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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 1 „Demografische Entwicklung und pflegerische Versorgung im Landkreis HeidenheimInhalt 1. Demografische Entwicklung im Landkreis Heidenheim........................................... 2 2. Pflegerische Versorgung durch ambulante Dienste, in Tagespflegen und in Pflegeheimen im Landkreis Heidenheim ................................................................... 7 2.1 Pflegebedürftige Menschen im Landkreis Heidenheim ..................................... 7 2.2 Pflege durch ambulante Dienste im Landkreis Heidenheim ........................... 10 2.3 Tages- und Nachtpflege im Landkreis Heidenheim ......................................... 13 2.4 Kurzzeitpflege .................................................................................................... 17 2.5 Dauerpflege im Pflegeheim im Landkreis Heidenheim ................................... 18 2.5.1 Plätze in Pflegeheimen ........................................................................... 20 2.5.2 Bewohnerstruktur der Pflegeheime ....................................................... 21 3. Vorausrechnung von Orientierungswerten für Pflegeleistungen im Jahr 2030.... 23 3.1 Pflegebedürftige in unterschiedlichen Versorgungsformen........................... 23 3.2 Pflege im Pflegeheim einschließlich eingestreuter Kurzzeitpflege ................ 28 3.3 Kurzzeit- und Übergangspflege ........................................................................ 30 3.4 Tagespflege ........................................................................................................ 31 4. Fazit und Handlungsempfehlungen ......................................................................... 33 5. Anhang ...................................................................................................................... 36

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 1

„Demografische Entwicklung und pflegerische Versorgung im Landkreis Heidenheim“

Inhalt

1. Demografische Entwicklung im Landkreis Heidenheim ........................................... 2

2. Pflegerische Versorgung durch ambulante Dienste, in Tagespflegen und in

Pflegeheimen im Landkreis Heidenheim ................................................................... 7

2.1 Pflegebedürftige Menschen im Landkreis Heidenheim ..................................... 7

2.2 Pflege durch ambulante Dienste im Landkreis Heidenheim ........................... 10

2.3 Tages- und Nachtpflege im Landkreis Heidenheim ......................................... 13

2.4 Kurzzeitpflege .................................................................................................... 17

2.5 Dauerpflege im Pflegeheim im Landkreis Heidenheim ................................... 18

2.5.1 Plätze in Pflegeheimen ........................................................................... 20

2.5.2 Bewohnerstruktur der Pflegeheime ....................................................... 21

3. Vorausrechnung von Orientierungswerten für Pflegeleistungen im Jahr 2030 .... 23

3.1 Pflegebedürftige in unterschiedlichen Versorgungsformen ........................... 23

3.2 Pflege im Pflegeheim einschließlich eingestreuter Kurzzeitpflege ................ 28

3.3 Kurzzeit- und Übergangspflege ........................................................................ 30

3.4 Tagespflege ........................................................................................................ 31

4. Fazit und Handlungsempfehlungen ......................................................................... 33

5. Anhang ...................................................................................................................... 36

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Anlage zur Drucksache 060/2018
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2 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

1. Demografische Entwicklung im Landkreis Heidenheim

Die demografische Entwicklung lässt sich durch die Entwicklung der Bevölkerungszahl,

die Zu- und Abnahme der Bevölkerung und durch die Altersstruktur beschreiben.

Bevölkerungsentwicklung zwischen 1990 und 2030

Nach den Angaben der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes leb-

ten am 31.12.2016 im Landkreis Heidenheim 131.498 Menschen. Die Bevölkerungszahl

nimmt seit dem Jahr 2013 zu, nachdem sie in den Jahren zuvor zurückging.

Die Bevölkerung nimmt deshalb zu, weil mehr Menschen in den Landkreis zu- als weg-

ziehen und dieses positive Wanderungssaldo das Geburtendefizit ausgleicht. Im Land-

kreis Heidenheim gibt es ein anhaltendes Geburtendefizit. Die Zahl der gestorbenen Men-

schen übersteigt die Zahl der geborenen Kinder. Dieses Defizit wird seit dem Jahr 2013

durch Zuwanderung ausgeglichen.

Abbildung 1: Geburtendefizit und Wanderungssaldo von 2001 bis 2016 im Landkreis Hei-denheim

-25

-18

-145 -78

-151

-205

-233

-300

-283

-339

-372

-410

-457 -321

-286

-291

104

-80

-475

-522

-418

-801

-482

-376

-630 -3

95

-21

293

776

1.2

61

1.9

19

1303

-1.000

-500

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500 Geburtendefizit Wanderungssaldo

Grafik: KVJS. Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Bevölkerungsstatistik zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 3

Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Heidenheim von 1991 bis 2016 und Vorausrechnung bis 2030

132.824

136.174137.315

137.587

136.890

137.055

136.337 135.174

133.449 131.854

127.691

127.947

131.498

131.210

132.354

132.834

132.663

120.000

122.000

124.000

126.000

128.000

130.000

132.000

134.000

136.000

138.000

140.000Bevölkerungsstand zum 31.12.

Bevölkerungsvorausrechnung bis 2030

Grafik: KVJS. Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Bevölkerungsstatistik zum 31.12. des jeweiligen Jahres und Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis der Bevölkerungsfortschreibung zum 31.12.2014.

Bis zum Jahr 2025 soll die Bevölkerungszahl noch moderat zunehmen. Sie wird dann den

Ausgangswert von rund 132.800 Einwohnern von Anfang der 90er Jahre erreicht haben.

Ab 2025 wird die Bevölkerungszahl nach der Bevölkerungsvorausrechnung abnehmen.

Innerhalb der letzten 20 Jahre hat sich die Altersstruktur der Bevölkerung im Landkreis

Heidenheim verändert. Der Anteil der Menschen im Alter über 65 Jahren hat zugenom-

men und der Anteil der jüngeren Menschen im Alter unter 40 Jahren hat im gleichen Zeit-

raum abgenommen. Im Landkreis Heidenheim vollzieht sich die allgemeine demografi-

sche Entwicklung hin zu einer älter werdenden Gesellschaft. Wesentliche Gründe dafür

sind die gestiegene Lebenserwartung der Bevölkerung und eine bis zum Jahr 2011 ge-

sunkene Geburtenzahl.

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4 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

Abbildung 3: Anteil der Bevölkerung in unterschiedlichen Altersgruppen von 1995 bis 2030 im Landkreis Heidenheim

24 2320 19

2927

23 21

1820

22

19

13 12

14

14

12 14

1519

4 47 8

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

1995 2000 2016 2030

älter als 80

65 bis unter 80

55 bis unter 65

40 bis unter 55

20 bis unter 40

unter 20

Grafik: KVJS. Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg sowie Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis der Bevölkerungsfortschreibung zum 31.12.2014. Eigene Berechnungen KVJS.

Die Vorausberechnung der Altersgruppen zeigt, dass im Jahr 2030 fast jeder 4. Einwoh-

ner im Landkreis Heidenheim über 65 Jahre alt sein wird. Für die Seniorenplanung ist die

zukünftige Entwicklung der Altersstruktur bis zum Jahr 2030 von besonderem Interesse –

insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Zahl der über 80-jährigen Menschen, da

in dieser Altersgruppe der Unterstützungsbedarf mit zunehmendem Alter zunimmt. Im

Jahr 2016 gab es 8.834 Menschen im Alter über 80 Jahren. Ihre Zahl wird bis zum Jahr

2030 um 1.135 auf 9.969 zunehmen. Die Zahl der Menschen im Alter über 90 Jahren wird

sich in diesem Zeitraum fast verdoppeln, von rund 1.230 auf 2.300.

Neben Herausforderungen eröffnen sich jedoch auch neue Chancen: Gerade die jünge-

ren Senioren sind häufig hoch motiviert und bereit, sich bürgerschaftlich zu engagieren,

wenn attraktive Angebote vorhanden sind.

Die Entwicklung der Altersstruktur in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Heidenheim

Die Verteilung der Altersgruppen weicht in einzelnen Gemeinden vom Durchschnitt des

Landkreises leicht ab. Die Stadt Heidenheim wies im Jahr 2016 einen geringfügig höheren

Anteil an jüngeren Menschen unter 40 Jahren und gleichzeitig einen etwas geringeren

Anteil an Menschen im Alter von 55 bis unter 65 Jahren im Vergleich zum Durchschnitt

des Landkreises auf. In der Gemeinde Königsbronn hingegen war im Jahr 2016 bereits

jeder 4. Einwohner älter als 65 Jahre und nur etwas mehr als ein Drittel der Einwohner

unter 40 Jahre. Das ist ein etwas geringerer Anteil von Jüngeren im Vergleich zum Durch-

schnitt des Landkreises.

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 5

Abbildung 4: Anteil der Bevölkerung in unterschiedlichen Altersgruppen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Heidenheim im Jahr 2016

20 20 20 20 19 19 18 18 19 20 19 20

22 21 23 25 23 21 2023 23

23 23 23

22 23 21 2122 24

2222 22

2321 21

15 14 14 13 14 14

1515 16 14

14 14

14 15 15 15 14 1518

16 15 1515 15

7 6 7 7 7 6 8 6 6 6 7 7

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

über 80

65 bis unter 80

55 bis unter 65

40 bis unter 55

20 bis unter 40

unter 20

Grafik: KVJS. Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg sowie Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis der Bevölkerungsfortschreibung zum 31.12.2014. Eigene Berechnungen KVJS.

Die Zunahme der Menschen im Alter über 80 Jahre betrifft alle Städte und Gemeinden,

mit Ausnahme der Gemeinden Dischingen und Steinheim am Albuch. Hier wird die Zahl

der Menschen im Alter über 80 Jahren voraussichtlich geringfügig abnehmen. In der Ge-

meinde Gerstetten wird die Zahl der über 80-Jährigen um 6 Prozent, in der Stadt Nieder-

stotzingen dagegen um 24 Prozent zunehmen. Die übrigen Gemeinden und Städte wer-

den prozentuale Zunahmen zwischen 10 und 20 Prozent verzeichnen.

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6 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

Abbildung 5: Veränderung der Bevölkerung über 80 Jahren im Landkreis Heidenheim von 2016 bis 2030 absolut und in Prozent

GerstettenHerbrechtingen

Königsbronn

Steinheim

Heidenheim

Nattheim

Dischingen

Giengen

Hermaringen

Sontheim

Niederstotz.

4293

91

-38

596

55

-7

165

21

51

66Abnahme bis 10 Prozent (2)Zunahme bis 10 Prozent (1)Zunahme bis 15 Prozent (3)Zunahme bis 20 Prozent (4)

Zunahme über 20 Prozent (1)

Bevölkerungsentwicklung zwischen 2016 und 2030Anzahl Städte/ Gemeinden

Zunahme der Bevölkerung über 80 Jahreim Landkreis Heidenheim zwischen 2016 und 2030: + 1.135

Grafik: KVJS. Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg sowie Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis der Bevölkerungsfortschreibung zum 31.12.2014. Eigene Berechnungen KVJS.

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 7

2. Pflegerische Versorgung durch ambulante Dienste, in Tages-pflegen und in Pflegeheimen im Landkreis Heidenheim

Die pflegerische Versorgung von älteren Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Auf-

gabe und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung eine große Herausforde-

rung. Land, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen haben nach dem SGB XI

den gemeinsamen Auftrag, eine leistungsfähige, regional gegliederte, wohnortnahe und

aufeinander abgestimmte, ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevöl-

kerung zu gewährleisten.1 Die Pflege in speziellen Pflegeeinrichtungen soll dabei nach-

rangig sein: Vorrangig soll die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehöri-

gen und Nachbarn unterstützt werden, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in

ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können.

