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www.pwc.de/de/accounting-of-the-future 1 International Accounting News Nachrichten zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS Ausgabe 5, Mai 2011 EU-Endorsement Übersicht über neue Standards und Interpretationen Die nachfolgende Tabelle informiert über noch nicht oder erst in jüngerer Zeit von der EU übernommene Standards und Interpretationen (Endorsement). Im Falle einer bereits erfolgten Übernahme enthält das in der Tabelle genannte Datum einen Link zu der entsprechenden Verordnung, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. verbindliche Anwendung 1 Endorsement Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Mai 2010) ab Geschäftsjahr 2011 erfolgt am 18. Februar 2011 Änderungen zu IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben ab Geschäftsjahr 2012 geplant für Q3 2011 Änderungen des IFRS 1, Schwerwiegende Hochinflation und Beseitigung fixer Daten ab Geschäftsjahr 2012 geplant für Q4 2011 Änderung des IAS 12, Latente Steuern: Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte ab Geschäftsjahr 2012 geplant für Q4 2011 IFRS 9, Finanzinstrumente ab Geschäftsjahr 2013 Entscheidung verschoben IFRS 10, Konzernabschlüsse ab Geschäftsjahr 2013 offen IFRS 11, Gemeinschaftliche Vereinbarungen ab Geschäftsjahr 2013 offen IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen ab Geschäftsjahr 2013 offen IFRS 13, Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert ab Geschäftsjahr 2013 offen Neue Fassung des IAS 27, Einzelabschlüsse ab Geschäftsjahr 2013 offen Neue Fassung des IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ab Geschäftsjahr 2013 offen 1 für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr Der aktuelle Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses der IFRS gemäß der EU- Rechnungslegungsverordnung der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG-Bericht) steht auf der Website der EFRAG zum Herunterladen zur Verfügung (Stand: 16. März 2011, d.h. noch ohne die im Mai veröffentlichten neuen bzw. neu gefassten Standards).

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International Accounting News

Nachrichten zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS Ausgabe 5, Mai 2011

EU-Endorsement Übersicht über neue Standards und Interpretationen Die nachfolgende Tabelle informiert über noch nicht oder erst in jüngerer Zeit von der

EU übernommene Standards und Interpretationen (Endorsement). Im Falle einer bereits erfolgten Übernahme enthält das in der Tabelle genannte Datum einen Link zu der entsprechenden Verordnung, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

verbindliche Anwendung1 Endorsement

Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Mai 2010) ab Geschäftsjahr 2011 erfolgt am

18. Februar 2011

Änderungen zu IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben ab Geschäftsjahr 2012 geplant für Q3 2011

Änderungen des IFRS 1, Schwerwiegende Hochinflation und Beseitigung fixer Daten ab Geschäftsjahr 2012 geplant für

Q4 2011

Änderung des IAS 12, Latente Steuern: Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte ab Geschäftsjahr 2012 geplant für

Q4 2011

IFRS 9, Finanzinstrumente ab Geschäftsjahr 2013 Entscheidung verschoben

IFRS 10, Konzernabschlüsse ab Geschäftsjahr 2013 offen

IFRS 11, Gemeinschaftliche Vereinbarungen ab Geschäftsjahr 2013 offen

IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen ab Geschäftsjahr 2013 offen

IFRS 13, Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert ab Geschäftsjahr 2013 offen

Neue Fassung des IAS 27, Einzelabschlüsse ab Geschäftsjahr 2013 offen

Neue Fassung des IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ab Geschäftsjahr 2013 offen

1 für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr

Der aktuelle Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses der IFRS gemäß der EU-

Rechnungslegungsverordnung der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG-Bericht) steht auf der Website der EFRAG zum Herunterladen zur Verfügung (Stand: 16. März 2011, d.h. noch ohne die im Mai veröffentlichten neuen bzw. neu gefassten Standards).

