliotheken) zu den Retailmärkten (Endkunden)

Was hat sich geändert?

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h) die Bedrohung des Publikationsmonopols der Informationswirtschaft durch freie Publikationsformen, die von den

Urhebern selber organisiert werden können.

Kapital zum „Vorlegen“ des für Publizieren nötigen

Investitionen im Internet immer schon vorhanden (Computer,

Netze, Software)

Was hat sich geändert?

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Stütze durch das Urheberrecht

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Die öffentliche Regulierung

TRIPS, WIPO, EU, 1. und 2. Korb in Deutschland

hat bislang sehr stark dem Interesse der Wirtschaft an der Verwertung von Wissen, dann aber auch der Abwehr der für die

Informationswirtschaft bedrohlich gewordenen freien Nutzungsformen Rechnung getragen.

Modell gestützt durch das Urheberrecht

z.B. auch durch rechtlichen Schutz der technischen Schutzmaßnahmen

Und durch Förderung des Anspruchs auf Retailmärkte bei Ausschaltung der Mittlerorganisationen

aber auch durch Intensivierung der Eigentumsansprüche an der Verwertung des Commons Wissens

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Urheberrecht - Zweiter Korb – Probleme für Bildung und Wissenschaft – Schranke in § 53a - Kopienversand

nur Einzelbestellung

nur kleine Teile

Versand via klassischer Post oder Fax

Elektronischer Versand nur als grafische Datei

Elektronischer Versand ist in keiner Form erlaubt, wenn kommerzielle Inhaltsanbieter selber auf den Endkundenmärkten mit entsprechenden Angeboten tätig sind (wie z.B. Science Direct/Elsevier)

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Übertragung der Verwertungsrechte – Einräumung von Nutzungsrechten

Dem bisherigen G/O-Modell liegt zugrunde, dass die Verwertungsrechte der Urheber per Vertrag den Vertretern der

Kultur-/Informationswirtschaft (nun als Nutzungsrechte) überlassen werden.

Können/dürfen durch die Überlassung von Nutzungsrechten

Eigentumsrechte an einem Commons entstehen?

Mit dem Anspruch exklusiver Nutzung – d.h. dem Recht,

andere von der Nutzung auszuschließen das ist ein

klassisches

Eigentumsrecht.

aber

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Eine einfache Veränderung der rechtlichen

Rahmenbedingungen für G/O-Modelle

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Einschränkung der Einräumung von Nutzungsrechten über § 38 UrhG - Embargofrist

UrhG § 38 Beiträge zu Sammlungen(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen und verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Vorschlag des Bundesrats Rückgewinnungsrecht (nach spätestens 6 Monaten)

kann nicht mehr (wie bislang üblich) vertraglich abbedungen werden

OA-Repository

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Einschränkung der Einräumung von Nutzungsrechten über § 38 UrhG - Embargofrist

Embargofrist 6 -12 Monateambivalent in der Verlagswirtschaft:

stillschweigende Duldung (Elsevier)

Widerstand aus dem STM-Bereich(International Association of Scientific, Technical and Medical Publishers – STM)

ähnlich in der internationalen Diskussion

DFGbislang nur als Empfehlung

EU - EURAP-Studie 2007NIH jetzt verpflichtendOktober 2007 das LHHS Appropriations Bill - auch auf Druck der Taxpayer Association

derzeit neue Initiative im US-Kongressauf Druck von STM, die NIH-Regelung zurückzunehmen

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Einfache, aber radikale Lösung

Zumindest für das in öffentlichen Umgebungen produzierte

Wissen sollten die den Urhebern zustehenden

Verwertungsrechte nur als einfache

Nutzungsrechte übergeben werden dürfen

kommerziell

frei

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Übertragung der Verwertungsrechte – Einräumung von Nutzungsrechten (über § 31)

UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungs-recht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.

UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unterAusschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen undNutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. …

einzufügen ein dritter Satz in Abs. 1Für ein Werk, dessen Entstehung direkt oder

indirekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, kann nur ein einfaches Nutzungsrecht

eingeräumt werden.

einzufügen ein vierter Satz in Abs. 1Wird für ein solches Werk ein einfaches kommerzielles

Nutzungsrecht eingeräumt, so muss zeitgleich einer öffentlichen Einrichtung ebenfalls ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt

werden,

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Open-AccessModellüberlegenheit

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Alle Argumente sprechen (theoretisch und objektiv) für Open Access

