Intensivseminar KWK-G z 2016 - BHKW-Konferenz · 8 KWKG-Monitoringbericht 8 Zeitplan KWKG 2016 8...

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BHKW-Consult, Rauentaler Str. 22/1, 76437 Rastatt, 07222-9686 73-0, 07222-9686 73-19 [email protected] Seite 1 von 5 Am 1. Januar 2016 trat das neue KWK-Gesetz in Kraft. Bei dem neuen KWKG handelt es sich um keine einfache Novellierung, sondern um eine komplette Neureglung des bisherigen KWK-Gesetzes. Am 26. September 2016 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium einen Referentenentwurf zum EEG und dem KWK-Gesetz, wie deren Ausgestaltung nach der förmlichen beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission geplant ist. Ab 2017 werden sich demnach erhebliche Veränderungen bezüglich der EEG- Umlage auf Eigenstromverwendung als auch für die KWK-Förderung im Leistungsbereich 1 MW bis 50 MW ergeben. Diese unterliegen zukünftig einem Ausschreibungsverfahren. Im Intensivseminar zu diesem Thema werden die Rechtsanwälte Ulf Jacobshagen bzw. Dr. Markus Kachel von der Sozietät Becker-Büttner-Held sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult ausführlich über die neuen gesetzlichen Regelungen des KWK-Gesetzes sowie weitere KWK-relevante Fragestellungen berichten. Dabei werden die Auswirkungen der neuen Regelungen praxisnah erläutert und die Hintergründe offengelegt. Die Referenten gehen praxisnah auf die spezifischen Fragen der Teilnehmer ein. Zu den weiteren KWK-relevanten Fragestellungen gehören insbesondere die EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung, die Direktvermarktung von KWK-Strom sowie Mieterstromkonzepte. Hinsichtlich des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016) werden beispielhafte Berechnungen der zukünftigen KWK-Förderung die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit dokumentieren. Die Administration des KWK-Gesetzes (Anmeldung, Zertifizierung, Meldepflichten) sowie weitere Fördermöglichkeiten wie das Mini-KWK-Impulsprogramm werden in einem weiteren Referentenbeitrag erläutert. An neun Terminen von November 2015 bis Mai 2016 haben BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum Intensivseminare zum neuen KWK-Gesetz (KWKG 2016) angeboten. Mehr als 340 Personen nahmen an den Intensivseminaren teil, und haben die Veranstaltungen mit 9,2 von 10 Punkten bewertet. Die Seminare sind als Weiterbildungsmaßnahme zertifiziert. Aufgrund der zahlreichen Veränderungen im Rahmen der beihilferechtlichen EU-Genehmigung und des weiterhin großen Interesses wird dieses KWKG-Intensivseminar noch einmal an drei weiteren Terminen stattfinden. 23. November 2016 Berlin | 18. Januar 2017 Stuttgart | 25. Januar 2017 Berlin Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 30 -35 Personen begrenzt, um ein intensives Arbeiten gewährleisten zu können. Ausreichende Diskussionszeiten wurden bei der Konzeption der Veranstaltung berücksichtigt Aufgrund des großen Interesses ist eine möglichst frühzeitige Buchung ratsam. Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 6 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 6 Unterrichtseinheiten (Energieberatung im Mittelstand), 6 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) angerechnet. am 18. Januar 2017 in Stuttgart KWK-G eset z 2016 Neue Regelungen und Auswirkungen auf die KWK-Planung Intensivseminar I ntensivseminar zum neuen KWK-Gesetz 2016 sowie weiteren KWK-relevanten Gesetzen

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BHKW-Consult, Rauentaler Str. 22/1, 76437 Rastatt, 07222-9686 73-0, 07222-9686 73-19 [email protected] Seite 1 von 5

Am 1. Januar 2016 trat das neue KWK-Gesetz in Kraft. Bei dem neuen KWKG handelt es sich um keine einfache Novellierung, sondern um eine komplette Neureglung des bisherigen KWK-Gesetzes. Am 26. September 2016 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium einen Referentenentwurf zum EEG und dem KWK-Gesetz, wie deren Ausgestaltung nach der förmlichen beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission geplant ist. Ab 2017 werden sich demnach erhebliche Veränderungen bezüglich der EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung als auch für die KWK-Förderung im Leistungsbereich 1 MW bis 50 MW ergeben. Diese unterliegen zukünftig einem Ausschreibungsverfahren.

