Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...
Transcript of Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Die Fahrzeuge ...
1
Interessenbekundungsverfahren der Stadt Wilhelmshaven zur Prüfung und Ermittlung
geeigneter Interessenten für den Betrieb von Carsharing-Stationen im öffentlichen
Straßenraum.
Die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven (ca. 79.000 Einwohner) beabsichtigt den Aufbau eines
stationsbasierten Carsharing-Angebotes im Stadtgebiet. Im Rahmen dieses Projektes wird
ein Anbieter gesucht, der den Betrieb der Carsharing-Fahrzeuge für einen Zeitraum von
zunächst zwei Jahren übernehmen wird.
Grundlage für dieses Projekt ist das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt
Wilhelmshaven, das die Ansiedlung eines Carsharing-Unternehmens in der Stadt vorsieht
und diese Maßnahme in ein breites Bündel weiterer Maßnahmen aus dem Bereich
nachhaltige Mobilität einbettet. Mittelfristiges Ziel ist die dauerhafte Etablierung und
Ausweitung des Systems sowie die enge Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln des
Umweltverbunds, um einen nachhaltigen Mobilitätsmix zu fördern.
Die Fahrzeuge sollen an gut öffentlich wahrnehmbaren „Mobilitätsstationen“ im Stadtgebiet
angeboten werden, die Carsharing-Stellplätze mit Radabstellanlagen und, dort wo möglich,
auch mit Haltestellen des ÖPNV verknüpfen. Dafür stellt die Stadt Wilhelmshaven bei Bedarf
öffentliche Stellflächen zur Verfügung.
Im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens wird ein Betreiber für einen Standort
am Rathaus mit zunächst zwei Stellplätzen gesucht. Zur Förderung nachhaltiger
Mobilitätskonzepte um Stadtgebiet unterstützt die Stadt Wilhelmshaven den Start eines
Carsharing-Angebotes mit Hilfe von Umsatzgarantien für zunächst zwei Fahrzeuge für einen
Zeitraum von zwei Jahren und durch die bevorzugte Nutzung der Carsharing-Fahrzeuge für
dienstliche Zwecke während der Geschäftszeiten der Stadtverwaltung. Darüber hinaus hat
die Stadt Wilhelmshaven Vorgespräche mit mehreren Unternehmen, Verwaltungen und
Institutionen im Stadtgebiet geführt, die grundsätzlich bereit sind, ebenfalls Carsharing-
Stationen einzurichten. Mit einigen dieser Institutionen hat die Stadt Wilhelmshaven jüngst
Absichtserklärungen unterzeichnet, um den Willen der Kooperationspartner zum Aufbau
eines Carsharing-Systems und der Unterstützung eines solchen Systems durch zeitlich
begrenzte Umsatzgarantien zu bekräftigen. Ziel ist der Start eines Carsharing-Angebotes mit
mehreren Stationen spätestens im zweiten Quartal 2019.
Darüber hinaus sagt die Stadt Wilhelmshaven zu, ein zukünftiges Carsharing-Angebot durch
umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit und weitere koordinierende Maßnahmen zu
unterstützen.
1. Zu vergebender Standort
Die Stadt Wilhelmshaven plant die Vergabe eines Standortes am Rathausplatz mit zunächst
zwei Stellplätzen. Eine optionale Erweiterung um zusätzliche Stellplätze ist möglich.
Der Standort am Rathaus befindet sich im Herzen der Stadt Wilhelmshaven, ist eingerahmt
von Verwaltungseinrichtungen (Stadtverwaltung mit dem Rathaus, dem Technischen
Rathaus und dem Ratrium, Finanzamt und Post) und Gewerbe sowie dichter
2
Wohnbebauung. Zwei Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (Rathaus und
Wilhelmshaven Wohnstift am Rathaus) befinden sich in fußläufiger Entfernung und
gewährleisten durch die Anbindung mehrerer Stadtbus- und Regionalbuslinien eine enge
Taktung.
Für den Betrieb der Carsharing-Fahrzeuge können dem Anbieter von Seiten der Stadt
Wilhelmshaven Umsatzgarantien für die Dauer von zwei Jahren gewährt werden, deren
Höhe Bestandteil der Angebotsunterlagen sein sollen.
