Integriertes Managementsystem und High-Level-Struktur · meinem Industriemodell (Prozessstrukturen)...

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MANAGEMENT- UND ORGANISATIONS-BERATUNG Integriertes Managementsystem und High-Level-Struktur Datei: D1-ABH-02 IMS und High-Level-Struktur.doc Seite 1 von 40 © PETER WINTZER – KIEFERNWEG 5 – 55457 GENSINGEN – TEL. 06727 / 1054 – EMAIL: [email protected] Inhaltsverzeichnis 1 Zweck dieser Abhandlung 3 2 Grundvoraussetzungen 4 2.1 Produktbezogene Dokumente 4 2.2 Systembeschreibende Dokumente 5 2.3 Zusammenfassung 5 3 Prozessstruktur 6 4 Nutzen einer Geschäftsprozessstruktur 8 5 Software zur Darstellung von Geschäftsprozessen 10 6 Vorgehensweise zur Geschäftsprozessstrukturerarbeitung 12 6.1 Geschäftsprozesse und Verantwortungen festlegen 12 6.2 Analyse der externen Anforderungen 12 6.3 Ein- und Ausgabebedingungen-Wechselwirkungen 12 6.4 Prozess- und Dokumentenstruktur 15 6.5 Zusammenfassung zur Prozessdarstellung 18 7 Grundlagen zur High-Level-Struktur 19 7.1 Kontext der Organisation (HLS Abschnitt 4) 19 7.2 Führung (HLS Abschnitt 5) 20 7.3 Planung (HLS Abschnitt 6) 22 7.4 Unterstützung (HLS Abschnitt 7) 23 7.5 Betrieb (HLS Abschnitt 8) 28 7.5.1 Betriebliche Planung und Steuerung (HLS Abschnitt 8.1) 29 7.5.2 Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen (HLS Abschnitt 8.2) 29

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Integriertes Managementsystem und High-Level-Struktur

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Inhaltsverzeichnis

1 Zweck dieser Abhandlung 3

2 Grundvoraussetzungen 4

2.1 Produktbezogene Dokumente 4

2.2 Systembeschreibende Dokumente 5

2.3 Zusammenfassung 5

3 Prozessstruktur 6

4 Nutzen einer Geschäftsprozessstruktur 8

5 Software zur Darstellung von Geschäftsprozessen 10

6 Vorgehensweise zur Geschäftsprozessstrukturerarbeitung 12

6.1 Geschäftsprozesse und Verantwortungen festlegen 12

6.2 Analyse der externen Anforderungen 12

6.3 Ein- und Ausgabebedingungen-Wechselwirkungen 12

6.4 Prozess- und Dokumentenstruktur 15

6.5 Zusammenfassung zur Prozessdarstellung 18

7 Grundlagen zur High-Level-Struktur 19

7.1 Kontext der Organisation (HLS Abschnitt 4) 19

7.2 Führung (HLS Abschnitt 5) 20

7.3 Planung (HLS Abschnitt 6) 22

7.4 Unterstützung (HLS Abschnitt 7) 23

7.5 Betrieb (HLS Abschnitt 8) 28

7.5.1 Betriebliche Planung und Steuerung (HLS Abschnitt 8.1) 29

7.5.2 Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen (HLS Abschnitt 8.2) 29

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7.5.3 Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen (HLS Abschnitt 8.3) 30

7.5.4 Steuerung extern bereitgestellter Prozesse, Produkte, Dienstleistungen (HLS Abschnitt 8.4) 31

7.5.5 Produktion und Dienstleistungserbringung (HLS Abschnitt 8.5) 33

7.5.6 Steuerung nichtkonformer Ergebnisse (HLS Abschnitt 8.7) 35

7.6 Bewertung der Leistung (HLS Abschnitt 9) 35

7.6.1 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung (HLS Abschnitt 9.1) 35

7.6.2 Internes Audit (HLS Abschnitt 9.2) 36

7.6.3 Managementbewertung (HLS Abschnitt 9.3) 37

7.7 Verbesserung (HLS Abschnitt 10) 37

7.7.1 Allgemeines (HLS Abschnitt 10.1) 37

7.7.2 Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen (HLS Abschnitt 10.1 bzw. 10.2) 38

7.7.3 Fortlaufende Verbesserung (HLS Abschnitt 10.2 bzw. 10.3) 38

7.8 Nicht berücksichtigte Geschäftsprozesse 39

8 Zusammenfassung 40

9 Abhandlungen und Arbeitsdateien zum Managementsystem 40

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1 Zweck dieser Abhandlung Immer mehr Kundenvorgaben, Systemnormen und Gesetzesvorschriften nehmen Einfluss auf die Geschäftstä-tigkeiten einer Organisation, mit den Folgen

• dass immer mehr Detailanforderungen zu berücksichtigen sind, • dass die geforderten Dokumentationen umfangreicher werden, • dass immer mehr „Beauftragte“ zu benennen sind, • immer mehr Überwachungen in Form von Audits durchgeführt werden und • letztlich die Komplexität der Prozesse zunimmt.

Hier die Übersicht zu behalten, ist ein Gebot der Zukunft. Nach meiner festen Überzeugung ist dieses nur dann möglich, wenn eine Organisation die realen Prozessabläufe in den Mittelpunkt Ihrer Dokumentation stellt, da alle externen Anforderungen letztlich in den Geschäftsprozessen realisiert werden müssen. Dieser Gedanke wird dadurch unterstützt, dass etwa seit 2015 alle systembezogenen Normen/Regelwerke nach einer einheitlichen Struktur (High-Level-Struktur HLS) aufgebaut sind. In den folgenden Texten verwende ich nur noch den Begriff „Regelwerke“ und meine damit sowohl Systemnor-men (wie z.B. ISO 9001, ISO 14001, ISO 19600, ISO 27001, ISO 45001, ISO 50001) als auch branchenspezifi-sche, systembezogene Regelwerke (wie z.B. ISO 13485, IATF 16949, VDA-Bände, IRIS). Diese Struktur soll allen Beteiligten beim Aufbau von integrierten Managementsystemen die Arbeit erleichtern. Mit dieser Abhandlung will ich einen Weg aufzeichnen,

• welche Themen unter einem gemeinsamen Aspekt behandelt werden können, • ordne bei dieser Gelegenheit meine Abhandlungen diesen Themen zu • und weise auf die Geschäftsprozesse hin, in denen diese Themen zu verarbeiten sind (siehe Bild 3b).

Die im Text zitierten Abhandlungen können meiner Internetseite entnommen werden. Diese Abhandlungen werden nach dieser Veröffentlichung nach und nach den aktuellen Erkenntnissen angepasst. Musterdateien stelle ich nur auf konkrete Anfrage zur Verfügung, Arbeitsdateien sind gegen Entgelt zu beziehen. Auszüge aus meinem Industriemodell (Prozessstrukturen) stelle ich auf Anfrage auch als pdf-Datei zur Verfügung. Diese Ausführungen resultieren aus Erfahrungen von PWMP Sie sollen für betroffene Organisationen eine prak-tische Hilfestellung sein, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Fragen zur Ab-handlung und Anregungen zur Verbesserung sind ausdrücklich erwünscht, zumal hierzu noch unterschiedliche Erkenntnisse aus Zertifizierungsverfahren oder auch den diversen Foren zu den Managementsystemen vorlie-gen. Peter Wintzer Seit 1981 Managementsystem-Berater Gensingen, den 26. August 2018 Aktualisiert: 03. April 2019

• EOQ Quality Systems Manager • EOQ Quality Auditor • Prozessauditor in der Lieferkette gem. VDA 6.3 (TÜV®) First and

Second Party Auditor • IATF 16949 1st/2nd party Auditor (Certificate number: IATF-1802-C-

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2 Grundvoraussetzungen Die wesentlichste Grundvoraussetzung zur Verwirklichung eines Integrierten Managementsystems (im folgen-den IMS genannt) ist die klare Unterscheidung zwischen

• Produktbezogenen Dokumenten und • systembeschreibenden Dokumenten.

Im Folgenden verwende ich im Regelfall den Begriff „Dokumente“. Damit sind gleichermaßen aber auch Dateien und Datenbanken gemeint.

2.1 Produktbezogene Dokumente Hierbei handelt es sich um die Ergebnisse der Produkt- und Herstellungsprozessentwicklung, die allgemein als Produkt- und Herstellungsprozessspezifikationen bezeichnet werden, sowie Ergebnisdokumente aus der Pro-duktherstellung. Im Einzelnen: Produktspezifikationen Dokumente, die die Zusammensetzung und die Anwendungseigenschaften der Produkte beschreiben. Bei be-stimmten Produkten oftmals um Anwendungs- und Instandhaltungsanweisungen ergänzt. Namen, die für derartige Dokumente stehen sind: Stückliste, Rezeptur, Produktbeschreibung, Aufbauanlei-tung, Gebrauchsanleitung, Bedienungsanleitung, Instandhaltungsanleitung u.ä. Herstellungsprozessspezifikationen Dokumente, die Ort und Art der Herstellung dieser Produkte beschreiben. Namen, die für derartige Dokumente stehen sind: Arbeitsplan, Herstellungsanweisung, Arbeitsanweisung (produktbezogen), Prozessparameterblatt, Prüfplan u.ä. Produktergebnisdokumente Dokumente, auf denen Ergebnisse der Produktherstellung dokumentiert sind. Namen, die für derartige Dokumente stehen sind: Produktionsauftrag, Prüfergebnisse, Freigabenachweise, Rückverfolgbarkeitsdaten u.ä. Dokumentation und Zugriff Mit wenigen Ausnahmen erfolgt die Produkt- und Herstellungsprozessdokumentation heutzutage vollständig in ERP-Systemen wie z.B.: SAP, Oracle, Infor, Sage. Diese Systeme sind autark und bieten jeweils eigenständige Dokumentationsarten und Zugriffsregeln an. Im Tagesgeschäft einer Organisation wird auf diese System am häufigsten zugegriffen. Im Zuge dieser Abhandlung zum IMS wird auf diese Systeme direkt nicht eingegangen, selbstverständlich wird in der Systembeschreibung auf die Regeln eingegangen, die bei Erstellung, Freigabe und Änderung von Dokumenten auch in diesen Systemen zu beachten sind. In der Sprache der IATF 16949 bilden die produkt- und herstellungsprozessbezogenen Vorgabedokumente in der Summe den Produktionslenkungsplan (PLP) ab.

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Zusatzhinweise für Dienstleister Grundsätzlich treffen diese Strukturen auch für Dienstleister zu. Da aber in diesem Bereich der Einsatz von ERP-Systemen noch nicht im gleichen Umfang zutrifft, wie in der Industrie, wird es häufiger vorkommen, dass die Dokumentation zur Leistungsentwicklung und Leistungserbringung zu einem Bestandteil der Systemdoku-mentation wird.

2.2 Systembeschreibende Dokumente Hierbei handelt es sich um Vorgabedokumente, die für die Steuerung aller Organisationsprozesse benötigt wer-den sowie die Ergebnisdokumente, die aus den Tätigkeiten in diesen Prozessen resultieren. Vorgabedokumente Ergänzend zu Spezifikationen (siehe Pkt. 2.1) handelt es sich um jegliche Dokumente die benötigt werden, da-mit die für die Ausführung der Tätigkeiten jeweils zuständigen Personen wissen, wie sie die Tätigkeit korrekt ausführen sollen. Sie können im übergeordneten Sinn auch als „Handlungsanleitungen“ bezeichnet werden. Namen, die für derartige Handlungsanleitungen stehen sind: Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen, Methodenbeschreibungen, Betriebsanweisungen, Instandhaltungsanweisungen, Notfallpläne u.ä. Ergebnisdokumente Dokumente, die Aufzeichnungen zu den Ergebnissen einer Tätigkeit enthalten. Diese Dokumente kann man grundsätzlich in zwei Kategorien aufteilen: Einzelaufzeichnungen: Alle Dokumente, die mit Erledigung des jeweiligen Arbeitsauftrages abgeschlossen sind und direkt einer Archivierung/Aufbewahrung zugeführt werden, wie z.B.: Nachweis einer Erststückprüfung, Auftragsbezogene Prüfprotokolle, Chargennachweise, Instandhaltungsaufzeichnungen, Vertragsdokumente Sammelaufzeichnungen: Alle Dokumente, in denen Ergebnisse einer Aufgabenerledigung gesammelt werden, wie z.B. Listen, die einer ständigen Ergänzung unterliegen. Beispiele derartiger Listen können sein: Angebotslis-te, Schulungspläne, Liste der externen Vorgaben (Kunden, Normen, Gesetze u.ä.), Lieferantenliste, Methoden-liste ERP-Dokumente: In vielen Fällen werden heute Ergebnisdaten, vor allem in Verbindung mit Produktionsaufträ-gen, vollständig in ERP-Systemen erfasst. Hier gelten die unter Pkt. 2.1 genannten Ausführungen.