Die Stärkung der ambulanten Pflege ist ein wichtiges Ziel des Pflegeneuausrichtungsge-

setzes von 2012 und den Pflegestärkungsgesetzen. Durch das Pflegeneuausrichtungsge-

setz können Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegeld, Pfle-

gesachleistungen und Kombinationsleistungen erhalten. Das erste Pflegestärkungsgesetz

(PSG I)2 führte zu Leistungsausweitungen im ambulanten Bereich. Das zweite Pflegestär-

kungsgesetz (PSG II)3 führte zum 1. Januar 2017 einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff4

sowie ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ein.

Auf der Grundlage eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes wurden mit dem PSG II im

Januar 2017 fünf Pflegegrade eingeführt, die die Pflegestufen ablösten. Grundlegend für

die Einstufung ist jetzt der Grad der Selbstständigkeit in unterschiedlichen Bereichen.

Dadurch sollen Personen, bei denen der Pflegebedarf auf eine demenzielle oder psychi-

sche Erkrankung oder eine geistige Behinderung zurückgeht, einen gleichberechtigten

Zugang zu Pflegeleistungen haben. Personen, die bereits vor dem 01.01.2017 pflegebe-

dürftig waren, wurden in Pflegegrade übergeleitet und erhalten mindestens die Leistun-

gen, die sie vorher erhalten haben. Pflegebedürftige erhalten aufgrund des PSG II künftig

für die ambulante Pflege ein deutlich größeres Leistungsbudget.

2.1 Pflegebedürftige Menschen im Landkreis Heidenheim

Als pflegebedürftig im Sinne der Pflegestatistik gelten Personen, die Leistungen nach dem

SGB XI erhalten. Voraussetzung hierfür war bisher, dass die Personen durch die Pflege-

kassen oder private Versicherungen als pflegebedürftig eingestuft wurden. Die Pflegesta-

tistik wird alle zwei Jahre erhoben. Die neuesten Ergebnisse liegen zum Stichtag 15. De-

1 Unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.

2 Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I) vom 17. Dezember 2014.

3 Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 21. Dezember 2015.

4 Als pflegebedürftig im Sinne von § 14 SGB XI gelten Personen, die gesundheitlich bedingte

Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für sechs Mo-nate und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

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8 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

zember 2015 vor. Die im Jahr 2017 eingeführten Pflegegrade werden erstmals in der

Pflegestatistik 2017 zu sehen sein.

Abbildung 6: Entwicklung der Zahl der ambulant, stationär und von Angehörigen versorgten Pflegebedürftigen aller Altersgruppen von 2001 bis 2015 im Landkreis Heidenheim

1.398 1.517 1.599 1.7832.084 2.032 1.961

2.262

491 492662

622615 779 815

819

700762

9481.070

1.1851.249 1.299

1.301

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

4.500

5.000

2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015

Pflegeheim

ambulantePflege

Pflegegeld

Grafik: KVJS. Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Pflegestatistik 2015.

Die Zahl der Pflegebedürftigen im Landkreis Heidenheims betrug im Jahr 2015 4.382 Per-

sonen.5 Sie ist zwischen 2001 und 2015 ausgehend von 2.589 Personen um fast 70 Pro-

zent gestiegen. Für das Land Baden-Württemberg liegt die Wachstumsrate mit rund 56

Prozent niedriger. Drei Viertel der pflegebedürftigen Menschen sind älter als 75 Jahre. Da

die Zahl älterer Menschen in den letzten Jahren gestiegen ist, hat auch die Zahl der pfle-

gebedürftigen Personen zugenommen.

Pflegequote im Landkreis Heidenheim

Die Pflegequote beschreibt den Anteil der pflegebedürftigen Personen6 an der Gesamtbe-

völkerung. Baden-Württemberg hat im Bundesländervergleich eine relativ geringe Pflege-

quote. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung betrug im Jahr 2015

im Bundesdurchschnitt 3,5 Prozent, in Baden-Württemberg lag er bei 3,0 Prozent. Mit 3,4

Prozent liegt die Pflegequote im Landkreis Heidenheim über dem Durchschnitt der Stadt-

und Landkreise Baden-Württembergs.

5 In der Pflegestatistik werden seit der Erhebung 2009 bei der Bestimmung der insgesamt Pfle-

gebedürftigen die teilstationär versorgten Pflegebedürftigen nicht mehr zusätzlich berücksich-tigt. Es wird davon ausgegangen, dass sie seit der Reform der Pflegeversicherung 2008 parallel entweder Pflegegeld oder ambulante Leistungen beziehen. Dadurch kann es zu leichten Ver-schiebungen in der Zahl der Pflegebedürftigen im Vergleich zu den Vorjahren kommen. In den Vorjahren wurden die teilstationär versorgten Personen bei den stationär versorgten Personen berücksichtigt. Die Summe aus den stationär, ambulant und von Angehörigen zu Hause (Bezie-her von Pflegegeld) versorgten Personen ergibt die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt.

6 Bei den pflegebedürftigen Personen werden Menschen in Pflegestufe I bis III und die in Pflege-

heimen versorgten Personen, die noch nicht einer Pflegestufe zugeordnet sind, berücksichtigt.

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 9

Abbildung 7: Pflegequoten in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg am 31.12.2015

Ravensburg

Bodenseekreis

Konstanz

WaldshutLörrach

Stadt Karlsruhe

Baden-Baden

Rastatt

Ortenaukreis

Breisgau-Hochschwarzwald

Freiburg

Emmendingen

Schwarzwald-Baar Tuttlingen

Rottweil

Freudenstadt Tübingen

Zollernalb

Reutlingen

Biberach

Sigmaringen

Alb-Donau

Ulm

Heidenheim

Ostalbkreis

Schw. Hall

Heilbronn

Stadt Heilbronn

LudwigsburgRems-Murr

GöppingenEsslingen

Stuttgart

BöblingenCalw

Enzkreis

Pforzheim

Karlsruhe

Rhein-Neckar

Heidelberg

Mannheim

Main-Tauber

Neckar-Odenwald

Hohenlohe

3,02,73,0

2,72,8

2,8

3,83,2

3,3

2,7

2,4

3,03,2

2,9

3,2

3,4 2,3

3,3

3,0

2,9

3,0

2,8 3,0

3,4

2,9

3,0

2,9

3,6

2,7

3,0

3,22,8

2,4

2,6

3,5

3,6

4,1

3,4

3,5

2,3

3,4 4,1

4,7

3,4

unter 2,5 (4)2,5 bis unter 3 (18)3 bis unter 3,5 (15)

größer 3,5 (7)

Pf legequoten Durchschnitt

Ba-Wü: 3,0Stadtkreise: 2,8Landkreise: 3,1

© KVJS

Anzahl der Kreise (...)

Grafik: KVJS. Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Pflegestatistik 2015.

Pflegebedürftige werden nach der Pflegestatistik danach unterschieden, ob sie in einem

Pflegeheim, ambulant zu Hause durch einen professionellen Pflegedienst oder von Ange-

hörigen zu Hause betreut und versorgt werden.

Aus Abbildung 8 ist ersichtlich, dass im Landkreis Heidenheim rund 70 Prozent der Pfle-

gebedürftigen zu Hause leben. Über die Hälfte der Pflegebedürftigen (52 Prozent) hat die

Pflege privat organisiert, wird also von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt und

erhält dafür Pflegegeld. Weitere 19 Prozent der Pflegebedürftigen leben ebenfalls zu

Hause und werden dort zusätzlich oder ausschließlich von einem ambulanten Pflege-

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10 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

dienst versorgt. Fast 30 Prozent der Pflegebedürftigen werden in einem Pflegeheim ver-

sorgt. Der Anteil in den Landkreisen von Baden-Württemberg reicht von 22 Prozent im

Landkreis Rastatt bis zu 34 Prozent im Landkreis Freudenstadt. Abbildung 8: Entwicklung der Anteile der ambulant, stationär und von Angehörigen ver-sorgten Pflegebedürftigen aller Altersgruppen von 2001 bis 2015 im Landkreis Heidenheim

54,0% 54,7%49,8% 51,3% 53,7% 50,0% 48,1% 51,6%

19,0% 17,8%20,6% 17,9% 15,8% 19,2% 20,0%

18,7%

27,0% 27,5% 29,5% 30,8% 30,5% 30,8% 31,9% 29,7%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015

Pflegeheim

ambulantePflege

Pflegegeld

Grafik: KVJS. Datenbasis: Pflegestatistik 2001-2015. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg.

Mit zunehmendem Alter ändert sich die Form der Versorgung pflegebedürftiger Personen.

Je älter die Pflegedürftigen, desto eher werden sie im Pflegeheim versorgt.

2.2 Pflege durch ambulante Dienste im Landkreis Heidenheim

Am 31.12.2017 gab es im Landkreis Heidenheim 21 ambulante Pflegedienste. Ein Pfle-

gedienst hat sich auf die Versorgung nach dem SGB V spezialisiert. Er wurde in der Er-

hebung nicht berücksichtigt. Die übrigen 20 Dienste beteiligten sich an der Erhebung.

Die Pflegedienste betreuten am Stichtag der Erhebung 1.652 Kunden. Die Zahl der Kun-

den, die im Jahresverlauf betreut wurden, lag mit 2.211 höher. Einige Dienste konnten

nicht alle Angaben zu den Kunden geben. Deshalb ist die angegebene Grundgesamtheit

unterschiedlich groß. Für die Erhebung wurden nur Leistungen nach SGB XI erhoben.

Deshalb liegt die Zahl niedriger als in den Vorjahren in denen auch haushaltsnahe Dienst-

leistungen und Beratungsbesuche erhoben wurden. Es kann davon ausgegangen wer-

den, dass die Zahl der Kunden in etwa dem Vorjahr entspricht.

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 11

Altersstruktur der Kunden der ambulanten Dienste

Die Altersstruktur der Klienten der ambulanten Dienste stellt sich zum Stichtag 31.12.2017

wie folgt dar:

rund 82 Prozent der versorgten Klienten waren älter als 75 Jahre, davon war rund

die Hälfte älter als 85 Jahre (Ba-Wü: 81 beziehungsweise 45 Prozent)7

rund 10 Prozent waren zwischen 66 und 75 Jahre alt (Ba-Wü: 10 Prozent) und

8 Prozent der Klienten waren 65 Jahre und jünger (Ba-Wü: 9 Prozent). Abbildung 9: Alter der Klienten der ambulanten Pflegedienste im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017

65 Jahre und jünger8%

66 bis 75 Jahren10%

76 bis 85 Jahre38%

86 bis 95 Jahre39%

96 Jahre und älter5%

Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den ambulanten Diensten im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017 (N=2.140 Kunden).

Pflegegrade

45 Prozent der von den ambulanten Diensten versorgten Kunden ist in Pflegegrad 2 ein-

gruppiert. 30 Prozent der Kunden haben Pflegegrad 3, 15 Prozent Pflegegrad 4 und vier

Prozent Pflegegrad 5. Die Vergleichszahlen der Pflegestatistik für Baden-Württemberg

liegen derzeit noch nicht vor.

7 Die Angaben zur landesweiten Verteilung beziehen sich auf die Ergebnisse der Pflegestatistik

2015.

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12 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

Abbildung 10: Pflegegrade der Klienten der ambulanten Pflegedienste im Landkreis Heiden-heim zum 31.12.2017

nicht eingestuft, aber beantragt

2%Pflegegrad 1

4%

Pflegegrad 245%

Pflegegrad 330%

Pflegegrad 415%

Pflegegrad 54%

Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den ambulanten Diensten im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017 (N=2.038 Kunden).

