Inhalt und Zusammenfassung:

12
19. März 2008 Fortbildung Kläranlagennachbarschaft 102 1 Ermäßigung des Abwasserabgabesatzes bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil Inhalt und Zusammenfassung: Inhalt und Zusammenfassung: 1. 1. Die Fremdwassermenge darf nicht größer sein als Die Fremdwassermenge darf nicht größer sein als 50% der Jahresschmutzwassermenge. 50% der Jahresschmutzwassermenge. 2. 2. Nachweis über den minimalen Nachzufluss (2h- Nachweis über den minimalen Nachzufluss (2h- Werte) oder über die verkaufte Wassermenge. Werte) oder über die verkaufte Wassermenge. 3. 3. Eine Ermäßigung des Abgabesatzes kann bei einem Eine Ermäßigung des Abgabesatzes kann bei einem Fremdwasseranteil über 50% nur gewährt werden Fremdwasseranteil über 50% nur gewährt werden wenn: wenn: bei Regenwetter 2Qs+Qf ordnungsgemäß behandelt bei Regenwetter 2Qs+Qf ordnungsgemäß behandelt wird wird und und entsprechend der Kläranlagen- Größenklasse die entsprechend der Kläranlagen- Größenklasse die vorgegebene Frachtreduzierung nachgewiesen wird. vorgegebene Frachtreduzierung nachgewiesen wird. Karl- Wilhelm Frese Karl- Wilhelm Frese Tel.: 05631 / 954 862 Tel.: 05631 / 954 862 karl-wilhelm.frese@landkreis- karl-wilhelm.frese@landkreis- waldeck-frankenberg.de waldeck-frankenberg.de

description

Inhalt und Zusammenfassung: Die Fremdwassermenge darf nicht größer sein als 50% der Jahresschmutzwassermenge. Nachweis über den minimalen Nachzufluss (2h- Werte) oder über die verkaufte Wassermenge. - PowerPoint PPT Presentation

Transcript of Inhalt und Zusammenfassung:

Page 1: Inhalt und Zusammenfassung:

19. März 2008 FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

1

Ermäßigung des Abwasserabgabesatzes bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil

Inhalt und Zusammenfassung:Inhalt und Zusammenfassung:

1.1. Die Fremdwassermenge darf nicht größer sein als 50% der Die Fremdwassermenge darf nicht größer sein als 50% der Jahresschmutzwassermenge. Jahresschmutzwassermenge.

2.2. Nachweis über den minimalen Nachzufluss (2h- Werte) oder über Nachweis über den minimalen Nachzufluss (2h- Werte) oder über die verkaufte Wassermenge.die verkaufte Wassermenge.

3.3. Eine Ermäßigung des Abgabesatzes kann bei einem Eine Ermäßigung des Abgabesatzes kann bei einem Fremdwasseranteil über 50% nur gewährt werden wenn:Fremdwasseranteil über 50% nur gewährt werden wenn:

bei Regenwetter 2Qs+Qf ordnungsgemäß behandelt wird bei Regenwetter 2Qs+Qf ordnungsgemäß behandelt wird

undund

entsprechend der Kläranlagen- Größenklasse die vorgegebene entsprechend der Kläranlagen- Größenklasse die vorgegebene Frachtreduzierung nachgewiesen wird.Frachtreduzierung nachgewiesen wird. Karl- Wilhelm FreseKarl- Wilhelm Frese

Tel.: 05631 / 954 862Tel.: 05631 / 954 862

[email protected]@landkreis-waldeck-frankenberg.defrankenberg.de

Page 2: Inhalt und Zusammenfassung:

19. März 2008 FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

2

Ermäßigung des Abwasserabgabesatzes bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil

Rechtliche GrundlageRechtliche Grundlage

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes und des Hessischen Abwasserabgabengesetzes und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (VwV-AbwAG/HAbwAG)(VwV-AbwAG/HAbwAG)

vom 31.05.2007 (StAnz. Nr. 25 S.1225)vom 31.05.2007 (StAnz. Nr. 25 S.1225)

Page 3: Inhalt und Zusammenfassung:

19. März 2008 FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

3

Ermäßigung des Abwasserabgabesatzes bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil

Der reguläre Abgabesatz für Einleitungen aus Kläranlagen beträgt Der reguläre Abgabesatz für Einleitungen aus Kläranlagen beträgt 35,79 €/Schadeinheit35,79 €/Schadeinheit