Senkung von Transaktionskosten

Volkswirtschaftlicher Nutzen durch freie Nutzung

Höherer Verbreitungsgrad

Höherer Zitierungsgrad der Arbeiten und höherer Impact-Faktor der OA-Medien

Höhere Publikationswahrscheinlichkeit für jüngere Wissenschaftler

Aber:

OA - das elektronischen Räumen angemessene Publikations- und

Nutzungsmodell

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Die Argumente sprechen (theoretisch und objektiv) für Open AccessAber:

Die objektiven Gründe zählen – zumindest für eine geraume Zeit – im Wissenschaftssystem nicht unbedingt

Das gegenwärtige kommerzielle Publikationssystem ist ein Hierarchie-, Reputations- und damit Macht-Sicherungsinstrument für bestehende

kontraproduktiv gewordene Wissenschaftsstrukturen

anders:Die proprietären Publikationsstrukturen (Editorial Boards,

Referees, Produktmonopole, Prestige, Sonderdrucke)sind im Sinne von Bourdieux Investitionen und Sicherung von

sozialen Kapital in der Wissenschaft

Daher geht es nur über das monetäre Kapital, also um G.-/O.-Modelle

OA - das elektronischen Räumen angemessene Publikations- und

Nutzungsmodell

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ParadigmenwechselNicht Nutzer, sondern Autoren

zahlen

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Dieses Modell trifft vor allem auf die Open-Access-Zeitschriften zu, während

die Open-Access-Repositories, die bislang meistens von den

Universitätsbibliotheken bzw. Universitätsverlagen getragen werden, keine

Gebühren von den Autoren verlangen.

Geschäftsmodelle – Autoren bezahlen

Eine Studie der Kaufmann-Wills Group hat jedoch ergeben, dass nur knapp die

Hälfte der Open-Access-Zeitschriften sich auf diese Weise finanzieren. Die

andere Hälfte funktioniert nur durch öffentliche oder private Subvention der

Repositories.

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Die Kosten werden von den Institutionen übernommen, denen die Autoren

angehören. Dies kann in jedem Einzelfall geschehen, kann aber auch durch

eine institutionelle Mitgliedschaft bei einem Open-Access-Verlag realisiert

werden (z.B. so möglich bei BioMedCentral):

Geschäftsmodelle – Institutionen-bezahlen

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

„Dadurch ermöglicht die Institution ihren Mitgliedern, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes – meist eines Jahres – Artikel kostenlos oder gegen eine geringe Publikationsgebühr in den Zeitschriften des jeweiligen Verlages

zu veröffentlichen. Durch die Vielfalt der Angebote können auf diese Weise mehrere Lizenzen

anfallen, insbesondere wenn den eigenen Wissenschaftler(inne)n eine möglichst große Wahlfreiheit eingeräumt werden soll“

Geschäftsmodelle – Institutionen-bezahlen

Quelle: http://open-access.net/de/allgemeines/geschaeftsmodelle/

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Hybrid-Modelle

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Muster Open Choice bei Springer

Geschäftsmodelle – Hybrid-Modelle

Autoren entscheiden nach abgeschlossenem Review-Verfahren, ob sie in der

Verlagszeitschrift nach dem traditionellen Muster publizieren, also die Rechte

an den Verlag übertragen, der dann das entsprechende Werk kommerziell

anbieten kann, oder ob sie es Open Access und CC stellen wollen und dann

dafür entsprechend zahlen müssen (bei Springer derzeit $ 3000).

Für die Bibliothek wird die betreffende (hybride) Zeitschrift nach dem Anteil

der OA-Artikel billiger.teils frei nutzbar (wenn OA), teils

gebührenpflichtig

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Gedruckte kommerzielle Publikation in einem Verlag

nach einer Zeitverzögerung (vielleicht 6 Monate) Open Access

mit Mehrwerteffekten der offenen Weiterentwicklung im Netz

nach einer weiteren Zeitspanne (vielleicht 3-5 Jahren) erneute kommerzielle

Publikation

etc. etc.

Beispiel: de Gruyter und OA-Universitätsverlag HH

Geschäftsmodelle – Hybrid-Modelle - Verzögertes Parallelmodell

-

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Open-Access-Publikationen als Marketing-Instrument für den Anbieter, den

Verlag, insgesamt bzw. für das jeweilige konkrete Informationsobjekte, das frei

gestellt wird, aber ergänzend auch gegen Entgelt kommerziell erworben

werden kann.

Hybrid-Modelle – Marketing-Instrument

Nach diesem Modell verfahren verschiedentlich auch die oft von den

Universitätsbibliotheken getragenen neuen Universitätsverlage, z.B. der

Universitätsverlag Hamburg oder Ilmenau.

