˚ittels˛chsens Abf˛llmengen ˛us dem J˛hr 2015 · Nächte“ von Matéï Visniec. In Freiberg...

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mittelsachsen kurier. Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen Nr. 08 / 17. August 2016 Unterstützung: Informationen zum Wohngeld > S. 4 Unterwegs: Problemstoffmobil hält an > S. 2 Eröffnung: Spielzeit beginnt am Theater > S. 3 Die Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH (EKM) veröffentlichte die Abfallbi- lanz des vergangenen Jahres − 308 Kilogramm pro Kopf. 2014 entsorgte der durch- schnittliche Bundesbürger 462 Kilogramm Abfall. Dieser Berg setzt sich aus 191 Kilo- gramm Haus- und Sperrmüll, 121 Kilogramm organischen Abfällen, 148 Kilogramm Wert- stoffen und zwei Kilogramm sonstigen Abfällen zusammen. Sparsamer sind die Sachsen: Jeder hinterließ 2014 einen 323 Kilogramm schweren Müll- berg. Der bestand aus 149 Ki- logramm Haus- und Sperrmüll, 51 Kilogramm organischen Abfällen,121 Kilogramm Wert- stoffen und ein Kilogramm sonstigen Abfällen. Für 2015 liegen die Daten noch nicht vor. Mittelsachsens Einwohner „pro- duzierten“ 2015 noch weniger Abfall: 308 Kilogramm im Jahr. Es wurden 19 Kilogramm weni- ger als im Sachsen- und sogar 154 Kilogramm weniger als im Bundesdurchschnitt wegge- worfen. „Gespart“ haben die Mittelsachsen hauptsächlich beim Füllen der grauen Ton- nen und beim Abgeben von Sperrmüll: nur 130 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Beim Wertstoffsammeln unterschei- den sich die Einwohner des Landkreises Mittelsachsen kaum von den übrigen Sachsen: 119 Kilogramm Altpapier, Glas und Leichtverpackungen wandern in die Sammelbehältnisse oder zu einem der zehn Wertstoffhöfe. Im Vergleich zum Bundesdurch- schnitt wurden sowohl in Sach- sen − 51 Kilogramm − als auch in Mittelsachsen − 58 Kilogramm − wesentlich geringere Mengen biologisch abbaubarer Abfälle erfasst. Die mittelsächsischen Angaben beinhalten privatwirt- schaftlich gesammelte Abfälle. Die sogenannte Eigen-Kompos- tierung ist eine effektive Form der Abfallvermeidung und wird von der EKM regelmäßig geför- dert. Bioabfälle, die im eigenen Garten kompostiert und dort als Dünger wieder eingesetzt werden, zeigen eindrucksvoll, was Kreislaufwirtschaft meint. Außerdem wird die CO 2 -Bilanz positiv beeinflusst, weil Ent- sorgungstouren reduziert wer- den können. Kompostieren ist wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll und hat im Landkreis Mittelsachsen einen hohen Stellenwert. Interessierte können die „Abfallbilanz 2015 des Land- kreises Mittelsachsen“ Mon- tag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Don- nerstag zusätzlich bis 18:00 in der EKM, Frauensteiner Straße 95 in Freiberg, einsehen. Internet www.ekm-mittelsachsen.de Mittelsachsens Abfallmengen aus dem Jahr 2015 94 48 44 29 29 27 19 17 1 Restabfall Papier, Pappe Leichtverpackungen Bioabfall GrünschniA Glas Holz Sperrmüll Schadstoffe Quelle: EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH Der Landkreis Mittelsachsen vergibt erstmals eine eigene Verdienstmedaille, um damit herausragende Leistungen für den Landkreis Mittelsachsen oder seine Bevölkerung ge- bührend zu ehren. Gewürdigt werden besondere Leistun- gen, die auf politischer, sozi- aler, kultureller, sportlicher, wirtschaftlicher Ebene und im Umweltbereich, aber auch an anderer Stelle für das Gemein- wohl erbracht worden sind. Vorschläge für Personen oder Institutionen sind bis 30. Sep- tember möglich. Grundlage bildet ein entsprechender Beschluss des Kreistages vom vergangenen Jahr. „In Mit- telsachsen gibt es zahlreiche aktive Einwohnerinnen und Einwohner, Vereine, Unter- nehmen oder Institutionen, die sich für den Landkreis einsetzen und ihn damit po- sitiv und nachhaltig prägen. Es ist ein Anlass, um danke zu sagen“, so Landrat Matthias Damm. Die Medaille wird nur an eine Person oder Institution überreicht, die vom Verwal- tungs- und Finanzausschuss ausgewählt und vom Kreistag im Dezember 2016 beschlossen wird, die Verleihung erfolgt im darauffolgenden Kreistag. Informationen dazu sind unter der Rufnummer 03731 799- 3380 erhältlich. Die Vorschläge sind in schriftli- cher Form mit entsprechender Begründung einzureichen. Kontakt: Landratsamt Mittelsachsen Geschäftsstelle Kreistag Frauensteiner Straße 43 09599 Freiberg oder E-Mail kreistag@landkreis- mittelsachsen.de Verdienstmedaille: Vorschläge können eingereicht werden