2.3 Zusammenfassung

Im Zuge der Einführung eines IMS ist zunächst zu beachten, dass Produktdokumente immer Ergebnisse aus den Tätigkeiten in einem oder mehreren Geschäftsprozessen sind und überwiegend in die jeweiligen ERP-Systeme einfließen. Für die Herstellung von Produkten oder Produktgruppen gibt es also normalerweise keine Prozessbeschreibungen. Sie sind somit nicht direkt in die Systembeschreibung eingebunden, sondern über den Umweg der ERP-Systeme.

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3 Prozessstruktur Selbstverständlich ist es jeder Organisation selbst überlassen, wie sie ihre Prozessstruktur anlegt. Auch wenn es heute immer noch Organisationen gibt, die die Normenstruktur als Grundlage verwenden, ist dieses aus keiner Norm abzuleiten. Im Gegenteil, der Abschnitt 0.4 der ISO 9001:2015 lautet: Es ist nicht die Absicht dieser Internationalen Norm, die Notwendigkeit zu unterstellen für:

• die Vereinheitlichung der Struktur unterschiedlicher Qualitätsmanagementsysteme; • die Angleichung der Dokumentation an die Gliederung dieser Internationalen Norm; • die Verwendung der speziellen Terminologie dieser Internationalen Norm innerhalb der Organisation.

Ähnlich Aussagen enthalten auch alle anderen Regelwerke nach High-Level-Struktur. Insofern also völlige Ge-staltungsfreiheit einer Organisation. Andererseits folgen einige Kapitel der Norm den üblichen Organisations-strukturen. Am Beispiel des von mir im Jahr 1998 erstmalig erstellten und bis heute aktuell gehaltene Industrie-modells erläutere ich diesen Zusammenhang. Aus welchen Gründen auch immer, hatte sich in den Organisationen eine 3-Teilung der Prozesslandschaft durchgesetzt (siehe Bild 3a).

Bild 3a: Überschrift aus dem Industriemodell von PWMP

Führungsprozesse, u.a. auch Leitungs- oder Steuerungsprozesse genannt: Die Prozessgruppe, die die Steue-rungsinstrumentarien der obersten Leitung enthält. Produktprozesse, u.a. auch Haupt- oder Kernprozesse genannt. Die Prozessgruppe, die die Aktivitäten rund um das Produkt enthält. Hinweis: Aus rein optischen Gründen hier im Modell in zwei Spalten abgebildet. Unterstützende Leistungen, u.a. auch Nebenprozesse genannt: Enthält alle Prozesse, die keinen direkten Produkt-oder Führungsbezug haben, für die Funktionsfähigkeit des Managementsystems aber benötigt werden. Die 16 bzw. 17 Prozesse (Bild 3b) decken nach meinen Erfahrungen alle in einer Organisation vorhandenen Tätigkeitsbereiche ab. Selbstverständlich ist das kein Dogma, so gibt es z.B. Organisationen, die Serienfertigung und Einzelfertigung parallel betreiben, in diesen Fällen kann es zwei Herstellungsprozesse geben. Bei Dienst-leistungsorganisationen wie z.B. einem Krankenhaus, kann diese Zahl durchaus auch deutlich überschritten werden, da es hier nicht immer eine deutliche Trennung zwischen „produktbezogenen“ und „neutralen“ Prozes-sen gibt.

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Bild 3b: Prozesslandschaft aus dem Industriemodell von PWMP

In seinen Grundzügen entstand dieses Modell bereits im Jahre 1998 und wurde seitdem kontinuierlich an die Erfordernisse, die aus den diversen Managementsystemen resultieren, angepasst. In Kooperation mit der Soft-ware „WissIntra®“ und auch „WiMap“ ist dieses Modell in mehreren Fällen auch eine Grundlage zur Erstellung und Pflege der Prozessbeschreibungen in diversen Organisationen, nach dem Grundsatz:

Das Rad muss nicht immer neu erfunden werden. Ob die Darstellung in einer Datenbank wie z.B. WissIntra, WiMap, einer Flow-Chart-Software wie Viflow oder in Word bzw. Excel erfolgt, ist dabei unerheblich, es ist nur darauf zu achten, dass es pro Prozess separate Ände-rungsrechte gibt, um die Prozessverantwortung und in diesem Zusammenhang auch die Änderungsverantwor-tung hervorzuheben. Die Ausgabe ISO 9001:2015 machte es erforderlich, über einen ergänzenden Ansatz zur Prozessstruktur nach-zudenken. Dieser ergänzende Ansatz ist abzuleiten aus dem Abschnitt 4.4 Qualitätsmanagement und seine Prozesse. Dort heißt es in den ROT markierten Pos. (Bild 3c):

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Abschnitt Text Interpretation

04.4.1 Abs. 2a Die Organisation muss

04.4.1 Abs. 2b die Prozesse bestimmen, die für das Qualitätsmana-gementsystem benötigt werden, sowie deren An-wendung innerhalb der Organisation festlegen, und muss

Nicht neu, deshalb ist hieraus zunächst keine Änderung der Prozessstruktur abzuleiten.

04.4.1 Abs. 2 a) die erforderlichen Eingaben und die erwarteten Ergebnisse dieser Prozesse bestimmen;

Diese Forderung ist neu und muss im Zusammenhang mit Pkt. 2 c) betrachtet werden.

04.4.1 Abs. 2 b) die Abfolge und die Wechselwirkung dieser Prozesse bestimmen;

Nicht neu.

04.4.1 Abs. 2 c) die Kriterien und Verfahren (einschließlich Überwa-chung, Messungen und die damit verbundenen Leistungsindikatoren), die benötigt werden, um das wirksame Durchführen und Steuern dieser Prozesse sicherzustellen, bestimmen und anwenden;

Hieraus ist abzuleiten, dass zu jedem Prozess auch Ziele festzulegen sind. IATF 16949 geht hier noch einen Schritt weiter, indem sie unter Abschn. 5.1.1.2 eine Betrachtung der Effektivität und der Effizienz dieser Prozesse fordert.

04.4.1 Abs. 2 d) die für diese Prozesse benötigten Ressourcen be-stimmen und deren Verfügbarkeit sicherstellen;

Nicht neu.

04.4.1 Abs. 2 e) die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für diese Prozesse zuweisen;

Hier die explizite Forderung nach Prozessinhabern .

04.4.1 Abs. 2 f) die in Übereinstimmung mit den Anforderungen nach 6.1 bestimmten Risiken und Chancen behandeln;

Neue Forderung (siehe dazu meine Abhandlungen „Risi-ken und Chancen bestimmen).

04.4.1 Abs. 2 g) diese Prozesse bewerten und jegliche Änderungen umsetzen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass diese Prozesse ihre beabsichtigten Ergebnisse erzielen;

Grundsätzlich nicht neu, enthält aber die Vorgabe, jeden Prozess im Zuge der Managementbewertung zu betrach-ten.

04.4.1 Abs. 2 g) die Prozesse und das Qualitätsmanagementsystem verbessern.

Nicht neu.

Bild 3c: Auszug aus der ISO 9001:2015 Hieraus wurde zunächst abgeleitet, dass es für jeden Prozess Kennzahlen bzgl. Effektivität und Effizienz geben muss. Hier ist zwischenzeitlich klargestellt, dass es für Effizienz keine Kennzahl geben muss, sondern dass die Effizienz lediglich zu bewerten ist, z.B. im Zuge der Managementsystembewertung. Da es aber auch Prozesse geben wird, bei denen es nicht sinnvoll und wirtschaftlich ist, Effektivität mittels Kennzahlen zu überwachen, bezeichne ich diese Prozesse zukünftig als „Unterstützende Leistungen“, um damit Diskussionen mit Audito-ren aus dem Wege zu gehen. In meinem Industriemodell hat es deswegen nicht „mehr oder weniger“ Prozesse gegeben, hier habe ich lediglich eine Verschiebung und Umbenennung (siehe Bild 3b) vorgenommen.

4 Nutzen einer Geschäftsprozessstruktur Mit wenigen Ausnahmen orientieren sich die heutigen Managementsystembeschreibungen an den tatsächlichen Prozessabläufen der Organisation. Warum ist das so? Am Anfang der Systemnormen stand die ISO 9001 und die Dokumentationen (Handbücher) waren meistens nach dieser Normenstruktur aufgebaut. Da es innerhalb der ISO 9001 zu Strukturänderungen kam, mussten diese Handbücher immer wieder auch strukturell angepasst werden und nachdem dann weitere Systemnormen mit anderen Strukturen (z.B. ISO 14001) hinzukamen, war dieser Gedanke ohnedies nicht mehr haltbar.

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In den 1990er-Jahren setzten sich dann in immer mehr Organisationen die Geschäftsprozessstrukturen durch, da immer häufiger von einem „Integrierten Managementsystem“ gesprochen und dieses auch realisiert wur-den. Die Gründe liegen auf der Hand:

1. Egal ob die Forderungen an die Organisation von Kunden, Normen, Regelwerken oder auch Gesetzen gestellt sind, sie müssen immer in den jeweils betroffenen Prozessen der Organisation realisiert werden.

2. Die Grundstrukturen dieser Prozesse ändern sich nicht durch innere oder äußere Einflüsse abrupt, sie unterliegen lediglich einer kontinuierlichen Anpassung.

3. Damit gilt auch für die Prozessbeschreibungen, dass sie strukturell konstant bleiben können und ledig-lich bei Veränderungen der Forderungen in Details anzupassen sind.

Für die Organisationen ergeben sich dadurch nachfolgende Nutzen:

• Der Aufwand, die Prozessbeschreibungen (Know-How) aktuell zu halten, reduziert sich damit deutlich. • Vor Überprüfungsverfahren (Audits) müssen keine aufwändigen Bereinigungen der Dokumentation vor-

genommen werden. • Es können gemeinsame Zertifizierungsverfahren durchgeführt werden, damit reduzieren sich auch die

Kosten für diese Verfahren. • Anwender können auf aktuelle Vorgaben zugreifen, womit sich die Menge der Fehlerhandlungen mit al-

len Fehlerfolgekosten reduziert. Aus dem letzten Punkt resultiert nach meinen Erfahrungen der wichtigste Nutzen. Nur wenn die Dokumentati-on so gestaltet ist, dass die Anwender jederzeit schnell und unkompliziert direkt oder indirekt auf diese Doku-mente zugreifen können und dann auch noch die Gewissheit haben, dass diese Dokumente aktuell sind, wird im Tagesgeschäft damit gearbeitet. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass z.B. die IATF 16949:2016-10 Abschnitt 8.5.1.2 Abs. 1 dazu folgende Forderungen stellt (Bild 4a): Die Organisation muss sicherstellen, dass die Dokumente, in denen den Mitarbeitern Abfolgen von Arbeits-schritten, die innerhalb der Taktzeit auszuführen sind (standard work):

- an die Mitarbeiter, die für die Durchführung der betreffenden Arbeit verantwortlich sind, kommuni-ziert und von diesen verstanden werden,

- lesbar sind, - in einer Sprache verfasst wurden, die von den Mitarbeitern, die für die Durchführung der betreffen-

den Arbeit verantwortlich sind, verstanden wird - ggf. bildlich dargestellte Vorgaben, - am (an den) entsprechenden Arbeitsplatz (Arbeitsplätzen) zur Verfügung stehen.