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Kommerzielle Anbieter, Verlage, könnten für Aufbau und Betrieb der

öffentlichen Open-Access-Repositories z.B. der Bibliotheken oder

Fachgesellschaften, per Vertrag zuständig sein. Eine Basisfinanzierung

geschieht durch die Inhaltsanbietern, also die Bibliotheken.

Finanzierung und Betrieb nach einem Public-Private-Partnership Modell

Zusätzliche Einnahmequellen/Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. über Werbung

und „Nebenprodukte“, können für beide Partner erschlossen werden

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Kosten für die öffentlichen Anbieter

durch das Outsourcing des technischen Teils der Repositories an

kommerzielle Betreiber reduzieren und deren Qualität auf Grund der

professionellen Erfahrung der Betreiber sogar gesteigert werden kann.

Finanzierung und Betrieb nach einem Public-Private-Partnership Modell

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

In diesem Modell verwandeln sich die bisherigen Content Provider, die

Verlage, in Service Provider, während die Bibliotheken (oder

Fachgesellschaften, ...) sich auf ihre Content-Funktion beschränken

Finanzierung und Betrieb nach einem Public-Private-Partnership Modell

,also z.B. korrekte und suchfähige Metainformationen zum jeweiligen

Informationsobjekt erstellen, aber die technischen Service-Funktionen, bis hin

zu den Such- und Dokumentliederleistungen an den Service Provider

auslagern. Mischformen sind hier natürlich denkbar.

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WeiterFinanzierungsformen

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Eine Variante dieses Modells ist die Übernahme der Publikationskosten durch

die jeweiligen Fachgesellschaften, die in der Regel dafür einen Teil ihrer

Mitgliedsbeiträge (oder auch mögliche Werbeeinnahmen) aufwenden müssten.

Geschäftsmodelle – Fachgesellschaften

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Eine kritische Masse an Zeitschriften aus einem spezifischen Fachgebiet wird

dadurch open access gestellt, indem die gesamten Kosten dafür von einem

Konsortium von Finanzierungseinrichtungen gefördert wird.

Geschäftsmodelle – Institutionen bezahlen Komplette OA-Stellung einer OA-Domäne durch ein

wissenschaftliches Sponsorenkonsortiums

Ein Beispiel ist das von CERN, der europäischen Organisation für

Nuklearforschung, eingeführte Model eines Sponsorenkonsortiums für Open-

Access-Veröffentlichungen in der Teilchenphysik (Sponsoring Consortium for

Open Access Publishing in Particle Physics).

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47Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Dies können öffentliche Institutionen sein, wie z.B. die DFG oder NIH/USA, oder

privat betriebene, wie z.B. Wellcome Trust in England.

Geschäftsmodelle – Finanzierung der Open-Access-Primärpublikationen durch die

unterstützenden/finanzierenden Förderorganisationen

Diese Finanzierung durch Förderorganisationen ist vergleichbar mit dem früher

oft üblichen Druckkostenzuschüssen vor allem bei hochwertigen teuren

Produkten aus Fachgebieten mit eher geringen Auflagen.

Dieses Modell könnte auch auf die Repositories übertragen werden, wenn in

diese in nennenswertem Umfang Arbeiten aus dem Umfeld der

Förderorganisation eingespeist werden.

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48Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Freiwillige) Subvention von Open-Access-Zeitschriften bzw. -Repositories

durch die Wirtschaft als Kompensation für die freie (kostenfreie) Nutzung von

Open-Access-Produkten und -Dienstleistungen.

Geschäftsmodelle – freiwillige Finanzierung der Open-Access-Primärpublikationen durch die Wirtschaft als

Kompensationsleistung

Nach dem Open-Access-Prinzip kann diese Subvention nicht erzwungen, z.B.

durch gesetzliche Regelungen wie eine Wissenssteuer, da die Nutzung immer

frei (gebührenfrei) für jedermann sein soll.

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Freeconomics-Modelle einer commons-based economy

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Open-Access-Publikationen als Marketing-Instrument für den Anbieter, den

Verlag, insgesamt bzw. für das jeweilige konkrete Informationsobjekte, das frei

gestellt wird, aber ergänzend auch gegen Entgelt kommerziell erworben

werden kann.

Geschäftsmodelle – Paralleles Marketingmodell

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Kommerzielle Anbieter, Verlage, könnten für Aufbau und Betrieb der

öffentlichen Open-Access-Repositories z.B. der Bibliotheken oder

Fachgesellschaften, per Vertrag zuständig sein

Finanzierung und Betrieb nach einem Public-Private-Partnership Modell

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Die Basisinformation wird auch von den kommerziellen Anbietern frei zur

Verfügung gestellt

bzw. wird zeitgleich von nicht-kommerziellen Open-Access-Anbietern

bereitgestellt..

