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Interdisziplinäres Einrichtungskonzept
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Innovation und Kompetenz am Harz
Asklepios Kliniken Schildautal Seesen Zentrum für Neurologie
Klink für neurologische Rehabilitation Klinik für neurologische Frührehabilitation
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Abb. 1 Asklepios Kliniken Schildautal
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1. Einleitung
3
2. Leistungsspektrum 6 2.1. Zentrum für Neurologie 6 2.2. Klinik für neurologische Frührehabilitation 8 2.3. Klinik für neurologische Rehabilitation 10 2.4. Diagnostik und Therapie 14 3. Organisationstrukturen und Versorgungsgestaltung 16 3.1. Interdisziplinäre und sektorenübergreifende Versorgungsstruktur 3.2. Sektoren- und berufsgruppenübergreifendes QM-Konzept 3.3. Politische Rahmenbedingungen der Versorgungsgestaltung
4. Handlungsmaxime 26
5. Patientenorientierung in der neurologischen Rehabilitation 28 5.1. Gesetzliche Rahmenvorgaben der medizinischen Versorgung
und Rehabilitation (SGB IX und Teilhabe)
5.2. Einbeziehung des Patienten und individuelle Patientenrechte in der Rehabilitation
6. Einrichtungskonzept : Unsere weiteren Ziele in 2016
37
7. Literatur und mit geltende Dokumente 40 8.
Ansprechpartner und Autoren 40
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1. Einleitung
Die in privater Trägerschaft geführten Asklepios
Kliniken Schildautal liegen in reizvoller und
ruhiger Umgebung am Harzrand in der Stadt
Seesen. Die Kliniken liegen verkehrsgünstig im
Städtedreieck Göttingen-Braunschweig-
Hannover in der Nähe der A7. Die Lage der
Klinik ermöglicht es den Patienten, Angehörigen
und Besuchern abzuschalten und neue Kräfte zu
sammeln. Patienten erhalten in den Kliniken
Anregungen und Möglichkeiten, gesund zu
werden und sich zu erholen.
Seit über 50 Jahren ist Seesen der Standort umfangreicher, qualitativ hochrangiger,
spezialsierter medizinischer Versorgung. Die Asklepios Kliniken Schildautal wurden 1954-
1956 als LVA-Lungenheilstätte erbaut, ab 1974 begann der Aus- und Umbau zur
Neurologischen, Gefäßchirurgischen und Neurochirurgischen Fachklinik. Seit 1978 sind die
Kliniken akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Göttingen. Im Jahr 1995 ist
zeitgleich mit der Übernahme durch die Asklepios Gruppe die Klinik für Neurologische
Rehabilitation eröffnet worden. 1997 war die Einweihung der Klinik für Neurologische
Frührehabilitation und 1998 erfolgte die Anerkennung als überregionale Stroke-Unit. Die
Klinik für Innere Medizin und die Klinik für Chirurgie des Stadtkrankenhauses sind seit
2009 am Standort Schildautal mit integriert und übernehmen die Grund- und
Regelversorgung der Bevölkerung der Region.
Die Akutklinik der Asklepios Kliniken Schildautal (§39 SGB V) mit der integrierten Klinik
für Neurologische Frührehabilitation (52 Betten mit bis zu 17 Weaning-Betten) wird von der
Asklepios Kliniken Sobernheim GmbH und der Asklepios Stadtkrankenhaus Seesen GmbH
betrieben. Die Asklepios Kliniken Sobernheim GmbH sind mit 312 Betten in den
niedersächsischen Krankenhausbedarfsplan aufgenommen.
An die akutmedizinische Versorgung schließt sich unmittelbar die Möglichkeit der
rehabilitativen Versorgung (§40 SGB V) in der Klinik für Neurologische Rehabilitation an.
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Die Rehaklinik Investgesellschaft mbH ist Eigentümer und Betreiber der Klinik für
Neurologische Rehabilitation. Die Klinik verfügt über Versorgungsverträge mit den
gesetzlichen Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern zur Erbringung von Heil-
und Anschlussheilverfahren in den Hauptindikationsgruppen Neurologie
(Indikationsgruppe 9), Zustand nach Operationen an der Wirbelsäule mit Beteiligung des
Nervensystems (Indikationsgruppe 4*) sowie bösartige Erkrankungen mit Beteiligung des
Nervensystems (Indikationsgruppe 10g). Die Rehabilitationsklinik betreibt 142 Betten, davon
38 Betten in Phase C sowie 104 Betten in Phase D, letztere gliedern sich in 98 Betten
Indikationsgruppe 9/10g (Neurologie, Neuroonkologie) und 6 Betten Indikationsgruppe 4*.
Federführend sind die AOK Niedersachsen und die Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover.
Gemeinsam mit der Klinik für Neurologie bilden Klinik für Neurologische
Frührehabilitation (NFR) und die Klinik für Neurologische Rehabilitation (Reha) das
„Zentrum für Neurologie“ an den Asklepios Kliniken Schildautal, eine überregionale
Versorgungseinrichtung zur Behandlung neurologischer Erkrankungen. Schwerpunkt der
Rehabilitationsklinken ist die durchgehende stationäre medizinische Rehabilitation akuter
neurologischer Erkrankungen von der Neurologischen Frührehabilitation der BAR-Phasen
(Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, 1999) A Weaning und B (NFR) und C
(NFR/Reha) bis hin zur stationären und ambulanten medizinischen
Anschlussheilbehandlung/Phase D und medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation
Stufe B (Reha). Darüber hinaus sind ambulante und stationäre medizinische, neurologische
Heilverfahren für Patienten mit chronischen neurologischen Erkrankungen, im begrenzten
Umfang auch ambulante IRENA-Nachsorgemaßnahmen für die DRV möglich.
Das Behandlungsgebiet umfasst alle Erkrankungen des zentralen und peripheren
Nervensystems, einschließlich Wirbelsäulen-Erkrankungen und onkologische Erkrankungen
mit Beteiligung des Nervensystems. Schwerpunkte bilden die Rehabilitation von Patienten
nach Schlaganfall, Patienten mit Multipler Sklerose und Zustände nach Operation an der
Wirbelsäule mit Nervenwurzel- oder Rückenmarkskompressionssyndromen oder engem
lumbalem Spinalkanal. Ein hochqualifiziertes Rehateam bestehend aus 23 ÄrztInnen, 80
TherapeutInnen und 90 Pflegekräften betreuten 2014 mehr als 1921 Patienten (NFR, Reha).
Unser Rehabilitationskonzept zielt darauf ab, die Teilhabe am gesellschaftlichen und
beruflichen Leben (SGB IX) zu fördern. Unsere Rehabilitanden und/oder ihre
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Bezugspersonen werden befähigt und geschult, ihre optimalen körperlichen und/oder
sozialen Funktionsmöglichkeiten zu erkennen und zu erreichen. Das biopsychosoziale
Gesundheitsmodell (ICF) bildet dabei den übergeordneten Referenzrahmen (WHO 2005).
Die Patienten bzw. Rehabilitanden und ihre Angehörigen stehen entsprechend unserem
Leitbild mit ihren individuellen Bedürfnissen, ihren Rechten auf Selbstbestimmung und der
Achtung ihrer Würde im Mittelpunkt unseres Handelns.
Die Behandlung unserer Rehabilitanden erfolgt nach einem interdisziplinären
Behandlungsansatz und orientiert sich an übergreifenden Rehabilitations- bzw.
Therapiezielen. Die formulierten Ziele der Rehabilitanden und ihrer Angehörigen werden
mit denen des Rehabilitationsteams abgestimmt.
Je nach individueller Befundlage werden in individuellen Therapieplänen unterschiedliche
Therapieangebote zusammengestellt, die sich an den persönlichen Zielen der Patienten und
ihrem Alltag orientieren. Mit Hilfe validierter Rehabilitationsziel-Parameter bzw. objektiver
Assessments werden Ausgangsniveaus und der Zielerreichungsgrad von Therapiezielen
unserer Patienten evaluiert. Die Therapieziele werden in regelmäßigen, wöchentlichen
Teamkonferenzen interdisziplinär überprüft und ggf. angepaßt.
Konzeptionell soll die Behandlung unserer Rehabilitanden auf den verschiedenen ICF-
Ebenen auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung erfolgen. Langjährige
Erfahrung, (inter)nationale Leitlinien, Reha-Therapiestandards sowie Strukturanforderungen
der DRV und der GKV, die DRG/OPS-Vorgaben und eigene wissenschaftliche
Untersuchungen bilden die Grundlage für unser Einrichtungskonzept und die
angewendeten Therapieangebote. Die Umsetzung evidenzbasierter Praxis,
sektorenübergreifende und interdisziplinäre Versorgungsgestaltung sind weitere wichtige
Elemente.
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2. Leistungsspektrum der Kliniken
2.1. Neurologisches Zentrum der Asklepios Kliniken Schildautal
Der Klinikenverbund an den Asklepios Kliniken Schildautal besitzt Modellcharakter: Die
Implementierung der Neurologischen Rehabilitationskliniken in ein Schwerpunkt-
Krankenhaus der Akut- und Regelversorgung mit neurologisch/neurochirurgischem
Schwerpunkt bietet die Möglichkeit einer Behandlung von Patienten mit neurologischen
Erkrankungen in einer „diagnostischen und therapeutischen Kette“ von der Akutversorgung
neurologischer Erkrankungen bis hin zum Übergang in den ambulanten Behandlungssektor.
Mit dem direkten Anbau der Rehabilitationsklinik im Jahr 1995 an das Klinikum Schildautal,
ein Fachkrankenhaus, und der nachfolgenden Integration der
Neurologischen Frührehabilitation in den Gebäudekomplex des Akutkrankenhauses in 1997
waren die erforderlichen Schritte zu einer sektorenübergreifenden und interdisziplinären
Versorgungsstruktur gelungen.
Seit 5/2015 bilden die
Kliniken für Neurologie
Klinik für Neurologische Frührehabilitation und
Klinik für Neurologische Rehabilitation
darüberhinaus einen übergeordneten organisatorischen Verbund, dem „Zentrum für
Neurologie“ unter einer Ärztlichen Leitung.