Im Intensivseminar zu diesem Thema werden die Rechtsanwälte Ulf Jacobshagen bzw. Dr. Markus Kachel von der Sozietät Becker-Büttner-Held sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult ausführlich über die neuen gesetzlichen Regelungen des KWK-Gesetzes sowie weitere KWK-relevante Fragestellungen berichten. Dabei werden die Auswirkungen der neuen Regelungen praxisnah erläutert und die Hintergründe offengelegt. Die Referenten gehen praxisnah auf die spezifischen Fragen der Teilnehmer ein.Zu den weiteren KWK-relevanten Fragestellungen gehören insbesondere die EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung, die Direktvermarktung von KWK-Strom sowie Mieterstromkonzepte. Hinsichtlich des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016) werden beispielhafte Berechnungen der zukünftigen KWK-Förderung die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit dokumentieren. Die Administration des KWK-Gesetzes (Anmeldung, Zertifizierung, Meldepflichten) sowie weitere Fördermöglichkeiten wie das Mini-KWK-Impulsprogramm werden in einem weiteren Referentenbeitrag erläutert.

An neun Terminen von November 2015 bis Mai 2016 haben BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum Intensivseminare zum neuen KWK-Gesetz (KWKG 2016) angeboten. Mehr als 340 Personen nahmen an den Intensivseminaren teil, und haben die Veranstaltungen mit 9,2 von 10 Punkten bewertet. Die Seminare sind als Weiterbildungsmaßnahme zertifiziert.

Aufgrund der zahlreichen Veränderungen im Rahmen der beihilferechtlichen EU-Genehmigung und des weiterhin großen Interesses wird dieses KWKG-Intensivseminar noch einmal an drei weiteren Terminen stattfinden.

23. November 2016 Berlin | 18. Januar 2017 Stuttgart | 25. Januar 2017 Berlin

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 30 -35 Personen begrenzt, um ein intensives Arbeiten gewährleisten zu können. Ausreichende Diskussionszeiten wurden bei der Konzeption der Veranstaltung berücksichtigt

Aufgrund des großen Interesses ist eine möglichst frühzeitige Buchung ratsam.

Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 6 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 6 Unterrichtseinheiten (Energieberatung

im Mittelstand), 6 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) angerechnet.

am 18. Januar 2017 in Stuttgart

KWK-Gesetz 2016 Neue Regelungen und Auswirkungen auf die KWK-Planung

Intensivseminar

Intensivseminarzum neuen KWK-Gesetz 2016

sowie weiterenKWK-relevanten Gesetzen

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Programm | Mittwoch | 18. Januar 2017

Veranstaltungsort

8 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme 8 Mitteilungspflichten

Ulf Jacobshagen, Becker Büttner Held | PartGmbB

13:15 Mittagessen

14:15 KWK-Gesetz 2016 - Teil 3 8 Förderung Wärmenetze und Wärmespeicher 8 Neue Regelungen zur KWKG-Umlage 8 Gebühren und Auslagen 8 Übergangsbestimmungen und Verordnungser-mächtigungen

Ulf Jacobshagen, Becker Büttner Held | PartGmbB

14:40 Aktuelle KWK-relevante Gesetze (außer KWKG) 8 EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung 8 Mieterstromkonzepte 8 KWK-Contracting und Pachtmodelle

Ulf Jacobshagen, Becker Büttner Held | PartGmbB

15:35 Diskussion und Fragerunde

15:45 Kaffeepause mit Snacks

16:15 Fördermöglichkeiten für KWK-Anlagen 8Wichtige Aspekte der Administration beim neuen KWK-Gesetz

