INHALTSVERZEICHNIS - Beinwil · 2014. 12. 17. · Formular Entschuldigung 33, 35, 37 Formular...

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Schulbroschüre 1 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 2 Jahresübersicht 3, 4, 5, 6 Ferienplan 7 Lehrpersonen Erschwil 8 Lehrpersonen Beinwil 9 Absenzen und Urlaub 10 Übertritt in die Oberstufe 11 Kindergarten- und Schulhausregeln 12, 13 Schulweg, Schulbeginn, Znüni 14 Schulzahnpflege 15 Liste Schulzahnärzte/-ärztinnen 16 Logopädie 17 Psychomotorik 18 Gesetzliche Grundlagen, Rechte Pflichten 19, 20 Vorgehen bei Problemen 21 Schulvereinbarung 22, 23 Auszug aus dem Laufbahnreglement 24, 25, 26, 27 Hilfreiche Adressen 28 Formular Urlaubsgesuch 29, 31 Formular Entschuldigung 33, 35, 37 Formular Schulzahnärztliche Untersuchung 39

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Schulbroschüre

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INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 2 Jahresübersicht 3, 4, 5, 6 Ferienplan 7 Lehrpersonen Erschwil 8 Lehrpersonen Beinwil 9 Absenzen und Urlaub 10 Übertritt in die Oberstufe 11 Kindergarten- und Schulhausregeln 12, 13 Schulweg, Schulbeginn, Znüni 14 Schulzahnpflege 15 Liste Schulzahnärzte/-ärztinnen 16 Logopädie 17 Psychomotorik 18 Gesetzliche Grundlagen, Rechte Pflichten 19, 20 Vorgehen bei Problemen 21 Schulvereinbarung 22, 23 Auszug aus dem Laufbahnreglement 24, 25, 26, 27 Hilfreiche Adressen 28 Formular Urlaubsgesuch 29, 31 Formular Entschuldigung 33, 35, 37 Formular Schulzahnärztliche Untersuchung 39

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EINLEITUNG Liebe Eltern Nachdem das letzte Schuljahr durch etliche Neuerungen und Veränderungen gezeichnet war, steht das neue Schuljahr 2012/13 ganz im Zeichen der Konsolidierung. Lediglich der Kindergarten unterliegt durch den Beitritt des Kantons Solothurn zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) kleinen, meist formalen Anpassungen. Künftig beginnt die Schulpflicht nicht mehr mit dem Eintritt in die erste Klasse der Primarschule, sondern mit dem Eintritt in den Kindergarten. Dies führt dazu, dass die Kindergartenkinder den gleichen Absenzen-Regeln unterworfen sind wie die Schülerinnen und Schüler der Primarschule (s. Seite 10). Allerdings gilt das Schuljahr 2012/13 als Übergangsjahr und wenn Sie, in Unkenntnis der neuen Regelung, bereits Ferien gebucht haben, wird die Schulleitung Ihr Urlaubsgesuch trotzdem bewilligen. Im Rahmen der Elternabende (s. Seiten 3-6) werden Ihnen die Lehrpersonen detaillierte und klassenspezifische Informationen mitteilen. Wir freuen uns auf das kommende Schuljahr und starten voller Motivation am Montag, 13. August 2012. Remo Eckert Kindergarten und Primarschule Erschwil und Beinwil Remo Eckert, Schulleiter Erzstrasse 7, Schulhaus Brühl 4228 Erschwil Tel. 061 783 00 44 Mail: [email protected] Die Schulleitung ist während folgender Zeiten erreichbar: Dienstag von 13.00-16.00 Uhr und Donnerstag von 8.00-10.00 Uhr (Tel. 061 791 95 60) und 14.00-16.00 Uhr. Neu finden Sie die gesamte Broschüre vom August 2012 an auch auf den Websites der Gemeinden: www.erschwil.ch oder www.beinwil-so.ch

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JAHRESÜBERSICHT AUGUST SEPTEMBER OKTOBER 01 Mi 31 01 Sa 01 Mo 40 02 Do 02 So 02 Di 03 Fr 03Mo EA 5./6. Kl. E 36 03 Mi 04 Sa 04 Di Herbstwanderung E und B 04 Do 05 So 05 Mi 05 Fr 06Mo 32 06 Do Versch. Herbstwanderung 06 Sa 07 Di 07 Fr 07 So 08 Mi 08 Sa 08 Mo 41 09 Do 09 So 09 Di 10 Fr 10 Mo 37 10 Mi 11 Sa 11 Di Vollversammlung B 11 Do 12 So 12 Mi Kantonaler Lehrertag frei 12 Fr 13 Mo 33 13 Do 13 Sa 14 Di 14 Fr Vollversammlung E 14 So 15 Mi Maria Himmelfahrt frei 15 Sa 15 Mo 42 16 Do 16 So 16 Di 17 Fr 17 Mo 38 17 Mi 18 Sa 18 Di 18 Do 19 So 19 Mi 19 Fr 20Mo EA: 1.-3. Kl. B und 3./4. Kl. E 34 20 Do 20 Sa 21 Di 21 Fr 21 So 22 Mi 22 Sa 22 Mo 43 23 Do EA Übertritte Grien 23 So 23 Di 24 Fr 24 Mo 39 24 Mi 25 Sa 25 Di 25 Do 26 So 26 Mi 26 Fr 27 Mo 35 27 Do 27 Sa 28 Di OA 5. Kl. 28 Fr 28 So 29 Mi EA: 1./2. Kl. E und 4.-6. Kl. B 29 Sa 29 Mo 44 30 Do OA 5. Kl. 30 So 30 Di 31 Fr 31 Mi