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Weitere Diagnostik und Leistungsangebote stehen in Zusammenarbeit mit den
angegliederten Kliniken zur Verfügung, wie in der Abb. 2 exemplarisch am Krankheitsbild
Schlaganfall veranschaulicht:
Klinik für Neurochirurgie
Klinik für Innere Medizin und Intensivmedizin
Klinik für Allgemein- , und Unfallchirurgie
Klinik für Gefäßchirurgie
Zentrum für Anästhesie und Intensivmedizin
Medizinisches Versorgungs-Zentrum für Radiologie und Kernspintomographie
Die lückenlose Versorgung durch die Bereitschaftsdienste ist in enger Kooperation rund um
die Uhr durch die Klinikärzte gewährleistet. Eine enge Kooperation mit dem MVZ für
Radiologie und Kernspintomographie, das voll in den Klinikbetrieb integriert ist, bietet eine
bildgebende Diagnostik aller Körperregionen und Organe des Menschen mit modernster
Technik und schonenden, wenig invasiven Untersuchungsmethoden, wie der
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Computertomographie und Kernspintomographie. Die Aufnahmen werden digital erstellt
und sind klinikweit abrufbar.
Neben der akut- und intensivmedizinischen Diagnostik und Therapie spielten von Beginn an
auch die therapeutischen Medizinalfachberufe, wie Physiotherapie, Ergotherapie,
Logopädie, Neuropsychologie und Physikalische Therapie eine wichtige Rolle. Um den
vielfältigen und komplexen Krankheitsbildern und den individuellen Bedürfnissen gerecht
zu werden, haben die Kliniken bewusst und zunehmend auf eine professionsübergreifende
Teamstruktur gesetzt.
Auch der Pflegedienst an den Asklepios Kliniken Schildautal ist strukturell und inhaltlich
bereichsübergreifend organisiert, was konzeptionell einheitliche Konzepte in allen Kliniken
im Interesse der Patienten der Einrichtung ermöglicht.
2.2. Klinik für Neurologische Frührehabilitation
In dieser Spezialklinik (52 Betten) werden Krankenhaus-behandlungsbedürftige Patienten
mit schweren und schwersten Funktionsstörungen des Nervensystems nach modernsten
Methoden behandelt. Die Neurologische Frührehabilitation (NFR) der Asklepios Kliniken
Schildautal behandelt Patienten der Phase B nach abgeschlossener Akutdiagnostik und
Behandlung im Rahmen der Grunderkrankung. Damit befindet sich die Klinik an der
Schnittstelle zwischen Akutkrankenhausbehandlung (Phase A) und der weiterführenden
Rehabilitation (Phasen C und D).
Ziel der Neurologischen Frührehabilitation ist es, eine so früh wie möglich einsetzende
Therapie zu beginnen, um eine nach dem Potential des einzelnen Patienten möglichst
vollständige und schnelle Genesung zu erreichen. Übergeordnetes Ziel ist die soziale und
berufliche Wiedereingliederung.
Zielgruppe für den interdisziplinären Ansatz der Neurologischen Frührehabilitation sind
schwerst- und schwer betroffene Patienten nach Schädigung des zentralen oder peripheren
Nervensystems (Phase B gemäß BAR), die über ein vorhandenes Rehabilitationspotential
verfügen bzw. Patienten bei denen abgeklärt werden soll, ob ein solches
Rehabilitationspotential vorliegt.
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2.2.1. Schwerpunkte & Krankheitsbilder
Cerebro-vaskuläre Erkrankungen (Schlaganfall, Hirnblutungen)
Schwere Schädel-Hirn-Traumen
Schwere Hirnfunktionsstörungen nach Operationen am Gehirn, Rückenmark und
Wirbelsäule
Schwere Polyneuropathie mit Lähmungen
Cerebrale Intoxikation
Hypoxische Hirnschäden
Apallische Durchgangssyndrome
Beeinträchtigungen nach Entzündungen des Gehirns
2.2.2 Weaning
Seit Oktober 2013 werden auch beatmete Patienten mit neurologischer Diagnose unter
bestimmten Voraussetzungen mit dem Ziel des Weanings behandelt. Diese Patienten sind
formell der Phase A gemäß BAR zuzuordnen (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation,
1999).
Hauptaufgabe der Beatmung in der NFR ist das Weaning von Patienten mit
neurologischen/neurochirurgischen Erkrankungen. Entsprechend dieser Hauptaufgabe
werden am Anfang ausschließlich Patienten mit Tracheostoma übernommen.
Oral bzw. nasal intubierte Patienten können zunächst nicht versorgt werden, da sie häufig
eine Sedierung benötigen, um den Tubus zu tolerieren. Mittelfristig sieht dieses Konzept
auch eine Übernahme von nicht-tracheotomierten Patienten vor. In diesem Falle werden die
Patienten aber bei uns i. d. R. tracheotomiert werden.
Außerdem müssen die aufzunehmenden Patienten hämodynamisch und pulmonal stabil
sein. Die Notwendigkeit einer Kreislaufunterstützung mit Sympathomimetika stellt eine
Kontraindikation dar, da die Mobilisation dieser Patienten nicht gewährleistet werden kann
und die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Weanings erheblich niedriger isti.
Pulmonal grenzwertig kompensierte Patienten (FiO2 >50%) können ebenfalls zurzeit nicht
adäquat versorgt werden. Die Überprüfung und Einhaltung dieser Eingangskriterien obliegt
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dem Arzt, dem die Aufnahmeorganisation obliegt. Zur korrekten Einschätzung der
Patienten dient ein „Erweitertes Anlageblatt für beatmete Patienten“.
Das Weaning-Konzept wird jedem Patienten individuell angepasst. Grob schematisch
existieren drei Indikationsgruppen:
1. Intubierte und beatmete Patienten mit einer neurologischen Hauptdiagnose, die im
primär versorgenden Krankenhaus nicht geweant werden konnten (z. B. aus
zeitlichen Gründen).
2. Patienten mit neurologischen Erkrankungen, die primär mit einer Beeinträchtigung
der Muskelpumpe einhergehen (z. B. GBS, CIDP, etc.) und von daher eine längere
Weaningphase benötigen.
3. Patienten der Phase B, die aufgrund einer intermittierenden pulmonalen Erkrankung
(Pneumonie ohne SIRS oder Sepsis) vorübergehend beatmet werden müssen.
Je nach Grunderkrankung und Grund der Beatmung kommen unterschiedliche Ansätze zum
tragen. Weitere Ausführungen sind dem interdiziplinären Konzept Beatmung auf der NFR:
Verzahnung von Weaning und Therapie zu entnehmen.
2.3. Klinik für Neurologische Rehabilitation
Mit 142 Betten (104 Phase D, 38 Phase C, Stand: 1.1.2015) ist die Klinik für Neurologische
Rehabilitation eine Neurologische Rehabilitationsklinik mit Schwerpunkt medizinischer
Rehabilitation (weiterführende Rehabilitation Phase C, Anschlußheilbehandlung Phase D
nach BAR, medizinische Heilverfahren Phase C und D nach BAR) mit einem ganzheitlichen,
ICF-orientierten interdisziplinären Behandlungsansatz.
Die Klinik für Neurologische Rehabilitation ist damit ein wesentliches Glied in der gesamten
Kette der Behandlung neurologischer Erkrankungen in den Asklepios Kliniken Schildautal,
beginnend mit der Akutbehandlung (Phase A BAR) und der Neurologische
Frührehabilitation (Phase B, BAR).
Haupt-Partizipationsziel in der Phase C (BAR) ist die Selbständigkeit des Patienten im Alltag
zu erreichen. D.h. in dieser Phase wird vor allem versucht den Grundsatz „Rehabilitation
vor Pflege“ zu verwirklichen.
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Bei Überleitung durch weiteren Rehabilitationsfortschritt oder bei primärer Aufnahme in
Phase D (BAR) ist das Ziel der Rehabilitation in der Klinik f. Neurologische Rehabilitation
die Selbstbestimmung und die Partizipation (Teilhabe) des erkrankten oder behinderten
Menschen am sozialen und beruflichen Leben. Die Aufgaben des Rehabilitationsteams
bestehen darin, die Funktionsaktivität zu bessern und drohende oder bereits manifeste
Beeinträchtigungen in der Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben durch
frühzeitige Einleitung der gebotenenen Rehabilitationsmaßnahmen zu vermeiden, zu
beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Dabei soll der Rehabilitand
durch die Rehabilitation (wieder) befähigt werden, eine Erwerbstätigkeit und/oder
bestimmte Aktivitäten im täglichen Leben möglichst in der Art und dem Ausmaß
auszuüben, die für einen Menschen als „normal“ (für seinen persönlichen Lebenskontext
typisch) erachtet werden.
Es bestehen Belegungsverträge mit allen Deutschen Rentenversicherungen, der
Bundesknappschaft, den gesetzlichen Krankenkassen sowie den privaten Krankenkassen
und den Berufsgenossenschaften. Die Klinik bietet stationäre und ganztägig ambulante (sog.
teilstationäre) Behandlung an.
In 2013 wurde ein interdisziplinäres Konzept zur medizinisch-beruflich orientierten
Rehabilitation, Stufe B (MBOR, Stufe B) von Erwerbspersonen mit besonderer beruflicher
Problemlage nach den Rahmenempfehlungen der DRV (Deutsche Rentenversicherung,
8/2012) erstellt. Es umfaßt MBOR-Angebote zur
Berufsorientierten Diagnostik
Sozialen Arbeit in MBOR
Berufsbezogene Gruppen
Arbeitsplatztraining
Belastungserprobung MBOR (s. MBOR-Konzept).
Das Konzept sieht MBOR-Maßnahmen als Intervall-Rehabilitation 3 bis 6 Monate nach
bereits abgeschlossenen AHB-Verfahren vor und durchlief im Jahr 2014 nach Anerkennung
durch die DRV Braunscheig-Hannover zunächst eine Probephase. Aufgrund einer positiven
Bewertung dieses Konzeptes durch den RV-Träger in 2015 in Bezug auf die
sozialmedizinische Erwerbsprognose unserer Rehabilitanden nach 1 Jahr konnte in 10/2015
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eine erneute vertragliche Vereinbarung für ein gemeinsames Steuerungsmodell unserer
AHB-Rehabilitanden vereinbart werden, das in 12/2016 erneut bewertet werden wird.
2.3.1. Schwerpunkte & Krankheitsbilder
Schlaganfall (Hirninfakt, -blutung, Subarachnoidalblutung, vaskuläre Myelopathie) und
Folgezustände
Multiple Sklerose (Encephalomyelitis disseminata)
Gehirnoperationen (z.B. gutartige und bösartige Tumore, Gefäßmissbildungen)
Entzündungen des Gehirns, des Rückenmarks und der Nerven
Lähmungen nach Operationen an der Wirbelsäule (z.B. Bandscheibenerkrankungen,
Spinalkanalenge)
Polyneuropathien oder -neuritiden, Plexuslähmungen, neuromuskuläre Erkrankungen (z.B.