Die Nutzung der Stellplätze ist gebührenfrei.
Die bauliche Einrichtung der Stellplätze (Herstellung der Stellplätze, Beschilderung,
Abstellanlagen für Fahrräder, ggf. Entwässerung, Pflasterarbeiten, Stellplatzmarkierung etc.)
erfolgt durch die Stadt Wilhelmshaven.
Die Finanzierung von Klappbügeln zur Freihaltung der Stellplätze, gegebenenfalls
notwendiger Schlüsseltresore sowie Finanzierung, Koordination und Einrichtung von
möglicher Ladeinfrastruktur zur Nutzung durch E-Fahrzeuge erfolgt durch den Carsharing-
Anbieter auf eigene Kosten.
Die Nutzungserlaubnis beschränkt sich nach Inbetriebnahme zunächst auf die Dauer von
zwei Jahren. Sie kann bis acht Wochen vor Vertragsende im gegenseitigen Einverständnis um
die Dauer von weiteren drei Jahren – dann ohne die Zahlung von Umsatzgarantien -
verlängert werden. Die entsprechenden Erklärungen haben in Schriftform zu erfolgen.
2. Eignungskriterien – Anforderungen an Carsharing-Anbieter
Um Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum betreiben zu können, werden
folgende Mindestanforderungen und erweiterte Auswahlkriterien für Carsharing-Anbieter zu
Grunde gelegt.
2.1 Mindestanforderungen
Folgende Mindestanforderungen müssen vom Anbieter erfüllt werden.
a) Carsharing-Anbieter erfüllen die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für
Carsharing (DE UZ 100 oder DE UZ 100b). Dieser Nachweis ist durch Vorlage der
Blauer Engel-Zertifizierung oder durch den Nachweis der Erfüllung der Einzelkriterien,
die im Blauen Engel inbegriffen sind, in schriftlicher Form zu erbringen.
b) Der Anbieter muss im Rahmen der vorhandenen Kapazität grundsätzlich jeder
volljährigen Person mit einer für das entsprechende Kraftfahrzeug gültigen und
vorgelegten Fahrerlaubnis diskriminierungsfrei eine Teilnahmeberechtigung
gewähren. Lediglich Einschränkungen hinsichtlich der Dauer eines Besitzes der
Fahrerlaubnis, des Mindestalters sowie einer Bonitätsprüfung sind möglich. Ebenso
ist eine Aberkennung der Teilnahmeberechtigung bei mehreren oder schweren
Verkehrsvergehen durch den/die Teilnehmer/in von Seiten des Carsharing-Anbieters
möglich.
c) Im Sinne der Familienfreundlichkeit müssen alle angebotenen Fahrzeuge mit einem
Kindersitz der Klasse 1/2/3 nach ECE-Regelung Nr. 44 ausgestattet sein.
3
d) Carsharing-Anbieter bieten ihren Kunden folgenden Mindestumfang:
Die Fahrzeugbuchung, -abholung und –rückgabe ist an 24 Stunden täglich
möglich. Die Buchung muss im Internet oder telefonisch erfolgen können.
Kurzzeitnutzungen ab einer Stunde sind möglich. Der Stundentarif darf 15% des
Tagespreises nicht überschreiten.
Die Wartung der Fahrzeuge wird regelmäßig, entsprechend der
Herstellerempfehlungen, auf Kosten des Carsharing-Anbieters durchgeführt.
Ein differenziertes Tarifmodell bietet passende Tarife mindestens für
Geschäftskunden, gelegentliche und regelmäßige Nutzer.
Inhabern von Dauer- oder Vergünstigungskarten des Öffentlichen
Personenverkehrs sind angemessene Vergünstigungen zu gewähren. Ebenso
sollen gesonderte Tarife für Studierende in Absprache möglich sein.
Eigenwerbung des Carsharing-Anbieters auf den Fahrzeugen wird von Seiten der
Stadt Wilhelmshaven explizit begrüßt, Fremdwerbung ist hingegen nicht zulässig.
