Institut für Physikalische und Theoretische Chemie - Der Sicherheitsbeauftragte - Dr. K. Schmitz

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Institut für Physikalische und Theoretische Institut für Physikalische und Theoretische Chemie Chemie - Der Sicherheitsbeauftragte - - Der Sicherheitsbeauftragte - Dr. K. Schmitz Dr. K. Schmitz Unterweisung & Betriebsanweisung 2010 Arbeitssicherheit – Arbeitsorganisation Umwelt- und Gesundheitsschutz Mo 05.07.2010 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN

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Unterweisung & Betriebsanweisung 2010 Arbeitssicherheit – Arbeitsorganisation Umwelt- und Gesundheitsschutz Mo 05.07.2010. Institut für Physikalische und Theoretische Chemie - Der Sicherheitsbeauftragte - Dr. K. Schmitz. UNI BONN. PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE. - PowerPoint PPT Presentation

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Institut für Physikalische und Theoretische ChemieInstitut für Physikalische und Theoretische Chemie

- Der Sicherheitsbeauftragte -- Der Sicherheitsbeauftragte -

Dr. K. SchmitzDr. K. Schmitz

Unterweisung & Betriebsanweisung

2010 Arbeitssicherheit – Arbeitsorganisation

Umwelt- und GesundheitsschutzMo 05.07.2010

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Unterweisungspflicht =Unterweisungspflicht =UnternehmerpflichtUnternehmerpflicht

Organisation des ArbeitsschutzesOrganisation des Arbeitsschutzes

Unternehmer

Fachkraft für

Arbeitssicherheit

Personalrat

Betriebsarzt

Vorgesetzte

Sicherheits-

beauftragteMitarbeiter Ersthelfer

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Unterweisungspflicht =Unterweisungspflicht =UnternehmerpflichtUnternehmerpflicht

Forderung einschlägiger Rechtsvorschriften

§ 12 ArbSchG

GUV

1 x jährlich, mündlich mit

Dokumentationspflicht

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Zu unterweisenZu unterweisen

Alle dauerbeschäftigten Mitarbeiter

der Uni Bonn (Arbeiter, Angestellte

und Beamte)

Auszubildende, Studenten,

Gastwissenschaftler

Handwerker (auch der Fremdfirmen)

Reinigungskräfte

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Gesetze / VerordnungenGesetze / Verordnungen

GUV (I 850-0/ SR 2005 / I 8553, TRGS 526 -

Laboratorien)

ArbSchG

BetrSichV

BetrVerfG

ChemG

GefStoffV

BildscharbV

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Hinweis

Eine für die jeweiligen spezifischen Arbeits-platzbedingungen in den verschiedenenArbeitsgruppen notwendige Unterweisungkann in Teilen dieser Betriebsanweisungentnommen werden, sie muss allerdings aufspezielle Anforderungen zugeschnitten undggf. erweitert werden.

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Grundsätzlicheszur Haus –und Laborordnung

ÖffnungszeitenZutrittsbefugnisRauchverbot im gesamten GebäudeSauberkeit im Labor- und BürobereichenWerkstattnutzungMusik während der Arbeit

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Grundsätzlicheszur Haus –und Laborordnung

Rauchfrei – Ja, Bitte!Mit dem Rauchen aufzuhören lohnt sich! Bereits nach 20 Minuten normalisieren sich Blutdruck und Puls einem Tag sinkt das Herzinfarktrisiko zwei Tagen verbessern sich Geruchs- und Geschmackssinn drei Monaten verbessert sich die Durchblutung einem Jahr sinkt das Risiko einer Herzgefäßerkrankung um

50 % fünf Jahren sind Schlaganfall- und Lungenkrebsrisiko

erheblich gesunken

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Regelnfür die Nutzung von Einrichtungen im

Institut und in den Praktika

Sorgfalt und sachgemäßer UmgangKeine „Alleinarbeit“ Sicherer und sachgerechter experimenteller AufbauSauberkeit im Labor- und in BürobereichenLangzeitversucheFreier Zugang zu technischen und Sicherheitseinrichtungen

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Umgangmit Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

des Instituts

Brandschutz: Türkeile sind verboten! (Feuerwehrvorschrift)Kein Missbrauch von Sicherheitseinrichtungen Fluchtwege müssen freigehalten werdenFahrräder gehören nicht auf FlureBrandlasten Verrauchungsgefahr bei BrandLaborabzüge: Frontschieber geschlossen haltenNot- und Augenduschen: Funktionsprüfung 1 x monatlich (ND: 30 L/min, AD: 6 L/min)

