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IT-Governance-Manager Zertifizierte Kompetenz in IT-Compliance und IT-Governance COBIT 5 und weitere Frameworks im IT-Management und in der IT-Compliance 42 CPE-Stunden

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IT-Governance-Manager

Zertifizierte Kompetenz in IT-Compliance und IT-Governance

COBIT 5 und weitere Frameworks im IT-Management und in der IT-Compliance

42 CPE-Stunden

1

Das strategische IT-Management und damit die

„Governance of Enterprise IT“ steht hinsichtlich

Effizienz und Effektivität auf dem Prüfstand. Die

„IT“ hat darüber hinaus eine steigende Anzahl

regulatorischer Vorgaben zu beachten und bei

der Herstellung von Compliance in anderen Un-

ternehmensbereichen mitzuwirken. Weiter muss

sie Innovationen aufseiten der Technik beobach-

ten und im Sinne der Unternehmensziele nutzen.

Eine methodisch fundierte IT-Governance hilft,

diesen Herausforderungen besser gerecht zu wer-

den. Dies beinhaltet „Best Practice“-Methoden,

um Abstimmungs-, Steuerungs- und Kontroll-

aufgaben zu organisieren und umzusetzen. Ziel

ist es, die IT stärker als bisher auf die Unterneh-

mensziele und -prozesse hin auszurichten.

Der Zertifikatskurs „IT-Governance-Manager”

ist am Bedarf einer modernen IT-Governance

ausgerichtet und stützt sich auf wesentliche

„Best Practice”-Methoden ab. Erfahrene Dozen-

ten und Referenten aus der Praxis garantieren

fachlich fundierte Inhalte mit aktuellen Praxis-

beispielen.

IT-Governance-Manager

Online-Kurs

Foundation 7 CPE

IT-Governance &IT-Compliance Basic

7 Präsenztage mit42 Unterrichtseinheitenà 50 Minuten

Manager 14 CPE

IT-Governance-Manager

IT-Compliance-Manager

12 Unterrichtseinheitenà 50 Minuten

Practitioner 14 CPE

IT-Governance &IT-Compliance Practitioner

IT-Risk-Practitioner

Das Zertifikat „IT-Governance-Manager” wird vom ISACA Germany Chapter und der Frankfurt School of Finance & Management

gemeinsam vergeben. Zusammen mit dem Zertifikat „IT-Compliance-Manager“ deckt es die Inhalte der von ISACA International

(www.isaca.org) vergebenen Zertifizierung CGEIT® (Certified in the Governance of Enterprise IT®) ab. Beide Kurse in Kombinati-

on können auch als Vorbereitung auf den Erwerb der CGEIT®-Zertifizierung dienen.

Sieben Tage für Ihre Zukunft

IT-Governance-Manager2

4 Kursinhalte

5

6

Ihre Referenten

7

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8

TermineThemenübersicht

Anmeldung undallgemeine Infos

Factsheet

Kontakt

2

Der Kurs kann nur als ganze Einheit gebucht

werden. Teil der Studienunterlagen ist das

Fachbuch „Praxiswissen COBIT: Grundlagen und

praktische Anwendung in der Unternehmens-IT“

von Markus Gaulke.

Der Kurs, der im Zertifizierungskonzept der ISACA

die anspruchsvollste Variante darstellt, behandelt

ausführlich Methoden der IT-Governance. Die

Teilnehmer erhalten einen vertieften Einblick

und Praxisbeispiele mit Übungen zu Konzepten,

Modellen und Standards, die sie dabei unterstüt-

zen, die IT-Abteilungen von Unternehmen gemäß

aktuellen Herausforderungen, d. h. service-,

kunden-, prozess- und geschäftsorientiert

auszurichten.

Daneben bietet ISACA Germany Chapter natio-

nale, auf COBIT aufbauende Zertifikatsprogram-

me zum „IT-Governance- & IT-Compliance-Practi-

tioner” sowie zum „IT-Compliance-Manager” an.

Im Mittelpunkt des Kurses stehen die Möglichkei-

ten, die das COBIT 5 Framework im Zusammen-

spiel mit weiteren Standards und Rahmenwerken

wie ITIL, ISO / IEC 2700x, ISO / IEC 15504,

TOGAF® sowie PRINCE2® und PMBOK® zur

Unterstützung der IT-Governance bietet und wie

es Eingang in die betriebliche Praxis finden kann.

Prof. Dr. Matthias Goeken

Hochschule der Deutschen Bundesbank

University of Applied Sciences

Markus Gaulke

Vorstand ISACA Germany Chapter e.V.,

KPMG AG, Fachbuchautor

Dr. Wolfgang Johannsen

IT’S OKAY – Governance in Practice

IT-Governance-Practice-Network

Frankfurt School of Finance & Management

Das Dual Certificate der ISACA / Frankfurt School

of Finance & Management umfasst die Inhalte

des ISACA-Zertifikates IT-Governance- & IT-

Compliance-Practitioner und setzt damit den

vorherigen Erwerb des dazugehörigen Zertifikats

nicht voraus.