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mittelsachsenkurier.

Amtsblatt des

Landkreises

MittelsachsenAmtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen

Nr. 08 / 17. August 2016

Unterstützung:

Informationen zum

Wohngeld > S. 4

Unterwegs:

Problemsto� mobil

hält an > S. 2

Erö� nung:

Spielzeit beginnt am

Theater > S. 3

Die Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH (EKM) veröffentlichte die Abfallbi-lanz des vergangenen Jahres −308 Kilogramm pro Kopf. 2014 entsorgte der durch-schnittliche Bundesbürger462 Kilogramm Abfall. Dieser Berg setzt sich aus 191 Kilo-gramm Haus- und Sperrmüll, 121 Kilogramm organischen Abfällen, 148 Kilogramm Wert-stoffen und zwei Kilogramm sonstigen Abfällen zusammen. Sparsamer sind die Sachsen:

Jeder hinterließ 2014 einen 323 Kilogramm schweren Müll-berg. Der bestand aus 149 Ki-logramm Haus- und Sperrmüll, 51 Kilogramm organischen Abfällen,121 Kilogramm Wert-stoffen und ein Kilogramm sonstigen Abfällen. Für 2015 liegen die Daten noch nicht vor. Mittelsachsens Einwohner „pro-duzierten“ 2015 noch weniger Abfall: 308 Kilogramm im Jahr. Es wurden 19 Kilogramm weni-ger als im Sachsen- und sogar 154 Kilogramm weniger als im

Bundesdurchschnitt wegge-worfen. „Gespart“ haben die Mittelsachsen hauptsächlich beim Füllen der grauen Ton-nen und beim Abgeben von Sperrmüll: nur 130 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Beim Wertstoffsammeln unterschei-den sich die Einwohner des Landkreises Mittelsachsen kaum von den übrigen Sachsen: 119 Kilogramm Altpapier, Glas und Leichtverpackungen wandern in die Sammelbehältnisse oder zu einem der zehn Wertstoffhöfe.

Im Vergleich zum Bundesdurch-schnitt wurden sowohl in Sach-sen − 51 Kilogramm − als auch in Mittelsachsen − 58 Kilogramm − wesentlich geringere Mengen biologisch abbaubarer Abfälle erfasst. Die mittelsächsischen Angaben beinhalten privatwirt-schaftlich gesammelte Abfälle.

Die sogenannte Eigen-Kompos-tierung ist eine effektive Form der Abfallvermeidung und wird von der EKM regelmäßig geför-dert. Bioabfälle, die im eigenen

Garten kompostiert und dort als Dünger wieder eingesetzt werden, zeigen eindrucksvoll, was Kreislaufwirtschaft meint. Außerdem wird die CO2-Bilanz positiv beeinflusst, weil Ent-sorgungstouren reduziert wer-den können. Kompostieren ist

wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll und hat im Landkreis Mittelsachsen einen hohen Stellenwert.