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Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Bildschirmarbeitsplatzverordnung

Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz ist eine eindeutig gesundheitsfördernde MaßnahmeZur Ergonomie gehört die optimale Abstimmung von Monitor und Tastatur, Beleuchtungsart und –niveau, Arbeitstisch, BürostuhlWeiterhin sind auch die Anordnung der Arbeits-mittel und das Arbeitsumfeld von BedeutungAusführliche Informationen liefert die Sicherheitsinformation 04/2000 auf den Intranetseiten der Abt 4.2

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Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Übersicht: Die Vorzüge der Flachbildschirme auf einen Blick flimmerfrei platzsparend geringes Gewicht stromsparend weitgehend strahlungsfrei geringe Wärmeentwicklung scharfes und kontrastreiches Bild keine Verzerrungen an den Bildschirmkanten

nur geringe Reflexionen  

BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätzewww.bgbau-medien.de/pdf2/zh_z418.pdf

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Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Übersicht TastaturDie Tastatur muss vom Bildschirm getrennt, neigbar und variabel anzuordnen sein. Vor der Tastatur hat Platz für das Auflegen der Hände zu sein. Sie muss eine reflexionsarme Oberfläche haben. Die Beschriftung soll sich deutlich vom Hintergrund abheben und in normaler Arbeitshaltung lesbar sein. Form und Anschlag der Tasten haben eine ergonomische Bedienung zu ermöglichen. Man sollte unbedingt nach dem Zehn-Finger-System schreiben, um Hände und Unterarme zu schützen.

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Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Der richtige Stuhl, der das leistet, hat:eine permanent neigbare Rückenlehne, die mindestens bis unter die Schulterblätter reicht; eine Rückenlehne, deren Bewegungswiderstand sich individuell auf das jeweilige Körpergewicht einstellen lässt; eine Rückenlehne mit integrierter Stütze für den Lendenwirbel-bereich, um die Wirbelsäule in ihrer natürlichen Form zu unterstützen (Lendenbausch); eine anatomisch geformte neigbare Sitzfläche, die auf jeden Haltungswechsel reagiert, also z.B. beim Zurücklehnen leicht nach oben kippt; eine Synchronmechanik, die in jeder Sitzposition Rückenlehne und Sitzfläche in einem idealen Winkel hält; eine Sitzfederung, die beim Hinsetzen die Wirbelsäule abfedert.

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Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Die fünf Regeln des ergonomischen Sitzens

Erste Regel: Arme und Beine sollten im rechten Winkel sein können! Sitzhöhe richtig einstellen!

Zweite Regel: Nutzen Sie den Arbeitsstuhl vollständig aus!

Dritte Regel: Sitzen Sie aufrecht! Nutzen Sie die Rückenlehne!

Vierte Regel: Sitzen Sie dynamisch! Bewegen Sie sich!

Fünfte Regel: Nutzen Sie Armlehnen, Fußstützen und Handballenauflagen!

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Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Übersicht Alternative SitzmöbelArbeitswissenschaftler raten zu dynamischem Sitzen, denn das stärkt den Rücken und beugt Beschwerden vor. Sitzbälle, Kniesitzstühle, Pendelstühle usw. sorgen stets beim Sitzen für Bewegung und zwingen zu einer aufrechten Sitzhaltung. Doch diese Sitzalternativen bergen auch Gefahren und können zu Fehlbeanspruchungen führen. Es empfiehlt sich, unterschiedliche Sitzgelegenheiten als Ergänzung zum normalen Bürostuhl zu nutzen. Sitzbälle eignen sich für gymnastische Übungen zwischendurch.