Die Einhaltung dieser Anforderungen kann der Anbieter durch die Vorlage der
Vertragsbedingungen, Tarife (einschließlich Vergünstigungen für Besitzer von
Ermäßigungskarten und Dauerkarten des Öffentlichen Personenverkehrs) und seiner
Kundeninformation (insbesondere über allgemeine Verbraucherinformationen, den
Internetauftritt oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nachweisen. Zudem ist
eine vergleichbare Referenz und ein Ansprechpartner in der entsprechenden
Kommune zu nennen.
2.2 Auswahlkriterien
Folgende Auswahlkriterien werden zur Anbieterauswahl herangezogen:
1. Nutzerfreundlichkeit: Das Konzept wird hinsichtlich seiner Nutzerfreundlichkeit
bewertet. Dazu zählen die Preise für Endkunden, die Benutzerfreundlichkeit der
Homepage und der App(s), die Quernutzungsmöglichkeiten, der
Registrierungsvorgang, die Geschäftsbedingungen und die Tarifvielfalt.
2. Nachhaltigkeit des Gesamtkonzeptes. Die Stadt Wilhelmshaven ist sehr an einer
langfristigen Etablierung eines Carsharing-Angebotes und einem nachhaltigen
Wachstum eines solchen Angebotes interessiert. Das Konzept für ein Carsharing-
Angebot wird daher hinsichtlich seiner Auslegung und seiner Plausibilität für einen
nachhaltigen Erfolg bewertet. Dazu zählen zum Beispiel die Berücksichtigung der
Struktur der Stadt und des eher ländlich geprägten Umlandes, mögliche
Kooperationen mit anderen Regionen oder Kombinationen mit anderen
Verkehrsmitteln.
3. Höhe der Umsatzgarantien. Für das Zuschlagskriterium „Höhe der Umsatzgarantien“
werden die (für alle Fahrzeugklassen und die Kategorie „Elektro“) addierten
jährlichen Umsatzgarantien (Brutto) für zwei Jahre zu Grunde gelegt. Bitte geben Sie
die Umsatzgarantien getrennt für die Fahrzeugklassen „Kleinstwagen“, „Kleinwagen“,
„Kompaktklasse“ und „Leichte Nutzfahrzeuge“ (gemäß der Eingruppierung des
Kraftfahrt-Bundesamtes) bzw. „Elektro“ (für rein batterieelektrische Fahrzeuge der
Fahrzeugklasse „Kleinwagen“) an. Bitte geben Sie in der Spalte „Antriebsart“ an, ob
4
sich das Angebot für diese Fahrzeugklasse auf Fahrzeuge mit reinem
Verbrennungsmotor beschränkt oder ob zu dieser Umsatzgarantie auch
Hybridfahrzeuge angeboten werden.
Fahrzeugklasse Antriebsart Höhe der Umsatzgarantie
Kleinstwagen
Kleinwagen
Kompaktklasse
Leichte Nutzfahrzeuge
Elektro (Kleinwagen) Elektro Die konkreten Punktzahlen werden wie folgt berechnet: Der Bieter mit der geringsten
Umsatzgarantie erhält die maximal bei diesem Kriterium erreichbare Punktzahl. Die
Berechnung der übrigen Punktzahlen erfolgt nach der folgenden Formel:
__________________________ x 30 = Punktzahl
4. Alternative Antriebe. Die Stadt Wilhelmshaven möchte die Verbreitung alternativer
Antriebe im Stadtgebiet fördern. Dazu zählen in diesem Kontext Elektrofahrzeuge
(BEV) und klassische Hybridfahrzeuge. Anbieter, die für den Standort „Rathaus“
Fahrzeuge in den Klassen „Kleinwagen“ und „Kompaktklasse“ mit alternativen
Antrieben anbieten, erhalten entsprechend 20 (zwei Fahrzeuge mit alternativen
Antrieben) oder 10 Punkte (ein Fahrzeug mit einem alternativen Antrieb). Eine
Ausstattung des Standortes mit zwei rein batterieelektrischen Fahrzeugen ist nicht
vorgesehen.
5. Bewertungsmatrix
Bewertungskriterium Maximal erreichbare Punktzahl Bewerber
Punkte
1. Nutzerfreundlichkeit 25 15 5 0 25
2. Nachhaltigkeit des
Gesamtkonzeptes
25 15 5 0 25
3. Höhe der Umsatzgarantien - - - - 30
4. Alternative Antriebe - 20 10 0 20
Eine Bewertung dieser Kriterien erfolgt durch das Amt für Umweltschutz und Bauordnung.