Bild 4a: Auszug aus IATF 16949:2016 Die Zeiten, dass der QMB/UMB/ASB usw. kurz vor einem Audit noch schnell die Aktualität prüft und wieder her-stellt, sollten endlich vorbei sein. Dafür gibt es die Geschäftsprozessverantwortlichen und in diesem Zusammen-hang sollte sich die Tätigkeit der „Beauftragten“ u.a. auf die Analyse der fachspezifischen Regelwerke sowie die in diesem Zusammenhang erforderliche Kommunikation an die Geschäftsprozessverantwortlichen und auf Stichprobenprüfungen im Rahmen von Audits beschränken. Eine weitere wichtige Aufgabe, die im Zusammenhang mit der Erstellung Pflege von Dokumenten zu erfüllen ist, ist die Koordinationsaufgabe, dass alle Geschäftsprozessverantwortlichen eine klare Vorgabe für die Struktur der Dokumentation haben (z. B. in Bezug auf Gliederung, Inhalte von Kopf- und Fußzeilen der Dokumente). Dazu sollte z.B. eine Funktion „Managementsystem-Beauftragter (MSB) implementiert werden, die diese Ko-ordinationsaufgabe wahrnimmt. Ob diese Aufgabe dann der QMB/UMB/ASB usw. übernimmt, muss jede Orga-

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nisation für sich selber entscheiden. Der MSB muss sich dann durch regelmäßige Stichproben (durchaus auch außerhalb von Audits) von der Einhaltung der Vorgaben überzeugen. Ein Beispiel für eine derartige Vorgabe könnte die Struktur einer Arbeitsanweisung (Bild 4b) sein, die vor Ort für den Anwender zugriffsfähig ist (entweder über direkten Zugriff auf das DV-System oder per Aushang).

Mindestens die ersten drei Punkte sollten immer enthalten sein. Ab Pkt. 4 muss selbstver-ständlich jeder Organisation individuell strukturieren.

Bild 4b: Grundstruktur einer Arbeitsanweisung (Handlungsanleitung)

5 Software zur Darstellung von Geschäftsprozessen Am Beispiel des Modell-Geschäftsprozesses „Beschaffung externer Ressourcen“ erläutere ich im Abschnitt 6, wie eine derartige Geschäftsprozessbeschreibung angelegt sein kann und was dabei zu beachten ist. Auch wenn ich hier als Grundlage die Darstellung in der Software „WissIntra“ verwende (Bild 5a), ist dieses jederzeit in andere Software übertragbar. So kann auch im DV-System eine entsprechende Struktur (Bild 5b) angelegt werden, auf der die zugehörigen Vorgabedokumente abgelegt werden. Aus meiner Sicht ist das Hauptkriterium für die Entscheidung, mit welcher Software gearbeitet werden soll, der Nutzen, den die eigentlichen Anwender daraus ziehen können. Als wichtigste Nutzungskriterien sehe ich:

1. Direkter und schneller Zugang zur Software 2. Einfach Gesamtübersicht über den Prozess (möglichst eine Bildschirmseite) 3. Alle für Nutzer und Geschäftsprozessverantwortliche erforderlichen Informationen müssen am Tätig-

keitsschritt direkt angebunden sein.

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Bild 5a: Auszug aus dem Industriemodell von PWMP

Bild 5b: Modelldarstellung einer Explorerstruktur

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6 Vorgehensweise zur Geschäftsprozessstrukturerarbeitung Im Folgenden beschreibe ich eine Vorgehensweise zur Erarbeitung und Dokumentation einer Geschäftspro-zessstruktur. Im Text zitiere ich keine Normenforderungen mehr, sondern verweise an den erforderlichen Stellen lediglich auf die betreffenden Normenabschnitte.

6.1 Geschäftsprozesse und Verantwortungen festlegen In Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, den Fachbereichsleitern und den „Beauftragten“ ist zunächst die Grundstruktur der Geschäftsprozesse (inkl. der unterstützenden Leistungen, für die ich im Folgenden weiterhin auch den Begriff „Prozess“ verwende) festzulegen (siehe Bild 3b). Nach dieser Festlegung sind den einzelnen Prozessen auch die Prozessverantwortlichen zuzuordnen. Welche konkreten Aufgaben mit dieser Verantwor-tung verbunden sind, kann der Abhandlung „A1-ABH-06 beauftragte in der Organisation“ auf meiner Webseite entnommen werden. Funktion Verantwortung Managementsystem-Beauftragter Koordination der „System“-Beauftragten und Gewährleistung, das alle

Systemvorgaben eingehalten werden Prozessverantwortliche Prozessbeschreibungen erstellen, freigeben und aktuell halten „System“-Beauftragte Gewährleistung der Aktualität der externen Anforderungen für Ihr Fach-

gebiet einschl. der Informationspflicht an die Prozessverantwortlichen Um zu gewährleisten, dass es tatsächlich zu einem integrierten Managementsystem kommt, ist ein wirksames Zusammenspiel der in vorstehender Tabelle genannten Funktionsbereiche erforderlich. Dieses setzt voraus, dass die Geschäftsführung dieses auch ausdrücklich einfordert und im Rahmen Ihrer Rechenschaftspflichten überwacht (ISO 9001:2016 Abschnitt 5.1.1 Abs. 1 a). Im Jahr 2018 kann sicherlich überwiegend davon ausge-gangen werden, dass in den Organisationen Prozessbeschreibungen vorhanden sind. Deshalb stelle ich bei meinen folgenden Ausführungen den Integrationsgedanken in den Vordergrund und unterscheide auch nicht, welche Regelwerke, Gesetze oder Vorschriften zu integrieren sind.

6.2 Analyse der externen Anforderungen Auch in Zukunft wird es die Aufgabe der jeweiligen „System“-Beauftragten sein, festzustellen, welche externen Anforderungen von der Organisation zu berücksichtigen sind. Wie hier vorzugehen ist und was dabei zu beach-ten ist, kann meiner Abhandlung „D1-ABH-01 Organisationsprozessse-externe Anforderungen-Haftung“ auf meiner Webseite entnommen werden.

6.3 Ein- und Ausgabebedingungen-Wechselwirkungen Wichtigster Punkt sollte sein, die Eingabe- und Ausgabebedingungen sowie die Wechselwirkungen für einen Prozess oder Tätigkeitsschritt festzulegen.

• Ausgabebedingungen sind immer auch Eingabebedingungen in einen oder mehrere Folgeprozesse, somit entstehen hier Wechselwirkungen.

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• Die Festlegung von Eingaben und Ausgaben eines Prozesses sowie deren Wechselwirkungen sind je-weils auch eine Normenforderung.

ISO 9001:2015-11 Abschnitt 4.4.1 Abs. 2 a): die erforderlichen Eingaben und die erwarteten Ergebnisse dieser Prozesse bestimmen; SO 9001:2015-11 Abschnitt 4.4 Abs. 1): Die Organisation muss entsprechend den Anforderungen dieser In-ternationalen Norm ein Qualitätsmanagementsystem aufbauen, verwirklichen, aufrechterhalten und fortlaufend verbessern, einschließlich der benötigten Prozesse und ihrer Wechselwirkungen; Mit Ausnahme der ISO 27001 fordern alle anderen in dieser Abhandlung zitierten Regelwerke auch die Darstel-lung der Wechselwirkungen. „Eingaben und Ausgaben“ müssen in zwei Richtungen interpretiert werden:

1. Materielle Ein- und Ausgaben in Verbindung mit einer Auftragsdurchführung und 2. Ein- bzw. Ausgaben für die Erledigung von Prozessschritten.

Im Folgenden gehe ich nur auf Pkt. 2 ein, da die materiellen Ein- oder Ausgaben in der Regel aus den ERP-System kommen (siehe Abschnitt 2.1 Produktbezogene Dokumente). In diesem Beispiel gehe ich auch nur auf Ein- und Ausgaben sowie Wechselwirkungen ein, die den ganzen Prozess betreffen. Selbstverständlich kann es innerhalb eines Prozesses weitere Wechselwirkungen geben, die dann aber immer tätigkeitsbezogen sind. Mögliche Eingabebedingungen Wechselwirkungen/Nahtstellen/Schnittstellen Einkaufspolitik/-grundsätze Politik der Organisation Bedarfsermittlungsverfahren • Kundenauftrag

• IT-Dispositionssystem(e) Mögliche Ausgabebedingungen Wechselwirkungen/Nahtstellen/Schnittstellen Gesperrte Zukaufmaterialien • Lieferant

• Logistik (Sperrlager) Freigegebene und/oder eingelagerte Zu-kaufmaterialien

• Lieferant • Produktherstellung • Info an Anforderer • Logistik (Lagerung)

Rechnungsfreigabe • Lieferant • Finanzmanagement

Damit ist eine Abgrenzung zu anderen Geschäftsprozessen erfolgt. Für die Darstellung dieser Wechselwirkungen gibt es, in Abhängigkeit von der jeweils verwendeten Software mehrere Möglichkeiten, von denen ich hier nur einige Beispiele zeige:

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Integriertes Managementsystem und High-Level-Struktur

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WissIntra und WiMap Die Darstellungsmöglichkeiten sind hier in der Software verankert, indem jeder Tätigkeitsschritt mit jedem ande-ren ein- oder mehrfach verknüpft werden können (Beispiel siehe nachfolgenden Auszug aus WissIntra).

Flowchart-Software Üblicherweise wird hier mit der Entscheidungsraute gearbeitet.

Beispiel einer Darstellungsform mit Viflow, entnom-men der nachfolgenden Webseite: https://www.viflow.de/de/viflow-modellierung.html Die Kreise stellen direkte Verbindungen dar, die gel-ben Symbole können Verweise auf andere Tätigkeits-schritte enthalten.

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Integriertes Managementsystem und High-Level-Struktur

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Workflow Darstellung Beispiel einer Darstellung mittels Word-Software und Verwendung von Formen.

• Die Pos.-Nr. stellt einzelne logische Blöcke dar • Ablauf: Im viereckigen Symbol auf der rechten Seite wird die Nummer des folgenden Tätigkeitsschrittes

eingetragen, umgekehrt kann auf der linken Seite durch dasselbe Symbol der Eingang aus einem ande-ren Tätigkeitsschritt dokumentiert werden.

• Unter Beschreibung können Inhalte der Tätigkeit in Kurzform beschrieben werden • Über „V bzw. (M)“ werden Verantwortung und ggf. Mitwirkung dokumentiert • Spalte „mitgelt. Doku.“ verweist ggf. auf konkrete Handlungsanleitungen oder erforderliche Belege

6.4 Prozess- und Dokumentenstruktur Selbstverständlich ist die Prozessstruktur immer individuell, trotzdem kann und sollte für die Darstellung eine einheitliche Grundregel gelten, wie am folgenden Beispiel (Bild 6.4a) des Beschaffungsprozesses erläutert:

Bild 6.4a: Auszug aus dem Industriemodell von PWMP

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Integriertes Managementsystem und High-Level-Struktur

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Die Grundstruktur sollte immer den tatsächlichen Prozessabläufen folgen:

1. Grundlagen (zur Beschaffung): Für jeden Prozess gilt, dass Grundvoraussetzungen vorhanden sein müssen, damit der Prozess funktioniert. Diese Grundvoraussetzungen können gleichermaßen für alle Prozesse zutreffen und/oder sind individueller Natur (Beispiel dazu siehe Bild 6.4b).

2. Lieferanten beurteilen: Vor der Zusammenarbeit mit einem Lieferanten steht die Prüfung, ob er aus Sicht der Organisation qualifiziert erscheint.

3. Beschaffung durchführen: Nachdem die Qualifikation positiv war, müssen die produktindividuellen Verträge abgeschlossen werden.

4. Beschaffung überwachen: Nach Beauftragung muss die Einhaltung der individuellen Vertragsbedin-gungen überwacht werden.

5. Fremdfertigung abwickeln: Sofern diese Situation zutrifft, müssen die besonderen Abwicklungsregeln vereinbart und deren Einhaltung geprüft werden.

6. Beschaffungsreklamationen bearbeiten: Ergibt sich als ein Ergebnis der Beschaffungsüberwachung, dass die Vertragsbedingungen nicht eingehalten wurden, muss ein individueller Reklamationsvorgang ausgelöst und abgewickelt werden. Auf jeden Fall gibt es hier eine Wechselwirkung mit dem Prozess „Abweichungsmanagement“.

7. Lieferantenbewertung: In regelmäßigen Abständen (im Regelfall jährlich) ist zu überprüfen, ob der Lie-ferant noch den Ansprüchen der Organisation entspricht.