Myasthenie), Myopathien, Muskeldystrophien
Neurodegenerative Erkrankungen (z.B. M. Parkinson, Heredoataxien, beginnende
dementative Erkrankungen)
Epilepsien und Zustände nach Epilepsiechirurgie
Chronische, neurologisch bedingte Schmerzerkrankungen.
Behandlungsschwerpunkte sind cerebrovaskuläre Erkrankungen (Schlaganfall), Multiple
Sklerose und Lähmungen nach Operationen an der Wirbelsäule. Zu diesen Erkrankungen
liegen indikationsbezogene interdisziplinäre Rehabilitationskonzepte vor.
Inhalte von Rehabilitationsbehandlungen sind auf Funktionsebene nach ICF Motorik
(Lähmungen), Leistungen der Sprache, des Lesens und Schreibens, Sehen, kognitive
Leistungen wie Gedächtnis und Orientierung, Koordination sowie somatosensorische
Leistungen (z.B. Schmerzen, Gleichgewicht).
Zu unseren häufigsten Störungsbildern (zentrale Lähmungen mit und ohne Spastik,
Koordinationsstörungen, Aphasien, Neglect und räumlich-konstruktive Störungen) wurden
spezifische interdisziplinäre Behandlungskonzepte erarbeitet.
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2.3.2. Ausschlußkriterien und Kontraindikationen
Die Ausschlußkriterien einer stationären oder ambulanten Neurologischen Rehabiliation der
Phasen C und D ergeben sich hinsichtlich der Abgrenzung zur kurativ-medizinischen
stationären und ambulanten Behandlung sowie der Phase B Neurologischer
Frührehabilitation wie folgt (vgl. BAR-Empfehlungen, 1999):
• Keine akut-medizinische stationäre Behandlungsbedürftigkeit
• Kein aktueller operativer Interventionsbedarf (neuro-chirurgisch, allgemein-
/unfallchirurgisch, orthopädisch)
• Patient nicht überwiegend bewußtseinsklar, kommt einfachen Aufforderungen nicht
nach
• Handlungsfähigkeit reicht nicht aus, um an mehreren Therapieeinheiten täglich von je
etwa 30 min Dauer aktiv mitzuarbeiten
• Patient ist nicht kommunikations- und interaktionsfähig (ggf. unter Verwendung von
Hilfsmitteln)
• Patient ist nicht teilmobilisiert, d.h. längere Zeit kontinuierlich 2-4 Stunden im Rollstuhl
verbringend
• Patient bedarf intensivmedizinischer Überwachung/Therapie; es besteht vital-vegetative
Instabilität bzw. Gefahr für lebensbedrohliche Komplikationen
• Patient ist beatmungspflichtig bzw. absaugpflichtiges Tracheostoma
• Bestehende Begleiterkrankungen verhindern eine Mobilisation
• Konkrete Selbst- oder Fremdgefährdung (z.B. durch Weglauftendenz, aggressive
Durchbrüche) oder schwere Störungen des Sozialverhaltens
• Fehlende Kleingruppenfähigkeit (3-5 Patienten) bzw. durch schwere
Verhaltensstörungen gefährdet
• Kurative Behandlung mit Heil- und Hilfsmittelverordnung ausreichend.
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2.4 Diagnostik und Therapie:
2.4.1 Rehabilitationsspezifische Diagnostik
• Langzeit-Blutdruckmessung (8 Geräte)
• Sonographie (3 Geräte: Pleura, Blase, tiefe Beinvenen)
• Rhinolaryngoskopie: videogestützte Schluckdiagnostik (FEES)
• Spirometrie (bedside)
• Schlaf-Apnoe-Screening
• Statische und dynamische Posturographie (Balance Master, Equitest)
• Computer-Gananalyse (CDG)
• Orthoptische bzw. neuroophtalmologische Diagnostik, inkl. statische/dynamische
Perimetrie
2.4.2 Apparative Diagnostik in Kooperation
• Zentral-Labor am Klinikum einschließlich Liquorlabor
• In Kooperation mit Universitätsmedizin Göttingen Mikrobiologie und komplettes
Speziallabor (inkl. Befund-Schnittstelle)
• MVZ für Radiologie: Sämtliche radiologische Verfahren einschl. MR-Tomographie
(einsetzbare Geräte : 3 MRT, davon 2 je 1,5 Tesla und 1 mit 3 Tesla , 1 CT 16 Zeilen, 1 CT 256
Zeilen, 2 Röntgengeräte, 1 DSA (derzeit monoplanar) , 1 Multifunktionsgerät
• Klinik f. Neurologie: moderne neurophysiologische Untersuchungen (Elektroneuro-
/myographie NLG/EMG, Elektroencephalographie EEG, somato-sensibel evozierte Potentiale
SSEP, Magnetstimulation MEP, visuell evozierte Potentiale VEP und akustisch evozierte
Potentiale AEP, oculär (oVEMP) und cervikal (cVEMP) vestibulär evozierte myogene
Potentiale, Videonystagmographie mit kalorischer Testung
• Klinik f. Neurologie: extra/-intracranielle Doppler und Duplex-Sonographie einschließlich
Embolie-Monitoring und Foramen ovale-Test
• Klinik f. Innere und Intensivmedizin: Langzeit-EKG, transthorakale und –oesophageale
Echokardiographie, Abdomen-Sonographie
• Klinik f. Anästhesie: Bronchoskopie
• Klinik f. Gefäßchirugie: arterielle Verschlußdrucke, Sonographie der tiefen Beinvenen
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2.4.3 Therapeutische Disziplinen
• Fachneurologische und rehabilitationsspezifische ärztliche Behandlung und Steuerung des
Rehabilitationsprozesses sowie Leitung des interdisziplinären Rehabilitationsteams;
Rehabilitationsambulanz
• Logopädie (u.a. Behandlung von Störungen in der Kommunikation, des Sprechens, der
Nahrungsaufnahme und bei orofacialen Störungen)
• Neuropsychologie (u.a. Therapie von Aufmerksamkeits-, Gedächtnis- und
Wahrnehmungsdefiziten, der Sehfunktionen und Maßnahmen zur Beurteilung der
Berufsfähigkeit sowie psychotherapeutische Gespräche zur Krankheitsverarbeitung)
• Physiotherapie (u.a. Geh- und Stehtraining, alltagsorientiertes und aufgabenspezifisches
Kraft- und Konditionstraining, Terrain-Training, Manuelle Therapie, Schmerzbehandlung,
Gesundheitsschulung, Workpark)
• Ergotherapie (u.a. Training von Aktivitäten des täglichen Lebens mit dem Ziel der
körperliche Selbstversorgung, eigenständigen Lebensführung, sensomotorisches und
kognitives Training, Bürotraining, Workpark)
• Physikalische Therapie (u.a. Therapie sensorischer und trophischer Störungen mit
Elektrotherapie, Thermotherapie, Massagetherapie, Ultraschall, Infrarotlaser, Hydrotherapie,
des Weiteren Behandlung zentraler und peripherer Lähmungen mit funktioneller
Elektrostimulation).
• Sozialdienst (psychosoziale und sozialrechtliche Beratung u.a. über häusliche und
berufliche Wiedereingliederung, Antragstellung bei Phasenübergängen B/C, C/D,
Organisation der Rehabilitations-Nachsorge)
•Pflegedienst: aktivierende therapeutische Pflege unter dem Aspekt der Anleitung zur
Selbsthilfe und Angehörigenberatung, Wundteam
• Freizeittherapie: Anleitung zur individuellen persönlichen Freizeitgestaltung.
• Interdiszilinäre Therapieangebote: Therapie mit Botulinum-Neurotoxin A (BoNT A) und
Redressionstherapie bei spastischen Fehlstellungen, Indiaktionsstellung und Verordnung
von Hilfmitteln (Orthesensprechstunde).
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3. Organisationsstrukturen und Versorgungsgestaltung
Das gesamte Behandlungsteam besteht aus Ärzten, Ergotherapeuten, Logopäden,
Neuropsychologen, Masseure/medizinische Bademeister, Physiotherapeuten, Pflegekräften,
Sozialarbeitern sowie Seelsorgern. Abgesehen von ICF-basierter Diagnostik und Therapie (s.
interdisziplinäre Rehabilitationskonzepte) kommen auch Entspannung und Unterhaltung
nicht zu kurz. Ein umfangreiches Freizeitprogramm wird von einer Freizeitpädagogin
angeboten.
Spezielle Behandlungen und interdisziplinäre Angebote:
• Geräte-gestützte Gang- und Arm-Rehabilitation (2 Gangtrainer GT-2, Armlabor mit
Reha-slide®, Bi-Manu-trac®, Amadeo®, Reha-Digit®)
• Forced-use nach Taub (Constraint-induced movement therapy CIMT und
Spiegeltherapie)
• Aphasiestation mit Sprachlabor und Computer-gestützte Aphasietherapie
• Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) Stufe B, z.B. Workpark,
Bürogruppe
• Gartentherapie
• Therapie von Kontrakturen und spastischen Fehlstellungen (Botulinum-Neurotoxin A,
intrathekale-Baclofen-Therapie, Redression und Orthesen)
• Behandlung/Kompensation von Sehstörungen im Rahmen der Orthoptik
• Biofeedback-Gleichgewichtstraining statische und dynamische Posturographie
• Biofeedback bei Paresen sowie Ganganalyse
• Indikationsspezifische und krankheitsübergreifende Patientenvorträge und -schulungen
(u.a. Motivation zu gesundheitsgerechtem Lebenstil und zur Krankheitsbewältigung,
Stärkung der Eigenverantwortung, Vermittlung und Einübung von Fertigkeiten zur aktiven
Teilhabe an Beruf und/oder Alltag).
• Angehörigenanleitung und Beratung
In Seesen sind zwei entscheidende Faktoren für eine bessere Funktionserholung (CiFu 1999)
im Einrichtungskonzept umgesetzt: Der frühe rehabilitative Behandlungsbeginn und die
interdisziplinäre Teamstruktur bereits in akutmedizinischen Versorgungsabschnitten. Damit
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einher geht eine Verweildaueroptimierung, die wiederum den Kostenfaktor günstig
beeinflusst und Sekundärkomplikationen senkt (Stroke Unit Trialists´ Colloboration 2003).
3.1. Interdisziplinäre und sektorenübergreifende Versorgungsstruktur (Abb. 3)
Nicht einzelne Berufsgruppen stehen in unseren Kliniken im Fokus der Behandlung sondern
der Patient/Rehabilitand (Abb.4).