Der Abgabesatz ermäßigt sich um 50%, wenn Der Abgabesatz ermäßigt sich um 50%, wenn

•die Mindestanforderungen für die Abwasserreinigung den die Mindestanforderungen für die Abwasserreinigung den Anforderungen des Anhang 1 der Abwasserverordnung Anforderungen des Anhang 1 der Abwasserverordnung entsprechenentsprechen

und und

•diese Anforderungen unter Beachtung der 4-aus 5- Regel im diese Anforderungen unter Beachtung der 4-aus 5- Regel im Veranlagungsjahr eingehalten werden.Veranlagungsjahr eingehalten werden.

Die Ermäßigung entfällt bei unzulässig hohem Die Ermäßigung entfällt bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil…Fremdwasseranteil…

Page 4: Inhalt und Zusammenfassung:

19. März 2008 FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

4

Ermäßigung des Abwasserabgabesatzes bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil

Kriterien für die Gewährung einer Ermäßigung des Abgabesatzes Kriterien für die Gewährung einer Ermäßigung des Abgabesatzes bei unzulässig hohem Fremdwasseranteilbei unzulässig hohem Fremdwasseranteil

„„Eine Eine ErmäßigungErmäßigung des Abgabesatzes des Abgabesatzes entfälltentfällt, , wenn die wenn die BescheidwerteBescheidwerte nur entgegen dem Stand der Technik nur entgegen dem Stand der Technik durch durch VerdünnungVerdünnung … … erreicht werdenerreicht werden. . FremdwasserFremdwasser führt zu einer führt zu einer Verdünnung des Schmutzwassers und kann als Folge Verdünnung des Schmutzwassers und kann als Folge abnehmender Schmutzkonzentration den Wirkungsgrad der abnehmender Schmutzkonzentration den Wirkungsgrad der Abwasserbehandlung beeinträchtigen. Abwasserbehandlung beeinträchtigen. Der FremdwasseranteilDer Fremdwasseranteil muss daher so gering wie möglich gehalten werden und muss daher so gering wie möglich gehalten werden und sollte den sollte den Schmutzwasseranteil nicht übersteigenSchmutzwasseranteil nicht übersteigen.“.“

Die Menge an Fremdwasser darf demnach nicht größer als Die Menge an Fremdwasser darf demnach nicht größer als 50% der Jahresschmutzwassermenge (JSM) sein.50% der Jahresschmutzwassermenge (JSM) sein.

Page 5: Inhalt und Zusammenfassung:

19. März 2008 FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

5

Ermäßigung des Abwasserabgabesatzes bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil

Page 6: Inhalt und Zusammenfassung:

19. März 2008 FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

6

Ermäßigung des Abwasserabgabesatzes bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil

Ermäßigung des Abgabesatzes:Ermäßigung des Abgabesatzes:

Die Ermäßigung des Abgabesatzes kann trotz eines unzulässig Die Ermäßigung des Abgabesatzes kann trotz eines unzulässig hohen Fremdwasseranteils gewährt werden wenn:hohen Fremdwasseranteils gewährt werden wenn:

•bei Regenwetter 2Qs+Qf (Qs,Qf im Jahresmittel) behandelt wird bei Regenwetter 2Qs+Qf (Qs,Qf im Jahresmittel) behandelt wird

undund

•eine Frachtreduzierung nachgewiesen wird.eine Frachtreduzierung nachgewiesen wird.

Page 7: Inhalt und Zusammenfassung:

19. März 2008 FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

7

Ermäßigung des Abwasserabgabesatzes bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil

Tagesdurch-Tagesdurch-flüsse bei flüsse bei Regenwetter Regenwetter (Wetter-(Wetter-schlüssel 3)schlüssel 3)

Page 8: Inhalt und Zusammenfassung:

19. März 2008 FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

8

Ermäßigung des Abwasserabgabesatzes bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil

Nachweis SchmutzfrachtabbauNachweis Schmutzfrachtabbau

Der Nachweis ist durch mindestens sieben monatlich und Der Nachweis ist durch mindestens sieben monatlich und tagesversetzte, korrespondierende 24-h-Mischproben zu führen.tagesversetzte, korrespondierende 24-h-Mischproben zu führen.