  

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Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Übersicht Alternative Sitzmöbel

Pendelhocker Sitzball Kniehocker

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Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Beleuchtung Arbeitsraumbeleuchtung über Rasterspiegel-leuchten Nennbeleuchtungsstärke in Tischhöhe mind. 500 LuxArbeitstisch Tischhöhe wenn nicht höhenverstellbar: 720mm Beinraumfreiheit: 650mm(H)x580mm(B)x700mm(T) Tischplatte: matt, nicht reflektierend,

mind.: 800mm(T)x1600mm(L)

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Dienstschlüssel/Schließanlage

Dienstschlüssel/Transponder sind nicht übertragbar

Sind unabhängig vom Privatschlüssel zu führen

Schlüsselkette wird empfohlen, für den Generalschlüssel ist sie verpflichtend

Der Abschluss einer Schlüsselhaftpflichtversiche-rung wird empfohlen

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Brandmeldeanlage/Brandwarnung I

Arbeiten, die mit Staub-, Hitze- oder Rauchentwicklung verbunden sind, müssen beim Sicherheitsbeauftragten angemeldet werdenFehlalarmauslösungen kosten ca. € 900.- Bei Brandalarmauslösung ist ein lauter Dauerton zu hören (Feueralarm immer ernst nehmen)Informationen zum Verhalten im Brandfalle hängen in den Treppenhäusern ausMit Feuerlöschern sollte man sich auskennen! (Brandschutzübung?)

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Brandmeldeanlage/Brandwarnung II

Im BrandfallGebäude umgehend über die Treppenhäuser verlassen, Aufzug nicht benutzen! Falls möglich vor Verlassen der Räumlichkeiten in Betrieb befindliche Medien abschaltenTreffpunkt (Sammelplatz) aller Mitarbeiter ist der Institutsparkplatz vor dem GebäudeDen Anweisungen der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten

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Lüftungsanlagen

Störungen an den Lüftungsanlagen des Hauses sind unverzüglich der Störungsannahme der Universitäts-betriebstechnik zu melden(Abt. 4.3 - Technisches Facility Management Tel. 7600, 9777, Notfallnummer (WE, Nachts) 1111)

Eine Störung an der Lüftungsanlage ist ein echter Notfall und bedarf keines Dienstleistungsantrags

Bei Ausfall der lüftungstechnischen Einrichtungen sind sofort alle Arbeiten mit Gefahrstoffen und geruchs-belästigenden Stoffen einzustellen

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Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung

DER EINSATZ PERSÖNLICHERSCHUTZAUSRÜSTUNG WIRD AUCH

WEITERHIN NICHTKONSEQUENT UMGESETZT,

SO MEINEBEOBACHTUNG IM VERGANGENEN JAHR

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Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung

Beispiel Multifunktionslabor

Tragen Sie bei Betreten des Labors regelmäßig eine Schutzbrille?

Ist Ihre Arbeitskleidung im Labor der Laborkittel, tragen Sie geschlossenes Schuhwerk auch im Sommer?

Benutzen Sie Handschuhe, die im Umgang mit den von Ihnen verwendeten Chemikalien den größtmöglichen Schutz gewährleisten?

Was unternehmen Sie in Sachen Handpflege vor und nach den Arbeiten?

Wann haben Sie sich zuletzt einen Handschutzplan angesehen?

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Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung I

Augenschutz / Arbeiten mit LasernIm Labor ist bei laufendem Betrieb ständig eine Schutzbrille zu tragen.

Für Arbeiten mit Lasern gelten besondere Vorschriften. Hierüber informiert der Laserschutzbeauftragte der Abteilung/Universität

Weitere Informationen: GUV-V B2 / BGV B 2 „Laserstrahlung“BGI 832 „Betrieb von Lasereinrichtungen“

Bei Augenverletzungen: Unbedingt Facharzt aufsuchenInterdisziplinäres Notfallzentrum:0228 / 287 - 12000 Zentrale Chirurgisches Zentrum:0228 / 287 - 15109

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Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung II

Körperschutz / HautschutzIm laufenden Betrieb müssen langärmlige Baumwollschutzkittel getragen werden (diese werden meist nicht von der Universität finanziert!)

Es muss rutschfestes, geschlossenes Schuhwerk getragen werden

Bei Arbeiten mit ätzenden, giftigen oder sonst schädigend wirkenden Chemikalien sind unbedingt geeignete Handschuhe zu tragen

Welche Handschuhe geeignet sind, verrät die Gebrauchsanweisung für Schutzhandschuhe, die von der Sicherheitsabteilung jeder Handschuh-lieferung beigelegt wird (+ GUV-R 195 / BGR 195)

Einmal-Latex-Handschuhe sind für den Umgang mit Chemikalien nur sehr bedingt geeignet (hängt von den Handschuhen und dem Umgang ab)

Falls ein Kontaminationsrisiko besteht Ersatzkleidung bereithalten

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Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung III

