Integration von Flüchtlingen in der Kommune€¦ · April Anträge allein für das Jahr 2016 und...

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NRW ProjektSoziales Planen.Entwickeln.Chancen schaffen. Munscheidstr. 14 45886 Gelsenkirchen Tel.: 0209-956600-0 Fax: 0209-956600-55 [email protected] Integration von Flüchtlingen in der Kommune Ein Aufgabenfeld für strategische Sozialplanung! Dokumentation der ersten Jahrestagung der FSA 19. April 2016 10 FSA-Infogramm Mai 2016

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NRW ProjektSozialesPlanen.Entwickeln.Chancen schaffen.

Munscheidstr. 14 □ 45886 Gelsenkirchen □ Tel.: 0209-956600-0 □ Fax: 0209-956600-55 [email protected]

Integration von Flüchtlingen in der Kommune Ein Aufgabenfeld für strategische Sozialplanung!Dokumentation der ersten Jahrestagung der FSA 19. April 2016

10FSA-InfogrammMai 2016

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Integration von Flüchtlingen in der

Kommune Ein Aufgabenfeld für strategische

Sozialplanung!Dokumentation der ersten

Jahrestagung der FSA 19. April 2016

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Vorbemerkung ....................................................................................6

1 Begrüßung, Rückblick und Entwicklungsperspektive der FSA ............................................................................................7

2 Zuwanderung nach Deutschland und strategische Sozialplanung – Einige grundlegende Aspekte .........................11

2.1 Hintergrundinformationen zur aktuellen Flüchtlingssituation .......11

2.1.1 Aktuelle Zahlen und Daten ................................................11

2.1.2 Prognosen .........................................................................12

2.1.3 Verfahren zur Unterbringung von Asylbewerbern ..............12

2.1.4 Flüchtlingsschutz und Rechtsfolgen .................................14

2.1.5 SchulischeundberuflicheQualifikationen ........................16

2.1.6 Altersstruktur .....................................................................16

2.2 Die Integration von Flüchtlingen ..................................................17

2.3 Integration in den Arbeitsmarkt ....................................................18

2.4 Armut und soziale Ausgrenzung ..................................................18

Inhaltsverzeichnis

Die FSA-Jahrestagung und das zentrale Thema stießen auf großes Interesse und führten zu angeregten Diskussionen

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FSA □ Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung

2.4.1 Armut und soziale Ausgrenzung der Personen mit Migrationshintergrund ........................................................19

2.4.2 Kinderarmut .......................................................................19

2.4.3 Weitere Armutsaspekte ......................................................20

2.5 Sozialplanung – ein methodischer Ansatz für Kommunen zur Bewältigung der Flüchtlingszuwanderung ...................................21

3 Gesprächsrunde: Die Rolle von strategischer Sozialplanung bei der Integration von Flüchtlingen in der Kommune .............23

4 Vertiefung in Kleingruppen ..........................................................25

4.1 Integrationsmanagement im Sozialraum .....................................25

4.2 FlüchtlingshilfeimQuartier ..........................................................26

4.3 Koordination der Flüchtlingsarbeit ...............................................28

4.4 Everswinkler Integrationsprogramm ............................................29

5 Resümee ........................................................................................30

6 Anlagen ..........................................................................................33

Christoph Schilde, Geschäftsführer NRW.ProjektSoziales GmbH, im Gespräch mit Teilnehmern

Das umfangreiche Infomaterial weckte

reges Interesse bei den Besuchern der Tagung

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VorbemerkungDie Fachstelle für sozialraumorientier-te Armutsbekämpfung (FSA) wurde am 11.Mai 2015 offiziell durch den damali-gen Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Guntram Schneider, eröffnet. Aufgabenschwerpunkt dieses neuen Bera- tungsangebotes ist die Beratung von Kommunen bei Fragen rund um die Themen der strategischen Sozialplanung, der Armutsbekämpfung und entsprechen- der Handlungskonzepte. In mehr als 40 Kommunen ist die FSA mittlerweile lan-desweit beratend tätig. Das unterstreicht das große Interesse von Kreisen, Städten und Gemeinden an Unterstützung bei einem planvollen Umgang mit knappen Finanzmitteln bei gleichzeitig steigenden so-zialen Problemlagen.

Die starke Zunahme von Flüchtlingen stellt die Kommunen vor neue quantitative und qualitative Herausforderungen. Die FSA wollte vor diesem Hintergrund der Frage nachgehen, ob und inwieweit sie den Kommunen helfen kann, von einer zunächst notwendigen reinen reaktiven Sozialpolitik, die in der Erstversorgung der Flüchtlinge bestand und besteht, wieder zu einer akti-ven, planenden Sozialpolitik zu kommen. In dieser ersten Jahrestagung der FSA stand deshalb die These zur Diskussion: „Integration von Flüchtlingen in den Kommunen – Ein Aufgabenfeld für strategi-sche Sozialplanung!“

Eine erste Diskussion hierzu wurde bereits im Rahmen des Treffens des „NRW Netzwerks Armutsprävention“ am 11. März 2016 unter dem Titel „Integration von Flüchtlingen in der Kommune im Spannungsfeld zwischen präventiver und reaktiver Sozialpolitik“ ge-führt. Zu diesem auf Anregung der FSA ent-standenen Netzwerk gehören Akteure und Institutionen, die, wie die FSA, im Arbeitsfeld Armutsbekämpfung in NRW tätig sind.

Die relevanten Erkenntnisse aus diesem Netzwerktreffen sind in dieser Dokumentation mit berücksichtigt worden.

Zur besseren Lesbarkeit ist im folgenden Text ausschließlich die männliche Sprachform aufgeführt. Dies ist als wertneutral zu verste-hen und schließt die weibliche Bezeichnung stets mit ein.

Ferner sind mit dem Begriff „Kommune“ immer kreisangehörige Gemeinden und Städte sowie kreisfreie Städte und Kreise gemeint, es sei denn, es wird ausdrücklich differenziert.

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FSA □ Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung

1 Begrüßung, Rückblick und Entwicklungsperspektive der FSA Norbert Wörmann, Leiter der FSA

Herr Wörmann begrüßte die Anwesenden und verwies darauf, dass Herr MD Pollmeyer, Abteilungsleiter Soziales des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) wegen eines kurzfristig anberaumten anderen Termins seine Teilnahme an der Jahrestagung der FSA absagen musste.

In seinem Rückblick verwies Herr Wörmann auf die sehr heterogenen Beratungsanlässe in den Kommunen. Während in der einen Kommune eine generelle und umfassende Beratung zur strategischen Sozialplanung erwartet werde, gehe es bei einer anderen Kommune um die Lösung konkreter Probleme in einem Quartier. Er bekräftigte seineAussage aus derEröffnungsveranstaltung der FSA vom Mai 2015, dass sich die FSA als lernendes System verstehe. Ein lernendes System müsse mit allem rechnen und auf alles vorbereitet sein. Anhand nachfolgender zusammenfassend wiedergegebenen Beispiele verdeutlichte er, dass sich diese Aussage im zurückliegenden Jahr mehr als bewahrheitet hat.

Norbert Wörmann, Leiter der FSA, begrüßte das zahlreich erschienene Publikum zur ersten Jahrestagung der FSA im Wissenschaftspark Gelsenkirchen

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Das FlüchtlingsthemaDie FSA ist angetreten, um für eine vor-beugende, präventive Sozialpolitik sowie für eine strategische Sozialplanung mit der Betonung auf der zweiten Silbe „Planung“ zu werben. Es stellte sich allerdings heraus, dass Notsituationen nur sehr begrenzt plan-bar sind. Den Kommunen blieb am Ende der Kette nur eine Handlungsoption: reak-tive statt präventive Sozialpolitik. Es ging darum, sehr schnell dafür zu sorgen, dass die Menschen gut untergebracht und ver-sorgt sind statt eine strategische Planung zu betreiben. Das war allerdings auch das ein-zig Mögliche und Richtige in dieser Situation. Für die FSA war es jedoch etwas schwierig, weil sie mit einem gegensätzlichen Ansatz gestartet war.

Aktuell ist der Umfang des Zuzugs nicht mehr vergleichbar mit dem vom Herbst 2015. Ob es jedoch dabei bleibt oder es sich lediglich um eine Verschnaufpause handelt, ist der-zeit nicht vorhersagbar. Aber sicher ist: Für die Flüchtlinge, die bei uns bleiben, beginnt jetzt die zweite Phase, sprich die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Damit ist für Politik und Verwaltung der Zeitpunkt ge-kommen, um vom reaktiven wieder in den aktiven, planvollen Steuerungsmodus zu schalten. Dieser Umschaltprozess soll im Mittelpunkt der heutigen Tagung stehen.

NachfrageschwerpunktDie FSA hat einen ganz klaren Nach- frageschwerpunkt – das sind die Kreise und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Sie machen den Großteil der gut 40 Beratungskommunen aus. Die FSA betritt hier weitgehend unbearbeitetes so-zialplanerisches Terrain, ganz anders als in vielen kreisfreien Städten. Es gibt ausge-sprochen hohe Abstimmungsbedarfe, sehr viele unterschiedliche Erwartungen und Interessen der verschiedenen Akteure. Es gibt Besonderheiten, die man in einer kreis-freien Stadt nicht kennt, etwa das Thema Kreisumlage, das irgendwie immer mit im Raum ist, wenn man über sozialpolitische

Themen spricht. Und es ist oftmals schwie-rig, die erforderlichen Daten zu erhalten. Das kann objektive Gründe (z.B. eine fehlende abgeschlossene Statistiikstelle) oder auch subjektive Gründe haben. Aber Letzteres ist kein Alleinstellungsmerkmal von Kreisen, das gibt es sehr wohl auch in kreisfreien Städten. Die FSA freut sich über die positiven Signale aus diesen Kommunen und darüber, dass es voraussichtlich bald eine wissenschaft-liche Evaluation für diesen bislang weißen Fleck der Sozialplanung geben könnte. Diese Evaluation wird zwei der Kreise, die von der FSA beraten werden, begleiten. Die Ergebnisse werden anschließend auch für andere Kreise nutzbar gemacht, die sich in der Zukunft auf den Weg zu einer strategi-schen Sozialplanung begeben wollen.

Lernendes System trifft auf Zauberwort „Integriertes Hand-lungskonzept“

DerAufruf des Landes „StarkeQuartiere –starke Menschen“ war aus der Sicht zahl-reicher Kommunen eine große Chance, die Entwicklung von städtebaulicher Infrastruktur von Anfang an mit der dazugehörigen sozia-len Infrastruktur zu verbinden. Ein gutes Jahr nach dem Start des Aufrufs ist bei vielen Kommunen Ernüchterung eingetreten. Die Vorgaben sind hoch und insbesondere im ESF-Bereich ist bislang noch kein Vorhaben des sogenannten „großen Aufrufes“ ge-nehmigt worden. Das hat unterschiedliche Gründe. Aus Sicht der Kommunen gehört dazu, dass die Absprachen zwischen den beteiligten Ebenen verbessert und Vorgaben eindeutig und verlässlich formuliert werden müssen.