Nach bisherigem Sprachgebrauch kann man die Punkte 2. – 7. auch mit dem Begriff „Verfahrensanweisung“ gleichsetzen, wobei dieser Begriff in den Neufassungen der Regelwerke nicht mehr zur Anwendung kommt. Es gibt auch keine Situation mehr, in der der komplette Prozess als „dokumentierte Information“ zu behandeln ist, so ist hier z. B. lediglich der Prozess (das Verfahren) der „Lieferanten-/Dienstleisterbeurteilung und –bewertung“ zu dokumentieren. ISO 9001:2015-11 Abschnitt 8.4.1 Abs. 3: Die Organisation muss Kriterien für die Beurteilung, Auswahl, Leis-tungsüberwachung und Neubeurteilung externer Anbieter bestimmen und anwenden, die auf deren Fähigkeit beruhen, Prozesse oder Produkte und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen bereitzustel-len. Die Organisation muss dokumentierte Informationen zu diesen Tätigkeiten und über jegliche notwendigen Maßnahmen aus den Bewertungen aufbewahren.

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Integriertes Managementsystem und High-Level-Struktur

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Anmerkungen zu der Spalte „Grundlagen zur Beschaffung“: 1. Zieldaten: Hier sollten bei allen Prozessen gleichermaßen die Aussagen zu

den Zielen bzw. Ergebnissen der Prozesse hinterlegt werden. 2. Prozessbeschreibung: Sofern nicht im Zuge des Prozesses „Dokumenten-

management“ für alle Prozesse geregelt, können hier die prozessindividuel-len Hinweise zur Dokumentation beschrieben werden.

3. Notfallpläne: Sofern prozessabhängige Notfallsituationen auftreten können, sollten diese hier beschrieben werden. Beispiel an dieser Stelle könnte der Not-fallplan für Engpasslieferanten (Lieferanten, die bei Ausfall erhebliche Risiken nach sich ziehen können) sein.

4. Verantwortungen: Sofern nicht im Prozess „Führungsaufgaben“ zentral gere-gelt, können hier die prozessindividuellen Entscheidungsbefugnisse geregelt werden.

Die Punkte 1. – 4. können also in jedem Prozess auftauchen, danach folgen die prozessindividuellen Grundsatzregelungen. Hinweis zu dieser Darstellung: Sofern der Text auf einer Karte unterstrichen ist, sind die Ausführungsdetails zum Prozess oder der Tätigkeit auf der nächsten Dokumentationsebene geregelt. Bei Darstellung über eine Explorerstruktur (siehe Bild 5b) können die Details in Form einer Arbeitsanweisung oder Liste (Datei) hinterlegt werden (siehe Bild 6.4c).

Bild 6.4b: Auszug aus dem Industriemodell von PWMP

Bild 6.4c: Auszug aus dem Industriemodell von PWMP

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6.5 Zusammenfassung zur Prozessdarstellung In welcher Form die Darstellung auch immer erfolgt, für alle Prozessverantwortlichen/-inhaber sollte es einheitli-che Vorgaben geben, deren Einhaltung durch eine zentrale Funktionseinheit (siehe Abschnitt 5 dieser Abhand-lung) über Stichproben zu überwachen ist. Wichtig ist, dass bei der Vielzahl der möglichen „Beauftragten“ (un-vollständige Auflistung siehe Bild 6.5) diese Koordinationsfunktion (MSB) vorhanden ist, damit keine Paral-lelwelten entstehen.

Bild 6.5: Auszug aus dem Industriemodell von PWMP

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7 Grundlagen zur High-Level-Struktur High-Level-Struktur (HLS) bedeutet, dass alle systembezogenen Regelwerke nach denselben 10 Hauptab-schnitten gegliedert sind und, sofern zutreffend, auch die weiteren Unterabschnitte die gleichen Überschriften haben (Themen abdecken). Die Struktur der folgenden Unterabschnitte folgt deshalb dieser HLS. Die Abschnitte 0 = Einleitung 1 = Anwendungsbereich 2 = Normative Verweisungen 3 = Begriffe enthalten Voraussetzungen, führen in den Umgang mit der jeweiligen Norm ein und erläutern Fachbegriffe. Für die Strukturierung der Systembeschreibungen/Prozessbeschreibungen sind sie nicht relevant, deshalb gehe ich auch nicht darauf ein. In den folgenden Abschnitten erläutere ich den Zusammenhang zwischen der High-Level-Struktur und den be-troffenen Geschäftsprozessen am Beispiel der ISO 9001:2015 ggf. auch der anderen im Abschnitt 1 zitierten Regelwerken.

7.1 Kontext der Organisation (HLS Abschnitt 4) Abschnitt 4.1 Verstehen der Organisation und Ihres Kontextes Abschnitt 4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien In der praktischen Umsetzung bilden beide Abschnitte eine Einheit, die auch zusammen betrachtet werden müssen. Siehe dazu die Abhandlung „A1-ABH-04 Kontext und Interessenlagen“ und die Arbeitsdatei „A1-Li-01-Kontext-Ziele-Bewertung“. Abschnitt 4.3 Festlegen des Anwendungsbereichs des >>>.managementsystems Hier geht es um die dokumentierte Festlegung des Anwendungsbereiches des jeweiligen Regelwerkes. Dabei kann es sich handeln um

• eine räumliche Abgrenzung (z.B. Werk x oder Standort Y) und/oder • eine prozessbezogene Abgrenzung (z.B. mit oder ohne Produktentwicklung) und/oder • eine produkt- bzw. produktgruppenbezogene Abgrenzung (z.B. nur Produkte an die Automobilindust-

rie) handeln. Alle Kombinationsformen sind möglich, sie können intern dokumentiert werden als Bestandteil der Organisati-onspolitik, finden sich aber in jedem Fall als „Scope“ auf dem jeweiligen Zertifikat wieder.

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Abschnitt 4.4 >>.managementsystem>.. Hier weichen die verschiedenen Regelwerke im Detailierungsgrad teilweise stark voneinander ab. Trotzdem kann man von nachfolgenden Gemeinsamkeiten ausgehen:

• Ein auf den Zweck des jeweiligen Regelwerkes ausgerichtetes Managementsystem muss implementiert werden

• Die benötigten Prozesse müssen vorhanden sein • Die Wechselwirkungen zwischen den Prozessen müssen bekannt sein • Ein- und Ausgaben zu den Prozessen müssen geregelt sein

Weitere Umsetzungsdetails hierzu siehe Abhandlung „D1-ABH-01 Organisationsprozesse, externe Anforderun-gen, Haftungsaspekte“ Abschnitt 4.5 und 4.6 Hier handelt es sich um spezifische Ergänzungen aus dem Regelwerk ISO 19600 Compliance-Managementsysteme. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Diverse • Die Abschnitte 4.1 – 4.3 sind uneingeschränkt dem Geschäftsprozess „Führungsaufgaben“ zuzuordnen. • Der Abschnitt 4.4 ist dem Geschäftsprozess „Dokumenten- und Methodenmanagement“ zuzuordnen,

ebenso wie der Abschnitt 4.5. • Der Abschnitt 4.6 gehört zum Thema „Risikomanagement“. Hierzu kann es einen eigenen Geschäftspro-

zess geben. Da die Grundsatzregelungen hierzu immer von der Geschäftsführung/dem Vorstand kom-men müssen, bevorzuge ich es, dieses Thema als Unterprozess der „Führungsaufgaben“ zu installieren.

7.2 Führung (HLS Abschnitt 5) Dieser Abschnitt beginnt bei ISO 9001 mit dem einleitenden Satz „Die oberste Leitung muss in Bezug auf das AA.managementsystem Führung und Verpflichtung zeigen, indem sie: die Rechenschaftspflicht für die Wirk-samkeit des AA.managementsystems übernimmt; Q Also eine klare Ansage an Geschäftsführung oder Vorstand einer Organisation, sich auch ganz persönlich mit einigen konkreten Punkten zu beschäftigen und nicht, wie sehr häufig in der Vergangenheit geschehen, an den jeweiligen „Beauftragten“ abzudrücken. Das heißt aber nicht, alles persönlich tun zu müssen. Selbstverständlich können Vorbereitungen weiterhin durch die „Beauftragten“ erfolgen, aber Geschäftsführung oder Vorstand müs-sen diese Sachthemen verstehen und verkaufen können.

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Abschnitt 5.1 Führung und Verpflichtung Letztlich enthält dieses Kapitel die Aufforderung an die oberste Leitung die folgenden Detailpunkte verantwortlich zu bearbeiten:

• Eine Politik festlegen (Schriftstück) • Ziele festlegen (Zielebaum, Balance-Score-Card oder ähnliches) • Erforderliche Ressourcen bereitstellen (Kapazitätsplanung Personal und technische Einrichtungen) • Personalkompetent sicherstellen (Anforderungsprofil, Schulungsplan) • Verbesserungen fördern (z.B.: Personalgespräche, KVP-Projekte, Betriebliches Verbesserungswesen)

Das Vorgehen zur Umsetzung der Forderungen dieses Abschnittes kann der Abhandlung „A1-ABH-07 Aufgaben der obersten Leitung“ entnommen werden, weitere Details sind in der Excel-Arbeitsdatei „A1-ABH-08 Aufgaben der obersten Leitung“ enthalten. Abschnitt 5.2 Politik Dieser Abschnitt enthält diverse Anforderungen an die Politik in Bezug auf

• Inhalte, • Aktualität, • Art der Bekanntmachung (intern und extern) sowie • Verständnis der Betroffenen.

Abschnitt 5.3 Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation Hier geht es um die Festlegung der Aufbauorganisation, im Einzelnen um:

• Organigramm: Regelung der Struktur sowie der Über- und Unterstellungsverhältnisse. • Stellenbeschreibungen: Ergänzungen zum Organigramm um Angaben zur Kompetenz (Anforderungs-

profil), zu Detailaufgaben, zu Rechten und Pflichten die mit der Aufgabe verbunden sind. • Entscheidungsbefugnisse: als Bestandteil der Stellenbeschreibungen oder als eigenständige Matrix • Interne Veröffentlichungspflicht: Organigramm, Stellenbeschreibungen und Entscheidungsbefugnisse

müssen bekannt sein. • Änderungsdienst: Die Aktualität vorstehend genannter Dokumente muss gewährleistet sein (siehe

auch Abschnitt 6.3). Zu dem speziellen Thema der „Beauftragten“ gibt es die Abhandlung „ A1-ABH-06 Beauftragte in der Organisa-tion“. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Führungsaufgaben

Die Abschnitte 5.1 – 5.3 sind uneingeschränkt dem Geschäftsprozess „Führungsaufgaben“ zuzuordnen.

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7.3 Planung (HLS Abschnitt 6) Abschnitt 6.1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen ISO 9001:2015 Abs. 6.1.1 Bei Planungen für das Qualitätsmanagementsystem muss die Organisation die in 4.1 genannten Themen und die in 4.2 genannten Anforderungen berücksichtigen sowie die Risiken und Chancen bestimmen, die betrachtet werden müssen, um:A. Die Diskussion, um welche Risiken und Chancen-Ermittlung es sich in der Praxis handelt, ist sicherlich noch nicht ausgestanden. Nicht zuletzt deshalb habe ich dazu eine Abhandlung unter dem Titel „A1-ABH-05 Risiken und Chancen bestimmen“ verfasst, aus der weitere Details zum Thema entnommen werden können. Eine weite-re Abhandlung beschäftigt sich mit dem „Risikomanagement nach ISO 31000“ Deshalb nachfolgend nur die Zuordnung der Themenblöcke zu den Geschäftsprozessen. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Führungsaufgaben Die Bewertung der Ziele ist dem Geschäftsprozess „Führungsaufgaben“ zuzuordnen.

Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Alle Die Bewertung der Geschäftsprozessrisiken erfolgt in jedem einzelnen Geschäftsprozess.

Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Entwicklung Die Bewertung der Produkte und Herstellungsprozesse erfolgt in den Geschäftsprozessen „Produktentwick-lung“ und „Herstellungsprozessentwicklung“.

Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Personalmanagement Die Bewertung der personenbezogenen Risiken erfolgt im Geschäftsprozessen „Personalmanagement“.

Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Dokumentenmanagement Als Leitprozess für die Bewertung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist sicherlich der Geschäftsprozess „Dokumentenmanagement“ zu betrachten, auch wenn die Ausführung ggf. in anderen Prozessen erfolgt, wie z.B. Bewertung der Kundenvorgaben im Geschäftsprozess „Kundenbetreuung“.