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Endgültige Veröffentlichungen IASB veröffentlicht lang erwartete Neuerungen zur

Bilanzierung von Anteilen an Unternehmen Am 12. Mai 2011 hat der IASB mit IFRS 10, Konzernabschlüsse,

IFRS 11, Gemeinschaftliche Vereinbarungen, und IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, drei neue sowie mit IAS 27, Einzelabschlüsse, und IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, zwei überarbeitete Standards zur Bilanzierung von Anteilen an anderen Unternehmen veröffentlicht. IFRS 10, Konzernabschlüsse, ist das Ergebnis des Konsolidierungs-Projekts des IASB und ersetzt die Konsolidierungsleitlinien im bisherigen IAS 27, Konzern- und Einzelabschlüsse, und SIC-12, Konsolidierung - Zweckgesellschaften. Auf separate Abschlüsse anzuwendende Vorschriften verbleiben unverändert in IAS 27, der in „Einzelabschlüsse“ umbenannt wird. Im Mittelpunkt von IFRS 10 steht die Einführung eines einheitlichen Konsolidierungsmodells für sämtliche Unternehmen, welches auf die Beherrschung des Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen abstellt. Dieses ist sowohl auf Mutter-Tochter-Verhältnisse, die auf Stimmrechten basieren, als auch auf Mutter-Tochter-Verhältnisse, die sich aus anderen vertraglichen Vereinbarungen ergeben, anzuwenden. Folglich sind hiernach auch Zweckgesellschaften zu beurteilen, deren Konsolidierung gegenwärtig nach dem Risiko-/Chancen-Konzept (Risk and Reward-Concept) des SIC-12 erfolgt. Das Beherrschungskonzept gemäß IFRS 10 umfasst dabei folgende drei Elemente, die kumulativ erfüllt sein müssen: • Verfügungsgewalt, • variable Rückflüsse und • die Möglichkeit zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse durch Ausübung der

Verfügungsgewalt. IFRS 11, Gemeinschaftliche Vereinbarungen, ersetzt IAS 31, Anteile an Gemeinschaftsunternehmen, und schafft die bisherige Möglichkeit zur Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen ab. Die zwingende Anwendung der Equity-Methode auf Gemeinschaftsunternehmen erfolgt künftig gemäß den Vorschriften des IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, der sich bislang ausschließlich mit assoziierten Unternehmen befasste und dessen Anwendungsbereich nunmehr auf die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen ausgedehnt wurde. Zu berücksichtigen sind jedoch Änderungen in der Terminologie des Standards und der Klassifizierung von Unternehmen als Gemeinschaftsunternehmen, so dass nicht zwingend alle gegenwärtig nach der Quotenkonsolidierung einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen künftig nach der Equity-Methode zu bilanzieren sein werden. Durch zusätzliche Änderungen an IAS 28 wird nun erstmals geregelt, dass bei geplanten Teilveräußerungen eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens der zur Veräußerung gehaltene Anteil gemäß IFRS 5, Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche, zu bilanzieren ist, sofern dessen Klassifizierungsvoraussetzungen erfüllt sind. Der verbleibende Anteil wird bis zur Veräußerung des als zur Veräußerung gehaltenen Anteils unverändert nach der Equity-Methode fortgeführt (sog. "split-accounting"). Besteht auch nach der Veräußerung ein assoziiertes Unternehmen ist die Equity-Methode fortzuführen, ansonsten ist die verbleibende Beteiligung gemäß IFRS 9, Finanzinstrumente, zu bilanzieren. Weiterhin wurden die bisherigen Ausnahmen vom Anwendungsbereich des IAS 28 u.a. für Wagniskapital-Organisationen oder Investmentfonds aufgehoben; allerdings können nun Anteile an diesen Gesellschaften wahlweise zum beizulegenden Zeitwert oder nach

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der Equity-Methode bewertet werden. Dieses Bewertungswahlrecht gilt auch für Anteile an einem assoziierten Unternehmen, die indirekt u.a. durch Wagniskapital-Organisationen oder Investmentfonds gehalten werden. In IAS 28 integriert wurden die Regelungen des SIC-13, Gemeinschaftlich geführte Unternehmen – Nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen. Allerdings ist weiterhin fraglich, ob bei Übertragung eines Geschäftsbetriebs in ein Gemeinschaftsunternehmen nur der anteilige Gewinn/Verlust in Höhe des Anteils des anderen Investors realisiert werden kann (ehemals SIC-13, jetzt IAS 28) oder ob der gesamte Gewinn/Verlust entsprechend den Regelungen zu IAS 27 zu realisieren ist. IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, führt die überarbeiteten Angabepflichten zu IAS 27 bzw. IFRS 10, IAS 31 bzw. IFRS 11 und IAS 28 in einen Standard zusammen. Die neuen und abgeänderten Standards sind erstmals in der ersten Periode eines am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung der Standards ist möglich, soweit dies im Anhang angegeben wird und alle Standards (IFRS 10, 11 und 12 sowie die Neuregelungen zu IAS 27 und 28) vorzeitig angewendet werden. Eine Ausnahme stellt IFRS 12 dar; dessen Regelungen zu Anhangangaben können (teilweise) vorher angewandt werden, auch ohne eine verpflichtende Anwendung des Standard-Gesamtpaketes. Detailerläuterung zu den neuen Standards hatten wir im Rahmen unserer Publikationsreihe „IFRS direkt“ bereits an Sie versandt und können unter folgendem Link als PDF heruntergeladen werden.

