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Interdisziplinäres Einrichtungskonzept Version 06 Revision: 01/17 Zentrum für Neurologie Klinik für neurologische Rehabilitation Klinik für neurologische Frührehabilitation Konzept Stand: 21.12.2015 Seite 1/41 Dok. Erfasst: Genehmigt am: Genehmigt durch: Verantwortliche: Frau Paetel (QM) am 04.01.2016 04.01.2016 Prof. Dr. Obermann Direktor ZfN C. Herrmann Ärztlicher Leiter Reha Intranet-Version - Original-Dokument mit Unterschrift bei: Christoph Herrmann Innovation und Kompetenz am Harz Asklepios Kliniken Schildautal Seesen Zentrum für Neurologie Klink für neurologische Rehabilitation Klinik für neurologische Frührehabilitation Interdisziplinäres Einrichtungskonzept 2015 Abb. 1 Asklepios Kliniken Schildautal

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Innovation und Kompetenz am Harz

Asklepios Kliniken Schildautal Seesen Zentrum für Neurologie

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1. Einleitung

3

2. Leistungsspektrum 6 2.1. Zentrum für Neurologie 6 2.2. Klinik für neurologische Frührehabilitation 8 2.3. Klinik für neurologische Rehabilitation 10 2.4. Diagnostik und Therapie 14 3. Organisationstrukturen und Versorgungsgestaltung 16 3.1. Interdisziplinäre und sektorenübergreifende Versorgungsstruktur 3.2. Sektoren- und berufsgruppenübergreifendes QM-Konzept 3.3. Politische Rahmenbedingungen der Versorgungsgestaltung

4. Handlungsmaxime 26

5. Patientenorientierung in der neurologischen Rehabilitation 28 5.1. Gesetzliche Rahmenvorgaben der medizinischen Versorgung

und Rehabilitation (SGB IX und Teilhabe)

5.2. Einbeziehung des Patienten und individuelle Patientenrechte in der Rehabilitation

6. Einrichtungskonzept : Unsere weiteren Ziele in 2016

37

7. Literatur und mit geltende Dokumente 40 8.

Ansprechpartner und Autoren 40

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1. Einleitung

Die in privater Trägerschaft geführten Asklepios

Kliniken Schildautal liegen in reizvoller und

ruhiger Umgebung am Harzrand in der Stadt

Seesen. Die Kliniken liegen verkehrsgünstig im

Städtedreieck Göttingen-Braunschweig-

Hannover in der Nähe der A7. Die Lage der

Klinik ermöglicht es den Patienten, Angehörigen

und Besuchern abzuschalten und neue Kräfte zu

sammeln. Patienten erhalten in den Kliniken

Anregungen und Möglichkeiten, gesund zu

werden und sich zu erholen.

Seit über 50 Jahren ist Seesen der Standort umfangreicher, qualitativ hochrangiger,

spezialsierter medizinischer Versorgung. Die Asklepios Kliniken Schildautal wurden 1954-

1956 als LVA-Lungenheilstätte erbaut, ab 1974 begann der Aus- und Umbau zur

Neurologischen, Gefäßchirurgischen und Neurochirurgischen Fachklinik. Seit 1978 sind die

Kliniken akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Göttingen. Im Jahr 1995 ist

zeitgleich mit der Übernahme durch die Asklepios Gruppe die Klinik für Neurologische

Rehabilitation eröffnet worden. 1997 war die Einweihung der Klinik für Neurologische

Frührehabilitation und 1998 erfolgte die Anerkennung als überregionale Stroke-Unit. Die

Klinik für Innere Medizin und die Klinik für Chirurgie des Stadtkrankenhauses sind seit

2009 am Standort Schildautal mit integriert und übernehmen die Grund- und

Regelversorgung der Bevölkerung der Region.

Die Akutklinik der Asklepios Kliniken Schildautal (§39 SGB V) mit der integrierten Klinik

für Neurologische Frührehabilitation (52 Betten mit bis zu 17 Weaning-Betten) wird von der

Asklepios Kliniken Sobernheim GmbH und der Asklepios Stadtkrankenhaus Seesen GmbH

betrieben. Die Asklepios Kliniken Sobernheim GmbH sind mit 312 Betten in den

niedersächsischen Krankenhausbedarfsplan aufgenommen.

An die akutmedizinische Versorgung schließt sich unmittelbar die Möglichkeit der

rehabilitativen Versorgung (§40 SGB V) in der Klinik für Neurologische Rehabilitation an.

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Die Rehaklinik Investgesellschaft mbH ist Eigentümer und Betreiber der Klinik für

Neurologische Rehabilitation. Die Klinik verfügt über Versorgungsverträge mit den

gesetzlichen Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern zur Erbringung von Heil-

und Anschlussheilverfahren in den Hauptindikationsgruppen Neurologie

(Indikationsgruppe 9), Zustand nach Operationen an der Wirbelsäule mit Beteiligung des

Nervensystems (Indikationsgruppe 4*) sowie bösartige Erkrankungen mit Beteiligung des

Nervensystems (Indikationsgruppe 10g). Die Rehabilitationsklinik betreibt 142 Betten, davon

38 Betten in Phase C sowie 104 Betten in Phase D, letztere gliedern sich in 98 Betten

Indikationsgruppe 9/10g (Neurologie, Neuroonkologie) und 6 Betten Indikationsgruppe 4*.

Federführend sind die AOK Niedersachsen und die Deutsche Rentenversicherung

Braunschweig-Hannover.

Gemeinsam mit der Klinik für Neurologie bilden Klinik für Neurologische

Frührehabilitation (NFR) und die Klinik für Neurologische Rehabilitation (Reha) das

„Zentrum für Neurologie“ an den Asklepios Kliniken Schildautal, eine überregionale

Versorgungseinrichtung zur Behandlung neurologischer Erkrankungen. Schwerpunkt der

Rehabilitationsklinken ist die durchgehende stationäre medizinische Rehabilitation akuter

neurologischer Erkrankungen von der Neurologischen Frührehabilitation der BAR-Phasen

(Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, 1999) A Weaning und B (NFR) und C

(NFR/Reha) bis hin zur stationären und ambulanten medizinischen

Anschlussheilbehandlung/Phase D und medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation

Stufe B (Reha). Darüber hinaus sind ambulante und stationäre medizinische, neurologische

Heilverfahren für Patienten mit chronischen neurologischen Erkrankungen, im begrenzten

Umfang auch ambulante IRENA-Nachsorgemaßnahmen für die DRV möglich.

Das Behandlungsgebiet umfasst alle Erkrankungen des zentralen und peripheren

Nervensystems, einschließlich Wirbelsäulen-Erkrankungen und onkologische Erkrankungen

mit Beteiligung des Nervensystems. Schwerpunkte bilden die Rehabilitation von Patienten

nach Schlaganfall, Patienten mit Multipler Sklerose und Zustände nach Operation an der

Wirbelsäule mit Nervenwurzel- oder Rückenmarkskompressionssyndromen oder engem

lumbalem Spinalkanal. Ein hochqualifiziertes Rehateam bestehend aus 23 ÄrztInnen, 80

TherapeutInnen und 90 Pflegekräften betreuten 2014 mehr als 1921 Patienten (NFR, Reha).

Unser Rehabilitationskonzept zielt darauf ab, die Teilhabe am gesellschaftlichen und

beruflichen Leben (SGB IX) zu fördern. Unsere Rehabilitanden und/oder ihre

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Bezugspersonen werden befähigt und geschult, ihre optimalen körperlichen und/oder

sozialen Funktionsmöglichkeiten zu erkennen und zu erreichen. Das biopsychosoziale

Gesundheitsmodell (ICF) bildet dabei den übergeordneten Referenzrahmen (WHO 2005).

Die Patienten bzw. Rehabilitanden und ihre Angehörigen stehen entsprechend unserem

Leitbild mit ihren individuellen Bedürfnissen, ihren Rechten auf Selbstbestimmung und der

Achtung ihrer Würde im Mittelpunkt unseres Handelns.

Die Behandlung unserer Rehabilitanden erfolgt nach einem interdisziplinären

Behandlungsansatz und orientiert sich an übergreifenden Rehabilitations- bzw.

Therapiezielen. Die formulierten Ziele der Rehabilitanden und ihrer Angehörigen werden

mit denen des Rehabilitationsteams abgestimmt.

Je nach individueller Befundlage werden in individuellen Therapieplänen unterschiedliche

Therapieangebote zusammengestellt, die sich an den persönlichen Zielen der Patienten und

ihrem Alltag orientieren. Mit Hilfe validierter Rehabilitationsziel-Parameter bzw. objektiver

Assessments werden Ausgangsniveaus und der Zielerreichungsgrad von Therapiezielen

unserer Patienten evaluiert. Die Therapieziele werden in regelmäßigen, wöchentlichen

Teamkonferenzen interdisziplinär überprüft und ggf. angepaßt.

Konzeptionell soll die Behandlung unserer Rehabilitanden auf den verschiedenen ICF-

Ebenen auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung erfolgen. Langjährige

Erfahrung, (inter)nationale Leitlinien, Reha-Therapiestandards sowie Strukturanforderungen

der DRV und der GKV, die DRG/OPS-Vorgaben und eigene wissenschaftliche

Untersuchungen bilden die Grundlage für unser Einrichtungskonzept und die

angewendeten Therapieangebote. Die Umsetzung evidenzbasierter Praxis,

sektorenübergreifende und interdisziplinäre Versorgungsgestaltung sind weitere wichtige

Elemente.

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2. Leistungsspektrum der Kliniken

2.1. Neurologisches Zentrum der Asklepios Kliniken Schildautal

Der Klinikenverbund an den Asklepios Kliniken Schildautal besitzt Modellcharakter: Die

Implementierung der Neurologischen Rehabilitationskliniken in ein Schwerpunkt-

Krankenhaus der Akut- und Regelversorgung mit neurologisch/neurochirurgischem

Schwerpunkt bietet die Möglichkeit einer Behandlung von Patienten mit neurologischen

Erkrankungen in einer „diagnostischen und therapeutischen Kette“ von der Akutversorgung

neurologischer Erkrankungen bis hin zum Übergang in den ambulanten Behandlungssektor.

Mit dem direkten Anbau der Rehabilitationsklinik im Jahr 1995 an das Klinikum Schildautal,

ein Fachkrankenhaus, und der nachfolgenden Integration der

Neurologischen Frührehabilitation in den Gebäudekomplex des Akutkrankenhauses in 1997

waren die erforderlichen Schritte zu einer sektorenübergreifenden und interdisziplinären

Versorgungsstruktur gelungen.