Körperschutz / Hautschutz

Nitril-Schutzhandschuhe Butyl-Schutzhandschuhe

Einweghandschuhe

Laborkittel

SchutzbrilleSicherheitsschuhe

Baumwoll-Unterhandschuh

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Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung III

Schutzartikel

Werden über einen Institutsbeauftragten bei der Sicherheitsabteilung beschafft

(z. Zt. Dr. K. Schmitz,

R. 0.002, Tel. 2641)

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Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung IV

Atemschutz

Arbeiten mit Lösungsmitteln oder sonstigen Chemikalien/Zubereitungen bei denen schädliche Gase, Dämpfe oder Stäube auftreten können, müssen in Abzügen durchgeführt werden

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Schutzvorschriftenbei experimentellen Arbeiten

Grundsätze

Experimentelle Arbeiten müssen mit Sorgfalt geplant und umsichtig durchgeführt werden

Vor der Aufnahme von experimentellen Arbeiten muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeits-bedingungen angefertigt werden

Es muss eine Betriebsweisung erstellt werden

Experimentelle Arbeitsplätze mit höheren Sicherheits-anforderungen sollten vor Beginn der Arbeiten von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit begutachtet werden (Abt. 4.2)

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Schutzvorschriftenbei experimentellen Arbeiten

Grundsätze

Lagerung von brennbaren Lösungsmitteln und sonstigen Gefahrstoffen

Alle Gefahrstoffe Säuren & Laugen

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Regulations of ProtectionExperimental works

Basics

ABER:Nicht giftige oder unbrennbare Chemikalien/Lösungsmittel gehören nicht in die Gefahrstoffschränke

Diese Materialien können in unseren beiden Lagerräumen im Chemikalienlager des AVZ I gelagert werden oder in speziell dafür angeschafften Chemikalienschränken

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Schutzvorschriftenbei experimentellen Arbeiten

Vakuumapparaturen

Es dürfen nur zugelassene Glasgeräte verwendet werden (Hersteller-Informationen beachten)

Größere Glas- und Vakuumapparaturen sollen, soweit technisch sinnvoll, mit einem Splitterschutz versehen werden

Schutzbrille tragen!

Pumpenabgase sollten über Digestorien abgeleitet werden

Vakuumapparaturen regelmäßig auf Betriebstauglichkeit prüfen.

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Schutzvorschriftenbei experimentellen Arbeiten

Druckbehälter/DruckbehälterapparaturenLagerung von Druckgasflaschen im Labor ist nur in zugelassenen Gasflaschenschränken gestattet

Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert werden und dürfen nicht frei stehen

Transport von Druckgasflaschen nur mit dafür vorgesehenen Wagen unter den nötigen Sicherungen (Kettensicherung, aufgeschraubte Schutzkappe)

Gasentnahme aus Druckgasflaschen nur über Schläuche und Armaturen die für die jeweilige Gasart zulässig sind

Druckgasflaschen vor Wärme schützen

Giftige Gase es sollte nur mit kleinen Gebinden (z.B. Lecture Bottles) umgegangen werden. Alle Arbeiten mit solchen Gasen sind im Abzug durchzuführen. Es ist eine einsatzbereite Atemschutzmaske bereitzuhalten

Arbeiten mit Autoklaven nur nach entsprechender Einweisung und unter genauer Einhaltung der Bedienungsanleitung (Prüffristen beachten!)

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Schutzvorschriftenbei experimentellen Arbeiten

Druckbehälter/Druckbehälterapparaturen

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Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisung I

Für jeden neuen experimentellen Arbeitsplatz ist vor der Aufnahme der Arbeiten eine schriftlich dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen

Basierend darauf ist eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung zu erstellen

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Gefährdungsbeurteilung

Betriebsanweisung II

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Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisung III

Für alle in Betrieb befindlichen Apparaturen ist ebenfalls eine schriftlich dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorzu-nehmen

Betriebsanweisungen müssen jederzeit zugänglich sein

Werden bestehende Apparaturen sicherheitsrelevant verändert, so sind Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend zu modifizieren

TIPP: Checkliste „Laborsicherheit“ (Internetseiten der Abt.4.2)

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ChemikalienUmgang – Beschaffung – Entsorgung

Grundsätze I

Jeder, der mit Chemikalien arbeitet, muss deren Eigenschaften und die von ihnen ausgehenden Gefährdungen kennen

Für die Gefahrstoffe ist ein Gefahrstoffver-zeichnis zu führen. Dieses muss 1 x jährlich aktualisiert werden. Es ist von jeder Abteilung zu führen

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ChemikalienUmgang – Beschaffung – Entsorgung

Grundsätze II

An Laborarbeitsplätzen dürfen nur die für den Versuch notwendigen Chemikalienmengen gelagert werden

Größere Gebinde müssen in Sicherheitsschränken bzw. im Chemi-kalienlager am AVZ I gelagert werden.