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NOVEMBER DEZEMBER JANUAR 01Do Allerheiligen frei 01 Sa 01 Di 02 Fr 02So 02 Mi 03 Sa 03 Mo 49 03 Do 04So 04 Di 04 Fr 05 Mo 45 05Mi 05 Sa 06 Di 06Do 06 So Skilager 07Mi 07 Fr 07Mo Erschwil 2 08Do 08 Sa 08 Di 09 Fr 09So 09 Mi Prüfungen 10 Sa 10 Mo 50 10 Do Gymnasium 11So 11 Di 11 Fr 12Mo Räbeliechtliumzug E und B 46 12Mi 12 Sa 13 Di Apfel- 13Do 13 So 14 Mi woche 14 Fr 14Mo 3 15 Do E und B 15 Sa 15 Di VA 6. Kl. 16 Fr 16So 16 Mi VA 6. Kl. 17 Sa 17 Mo 51 17 Do 18 So 18 Di 18 Fr 19 Mo 47 19Mi 19 Sa 20 Di 20Do 20 So 21 Mi 21 Fr 21Mo 4 22 Do 22 Sa 22 Di Vinzenztag Beinwil frei 23 Fr 23So 23 Mi 24 Sa Weihnachtsmarkt 24Mo 52 24 Do 25 So 25 Di 25 Fr Pauli Bekehrung Erschwil frei 26 Mo 48 26 Mi 26 Sa 27 Di 27 Do 27 So 28 Mi 28 Fr 28Mo 5 29 Do 29 Sa 29 Di 30 Fr 30 So 30 Mi 31Mo 1 31 Do

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FEBRUAR MÄRZ APRIL 01 Fr 01 Fr 01Mo Ostermontag 14 02 Sa 02 Sa 02 Di 03So 03So 03 Mi 04 Mo 6 04Mo 10 04 Do 05 Di 05 Di Vollversammlung B 05 Fr 06Mi 06 Mi 06 Sa 07Do Schmutziger Donnerstag 07 Do 07 So 08 Fr 08 Fr Vollversammlung E 08Mo 15 09 Sa 09 Sa 09 Di 10So 10 So 10 Mi 11Mo 7 11 Mo 11 11 Do 12 Di 12 Di 12 Fr 13 Mi 13 Mi 13 Sa 14 Do 14 Do 14 So 15 Fr 15 Fr 15Mo 16 16 Sa 16 Sa 16 Di 17 So 17 So 17 Mi 18Mo 8 18 Mo 12 18 Do 19 Di 19 Di Joseftag Erschwil frei 19 Fr 20 Mi 20 Mi 20 Sa 21 Do 21 Do 21 So 22 Fr 22 Fr 22Mo 17 23 Sa 23 Sa 23 Di 24 So 24 So 24 Mi 25Mo 9 25Mo 13 25 Do 26 Di 26 Di 26 Fr 27 Mi 27 Mi 27 Sa 28 Do 28 Do 28 So 29 Fr Karfreitag 29Mo 18 30 Sa 30 Di 31 So

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MAI JUNI JULI 01Mi Tag der Arbeit Nachmittag frei 01 Sa 01Mo 27 02Do 02So 02 Di 03 Fr 03 Mo 23 03 Mi Schulschlussanlass E 04 Sa 04 Di Sporttag E und B 04 Do Schulschlussanlass B 05So 05Mi 05 Fr 06 Mo 19 06Do Verschiebedatum Sporttag 06 Sa 07 Di 07 Fr 07 So 08Mi 08 Sa 08Mo 28 09Do Auffahrt frei 09So 09 Di 10 Fr Brückentag frei 10 Mo 24 10 Mi 11 Sa 11 Di Vollversammlung B 11 Do 12So 12Mi 12 Fr 13 Mo 20 13Do 13 Sa 14 Di 14 Fr Vollversammlung E 14 So 15Mi 15 Sa 15Mo 29 16Do 16So 16 Di 17 Fr 17 Mo 25 17 Mi 18 Sa 18 Di 18 Do 19So 19Mi 19 Fr 20Mo Pfingstmontag frei 21 20Do 20 Sa 21 Di 21 Fr 21 So 22 Mi 22 Sa 22Mo 30 23 Do 23So 23 Di 24 Fr 24 Mo 26 24 Mi 25 Sa 25 Di 25 Do 26 So 26Mi EA Kindergarten 26 Fr 27 Mo 22 27Do 27 Sa 28 Di 28 Fr 28 So 29 Mi 29 Sa 29Mo 31 30 Do Fronleichnam frei 30So 30 Di 31 Fr 31 Mi

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FERIENPLAN

Freie Tage: siehe Jahresübersicht

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LEHRPERSONEN ERSCHWIL KINDERGARTEN Kindergarten Privat Borer Monika 061 781 34 50 061 781 28 89 Sauteur Nilia 061 781 34 50 PRIMARSCHULE Klasse Schule Privat Joray Nadine 1./2. Kl. 061 781 32 43 061 791 06 11 Stierwald Thomas 3./4. Kl. 061 781 32 43 061 701 57 47 Saladin Andreas 5./6. Kl. 061 781 32 43 061 781 15 90 Steiner Marianne 1.-4. Kl. 061 781 32 43 061 761 40 61 Häfeli Franziska 3.-6. Kl. 061 781 32 43 061 781 30 10 Häfeli Monika 5./6. Kl. 061 781 32 43 062 391 49 33 WERKEN Klasse Schule Privat Grolimund Barbara 1. -6. Kl. 061 781 32 43 061 781 34 52 SCHULISCHE HEILPÄDAGOGIN Klasse Schule Privat Gygax-Christ Evi Diverse 061 781 32 43 061 741 21 10 RELIGION Klasse Schule Privat Michèle Rauber 3./4. Kl. 061 783 12 07 Flury Simone 1./2. Kl. 061 761 40 97 Stéphane Barth 5./6. Kl. 061 781 21 38 SCHULZAHNPROPHYLAXE Privat Ruf Eliane KG-6. Kl. 061 411 71 23 SCHULHAUS Fax 061 783 00 43 Lehrerzimmer 061 781 32 43 Schulleitungsbüro 061 783 00 44 HAUSWART Geschäft Privat Wasmer Heinz 061 781 30 95 MUSIKSCHULE Geschäft Privat Laufental-Thierstein 061 761 36 25 Musikgundkurs: Anne Causse 0033 389 07 35 12 SCHULÄRZTIN Praxis Dr. med. Ch. Leupold 061 781 32 32