Seit 5/2015 bilden die

Kliniken für Neurologie

Klinik für Neurologische Frührehabilitation und

Klinik für Neurologische Rehabilitation

darüberhinaus einen übergeordneten organisatorischen Verbund, dem „Zentrum für

Neurologie“ unter einer Ärztlichen Leitung.

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Weitere Diagnostik und Leistungsangebote stehen in Zusammenarbeit mit den

angegliederten Kliniken zur Verfügung, wie in der Abb. 2 exemplarisch am Krankheitsbild

Schlaganfall veranschaulicht:

Klinik für Neurochirurgie

Klinik für Innere Medizin und Intensivmedizin

Klinik für Allgemein- , und Unfallchirurgie

Klinik für Gefäßchirurgie

Zentrum für Anästhesie und Intensivmedizin

Medizinisches Versorgungs-Zentrum für Radiologie und Kernspintomographie

Die lückenlose Versorgung durch die Bereitschaftsdienste ist in enger Kooperation rund um

die Uhr durch die Klinikärzte gewährleistet. Eine enge Kooperation mit dem MVZ für

Radiologie und Kernspintomographie, das voll in den Klinikbetrieb integriert ist, bietet eine

bildgebende Diagnostik aller Körperregionen und Organe des Menschen mit modernster

Technik und schonenden, wenig invasiven Untersuchungsmethoden, wie der

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Computertomographie und Kernspintomographie. Die Aufnahmen werden digital erstellt

und sind klinikweit abrufbar.

Neben der akut- und intensivmedizinischen Diagnostik und Therapie spielten von Beginn an

auch die therapeutischen Medizinalfachberufe, wie Physiotherapie, Ergotherapie,

Logopädie, Neuropsychologie und Physikalische Therapie eine wichtige Rolle. Um den

vielfältigen und komplexen Krankheitsbildern und den individuellen Bedürfnissen gerecht

zu werden, haben die Kliniken bewusst und zunehmend auf eine professionsübergreifende

Teamstruktur gesetzt.

Auch der Pflegedienst an den Asklepios Kliniken Schildautal ist strukturell und inhaltlich

bereichsübergreifend organisiert, was konzeptionell einheitliche Konzepte in allen Kliniken

im Interesse der Patienten der Einrichtung ermöglicht.

2.2. Klinik für Neurologische Frührehabilitation

In dieser Spezialklinik (52 Betten) werden Krankenhaus-behandlungsbedürftige Patienten

mit schweren und schwersten Funktionsstörungen des Nervensystems nach modernsten

Methoden behandelt. Die Neurologische Frührehabilitation (NFR) der Asklepios Kliniken

Schildautal behandelt Patienten der Phase B nach abgeschlossener Akutdiagnostik und

Behandlung im Rahmen der Grunderkrankung. Damit befindet sich die Klinik an der

Schnittstelle zwischen Akutkrankenhausbehandlung (Phase A) und der weiterführenden

Rehabilitation (Phasen C und D).

Ziel der Neurologischen Frührehabilitation ist es, eine so früh wie möglich einsetzende

Therapie zu beginnen, um eine nach dem Potential des einzelnen Patienten möglichst

vollständige und schnelle Genesung zu erreichen. Übergeordnetes Ziel ist die soziale und

berufliche Wiedereingliederung.

Zielgruppe für den interdisziplinären Ansatz der Neurologischen Frührehabilitation sind

schwerst- und schwer betroffene Patienten nach Schädigung des zentralen oder peripheren

Nervensystems (Phase B gemäß BAR), die über ein vorhandenes Rehabilitationspotential

verfügen bzw. Patienten bei denen abgeklärt werden soll, ob ein solches

Rehabilitationspotential vorliegt.

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2.2.1. Schwerpunkte & Krankheitsbilder

Cerebro-vaskuläre Erkrankungen (Schlaganfall, Hirnblutungen)

Schwere Schädel-Hirn-Traumen

Schwere Hirnfunktionsstörungen nach Operationen am Gehirn, Rückenmark und

Wirbelsäule

Schwere Polyneuropathie mit Lähmungen

Cerebrale Intoxikation

Hypoxische Hirnschäden

Apallische Durchgangssyndrome

Beeinträchtigungen nach Entzündungen des Gehirns

2.2.2 Weaning

Seit Oktober 2013 werden auch beatmete Patienten mit neurologischer Diagnose unter

bestimmten Voraussetzungen mit dem Ziel des Weanings behandelt. Diese Patienten sind

formell der Phase A gemäß BAR zuzuordnen (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation,

1999).

Hauptaufgabe der Beatmung in der NFR ist das Weaning von Patienten mit

neurologischen/neurochirurgischen Erkrankungen. Entsprechend dieser Hauptaufgabe

werden am Anfang ausschließlich Patienten mit Tracheostoma übernommen.

Oral bzw. nasal intubierte Patienten können zunächst nicht versorgt werden, da sie häufig

eine Sedierung benötigen, um den Tubus zu tolerieren. Mittelfristig sieht dieses Konzept

auch eine Übernahme von nicht-tracheotomierten Patienten vor. In diesem Falle werden die

Patienten aber bei uns i. d. R. tracheotomiert werden.

Außerdem müssen die aufzunehmenden Patienten hämodynamisch und pulmonal stabil

sein. Die Notwendigkeit einer Kreislaufunterstützung mit Sympathomimetika stellt eine

Kontraindikation dar, da die Mobilisation dieser Patienten nicht gewährleistet werden kann

und die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Weanings erheblich niedriger isti.

Pulmonal grenzwertig kompensierte Patienten (FiO2 >50%) können ebenfalls zurzeit nicht

adäquat versorgt werden. Die Überprüfung und Einhaltung dieser Eingangskriterien obliegt

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dem Arzt, dem die Aufnahmeorganisation obliegt. Zur korrekten Einschätzung der

Patienten dient ein „Erweitertes Anlageblatt für beatmete Patienten“.

Das Weaning-Konzept wird jedem Patienten individuell angepasst. Grob schematisch

existieren drei Indikationsgruppen:

1. Intubierte und beatmete Patienten mit einer neurologischen Hauptdiagnose, die im

primär versorgenden Krankenhaus nicht geweant werden konnten (z. B. aus

zeitlichen Gründen).

2. Patienten mit neurologischen Erkrankungen, die primär mit einer Beeinträchtigung

der Muskelpumpe einhergehen (z. B. GBS, CIDP, etc.) und von daher eine längere

Weaningphase benötigen.

3. Patienten der Phase B, die aufgrund einer intermittierenden pulmonalen Erkrankung

(Pneumonie ohne SIRS oder Sepsis) vorübergehend beatmet werden müssen.

Je nach Grunderkrankung und Grund der Beatmung kommen unterschiedliche Ansätze zum

tragen. Weitere Ausführungen sind dem interdiziplinären Konzept Beatmung auf der NFR:

Verzahnung von Weaning und Therapie zu entnehmen.

2.3. Klinik für Neurologische Rehabilitation

Mit 142 Betten (104 Phase D, 38 Phase C, Stand: 1.1.2015) ist die Klinik für Neurologische

Rehabilitation eine Neurologische Rehabilitationsklinik mit Schwerpunkt medizinischer

Rehabilitation (weiterführende Rehabilitation Phase C, Anschlußheilbehandlung Phase D

nach BAR, medizinische Heilverfahren Phase C und D nach BAR) mit einem ganzheitlichen,

ICF-orientierten interdisziplinären Behandlungsansatz.

Die Klinik für Neurologische Rehabilitation ist damit ein wesentliches Glied in der gesamten

Kette der Behandlung neurologischer Erkrankungen in den Asklepios Kliniken Schildautal,

beginnend mit der Akutbehandlung (Phase A BAR) und der Neurologische

Frührehabilitation (Phase B, BAR).

Haupt-Partizipationsziel in der Phase C (BAR) ist die Selbständigkeit des Patienten im Alltag

zu erreichen. D.h. in dieser Phase wird vor allem versucht den Grundsatz „Rehabilitation

vor Pflege“ zu verwirklichen.

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Bei Überleitung durch weiteren Rehabilitationsfortschritt oder bei primärer Aufnahme in

Phase D (BAR) ist das Ziel der Rehabilitation in der Klinik f. Neurologische Rehabilitation

die Selbstbestimmung und die Partizipation (Teilhabe) des erkrankten oder behinderten

Menschen am sozialen und beruflichen Leben. Die Aufgaben des Rehabilitationsteams

bestehen darin, die Funktionsaktivität zu bessern und drohende oder bereits manifeste

Beeinträchtigungen in der Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben durch

frühzeitige Einleitung der gebotenenen Rehabilitationsmaßnahmen zu vermeiden, zu

beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Dabei soll der Rehabilitand

durch die Rehabilitation (wieder) befähigt werden, eine Erwerbstätigkeit und/oder

bestimmte Aktivitäten im täglichen Leben möglichst in der Art und dem Ausmaß

auszuüben, die für einen Menschen als „normal“ (für seinen persönlichen Lebenskontext

typisch) erachtet werden.

Es bestehen Belegungsverträge mit allen Deutschen Rentenversicherungen, der

Bundesknappschaft, den gesetzlichen Krankenkassen sowie den privaten Krankenkassen

und den Berufsgenossenschaften. Die Klinik bietet stationäre und ganztägig ambulante (sog.

teilstationäre) Behandlung an.

In 2013 wurde ein interdisziplinäres Konzept zur medizinisch-beruflich orientierten

Rehabilitation, Stufe B (MBOR, Stufe B) von Erwerbspersonen mit besonderer beruflicher

Problemlage nach den Rahmenempfehlungen der DRV (Deutsche Rentenversicherung,

8/2012) erstellt. Es umfaßt MBOR-Angebote zur

Berufsorientierten Diagnostik

Sozialen Arbeit in MBOR

Berufsbezogene Gruppen

Arbeitsplatztraining

Belastungserprobung MBOR (s. MBOR-Konzept).

Das Konzept sieht MBOR-Maßnahmen als Intervall-Rehabilitation 3 bis 6 Monate nach

bereits abgeschlossenen AHB-Verfahren vor und durchlief im Jahr 2014 nach Anerkennung

durch die DRV Braunscheig-Hannover zunächst eine Probephase. Aufgrund einer positiven

Bewertung dieses Konzeptes durch den RV-Träger in 2015 in Bezug auf die

sozialmedizinische Erwerbsprognose unserer Rehabilitanden nach 1 Jahr konnte in 10/2015

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eine erneute vertragliche Vereinbarung für ein gemeinsames Steuerungsmodell unserer

AHB-Rehabilitanden vereinbart werden, das in 12/2016 erneut bewertet werden wird.