Abschnitt 6.2 Ziele und Planung zu deren Erreichung Die Anforderung der verschiedenen Regelwerke lautet „relevante Ziele festlegen“. Was relevant ist, entschei-det jede Organisation für sich. Diese Ziele sind in Hinblick auf Erfüllung zu überwachen und zu bewerten. Tipps zur praktischen Umsetzung können der Abhandlung „A1-ABH-02 Organisationsziele-Effektivität-Effizienz“ und „A1-ABH-03 Managementsystembewertung“ entnommen werden. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Führungsaufgaben Die Festlegung/Vereinbarung der Ziele ist dem Geschäftsprozess „Führungsaufgaben“ zuzuordnen.

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Abschnitt 6.3 Planung von Änderungen Dieser Abschnitt findet sich zunächst nur in der ISO 9001:2015. Er enthält die Anforderung, dass auch Änderun-gen zu planen und nach den Regeln der Erstfestlegung zu behandeln sind. In gewisser Weise handelt es sich hier um eine Ergänzung zum Regelwerksabschnitt 7.5 „Dokumentierte Information“. Vielleicht ist das auch der Grund, weshalb alle anderen Regelwerke hierauf nicht eingegangen sind. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Siehe meine Anmerkungen unter Abschnitt 7.5

7.4 Unterstützung (HLS Abschnitt 7) ISO 9001:2015-11 Absatz 7.1.1 Die Organisation muss die erforderlichen Ressourcen für den Aufbau, die Ver-wirklichung, die Aufrechterhaltung und die fortlaufende Verbesserung des AAmanagementsystems bestimmen und bereitstellen. Dieser Satz steht fast im Wortlaut in allen anderen Regelwerken und gibt den Inhalt dieses Abschnitts wieder. Unter erforderliche Ressourcen wird verstanden:

• Ressourcen (Personen und Sachmittel) • Kompetenz (der Personen) • Infrastruktur (z.B. geeignete Arbeitsplätze und Umgebung, fähige technische Einrichtungen) • Bewusstsein (der Personen) • Kommunikation (intern und extern) • Dokumentierte Information (Managementsystembeschreibung)

Abschnitt 7.1 Ressourcen Mehr oder weniger detailliert stellen hier die Regelwerke Anforderungen an die Planung, Realisierung und re-gelmäßig Aktualisierung

• von personellen Ressourcen, • technischen Einrichtungen, • besonders an Prüf- und Messmitteln sowie • an die Arbeitsumgebung.

Da diese Ressourcenermittlung immer abhängig ist von der Größe der Organisation gibt es hier auch keine Standardlösungen. Jede Organisation muss hier ihren eigenen Weg finden. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Führungsaufgaben Planung und Bereitstellung von Ressourcen ist immer eine Aufgabe der obersten Leitung, deshalb ist dieser Punkt dem Geschäftsprozess „Führungsaufgaben“ zuzuordnen.

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Abschnitt 7.1.6 Wissen der Organisation Auch dieser Abschnitt findet sich zunächst nur in der ISO 9001:2015 wieder. Einige Zeit gab es auch hier Inter-pretationsprobleme, zwischenzeitlich zeichnet sich eine gemeinsame Richtung ab, wie meiner Abhandlung „A2-ABH-02 Wissen der Organisation“ zu entnehmen ist. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Personalmanagement Die Sicherung des Wissens sollte als Zentralaufgabe angelegt sein, auch, wenn die Inhalte nicht ohne Mitar-beit der Fachbereiche erarbeitet werden können. Deshalb habe ich diesen Punkt dem Geschäftsprozess „Personalmanagement“ zugeordnet. Andere Zuordnungen sind denkbar.

Abschnitt 7.2 Kompetenz>.. Mit „Kompetenz“ ist die persönliche Qualifikation einer Person gemeint, die von ihr ausgeführte Tätigkeit sach- und fachgerecht ausführen zu können. Die Grundlagen zur Sicherung der Kompetenz sind in allen Organisatio-nen die gleichen. 1. Feststellen, welche Kompetenz zur Ausführung der Tätigkeit erforderlich ist (Anforderungsprofil). In der

Regel die Aufgabe der jeweiligen Fachvorgesetzten. 2. Feststellen, ob die ausführende Person diese Kompetenz besitzt (Personalbeurteilung). In der Regel durch

die jeweiligen Fachvorgesetzten. 3. Feststellen ggf. vorhandener Differenzen durch Fachvorgesetzte oder auch das Personalwesen. 4. Schulungsplan erstellen, in der Regel zentral durch Personalwesen. 5. Schulungsplan genehmigen, gemäß den internen Entscheidungsbefugnissen (siehe Abschnitt 5.3), 6. Erforderliche Schulungen durchführen (lassen) durch interne wie externe Auftragnehmer. 7. Bewerten der Auftragnehmer (mindestens bei externen Auftragnehmern) durch die Schulungsteilnehmer. 8. Bewerten der Wirksamkeit der Schulungsmaßnahmen, in der Regel durch die jeweiligen Fachvorgesetzten

z.B. im Rahmen von Personalgesprächen. Nachfolgend mit Bild 7.4a ein Auszug aus meiner Excel-Arbeitsdatei, die die Punkte 1 – 3 der vorstehenden Auflistung als eine mögliche Vorgehensweise abdeckt. Bild 7.4b beinhaltet, ebenfalls als Excel-Datei, eine Dar-stellungsmöglichkeit zu den Punkten 4 – 6. Die Vorlage zu Pkt. 7 liegt fast immer vom Veranstalter selber vor und Pkt. 8 wird meistens im Rahmen der Dokumentation zum Personalgespräch mit behandelt.

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Bild 7.4a: Auszug aus dem Industriemodell PWMP (Arbeitsdatei A2-Li-01a Wissen und Kompetenz)

Bild 7.4b: Auszug aus dem Industriemodell PWMP (Arbeitsdatei A2-Li-01a Wissen und Kompetenz)

Weitere Details zum Thema können der Abhandlung „A2-ABH-01 Kompetenzen-Schulungen“ entnommen wer-den. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 2): Personalmanagement Die Sicherung der Kompetenz erfolgt im Geschäftsprozess „Personalmanagement“.

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Abschnitt 7.3 Bewusstsein Das Bewusstsein zur konstruktiven Umsetzung der Politik, der Ziele, des Beitrags zur Wirksamkeit des Mana-gementsystems sowie zur kontinuierlichen Verbesserung kann am besten gefördert werden, wenn die Füh-rungsmannschaft der Organisation dieses vorlebt. Natürlich kann und sollte dieses unterstützt werden durch regelmäßige interne Schulungsmassnahmen zu diesen Themen. Unabhängig davon sind sicherlich Schulungsmassnahmen (intern oder extern) erforderlich, um allen Beteiligten zu vermitteln, welche Folgen mit der Nichteinhaltung der Vorgaben verbunden sein können. Dazu zählen u.a.

• Kundenunzufriedenheiten (Reklamationen) • Produkthaftungsfragen • Fragen der persönlichen Haftung • disziplinarische Folgen

Hierzu siehe auch Abschnitt 8 der Abhandlung „A1-ABH-01 Compliance-Management-Haftung“. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Personalmanagement Die Schaffung eines entsprechenden Bewusstseins ist ein Teil der Kompetenz und deshalb dem Geschäfts-prozess „Personalmanagement“ zuzuordnen. Alternativ auch im Geschäftsprozess „Führungsaufgaben“ denkbar.

Abschnitt 7.4 Kommunikation ISO 9001: Die Organisation muss die interne und externe Kommunikation, die in Bezug auf das Qualitätsmana-gementsystem relevant ist, bestimmen, einschließlich: ISO 14001: Die Organisation muss die benötigten Prozesse für die interne und externe Kommunikation in Bezug auf das Umweltmanagementsystem aufbauen, verwirklichen und aufrechterhalten, einschließlich: Diesen Punkt umzusetzen bedeutet, eine Aufstellung in Anlehnung an Bild 7.4c anzufertigen.

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Bild 7.4c Musterdatei von PWMP Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Führungsaufgaben Die Festlegung der erforderlichen internen und externen Regelkommunikation ist im Regelfall dem Geschäfts-prozess „Führungsaufgaben“ zuzuordnen.

Abschnitt 7.5 Dokumentierte Information In mehreren Abschnitten taucht der Begriff „dokumentierte Informationen“ auf. In der bisherigen Normenreihe war von „dokumentierten Verfahren“ und „Aufzeichnungen“ die Rede. Bei dem neuen Begriff handelt es sich um die Zusammenfassung der beiden zuvor genannten. Insofern hat sich nichts Grundsätzliches verändert. In der von mir durchgeführten Analyse der ISO 9001 habe ich eine Dreiteilung vorgenommen, wie dem folgenden Bild 7.4d zu entnehmen. Mir ist bewusst, dass es bei dieser Einteilung auch zu Überschneidungen kommen kann. Normenabschnitte mit Vorgabecharakter

Normenabschnitte mit Ergebnischarakter

Normenabschnitte mit Hinweischarakter

04.3 Abs. 4a 04.4.2 Abs. 1 a) 04.4.2 Abs. 1 b) 05.2.2 Abs. 1 a) 07.5.1 Abs. 1 a) 07.5.1 Abs. 1 b) 07.5.2 Abs. 1 07.5.3.1 07.5.3.2 07.5.3.2 Abs. 1 8.2.4 Abs. 1

08.5.1 Abs. 2 a) 08.6 Abs. 3 08.7.2

06.2.1 Abs. 2 07.1.5.1 Abs. 3 07.1.5.2 Abs. 1 a) 07.1.5.2 Abs. 1 a) 07.2 Abs. 1 d) 07.5.3.2 Abs. 2 08.1 Abs. 1 e) 08.2.3.1 Abs. 2 08.2.3.2 08.3.2 Abs. 1 j) 08.3.3 Abs. 4 08.3.4 Abs. 1 f) 08.3.5 Abs. 2 08.3.6 Abs. 2 08.4.1 Abs. 3b 08.5.2 Abs. 3 08.5.3 Abs. 3 08.5.6 Abs. 2 09.1.1 Abs. 3 09.2.2 f) 09.3.3 Abs. 2 10.2.2

07.1.6 Anm. 2 a) 07.5 07.5.1 Anm. 1 07.5.3 07.5.3.2 Anm. 1

Bild 7.4d: Aufteilung der „dokumentierten Informationen“ aus ISO 9001:2015

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Allerdings gibt es neue Schwerpunkte. So entfällt die bisherige Dokumentation zu den „dokumentierten Verfah-ren“, bei denen ganze Prozessketten zu dokumentieren waren. So heißt es z.B.:

• unter ISO 9001:2015 4.3 Abs. 4a: Der Anwendungsbereich des Qualitätsmanagementsystems der Or-ganisation muss als dokumentierte Information verfügbar sein und aufrechterhalten werden. Also eine konkrete Detailvorgabe aber keine Prozesskette.

• unter ISO 9001:2015 7.2 Abs. 1 d): angemessene dokumentierte Informationen als Nachweis der Kompetenz aufbewahren. Auch hier eine konkrete Detailvorgabe für ein dokumentiertes Ergebnis, keine Prozesskette

Es geht also in diesen Neufassungen um punktuelle Dokumentationen von einzelnen Sachverhalten. Der An-wender muss deshalb die Texte genau studieren, um dann daraus abzuleiten, wo Handlungsbedarf zur Doku-mentation für seine Organisation besteht. Darüber hinaus enthält dieser Abschnitt viele Einzelanforderungen an den Inhalt, den Umgang, die Aufbewah-rung und den Änderungsdienst von Dokumenten. Viele davon finden sich in allen Regelwerken wieder, einige sind regelwerkspezifisch. Deshalb muss jeder Anwender diese Texte genau lesen, um auch alle Anforderungen zu berücksichtigen. Achtung: Die einzige Ausnahme von dieser Regel betrifft den Prozess „Auditmanagement“. Siehe dazu den Abschnitt 7.6 dieser Abhandlung. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Dokumenten- und Methodenmanagement sowie IT Da diese Regelungen in allen Geschäftsprozessen beachtet werden müssen, muss es einen Zentralprozess geben, den ich als Geschäftsprozess „Dokumenten- und Methodenmanagement“ bezeichne. Hier sind alle Regeln abgelegt, die bei der Erstellung und Pflege jeder einzelnen Geschäftsprozessbeschreibung sowie der mitgeltenden Dokumente/Dateien zu berücksichtigen sind. Hier ist allerdings auch zu beachten, dass es in der heutigen Zeit so gut wie keine Dokumentation mehr gibt, die nicht dv-gestützt verarbeitet wird. Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit (z.B. DIN ISO/EC 27001) habe ich deshalb dem Geschäftsprozess „Informationstechnologie (IT)“ zugeordnet.