Wohnort der Klienten der ambulanten Dienste

Fast alle Klienten (98 Prozent) wohnen entweder in der Gemeinde oder der Stadt, in der

der ambulante Dienst seinen Standort hat oder in der benachbarten Gemeinde oder

Stadt. Abbildung 11: Wohnort der Klienten der ambulanten Dienste im Landkreis Heidenheim am 31.12.2017

Standortkommune64%

Nachbarkommune34%

sonstige Landkreiskommune

1%Nachbarlandkreis

1%

Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den ambulanten Diensten im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017 (N=2.179 Dienste).

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 13

2.3 Tages- und Nachtpflege im Landkreis Heidenheim

Tages- oder Nachtpflege sind teilstationäre Angebote für pflegebedürftige Menschen, die

zu Hause leben und überwiegend dort versorgt werden. In Tagespflegeeinrichtungen er-

halten Pflegebedürftige tagsüber Versorgung und Betreuung, in Nachtpflegeeinrichtungen

entsprechend nachts. Dazu gehören Mahlzeiten, die Grund- und Behandlungspflege so-

wie Beschäftigungs- und Aktivierungsangebote, die Alltagsfähigkeiten und die Selbststän-

digkeit erhalten und fördern. Die Tagespflege kann wahlweise an mehreren Tagen oder

nur an einzelnen Wochentagen besucht werden. Flexible Öffnungszeiten und kurze An-

fahrtswege sind für Angehörige sehr wichtig. Seit die Pflegestärkungsgesetze festlegen,

dass die Leistungen für die Nutzung der Tagespflege parallel zur Inanspruchnahme von

Pflegegeld oder Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden können, steigt die

Nachfrage nach Tagespflege in Baden-Württemberg. Die Anbieter reagieren darauf mit

einem größeren Angebot.

Zum Stichtag 31.12.2017 gab es im Landkreis Heidenheim 15 Tagespflegeangebote mit

insgesamt 140 Plätzen. Davon standen 87 Plätze in sechs solitären Tagespflegeeinrich-

tungen zur Verfügung.8 Die übrigen Plätze waren in einem Pflegeheim integriert. Sie wur-

den bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zahl der

solitären Tagespflegeangebote und die Platzzahl gleich geblieben.

In der Regel haben die Tagespflegen von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Vier der sechs solitären

Tagespflegen geben an, dass sie verlängerte Öffnungszeiten haben. Dies erleichtert es

den Angehörigen einer Berufstätigkeit nachzugehen. An den Wochenenden hatte keine

Tagespflege geöffnet.

Ein Tagespflegeplatz kann von mehreren Menschen genutzt werden, da nicht alle ältere

Menschen 5 Tage in der Woche die Tagespflege nutzen. Die solitären Tagespflegen ga-

ben an, dass für die 87 Plätze mit 142 Menschen zum Stichtag ein Vertrag bestand. Dies

ergibt ein Verhältnis von 1,6 Gästen pro Platz. Nach der Einschätzung von Trägern der

Altenhilfe gewährleistet ein Verhältnis ab 2,5 Gästen pro Platz eine Vollauslastung und

Wirtschaftlichkeit.9 Im Landkreis Heidenheim könnten die vorhandenen Tagespflegen rein

rechnerisch von der Platzkapazität noch Gäste aufnehmen.

Für die in ein Pflegeheim integrierten Plätze gab es zum Jahresende häufig kein Ver-

tragsverhältnis mit pflegebedürftigen Menschen. Dies spricht dafür, dass integrierte Ta-

gespflegeplätze nicht dauerhaft von einer Person genutzt werden, sondern beispielsweise

im Notfall, wenn Angehörige die Betreuung teilweise am Tag nicht übernehmen können.

Ein Nachtpflegeangebot ist im Landkreis Heidenheim derzeit nicht vorhanden.

8 Als solitäre Tagespflegen werden Angebote bezeichnet, die Tagespflege in eigenen nur dafür

verwendeten Räumen anbieten. Sie können sich in einem Gebäude mit anderen Angeboten wie Wohngemeinschaften, einem ambulanten Dienst, betreutem Wohnen oder auch einem Pflege-heim befinden. Davon unterschieden werden sogenannte „eingestreute“ beziehungsweise „in-tegrierte“ Tagespflegeplätze in einem Pflegeheim.

9 Vgl. Rommel, Ulrich: Mit Tagespflege punkten. In: Altenheim 4 / 2017, S.54-57.

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14 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

Abbildung 12: Solitäre Tagespflegeplätze in den Städten und Gemeinden des Landkreises Heidenheim zum 31.12.2017

GerstettenHerbrechtingen

Königsbronn

Steinheim

Heidenheim

Nattheim

Dischingen

Giengen

Hermaringen

Sontheim

Niederstotz.

15

27

10

15

20bis zu 100 (1)

100 bis zu 300 (3)300 bis zu 600 (4)

600 bis zu 1.000 (2)mehr als 1.000 (1)

Einwohner über 80 Jahre zum 31.12.2016Anzahl Sädte/ Gemeinden

Tagespflegeplätze im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017: 87

Datenbasis: Erhebung bei den Tagespflegen des Landkreises Heidenheim, Informationen der Sozialplanung und Altenhilfefachberatung des Landkreises Heidenheim zum 31.12.2017 sowie Bevölkerungsfortschreibung zum 31.12.2016 des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Berechnungen: KVJS.

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 15

Altersstruktur

Die Altersstruktur der Tagespflegegäste zum 31.12.2017 stellt sich wie folgt dar:

33 Prozent der Tagespflegegäste waren über 85 Jahre alt (Ba-Wü: 42 Prozent)10

46 Prozent zwischen 76 und 85 Jahre (Ba-Wü: 43 Prozent) und

21 Prozent bis 75 Jahre alt (Ba-Wü: 15 Prozent).

Die Altersstruktur der Tagespflegegäste im Landkreis Heidenheim unterscheidet sich von

der Altersverteilung der Klienten aller Tagespflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg

auf Basis der Pflegestatistik 2015: Im Landkreis Heidenheim besuchen deutlich weniger

ältere und mehr jüngere Gäste die Tagespflegeangebote.

Abbildung 13: Tagespflegegäste in den Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Heidenheim nach Altersgruppen zum 31.12.2017

65 Jahre u. jünger6%

66 bis 75 Jahre15%

76 bis 85 Jahre46%

86 bis 95 Jahre32%

96 Jahre und älter1%

Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017 (N=142).

10

Die Angaben zur landesweiten Verteilung beziehen sich auf die Ergebnisse der Pflegestatistik 2015.

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16 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

Pflegegrade

Die Pflegegrade der Tagespflegegäste verteilen sich zum 31.12.2017 wie folgt:

Pflegegrad 1 und 2: 18 Prozent

Pflegegrad 3: 37 Prozent

Pflegegrad 4 : 38 Prozent

Pflegegrad 5: 5 Prozent

kein Pflegegrad11: 2 Prozent

Die meisten Tagespflegegäste hatten die Pflegegrade 3 oder 4. Sie machen zusammen

drei Viertel der Pflegebedürftigen in den solitären Tagespflegen aus. Abbildung 14: Tagespflegegäste in den Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Heidenheim nach Pflegegraden zum 31.12.2017

kein Pflegegrad2 %

Pflegegrad 11 %

Pflegegrad 217 %

Pflegegrad 337 %

Pflegegrad 438 %

Pflegegrad 55%

Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017 (N=142).

11

Hierunter fallen die Personen, die eine Pflegestufe beantragt haben, über die noch nicht ent-schieden wurde sowie die Personen, die entweder keine Pflegestufe beantragt haben oder die eine Ablehnung erhalten haben.

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 17

Wohnort und Wohnform der Tagespflegegäste

Derzeit gibt es in 5 von insgesamt 11 Gemeinden und Städten im Landkreis Heidenheim

Tagespflegeplätze. Fast alle Nutzer der Tagespflegen kommen aus dem Landkreis. 66

Prozent der Nutzer wohnen in der Gemeinde oder Stadt, in der sich die Tagespflege be-

findet. Weitere 17 Prozent kommen aus der Nachbargemeinde oder -stadt. Dies ist vor

dem Hintergrund einer wünschenswerten, wohnortnahen Versorgung positiv zu bewerten.

Abbildung 15: Tagespflegegäste in den Tagespflegen im Landkreis Heidenheim nach Woh-nort zum 31.12.2017

Standortkommune66 %

Nachbarkommune17%

sonstige Landkreiskommune

6 % Nachbarlandkreis5 %

andere Bundesländer6%

Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017 (N=142).

2.4 Kurzzeitpflege

Als Kurzzeitpflege wird die vorübergehende Inanspruchnahme des Angebots in einer sta-

tionären Pflegeeinrichtung bezeichnet. Pflegebedürftige, die in einem privaten Haushalt

wohnen, nehmen für eine Übergangszeit, beispielsweise in Krisensituationen bei der

häuslichen Pflege oder während des Urlaubs pflegender Angehöriger, Leistungen in ei-

nem Pflegeheim in Anspruch. Kurzzeitpflege ist damit häufig eine Ergänzung der häusli-

chen Pflege durch Angehörige oder durch einen ambulanten Pflegedienst. Sie kann den

Verbleib älterer Menschen in der eigenen Wohnung oder bei Angehörigen stabilisieren.

Kurzzeitpflege wird außerdem als sogenannte Übergangspflege angeboten, wenn nach

einem Aufenthalt im Krankenhaus, vor oder nach einer Rehabilitationsmaßnahme oder

nach ambulanten Operationen das Wohnen im eigenen Haushalt noch nicht möglich ist.

Der Leistungsumfang der Kurzzeitpflege sowie die Vorgaben für die räumliche und perso-

nelle Ausstattung und die Qualitätsprüfung sind auf Landesebene in einer Rahmenverein-

barung12 festgelegt.

12

Rahmenvertrag nach § 75 Abs. 1 SBG XI für das Land Baden-Württemberg vom 08.04.1997.

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18 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

Aus wirtschaftlichen Gründen werden Kurzzeitpflegeplätze meist in flexibler Form als so-

genannte „integrierte“ oder „eingestreute“ Plätze vorgehalten. Die Einrichtungen schließen

eine Vereinbarung mit der Pflegekasse ab, nach der sie solche Plätze flexibel, das heißt

entweder mit Kurzzeit- oder mit Dauerpflegenutzern, belegen dürfen. Bei entsprechender

Nachfrage wird einer Dauerbelegung üblicherweise der Vorzug gegeben. Das bedeutet in

der Praxis, dass diese Plätze nicht verlässlich für die Kurzzeitpflege zur Verfügung ste-

hen, sondern nur dann, wenn sie nicht durch Dauerpflegegäste belegt sind. Es gibt auch

sogenannte „solitäre“ Kurzzeitpflegeplätze, die verlässlich während des ganzen Jahres

ausschließlich für Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen.13 Solche Platzkontingente mit

eigenem Versorgungsvertrag werden jedoch eher selten angeboten, da das wirtschaftli-

che Risiko für die Träger höher ist als bei Angeboten mit flexibler Belegung.

Im Landkreis Heidenheim stehen hauptsächlich eingestreute Kurzzeitpflegeplätze zur

Verfügung. In der Erhebung wurden zum Stand Ende 2017 in den 21 Pflegeeinrichtungen

112 Kurzzeitpflegeplätze erfasst. Davon standen 2 Plätze ausschließlich für Kurzzeitpfle-

ge zur Verfügung. Die übrigen Plätze konnten flexibel für Kurzzeit- oder vollstationäre

Pflege eingesetzt werden.

