Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...

12
1 Interessenbekundungsverfahren der Stadt Wilhelmshaven zur Prüfung und Ermittlung geeigneter Interessenten für den Betrieb von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum. Die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven (ca. 79.000 Einwohner) beabsichtigt den Aufbau eines stationsbasierten Carsharing-Angebotes im Stadtgebiet. Im Rahmen dieses Projektes wird ein Anbieter gesucht, der den Betrieb der Carsharing-Fahrzeuge für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren übernehmen wird. Grundlage für dieses Projekt ist das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Wilhelmshaven, das die Ansiedlung eines Carsharing-Unternehmens in der Stadt vorsieht und diese Maßnahme in ein breites Bündel weiterer Maßnahmen aus dem Bereich nachhaltige Mobilität einbettet. Mittelfristiges Ziel ist die dauerhafte Etablierung und Ausweitung des Systems sowie die enge Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln des Umweltverbunds, um einen nachhaltigen Mobilitätsmix zu fördern. Die Fahrzeuge sollen an gut öffentlich wahrnehmbaren „Mobilitätsstationen“ im Stadtgebiet angeboten werden, die Carsharing-Stellplätze mit Radabstellanlagen und, dort wo möglich, auch mit Haltestellen des ÖPNV verknüpfen. Dafür stellt die Stadt Wilhelmshaven bei Bedarf öffentliche Stellflächen zur Verfügung. Im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens wird ein Betreiber für einen Standort am Rathaus mit zunächst zwei Stellplätzen gesucht. Zur Förderung nachhaltiger Mobilitätskonzepte um Stadtgebiet unterstützt die Stadt Wilhelmshaven den Start eines Carsharing-Angebotes mit Hilfe von Umsatzgarantien für zunächst zwei Fahrzeuge für einen Zeitraum von zwei Jahren und durch die bevorzugte Nutzung der Carsharing-Fahrzeuge für dienstliche Zwecke während der Geschäftszeiten der Stadtverwaltung. Darüber hinaus hat die Stadt Wilhelmshaven Vorgespräche mit mehreren Unternehmen, Verwaltungen und Institutionen im Stadtgebiet geführt, die grundsätzlich bereit sind, ebenfalls Carsharing- Stationen einzurichten. Mit einigen dieser Institutionen hat die Stadt Wilhelmshaven jüngst Absichtserklärungen unterzeichnet, um den Willen der Kooperationspartner zum Aufbau eines Carsharing-Systems und der Unterstützung eines solchen Systems durch zeitlich begrenzte Umsatzgarantien zu bekräftigen. Ziel ist der Start eines Carsharing-Angebotes mit mehreren Stationen spätestens im zweiten Quartal 2019. Darüber hinaus sagt die Stadt Wilhelmshaven zu, ein zukünftiges Carsharing-Angebot durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit und weitere koordinierende Maßnahmen zu unterstützen. 1. Zu vergebender Standort Die Stadt Wilhelmshaven plant die Vergabe eines Standortes am Rathausplatz mit zunächst zwei Stellplätzen. Eine optionale Erweiterung um zusätzliche Stellplätze ist möglich. Der Standort am Rathaus befindet sich im Herzen der Stadt Wilhelmshaven, ist eingerahmt von Verwaltungseinrichtungen (Stadtverwaltung mit dem Rathaus, dem Technischen Rathaus und dem Ratrium, Finanzamt und Post) und Gewerbe sowie dichter

Transcript of Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...

Page 1: Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...

1

Interessenbekundungsverfahren der Stadt Wilhelmshaven zur Prüfung und Ermittlung

geeigneter Interessenten für den Betrieb von Carsharing-Stationen im öffentlichen

Straßenraum.

Die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven (ca. 79.000 Einwohner) beabsichtigt den Aufbau eines

stationsbasierten Carsharing-Angebotes im Stadtgebiet. Im Rahmen dieses Projektes wird

ein Anbieter gesucht, der den Betrieb der Carsharing-Fahrzeuge für einen Zeitraum von

zunächst zwei Jahren übernehmen wird.