Fazit: Das lernende System FSA regt ein ler-nendes System „Starke Quartiere – starkeMenschen“ an, damit die völlig unstrittig rich-tige Zielsetzung des Aufrufes auch zu den gewünschten Ergebnissen vor Ort führt. Und das ist in erster Linie die Armutsbekämpfung.

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FSA □ Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung

Der Aufruf „NRW hält zusammen… für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“Im Dezember 2014 wurden durch einen politischen Beschluss im Rahmen der Haushaltsberatungen vier Millionen Euro aus Landesmitteln für die Armutsbekämpfung zur Verfügung gestellt. Das war sozusagen die Geburtsstunde des späteren Aufrufes „NRW hält zusammen… für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“. Die FSA hat sich bei dessen inhalt-licher Ausgestaltung stark für die Aufnahme eines Moduls eingesetzt, über das Kommunen eine personelle Unterstützung bei der Implementierung einer strategischen Sozialplanung oder etwa bei der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) bekommen können. Dieses Angebot ist im letzten Jahr gut angenommen worden, etwa ein Viertel aller Anträge ging in diese Richtung. Vom überraschenden Beschluss im Dezember 2014 bis zur Veröffentlichung des Aufrufes hat es knapp ein halbes Jahr gedauert. Die anschließende Bewerbungsfrist für die Kommunen war äußerst kurz. Das hat unter dem Strich dazu geführt, dass nur ein Teil des zur Verfügung stehenden Geldes verausgabt werden konnte. Das soll in diesem Jahr anders werden. Zunächst einmal haben diejenigen Kommunen ihre Bewilligungen bekommen, die Anträge für 2015 und 2016 gestellt hatten. Damit waren rund 1,2 Millionen Euro bereits gebunden. Für die verbleibenden 2,8 Millionen Euro können noch bis zum 30. April Anträge allein für das Jahr 2016 und bis zum 30. Juni Anträge für 2016 und 2017 gestellt werden. Und dieses Mal gibt es bis zu 75.000 Euro pro Projekt und nicht nur bis zu 75.000 Euro für einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt, die dann priorisiert und aufgeteilt werden müssen.

EsgibtklareSignaleausdemMAIS,dassderMittelabflussindiesemJahrinjedemFallüberder strikten Einhaltung der Fristen steht. Insofern hat Herr Wörmann die Teilnehmer ausdrück-lich dazu ermuntert, Anträge zu stellen und ergänzend darauf verwiesen, dass das nicht nur Kommunen, sondern auch Kirchen, freie Träger und Gewerkschaften tun können.

Qualifizierung und TransferDas lernende System FSA hat im Laufe des letzten Jahres festgestellt, dass die Bereiche Qualifizierung und Transfer nicht strikt zutrennen sind. Die FSA hat sich dann auch nicht weiter um eine künstliche Grenzziehung bemüht, sondern diese Bereiche gemein-sam geplant. Herausgekommen sind dabei ein neuer Internetauftritt, der immer weiter-entwickelt wird sowie ein neues Printmedium mit dem Namen „FSA-Infogramm“. Die Schriftenreihe verfolgt mehrere Ziele: Sie möchte einer interessierten Öffentlichkeit Antworten geben auf Fragen, die der FSA in der alltäglichen Beratungspraxis immer wieder begegnen. Sie möchte einen kom-pakten Überblick für schnelle Leser liefern und beim Einstieg in komplexe Themen hel-fen. Dazu gehört, dass hierbei eine klare, verständliche Sprache benutzt, aber gleich-zeitig immer auf vertiefende, weitergehen-de Quellen verwiesen wird. Sieben dieserInfogramme sind bislang erschienen. Die

FSA plant zurzeit Infogramme zum Thema der heutigen Tagung, zur Rolle der Freien Wohlfahrtspflege bei der strategischenSozialplanung sowie zum Armutsbegriff.

Veranstaltungen der FSA

„NRW Netzwerk Armutsprävention“Im vergangenen November hat die FSA das "NRW Netzwerk Armutsprävention – Gemeinsam planen, gezielt handeln", initi-iert. Hinter der Idee steckte die Erkenntnis, dass die FSA in den ersten Monaten ihrer Arbeit zahlreiche Arbeitskontakte zu unter-schiedlichen Behörden und Institutionen hatte, die alle im weitesten Sinne im Bereich der Armutsprävention unterwegs sind, wenn auch alle auf leicht unterschiedlichen Wegen und bei unterschiedlichen Zielgruppen. Das Netzwerk hat sich bislang zweimal zu einem geschlossenen, nicht öffentlichen Austausch

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getroffen. Das Interesse an einem solchen gegenseitigen Austausch ist weiter vorhan-den. Schließlich ist es immer gut zu wis-sen, wer noch gerade beratend in einer Kommune unterwegs ist und wo man ge-meinsame Absprachen treffen kann. Das nächste Treffen ist für den Herbst geplant.

FSA Dialogforum KommuneNeben der Jahrestagung, die jeweils im April bzw. Mai eines Jahres vorgesehen ist, wird es am 10. Juni dieses Jahres unter dem Titel „FSA Dialogforum Kommune“ das erste Treffen der Beratungskommunen geben. Auch dies ist keine öffentliche Veranstaltung. Es wird damit dem häufig geäußertenWunsch der Beratungskommunen entspro-chen, einen Raum für den Austausch von Praktikern für Praktiker zu schaffen. Dabei möchte die FSA die gewünschten Inhalte weitestgehend den Kommunen selbst über-lassen. Auch diese Veranstaltung soll zu-künftigzweimalimJahrstattfinden.

Kommunale Sozialplanung – Ganz praktisch!Auch dies soll eine Veranstaltungsreihe wer-den, in der aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich der Sozialplanung vorgestellt wer-den. Den Auftakt am 25. August 2016 wird das Thema „Georeferenzierte Daten“ ma-chen, das für viele Fachleute voraussichtlich die zentrale Rolle bei der Sozialplanung der Zukunft einnehmen wird.

Strategische Sozialplanung und die Rolle der freien WohlfahrtspflegeAm29.SeptemberfindeteineVeranstaltungzur Rolle der freien Wohlfahrtspflege beider strategischen Sozialplanung statt. Aus- gangspunkt ist das oben bereits erwähnte Infogramm zum Thema.

Veranstaltungen des MAIS•Am 20. Mai veranstaltet die

Forschungsstelle für gesellschaftliche Weiterentwicklung (FGW) gemeinsam mit dem MAIS die Fachtagung „Armut, Ausgrenzung, Teilhabe – Neue Perspektiven für Forschung und Sozialberichterstattung“. Tagungsort ist das MAIS in Düsseldorf.

•Am11.Novemberfindetdiediesjährige Fachtagung zur Sozialplanung im MAIS in Düsseldorf und

• am 24. November im Ennepe-Ruhr-Kreis die diesjährige Regionalveranstaltung im Rahmen des Handlungskonzeptes gegen Armut und soziale Ausgrenzung statt.

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FSA □ Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung

2 Zuwanderung nach Deutschland und strategische Sozialplanung – Einige grundlegende Aspekte Vortrag Reinhold Schäfer, FSA

Die wesentlichen Aspekte des Vortrags werden nachfolgend wiedergegeben.

2.1 Hintergrundinformationen zur aktuellen Flüchtlingssituation

2.1.1 Aktuelle Zahlen und Daten

Reinhold Schäfer, FSA, zur aktuellen Flüchtlingssituation und den Möglichkeiten der Sozialplanung

Nach den Zahlen aus der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kamen im Jahr 2015 rund 1,1 Millionen Menschen nach Deutschland. Es wurden 477.000 Asylanträge gestellt; das BAMF hat über insgesamt 282.726 Erst- und Folgeanträge entschieden.

In der Zeit von Januar bis März 2016 haben insgesamt 181.405 Personen in Deutschland Asyl beantragt, davon 176.465 als Erstanträge und 4.940 als Folgeanträge. Die meisten Anträge im bisherigen Jahr 2016 wurden aus Syrien erfasst, nämlich 89.292 (49,2 Prozent) aller Anträge.

Von Januar bis März 2016 hat das BAMF 150.233 Entscheidungen getroffen.

In NRW wurden im Jahr 2015 231.000 Flüchtlinge registriert, 77.223 Asylanträge wurden gestellt.

Im Jahr 2016 sind nach NRW bis ein-schließlich der 13. KW (bis 3.4.) – gemäß Aufnahmequote des Königsteiner Schlüssels über EASY (IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer) – 39.216 Asylsuchende zugewiesen worden. Es wurden 26.089 Asylanträge von Januar bis März 2016 in NRW gestellt.

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2.1.2 PrognosenWährend die Flüchtlingszahl im November 2015 noch bei mehr als 200.000 gelegen hat, kommen seit der Schließung der Balkanroute immer weniger Menschen in Deutschland an. Im März wurden nur noch 20.608 Asylsuchende registriert. Im Februar waren es noch gut 60.000, im Januar etwa 90.000.

Aus nachfolgenden Gründen kann allenfalls von einer nur vorübergehenden Entspannung ausgegangen werden:

•EsdrohteineneueMigrationswelleausNordafrika;alleininLibyenbefindensich100.000bis 200.000 Afrikaner, die aus Staaten südlich der Sahara kommen und auf ihre Überfahrt nach Europa warten,

•Schlepperbanden sind bereits in Aktion und schleusen die Flüchtlinge über andere Fluchtwege nach Europa,

• im Vertrag der EU mit der Türkei wurde u.a vereinbart, dass bei einer Entspannung der aktuellen Situation von der EU die Aufnahme von mehr Flüchtlingskontingenten erwartet wird,

•Prognosen gehen für die mittel- bis langfristige Entwicklung davon aus, dass ein gewaltiger Exodus aus Afrika drohen könnte. Das wird nicht nur mit den anhaltenden gewaltsamenKonfliktenbegründet.AuchdererheblicheZuwachsderBevölkerungin Afrika und das Fehlen einer entsprechenden Anzahl an Arbeitsplätzen, die ein existenzsicherndes Leben ermöglichen, sind Gründe, die eine Abwanderungswelle aus Afrika in Richtung Industriestaaten auslösen könnten (so das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit auf der Basis von UN-Prognosen).

Aber nicht nur die (drohende) weitere Zuwanderung, sondern auch die hier schon angekom-menen Flüchtlinge stellen vor allem die Kommunen vor massive Herausforderungen. Dabei kommen viele Facetten zusammen: auf der einen Seite konkrete Maßnahmen, wie etwa die Unterbringung, die gesundheitliche Versorgung, die möglichst schnelle Einbindung der Zugewanderten in Gesellschaft und Arbeitsmarkt und auf der anderen Seite die Aktivierung, Beteiligung und Koordination ehrenamtlicher Helfer.