IASB veröffentlicht Standard zur Bewertung zum

beizulegenden Zeitwert Am 12. Mai 2011 wurde der Standard IFRS 13, Bewertung zum beizulegenden Zeitwert,

veröffentlicht. Der Standard gibt standardübergreifend einheitliche Bewertungsmaßstäbe für die Bewertung zum „beizulegenden Zeitwert“ (Fair Value) vor, indem unter anderem der Begriff definiert und dargestellt wird, welche Methoden für dessen Bestimmung in Frage kommen. Darüber hinaus erweitert IFRS 13 die im Zusammenhang mit einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erforderlichen Anhangangaben. So sind künftig, ähnlich den bisherigen Vorgaben des IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben, die beizulegenden Zeitwerte sämtlicher zum beizulegenden Zeitwert bewerteter Vermögenswerte und Schulden in Klassen einzuteilen, die u.a. davon abhängen, welche Art von Bewertungsparametern in die Bewertung einfließen. Dies kann z.B. für Immobilien relevant werden, die als Finanzinvestition gehalten und zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Darüber hinaus sind die Verfahren, die für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts angewandt werden, konkret darzustellen. Zu einer ausführlichen Darstellung des neuen Standards verweisen wir auf unsere bereits im Rahmen unserer Publikationsreihe „IFRS direkt“ an Sie versandte Publikation.

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IASB und FASB veröffentlichen vierteljährliches Update zu Arbeitsfortschritt und Status gemeinsamer Projekte

In ihrem vierten Fortschrittsbericht geben IASB und FASB einen Überblick über den

Stand ihrer Konvergenzbestrebungen. Zusammenfassend wird ausgeführt: • welche Konvergenzprojekte bereits erfolgreich beendet wurden bzw. zum Zeitpunkt

der Veröffentlichung des Fortschrittsberichts kurz vor ihrer Beendigung standen, • dass die geplante Fertigstellung folgender Projekte von Juni 2011 auf die

2. Jahreshälfte 2011 verschoben wird: – Bilanzierung von Finanzinstrumenten – Umsatzrealisierung aus Kundenverträgen – Bilanzierung von Leasingverträgen – Bilanzierung von Versicherungsverträgen (abweichend vom IASB will das FASB

derzeit in diesem Fall bis Ende 2011 noch keinen endgültigen Standard, sondern lediglich einen Entwurf veröffentlichen) Noch nicht abschließend entschieden ist, ob es zur Veröffentlichung geänderter Entwürfe (sog. Re-Exposure) kommen wird.

• dass die zwingenden Anwendungszeitpunkte aller Neuregelungen so gesetzt werden sollen, dass Anwendern genug Zeit verbleibt, um sich auf die Implementierung der resultierenden Änderungen im Unternehmen vorzubereiten.

In einem Anhang zum Fortschrittsbericht wird in tabellarischer Form der derzeitige Stand des kompletten Konvergenzprojekts dargestellt. Ein zweiter Anhang enthält weitergehende Ausführungen zu den noch offenen Projekten, deren Fertigstellung nunmehr bis spätestens Ende 2011 avisiert ist.