8 Ausfüllen der Anträge 8 Fördermöglichkeiten von KWK-Anlagen (Bundes- und Länderprogramme)

8 Mini-KWK-Impulsprogramm 8 BMWi-Förderprogramm 8Wichtige Aspekte der Energie- und Stromsteuer

Markus Gailfuß, BHKW-Consult

17:10 Diskussion und Fragerunde

17:15 Ende der Veranstaltung

09:00 Empfang der Veranstaltungsunterlagen | Begrüßungskaffee

09:30 Begrüßung und Einführung 8 KWKG-Monitoringbericht 8 Zeitplan KWKG 2016 8 Veränderungen aufgrund der Kommissionsent-scheidung

Markus Gailfuß, BHKW-Consult

10:10 KWK-Gesetz 2016 - Teil 1 8Wichtigste Neuerungen auf einen Blick 8 Aufbau KWKG 2016 8 Neue Begriffsbestimmungen 8 Änderungen bei Anschluss- und Abnahmepflicht 8 Direktvermarktung des KWK-Stroms 8 Vergütungshöhe 8 Ausschreibungen

Ulf Jacobshagen, Becker Büttner Held | PartGmbB

11:10 Diskussion und Fragerunde

11:20 Kaffeepause mit Snacks

11:50 KWKG - 2016 Beispielhafte Berechnungen der Vergütungen und Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit

8 Mini-KWK bis 50 kW 8 KWK über 50 kW in der Objektversorgung 8 KWK über 50 kW in der allgemeinen Versorgung 8 KWK im Megawattbereich in Industrie, Gewerbe und der allgemeinen Versorgung

8 mögliche Konsequenzen auf die zukünftige KWK-Auslegung

8 KWK-AusschreibungenMarkus Gailfuß, BHKW-Consult

12:40 KWK-Gesetz 2016 - Teil 2 8 Zulassung 8 Vorbescheid 8 Regelungen für Bestandsanlagen

Holiday Inn, StuttgartMittlerer Pfad 25 – 27

70499 StuttgartTel.: 0711 - 98 88 8 – 781Fax.: 0711 - 98 88 8 - 9

www.holidayinn-stuttgart.de

Unter dem Kennwort„BHKW-Consult“

steht ein beschränktes Zimmerkontingent zur Verfügung:

EZ Classic ab € 135,- pro Übernachtung

inkl. Frühstück und MwSt.

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Leistungen / Anmeldung

Die Referenten

Der Veranstaltungspreis staffelt sich wie folgt unternehmensspezifisch:

Kommunale Verwaltung (keine Stadtwerke) / Wissenschaftliche Institute / Energie-agenturen / kleine Unternehmen bis 2 Personen € 470,- (zzgl. MwSt.)

Unternehmen mit mehr als 2 und weniger als 30 Personen oder einem jährlichenUmsatzerlös über 300.000 € bis 3 Mio. € € 530,- (zzgl. MwSt.)

Aktiengesellschaften, Unternehmen mit mehr als 30 Personen oder einem jährli-chen Umsatzerlös über 3 Mio. € € 590,- (zzgl. MwSt.)

Mehrbucherrabatt Bei mehreren Teilnehmern aus einem Unternehmen gewähren wir je Person(!) einen Abschlag von € 50,- auf den Veranstaltungspreis.

Treue-Rabatt Ehemalige Teilnehmer unserer Veranstaltungen erhalten einen Sonderrabatt in Höhe von € 75,-

Zwei-Tage-Rabatt Bei Buchung der Seminare am 17.01.17 und 18.01.17 gewähren wir einen Sonderrabatt in Höhe von 25,- € für dieses Seminar

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per Mail. Rechnungen werden ca. 4 Wochen vor der Veran-staltung versandt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. Erfolgt eine Annullierung (nur schriftlich) nach Erhalt der Rechnung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,- (zzgl. MWSt.) erhoben. Bei einer Annullierung weniger als zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des Veranstaltungspreises fällig. Bei Nichterschei-nen beträgt die Schutzgebühr 100% des Veranstaltungspreises. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten jederzeit einen Ersatzteilnehmer. Es gelten die AGBs.

