Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009...

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Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten

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Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten

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UN-Behindertenrechtskonvention -- am 26. 03. 2009 in Kraft getreten

„Inklusion“ als zentrales Thema

Gemeinsames Unterrichten und Erziehen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in allen Schularten

„Heterogenität als Normalität“

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Schema der Entwicklungsstufen schulischer Integration

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Der Begriff Inklusion geht über den der Integration hinaus. Ist mit Integration die Eingliederung von bisher ausgesonderten Personen gemeint, so will Inklusion die Verschiedenheit im Gemeinsamen anerkennen, d.h., der Individualität und den Bedürfnissen aller Menschen Rechnung tragen.

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Voraussetzungen für das Gelingen von Inklusion

INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der PraxisVoraussetzungen

SchuleSchüler mit Behinderung

ElternMSD

MB-Dienststelle

Kultusministerium

Behörden und Organisationen

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Unterschiedliche Behinderungen - unterschiedliche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs

„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristig körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchti-

gungen haben, welche sie ……… an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können…“ ( s.UN-BRK Art 1,… )

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INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis

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Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung

Begriff und Funktion

„Der Nachteilsausgleich soll einen Nachteil ausgleichen, der aufgrund einer dauerhaften Behinderung entsteht.“ (KM-Definition von 2006)

„Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs dient dazu, unbillige Härten zu vermeiden, die bei der Anwendung allgemeiner Regelungen im Einzelfall entstehen können. Er ermöglicht, auf Besonderheiten des Einzelfalls Rücksicht zu nehmen.“ (KM-Bek v. 17.03.2011)

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Behinderung Nachteilsausgleich

Körperbehinderungen

Sinnesbehinderungen- Sehbehinderung- Hörbehinderung

Organische Erkran-

kungen ( Leukämie,.

Herzerkrankungen,... )

Bauliche Veränderungen

Schulbegleiter

technische Hilfen

didaktisch-methodische Maßnahmen

Nachteilsausgleich bei Leistungsfest-

stellungen

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Behinderung Nachteilsausgleich

Teilleistungsstörun-

gen ( Legasthenie,

LRS, Dyskalkulie )

Entwicklungsstörun- gen ( ADHS, ADS )

Nachteilsausgleich bei Leistungsfeststellun-

gen

Didaktisch-methodi-

sche Maßnahmen

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Behinderung Nachteilsausgleich

tiefgreifende Ent-

wicklungsstörungen

( Asperger-Syndrom

Autismus )

Schulbegleiter

technische Hilfen

Nachteilsausgleich bei Leistungsfest-

stellungen

Unterstützung durch den MSD ( Mobiler

Sonderpäd. Dienst )

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Behinderung Nachteilsausgleich

psychische Erkrankungen

( Depressionen.

Ängste, Zwänge.,,)

psychosomatische Erkrankungen

schrittweise Wieder-

eingliederung nach

Klinikaufenthalt

Nachteilsausgleich bei Leistungsfeststellun-

gen

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INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis

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Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung

… ist nicht an sonderpädagogischen Förderbedarf gebunden

… ist nicht an einen Behindertenausweis gebunden

… wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten gewährt

… kann jederzeit verändert und angepasst werden

… wird in der Schulakte vermerkt

… wird nicht im Zeugnis vermerkt

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INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis

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Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung

Formloser Antrag der Erziehungsberechtigten (incl. ärztl. Attest)

MSD-Stellungnahme

Stellungnahme der Schule

Schule leitet diese vier Schreiben an die MB-Dienststelle weiter

MB-Dienststelle gewährt Nachteilsausgleich (befristet oder

unbefristet)

Procedere

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Nachteilsausgleich bei Prüfungen für dauerhaft behinderte Schülerinnen und Schüler (§ 53 Abs. 4 GSO)

(KMS Nr. VI.8 – 5 S 5300 – 6.108417 vom 08.12.2006)

Es wird beantragt, dem Schüler / der Schülerin

............................................................................................................................................

(Geburtsdatum: ..................... Jgst. .....) Nachteilsausgleich bei Prüfungen zu gewähren.

Beigefügt sind folgende Unterlagen (unbedingt erforderlich):

Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers

schul- oder fachärztliches Attest mit Angaben zu Art und Grad der Behinderung sowie Äußerung des Arztes zum Nachteilsausgleich

begründete Stellungnahme der Schule, die die Beobachtungen der Fachlehrer berücksichtigt, mit Vorschlägen zu Art und Umfang des Nachteilsausgleichs

aktueller Notenbogen

bei Abiturrelevanz: Antragstellung zu Beginn des Ausbildungsabschnittes 11/1 (außer im Falle nicht vorhersehbarer Behinderungen) und Angabe der vorgesehenen Abiturprüfungsfächer

.............................................................. Datum, Unterschrift des Schulleiters bzw. der Schulleiterin

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Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung

Beispiele für Formen des Nachteilsausgleichs

Bei Sehschädigungen:

Verlängerung der regulären ArbeitszeitVergrößerung von PrüfungsaufgabenBenutzung einer LupeBeschreibung von graphischen GegebenheitenErsatz von schriftlichen durch mündliche LeistungserhebungenÜbertragung von Prüfungsaufgaben in Braille