Niedrigste Umsatzgarantie
Gesamtpreis
Umsatzgarantie
5
3. Anforderungen an den Betrieb
Die Inbetriebnahme dieses und weiterer Standorte ist spätestens für das Quartal II/2019
vorgesehen und erfolgt in Absprache mit der Stadt Wilhelmshaven nach baulicher
Fertigstellung der Stellplätze. Der Betrieb einer Carsharing-Station im öffentlichen
Straßenraum ist mit einer Betriebspflicht verbunden.
Mit der Inbetriebnahme von Stationen im öffentlichen Straßenraum verpflichtet sich der
Anbieter, der Stadt Wilhelmshaven regelmäßig Auskunft über folgende Punkte zu geben:
a) Die Anzahl der Kunden in der Stadt Wilhelmshaven.
b) Die Anzahl der in Wilhelmshaven durchgeführten Fahrten, die Auslastung und die
Auslastungszeiten.
c) Die aus Kundenbefragungen gewonnen Informationen, insbesondere hinsichtlich
umweltrelevanter Fragestellungen (Verkehrsmittelwahl, Entlastungswirkung etc.;
anonymisiert).
Alle Daten sollen anonymisiert als reine Auswertung zur Verfügung gestellt werden.
4. Auswahlverfahren und Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen
Interessierte Carsharing-Anbieter, die die oben genannten Eignungskriterien erfüllen, haben
ihr Interesse schriftlich zu bekunden. Der Nachweis der Mindest- und der Auswahlkriterien
ist bei der Interessensbekundung zu erbringen. Die Interessenten haben alle relevanten
Informationen, die für den Nachweis der Mindestanforderungen maßgeblich sein können,
mit anzugeben. Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. Die Unterlagen sind
schriftlich in einfacher Ausfertigung vorzulegen.
Die Frist zur Einreichung der Interessensbekundung an die unten genannte Adresse ist der
16. Oktober 2018, 12 Uhr. Es gilt der Posteingangsstempel. Die Stadt Wilhelmshaven behält
sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern.
Anbieter, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden anschließend durch die Stadt
Wilhelmshaven zur Präsentation ihres Konzeptes und zur Klärung offener Fragen eingeladen.
Wenn mehrere Carsharing-Anbieter Ihr Interesse am Betrieb der angebotenen Stellplätze
bekunden und die Mindestanforderungen erfüllen, entscheidet eine Jury der Stadt
Wilhelmshaven auf der Basis der Auswahlkriterien und auf der Grundlage der schriftlichen
Unterlagen, der Bewertung von Referenzen und den Erkenntnissen aus den Präsentationen.
5. Kontakt
Rückfragen und Angebote können an den Klimaschutzmanager der Stadt Wilhelmshaven,
Herrn André Lachmund, gerichtet werden.
Angebotsunterlagen sind deutlich als solche zu kennzeichnen, entweder durch die Aufschrift
„Submissionsunterlagen“ oder durch einen entsprechenden Aufkleber, der ebenfalls per E-
Mail oder unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden kann.
6
Amt für Umweltschutz und Bauordnung
André Lachmund
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Tel.: 04421/16 2550
Fax: 04421/16 41 2550
E-Mail: [email protected]
Letter of lntent
zwischen der
Sparkasse Wilhelmshaven
und der
Stadt Wilhelmshaven
über die Kooperation im Zuge des Aufbaus eines Carsharing-Angebotes.
Gegenstand
Gegenstand dieses Letters of lntent ist die Kooperation der beiden Parteien im Zuge des Aufbaus und
der Einführung eines Carsharing-Angebotes in Wilhelmshaven. Beide Parteien bekräftigen ihren
Wunsch, ein solches Angebot zeitnah zu realisieren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten daran
mitzuwirken.