IDW veröffentlicht RS HFA 45, Einzelfragen zur

Darstellung von Finanzinstrumenten nach IAS 32 Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 11. März 2011

die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung, Einzelfragen zur Darstellung von Finanzinstrumenten nach IAS 32 (IDW RS HFA 45), verabschiedet. Die Verlautbarung ersetzt die Ausführungen zur Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital gemäß IAS 32 in IDW RS HFA 9, Einzelfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS. Die Stellungnahme wurde in Heft 5/2011, S. 326 ff. der IDW-Fachnachrichten veröffentlicht. Im Vergleich zu IDW RS HFA 9 wurden insbesondere in den folgenden Bereichen Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen: • Ergänzung um die im Februar 2008 vom IASB veröffentlichten Ausnahmeregelungen

zu "Kündbaren Finanzinstrumenten und bei Liquidation entstehenden Verpflichtungen" (vgl. hierzu im Detail die Februar 2008-Ausgabe dieses Newsletter)

• Ergänzung um die im Oktober 2009 vom IASB veröffentlichte Ergänzung "Einstufung von Bezugsrechten" (vgl. hierzu im Detail die Oktober 2009-Ausgabe dieses Newsletter)

• Behandlung von Finanzinstrumenten mit einer ermessensabhängigen Überschussbeteiligung

• Behandlung von Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion • Bewertung von Einlagen in Personengesellschaften, die als Fremdkapital klassifiziert

werden • Bilanzierung nicht beherrschender Anteile an Personengesellschaften im

Konzernabschluss • Klassifizierung des gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitals von

Immobiliengesellschaften, die dem Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) unterliegen (so genannte REIT-AG)

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Entwürfe

Neue vorläufige Agenda-Entscheidungen des IFRS IC Im Rahmen seiner Mai-Sitzung 2011 entschied das IFRS IC vorläufig, die folgenden

Fragestellungen nicht auf seine Agenda zu übernehmen. Einwendungen gegen diese Entscheidungen können bis zum 13. Juni 2011 eingereicht werden. Die vorläufigen Agenda-Entscheidungen sollen in der Juli-Sitzung erneut diskutiert werden: • IAS 16, Sachanlagen - Kosten für Testläufe: Das IFRS IC erhielt eine Fragestellung zur

Zulässigkeit der Verrechnung von Erträgen aus Produktverkäufen bestimmter Anlagen mit Kosten für Testläufe anderer Anlagen. Im zugrundeliegenden Sachverhalt bestand ein petrochemischer Komplex aus verschiedenen Anlagen, die teilweise bereits Produkte produzierten, während sich andere noch in der Phase ihrer Inbetriebsetzung befanden. Gemäß nationaler behördlicher Bestimmungen war vom bilanzierenden Unternehmen für den Industriekomplex insgesamt ein festes Datum für den Beginn der kommerziellen Produktion (sog. „commercial production date“) festzulegen, an den bestimmte nationale Bilanzierungsanforderungen anknüpften. Dieser wurde vom bilanzierenden Unternehmen auf den Tag gelegt, an dem sämtliche zum Industriekomplex gehörenden Anlagen betriebsbereit waren. Das IFRS IC stellte fest, dass die Kosten der Testläufe der noch nicht betriebsbereiten Anlagen nicht mit den Erträgen aus den Produktverkäufen der bereits in Betrieb genommenen Anlagen des Industriekomplexes verrechnet werden dürften. Die Regelung des IAS 16.17(e) ziele auf Kosten für Testläufe und Erträge aus dem Verkauf von Gegenständen aus ein und demselben Vermögenswert ab. Unter betriebsbereitem Zustand („ready for intended use“) im Sinne des IAS 16.16(b) könne darüber hinaus nicht ein sich aus nationalen behördlichen Bestimmungen ergebendes Datum (hier: Beginn der kommerziellen Produktion) verstanden werden. Da die Vorschriften des IAS 16 somit klar genug seien und insofern für die Praxis keine wesentlichen Unterschiede in der Bilanzierung erwartet werden, lehnte das IFRS IC die Aufnahme des Themas auf die Agenda vorläufig ab.

• IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer - beitragsorientiere Pläne mit Ausübungsbedingungen: Beiträge zu beitragsorientierten Plänen sind gemäß IAS 19 als Aufwand zu erfassen, wenn die Beiträge infolge des Bezugs von Arbeitsleistungen durch das Unternehmen zu zahlen sind. In diesem Zusammenhang wurde dem IFRS IC die Frage gestellt, welche Auswirkungen das Vorliegen von Ausübungsbedingungen (z.B. der Verbleib im Unternehmen für mindestens drei Jahre) mit Blick auf das Kriterium des Bezugs von Arbeitsleistungen durch das Unternehmen hat. Beispielsweise könnte es als fraglich angesehen werden, ob sich die Aufwandserfassung nach der Fälligkeit der Beitragszahlungen oder nach dem Zeitraum richten sollte, innerhalb dessen die Erfüllung von Ausübungsbedingungen durch den Arbeitnehmer zum Unverfallbarkeit der Ansprüche führt. Das IFRS IC wies darauf hin, dass im Falle eines beitragsorientierten Plans die Verpflichtung des Unternehmens zur Zahlung von Beiträgen an den Fonds für die Bilanzierung maßgeblich ist. Der Fokus der Betrachtung liegt also nicht auf einer Verpflichtung des Unternehmens gegenüber den Arbeitnehmern, die Leistungen in dem Plan erdienen. Daher sind Beitragszahlungen von dem Unternehmen als Aufwand oder Schuld zu erfassen, wenn sie fällig sind. Umgekehrt sind Rückerstattungsansprüche erst dann als Vermögenswert und Ertrag zu erfassen, wenn für das Unternehmen ein entsprechendes Recht entsteht. Zum Beispiel mag die Nichterfüllung von Ausübungsbedingungen durch Arbeitnehmer für das Unternehmen einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung begründen. Das IFRS IC stellte fest, dass in der Praxis keine wesentlichen Unterschiede in der Bilanzierungsweise bestünden und auch nicht zu erwarten seien. Daher entschied das IFRS IC vorläufig, die Fragestellung nicht auf seine Agenda zu nehmen.

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Diskussionen

Themen der jüngsten IASB-Sitzungen Der IASB erörterte - teilweise gemeinsam mit dem FASB - folgende Themen auf

seiner Aprilsitzung 2011 sowie Zusatzsitzungen am 27. April, 4. Mai bzw. 11.-12 Mai 2011: • Umsatzrealisierung aus Kundenverträgen: Es wurde vorläufig entschieden, dass

variable bzw. ungewisse Kaufpreisbestandteile bei der Bestimmung des Transaktionspreises entweder mit einem wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag (wie bisher im Standardentwurf ED/2010/6 vorgesehen, siehe hierzu die Juli 2010-Ausgabe dieses Newsletter) oder mit dem wahrscheinlichsten (most likely) Betrag zu berücksichtigen sind, wobei diejenige Methode zu wählen ist, welche am besten den zu erwartenden Betrag abbildet. Eine Ertragsrealisierung solcher Kaufpreisbestandteile soll allerdings nach jüngsten Überlegungen nicht erfolgen, solange der Anspruch nicht hinreichend gesichert ist. Dies wäre der Fall, wenn der Kunde die Zahlung ohne Vertragsbruch verhindern kann (z.B. bei umsatzabhängigen Erlösen) oder das Unternehmen mit solchen Verträgen keine (oder nur unrepräsentative) Erfahrungswerte besitzt. Zu sog. Kauf-/Rückkaufvereinbarungen („sale and repurchase agreements“) wurde vorläufig entschieden, dass für den Fall, dass der Erwerber ein Rückgaberecht (Put-Option) zu einem unter dem ursprünglichen Kaufpreis liegenden Betrag besitzt und dessen Ausübung für ihn einen bedeutenden wirtschaftlichen Vorteil bietet, die Transaktion nicht als Verkauf, sondern Leasing (Nutzungsüberlassung) abzubilden ist. Darüber hinaus waren Gegenstand der Erörterungen Fragen zur Schätzung des Einzelveräußerungspreises (für Zwecke der Allokation des Transaktionspreises auf einzelne Leistungsverpflichtungen) sowie zur Behandlung von Lizenzgewährungen und Vertragserfüllungskosten (fulfilment cost).

• ED/2010/13, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting): Nach Ablauf der Kommentierungsfrist hat der IASB begonnen, die Rückmeldungen zum Standardentwurf auszuwerten und erörterte in diesem Zusammenhang u.a. folgende Themen:

– Bilanzierung von Fair Value Hedges: Der Standardentwurf sieht vor, dass die Wertänderungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument - soweit die Sicherungsbeziehung effektiv ist - im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income) und nur der ineffektive Teil im Gewinn und Verlust erfasst werden. Nach IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, werden die Wertänderungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument im Gewinn und Verlust erfasst, d.h. sowohl ineffektive als auch effektive Teile. Zudem sieht der Entwurf separate Bilanzposten für Wertänderungen vor, die Grundgeschäften zuzurechnen sind. Nach IAS 39 werden diese in Form von Buchwertanpassungen berücksichtigt. Beide geplante Änderungen hat der IASB vorläufig verworfen und entschieden, die Regelungen des IAS 39 beizubehalten. Es sollen allerdings zusätzliche Angabepflichten eingeführt werden.

– Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente, deren Wertänderungen im sonstigen Ergebnis erfasst werden (Eigenkapitalinstrumente „at FVTOCI“): Nach dem Standardentwurf darf auf Eigenkapitalinstrumente, die gemäß IFRS 9, Finanzinstrumente, als „at FVTOCI“ bilanziert werden, kein „Hedge Accounting“ angewendet werden. Diese Restriktion hat der IASB vorläufig aufgehoben. Demnach soll „Hedge Accounting“ auch für diese Instrumente zulässig sein. In Bezug auf andere Risikopositionen, die sich im sonstigen Ergebnis niederschlagen, soll „Hedge Accounting“ aber weiterhin keine Anwendung finden.

– Zulässigkeit nicht derivativer Sicherungsinstrumente: Im Standardentwurf ist vorgesehen, dass auch nicht derivative Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente zugelassen sind, sofern diese der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" zugeordnet wurden. Der IASB hat vorläufig bestätigt, dass Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, als Sicherungsinstrumente nicht zulässig sind. Die Regelung in Bezug auf Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert

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werden, umfasse aber grundsätzlich auch diejenigen Finanzinstrumente, für welche die Fair Value Option gezogen wurde. Einzig für finanzielle Verbindlichkeiten soll dies nicht gelten, wenn der Teil der Wertänderung, der sich auf das eigene Kreditrisiko bezieht, im sonstigen Ergebnis erfasst wird. Eine entsprechende Klarstellung ist beabsichtigt.

– Nachweis der Effektivität: Der Standardentwurf sieht eine Abkehr vom quantitativen Grenzwertkonzept des IAS 39 vor und wendet sich einem prinzipienbasierten Ansatz zu. Nach diesem sind Sicherungsbeziehungen so zu gestalten, dass sie ein nicht verzerrtes Ergebnis produzieren und die erwartete Ineffektivität minimieren. Zudem sollen sich die Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft nicht nur zufällig kompensieren. Als Reaktion auf die Rückmeldungen zum Standardentwurf hat der IASB vorläufig entschieden, die im Entwurf zur Beschreibung des Konzepts verwendeten Begriffe zu konkretisieren und durch Anwendungsleitlinien zu ergänzen.

Darüber hinaus wurden auf den IASB-Sitzungen auch die Themen Zero-Cost-Collars, Nominal Components-Layers, Funding Swaps und Sub-LIBOR besprochen.

• Sonstiges: – Finanzinstrumente: Wertminderungen – Bilanzierung von Leasingverträgen – Bilanzierung von Versicherungsverträgen; zu aktuellen Entwicklungen verweisen wir

auf die aktuelle Ausgabe unseres Newsletter PwC News - IFRS für Versicherungen, der unter folgendem Link abonniert werden kann.

Themen der jüngsten IFRS IC-Sitzung Neben den o.g. Agenda-Entscheidungen erörterte das IFRS IC folgende Themen auf

seiner Mai-Sitzung 2011: • IAS 16, Sachanlagen, und IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte - bedingte

Kaufpreisvereinbarungen: Das IFRS IC entschied, die weitere Bearbeitung der Fragestellung der Bilanzierung bedingter Kaufpreisvereinbarungen bei Erwerb von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten sowie der hierbei verbleibenden Kernfrage, ob spätere Bewertungsanpassungen der bedingten Kaufpreisverbindlichkeit erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung oder als Anpassung der Anschaffungskosten zu erfassen seien, auf die Zeit nach Beendigung der Diskussionen zur Bilanzierung variabler Verbindlichkeiten im Rahmen des Projekts zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen zu verschieben.