Innovationsmodell - Finanzierung über Mehrwertleistungen kommerzieller Verlage

Die mehrwerterzeugende Aufbereitung führt zu Produkten, die als Ware wie

andere gehandelt werden können.

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Zu solchen Mehrwerteffekten können auch ganz einfache, aber

wirkungsentscheidende Mehrwerte zählen, wie die Verkürzung der

Publikationszeit durch den Einsatz von Editorial-Management-Systemen bzw.

Herstellungs-Management-Systemen oder elaborierte Workflow-Software

(Schumacher 2007).

Innovationsmodell - Finanzierung über Mehrwertleistungen kommerzieller Verlage

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

hypertextuelle Verlinkung mit anderen Ressourcen (so wie jetzt schon bei CrossRef),

vertikale Kompilation thematisch zusammengehöriger Wissensobjekte bzw.

(zeit)horizontale Kompilation von Wissensobjekten über einen definierten Zeithorizont (vgl. den traditionellen State-of-the-Art-Berichten)

Es sollten aber auch innovative Mehrwerte, komparativ gegenüber der

Bereitstellung der Basisinformation, wie z.B.

Innovationsmodell - Finanzierung über Mehrwertleistungen kommerzieller Verlage

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Öffentliches Modell

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56Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

Finanzierung der öffentlichen Open-Access-Repositories und Open-Access-

Primärpublikationen als Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur in Bildung und

Wissenschaft, also in Deutschland in erster Linie durch die Länder.

Geschäftsmodelle – Voll- oder Teilfinanzierung durch die Öffentlichkeit

Dieses Modell fand auch in den Anfängen der Online-Fachinformationsbanken

bzw. der Online-Hosts als subsidiäre Leistung des Staates Anwendung.

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57Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008

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Gut gemeint - Geschäftsmodelle

In Zukunft Abschied von der Vermarkung eines singulären Publikationsobjekts

und Einbettung der Publikationsleistung in den gesamten interaktiven Prozess

der kollaborativen Wissensproduktion

Kann das selbstorganisiert sein oder können sich daran auch kommerzielle

Anbieter beteiligen?

Web 2 Zukunft der sozialen Dienste

Im Modell der kollaborativen Wissensproduktion

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Schlussfolgerungen

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Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008

Konsequenzen für die Märkte für elektronische Publikationen

im Wissenschaftsbereich

Scheinbar paradoxe These:

„Je freier der Zugriff zu Wissen und Information gemacht wird, umso höher ist dieWahrscheinlichkeit, dass auch in der Wirtschaft damit verdient werden kann.“

Schlussfolgerungen

anders:Geschäfts- und Organisationsmodelle der Informations-wirtschaft werden im Bereich der Wissenschaft nur unter Anerkennung des Open-Access-Paradigma möglich sein.

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Schlussfolgerungen

kurzfristig:

Fortbestand des klassischen G/O-Modells der

Verlagswirtschaft – solange damit verdient werden kann

Eher Intensivierung der Urheberrechts zugunsten der

kommerziellen Verwertung und der Unterstützung des

bisherigen Publikationsmodells

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Schlussfolgerungen

mittelfristig:

Auch im Urheberrecht könnte ein Wechsel leicht vollzogen

werden

Zumindest für das in öffentlichen Umgebungen produzierte Wissen

sollten die den Urhebern zustehenden Verwertungsrechte nur

als einfache Nutzungsrechte übergeben werden dürfen.

Bei den kommerziellen G/O-Modellen dürften hybride Modelle weiter

entwickelt werden und sich durchsetzen

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Schlussfolgerungen

langfristig:

eine (tendenziell vollständige) Entwicklung der Informationswirtschaft in Richtung einer „commons-based-economy“ – Commons, aber mit Vergabe privater Lizenzrechten

ein Überdenken/ein Infrage stellen des kommerziellen Primats für den Umgang mit Wissen und Information

alternativ: eine vollständige Übernahme des Publikationsgeschehens in den Bereich des Commons ohne Lizenzierung privater Rechte

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Page 64: Informationswissenschaft im FB Informatik und Informationswissenschaft

Schrankensystematik und Digitalisierung – Symposium Kinemathek 11/12.9.2008 64

CC als Möglichkeit,

informationelle Autonomie/

Selbstbestimmung von Autoren

zurückzugewinnen

im Rahmen des

Urheberrechts, aber mit

Verzicht auf einige

Verwertungsrechte