2.3.1. Schwerpunkte & Krankheitsbilder

Schlaganfall (Hirninfakt, -blutung, Subarachnoidalblutung, vaskuläre Myelopathie) und

Folgezustände

Multiple Sklerose (Encephalomyelitis disseminata)

Gehirnoperationen (z.B. gutartige und bösartige Tumore, Gefäßmissbildungen)

Entzündungen des Gehirns, des Rückenmarks und der Nerven

Lähmungen nach Operationen an der Wirbelsäule (z.B. Bandscheibenerkrankungen,

Spinalkanalenge)

Polyneuropathien oder -neuritiden, Plexuslähmungen, neuromuskuläre Erkrankungen (z.B.

Myasthenie), Myopathien, Muskeldystrophien

Neurodegenerative Erkrankungen (z.B. M. Parkinson, Heredoataxien, beginnende

dementative Erkrankungen)

Epilepsien und Zustände nach Epilepsiechirurgie

Chronische, neurologisch bedingte Schmerzerkrankungen.

Behandlungsschwerpunkte sind cerebrovaskuläre Erkrankungen (Schlaganfall), Multiple

Sklerose und Lähmungen nach Operationen an der Wirbelsäule. Zu diesen Erkrankungen

liegen indikationsbezogene interdisziplinäre Rehabilitationskonzepte vor.

Inhalte von Rehabilitationsbehandlungen sind auf Funktionsebene nach ICF Motorik

(Lähmungen), Leistungen der Sprache, des Lesens und Schreibens, Sehen, kognitive

Leistungen wie Gedächtnis und Orientierung, Koordination sowie somatosensorische

Leistungen (z.B. Schmerzen, Gleichgewicht).

Zu unseren häufigsten Störungsbildern (zentrale Lähmungen mit und ohne Spastik,

Koordinationsstörungen, Aphasien, Neglect und räumlich-konstruktive Störungen) wurden

spezifische interdisziplinäre Behandlungskonzepte erarbeitet.

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2.3.2. Ausschlußkriterien und Kontraindikationen

Die Ausschlußkriterien einer stationären oder ambulanten Neurologischen Rehabiliation der

Phasen C und D ergeben sich hinsichtlich der Abgrenzung zur kurativ-medizinischen

stationären und ambulanten Behandlung sowie der Phase B Neurologischer

Frührehabilitation wie folgt (vgl. BAR-Empfehlungen, 1999):

• Keine akut-medizinische stationäre Behandlungsbedürftigkeit

• Kein aktueller operativer Interventionsbedarf (neuro-chirurgisch, allgemein-

/unfallchirurgisch, orthopädisch)

• Patient nicht überwiegend bewußtseinsklar, kommt einfachen Aufforderungen nicht

nach

• Handlungsfähigkeit reicht nicht aus, um an mehreren Therapieeinheiten täglich von je

etwa 30 min Dauer aktiv mitzuarbeiten

• Patient ist nicht kommunikations- und interaktionsfähig (ggf. unter Verwendung von

Hilfsmitteln)

• Patient ist nicht teilmobilisiert, d.h. längere Zeit kontinuierlich 2-4 Stunden im Rollstuhl

verbringend

• Patient bedarf intensivmedizinischer Überwachung/Therapie; es besteht vital-vegetative

Instabilität bzw. Gefahr für lebensbedrohliche Komplikationen

• Patient ist beatmungspflichtig bzw. absaugpflichtiges Tracheostoma

• Bestehende Begleiterkrankungen verhindern eine Mobilisation

• Konkrete Selbst- oder Fremdgefährdung (z.B. durch Weglauftendenz, aggressive

Durchbrüche) oder schwere Störungen des Sozialverhaltens

• Fehlende Kleingruppenfähigkeit (3-5 Patienten) bzw. durch schwere

Verhaltensstörungen gefährdet

• Kurative Behandlung mit Heil- und Hilfsmittelverordnung ausreichend.

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2.4 Diagnostik und Therapie:

2.4.1 Rehabilitationsspezifische Diagnostik

• Langzeit-Blutdruckmessung (8 Geräte)

• Sonographie (3 Geräte: Pleura, Blase, tiefe Beinvenen)

• Rhinolaryngoskopie: videogestützte Schluckdiagnostik (FEES)

• Spirometrie (bedside)

• Schlaf-Apnoe-Screening

• Statische und dynamische Posturographie (Balance Master, Equitest)

• Computer-Gananalyse (CDG)

• Orthoptische bzw. neuroophtalmologische Diagnostik, inkl. statische/dynamische

Perimetrie

2.4.2 Apparative Diagnostik in Kooperation

• Zentral-Labor am Klinikum einschließlich Liquorlabor

• In Kooperation mit Universitätsmedizin Göttingen Mikrobiologie und komplettes

Speziallabor (inkl. Befund-Schnittstelle)

• MVZ für Radiologie: Sämtliche radiologische Verfahren einschl. MR-Tomographie

(einsetzbare Geräte : 3 MRT, davon 2 je 1,5 Tesla und 1 mit 3 Tesla , 1 CT 16 Zeilen, 1 CT 256

Zeilen, 2 Röntgengeräte, 1 DSA (derzeit monoplanar) , 1 Multifunktionsgerät

• Klinik f. Neurologie: moderne neurophysiologische Untersuchungen (Elektroneuro-

/myographie NLG/EMG, Elektroencephalographie EEG, somato-sensibel evozierte Potentiale

SSEP, Magnetstimulation MEP, visuell evozierte Potentiale VEP und akustisch evozierte

Potentiale AEP, oculär (oVEMP) und cervikal (cVEMP) vestibulär evozierte myogene

Potentiale, Videonystagmographie mit kalorischer Testung

• Klinik f. Neurologie: extra/-intracranielle Doppler und Duplex-Sonographie einschließlich

Embolie-Monitoring und Foramen ovale-Test

• Klinik f. Innere und Intensivmedizin: Langzeit-EKG, transthorakale und –oesophageale

Echokardiographie, Abdomen-Sonographie

• Klinik f. Anästhesie: Bronchoskopie

• Klinik f. Gefäßchirugie: arterielle Verschlußdrucke, Sonographie der tiefen Beinvenen

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2.4.3 Therapeutische Disziplinen

• Fachneurologische und rehabilitationsspezifische ärztliche Behandlung und Steuerung des

Rehabilitationsprozesses sowie Leitung des interdisziplinären Rehabilitationsteams;

Rehabilitationsambulanz

• Logopädie (u.a. Behandlung von Störungen in der Kommunikation, des Sprechens, der

Nahrungsaufnahme und bei orofacialen Störungen)

• Neuropsychologie (u.a. Therapie von Aufmerksamkeits-, Gedächtnis- und

Wahrnehmungsdefiziten, der Sehfunktionen und Maßnahmen zur Beurteilung der

Berufsfähigkeit sowie psychotherapeutische Gespräche zur Krankheitsverarbeitung)

• Physiotherapie (u.a. Geh- und Stehtraining, alltagsorientiertes und aufgabenspezifisches

Kraft- und Konditionstraining, Terrain-Training, Manuelle Therapie, Schmerzbehandlung,

Gesundheitsschulung, Workpark)

• Ergotherapie (u.a. Training von Aktivitäten des täglichen Lebens mit dem Ziel der

körperliche Selbstversorgung, eigenständigen Lebensführung, sensomotorisches und

kognitives Training, Bürotraining, Workpark)

• Physikalische Therapie (u.a. Therapie sensorischer und trophischer Störungen mit

Elektrotherapie, Thermotherapie, Massagetherapie, Ultraschall, Infrarotlaser, Hydrotherapie,

des Weiteren Behandlung zentraler und peripherer Lähmungen mit funktioneller

Elektrostimulation).

• Sozialdienst (psychosoziale und sozialrechtliche Beratung u.a. über häusliche und

berufliche Wiedereingliederung, Antragstellung bei Phasenübergängen B/C, C/D,

Organisation der Rehabilitations-Nachsorge)

•Pflegedienst: aktivierende therapeutische Pflege unter dem Aspekt der Anleitung zur

Selbsthilfe und Angehörigenberatung, Wundteam

• Freizeittherapie: Anleitung zur individuellen persönlichen Freizeitgestaltung.

• Interdiszilinäre Therapieangebote: Therapie mit Botulinum-Neurotoxin A (BoNT A) und

Redressionstherapie bei spastischen Fehlstellungen, Indiaktionsstellung und Verordnung

von Hilfmitteln (Orthesensprechstunde).

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3. Organisationsstrukturen und Versorgungsgestaltung

Das gesamte Behandlungsteam besteht aus Ärzten, Ergotherapeuten, Logopäden,

Neuropsychologen, Masseure/medizinische Bademeister, Physiotherapeuten, Pflegekräften,

Sozialarbeitern sowie Seelsorgern. Abgesehen von ICF-basierter Diagnostik und Therapie (s.

interdisziplinäre Rehabilitationskonzepte) kommen auch Entspannung und Unterhaltung

nicht zu kurz. Ein umfangreiches Freizeitprogramm wird von einer Freizeitpädagogin

angeboten.

Spezielle Behandlungen und interdisziplinäre Angebote:

• Geräte-gestützte Gang- und Arm-Rehabilitation (2 Gangtrainer GT-2, Armlabor mit

Reha-slide®, Bi-Manu-trac®, Amadeo®, Reha-Digit®)

• Forced-use nach Taub (Constraint-induced movement therapy CIMT und

Spiegeltherapie)

• Aphasiestation mit Sprachlabor und Computer-gestützte Aphasietherapie

• Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) Stufe B, z.B. Workpark,

Bürogruppe

• Gartentherapie

• Therapie von Kontrakturen und spastischen Fehlstellungen (Botulinum-Neurotoxin A,

intrathekale-Baclofen-Therapie, Redression und Orthesen)

• Behandlung/Kompensation von Sehstörungen im Rahmen der Orthoptik

• Biofeedback-Gleichgewichtstraining statische und dynamische Posturographie

• Biofeedback bei Paresen sowie Ganganalyse

• Indikationsspezifische und krankheitsübergreifende Patientenvorträge und -schulungen

(u.a. Motivation zu gesundheitsgerechtem Lebenstil und zur Krankheitsbewältigung,

Stärkung der Eigenverantwortung, Vermittlung und Einübung von Fertigkeiten zur aktiven

Teilhabe an Beruf und/oder Alltag).