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Die sektorenübergreifende Struktur spiegelt sich auch in der übergeordneten ärztlichen und
therapeutischen Leitungsstruktur wieder. Die häusliche und berufliche Reintegration, das
Hilfsmittelmanagement ist berufsgruppen- und sektorenübergreifend angelegt. Ferner
zeigen sich in einem gemeinsamen Klinik-Informations-System KIS, das Befunde,
Behandlungsverläufe, Röntgenbilder oder andere medizinische Dokumente
sektorenübergreifend digital zur Verfügung stellt, die Vorteile des gewachsenen
Einrichtungskonzeptes. Die Geschäftsführung und die ihr als Stabstellen unterstellten QMBs
arbeiten übergreifend für alle Versorgungssektoren. Das Leitbild und unser QM-Konzept
sind klinikübergreifend entstanden und Anfang 2011 von der neu eingerichteten,
interdisziplinären und hierarchieübergreifenden QM-Kommission verabschiedet worden.
Sozial-arbeiter
Ergo-therapie
Pflege
Physio-therapie
Physikal. Therapie
Seelsorge
Ärzte
Logopädie
Neuropsy- chologie
Patient/ Rehabili-tand
Abb.4: Das Rehateam
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3.2. Übergeordnetes QM-Konzept
Das Leitbild der Asklepios Kliniken Schildautal orientiert sich an drei Eckpfeilern: „Mensch
– Medizin – Mitverantwortung“, die auch das Qualitätsmanagement des Hauses prägen.
Der Qualitätsmanagementansatz der Asklepios Kliniken Schildautal (s. Abb 5) umfasst und integriert viele Qualitätsdimensionen. Dieses Prozessmodell stellt sich grafisch wie folgt dar:
Es dient der internen Strukturierung der Qualitätsmanagementmaßnahmen. Es bildet den Rahmen für die verschiedenen angewendeten Qualitätsbausteine (Bewertung, Optimierung, Ergebnismessung, Prozessmanagement etc.).
Weitere Grundlage aller Qualitätsmanagement-Aktivitäten der Klinik sind gemäß dem Ansatz eines “Total Quality Managements“ folgende Hauptkriterien:
• Streben nach kontinuierlichen Verbesserungen • Überprüfung und Überwachung aller Prozesse und Abläufe • Verantwortlichkeit der Führung • Einbindung aller Bereiche und Mitarbeiter
Prozessführung Strukturorganisation:
• Standards • Behandlungspfade • Dienst- und
Verfahrensanweisungen • Dokumentenlenkung
Bewertung:
•Selbstbewertung (KTQ) • Fremdbewertung • Audits • Interne QS •Externe QS
Optimierung:
• Qualitätszirkel • Kommissionen • Projektgruppen
mit Moderation • Arbeitsaufträge
Ergebnismessung:
• Klinisches Outcome • Befragung Mitarbeiter,
Patienten und Einweiser • Interne Management-
Bewertungen • Beschwerde-management • Benchmarking
Pfad-Management Outcome Management
- Quality Management
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Der kontinuierliche Verbesserungsprozess ist auch in der grafischen Darstellung unseres
QM-Konzeptes ein übergeordneter Baustein (Abb. 6).
Abb. 6 Qualitätsbausteine unseres QM-Konzeptes
In Ergänzung zum internen Qualitätsmanagement nehmen die Kliniken an umfangreichen
externen Qualitätssicherungsmaßnahmen teil:
• Teilnahme am Qualitätssicherungprogram der Deutschen Rentenversicherung seit 1995
• Teilnahme an QS-Reha dem Qualitätssicherungsystem der gesetzlichen Kranken-
versicherung seit 2009
• Teilnahme an 4-QD Qualitätsmonitor der privaten Krankenhausträger
• Teilnahme an Asklepios Reha-Bewertungssystem.
Leitbild und Visionen und Unternehmenskultur (Führung, Kommunikation, Sicherheit)
Qualitäts- und ..Sicherheits- orientierung
Patienten-, Rehabilitanden orientierung
..ICF-Orientierung
-Erstellen von Analysen – -Externe QS -Assessments
Inter- disziplinäre Qualitätszirkel Kommissionen
Selbstprüfung Anpassung von Arbeits- Strukturen und
Einweiser- orientierung
Mitarbeiter- orientierung
Leistungs- und Budget-orientierung
Befragungen
Personal- und Team- entwicklung
Interne und externe Audits Beschwerde- management
Erstellung von Standards und Leitlinien
Ständige Evaluation Pfadmanagement
Qualitätsziele
Dokumenten-lenkung
Kennzahl-und Fehler/Risk- management
Interne Management- bewertung
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
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Im Rahmen eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements haben die Kliniken in der
Vergangenheit folgende Zertifizierungen mit Erfolg abgeschlossen:
Mai 1999: EFQM an den Asklepios Kliniken Schidautal
Dezember 2004: KTQ-Zertifizierung der Akutklinik und der Klinik für Neurologische
Frührehabilitation
2006 „DGNR (Deutsche Gesellschaft für Neurologische Rehabilitation) geprüfte qualifizierte
neurologische Rehabilitation“ der Klinik für Neurologische Frührehabilitation (NFR) und
der Klinik für Neurologische Rehabilitation (REHA)
2009 Im Peer Review der DRV beste Bewertung aller teilnehmenden neurologischen
Kliniken für die Klink für Neurologische Rehabilitation
Februar 2010 „Asklepios Qualität Rezeptionen“ – kurz AQR – heißt das Qualitätssiegel, das
Asklepios zusammen mit dem LSG-Hygiene Institute TÜV SÜD (Lufthansa) entwickelt hat.
Rezertifizierung 01/2014. Die Gutachter untersuchen und bewerten dabei
Kundenorientierung, Sicherheitsvorkehrungen bei Notfällen sowie den Organisationsablauf
der Rezeption. Asklepios ist der erste Krankenhausträger, der ein solches Verfahren
praktiziert.
Februar 2010: Zertifizierung als überregionale Stroke Unit durch die Stiftung deutsche
Schlaganfallhilfe, Rezertifizierung 2013
Dezember 2011: Vernetzte Verbundzertifizierung/KTQ-Zertifizierung der Akutklinik, der
Klinik für Neurologische Frührehabilitation und der Klinik für Neurologische
Rehabilitation.
Zertifikate für die Teilnahme am Krankenhaus-Infektions-Überwachungssystem am
nationalen Referenzzentrum der Charité in Berlin (Hand-KISS seit 2008, ITS-KISS seit 2006)
(Akuthaus)
Dezember 2013: Abschluß externer Qualitätssicherung „QS-Reha“ der gesetzlichen
Krankenversicherung (Reha)
Dezember 2014: Erneute vernetzte Verbundzertifizierung/KTQ-Zertifizierung der
Akutklinik, der Klinik für Neurologische Frührehabilitation und der Klinik für
Neurologische Rehabilitation.
Die Ausführungen zu den einzelnen Bausteinen sind dem QM-Konzept unserer Kliniken zu
entnehmen bzw. separaten ausgearbeiteten Konzepten (z.B. Angehörigenkonzept,
Fehlermanagementkonzept, CIRS-Konzept).
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3.2 1. Leitsätze zum Qualitätsmanagement
Unsere Qualitätspolitik stellt die Ausrichtung des Qualitätsmanagements auf eine
gemeinsame und allgemeinverbindliche Richtung aller Beteiligten sicher. Sie ist in Form
von übergeordneten Leitsätzen definiert:
• Wir wollen die Zufriedenheit unserer Patienten und Einweiser kontinuierlich erhöhen.
Es werden regelmäßig Befragungen durchgeführt, um die Zufriedenheit unserer
Kunden zu ermitteln und unserer Leistung zielgerichtet hinsichtlich ihrer Bedürfnisse
zu verbessern.
• Qualitätsmanagementmaßnahmen mit dem Ziel der Erhöhung der Kundenzufriedenheit
haben höchste Priorität.
• Wir ermutigen und fordern unsere Patienten auf, Wünsche und Beschwerden zu äußern,
z.B. über die kontinuierliche Patientenbefragung und das Beschwerdemanagement.
• Einweiser werden regelmäßig und umfassend über das Leistungsspektrum der Klinik
informiert, z.B. über Veranstaltungen und schriftliches Informationsmaterial. Den
Einweisern steht bei Fragen ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
• Wir versorgen unsere Patienten auf hohem medizinischem Niveau. Standards
diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen sichern die einheitliche und
kompetente Vorgehensweise aller Mitarbeiter anhand neuester wissenschaftlicher
Erkenntnisse.
• Eine hochwertige medizinische Versorgung unserer Patienten mit hoher
Ergebnisqualität stellt das oberste Ziel im Qualitätsmanagement dar. Die Klinik beteiligt
sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung über das gesetzlich geforderte Maß
hinaus und nutzt die Ergebnisse für kontinuierliche Verbesserungen und Anpassungen
der medizinischen Versorgung.
• Qualitätsmanagement ist als Führungsaufgabe festgelegt. Alle Führungskräfte
unterstützen das Qualitätsmanagement und stellen die Umsetzung der vereinbarten
Qualitätsziele und maßnahmen in ihrem Bereich sicher.
• Mitarbeiter werden über die kontinuierlich verbesserten Kommunikationsstrukturen
innerhalb der Klinik umfassend informiert. Der Dialog mit den Mitarbeitern wird über
jährliche Mitarbeitergespräche gefördert. Mitarbeiter haben die Möglichkeit, Ideen und
Vorschläge, aber auch Kritik, in strukturierter Form über das Meinungsmanagement
und Vorschlagswesen zu äußern. Die Fort- und Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter
wird gefördert.
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• Alle Mitarbeiter unterstützen das Qualitätsmanagement, bringen Ideen und Vorschläge
ein und setzen Verbesserungsmaßnahmen in ihrem Arbeitsumfeld um.
• Mit Fehlern gehen wir konstruktiv um. Grundsätzlich ist es unser Ziel, Abläufe so zu
strukturieren, dass ein optimales Ergebnis erzielt wird und Fehler möglichst vermieden
werden. Dazu dient unser umfangreiches Prozessmanagement. Kommt es dennoch zu
einem Fehler, erfolgt eine Ursachen-Analyse, mit dem Ziel der Vermeidung einer
Wiederholung und als Optimierungschance.
• Ausgehend von den Qualitätsgrundsätzen steht die Identifikation und Zufriedenheit der
Mitarbeiter mit ihrer Arbeit im Fokus unser Qualitätsziele. Wir erreichen sie durch die
individuelle und teamorientierte, professionsübergreifende Forderung und Förderung.
Als Personalentwicklungsinstrumente finden u.a. eine offene Informationspolitik,
Mitarbeitergespäche, angepasste Einarbeitungsmaßnahmen, Mentoring, Projektarbeit,
die Übertragung von Eigenverantwortung durch Dezentralität, kurze
Entscheidungswege und umfassende Angebote zur Aus-, Fort- und Weiterbildung ihre
Anwendung.