Nach Besuch der Module und dem Bestehen

der Abschlussprüfung (Multiple Choice Fragen

und eine Fallstudie) erhalten die Teilnehmer

das Zertifikat: „IT-Governance-Manager“ der

ISACA / Frankfurt School of Finance & Manage-

ment.

„Der ITGM hat meinen Blickwinkel auf die IT erheblich erweitert

und dadurch einen Perspektivenwechsel ausgelöst. Der Kurs

(plus die daran anschließende weitere Ausbildung / Zertifizie-

rung zum CGEIT®) war für mich sehr wertvoll und lieferte viele

Impulse, die ich in meiner beruflichen Praxis und dort gerade in

einer schwierigen Transitionsphase gut nutzen konnte.”

Andreas Weinberger

Head of IT Service

LBBW Luxemburg S.A.

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* Credits werden nach dem European Credit Transfer System (ECTS) für akademische und Weiterbildungsqualifikationen vergeben. Credits bemessen den zeitlichen Aufwand eines Zertifikatsstudiengangs. Sie umfassen die Präsenztage sowie die Vor- und Nachbereitung, die ein Teilnehmer aufbringen muss, um das Zertifikat zu erlangen. Sie geben keine Auskunft über das Lernniveau (1 Credit = 25 – 30 Arbeitsstunden).

Kursinhalte

Prüfung

Multiple Choice, Fallstudie

Präsenztage

Blockseminar oder3x2 Seminartage1 Prüfungstag

Abschluss

Zertifikat IT-Governance-Manager(Frankfurt School of Finance & Management und ISACA®)

Credits

6 Credits*

• IT-Governance Architektur• Integration der Modelle

• Strategische Steuerung• Reifegradbewertung• Projekt-/Programmmanagement• Service-Management

• Governance• Strategie• Umsetzung

• IT-Alignment• IT-Compliance• Wertbeitrag der IT• IT-Risikomanagement

Zum „Handwerkszeug“ der IT-Governance in der betrieblichen Praxis gehören die Balanced Scorecard ebenso wie die Fähigkeit, Integrationsmöglichkeiten der verschiedenen Standards und Referenzmodelle richtig einschätzen zu können.

Best Practice:• Balanced Scorecard • TOGAF

Der Standard ISO/IEC 15504 (SPICE) und das Referenzmodell CMMI (Capability Maturity Model Integration) zur Bewertung von Prozessen sowie PRINCE2 (Projects in Controlled Environments 2) und PMBOK (Project Management Body of Knowledge) für das Projektmanagement sind in COBIT 5 berücksichtigt bzw. beeinflussen COBIT 5. Das ITIL (IT Infrastructure Library)-Framework und der internationale Standard ISO/IEC 20000 für Service Management bilden auf einer mehr operativen Ebene zusammen mit dem strategisch ausgerichteten COBIT 5 die wesentlichen Komponenten einer IT-Governance-Grundarchitektur.

Referenzmodelle:• COBIT 5 • ISO/IEC 15504 (SPICE)/CMMI• PRINCE2 • PMBOK• ITIL

COBIT 5 (A Business Framework for the Governance and Management of Enterprise IT) hat sich zu einem weltweit viel beachteten Best-Practice-Referenzmodell entwickelt, das als wertvolles Instrument des IT-Managements, der IT-Assurance (Effektivität interner Kontrollen und Management-Prozesse) und der (IT-)Compliance einzustufen ist.

• COBIT 5 Framework • COBIT 5 Enabling Processes • COBIT 5 Enabling Information

IT-Governance – ähnlich wie Corporate Governance – wird durch die Notwendigkeit eines optimalen Abgleichs zwischen den Strategien der Geschäfts- und IT-Bereiche ebenso vorangetrieben wie durch die gewachsenen und weiter steigenden regulator-ischen Anforderungen, denen sich Unternehmen heute gegenübersehen.

Ergänzende Methoden und weitere Entwicklungen

Referenzmodelle und Frameworks im COBIT-Umfeld

IT-Governance und Information Governance mit COBIT 5

Grundlagen der IT-Governance

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→ Prof. Dr. Urs Andelfinger Hochschule Darmstadt

→ Dr. Martin Fröhlich Partner, Risk Assurance Solutions PricewaterhouseCoopers

→ Prof. Dr. Matthias Goeken Hochschule der Deutschen Bundesbank

→ Dr. Ute Streubel IT-Executive Coach

→ Markus Gaulke Vorstand ISACA Germany Chapter e.V., KPMG AG, Fachbuchautor

→ Dr. Wolfgang Johannsen Geschäftsführer, IT’S OKAY – Governance in Practice, Lehrbeauftragter Frankfurt School of Finance & Management