Giftige Substanzen müssen unter Verschluss gehalten werden

Behältnisse für Chemikalien müssen entsprechend den Richtlinien der GefStoffV beschriftet werden (Neue Klassifizierung wird kommen)

(Chemische Bezeichnung des Stoffes, Arbeitskreis, Gefahrstoffsymbol mit Text und die R- und S-Sätze als Nummern müssen auf dem Gebinde stehen)

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ChemikalienUmgang – Beschaffung – Entsorgung

Grundsätze III

Beim Arbeiten mit Gefahrstoffen ist auf die persön-liche Schutzausrüstung zu achten

Der Transport von Chemikalien darf nur in zugelas-senen Gebinden erfolgen (Eimer, Tragekästen)

Arbeiten mit Gefahrstoffen müssen grundsätzlich in dafür geeigneten Digestorien durchgeführt werden

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ChemikalienUmgang – Beschaffung – Entsorgung

Grundsätze IV

Beim Arbeiten mit Chemikalien sind die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen bereitzuhalten und zu beachten

Der Umgang und die Entsorgung von KMR-Stoffen, Chrom-schwefelsäure, Flusssäure und Ethidiumbromid unterliegen besonderen Anforderungen (Infos bei der Abt. 4.2 Arbeits- und Umweltschutz)

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ChemikalienUmgang – Beschaffung – Entsorgung

Grundsätze V

Die Beschaffung von Chemikalien sollte grundsätzlich über die Beschaffung des Instituts erfolgen (gilt auch für Bestellungen

über die Zentrale Chemikalienversorgung)

Die Entsorgung von Chemikalien aller Art hat entsprechend den Vorschriften der Entsorgungsrichtlinie der Universität Bonn zu erfolgen.

Über die Entsorgungsrichtlinie muss sich jeder informieren, der Umgang mit Chemikalien hat

Entsorgung ist keine zentrale Institutsangelegenheit

Jeder Abfallerzeuger ist für die Entsorgung seines Abfalls selbst verantwortlich (Unterstützung durch die Abt. 4.2 und den Sicherheitsbeauftragten ist möglich)

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ChemikalienUmgang mit krebserzeugenden und

erbgutschädigenden Substanzen

Große Vorsicht ist geboten! (z.B. bei Crotonaldehyd)

Arbeiten nur im Abzug und mit kleinen Mengen

Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter

Ermittlungspflicht nach § 16 Abs. 1-3a GefStoffV (Ersatzstoffsuche (Spaltenmodell), Risikoab-schätzung)

Kennzeichnungspflicht des Arbeitsplatzes (schwarz-gelbes Klebeband zu erhalten von der Abt. 4.2)

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ChemikalienUmgang mit verflüssigten (tiefkalten)

Gasen

Dürfen nur in den dafür vorgesehenen Behältern transportiert werden (Stahlisoliertanks, Trage-kannen)

Transport von verflüssigten Gasen in Personenaufzügen ist verboten

Betriebsanweisung erstellen

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ChemikalienUmgang mit brennbaren Stoffen

und Flüssigkeiten

Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten am Arbeitsplatz ist nicht zulässig

Aufbewahrung beschränkt sich auf Tagesbedarf (max. 1L)

Lagerort sind zugelassene Sicherheitsschränke

Leicht brennbare Flüssigkeiten sind in Gefäßen aus Edelstahl zu lagern

Lagerung in Kühlschränken nur wenn diese frei von Zündquellen sind (entsprechende Kennzeichnung!)