• IFRIC 15, Verträge über die Errichtung von Immobilien - Bedeutung von „kontinuierlicher Übergang der Verfügungsmacht“ bei Immobilientransaktionen: Weitere Diskussionen zur Thematik wurden auf die Zeit nach endgültiger Festlegung der Kriterien zur Bestimmung eines Übergangs von Gütern und Dienstleistungen im Rahmen des Projekts zur Umsatzrealisierung aus Kundenverträgen verschoben.

• Sonstiges: – Empfehlung zur Aufnahme bzw. Nichtaufnahme von Themen in den jährlichen

Verbesserungsprozess (Improvements Process). – DI/2010/1, Kosten der Abraumbeseitigung während des Abbaubetriebes im Tagebau – IAS 37, Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen, und

IFRIC 6, Verbindlichkeiten, die sich aus einer Teilnahme an einem spezifischen Markt ergeben - Elektro- und Elektronik-Altgeräte - Analoge Anwendung des IFRIC 6

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Projektplan

Übersicht über die derzeitigen Projekte des IASB Laufende Projekte Letztest 2011

Dokument Mai Juni Q3 Q4 Konsolidierung - Investmentgesellschaften2 ED Finanzinstrumente

(Ersatz des bisherigen IAS 39)

• Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung1, 2

ED/ Supplement ED Ballot (IFRS Q3)

• Bilanzierung von Sicherungs- geschäften1, 2 ED

o Generelle Regelungen zum Hedge Accounting Ballot (IFRS Q3)

o Sonderregelungen für Portfolio Hedges ED • Saldierung von finanziellen Vermögens-

werten und finanziellen Verbindlichkeiten1, 2 ED Ballot (IFRS Q3)

Darstellung des Abschlusses (Gesamtergebnisrechnung)1, 2 IFRS ED

Bilanzierung von Leasingverträgen1,2 ED Ballot IFRS Umsatzrealisierung aus Kundenverträgen1, 2 ED Ballot IFRS Leistungen nach Beendigung des Arbeits-

verhältnisses (inkl. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses)1

ED IFRS

Bilanzierung von Versicherungsverträgen2 ED Ballot (IFRS Q4) Jährlicher Verbesserungsprozess

(2009–2011) ED

Ballot Abstimmungsentwurf ED Entwurf (Exposure Draft) eines International Financial Reporting Standards IFRS International Financial Reporting Standard 1 Memorandum of Understanding (IASB-FASB milestones) 2 Joint Project (IASB-FASB collaboration)

Service

Publikationen Neue Schulungsunterlage zum IFRS für kleine und mittelgroße

Unternehmen (IFRS für KMU) veröffentlicht Herausgegeben von IFRS Foundation März 2011, 81 Seiten Die IFRS Foundation hat Abschnitt 35 (Übergang auf die IFRS für KMU) der Schulungsunterlagen zum IFRS für KMU (siehe hierzu die Juli 2009-Ausgabe dieses Newsletter) veröffentlicht. Die Schulungsunterlage enthält - neben einer ausführlichen Erläuterung der entsprechenden Vorschriften des Standards - Testfragen und Fallstudien mit Musterlösungen. Zu den insgesamt 35 Abschnitten des IFRS für KMU stehen somit nunmehr für 23 Abschnitte Schulungsunterlagen zur Verfügung. Sie können sämtliche Schulungsunterlagen im PDF-Format über den folgenden Link herunterladen: http://www.ifrs.org/IFRS+for+SMEs/Training+Modules.htm

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Illustrative interim financial information 2011

Herausgegeben von PwC April 2011, 80 Seiten Aus der Publikationsreihe "Illustrative IFRS financial statements", in welcher Musterkonzernabschlüsse nach IFRS für Unternehmen dargestellt werden, wurde die Ausgabe zu Zwischenberichten aktualisiert. Die englischsprachige Broschüre zeigt, auf der Grundlage eines fiktiven Produktions- und Dienstleistungskonzerns, einen Musterzwischenbericht nach IAS 34, Zwischenberichterstattung, zum 30. Juni 2011. Berücksichtigt werden dabei alle bis einschließlich 1. März 2011 veröffentlichten Standards und Interpretationen, die verpflichtend in Berichtsperioden eines am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnenden Geschäftsjahres, anzuwenden sind. In Anhängen zeigt die Publikation beispielhafte Angaben für erstmalige Anwender der IFRS sowie für Unternehmen, die IFRS 9, Finanzinstrumente, freiwillig früher anwenden. Ein weiterer Anhang beinhaltet eine Checkliste zu den Angabepflichten nach IAS 34. Sie können die Publikation im PDF-Format über den folgenden Link herunterladen: https://pwcinform.pwc.com/inform2/content?action=resource&id=0000000016306156.pdf