Grundlage für dieses Projekt ist das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt

Wilhelmshaven, das die Ansiedlung eines Carsharing-Unternehmens in der Stadt vorsieht

und diese Maßnahme in ein breites Bündel weiterer Maßnahmen aus dem Bereich

nachhaltige Mobilität einbettet. Mittelfristiges Ziel ist die dauerhafte Etablierung und

Ausweitung des Systems sowie die enge Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln des

Umweltverbunds, um einen nachhaltigen Mobilitätsmix zu fördern.

Die Fahrzeuge sollen an gut öffentlich wahrnehmbaren „Mobilitätsstationen“ im Stadtgebiet

angeboten werden, die Carsharing-Stellplätze mit Radabstellanlagen und, dort wo möglich,

auch mit Haltestellen des ÖPNV verknüpfen. Dafür stellt die Stadt Wilhelmshaven bei Bedarf

öffentliche Stellflächen zur Verfügung.

Im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens wird ein Betreiber für einen Standort

am Rathaus mit zunächst zwei Stellplätzen gesucht. Zur Förderung nachhaltiger

Mobilitätskonzepte um Stadtgebiet unterstützt die Stadt Wilhelmshaven den Start eines

Carsharing-Angebotes mit Hilfe von Umsatzgarantien für zunächst zwei Fahrzeuge für einen

Zeitraum von zwei Jahren und durch die bevorzugte Nutzung der Carsharing-Fahrzeuge für

dienstliche Zwecke während der Geschäftszeiten der Stadtverwaltung. Darüber hinaus hat

die Stadt Wilhelmshaven Vorgespräche mit mehreren Unternehmen, Verwaltungen und

Institutionen im Stadtgebiet geführt, die grundsätzlich bereit sind, ebenfalls Carsharing-

Stationen einzurichten. Mit einigen dieser Institutionen hat die Stadt Wilhelmshaven jüngst

Absichtserklärungen unterzeichnet, um den Willen der Kooperationspartner zum Aufbau

eines Carsharing-Systems und der Unterstützung eines solchen Systems durch zeitlich

begrenzte Umsatzgarantien zu bekräftigen. Ziel ist der Start eines Carsharing-Angebotes mit

mehreren Stationen spätestens im zweiten Quartal 2019.

Darüber hinaus sagt die Stadt Wilhelmshaven zu, ein zukünftiges Carsharing-Angebot durch

umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit und weitere koordinierende Maßnahmen zu

unterstützen.

1. Zu vergebender Standort

Die Stadt Wilhelmshaven plant die Vergabe eines Standortes am Rathausplatz mit zunächst

zwei Stellplätzen. Eine optionale Erweiterung um zusätzliche Stellplätze ist möglich.

Der Standort am Rathaus befindet sich im Herzen der Stadt Wilhelmshaven, ist eingerahmt

von Verwaltungseinrichtungen (Stadtverwaltung mit dem Rathaus, dem Technischen

Rathaus und dem Ratrium, Finanzamt und Post) und Gewerbe sowie dichter

Page 2: Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...

2

Wohnbebauung. Zwei Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (Rathaus und

Wilhelmshaven Wohnstift am Rathaus) befinden sich in fußläufiger Entfernung und

gewährleisten durch die Anbindung mehrerer Stadtbus- und Regionalbuslinien eine enge

Taktung.

Für den Betrieb der Carsharing-Fahrzeuge können dem Anbieter von Seiten der Stadt

Wilhelmshaven Umsatzgarantien für die Dauer von zwei Jahren gewährt werden, deren

Höhe Bestandteil der Angebotsunterlagen sein sollen.

Die Nutzung der Stellplätze ist gebührenfrei.

Die bauliche Einrichtung der Stellplätze (Herstellung der Stellplätze, Beschilderung,

Abstellanlagen für Fahrräder, ggf. Entwässerung, Pflasterarbeiten, Stellplatzmarkierung etc.)

erfolgt durch die Stadt Wilhelmshaven.

Die Finanzierung von Klappbügeln zur Freihaltung der Stellplätze, gegebenenfalls

notwendiger Schlüsseltresore sowie Finanzierung, Koordination und Einrichtung von

möglicher Ladeinfrastruktur zur Nutzung durch E-Fahrzeuge erfolgt durch den Carsharing-

Anbieter auf eigene Kosten.