Ausgehend von den Qualitätsgrundsätzen steht die Identifikation und Zufriedenheit der
Mitarbeiter mit ihrer Arbeit im Fokus unserer Qualitätsziele. Wir erreichen sie durch die
individuelle und teamorientierte, professionsübergreifende Forderung und Förderung. Als
Personalentwicklungsinstrumente finden u.a. eine offene Informationspolitik,
Mitarbeitergespäche, angepasste Einarbeitungsmaßnahmen, Mentoring, Projektarbeit, die
Übertragung von Eigenverantwortung durch Dezentralität, kurze Entscheidungswege und
umfassende Angebote zur Aus-, Fort- und Weiterbildung ihre Anwendung.
In Qualitätszirkeln und Projektgruppen arbeiten Mitarbeiter aus allen Berufsgruppen und
Hierarchieebenen zusammen. Vorrangige Aufgabe ist die Erarbeitung von
Lösungsvorschlägen zu Themen, die in der Regel durch die Kommission für
Qualitätsmanagement vergeben werden, mit dem Ziel, bereichsübergreifende
Verbesserungspotenziale zu erkennen und umzusetzen. Positive Nebeneffekte dabei sind
die kontinuierliche Verbesserung der Zusammenarbeit aller Berufsgruppen und die
Förderung der Kommunikation. Die Überprüfung der Umsetzung der Qualitätsaktivitäten
erfolgt über einen Qualitätsmaßnahmenplan, in dem für alle Maßnahmen Verantwortliche
und Zieltermine definiert sind, die durch die Qualitätsbeauftragten überwacht werden.
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Aus dem QM-Konzept und den normativen Vorgaben der Gesetzgebung leiten sich
zahlreiche allgemeine und individuelle Patientenrechte ab. Den berechtigten Zielen und
Wünschen der Patienten steht dabei nicht selten eine zunehmend kürzere Verweildauer in
den unterschiedlichen Rehabilitationsphasen entgegen.
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3.3. (Politische) Rahmenbedingungen der Versorgungsgestaltung
Die DRG-bedingte Verweildauerverkürzung hat nicht nur Folgen für die akutstationäre
Versorgung, sondern auch für die Rehabilitation und ambulante Versorgung. Frühzeitigere
Entlassungen aus der Akutversorgung und eine Verschiebung von akutmedizinischem
Behandlungsaufwand bestätigen sich zunehmend, wie bereits 2004 befürchtet (Fuchs 2004).
Abbildung 7. zeigt schematisch die veränderten Zeitkorridore der einzelnen
Rehabilitationsphasen im Jahr 2003 im Vergleich zu 2005 nach der DRG-Einführung. Die
einzelnen Phasen verkürzen sich, und die Übergänge zwischen den Phasen müssen in
kleineren Zeitfenstern erfolgen.
Eine besondere Schwierigkeit liegt in den feststehenden Zeitkorridoren am Anfang und am
Ende der Rehabilitationskette. Verkürzungen am Anfang der Versorgung können nicht
zwangsläufig am Ende kompensiert werden. Die stationäre Versorgungszeit verminderte
Phase A 2005
Phase B
Phase C
Phase D
Abb. 8: Versorgungsbrüche nach der DRG-Einführung (2005) (schemat. Darstellung)
2003
Phase A 2005
Phase A
Phase C
Phase D Phase B
Phase B
Phase C
Phase D
Abb. 7: Phasen A-C vor (2003) bzw. nach DRG-Einführung (2005) (schemat. Darstellung)
Monate
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sich dadurch. In der Summe entsprechen die veranschlagten Zeitkorridore bei weiten nicht
mehr den 3-6 Monaten, welche die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in ihrem
Phasenmodell angesetzt hatte (BAR 1999). Der Phasenübertritt muss schneller erfolgen.
Die Verweildauer orientiert sich stärker am Fallpauschalenkatalog oder an den verhandelten
Fallpauschalen sowie Zeitkorridoren in der medizinischen Rehabilitation. Die Zeiträume der
physiologischen Funktionserholungen des Schlaganfalls oder anderer neurologischer
Erkrankungen finden weniger Berücksichtigung, zumal keine verstärkte ambulante
Versorgung vorgesehen ist bzw. im ländlichen Raum Südniedersachsens umzusetzen ist.
Aktuelle Entwicklungen sind die Resourcen-Begrenzung im ambulanten Behandlungssektor
sind die Heilmittelverordnung (Gemeinsamer Bundesausschuß, 2011).
Eine Risikoselektion im Aufnahmeverhalten der Kliniken und Behandlungsbrüche durch die
Verweildauerbegrenzungen treten ein (Abb. 7+8). Die Auswirkungen auf die neurologische
Rehabilitationskette sind einschneidend. Die von der Bundesarbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (BAR) aufgebaute Versorgungskette (Abb. 8) droht im wahrsten Sinne des
Wortes zu zerreißen, wenn die Patienten einen zu langsamen Verlauf der Funktionserholung
zeigen. Trotz kürzerer Behandlungszeit soll ein bestmöglicher ressourcenorientierter
Behandlungserfolg erzielt werden. Auf der Grundlage unseres Leitbildes ergeben sich
dadurch folgende Handlungsmaxime u.a. im Bezug auf das Fehlermanagement.
(Be)handlungsmaxime
• Die Grundlage unseres Handelns ist im Leitbild festgelegt
• Eine durchgehende Behandlungskette ist medizinisch sinnvoll
• Therapien sollen entsprechend der wissenschaftlichen Evidenz ausgewählt werden
• Die Konzepte und Philosophie der ICF sind uns vertraut
• Der neurologischen Rehabilitation kommen auch diagnostische Aufgaben zu
• Nur durch ein umfassendes Fehlermanagement können Fehler minimiert werden.
Der Rahmen unseres Tuns ist im Leitbild vorgegeben. Achtung vor unseren Patienten, das
Streben nach einer qualitativ hochwertigen Versorgung und die Übernahme von
Verantwortung für den Erfolg oder auch Misserfolg des Klinikverbundes sind nur einige der
aufgeführten Prinzipien. Den Mitarbeiter der Asklepios Kliniken Schildautal ist es ein
Anliegen, die Vorgaben des Leitbildes möglichst mit Leben zu füllen. Diese hehren Ziele
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sind aber nur in einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und Respekt denkbar. Aus
diesem Grund wird die Wertschätzung aller Mitarbeiter bei Asklepios großgeschrieben.
Unsere Patienten durchlaufen im Bereich der neurologischen Rehabilitation verschiedene
Stadien im Verlauf ihrer Genesung, die im Idealfall mit einer Restitutio ad integrum und
einer vollständigen Reintegration in den bisherigen Lebensweg abgeschlossen wird. Um den
Erfordernissen der verschiedenen Stadien auf dem Weg zur Teilhabe gerecht zu werden,
wurde frühzeitig (1995) als Ergänzung zur bestehenden Neurologischen und
Neurochirurgischen Klinik, die Klinik für Neurologische Rehabilitation etabliert. Es wurden
zunächst Patienten der Phasen C und D behandelt. Frühzeitig wurde jedoch die
Notwendigkeit einer durchgehenden Versorgung im Rahmen einer ununterbrochenen
Behandlungskette (Phase A bis D nach BAR) erkannt. Aus diesem Grund wurde die Klinik
für Neurologische Frührehabilitation 1997, zunächst mit 20 Betten, eröffnet.
Behandlungsansätze in den Asklepios Kliniken Schildautal müssen sich wissenschaftlich
bewähren. Obwohl sich die junge Wissenschaft der neurologischen Rehabilitation nicht in
allen Fällen auf ausreichende Studien stützen kann, werden immer die Therapieansätze mit
der besten Evidenz etabliert und angewandt. Zu diesem Zweck werden Leitlinien von den
einschlägigen Gesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Neurologische Rehabiliation,
Deutsche Gesellschaft für Neurologie) im Rahmen unseres Behandlungskonzeptes stets
beachtet und in den Therapiealltag integriert. Therapiestandards (z. Deutsche
Rentenversicherung) werden ebenso umgesetzt.
Patientenorientierung droht im hektischen Alltag zum bloßen Schlagwort entwertet zu
werden. Wir meinen, dass zufriedene Patienten und Angehörige die beste Standortsicherung
garantiert. Das bio-psycho-soziale Modell der WHO bietet konzeptuell beste
Voraussetzungen, Patienten- und Angehörigenzufriedenheit zu gewährleisten.
Die Einführung der DRG‘s 2004 hat direkt und indirekt einen erheblichen Einfluss auf die
medizinische neurologische Rehabilitation genommen. Direkt durch den Versuch, die
Neurologische Frührehabilitation nach DRG-Gesichtspunkten abzubilden und indirekt
durch die Auswirkungen auf die primären Behandlungsstätten (Phase A nach BAR).
Patienten werden zunehmend früher in die NFR verlegt. Für die Einrichtungen (NFR/Reha)
bedeutet diese Tendenz einen vermehrten Aufwand im diagnostischen Bereich
Vor diesem Hintergrund ist es von großer Bedeutung, dass auch Einrichtungen der
Neurologischen Rehabilitation ausreichende diagnostische Kapazitäten vorhalten. Dazu
gehören nicht nur die Neuroradiologie und Elektrophysiologie, sondern auch die ganze
Palette der internistischen Diagnostik. Es gehört deswegen zu unserem Konzept, Patienten
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unvoreingenommen zu evaluieren und zu diagnostizieren. Falls diagnostische Lücken bei
der Übernahme bestehen, oder aber im Verlauf der weiteren Therapie sich eröffnen, werden
die Patienten in den meisten Fällen hier behalten und diagnostiziert.
Menschen machen Medizin, aber auch Fehler. Eine menschliche Medizin wird von daher
immer mit Fehlern behaftet sein. Wichtigstes Prinzip im Umgang mit Fehlern ist das
Bekenntnis zur „Fehlerkultur“ und die Überwindung der Betrachtungsweise der
„Schuldkultur“. Ein umfassendes Fehlermanagement mit diesem Grundprinzip wird nicht
alle Fehler ausmerzen, aber es uns ermöglichen, die Anzahl der begangenen Fehler auf ein
Minimum zu reduzieren (s. Interdisziplinäres Fehlermanagementkonzept und CIRS-
Konzept). Das klinikinterne Critical Incident Reporting System wurde seit 2013
kontinuierlich um Meldekreise und Stationen erweitert; dieser Prozess wurde mit dem
Einbezug der Klinik für Neurologische Rehabilitation in 2014 abgeschlossen.