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LEHRPERSONEN BEINWIL PRIMARSCHULE Klasse Schule Privat Schöni Sibylle 1.-3. Kl. 061 791 95 60 061 781 17 46 Sandra Kaiser 4.-6. Kl. 061 791 95 60 WERKEN Klasse Schule Privat Hänggi Isabelle 4.-6. Kl. 061 791 95 60 SCHULISCHE HEILPÄDAGOGIN Klasse Schule Privat Brunner Judith Diverse 061 791 95 60 061 761 88 26 RELIGION Klasse Schule Privat Flury Simone 1.-3. Kl 061 761 40 97 Rauber Michèle 4.-6. Kl. 061 783 12 07 SCHULZAHNPROPHYLAXE Privat Studer Denise KG-6.Kl. 061 781 33 73 SCHULHAUS Lehrerzimmer 061 791 95 60 Schulleitung Donnerstag 8.00-10.00 Uhr 061 791 95 60 HAUSWARTIN Privat Fankhauser Ramona 061 791 18 48 SCHULÄRZTIN Praxis Dr. med. Susana Mateos 061 781 33 88

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ABSENZEN ABSENZ BEI KRANKEIT UND UNFALL Bei Krankheit oder Unfall Ihres Kindes bitten wir Sie, dies sofort telefonisch mitzuteilen. Sollten Sie die Lehrperson nicht erreichen, nimmt der Telefonanrufbeantworter des Lehrerzimmers Ihre Mitteilung gerne entgegen. Es ist auch möglich, dass ein „Gspänli“ die Abmeldung vornimmt; wir bitten Sie aber trotzdem, nachher kurz die Lehrperson zu benachrichtigen. In jedem Fall bitten wir Sie um eine nachträgliche, kurze, schriftliche Entschuldigung mit dem Entschuldigungsformular. Bei einer Absenz von mehr als drei Tagen, bitten wir Sie um ein entsprechendes Arztzeugnis. ABSENZ VOM TURNUNTERRICHT Kann Ihr Kind am Unterricht teilnehmen, aber nicht turnen, so bitten wir Sie um eine kurze, schriftliche Entschuldigung mit Begründung. ABSENZ BEI KRANKHEIT/UNFALL DER LEHRPERSON Bei unplanmässigem Ausfall einer Lehrperson wird sofort ein Ersatz gesucht. Sollte keine Lösung möglich sein, werden die Eltern per Rundtelefon über einen Schulausfall informiert. Die Kinder werden in diesem Fall zuhause behalten. Wenn Eltern keine Lösung für die Betreuung ihres Kindes finden, darf das Kind zu Blockzeiten in die Schule geschickt werden und wird dort betreut. URLAUB Es besteht laut Schulgesetz grundsätzlich kein Anspruch auf zusätzliche Ferien- oder Freitage. Wir bitten Sie deshalb im Interesse Ihres Kindes, Arztbesuche, Familienfeiern, etc. in die schulfreie Zeit zu integrieren. In Ausnahmefällen stehen Ihnen 4 Joker-Halbtage pro Schuljahr zur Verfügung. Bei Urlaubsgesuchen ist mit dem Gesuchsformular im Anhang wie folgt vorzugehen: Dauer zuständig Einreichen des Gesuches bis zu 4 Schulhalbtage Klassenlehrperson mindestens 1 Woche vorher nicht zur Ferienverlängerung bis 2 Wochen Schulleitung 6 Wochen vorher mehr als 2 Wochen Amt für Volksschule mindestens 2 Monate vorher und Kindergarten Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule wird Anzeige beim Oberamt erstattet. Die Erziehungsberechtigten können mit Busse bestraft werden. Die Eltern tragen bei zusätzlichem Urlaub ihres Kindes die alleinige Verantwortung für die Folgen, die durch versäumten Unterricht entstehen.

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ÜBERTRITT IN DIE OBERSTUFE ÜBERTRITT AUS DER 5. KLASSE INS PROGYMNASIUM LAUFEN Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Primarlehrkraft ihre Empfehlung für einen Progymnasiums-Besuch erteilen kann.

A) Die Jahresnoten in den Hauptfächern Sprache und Mathematik beträgt mindestens 5,0.

B) Die Quervergleichsarbeit ist mit der festgelegten, erforderlichen Mindestpunktzahl, oder besser, abgeschlossen worden.

C) Lernfähigkeit, Arbeitshaltung, Verhalten und Einsatz lassen eine erfolgreiche Absolvierung der Gymnasiums-Ausbildung erwarten.

Sind die Kriterien A, B und C erfüllt, erhält das Kind die Empfehlung seiner Lehrperson und kann in die erste Progymnasiums-Klasse in Laufen eintreten. Die Kinder werden provisorisch aufgenommen. Fünftklässler, welche die Empfehlung ihrer Lehrkraft nicht erhalten, haben die Möglichkeit, sich mittels einer Einspracheprüfung doch noch für das Progymnasium in Laufen zu qualifizieren. ÜBERTRITT AUS DER 6. PRIMARKLASSE IN DIE OBERSTUFE Die Thiersteiner Oberstufe wird in zwei Schultypen geführt: Sek B (Basisanforderungen) und Sek E (Erweiterte Anforderungen) Als Grundlage der Zuteilung zu einer dieser Stufen werden drei Kriterien vorgeschrieben:

a) Langzeitbeurteilung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Es gelten die Zeugnisnoten dieser drei Fächer und zwar vom 5. Klass-Sommerzeugnis und 6. Klass-Winterzeugnis.

b) Beurteilung der kantonalen Leistungsmessung (Aufnahmeprüfung) Mitte der 6. Klasse, in den Fächern Deutsch und Mathematik.

c) Ihr Kind liegt in einem Grenzbereich zwischen den beiden Schultypen. Für die Zuteilung werden zusätzlich Arbeits- und Lernverhalten in die Bewertung mit einbezogen.