Die Nutzungserlaubnis beschränkt sich nach Inbetriebnahme zunächst auf die Dauer von

zwei Jahren. Sie kann bis acht Wochen vor Vertragsende im gegenseitigen Einverständnis um

die Dauer von weiteren drei Jahren – dann ohne die Zahlung von Umsatzgarantien -

verlängert werden. Die entsprechenden Erklärungen haben in Schriftform zu erfolgen.

2. Eignungskriterien – Anforderungen an Carsharing-Anbieter

Um Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum betreiben zu können, werden

folgende Mindestanforderungen und erweiterte Auswahlkriterien für Carsharing-Anbieter zu

Grunde gelegt.

2.1 Mindestanforderungen

Folgende Mindestanforderungen müssen vom Anbieter erfüllt werden.

a) Carsharing-Anbieter erfüllen die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für

Carsharing (DE UZ 100 oder DE UZ 100b). Dieser Nachweis ist durch Vorlage der

Blauer Engel-Zertifizierung oder durch den Nachweis der Erfüllung der Einzelkriterien,

die im Blauen Engel inbegriffen sind, in schriftlicher Form zu erbringen.

b) Der Anbieter muss im Rahmen der vorhandenen Kapazität grundsätzlich jeder

volljährigen Person mit einer für das entsprechende Kraftfahrzeug gültigen und

vorgelegten Fahrerlaubnis diskriminierungsfrei eine Teilnahmeberechtigung

gewähren. Lediglich Einschränkungen hinsichtlich der Dauer eines Besitzes der

Fahrerlaubnis, des Mindestalters sowie einer Bonitätsprüfung sind möglich. Ebenso

ist eine Aberkennung der Teilnahmeberechtigung bei mehreren oder schweren

Verkehrsvergehen durch den/die Teilnehmer/in von Seiten des Carsharing-Anbieters

möglich.

c) Im Sinne der Familienfreundlichkeit müssen alle angebotenen Fahrzeuge mit einem

Kindersitz der Klasse 1/2/3 nach ECE-Regelung Nr. 44 ausgestattet sein.

Page 3: Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...

3

d) Carsharing-Anbieter bieten ihren Kunden folgenden Mindestumfang:

Die Fahrzeugbuchung, -abholung und –rückgabe ist an 24 Stunden täglich

möglich. Die Buchung muss im Internet oder telefonisch erfolgen können.

Kurzzeitnutzungen ab einer Stunde sind möglich. Der Stundentarif darf 15% des

Tagespreises nicht überschreiten.

Die Wartung der Fahrzeuge wird regelmäßig, entsprechend der

Herstellerempfehlungen, auf Kosten des Carsharing-Anbieters durchgeführt.

Ein differenziertes Tarifmodell bietet passende Tarife mindestens für

Geschäftskunden, gelegentliche und regelmäßige Nutzer.

Inhabern von Dauer- oder Vergünstigungskarten des Öffentlichen

Personenverkehrs sind angemessene Vergünstigungen zu gewähren. Ebenso

sollen gesonderte Tarife für Studierende in Absprache möglich sein.

Eigenwerbung des Carsharing-Anbieters auf den Fahrzeugen wird von Seiten der

Stadt Wilhelmshaven explizit begrüßt, Fremdwerbung ist hingegen nicht zulässig.

Die Einhaltung dieser Anforderungen kann der Anbieter durch die Vorlage der

Vertragsbedingungen, Tarife (einschließlich Vergünstigungen für Besitzer von

Ermäßigungskarten und Dauerkarten des Öffentlichen Personenverkehrs) und seiner

Kundeninformation (insbesondere über allgemeine Verbraucherinformationen, den

Internetauftritt oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nachweisen. Zudem ist

eine vergleichbare Referenz und ein Ansprechpartner in der entsprechenden

Kommune zu nennen.