2.1.3 Verfahren zur Unterbringung von AsylbewerbernDienachfolgendeGrafikgibtdasRegistrier-undUnterbringungsverfahrenwieder.DurchdasAsylverfahrensbeschleunigungsgesetz (in Kraft getreten am 23. Oktober 2015) und durch das am 17. März 2016 in Kraft getretene „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ („AsylpaketII“)wurdeesmodifiziert.SowurdenmitdemletztgenanntenGesetzundmitdemGesetz zur erleichterten Ausweisung ausländischer Straftäter u.a. beschleunigte Asylverfahren für Anträge eingeführt, die überwiegend von vornherein keine Erfolgsaussichten haben. Diese werden in besonderen Aufnahmeeinrichtungen durchgeführt und innerhalb einer Woche abge-schlossen. Bei negativem Ausgang kann nach einwöchiger Rechtsmittelfrist und einer vorgese-henen Regelbearbeitungszeit von einer Woche bei den Verwaltungsgerichten die Rückführung unmittelbar aus diesen Einrichtungen erfolgen. Die ersten besonderen Einrichtungen gibt es bereits, weitere müssen noch geschaffen werden.

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FSA □ Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung

Zu den Grundzügen des AsylverfahrensDas Anerkennungsverfahren für Asylsuchende ist im Wesentlichen im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) geregelt und wird vom BAMF durchgeführt. Es beginnt aber erst, wenn die Asylsuchenden in der Aufnahmeeinrichtung eintreffen und den Antrag in der Außenstelle des BAMF stellen, die der zuständigen Aufnahmeeinrichtung zugeordnet ist.

Für die Unterbringung und soziale Betreuung dieser Asylsuchenden sind die Bundesländer zuständig.Gemäߧ44AsylVfGsindsieverpflichtet,dieerforderlichenAufnahmeeinrichtungenfür die Unterbringung Asylsuchender zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang Asylbegehrender in den Aufnahmeeinrichtungen notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen.

Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer erfolgt mit Hilfe des bundesweiten Verteilungssystems „EASY" (Erstverteilung von Asylbegehrenden) nach einem im Asylverfahrensgesetz festgelegten Schlüssel, dem Königsteiner Schlüssel. NRW hat mit 21,21010% die höchste Aufnahmequote bei den Bundesländern.

IndenFlüchtlingsunterkünfteninNRWgeltenseitOktober2014einheitlicheQualitätsstandards.Zudem hat die Landesregierung (hier das Ministerium für Inneres und Kommunales – MIK) im KonsensmitderAGderSpitzenverbändederFreienWohlfahrtspflege,demFlüchtlingsratNRWe.V., dem Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in NRW, dem Landesintegrationsrat

Verfahren zur Unterbringung von Asylbewerbern

EAEZUE

Vorübergehende Unterbringung in Zentralen Unterbringungseinrich-tungen (ZUE) und Notunterkünften

Registrierung in den Erstaufnahme-einrichtungen (EAE) – Dortmund, Essen, Bad Berleburg, Bielefeld, Bonn, Burbach, Unna

Zugang nachDeutschland

Flüchtlinge

BundRund 60 Mio.

weltweit

Vorübergehende Unterbringung in Landeseinrichtungen

Zuweisung durch Bund

Land

Kommune Unterbringung in den Kommunen

Stand Juni 2016

Zuweisung durch Land

ein Teil

Quelle:MinisteriumfürInneresundKommunalesNRW/StadtDortmund

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NRW, Amnesty International, dem UNHCR, dem Evangelischen Büro NRW, dem Katholischen Büro NRW und unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände, Eckpunkte zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Regeleinrichtungen des Landes NRW erarbeitet. Zielsetzung ist es, die Aufnahme und Unterbringung aus der Sicht der Flüchtlinge zu denken und zu gestalten. Es geht dabei um die individuelle Betreuung und Unterstützung und nicht nur darum, für ein Dach über dem Kopf zu sorgen.

Wenn der Asylantrag positiv entschieden ist, geht die Verantwortung von den Ländern auf die Kommunen über. Von nun an müssen diese für die Unterbringung sorgen. Die Gemeinden sindgem.§1Abs.1FlüAGverpflichtet,ausländischeFlüchtlinge imSinnedes§2FlüAGaufzunehmen.

2.1.4 Flüchtlingsschutz und Rechtsfolgen

Asylsuchende Asylsuchende erhalten eine Aufenthalts- gestattung, die ein vorläufiges Bleiberechtin der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung des Asylverfahrens gewährt. Sie sind verpflichtet, bis zu sechs Monatein einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (Residenzpflicht).

Durch Änderung des Aufenthaltsrechts wurde 2014 das Arbeitsverbot für Asyl- suchende und Geduldete von neun bzw. zwölf auf drei Monate verkürzt. Allerdings gilt der Zugang zum Arbeitsmarkt erst nach-rangig, nämlich dann, wenn weder deut-sche noch EU-Arbeitnehmer noch ande-re Bevorrechtigte zur Verfügung stehen. Diese Vorrangprüfung für Asylbewerber und Geduldete soll für drei Jahre abge-schafft werden, wie die große Koalition am 13. April 2016 im Eckpunktepapier zu einem Bundesintegrationsgesetz beschlossen hat. Zudem hat sich die große Koalition darauf verständigt, dass Asylbewerber künftig auch als Leiharbeiter beschäftigt werden dürfen.

Anerkannte FlüchtlingeInsgesamt hat das BAMF im Jahr 2015 über 282.726 Erst- und Folgeanträge ent- schieden. Von allen Asylanträgen wurden knapp 50 Prozent bewilligt. Etwa 32 Prozent der Anträge wurden abgelehnt. Knapp 18 Prozent aller Asylanträge haben sich

ohne Entscheidung erledigt, da entwe-der der Antrag zurückgezogen wurde oder Deutschland nicht für die Bearbeitung zu-ständig war.

ImerstenQuartal2016hatdasBAMFüberdie Anträge von 150.233 Personen ent-schieden. Insgesamt 92.577 Personen (61,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 497 Personen (0,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wur-den, sowie 92.080 Personen (61,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylVfG i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Weitere 1.335 Personen (0,9 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach §4AsylVfGimSinnederRichtlinie2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt im erstenQuartal2016bei870Personen(0,6Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Alles zusammen bedeutet dies eine Schutzquote von 63,1 Prozent (94.782 Personen).

Je nach Schutzart (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot) erhalten diese Per- sonen eine Aufenthaltserlaubnis mit einer

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FSA □ Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung

Dauer von einem bis drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung bzw. dem Übergang in einen Daueraufenthalt.

Anerkannte und asylberechtigte Flüchtlinge sowie subsidiär Geschützte dürfen grund-sätzlich uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten und auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Bei Arbeitslosigkeit stehen ihnen neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auch grundsätzlich alle Leistungen zur Einglie- derung in Arbeit offen.

In den am 13. April 2016 beschlossenen Eckpunkten zu einem Integrationsgesetz hat die große Koalition u.a. vorgesehen, dass zur Vermeidung sozialer Brennpunkte Schutzberechtigte gleichmäßiger verteilt werden sollen.

Abgelehnte Asylbewerber mit DuldungEndgültig abgelehnte Asylbewerber wer-den aufgefordert, Deutschland zu ver-lassen. Allerdings kann auch bei ab-gelehnten Anträgen die Ausreise aus verschiedenen Gründen nicht immer mög-lich sein (z.B. Reiseunfähigkeit, Situation im Herkunftsland). Für die Zeit des weiteren Verbleibs in Deutschland, der jahrelang sein kann, erhalten Personen eine Duldung. Die „Duldung“ ist lediglich die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung, kein Aufenthaltstitel.DieAusreisepflichtbleibtbe-stehen (vgl. § 60 a AufenthG). Personen mit einem Duldungsstatus müssen, bevor sie eine Arbeit aufnehmen können, die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde einholen, in deren Ermessen die Erteilung liegt. Zudem ist auch die Zustimmung der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich.

Endgültig abgelehnte AsylbewerberFür den Fall, dass der Asylbewerber nicht als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt wird, ihm weder subsidiärer Schutz ge-währt noch für ihn ein Abschiebungsverbot festgestellt wird und er auch aus keinem anderen Grund (z.B. Eheschließung) einen Aufenthaltstitel besitzt, erlässt das Bundes- amt zusammen mit der Entscheidung über den Asylantrag eine Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung.

Der Vollzug der Abschiebungsandrohung und Abschiebungsanordnung liegt nicht mehr in der Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, sondern bei den Bundesländern. Diese werden in der Regel durch ihre Ausländerbehörden tätig.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr bun-desweit 22.836 Menschen abgeschoben, das sind doppelt so viele wie 2014. Im gleichen Zeitraum stieg indes die Zahl der Ausländer, die ohne Aufenthaltstitel eigentlich ausreisen müssten, laut Bundesinnenministerium um rund 50.000 auf mehr als 200.000.

Insgesamt 54.278 Menschen reisten 2015 freiwillig in ihre Heimatländer zurück – deut-lich mehr als abgeschoben wurden. Dabei wurden nur die Ausreisenden gezählt, die an einem Rückkehrprogramm teilnahmen oder sich abgemeldet haben. Die tatsächliche Zahl dürfte um einiges höher sein.

Nordrhein-Westfalen hat mit 4.395 Abschie-bungen so viele wie kein anderes Bundesland durchgeführt, und die 8.420 freiwilligen Aus-reisen sind bundesweit nach Bayern der zweithöchste Wert. Allerdings leben in NRW auch rund ein Viertel aller Menschen ohne ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht: 54.416 insgesamt.

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2.1.5 Schulische und berufliche QualifikationenDie schulischen und beruflichen Qualifikationen von Flüchtlingen sind vor allem imZusammenhang mit der Integration von großem Interesse. Mit Stand Oktober 2015 liegen jedoch nachAussagederBundesregierung„keinerepräsentativenAngabenzurQualifikationsstrukturder Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland vor“. Es gibt allerdings erste Erkenntnisse auseinerErhebungdesBAMF(KurzanalysedesBAMF,Ausgabe1/2016),diejedochnichtals repräsentativ bezeichnet werden kann. In dieser BAMF-Flüchtlingsstudie 2014 wurden rund 2.800 Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge aus Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Sri Lanka und Syrien im Alter zwischen 18 und 69 Jahren bundesweit schriftlich befragt. Die Befragten aus diesen Staaten sind mehrheitlich unter 35 Jahre alt, männlich und haben ihren ersten Asylantrag zwischen 2007 und 2012 gestellt.

Aus dieser Studie ergibt sich u.a., dass

• etwa 70 Prozent zwischen fünf und 14 Jahre lang Schulen besucht haben,

• rund 13 Prozent bei gemeinsamer Betrachtung von Schul- und formaler Berufsbildung als„Nichtqualifizierte“einzustufensindundknappzehnProzentals„Höherqualifizierte“geltenkönnen,

• rund 25 Prozent (Syrien) bis 39 Prozent (Irak) im Herkunftsland erwerbstätig (alle sechs HKL = 37 Prozent) waren und

• 6 Prozent (Irak) bis rund 16 Prozent (Afghanistan) in Ausbildung (alle sechs HKL = 22 Prozent) waren.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) stellt in seinem aktuellen Bericht zur Berufsausbildung ergänzend dazu fest, dass

• belastbareInformationenüberdieStrukturderberuflichenBildungnochnichtvorliegen,• dievorliegendenDatendafürsprechen,dassdasNiveauderberuflichenBildunggeringer

ist als das der Schulbildung,

• nach Angaben der BA-Statistik gut 70 Prozent der Beschäftigten und registrierten Erwerbspersonen aus außereuropäischen Asylherkunftsländern keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Die BA verweist in ihrer Veröffentlichung „Arbeitsmarkt in Kürze“ von Februar 2016 zudem darauf, dass aufgrund des häufig nicht vorhandenen formalen Berufsabschlusses oft-mals nur Beschäftigungsmöglichkeiten in Frage kommen, die in der Regel lediglich ge-ringe Qualifikationen voraussetzen wie z.B. Helferberufe oder Berufe in der Reinigung,Lebensmittelherstellung oder Logistik.