Interess ierte können die „Abfallbilanz 2015 des Land-kreises Mittelsachsen“ Mon-

tag bis Freitag von 8:00 bis12:00 Uhr, Dienstag und Don-nerstag zusätzlich bis 18:00 in der EKM, Frauensteiner Straße 95 in Freiberg, einsehen.

Internet www.ekm-mittelsachsen.de

Mittelsachsens Abfallmengen aus dem Jahr 2015

Summen 249,9

94

48

44

29

29

27

19

17

1

Restabfall

Papier,Pappe

Leichtverpackungen

Bioabfall

GrünschniA

Glas

Holz

Sperrmüll

Schadstoffe

9494

Quelle: EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH

Der Landkreis Mittelsachsen vergibt erstmals eine eigene Verdienstmedaille, um damit herausragende Leistungen für den Landkreis Mittelsachsen oder seine Bevölkerung ge-bührend zu ehren. Gewürdigt werden besondere Leistun-gen, die auf politischer, sozi-aler, kultureller, sportlicher, wirtschaftlicher Ebene und im

Umweltbereich, aber auch an anderer Stelle für das Gemein-wohl erbracht worden sind.

Vorschläge für Personen oder Institutionen sind bis 30. Sep-tember möglich. Grundlage bildet ein entsprechender Beschluss des Kreistages vom vergangenen Jahr. „In Mit-telsachsen gibt es zahlreiche

aktive Einwohnerinnen und Einwohner, Vereine, Unter-nehmen oder Institutionen, die sich für den Landkreis einsetzen und ihn damit po-sitiv und nachhaltig prägen. Es ist ein Anlass, um danke zu sagen“, so Landrat Matthias Damm. Die Medaille wird nur an eine Person oder Institution überreicht, die vom Verwal-

tungs- und Finanzausschuss ausgewählt und vom Kreistag im Dezember 2016 beschlossen wird, die Verleihung erfolgt im darauffolgenden Kreistag.

Informationen dazu sind unterder Rufnummer 03731 799-3380 erhältlich.

Die Vorschläge sind in schriftli-

cher Form mit entsprechender Begründung einzureichen.

Kontakt:Landratsamt Mittelsachsen

Geschäftsstelle KreistagFrauensteiner Straße 43

09599 Freibergoder

E-Mail [email protected]

Verdienstmedaille: Vorschläge können eingereicht werden

1

GrünschniA

Bioabfall

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Erreichbarkeitdes LandratsamtesMittelsachsen:Zentrale Postanschrift:Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg Zentrale Einwahl:Tel.: 03731 799-0Fax: 03731 799-3250

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Außenstelle DöbelnStraße des Friedens 20, Döbeln

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* Ausnahmen bilden die KFZ-Zulassungsstellen und das Jobcenter Mittelsachsen. Abweichende Öffnungszeiten einzelner Bereiche können dem Internetauftritt des Landkreises entnommen werden.

Nächste Ausgabe:Mittwoch, 14. September 2016Redaktionschluss:Montag, 29. August 2016

ImpressumHerausgeber des Amtsblattes ist das Landratsamt Mittelsachsen,vertreten durch den LandratFrauensteiner Straße 4309599 Freiberg

Redaktion:Pressestelle des LandratsamtesAndré KaiserFrauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg Tel.: 03731 799-3305 Fax: 03731 799-3322

Verlag:Verlag Anzeigenblätter GmbHChemnitzBrückenstr. 15, 09111 ChemnitzGeschäftsführer:Tobias Schniggenfi ttig

Anzeigenkoordinierung:BLICK FreibergKirchgässchen 1, 09599 FreibergTel.: 03731 37624100Fax: 0371 65627410

Druck:Chemnitzer Verlag und DruckGmbH & Co KGBrückenstr. 15, 09111 Chemnitz

Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co KGWinklhofer Str. 20, 09116 Chemnitz

Satz:Page Pro Media GmbHwww.pagepro-media.de

Es gilt die Preisliste Nr. 2 ab 01.01.2015.