• Angehörigenanleitung und Beratung

In Seesen sind zwei entscheidende Faktoren für eine bessere Funktionserholung (CiFu 1999)

im Einrichtungskonzept umgesetzt: Der frühe rehabilitative Behandlungsbeginn und die

interdisziplinäre Teamstruktur bereits in akutmedizinischen Versorgungsabschnitten. Damit

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einher geht eine Verweildaueroptimierung, die wiederum den Kostenfaktor günstig

beeinflusst und Sekundärkomplikationen senkt (Stroke Unit Trialists´ Colloboration 2003).

3.1. Interdisziplinäre und sektorenübergreifende Versorgungsstruktur (Abb. 3)

Nicht einzelne Berufsgruppen stehen in unseren Kliniken im Fokus der Behandlung sondern

der Patient/Rehabilitand (Abb.4).

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Die sektorenübergreifende Struktur spiegelt sich auch in der übergeordneten ärztlichen und

therapeutischen Leitungsstruktur wieder. Die häusliche und berufliche Reintegration, das

Hilfsmittelmanagement ist berufsgruppen- und sektorenübergreifend angelegt. Ferner

zeigen sich in einem gemeinsamen Klinik-Informations-System KIS, das Befunde,

Behandlungsverläufe, Röntgenbilder oder andere medizinische Dokumente

sektorenübergreifend digital zur Verfügung stellt, die Vorteile des gewachsenen

Einrichtungskonzeptes. Die Geschäftsführung und die ihr als Stabstellen unterstellten QMBs

arbeiten übergreifend für alle Versorgungssektoren. Das Leitbild und unser QM-Konzept

sind klinikübergreifend entstanden und Anfang 2011 von der neu eingerichteten,

interdisziplinären und hierarchieübergreifenden QM-Kommission verabschiedet worden.

Sozial-arbeiter

Ergo-therapie

Pflege

Physio-therapie

Physikal. Therapie

Seelsorge

Ärzte

Logopädie

Neuropsy- chologie

Patient/ Rehabili-tand

Abb.4: Das Rehateam

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3.2. Übergeordnetes QM-Konzept

Das Leitbild der Asklepios Kliniken Schildautal orientiert sich an drei Eckpfeilern: „Mensch

– Medizin – Mitverantwortung“, die auch das Qualitätsmanagement des Hauses prägen.

Der Qualitätsmanagementansatz der Asklepios Kliniken Schildautal (s. Abb 5) umfasst und integriert viele Qualitätsdimensionen. Dieses Prozessmodell stellt sich grafisch wie folgt dar:

Es dient der internen Strukturierung der Qualitätsmanagementmaßnahmen. Es bildet den Rahmen für die verschiedenen angewendeten Qualitätsbausteine (Bewertung, Optimierung, Ergebnismessung, Prozessmanagement etc.).

Weitere Grundlage aller Qualitätsmanagement-Aktivitäten der Klinik sind gemäß dem Ansatz eines “Total Quality Managements“ folgende Hauptkriterien:

• Streben nach kontinuierlichen Verbesserungen • Überprüfung und Überwachung aller Prozesse und Abläufe • Verantwortlichkeit der Führung • Einbindung aller Bereiche und Mitarbeiter

Prozessführung Strukturorganisation:

• Standards • Behandlungspfade • Dienst- und

Verfahrensanweisungen • Dokumentenlenkung

Bewertung:

•Selbstbewertung (KTQ) • Fremdbewertung • Audits • Interne QS •Externe QS

Optimierung:

• Qualitätszirkel • Kommissionen • Projektgruppen

mit Moderation • Arbeitsaufträge

Ergebnismessung:

• Klinisches Outcome • Befragung Mitarbeiter,

Patienten und Einweiser • Interne Management-

Bewertungen • Beschwerde-management • Benchmarking

Pfad-Management Outcome Management

- Quality Management

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Der kontinuierliche Verbesserungsprozess ist auch in der grafischen Darstellung unseres

QM-Konzeptes ein übergeordneter Baustein (Abb. 6).

Abb. 6 Qualitätsbausteine unseres QM-Konzeptes

In Ergänzung zum internen Qualitätsmanagement nehmen die Kliniken an umfangreichen

externen Qualitätssicherungsmaßnahmen teil:

• Teilnahme am Qualitätssicherungprogram der Deutschen Rentenversicherung seit 1995

• Teilnahme an QS-Reha dem Qualitätssicherungsystem der gesetzlichen Kranken-

versicherung seit 2009

• Teilnahme an 4-QD Qualitätsmonitor der privaten Krankenhausträger

• Teilnahme an Asklepios Reha-Bewertungssystem.

Leitbild und Visionen und Unternehmenskultur (Führung, Kommunikation, Sicherheit)

Qualitäts- und ..Sicherheits- orientierung

Patienten-, Rehabilitanden orientierung

..ICF-Orientierung

-Erstellen von Analysen – -Externe QS -Assessments

Inter- disziplinäre Qualitätszirkel Kommissionen

Selbstprüfung Anpassung von Arbeits- Strukturen und

Einweiser- orientierung

Mitarbeiter- orientierung

Leistungs- und Budget-orientierung

Befragungen

Personal- und Team- entwicklung

Interne und externe Audits Beschwerde- management

Erstellung von Standards und Leitlinien

Ständige Evaluation Pfadmanagement

Qualitätsziele

Dokumenten-lenkung

Kennzahl-und Fehler/Risk- management

Interne Management- bewertung

Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

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Im Rahmen eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements haben die Kliniken in der

Vergangenheit folgende Zertifizierungen mit Erfolg abgeschlossen:

Mai 1999: EFQM an den Asklepios Kliniken Schidautal

Dezember 2004: KTQ-Zertifizierung der Akutklinik und der Klinik für Neurologische

Frührehabilitation

2006 „DGNR (Deutsche Gesellschaft für Neurologische Rehabilitation) geprüfte qualifizierte

neurologische Rehabilitation“ der Klinik für Neurologische Frührehabilitation (NFR) und

der Klinik für Neurologische Rehabilitation (REHA)

2009 Im Peer Review der DRV beste Bewertung aller teilnehmenden neurologischen

Kliniken für die Klink für Neurologische Rehabilitation

Februar 2010 „Asklepios Qualität Rezeptionen“ – kurz AQR – heißt das Qualitätssiegel, das

Asklepios zusammen mit dem LSG-Hygiene Institute TÜV SÜD (Lufthansa) entwickelt hat.

Rezertifizierung 01/2014. Die Gutachter untersuchen und bewerten dabei

Kundenorientierung, Sicherheitsvorkehrungen bei Notfällen sowie den Organisationsablauf

der Rezeption. Asklepios ist der erste Krankenhausträger, der ein solches Verfahren

praktiziert.

Februar 2010: Zertifizierung als überregionale Stroke Unit durch die Stiftung deutsche

Schlaganfallhilfe, Rezertifizierung 2013

Dezember 2011: Vernetzte Verbundzertifizierung/KTQ-Zertifizierung der Akutklinik, der

Klinik für Neurologische Frührehabilitation und der Klinik für Neurologische

Rehabilitation.

Zertifikate für die Teilnahme am Krankenhaus-Infektions-Überwachungssystem am

nationalen Referenzzentrum der Charité in Berlin (Hand-KISS seit 2008, ITS-KISS seit 2006)

(Akuthaus)

Dezember 2013: Abschluß externer Qualitätssicherung „QS-Reha“ der gesetzlichen

Krankenversicherung (Reha)

Dezember 2014: Erneute vernetzte Verbundzertifizierung/KTQ-Zertifizierung der

Akutklinik, der Klinik für Neurologische Frührehabilitation und der Klinik für

Neurologische Rehabilitation.

Die Ausführungen zu den einzelnen Bausteinen sind dem QM-Konzept unserer Kliniken zu

entnehmen bzw. separaten ausgearbeiteten Konzepten (z.B. Angehörigenkonzept,

Fehlermanagementkonzept, CIRS-Konzept).

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3.2 1. Leitsätze zum Qualitätsmanagement

Unsere Qualitätspolitik stellt die Ausrichtung des Qualitätsmanagements auf eine

gemeinsame und allgemeinverbindliche Richtung aller Beteiligten sicher. Sie ist in Form

von übergeordneten Leitsätzen definiert:

• Wir wollen die Zufriedenheit unserer Patienten und Einweiser kontinuierlich erhöhen.

Es werden regelmäßig Befragungen durchgeführt, um die Zufriedenheit unserer

Kunden zu ermitteln und unserer Leistung zielgerichtet hinsichtlich ihrer Bedürfnisse

zu verbessern.

• Qualitätsmanagementmaßnahmen mit dem Ziel der Erhöhung der Kundenzufriedenheit

haben höchste Priorität.

• Wir ermutigen und fordern unsere Patienten auf, Wünsche und Beschwerden zu äußern,

z.B. über die kontinuierliche Patientenbefragung und das Beschwerdemanagement.

• Einweiser werden regelmäßig und umfassend über das Leistungsspektrum der Klinik

informiert, z.B. über Veranstaltungen und schriftliches Informationsmaterial. Den

Einweisern steht bei Fragen ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

• Wir versorgen unsere Patienten auf hohem medizinischem Niveau. Standards

diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen sichern die einheitliche und

kompetente Vorgehensweise aller Mitarbeiter anhand neuester wissenschaftlicher

Erkenntnisse.

• Eine hochwertige medizinische Versorgung unserer Patienten mit hoher

Ergebnisqualität stellt das oberste Ziel im Qualitätsmanagement dar. Die Klinik beteiligt

sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung über das gesetzlich geforderte Maß

hinaus und nutzt die Ergebnisse für kontinuierliche Verbesserungen und Anpassungen

der medizinischen Versorgung.

• Qualitätsmanagement ist als Führungsaufgabe festgelegt. Alle Führungskräfte

unterstützen das Qualitätsmanagement und stellen die Umsetzung der vereinbarten

Qualitätsziele und maßnahmen in ihrem Bereich sicher.

• Mitarbeiter werden über die kontinuierlich verbesserten Kommunikationsstrukturen

innerhalb der Klinik umfassend informiert. Der Dialog mit den Mitarbeitern wird über

jährliche Mitarbeitergespräche gefördert. Mitarbeiter haben die Möglichkeit, Ideen und

Vorschläge, aber auch Kritik, in strukturierter Form über das Meinungsmanagement

und Vorschlagswesen zu äußern. Die Fort- und Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter

wird gefördert.

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• Alle Mitarbeiter unterstützen das Qualitätsmanagement, bringen Ideen und Vorschläge

ein und setzen Verbesserungsmaßnahmen in ihrem Arbeitsumfeld um.