Becker Büttner HeldAls Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist Becker Büttner Held einer der führenden Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Ulf Jacobshagen ist gegenwärtig besonders mit Mandaten aus den Bereichen Kraft-Wärme-Kopplung und Erneuerbare Energien sowie mit Rechts-fragen des Wärmerechts und Contracting befasst. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet der Areal- und Objekt-netzbereich. Dr. Markus Kachel berät im Energierecht mit Schwerpunkt auf Dezentrale Energieerzeugung (KWKG, EEG, EEWär-meG) Contracting, stromintensive Unternehmen und Energieeffizienz.

BHKW-Consult Markus Gailfuß initiierte 1999 das BHKW-Infozentrum und ist seit 2003 selbständiger Berater im BHKW- und KWK-Bereich. In den letzten Jahren war er u. a. an der Planung von mehr als 20 BHKW-Anlagen sowie an der wissenschaftlichen Begleitung des Mini-KWK-Impulsprogramms im Auftrag des BMUB (2012-2015) und dem wissenschaftlichen Monitoringbericht zum KWK-Gesetz im Auftrag des BMWi (2014) beteiligt.

Teilnahmenbedingungen und Preise

Im Seminarpreis (siehe „Teilnahmebedingungen“) inbegriffen sind farbig gedruckte Seminarunterlagen sowie ein Download der digitalen pdf-Dateien, alle Kaffeepausen (inkl. kleiner Snacks), Mittagessen, Erfrischungsgetränke während des Seminars und bei den angebotenen Mahlzeiten. Geringfügige Änderungen im Seminarprogramm behalten wir uns vor.

Anmeldungen an BHKW-Consult, Rauentaler Straße 22/1, 76437 Rastatt, 07222 - 9686 7313, 07222 - 9686 [email protected]

Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) am Ende des Flyers.

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Anmeldeformular - per Mail an [email protected] oder per FAXan 07222 - 9686 7319

Anmeldeformular bitte in BLOCKSCHRIFT ausfüllen und zutreffende Kategorie ankreuzen!

Vorname Nachname

Unternehmen (ggf. Abteilung)

Straße / Hausnummer. bzw. Postfach

PLZ / Ort Kundennummer (falls vorhanden)

Rechnungsadresse (falls abweichend)

Telefon Fax

E-Mail (Angabe der Emailadresse unbedingt erforderlich, da die Buchungsbestätigung an diese Adresse gesandt wird)

Ort, Datum Unterschrift / Stempel

Mit der Unterschrift erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die AGBs (siehe letzte Seite) an.

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! Kommunale Verwaltung (keine Stadtwerke) / Wissenschaftliche Insti-tute / Energieagenturen / kleine Unternehmen bis 2 Personen 470,00 €

Unternehmen mit mehr als 2 und weniger als 30 Personen odereinem jährlichen Umsatzerlös über 300.000 € bis 3 Mio. € 530,00 €

Aktiengesellschaften, Unternehmen mit mehr als 30 Personen odereinem jährlichen Umsatzerlös über 3 Mio. € 590,00 €

Mehrbucherrabatt Bitte für jeden Teilnehmer eine eigene Anmeldungausfüllen! - 50,00 €

Treue-Rabatt für Teilnehmer unserer bisherigen Konferenzen undSeminare - 75,00 €

Zwei-Tage-Rabatt Buchung der Seminare (17.01.|18.01.17) - 50,00 €

Gesamtpreis (netto / zzgl. MwSt.) €

Hiermit melde ich mich verbindlich zum Intensivseminar „KWK-Gesetz 2016“ 18. Januar 2017 in Stuttgart an.

