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Tarifverhandlungen in Deutschland
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Rechtliche Grundlage
Grundgesetz Art. 9, Abs. 3 – Koalitionsrecht
und
Tarifvertragsgesetz (TVG) der Bundesrepublik Deutschland
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Tarifautonomie bedeutet
dass die Gewerkschaften die Tarifverträge selbständig und ohne Einmischung durch die
Regierung mit Arbeitgeberverbänden
oder einzelnen Arbeitgebern aushandeln.
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Wer darf Tarifverhandlungen durchführen?
Gewerkschaften
und
Arbeitgeberverbände
bzw. einzelne Arbeitgeber
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Was ist ein Tarifvertrag?
• Schriftlicher Vertrag
• Abgeschlossen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber-vereinigungen bzw. einzelnen Arbeitgebern
• Regelt Inhalte, Abschluß und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
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Geltungsbereiche der Tarifverträge
• Bundes-gebiet
• Tarifgebiete
• Einzelne Unternehmen
räumlich fachlich persönlich
• Metall- Elektro
• Stahl
• IuK / IT
• Textil
• Bekleidung
• Holz
• Kunststoff
• Handwerk
• Alle Gewerkschafts-mitglieder (Arbeiter, Angestelle, Auszubildende)
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Allgemeinverbindlichkeit
Besteht an einem Tarifvertrag „öffentliches Interesse“, kann er vom Bundesarbeits-ministerium als allgemeinverbindlich erklärt werden.
Dann gilt der Tarifvertrag auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber (d.h. auch Nicht-Verbandsmitglieder) und Beschäftigten des tariflichen Geltungsbereichs.
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Kategorien von Tarifverträgen
1. Manteltarifverträge
2. Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge
3. Lohn-, Gehalts- und Ausbildungs-vergütungstarifverträge
4. Sondertarifverträge
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Der Manteltarifvertrag regelt allgemeine
Arbeitsbedingungen:
• Arbeitszeit
• Urlaubszeiten und Urlaubsgeld
• Mehrarbeit und Überstundenzuschläge
• Schicht-,Sonn- und Feiertagszuschläge
• Kündigungsfristen
und hat eine Laufzeit von mehreren Jahren.
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Der Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag
regelt:• Die Lohn- und Gehaltsgruppeneinteilung
nach Tätigkeitsmerkmalen
• Das Verhältnis der einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen zueinander
• Akkord- und Leistungslohnregelungen
und hat eine Laufzeit von mehreren Jahren.
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Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag regelt:
• Die Steigerung der Entgelte
• Die Höhe der Zulagen und Zuschläge
und hat meistens eine Laufzeit von einem Jahr
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Sondertarifverträge regeln zum Beispiel:
• Die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen
• Die Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer
• Die Zahlung von Weihnachtsgeld
und haben eine Laufzeit von mehreren Jahren
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München
Düsseldorf
Hamburg
BerlinHannover
Stuttgart
Frankfurt
Die Tarifgebiete in der Metallindustrie
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Welche Rolle spielt die Tarifkommission?
• Sie besteht aus Mitgliedern der vom Geltungs-bereich eines Tarifvertrages erfassten Betriebe und den Vertretern der Verwaltungsstellen.
• Sie wird auf örtlicher Ebene gewählt und von der Bezirkskonferenz bestätigt.
• Sie bereitet die Tarifrunde vor.
• Sie fasst Beschlüsse über Forderungen.
• Sie fasst Beschlüsse über die Annahme oder Ablehnung von Verhandlungsergebnissen.