Vorgespräche und Planungsstand
In mehr als 600 Kommunen existieren mittlerweile Carsharing-Angebote. Diese ermöglichen es
Bürgerinnen, Institutionen und Unternehmen, kostengünstig und umweltfreundlich auf Fahrzeuge
zurückzugreifen, die ein Anbieter zur Ausleihe zur Verfügung stellt. In zahlreichen Studien konnte
nachgewiesen werden, dass Carsharing auf vielfältige Weise die Umwelt entlastet und gleichzeitig zu
Kosteneinsparungen führt. Daher möchte die Stadt Wilhelmshaven die Einführung eines Carsharing
Angebotes in der Stadt aktiv unterstützen und veranstaltete dazu im September 2017 eine
Auftaktveranstaltung.
Die Stadt Wilhelmshaven präferiert das folgende Modell zur Einführung eines Carsharing-Angebotes:
Das Klimaschutzmanagement spricht verschiedene Unternehmen/Institutionen an, die als
Ankermieter eine Partnerschaft mit einem Carsharing-Anbieter eingehen. Bestandteil der
Partnerschaft ist, dass die Kooperationspartner für einen begrenzten Zeitraum Umsatzgarantien für
einzelne Fahrzeuge übernehmen und die Fahrzeuge dafür bevorzugt buchen und nutzen können. Der
Carsharing-Anbieter wird im Rahmen eines lnteressensbekundungsverfahrens ausgewählt.
Die Sparkasse Wilhelmshaven hat bereits im Dezember 2017 grundsätzlich Interesse bekundet, als
Ankerkunde zur Verfügung zu stehen.
Verpflichtungen der Parteien
Die Stadt Wilhelmshaven bekräftigt die Absicht, ein lnteressenbekundungsverfahren zur Auswahl
eines geeigneten Anbieters durchzuführen. Dafür werden weiterhin Gespräche mit potenziellen
Anbietern und Unternehmenskunden geführt. Das Verfahren hat das Ziel, Anfang 2019 ein Angebot
1
mit mehreren Stationen im Stadtgebiet zu etablieren. Die Stadt selbst möchte mit gutem Beispiel
vorangehen und ebenfalls als Ankermieter aktiver Nutzer des neuen Angebots werden. Zu diesem
Zweck soll eine der Stationen am Rathaus eingerichtet werden.
Die Sparkasse Wilhelmshaven bekräftigt die Absicht, ebenfalls als „Ankermieter"
Kooperationspartner des Carsharing-Angebotes zu werden. Dazu übernimmt die Sparkasse eine
sogenannte Umsatzgarantie für ein Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum. Als Gegenleistung soll
ein Carsharing-Anbieter an einem fußläufig erreichbaren Standort Fahrzeuge vorhalten, die von der
Sparkasse als Dienstfahrzeuge genutzt werden können. Alle durch die Ausleihe der Fahrzeuge
erwirtschafteten Umsätze werden von der Garantie abgezogen. Den gegebenenfalls anfallenden
Restbetrag übernimmt die Sparkasse zusammen mit weiteren Kooperationspartnern.
Zeitplan
Beide Parteien streben den Abschluss von Vertragsverhandlungen im Jahr 2018 und den Start eines
Carsharing-Angebotes beziehungsweise die Teilnahme daran zu Beginn des Jahres 2019 an.
Rechtliches
Die Parteien sind sich darüber einig, dass dieser Letter of lntent keine rechtliche Bindung zum
Abschluss des beabsichtigten Vertrages entfaltet. Vielmehr haben die Parteien das Recht, jederzeit
ohne Angaben von Gründen von weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen .
.. (Je I eas Wagner Rolf Brandstrup
Oberbürgermeister St dt Wilhelmshaven Vorstandsvorsitz/
er Sparkasse Wilhelmshaven
2
Letter of lntent
zwischen dem
Klinikum Wilhelmshaven
und der
Stadt Wilhelmshaven
über die Kooperation im Zuge des Aufbaus eines Carsharing-Angebotes.
Gegenstand
Gegenstand dieses Letters of lntent ist die Kooperation der beiden Parteien im Zuge des Aufbaus und
der Einführung eines Carsharing-Angebotes in Wilhelmshaven. Beide Parteien bekräftigen ihren
Wunsch, ein solches Angebot zeitnah zu realisieren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten daran
mitzuwirken.
