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Eichhornstraße 3 10785 Berlin 2 +49 (0)30 – 2090-2215 5 +49 (0)30 – 2090-2214 g [email protected] www.vgmedia.de Programme nutzt, muss er eine Vergütung an die VG Media entrichten. Gleiches gilt z. B. für sogenanntes Programmbegleitmaterial, das heißt Texte, Fotos und bewegte Bilder, die von den Sendern aufwändig erstellt werden, und von Dritten für eigene Geschäftsmodelle im Rahmen sogenannter Elektronischer Pro- grammführer (EPG) genutzt werden. IST DIE VERGÜTUNG NICHT BEREITS DURCH ZAHLUNG AN DIE GEZ ABGEGOLTEN? Die GEZ erhebt ausschließlich Gebühren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten (z. B. ARD, ZDF, Phönix, KiKa, NDR, WDR und über 60 öffentlich-rechtliche Hörfunksender etc). An den über 7 Mrd. Euro Gebühreneinnahmen werden die privaten Sendeunternehmen nicht beteiligt. Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbh Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbh

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Eichhornstraße 3

10785 Berlin

2 +49 (0)30 – 2090-2215

5 +49 (0)30 – 2090-2214

g [email protected]

www.vgmedia.de

Programme nutzt, muss er eine Vergütung

an die VG Media entrichten. Gleiches gilt z. B.

für sogenanntes Programmbegleitmaterial,

das heißt Texte, Fotos und bewegte Bilder, die

von den Sendern aufwändig erstellt werden,

und von Dritten für eigene Geschäftsmodelle

im Rahmen sogenannter Elektronischer Pro-

grammführer (EPG) genutzt werden.

IST DIE VERGÜTUNG NIcHT BEREITS DURcH ZAHLUNG AN DIE GEZ ABGEGOLTEN?

Die GEZ erhebt ausschließlich Gebühren

zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen

Sende anstalten (z. B. ARD, ZDF, Phönix, KiKa,

NDR, WDR und über 60 öffentlich-rechtliche

Hörfunksender etc). An den über 7 Mrd. Euro

Gebühreneinnahmen werden die privaten

Sendeunternehmen nicht beteiligt.

Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbh

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ist die Verwertungsgesellschaft der privaten

Fernseh- und Hörfunksender in Deutschland.

Mit über 100 Wahrnehmungsberechtigten

ver tritt sie nahezu alle privaten Sendeunter-

nehmen in Deutschland. Dazu zählen Fernseh-

sender wie RTL, Sat.1, ProSieben, RTL II,

N24, DSF, MTV und Radiosender wie Antenne

Bayern, Hit Radio FFH und Hit-Radio Antenne

Niedersachsen. Die VG Media ist eine von 13

in Deutschland zugelassenen Verwertungsge-

sellschaften und steht unter der Aufsicht des

Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

Wie die GEMA für Komponisten oder die

VG Wort für Autoren, nimmt die VG Media

Urheber- und Leistungsschutzrechte für die

privaten Fernseh- und Hörfunksendeunter-

nehmen wahr. Diese haben ihre Grundlage

im Urheberrechtsgesetz. Die Urheber- und

Leistungsschutzrechte schützen die Investi-

tionen der Kreativen und der Kreativindustrie

und sichern ihnen eine angemessene Beteili-

gung an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer

Fernseh- und Hörfunkprogramme.

Die VG Media hat Tarife für verschiedene

Nutzungen der Urheber- und Leistungsschutz-

rechte aufgestellt und diese im Bundes anzeiger

veröffentlicht. Gegen Zahlung einer angemes-

senen Vergütung gestattet die VG Media ihren

Lizenznehmern die Nutzung der Rechte.

Bis heute hat die VG Media mit rund 30.000

Vertragspartnern, darunter Kabel- und IPTV-

Betreiber, Anbieter mobiler Dienstleistungen,

Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser und

Fitnessstudios, Lizenzverträge geschlossen.

WAS IST EINE VERWERTUNGS-GESELLScHAFT?

Eine Verwertungsgesellschaft ist ein Zusam-

men schluss von Rechteinhabern (Wahrneh-

mungsberechtigte). Sie lizenziert die Rechte

von Urhebern und Leistungsschutzrechts in-

habern an die Nutzer. Die Einnahmen schüttet

sie abzüglich der Verwaltungskosten nach

ei nem Verteilplan an die einzelnen Wahrneh-

mungsberechtigten aus. Gesetzliche Grund lage

für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften

in Deutschland ist das Urheberrechts wahr-

nehmungsgesetz (UrhWG).

WAS IST DIE AUFGABE DER VG MEDIA?

Die VG Media nimmt die Urheber- und

Leistungs schutzrechte von Medienunterneh-

men wahr und setzt eine angemessene Ver-

gütung für die Nutzung der Rechte dieser

durch. Die eingenommene Vergütung steht

den privaten Fernseh- und Hörfunksendern

zu. Sie wird an die Sender nach verschiede-

nen Kriterien, wie z. B. dem Zuschauermarkt-

anteil und der technischen Reichweite,

jährlich ausge schüttet. Die VG Media macht

als Verwertungs gesellschaft keinen Gewinn.