Die Proben müssen bei Trockenwetter von einer anerkannten Die Proben müssen bei Trockenwetter von einer anerkannten Untersuchungsstelle entnommen und analysiert werden.Untersuchungsstelle entnommen und analysiert werden.

In Hessen anerkannte Untersuchungsstellen siehe:In Hessen anerkannte Untersuchungsstellen siehe:

www.hlug.de -> Wasser -> Anerkennungen

Page 9: Inhalt und Zusammenfassung:

19. März 2008 FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

9

Ermäßigung des Abwasserabgabesatzes bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil

Kläranlagen Größenklassen 1 und 2: (< 5.000 EW)Kläranlagen Größenklassen 1 und 2: (< 5.000 EW)

Abbau CSB- Fracht um mindestens 80 %Abbau CSB- Fracht um mindestens 80 %

Bei nachgewiesener CSB- Frachtreduzierung von 80% Bei nachgewiesener CSB- Frachtreduzierung von 80% werden auch die Ermäßigung der Abgabesätze für Nges und werden auch die Ermäßigung der Abgabesätze für Nges und Pges gewährt.Pges gewährt.

Liegt der Nachweis der CSB- Frachtreduzierung von 80% Liegt der Nachweis der CSB- Frachtreduzierung von 80% nichtnicht vor, muss eine Frachtreduzierung nachgewiesen vor, muss eine Frachtreduzierung nachgewiesen werden:werden:

•für Nges von mindestens 30% und für Nges von mindestens 30% und

•für Pges von mindestens 40% für Pges von mindestens 40%

Page 10: Inhalt und Zusammenfassung:

19. März 2008 FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

10

Ermäßigung des Abwasserabgabesatzes bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil

Kläranlagen Größenklassen 3: (5.000 - 10.000 EW)Kläranlagen Größenklassen 3: (5.000 - 10.000 EW)

Nachweis Abbau CSB- Fracht um mindestens 80 %Nachweis Abbau CSB- Fracht um mindestens 80 %

Nachweis Abbau Nges- Fracht um mindestens 55% Nachweis Abbau Nges- Fracht um mindestens 55%

Bei nachgewiesener CSB- Frachtreduzierung von 80% wird Bei nachgewiesener CSB- Frachtreduzierung von 80% wird auch die Ermäßigung des Abgabesatzes für Pges gewährt.auch die Ermäßigung des Abgabesatzes für Pges gewährt.

Liegt der Nachweis der CSB- Frachtreduzierung von 80% Liegt der Nachweis der CSB- Frachtreduzierung von 80% nichtnicht vor, muss eine Frachtreduzierung vor, muss eine Frachtreduzierung für Pges von für Pges von mindestens 40% mindestens 40% nachgewiesen werden.nachgewiesen werden.

Page 11: Inhalt und Zusammenfassung:

19. März 2008 FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

11

Ermäßigung des Abwasserabgabesatzes bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil

Kläranlagen Größenklassen 4 und 5: (> 10.000 EW)Kläranlagen Größenklassen 4 und 5: (> 10.000 EW)

Nachweis Abbau CSB- Fracht um mindestens 80 %Nachweis Abbau CSB- Fracht um mindestens 80 %

Nachweis Abbau Nges- Fracht um mindestens 70 % Nachweis Abbau Nges- Fracht um mindestens 70 %

Nachweis Abbau Pges- Fracht um mindestens 75 % Nachweis Abbau Pges- Fracht um mindestens 75 %

Page 12: Inhalt und Zusammenfassung:

19. März 2008 FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

12

Ermäßigung des Abwasserabgabesatzes bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil

Zusätzliche Nachweise, die der Abgabeerklärung beizufügen Zusätzliche Nachweise, die der Abgabeerklärung beizufügen sind:sind:

•Ermittlung der Fremdwassermenge anhand der 2-h-Ermittlung der Fremdwassermenge anhand der 2-h-Zulaufmengenmessungen bzw.Zulaufmengenmessungen bzw.

•Nachweis der verkauften WassermengeNachweis der verkauften Wassermenge

Bei einer Fremdwassermenge > 50% der JSM zusätzlich:Bei einer Fremdwassermenge > 50% der JSM zusätzlich:

•Tabelle mit Ermittlung der behandelten Abwassermenge bei Tabelle mit Ermittlung der behandelten Abwassermenge bei RegenwetterRegenwetter

•Nachweise SchmutzfrachtabbauNachweise Schmutzfrachtabbau