Vorgespräche und Planungsstand
In mehr als 600 Kommunen existieren mittlerweile Carsharing-Angebote. Diese ermöglichen es
Bürgerinnen, Institutionen und Unternehmen, kostengünstig und umweltfreundlich auf Fahrzeuge
zurückzugreifen, die ein Anbieter zur Ausleihe zur Verfügung stellt. In zahlreichen Studien konnte
nachgewiesen werden, dass Carsharing auf vielfältige Weise die Umwelt entlastet und gleichzeitig zu
Kosteneinsparungen führt. Daher möchte die Stadt Wilhelmshaven die Einführung eines Carsharing
Angebotes in der Stadt aktiv unterstützen und veranstaltete dazu im September 2017 eine
Auftaktveranstaltung.
Die Stadt Wilhelmshaven präferiert das folgende Modell zur Einführung eines Carsharing-Angebotes:
Das Klimaschutzmanagement spricht verschiedene Unternehmen/Institutionen an, die als
Ankermieter eine Partnerschaft mit einem Carsharing-Anbieter eingehen. Bestandteil der
Partnerschaft ist, dass die Kooperationspartner für einen begrenzten Zeitraum Umsatzgarantien für
einzelne Fahrzeuge übernehmen und die Fahrzeuge dafür bevorzugt buchen und nutzen können. Der
Carsharing-Anbieter wird im Rahmen eines lnteressensbekundungsverfahrens ausgewählt.
Das Klinikum Wilhelmshaven hat im Dezember 2017 grundsätzlich Interesse bekundet, als
Ankerkunde zur Verfügung zu stehen.
Verpflichtungen der Parteien
Die Stadt Wilhelmshaven bekräftigt die Absicht, aktiv auf die Einrichtung eines Carsharing-Angebotes
hinzuarbeiten. Dafür werden weiterhin Gespräche mit potenziellen Anbietern und
1
Unternehmenskunden geführt. Das Verfahren hat das Ziel, Anfang 2019 ein Angebot mit mehreren
Stationen im Stadtgebiet zu etablieren. Die Stadt selbst möchte mit gutem Beispiel vorangehen und
ebenfalls als Ankermieter aktiver Nutzer des neuen Angebots werden. Zu diesem Zweck soll eine der
Stationen am Rathaus eingerichtet werden.
Das Klinikum bekräftigt die Absicht, ebenfalls als „Ankermieter" Kooperationspartner des Carsharing
Angebotes zu werden. Dazu übernimmt das Klinikum eine sogenannte Umsatzgarantie für einen
begrenzten Zeitraum. Als Gegenleistung soll ein Carsharing-Anbieter an einem fußläufig erreichbaren
Standort zwischen Klinikum. und Jade Hochschule Fahrzeuge vorhalten, die von diesen als
Dienstfahrzeuge genutzt werden können. Alle durch die Ausleihe der Fahrzeuge erwirtschafteten
Umsätze werden von der Garantie abgezogen. Den gegebenenfalls anfallenden Restbetrag
übernimmt das Klinikum zusammen mit weiteren Kooperationspartnern. Die finale Zusage steht
unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit. Diese kann erst abschließend geprüft werden, wenn ein
Anbieter gefunden ist und die konkreten Rahmenbedingungen bekannt sind.
Zeitplan
Beide Parteien streben den Abschluss von Vertragsverhandlungen im Jahr 2018 und den Start eines
Carsharing-Angebotes beziehungsweise die Teilnahme daran zu Beginn des Jahres 2019 an.
Rechtliches
Die Parteien sind sich darüber einig, dass dieser Letter of lntent keine rechtliche Bindung zum
Abschluss des beabsichtigten Vertrages entfaltet. Vielmehr haben die Parteien das Recht, jederzeit
ohne Angaben von Gründen von weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen.
Andreas Wagner
Oberbürgermeister Stadt lhelmshaven
2
Letter of lntent
zwischen der
Jade Hochschule
und der
Stadt Wilhelmshaven
über die Kooperation im Zuge des Aufbaus eines Carsharing-Angebotes.
