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Landeschorwettbewerb Saar 2013

Aufgabe

Auskunft und Anmeldung

Trägerschaft / Planung / Grundfinanzierung / Durchführung

Teilnahme

Teilnahmebedingungen

Wertungskategorien / Wahlpflichtwerke

Wettbewerbsprogramm

Vortragsdauer

Literatur-Auswahlliste

Preise

Jury

Bewertung

Anmeldung

Deutscher Chorwettbewerb 2014

Inhaltsverzeichnis

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Landeschorwettbewerb Saar 2013

Aufgabe

Der Landeschorwettbewerb Saar ist eine Förder maßnahme für das chorische Musizieren, die sich an Chöre unterschied-licher Besetzungen richtet.

Der Wettbewerb hat die Aufgabe, durch Leistungsvergleich die Qualität des Musizierens saarländischer Amateurchöre, ihr musikalisches Können und ihre künstlerische Ausdrucks-fähigkeit, darzustellen.

Besonderes Gewicht wird auf die Begegnung der Chöre untereinander und auf die Dokumentation kultureller Viel-falt in der Öffentlichkeit gelegt.

Gemeinschaftliches Musizieren in einem Chor vereint das intensive Bemühen um ein gemeinsames musikalisches Ziel

und das Einbringen individuellen Könnens in eine sinnvolle Freizeitgestaltung.

Leistungsvergleich und Begegnung dienen gleichermaßen dem Ziel des Landeschorwettbewerbes, wertvolle Impulse für die Breitenarbeit im chorischen Amateurmusizieren zu geben. Der Landeschorwettbewerb Saar erfüllt so auch eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe.

Der Landeschorwettbewerb Saar findet alle vier Jahre, in Ver bindung mit dem Deutschen Chorwettbewerb (Deut-scher Musikrat), statt.

Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft des saar ländischen Ministers für Bildung und Kultur.

Auskunft und Anmeldung

Geschäftsstelle des Landesmusikrates Saar e.V.Ursulinenstraße 3866111 Saarbrücken

Telefon: 0681 – 8 76 26 95E-Mail: [email protected]

Der Landeschorwettbewerb Saar findet am 24. November 2013 im Großen Sendesaal des Saarländischen Rundfunks statt.

Trägerschaft / Planung / Grundfinanzierung / Durchführung

Trägerschaft

Landesmusikrat Saar e.V. in Zusammenarbeit mit dem Saarländischen Chorverband e.V. und dem Saarländischen Rundfunk.

Planung

Ausschuss Landeschorwettbewerb Saar

Grundfinanzierung

Mittel nach § 5 Sportwettengesetz

Durchführung

Landesmusikrat Saar e.V. in Zusammenarbeit mit dem Saarländischen Chorverband e.V. und dem Saarländischen Rundfunk.

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Landeschorwettbewerb Saar 2013

Teilnahme

Teilnahmebedingungen

Der Landeschorwettbewerb Saar wendet sich an:

Erwachsenenchöre

Kinderchöre

l Gemischte Chörel Frauenchörel Männerchöre

Jugendchöre Chöre der populären Chormusik

Vokalensemblesl Gemischte Chörel Mädchenchöre

1. Teilnahmeberechtigt am 9. Landeschorwettbewerb Saar sind alle Chöre, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld im Bereich des Saarlandes haben und seit dem 01. Januar 2012 kontinuier-lich arbeiten. Später gegründete Chöre können auf besonde-ren Antrag zugelassen werden.

2. Zugelassen sind nur Chöre, die aus mindestens 16 Personen

bestehen (Ausnahme in den Kategorien: H.1/H.2) und deren Mitglieder ausschließlich Amateursänger(innen) sind.

3. Nicht als Amateure gelten für diesen Wettbewerb Personen, die als Berufssänger(innen) oder Berufsgesangslehrer(innen) tätig sind. Berufssänger(innen) oder Berufsgesangsleh- rer(in nen), die ihren Beruf nicht mehr ausüben, gelten nach Ab lauf von fünf Jahren als Amateure im Sinne der Ausschrei- bung.