Erscheinungsweise:Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte des Landkreises verteilt.

Das Amtsblatt liegt im Landratsamt aus, kann abgeholt oder im Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de nach-gelesen werden.

Wegen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, sowohl die weibliche als auch die männliche Bezeichnung zu nennen. Es sind immer Personen beider Geschlechter gemeint.

Mittelsächsisches Theater − Spielzeiterö� nung

Für ihre herausragende Fach-arbeit erhielt Marije Hectors Ende Juni den mit 1.000 Euro dotierten Technikerpreis in der Kategorie Bautechnik. Thema der Arbeit der Schülerin am Be-rufl ichen Schulzentrum „Julius Weisbach“ ist ein Entwurf für die standardisierte Fotodokumen-tation von Bohrkernen mittels einer Apparatur, die halbauto-matisch hochaufl ösende, natur-getreue Bilder von Bohrkernen machen kann. Dies erhöht die Qualität maßgeblich, die Arbei-ten können von Mitarbeitern im Feld ausgeführt und zusätzlich die Kosten für Lagerhaltung und Transport verringert werden. In Zukunft möchte Hectors mit der Firma Lutz Grimm Geotestbohr-technik, dem Praxispartner im Rahmen der Facharbeit, einen

Prototyp des Gerätes bauen und anschließend das Produkt auf den Markt bringen. Mit dem Technikerpreis wird seit 2009 jährlich die beste Fachar-beit eines Fachschulabsolventen in einer der Kategorien Bautech-nik, Maschinentechnik, Elektro-technik und einer freien Kate-gorie ausgezeichnet. Ziel des Preises ist es, die öffentliche Auf-merksamkeit auf die Weiterbil-dung zum/zur „Staatlich geprüf-ten Techniker/-in“ zu lenken. Die Facharbeit ist die Abschlussar-beit der zweijährigen Ausbildung zum Geologietechniker. In der zweijährigen, in Deutschland einmaligen Aufstiegsfortbil-dung werden Fachkräfte der mittleren Ebene praxisorientiert ausgebildet. Der Einsatz erfolgt zum Beispiel in Ingenieurbüros,

Bohrunternehmen, geologischen Landesämtern oder kommunalen Einrichtungen. Die Technikerab-schlüsse werden − wie die Ba-chelorabschlüsse an Hochschulen − in die Niveaustufe 6 des „Deut-schen Qualifi kationsrahmens für lebenslanges Lernen“ (DQR) ein-geordnet. Voraussetzungen sind

in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und einjährige Praxiserfahrung. Aufnahmen in die am 8. August 2016 begon-nene Ausbildung sind weiterhin möglich.

Informationen unterwww.bsz-freiberg.de

Das Schadstoffmobil ist in der Region Freiberg vom 24. Au-gust bis 16. September unter-wegs. Die genauen Standplätze und -zeiten sind im Abfallkalen-der und auf der Internetseite der Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen (EKM) unter www.ekm-mittelsachsen.de veröffentlicht. Bitte beachten: Wegen Baustellen können drei der im Abfallkalender veröf-fentlichten Standplätze nicht angefahren werden:• Eppendorf, 16. September

von 12:15 − 13:45 Uhr, neuer Standplatz: öffentliche Park-plätze im vorderen Bereich

der Bahnhofstraße; • Frauenstein, OT Kleinbo-

britzsch, 7. September von 16:00 − 16:45 Uhr, neuer Standplatz: Talstraße gegen-über Sportplatz;

• Halsbrücke, OT Niederschö-na, am 5. September von 14:15 − 15:00 Uhr, neuer Standplatz: Platz gegenüber Feuerwehr.