2.1.6 AltersstrukturAsylsuchende sind im Schnitt deutlich jünger als die deutsche Bevölkerung. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 war knapp ein Drittel (31,6 Prozent) aller Asylantragsteller unter 18 Jahre alt. ÜbereinFünftel(22,2Prozent)derAntragstellerbefindetsichimjungenErwachsenenalter,also zwischen 18 und 24 Jahre. Das trifft in der deutschen Bevölkerung lediglich auf 7,5 Prozent zu. Insgesamt betrachtet ist über die Hälfte der Asylbewerber (53,8 Prozent) unter 25 Jahre alt während diese Altersgruppe in der deutschen Bevölkerung nur ein knappes Viertel (24,1 Prozent) ausmacht.

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Auch in weiteren Alterskohorten liegt der Anteil der Kinder und Jugendlichen – zum Teil deut-lich – über dem Anteil in Deutschland.

2.2 Die Integration von FlüchtlingenDie Integration der Flüchtlinge ist eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahre. Sowohl bei der Unterbringung als auch bei der sozialen Betreuung, bei der Bildung sowie der Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft sind die Kommunen im Besonderen gefordert.

Aktuell besitzen allerdings weniger als 20 Prozent der hier in Deutschland registrierten rund 1,3 Millionen Flüchtlinge ein Schutz- bzw. Bleiberecht. Rund 80 Prozent sind ohne Bleiberecht und -perspektive. Dabei handelt es sich um 300.000 bis 400.000 Personen, die bereits in Deutschland sind, aber bisher noch keine Asylanträge gestellt haben (so die Einschätzung des Behördenleiters des BAMF, Frank-Jürgen Weise) und um 409.000 Altfälle, bei denen die Menschen teils schon seit Jahren auf eine Entscheidung über ihren Antrag warten. Hinzu kommen 198.000 Ablehnungen.

Wenn man davon ausgeht, dass das BAMF, wie vom Behördenleiter Weise angekündigt, diese Altfälle nunmehr abarbeitet und zugleich die ausstehenden Neuanträge aus dem Jahr 2015 und die erwarteten neuen Antragsverfahren aus dem Jahr 2016 erledigen kann, wird es eine erhebliche Anzahl von Flüchtlingen im Jahr 2016 geben, die dann ein Schutz- bzw. Bleiberecht haben. Grob geschätzt könnten das – bei einer angenommenen Schutzquote von 55 Prozent – rund600.000Flüchtlingesein,fürdie(verstärkt)Integrations-undQualifizierungsmaßnahmendurchzuführen sind.

Daraus ergibt sich: 2015 war das Jahr der Unterbringung und Versorgung; 2016 muss das Jahr der Integration werden (so auch der nordrhein-westfälische Integrationsminister Rainer Schmelzer).

Der Landtag NRW hat am 3. März 2016 Eckpunkte zur Integration beschlossen. Die Landesregierung will auf Basis dieser Eckpunkte bis zur Sommerpause 2016 einen Integrationsplan für Flüchtlinge auf den Weg bringen. Er soll sich damit befassen, wie Flüchtlinge in den deutschen Arbeits- und Wohnungsmarkt, in Kitas und Schulen eingebunden werden können. Er soll Vorschläge, die von Sprach- und Integrationskursen zur Vermittlung von Werten und deutscher Kultur über Fortbildungen für Lehrer und schnellen Neubau von Wohnungen reichen, enthalten.

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich am 13. April 2016 auf das geplante Integrationsgesetz für Flüchtlinge verständigt. Es soll bei der Klausurtagung der Regierung am 24. Mai in Meseberg beschlossen werden. Das Eckpunktepapier umfasst u.a. folgende Maßnahmen:

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Aus der Statistik der BA „ Arbeitsmarkt in Kürze: Fluchtmigration“ von Februar 2016 ergibt sich, dass die Auswirkungen der Fluchtmigration auf den deutschen Arbeitsmarkt noch moderat sind.

Die Flüchtlinge unterscheiden sich in Hinblick auf Bildungsstand, Alter und Geschlecht sowie ihre rechtlich bedingten Bleibeperspektiven erheblich. Diese Unterschiede werden die Integrationsverläufebeeinflussen.

Die Integration in den Arbeitsmarkt kann durch zahlreiche Maßnahmen wie Sprachförderung, Erwerb von Bildungs- und Ausbildungsabschlüssen in Deutschland, Kompetenzerfassung und Anerkennung von Abschlüssen bis hin zur Arbeitsvermittlung unterstützt werden.

Der Erfolg der Integrationspolitik wird auch davon abhängen, wie gut es gelingt, diese verschie-denen Maßnahmen zu koordinieren und zu einem konsistenten Programm zu bündeln.

Nach Auffassung des Vorstands Arbeitsmarkt der BA, Detlef Scheele, gibt es grundsätzlich kein Problem, die Flüchtlingszuwanderung auf dem Arbeitsmarkt zu verkraften. Es werde demnach auch keine Konkurrenzsituationen zwischen Flüchtlingen und einheimischen Erwerbstätigen geben. Davon ausgenommen sei möglicherweise der Bereich der Arbeiten für Un- und Angelernte.

Ergänzend ist auf eine Umfrage des arbeitgebernahen Instituts der Wirtschaft zu verweisen, wonach elf Prozent der deutschen Unternehmen konkrete Pläne für die Einstellung von Flüchtlingen haben. Rund 75 Prozent der befragten 900 Betriebe erklärten, fehlende Deutschkenntnisse seien das größte Einstellungshemmnis, 60 Prozent bezeichneten geringe Qualifikationenund50ProzentdenunsicherenAufenthaltsstatusalsHürden.

2.4 Armut und soziale AusgrenzungEs dürfte kaum zu bestreiten sein, dass die Lebensbedingungen für die Mehrzahl der Flüchtlinge hier in Deutschland besser sind als etwa im Vergleich zur Situation in einigen Herkunftsregionen oder Erstaufnahmeländern. Aber das kann nicht der Maßstab für die Bewertung der Frage sein, ob und inwieweit Armut bei den Flüchtlingen gegeben ist. Vielmehr

•Es sollen 100.000 neue „Arbeitsgelegenheiten“ für Flüchtlinge und Migranten geschaffen werden.

•Die Vorrangprüfung soll für drei Jahre abgeschafft werden.

•Asylbewerber dürfen künftig auch als Leiharbeiter beschäftigt werden.

• Integrationskursesollenverpflichtendsein.BeiAblehnungvonIntegrationsmaßnahmensollen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gekürzt werden.

•Wartezeiten von bisher drei Monaten auf einen Integrationskurs will die Koalition auf sechs Wochen verkürzen.

•Zur Vermeidung sozialer Brennpunkte sollen Schutzberechtigte gleichmäßiger verteilt werden.

•Bei Straffälligkeit wird das Aufenthaltsrecht widerrufen.

2.3 Integration in den Arbeitsmarkt

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muss es um die Frage gehen, ob Flüchtlinge hier eine Chance auf angemessene Teilhabe an der Gesellschaft bekommen bzw. welche Rahmenbedingungen dem entgegenstehen.

Da die derzeitige Datenlage hierzu noch nicht ausreichend aussagekräftig ist, kann ein Blick auf die Situation der bereits in Deutschland lebenden Personen mit Migrationshintergrund einen ersten Hinweis auf mögliche Auswirkungen geben.

2.4.1 Armut und soziale Ausgrenzung der Personen mit Migrationshintergrund

1EntsprechendderDefinitiondesMigrationshintergrundesnach§4Abs.1desTeilhabe-undIntegrationsgesetzes vom 14.2.2012 (GV.NRW.S.97) sind Menschen mit Migrationshintergrund • PersonenmitausländischerStaatsangehörigkeit,oder • imAuslandgeboreneundnach1949zugewandertePersonen,oder • Personen,beidenenmindestenseinElternteilzugewandertist.

Der Teilhabe- und Integrationsbericht NRW aus März 2016 zeigt, dass es in nahezu allen Lebensbereichen große Integrations- fortschritte gegeben hat. Die Menschen mit Migrationshintergrund1 haben heute höhereschulischeundberuflicheBildungs- abschlüsse, sind seltener erwerbslos und besser in den Arbeitsmarkt integriert.

Richtig ist aber auch, dass bei Personen mit Migrationshintergrund ein deutlich erhöh-tes Armutsrisiko besteht. Dies zeigen die seit 2005 veröffentlichten Zahlen der NRW-Sozialberichterstattung, wonach Menschen mit Migrationshintergrund ein stabil hohes Niveau bei der Armutsrisikoquote aufweisen. Im Jahr 2014 lebten 4,15 Millionen Personen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen, dies entsprach einem Anteil von 23,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung. 30,6 Prozent der Menschen mit Migrations-

hintergrund in NRW sind von relativer Einkommensarmut betroffen. Bei Personen ohne Migrationshintergrund waren es dem-gegenüber 11,7 Prozent.

Dabei ist festzustellen, dass nicht der Status „Migration“ als solcher der Grund für die-ses erheblich erhöhte Armutsrisiko ist. Der Vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hält fest, dass erst das Aufeinandertreffen von verschiedenen Faktoren das Armutsrisiko erhöht. So ver-weist die Sozialberichterstattung NRW u.a. darauf, dass das Armutsrisiko auf allen Qualifikationsstufen deutlich höher liegt alsbei Personen ohne Migrationshintergrund. Dies ist im Wesentlichen auf die – auf allen Qualifikationsniveaus – schlechte-ren Arbeitsmarktchancen der Personen mit Migrationshintergrund zurückzuführen.

2.4.2 KinderarmutEiner aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung zufolge lebte im Jahr 2014 fast jedes vierte Kind (23,6 Prozent) in einem Haushalt, der von Einkommensarmut betroffen ist und damit 2,7 Prozent mehr als 2010 (von 20,9 Prozent auf 23,6 Prozent). In absoluten Zahlen gelten 684.000 Kinder in NRW als arm. In der vorliegenden Studie sind die steigenden Flüchtlingszahlen noch gar nicht berücksichtigt. Migrantenfamilien aber haben, wie bereits erwähnt, ein besonders hohes Armutsrisiko u.a. wegen der schlechteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Auch der Kinderschutzbund geht davon aus, dass durch die Flüchtlingskrise die Zahl der armen Kinder in Deutschland steigen wird.

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2.4.3 Weitere Armutsaspekte

•Es können sich erhebliche Auswirkungen auf die Sozialstruktur vor allem dann ergeben,wennGeflüchtetesozialausgegrenzt,nachdemVerlassenderErstaufnahme-einrichtungen in Wohnsilos der Städte gedrängt oder bei Ausbildung, Gesundheit, Freizeit, Sport und Kultur diskriminiert werden.