→ Nikolai Hombach IT-Management, Consulting & Training

→ Dr. Christof Blum Senior Auditor Großprojekte KfW-Bankengruppe

→ Frank Spiegel Senior Project Manager, Commerzbank AG

Referenten

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Blockseminar

08. – 12.05.2017

Seminarreihe

Tag 1 – 2 19. – 20.10.2017

Tag 3 – 4 26. – 27.10.2017

Tag 5 – 6 09. – 10.11.2017

Frühjahr 2017

Themenübersicht

Prüfung am 02.06.2017 Prüfung am 24.11.2017

Praxisberichte COBIT 5

Referenzmodelle und Standards Fachthemen im Kontext

Herbst 2017

Termine

Prof. Dr. Urs Andelfinger,

Dr. Ute Streubel

Dr. Christof Blum

Dr. Martin Fröhlich

Markus Gaulke

Capability Maturity Model

Integration, CMMI

IT-Prozessmanagement als Komponente

der IT-Governance eines großen IT-Unter-

nehmens

Governance in Outsourcing-

Beziehungen

Das COBIT 5 -

Referenzmodell (II)

COBIT 5 in der Anwendung

• CMMI – Struktur, Komponenten und

Appraisal-Verfahren

• COBIT 5, ISO / IEC 15504-2 Reifegradbestimmung

(Praxisbeispiele)

• Ausgewählte Anwendungsbeispiele aus der Praxis

• Business-IT-Partnerschaft

• IT-Prozesse und IT-Prozessmanagement

• Methoden, Tools und Qualität

• Regulatorische Anforderungen

• IKS- und Business Controlling

• COBIT 5-Einbettung in Governance und Compliance

• COBIT 5-Kernprinzipien und Enabler

• COBIT 5-Prozessmodell

• COBIT 5-Fallstudie: Managementpraktiken und

Aktivitäten

• COBIT 5-Fallstudie: Ziele und Metriken

• COBIT 5-Fallstudie: Ableitung von geschäftsrelevanten

Prozessen

• COBIT 5-Reifegradermittlung

• COBIT 5-Fallstudie: Ermittlung des Prozessreifegrades

• Implementierung von IT-Governance mit COBIT 5

Dozent Thema

Zwischenprüfung zu „IT-Governance & IT-Compliance Practitioner“

Schwerpunkte

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Prof. Dr. Matthias Goeken

Nikolai Hombach

Dr. Wolfgang Johannsen

Frank Spiegel

Einführung in die IT-Governance

Steuerung und Messung des Wertbeitrags

der IT

Auf dem Weg zu einer ITGovernance-

Architektur

ITIL und ISO 20000

Überblick zum Seminar

Referenzmodelle für das

Projekt- und Portfoliomanagement

Das COBIT 5-Referenzmodell

und der Standard ISO/IEC 38500

Information Governance

Enterprise Architecture

IT-Compliance, Interne Kontrollsysteme

(IKS) und COSO

• Treiber der IT-Governance

-Business / IT-Alignment

-IT-Compliance

-Wertbeitrag der IT

• Grundbegriffe und Sichtweisen von IT-Governance

• Wertbeitrag der IT

• Business Case

• Balanced Scorecard

Vergleich, Mapping und Integration

von Referenzmodellen

• IT Service Management mit ITIL

• Zertifizierung des IT Service Managements

nach ISO / IEC 20000

• PMBOK

• Prince2

• COBIT 5-Prinzipien

• COBIT 5-Modellstruktur

• ISO / IEC 38500

• Information Governance als Ergänzung der

IT-Governance

• Anwendungsbeispiel Big Data

• Cobit 5-Enabling Information

• Anwendungsbeispiel Compliance

• Zielsetzung und Methodik der Enterprise Architecture

• Struktur des TOGAF-Frameworks

• Aufbau und Komponenten nach COSO

• Wirkungsweise und Management von IKS

Dozent Thema Schwerpunkte

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Factsheet

1ANMELDUNG ZERTIFIKATSSTUDIENGANG IT-GovERNANcE-MANAGER – STAND: MAI 2017

Preis bei Komplettbuchung

Gesamtbetrag ................................................. 4.300 EuroFür ISACA®-Mitglieder ........................................4.100 Euro

Die Zertifizierung ist an den Besuch aller Seminare sowie an eine bestandene Prüfung gebunden.

Kombitraining: Runden Sie Ihre fachliche Qualifizierung ab und buchen Sie zu Ihrem Zertifikat 2 Soft Skill-Seminare mit 50% Rabatt! Mehr unter: www.fs.de/kombitrainings

Personalien Derzeitiger Arbeitgeber (falls vorhanden)

Frau Herr Firma/Institut

Name, Vorname Abteilung

Geburtsdatum (Tag/Monat/Jahr) Position

Geburtsort Ansprechpartner

Straße Straße

PLZ Ort PLZ Ort

Telefon privat Telefax privat Telefon dienstlich Telefax dienstlich

Mobiltelefon privat Mobiltelefon dienstlich

E-Mail privat E-Mail dienstlich

Korrespondenz an Rechnung an n Privat n Anschrift des Arbeitgebers n Privat n Anschrift des Arbeitgebers

Eingangsbestätigung der Anmeldung erfolgt an die von Ihnen angegebene Korrespondenzadresse.