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Entstehung einer Forderung
Die Forderung wird den Arbeitgebern übermittelt
Die wirtschaftliche Lage wird diskutiert
Ein Gutachten wird von der IG Metall erstellt
Der Vorstand legt den Rahmen für eine Forderung fest
In den Betrieben wird über den Rahmen diskutiert
Die Tarifkommissionen beschließen eine Forderung
Der Vorstand bestätigt bzw. genehmigt die Forderung
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Ablauf einer Tarifbewegungerste Schritte vor Beginn der
Verhandlungen
Der Tarifvertrag wird fristgerecht gekündigt
Die Forderung wird den Arbeitgebern vier Wochen vor Ablauf des gekündigten Tarifvertrages übermittelt
Die Tarifkommission bildet eine Verhandlungskommission
Die Verhandlungen beginnen in der Regel zweiWochen vor Ablauf des gekündigten Tarifvertrages
Die Forderung wird aufgestellt und von der Tarifkommission beschlossen
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sAblauf einer Tarifbewegung
die Verhandlungen verlaufen erfolgreich
Die Friedenspflicht endet vier Wochen nach Ablauf des gekündigten Tarifvertrages
Die Verhandlungen werden fortgesetzt,Warnstreiks / Demonstrationen
Verhandlungsergebnis vor Ablauf der Friedenspflicht
Die Tarifkommission nimmt das Ergebnis an
Verhandlungsergebnis Die Tarifkommission nimmt das Ergebnis an
Beginn der Verhandlungen in der Regel zwei Wochen vor Ablauf des gekündigten Tarifvertrages
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sAblauf einer Tarifbewegung
die Verhandlungen sind nicht erfolgreich
Eine oder beide Parteien erklären das Scheitern
Möglich:Schlichtungsverfahren
Neuer Tarifvertrag
Einigung Neue Urabstimmung(25% Zustimmung nötig)
Schlichtungsverfahren möglich
Antrag auf Urabstimmung und Streik beim Vorstand
Urabstimmung: Bei 75% Zustimmung Streik
Währenddessen Tarifgespräche
Keine Einigung
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sAblauf eines
SchlichtungsverfahrensEine oder beide Parteien erklären das Scheitern
Neuer TarifvertragAnnahme
Anrufung der Schlichtungsstelle
Bestimmung eines unparteiischen Vorsitzenden
Binnen 5 Werktagen Einigungsvorschlag
Binnen 6 Werktagen Erklärung der Tarifparteien
Schlichtungsverfahren beendetAblehnung
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Ablauf einer TarifbewegungUnd was macht der Vorstand?
Der Vorstand der IG Metall
• legt den Rahmen für die Forderungen fest, die die Tarifkommission dann beschliesst
• genehmigt die von der Tarifkommission beschlossenen Forderungen
• kündigt die Tarifverträge fristgerecht
• genehmigt Urabstimmungen (Streik)
• genehmigt die von der Tarifkommission angenommen Verhandlungsergebnisse
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Tariferfolge
Urlaub 20 Arbeitstage 30 Arbeitstage
Urlaubsgeld - 50% des Monatsbruttoentgeltes
Weihnachtsgeld - in Stufen bis zu 55% des Monatsbruttoentgeltes
Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche
35 Stunden/Woche
Arbeits-verhinderung
- bezahlte Freistellung bei Hochzeiten, Geburten, Todesfällen
Übernahme nach Ausbildung
- mindestens für 6 Monate
Kündigungsfristen für Arbeitgeber
zum Monatsende
zum Quartalsende
GesetzGesetz IG Metall-TarifvertragIG Metall-Tarifvertrag
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sTarifverträge und
BetriebsvereinbarungenWas ist der Unterschied?
• Grundlage: Grundgesetz Artikel 9 und Betriebsvertrags-gesetz
• Werden zwischen Arbeitgeber-organisationen / einzelnen Arbeitgebern und Gewerk-schaften verhandelt
• Gelten für alle Mitglieder der Arbeitgeberorganisationen und der Gewerkschaften
• Legen allgemeine Eckdaten über Arbeitszeit, Löhne, Urlaubstage, etc. fest
• Setzen Mindeststandard
• Grundlage: Betriebs-verfassungsgesetz von 1972
• Werden zwischen einem einzelnen Betrieb und dem Betriebsrat verhandelt
• Gelten für alle Arbeitnehmer des jeweiligen Unternehmens
• Es gilt das Günstigkeitsprinzip
• Können nur verhandelt werden, wenn dies der Tarifvertrag erlaubt
• Können nur regeln, was nicht im Tarifvertrag geregelt ist
Tarifverträge Betriebsvereinbarungen
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Gegenstand von Betriebs-vereinbarungen kann nicht
sein:Arbeitsentgelte und sonstige Arbeits-bedingungen, die durch Tarifverträge geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluß ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zuläßt. (§77(3) Betriebsverfassungsgesetz)
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sBetriebsvereinbarungen
regeln:(soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung
nicht besteht, § 87(1) Betriebsverfassungsgesetz)• Betriebliche Ordnung
• Lage und Verteilung der Arbeitszeit
• Auszahlung der Entgelte
• Urlaubsplanung
• Arbeitsschutz
• Sozialeinrichtungen
• Lohngestaltung
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Tarifbindung in Deutschlandvon 100 Betrieben hatten 1999
45%
23%
32%
21%
34%
45%
0% 10% 20% 30% 40% 50%
Flächentarifverträge
Firmentarifverträge
keine Tarifbindung
OstWest
Quelle: IAB 1999