Es gelten folgende kantonal festgelegte Richtwerte: Sekundarschule E: ab Gesamtnotendurchschnitt 4,60 Grenzbereich: Zwischen Gesamtnotendurchschnitt 4,45 bis 4,55

Sek E oder Sek B möglich (wie unter c) beschrieben) Sekundarschule B: bis Gesamtnotendurchschnitt 4,40 Mehr zum Thema finden Sie in der ausführlichen Broschüre „Übertritte aus der Primarschule in die Oberstufe“, die Sie bei der Schulleitung beziehen können.

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KINDERGARTEN- UND SCHULHAUSREGELN GRUNDSÄTZLICH

Wir achten auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit.

Wir benutzen keine sprachliche und körperliche Gewalt.

Wir nehmen Rücksicht aufeinander.

Wir benehmen uns anständig.

In der grossen Pause halten wir uns draussen auf.

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SPEZIELLE REGELN

Die Kinder können 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn ins Schulzimmer.

10 MINUTEN

Die Kinder dürfen nur in Begleitung einer Lehrperson in die Turnhalle oder in den Geräteraum.

An die Schulhauswände dürfen keine Bälle geworfen oder gekickt werden.

Ab bestandener Veloprüfung darf man mit dem Velo zur Schule fahren.

4. KLASSE Unsere Schule legt Wert darauf, dass die Kinder

einen Velohelm tragen!

Während Turnstunden darf nicht auf dem Gang gearbeitet werden.

VERBOTE

Elektronische Spielzeuge, Spielzeugwaffen und Waffen sind verboten.

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SCHULWEG, SCHULBEGINN UND ZNÜNI SCHULWEG Dazu erst eine Passage aus dem Leporello des VCS zum Thema Schulweg: „Kinder sollten wachsen. Auch innerlich. Auf dem Schulweg sammeln sie grundlegende Erfahrungen. Sie pflegen Freundschaften und tragen Konflikte aus; sie entdecken ihre Umgebung und ein Stück Freiheit; sie üben Selbständigkeit und Eigenverantwortung. Kurz: Der Schulweg ist ein Erlebnis. Er bringt die Kinder weiter als „nur“ zur Schule.“ Verantwortlich für den Schulweg sind die Eltern. Für die soziale Entwicklung und die Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen ist der selbständige Gang in den Kindergarten und die Schule sehr wertvoll. Ein Transport durch die Eltern mit dem Auto soll die Ausnahme sein. SCHULBEGINN Schicken Sie Ihr Kind so zur Schule, dass es etwa 10 min. vor Unterrichtsbeginn dort ankommt. Sollte sich Ihr Kind einmal verschlafen haben, hetzen Sie es nicht auf dem schnellsten Weg in die Schule, denn ohne die gewohnte Aufmerksamkeit auf dem Schulweg kann leicht ein Unglück passieren. Lassen Sie Ihr Kind frühstücken und geben Sie Ihm eine schriftliche Entschuldigung mit, und es kann sich ohne Angst auf den Weg machen. ZNÜNI Das Znüni verhilft den Kindern zu gleich bleibender Energie und Leistung. Besonders Kinder, die wenig frühstücken, sind auf ein Znüni angewiesen. Es sollte gesund sein und den Vorlieben des Kindes entgegenkommen. Beispiele gesunder Znünis: Apfel, Birne, Rüebli, Butterbrot, Dörrfrüchte, Nüsse. TURNSCHUHE Viele Kinder kommen heute in Turnschuhen in die Schule. Für den Turnunterricht benötigen die Kinder aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen ein zweites Paar Turnschuhe. Diese dürfen keine Sohlen haben, die auf dem Turnhallenboden Striemen hinterlassen. MITTAGSRUHEàERSCHWIL Zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr ist eine allgemeine Mittagsruhe auf dem Kindergarten- und Schulhausareal einzuhalten.

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SCHULZAHNPFLEGE JÄHRLICHE KONTROLLE Es besteht die gesetzliche Vorschrift, dass die Kinder im Kanton Solothurn bis zum Ende ihrer obligatorischen Schulzeit zahnärztlich betreut werden. Das heisst für unsere Schule konkret, dass die Kinder einmal pro Jahr zu ihrem Schulzahnarzt/ihrer Schulzahnärztin zur Untersuchung gehen. Es gilt folgende Regelung:

- Die Eltern nehmen Kontakt mit ihrem Schulzahnarzt/ihrer Schulzahnärztin auf und vereinbaren einen Untersuchungstermin

- Jeweils bis zum 30. Juni des folgenden Jahres muss die Untersuchung stattgefunden haben.

- Das ausgefüllte Kontrollblatt (Broschüre) geben die Kinder nach der Untersuchung ihrer Lehrkraft ab.

Die Untersuchung ist gratis, an die Behandlungskosten zahlen die Eltern abgestufte Beiträge, gemäss dem Regulativ der Gemeinde. PROPHYLAXE Vier – bis sechsmal pro Schuljahr finden spezielle Instruktionen zur Zahnhygiene unter der Leitung von einer entsprechend ausgebildeten Person statt. Unterstützen Sie die Prophylaxe mit einer positiven Haltung gegenüber den Kindern!

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LISTE SCHULZAHNARZT/-ÄRZTIN Breitenbach Dr. med. dent Antonio Guarneri Dr. med. dent. Sybille Beeler Fehrenstr. 52 Brislachstrasse 16 4226 Breitenbach 4226 Breitenbach Tel. 061 781 21 31 Tel. 061 781 11 44 Dr. med. dent. Daniele Fasciglione Wydehof/Laufenstrasse 4 4226 Breitenbach Tel. 061 781 31 11 Nunningen Dr. med. dent. Wanda Trzeciak Bretzwilerstr. 26 4208 Nunningen Tel. 061 791 09 52 Laufen Dr. med. dent. Claudio Eiselin Dr. med. dent. Stephan Jeker Hinterfeldstr. 26 Rampenweg 2 4242 Laufen 4242 Laufen Tel. 061 761 64 00 Tel. 061 761 61 61 Dr. med. dent. Thomas Imhof Dr. med. dent. Trajko Dodevski Bauerngasse 6 Bahnhofstr. 4 4242 Laufen 4242 Laufen Tel. 061 761 19 89 Tel. 061 761 15 16 Zahnarztpraxis Dr. Ingold Weber und Weber Zahnarztpraxis Bahnhofstr. 6 Röschenzstr. 6 4242 Laufen 4242 Laufen Tel. 0800 46 46 53 061 763 70 00 Brislach Dr. med. dent. Ricardo Balmelli Hofgarten 2 4225 Brislach Tel. 061 781 39 59