7.5 Betrieb (HLS Abschnitt 8) Dieser Abschnitt beschäftigt sich bei ISO 9001:2015 mit

• dem Produktverkauf (Abschnitt 8.2), • der Produkt- und Herstellungsprozessentwicklung (Abschnitt 8.3), • der Beschaffung erforderlicher Materialkomponenten ( Abschnitt 8.4), • der Produktherstellung, dem Transport, der Produktlagerung und ggf. dem Umgang mit Produkten nach

der Auslieferung (Abschnitt 8.5), • dem Freigabeverfahren (Abschnitt 8.6) sowie • dem Umgang mit Fehlern (Abschnitt 8.7).

Er folgt also der gesamten Produktkette von der Idee bis zur Entsorgung. Die Anforderungen im Abschnitt 8.1 gelten für die gesamte Produktkette. Für Dienstleistungen gilt die gleiche Struktur, allerdings wird hier eher der Begriff Leistung (z.B. Leistungsentwicklung, Leistungserbringung) verwendet. Alle anderen Regelwerke folgen

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grundsätzlich dieser Logik, haben aber in Abhängigkeit vom jeweiligen Zweck des Regelwerkes ggf. eine ganz andere Gliederung. Dieses ist sicherlich darauf zurück zu führen, dass bei den anderen Regelwerken nicht so sehr das Produkt im Vordergrund steht, sondern in erster Linie die Unternehmensprozesse.

7.5.1 Betriebliche Planung und Steuerung (HLS Abschnitt 8.1) ISO 9001-2015: Abschnitt 8.1 Abs. 1: Die Organisation muss die Prozesse zur Erfüllung der Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen und zur Durchführung der in Abschnitt 6 bestimmten Maßnahmen planen, verwirklichen und steuern (siehe 4.4), indem sie: Dieser Formulierung, mit leicht angepassten Inhalten, folgen auch die anderen Regelwerke. Gefordert wird hier grundsätzlich:

• Dass die Anforderungen an die Produkte oder Dienstleistungen festgelegt werden. • Dass die Kriterien für Prozesse/Produkte bzw. Dienstleistungen definiert sind. • Dass erforderliche Ressourcen bestimmt werden. • Dass die Prozesse gesteuert/gelenkt werden. • Dass in erforderlichem Umfang dokumentierte Information bestimmt, aufrechterhält und aufbewahrt

werden. • Dass geplante Änderungen überwacht werden. • Dass ausgegliederte Prozesse gesteuert werden.

Wie das im Einzelnen erfolgen soll, beinhalten dann immer die folgenden Abschnitt 8.2 bis 8.7. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Hinter diesem Abschnitt steckt nur die Aufforderung, in Verbindung mit der Produktrealisierung bestimmte Sachverhalte zu beachten. Details dazu sind dann in den folgenden Abschnitten enthalten, weshalb an dieser Stelle keine Zuordnung zu einem Geschäftsprozess erforderlich ist.

7.5.2 Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen (HLS Abschnitt 8.2) ISO 14001-2015 Abschnitt 8.2: Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr ISO 45001-2018 Abschnitt 8.1.2: Gefahren beseitigen und SGA-Risiken verringern ISO 27001-2015 Abschnitt 8.2: Informationssicherheitsrisikobeurteilung Es geht also darum, festzustellen, welche konkreten Anforderungen aus Sicht des jeweiligen Regelwerkes ge-stellt werden. • ISO 9001: Welche Eigenschaften sollen die Produkte haben, können diese auch risikolos/-arm umgesetzt

werden? • ISO 14001: Welche Umweltgefahren/-risiken sind mit dem Produkt und der Geschäftstätigkeit verbunden? • ISO 19600: Welche Risiken persönlicher Fehlhandlungen bestehen? • ISO 27001: Welche Informationssicherheitsgefahren/-risiken bestehen? • ISO 45001: Welche Sicherheits- bzw. Gesundheitsgefahren/-risiken bestehen? • ISO 50001: Welches Risiko in Bezug auf Energieverschwendung bestehen?

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Bei Produkten sprechen wir in diesem Zusammenhang z.B. von einem Pflichtenheft, dass in Zusammenarbeit von Vertrieb, Fachbereichen und Kunden erstellt wird. Dabei sind selbstverständlich auch alle gesetzlichen Ver-pflichtungen zu berücksichtigen. In allen anderen Fällen kommen entsprechende Risikoermittlungsmethoden zum Einsatz (z.B. Umwelt-FMEA oder Umweltaspekte, Gefährdungsbeurteilungen). Die Ergebnisse dieser Anforderungsermittlungen sind bei Produkten das Angebot an den Kunden sowie Vorgaben (z.B. Lastenheft) für die Produkt- und Herstellungspro-zessentwicklung. Ansonsten werden daraus zunächst Maßnahmen zur Risikovermeidung oder Risikominimie-rung abgeleitet und wenn keine Vermeidungsmaßnahmen möglich sind, sind Notfallpläne zu erstellen. Fazit: In diesem Abschnitt geht es also darum, die realen Anforderungen an Produkte/Dienstleistungen und Prozesse aus Sicht des jeweiligen Regelwerkes festzustellen, angemessen zu dokumentieren und daraus not-wendige Folgemaßnahmen im Zuge der Produkt- und Herstellungsprozessentwicklung sowie der Gestaltung der Prozessabläufe abzuleiten. Instrumentarien, die zur Umsetzung der Forderungen dieses Abschnittes eingesetzt werden können sind z.B.:

• Pflichten-/Lastenhefte • Herstellbarkeitsanalysen • Übersicht externer Anforderungen (Kunde, Gesetzgeber) • Diverse Risikoanalysen • Angebotslisten • Regelungen zum Umgang mit Kundeneigentum

Zur Übersicht externer Anforderungen liegen Umsetzungshinweise vor, in Form der Abhandlung „D1-ABH-01 Organisationsprozesse-externe Anforderungen-Haftungsaspekte“. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3a): Kundenbetreuung sowie Dokumenten- und Methodenmanage-ment Hier bewegen wir uns an der Nahtstelle zum Kunden, weshalb die Zuordnung zum Geschäftsprozess „Kun-denbetreuung“ gegeben ist. Alle nicht kundenbezogenen externen Anforderungen können im Rahmen des Geschäftsprozesses „Dokumenten- und Methodenmanagement“ analysiert und bewertet werden.

7.5.3 Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen (HLS Abschnitt 8.3) ISO 14001-2015 Abschnitt 8.1 Absatz 5 a) angemessene SteuerungsmaßnahmenA. ISO 45001-2018 Abschnitt 8.1.3 Änderungsmanagement ISO 50001-2018 Abschnitt 8.2 Auslegung ISO 27001-2105 Abschnitt 8.3 Informationssicherheitsrisikobehandlung Die hauptsächliche Bedeutung dieses Abschnitts ist in der ISO 9001 zu finden. Hier geht es ausschließlich da-rum,

• Produkt/Dienstleistungen zu entwickeln, die den internen und externen Anforderungen entsprechen und • die zur Herstellung benötigten Prozesse festzulegen.

Alle anderen Regelwerke weisen lediglich direkt oder indirekt darauf hin, dass die jeweiligen Kriterien im Zuge der Produkt- und Herstellungsprozessentwicklung (bei Dienstleistern: Leistungs- und Leistungserbringungsent-wicklung) zu berücksichtigen sind.

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Aus Sicht der ISO 9001 ist zu beachten, dass der Produktentwicklungsprozess nur dann zutrifft, wenn die jewei-lige Organisation auch die Verantwortung für die Produkt-/Leistungsentwicklung (Designverantwortung) hat. In jedem Fall ist die Verantwortung für die forderungsgerechte Herstellung der Produkte oder der Dienstleistungs-erbringung gegeben. Fazit: In diesem Abschnitt geht es also darum, die gemäß Abschnitt 8.2 ermittelten Anforderungen in Produkt- und Herstellungsprozessspezifikationen (im Sprachgebrauch der IATF 16949 = Produktionslenkungspläne) um-zusetzen. Dabei sind die jeweils zutreffenden Risikoermittlungsmethoden (z.B. FMEA, Umweltaspekte, Gefähr-dungsbeurteilungen) anzuwenden. Instrumentarien, die in dieser Phase zur Anwendung kommen können sind ggf.

• ein Entwicklungsprojektplan, • ein Lastenheft, • ein Entwicklungstestplan oder ein Laborscope, • ein Merkmalskatalog, inkl. besondere Merkmale, • diverse Entwicklungsmethoden, • eine rekonstruierbare und wiederauffindbare Ablagestruktur der Entwicklungsdokumente, sowie • eine der jeweiligen Organisation entsprechende Wissensdatenbank.

Ergebnisse, die aus diesem Abschnitt resultieren, sind in Spezifikationen zu dokumentieren, die im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet werden als:

• Stücklisten, • Arbeitspläne, • Prüfpläne, • Produktbezogene und allgemeine Handlungsanleitungen, wie z.B. Arbeitsanweisungen, Prüfanweisun-

gen, Verpackungsanweisungen, Prozessparameterblätter, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblät-ter u.ä.

Diese Dokumente sind die wesentlichste Voraussetzung für die Beschaffung erforderlicher Materialkomponen-ten und sonstiger Ressourcen (Abschnitt 8.4) sowie die Produktherstellung und Lagerung (Abschnitt 8.5). Zum Produktionslenkungsplan stehen die Abhandlung „B4-AA-01 PLP Abhandlung“ und die Musterdatei „B4-Li-02 PLP Inhalte“ zur Verfügung, zum Umgang mit Merkmalen die Abhandlung „B3-ABH-01 Merkmale“. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Entwicklung Bei Organisationen mit Produktentwicklung können die beiden Geschäftsprozesse „Produktentwicklung“ und „Herstellungsprozessentwicklung“ zur „Entwicklung“ zusammengefasst werden. Liegt die Produktentwick-lungsverantwortung beim Kunden, verbleibt der Geschäftsprozess „Herstellungsprozessentwicklung“. Ent-sprechend ist dieser Abschnitt zuzuordnen.

7.5.4 Steuerung extern bereitgestellter Prozesse, Produkte, Dienstleistungen (HLS Ab-schnitt 8.4)

ISO 14001-2015 Abschnitt 8.1 Absatz 4 b) ihre Umweltanforderungen für die Beschaffung vonA. ISO 19600-2016: Abschnitt 8.3 Ausgegliederte Prozesse ISO 45001-2018 Abschnitt 8.1.4 Beschaffung ISO 50001-2018 Abschnitt 8.3 Beschaffung

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Dieser Abschnitt befasst sich mit der Beschaffung jeglicher externer Ressourcen, die für eine anforderungsge-rechte Herstellung von Produkten oder eine Dienstleistungserbringung erforderlich ist. Eine Voraussetzung ist immer das Vorliegen der entsprechenden Spezifikationen (siehe Abschnitt 8.3). Zu den zu beschaffenden Res-sourcen zählen, in Abhängigkeit vom Geschäftszweck der jeweiligen Organisation:

• Materialien, die direkt oder indirekt zum Bestandteil des jeweiligen Angebotsproduktes werden. • Jegliche technischen Einrichtungen, die zur Produktherstellung oder Leistungserbringung benötigt

werden. • Ausgelagerte Produktions- oder Leistungserbringungstätigkeiten wie z.B. Veredlungsbetriebe. • Ausgelagerte Prozesse mit Einfluss auf die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen wie z.B. In-

standhaltung, IT, Personalbeschaffung, Logistik (Lagerung, Versand). ISO 9001-2015 Abschnitt 8.4.1 Absatz 3: Die Organisation muss Kriterien für die Beurteilung, Auswahl, Leis-tungsüberwachung und Neubeurteilung externer Anbieter bestimmen und anwenden, die auf deren Fähigkeit beruhen, Prozesse oder Produkte und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen bereitzustel-len. ISO 9001 gibt hier die Richtung vor. Lieferanten der oben genannten Kategorien sind

• vor erster Lieferung zu beurteilen (Auswahlverfahren), • während der Lieferphase sind die Produkte zu bewertet (z.B. Wareneingangsprüfung) und • nach getätigten Lieferungen ist die Lieferantenleistung zu bewerten (Lieferantenbewertungsverfahren).