Der Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen ist im Landkreis Heidenheim wie auch in anderen

Landkreisen groß. Zum einen werden langfristig planbare Kurzzeitpflegeplätze benötigt,

die von Angehörigen während der Urlaubszeit genutzt werden. Zum anderen fehlen vor

allem auch Kurzzeitpflegeplätze für die Übergangspflege, beispielsweise nach einem

Krankenhausaufenthalt. Aufgrund der Leistungsausweitungen durch das Pflegestär-

kungsgesetz I sowie durch das Krankenhausstrukturgesetz kann davon ausgegangen

werden, dass der Bedarf an Kurzzeitpflege zukünftig weiter steigen wird.

2.5 Dauerpflege im Pflegeheim im Landkreis Heidenheim

Pflege im Pflegeheim ist die intensivste Form der Unterstützung pflegebedürftiger Men-

schen außerhalb der eigenen Häuslichkeit. Sie ist mit einem Umzug verbunden und be-

deutet damit einen tiefen Einschnitt in das gewohnte Leben älterer Menschen. Pflegehei-

me bieten rund um die Uhr eine umfassende pflegerische, soziale und hauswirtschaftliche

Betreuung und Versorgung an.

In den 21 Pflegeheimen im Landkreis Heidenheim gab es zum Stichtag der Erhebung

(31.12.2017) insgesamt 1.405 Dauerpflegeplätze (einschließlich eingestreuter Kurzzeit-

pflegeplätze). Mit Ausnahme der Gemeinde Hermaringen gab es im Jahr 2017 in jeder

Gemeinde oder Stadt wenigstens ein Pflegeheim. Die Pflegeheime hatten zwischen 26

und 200 Plätzen. 3 Pflegeheime hatten mehr als 100 Plätze. Im Durchschnitt wurden pro

Pflegeheim 67 Plätze angeboten. Wenn die Zahl der Plätze auf die Zahl der Menschen im

13

Beispielhaft wäre hier die Stadt Heidelberg zu nennen. Diese hat 17 Kurzzeitpflegeplätze in einem Pflegeheim angemietet und ist für das zentrale Belegungsmanagement zuständig.

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 19

Alter ab 80 Jahren bezogen wird, zeigt sich, dass für mehr als jede 6. Person in dieser

Altersgruppe ein Pflegeheimplatz zur Verfügung steht.

Von den zur Verfügung stehenden Plätzen waren am 31.12.2017 1.313 Plätze belegt.

Danach wären 92 Plätze frei gewesen. Auf Rückfrage teilten die Pflegeheime die Gründe

mit. Einige Plätze konnten nicht besetzt werden, da Personal fehlte und deshalb nicht

mehr pflegebedürftige Menschen aufgenommen werden konnten. Außerdem wurden be-

reits einige Doppelzimmer als Einzelzimmer vermietet. Zwei Pflegeheime waren noch im

Aufbau und hatten deshalb noch nicht alle Plätze besetzt. Nach dem Abzug der begrün-

deten Fälle lag die prozentuale Auslastung der Pflegeheime bei 97 Prozent. Da es sich

um eine Stichtagserhebung zum 31. Dezember handelt, ist es möglich, dass einige Pfle-

geheime zu diesem Zeitpunkt freie Plätze hatten, die ab Januar wieder belegt wurden.

Tabelle 1: Bestand an stationären Dauerpflegeplätzen (einschließlich eingestreuter Kurz-zeitpflegeplätze) am 31.12.2017 im Landkreis Heidenheim

Dischingen 1 32 300 10,7

Gerstetten 2 81 740 10,9

Giengen 3 135 1.362 9,9

Heidenheim 6 531 3.265 16,3

Herbrechtingen 3 275 921 29,9

Hermaringen - - 127 -

Königsbronn 2 135 542 24,9

Nattheim 1 59 371 15,9

Niederstotzingen 1 45 274 16,4

Sontheim a.d.B. 1 83 308 26,9

Steinheim 1 29 624 4,6

Gesamt 21 1.405 8.834 15,9

Gemeinde

Dauerpflegeplätze

(inkl. Integr.

Kurzzeitpflegeplätze)

(31.12.2017)

Einwohner ab

80 Jahre

(31.12.2016)

Anzahl

Einrichtungen

(31.12.2017)

Dauerpflege-

plätze pro 100

Einwohner über

80 Jahren

Datenbasis: Erhebung bei den Pflegeheimen im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017 sowie Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Bevölkerungsfortschreibung zum 31.12.2016. Berechnungen: KVJS.

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20 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

Abbildung 16: Dauerpflegeplätze (einschließlich eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze) in den Städten und Gemeinden des Landkreis Heidenheimes am 01.03.2017

GerstettenHerbrechtingen

Königsbronn

Steinheim

Heidenheim

Nattheim

Dischingen

Giengen

Hermaringen

Sontheim

Niederstotz.

69218

108

28

590

29

31

230

45

57bis zu 100 (1)100 bis zu 300 (3)300 bis zu 600 (4)

600 bis zu 1.000 (2)mehr als 1.000 (1)

Einwohner über 80 Jahre zum 31.12.2016Anzahl Sädte/ Gemeinden

Stationäre Dauerpflegeplätze (inkl. Kurzzeitpflegeplätze)im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017: 1.405

Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den Pflegeheimen im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017 sowie Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Bevölkerungsfortschreibung zum 31.12.2016.

2.5.1 Plätze in Pflegeheimen Einzel- und Doppelzimmer

Die Landesheimbau-Verordnung (LHeimBauVO) Baden-Württemberg schreibt seit dem

Jahr 2009 vor, dass es ausschließlich Einzelzimmer in Pflegeheimen geben darf. Beste-

henden Heimen wurde eine Übergangsfrist von zehn Jahren gewährt. Innerhalb dieser

Frist müssen alle Zimmer in Einzelzimmer umgebaut werden. Diese Frist kann für beste-

hende Heime auf bis zu 25 Jahre nach erstmaliger Inbetriebnahme oder erneuter Inbe-

triebnahme nach grundlegenden Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen verlän-

gert werden.14 Gemäß den ermessenslenkenden Richtlinien zur Landesheimbau-

Verordnung sind unter bestimmten Voraussetzungen weitere Ausnahmeregelungen mög-

lich.15 Die Umsetzung der LHeimBauVO wird in den meisten Einrichtungen zu einer Re-

duzierung der Platzzahlen führen.

Die Aufstellung der Altenhilfefachberatung im Landkreis Heidenheim über die Dauerpfle-

geplätze im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017 gibt einen Überblick über die vorhan-

dene Zahl an Doppel- und Einzelzimmern in den Einrichtungen im Landkreis. In sechs

14

Die LHeimBauVO sieht in § 5 (2) für bestehende Einrichtungen eine Übergangsfrist von 10 Jah-ren vor, die unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 25 Jahre verlängerbar ist.

15 Vgl. Ermessenslenkende Richtlinien zur LHeimBauVO des Ministeriums für Arbeit und Sozial-

ordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg. Stand: Februar 2015.

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 21

Einrichtungen gab es ausschließlich Einzelzimmer. In den anderen 15 Einrichtungen gab

es auch Doppelzimmer. Insgesamt gab es 414 Plätze in Doppelzimmern. Der Anteil der

Plätze in Doppelzimmern an allen Plätzen in Pflegeheimen betrug im Landkreis Heiden-

heim 29 Prozent. 2.5.2 Bewohnerstruktur der Pflegeheime

Die Pflegeheime wurden in der Erhebung gebeten, Angaben zu den Bewohnern zu ma-

chen. Erfragt wurden hierbei Altersklassen, Pflegegrade sowie die Wohnform und der

Wohnort der Bewohner vor dem Einzug in ein Pflegeheim. Altersstruktur

Im Hinblick auf die Altersstruktur der Bewohner zeigt sich, dass:

die Hälfte der dauerhaft im Pflegeheim Wohnenden über 85 Jahre alt war (Ba-Wü:

51,7 Prozent16)

36 Prozent waren älter als 75 und jünger als 85 Jahre alt (Ba-Wü: 30,7 Prozent) und

14 Prozent waren jünger als 75 Jahre (Ba-Wü: 17,5 Prozent). Abbildung 17: Altersstruktur der Bewohner in den Pflegeheimen im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017

65 Jahre und jünger 6%

66 bis 75 Jahre8%

76 bis 85 Jahre36%

86 bis 95 Jahre45%

96 und älter5%

Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den Pflegeheimen im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017 (N=1.313 Bewohner).

Pflegegrade

Die Bewohner in vollstationärer Dauerpflege waren in die nachfolgenden Pflegegrade

eingruppiert:

23 Prozent in Pflegegrad 1 oder 2,

38 Prozent in Pflegegrad 3,

26 Prozent in Pflegegrad 4,

12 Prozent in Pflegegrad 5

16

Die Vergleichszahlen für Baden-Württemberg beruhen auf der Pflegestatistik 2015.

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22 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

Herkunftsort und Wohnform der Bewohner vor Einzug

Von den Bewohnern der befragten Pflegeeinrichtungen:

wohnten 88 Prozent im Landkreis Heidenheim: 82 Prozent kamen aus der Standort-

kommune der Einrichtung oder aus der benachbarten Kommune, rund sechs Prozent

aus einer sonstigen Gemeinde im Kreisgebiet.

kamen fünf Prozent aus angrenzenden Landkreisen.

haben drei Prozent vor dem Umzug in einem Pflegeheim in anderen Kreisen Baden-

Württembergs gewohnt; vier Prozent der Bewohner stammte aus anderen Bundeslän-

dern.

Abbildung 18: Herkunft der Bewohner in den vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land-kreis Heidenheim am 31.12.2017

Standortkommune60%

Nachbarkommune22%

sonstige Landkreiskommune

6%

Nachbarlandkreis5%

sonstige Kreise 3%

anderes Bundesland4%

unbekannt< 1%

Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den Pflegeheimen im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017 (N=1.313 Bewohner).

Die meisten Bewohner werden wohnortnah in der Gemeinde oder Stadt, in der die älteren

Menschen bisher gewohnt haben oder in der Nachbarkommune im Pflegeheim versorgt.

Aus anderen Landkreisen oder aus dem übrigen Bundesgebiet ziehen in der Regel pfle-

gebedürftige Menschen in ein Pflegeheim zu, wenn die Angehörige in der Gemeinde oder

Stadt wohnen. Darüber gibt es keine Information.

Über den Aufenthalt vor dem Einzug in das Pflegheim wurden in der Erhebung die nach-

folgenden Informationen gegeben:

57 Prozent der Bewohner lebten in der privaten Häuslichkeit.

31 Prozent kamen nach einem Krankenhausaufenthalt in ein Pflegeheim.

2 Prozent lebten vorher im betreuten Wohnen und

10 Prozent kamen unter anderem aus einer Rehabilitationsmaßnahme in das Pflege-

heim.

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 23

3. Vorausrechnung von Orientierungswerten für Pflegeleistungen im Jahr 2030

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist für die Planung von Pflegean-

geboten in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs neben der Kenntnis der be-

stehenden Angebotslandschaft eine Vorausrechnung des zukünftigen Bedarfs notwendig.

Der KVJS hat Orientierungswerte für den Bedarf an ambulanten und stationären Leistun-

gen für den Landkreis Heidenheim bis zum Jahr 2030 berechnet. Die Methodik zur Be-

rechnung ist im Anhang beschrieben.