2.2 Auswahlkriterien

Folgende Auswahlkriterien werden zur Anbieterauswahl herangezogen:

1. Nutzerfreundlichkeit: Das Konzept wird hinsichtlich seiner Nutzerfreundlichkeit

bewertet. Dazu zählen die Preise für Endkunden, die Benutzerfreundlichkeit der

Homepage und der App(s), die Quernutzungsmöglichkeiten, der

Registrierungsvorgang, die Geschäftsbedingungen und die Tarifvielfalt.

2. Nachhaltigkeit des Gesamtkonzeptes. Die Stadt Wilhelmshaven ist sehr an einer

langfristigen Etablierung eines Carsharing-Angebotes und einem nachhaltigen

Wachstum eines solchen Angebotes interessiert. Das Konzept für ein Carsharing-

Angebot wird daher hinsichtlich seiner Auslegung und seiner Plausibilität für einen

nachhaltigen Erfolg bewertet. Dazu zählen zum Beispiel die Berücksichtigung der

Struktur der Stadt und des eher ländlich geprägten Umlandes, mögliche

Kooperationen mit anderen Regionen oder Kombinationen mit anderen

Verkehrsmitteln.

3. Höhe der Umsatzgarantien. Für das Zuschlagskriterium „Höhe der Umsatzgarantien“

werden die (für alle Fahrzeugklassen und die Kategorie „Elektro“) addierten

jährlichen Umsatzgarantien (Brutto) für zwei Jahre zu Grunde gelegt. Bitte geben Sie

die Umsatzgarantien getrennt für die Fahrzeugklassen „Kleinstwagen“, „Kleinwagen“,

„Kompaktklasse“ und „Leichte Nutzfahrzeuge“ (gemäß der Eingruppierung des

Kraftfahrt-Bundesamtes) bzw. „Elektro“ (für rein batterieelektrische Fahrzeuge der

Fahrzeugklasse „Kleinwagen“) an. Bitte geben Sie in der Spalte „Antriebsart“ an, ob

Page 4: Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...

4

sich das Angebot für diese Fahrzeugklasse auf Fahrzeuge mit reinem

Verbrennungsmotor beschränkt oder ob zu dieser Umsatzgarantie auch

Hybridfahrzeuge angeboten werden.

Fahrzeugklasse Antriebsart Höhe der Umsatzgarantie

Kleinstwagen

Kleinwagen

Kompaktklasse

Leichte Nutzfahrzeuge

Elektro (Kleinwagen) Elektro Die konkreten Punktzahlen werden wie folgt berechnet: Der Bieter mit der geringsten

Umsatzgarantie erhält die maximal bei diesem Kriterium erreichbare Punktzahl. Die

Berechnung der übrigen Punktzahlen erfolgt nach der folgenden Formel:

__________________________ x 30 = Punktzahl

4. Alternative Antriebe. Die Stadt Wilhelmshaven möchte die Verbreitung alternativer

Antriebe im Stadtgebiet fördern. Dazu zählen in diesem Kontext Elektrofahrzeuge

(BEV) und klassische Hybridfahrzeuge. Anbieter, die für den Standort „Rathaus“

Fahrzeuge in den Klassen „Kleinwagen“ und „Kompaktklasse“ mit alternativen

Antrieben anbieten, erhalten entsprechend 20 (zwei Fahrzeuge mit alternativen

Antrieben) oder 10 Punkte (ein Fahrzeug mit einem alternativen Antrieb). Eine

Ausstattung des Standortes mit zwei rein batterieelektrischen Fahrzeugen ist nicht

vorgesehen.

5. Bewertungsmatrix

Bewertungskriterium Maximal erreichbare Punktzahl Bewerber

Punkte

1. Nutzerfreundlichkeit 25 15 5 0 25

2. Nachhaltigkeit des

Gesamtkonzeptes

25 15 5 0 25

3. Höhe der Umsatzgarantien - - - - 30

4. Alternative Antriebe - 20 10 0 20

Eine Bewertung dieser Kriterien erfolgt durch das Amt für Umweltschutz und Bauordnung.

Niedrigste Umsatzgarantie

Gesamtpreis

Umsatzgarantie

Page 5: Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...