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LOGOPÄDIE Das Angebot des Logopädischen Dienstes Breitenbach Eine logopädische Therapie unterstützt und fördert Kinder, die in ihren sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten eingeschränkt oder verzögert sind. Sprachauffälligkeiten sollen so frühzeitig wie möglich behandelt werden. Bei folgenden Auffälligkeiten ist eine Abklärung empfehlenswert: - Spricht Ihr Kind undeutlich? - Spricht Ihr Kind in grammatikalisch unkorrekten Sätzen? - Sucht Ihr Kind oft nach Worten? - Versteht Sie Ihr Kind nicht immer richtig? - Fällt Ihnen die Stimme Ihres Kindes auf (Heiserkeit)? Aufgrund der kantonalen Verordnung „Über den Unterricht zur Behandlung von Sprachstörungen und Lese-/Rechtschreibschwächen“ vom 12.03.1999 bietet der Kanton Solothurn flächendeckend Logopädie für Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren an. Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, welche durch Sprach-, Sprech-, Stimm- und/ oder Schluckstörungen in ihrem kommunikativen Verhalten Einschränkungen erleben. Der Logopädische Dienst Breitenbach ist für die Beratung, Abklärungen, Lang- und Kurzzeittherapien im Bezirk Thierstein verantwortlich und wird von einem Team mit drei Logopädinnen geführt. Das Ziel der logopädischen Dienstleistungen ist es, eine Verbesserung des mündlichen und schriftlichen kommunikativen Verhaltens zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern und den Lehrpersonen, sowie mit Personen aus dem weiteren familiären Umfeld ist ausserordentlich wichtig! Zur Unterstützung kann das Herbeiziehen weiterer Fachleute (Haus- oder Spezialarzt, der Schulpsychologische Dienst, u.a.) wertvoll sein. Logopädie ist eine Therapie und kein Fachunterricht! D.h. die Logopädin wendet eine adäquate logopädische Methode an, welche das kommunikative Verhalten verbessern soll und ist für das fachlich korrekte Durchführen der Therapie verantwortlich. Bestehen Fragen, Unklarheiten oder Unsicherheit oder machen Sie sich Sorgen bezüglich der Sprachentwicklung, der Aussprache oder der Stimme, können sich Kinder, Jugendliche und deren Eltern, sowie Lehrkräfte jederzeit an den Logopädischen Dienst Breitenbach wenden. Natürlich wird dabei immer der Datenschutz gewahrt. 1 Die Kosten für die logopädische Therapie werden vom Kanton und der Wohngemeinde getragen. Weitere Informationen sehen Sie unter www.logopaedie-so.ch Ariane Weber Susanne Rohland Manuela Guglielmi Reher Logopädischer Dienst Breitenbach, Murstrasse 4, 4226 Breitenbach Tel: 061/789 97 29 oder [email protected] 1 Siehe Datenschutzmerkblatt (www.so.ch).

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PSYCHOMOTORIK Quelle: «Psychomotorik-Therapie und individuelle Entwicklung / Bewegen bewegt das Denken und Fühlen» Informationsbuch des Verbandes Schweizerischer Psychomotorik-Therapeutinnen und Therapeuten astp, Verlag: Schweizerische Zentralstelle für Heilpädagogik SZH, erschienen 2007, ISBN 978-3-908262-92-3 Psychomotorik in der Schule – für die Schnellleserin, den Schnellleser Entwicklung des Kindes durch Bewegung fördern Kinder mit Entwicklungsverzögerungen zeigen Auffälligkeiten in ihrem Bewegungsverhalten: Sie können kaum ruhig sitzen, bewegen sich ungeschickt und stolpern über ihre eigenen Füsse; oder aber sie sind ängstlich und gehemmt und weichen Bewegungsangeboten aus. Die möglichen Ursachen für solches Verhalten sind verschieden und vielfältig. Zeigen sich im Bewegungsverhalten eines Kindes Schwierigkeiten, so hat dies Auswirkungen auf das Lernen und die sozialen Kontakte: Ein Kind mit unruhigem Bewegungsverhalten kann sich schlecht konzentrieren; ein ängstliches, ungeschicktes Kind hat häufig wenig Selbstvertrauen und verweigert nötige Lernschritte. Diese Kinder brauchen eine professionelle Unterstützung, damit sie nicht resignieren und regredieren. In der Psychomotorik-Therapie kann durch gezielte Bewegungsangebote und aufgrund der Erkenntnisse des Zusammenhangs von Wahrnehmung, Denken, Bewegung und Gefühlen die Entwicklung dieser Kinder gefördert werden. Die Arbeit orientiert sich an den Stärken der Kinder und setzt bei ihren Ressourcen an. Ein weiterer Faktor für eine erfolgreiche Therapie ist die Zusammenarbeit mit den Eltern und Lehrpersonen in Form von Beratung und Unterstützung. Die Psychomotorik-Therapie ist in der Schweiz Teil des Bildungssystems und wird von der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) als Angebot in der Regel- und Sonderschule anerkannt.

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GESETZLICHE GRUNDLAGEN Art. 104 der Verfassung des Kantons Solothurn (8. Juni 1986)

1. Erziehung und Ausbildung sind partnerschaftliche Aufgaben von Eltern und Schule. Das Gesetz regelt Recht und Pflichten.

2. Jeder Schüler hat Anspruch auf eine seinen eigenen geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten angemessene Bildung. Das Unterrichtsangebot ist für beide Geschlechter gleich.

