IST DIE VERGÜTUNG NIcHT BEREITS DURcH ZAHLUNG AN DIE … · Bayern, Hit Radio FFH und Hit-Radio...
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10785 Berlin
2 +49 (0)30 – 2090-2215
5 +49 (0)30 – 2090-2214
www.vgmedia.de
Programme nutzt, muss er eine Vergütung
an die VG Media entrichten. Gleiches gilt z. B.
für sogenanntes Programmbegleitmaterial,
das heißt Texte, Fotos und bewegte Bilder, die
von den Sendern aufwändig erstellt werden,
und von Dritten für eigene Geschäftsmodelle
im Rahmen sogenannter Elektronischer Pro-
grammführer (EPG) genutzt werden.
IST DIE VERGÜTUNG NIcHT BEREITS DURcH ZAHLUNG AN DIE GEZ ABGEGOLTEN?
Die GEZ erhebt ausschließlich Gebühren
zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen
Sende anstalten (z. B. ARD, ZDF, Phönix, KiKa,
NDR, WDR und über 60 öffentlich-rechtliche
Hörfunksender etc). An den über 7 Mrd. Euro
Gebühreneinnahmen werden die privaten
Sendeunternehmen nicht beteiligt.
Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbh
Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbh
ist die Verwertungsgesellschaft der privaten
Fernseh- und Hörfunksender in Deutschland.
Mit über 100 Wahrnehmungsberechtigten
ver tritt sie nahezu alle privaten Sendeunter-
nehmen in Deutschland. Dazu zählen Fernseh-
sender wie RTL, Sat.1, ProSieben, RTL II,
N24, DSF, MTV und Radiosender wie Antenne
Bayern, Hit Radio FFH und Hit-Radio Antenne
Niedersachsen. Die VG Media ist eine von 13
in Deutschland zugelassenen Verwertungsge-
sellschaften und steht unter der Aufsicht des
Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).
Wie die GEMA für Komponisten oder die
VG Wort für Autoren, nimmt die VG Media
Urheber- und Leistungsschutzrechte für die
privaten Fernseh- und Hörfunksendeunter-
nehmen wahr. Diese haben ihre Grundlage
im Urheberrechtsgesetz. Die Urheber- und
Leistungsschutzrechte schützen die Investi-
tionen der Kreativen und der Kreativindustrie
und sichern ihnen eine angemessene Beteili-
gung an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer
Fernseh- und Hörfunkprogramme.
Die VG Media hat Tarife für verschiedene
Nutzungen der Urheber- und Leistungsschutz-
rechte aufgestellt und diese im Bundes anzeiger
veröffentlicht. Gegen Zahlung einer angemes-
senen Vergütung gestattet die VG Media ihren
Lizenznehmern die Nutzung der Rechte.
Bis heute hat die VG Media mit rund 30.000
Vertragspartnern, darunter Kabel- und IPTV-
Betreiber, Anbieter mobiler Dienstleistungen,
Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser und
Fitnessstudios, Lizenzverträge geschlossen.
WAS IST EINE VERWERTUNGS-GESELLScHAFT?
Eine Verwertungsgesellschaft ist ein Zusam-
men schluss von Rechteinhabern (Wahrneh-
mungsberechtigte). Sie lizenziert die Rechte
von Urhebern und Leistungsschutzrechts in-
habern an die Nutzer. Die Einnahmen schüttet
sie abzüglich der Verwaltungskosten nach
ei nem Verteilplan an die einzelnen Wahrneh-
mungsberechtigten aus. Gesetzliche Grund lage
für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften
in Deutschland ist das Urheberrechts wahr-
nehmungsgesetz (UrhWG).
WAS IST DIE AUFGABE DER VG MEDIA?
Die VG Media nimmt die Urheber- und
Leistungs schutzrechte von Medienunterneh-
men wahr und setzt eine angemessene Ver-
gütung für die Nutzung der Rechte dieser
durch. Die eingenommene Vergütung steht
den privaten Fernseh- und Hörfunksendern
zu. Sie wird an die Sender nach verschiede-
nen Kriterien, wie z. B. dem Zuschauermarkt-
anteil und der technischen Reichweite,
jährlich ausge schüttet. Die VG Media macht
als Verwertungs gesellschaft keinen Gewinn.
WOFÜR GENAU ERHALTEN DIESE FERNSEH- UND HÖRFUNKSENDER EINE VERGÜTUNG?
Die Sender investieren jährlich rund 6 Mrd.
Euro allein in die Erstellung von Inhalten. Die
24-stündigen Sendesignale an 365 Tagen
im Jahr sind das Ergebnis dieser erhebli-
chen Investition. Diese Sendesignale werden
durch die Sender zur Verfügung gestellt und
sind durch ein eigenes Leistungsschutzrecht
im Urheberrechtsgesetz geschützt. Wenn
ein Dritter die Sendesignale der privaten
DIE VG MEDIA
WELLNESSEINRICHTUNGEN
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WELCHE SENDEUNTERNEHMEN VERTRITT DIE VG MEDIA?