5. Patientenorientierung in der neurologischen Rehabilitation
Unsere Rehabilitanden und/oder ihre Bezugspersonen sollen befähigt und geschult werden,
ihre optimalen körperlichen und/oder sozialen Funktionsniveaus zu identifizieren und zu
erreichen. Je nach individueller Befundlage werden in individuellen Therapieplänen
unterschiedliche Therapieangebote zusammengestellt, die sich an den persönlichen Zielen
der Patienten und ihrem Alltag orientieren. Gerade neurologische Erkrankungen, welche oft
vielfältige Beeinträchtigungen mit sich bringen, erfordern in besonderem Maße die
Zusammenführung und koordinierte Abstimmung der unterschiedlichen Leistungen und
Vorgehensweisen. Neurologische Patienten haben oft zahlreiche kognitive, soziale,
emotionale und somatische Beeinträchtigungen. Das Zusammentragen der einzelnen
Befunde, die frühzeitige Erhebung der Kontextfaktoren und die Bestimmung des Reha-
Potenzials als Entscheidungsgrundlage, die folgende Priorisierung und Definition der Reha-
Ziele mit den Patienten als auch die Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen bedingen
eine ganzheitliche Herangehensweise und ein hohes Maß an interdisziplinärer Teamarbeit.
Dabei bilden Reha-Ziele über die stationären Leistungen hinaus einen Bezugspunkt in der
Rehabilitation, den alle Akteure und Institutionen (u.a. Leistungsträger, vor- und
nachbehandelnde Einrichtungen) gemeinsam haben. Sie sind das Bindeglied zwischen der
Erkrankung und notwendigen Maßnahmen, um den individuellen Einschränkungen
entgegenzuwirken (Gerdes et al. 2000).
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Gesetzliche Rahmenvorgaben der Rehabilitation (SGB IX Teilhabe) und die individuellen
Patientenrechte legen den organisatorischen Rahmen der gesundheitlichen Versorgung für
unserer Rehabilitanden fest. Die Neuorientierung der Rehabilitation mit der Maxime der
Förderung von Teilhabe und Selbstbestimmung setzt eine umfassende Patientenorientierung
voraus, die ein Basisbaustein unseres QM-Konzeptes ist. Sie findet ihren Ausdruck in der
Beteiligung bzw.Einbeziehung der Patienten bei der Zielformulierung, am Reha-Assessment,
am Rehaprozess (z.B. Befähigung zu Eigenübungen) sowie bei der Beurteilung der eigenen
Behandlungserfolges (Schönle, 2003; Faller, 2003; Jäckel & Bengel, 2008). Der
Umsetzungsgrad der Patientenorientierung wird im Rahmen des Qualitätsmanagments im
Rahmen von internen und externen Patientenbefragungen überprüft.
Eine partizipative, individuelle Versorgungsgestaltung, welche sich an der Lebenswelt, den
Bedürfnissen und Erwartungen der Rehabilitanden ausrichtet, erfordert neben einem
entsprechenden Rehabilitationsverständnis ein hohes Maß an interdisziplinärer Teamarbeit,
welche ein wesentliches Qualitätsmerkmal der medizinischen Rehabilitation ist (BAR, 2005,
Körner & Bengel, 2005).
Das ICF-Modell ist ein Referenzrahmen, den alle Berufsgruppen nutzen. Dessen
praxistaugliche Umsetzung ist das Ziel. Dazu ist es notwendig unser Verständnis dieses
Models festzuhalten.
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5.1 Rahmenvorgaben der Rehabilitation zur Patientenorientierung
5.1.1 Gesetzliche Rahmenvorgaben der medizinischen Versorgung und Rehabilitation
Die 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedete und 2008 in Kraft getretene
UN-Behindertenrechtskonvention BRK (UN, 2006, Übereinkommen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen), die die Staaten der Europäischen Union formell bestätigt
haben, stellt einen übergeordneten rechtlichen Bezugsrahmen dar.
Menschen mit Behinderungen haben nach dieser Konvention u.a. das Recht auf
- volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft,
Inklusion (Art. 3), - das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit (Art. 25), - Habilitation und
Rehabilitation (Art. 26), - Maßnahmen zur Erlangung größtmöglicher Selbständigkeit sowie -
vollständiger physischer, mentaler, sozialer und beruflicher Fähigkeiten sowie - Teilhabe an
Aspekten des Lebens.
Bereits im Jahr 2001 wurde das Sozialgesetzbuch IX (Bundesministerium f. Justiz und
Verbraucherschutz) als nationaler rechtlicher Bezugsrahmen verabschiedet, um behinderte
und von Behinderung bedrohte Menschen bezüglich ihrer Selbstbestimmung und ihrer
gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen
zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken. In diesem Sozialgesetz finden sich die Träger-
unabhängigen Grundsätze zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
(Rehabilitations-recht). Der zweites Teil des SBV IX umfaßt die Rechte für Menschem mit
Behinderungen (Schwerbehindertenrecht).
Die gesetzlichen Zielsetzungen der Sozialversicherungsträger, die in eigenen Sozialgesetz-
büchern formuliert werden, unterscheiden sich bezüglich Ihres Rehabilitationsauftrages
relevant:
Gesetzliche Krankenversicherung, SGB V (§ 11 Leistungsarten)
Versicherte haben auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um eine
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Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszuglei-
chen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.
Gesetzliche Rentenversicherung, SGB VI (§10 Persönliche Voraussetzungen)
Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,
deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer
Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und
bei denen voraussichtlich
a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit
durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben
abgewendet werden kann,
b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt
oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann,
c) bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der
Erwerbsfähigkeit der Arbeitsplatz durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten
werden kann.
Diese unterschiedlichen Zielsetzungen der Sozialversicherungsträger führen an den
Übergängen der Trägerzuständigkeit zu Brüchen im Rehabilitationsauftrag bzw. der
Behandlungskette. So erbringt die Gesetzliche Rentenversicherung medizinische
Rehabilitationleistungen der Neurologischen Phase C (BAR) nur bei „positiver
Erwerbsprognose“. Umgekehrt besteht ein Leistungsanspruch auf medizinische
Rehabilitation in der Neurologischen Phase C durch die Gesetzliche Kranken-versicherung,
nur bei „negativer oder unbestimmter Erwerbsprognose“. Diese Schnittstellenproblematik
führt zur Notwendigkeit eines sog. „Neurologischen Rehabilitations-Assessment“ zur
Erwerbsprognose innerhalb der ersten 10 Tage Neurologischer Rehabilitation in Phase C
(BAR, 1999).
Der Träger der Rentenversicherung erbringt nicht Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation in der Phase akuter Behandlungsbedürftigkeit einer Krankheit, es sei denn,
die Behandlungsbedürftigkeit tritt während der Ausführung von Leistungen zur
medizinischen Rehabilitation ein, auch nicht Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
anstelle einer sonst erforderlichen Krankenhausbehandlung (§13, SGB VI).
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Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung wie der Gesetzlichen Rentenversicherung
unterliegen in einem Wirtschaftlichkeitsgebot:
Gesetzliche Krankenversicherung:
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das
Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder
unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die
Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen (§11, SBG V).
Gesetzliche Rentenversicherung:
Der Träger … bestimmt im Einzelfall unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung dieser Leistungen sowie
die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen (§13, SGB VI).
Dabei gilt in der GKV auch der Grundsatz der ambulanten vor der stationären Leistungs-
erbringung zur medizinischen Rehabiliation (§40, SGB V). Reicht bei Versicherten eine
ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu
erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante
Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag
nach § 111c besteht; dies schließt mobile Rehabilitationsleistungen durch wohnortnahe
Einrichtungen ein.
Reicht die Leistung nach Absatz 1 nicht aus, erbringt die Krankenkasse stationäre
Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung in einer nach § 20 Abs. 2a des Neunten
Buches zertifizierten Rehabilitationseinrichtung, mit der ein Vertrag nach § 111 besteht; für
pflegende Angehörige kann die Krankenkasse unter denselben Voraussetzungen stationäre
Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung auch in einer zertifizierten
Rehabilitationseinrichtung erbringen, mit der ein Vertrag nach § 111a besteht.
Auch die Dauer der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist gesetzlich verankert:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Ambulante Rehabilitationsleistungen sollen für längstens 20 Behandlungstage, Stationäre
Rehabilitationsleistungen für längstens drei Wochen erbracht werden, es sei denn, eine
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Verlängerung der Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich (§40 Abs. 3,
SGB V).Satz 2 gilt nicht, soweit der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach
Anhörung der für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationären
Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen in
Leitlinien Indikationen festgelegt und diesen jeweils eine Regeldauer zugeordnet hat; von
dieser Regeldauer kann nur abgewichen werden, wenn dies aus dringenden medizinischen
Gründen im Einzelfall erforderlich ist.
Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 können nicht vor Ablauf von vier Jahren nach
Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, deren Kosten auf Grund
öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind, es sei denn, eine
vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.
Gesetzliche Rentenversicherung: Die stationären Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation sollen für längstens drei Wochen erbracht werden. Sie können für einen
längeren Zeitraum erbracht werden, wenn dies erforderlich ist, um das Rehabilitationsziel zu
erreichen (§15 Abs. 3, SGB VI)
Das Sozialgesetzbuch IX räumt in §9 dem Leistungsberechtigten ein Wunsch- und Wahlrecht
ein: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur
Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird
auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die
religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht
genommen“.
Allerdings mit der Einschränkung: „Dabei soll den Wünschen des Berechtigten oder
Verpflichteten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind (§33 Sozialgesetzbuch I,
Ausgestaltung von Rechten und Pflichten).
Die Krankenkasse bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls unter
Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 9 des Neunten
Buches Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach den Absätzen 1
und 2 sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen; die
Krankenkasse berücksichtigt bei ihrer Entscheidung die besonderen Belange pflegender
Angehöriger.
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Wählt der Versicherte eine andere zertifizierte Einrichtung, so hat er die dadurch entstehenden
Mehrkosten zu tragen; dies gilt nicht für solche Mehrkosten, die im Hinblick auf die
Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 9 des Neunten Buches angemessen sind (§40
Abs. 2, SGB V).
5.1.2 Das bio-psycho-soziale Modell
Die BAR und die WHO haben als konzeptionellen Referenzrahmen der medizinischen
Rehabilitation das bio-psychosoziale Krankheitsmodell der Internationalen Classification of
functioning, Disability and Health (ICF) zu Grunde gelegt (ICF 2005, BAR 2001, Schupp
2003). Abb. 9 zeigt die Inhalte dieses Modells in Bezug auf das Gesundheitsproblem
Schlaganfall. Die ICF (2001) ist im Gegensatz zu früheren Einteilungen um die
Kontextfaktoren Umwelt und persönliche Faktoren erweitert worden, da sie entscheidenden
Einfluss auf die Integrationsmöglichkeiten im Bereich Familie und Beruf haben.