Aus den anderen Regelwerken resultieren lediglich spezifische zusätzliche Beurteilungs-, Prüf- und Bewertungs-kriterien, die in die Verfahren nach ISO 9001 integriert werden können. Fazit: Sobald eine Organisation Materialkomponenten oder Dienstleistungen mit direkter oder indirekter Auswir-kung auf die auszuliefernden Produkte bzw. die zu erbringende Leistung beschafft, müssen Verfahren imple-mentiert werden, die sicherstellen sollen, dass diese auch forderungsgerecht zur Verfügung stehen. Instrumen-tarien dazu können sein:

• Lieferantenbeurteilung, • Qualitätssicherungs-Verfahrensanweisungen, • Wareneingangsprüfungen, • Lieferantenaudits sowie • Lieferantenbewertungen.

Zur Lieferantenbeurteilung, Lieferantenbewertung und zur Qualitätssicherungs-Verfahrensanweisung stehen Arbeitsdateien zur Verfügung. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3a): Beschaffung Alle Inhalte dieses Abschnittes können uneingeschränkt dem Geschäftsprozess „Beschaffung“ zugeordnet werden.

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7.5.5 Produktion und Dienstleistungserbringung (HLS Abschnitt 8.5)

• ISO 19600-2016 Abschnitt 8.2 Einrichten von Steuerungen und Prozessen

Mit Ausnahme der ISO 19600 bezieht sich dieser Abschnitt ausschließlich auf die ISO 9001, die anderen Re-gelwerke steuern lediglich spezifische Details zu. Er befasst sich mit der Produktherstellung, dem Transport, der Lagerung, dem Versand und ggf. mit der Betreuung während der Anwendung. Aus Abschnitt 8.5.1 abzuleitende erforderliche Unterlagen hierfür können sein:

• Daten über Produktzusammensetzungen (z.B. Stückliste, Rezeptur) • Daten zur Produktherstellung (z.B. Arbeitspläne, Arbeitsanweisungen, Prozessparameter, Betriebsan-

weisungen) • Daten zur Produktprüfung (z.B. Prüfplan, Kontrollplan) (Abschnitt 8.6) • Daten zur Produktkennzeichnung (z.B. Identifikation und Rückverfolgbarkeit) (Abschnitt 8.5.2) • Daten zur logistischen Behandlung (z.B. Produkt-, Um- und Transportverpackung, Lagerbedingungen)

(Abschnitt 8.5.4) • Daten zum Kundendienst, Kundenservice (z.B. Reparatur- und Instandhaltungsanleitungen, Ersatzteile-

listen) (Abschnitt 8.5.5) Im Sinne der IATF 16949 handelt es sich hier um den Produktionslenkungsplan. Dazu gibt es die Abhandlung „B4-AA-01 PLP Abhandlung“ sowie die Musterdatei „B4-Li-02 Produktionslenkungsplan“. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Entwicklung sowie Produktherstellung Die vorstehend genannten Teile dieses Abschnittes sind im Zusammenhang mit der Erstellung der erforderli-chen Spezifikationen uneingeschränkt dem Geschäftsprozess „Produkt- und Herstellungsprozessentwick-lung“ und in Bezug auf die Realisierung, dem Geschäftsprozess “Produktherstellung“ zuzuordnen. .

Selbstverständlich werden zur Produktherstellung oder auch zur Leistungserbringung technische Einrichtungen wie z.B. Produktionsanlagen, Werkzeuge, Vorrichtungen oder Prüfmittel benötigt. Diese technischen Einrichtun-gen müssen sich zum Nutzungszeitpunkt in einem Zustand befinden, der eine forderungsgerechte Herstellung bzw. Leistungserbringung möglich macht. Dieses kann gewährleistet werden durch:

• Vermeidungsmaßnahmen: Die technischen Einrichtungen sind so konzipiert, dass ein potentielle Fehl-funktion gar nicht erst auftritt (z. B.: Poka-Yoke).

• Vorbeugungsmaßnahmen: Fehlfunktionen werden vermieden, indem kritische Teile der Anlage vor-beugend ausgetauscht werden.

• Wartungsmaßnahmen: In geplanten Abständen werden an der technischen Einrichtung Wartungs-maßnahmen durchgeführt.

• Inspektionsmaßnahmen: In geplanten Abständen wird die technische Einrichtung auf potentielle Fehl-funktionen gecheckt.

• Prüfmaßnahmen: Durch regelmäßige Prüfungen und Analysen der Ergebnisse von Produktmerkmalen u.a. auf der Grundlage von Prüfplänen (z.B. Merkmalsprüfungen, Maschinen-/Prozessfähigkeit, SPC), die auf diesen technischen Einrichtungen hergestellt werden, kann eine Trendbeobachtung erfolgen, auf deren Grundlage Verbesserungsmaßnahmen geplant und durchgeführt werden können.

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An den Umgang mit technischen Einrichtungen stellen die anderen Regelwerke lediglich übergreifende Anforde-rungen wie z.B.:

• ISO 14001-2015 Abschnitt 8.2 Absatz 2 c): dem Ausmaß des Notfalls und der möglichen Umweltaus-wirkung angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Folgen von Notfallsituationen zu verhindern oder zu mindern;

• ISO 45001-2018 Abschnitt 8.1.2 Absatz 1: Die Organisation muss Prozesse zur Beseitigung von Ge-fahren und Verringerung von SGS-Risiken festlegen, umsetzen und aufrechterhalten, indem sie folgen-de Maßnahmenhierarchie anwendet:

• ISO 27001-2015:PWMP-Anmerkung: Sofern technische Einrichtungen ganz oder teilweise softwarege-steuert sind, muss auch hier die Softwaresicherheit durch ähnlich gelagerte Maßnahmen gewährleistet werden.

Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Instandhaltung Die aus diesem Abschnitt abzuleitenden Regeln zur Instandhaltung sind uneingeschränkt dem Geschäftspro-zess „Instandhaltung“ zuzuordnen.

Der Abschnitt 8.5.3 der ISO 9001 „Eigentum der Kunden oder der externen Anbieter“ behandelt das spezi-elle Thema der von Kunden beigestellten Produkte oder technischen Einrichtungen. Letztlich sind hier aber die gleichen Regeln anzuwenden, die bereits zu den Abschnitten 8.5.1 und 8.5.2 beschrieben sind. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Kundenbetreuung Die aus diesem Abschnitt abzuleitenden Regeln zum Umgang mit Kundeneigentum ordne ich immer dem Geschäftsprozess „Kundenbetreuung“ zu.

Abschnitt 8.5.5 der ISO 9001 „Tätigkeiten nach der Lieferung“ stellt Anforderungen an die Organisationen, die nach Auslieferung der Produkte aufgrund von Kundenverträgen oder gesetzlicher Vorgaben Leistungen zur Produktbeobachtung oder zum Kundendienst erbringen müssen. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Produktanwendung Die aus diesem Abschnitt abzuleitenden Regeln ordne ich immer dem Geschäftsprozess „Produktanwen-dung“ zu.

ISO 9001 Abschnitt 8.6 Absatz 1: Die Organisation muss in geeigneten Phasen geplante Vorkehrungen um-setzen, um zu verifizieren, dass die Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen erfüllt worden sind. Vorstehender Satz könnte auch in allen anderen Regelwerken stehen und würde vollumfänglich zutreffen, im-mer bezogen auf den Zweck des jeweiligen Regelwerkes. Umgesetzt wird dieses typischerweise in Prüfungs-vorgaben wie z.B. QM-Pläne, UM-Pläne, Prüfpläne, Kontrollpläne, Checklisten u.ä. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Produktherstellung Dieser Abschnitt ist uneingeschränkt dem Geschäftsprozess „Produktherstellung“ zuzuordnen.

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7.5.6 Steuerung nichtkonformer Ergebnisse (HLS Abschnitt 8.7) Auch dieser Abschnitt bezieht sich ausschließlich auf die ISO 9001. ISO 9001 Abschnitt 8.7.1 Abs. 1: Die Organisation muss sicherstellen, dass Ergebnisse, die die Anforderun-gen nicht erfüllen, gekennzeichnet und gesteuert werden, um deren unbeabsichtigten Gebrauch oder deren Auslieferung bzw. deren Erbringung zu verhindern. In Verbindung mit Produkten oder Dienstleistungen gilt Gleiches aber auch für alle anderen Regelwerke, auch wenn diese nicht explizit darauf eingehen. Im Abschnitt 8.2 spricht ISO 14001 von Notfällen und von Reaktionen auf eingetretene Notfallsituationen, ähn-lich drückt sich ISO 45001 ebenfalls im Abschnitt 8.2 aus. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Abweichungsmanagement Dieser Abschnitt ist uneingeschränkt dem Geschäftsprozess „Abweichungsmanagement“ zuzuordnen.

7.6 Bewertung der Leistung (HLS Abschnitt 9) Hier kommt wieder in vollem Umfang die High-Level-Struktur zum Ansatz, indem in allen Regelwerken die Un-terabschnitte fast gleichlautende Texte ausweisen, wie in den folgenden Abschnitten sichtbar.

7.6.1 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung (HLS Abschnitt 9.1)

• ISO 9001 Abschnitt 9.1: Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung • ISO 14001 Abschnitt 9.1: Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung • ISO 19600 Abschnitt 9.1: Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung • ISO 27001 Abschnitt 9.1: Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung • ISO 45001 Abschnitt 9.1: Überwachung, Messung, Analyse und Leistungsbewertung • ISO 50001 Abschnitt 9.1: Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung der energiebezogenen Leis-

tung des EnMS Aus Sicht des jeweiligen Regelwerkes ist festzulegen was überwacht und gemessen werden muss, welche Methoden dabei zur Anwendung kommen sollen, wann die Überwachung und Messung durchzuführen ist und wann eine Bewertung zu erfolgen hat. Die Ergebnisse zu WAS, WELCHE METHODE und WANN ÜBERWACHUNG finden sich üblicherweise im Zu-sammenhang mit Produkten in Prüfplänen wieder, ansonsten in den jeweiligen Prozessbeschreibungen (z.B. Machbarkeitsprüfungen im Prozess Kundenbetreuung oder Phasenfreigaben im Prozess Produkt- und Her-stellungsprozessentwicklung oder Lagerüberprüfungen im Prozess Logistik.

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WANN eine BEWERTUNG zu erfolgen hat, sollte üblicherweise im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Zielen festgelegt werden. Dabei kann es sich zum Beispiel handeln

• im Zusammenhang mit der Termineinhaltung um eine tägliche Bewertung, • bei Trendbeobachtungen um längere Zeitabschnitte (Woche, Monat, Quartal) und • bei mittelfristigen Zielen ggf. um eine jährliche Bewertung z.B. im Zuge der Managementbewertung.

Fazit: In diesem Punkt stellen alle Regelwerke die gleichen Grundsatzforderungen, auch wenn vereinzelt noch konkrete Details hinzukommen. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Alle sowie speziell Führungsaufgaben Dieser Abschnitt betrifft alle Geschäftsprozesse, in denen im Zusammenhang mit Prüfungen Daten erfasst werden. Somit ist in den jeweiligen Geschäftsprozessen festzulegen, ob diese Daten auch auszuwerten und zu bewerten sind. Allerdings ist immer der Zusammenhang zum Geschäftsprozess „Führungsaufgaben“ und den dort festzulegenden/zu vereinbarenden Zielen und der Managementbewertung zu beachten.

7.6.2 Internes Audit (HLS Abschnitt 9.2)

• ISO 9001 Abschnitt 9.2: Internes Audit • ISO 14001 Abschnitt 9.2: Internes Audit • ISO 19600 Abschnitt 9.2: Audit • ISO 27001 Abschnitt 9.2: Internes Audit • ISO 45001 Abschnitt 9.2: Internes Audit • ISO 50001 Abschnitt 9.2: Internes Audit

Auch hier sind die gleichen Grundsatzforderungen vorhanden.

• In geplanten Abständen interne Audits durchführen • Auditprogramm(e) planen • Auditkriterien festlegen • Qualifizierte Auditoren bereitstellen • Auditberichte erstellen • Auditergebnisse bewerten • Korrekturmassnahmen durchführen und überwachen

Manchmal wird auf ISO 19011 hingewiesen, manchmal nicht. Der einzige relevante Unterschied liegt in der An-wendung der regelwerksabhängigen Kriterienlisten. Siehe dazu meine Abhandlungen „Auditkriterienlisten und HL-Struktur“ sowie „ISO 19011-2018-10 Kommentar“. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Auditmanagement Dieser Abschnitt betrifft uneingeschränkt den Geschäftsprozess „Auditmanagement“.