4. Die Chorleiter(innen) können Berufssänger(innen) oder Be rufsgesangslehrer(innen) sein.

5. Ausgeschlossen sind Berufschöre, Landesjugendchöre, Aus-wahl- und Projektchöre sowie die 1. Preisträger des 8. Deut-schen Chorwettbewerbes 2010.

6. Jeder Chor kann sich am Wettbewerb nur in e i n e r Kategorie beteiligen. Jedes Chormitglied kann nur in e i n e m Chor am Wettbewerb teilnehmen. Die Teilnahme einer Auswahl-gruppe (z.B. Frauen- oder Männergruppe eines Gemischten Chores) in einer weiteren Kategorie i s t n i c h t z u l ä s s i g.

Für die Berechnung aller Altersgrenzen und Durchschnitts-alter gilt als Stichtag der 1. Juni 2013.

7. Ausnahmen zu den Teilnahmebedingungen können nur in

begründeten Fällen vom Ausschuss des Landeschorwettbe-werbes zugelassen werden.

Eine Ausnahmegenehmigung erfordert einen vorausge-henden schriftlichen Antrag, der vom Ausschuss des Landes-chorwettbewerbes bearbeitet und entschieden wird. Dieser

Ausnahmeantrag muss bereits mit der Anmeldung zum Lan-deschorwettbewerb gestellt werden.

8. Jeder Chor verpflichtet sich mit der Anmeldung, je fünf Ori-ginal-Chorpartituren seiner Vortragswerke (auch das Wahl-pflicht werk!) einzusenden.

In einem angemessenen Zeitraum nach der Durchführung des Wettbewerbes und nach der tontechnischen Bearbeitung der Aufnahmen des Saarländischen Rundfunks werden die eingereichten Partituren den Chören zurückgesandt.

9. Alle Chöre verpflichten sich mit der Anmeldung, während des gesamten Wettbewerbes ihrer Kategorie anwesend zu sein und gegebenenfalls bei der Abschlusspräsentation der Preisträger mitzuwirken. Ein Anspruch darauf, hier aufzu-treten, besteht nicht.

10. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten des Chores.

11. Mit der Anmeldung erklärt der Chor sein Einverständnis zu Aufnahmen und Sendungen durch Hörfunk und Fernsehen sowie zu Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträger einschließ-lich deren Vervielfältigung und Verwertung in allen Medien-formaten. Entstehende Rechte werden durch die Aner- kennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter (Landesmusikrat Saar e.V.) übertragen. Private Ton- und Bildaufzeichnungen sind während der Wertungsvorträge nicht gestattet.

12. Die Entscheidungen des Landeschorwettbewerb-Aus schus- ses sind unanfechtbar; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung erkennt der teil nehmende Chor die Teil-nahmebedingungen an.

Neben den allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für einzelne Kategorien besondere Bestimmungen, die den ent-sprechenden Abschnitten dieser Ausschreibung zu ent nehmen sind: siehe „Wertungskategorien“ und „Wahlpflichtwerke“.

Knabenchöre

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Landeschorwettbewerb Saar 2013

Wertungskategorien / Wahlpflichtwerke

a) Alte Musik (Polyphone Werke aus Renaissance oder Barock)

b) Romantikc) Neue Musik (20./21. Jahrhundert, komponiert nach 1950)

A.1 Gemischte Chöre – 16 bis 36 Mitwirkende

Wahlpflichtwerke:

a) Thomas Weelkes When David heard 1576 – 1623 OUP TCM 110

b) Charles Villiers Stanford aus: Three motets op. 38 1852 – 1924 Nr. 3: Beati quorum via Bank 11.900.036

c) Wolfram Buchenberg Von 55 Engeln behütet (2008) 1962 (Weingartner Reisesegen)

Buchenberg (PDF-Download unter www.musikrat.de/dcw)