Die VG Media vertritt derzeit folgende
Fernseh- und Hörfunksendeunternehmen
(Stand April 2010):
FERNSEHEN
9Live · C.A.M.P. TV · CiTi.TV · CNBC Europe ·
Deutsches Wetter Fernsehen · DMAX ·
Dresden Fernsehen · ERF eins · Hamburg 1 ·
HSE 24 · kabel eins · Leipzig Fernsehen ·
LUXE.TV · MTV · N24 · nickelodeon /
COMEDY CENTRAL · NRW TV · n-tv ·
ProSieben · PULS 4 · QVC · rheinmaintv ·
RNF · R.TV Karlsruhe · RTL II · RTL Television ·
Sachsen Fernsehen · Sat.1 · sonnenklar TV ·
SPORT1 · Super RTL · TELE 5 · TIER.TV ·
tv Gusto · TV.BERLIN · VIVA · VOX
HÖRFUNK
104.6 RTL Radio · 106!8 rock’n pop ·
89.0 RTL · 94,3 rs2 · 94,5 Radio Cottbus ·
98 8 KISS FM · ANTENNE BAYERN · ANTENNE
KOBLENZ · ANTENNE THÜRINGEN · BB Radio ·
BERLINER RUNDFUNK 91!4 · bigFM Der
Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbh
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WARUM MÜSSEN WELLNESS-BETRIEBE AN DIE VG MEDIA EINE VERGÜTUNG ZAHLEN?
Die VG Media nimmt die Weitersenderechte
der privaten Sendeunternehmen wahr. Dazu
zählt auch die öffentliche Wahrnehmbar-
machung und die öffentliche Wiedergabe von
Programmsignalen in Wellnesseinrichtungen
(Saunen, Freizeitbäder und Sonnenstudios)
durch Weitersendung der Programme inner-
halb des Betriebes und das Bereitstellen von
Empfangsgeräten (TV-Geräte, Radios, Radio-
wecker etc). Die Nutzung dieser Rechte ist
nach dem Urheberrechtsgesetz vergütungs-
pflichtig und steigert zudem die Werthaltigkeit
der angebotenen Leistung für den Betreiber
gegenüber seinem Kunden. Dabei kommt
es nicht darauf an, mit welcher Technik das
Eingangssignal zugeführt wird (Kabel, Satellit,
IPTV, DVB-T).
WESHALB WIRD DIE VERGÜTUNG VON DER GEMA EINGEZOGEN?
Die GEMA nimmt nicht nur Rechte von
Komponisten und Tonträgerherstellern wahr,
sondern zieht auch für weitere Rechte inhaber
und deren Verwertungsgesell schaf ten die Ver-
gütung ein. Die VG Media hat mit der GEMA
eine Vereinbarung geschlossen. Wellnessein-
richtungen (Saunen, Freizeitbäder und Son-
nenstudios) können sich deshalb durch einen
Lizenzvertrag mit der GEMA auch die von der
VG Media wahrgenommenen Rechte einräu-
men lassen. Für den Betreiber hat dies den
Vorteil, dass er sehr viele Nutzungsrechte auf
einmal erwerben und abrechnen kann.
WAS GESCHIEHT, WENN EIN BETRIEB KEINEN LIZENZ-VERTRAG MIT DER GEMA ABSCHLIESST?
Ohne Abschluss eines Vertrages ist die
Nutzung der Programmsignale rechtswidrig.
Wer in die Rechte der von der VG Media
vertretenen Sendeunternehmen eingreift,
macht sich nach dem Urheberrechtsgesetz
schadenersatzpflichtig und strafbar (§§ 97,
106 UrhG). Die GEMA erhebt in diesem Fall
Unterlassungs- und Schadenersatzklagen
und erstattet Anzeige.
WO FINDE ICH INFORMATIONENÜBER DIE RECHTSGRUNDLAGE?
Der Tarif „Wellnesseinrichtungen“ wurde im
Bundesanzeiger veröffentlicht (04.11.2009,
Nr. 166, Seite 3784) und kann im Internet
unter www.vgmedia.de abgerufen werden.
RÄUMT DIE VG MEDIA VERBANDSMITGLIEDERN EINEN RABATT EIN?
Soweit ein entsprechender Verband mit der
VG Media einen Gesamtvertrag abgeschlos-
sen hat, räumt die VG Media den Mitgliedern
Sonderkonditionen ein. Bitte erkundigen sie
sich bei Ihrem Branchenverband, ob es einen
entsprechenden Gesamtvertrag gibt.