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7.6.3 Managementbewertung (HLS Abschnitt 9.3)

• ISO 9001 Abschnitt 9.3: Managementbewertung • ISO 14001 Abschnitt 9.3: Managementbewertung • ISO 19600 Abschnitt 9.3: Managementbewertung • ISO 27001 Abschnitt 9.3: Managementbewertung • ISO 45001 Abschnitt 9.3: Managementbewertung • ISO 50001 Abschnitt 9.3: Managementbewertung

Wie bereits den Überschriften zu entnehmen, stellen auch hier die Regelwerke die gleichen Anforderungen. Auch wenn die Unterstrukturen nicht gleich sind, werden doch immer aus Sicht des jeweiligen Regelwerkes die gleichen Anforderungen gestellt.

• Vorgaben zu Berichtsinhalten (stark regelwerksindividuell geprägt) • Vorgaben zu Ergebnissen der Bewertung • Vorgaben zur Nachweispflicht

Siehe dazu meine Abhandlung „A1-ABH-03 Managementsystembewertung“. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Führungsaufgaben Dieser Abschnitt betrifft uneingeschränkt den Geschäftsprozess „Führungsaufgaben“.

7.7 Verbesserung (HLS Abschnitt 10) Hier kommt wieder in vollem Umfang die High-Level-Struktur zum Ansatz, indem in allen Regelwerken die Un-terabschnitte fast gleichlautende Texte ausweisen, wie in den folgenden Abschnitten sichtbar.

• Abschnitt 10.1: Allgemeines = ISO 9001; ISO 14001; ISO 45001; • Abschnitt 10.1: Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen = ISO 27001; ISO 50001 • Abschnitt 10.1: Nichtkonformität, Non-Compliance und Korrekturmaßnahmen = ISO 19600 • Abschnitt 10.2: Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen = ISO 9001; ISO 14001; ISO 45001 • Abschnitt 10.2:Fortlaufende Verbesserung = ISO 19600; ISO 27001; ISO 50001 • Abschnitt 10.3:Fortlaufende Verbesserung = ISO 9001; ISO 14001; ISO 27001

7.7.1 Allgemeines (HLS Abschnitt 10.1) Dieser Abschnitt enthält die grundsätzliche Aufforderung, regelmäßige Verbesserungen zu implementieren. ISO 9001 enthält in der Anmerkung zu diesem Abschnitt Beispiele dazu. Beispiele für die Verbesserung können Korrektur, Korrekturmaßnahme, fortlaufende Verbesserung, bahnbre-chende Veränderung, Innovation und Umorganisation sein.

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Allein hieraus ist zu entnehmen, dass es sich dabei um Verbesserungsaktivitäten handelt, die im Rahmen der Beschreibungen von diversen Geschäftsprozessen abgewickelt werden können. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Dokumenten- und Methodenmanagement Dieser Abschnitt betrifft alle Geschäftsprozesse, in denen

a) Abweichungen auftreten können und b) das Personal über die Führungsebenen an der Gestaltung Ihres Umfeldes mitwirken können.

In meinem Industriemodell habe ich die Auflistung dieser Verbesserungsmöglichkeiten dem Geschäftsprozess „Dokumenten-und Methodenmanagement“ zugeordnet.

7.7.2 Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen (HLS Abschnitt 10.1 bzw. 10.2) Der Inhalt dieses Abschnittes lässt sich gut aus der einleitenden Formulierung zu diesem Abschnitt der ISO 9001 ableiten: Wenn eine Nichtkonformität auftritt, einschließlich derer, die sich aus Reklamationen ergeben, muss die Organi-sation: darauf reagieren und, falls zutreffend: Maßnahmen zur Überwachung und zur Korrektur ergreifen, A. Die anderen Regelwerke verwenden einen gleichlautenden oder leicht modifizierten Text. Übereinstimmen er-geben sich daraus die nachfolgenden Aktivitäten: 1. Abweichungen (Nichtkonformitäten) nicht nur an Produkten, sondern auch an Prozessen feststellen 2. Abweichungen dokumentieren und in Hinblick auf tatsächliche Ursachen analysieren 3. Folgen der Abweichung bearbeiten (siehe hierzu Normenabschnitt 8.7 bzw. Kapitel 7.5.6 dieser Abhandlung) 4. Erforderliche Korrekturmaßnahmen an Produkten oder Prozessen planen und durchführen 5. Diese Korrekturmaßnahmen auf ggf. vorhandene gleichartige Produkte/Prozesse übertragen 6. Ggf. Risiken- und Chancenbewertungen aktualisieren 7. Die Wirksamkeit der Korrekturmaßnahmen bewerten Fazit: Ein Unterabschnitt, der über alle Regelwerke hinweg eine einheitliche Vorgehensweise zulässt. Siehe dazu meine Abhandlung „A4-ABH-01 Abweichungsmanagement“. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Abweichungsmanagement Dieser Abschnitt ist uneingeschränkt dem Geschäftsprozess „Abweichungsmanagement“ zuzuordnen. Da-bei kann auch der Abschnitt 8.7 intergiert werden.

7.7.3 Fortlaufende Verbesserung (HLS Abschnitt 10.2 bzw. 10.3) Auch hier lässt sich der Inhalt dieses Abschnittes aus der einleitenden Formulierung in der ISO 9001 ableiten: Die Organisation muss die Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit ihres Qualitätsmanagementsystems fortlaufend verbessern. Kein Regelwerk enthält Hinweise, wie dieses in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden kann/soll. Vereinzelte Regelwerke wie z.B. die ISO 45001 enthalten Verweise auf mögliche Verbesserungsgebiete.

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MANAGEMENT- UND ORGANISATIONS-BERATUNG

Integriertes Managementsystem und High-Level-Struktur

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Viele Bereiche der Verbesserung sind ohnedies in vorherigen Abschnitten enthalten. Natürlich können hier di-verse Methoden oder Verfahren implementiert werden, die konkret auf Verbesserungen ausgerichtet sind wie z.B.:

• Betriebliches Vorschlagswesen • KVP-Teamarbeit • Im Rahmen regelmäßiger Abteilungsgesprächen werden auch Verbesserungspotentiale abgefragt. • Poka-Yoke-Projekte

Fazit: Der Handlungsfreiraum ist hier besonders groß, es sollte lediglich ein transparenter Nachweis über derar-tige Verbesserungsmaßnahmen vorhanden sein. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Dokumenten- und Methodenmanagement Dieser Abschnitt beinhaltet, im Gegensatz zu Abschnitt 10.1, die Anwendung konkreter Methoden zur kontinu-ierlichen Verbesserung. In meinem Industriemodell habe ich die Auflistung dieser Verbesserungsmethoden dem Geschäftsprozess „Dokumenten- und Methodenmanagement“ zugeordnet. Eine Kopplung (Wechselwirkung) zu anderen Ge-schäftsprozessen ist allerdings denkbar.

7.8 Nicht berücksichtigte Geschäftsprozesse Zumindest aus den von mir angesprochenen Regelwerken ist keine direkte Verbindung zu den Geschäftspro-zessen „Finanzmanagement“ und „Allgemeine Verwaltung“ zu entnehmen. Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Finanzmanagement Sicherlich ist es unstrittig, dass es in jeder Organisation auch ein Finanzmanagement gibt. Auch das eine oder andere Regelwerk enthält Detailanforderungen an diesen Prozess. Direkt zitieren kann ich hier jedoch nur aus der IATF 16949 die Anforderung zur Erfassung und Bewertung sogenannter „Qualitätsbezogenen Kosten“. Andererseits hat der Gesetzgeber gerade an diesen Prozess nicht unerhebliche Anforderungen gestellt. Umso erstaunlicher ist es für mich, dass alle mir bekannten Organisationen diesen Prozess nicht oder nur bruch-stückhaft in ihre Managementsystemdokumentation einbezogen haben.

Geschäftsprozesszuordnung (Bild 3b): Allgemeine Verwaltung Diesen Prozess habe ich als Sammelstelle für alle Themen angelegt, die nicht konkret aus einem Regelwerk abzuleiten sind, nicht einem der anderen Geschäftsprozesse logisch zugeordnet werden können, die aber für den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb der Organisation trotzdem relevant sind. Dazu können zählen:

• Zentrale/Empfang/Pförtner/Poststelle • Besucherbetreuung/Fremdfirmen • Telefonliste • Ausgabe Büromaterial

Selbstverständlich bleibt es jeder Organisation überlassen, trotzdem eine Zuordnung zu anderen vorhandenen Geschäftsprozessen vorzunehmen.

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MANAGEMENT- UND ORGANISATIONS-BERATUNG

Integriertes Managementsystem und High-Level-Struktur

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8 Zusammenfassung Die High-Level-Struktur ist sicherlich ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Damit tun sich die Or-ganisationen leichter, Ihre möglicherweise bisher getrennt aufgebauten Systeme zu einem „Integrierten Mana-gementsystem“ zusammenzuführen. Wesentlichste Voraussetzung ist nach meinen Erfahrungen die Imple-mentierung einer zentralen Koordinationsfunktion, die ich persönlich immer als Managementsystem-Beauftragten (MSB) bezeichne. Diese Person muss die diversen Beauftragten und die Prozessinhaber dazu anleiten, dass die Systemdokumentation nach gemeinsam festgelegten Grundsätzen erfolgt. Damit wird verhin-dert, dass Parallelwelten, Doppelbeschreibungen oder unterschiedliche Identifikations- und Ablagesysteme ent-stehen. Ein zweiter wesentlicher Schritt ist der Aufbau der Systemdokumentationen nach den tatsächlich in der Orga-nisation ablaufenden Prozessen (siehe Bild 3b). Dieses ist darauf zurückzuführen, dass letztlich alle internen oder externen Anforderungen immer in den jeweils betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt werden müs-sen. So sollten die Beauftragten die jeweiligen Anforderungen feststellen (z.B. im Rahmen des Geschäftsprozesses „Dokumenten- und Methodenmanagement“ beschrieben) und in geeigneter Form den Prozessinhabern zur Umsetzung in Ihren Prozessen übermitteln. Die Verantwortung für die sach- und fachgerechte Implementierung und Umsetzung liegt immer bei den Prozessinhabern und den Fachbereichsleitern, wobei dieses in einigen Pro-zessen auch in Personalunion erfolgt. Am Ende sollte auch jährlich einmal im Rahmen der Managementsystembewertung festgestellt werden, welchen Reifegrad die Managementsystembeschreibung erreicht hat. Ein mögliches Verfahren dazu kann als Arbeitsda-tei von PWMP erworben werden. Wenn Sie ein IMS nutzbringend implementieren wollen, muss klar sein, dass die Rolle der Prozessverantwortli-chen im Zusammenspiel mit den jeweiligen Beauftragten auch die Schlüsselfunktion in der Organisation ist.

• Die Beauftragten liefern den Input der externen Anforderungen an die Prozessverantwortlichen • Die Prozessverantwortlichen planen die zur Erfüllung erforderlichen Tätigkeitsschritte in die Prozess-

beschreibungen ein • Die Linienverantwortlichen sorgen dafür, dass die geplanten Tätigkeiten auch forderungsgerecht

durchgeführt werden • Der Managementsystem-Beauftragte achtet darauf, dass keine Paralleldokumentationen entstehen • Die jeweiligen Beauftragten prüfen mittels entsprechende Audits, ob alle externen und internen Anfor-

derungen auch erfüllt werden • Die Geschäftsführung/der Vorstand bewerten mittels Managementreview die Zielerfüllung und leiten

entsprechende Folgemaßnahmen ein

9 Abhandlungen und Arbeitsdateien zum Managementsystem Alle im Text aufgeführten Abhandlungen können über die Webseite www.pwmp.de unter dem Menüpunkt „Dokus Aktuell“ abgerufen werden. In diesen Abhandlungen wird auf Arbeitsdateien zu diesen spezifischen Themen verwiesen, die bei PWMP zu erwerben sind. Dort sind auch die jeweiligen Preise aufgeführt. Wenn Sie mit der Anforderung (auch per Mail) eine Rechnungsadresse mitteilen, erhalten Sie die Datei im Normalfall noch am Tag der Anforderung per Mail zugesandt.