B Frauenchöre – ab 16 Mitwirkende

Wahlpflichtwerke:

a) Arnold von Bruck aus: Rhau „Geistliche Gesänge“ 1490 – 1554 Pater noster

Möseler (Verlagskopie aus ars musica, Band V, M 52.035)

b) Josef G. Rheinberger aus: Sechs Gesänge op. 131 1839 – 1901 Nr. 4: Im Erdenraum Carus CV 50.131/60

c) Alfred Koerppen aus: Geschichte von der Sonne 1926 (2002) Nr. 3: Fahrt und Fall

des Sonnenknaben Tonger T 3220-2

A.2 Gemischte Chöre – ab 32 Mitwirkende

Wahlpflichtwerke:

a) Johann Hermann Schein aus: Israelsbrünnlein 1623 1586 – 1630 Nr. 21: Was betrübst du dich,

meine Seele Carus CV 1.821

b) Charles Hubert H. Parry aus: Songs of Farewell 1848 – 1918 Nr. 4: There is an old belief Cramer 90465

c) Eric Whitacre Nox Aurumque (2009) 1970 Chester CH75438

D.1 Jugendchöre – gemischte Stimmen

Altersbegrenzung 12 – 22 JahreDurchschnittsalter nicht über 17 Jahre

Wahlpflichtwerke:

a) Felice Anerio Christus factus est um 1560 – 1614 Bank GW 89

b) Josef G. Rheinberger aus: Am Walchensee – 1839 – 1901 Acht Lieder op. 63

Nr. 4: Nordwind Ferrimontana EF 2537

c) Knut Nystedt aus: Three motets op. 43 1915 Nr. 2: Peace I leave with you Augsburg Fortress 11-1216

C.2 Männerchöre – ab 32 Mitwirkende

Wahlpflichtwerke:

a) Tomás L. de Victoria Una hora 1548 – 1611 Ferrimontana EF 3576

b) Anton Bruckner Der Abendhimmel 1824 – 1896 Braun 451

c) Peter Suitner Meine alte Schiffsuhr op. 148 (2006) 1928 Ferrimontana EF 3766

D.2 Mädchenchöre / Jugendchöre – gleiche Stimmen

Altersbegrenzung 12 – 22 JahreDurchschnittsalter nicht über 17 Jahre

Wahlpflichtwerke:

a) Michael Praetorius Ecce Maria 1571 – 1621 Möseler

(Verlagskopie aus M 52.035)

b) Charles Villiers Stanford aus: Four Part Songs op. 110 1852 – 1924 Nr. 3: The Fairies Bank 11.900.452

c) Miklós Kocsár Super flumina Babilonis (2003) 1933 Ferrimontana EF 3674

C.1 Männerchöre 6 – 36 Mitwirkende

Wahlpflichtwerke:

a) Tomás L. de Victoria Domine, non sum dignus 1548 –1611 Ferrimontana EF 3569

b) Max Reger aus: Lieder für Männerchor op. 83 1873 –1916 Nr. 4: Husarendurchmarsch Bote B & B 17052 (292)

c) Ivo Antognini O Fortuna (2009) 1963 Porfiri PHP 210021

E. Knabenchöre – gemischte Stimmen

Altersbegrenzung 30 Jahre

Wahlpflichtwerke:

a) Heinrich Schütz aus: Geistliche Chormusik 1648 1585 – 1672 Nr. 9: Herr, auf dich traue ich

(SWV 377) Bärenreiter BA 5959

b) F. Mendelssohn Bartholdy aus: Drei Motetten op. 69 1809 – 1847 Nr. 2: Jauchzet dem Herrn alle

Welt (A-Dur) Carus CV 40.126/20

c) Pekka Kostiainen Jaakobin isot pojat (1984) 1944 Fennica FG 55009-011-8

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Landeschorwettbewerb Saar 2013

Wertungskategorien / Wahlpflichtwerke

G.1 Populäre Chormusik – a cappella

(Jazz-, Pop-, Gospel-, Barbershopchöre)Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendchöre unterschied-licher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sänger(inne)n.