Mit dieser Anmeldung erkenne ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH sowie die Besonderen Bedingungen des von mir gewählten Seminars oder Zertifikatsstudienganges an.Ihre auf dieser Anmeldung angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke Ihrer Teilnahme erhoben und verarbeitet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Sie erhalten in Kürze eine automatisch generierte E-Mail, die es Ihnen ermöglicht Ihre in unserem System hinterlegten Einstellungen zum Datenschutz zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

Ort, Datum, Unterschrift

Widerrufsrecht für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruf-lichen Tätigkeit zugerechnet werden können).

WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlus-ses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Frankfurt School of Finance & Management gGmbH, Sonnemannstr. 9-11, 60314 Frankfurt, Telefon 069/154008-238, Telefaxnummer: 069/154008-399, E-Mail-Adresse: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ort, Datum, Unterschrift

Anmeldung Zertifikatsstudiengang IT-Governance-Manager

Bitte senden oder faxen Sie uns Ihre Anmeldung:

Frankfurt School of Finance & Management gGmbH TrainingsmanagementPostfach 100341, 60003 Frankfurt am MainTelefax: 069 154008-399

Programmstart: n 08. Mai 2017 n 19. Oktober 2017

Termin/Ort Blockseminar

08. – 12.05.2017 (Prüfung am 02.06.2017), Frankfurt am Main

oder Seminarreihe

19. – 20.10., 26. – 27.10. und 09. – 10.11.2017 (Prüfung am 24.11.2017), Frankfurt am Main

Teilnahmebeitrag/ 4.300 Euro pro Person

Leistungen 200 Euro Ermäßigung für ISACA-Mitglieder

Die Beträge sind mehrwertsteuerfrei.

Der Teilnahmebeitrag beinhaltet die Unterlagen, Getränke, Mittagessen sowie Kaffeepausen an Vor-

und Nachmittagen sowie ein gemeinsames Abendessen.

Die Prüfung wird am Vormittag des siebten Tages abgenommen.

Im Teilnahmebeitrag ist die Prüfungsgebühr über 400 Euro pro Person enthalten.

Material Die Teilnehmer erhalten je ein Exemplar des Buches Goeken / Johannsen:

Referenzmodelle für IT-Governance. Strategische Effektivität und Effizienz mit COBIT®, ITIL & Co.

Die Vortragsunterlagen der Dozenten werden gedruckt und als Download bereitgestellt.

Referenten Bei der Zusammenstellung des Curriculums wurde großen Wert auf Konzentration auf das Wesentliche

und Praxisnähe gelegt. Die erfahrenen Dozenten sind aus ihrer täglichen Praxis mit den Inhalten und

den Problemstellungen der Frameworks und Standards vertraut.

Teilbuchung Es ist keine Modularisierung vorgesehen, denn der Erwerb des Zertifikates setzt Kenntnisse in allen

angebotenen Inhalten voraus. Daher kann der Kurs auch nur als ganze Einheit gebucht werden.

Zertifikatskonzept Informationen zu dem Zertifikatskonzept, den Prüfungsvoraussetzungen und zur Prüfungsordnung

sind im Dokument „IT-Governance-Manager – Zertifikatskonzept“ der ISACA Germany Chapter unter

www.isaca.de zu finden und werden auch bei der Anmeldebestätigung zugeschickt.

Weiterbildungs- Der Zertifikatskurs umfasst insgesamt 35 Zeitstunden (42 CPE-Stunden).

Credits

Übernachtung/ Informationen zu dem Zertifikatskonzept, den Prüfungsvoraussetzungen und zur Prüfungsordnung sind

Anreise im Dokument „IT-Compliance-Manager – Zertifikatskonzept“ der ISACA Germany Chapter unter

www.isaca.de zu finden und werden auch mit der Anmeldebestätigung zugeschickt.

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1ANMELDUNG ZERTIFIKATSSTUDIENGANG IT-GovERNANcE-MANAGER – STAND: MAI 2017

Preis bei Komplettbuchung

Gesamtbetrag ................................................. 4.300 EuroFür ISACA®-Mitglieder ........................................4.100 Euro

Die Zertifizierung ist an den Besuch aller Seminare sowie an eine bestandene Prüfung gebunden.