3.1 Pflegebedürftige in unterschiedlichen Versorgungsformen

Im Landkreis Heidenheim werden den Ergebnissen der Vorausrechnung zufolge im Jahr

2030 insgesamt 5.683 Personen Pflegeleistungen benötigen. Das sind fast 1.000 Perso-

nen oder 21 Prozent mehr als im Jahr 2015.

Die Zunahme der einzelnen Leistungen wurde unter unterschiedlichen Annahmen be-

rechnet, denen unterschiedliche Annahmen zum zukünftigen Nachfrageverhalten zugrun-

de liegen. Die Gesamtzahl der für das Jahr 2030 berechneten Pflegebedürftigen ist bei

beiden Varianten gleich hoch. Es kommt zu Verschiebungen zwischen der stationären

und ambulanten Pflege.

Status Quo-Berechnung

Die Status-Quo-Berechnung basiert auf der Annahme, dass die Pflegebedürftigen im Jahr

2030 die einzelnen Leistungsarten so in Anspruch nehmen werden wie im Jahr 2015.

Verschiebungen zwischen den einzelnen Leistungsangeboten ergeben sich bei der Sta-

tus-Quo-Berechnung durch die demografische Entwicklung. Steigt zum Beispiel die Zahl

hochaltrigen Pflegebedürftiger stark an, erhöht sich automatisch auch der Anteil stationä-

rer Versorgung, da diese Versorgungsform in den höheren Altersgruppen stärker in An-

spruch genommen wird.

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24 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

Abbildung 19: Pflegeleistungen im Jahr 2015 und Orientierungswerte für Pflegeleistungen in den Jahren 2020, 2025 und 2030 im Landkreis Heidenheim nach der Status-Quo-Berechnung

2.494

2.6672.796

2.910

869954

1.0091.063

1.326

1.4811.592

1.710

0

2.000

4.000

6.000

Pflegestatistik 2015 Orientierungswerte 2020 Orientierungswerte 2025 Orientierungswerte 2030

vollstationärePflege (inkl.Kurzzeitpflege)

ambulantePflege

Pflegegeld

Grafik: KVJS. Datenbasis: Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis der Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2014 sowie Pflegestatistik 2015 des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Eigene Berech-nungen KVJS.

Unter der Status-Quo-Annahme ergeben sich die stärksten absoluten Zuwächse beim

Pflegegeld und in der vollstationären Pflege. 2.910 Pflegebedürftige und damit 416 Per-

sonen mehr als im Jahr 2015 würden danach im Jahr 2030 Pflegegeld beziehen. 1.710

Personen und damit 384 Personen mehr als 2015 würden eine stationäre Versorgung

benötigen. Die Zahl der durch einen ambulanten Pflegedienst versorgten Pflegebedürfti-

gen nimmt bis zum Jahr 2030 um rund 200 Personen zu.

Die Orientierungswerte wurden auch für die einzelnen Städte und Gemeinden des Land-

kreises bestimmt.

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 25

GerstettenHerbrechtingen

Königsbronn

Steinheim

Heidenheim

Nattheim

Dischingen

Giengen

Hermaringen

Sontheim

Niederstotz.

132 176

107

98670

71

49

266

25

58

58bis zu 500 (5)500 bis zu 1.000 (3)

1.000 bis zu 1.500 (1)1.500 bis zu 2.000 (1)

mehr als 2.000 (1)

Einwohner über 80 Jahre zum 31.12.2030Anzahl Sädte/ Gemeinden

Tabelle 2: Vorausberechnete Pflegeleistungen ambulant, teilstationär und stationär im Jahr 2030 nach Städten und Gemeinden im Landkreis Heidenheim nach der Status-Quo-Berechnung

Gemeindeambulante

Leistungen

stationäre Pflege

(Dauer- und

Kurzzeitpflege)

Pflegegeld Summe

nachrichtlich:

Tagespflege-

leistungen

Dischingen 32 49 89 170 4

Gerstetten 84 132 237 453 11

Giengen 164 266 446 876 21

Heidenheim 411 670 1.118 2.199 52

Herbrechtingen 109 176 298 583 14

Hermaringen 16 25 43 84 2

Königsbronn 66 107 176 349 8

Nattheim 45 71 125 241 6

Niederstrotzingen 36 58 99 193 5

Sontheim 38 58 107 203 5

Steinheim 62 98 172 332 8

Landkreis Heidenheim 1.063 1.710 2.910 5.683 134

Orientierungswerte in den einzelnen Städten und Gemeinden des Landkreises im Jahr 2030

Status-Quo-Berechnung

Datenbasis: Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis der Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2014 sowie Pflegestatistik 2015 des Statistischen Landesamtes. Berechnungen: KVJS.

Abbildung 20: Vorausberechneter Bedarf an stationären Dauerpflegeplätzen (einschließlich eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze) in den Städten und Gemeinden des Landkreises Hei-denheim im Jahr 2030 nach der Status-Quo-Berechnung

Datenbasis: Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis der Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2014 sowie Pflegestatistik 2015 des Statistischen Landesamtes. Berechnungen: KVJS.

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26 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

Variante – Stärkere Nutzung ambulant organisierter Pflegeangebote

Wie sich die Pflegestärkungsgesetze auf die Inanspruchnahme ambulanter und stationä-

rer Pflegeangebote auswirken werden, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Experten sind

sich aber sicher, dass die gesetzlichen Regelungen Auswirkungen auf die zukünftige Be-

wohnerstruktur der Pflegeheime haben werden.17 Pflegebedürftige bis einschließlich Pfle-

gegrad 2 müssen seit dem 01.01.2017 mit höheren Kosten rechnen, wenn sie in ein Pfle-

geheim umziehen. Gleichzeitig wurden die Leistungen für ambulante und teilstationäre

Angebote in der Pflegeversicherung ausgeweitet. Dies führt voraussichtlich dazu, dass

zukünftig ein geringerer Anteil an Pflegebedürftigen in niedrigen Pflegegraden als bisher

in Pflegeheimen versorgt werden können. Sie werden eher ambulant versorgt werden.

Dies wurde bei der Berechnung der Variante berücksichtigt. Die Methode zur Berechnung

der Variante ist im Anhang beschrieben. Abbildung 21: Pflegeleistungen im Jahr 2015 und Orientierungswerte für Pflegeleistungen im Jahr 2030 im Landkreis Heidenheim nach der Variante: Zunahme der ambulanten Ver-sorgung

2.494 2.667 2.796 2.910

869

1.2091.283

1.356

1.326

1.2261.318

1.417

0

2.000

4.000

6.000

Pflegestatistik 2015 Orientierungswerte 2020 Orientierungswerte 2025 Orientierungswerte 2030

vollstationärePflege (inkl.Kurzzeitpflege)

ambulantePflege

Pflegegeld

Grafik: KVJS. Datenbasis: Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis der Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2014 sowie Pflegestatistik 2015 des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Eigene Berech-nungen KVJS.

Die Zahl der Pflegegeldempfänger ist bei beiden Berechnungen identisch. Dahinter steht

die Annahme, dass die Pflegebedürftigen, die zuvor dem stationären Bedarf zugerechnet

wurden, auch zukünftig professionelle pflegerische Hilfe benötigen. Dies schließt nicht

aus, dass zusätzlich auch die Zahl der Pflegegeldempfänger bei der Variante ansteigt –

zum Beispiel bei der Inanspruchnahme einer sogenannten „Kombinationsleistung“.

17

Rothgang, 2015: Barmer Studie

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 27

Tabelle 3: Vorausberechnete Pflegeleistungen ambulant, teilstationär und stationär im Jahr 2030 nach Städten und Gemeinden im Landkreis Heidenheim nach der Variante: Zunahme der ambulanten Versorgung

Gemeindeambulante

Leistungen

stationäre Pflege

(Dauer- und

Kurzzeitpflege)

Pflegegeld Summe

nachrichtlich:

Tagespflege-

leistungen

Dischingen 40 41 89 170 4

Gerstetten 107 109 237 453 11

Giengen 210 220 446 876 21

Heidenheim 526 555 1.118 2.199 52

Herbrechtingen 139 146 298 583 14

Hermaringen 20 21 43 84 2

Königsbronn 84 89 176 349 8

Nattheim 57 59 125 241 6

Niederstrotzingen 46 48 99 193 5

Sontheim 48 48 107 203 5

Steinheim 79 81 172 332 8

Landkreis Heidenheim 1.356 1.417 2.910 5.683 134

Orientierungswerte in den einzelnen Städten und Gemeinden des Landkreises im Jahr 2030

Variante: Anstieg ambulante Versorgung

Datenbasis: Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis der Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2014 sowie Pflegestatistik 2015 des Statistischen Landesamtes. Berechnungen: KVJS.

Die Auswirkungen eines veränderten Nutzerverhaltens auf den zukünftigen Bedarf sind

beträchtlich. Wenn pflegebedürftige Menschen im Landkreis Heidenheim, die bisher in

Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 1 ohne einge-

schränkte Alltagskompetenz eingestuft und stationär versorgt waren, künftig ambulant

versorgt würden, würden fast 300 Pflegeplätze weniger in Pflegeheimen benötigt. Die

Veränderungen im Nachfrageverhalten werden sich nicht automatisch einstellen. Sie wer-

den durch den Ausbau und die stärkere Vernetzung von ambulanten und teilstationären

Angeboten und durch eine gezielte Förderung begünstigt.

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28 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

Abbildung 22: Vorausberechneter Bedarf an stationären Dauerpflegeplätzen (einschließlich eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze) in den Städten und Gemeinden des Landkreises Hei-denheim im Jahr 2030 nach der Variante (Anstieg der ambulanten Versorgung)

Grafik: KVJS. Datenbasis: Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis der Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2014 sowie Pflegestatistik 2015 des Statistischen Landesamtes. Berechnungen: KVJS.

3.2 Pflege im Pflegeheim einschließlich eingestreuter Kurzzeitpflege

Bei einem unveränderten Nutzerverhalten würden im Jahr 2030 im Landkreis Heidenheim

aufgrund der demografischen Veränderungen voraussichtlich 1.710 Dauerpflegeplätze

(einschließlich eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze) benötigt. Aktuell stehen im Landkreis

Heidenheim insgesamt 1.405 Plätze in Pflegeheimen18 zur Verfügung.

Hinzu kommen 129 Plätze, die bereits im Bau beziehungsweise in Planung sind. Gleich-

zeitig ist der Abbau von 119 Dauerpflegeplätzen geplant, um die LHeimBauVO umzuset-

zen. Diese Planungen sind in Tabelle 4 und Tabelle 5 im voraussichtlichen Bestand be-

reits berücksichtigt. Ein Pflegeheim hatte bereits mit konkreten baulichen Maßnahmen

begonnen, um die LHeimBauVO umzusetzen und ausschließlich Einzelzimmer anzubie-

ten. Dadurch wird sich die Zahl der Plätze um 39 verringern. Ein weiteres Pflegeheim mit

80 Plätzen wird aufgelöst. Für diese wegfallenden Plätze ist ein Ersatzbau mit 84 Plätzen

an einem anderen Standort geplant. Die anderen Einrichtungen, die bisher Doppelzimmer

anbieten, konnten noch keine eindeutige Aussage über ihre zukünftige Platzzahl treffen.

Für diese Erhebung und den Abgleich der Plätze wird angenommen, dass rein rechne-

risch die Hälfte der Plätze in Doppelzimmern wegfällt. Dadurch würde sich mit Ablauf der

18

Stand: 31.12.2017

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 29

Übergangsfrist im Jahr 2019 die vorhandene Gesamtplatzzahl um weitere 161 Pflegeplät-

ze (einschließlich eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze) verringern.