Vor den Arbeiten Prüfen, ob Feuerlöscheinrichtungen in

erreichbarer Nähe sind (CO2-Löscher, Löschdecke, Löschsand)

Bei Arbeiten auf feuerbeständige Unterlage achten

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GentechnikbereicheHinweise zu Arbeiten

Das Arbeiten in diesen Bereichen erfordert besondere Zulassungen, Genehmigungen und Unterweisungen

Der Projektleiter des Gentechnik-Bereiches informiert und trägt die Verantwortung

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GefahrensituationenVerhalten & Erste Hilfe I

Ruhe bewahren & überstürztes Handeln vermeiden

Bei Hilfeleistung auf eigene Sicherheit achten

Personenschutz geht vor Sachschutz

Unbedingt Ersthelfer benachrichtigen (Namen der aktuellen Ersthelfer sollten in allen Arbeitskreisen ausgehängt werden)

Gefährdete Personen sind zu warnen und zum Verlassen des Raumes aufzufordern

Verletzte bergen (wenn möglich) und Erstversorgung vornehmen

Verletzte Personen bis zum Eintreffen des Arztes nicht allein lassen

Entstehungsbrände mit Feuerlöscher oder mit Sand löschen

Größere Brände Gebäude sofort verlassen, falls BMA versagt, umgehend die Feuerwehr informieren

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GefahrensituationenVerhalten & Erste Hilfe II

Kleiderbrände Notdusche benutzen bzw. Löschdecke verwenden

Augenverätzungen Augendusche benutzen (für 10 – 15 Minuten, bei geöffneten Lidspalt Hilfestellung durch zweite Person) in jedem Falle einen Augenarzt aufsuchen

Notruf (0112), Informationen bereit halten (Unfallart, Gebäude, Etage, Raum, Anzahl Verletzte), Rückfragen abwarten (5 W-Regel: Wo geschah, Was geschah, Wie viele Verletzte, welche Arten von Verletzungen, Warten auf Rückfragen)

Fachvorgesetzten, Geschäftsführenden Direktor (Tel. 3525) und Sicherheitsbeauftragten (Tel. 2641) informieren deren Telefonnummern sollten bekannt sein

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Sollte bei jedem Telefon ausgefüllt zu finden sein!

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WICHTIGESZUM SCHLUSS

Jede Verletzung muss im Verbandbuch dokumentiert werden für Nachweis bei der Unfallkasse NRW

Falls erforderlich: Unfallanzeige aufnehmen (Versand an die Personalabteilung der Universität, Formulare im Intranet)

Arbeiten im chemischen / physikalischen Labor und der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gehören zwingend zusammen

Jeder Mitarbeiter ist für die Sicherheit, den Gesundheits- und Arbeitsschutz mit verantwortlich

Brandlasten gehören nicht auf Flure, Holzkeile nicht unter Türen

Fluchtwege sind unbedingt freizuhalten!!

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„Der besorgte Blick“2010 (I)

Das Verantwortungsgefühl für die Hausgemein-

schaft in punkto Sicherheit ist zu wenig ausgeprägt!

Beispiele:

Multifunktionslabor: Es sollte für mehr Ordnung in den Laborabzügen und auf den Arbeitsflächen gesorgt werden.

Die Fenster stehen im Sommer bis in die

Nacht hinein offen

ES INTERESSIERT NIEMANDEN!!

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„Der besorgte Blick“2010 (II)

Der Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung ist unzureichend!

Trotz Lüftungsausfall wird weitergearbeitet

Es werden nahezu keine Gefährdungsbeurteilungen für experimentelle Arbeitsplätze durchgeführt

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Ersthelfer

Kurse im Angebot des Betriebsärztlichen Dienstes

Einzelheiten über:

www.betriebsarzt.uni-bonn.de/Texte/erstehfk.html

Nächste Kurse im Okt./Nov. 2010

Anmeldung ab August 2010 möglich

Berücksichtigung nach Eingang der Anmeldungen

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Schlussbemerkung

Unterweisungen über spezielle Arbeitsmethoden, Arbeitsmittel und die sich daraus ergebenden Risiken und Gefahren müssen gezielt innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen am besten am Arbeitsplatz durch den jeweiligen Fachvorgesetzten erfolgen

Vor Aufnahme jeglicher Arbeiten hat eine arbeitsplatzspezifische Gefährdungsbeurteilung durch den Fachvorgesetzten zu erfolgen

Es sind Betriebsanweisung durch den Fachvorgesetzten zu erstellen

Bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsmethoden und/oder Arbeitsmittel müssen die Gefährdungsbeurteilungen/ Betriebs-anweisungen entsprechend aktualisiert werden

Die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz im Institut liegt beim Geschäftsführenden Direktor