Mit meiner Unterschrift erkenne ich die AGBs an.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGBFür die Buchung von Seminaren, Kursen und Konferenzen bei BHKW-Consult

1. GeltungsbereichDie folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Seminaren, Kursen und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltung“) und dem Veranstalter BHKW-Consult (im Folgenden „Veranstal-ter“). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. 2. Anmeldung/AnmeldebestätigungDie Anmeldung kann per Brief oder Telefax erfolgen und muss eine rechtsverbindliche Unterschrift enthalten. Die Anmeldung wird durch die endgültige Bestätigung des Veranstalters, die per Email erfolgt, rechtsverbindlich. Vorläufige Anmeldebestä-tigungen haben keine rechtsverbindlichen Auswirkungen.3. PreiskategorienDer Preis für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist in Ab-hängigkeit von der Art, der Größe bzw. den Umsatz des Unternehmens. Die Einzelheiten werden unter http://www.bhkw-infozentrum.de/download/bhkw-consult_veranstaltun-gen_preiskategorien.pdf erläutert. Dem Veranstalter obliegt das Recht, das Unternehmen des Teilnehmers anhand dieser Kriterien einer Preiskategorie zuzuordnen. Eventuelle Treue-rabatte werden nur bei direkter Buchung über BHKW-Consult gewährt.4. LeistungDer Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstal-tungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke. Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veran-staltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z. B. wegen Erkrankung des Referenten oder auf-grund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Rei-se- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausge-schlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens des Veranstalters. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leis-tungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. 5. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, AufrechnungDer Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berech-tigt, Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) p. a. zu fordern. Die Bezahlung erfolgt auf Rech-nung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. Bei Verlust der entsprechenden Sendung übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Teil-nehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Ver-anstalter schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. StornierungErfolgt eine Stornierung (nur schriftlich) nach Erhalt der Rech-nung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,- (zzgl. MWSt.) erhoben. Bei einer Stornierung (nur schriftlich) we-niger als zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des Seminarpreises fällig.. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahmebetrag fäl-lig. Gerne akzeptiert der Veranstalter ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. 7. UrheberrechteDie Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zu-stimmung vom Veranstalter gestattet. 8. Bild- und TonrechteDer Teilnehmer/die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass während der Veranstaltung aufgenommenes Bild- und Tonma-terial seitens BHKW-Consult publiziert und für Eigenwerbung verwendet werden darf, sofern kein ausdrücklicher Wider-spruch eingelegt wird.9. HaftungDie Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Trotz dieser Sorgfalt und den hohen Qualitätsstandards kann der Veranstalter keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung übernehmen. 10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und ErfüllungsortEs gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichts-stand Rastatt vereinbart. 11. Widerrufsrecht für Verbraucher Sie haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schrift-lich (postalisch) zu widerrufen. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Ab-sendung des Widerrufs an folgende Adresse: BHKW-Consult, Markus Gailfuß, Rauentaler Straße 22/1, 76437 Rastatt. Die-ses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Veran-staltung stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenom-men hat. 12. DatenschutzDer Veranstalter schützt Ihre personenbezogenen Daten und wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich be-handeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit Ihrem Namen gespeichert sind. Die vom Teilnehmer übermittelten Bestandsdaten (Vor-name, Nachname, Liefer- und Rechnungsanschrift, E-Mail-Ad-resse) werden durch den Veranstalter in der Abonnenten- bzw. Kundenkartei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und - soweit notwendig - an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben. Soweit von Ihnen nicht anders angegeben, werden wir Sie zu-künftig über unsere Produkte und Veranstaltungen informieren bzw. Sie auch per Fax, E-Mail oder Telefon kontaktieren. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Hinsichtlich der im Rahmen der Veranstaltung an die Veran-staltungsteilnehmer ausgeteilten Teilnehmerliste werden ledig-lich Unternehmen, Titel, Vorname, Name, PLZ, Ort publiziert.