3. Der Schulbesuch ist innerhalb der gesetzlich festgelegten Dauer obligatorisch. DISZIPLINARMASSNAHMEN Alle Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf eine geordneten Schulbetrieb. Dies bedingt, dass die festgelegten Regeln für das Zusammenleben in einer Schule eingehalten werden. Wenn ein geordneter Schulbetrieb auf Grund störenden Verhaltens einer Schülerin oder eines Schülers nicht mehr gewährleistet werden kann, intervenieren die Lehrpersonen und je nach Situation die Schulleitung. Im August 2004 wurde in einer Teilrevision des Volksschulgesetztes der § 24 geändert und erweitert. Er definiert die Rechte und Pflichten der Lehrperson, der Eltern und der Schulleitung betreffend förderlichen Schulklimas und Disziplin in der Schule. Ein Leitfaden umschreibt die disziplinarischen Massnahmen, welche Lehrpersonen bzw. eine Schulleitung anordnen kann, sowie das Verfahren zu dieser Anordnung. Ziel der Disziplinarmassnahmen - die bis zum Schulausschluss für mehrere Wochen reichen – ist nicht die Bestrafung, sondern eine Veränderung im Verhalten der Schülerinnen und Schüler. RECHTE UND PFLICHTEN DER ELTERN Die Eltern haben das Anrecht

- im Rahmen der Fähigkeiten ihres Kindes und unter Berücksichtigung seiner Neigungen den Ausbildungsgang zu bestimmen. Ausser in die öffentlichen Schulen können sie auf eigene Kosten ihre Kinder in eine Privatschule schicken oder ihnen privaten Unterricht erteilen lassen. Privatunterricht und der Besuch einer privaten Schule bedürfen- während der Dauer der obligatorischen Schulpflicht- der Bewilligung des Departements für Bildung und Kultur und unterstehen seiner Aufsicht.

- seitens der Schule alle Informationen zu erhalten, die zur Erfüllung des eben genannten Rechtes notwendig sind.

- Nach Absprache mit der Lehrkraft den Unterricht ihres Kindes zu besuchen. - über Besonderheiten des Unterrichts, neue Unterrichtsformen, neue Lehrmittel und

Lehrmethoden, bedeutende Versuche und Reformen, angemessen informiert zu werden.

- über Anordnungen, die das Kind betreffen, von der zuständigen Instanz benachrichtigt zu werden.

- in die bewerteten Leistungen, in die Prüfungsarbeiten wie auch die Zeugnisse ihres Kindes Einsicht zu nehmen.

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- wo Schwierigkeiten auftauchen, rechtzeitig zu deren Lösungen beigezogen zu werden.

- bis zum zurückgelegten 16. Altersjahr ihres Kindes, ohne Angabe von Gründen, über den Besuch des Religionsunterrichts zu entscheiden.

Die Eltern haben keinen Anspruch

- den Unterrichtsstoff, die Lehrmittel und die Unterrichtsmethoden zu bestimmen. - in der öffentlichen Schule den Schulort, die Lehrkraft und die Klassenkameraden

auszuwählen. - bei Entscheidungen mitzuwirken, die über den Rahmen der Klasse ihres Kindes

hinausführen. Die Eltern sind verpflichtet

- ihr Kind die neunjährige Elementarschulpflicht erfüllen zu lassen. - ihr Kind regelmässig zur Schule zu schicken. - für voraussehbare Absenzen um Bewilligung nachzusuchen und bei unerwarteter

Abwesenheit den Grund mitzuteilen. - die Lehrmittel, Hilfsmittel und Bekleidung anzuschaffen, die für den Unterricht

notwendig sind und die die Schule nicht selber stellt. - dem Kind die nötige Zeit einzuräumen, damit es angemessene Hausaufgaben

(auch Gruppenarbeiten) erledigen kann; doch obliegt ihnen nicht die Pflicht, dem Kind Stoff und Sachverhalte zu erklären, welche die Lehrkraft nicht oder nur mangelhaft erklärt hat.

- mit der Schule zusammen zu arbeiten, Elternabende zu besuchen und auf das Kind günstig einzuwirken.

- mit den Schuldiensten zusammen zu arbeiten und Auskünfte zu erteilen. - durch Unterschrift ihre Einsichtnahme in Zeugnisse und Prüfungsarbeiten zu

dokumentieren.

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VORGEHEN BEI PROBLEMEN Als Eltern sorgt man sich, wenn man beobachtet, dass das eigene Kind sich plötzlich verändert und wenn man feststellt, dass sich sein Befinden verschlechtert. Gegenseitige Schuldzuschreibungen (Schule-Elternhaus) lösen die Probleme nicht. Sie sollten in Gegenwart des Kindes keine abfälligen Bemerkungen über die Schule und die Lehrperson machen. Kinder müssen sich in der Schule oft völlig neuen Umständen anpassen. So ist die Schule eine Schicksalsgemeinschaft, in welcher man den Mitschülern/Mitschülerinnen, sowie den Lehrkräften zugeteilt wird. Die Lehrer und Lehrerinnen haben die Aufgabe, allen Kindern denselben Wissensstoff der jeweiligen Schulstufe zu vermitteln und müssen den unterschiedlichsten Entwicklungen im geistigen, sozialen, und emotionalen Bereich gerecht werden. Nur wenn Elternhaus und Lehrerschaft am selben Strick ziehen, kann den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder Rechnung getragen werden. Falls Sie sich bei Ihrem Kind in Bezug auf die Schule Sorgen machen, möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben:

- nehmen Sie immer zuerst Kontakt mit der betreffenden Lehrerin oder dem betreffenden Lehrer auf. Schildern Sie Ihre Befürchtungen und Sorgen offen. Es ist dabei wichtig, sich gegenseitig mit Wohlwollen und Respekt zu begegnen. Auf keinen Fall sollte man Angst haben, dass die Lehrperson ihren Unmut über eine Kritik oder Anregung am Kind auslässt.

- falls nach regelmässigen Gesprächen mit der Lehrerin oder dem Lehrer keine Veränderung feststellbar ist, können Fachstellen beigezogen werden.

- falls Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen als Eltern und den Lehrkräften vorkommen, sollte zu den Gesprächen die Schulleitung beigezogen werden. Auch in Situationen, in denen die Lehrkräfte über längere Zeit erwiesenermassen ihr Pflichtenheft nicht erfüllen, haben die Eltern das Recht, sich zu wehren und mit der Schulleitung in Kontakt zu treten.