Der Abgleich des voraussichtlichen Bestands im Jahr 2030 mit den Orientierungswerten

zeigt, dass es im Landkreis Heidenheim bis zum Jahr 2030 nach der Status-Quo-

Berechnung insgesamt einen Bedarf von voraussichtlich 295 Dauerpflegeplätzen ein-

schließlich eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze zusätzlich zu den bereits vorhandenen und

bis zum Jahr 2030 geplanten Plätzen geben wird. Darüber hinaus würden durch die Um-

setzung der LHeimBauVO im schlechtesten Fall 161 Pflegeplätze wegfallen. Dadurch

würden insgesamt im Landkreis Heidenheim 456 Pflegeplätze fehlen. In 9 Gemeinden

und Städten müssten Möglichkeiten der Versorgung geschaffen werden, um den zukünfti-

gen Bedarf zu decken. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das stationäre Angebot tatsäch-

lich in diesem Ausmaß erhöht werden muss. Für die Deckung des zukünftigen Bedarfs ist

das Zusammenspiel der einzelnen Pflegeleistungen von Bedeutung. Beispielsweise kann

durch die Ausweitung von ambulanten Pflegeleistungen in Verbindung mit Tagespflege-

angeboten der Bedarf an stationären Dauerpflegeplätzen in bestimmten Kommunen ge-

ringer ausfallen als vorausberechnet oder sogar ausgeglichen werden. Derzeit entstehen

mehrere ambulant betreute Wohngemeinschaften im Landkreis. Auch damit könnte ein

Teil des Bedarfs gedeckt werden. Wie der zukünftige Bedarf tatsächlich gedeckt wird, ob

und welche Verschiebungen innerhalb der einzelnen Pflegeleistungen erfolgen, hängt

nicht zuletzt auch von den politischen und planerischen Entscheidungen im Landkreis

Heidenheim ab. Diese haben einen Einfluss auf die Lebenssituation der Bürger mit Pfle-

gebedarf im Landkreis und auf die Rahmenbedingungen für die Angebotsträger. Tabelle 4: Bestand an Dauerpflegeplätzen (einschließlich eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze) im Jahr 2018 sowie Orientierungswerte für das Jahr 2030 im Landkreis Heidenheim nach der Status-Quo-Berechnung

Orientierungs-

werte

Voraussicht-

licher Bedarf

an stationären

Plätzen

(Status-Quo-

Berechnung)

Dischingen 31 31 49 -18 -18

Gerstetten 69 69 132 -63 -15 -78

Giengen 230 -80 150 266 -116 -13 -129

Heidenheim 590 -39 551 670 -119 -66 -185

Herbrechtingen 218 218 176 42 -30 12

Hermaringen 0 84 84 25 59 59

Königsbronn 108 108 107 1 -16 -15

Nattheim 29 29 71 -42 -1 -43

Niederstrotzingen 57 57 58 -1 -18 -19

Sontheim 45 45 58 -13 -13

Steinheim 28 45 73 98 -25 -2 -27

Landkreis Heidenheim 1.405 10 1.415 1.710 -295 -161 -456

20302018

Gemeinden Bestand in PlanungVoraussichtlicher

Bestand*

Saldo(mit

Berücksich-

tigung der

Änderungen

durch

LHeimBauVO)

Saldo(ohne Berücksich-

tigung der

Änderungen durch

LHeimBauVO)

Reduzierung

der Plätze

durch Abbau

Doppel-

zimmer

*einschließlich konkreter Planungen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch nicht umgesetzt waren. Datenbasis: Landkreis Heidenheim, Informationen der Sozialplanung und Altenhilfefachberatung des Landkreises Heidenheim zum 31.12.2017, Erhebung bei den stationären Pflegeinrichtungen im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017, Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis der Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2014 sowie Pflegestatistik 2015 des Statistischen Landesamtes. Berechnungen: KVJS.

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30 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

Variante – Stärkere Nutzung ambulant organisierter Pflegeangebote

Bei der Variante reduziert sich der errechnete Bedarf an stationären Pflegeplätzen im Jahr

2030 auf 1.417. Dieser Bedarf steht dem voraussichtlichen Bestand von 1.415 stationären

Plätzen im Jahr 2030 gegenüber. Der Bedarf im Jahr 2030 wäre somit durch den voraus-

sichtlichen Bestand gedeckt. Allerdings müssen durch Umsetzung der LHeimBauVO Plät-

ze in Doppelzimmern abgebaut werden. Im schlechtesten Fall würden dadurch 161 Plätze

wegfallen. Insgesamt würden 163 Plätze fehlen. Bei dieser Berechnung wird jedoch vo-

rausgesetzt, dass es ein ausreichendes Angebot an Tagespflegeplätzen für die überwie-

gend zu Hause versorgten Pflegebedürftigen gibt und damit ein großer Teil der bis zum

Jahr 2030 zusätzlich zu versorgenden fast 1.000 Pflegebedürftigen ambulant versorgt

werden kann. Tabelle 5: Bestand an Dauerpflegeplätzen (einschließlich eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze) im Jahr 2018 sowie Orientierungswerte für das Jahr 2030 im Landkreis Heidenheim nach der Variante: Zunahme der ambulanten Versorgung

Orientierungs-

werte

Voraussichtlicher

Bedarf an stationären

Plätzen (Variante)

Dischingen 31 31 41 -10 -10

Gerstetten 69 69 109 -40 -15 -55

Giengen 230 -80 150 220 -70 -13 -83

Heidenheim 590 -39 551 555 -4 -66 -70

Herbrechtingen 218 218 146 72 -30 42

Hermaringen 0 84 84 21 63 63

Königsbronn 108 108 89 19 -16 3

Nattheim 29 29 59 -30 -1 -31

Niederstrotzingen 57 57 48 9 -18 -9

Sontheim 45 45 48 -3 -3

Steinheim 28 45 73 81 -8 -2 -10

Landkreis Heidenheim 1.405 10 1.415 1.417 -2 -161 -163

2018 2030

Gemeinden Bestandin

Planung

Voraussichtlicher

Bestand*

Saldo(ohne

Berücksichtigung

der Änderungen

durch LHeimBauVO)

Reduzierung

der Plätze

durch Abbau

Doppel-

zimmer

Saldo(mit

Berücksichtigung der

Änderungen durch

LHeimBauVO)

*einschließlich konkreter Planungen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch nicht umgesetzt waren. Datenbasis: Landkreis Heidenheim, Informationen der Sozialplanung und Altenhilfefachberatung des Landkreises Heidenheim zum 31.12.2017, Erhebung bei den stationären Pflegeinrichtungen im Landkreis Heidenheim zum 31.12.2017, Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis der Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2014 sowie Pflegestatistik 2015 des Statistischen Landesamtes. Berechnungen: KVJS.

3.3 Kurzzeit- und Übergangspflege

Die Berechnung der Orientierungswerte für Kurzzeitpflegeplätze im Jahr 2030 gestaltet

sich deutlich schwieriger als die Berechnung im Bereich der Dauerpflege. Dies hat mehre-

re Gründe:

Die Berechnung basiert auf der tatsächlichen Nutzung von Kurzzeitpflege am Stichtag

15.12.2015. Es ist unklar, ob zu diesem Stichtag alle Menschen, die ein solches An-

gebot in Anspruch nehmen wollten, auch einen Platz gefunden haben.

Darüber hinaus bildet die Berechnung nicht ab, ob Angebot und Nachfrage im Kurz-

zeitpflegebereich auf das ganze Jahr gesehen übereinstimmen: Typisch für die Kurz-

zeitpflege sind saisonale Nachfragespitzen und unvorhersehbare kurzfristige Bedarfe.

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 31

Die Kurzzeitpflegeplätze im Landkreis stehen nicht ausschließlich für die Kurzzeitpfle-

ge zur Verfügung, sondern werden (auch) für die Dauerpflege genutzt. Der Bedarf ist

daher immer in Verbindung mit der Entwicklung bei den Dauerpflegeplätzen zu bewer-

ten, da die Pflegeeinrichtungen ihr Angebotsspektrum in Anpassung an die Wünsche

der Nutzer sowie aus wirtschaftlichen Gründen flexibel handhaben.

Aus all diesen Gründen kann alleine aus rechnerisch ermittelten Bedarfszahlen im Ver-

gleich zum Bestand an Kurzzeitpflegeplätzen nicht auf eine (zukünftige) Bedarfsdeckung

geschlossen werden. Insbesondere im Zusammenhang mit den anstehenden Umwand-

lungen von Doppel- in Einzelzimmer im Zuge der Umsetzung der LHeimBauVO ist zu be-

rücksichtigen, dass für die Kurzzeitpflege ein bedarfsgerechtes Platzangebot verfügbar

bleiben muss.

Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiges Angebot, um häusliche Pflege zu ermöglichen und

Angehörige zu entlasten.

Im Landkreis Heidenheim gab es im Jahr 2017 zwei ganzjährig verfügbare Kurzzeitpfle-

geplätze und 110 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze. Da eingestreute Kurzzeitpflegeplätze

nicht verlässlich das gesamte Jahr über bereitstehen und die vorhandene Platzzahl auf-

grund der Besonderheit der flexiblen Nutzung und Überführung in Langzeitpflegeplätzen

schwanken kann, sind insbesondere ausschließlich für Kurzzeitpflege vorgehaltene Plätze

nachgefragt. Durch die veränderten Ansprüche auf Kurzzeitpflege durch die Pflegestär-

kungsgesetze und das Krankenhausstrukturgesetz ist davon auszugehen, dass der Be-

stand an Kurzzeitpflegeplätzen bereits jetzt zu gering ist und die Nachfrage das Angebot

übersteigt.

3.4 Tagespflege

Bedarfsvorausrechnungen im Bereich der Tagespflege stoßen ebenso wie bei der Kurz-

zeitpflege an methodische Grenzen. Dies hat mehrere Gründe:

Grundlage für die Bedarfsvorausrechnung sind Daten aus der Pflegestatistik. Erfasst

werden dort die pflegebedürftigen Personen, die zum Stichtag 15.12. Kunden einer

Tagespflegeeinrichtung waren. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Nutzer am

Stichtag selbst in der Tagespflege zu Gast waren. Denn eine Besonderheit der Ta-

gespflege ist, dass „Plätze“ vereinbart werden, diese Plätze aber in der Regel von

mehreren Personen genutzt werden. Das ist möglich, weil ein Teil der Kunden Tages-

pflege nur an einigen Tagen in der Woche in Anspruch nimmt. Dementsprechend ist

die Zahl der Nutzer oder Leistungen höher als die Zahl der Plätze. Für Planungszwe-

cke ist eine Umrechnung erforderlich, die aufgrund der Datenlage aber nur sehr ein-

geschränkt leistbar ist.

Die Bedarfsvorausberechnung bezieht sich auf die Nutzung der Tagespflege am

Stichtag 15.12.2015 und schreibt diese in die Zukunft fort. Durch das Pflegestär-

kungsgesetz I ergaben sich seit dem Jahr 2015 umfassende Verbesserungen bei den

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32 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

Leistungen der Tagespflege19. Dadurch wird das Angebot landesweit derzeit stark

nachgefragt. Zwischen den Erhebungen der Pflegestatistik zum Ende des Jahres

2013 und zum Ende des Jahres 2015 nahm die Zahl der Menschen, die Tagespflege-

angebote nutzten, in Baden-Württemberg um 25 Prozent von rund 7.900 auf über

9.000 zu. Die Träger reagieren darauf mit neuen Angeboten. Diese Veränderungen

zeigen sich erst in Ansätzen in der Pflegestatistik zum Ende des Jahres 2015. Da die

Pflegestatistik zum Ende des Jahres 2017 erst mit zeitlicher Verzögerung veröffent-

licht wird, können aktuelle Entwicklungen nicht dargestellt werden.