5

3. Anforderungen an den Betrieb

Die Inbetriebnahme dieses und weiterer Standorte ist spätestens für das Quartal II/2019

vorgesehen und erfolgt in Absprache mit der Stadt Wilhelmshaven nach baulicher

Fertigstellung der Stellplätze. Der Betrieb einer Carsharing-Station im öffentlichen

Straßenraum ist mit einer Betriebspflicht verbunden.

Mit der Inbetriebnahme von Stationen im öffentlichen Straßenraum verpflichtet sich der

Anbieter, der Stadt Wilhelmshaven regelmäßig Auskunft über folgende Punkte zu geben:

a) Die Anzahl der Kunden in der Stadt Wilhelmshaven.

b) Die Anzahl der in Wilhelmshaven durchgeführten Fahrten, die Auslastung und die

Auslastungszeiten.

c) Die aus Kundenbefragungen gewonnen Informationen, insbesondere hinsichtlich

umweltrelevanter Fragestellungen (Verkehrsmittelwahl, Entlastungswirkung etc.;

anonymisiert).

Alle Daten sollen anonymisiert als reine Auswertung zur Verfügung gestellt werden.

4. Auswahlverfahren und Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen

Interessierte Carsharing-Anbieter, die die oben genannten Eignungskriterien erfüllen, haben

ihr Interesse schriftlich zu bekunden. Der Nachweis der Mindest- und der Auswahlkriterien

ist bei der Interessensbekundung zu erbringen. Die Interessenten haben alle relevanten

Informationen, die für den Nachweis der Mindestanforderungen maßgeblich sein können,

mit anzugeben. Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. Die Unterlagen sind

schriftlich in einfacher Ausfertigung vorzulegen.

Die Frist zur Einreichung der Interessensbekundung an die unten genannte Adresse ist der

16. Oktober 2018, 12 Uhr. Es gilt der Posteingangsstempel. Die Stadt Wilhelmshaven behält

sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern.

Anbieter, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden anschließend durch die Stadt

Wilhelmshaven zur Präsentation ihres Konzeptes und zur Klärung offener Fragen eingeladen.

Wenn mehrere Carsharing-Anbieter Ihr Interesse am Betrieb der angebotenen Stellplätze

bekunden und die Mindestanforderungen erfüllen, entscheidet eine Jury der Stadt

Wilhelmshaven auf der Basis der Auswahlkriterien und auf der Grundlage der schriftlichen

Unterlagen, der Bewertung von Referenzen und den Erkenntnissen aus den Präsentationen.

5. Kontakt

Rückfragen und Angebote können an den Klimaschutzmanager der Stadt Wilhelmshaven,

Herrn André Lachmund, gerichtet werden.

Angebotsunterlagen sind deutlich als solche zu kennzeichnen, entweder durch die Aufschrift

„Submissionsunterlagen“ oder durch einen entsprechenden Aufkleber, der ebenfalls per E-

Mail oder unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden kann.

Page 6: Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...

6

Amt für Umweltschutz und Bauordnung

André Lachmund

Freiligrathstraße 420

26386 Wilhelmshaven

Tel.: 04421/16 2550

Fax: 04421/16 41 2550

E-Mail: [email protected]

Page 7: Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...

Letter of lntent

zwischen der

Sparkasse Wilhelmshaven

und der

Stadt Wilhelmshaven

über die Kooperation im Zuge des Aufbaus eines Carsharing-Angebotes.

Gegenstand

Gegenstand dieses Letters of lntent ist die Kooperation der beiden Parteien im Zuge des Aufbaus und

der Einführung eines Carsharing-Angebotes in Wilhelmshaven. Beide Parteien bekräftigen ihren

Wunsch, ein solches Angebot zeitnah zu realisieren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten daran

mitzuwirken.

Vorgespräche und Planungsstand

In mehr als 600 Kommunen existieren mittlerweile Carsharing-Angebote. Diese ermöglichen es

Bürgerinnen, Institutionen und Unternehmen, kostengünstig und umweltfreundlich auf Fahrzeuge

zurückzugreifen, die ein Anbieter zur Ausleihe zur Verfügung stellt. In zahlreichen Studien konnte

nachgewiesen werden, dass Carsharing auf vielfältige Weise die Umwelt entlastet und gleichzeitig zu

Kosteneinsparungen führt. Daher möchte die Stadt Wilhelmshaven die Einführung eines Carsharing­

Angebotes in der Stadt aktiv unterstützen und veranstaltete dazu im September 2017 eine

Auftaktveranstaltung.