Kombitraining: Runden Sie Ihre fachliche Qualifizierung ab und buchen Sie zu Ihrem Zertifikat 2 Soft Skill-Seminare mit 50% Rabatt! Mehr unter: www.fs.de/kombitrainings

Personalien Derzeitiger Arbeitgeber (falls vorhanden)

Frau Herr Firma/Institut

Name, Vorname Abteilung

Geburtsdatum (Tag/Monat/Jahr) Position

Geburtsort Ansprechpartner

Straße Straße

PLZ Ort PLZ Ort

Telefon privat Telefax privat Telefon dienstlich Telefax dienstlich

Mobiltelefon privat Mobiltelefon dienstlich

E-Mail privat E-Mail dienstlich

Korrespondenz an Rechnung an n Privat n Anschrift des Arbeitgebers n Privat n Anschrift des Arbeitgebers

Eingangsbestätigung der Anmeldung erfolgt an die von Ihnen angegebene Korrespondenzadresse.

Mit dieser Anmeldung erkenne ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH sowie die Besonderen Bedingungen des von mir gewählten Seminars oder Zertifikatsstudienganges an.Ihre auf dieser Anmeldung angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke Ihrer Teilnahme erhoben und verarbeitet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Sie erhalten in Kürze eine automatisch generierte E-Mail, die es Ihnen ermöglicht Ihre in unserem System hinterlegten Einstellungen zum Datenschutz zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

Ort, Datum, Unterschrift

Widerrufsrecht für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruf-lichen Tätigkeit zugerechnet werden können).

WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlus-ses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Frankfurt School of Finance & Management gGmbH, Sonnemannstr. 9-11, 60314 Frankfurt, Telefon 069/154008-238, Telefaxnummer: 069/154008-399, E-Mail-Adresse: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ort, Datum, Unterschrift

Anmeldung Zertifikatsstudiengang IT-Governance-Manager

Bitte senden oder faxen Sie uns Ihre Anmeldung:

Frankfurt School of Finance & Management gGmbH TrainingsmanagementPostfach 100341, 60003 Frankfurt am MainTelefax: 069 154008-399

Programmstart: n 08. Mai 2017 n 19. Oktober 2017

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BEDINGUNGEN ZERTIFIKATSSTUDIENGANG IT-GovERNANcE-MANAGER – STAND: MAI 20174

Besondere Bedingungen Zertifikatsstudiengang IT-Governance-Manager

Diese besonderen Bedingungen gelten für den Zertifikatsstudiengang IT-Governance-Manager (Frankfurt School). Neben diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Bedingungen für alle Studi-engänge, Zertifikatsstudiengänge, Seminare der Frankfurt School.

I. Zulassung(1) Zum Zertifikatsstudiengang IT-Governance-Manager der Frankfurt School of Finance & Manage-ment gemeinnützige GmbH (im Folgenden „Frankfurt School“) kann zugelassen werden, wer die fachliche und persönliche Eignung besitzt, um an diesem Zertifikatsstudiengang teilzunehmen.(2) Über die Zulassung entscheidet die Frankfurt School anhand der persönlichen und fachlichen Eignung der Bewerber. Bewerber haben keinen Anspruch auf Zulassung.(3) Das Studium dauert ca. 6 Monate und ist aufgeteilt in 5 Module.

II. Studienmaterial / virtueller campus(1) Die Studierenden erhalten die Präsentationen der Dozenten vom Trainingsmanagement der Frankfurt School entweder als Print-Version oder in einem digitalen Format.(2) Alle Rechte an den Präsentationsunterlagen liegen bei der Frankfurt School Verlag GmbH oder der Frankfurt School.(3) Zur Nutzung und zum Abruf internetbasierter Kommunikation, Informationen und Lerninhalte erhält der Studierende Zugang zum virtuellen Campus der Frankfurt School. Die jeweiligen Sys-temanforderungen können beim Trainingsmanagement der Frankfurt School erfragt werden.(4) Die Frankfurt School sowie deren Dozenten, Tutoren, Mentoren etc. (Erfüllungs- bzw. Verrich-tungsgehilfen) haften außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht für Schäden, die den Studierenden in Verbindung mit der Nutzung des virtuellen Campus entstehen. Insbesondere wird keine Haftung für inhaltliche Richtigkeit der im virtuellen Campus veröffentlichten Diskussions-beiträge, Meinungen und Fallbeispiele übernommen. Der virtuelle Campus dient der didaktischen Ergänzung des Studienangebots als Diskussionsforum zum fachlichen Gedankenaustausch aller am Studienangebot beteiligten Personen. Die Frankfurt School macht sich die eingestellten Bei-träge nicht zu eigen. Die Beiträge im virtuellen Campus stellen somit keine Beratungsleistung mit Verbindlichkeitscharakter seitens der Frankfurt School bzw. ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsge-hilfen dar.