- die Schulleitung hört in der Regel die Eltern des Kindes und die betreffende Lehrkraft an und/oder zieht eine Fachstelle bei.

Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen zuerst an die betroffene Lehrperson. Wenn die Antwort nicht zufrieden stellend ist, hilft Ihnen die Schulleitung gerne weiter.

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SCHULVEREINBARUNG

SCHULVEREINBARUNG

AN UNSERER SCHULE BEGEGNEN WIR UNS IN EINER POSITIVEN GRUNDHALTUNG. WERTSCHÄTZUNG, TOLERANZ,PFLICHTBEWUSSTSEIN UND VERANTWORTUNG FÜR SICH UND SEINE UMWELT PRÄGEN DAS ZUSAMMENLEBEN AUS UNSEREM LEITBILD Wir begegnen einander freundlich, mit Fairness, Respekt und Toleranz. Wir achten die Rechte unserer Mitmenschen und behandeln alle Andern so, wie wir selbst behandelt werden möchten.

• Wir Kinder unterstützen einander und hindern keinen am Lernen. Wir dulden weder sprachliche noch körperliche Gewalt. Bei Konflikten suchen wir eine gewaltfreie Lösung.

• Wir Lehrpersonen sind unseren Kindergartenkindern, Schülerinnen und Schülern ein Vorbild,

indem wir ihnen mit Wohlwollen begegnen, ihre Leistungen anerkennen, und Kritik so üben, dass sie nicht verletzt.

• Wir Eltern geben unseren Kindern den notwendigen Rückhalt und gehen verständnisvoll mit

Misserfolgen um. Wir verstehen Erziehung als eine gegenseitig unterstützende Aufgabe von Elternhaus und Schule. Wir suchen regelmässig und mit positiver Grundhaltung den Kontakt mit den Lehrpersonen.

UNSERE AUFGABEN UND PFLICHTEN 1. Aufgabe und Pflicht der Lehrperson ist es,

• einen lehrreichen Unterricht, nach Möglichkeit mit unterschiedlichen Lernformen zu planen und durchzuführen.

• für Transparenz im Unterricht zu sorgen • die Fähigkeiten aller Schüler und Schülerinnen bestmöglich zu fördern. • Probleme mit einzelnen Kindern oder der Klasse frühzeitig und offen anzusprechen, um

zunächst mit ihnen und ggf. auch den Eltern eine Verbesserung herbeizuführen. 2. Aufgabe und Pflicht des Kindergartenkindes, des Schülers, der Schülerin ist es,

• beim Unterricht mitzumachen und konzentriert zu arbeiten. • pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und die Arbeitsmaterialien dabei zu haben. • sich so zu verhalten, dass Andere nicht gestört werden. • Hausaufgaben zu erledigen. • allen mit Freundlichkeit und Respekt zu begegnen. • Elternbriefe, Mitteilungen und Tests zuverlässig zu Hause abzugeben.

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3. Aufgabe und Pflicht der Eltern ist es, • die häuslichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Lernen zu schaffen (ungestörter

Arbeitsplatz, nötiges Material, ausreichende Arbeitszeit, genügend Schlaf). • darauf zu achten, dass ihr Kind die Hausaufgaben gewissenhaft und so selbständig wie

möglich erledigt. • die Entwicklung des Kindes zu unterstützen, durch eine verlässliche Zusammenarbeit mit der

Schule. • regelmässig im Kontakt mit der Schule zu bleiben, insbesondere mit der Lehrperson des

Kindes. • an den Elternabenden und Informationsveranstaltungen teilzunehmen.

4. Aufgabe und Pflicht der Schulleitung ist es,

• alle Gruppen frühzeitig über organisatorische und pädagogische Maßnahmen zu informieren. • für die ständige, intensive und offene Kommunikation zwischen allen zu sorgen und bei

Entscheidungen die Interessen aller Gruppen zu berücksichtigen. • Die Zusammenarbeit der Beteiligten bei schulischen Aktivitäten zu fördern.

5. Aufgabe und Pflicht des Hausmeisters ist es,

• zum reibungslosen Ablauf des Schulalltags beizutragen und allen Gruppen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

VERBINDLICHKEIT Alle beteiligten Partner haben die Möglichkeit, die Erfüllung der Schulvereinbarung einzufordern. Konfliktsituationen werden zuerst im Gespräch bearbeitet. Unterschiedliche Auffassungen werden dargestellt und es wird ein Weg gesucht, wie die Zusammenarbeit gestaltet werden kann, ohne dass die Differenzen die Entwicklung der Schülerin/des Schülers und des Schulbetriebs stören. Bei Unstimmigkeiten ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

• Schülerinnen und Schüler suchen das Gespräch mit der Lehrperson. Bestehen auch weiterhin Differenzen, kann die Schulleitung beigezogen werden.

• Erziehungsberechtigte wenden sich grundsätzlich zuerst an die Lehrperson. Bestehen auch weiterhin Differenzen, kann die Schulleitung beigezogen werden.

• Die Schule kann Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler zu einem Konfliktgespräch einladen.

• Bei Konfliktsituationen mit der Schulleitung kann die kommunale Aufsichtsbehörde beigezogen werden.