Das Gesundheitsproblem wird nicht nur schädigungsbezogen betrachtet, sondern
ressourcenorientiert gesehen, da positive Kontextfaktoren einen günstigen Einfluss auf den
Rehabilitationsverlauf haben können (Ressourcenkonzept der Rehabilitation). Es grenzt sich
damit von dem rein kurativ ausgerichteten Krankheitsmodell der 10. Revision der
International Classification of Diseases (ICD-10) ab, die in der Akutversorgung zur
Klassifikation angewendet wird.
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Ihr konzeptioneller Bezugsrahmen ist eher das bio-medizinische Krankheitsmodell und
schließt die Dimensionen Ätiopathogenese und Lokalisation der Erkrankung ein (ICD-10,
1999). Der ICF geht in der Beurteilung und Einschätzung der Ressourcen über die
Funktionsstörung hinaus und beurteilt die Ressourcen auch auf der Ebene der Aktivitäten
und der Teilhabe. Patienten haben somit ein verbrieftes Recht auf einen
ressourcenorientiertes Assessment und patientenorientierten Behandlungsansatz. Das setzt
voraus, dass das Rehabilitationsteam den Patienten seinen Ressourcen entsprechend
befähigt, an den Kommunikations- und Entscheidungsprozessen während der
Rehabilitation teilzuhaben und einbezieht.
5.2. Einbeziehung des Patienten und individuelle Patientenrechte in der Rehabilitation
Mit der Beteiligung und Einbeziehung verfolgen wir vier Ziele, die unser
Einrichtungskonzept, aber auch unsere Rehakonzepte grundlegend in allen
Rehabilitationsphasen beeinflussen:
Automierechte: Gewährleistung der Patientenselbstbestimmung insbesondere durch
Information, Aufklärung und Beratung
z.B. Waschen, Anziehen z.B. Hobby, Beruf
Körperfunktionen und -strukturen Aktivitäten Teilhabe
z.B. Beweglichkeit, Kraft
Umweltfaktoren Materiell (Angestellter) sozial (z.B. verheirat) verhaltensbezogen
persönliche Faktoren Alter, Geschlecht (55 J, m) Motivation (hoch) Ausbildung (Tischler)
GesundheitsproblemICD – Diagnose - Schlaganfall
Abb. 9: Bio-Psycho-Soziales Krankheitsmodell am Beispiel Schlaganfall
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Qualitätsrechte: Gewährleistung der guten Qualität der medizinischen, pflegerischen,
therapeutischen und sonstigen Behandlung
Einsichtsrechte: Gewährleistung der Einsicht in die Dokumentation der medizinischen
Behandlung und Gewährleistung der Vertraulichkeit der Patientendaten
Organisationsrechte: Gewährleistung der guten Organisation der Behandlung (Dierks,
Schwartz 2003)
Die Einhaltung dieser Patientenrechte soll die Einbeziehung des Patienten und seiner
Angehörigen optimieren und Baustein für ein erfolgreiches Beziehungsmanagement sein.
Das schließt auch die Einbeziehung der Angehörigen, der Vor- und Nachbehandler sowie
die Selbsthilfe mit ein. Es ist ein langer Prozess, bis ein Rehateam in der Lage ist, die ICF in
all ihren Konsequenzen umzusetzen. In bezug auf das Einrichtungskonzept setzt es
entsprechende Hard- und Software, Qualifikation und Veränderungsbereitschaft der
Mitarbeiter voraus. Aus Patientenperspektive steigt der Bedarf einer zeitachsenorientierten
Prozessgestaltung, die Abläufe innerhalb und zwischen den Phasen optimiert. Zu
unterschiedlichen Zeitpunkten der Rehabilitationskette sind Verweildauergrenzen
vorgegeben, welche die bisherigen durchschnittlichen Verweildauern deutlich
unterschreiten. Die Versorgung besonders vulnerabler Populationen, wie initial
schwerstbetroffene sind gefährdet (Nentwig 2002). Umso mehr ist das interdisziplinäre
Team gefordert, den Patienten trotz dieses Zeitdruckes optimal gemäß seiner Ressourcen zu
fördern.
Diese partizipative und individuelle Versorgungsgestaltung, welche sich an der Lebenswelt,
den Bedürfnissen und Erwartungen der Patienten/Rehabilitanden orientiert, verlangt neben
einem ICF-orientierten Rehabilitationsverständnis ein hohes Maß an interdisziplinärer
Teamarbeit.
Dieses wesentliche Qualitätsmerkmal der medizinischen Rehabilitation ist (BAR, 2005,
Körner & Bengel, 2005) derzeit noch nicht mit einem ausreichenden Durchdringungsgrad
vorhanden, sodass sich für das Jahr 2015/16 u.a. Verbesserungspotentiale und QM-Ziele
ergeben. Die detaillierte Zielplanung ist unserem seperaten Qualitätszielplan zu entnehmen.
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6. Einrichtungskonzept: Unsere weiteren Ziele in 2015/16
Rehabilitanden werden befähigt, ihre optimalen körperlichen und/oder sozialen
Funktionsniveaus zu identifizieren und zu erreichen. Je nach individueller Befundlage
werden in individuellen Therapieplänen unterschiedliche Therapieangebote
zusammengestellt, die sich an den persönlichen Zielen der Patienten und ihrem Alltag bzw.
ihrem Beruf orientieren. Die unterschiedlichen Therapien werden mit Hilfe validierter
Rehaparameter, objektiver Assessments und über die Beurteilung des Zielerreichungsgrades
evaluiert.
Die Patienten stehen mit ihren individuellen Bedürfnissen, ihrem Recht auf
Selbstbestimmung und Achtung ihrer Würde im Mittelpunkt unseres Handelns. Das
biopsychosoziale Gesundheitsmodell (ICF) bildet einen übergeordneten Referenzrahmen.
Trotz der zahlreichen Errungenschaften der letzten Jahre bereitet gerade dieser
übergeordnete Referenzrahmens eine tägliche Herausforderung und seine Umsetzung
weitere Verbesserungsmöglichkeiten.
Als übergeordnete Ziele und begleitende Fragen ergeben sich daraus auch für 2015/16:
a) Partizipative Zielvereinbarung und Planung der Maßnahmen
• Findet eine gemeinsame Zieldefinition zwischen Patient und Rehabilitationsteam und
innerhalb des Teams statt (sowie die zeitnahe Anpassung im Verlauf)? Wird dabei nach dem
top-down-Prinzip vorgegangen? Werden die Kontextfaktoren frühzeitig mit einbezogen?
Werden Motivation und Kooperation sowie Krankheitsverständnis und –verarbeitung des
Patienten berücksichtigt?
• Werden die einzelnen Maßnahmen von der übergeordneten Zielsetzung abgeleitet und
diesbezüglich koordiniert?
b) Optimierung der interdisziplinären Kommunikation und Kooperation
• Wird die interdisziplinäre Kommunikation verbessert (organisatorisch/strukturell,
inhaltlich/Effektivität)?
• Verbessert sich die interdisziplinäre Kooperation? (Erhöht sich das disziplinübergreifende
Wissen, werden Absprachen getroffen und Synergiepotenziale genutzt)?
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• Tragen die Maßnahmen zur Herausbildung eines gemeinsamen, ganzheitlichen
Rehabilitationsverständnisses bei?
c) Team- und patientenorientierte Ergebnisse
Für die Umsetzung von partizipationsorientierten Zielformulierungen in der Rehabilitation
ist jedoch auch eine interne Patientenorientierung nötig (Simon et al. 2008, Körner 2009).
Diese bedeutet die Fähigkeit unserer Kliniken und ihrer Mitarbeiter, die innerbetrieblichen
Voraussetzungen so zu gestalten, dass eine beständige, an den Erwartungen und Zielen der
Patienten ausgerichtete Strategie umgesetzt werden kann. Die interne Patientenorientierung
betrifft alle Aktivitäten, die sich auf Kommunikationsprozesse in der Klinik bzw. auf ihre
Mitarbeiter beziehen (Körner 2009).
Patienten mit neurologischen Erkrankungen haben oft zahlreiche kognitive, soziale,
emotionale und somatische Beeinträchtigungen. Die Zielsetzungen und Erwartungen der
Patienten sind daher vielfältig und bedeutend. Dabei bilden Reha-Ziele über die stationären
Leistungen hinaus einen Bezugspunkt in der Rehabilitation, den alle Akteure und
Institutionen (u.a. Leistungsträger, Vor- und Nachbehandeler) gemeinsam haben. Sie sind
das Bindeglied zwischen der Erkrankung und notwendigen Maßnahmen, um den
individuellen Einschränkungen entgegenzuwirken und ungenutzte persönliche Ressourcen
im Sinne der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu fördern (Gerdes et al. 2000). Um
diesen prozessorientierten Ansatz zu unterstützen, fand eine Prozessanalyse der
Kernprozesse statt. Sie soll langfristig nicht nur dazu dienen, Patientenziele stärker in den
Fokus des Rehabilitationsprozesses zu stellen, sondern gezielt mit messbaren Kennzahlen
zur Überwachung und Steuerung hinterlegt werden.
Zielerreichungsgrad definierter Rehaziele soll abteilungsübergreifend dokumentiert werden.
Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitarbeiter- und Patientenbefragungen.
An der Klinik für Neurologische Rehabilitation in 2014 zur Stärkung der Patienten-
Kompetenz und –Selbstbestimmung eine pflegerische Anleitung zur Blutdruck-
Selbstmessung etabliert.
Des Weiteren erfolgte in 2014 der standardisierte Einsatz des Hospital Anxiety and
Depression Score (HADS) zum Screening auf psychische Komorbidität (Berücksichtigung
der Krankheitsverarbeitung.
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Das in 2013 entwickelte Konzept zur medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation für
Erwerbspersonen mit besonderer beruflicher Problemlage hat nach Anerkennung durch die
DRV Braunscheig-Hannover in 2014 eine Probephase durchlaufen. Aufgrund der positiven
Bewertung des Konzeptes durch den Träger in 2015 in Bezug auf die Erwerbsprognose
unserer Rehabilitanden konnte ein gemeinsames Steuerungsmodell unserer AHB-
Rehabilitanden vereinbart werden, das in 12/2016 erneut bewertet werden wird. Das MBOR-
Konzept konnte in 2015 um ein interdisziplinäres Modul zum Belastungserprobung
erweitert werden. Die Weiterentwicklung MBOR-Kernmaßnahmen und der
Dokumentionsinstrumente zum Fähigkeitsprofil sowie die abteilungsübergreifende
interdiziplinäre Weiterqualifizierung des Rehabilitationstteams stehen weiterhin im Fokus.