III. Prüfungen(1) Der Zertifikatsstudiengang wird abgeschlossen mit einer schriftlichen Prüfung. Zugelassen zur Prüfung wird, wer die Module besucht hat. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung wird dem Studie-renden das Zertifikat „IT-Governance-Manager (Frankfurt School)“ übergeben.(2) Die Prüfungsmodalitäten sind in der zu Beginn des Studiengangs gültigen Prüfungsordnung zum Zertifikatsstudiengang IT-Governance-Manager und den Allgemeinen Bestimmungen für Prü-fungsordnungen der Frankfurt School geregelt und können beim Trainingsmanagement der Frank-furt School eingesehen werden. Die bei Beginn des Studiengangs geltende Prüfungsordnung ist für die Laufzeit dieses Studiengangs gültig.(3) Die fristgerechte Zahlung der Studiengebühr(en) ist Voraussetzung für die Zulassung der Stu-dierenden zur Prüfung. Die Frankfurt School ist daher zur Zulassung der Studierenden zu dieser Prüfung nicht verpflichtet, wenn sich der Studierende mit der Zahlung der Studiengebühr(en) in Verzug befindet.(4) Die Prüfungs- sowie die Auslegungshoheit liegt bei der Frankfurt School. Den Korrektoren und Prüfern bzw. Prüfungsausschüssen steht ein entsprechender Beurteilungsspielraum zu.

Iv. Änderungen /Absage des Studiengangs(1) Die Frankfurt School behält sich Dozentenwechsel vor, ebenso Programmänderungen, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt wird. Die Frankfurt School behält sich weiterhin vor, aus organisatorischen Gründen den angekündigten zeitlichen Beginn und/ oder den Ort von Studienveranstaltungen (innerhalb derselben Stadt) zu verlegen. In jedem Fall wird die Frankfurt School den Studierenden notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitteilen.(2) Die Frankfurt School behält sich auch das Recht vor, Studiengänge bei Unterschreitung der Min-destteilnehmerzahl von 5 (spätestens 2 Wochen vor Beginn) abzusagen. Bei einer Absage werden die Studierenden umgehend informiert. Die Frankfurt School wird sich in diesem Fall bemühen, den Studierenden Ersatztermine anzubieten.(3) Referentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Für den Fall, dass wesentliche Studieninhalte ausfallen, ermäßigt sich die Studiengebühr anteilig. Bei der Absage eines Studiengangs gemäß Abs. 2 erstattet die Frankfurt School umgehend die bezahlte Studiengebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vor-sätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Frankfurt School.

v. Preise(1) Der jeweils gültige Gesamtbetrag der Studiengebühr(en) für den Studiengang inklusive Anmel-dung, gegebenenfalls erhaltener Studienmaterialien und der Durchführung einer Prüfung ist in der Informationsbroschüre und auf der Anmeldung aufgeführt.(2) Eine Wiederholung der Prüfung kostet 250,- Euro und wird separat in Rechnung gestellt.(3) Kosten für Kommunikationsmittel, insbesondere den Internetzugang und dessen Benutzung, trägt der Studierende selbst.(4) Sofern in der Anmeldung nichts anderes angegeben ist, ist der Gesamtbetrag der Studiengebühr(en) mit Bestätigung der Anmeldung fällig und zahlbar binnen 2 Wochen ab Rech-nungsstellung, spätestens jedoch bis zum Beginn des Studiengangs.

vI. Kündigungsbestimmungen für denStudierenden(1) Eine Kündigung seitens des Studierenden gemäß der Allgemeinen Bedingungen für alle Studien-gänge, Zertifikatsstudiengänge, Seminare muss schriftlich erfolgen. Für die Wirksamkeit und die Einhaltung der Kündigungsfrist gilt der Eingang und das Eingangsdatum bei der Frankfurt School. Ein Wiedereinstieg in einen laufenden Studiengang ist danach nicht möglich.(2) Bei einer Kündigung bis vier Wochen vor Studienbeginn zahlt der Studierende keine Bearbei-tungsgebühr. Bei einer späteren Kündigung bis zwei Wochen vor Studienbeginn sind 30 % der Studiengebühr zu entrichten. Bei einer noch späteren Kündigung ist die volle Gebühr für den Stu-diengang zu zahlen. Der Studierende hat das Recht, den Nachweis zu führen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die pauschale Gebühr entstanden ist.

vII. Sonstige Bestimmungen(1) Bei Wechsel des Studienganges, z. B. Wiederholung, gelten die Studienbedingungen und die Prüfungsordnung des jeweils neuen Studiengangs.(2) Der Studierende ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG der Frankfurt School die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht mehr unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte, damit zukünftige Postsendungen im Zusammen-hang mit dem Studiengang zugestellt werden können. (§ 5 Postdienst-Datenschutzverordnung).