Gegenstand
Gegenstand dieses Letters of lntent ist die Kooperation der beiden Parteien im Zuge des Aufbaus und der
Einführung eines Carsharing-Angebotes in Wilhelmshaven. Beide Parteien bekräftigen ihren Wunsch, ein
solches Angebot zeitnah zu realisieren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Vorgespräche und Planungsstand
In mehr als 600 Kommunen existieren mittlerweile Carsharing-Angebote. Diese ermöglichen es
Bürgerinnen, Institutionen und Unternehmen, kostengünstig und umweltfreundlich auf Fahrzeuge
zurückzugreifen, die ein Anbieter zur Ausleihe zur Verfügung stellt. In zahlreichen Studien konnte
nachgewiesen werden, dass Carsharing auf vielfältige Weise die Umwelt entlastet und gleichzeitig zu
Kosteneinsparungen führt. Daher möchte die Stadt Wilhelmshaven die Einführung eines Carsharing
Angebotes in der Stadt aktiv unterstützen. Zu diesem Zweck fand im September 2017 eine
Auftaktveranstaltung für ein Carsharing-Angebot statt, an der auch Herr Wortmann, Hauptberuflicher
Vizepräsident der Jade Hochschule, als Referent teilnahm und von den positiven Erfahrungen der
Hochschule mit der Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen am Hochschulstandort Oldenburg berichtete.
Die Stadt Wilhelmshaven präferiert das folgende Modell zur Einführung eines Carsharing-Angebotes: Das
Klimaschutzmanagement spricht verschiedene Unternehmen/Institutionen an, die als Ankermieter eine
Partnerschaft mit einem Carsharing-Anbieter eingehen. Bestandteil der Partnerschaft ist, dass die
Kooperationspartner für einen begrenzten Zeitraum Umsatzgarantien für einzelne Fahrzeuge übernehmen
und die Fahrzeuge dafür bevorzugt buchen und nutzen können. Der Carsharing-Anbieter wird im Rahmen
eines lnteressensbekundungsverfahrens ausgewählt.
Die Jade Hochschule hat sich im Dezember 2017 grundsätzlich bereit erklärt, als Ankerkunde zur
Verfügung zu stehen. Darüber hinaus hat die Jade Hochschule in Eigeninitiative das Klinikum und das Hotel
,,Am Stadtpark" auf eine mögliche Kooperation angesprochen.
1
Verpflichtungen der Parteien
Die Stadt Wilhelmshaven bekräftigt die Absicht, ein lnteressenbekundungsverfahren zur Auswahl eines
geeigneten Anbieters durchzuführen. Das Verfahren hat das Ziel, Anfang 2019 ein Angebot mit mehreren
Stationen im Stadtgebiet zu etablieren. Die Stadt selbst möchte mit gutem Beispiel vorangehen und
ebenfalls als Ankermieter aktiver Nutzer des neuen Angebots werden. Zu diesem Zweck soll eine der
Stationen am Rathaus eingerichtet werden.
Die Jade Hochschule bekräftigt die Absicht, ebenfalls als „Ankermieter" Kooperationspartner des
Carsharing-Angebotes zu werden. Dazu übernimmt die Jade Hochschule eine sogenannte Umsatzgarantie
für den Zeitraum von zwei Jahren. Als Gegenleistung soll ein Carsharing-Anbieter an einem Standort in
unmittelbarer Nähe zur Jade Hochschule Carsharing-Fahrzeuge vorhalten, die von dieser als
Dienstfahrzeuge genutzt werden können. Alle durch die Ausleihe der Fahrzeuge erwirtschafteten Umsätze
werden von der Garantie abgezogen. Den gegebenenfalls anfallenden Restbetrag übernimmt die Jade
Hochschule zusammen mit weiteren Kooperationspartnern.
Zeitplan
Beide Parteien streben den Abschluss von Vertragsverhandlungen im Jahr 2018 und den Start eines
Carsharing-Angebotes beziehungsweise die Teilnahme daran zu Beginn des Jahres 2019 an.
Rechtliches
Die Parteien sind sich darüber einig, dass dieser Letter of lntent keine rechtliche Bindung zum Abschluss
des beabsichtigten Vertrages entfaltet. Vielmehr haben die Parteien das Recht, jederzeit ohne Angaben
von Gründen von weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen.
Andreas Wagner Oberbürgermeister d r Stadt Wilhelmshaven
fa_�,-�--------
./�ident der Jade Hochschule
2