MedTech Solutions - Lösungen für die Medizintechnik nach IFRS und HGB

(BilMoG) Herausgegeben von PwC Februar 2011, 36 Seiten Der von PwC-Experten zusammengestellte Leitfaden stellt erstmals relevante Regelungen der Bilanzierung nach IFRS und HGB für die Medizintechnikbranche vergleichend gegenüber. Ziel ist es, anhand von Alltagsbeispielen aus der Bilanzierungspraxis, eine Orientierungshilfe für die häufigsten, immer wiederkehrenden Bilanzierungsthemen zu geben. Die Themengebiete reichen von Rückgaberechten und Gewährleistungen über Rückstellungen, Patentrechtsstreitigkeiten bis hin zur Bilanzierung von klinischen Studien. Sie können die Publikation im PDF-Format über den folgenden Link herunterladen: http://www.pwc.de/de_DE/de/gesundheitswesen-und-pharma/assets/41096_Medtech_Leitfaden_110210.pdf

Practical guide to IFRS - accounting implications of natural disasters

Herausgegeben von PwC April 2011, 7 Seiten Die aktuelle PwC-Publikation beschäftigt sich mit Auswirkungen aktueller Naturkatastrophen auf die IFRS-Finanzberichterstattung der Unternehmen. Sie können die Publikation im PDF-Format über den folgenden Link herunterladen: https://pwcinform.pwc.com/inform2/content?action=resource&id=0000000016112142.pdf

Practical guide to IFRS - Update on recent revenue discussions at the IASB

and FASB Herausgegeben von PwC April 2011, 22 Seiten Der Leitfaden stellt aktuelle Diskussionen des IASB und des FASB zum Projekt „Umsatzrealisierung aus Kundenverträgen“ sowie sich aus PwC-Sicht hieraus ergebende Implikationen dar. Sie können den Leitfaden im PDF-Format unter folgendem Link herunterladen: https://pwcinform.pwc.com/inform2/content?action=resource&id=0000000016443619.pdf

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Forest Industry: Application Review of IAS 41, Agriculture: The Fair Value

of Standing Timber Herausgegeben von PwC April 2011, 30 Seiten Die Bewertung von Baumbeständen (standing timber) mit dem beizulegenden Zeitwert nach IAS 41, Landwirtschaft, ist in hohem Maße ermessensbehaftet. 2009 wurde erstmals eine PwC-Studie veröffentlicht, die sich - hauptsächlich auf Basis von Unternehmensabschlüssen aus 2007 - mit den von Unternehmen mit Baumbeständen angewandten Bewertungsmethoden und diesen zugrundeliegenden Annahmen beschäftigte, um Einblick in wesentliche Ermessensentscheidungen zu erhalten. Die nunmehr vorliegende Broschüre stellt ein Update dieser Studie dar. Im Ergebnis werden keine wesentlichen Änderungen zur Studie aus 2009 festgestellt. Die von den Unternehmen gegebenen Angaben werden weiterhin als verbesserungsfähig angesehen. So werden z.B. erweiterte Angaben zu Art des Baumbestandes, erwarteter Preis- und Kostenentwicklungen sowie erwarteter Zahlungsflüsse, als auch die Angabe von Sensitivitätsanalysen für sinnvoll erachtet. Die aktuelle Studie kann im PDF-Format über den folgenden Link bestellt werden: http://www.pwc.com/en_GX/gx/forest-paper-packaging/forms/IAS41-fair-value-timber.jhtml

Veranstaltungen Finanzinstrumente nach IFRS - Gemeinsam vorausdenken

24. Mai, München 24. Mai, Hannover

22. Juni, Frankfurt am Main

11. Expertenforum - Trends und Perspektiven der internationalen Rechnungslegung

14.–15. September 2011, Mannheim

IFRS 9 ersetzt IAS 39 - Neuerungen in der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS

7. Oktober 2011, Frankfurt am Main

Umstellung der Institutsgruppenmeldung auf den IFRS Konzernabschluss

28. November 2011, Frankfurt am Main

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