Die Stadt Wilhelmshaven präferiert das folgende Modell zur Einführung eines Carsharing-Angebotes:

Das Klimaschutzmanagement spricht verschiedene Unternehmen/Institutionen an, die als

Ankermieter eine Partnerschaft mit einem Carsharing-Anbieter eingehen. Bestandteil der

Partnerschaft ist, dass die Kooperationspartner für einen begrenzten Zeitraum Umsatzgarantien für

einzelne Fahrzeuge übernehmen und die Fahrzeuge dafür bevorzugt buchen und nutzen können. Der

Carsharing-Anbieter wird im Rahmen eines lnteressensbekundungsverfahrens ausgewählt.

Die Sparkasse Wilhelmshaven hat bereits im Dezember 2017 grundsätzlich Interesse bekundet, als

Ankerkunde zur Verfügung zu stehen.

Verpflichtungen der Parteien

Die Stadt Wilhelmshaven bekräftigt die Absicht, ein lnteressenbekundungsverfahren zur Auswahl

eines geeigneten Anbieters durchzuführen. Dafür werden weiterhin Gespräche mit potenziellen

Anbietern und Unternehmenskunden geführt. Das Verfahren hat das Ziel, Anfang 2019 ein Angebot

1

Page 8: Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...

mit mehreren Stationen im Stadtgebiet zu etablieren. Die Stadt selbst möchte mit gutem Beispiel

vorangehen und ebenfalls als Ankermieter aktiver Nutzer des neuen Angebots werden. Zu diesem

Zweck soll eine der Stationen am Rathaus eingerichtet werden.

Die Sparkasse Wilhelmshaven bekräftigt die Absicht, ebenfalls als „Ankermieter"

Kooperationspartner des Carsharing-Angebotes zu werden. Dazu übernimmt die Sparkasse eine

sogenannte Umsatzgarantie für ein Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum. Als Gegenleistung soll

ein Carsharing-Anbieter an einem fußläufig erreichbaren Standort Fahrzeuge vorhalten, die von der

Sparkasse als Dienstfahrzeuge genutzt werden können. Alle durch die Ausleihe der Fahrzeuge

erwirtschafteten Umsätze werden von der Garantie abgezogen. Den gegebenenfalls anfallenden

Restbetrag übernimmt die Sparkasse zusammen mit weiteren Kooperationspartnern.

Zeitplan

Beide Parteien streben den Abschluss von Vertragsverhandlungen im Jahr 2018 und den Start eines

Carsharing-Angebotes beziehungsweise die Teilnahme daran zu Beginn des Jahres 2019 an.

Rechtliches

Die Parteien sind sich darüber einig, dass dieser Letter of lntent keine rechtliche Bindung zum

Abschluss des beabsichtigten Vertrages entfaltet. Vielmehr haben die Parteien das Recht, jederzeit

ohne Angaben von Gründen von weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen .

.. (Je I eas Wagner Rolf Brandstrup

Oberbürgermeister St dt Wilhelmshaven Vorstandsvorsitz/

er Sparkasse Wilhelmshaven

2

Page 9: Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...

Letter of lntent

zwischen dem

Klinikum Wilhelmshaven

und der

Stadt Wilhelmshaven

über die Kooperation im Zuge des Aufbaus eines Carsharing-Angebotes.

Gegenstand

Gegenstand dieses Letters of lntent ist die Kooperation der beiden Parteien im Zuge des Aufbaus und

der Einführung eines Carsharing-Angebotes in Wilhelmshaven. Beide Parteien bekräftigen ihren

Wunsch, ein solches Angebot zeitnah zu realisieren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten daran

mitzuwirken.