• Mit Fehlern gehen wir konstruktiv um. Grundsätzlich ist es unser Ziel, Abläufe so zu

strukturieren, dass ein optimales Ergebnis erzielt wird und Fehler möglichst vermieden

werden. Dazu dient unser umfangreiches Prozessmanagement. Kommt es dennoch zu

einem Fehler, erfolgt eine Ursachen-Analyse, mit dem Ziel der Vermeidung einer

Wiederholung und als Optimierungschance.

• Ausgehend von den Qualitätsgrundsätzen steht die Identifikation und Zufriedenheit der

Mitarbeiter mit ihrer Arbeit im Fokus unser Qualitätsziele. Wir erreichen sie durch die

individuelle und teamorientierte, professionsübergreifende Forderung und Förderung.

Als Personalentwicklungsinstrumente finden u.a. eine offene Informationspolitik,

Mitarbeitergespäche, angepasste Einarbeitungsmaßnahmen, Mentoring, Projektarbeit,

die Übertragung von Eigenverantwortung durch Dezentralität, kurze

Entscheidungswege und umfassende Angebote zur Aus-, Fort- und Weiterbildung ihre

Anwendung.

Ausgehend von den Qualitätsgrundsätzen steht die Identifikation und Zufriedenheit der

Mitarbeiter mit ihrer Arbeit im Fokus unserer Qualitätsziele. Wir erreichen sie durch die

individuelle und teamorientierte, professionsübergreifende Forderung und Förderung. Als

Personalentwicklungsinstrumente finden u.a. eine offene Informationspolitik,

Mitarbeitergespäche, angepasste Einarbeitungsmaßnahmen, Mentoring, Projektarbeit, die

Übertragung von Eigenverantwortung durch Dezentralität, kurze Entscheidungswege und

umfassende Angebote zur Aus-, Fort- und Weiterbildung ihre Anwendung.

In Qualitätszirkeln und Projektgruppen arbeiten Mitarbeiter aus allen Berufsgruppen und

Hierarchieebenen zusammen. Vorrangige Aufgabe ist die Erarbeitung von

Lösungsvorschlägen zu Themen, die in der Regel durch die Kommission für

Qualitätsmanagement vergeben werden, mit dem Ziel, bereichsübergreifende

Verbesserungspotenziale zu erkennen und umzusetzen. Positive Nebeneffekte dabei sind

die kontinuierliche Verbesserung der Zusammenarbeit aller Berufsgruppen und die

Förderung der Kommunikation. Die Überprüfung der Umsetzung der Qualitätsaktivitäten

erfolgt über einen Qualitätsmaßnahmenplan, in dem für alle Maßnahmen Verantwortliche

und Zieltermine definiert sind, die durch die Qualitätsbeauftragten überwacht werden.

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Aus dem QM-Konzept und den normativen Vorgaben der Gesetzgebung leiten sich

zahlreiche allgemeine und individuelle Patientenrechte ab. Den berechtigten Zielen und

Wünschen der Patienten steht dabei nicht selten eine zunehmend kürzere Verweildauer in

den unterschiedlichen Rehabilitationsphasen entgegen.

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3.3. (Politische) Rahmenbedingungen der Versorgungsgestaltung

Die DRG-bedingte Verweildauerverkürzung hat nicht nur Folgen für die akutstationäre

Versorgung, sondern auch für die Rehabilitation und ambulante Versorgung. Frühzeitigere

Entlassungen aus der Akutversorgung und eine Verschiebung von akutmedizinischem

Behandlungsaufwand bestätigen sich zunehmend, wie bereits 2004 befürchtet (Fuchs 2004).

Abbildung 7. zeigt schematisch die veränderten Zeitkorridore der einzelnen

Rehabilitationsphasen im Jahr 2003 im Vergleich zu 2005 nach der DRG-Einführung. Die

einzelnen Phasen verkürzen sich, und die Übergänge zwischen den Phasen müssen in

kleineren Zeitfenstern erfolgen.

Eine besondere Schwierigkeit liegt in den feststehenden Zeitkorridoren am Anfang und am

Ende der Rehabilitationskette. Verkürzungen am Anfang der Versorgung können nicht

zwangsläufig am Ende kompensiert werden. Die stationäre Versorgungszeit verminderte

Phase A 2005

Phase B

Phase C

Phase D

Abb. 8: Versorgungsbrüche nach der DRG-Einführung (2005) (schemat. Darstellung)

2003

Phase A 2005

Phase A

Phase C

Phase D Phase B

Phase B

Phase C

Phase D

Abb. 7: Phasen A-C vor (2003) bzw. nach DRG-Einführung (2005) (schemat. Darstellung)

Monate

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sich dadurch. In der Summe entsprechen die veranschlagten Zeitkorridore bei weiten nicht

mehr den 3-6 Monaten, welche die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in ihrem

Phasenmodell angesetzt hatte (BAR 1999). Der Phasenübertritt muss schneller erfolgen.

Die Verweildauer orientiert sich stärker am Fallpauschalenkatalog oder an den verhandelten

Fallpauschalen sowie Zeitkorridoren in der medizinischen Rehabilitation. Die Zeiträume der

physiologischen Funktionserholungen des Schlaganfalls oder anderer neurologischer

Erkrankungen finden weniger Berücksichtigung, zumal keine verstärkte ambulante

Versorgung vorgesehen ist bzw. im ländlichen Raum Südniedersachsens umzusetzen ist.

Aktuelle Entwicklungen sind die Resourcen-Begrenzung im ambulanten Behandlungssektor

sind die Heilmittelverordnung (Gemeinsamer Bundesausschuß, 2011).

Eine Risikoselektion im Aufnahmeverhalten der Kliniken und Behandlungsbrüche durch die

Verweildauerbegrenzungen treten ein (Abb. 7+8). Die Auswirkungen auf die neurologische

Rehabilitationskette sind einschneidend. Die von der Bundesarbeitsgemeinschaft für

Rehabilitation (BAR) aufgebaute Versorgungskette (Abb. 8) droht im wahrsten Sinne des

Wortes zu zerreißen, wenn die Patienten einen zu langsamen Verlauf der Funktionserholung

zeigen. Trotz kürzerer Behandlungszeit soll ein bestmöglicher ressourcenorientierter

Behandlungserfolg erzielt werden. Auf der Grundlage unseres Leitbildes ergeben sich

dadurch folgende Handlungsmaxime u.a. im Bezug auf das Fehlermanagement.

(Be)handlungsmaxime

• Die Grundlage unseres Handelns ist im Leitbild festgelegt

• Eine durchgehende Behandlungskette ist medizinisch sinnvoll

• Therapien sollen entsprechend der wissenschaftlichen Evidenz ausgewählt werden

• Die Konzepte und Philosophie der ICF sind uns vertraut

• Der neurologischen Rehabilitation kommen auch diagnostische Aufgaben zu

• Nur durch ein umfassendes Fehlermanagement können Fehler minimiert werden.

Der Rahmen unseres Tuns ist im Leitbild vorgegeben. Achtung vor unseren Patienten, das

Streben nach einer qualitativ hochwertigen Versorgung und die Übernahme von

Verantwortung für den Erfolg oder auch Misserfolg des Klinikverbundes sind nur einige der

aufgeführten Prinzipien. Den Mitarbeiter der Asklepios Kliniken Schildautal ist es ein

Anliegen, die Vorgaben des Leitbildes möglichst mit Leben zu füllen. Diese hehren Ziele

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sind aber nur in einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und Respekt denkbar. Aus

diesem Grund wird die Wertschätzung aller Mitarbeiter bei Asklepios großgeschrieben.

Unsere Patienten durchlaufen im Bereich der neurologischen Rehabilitation verschiedene

Stadien im Verlauf ihrer Genesung, die im Idealfall mit einer Restitutio ad integrum und

einer vollständigen Reintegration in den bisherigen Lebensweg abgeschlossen wird. Um den

Erfordernissen der verschiedenen Stadien auf dem Weg zur Teilhabe gerecht zu werden,

wurde frühzeitig (1995) als Ergänzung zur bestehenden Neurologischen und

Neurochirurgischen Klinik, die Klinik für Neurologische Rehabilitation etabliert. Es wurden

zunächst Patienten der Phasen C und D behandelt. Frühzeitig wurde jedoch die

Notwendigkeit einer durchgehenden Versorgung im Rahmen einer ununterbrochenen

Behandlungskette (Phase A bis D nach BAR) erkannt. Aus diesem Grund wurde die Klinik

für Neurologische Frührehabilitation 1997, zunächst mit 20 Betten, eröffnet.

Behandlungsansätze in den Asklepios Kliniken Schildautal müssen sich wissenschaftlich

bewähren. Obwohl sich die junge Wissenschaft der neurologischen Rehabilitation nicht in

allen Fällen auf ausreichende Studien stützen kann, werden immer die Therapieansätze mit

der besten Evidenz etabliert und angewandt. Zu diesem Zweck werden Leitlinien von den

einschlägigen Gesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Neurologische Rehabiliation,

Deutsche Gesellschaft für Neurologie) im Rahmen unseres Behandlungskonzeptes stets

beachtet und in den Therapiealltag integriert. Therapiestandards (z. Deutsche

Rentenversicherung) werden ebenso umgesetzt.

Patientenorientierung droht im hektischen Alltag zum bloßen Schlagwort entwertet zu

werden. Wir meinen, dass zufriedene Patienten und Angehörige die beste Standortsicherung

garantiert. Das bio-psycho-soziale Modell der WHO bietet konzeptuell beste

Voraussetzungen, Patienten- und Angehörigenzufriedenheit zu gewährleisten.

Die Einführung der DRG‘s 2004 hat direkt und indirekt einen erheblichen Einfluss auf die

medizinische neurologische Rehabilitation genommen. Direkt durch den Versuch, die

Neurologische Frührehabilitation nach DRG-Gesichtspunkten abzubilden und indirekt

durch die Auswirkungen auf die primären Behandlungsstätten (Phase A nach BAR).

Patienten werden zunehmend früher in die NFR verlegt. Für die Einrichtungen (NFR/Reha)

bedeutet diese Tendenz einen vermehrten Aufwand im diagnostischen Bereich

Vor diesem Hintergrund ist es von großer Bedeutung, dass auch Einrichtungen der

Neurologischen Rehabilitation ausreichende diagnostische Kapazitäten vorhalten. Dazu

gehören nicht nur die Neuroradiologie und Elektrophysiologie, sondern auch die ganze

Palette der internistischen Diagnostik. Es gehört deswegen zu unserem Konzept, Patienten

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unvoreingenommen zu evaluieren und zu diagnostizieren. Falls diagnostische Lücken bei

der Übernahme bestehen, oder aber im Verlauf der weiteren Therapie sich eröffnen, werden

die Patienten in den meisten Fällen hier behalten und diagnostiziert.