Pflichtwerke:• Gemischte Chöre

J. Lennon/P. McCartney Good Day Sunshine Martin Carbow (Arr.) Ferrimontana EF 4100 • Frauenchöre

James Taylor Shower The People Juan M. V. Garcia (Arr.) Ferrimontana EF 3903

• Männerchöre James Taylor Shower The People Juan M. V. Garcia (Arr.) Ferrimontana EF 3902

Das Wettbewerbsprogramm muss enthalten: 1. das Pflichtwerk,2. einen Swing-Titel.Alle übrigen Stücke aus Stilrichtungen der populären Musik (z.B. Latin, Swing, Pop, Rock, Gospel, Spiritual, Jazzballade, Barbershop). Grundsätzlich sind Stücke aus mindestens drei Stilrichtungen vorzutragen. Mikrofone für Vocal Percussion und Solisten sind grundsätzlich erlaubt und können von den Teil-nehmern mitgebracht werden. Eine PA-Anlage wird gestellt.

G.2 Populäre Chormusik – mit Trio

(Jazz-, Pop-, Gospel-, Barbershopchöre)Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendchöre unterschied-licher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sänger(inne)n plus drei Instrumentalisten (Klavier/Gitarre, Bass, Schlagzeug/Perkus-sion). Die Musiker des Trios können Profimusiker sein.

H.1 Vokalensembles – 4 bis 12 Mitwirkende

Aufgrund der unterschiedlichen Besetzungsformen ohne Pflichtwerk.

Das Wettbewerbsprogramm muss enthalten:a) ein polyphones Werk aus Renaissance oder Barock, b) ein Werk der Romantik, c) ein Werk des 20. oder 21. Jahrhunderts (komponiert nach

1950) in zeitgenössischer Tonsprache (ohne Werke der Kategorien G.1/G.2/H.2)

d) ein Strophenlied aus der deutschsprachigen Volkslied-tradition (einstimmig oder/und im schlichten Satz).

H.2 Vokalensembles – Populäre Musik

Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendensembles unter-schiedlicher Besetzungsformen mit 4 bis 12 Mitwirkenden.

Pflichtwerk:James Taylor Shower The People Juan M. V. Garcia (Arr.) Ferrimontana EF 3901 (Gemischte

Chöre), EF 3903 (Frauenchöre) EF 3902 (Männerchöre)

Das Wettbewerbsprogramm muss enthalten:1. das Pflichtwerk,2. einen Swing-Titel.

Alle übrigen Stücke aus Stilrichtungen der populären Musik (z.B. Latin, Swing, Pop, Rock, Gospel, Spiritual, Jazzballade, Barbershop). Grundsätzlich sind Stücke aus mindestens drei Stilrichtungen vorzutragen. Mikrofone sind grundsätzlich erlaubt und können von den Teilnehmern mitgebracht werden.

F.1 Kinderchöre – gleiche Stimmen

Knaben- und/oder MädchenstimmenHöchstalter 16 Jahre, Durchschnittsalter nicht über 14 Jahre

Wahlpflichtwerke:

a) William Byrd Memento salutis auctor 1543 – 1623 Engelhart ME 1795

b) Robert Radecke aus: Drei Terzette op. 17 1830 – 1911 Nr. 2: Im Wald, im hellen

Sonnenschein Hofmeister FH 13 183

c) Herman Rechberger Tokkata – Ode an J. S. Bach 1947 Sulasol S 1102

F.2 Kinderchöre – gleiche Stimmen

Knaben- und/oder MädchenstimmenHöchstalter 13 JahreMit Ausnahme des Pflichtwerks sind alle weiteren Titel mit Be gleitung möglich. Begleitung: Klavier/Gitarre (auch professionell gespielt) und/oder von Kindern gespieltes Instrumentarium (Orff-Schlagwerk, Flöte, Geige u.ä.).

Pflichtwerk (a cappella):

Paul Hindemith aus: Acht Kanons op. 45 1895 –1963 Nr. 2: Wer sich die Muzsik erkiest

Schott B 107-01

Pflichtwerke:• Gemischte Chöre

Stevie Wonder As Jens Johansen (Arr.) Schott C 54271 • Frauenchöre

Joe McCarthy You Made Me Love You Michele Weir (Arr.) Lorenz 15/1957H

• Männerchöre Hoagy Carmichael Georgia On My Mind Kirby Shaw (Arr.) Hal Leonard HL 08657634

Anmerkung zum Trio:Dieses darf nicht colla parte spielen, es muss also in der Begleitung des Chores einen eigenständigen Beitrag leisten.