Helfen die Gespräche nicht, die Konflikte zu lösen und die festgelegten Minimalanforderungen an die Zusammenarbeit zu erfüllen, so können:

• die Erziehungsberechtigten gegebenenfalls eine anfechtbare Verfügung verlangen • die Lehrpersonen und die Schulleitung geeignete Massnahmen gemäss dem

Volksschulgesetz ergreifen

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AUSZUG AUS DEM LAUFBAHNREGLEMENT

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Hilfreiche Adressen Schulpsychologischer Dienst Breitenbach Alice Vogt-Str. 2 4226 Breitenbach Tel.: 061 704 71 50

Logopädischer Dienst Murstrasse 4 4226 Breitenbach Tel.: 061 789 97 29

Stiftung Arkadis Psychomotorische Therapie Bodenackerstr. 9 4226 Breitenbach Tel.: 061 781 31 50 [email protected]

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Kantonsspital Bruderholz Tel.: 061 425 56 56 Zweigstelle Laufen 061 761 23 55

Sozialberatung Dorneck - Thierstein Passwangstr. 39 4226 Breitenbach Tel.: 061 781 34 78

Fachstelle für Beziehungsfragen Cornelia Lossner Alice Vogt-Str. 2 4226 Breitenbach Tel. 061 781 34 49 (jeweils Di und Do) [email protected] / www.velso.ch

Heilpädagogische Beratungsstelle Früherfassung Gässliackerweg 4 4226 Breitenbach Tel.: 061 781 32 54

Kinder- und Jugendpsychiatrie Birs – Praxis Grabenweg 10 4242 Laufen Tel.: 061 761 24 89

Kinder- und Jugendpsychiatrie Dr. Gerhard Mohr Hauptstr. 50 4242 Laufen Tel.: 061 761 66 30

Kinder- und Jugendpsychologen C. Büsser und F. Donati Viehmarktgasse 7 4242 Laufen Tel.: 061 761 35 15

Solothurner Elternbildung www.elternbildung-so.ch

Fachstelle kompass www.kompass-so.ch

Entlastung für Berufstätige und Alleinerziehende: Kinderhort Hirzenkäfer beim ZePa Breitenbach Tel. 061 781 52 20 [email protected] Ganztagesbetreuung von Kindern ab 4 Monate bis 12 Jahre Geöffnet von 6.30 – 18.45 von Mo - Fr (ausgenommen Feiertage+ Betriebsferien)

Kinderheim Laufen Tel. 061 765 90 90 Internat und Tagesbetreuung bis ca. 10-jährig

Familienzentrum Chrättli Tel. 061 761 42 88 Verschiedene Angebote wie Mittagstisch, Hütedienst etc.

SRK Schweizerisches Rotes Kreuz Tel. 079 209 81 75 Hütedienst für kranke Kinder bis 12-jährig (vorgängige Anmeldung der Familie erforderlich)

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URLAUBSGESUCHE Gesuchsteller/Gesuchstellerin (Adresse, Telefon):

__________________________________________________________ __________________________________________________________ Name des Kindes ________________________________________ Klasse, Lehrkraft ________________________________________ Urlaub von Datum, Zeit _______________________________ bis Datum, Zeit ________________________________________ Mitbetroffene Geschwister: Klasse: Lehrkraft: __________________________________________________________ __________________________________________________________ __________________________________________________________ Begründung: __________________________________________________________ __________________________________________________________ Datum: _____________ Unterschrift: _____________________

Entscheid: □ bewilligt □ nicht bewilligt Begründung: __________________________________________________________ Datum: ____________ Unterschrift: _____________________

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Gesuchsteller/Gesuchstellerin (Adresse, Telefon):

__________________________________________________________ __________________________________________________________ Name des Kindes ________________________________________ Klasse, Lehrkraft ________________________________________ Urlaub von Datum, Zeit _______________________________ bis Datum, Zeit ________________________________________ Mitbetroffene Geschwister: Klasse: Lehrkraft: __________________________________________________________ __________________________________________________________ __________________________________________________________ Begründung: __________________________________________________________ __________________________________________________________ Datum: _____________ Unterschrift: _____________________

Entscheid: □ bewilligt □ nicht bewilligt Begründung: __________________________________________________________ Datum: ____________ Unterschrift: _____________________

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ENTSCHULDIGUNGSFORMULARE

ENTSCHULDIGUNG Name, Vorname: ___________________________________

fehlte am _________bis____________________ Anzahl Halbtage ___________________________________ Grund ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ Datum, Unterschrift ________________________________________ __________________________________________________________ ENTSCHULDIGUNG Name, Vorname: ___________________________________

fehlte am _________bis____________________ Anzahl Halbtage ___________________________________ Grund ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ Datum, Unterschrift ________________________________________

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ENTSCHULDIGUNG Name, Vorname: ___________________________________

fehlte am _________bis____________________ Anzahl Halbtage ___________________________________ Grund ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ Datum, Unterschrift ________________________________________ __________________________________________________________ ENTSCHULDIGUNG Name, Vorname: ___________________________________

fehlte am _________bis____________________ Anzahl Halbtage ___________________________________ Grund ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ Datum, Unterschrift ________________________________________

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ENTSCHULDIGUNG Name, Vorname: ___________________________________

fehlte am _________bis____________________ Anzahl Halbtage ___________________________________ Grund ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ Datum, Unterschrift ________________________________________ __________________________________________________________ ENTSCHULDIGUNG Name, Vorname: ___________________________________

fehlte am _________bis____________________ Anzahl Halbtage ___________________________________ Grund ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ Datum, Unterschrift ________________________________________

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KONTROLLBLATT ZAHNARZT KONTROLLBLATT „SCHULZAHNÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG“ (Die Untersuchung muss bis Ende Juni stattgefunden haben) Name Zahnarzt/Zahnärztin: ........................................................................................................ Name, Vorname Kind: ……................................................................................................ Klasse: ........................................................................................................ Geburtsdatum: ……................................................................................................ Strasse, Nummer: ........................................................................................................ PLZ, Wohnort: ……................................................................................................ Telefonnummer: ……................................................................................................ Name, Vorname Vater/Mutter: ............................................................................................ Untersuchungsdatum: ........................................................................................................ . Stempel, Unterschrift Praxis: ....................................................................................................... __________________________________________________________ KONTROLLBLATT „SCHULZAHNÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG“ (Die Untersuchung muss bis Ende Juni stattgefunden haben) Name Zahnarzt/Zahnärztin: ........................................................................................................ Name, Vorname Kind: ……................................................................................................ Klasse: ........................................................................................................ Geburtsdatum: ……................................................................................................ Strasse, Nummer: ........................................................................................................ PLZ, Wohnort: ……................................................................................................ Telefonnummer: ……................................................................................................ Name, Vorname Vater/Mutter: ............................................................................................ Untersuchungsdatum: ........................................................................................................ . Stempel, Unterschrift Praxis: .......................................................................................................