Menschen machen Medizin, aber auch Fehler. Eine menschliche Medizin wird von daher

immer mit Fehlern behaftet sein. Wichtigstes Prinzip im Umgang mit Fehlern ist das

Bekenntnis zur „Fehlerkultur“ und die Überwindung der Betrachtungsweise der

„Schuldkultur“. Ein umfassendes Fehlermanagement mit diesem Grundprinzip wird nicht

alle Fehler ausmerzen, aber es uns ermöglichen, die Anzahl der begangenen Fehler auf ein

Minimum zu reduzieren (s. Interdisziplinäres Fehlermanagementkonzept und CIRS-

Konzept). Das klinikinterne Critical Incident Reporting System wurde seit 2013

kontinuierlich um Meldekreise und Stationen erweitert; dieser Prozess wurde mit dem

Einbezug der Klinik für Neurologische Rehabilitation in 2014 abgeschlossen.

5. Patientenorientierung in der neurologischen Rehabilitation

Unsere Rehabilitanden und/oder ihre Bezugspersonen sollen befähigt und geschult werden,

ihre optimalen körperlichen und/oder sozialen Funktionsniveaus zu identifizieren und zu

erreichen. Je nach individueller Befundlage werden in individuellen Therapieplänen

unterschiedliche Therapieangebote zusammengestellt, die sich an den persönlichen Zielen

der Patienten und ihrem Alltag orientieren. Gerade neurologische Erkrankungen, welche oft

vielfältige Beeinträchtigungen mit sich bringen, erfordern in besonderem Maße die

Zusammenführung und koordinierte Abstimmung der unterschiedlichen Leistungen und

Vorgehensweisen. Neurologische Patienten haben oft zahlreiche kognitive, soziale,

emotionale und somatische Beeinträchtigungen. Das Zusammentragen der einzelnen

Befunde, die frühzeitige Erhebung der Kontextfaktoren und die Bestimmung des Reha-

Potenzials als Entscheidungsgrundlage, die folgende Priorisierung und Definition der Reha-

Ziele mit den Patienten als auch die Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen bedingen

eine ganzheitliche Herangehensweise und ein hohes Maß an interdisziplinärer Teamarbeit.

Dabei bilden Reha-Ziele über die stationären Leistungen hinaus einen Bezugspunkt in der

Rehabilitation, den alle Akteure und Institutionen (u.a. Leistungsträger, vor- und

nachbehandelnde Einrichtungen) gemeinsam haben. Sie sind das Bindeglied zwischen der

Erkrankung und notwendigen Maßnahmen, um den individuellen Einschränkungen

entgegenzuwirken (Gerdes et al. 2000).

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Gesetzliche Rahmenvorgaben der Rehabilitation (SGB IX Teilhabe) und die individuellen

Patientenrechte legen den organisatorischen Rahmen der gesundheitlichen Versorgung für

unserer Rehabilitanden fest. Die Neuorientierung der Rehabilitation mit der Maxime der

Förderung von Teilhabe und Selbstbestimmung setzt eine umfassende Patientenorientierung

voraus, die ein Basisbaustein unseres QM-Konzeptes ist. Sie findet ihren Ausdruck in der

Beteiligung bzw.Einbeziehung der Patienten bei der Zielformulierung, am Reha-Assessment,

am Rehaprozess (z.B. Befähigung zu Eigenübungen) sowie bei der Beurteilung der eigenen

Behandlungserfolges (Schönle, 2003; Faller, 2003; Jäckel & Bengel, 2008). Der

Umsetzungsgrad der Patientenorientierung wird im Rahmen des Qualitätsmanagments im

Rahmen von internen und externen Patientenbefragungen überprüft.

Eine partizipative, individuelle Versorgungsgestaltung, welche sich an der Lebenswelt, den

Bedürfnissen und Erwartungen der Rehabilitanden ausrichtet, erfordert neben einem

entsprechenden Rehabilitationsverständnis ein hohes Maß an interdisziplinärer Teamarbeit,

welche ein wesentliches Qualitätsmerkmal der medizinischen Rehabilitation ist (BAR, 2005,

Körner & Bengel, 2005).

Das ICF-Modell ist ein Referenzrahmen, den alle Berufsgruppen nutzen. Dessen

praxistaugliche Umsetzung ist das Ziel. Dazu ist es notwendig unser Verständnis dieses

Models festzuhalten.

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5.1 Rahmenvorgaben der Rehabilitation zur Patientenorientierung

5.1.1 Gesetzliche Rahmenvorgaben der medizinischen Versorgung und Rehabilitation

Die 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedete und 2008 in Kraft getretene

UN-Behindertenrechtskonvention BRK (UN, 2006, Übereinkommen über die Rechte von

Menschen mit Behinderungen), die die Staaten der Europäischen Union formell bestätigt

haben, stellt einen übergeordneten rechtlichen Bezugsrahmen dar.

Menschen mit Behinderungen haben nach dieser Konvention u.a. das Recht auf

- volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft,

Inklusion (Art. 3), - das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit (Art. 25), - Habilitation und

Rehabilitation (Art. 26), - Maßnahmen zur Erlangung größtmöglicher Selbständigkeit sowie -

vollständiger physischer, mentaler, sozialer und beruflicher Fähigkeiten sowie - Teilhabe an

Aspekten des Lebens.

Bereits im Jahr 2001 wurde das Sozialgesetzbuch IX (Bundesministerium f. Justiz und

Verbraucherschutz) als nationaler rechtlicher Bezugsrahmen verabschiedet, um behinderte

und von Behinderung bedrohte Menschen bezüglich ihrer Selbstbestimmung und ihrer

gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen

zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken. In diesem Sozialgesetz finden sich die Träger-

unabhängigen Grundsätze zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur

Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

(Rehabilitations-recht). Der zweites Teil des SBV IX umfaßt die Rechte für Menschem mit

Behinderungen (Schwerbehindertenrecht).

Die gesetzlichen Zielsetzungen der Sozialversicherungsträger, die in eigenen Sozialgesetz-

büchern formuliert werden, unterscheiden sich bezüglich Ihres Rehabilitationsauftrages

relevant:

Gesetzliche Krankenversicherung, SGB V (§ 11 Leistungsarten)

Versicherte haben auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um eine

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Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszuglei-

chen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.

Gesetzliche Rentenversicherung, SGB VI (§10 Persönliche Voraussetzungen)

Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,

deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer

Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und

bei denen voraussichtlich

a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit

durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben

abgewendet werden kann,

b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt

oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann,

c) bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der

Erwerbsfähigkeit der Arbeitsplatz durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten

werden kann.

Diese unterschiedlichen Zielsetzungen der Sozialversicherungsträger führen an den

Übergängen der Trägerzuständigkeit zu Brüchen im Rehabilitationsauftrag bzw. der

Behandlungskette. So erbringt die Gesetzliche Rentenversicherung medizinische

Rehabilitationleistungen der Neurologischen Phase C (BAR) nur bei „positiver

Erwerbsprognose“. Umgekehrt besteht ein Leistungsanspruch auf medizinische

Rehabilitation in der Neurologischen Phase C durch die Gesetzliche Kranken-versicherung,

nur bei „negativer oder unbestimmter Erwerbsprognose“. Diese Schnittstellenproblematik

führt zur Notwendigkeit eines sog. „Neurologischen Rehabilitations-Assessment“ zur

Erwerbsprognose innerhalb der ersten 10 Tage Neurologischer Rehabilitation in Phase C

(BAR, 1999).

Der Träger der Rentenversicherung erbringt nicht Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation in der Phase akuter Behandlungsbedürftigkeit einer Krankheit, es sei denn,

die Behandlungsbedürftigkeit tritt während der Ausführung von Leistungen zur

medizinischen Rehabilitation ein, auch nicht Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

anstelle einer sonst erforderlichen Krankenhausbehandlung (§13, SGB VI).

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Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung wie der Gesetzlichen Rentenversicherung

unterliegen in einem Wirtschaftlichkeitsgebot:

Gesetzliche Krankenversicherung:

Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das

Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder

unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die

Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen (§11, SBG V).

Gesetzliche Rentenversicherung:

Der Träger … bestimmt im Einzelfall unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit

und Sparsamkeit Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung dieser Leistungen sowie

die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen (§13, SGB VI).

Dabei gilt in der GKV auch der Grundsatz der ambulanten vor der stationären Leistungs-

erbringung zur medizinischen Rehabiliation (§40, SGB V). Reicht bei Versicherten eine

ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu

erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante

Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag

nach § 111c besteht; dies schließt mobile Rehabilitationsleistungen durch wohnortnahe

Einrichtungen ein.

Reicht die Leistung nach Absatz 1 nicht aus, erbringt die Krankenkasse stationäre

Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung in einer nach § 20 Abs. 2a des Neunten

Buches zertifizierten Rehabilitationseinrichtung, mit der ein Vertrag nach § 111 besteht; für

pflegende Angehörige kann die Krankenkasse unter denselben Voraussetzungen stationäre

Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung auch in einer zertifizierten

Rehabilitationseinrichtung erbringen, mit der ein Vertrag nach § 111a besteht.

Auch die Dauer der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist gesetzlich verankert:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

Ambulante Rehabilitationsleistungen sollen für längstens 20 Behandlungstage, Stationäre

Rehabilitationsleistungen für längstens drei Wochen erbracht werden, es sei denn, eine

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Verlängerung der Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich (§40 Abs. 3,

SGB V).Satz 2 gilt nicht, soweit der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach

Anhörung der für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationären

Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen in

Leitlinien Indikationen festgelegt und diesen jeweils eine Regeldauer zugeordnet hat; von

dieser Regeldauer kann nur abgewichen werden, wenn dies aus dringenden medizinischen

Gründen im Einzelfall erforderlich ist.

Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 können nicht vor Ablauf von vier Jahren nach

Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, deren Kosten auf Grund

öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind, es sei denn, eine

vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.

Gesetzliche Rentenversicherung: Die stationären Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation sollen für längstens drei Wochen erbracht werden. Sie können für einen

längeren Zeitraum erbracht werden, wenn dies erforderlich ist, um das Rehabilitationsziel zu

erreichen (§15 Abs. 3, SGB VI)

Das Sozialgesetzbuch IX räumt in §9 dem Leistungsberechtigten ein Wunsch- und Wahlrecht

ein: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur

Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird

auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die

religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht

genommen“.

Allerdings mit der Einschränkung: „Dabei soll den Wünschen des Berechtigten oder

Verpflichteten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind (§33 Sozialgesetzbuch I,

Ausgestaltung von Rechten und Pflichten).

