INNENMINISTERIUM Die Gelbe Karte im Straßenverkehr Thementag Verkehrsunfallprävention an der HfPol...
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INNENMINISTERIUM
Die „Gelbe Karte“ im Straßenverkehr
Thementag „Verkehrsunfallprävention“ an der HfPol
30. April 2013Judith Heck, IM -LPP-, Ref. 31 – Sachbereich Verkehr -
Folie 2INNENMINISTERIUM
Tagesordnung:
Ausgangslage
Ziel
Einführung der „Gelben Karte“
Begriffsdefinition
Anwendungsbereich/Voraussetzungen
Zielgruppen
Anwendung im Bereich des LRA Karlsruhe
Fazit
Folie 3INNENMINISTERIUM
Ausgangslage
übermäßiger Alkoholkonsum (Komasaufen)
Drogen
Randalen
Gewalt/Aggressionen
Situationsanalyse:
steigender Alkoholkonsum bei Jugendlichen verbunden mit steigendem Aggressionspotenzial
Alkohol als Gewaltkatalysator bei allen Altersgruppen vorhanden und zunehmend
Folie 4INNENMINISTERIUM
Zunahme Gewalt und Alkoholkonsum
Ausgangslage
Folie 5INNENMINISTERIUM
Hier greift die „Gelbe Karte“
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen meldet die Polizei auffällige Personen der Führerscheinstelle.
Bestimmte Verhaltensweisen würden aufgrund der VHM oftmals ohne fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen bleiben.
hier: Anwendung „Gelbe Karte“
Folie 6INNENMINISTERIUM
Weil,
Mobilität eine wichtige Rolle spielt:
Mobilität als wichtiger Bestandteil der Gesellschaft
Statussymbol
Einschränkung in der Mobilität tut weh
Hinweis:
Bewusstsein über mögliche fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen bei einem entsprechenden Fehlverhalten muss vorhanden sein.
Folie 7INNENMINISTERIUM
Informationsdefizit ausgleichen (Betroffener/Öffentlichkeit)
DENN: Bei Komasaufen, Schlägereien und Randale Konsequenzen für den FS.
DENN: – Wer andere verletzt oder bedroht, – wer seine Aggressionen nicht im Griff hat – oder es cool findet, sich bis zur Bewusstlosigkeit zu
betrinken,
der nimmt es wahrscheinlich auch mit den Verkehrsregeln nicht so genau.
Folgen können T Ö D L I C H enden.
Ziel der „Gelben Karte“
Folie 8INNENMINISTERIUM
Transparenz für polizeiliches & behördliches Handeln
Betroffenem mögliche Konsequenzen aufzeigen (Schuss vor den Bug)
zur Erreichung rechtskonformen Handelns
Verhinderung der Teilnahme von ungeeigneten Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr
Hinweis:
WICHTIG: Bewusstsein muss vorhanden sein
ABER: Es herrscht Informationsdefizit & Unwissenheit
Ziele
Folie 9INNENMINISTERIUM
Ziele
Bewusstsein erzeugen: Wer unter Alkoholeinfluss prügelt oder randaliert, setzt Führerschein aufs Spiel.
Konfrontation mit festgestelltem Fehlverhalten
Selbstreflexion und Verhaltensänderung
Vermittlung von Hilfs- und Beratungsangeboten
Mobilität
Verkehrssicherheit
Verwaltungsverfahren
Aktion „Gelbe Karte“ als mögliche Lösung?
Folie 10INNENMINISTERIUM
Einführung der „Gelben Karte“Historie:
Ursprung: frühere polizeilichen Zielvereinbarungen zum niederschwelligen Einschreiten
Erlass 2005
Workshop 2006
Erlass 2007
Meldungen gem. § 2 (12) StVG gibt es schon seit Jahren.
Seither wurden Meldungen bei der FS-Behörde gesammelt und ggf. herangezogen.
Folie 11INNENMINISTERIUM
Einführung der „Gelben Karte“
Workshop am 3. Februar 2011 beim IM –LPP-
unter Beteiligung von – durchführenden und interessierten
Polizeidienststellen – und Fahrerlaubnisbehörden – sowie des Ministeriums für Verkehr und
Infrastruktur (MVI)
Erörterung von wesentlichen Problempunkten
und Erarbeitung einer gemeinsame Arbeitsgrundlage
Ergebnis: Handlungsempfehlung Sommer 2011
Folie 12INNENMINISTERIUM
Definition „Gelbe Karte“Information
– Bevölkerung (Öffentlichkeitsarbeit)– Betroffenen (Infoschreiben)
Kein Verwaltungsakt, kein Rechtscharakter– kein Widerspruch– keine Gebühren
Beratung
Prävention
Folie 13INNENMINISTERIUM
Anwendungsbereich/Voraussetzungen
Aggressions- und Gewaltdelikte (Kriterienkatalog)
Alkohol
Drogen
Auswirkung:
„Schuss vor den Bug“ – nach GELB kommt ROT
Keine zwingenden rechtl. Maßnahmen
Folie 14INNENMINISTERIUM
Anwendungsbereich/Voraussetzungen
Ablauf des Verfahrens „Gelbe Karte“
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen meldet die Polizei auffällige Personen der Führerscheinstelle.
Wie beim Fußball: Auf Regelüberschreitung wird mit Signal reagiert!
Verwarnung durch die FE-Behörde mit „Gelber Karte“.
Zunächst ohne Konsequenzen.
Bei Wiederholung fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen (MPU).
Folie 15INNENMINISTERIUM
Anwendungsbereich/Voraussetzungen
Ablauf des Verfahrens „Gelbe Karte“/Aufgabenverteilung/Netzwerk
PolizeiMeldung gem. § 2 (12) StVG
„Gelbe Karte“ kein Verwaltungsakt – sondern nur Informationsschreiben
FE-BehördeEinzelfallprüfung
Entscheidung
Partner
Folie 16INNENMINISTERIUM
Zielgruppen
Fahrerlaubnisbewerber(ab 14 Jahren)
Fahrerlaubnisinhaber
Folie 17INNENMINISTERIUM
Anwendung im Bereich LRA Karlsruhe
2012: 49 Gelbe Karten - keiner der Empfänger wurde seither wieder auffällig.Statistik seit 11/2008 (ab diesem Zeitpunkt Teilnahme am Modellprojekt):– 2009 28 Fälle– 2010 30 Fälle– 2011 14 Fälle
Bei speziellen Events (z.B. 2012 Oktoberfest) wurde vermehrt kontrolliert und Meldungen getätigt.
Folie 18INNENMINISTERIUM
FazitVorteile:
Geeignetes Instrument zur polizeilichen Aufgabenerfüllung
Information der Gesellschaft
Fokus – frühe Konfrontation
Vermittlung von Hilfsangeboten
Geringe Rückfallquote
Geringes Beschwerdeaufkommen
Geringer Kosten- und Personalaufwand
Netzwerkarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
Verwaltungsverfahren
Folie 19INNENMINISTERIUM
Folie 20INNENMINISTERIUM
Folie 21INNENMINISTERIUM
INNENMINISTERIUM
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= umgesetzt
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