Problemstoffe sollten persön-lich beim Personal des Schad-

stoffmobils abgegeben werden. Unbeaufsichtigt abgestellte Gifte stellen eine Gefahr für Menschen, Tiere und Umwelt dar. Mengen bis 30 Liter bezie-hungsweise 30 Kilogramm wer-den kostenfrei angenommen. Alles, was darüber hinausgeht, wird von dem Problemstoffmobil nicht mitgenommen. Problem-stoffe sind zum Beispiel:• Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke

und –farben,• Haushalt- und Fotochemikalien,• Abbeiz- und Holzschutzmittel,• Fleckenentferner, Löse- und

Desinfektionsmittel,• Pflanzenschutz- und Schäd-

lingsbekämpfungsmittel,

• Spraydosen mit Restinhalten,• Klebstoffe, Öle• Quecksilber-Thermometer,• Feuerlöscher und • Behältnisse mit unbekannten

Inhalten. Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen werden am Schadstoffmobil nicht ange-nommen. Diese Abfälle werden im Zwischenlager für Sonderab-fall in Freiberg, Schachtweg 6, kostenpflichtig angenommen. Bei der Anlieferung von Asbest ist vorher ein kostenfreier Sack (big bag) abzuholen.

Kontakt:Abfallberatung der EKM

Tel. 03731 2625–41, –42 und -44

Technikerpreis 2016 geht an Geologietechnikerin aus Freiberg

Problemsto� e werden eingesammelt — Neuer Standplatz in Eppendorf

Thomas Gritz (DPFA), Marije Hectors, Dr. Matthias Rößler, Matthias Damm und eine Vertreterin der DKB (v.l.) bei der Preisverleihung. Foto: DPFA

Foto: EKM

ABFALLENTSORGUNG IM LANDKREIS MITTELSACHSEN

In seiner insgesamt 24. Aufl a-ge wird der europaweit statt-findende „Tag des offenen Denkmals“ auch im Landkreis Mittelsachsen seine Würdigung erfahren. Am 11. September werden wieder eine Vielzahl von Denkmaleigentümern, Vereinen, Kommunen oder Kirchen ihre Denkmale einem interessierten Publikum zei-gen. Interessierte können die gemeldeten Veranstaltungs-orte der Homepage der Deut-schen Stiftung Denkmalschutz entnehmen. Gleichzeitig wird

eine kostenlose App dazu an-geboten. Neben einer Vielzahl von Angeboten in der Stadt Freiberg sind für Mittelsach-sen stellvertretend zu nennen:• Führungen im historischen

Stadtquartier „Töpferberg“ in Frankenberg

• Kirche „St. Pankratius“ in Leisnig–Tragnitz oder die

• Brettmühle in Mulda.

Die traditionelle Eröffnungs-veranstaltung des Landkreises Mittelsachsen findet an die-sem Tag im Festzelt am Aus-

sichtsturm Böhrigen (Gemein-de Striegistal) statt. Landrat Matthias Damm wird 10:30 Uhr die Veranstaltung eröffnen und drei Denkmalpreisträger würdigen. Im Anschluss sorgen Musik, gastronomische Versor-gung und Turmbesteigungen für Kurzweil. Zudem erscheinen an diesem Tag wieder neue Pub-likationen zum Denkmalschutz des Landkreises. Dabei handelt es sich um drei Broschüren und zwei Flyer. „Ein großer Dank gilt schon heute den Unter-stützern und Akteuren, ohne

deren Beitrag diese Veranstal-tung nicht möglich wäre. Das sind die Mitglieder des Vereins ‚Aussichtsturm Striegistal e. V.’, der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen, die Stiftung für Kunst und Kultur der Sparkasse Mittelsachsen und viele fl eißi-ge Mitstreiter“, so Jörg Liebig, Fachbereichsleiter Denkmal-schutz im Landratsamt.