Die Krankenkasse bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls unter

Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 9 des Neunten

Buches Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach den Absätzen 1

und 2 sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen; die

Krankenkasse berücksichtigt bei ihrer Entscheidung die besonderen Belange pflegender

Angehöriger.

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Wählt der Versicherte eine andere zertifizierte Einrichtung, so hat er die dadurch entstehenden

Mehrkosten zu tragen; dies gilt nicht für solche Mehrkosten, die im Hinblick auf die

Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 9 des Neunten Buches angemessen sind (§40

Abs. 2, SGB V).

5.1.2 Das bio-psycho-soziale Modell

Die BAR und die WHO haben als konzeptionellen Referenzrahmen der medizinischen

Rehabilitation das bio-psychosoziale Krankheitsmodell der Internationalen Classification of

functioning, Disability and Health (ICF) zu Grunde gelegt (ICF 2005, BAR 2001, Schupp

2003). Abb. 9 zeigt die Inhalte dieses Modells in Bezug auf das Gesundheitsproblem

Schlaganfall. Die ICF (2001) ist im Gegensatz zu früheren Einteilungen um die

Kontextfaktoren Umwelt und persönliche Faktoren erweitert worden, da sie entscheidenden

Einfluss auf die Integrationsmöglichkeiten im Bereich Familie und Beruf haben.

Das Gesundheitsproblem wird nicht nur schädigungsbezogen betrachtet, sondern

ressourcenorientiert gesehen, da positive Kontextfaktoren einen günstigen Einfluss auf den

Rehabilitationsverlauf haben können (Ressourcenkonzept der Rehabilitation). Es grenzt sich

damit von dem rein kurativ ausgerichteten Krankheitsmodell der 10. Revision der

International Classification of Diseases (ICD-10) ab, die in der Akutversorgung zur

Klassifikation angewendet wird.

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Ihr konzeptioneller Bezugsrahmen ist eher das bio-medizinische Krankheitsmodell und

schließt die Dimensionen Ätiopathogenese und Lokalisation der Erkrankung ein (ICD-10,

1999). Der ICF geht in der Beurteilung und Einschätzung der Ressourcen über die

Funktionsstörung hinaus und beurteilt die Ressourcen auch auf der Ebene der Aktivitäten

und der Teilhabe. Patienten haben somit ein verbrieftes Recht auf einen

ressourcenorientiertes Assessment und patientenorientierten Behandlungsansatz. Das setzt

voraus, dass das Rehabilitationsteam den Patienten seinen Ressourcen entsprechend

befähigt, an den Kommunikations- und Entscheidungsprozessen während der

Rehabilitation teilzuhaben und einbezieht.

5.2. Einbeziehung des Patienten und individuelle Patientenrechte in der Rehabilitation

Mit der Beteiligung und Einbeziehung verfolgen wir vier Ziele, die unser

Einrichtungskonzept, aber auch unsere Rehakonzepte grundlegend in allen

Rehabilitationsphasen beeinflussen:

Automierechte: Gewährleistung der Patientenselbstbestimmung insbesondere durch

Information, Aufklärung und Beratung

z.B. Waschen, Anziehen z.B. Hobby, Beruf

Körperfunktionen und -strukturen Aktivitäten Teilhabe

z.B. Beweglichkeit, Kraft

Umweltfaktoren Materiell (Angestellter) sozial (z.B. verheirat) verhaltensbezogen

persönliche Faktoren Alter, Geschlecht (55 J, m) Motivation (hoch) Ausbildung (Tischler)

GesundheitsproblemICD – Diagnose - Schlaganfall

Abb. 9: Bio-Psycho-Soziales Krankheitsmodell am Beispiel Schlaganfall

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Qualitätsrechte: Gewährleistung der guten Qualität der medizinischen, pflegerischen,

therapeutischen und sonstigen Behandlung

Einsichtsrechte: Gewährleistung der Einsicht in die Dokumentation der medizinischen

Behandlung und Gewährleistung der Vertraulichkeit der Patientendaten

Organisationsrechte: Gewährleistung der guten Organisation der Behandlung (Dierks,

Schwartz 2003)

Die Einhaltung dieser Patientenrechte soll die Einbeziehung des Patienten und seiner

Angehörigen optimieren und Baustein für ein erfolgreiches Beziehungsmanagement sein.

Das schließt auch die Einbeziehung der Angehörigen, der Vor- und Nachbehandler sowie

die Selbsthilfe mit ein. Es ist ein langer Prozess, bis ein Rehateam in der Lage ist, die ICF in

all ihren Konsequenzen umzusetzen. In bezug auf das Einrichtungskonzept setzt es

entsprechende Hard- und Software, Qualifikation und Veränderungsbereitschaft der

Mitarbeiter voraus. Aus Patientenperspektive steigt der Bedarf einer zeitachsenorientierten

Prozessgestaltung, die Abläufe innerhalb und zwischen den Phasen optimiert. Zu

unterschiedlichen Zeitpunkten der Rehabilitationskette sind Verweildauergrenzen

vorgegeben, welche die bisherigen durchschnittlichen Verweildauern deutlich

unterschreiten. Die Versorgung besonders vulnerabler Populationen, wie initial

schwerstbetroffene sind gefährdet (Nentwig 2002). Umso mehr ist das interdisziplinäre

Team gefordert, den Patienten trotz dieses Zeitdruckes optimal gemäß seiner Ressourcen zu

fördern.

Diese partizipative und individuelle Versorgungsgestaltung, welche sich an der Lebenswelt,

den Bedürfnissen und Erwartungen der Patienten/Rehabilitanden orientiert, verlangt neben

einem ICF-orientierten Rehabilitationsverständnis ein hohes Maß an interdisziplinärer

Teamarbeit.

Dieses wesentliche Qualitätsmerkmal der medizinischen Rehabilitation ist (BAR, 2005,

Körner & Bengel, 2005) derzeit noch nicht mit einem ausreichenden Durchdringungsgrad

vorhanden, sodass sich für das Jahr 2015/16 u.a. Verbesserungspotentiale und QM-Ziele

ergeben. Die detaillierte Zielplanung ist unserem seperaten Qualitätszielplan zu entnehmen.

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6. Einrichtungskonzept: Unsere weiteren Ziele in 2015/16

Rehabilitanden werden befähigt, ihre optimalen körperlichen und/oder sozialen

Funktionsniveaus zu identifizieren und zu erreichen. Je nach individueller Befundlage

werden in individuellen Therapieplänen unterschiedliche Therapieangebote

zusammengestellt, die sich an den persönlichen Zielen der Patienten und ihrem Alltag bzw.

ihrem Beruf orientieren. Die unterschiedlichen Therapien werden mit Hilfe validierter

Rehaparameter, objektiver Assessments und über die Beurteilung des Zielerreichungsgrades

evaluiert.

Die Patienten stehen mit ihren individuellen Bedürfnissen, ihrem Recht auf

Selbstbestimmung und Achtung ihrer Würde im Mittelpunkt unseres Handelns. Das

biopsychosoziale Gesundheitsmodell (ICF) bildet einen übergeordneten Referenzrahmen.

Trotz der zahlreichen Errungenschaften der letzten Jahre bereitet gerade dieser

übergeordnete Referenzrahmens eine tägliche Herausforderung und seine Umsetzung

weitere Verbesserungsmöglichkeiten.

Als übergeordnete Ziele und begleitende Fragen ergeben sich daraus auch für 2015/16:

a) Partizipative Zielvereinbarung und Planung der Maßnahmen

• Findet eine gemeinsame Zieldefinition zwischen Patient und Rehabilitationsteam und

innerhalb des Teams statt (sowie die zeitnahe Anpassung im Verlauf)? Wird dabei nach dem

top-down-Prinzip vorgegangen? Werden die Kontextfaktoren frühzeitig mit einbezogen?

Werden Motivation und Kooperation sowie Krankheitsverständnis und –verarbeitung des

Patienten berücksichtigt?

• Werden die einzelnen Maßnahmen von der übergeordneten Zielsetzung abgeleitet und

diesbezüglich koordiniert?

b) Optimierung der interdisziplinären Kommunikation und Kooperation

• Wird die interdisziplinäre Kommunikation verbessert (organisatorisch/strukturell,

inhaltlich/Effektivität)?

• Verbessert sich die interdisziplinäre Kooperation? (Erhöht sich das disziplinübergreifende

Wissen, werden Absprachen getroffen und Synergiepotenziale genutzt)?

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Interdisziplinäres Einrichtungskonzept

Version 06 Revision:

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Konzept

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• Tragen die Maßnahmen zur Herausbildung eines gemeinsamen, ganzheitlichen

Rehabilitationsverständnisses bei?

c) Team- und patientenorientierte Ergebnisse

Für die Umsetzung von partizipationsorientierten Zielformulierungen in der Rehabilitation

ist jedoch auch eine interne Patientenorientierung nötig (Simon et al. 2008, Körner 2009).

Diese bedeutet die Fähigkeit unserer Kliniken und ihrer Mitarbeiter, die innerbetrieblichen

Voraussetzungen so zu gestalten, dass eine beständige, an den Erwartungen und Zielen der

Patienten ausgerichtete Strategie umgesetzt werden kann. Die interne Patientenorientierung

betrifft alle Aktivitäten, die sich auf Kommunikationsprozesse in der Klinik bzw. auf ihre

Mitarbeiter beziehen (Körner 2009).

Patienten mit neurologischen Erkrankungen haben oft zahlreiche kognitive, soziale,

emotionale und somatische Beeinträchtigungen. Die Zielsetzungen und Erwartungen der

Patienten sind daher vielfältig und bedeutend. Dabei bilden Reha-Ziele über die stationären

Leistungen hinaus einen Bezugspunkt in der Rehabilitation, den alle Akteure und

Institutionen (u.a. Leistungsträger, Vor- und Nachbehandeler) gemeinsam haben. Sie sind

das Bindeglied zwischen der Erkrankung und notwendigen Maßnahmen, um den

individuellen Einschränkungen entgegenzuwirken und ungenutzte persönliche Ressourcen

im Sinne der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu fördern (Gerdes et al. 2000). Um

diesen prozessorientierten Ansatz zu unterstützen, fand eine Prozessanalyse der

Kernprozesse statt. Sie soll langfristig nicht nur dazu dienen, Patientenziele stärker in den

Fokus des Rehabilitationsprozesses zu stellen, sondern gezielt mit messbaren Kennzahlen

zur Überwachung und Steuerung hinterlegt werden.

Zielerreichungsgrad definierter Rehaziele soll abteilungsübergreifend dokumentiert werden.

Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitarbeiter- und Patientenbefragungen.

An der Klinik für Neurologische Rehabilitation in 2014 zur Stärkung der Patienten-

Kompetenz und –Selbstbestimmung eine pflegerische Anleitung zur Blutdruck-

Selbstmessung etabliert.

Des Weiteren erfolgte in 2014 der standardisierte Einsatz des Hospital Anxiety and

Depression Score (HADS) zum Screening auf psychische Komorbidität (Berücksichtigung

der Krankheitsverarbeitung.

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Das in 2013 entwickelte Konzept zur medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation für

Erwerbspersonen mit besonderer beruflicher Problemlage hat nach Anerkennung durch die

DRV Braunscheig-Hannover in 2014 eine Probephase durchlaufen. Aufgrund der positiven

Bewertung des Konzeptes durch den Träger in 2015 in Bezug auf die Erwerbsprognose

unserer Rehabilitanden konnte ein gemeinsames Steuerungsmodell unserer AHB-

Rehabilitanden vereinbart werden, das in 12/2016 erneut bewertet werden wird. Das MBOR-

Konzept konnte in 2015 um ein interdisziplinäres Modul zum Belastungserprobung

erweitert werden. Die Weiterentwicklung MBOR-Kernmaßnahmen und der

Dokumentionsinstrumente zum Fähigkeitsprofil sowie die abteilungsübergreifende

interdiziplinäre Weiterqualifizierung des Rehabilitationstteams stehen weiterhin im Fokus.

Geplant für 2015 Anerkennung der Klinik für Neurologische Rehabilitation als „Zertifiziertes

MS-Zentrum“ der Deutschen Multiple Sklerose (DMSG) zur Verbesserung der qualitativen

Versorgung unserer MS-Patienten und Verzahnung mit den Selbsthilfeorganisationen.

An der Klinik für neurologische Frührehabilitation wurde 2014 das Konzeptes zum Weaning

in der Phase B umgesetzt; dies soll in 2015/16 erweitert und integrativ mit einer intensiv-

medizinischen Versorgung von Patienten der Phase A der Kliniken für Neurologie und

Neurochirurgie verzahnt werden.

Eine Herausforderung für 2015/16 ist die bereichsübergreifende Mitarbeiterweiterbildung

und die Verzahnung von Weaning, Intensivmedizin und Therapie. Das Weaningkonzept sol

in 2016 um den Baustein Entlassungsmanagement beatmeter Patienten erweitert werden.

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7. Literatur und mitgeltende Dokumente

7.1 Literatur

• Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.) (1999). Empfehlungen zur

Neurologischen Rehabilitation von Patienten mit schweren und schwersten

Hirnschädigungen in den Phasen B und C, Frankfurt. http://www.bar-

frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/publikationen/empfehlungen/downloads/Rahmenempf

ehlung_neurologische_Reha_Phasen_B_und_C.pdf

• Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.) (2005). Rehabilitation und

• Teilhabe. Wegweiser für Ärzte und andere Fachkräfte der Rehabilitation. Köln:

Deutscher Ärzte-Verlag GmbH.

• Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Sozialgesetzbücher I-IX. http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_S.html

• Carr JH, Shepherd RB (1987). A motor relearning programme for stroke. 2nd ed. Oxford: Heinemann Medical Books.

• Cifu DX, Stewart DG (1999). Factors Affecting Functional Outcome After Stroke: A Critical Review of Rehabilitation Interventions. Arch Phys Med Rehabil, 80, 35 – 39.

• Dierks, M.-L., Schwartz (2003). Kapitel 14, Patient. In: Public Health: Gesundheit und Gesundheitswesen. Hrsg. F. W. Schwart, Urban & Fischer.S. 337

• DRV-Reha-Therapiestandards: Schlaganfall (Januar 2010). Leitlinie für die medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung. www.drv.de

• DGN (2008). Rehabilitation von sensomotorischen Störungen. www.dgn.de • DGN (2008). Multiprofessionelle neurologische Rehabilitation. www.dgn.de • DRV (2009). (Hrsg.) Rahmenkonzept zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzli-

chen Rentenversicherung. 2. Auflage, 2009. • DRV (2010). Positionspapier Rehabilitation 2010 der DRV. Sozialmedizin und Rehabilita-

tion. Hrsg. DRV • DRV (2010). Leitlinien für die Sozialmedizinische Beurteilung bei neurologischen Er-

krankungen und Erkrankungen der Wirbelsäule • DRV (2012). Anforderungsprofil zur Durchführung der Medizinisch-beruflich orientier-

ten Rehabilitation (MBOR) im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung • Fries W, Lössl H (2007). Teilhaben!. Neue Konzepte der Neurorehabilitation - für eine er-

folgreiche Rückkehr in Alltag und Beruf. Thieme-Verlag. • Frommelt, P. & Grötzbach, H. (2007). Die ICF und das Modell einer kontextsensitiven

Neurorehabilitation. Klinische Verhaltensmedizin und Rehabilitation, 78, S. 210-216.

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• Frommelt, Lösslein (2010). Neurorehabilitation. Ein Praxisbuch für interdisziplinäre Teams. Springer-Verlag 2010.

• Gemeinsamer Bundesausschuß, Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Praxis. Gemeinsamer Bundesanzeiger 2011, Nr. 96, S. 2247.

• Jäckel, WH & Bengel, J. (2008). Patientenorientierung in der Rehabilitation. Rehabilitati-on, 47, 65-66.

• Kaba-Schönstein, L. & Kälble, K. (Hrsg.). Interdisziplinäre Kooperation im Gesund-heitswesen. Eine Herausforderung für die Ausbildung in der Medizin, der Sozialen Ar-beit und der Pflege. (Ergebnisse des Forschungsprojektes MESOP). Frankfurt/M: Mabu-se.

• Körner, M. (2009). Ein Modell der partizipativen Versorgungsgestaltung in der medizi-nischen Rehabilitation. Die Rehabilitation, 48, 160 -165.

• Körner, M. (2006). Teamanalyse und Teamentwicklung in der medizinischen Rehabilita-tion. J. Bengel, W. Jäckel (Hrsg.). Regensburg: S. Roderer.

• Körner, M. & Bengel, J. (2005). Teamanalyse und Teamentwicklung als Maßnahme des Qualitätsmanagements in der medizinischen Rehabilitation. Prävention und Rehabilita-tion, 17, 154-163.

• Körner, M., Schüpbach, H. & Bengel, J. (2005). Berufsgruppenübergreifende Kooperation in der medizinischen Versorgung. Überblick zum Forschungs- und Entwicklungsstand. Zeitschrift für Gesundheitspsychologie, 13 (4), S. 158-166.

• Müller, D. (2000). Pflege in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation: eine explo-rative Untersuchung über ihre Voraussetzungen, Inhalte und Perspektiven. Frank-furt/M: Mabuse.

• Nelles, G (2004). Neurologische Rehabilitation. Thieme-Verlag • Raspe, H. (2009). Medizinische Rehabilitation: „Change we need“. Rehabilitation, 48:

47-50. • Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (2007).

Kooperation und Verantwortung. Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung. Kurzform. Zugriff am 17.09.2008 auf: http://www.svr-gesundheit.de/Gutachten/Gutacht07/Kurzfassung%202007.pdf.

• Schliehe, F. (2006). Das Klassifikationssystem der ICF. Eine problemorientierte Bestandsaufnahme im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften. Rehabilitation, 45, S. 258-271.

• Schönle, P.W. (2003). Anforderungen an eine patientenorientierte Rehabilitation. Rehabilitation, 42, 261-268.

• Teasell et al. (2014) The Evidence-Based Review of Stroke Rehabilitation (EBRSR), 16th edition. Letzte Revision Januar 2014; www.ebrsr.com

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• United Nations General Assembly (2006), Sixty-first session, Item 67 b, Final Report of the Ad Hoc Committee on a Comprehensive and Integral International Convention on te Protection and Promotion of the Rights and Dignity of Persons with Disabilities.

• WHO (2005). Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Herausgegeben vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information, DIMDI. www.dimdi.de

7.2 Mit geltende Dokumente:

• KTQ Strukturbogen 2014 • DRV Strukturbogen 2014 • QS-Reha (BQS) Strukturbogen 2015 • Interdisziplinäre Rehabilitationskonzepte (u.a. MS, Schlaganfall, Angehörigenkonzept,

Sehstörungen, Neglekt, Empowerment_Schulung_Gesundheitsbildung, Partizipative Zielfindung, Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation MBOR)

• Beatmung auf der NFR: Verzahnung von Weaning und Therapie • Qualitätsmangagement-Konzept • Einarbeitungskonzepte der Abteilungen • Critical incident reporting system (CIRS) Konzept • Beschwerdemanagementkonzept • Fehlermanagementkonzept • Leitfaden Rezeption • Einrichtungsflyer der Kliniken (Patienteninformation)

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8. Ansprechpartner und Autoren Dieses interdisziplinäre Einrichtungskonzept stellt einen verbindlichen Handlungs- und Orientierungrahmen für unsere Mitarbeiter dar. Neben der ärztlichen Leitung, Mitgliedern der QM-Kommission und der Geschäftsführung haben die Abteilungsleiter der Therapieabteilungen das Konzept in ihrer täglichen Arbeit mit Leben gefüllt. Ärztlicher Dienst Prof. Dr. med. M. Obermann, Ärztlicher Direktor des Zentrums f. Neurologie Herr C. Herrmann, Ärztlicher Leiter Reha Herr Dr. med. R. Thomas, Leitender Arzt NFR Sekretariat: Fr. Gaschler, Fr. Schlein Tel.: 05381-742509 Fax.: 05381-742546 e-mail: [email protected]

Geschaftsführer Stefan Menzel Tel.: 05381-74- 1381 e-mail: [email protected]

Abteilungsleitung Physiotherapie Insa Wingendorf Tel./mobil: 05381-74-2528 e-mail: [email protected]

Abteilungsleitung Ergotherapie Claudia Golke/ Antje Drust Tel./ mobil: 05381-74- 2421/ 2679 e-mail: [email protected]

Abteilungsleitung Sozialdienst Christine Skott Tel./ mobil: 05381-74- 1616 e-mail: [email protected]

Abteilungsleitung Neuropsychologie Gerd Wiebold Tel.: 05381-74-2514 e-mail: [email protected]

Leiter Physikalische Therapie Gerald Wolf Tel. /mobil 05381-74-2677 e-mail: [email protected]

Abteilungsleitung Logopädie Sandra Hagen, Katja Melching Tel. mobil: 05381-74-2411 e-mail: [email protected]

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