Vorgespräche und Planungsstand

In mehr als 600 Kommunen existieren mittlerweile Carsharing-Angebote. Diese ermöglichen es

Bürgerinnen, Institutionen und Unternehmen, kostengünstig und umweltfreundlich auf Fahrzeuge

zurückzugreifen, die ein Anbieter zur Ausleihe zur Verfügung stellt. In zahlreichen Studien konnte

nachgewiesen werden, dass Carsharing auf vielfältige Weise die Umwelt entlastet und gleichzeitig zu

Kosteneinsparungen führt. Daher möchte die Stadt Wilhelmshaven die Einführung eines Carsharing­

Angebotes in der Stadt aktiv unterstützen und veranstaltete dazu im September 2017 eine

Auftaktveranstaltung.

Die Stadt Wilhelmshaven präferiert das folgende Modell zur Einführung eines Carsharing-Angebotes:

Das Klimaschutzmanagement spricht verschiedene Unternehmen/Institutionen an, die als

Ankermieter eine Partnerschaft mit einem Carsharing-Anbieter eingehen. Bestandteil der

Partnerschaft ist, dass die Kooperationspartner für einen begrenzten Zeitraum Umsatzgarantien für

einzelne Fahrzeuge übernehmen und die Fahrzeuge dafür bevorzugt buchen und nutzen können. Der

Carsharing-Anbieter wird im Rahmen eines lnteressensbekundungsverfahrens ausgewählt.

Das Klinikum Wilhelmshaven hat im Dezember 2017 grundsätzlich Interesse bekundet, als

Ankerkunde zur Verfügung zu stehen.

Verpflichtungen der Parteien

Die Stadt Wilhelmshaven bekräftigt die Absicht, aktiv auf die Einrichtung eines Carsharing-Angebotes

hinzuarbeiten. Dafür werden weiterhin Gespräche mit potenziellen Anbietern und

1

Page 10: Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...

Unternehmenskunden geführt. Das Verfahren hat das Ziel, Anfang 2019 ein Angebot mit mehreren

Stationen im Stadtgebiet zu etablieren. Die Stadt selbst möchte mit gutem Beispiel vorangehen und

ebenfalls als Ankermieter aktiver Nutzer des neuen Angebots werden. Zu diesem Zweck soll eine der

Stationen am Rathaus eingerichtet werden.

Das Klinikum bekräftigt die Absicht, ebenfalls als „Ankermieter" Kooperationspartner des Carsharing­

Angebotes zu werden. Dazu übernimmt das Klinikum eine sogenannte Umsatzgarantie für einen

begrenzten Zeitraum. Als Gegenleistung soll ein Carsharing-Anbieter an einem fußläufig erreichbaren

Standort zwischen Klinikum. und Jade Hochschule Fahrzeuge vorhalten, die von diesen als

Dienstfahrzeuge genutzt werden können. Alle durch die Ausleihe der Fahrzeuge erwirtschafteten

Umsätze werden von der Garantie abgezogen. Den gegebenenfalls anfallenden Restbetrag

übernimmt das Klinikum zusammen mit weiteren Kooperationspartnern. Die finale Zusage steht

unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit. Diese kann erst abschließend geprüft werden, wenn ein

Anbieter gefunden ist und die konkreten Rahmenbedingungen bekannt sind.

Zeitplan

Beide Parteien streben den Abschluss von Vertragsverhandlungen im Jahr 2018 und den Start eines

Carsharing-Angebotes beziehungsweise die Teilnahme daran zu Beginn des Jahres 2019 an.

Rechtliches

Die Parteien sind sich darüber einig, dass dieser Letter of lntent keine rechtliche Bindung zum

Abschluss des beabsichtigten Vertrages entfaltet. Vielmehr haben die Parteien das Recht, jederzeit

ohne Angaben von Gründen von weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen.

Andreas Wagner

Oberbürgermeister Stadt lhelmshaven

2

Page 11: Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...

Letter of lntent

zwischen der

Jade Hochschule

und der

Stadt Wilhelmshaven

über die Kooperation im Zuge des Aufbaus eines Carsharing-Angebotes.

Gegenstand

Gegenstand dieses Letters of lntent ist die Kooperation der beiden Parteien im Zuge des Aufbaus und der

Einführung eines Carsharing-Angebotes in Wilhelmshaven. Beide Parteien bekräftigen ihren Wunsch, ein

solches Angebot zeitnah zu realisieren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten daran mitzuwirken.