•Durch die Flüchtlingsaufnahme dürften sich zudem in den Städten die Probleme auf dem Wohnungsmarkt für untere Einkommensschichten verschärfen, besonders dann, wenn anerkannte Flüchtlinge eher dorthin ziehen, wo für sie familiäre Kontakte oder andere soziale Netzwerke bestehen bzw. wo in ausreichender Zahl preiswerte Wohnungen vorhanden sind.

•Der Zuzug so vieler Menschen hat Konsequenzen für den Bedarf an Sprachförderung, an Integrationskursen, an Kita- und Schulplätzen, an aktiver Ausbildungsförderung und an Arbeitsmarktpolitik. Dafür und für die Unterbringung der Flüchtlinge werden vom Bund und vom Land NRW zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt sowie Förderprogramme entwickelt. So werden beispielsweise den Kommunen in NRW Finanzmittel für die Unterbringung vom Land NRW in Höhe von 10.000 Euro pro Flüchtling für das erste Jahr in der Kommune zur Verfügung gestellt. Ob diese Finanzmittel für Integrationsmaßnahmen und für die Unterbringung der Flüchtlinge ausreichen, ist jedoch strittig.

•Neben der Frage nach der ausreichenden Finanzierung stellt sich aber auch dieFrage,obesgenügendqualifiziertesPersonalindenHilfe-,Beratungs-undInfrastruktureinrichtungen gibt. Ohne die derzeit sehr hohe Zahl von ehrenamtlichen Helfern wäre Deutschland nicht in der Lage, so viele Flüchtlinge aufzunehmen, zu betreuen und zu integrieren. Die weiteren Fragen sind dabei, in welchem Maße es vertretbar ist, dauerhaft auf die Unterstützung und Hilfe von Ehrenamtlichen zu setzten undwieEhrenamtlicheggf.weitermotiviert,koordiniertundqualifiziertwerdenkönnen.

•Die Fokussierung auf die besonderen Betreuungs- und Integrationsbedarfe der Flüchtlinge birgt die Gefahr, dass andere benachteiligte Personengruppen nicht mehr in ausreichendem Maße unterstützt werden bzw. notwendige Finanzmittel fehlen. Es könnte auch zu einem Verdrängungswettbewerb zwischen Einheimischen und Flüchtlingen im Bereich der karitativen Einrichtungen (Tafeln, Möbellager und Kleiderkammern) kommen. Um diesem Problem oder dieser Einschätzung entgegenzuwirken, und damit sich die einheimische Bevölkerung angesichts der Milliardenausgaben für Flüchtlinge nicht benachteiligt fühlt, wurden in den Eckpunkten der Bundesregierung zum Haushaltsplans für das Jahr 2017 zusätzliche Ausgaben von mehr als fünf Milliarden Euro pro Jahr für Integration, Wohnungsbau, Kita-Ausbau und aktive Arbeitsmarktpolitik vorgesehen.

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Sozialplanung analysiert die soziale Lage, stellt Bedarfe fest und plant soziale Angebote und Dienstleistungen. Sie kann damit Steuerungsunterstützung für das Management der Sozialverwaltung sein und sollte wirkungsorientiert, vernetzt und beteili-gungsorientiert arbeiten. Der Arbeitsprozess basiert auf Daten und Informationen einer-seits und auf Kommunikation andererseits. Als integrativer Planungsansatz sollte sie die Zusammenhänge und Wechselwirkungen zu anderen politischen Handlungsfeldern (zum Beispiel Bildung, Gesundheit, Wirtschaft bzw. Arbeitsmarkt) berücksichtigen.

Idealtypisch besteht eine strategische Sozial-planung aus mehreren Handlungsschritten, die aufeinander aufbauen und sich ergän-zen: Auftragsklärung, Bestandsaufnahme, Visionen und/oder Leitbild entwickeln, Ziel- bildung, Maßnahmeplanung und Umsetzung, Controlling/Evaluation sowie Vernetzungund Kommunikation.

Verwendbarkeit der Erkenntnisse aus einer Untersuchung zur Zuwanderung aus SüdosteuropaLassen sich diese Elemente der strate-gischen Sozialplanung auf die aktuelle Situation der Zuwanderung anwenden und können die Elemente der strategischen Sozialplanung Instrumente für den effekti-ven und zielgerichteten Integrationsprozess sein?

Dieser Frage ist NRW.ProjektSoziales schon einmal nachgegangen, und zwar im Rahmen einer Untersuchung, die im Auftrag des MAIS in den Städten Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen und Köln in den Jahren 2014 und 2015 durchgeführt wurde. Hintergrund der Studie war damals die Arbeitsmarktintegration zugewanderter Menschen aus Südosteuropa.

Die Autoren der Studie kamen zu folgen-den Ergebnissen: Grundlage des Handelns in den Kommunen waren zunächst Grundsatzentscheidungen sowie Leitbilder/Visionen der politisch Verantwortlichen/desRates der Stadt. Auf der Verwaltungsebene sind fachübergreifend und gemeinsam mit Dritten, also beispielsweise mit Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Projekte/Maßnahmen geplant und entwickelt wor-den. Die Organisationsstrukturen in den Kommunen wurden den Erfordernissen die-ses Prozesses auf allen Verwaltungsebenen angepasst. Die Umsetzung dieser Maß-nahmen und Projekte erfolgte dann in der Regel ebenenübergreifend in Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen mit diesen „Dritten“. Controlling fand statt in Form eines Austauschs der Projektträger mit der Kommune und in Form von formalisierten Berichterstattungen.

Eine zentrale Feststellung im Abschluss- bericht zu dieser Untersuchung war, dass Kommunen, die die Elemente der strategischen Sozialplanung bereits an-wenden und entsprechende Strukturen aufgebaut haben, leichter unerwartete Problemlagen bewältigen können.

Auch wenn es sich bei der aktuellen Flüchtlingsmigration um eine quantitativ und qualitativ völlig neue Dimension han-delt, und im Vergleich zur Zuwanderung aus Südosteuropa andere Rechtsgrundlagen zu beachten sind, sind die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung durchaus über-tragbar und anwendbar. Dies gilt für die Zeit der Unterbringung und Versorgung, aber auch ganz besonders für die Planung und Umsetzung der Teilhabe- und Integrationsmaßnahmen.

2.5 Sozialplanung – ein methodischer Ansatz für Kommunen zur Bewältigung der Flüchtlingszuwanderung

Zielsetzung und Definition

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Zur Erreichung der angestrebten Ziele sind Handlungsstrategien zu entwickeln, Projekte und Maßnahmen konkret zu formulieren und in der Ressourcenplanung abzusichern. Faktisch werden Prioritäten auf kommuna-ler Ebene über die Personal-, Haushalts-, Investitions- und Finanzplanung gesetzt. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob eine Aufenthaltserlaubnis auf Dauer oder auf Zeit vorliegt oder ob nur eine kurzfristi-ge Aufenthaltsgestattung oder eine geringe Bleibeperspektive gegeben ist. Im letzteren Fall dürfte es vor allem um die Betreuung

und um die zeitlich befristete Teilhabe an der (Stadt-)Gesellschaft (Koordinierung haupt- amtlicher und ehrenamtlicher Hilfe, Frei-zeitangebote usw.) gehen. Bei einem wie auch immer gearteten (Dauer-)Aufent- haltsrecht geht es um die möglichst schnel-le und vollständige Integration mit allen Aspekten (wohnen, arbeiten, Sprachkurse usw.). Eine besondere Rolle spielen dann auch die unterschiedlichen Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Familien) und das unterschiedliche Bildungsniveau bzw. die Qualifikationusw.

Das gilt beispielsweise für folgende Elemente der strategischen Sozialplanung:

•Die Sozialraumanalyse, d.h. eine kleinräumige Analyse der Ausgangssituation bzw. eine AnalysederGesamtstadtundderStadtteile/Quartiere: SiekanneineausreichendeDatengrundlagefürdieAuswahlderStadtteile/Quartiereliefern, die für Flüchtlingsunterkünfte oder den Bau bzw. Umbau von Immobilien für die Unterbringung der Flüchtlinge nach dem Asylverfahren in Frage kommen.

•Aufbau von Strukturen zur Kooperation und Vernetzung: Bereits vor der Zuweisung, spätestens aber nach der Unterbringung der Flüchtlinge, geht es um fachübergreifende Planung, Zusammenarbeit und Umsetzung von Maßnahmen und Aktivitäten. Es geht um die Optimierung administrativer Strukturen und vor allem darum, ressortübergreifende Koordinationsstellen aufzubauen.

•Aktivierung, Beteiligung und Koordination ehrenamtlicher Helfer sowie Bürgerbeteiligung und Partizipation der Betroffenen

•Maßnahmenplanung und Umsetzung

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3 Gesprächsrunde: Die Rolle von strategischer Sozialplanung bei der Integration von Flüchtlingen in der KommuneGesprächspartner: Dr. Heike Hanhörster, Institut für Landes- und Stadtentwicklung, Agnes Heuvelmann, Abteilung Integration des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW, Christa Müller-Neumann, Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren, Norbert Wörmann, FSA

Nachfolgend werden wesentliche Aspekte aus der Gesprächsrunde skizziert.

Vom ganz praktischen Ansatz aus der täglichen Arbeit mit Flüchtlingen bis hin zu wissen-schaftlichen Untersuchungen zur Wohn- und Lebenssituation von Flüchtlingen benennen alle Gesprächsteilnehmenden die interdisziplinäre Kommunikation als wesentliche Voraussetzung für gelungene Integration.

Frau Müller-Neumann arbeitet heraus, dass die Kommunalen Integrationszentren sowie die Koordinierungsstelle ihre wesentliche Aufgabenstellung darin sehen,

• die Kommunen zum Transfer und Austausch zu motivieren,

• die Akteure vor Ort kommunal zu vernetzen und

• den Austausch innerhalb der Verwaltungen voranzutreiben.

Frau Dr. Hanhörster untermauert dies mit der Aussage, dass in der gegenwärtigen Situation rasch pragmatische Lösungen gefunden werden müssen. Eine große Chance wird darin gesehen,dasszwangsläufigverschiedeneAbteilungenkommunalzusammenarbeitenmüssen(Wohnungsamt, Sozialamt, Polizei, Bauamt etc.). Bewährtes steht auf dem Prüfstand und lösungsorientiertes Denken ist von Nöten. Längerfristige Lösungen müssen erarbeitet werden, z.B. dezentrale versus zentrale Unterbringung von Flüchtlingen.

Frau Heuvelmann verweist u.a. auf das Anhörungsverfahren zum Landesintegrationsplan, aus dem sich sehr interessante Aspekte aus den verschiedenen Blickwinkeln zur aktu-ellen Flüchtlingssituation ergeben und auf die aktuellen Aktivitäten des MAIS, wie bspw. den flächendeckendenAufbau vonAngeboten für Flüchtlinge, mit paralleler Stärkung derMigrantenselbstorganisationen.