Das Wettbewerbsprogramm der Gemischten Chöre muss enthalten: 1. das Pflichtwerk 2. einen Swing-Titel.

Das Wettbewerbsprogramm der Frauen- und Männerchöre muss enthalten: 1. das Pflichtwerk 2. einen Latin-Titel.

Alle übrigen Stücke aus Stilrichtungen der populären Musik(z.B. Latin, Swing, Pop, Rock, Gospel, Spiritual, Jazzballade, Barbershop). Grundsätzlich sind Stücke aus mindestens drei Stilrichtungen vorzutragen. Mikrofone für Vocal Percussion und Solisten sind grundsätzlich erlaubt und können von den Teilnehmern mit gebracht werden. Eine PA-Anlage wird gestellt.

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Landeschorwettbewerb Saar 2013

Wettbewerbsprogramm

• Als Wettbewerbsprogramm sind ausschließlich A-cappella-Werke zugelassen (außer F.2/G.2).

• Alle urheberrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.

• Solistische Leistungen gehen nicht in die Wertung mit ein (Aus-nahme: Kategorien H.1/H.2). Es wird die Leistung des Chores beurteilt.

Alle Kategorien außer F.2 / G.1 / G.2 / H.2:• Im Vortragsprogramm jedes Chores müssen mindestens ent-

halten sein: a) ein polyphones Werk aus Renaissance oder Barock (Aus-

nahme im F.1: „polyphon“ entfällt), b) ein Werk der Romantik, c) ein Werk des 20. oder 21. Jahrhunderts (komponiert nach

1950), d) ein Strophenlied aus der deutschsprachigen Volkslied tradi-

tion (einstimmig oder/und im schlichten Satz).

• Eines der Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke der jeweiligen Kategorie entnommen werden.

• Die Wahlpflichtwerke sind in der Originaltonart zu singen. Ausnahme: Werke der Renaissance und des Barock.

• Kompositionen oder Bearbeitungen des/der eigenen Dirigenten/Dirigentinnen dürfen nicht in das Wettbewerbsprogramm eines Chores auf genommen werden.

• Weitere Werke können unter Beachtung der Vortragsdauer frei gewählt werden.

Kategorie G.1 Populäre Chormusik:• Jeder Chor trägt mindestens drei A-cappella-Stücke unterschied-

licher Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel, Barbershop etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammenhängenden Werkes sein können.

• Jeder Chor muss zusätzlich zum Pflichtwerk einen Swingtitel singen.

• Titel und Bearbeitung des/der eigenen Dirigenten/Dirigentin sind zugelassen.

Kategorie G.2 Populäre Chormusik – mit Trio:Chor und Begleitung (max. 3 Instrumentalisten)• Jeder Chor trägt mindestens drei Stücke unterschiedlicher Stil-

richtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel etc.) vor, die auch Bestand-teile eines zusammenhängenden Werkes sein können.

• Jeder Gemischte Chor muss zusätzlich zum Pflichtwerk einen Swing-Titel singen. Frauen- und Männerchöre müssen zusätz-lich zum Pflichtwerk einen Latin-Titel singen.

• Alle Werke müssen mit Trio-Begleitung vorgetragen werden.

• Titel und Bearbeitungen des/der eigenen Dirigenten/Dirigentin sind zugelassen.

Kategorie H.2 Populäre Musik:• Jedes Ensemble trägt mindestens drei A-cappella-Stücke unter-

schiedlicher Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel, Barbershop etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammenhängenden Werkes sein können.

• Jedes Ensemble muss zusätzlich zum Pflichtwerk einen Swing-Titel singen.

• Titel und Bearbeitung des/der eigenen Dirigenten/Dirigentin sind zugelassen.

Vortragsdauer

Unter der Vortragsdauer ist die Zeit vom Beginn des ersten Stückes bis zum Schluss des letzten zu verstehen, nicht die reine Singzeit.