Geplant für 2015 Anerkennung der Klinik für Neurologische Rehabilitation als „Zertifiziertes
MS-Zentrum“ der Deutschen Multiple Sklerose (DMSG) zur Verbesserung der qualitativen
Versorgung unserer MS-Patienten und Verzahnung mit den Selbsthilfeorganisationen.
An der Klinik für neurologische Frührehabilitation wurde 2014 das Konzeptes zum Weaning
in der Phase B umgesetzt; dies soll in 2015/16 erweitert und integrativ mit einer intensiv-
medizinischen Versorgung von Patienten der Phase A der Kliniken für Neurologie und
Neurochirurgie verzahnt werden.
Eine Herausforderung für 2015/16 ist die bereichsübergreifende Mitarbeiterweiterbildung
und die Verzahnung von Weaning, Intensivmedizin und Therapie. Das Weaningkonzept sol
in 2016 um den Baustein Entlassungsmanagement beatmeter Patienten erweitert werden.
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7. Literatur und mitgeltende Dokumente
7.1 Literatur
• Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.) (1999). Empfehlungen zur
Neurologischen Rehabilitation von Patienten mit schweren und schwersten
Hirnschädigungen in den Phasen B und C, Frankfurt. http://www.bar-
frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/publikationen/empfehlungen/downloads/Rahmenempf
ehlung_neurologische_Reha_Phasen_B_und_C.pdf
• Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.) (2005). Rehabilitation und
• Teilhabe. Wegweiser für Ärzte und andere Fachkräfte der Rehabilitation. Köln:
Deutscher Ärzte-Verlag GmbH.
• Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Sozialgesetzbücher I-IX. http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_S.html
• Carr JH, Shepherd RB (1987). A motor relearning programme for stroke. 2nd ed. Oxford: Heinemann Medical Books.
• Cifu DX, Stewart DG (1999). Factors Affecting Functional Outcome After Stroke: A Critical Review of Rehabilitation Interventions. Arch Phys Med Rehabil, 80, 35 – 39.
• Dierks, M.-L., Schwartz (2003). Kapitel 14, Patient. In: Public Health: Gesundheit und Gesundheitswesen. Hrsg. F. W. Schwart, Urban & Fischer.S. 337
• DRV-Reha-Therapiestandards: Schlaganfall (Januar 2010). Leitlinie für die medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung. www.drv.de
• DGN (2008). Rehabilitation von sensomotorischen Störungen. www.dgn.de • DGN (2008). Multiprofessionelle neurologische Rehabilitation. www.dgn.de • DRV (2009). (Hrsg.) Rahmenkonzept zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzli-
chen Rentenversicherung. 2. Auflage, 2009. • DRV (2010). Positionspapier Rehabilitation 2010 der DRV. Sozialmedizin und Rehabilita-
tion. Hrsg. DRV • DRV (2010). Leitlinien für die Sozialmedizinische Beurteilung bei neurologischen Er-
krankungen und Erkrankungen der Wirbelsäule • DRV (2012). Anforderungsprofil zur Durchführung der Medizinisch-beruflich orientier-
ten Rehabilitation (MBOR) im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung • Fries W, Lössl H (2007). Teilhaben!. Neue Konzepte der Neurorehabilitation - für eine er-
folgreiche Rückkehr in Alltag und Beruf. Thieme-Verlag. • Frommelt, P. & Grötzbach, H. (2007). Die ICF und das Modell einer kontextsensitiven
Neurorehabilitation. Klinische Verhaltensmedizin und Rehabilitation, 78, S. 210-216.
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• Frommelt, Lösslein (2010). Neurorehabilitation. Ein Praxisbuch für interdisziplinäre Teams. Springer-Verlag 2010.
• Gemeinsamer Bundesausschuß, Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Praxis. Gemeinsamer Bundesanzeiger 2011, Nr. 96, S. 2247.
• Jäckel, WH & Bengel, J. (2008). Patientenorientierung in der Rehabilitation. Rehabilitati-on, 47, 65-66.
• Kaba-Schönstein, L. & Kälble, K. (Hrsg.). Interdisziplinäre Kooperation im Gesund-heitswesen. Eine Herausforderung für die Ausbildung in der Medizin, der Sozialen Ar-beit und der Pflege. (Ergebnisse des Forschungsprojektes MESOP). Frankfurt/M: Mabu-se.
• Körner, M. (2009). Ein Modell der partizipativen Versorgungsgestaltung in der medizi-nischen Rehabilitation. Die Rehabilitation, 48, 160 -165.
• Körner, M. (2006). Teamanalyse und Teamentwicklung in der medizinischen Rehabilita-tion. J. Bengel, W. Jäckel (Hrsg.). Regensburg: S. Roderer.
• Körner, M. & Bengel, J. (2005). Teamanalyse und Teamentwicklung als Maßnahme des Qualitätsmanagements in der medizinischen Rehabilitation. Prävention und Rehabilita-tion, 17, 154-163.
• Körner, M., Schüpbach, H. & Bengel, J. (2005). Berufsgruppenübergreifende Kooperation in der medizinischen Versorgung. Überblick zum Forschungs- und Entwicklungsstand. Zeitschrift für Gesundheitspsychologie, 13 (4), S. 158-166.
• Müller, D. (2000). Pflege in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation: eine explo-rative Untersuchung über ihre Voraussetzungen, Inhalte und Perspektiven. Frank-furt/M: Mabuse.
• Nelles, G (2004). Neurologische Rehabilitation. Thieme-Verlag • Raspe, H. (2009). Medizinische Rehabilitation: „Change we need“. Rehabilitation, 48:
47-50. • Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (2007).
Kooperation und Verantwortung. Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung. Kurzform. Zugriff am 17.09.2008 auf: http://www.svr-gesundheit.de/Gutachten/Gutacht07/Kurzfassung%202007.pdf.
• Schliehe, F. (2006). Das Klassifikationssystem der ICF. Eine problemorientierte Bestandsaufnahme im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften. Rehabilitation, 45, S. 258-271.
• Schönle, P.W. (2003). Anforderungen an eine patientenorientierte Rehabilitation. Rehabilitation, 42, 261-268.
• Teasell et al. (2014) The Evidence-Based Review of Stroke Rehabilitation (EBRSR), 16th edition. Letzte Revision Januar 2014; www.ebrsr.com
Interdisziplinäres Einrichtungskonzept
Version 06 Revision:
01/17
Zentrum für Neurologie Klinik für neurologische Rehabilitation Klinik für neurologische Frührehabilitation
Konzept
Stand: 21.12.2015
Seite 42/41
Dok. Erfasst: Genehmigt am: Genehmigt durch: Verantwortliche:
Frau Paetel (QM) am 04.01.2016
04.01.2016 Prof. Dr. Obermann Direktor ZfN
C. Herrmann Ärztlicher Leiter Reha
Intranet-Version - Original-Dokument mit Unterschrift bei: Christoph Herrmann
• United Nations General Assembly (2006), Sixty-first session, Item 67 b, Final Report of the Ad Hoc Committee on a Comprehensive and Integral International Convention on te Protection and Promotion of the Rights and Dignity of Persons with Disabilities.
• WHO (2005). Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Herausgegeben vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information, DIMDI. www.dimdi.de
7.2 Mit geltende Dokumente:
• KTQ Strukturbogen 2014 • DRV Strukturbogen 2014 • QS-Reha (BQS) Strukturbogen 2015 • Interdisziplinäre Rehabilitationskonzepte (u.a. MS, Schlaganfall, Angehörigenkonzept,
Sehstörungen, Neglekt, Empowerment_Schulung_Gesundheitsbildung, Partizipative Zielfindung, Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation MBOR)
• Beatmung auf der NFR: Verzahnung von Weaning und Therapie • Qualitätsmangagement-Konzept • Einarbeitungskonzepte der Abteilungen • Critical incident reporting system (CIRS) Konzept • Beschwerdemanagementkonzept • Fehlermanagementkonzept • Leitfaden Rezeption • Einrichtungsflyer der Kliniken (Patienteninformation)
Interdisziplinäres Einrichtungskonzept
Version 06 Revision:
01/17
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Konzept
Stand: 21.12.2015
Seite 43/41
Dok. Erfasst: Genehmigt am: Genehmigt durch: Verantwortliche:
Frau Paetel (QM) am 04.01.2016
04.01.2016 Prof. Dr. Obermann Direktor ZfN
C. Herrmann Ärztlicher Leiter Reha
Intranet-Version - Original-Dokument mit Unterschrift bei: Christoph Herrmann
8. Ansprechpartner und Autoren Dieses interdisziplinäre Einrichtungskonzept stellt einen verbindlichen Handlungs- und Orientierungrahmen für unsere Mitarbeiter dar. Neben der ärztlichen Leitung, Mitgliedern der QM-Kommission und der Geschäftsführung haben die Abteilungsleiter der Therapieabteilungen das Konzept in ihrer täglichen Arbeit mit Leben gefüllt. Ärztlicher Dienst Prof. Dr. med. M. Obermann, Ärztlicher Direktor des Zentrums f. Neurologie Herr C. Herrmann, Ärztlicher Leiter Reha Herr Dr. med. R. Thomas, Leitender Arzt NFR Sekretariat: Fr. Gaschler, Fr. Schlein Tel.: 05381-742509 Fax.: 05381-742546 e-mail: [email protected]
Geschaftsführer Stefan Menzel Tel.: 05381-74- 1381 e-mail: [email protected]
Abteilungsleitung Physiotherapie Insa Wingendorf Tel./mobil: 05381-74-2528 e-mail: [email protected]
Abteilungsleitung Ergotherapie Claudia Golke/ Antje Drust Tel./ mobil: 05381-74- 2421/ 2679 e-mail: [email protected]
Abteilungsleitung Sozialdienst Christine Skott Tel./ mobil: 05381-74- 1616 e-mail: [email protected]
Abteilungsleitung Neuropsychologie Gerd Wiebold Tel.: 05381-74-2514 e-mail: [email protected]
Leiter Physikalische Therapie Gerald Wolf Tel. /mobil 05381-74-2677 e-mail: [email protected]
Abteilungsleitung Logopädie Sandra Hagen, Katja Melching Tel. mobil: 05381-74-2411 e-mail: [email protected]
Interdisziplinäres Einrichtungskonzept
Version 06 Revision:
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Stand: 21.12.2015
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04.01.2016 Prof. Dr. Obermann Direktor ZfN
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