Eine Berechnung von Orientierungswerten im Bereich der Tagespflege führt aus den ge-

nannten Gründen nicht zu validen Ergebnissen. Vielmehr würde sie zu einer Unterschät-

zung des tatsächlich benötigen Bedarfs führen. Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der zu

Hause versorgten pflegebedürftigen Menschen im Landkreis Heidenheim um 610 Perso-

nen, nach der Status-Quo-Berechnung beziehungsweise um knapp 903 Personen bei der

Variante zunehmen. Im Jahr 2030 werden im Landkreis Heidenheim insgesamt rund

3.980 Personen nach der Status-Quo-Berechnung beziehungsweise rund 4.270 Men-

schen nach der Berechnung der Variante in der Häuslichkeit gepflegt werden. Dadurch

wird vermutlich auch der Bedarf an Pflege in Tagespflegeeinrichtungen steigen.

Quantitative Bedarfsvorausrechnungen liefern lediglich einen groben Orientierungsrah-

men für zukünftige Planungen. Für eine vertiefende Bestandsbewertung und Bedarfsein-

schätzung wäre zusätzlich eine qualitative einrichtungs- und sozialraumbezogene Analyse

erforderlich. Denn letztlich sind nur umfassend qualifizierte Tagespflegeangebote, die

sowohl von der baulichen Gestaltung als auch von der Kompetenz des Personals und der

Qualität der Konzeption her die Betreuung und Versorgung unterschiedlicher Gruppen

pflegebedürftiger Menschen leisten können, zur Deckung des künftigen Tagespflegebe-

darfs geeignet. Auch die Flexibilität der Angebote, zum Beispiel im Hinblick auf Öffnungs-

zeiten und -tage, spielt eine wichtige Rolle für die Deckung der Bedarfe pflegender Ange-

höriger.

19

Durch das Pflegestärkungsgesetz I ergaben sich umfassende Leistungserweiterungen, die sich auch auf die Nutzung und den Bedarf von Tagespflegeangeboten auswirken. Vor dem 01.01.2015 wurde die Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege zum Teil auf die ambu-lanten Pflegesachleistungen (Pflegegeld und/ oder ambulante Sachleistungen) angerechnet. Seit dem 01.01.2015 gibt es ein separates Leistungsbudget für Tages- und Nachtpflege, sodass Leistungen der Tages- und Nachtpflege ohne Anrechnung und damit zusätzlich zu ambulanten Sachleistungen in Anspruch genommen werden können.

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 33

4. Fazit und Handlungsempfehlungen

Von den Aufgabenstellungen in der Seniorenplanung sind viele Handlungsfelder, Akteure,

Aufgaben und Maßnahmen betroffen. Es gibt vielfältige Verantwortlichkeiten, gesetzliche

Grundlagen und Regelungen. Die Angebote am Wohnort wirken sich direkt auf die Le-

bensqualität älterer Menschen aus. Städte und Gemeinden sind daher im Rahmen der

Daseinsvorsorge gefordert, gute Lebensbedingungen für ihre älter werdenden Bürger und

ein altersgerechtes Wohnumfeld zu schaffen. Infrastruktur und Lebensbedingungen in den

Städten und Gemeinden haben einen entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität

älterer Bürger. Deshalb nehmen die Kommunen eine Schlüsselstellung bei der Senioren-

planung ein. Die Fortschreibung der Kreispflegeplanung bietet den Städten und Gemein-

den einen Orientierungsrahmen und Anregungen für eigene seniorenpolitische Konzepte

und die Entwicklung von gemeindebezogene Planungen.

Städte und Gemeinden können vor allem als Gestalter und Moderatoren wirken, die Bür-

ger und weitere Akteure in ihrer Gemeinde an einen „Runden Tisch“ bringen, örtliche An-

gebote und Bedarfe ermitteln, Kooperationen anstoßen und gemeinsame Lösungen für

den Aufbau sozialräumlicher Hilfenetzwerke erörtern. Eine enge Abstimmung zwischen

Landkreis und den Städten und Gemeinden ist wünschenswert.

Die ambulanten Pflegedienste im Landkreis Heidenheim leisten einen wichtigen Beitrag,

damit ältere Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf möglichst lange selbstständig

in ihrem häuslichen Umfeld leben können. Die professionelle Pflege im häuslichen Be-

reich ist auf eine gute Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, den Akteuren im medizini-

schen Bereich, den Anbietern von niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten, mit Ta-

gespflegen und Pflegeheimen sowie auf eine gute Einbindung in die jeweilige Kommune

und in bestehende und zukünftige Netzwerke angewiesen.

Durch die demografische Entwicklung und gleichzeitig verbesserte Leistungen durch die

Pflegestärkungsgesetze ist bis zum Jahr 2030 ein weiterer deutlicher Nachfragezuwachs

nach ambulanten Dienstleistungen zu erwarten. Wenn es gelingen soll, dass Menschen in

den unteren Pflegegraden überwiegend ambulant versorgt werden (Variante der Bedarfs-

vorausrechnung), müssen ambulante Dienste im Jahr 2030 mehr Klienten versorgen als

derzeit. Die Anpassung an veränderte quantitative und qualitative Anforderungen setzt

eine stärkere Kooperation und Vernetzung innerhalb der ambulanten Pflege und mit wei-

teren Partnern und die Intensivierung von Maßnahmen zur Personalgewinnung und

-entwicklung voraus. Aus den Ergebnissen der Kreispflegeplanung lässt sich die Empfeh-

lung ableiten, dass die ambulanten Dienste in bestehende und zukünftige Netzwerke ein-

gebunden werden. Die Altenhilfefachberatung des Landkreises organisiert einmal jährlich

einen Austausch der ambulanten Dienstleister. Da die ambulanten Dienste häufig die

Kunden versorgen, die eine Tagespflege besuchen, liegt es nahe die Anbieter von Ta-

gespflegeangeboten ebenfalls zu diesem Austausch einzuladen.

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34 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

Tagespflege ist ein wichtiger Baustein im Unterstützungssystem der häuslichen Pflege.

Sie trägt wesentlich zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur besseren Vereinbar-

keit von Familie, Pflege und Beruf bei. Die Standorte der Tagespflegeeinrichtungen im

Landkreis Heidenheim konzentrieren sich auf wenige Gemeinden im Landkreis. In Herma-

ringen und Heidenheim entstehen derzeit Tagespflegen mit jeweils 15 Plätzen. Ob die

Nachfrage nach Tagespflegeplätzen aufgrund der Leistungsausweitungen in der Pflege-

versicherung weiter ansteigen wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Bisher

werden die Leistungen im Landkreis Heidenheim noch nicht stärker nachgefragt. Im Ge-

gensatz zur landesweiten Entwicklung gab es im Landkreis Heidenheim keinen merkli-

chen Anstieg der Gästezahlen in den Tagespflegen zwischen den Erhebungen der Pfle-

gestatistik. Eventuell könnten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörige in Bera-

tungen stärker auf das Angebot hingewiesen werden. Darüber hinaus empfiehlt sich eine

vertiefende Analyse darüber, wie eine bessere Auslastung der Tagespflegeangebote er-

reicht werden könnte.

Es sollte außerdem geprüft werden, ob eine weitere Flexibilisierung, zum Beispiel eine

zusätzliche Öffnung am Wochenende oder in den Abendstunden, wirtschaftlich umsetzbar

ist – gegebenenfalls auch als Kooperationsprojekt mehrerer Anbieter. Darüber hinaus

könnte auch der Bedarf an Nachtpflegeangeboten geprüft werden. Der Landkreis weist

potenzielle Anbieter von Tagespflegen, wie beispielsweise ambulante Dienste auf Förder-

programme für den Bau von Tagespflegeangeboten hin.20 Nur wenn es gelingt die Inan-

spruchnahme von Tages- und Nachtpflegeangeboten zu verstärken und bei Bedarf aus-

zubauen, ist es wahrscheinlich, dass die berechnete Variante mit einem geringeren Be-

darf an stationären Plätzen eintritt.

Pflegeheime sind ein unverzichtbarer Baustein in der Versorgung vor allem hochaltriger,

demenziell oder multimorbid erkrankter Pflegebedürftiger oder von Menschen mit Bedarf

an Palliativpflege. Voraussichtlich werden sowohl der Bedarf an Plätzen als auch die qua-

litativen Anforderungen weiter steigen. Pflegeeinrichtungen sollten sich im Sinne einer

gelingenden Quartiersentwicklung zu Dienstleistungszentren mit möglichst breitem Ange-

bot entwickeln und mit unterschiedlichen Anbietern gut vernetzt sein.

Bei den Pflegeheimen zeigen sich im Landkreis Heidenheim große Unterschiede in der

Platzdichte in den Städten und Gemeinden. Es wird dem Kreis empfohlen, die Gemeinden

und Städte über die Ergebnisse dieser Auswertung zu informieren und die Ergebnisse zur

Diskussion zu stellen. Handlungsempfehlungen aus den Ergebnissen könnten in einer

gesonderten Steuerungsgruppe unter Beteiligung aller Akteure entwickelt werden.

Kurzzeitpflegeplätze werden im Landkreis Heidenheim vor allem als eingestreute Plätze

angeboten. Es fehlen sowohl Plätze, die gebucht werden können, wenn Angehörige Ur-

laub planen als auch kurzfristig zur Verfügung stehenden Plätze nach einem Kranken-

hausaufenthalt oder in Notsituationen, wenn Angehörige kurzfristig ausfallen. Es wird dem

20

Beispielsweise die Ausschreibung des Innovationsprogramms Pflege 2019 mit Bewerbungs-schluss Oktober 2018 oder ein Sonderprogramm für die Förderung von Kurzzeit- und Tages-pflegen, dessen Ausschreibung das Ministerium für Soziales und Integration für Herbst 2018 angekündigt hat.

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 35

Kreis empfohlen einen Austausch mit den Pflegeheimen zu diesem Thema zu organisie-

ren. Der Kreis kann hier auch über die Möglichkeit einer Förderung informieren (s. Fußno-

te 20). Darüber hinaus kann der Kreis das Thema in einen Runden Tisch unter Beteili-

gung von Pflegeheimen, Kliniken und anderen Akteuren einbringen.

Für alle im Kreispflegeplan beschriebenen Angebote und den Ausbau von Angeboten

werden sowohl Pflegekräfte als auch hauswirtschaftliche Kräfte benötigt. Dass Pflege-

plätze in Pflegeheimen nicht besetzt werden können, weil Pflegefachkräfte fehlen, ist ein

Hinweis darauf, dass es an Arbeitskräften in der Pflege mangelt. Um dieser Thematik zu

begegnen, sind die ersten Schritte bereits durch das Netzwerk „Pflege und Gesundheit“

eingeleitet worden.