• alle Kategorien (außer F.2): mindestens 15 und höchstens 20 Minuten

• Kategorie F.2: mindestens 12 und höchstens 15 Minuten

Jedem Chor steht unmittelbar vor seinem Wettbewerbsauftritt Zeit zum Einsingen in einem anderen Raum als dem Wertungs-raum zu.

Die Wettbewerbsveranstaltungen sind öffentlich.

Literatur-Auswahlliste

Zur Vorbereitung auf den Wettbewerb gibt der Deutsche Musik-rat „Anregungen zur Literaturauswahl“ heraus, die bei der Auswahl des Vortragsprogramms auch für den Landes chorwett-bewerb Saar 2013 als Orientierung gelten sollen. Diese Literatur-liste ist bei der Geschäftsstelle des Landesmusikrates Saar e.V. erhältlich.

Preise

In jeder ausgeschriebenen Kategorie können drei Preise vergeben werden.

1. Preis 2. Preis 3. Preis500,- Euro 300,- Euro 200,-Euro

Es besteht keine Verpflichtung, alle Preise zu vergeben.

Eine Teilung bzw. Mehrfachvergabe von Preisen und eine Verän-derung der Preissummen steht im Ermessen von Jury und Aus-schuss Landeschorwettbewerb.

Jury

Die Jury besteht aus mindestens drei Persönlichkeiten verschie-dener Bereiche der deutschen und internationalen Chorszene.Die Juryberatungen sind nicht öffentlich. Die Juroren/Jurorinnen sind außerhalb der Beratungsgespräche hinsichtlich der Einzel-heiten der Juryberatungen zur Verschwiegenheit verpflichtet.Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Landeschorwettbewerb Saar 2013

Bewertung Anmeldung

Die Leistungsbewertung erfolgt nach folgenden Gesichts- punkten:

a) technische Ausführung Intonation, Rhythmik, Phrasierung, Artikulation

b) künstlerische Ausführung Zeitmaß, Agogik, Dynamik, Textinterpretation, Stiltreue, Chorklang, Suggestivität

Die hier aufgeführten Kriterien werden der Bewertung unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Bedeutung für die ver-schiedenen Kategorien zugrunde gelegt.

Die Jury bewertet die Leistung der Chöre mit Prädikaten und Punkten wie folgt:

Prädikat Punktemit hervorragendem Erfolg teilgenommen . . . . . . . 25,0 bis 23,0mit sehr gutem Erfolg teilgenommen . . . . . . . . . . . . 22,9 bis 21,0mit gutem Erfolg teilgenommen . . . . . . . . . . . . . . . . 20,9 bis 16,0mit Erfolg teilgenommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15,9 bis 11,0teilgenommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,9 bis 1,0

Jeder Chor erhält eine Urkunde. In ihr wird das Prädikat und gegebenenfalls der zuerkannte Preis in der jeweiligen Kategorie bestätigt.

Interessierte Chöre melden sich zum Landeschorwettbewerb Saar 2013 über die Geschäftsstelle des Landesmusikrates Saar e.V. an.

Anmeldeschluss zum Landeschor - wett bewerb Saar: 25. Oktober 2013

Durchführung des Landeschor- wett be werbes Saar: 24. November 2013

Deutscher Chorwettbewerb 2014

Der Deutsche Chorwettbewerb findet vom 24. Mai bis 1. Juni 2014 in Weimar statt.Eine direkte Anmeldung der Chöre zur Teilnahme am Deutschen Chorwettbewerb (Bundeschorwettbewerb) ist nicht möglich; sie kann nur über die Qualifikation im Landeschorwettbewerb Saar 2013 erfolgen.

Chorleiter(inne)n, die am Deutschen Chorwettbewerb beobachtend teilnehmen wollen, melden sich bitte bis zum 31.03.2014 beim Projektbüro des Deutschen Chorwettbewerbs, Weberstr. 59, 53113 Bonn, Tel. 0228/2091-150, Fax 0228/2091-250, [email protected], www.musikrat.de/dcw