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bEDINGUNGEN ZERTIFIKATSSTUDIENGANG IMMobILIENSAchvERSTäNDIGER – STAND: SEPTEMbER 20152

Allgemeine Bedingungen für alle Studiengänge,Zertifikatsstudiengänge, Seminare

1 Geltungsbereich1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwi-schen dem Studierenden oder dem Teilnehmer der Seminarveranstaltung (im Folgenden „Studie-render“ genannt) und der Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH (im Folgenden „Frankfurt School“ genannt) beim Abschluss eines Vertrages über einen Studiengang, ein Seminar oder einen Zerti fikatsstudiengang (im Folgenden „Studiengang“ genannt). Alle Formu-lierungen in männlicher Form beziehen sich gleichermaßen auf Personen beider Geschlechter.1.2 Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen besondere Geschäftsbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei Abschluss eines Vertrages mit dem Studierenden vereinbart. Soweit die Besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese abweichenden Regelungen vor.

2 Mitwirkungspflichten des Studierenden2.1 Der Studierende ist verpflichtet, der Frankfurt School sämtliche Informationen und Unterlagen, die für die Durchführung des Studiengangs von Bedeutung sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es insbesondere erforderlich, dass der Studierende der Frankfurt School Änderungen seines Namens und seiner Kontaktdaten unverzüglich mitteilt. 2.2 Der Studierende hat Bescheinigungen und sonstige Mitteilungen der Frankfurt School auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.

3 E-Mail-Adresse3.1 Sofern nicht anders vereinbart ist es zur ordnungsgemäßen und zeitnahen Abwicklung aller mit dem Studiengang zusammenhängenden Formalitäten erforderlich, dass der Studierende der Frank-furt School eine E-Mail-Adresse angibt und diese regelmäßig überprüft. So werden z. B. Terminplä-ne, Änderungen, Studienhinweise und wichtige Informationen (beispielsweise Prüfungsergebnisse) dem Studierenden in der Regel per E-Mail zur Verfügung gestellt. 3.2 Die E-Mail-Kommunikation kann unverschlüsselt erfolgen. 3.3 Der Studierende hat Sorge zu tragen, dass die E-Mail-Adresse vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt ist.

4 Studienmaterial4.1 Das dem Studierenden von der Frankfurt School zur Verfügung gestellte Studienmaterial hat unterstützenden Charakter. Es entbindet den Studierenden in keinem Fall von der Verpflichtung eigenen Literaturstudiums, der Anwesenheit bei Präsenzveranstaltungen und der Verfolgung aktu-eller Entwicklungen im Themenfeld. Insbesondere kann das Studienmaterial mögliche Prüfungsin-halte nicht komplett abbilden. 4.2 Weiteres Studienmaterial (z. B. Gesetzestexte, weiterführende Literatur und Hilfsmittel) hat sich der Studierende auf eigene Kosten zu besorgen. 4.3 Die Frankfurt School behält sich vor, das zur Verfügung gestellte Studienmaterial zu ändern oder zu ersetzen, insbesondere es regelmäßig zu aktualisieren.

5 DatenschutzDie Frankfurt School beachtet die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Sie speichert Daten der Studierenden im Rahmen der Vertragsabwicklung nach § 28 BDSG.

6 Rechte am Studienmaterial6.1 Das dem Studierenden elektronisch oder gedruckt zur Verfügung gestellte Studien material ist ausschließlich zum Zweck des Studiums und zum persönlichen Gebrauch bestimmt.6.2 Alle Rechte liegen, sofern nicht gesondert vereinbart oder gekennzeichnet, bei der Frankfurt School.6.3 Der Studierende verpflichtet sich, das Studienmaterial der Frankfurt School und die gegebenen-falls über das Extranet oder andere Medien zur Verfügung gestellten Lehrinhalte nicht Dritten zu überlassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten und die Urheberrechte nicht zu verletzen. Verviel-fältigungen sind nur zum Zwecke des eigenen Studiums zulässig.

7 haftung7.1 Die Frankfurt School haftet im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7.2 Die Frankfurt School haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Hinblick auf Sach- und Vermögens-schäden nicht, außer wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsge-mäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Zwecks des Vertrages gefährdet und auf deren Einhaltung der Studierende regelmäßig vertraut (im Folgenden „Kardinalpflicht“), verletzt hat. Die Haftung wegen Verletzung einer solchen Kardinal-pflicht ist ihrerseits auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. 7.3 Soweit die Besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder son-stige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese abweichenden Regelungen vor.

8 Störung des betriebsDie Frankfurt School haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

9 haftung bei verschulden des StudierendenHat der Studierende durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 2 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Scha-dens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Frankfurt School und der Studierende den Schaden zu tragen haben.