Von allen Teilnehmenden an der Gesprächsrunde wird konstatiert, dass bei dem gegenwär-tigen Höchststand der Zuwanderung eine „Notversorgung“ durch bewährtes und vertrautes Instrumentarium notwendig und möglich ist. Es wird aber auch ein gleichzeitiges genaues Hinschauen, Analysieren und Kreativität bei der Bewältigung der Aufgabe einer dauerhaften Integration gefordert.

Frau Heuvelmann verweist hier auf die besondere Situation von Kindern. Oft wird bei der Zuweisung von Wohnraum deren Problematik nicht bedacht. So wohnen sie z.B. oft in Quartieren,indenenkeineadäquateSchulbildungvorhandenist.GeradeunterdemAspekt„Bildung als zentraler Motor für Integration“ bedarf es hier Korrekturen. Selbstkritische Betrachtung soll z.B. ein nebeneinander Herlaufen von Förderprogrammen verhindern.

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Die derzeit laufende Untersuchung des Instituts für Landes- und Stadtentwicklung, an der FrauDr.Hanhörsterbeteiligtist,verdeutlicht,dasseskein„idealesQuartier“fürdieIntegrationvonFlüchtlingengibt.JedesQuartierkannertüchtigtwerden,Flüchtlingeaufzunehmenundzuintegrieren.UnterschiedlicheQuartiereerfordernunterschiedlicheMaßnahmen.Insgesamtgilt, je transparenter der Prozess, desto mehr Menschen können mitgenommen werden.

Aus dem Programm „Soziale Stadt“ kann man lernen, wie bürgerschaftliches Engagement funktioniert und wie es koordiniert werden kann. Die Kommunen benötigen hierzu eine Stärkung des Regelwerkes.

Da gerade das Wohnumfeld entscheidend gegen Selektion wirkt, muss nach Ansicht von Frau Dr. Hanhörster

• der gemeinsame Prozess mit Zielvorgaben zwischen Praxis und Wissenschaft verbessert werden, was Vertrauen auf beiden Seiten voraussetzt,

• dasInstrumentdesQuartiersmanagementsdersozialenStadtgestärktundübertragenwerden,

• längerfristig die Zugänglichkeit auf den normalen Wohnungsmarkt auf den Prüfstand.

Bei allen Fragen der Integration ist entscheidend, nicht über, sondern mit Flüchtlingen zu reden, untermauert Frau Müller-Neumann. Die jetzige positive Energie soll genutzt werden, umInstrumentezuentwickeln,dieaufneueBedingungenflexibelanwendbarsind.Fürdiekommende Zeit hält sie ein besonderes Augenmerk auf junge Flüchtlinge, die nicht mehr schulpflichtig sind, für unabdingbar. Begleitung in der Vorbereitung auf und während derAusbildung stehen an. Insgesamt plädiert sie dafür, niemanden zu vergessen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion etc.

Agnes Heuvelmann, Abteilung Integration des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW, Christa Müller-Neumann, Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren, Dr. Heike Hanhörster, Institut für Landes- und Stadtentwicklung und Norbert Wörmann, FSA (von links nach rechts) in angeregter Diskussion zum Thema

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Herr Wörmann weist in der Diskussion immer wieder auf die Bedeutung der strategischen Sozialplanung hin. Dabei handelt es sich um ein präventives, planerisches Instrumentarium, das im Gegensatz zur rein reaktiven Vorgehensweise steht, zu der die Kommunen gerade in der aktuellen Situation der Flüchtlingszuwanderung zunächst gezwungen waren.

Ergänzend merkt er an, dass Migrationshintergrund alleine kein sozialer Indikator ist. Erst im Kontext mit anderen Faktoren (Schulbildung, Arbeitslosigkeit etc.) wird die soziale Lage deutlich und diese gilt es zu erheben, um Schlüsse daraus ziehen und passgenaue Maßnahmen konzi-pieren zu können. Für die kommende Zeit hält er es für wünschenswert, dass die Kommunen vom Argument, keine Personalressourcen für strategische Sozialplanung zur Verfügung zu haben, abrücken und die Vorteile der strategischen Sozialplanung erkennen.

Unter anderem wurden noch die nachfolgenden weiteren Aspekte erörtert:

•mögliche Missverständnisse, die durch den jeweiligen kulturellen Hintergrund zu erklären sind, müssen ausgeräumt werden,

• eswurdeauffehlendes,qualifiziertesPersonalaufallenEbenenhingewiesen,• es sind nicht nur Projekte, sondern auch eine Stärkung der Regelstrukturen notwendig,

• der Begriff „Integration“ müsste präzisiert werden,

• es mangelt an Angeboten außerhalb der Integrationskurse.

4 Vertiefung in KleingruppenNachfolgend die wesentlichen Aspekte aus den Arbeitsgruppen.

4.1 Integrationsmanagement im SozialraumReferenten: Raoul Termath, Stadt Hamm, Moderation: Tim Stegmann, FSA

Die Stadt Hamm hat ein Integrationskonzept für alle Personen entwickelt, die entweder ein Bleiberecht haben oder bei denen ein langfristiger Verbleib wahrscheinlich ist. Das Integrationskonzept hat das strategische Ziel, zeitnah Teilhabe in verschiedenen Bereichen zu schaffen (Bildung, Arbeitsmarkt etc.) und den Zugang zu Institutionen sicherzustellen. Bei der Unterbringung von Zugewanderten verfolgt die Stadt Hamm derzeit ein dezen-trales Konzept.

Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Arbeit in Sozialräumen zu. Zum einen übernimmt das Quartiersmanagement dieKoordination von Netzwerken, bei denen für die Förderung der Teilhabe wichtige Akteure

Tim Stegmann, FSA, moderiert

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und Vereine eingebunden sind, einschl. Ehrenamtliche sowie „Special Interest“-Vereine (Moscheeverein etc.). Zum anderen kommt den im Sozialraum verankerten Jugendzentren die wichtige Aufgabe zu, Maßnahmen umzusetzen sowie Brücken zu informellen Netzwerken zu bauen und somit Informationen für dieSteuerung zu liefern. ZurPflege derNetzwerkestehen jeweils 3000 Euro p.a., ähnlich eines Verfügungsfonds, bereit, um z.B. gemeinsame Veranstaltungen zu organisieren. Die Jugendzentren sollen perspektivisch zu Stadtteilzentren (ohne speziellen Zielgruppenbezug) umgebaut werden.

Das Integrationskonzept bindet auf der strategischen Ebene verschiedene Ausschüsse und die Leitungseben von Ämtern ein. Auf der operativen Ebene laufen derzeit 38 Einzelmaßnahmen in Form einer Präventionskette und in Anlehnung bzw. Verknüpfung mit dem Modellvorhaben der Landesregierung und der Bertelsmann Stiftung „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ (KeKiz). Gegenstand der Maßnahmen sind insbesondere

• die sprachliche Bildung,

• die Vermittlung demokratischer Werte unserer Gesellschaft, insbesondere der Gleichberechtigung und der gewaltfreien Erziehung und Teilhabe,

• traumapädagogische Ansätze der Verarbeitung von Flucht- und Gewalterfahrungen und

• das bürgerschaftliches Engagement als Beteiligungsstrategie.

ImBereichderKinder-undJugendhilfewerdenMaßnahmendurcheinQualitätsmanagement-System fortlaufend bewertet und ggf. eingestellt bzw. umgesteuert. Neue Maßnahmen entstehen zum einen auf Basis von Informationen aus eher informellen Netzwerken über die Jugendzentren, auf Grundlage von Anregungen durch Träger sowie auf Basis eines Sozialraummonitorings. Vereinzelt werden neue Maßnahmen zusätzlich wissenschaftlich begleitet. Dabei wurde in der Diskussion kritisiert, dass freie Träger in die Konzeption von Qualitätsmanagement-Systemen häufig nicht eingebunden werden und eine grundlegendunterschiedliche Bewertung von einzelnen Maßnahmen durch Kommune und Träger erfolgt.

4.2 Flüchtlingshilfe im QuartierReferenten: Heike Lorenz, Mitarbeiterin des Diakoniewerks Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Admir Bulic, Mitarbeiter im Fachdienst Migration/Integration der AWO Gelsenkirchen/Bottrop

Moderation: Lars Schäfer, FSA

Das Projekt ist Teil des städtischen Handlungskonzeptes zur Aufnahme von Flüchtlingen in der Stadt Gelsenkirchen, das die Stadt bereits im Jahr 2013 geplant hatte. Die AWO und das Diakonische Werk hatten sich bereits davor in gemeinsamer Trägerschaft um die Integration von Zuwanderern aus Rumänien und Bulgarien gekümmert. Die Gelsenkirchener Wohlfahrtsverbände – also alle Verbandsgruppen der örtlichen Arbeitsgemeinschaft – betreu-enmitjevierVollzeitkräftenverschiedenerQualifikationenFlüchtlingeineinzelnenStadtteilenund Quartieren Gelsenkirchens. Diese Stellen werden von der Stadt Gelsenkirchen voll finanziert.DabeigehendieProjektmitarbeiterimSinneeineraufsuchendenSozialarbeitdirektindieQuartiere.IhrAufgabenfeldumfasstdieBegleitungbeiderGrundversorgung(AnträgeAsylbewerberleistungsgesetz, Grundausstattung der Unterbringung, persönlicher Bedarf, finanzielleAusstattung/„Taschengeld“),dieZuführungzudenRegeldienstenund-angeboten

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(Kindertageseinrichtung, Schule, Gesundheitsvorsorge, etc.) sowie zu Vereinen, Verbänden im Stadtteil, die Intervention bei Problemen in den Regelunterkünften, das Management und die Qualifizierung von freiwilliger/ehrenamtlicher Arbeit sowie niedrigschwelligeAlltagssprachkurse. Besonders wichtig ist zudem die Koordination des Ehrenamts.

Zur Koordination der Flüchtlingsaktivitäten der Stadt gibt es eine Stabsstelle (mit Durchgriffsrechten), die beim Bürgermeister angesiedelt ist und die für die Planung der Integration zuständig ist. Besonders erwähnenswert ist, dass die Stadt Gelsenkirchen die FreieWohlfahrtspflegefrühzeitigeingebundenhat.DieFreieWohlfahrtspflegeGelsenkirchenhat die Stadtteile unter sich aufgeteilt, ihre Ressourcen gebündelt und geguckt, wer was anbie-ten kann. Dabei fungieren die Beratungsstellen als erste Anlaufstelle, die anschließend weiter-vermitteln. Zudem fragen sie die Bedarfe ab und entwickeln daraus entsprechende Angebote (z.B. Sprachkurse). Insgesamt sind in allen Verbänden über 20 Sprachen vorhanden. Um FlüchtlingeaufdasAngebothinzuweisen,findenregelmäßigInformationsveranstaltungenvorOrt statt. Das Ziel ist immer die Integration in den Stadtteil.

Eslässtsichfesthalten,dassdieZusammenarbeitzwischenStadtundFreierWohlfahrtspflegesehr vorbildlich ist und die FreieWohlfahrtspflege nicht nur als Erbringer von Leistungengesehen wird.