Vorgespräche und Planungsstand

In mehr als 600 Kommunen existieren mittlerweile Carsharing-Angebote. Diese ermöglichen es

Bürgerinnen, Institutionen und Unternehmen, kostengünstig und umweltfreundlich auf Fahrzeuge

zurückzugreifen, die ein Anbieter zur Ausleihe zur Verfügung stellt. In zahlreichen Studien konnte

nachgewiesen werden, dass Carsharing auf vielfältige Weise die Umwelt entlastet und gleichzeitig zu

Kosteneinsparungen führt. Daher möchte die Stadt Wilhelmshaven die Einführung eines Carsharing­

Angebotes in der Stadt aktiv unterstützen. Zu diesem Zweck fand im September 2017 eine

Auftaktveranstaltung für ein Carsharing-Angebot statt, an der auch Herr Wortmann, Hauptberuflicher

Vizepräsident der Jade Hochschule, als Referent teilnahm und von den positiven Erfahrungen der

Hochschule mit der Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen am Hochschulstandort Oldenburg berichtete.

Die Stadt Wilhelmshaven präferiert das folgende Modell zur Einführung eines Carsharing-Angebotes: Das

Klimaschutzmanagement spricht verschiedene Unternehmen/Institutionen an, die als Ankermieter eine

Partnerschaft mit einem Carsharing-Anbieter eingehen. Bestandteil der Partnerschaft ist, dass die

Kooperationspartner für einen begrenzten Zeitraum Umsatzgarantien für einzelne Fahrzeuge übernehmen

und die Fahrzeuge dafür bevorzugt buchen und nutzen können. Der Carsharing-Anbieter wird im Rahmen

eines lnteressensbekundungsverfahrens ausgewählt.

Die Jade Hochschule hat sich im Dezember 2017 grundsätzlich bereit erklärt, als Ankerkunde zur

Verfügung zu stehen. Darüber hinaus hat die Jade Hochschule in Eigeninitiative das Klinikum und das Hotel

,,Am Stadtpark" auf eine mögliche Kooperation angesprochen.

1

Page 12: Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...

Verpflichtungen der Parteien

Die Stadt Wilhelmshaven bekräftigt die Absicht, ein lnteressenbekundungsverfahren zur Auswahl eines

geeigneten Anbieters durchzuführen. Das Verfahren hat das Ziel, Anfang 2019 ein Angebot mit mehreren

Stationen im Stadtgebiet zu etablieren. Die Stadt selbst möchte mit gutem Beispiel vorangehen und

ebenfalls als Ankermieter aktiver Nutzer des neuen Angebots werden. Zu diesem Zweck soll eine der

Stationen am Rathaus eingerichtet werden.

Die Jade Hochschule bekräftigt die Absicht, ebenfalls als „Ankermieter" Kooperationspartner des

Carsharing-Angebotes zu werden. Dazu übernimmt die Jade Hochschule eine sogenannte Umsatzgarantie

für den Zeitraum von zwei Jahren. Als Gegenleistung soll ein Carsharing-Anbieter an einem Standort in

unmittelbarer Nähe zur Jade Hochschule Carsharing-Fahrzeuge vorhalten, die von dieser als

Dienstfahrzeuge genutzt werden können. Alle durch die Ausleihe der Fahrzeuge erwirtschafteten Umsätze

werden von der Garantie abgezogen. Den gegebenenfalls anfallenden Restbetrag übernimmt die Jade

Hochschule zusammen mit weiteren Kooperationspartnern.

Zeitplan

Beide Parteien streben den Abschluss von Vertragsverhandlungen im Jahr 2018 und den Start eines

Carsharing-Angebotes beziehungsweise die Teilnahme daran zu Beginn des Jahres 2019 an.

Rechtliches

Die Parteien sind sich darüber einig, dass dieser Letter of lntent keine rechtliche Bindung zum Abschluss

des beabsichtigten Vertrages entfaltet. Vielmehr haben die Parteien das Recht, jederzeit ohne Angaben

von Gründen von weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen.

Andreas Wagner Oberbürgermeister d r Stadt Wilhelmshaven

fa_�,-�--------

./�ident der Jade Hochschule

2