Die Ergebnisse der Vorausrechnung bis zum Jahr 2030 verdeutlichen den Bedarf an am-

bulanten sowie vollstationären Angeboten im Landkreis Heidenheim. Nach den Ergebnis-

sen der Bedarfsvorausrechnung wird der Bedarf an stationären Pflegeplätzen bis 2030

allein aufgrund der demografischen Entwicklung noch einmal steigen. Gleichzeitig wird

der Bestand durch den Abbau von Doppelzimmern weiter sinken. Wenn es ein ausrei-

chendes Angebot an ambulanten Pflegeangeboten, Entlastungangeboten und Tagespfle-

geplätzen gibt, werden bis zum Jahr 2030 aufgrund der demografischen Entwicklung vo-

raussichtlich 163 Plätze in Pflegeheimen zusätzlich benötigt. Falls sich das Nachfragever-

halten und das Angebot im ambulanten und teilstationären Bereich nicht verändert, wer-

den bis zum Jahr 2030 456 Plätze in Pflegeheimen zusätzlich benötigt werden. Falls das

Angebot an Pflegeplätzen wohnortnah vorhanden sein soll, müssten bei der Variante:

Zunahme der ambulanten Versorgung in 8 beziehungsweise nach der Status-Quo-

Berechnung in 9 Gemeinden und Städten zusätzliche Plätze geschaffen werden. Zusätz-

lich benötigte Plätze sollten nach einer gemeinsamen Bewertung in Gemeinden und Städ-

ten mit bisher geringerer Platzdichte geschaffen werden.

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36 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

5. Anhang

Methodik zur Berechnung der Orientierungswerte

Für die Berechnung des künftigen Bedarfs an Pflegeleistungen wurden folgende Informa-tionen verwendet:

die Bevölkerungsstatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zum

Stichtag 31.12.2016

die regionalisierte Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes Ba-

den-Württemberg auf der Basis der Bevölkerungsstatistik vom 31.12.201421

die Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zum Stichtag

15.12.2015 (einschließlich Pflegebedürftige mit Pflegestufe „0“).

Berechnung der zukünftigen Zahl pflegebedürftiger Menschen

Die Berechnung von Orientierungswerten für Pflegeleistungen im Jahr 2030 erfolgte mit

der Pflegequote des Landkreises Heidenheim im Jahr 2015. Eine Berechnung mit der

durchschnittlichen Pflegequote aus allen Land- und Stadtkreisen, kann zu einer Unter-

oder Überschätzung der Pflegeleistungen führen, wenn die Pflegequote des Kreises stark

vom Durchschnitt abweicht.

Anhand der Informationen aus der Pflegestatistik wurde zunächst bestimmt, wie viele

pflegebedürftige Frauen und Männer es im Jahr 2015 in bestimmten Altersgruppen im

Landkreis Heidenheim gab. Bei den Altersgruppen ab 65 Jahren wurden jeweils fünf

Jahrgänge zusammengefasst. Für die Bestimmung der pflegebedürftigen Frauen und

Männern wurden neben den Pflegebedürftigen, die einer Pflegestufe zugeordnet sind

auch die Pflegebedürftigen in Pflegestufe 0 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompe-

tenz berücksichtigt, da sie ebenfalls Leistungen in Anspruch nehmen. Außerdem wird

dieser Personenkreis zukünftig bei der Einstufung in Pflegegrade berücksichtigt. Die Ge-

samtzahl der pflegebedürftigen Frauen und Männer je Altersgruppe wurde anschließend

auf 1.000 Einwohner der entsprechenden Altersgruppe bezogen.

21

Ausgangspunkt für die regionale Bevölkerungsvorausrechnung ist der Bevölkerungsstand in den Kommunen zum 31. Dezember 2014. Die Daten stammen aus der Statistik der Bevölke-rungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Wanderungsbewegungen wurden bei der Vo-rausrechnung berücksichtigt.

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 37

Daraus ergeben sich die nachfolgenden Angaben: Tabelle 6: Pflegebedürftige nach Alter und Geschlecht bezogen auf 1.000 Einwohner der gleichaltrigen Bevölkerung im Landkreis Heidenheim am 15.12.2015

Alter in Jahren Männliche Pflegebedürftige pro 1.000

Männer der jeweiligen Altersgruppe

Weibliche Pflegebedürftige pro 1.000

Frauen der jeweiligen Altersgruppe

unter 65 6,7 6,6

65 bis unter 70 30,5 27,6

70 bis unter 75 58,1 42,5

75 bis unter 80 88,8 106,3

80 bis unter 85 165,1 234,0

85 bis unter 90 299,9 424,84

90 und älter 545,3 771,5

Datenbasis: Pflegestatistik 2015 des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Eigene Berechnungen KVJS.

Unter der Annahme, dass der Anteil der Frauen und Männer in den entsprechenden Al-

tersgruppen, die in Zukunft pflegebedürftig werden, sich nicht verändern wird, wurde die

künftige Zahl pflegebedürftiger Menschen bis zum Jahr 2030 bestimmt. Die aus Tabelle 2

bestimmten Anteile wurden auf die vom Statistischen Landesamt vorausberechnete Be-

völkerung nach Altersgruppen und Geschlecht im Jahr 2030 bezogen. Daraus ergibt sich

die vorausberechnete Zahl der pflegebedürftigen Frauen und Männer in den entspre-

chenden Altersgruppen im Jahr 2030.

Berechnung der zukünftigen Nutzung der einzelnen Versorgungsangebote

In einem weiteren Schritt wurde betrachtet, welche Angebote die Pflegebedürftigen zum

Stichtag der Pflegestatistik 2015 genutzt hatten. Die Verteilung der Pflegebedürftigen auf

die unterschiedlichen Angebote der Pflegeversicherung liegt nach Alter und Geschlecht

differenziert vor.

Die Berechnung wurde für die stationäre Pflege, ambulante Pflege und häusliche Pflege

vorgenommen. Entsprechend der Pflegestatistik wird die Tagespflege gesondert ausge-

wiesen, da die Leistungsempfänger der Tagespflege bereits bei den ambulant versorgten

Pflegebedürftigen oder den Pflegegeldempfängern enthalten sind.22

Der Anteil der Pflegebedürftigen, die vollstationär versorgt werden, ergibt sich aus der

Anzahl der Pflegebedürftigen in der stationären Dauerpflege und den Leistungsempfän-

gern von Kurzzeitpflege. Eine Vorausberechnung für die Kurzzeitpflege ist nicht aussage-

kräftig. Die Anzahl der Pflegebedürftigen, die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, wird

jeweils zum Stichtag 15.12. von der Pflegestatistik erhoben. Es handelt sich um eine

Stichtagszahl, die den Verlauf der Nutzung der Kurzzeitpflegeplätze über das Jahr nicht

22

Um Dopplungen zu vermeiden, werden in der Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg die Leistungsempfänger von Tages- und Nachtpflege gesondert ausge-wiesen, da sie in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflegeleistungen erhalten. Sie sind daher bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt erfasst.

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38 Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim

berücksichtigt. Die Kurzzeitpflege unterliegt saisonalen Schwankungen und wird insbe-

sondere zu Urlaubszeiten verstärkt nachgefragt. Außerdem nimmt ein Teil der Pflegebe-

dürftigen, die am 15.12. Kurzzeitpflege nutzen, im Anschluss daran einen Dauerpflege-

platz in Anspruch. Im Gegensatz zu ganzjährig verfügbaren Kurzzeitpflegeplätzen stehen

eingestreute Plätze nicht über das gesamte Jahr verlässlich für die Kurzzeitpflege zur

Verfügung. Sie werden flexibel genutzt und können auch in stationäre Dauerpflegeplätze

übergehen. Um diesen Überlegungen Rechnung zu tragen sowie die Praxis angemessen

widerzuspiegeln, werden die Kurzzeitpflegeplätze zusammen mit den vollstationären Plät-

zen betrachtet.

Für die Berechnung der Orientierungswerte für das Jahr 2030 wurden unterschiedliche

Annahmen vorausgesetzt:

Status-Quo-Berechnung

Bei der Status-Quo-Berechnung wird davon ausgegangen, dass pflegebedürftige Frauen

und Männer im Jahr 2030 die unterschiedlichen Leistungsarten (ambulant, vollstationär

und zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen versorgt) so in Anspruch nehmen

wie im Jahr 2015 (=Status-Quo-Annahme). Das heißt zum Beispiel: Auch im Jahr 2030

werden 22 Prozent der Männer und 26 Prozent der Frauen mit Pflegebedarf im Landkreis

Heidenheim in einem Pflegeheim versorgt werden.

Berechnung der Orientierungswerte nach der Variante: Stärkere Nutzung ambulant organisierter Pflegeleistungen

Der Berechnung der Variante liegt die Annahme zugrunde, dass die Veränderungen

durch die Pflegestärkungsgesetze dazu führen, dass der Anteil der stationären Pflege

abnehmen wird, während der Anteil der ambulanten Pflege hingegen zunehmen wird. Es

wird davon ausgegangen, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und 2 zukünftig ambu-

lant versorgt werden. Für die Berechnung wird zunächst der Anteil der stationär Versorg-

ten in den Pflegegraden 1 und 2 bestimmt. Hilfsweise wird dazu auf die Daten der Pflege-

statistik 2015 zurückgegriffen: Zum 15.12.2015 hatten im Landkreis Heidenheim 25 Pfle-

gebedürftige in der stationären Dauer- und Kurzzeitpflege die „Pflegestufe 0“ in Verbin-

dung mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz und 199 Pflegebedürftige die

Pflegestufe 1, ohne dass bei ihnen eine dauerhafte Einschränkung der Alltagskompetenz

vorlag. Nach dem PSG II werden beide Personenkreise in Pflegegrad 2 übergeleitet. Pfle-

gebedürftige in Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden dagegen dem

Pflegegrad 3 zugeordnet. Sie gehören daher nicht zum Personenkreis, für den zukünftig

eine ambulante Betreuung angenommen wird. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Per-

sonen in „Pflegestufe 0“ ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Sie werden zwar zukünf-

tig voraussichtlich ebenfalls ambulant versorgt werden, ihre Zahl ist aber sehr gering und

wird durch die Pflegestatistik nicht erfasst.

Pflegeheimbewohner, für die in der Vorausrechnung zukünftig eine ambulante Versor-

gung angenommen wird, hatten im Jahr 2015 einen Anteil von 17,2 Prozent an allen stati-

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Fortschreibung der Kreispflegeplanung im Landkreis Heidenheim 39

onär versorgten Pflegebedürftigen im Landkreis Heidenheim. Derselbe Anteil von 17,2

Prozent wird im Folgenden auch für das Jahr 2030 angenommen und vom errechneten

stationären Bedarf nach der Status-Quo-Berechnung abgezogen.

Bei der Interpretation der Ergebnisse der Bedarfsvorausrechnung ist zu berücksichtigen,

dass eine exakte Vorhersage der künftigen Entwicklung nicht möglich ist. Eine Voraus-

rechnung zeigt eine mögliche, unter gegebenen Voraussetzungen und Annahmen wahr-

scheinliche Entwicklung auf. Eine deutlich höhere Zuwanderung als in der Vergangenheit,

aber auch Veränderungen der Pflegequoten – weil zum Beispiel durch Änderungen in der

Pflegeversicherung zukünftig mehr Menschen Leistungen erhalten – könnten zu veränder-

ten Ergebnissen führen.

Es lässt sich derzeit nicht vorhersagen, wie sich das Nachfrageverhalten nach bestimm-

ten pflegerischen Angeboten der Pflegebedürftigen durch die Pflegestärkungsgesetze

entwickeln wird.

Die Ergebnisse der Vorausrechnung für das Jahr 2030 sind daher als Orientierungswerte

und Diskussionsgrundlage zu verstehen. Die Orientierungswerte können eine regelmäßi-

ge Beobachtung der tatsächlichen Entwicklung nicht ersetzen. Gegebenenfalls müssen

die Annahmen und die sich daraus ergebenden Bedarfsaussagen im Zeitverlauf ange-

passt werden.