InderanschließendenDiskussionwurdeu.a.derMangelanqualifiziertenSozialarbeiternundeine notwendige bessere Finanzierung von Sozialarbeit angesprochen, auf eine mögliche Neiddebatte zwischen anderen bedürftigen Gruppen (z.B. Menschen mit Behinderung) und Flüchtlingen hingewiesen sowie aufgezeigt, dass die Integration der Flüchtlinge von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich ist – sowohl bei den Strukturen als auch bei den Ressourcen.

Zum Angebot der Stadt gehören wohnortnahe Sprechstunden, Informationsveranstaltungen oder das Orientierungscafé (unten)

Die AWO und das Diakonische Werk der Stadt Gelsenkirchen fördern in gemeinsamer Trägerschaft die Integration von Flüchtlingen

Moderiert wird die Gesprächsrunde von Lars Schäfer, FSA

Zahlreiche Veranstaltungen, wie z. B. der "Markt der Mög-lichkeiten" oder "GE-putzt" (links) fördern die interkulturelle Begegnung im Quartier

Die Begleitung bei Behördengängen, Schwangerschaftsbe-ratung etc. wird dan-kend angenommen

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4.3 Koordination der FlüchtlingsarbeitReferentin: Andrea Pfeiffer, Stabstelle für Integration, internationale Beziehungen und Städtepartnerschaften der Stadt Witten; Funktion: Koordination Flüchtlingsarbeit

Moderation: Gorden Stelmaszyk, FSA

Die Stadt Witten hat ca. 98.000 Einwohner und ist die größte kreisangehörige Stadt im Ennepe-Ruhr-Kreis am Rande des Ruhrgebiets. Angrenzende Städte sind Bochum, Dortmund und Hattingen.

Die Stadt Witten verfügt über mehre-re Einrichtungen für Flüchtlinge und Ein- wanderer in mittlerer Größe für jeweils 60 bis 70 Personen. Darüber hinaus wurde eine Sporthalle als Landeseinrichtung genutzt, ein ehemaliges Gästehaus umgewandelt und Monteurswohnungen angemietet. Im Jahr 2015 wurden in Witten ungefähr 1.100 neuankommende Flüchtlinge gezählt. Davon wurden ca. 700 innerhalb von drei bis sechs Monaten auf dem freien Wohnungsmarkt weitervermittelt.

Die Kooperation der beteiligten Ämter und Träger wird über einen Runden Tisch orga-nisiert. Hier werden Bedarfe benannt und Ressourceneingesetzt.Darüberhinausfin-den halbjährliche Flüchtlingskonferenzen statt. Sie dienen als Kontakt-, Informations- und Austauschbörse. Federführend ist die

Stabsstelle für Integration, internationale Beziehungen und Städtepartnerschaften der Stadt Witten. Sie koordiniert die Zusammenarbeit, ist Ansprechpartnerin für aufkommende Fragen und sorgt für den Informationstransfer.

Mit dem in der Stadt Witten entwickelten „4-Phasen-Modell“ wird ein strukturierter Verfahrensablauf von der Ankunft in der Kommune bis zur Nachbetreuung in der ei-genen Wohnung abgebildet.

Die vier Phasen des „4-Phasen-Modells – von Willkommenskultur zur Integration“ sind:

Phase 1: AnkunftPhase 2: UnterstützungPhase 3: Orientierung und FörderungPhase 4: Integration

Bei der Umsetzung des „4-Phasen-Modells“ wird neben den professionellen Kräften das große Engagement der Ehrenamtlichen ge-nutzt. Die Ehrenamtlichen werden größten- teils durch das DRK koordiniert. Demnächst soll eine curriculare Schulung des Ehrenamtes über die VHS erfolgen, Schwerpunkte sind Kultur- und Sprachmittler.

Über die Rolle des Ehrenamtes wurde an-geregt diskutiert. Im Zentrum standen die Fragen der Koordination, Qualifizierung,Belastbarkeit und Nachhaltigkeit. Ferner wurden die Möglichkeiten und Grenzen der Sozialplanung bei der Koordination der Flüchtlinge und Einwanderer erörtert.

Auf die beigefügte Präsentation in der Anlage wird ergänzend verwiesen.

Gorden Stelmaszyk, FSA, moderiert

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FSA □ Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung

4.4 Everswinkler IntegrationsprogrammReferenten: Thomas Stohldreier, Gemeinde Everswinkel ,Jürgen Wonning und Friedhelm Hempelmann, Integration Point

Moderation: Lisa Bartling, FSA

In der kleinen Gemeinde mit 9.600 Ein- wohnern gelingt Vieles durch persönliche Kontakte und engagierte Personen.

Im Kreis Warendorf wird der „Integration Point“vondenAgenturenfürArbeitMünster/Ahlen und dem Jobcenter Kreis Warendorf sowie dem Landrat Kreis Warendorf getragen.

Die Arbeit in der Gemeinde Everswinkel in Zusammenarbeit mit „Integration Point Kreis Warendorf – in Everswinkel“ funktioniert be-sonders gut. Eine Besonderheit ist die sehr enge Zusammenarbeit der engagierten Personen in den drei Institutionen Sozialamt, Agenturen für Arbeit und Jobcenter.

Im Sozialamt findet eine erste persönli-che Beratung statt, bei der mithilfe eines Fragebogens schulische und beruflicheVorbildung der Flüchtlinge sowie per-sönliche Interessen erfasst werden. Die Vermittlung zu weiteren Beratungsstellen, in Praktika oder zu Vereinen wird durch die Berater und entsprechende Dolmetscher begleitet.

Wichtiges Ziel ist die Heranführung an den Arbeitsmarkt durch frühzeitige Kombination von Praktika in örtlichen Betrieben zur Kompetenzfeststellung einerseits mit Sprach- förderung und Integration in das Leben der Gemeinde Everswinkel andererseits.

Die Unterbringung der Flüchtlinge erfolgt ausschließlich dezentral, und es ist sehr wichtig, das Gespräch mit den Anwohnern zu suchen und das höchste Maß an Transparenz herzustellen.

Hinzuweisen ist auch auf das herausge-hobene Engagement des Bürgermeisters für die Integration von Flüchtlingen in das Gemeindeleben.

Die Strukturen der Gemeinde Everswinkel können für größere Städte ebenfalls interes-sant sein, da sich die dezentralen Strukturen auf entsprechende Sozialräume übertragen lassen.

Lisa Bartling, FSA, moderiert

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5 ResümeeDie Flüchtlingszahlen sind seit der Schließung der Balkanroute deutlich zurück-gegangen. Auch wenn sich die Situation der-zeit etwas entspannt hat, ist doch festzustel-len, dass nach wie vor zahlreiche Menschen in Nordafrika, beispielsweise in Libyen, auf ihre Überfahrt nach Europa warten und dafür voraussichtlich neue Fluchtwege nutzen. Zudem gehen Prognosen davon aus, dass mittel- bis langfristig ein gewalti-ger Exodus aus Afrika drohen könnte. Dies nicht nur wegen der anhaltenden gewaltsa-men Konflikte, sondern auch weil es unterBerücksichtigung der stark wachsenden Bevölkerung in Afrika ausgeschlossen er-scheint, dass genug Jobs entstehen, um existenzsichernde Lebensbedingungen zu schaffen.

Die aktuelle Zuwanderung ist also kein nur vorübergehendes Phänomen. Vermutlich ist auch in den nächsten Jahren – wenn nicht sogar Jahrzehnten – mit einer quantitativ bedeutenden Flüchtlingsbewegung nach Deutschland zu rechnen. Niemand kann allerdings derzeit mit Sicherheit sagen, wie hoch die Zahl derer sein wird, die im Jahr 2016 und in naher Zukunft in Deutschland Zufluchtsuchenwerden.

Es wird angenommen, dass 300.000 bis 400.000 nach Deutschland gekommene Flüchtlinge bislang keinen Asylantrag ge-stellt haben. Dazu gibt es 409.000 beim BAMF bisher unbearbeitete Altfälle von Flüchtlingen. Schließlich rechnen das Bun- desinnenministerium und auch das BAMF mit rund 500.000 neuen Asylanträgen im Jahr 2016.

Demgegenüber wurden vom BAMF im Jahr 2015 über 282.726 Erst- und Folgeanträge entschieden. Von diesen Asylanträgen wurden knapp 50 Prozent bewilligt (49,8 Prozent). Im ersten Quartal 2016 hat dasBAMF über die Asylanträge von 150.233 entschieden und 94.782 bewilligt, was einer Schutzquote von 63,1 Prozent entspricht.

Demzufolge haben rund 236.000 Flüchtlinge ein Schutz- und Bleiberecht, das sind weni-ger als 20 Prozent der insgesamt registrier-ten 1,3 Mio. Flüchtlinge.

Wenn das BAMF die Neuanträge des laufen-den Jahres 2016, die bisher unbearbeiteten Altfälle aus den vergangenen Jahren und die möglicherweise noch ausstehenden Alt-Anträge aus dem Jahr 2015 abarbeiten kann und eine angenommene Schutzquote von 55 Prozent zugrunde gelegt wird, wird sich die Zahl der Schutz- und Bleibeberechtigten um rund 600.000 Personen im Jahr 2016 erhöhen. Für rund 800.000 Flüchtlinge geht es dann vorrangig um eine Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft.

Asylsuchende sind im Schnitt deutlich jün-ger als die deutsche Bevölkerung. Für junge Erwachsene wie auch für Kinder und Jugendlichen gilt, dass ihr Anteil in den Alterskohorten deutlich über dem Anteil in Deutschland liegt.

Die Integration der Flüchtlinge, eine der wich-tigsten Aufgaben der kommenden Jahre, ist eine gesamtgesellschaftliche Herausfor-derung. Besonders gefordert sind aber die Kommunen, denn Integration findet ganzpraktisch vor Ort statt.

Im Zusammenhang mit der Integration sind die schulischen und beruflichen Qua- lifikationen von Flüchtlingen von Interesse.Aus einer Erhebung des BAMF ergeben sich erste Erkenntnisse. Die nicht als re-präsentativ zu bezeichnenden Ergebnisse weisen aus, dass über alle hier untersuch-ten Herkunftsländer hinweg ein Anteil von rund 13 Prozent der Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlinge im arbeitsmarktre-levantenAlteralsnichtqualifizierteinzuord-nen sind und etwas mehr als zehn Prozent zu den höher qualifizierten Personen ge-hören. Zudem ist aus den Registerdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu entnehmen, dass rund 70 Prozent der

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FSA □ Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung

Staatsbürger aus den außereuropäischen Asylherkunftsländern keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Wegen der derzeitigen guten Wirtschaftslage wird es voraussichtlich kein Problem geben, die Flüchtlingszuwanderung auf dem Arbeitsmarkt zu verkraften, und es wird auch grundsätzlich keine Konkurrenzsituation zwischen Flüchtlingen und einheimischen Erwerbstätigen entstehen. Für Flüchtlinge kommen jedoch oftmals nur Beschäftigungs- möglichkeiten in Frage, die in der Regel geringe Qualifikationen voraussetzen,wie z.B. Helferberufe oder Berufe in der Reinigung, Lebensmittelherstellung oder Logistik. Hier kann es dann durchaus zu einer Konkurrenzsituation mit den einhei-mischen, niedrigqualifizierten Beschäftigtenkommen. Zudem kann auf der Grundlage der Statistik der BA vermutet werden, dass der überwiegende Teil der Flüchtlinge nach der Anerkennung erst einmal hilfebedürftig sein wird.