10 Kündigung10.1 Soweit in den Besonderen Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Studiengang nicht anders geregelt, kann der Vertrag über einen Studiengang seitens des Studierenden bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Studiengangs gekündigt werden. 10.2 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Auf Wunsch des Studierenden wird der Eingang der Kündigung von der Frankfurt School bestätigt. 10.3 Das Recht der Frankfurt School und des Studierenden zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Frankfurt School ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn a) sich der Studierende mit der Zahlung der für den Studiengang in Rechnung gestellten Vergütung in Verzug befindet und trotz schriftlicher Fristset-zung und einer Androhung einer möglichen Kündigung durch die Frankfurt School innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nicht bezahlt oder b) das Verhalten des Studierenden den ordnungsge-mäßen Unterricht oder Studienablauf oder die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Studienkolle-gen, Dozenten oder der Frankfurt School oder ihrer Mitarbeiter trotz schriftlicher Abmahnung und Fristsetzung erheblich stört. § 323 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung.

11 Dozenten, Termine und Studienort11.1 Frankfurt School bestimmt die Dozenten und den Veranstaltungs- und Prüfungsablauf der Studiengänge nach billigem Ermessen.11.2 Die Frankfurt School legt die Veranstaltungs- und Prüfungstermine fest. 11.3 Die Angabe des Studienortes bedeutet, dass üblicherweise die Lehrveranstaltungen an diesem Ort stattfinden. Die Frankfurt School ist berechtigt, einzelne Lehrveranstaltungen oder die Lehrver-anstaltungen einzelner Fachgebiete aufgrund dozentischer oder räumlicher Notwendigkeiten an einen anderen Ort in zumutbarer Entfernung zu verlagern. 11.4 Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Mehrkosten.

12 vergütung und Zahlungsverzug12.1 Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Studierenden gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist gegenüber der Frankfurt School gerügt. Die Frankfurt School weist auf der Rechnung auf die Möglichkeit von Einwendungen innerhalb der Sechs-Wochen-Frist besonders hin. 12.2 Der Studierende zahlt an die Frankfurt School für den Studiengang die sich aus den Besonde-ren Geschäftsbedingungen ergebende Vergütung.12.3 Die Zahlungsverpflichtung des Studierenden wird nicht dadurch berührt, dass dieser das Studium nicht antritt oder zu einem späteren Zeitpunkt am Unterricht nicht teilnimmt, es sei denn, Frankfurt School hat die Nichtteilnahme durch vertragswidriges Verhalten veranlasst.12.4 Die fristgerechte Zahlung der für den Studiengang in Rechnung gestellten Vergütung ist Voraus-setzung für die Zulassung des Studierenden zum Studiengang. Die Frankfurt School ist daher zur Zulassung des Studierenden zum Studiengang nicht verpflichtet, wenn sich der Studierende mit der Zahlung von mindestens 50 % der in Rechnung gestellten Vergütung in Zahlungsverzug befindet.

13 änderungen13.1 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Besonderen Geschäftsbedin-gungen werden dem Studierenden schriftlich bekannt gegeben. 13.2 Hat der Studierende mit der Frankfurt School im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elek-tronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Intranet, das Extranet/myCampus), können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Studierenden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. 13.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Studierende nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Frankfurt School bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Studierende muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Frankfurt School absenden.

14 Schriftform14.1 Es bestehen keine Nebenabreden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.14.2 Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksam-keit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

15 Geltung deutschen RechtsFür die Geschäftsverbindung zwischen dem Studierenden und der Frankfurt School gilt deutsches Recht.

16 ErfüllungsortErfüllungsort für die von der Frankfurt School geschuldete Studienleistung ist der von der Frankfurt School ausgewählte Veranstaltungsort.

17 GerichtsstandHandelt es sich bei dem Studierenden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Studierenden und der Frankfurt School ausschließlich der Sitz der Frankfurt School.

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Stand: Mai 2017

Frankfurt School of Finance & Management gGmbHTrainingsmanagementPostfach 10034160003 Frankfurt am MainTelefax: 069 154008-399E-Mail: [email protected]

Muster-Widerrufsformular

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am (*)/erhalten am (*): _______________________________________________________________________

Vorname/Name des/der Verbraucher(s): _______________________________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum

(*) unzutreffendes bitte streichen.

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

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Kontakt

Armin Nilles

ProduktmanagerCompetence CenterGovernance & Audit

Telefon: 069 154008-694Telefax: 069 154008-4694

[email protected]

Hinweis:

Der Inhalt dieser Broschüre gibt den Stand zum Zeit-

punkt der Drucklegung wieder. Alle in dieser Broschüre

enthaltenen Informationen dienen dem Zweck eines

generellen Überblicks über die Qualifizierung. Die

Frankfurt School of Finance & Management behält sich

das Recht vor, das Curriculum, den Ablauf oder Teile

daraus zu ändern. Dieses gilt auch für die Teilnah-

megebühren und Prüfungskosten. Gerne können Sie

sich bei unserem Trainigsmanagement über den aktuel-

len Stand informieren.

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Finance & Management gGmbh

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um auch benötigen – wir helfen Ihnen gern dabei, herauszufin-

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Ihnen gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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