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INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis

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Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung

Beispiele für Formen des Nachteilsausgleichs

Bei Hörschädigungen:

Schriftliche Vorlage der Fragen bei mündlichen Leistungserhebungen Geringere Gewichtung der Aussprache in den Fremdsprachen Verlängerung der regulären Arbeitszeit bei schriftlichen Leistungserhebungen Gruppen- oder Partnerprüfungen in Fremdsprachen finden mit Mitschülern statt, die über eine sehr gute Aussprache verfügen

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Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung

Beispiele für Formen des Nachteilsausgleichs

Bei Körperbehinderungen, psychosomatischen

und anderen Erkrankungen:

Verlängerung der regulären Arbeitszeit

Bewegungspausen oder Ruhepausen,

keine Anrechnung auf die Prüfungszeit

Ersetzen schriftlicher Prüfungen durch mündliche Prüfungen

Ersetzen mündlicher Prüfungen durch schriftliche Prüfungen

Benutzung eines Laptops

Möglichkeit des Diktierens von Antworten o.ä.

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Inklusion als pädagogische Herausforderung

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Medizinischer, therapeutischer, pflegerischer Bedarf

Personenbezogene Faktoren

Personale Ausstattung

Organisatorische Strukturen

Räumliche Ausstattung

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Erfahrungen aus der Praxis

Inklusion am Dante-Gymnasium

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INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis

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Behindertengerechter Aufgang zum Haupteingang mit automatischem Türöffner

baulich / räumlich:

Ressourcen

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INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis

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Behindertengerechter Aufgang zum Haupteingang mit automatischem Türöffner

Separater Eingang mit Taxianfahrt

baulich / räumlich:

Ressourcen

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INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis

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Behindertengerechter Aufgang zum Haupteingang mit automatischem Türöffner

Separater Eingang mit Taxianfahrt drei Aufzüge mit behindertengerechter

Bedienung

baulich / räumlich:

Ressourcen

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Behindertengerechter Aufgang zum Haupteingang mit automatischem Türöffner

Separater Eingang mit Taxianfahrt drei Aufzüge mit behindertengerechter

Bedienung spezielle Toiletten mit Liegemöglich-

keit zur Katheterversorgung

baulich / räumlich:

Ressourcen

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Behindertengerechter Aufgang zum Haupteingang mit automatischem Türöffner

Separater Eingang mit Taxianfahrt drei Aufzüge mit behindertengerechter

Bedienung spezielle Toiletten mit Liegemöglich-

keit zur Katheterversorgung ein besonderer Aufenthalts- und

Ruheraum mit Liegen

baulich / räumlich:

Ressourcen

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Behindertengerechter Aufgang zum Haupteingang mit automatischem Türöffner

Separater Eingang mit Taxianfahrt drei Aufzüge mit behindertengerechter

Bedienung spezielle Toiletten mit Liegemöglich-

keit zur Katheterversorgung ein besonderer Aufenthalts- und

Ruheraum mit Liegen Evakuierungsstühle

baulich / räumlich:

Ressourcen

personell:

eine Lehrkraft als Betreuer der Schüler mit Behinderung

eine staatlich geprüfte Kinderpflegerin als Assistenzkraft

Individualbegleiter für einzelne schwer behinderte Schüler, die durchgängig im Unterricht anwesend sind.

(Zusätzliche Betreuung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst MSD)

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Schulleiter

Schulpsychologe

Kollegium

Schülerschaft

Elternschaft

Elternbeirat

Förderverein

Hauspersonal

Wichtigste Ressource:

Bereitschaft der gesamten Schulfamilie zur inklusiven Arbeit

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Mobile sonderpädagogische Dienste (MSD)

Rechtliche Grundlage: BayEUG Art. 21

MSD soll Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

zusätzliche Hilfen geben, damit diese an einer Regelschule

unterrichtet werden können.

Aufgaben des MSD:

Diagnose und Förderung

Beratung der Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten und

Schüler

Koordinierung der Förderung

Fortbildung der Lehrkräfte

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Mobile sonderpädagogische Dienste (MSD)

Körperliche und motorische Entwicklung

Sehen

Hören

Autismus

Lernen / Sprache / emotionale und soziale Entwicklung

Geistige Entwicklung

Förderschwerpunkte des MSD

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Schulbegleiter

Schulbegleiter (Individualbegleiter) sind eine Maßnahme der Eingliederung ( Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. Satz 1 und 2 SGB XII)

Antrag der Eltern an den Bezirk, Stellungnahme der Schule i.d.R. erforderlich

Caritative Organisationen leisten Schulbegleitung (BiB, ViF, Caritas, HILF e.V. u.a.)

Schulbegleiter können zeitweise, stundenweise oder auch permanent im Unterricht anwesend sein

Art und Umfang der Hilfestellung werden individuell festgelegt (Absprache mit Schüler, Eltern, Lehrkräften)

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INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis

Wer Inklusion will, findet Wege.

Wer sie nicht will, findet Begründungen.

Hubert Hüppe,Beauftragter der Bundesregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderungen