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INNENMINISTERIUM Die „Gelbe Karte“ im Straßenverkehr Thementag „Verkehrsunfallprävention“ an der HfPol 30. April 2013 Judith Heck, IM -LPP-, Ref. 31 – Sachbereich Verkehr -

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INNENMINISTERIUM

Die „Gelbe Karte“ im Straßenverkehr

Thementag „Verkehrsunfallprävention“ an der HfPol

30. April 2013Judith Heck, IM -LPP-, Ref. 31 – Sachbereich Verkehr -

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Tagesordnung:

Ausgangslage

Ziel

Einführung der „Gelben Karte“

Begriffsdefinition

Anwendungsbereich/Voraussetzungen

Zielgruppen

Anwendung im Bereich des LRA Karlsruhe

Fazit

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Ausgangslage

übermäßiger Alkoholkonsum (Komasaufen)

Drogen

Randalen

Gewalt/Aggressionen

Situationsanalyse:

steigender Alkoholkonsum bei Jugendlichen verbunden mit steigendem Aggressionspotenzial

Alkohol als Gewaltkatalysator bei allen Altersgruppen vorhanden und zunehmend

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Zunahme Gewalt und Alkoholkonsum

Ausgangslage

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Hier greift die „Gelbe Karte“

Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen meldet die Polizei auffällige Personen der Führerscheinstelle.

Bestimmte Verhaltensweisen würden aufgrund der VHM oftmals ohne fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen bleiben.

hier: Anwendung „Gelbe Karte“

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Weil,

Mobilität eine wichtige Rolle spielt:

Mobilität als wichtiger Bestandteil der Gesellschaft

Statussymbol

Einschränkung in der Mobilität tut weh

Hinweis:

Bewusstsein über mögliche fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen bei einem entsprechenden Fehlverhalten muss vorhanden sein.

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Informationsdefizit ausgleichen (Betroffener/Öffentlichkeit)

DENN: Bei Komasaufen, Schlägereien und Randale Konsequenzen für den FS.

DENN: – Wer andere verletzt oder bedroht, – wer seine Aggressionen nicht im Griff hat – oder es cool findet, sich bis zur Bewusstlosigkeit zu

betrinken,

der nimmt es wahrscheinlich auch mit den Verkehrsregeln nicht so genau.

Folgen können T Ö D L I C H enden.

Ziel der „Gelben Karte“

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Transparenz für polizeiliches & behördliches Handeln

Betroffenem mögliche Konsequenzen aufzeigen (Schuss vor den Bug)

zur Erreichung rechtskonformen Handelns

Verhinderung der Teilnahme von ungeeigneten Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr

Hinweis:

WICHTIG: Bewusstsein muss vorhanden sein

ABER: Es herrscht Informationsdefizit & Unwissenheit

Ziele

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Ziele

Bewusstsein erzeugen: Wer unter Alkoholeinfluss prügelt oder randaliert, setzt Führerschein aufs Spiel.

Konfrontation mit festgestelltem Fehlverhalten

Selbstreflexion und Verhaltensänderung

Vermittlung von Hilfs- und Beratungsangeboten

Mobilität

Verkehrssicherheit

Verwaltungsverfahren

Aktion „Gelbe Karte“ als mögliche Lösung?

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Einführung der „Gelben Karte“Historie:

Ursprung: frühere polizeilichen Zielvereinbarungen zum niederschwelligen Einschreiten

Erlass 2005

Workshop 2006

Erlass 2007

Meldungen gem. § 2 (12) StVG gibt es schon seit Jahren.

Seither wurden Meldungen bei der FS-Behörde gesammelt und ggf. herangezogen.

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Einführung der „Gelben Karte“

Workshop am 3. Februar 2011 beim IM –LPP-

unter Beteiligung von – durchführenden und interessierten

Polizeidienststellen – und Fahrerlaubnisbehörden – sowie des Ministeriums für Verkehr und

Infrastruktur (MVI)

Erörterung von wesentlichen Problempunkten

und Erarbeitung einer gemeinsame Arbeitsgrundlage

Ergebnis: Handlungsempfehlung Sommer 2011

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Definition „Gelbe Karte“Information

– Bevölkerung (Öffentlichkeitsarbeit)– Betroffenen (Infoschreiben)

Kein Verwaltungsakt, kein Rechtscharakter– kein Widerspruch– keine Gebühren

Beratung

Prävention

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Anwendungsbereich/Voraussetzungen

Aggressions- und Gewaltdelikte (Kriterienkatalog)

Alkohol

Drogen

Auswirkung:

„Schuss vor den Bug“ – nach GELB kommt ROT

Keine zwingenden rechtl. Maßnahmen

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Anwendungsbereich/Voraussetzungen

Ablauf des Verfahrens „Gelbe Karte“

Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen meldet die Polizei auffällige Personen der Führerscheinstelle.

Wie beim Fußball: Auf Regelüberschreitung wird mit Signal reagiert!

Verwarnung durch die FE-Behörde mit „Gelber Karte“.

Zunächst ohne Konsequenzen.

Bei Wiederholung fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen (MPU).

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Anwendungsbereich/Voraussetzungen

Ablauf des Verfahrens „Gelbe Karte“/Aufgabenverteilung/Netzwerk

PolizeiMeldung gem. § 2 (12) StVG

„Gelbe Karte“ kein Verwaltungsakt – sondern nur Informationsschreiben

FE-BehördeEinzelfallprüfung

Entscheidung

Partner

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Zielgruppen

Fahrerlaubnisbewerber(ab 14 Jahren)

Fahrerlaubnisinhaber

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Anwendung im Bereich LRA Karlsruhe

2012: 49 Gelbe Karten - keiner der Empfänger wurde seither wieder auffällig.Statistik seit 11/2008 (ab diesem Zeitpunkt Teilnahme am Modellprojekt):– 2009 28 Fälle– 2010 30 Fälle– 2011 14 Fälle

Bei speziellen Events (z.B. 2012 Oktoberfest) wurde vermehrt kontrolliert und Meldungen getätigt.

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FazitVorteile:

Geeignetes Instrument zur polizeilichen Aufgabenerfüllung

Information der Gesellschaft

Fokus – frühe Konfrontation

Vermittlung von Hilfsangeboten

Geringe Rückfallquote

Geringes Beschwerdeaufkommen

Geringer Kosten- und Personalaufwand

Netzwerkarbeit

Öffentlichkeitsarbeit

Verwaltungsverfahren

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