Trotz großer Integrationsfortschritte in nahezu allen Lebensbereichen weisen Menschen mit Migrationshintergrund ein deutlich erhöhtes Armutsrisiko auf. Das liegt am Aufeinandertreffen von verschie-denen Armutsrisikofaktoren, vor allem aber an den schlechteren Arbeitsmarktchancen aufallenQualifikationsstufen.Mitderzuer-wartenden Zunahme der Migrantinnen und Migranten durch die aktuelle Zuwanderung dürfte deshalb die absolute Zahl der in Deutschland von Einkommensarmut betrof-fenen Menschen und der in einkommens-armen Haushalten lebenden Kinder vor allem dann steigen, wenn die Integration in den Arbeitsmarkt nicht gelingt. Zudem können sich erhebliche Auswirkungen auf die Sozialstruktur ergeben und sich die Probleme auf dem Wohnungsmarkt für unte-re Einkommensschichten verschärfen.

Der Zuzug so vieler Menschen hat Konsequenzen für den Bedarf an Sprachförderung, an Integrationskursen, an

Jörg Meyer, jumpr Team für Kom-munikation (links) sammelt Stimmen aus dem Publikum

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Kita- und Schulplätzen, an aktiver Ausbildungsförderung und an Arbeits- marktpolitik. Das erfordert nicht nur erheb-liche Finanzmittel, sondern auch den Einsatz ehrenamtlich Tätiger, wie auch von hauptberuflichem Fachpersonal. Esist zu beachten, dass durch einen mögli-chen Mangel an ausreichenden Finanz- und Personalressourcen nicht die berech-tigten Interessen anderer benachteiligter Personengruppen vernachlässigt werden.

Die Elemente der strategischen Sozial- planung, wie Auftragsklärung, Bestands- aufnahme, Visionen und/oder Leitbild ent-wickeln, Zielbildung, Maßnahme-Planung und Umsetzung, Controlling/Evaluationsowie Vernetzung und Kommunikation sind für eine vorausschauende Planung auch im Kontext der aktuellen Zuwanderung geeig-net. Kommunen, die die Elemente der stra-tegischen Sozialplanung bereits anwenden und entsprechende Strukturen aufgebaut haben, haben es leichter, unerwartet auftre-tende Problemlagen, wie hier die Zuweisung von Flüchtlingen, zu bewältigen.

Das hat sich nicht nur aus einer Untersuchung von NRW.ProjektSoziales zur Zuwanderung aus Südosteuropa ergeben. Auch die Experten in der Gesprächsrunde im Rahmen dieser Jahrestagung betonten beispielsweise die Bedeutung der „interdis-ziplinären Kommunikation“. In der aktuellen Situation wurde auch insoweit eine große Chance gesehen, als nunmehr verschie-dene kommunale Fachabteilungen mehr oder weniger gezwungen sind, zusam-menzuarbeiten (Wohnungsamt, Sozialamt, Polizei, Bauamt etc.). Eine derzeit laufende Untersuchung des Instituts für Landes- und Stadtentwicklung – ILS verdeutlicht zudem, dass die Transparenz dieses Prozesses eine sehr große Rolle spielt: „Je transparenter der Prozess ist, desto mehr Menschen können mitgenommen werden.“

Auf die Ergebnisse in den Arbeitsgruppen zu den Erkenntnissen aus der praktischen Arbeit in Hamm, Gelsenkirchen, Witten und Everswinkel wird ergänzend verwiesen.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden für das rege Interesse und die konstruktiven Gesprächsbeiträge

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FSA □ Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung

Programm 19. April 2016, Wissenschaftspark Gelsenkirchen

09:30 Uhr Ankommen und Stehcafé

10:00 Uhr Begrüßung MD Bernhard Pollmeyer | Abteilungsleiter Soziales des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW

10:15 Uhr Rückblick auf ein Jahr FSA und Entwicklungsperspektiven Norbert Wörmann | Leiter der Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung bei der NRW.ProjektSoziales

10:30 Uhr Zuwanderung nach Deutschland und strategische Sozialplanung – Einige grundlegende Aspekte Reinhold Schäfer|FSA/NRW.ProjektSoziales

11:00 Uhr Gesprächsrunde: Die Rolle von strategischer Sozialplanung bei der Integration von Flüchtlingen in der Kommune Norbert Wörmann|FSA/NRW.ProjektSoziales

Christa Müller-Neumann | Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren

Dr. Heike Hanhörster | Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung

Agnes Heuvelmann | Abteilung Integration des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW

12:00 Uhr Offene Diskussionsrunde

12:30 Uhr Mittagspause

13:30 Uhr Kleingruppen zu Vertiefungsthemen

● Integrationsmanagement im Sozialraum Raoul Termath | Stadt Hamm

● Flüchtlingshilfe im Quartier Heike Lorenz | Diakonie Gelsenkirchen & Admir Bulic, AWO Gelsenkirchen

● Koordination der Flüchtlingsarbeit in Witten Andrea Pfeiffer | Stadt Witten

● Everswinkler Integrationsprogramm Thomas Stohldreier | Gemeinde Everswinkel Jürgen Wonning, Friedhelm Hempelmann | Integration Point

15:00 Uhr Resümee und Ausklang in der Arkade des Wissenschaftsparks

Moderation: Jörg Meyer, jumpr Team für Kommunikation

Programmübersicht (Anlage 1)

Erste Jahrestagung der Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung (FSA)

Integration von Flüchtlingen in der Kommune – Ein Aufgabenfeld für strategische Sozialplanung!

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Das 4-Phasen Modell im Überblick (Anlage 2)

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Tradition, Werte,Integrationsverständnis

Das Integrationskonzept der Stadt Hamm ist ein Integrationskonzept für alle Menschen, die in Hamm zugewandert sind und in den nächsten Jahren zuwandern werden (mit Bleiberechtsperspektive und somit kein reines Flüchtlingsintegrationskonzept)

Menschenrechte, Gemeinschaft und Gleichberechtigung als Werte des Grundgesetzes und einer demokratischen Gesellschaftsordnung.

Integration ist keine Einbahnstraße. „Fördern und Fordern“ sind die Grundanliegen gelebter Integration in Hamm.

Integration der zugewanderten Menschen bedeutet nicht nur Herausforderungen für die Stadt Hamm, sondern beinhaltet auch und vor allem Potenziale und Chancen, die genutzt werden müssen!

Integrationsmanagement im Sozialraum

Gelsenkirchen, 19.04.2016

Präsentation AG1 der stadt Hamm (Anlage 3)

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FSA □ Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung

Ziele, Zielgruppe

Eigenständige Existenz unabhängig von staatlichen Transferleistungen ermöglichen.

Zugänge schaffen zu Regelsystemen von Erziehung, Bildung, Ausbildung und Arbeit.

Partizipation / Teilhabe am Leben der Stadtgesellschaft fördern und ermöglichen

Fokus: Menschen, die in Hamm zugewandert sind und in den nächsten Jahren zuwandern (mit Bleiberechtsperspektive)

Zuwanderer, bei denen eine sprachliche, soziale, berufliche und kulturelle Integration notwendig bzw. noch nicht ausreichend gelungen ist.

Dabei auch: Einbeziehung der Gruppe geflüchteter Menschen, beispielsweise der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und der Kinder aus geflüchteten Familien in die kommunale Integrationspolitik.

Bildungspolitischer Schwerpunkt

Deutliche Verknüpfung mit den bildungspolitischen Ansätzen („Kein Kind zurücklassen“) Hamms.

Frühe Hilfen, frühkindliche Bildung, schulische Bildung und berufliche Integration werden priorisiert.

Querschnittsthemen sind:

• die sprachliche Bildung• die Vermittlung demokratischer Werte unserer Gesellschaft,

insbesondere der Gleichberechtigung und der gewaltfreien Erziehung und Teilhabe,

• traumapädagogische Ansätze der Verarbeitung von Flucht- und Gewalterfahrungen und das

• Bürgerschaftliches Engagement als Beteiligungsstrategie.

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Integrationsmanagement

Integrationsmanagement als Steuerungsaufgabe. Das Netzwerk Integration wird auf die Zielgruppe der zuwandernden Menschen ausgerichtet.

Klare Ausrichtung der Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe.Die „ämter-, instituts- und dezernatsübergreifende Arbeitsstruktur“ als Stärke der Integrationspolitik der Stadt Hamm.

Maßnahmen, Budget,Ergebnissicherung

34 Maßnahmen mit den Schwerpunkten frühkindlicher Bildung, sprachlicher Bildung und Arbeitsmarktintegration

10 Millionen Euro im Maßnahmenpaket. Davon 1,5 Millionen Euro zusätzlich aus kommunalen Eigenmitteln. Zahlreiche EU-, Bundes-und Landesmittel zur Kofinanzierung kommunaler Maßnahmen.

Wissenschaftliche Begleitung: • Handlungsebene: Integrationsplanung im Casemanagement• Angebotsebene: Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen

für eine gelingende Integration

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FSA □ Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung

Integrationsmanagement

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Quartiersmanagement

als besondere Facette des Integrationsmanagements Orientierung am Modell des Casemanagements zur Fall- und

Systemsteuerung Daher: Besondere Bedeutung haben sozialräumliche Netzwerke

und bürgerschaftliches Engagement Ehrenamt, Selbsthilfe, Selbstorganisation, Nachbarschaftshilfe

und anderes als Ergänzung, Unterstützung und auch Korrektur professioneller Strategien

Bündelung, Koordinierung und Steuerung ehrenamtlichen Engagements

Unterstützung und Gewinnung von Ehrenamtlichen

Modellprojekt Stadtteil-und Integrationszentrum

Parallele Entwicklung: Umsetzung des Gesamtkonzepts „Stadtteilarbeit“ mit strategischen Zielen:

1. Die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe /Beteiligung an Gesellschaft, Kultur, Bildung und Politik sind gegeben.

2. Funktionierende Netzwerke bündeln die Ressourcen des Stadtteils.3. Die Angebotsstruktur entspricht den Bedürfnissen und Bedarfen der

Menschen und ist allen bekannt und für alle erreichbar.4. Die Menschen im Stadtteil gestalten ihre Lebenssituation

eigenverantwortlich und gemeinschaftsfähig.

Jugendzentrum als verlässlicher Partner im Stadtteil Bereits bestehende Integrationsaufgaben

Danke!

Noch Fragen?

Ulrich KötterJugendamt Hamm

[email protected]

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FSA □ Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung

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Für Ihre Notizen

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Impressum

Text:Reinhold Schäfer

Redaktion / Herausgeber:NRW.ProjektSoziales GmbH

Verantwortlich:Norbert Wörmann

Titelfoto:imagebase

Layout:Stephanie Hennes

Druck:Gelsendruck

KontaKt

NRW.ProjektSoziales GmbH

✉Munscheidstr. 1445886 Gelsenkirchen

📞Tel.: 0209-956600-0Fax: 0209-956600-55

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NRW ProjektSoziales

Planen.Entwickeln.Chancen schaffen.