WOFÜR GENAU ERHALTEN DIESE FERNSEH- UND HÖRFUNKSENDER EINE VERGÜTUNG?

Die Sender investieren jährlich rund 6 Mrd.

Euro allein in die Erstellung von Inhalten. Die

24-stündigen Sendesignale an 365 Tagen

im Jahr sind das Ergebnis dieser erhebli-

chen Investition. Diese Sendesignale werden

durch die Sender zur Verfügung gestellt und

sind durch ein eigenes Leistungsschutzrecht

im Urheberrechtsgesetz geschützt. Wenn

ein Dritter die Sendesignale der privaten

DIE VG MEDIA

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WELLNESSEINRICHTUNGEN

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WELCHE SENDEUNTERNEHMEN VERTRITT DIE VG MEDIA?

Die VG Media vertritt derzeit folgende

Fernseh- und Hörfunksendeunternehmen

(Stand April 2010):

FERNSEHEN

9Live · C.A.M.P. TV · CiTi.TV · CNBC Europe ·

Deutsches Wetter Fernsehen · DMAX ·

Dresden Fernsehen · ERF eins · Hamburg 1 ·

HSE 24 · kabel eins · Leipzig Fernsehen ·

LUXE.TV · MTV · N24 · nickelodeon /

COMEDY CENTRAL · NRW TV · n-tv ·

ProSieben · PULS 4 · QVC · rheinmaintv ·

RNF · R.TV Karlsruhe · RTL II · RTL Television ·

Sachsen Fernsehen · Sat.1 · sonnenklar TV ·

SPORT1 · Super RTL · TELE 5 · TIER.TV ·

tv Gusto · TV.BERLIN · VIVA · VOX

HÖRFUNK

104.6 RTL Radio · 106!8 rock’n pop ·

89.0 RTL · 94,3 rs2 · 94,5 Radio Cottbus ·

98 8 KISS FM · ANTENNE BAYERN · ANTENNE

KOBLENZ · ANTENNE THÜRINGEN · BB Radio ·

BERLINER RUNDFUNK 91!4 · bigFM Der

Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbh

www.vgmedia.de

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WARUM MÜSSEN WELLNESS-BETRIEBE AN DIE VG MEDIA EINE VERGÜTUNG ZAHLEN?

Die VG Media nimmt die Weitersenderechte

der privaten Sendeunternehmen wahr. Dazu

zählt auch die öffentliche Wahrnehmbar-

machung und die öffentliche Wiedergabe von

Programmsignalen in Wellnesseinrichtungen

(Saunen, Freizeitbäder und Sonnenstudios)

durch Weitersendung der Programme inner-

halb des Betriebes und das Bereitstellen von

Empfangsgeräten (TV-Geräte, Radios, Radio-

wecker etc). Die Nutzung dieser Rechte ist

nach dem Urheberrechtsgesetz vergütungs-

pflichtig und steigert zudem die Werthaltigkeit

der angebotenen Leistung für den Betreiber

gegenüber seinem Kunden. Dabei kommt

es nicht darauf an, mit welcher Technik das

Eingangssignal zugeführt wird (Kabel, Satellit,

IPTV, DVB-T).

WESHALB WIRD DIE VERGÜTUNG VON DER GEMA EINGEZOGEN?

Die GEMA nimmt nicht nur Rechte von

Komponisten und Tonträgerherstellern wahr,

sondern zieht auch für weitere Rechte inhaber

und deren Verwertungsgesell schaf ten die Ver-

gütung ein. Die VG Media hat mit der GEMA

eine Vereinbarung geschlossen. Wellnessein-

richtungen (Saunen, Freizeitbäder und Son-

nenstudios) können sich deshalb durch einen

Lizenzvertrag mit der GEMA auch die von der

VG Media wahrgenommenen Rechte einräu-

men lassen. Für den Betreiber hat dies den

Vorteil, dass er sehr viele Nutzungsrechte auf

einmal erwerben und abrechnen kann.

WAS GESCHIEHT, WENN EIN BETRIEB KEINEN LIZENZ-VERTRAG MIT DER GEMA ABSCHLIESST?

Ohne Abschluss eines Vertrages ist die

Nutzung der Programmsignale rechtswidrig.

Wer in die Rechte der von der VG Media

vertretenen Sendeunternehmen eingreift,

macht sich nach dem Urheberrechtsgesetz

schadenersatzpflichtig und strafbar (§§ 97,

106 UrhG). Die GEMA erhebt in diesem Fall

Unterlassungs- und Schadenersatzklagen

und erstattet Anzeige.

WO FINDE ICH INFORMATIONENÜBER DIE RECHTSGRUNDLAGE?

Der Tarif „Wellnesseinrichtungen“ wurde im

Bundesanzeiger veröffentlicht (04.11.2009,

Nr. 166, Seite 3784) und kann im Internet

unter www.vgmedia.de abgerufen werden.

RÄUMT DIE VG MEDIA VERBANDSMITGLIEDERN EINEN RABATT EIN?

Soweit ein entsprechender Verband mit der

VG Media einen Gesamtvertrag abgeschlos-

sen hat, räumt die VG Media den Mitgliedern

Sonderkonditionen ein. Bitte erkundigen sie

sich bei Ihrem Branchenverband, ob es einen

entsprechenden Gesamtvertrag gibt.