Kontakt:Landratsamt Mittelsachsen

Fachbereich Denkmalschutz Tel. 03731 799-1939

„Tag des o� enen Denkmals" in Mittelsachsen

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17. August 2016 / Seite 3

Theater nach den Ferien − die ersten PremierenSeit dem 16. August haben die Theaterkassen in Döbeln und Freiberg wieder zu den regulä-ren Zeiten geöffnet. Hier kön-nen noch neue Anrechte abge-schlossen, aber auch Karten für die gesamte Spielzeit erworben werden.Im Schauspiel beginnt die neue Saison mit gleich zwei Neupro-duktionen: Am Samstag, den 3. September um 19:30 Uhr fei-ert im Döbelner TiB (Theater im Bürgerhaus) eine berührende, grenzenlose Liebesgeschich-te Premiere: „Neun blaue Nächte“ von Matéï Visniec. In Freiberg ist die Inszenierung von Ekkehard Emig ab dem 29. September in der BiB (Büh-ne in der Borngasse) zu erleben. Für die Hauptbühnen inszeniert Intendant Ralf-Peter Schul-ze einen Klassiker von Bertolt Brecht, der gerade heute wieder ungemein aktuell scheint: „Der gute Mensch von Sezuan“. Das Mädchen Shen Te möchte gut sein und den Armen helfen, muss aber feststellen, dass sie damit bald überfordert ist. Nun erfin-det sie den bösen Vetter Shui Ta, und in Männerkleidern weist sie all die Bittsteller ab, denen Shen Te nur zu gern geholfen hätte. Als Shui Ta wird Shen Te sehr reich, Güte aber kennt sie nicht

mehr. Das 1943 uraufgeführte Schauspiel ist eines der bekann-testen Werke Brechts und ein klassisches Beispiel des epischen Theaters. Auf die Bühne kommt der Konflikt zwischen Moral und Überlebenwollen, der Versuch, ethische Grundsätze allen Um-ständen zum Trotz aufrecht zu erhalten. Premiere in Frei-berg ist am 10., in Döbeln am 24. September.

Spielzeiteröffnung in Freiberg und DöbelnAm Sonntag, den 28. August um 11:00 Uhr erwarten Intendant Ralf-Peter Schulze und das ge-samte Ensemble alle Theater-

freunde zur Spielzeiteröffnung im Freiberger Theater. Schau-spieler und Sänger, Opernchor und Mittelsächsische Philharmo-nie geben Kostproben dessen, was in den nächsten Monaten auf den Bühnen in Mittelsachsen zu erleben sein wird. Der Ein-tritt ist frei. Am Nachmittag des 28. August ist der Opernchor dann bei „Freiberg singt“ mit von der Partie: Nach einem kleinen Programm um 14:45 Uhr auf dem Buttermarkt, vor dem Theater, schließt sich der Opernchor unter Leitung von Tobias Horschke den übrigen Chören an, die sich um 16:00 Uhr im Schlosshof versammeln.

In Döbeln beginnt die Spiel-zeiteröffnung am Sonntag, den 4. September um 10:00 Uhr mit dem traditionellen „Theater-frühstück“ mit dem Förderver-ein „Freunde des Döbelner The-aters e. V.“ Anschließend, gegen 11:30 Uhr, erwarten Intendant Ralf-Peter Schulze, Schauspie-ler, Sänger und der Opernchor alle Neugierigen zur Spiel- zeiteröffnung: In Gesprächen, vor allem aber mit szenischen und musikalischen Ausschnit-ten wird vorgestellt, was in den nächsten Monaten auf den Büh-nen in Mittelsachsen zu erleben sein wird. Der Eintritt zu den Spielzeiteröffnungen ist frei.

WANTED − Wettbewerb für MusikTalente2. September, 18:00 UhrWelWel DöbelnDer Musikcontest geht in die zwei-te Runde. Gesucht werden Nach-wuchskünstler aus allen musika-lischen Bereichen. Egal ob Band, Solokünstler oder Instrumental − alle erhalten die Chance, sich in einem offenen Wettbewerb dem Urteil einer fachkundigen Jury und des Publikums zu stel-len. Der Gewinner gestaltet am nächsten Abend das Vorprogramm von Invisible Touch.

Invisible Touch3. September, 19:30 UhrWelWel DöbelnIn einer spannenden Performance widmet sich Invisible Touch dem überaus vielfältigen Werk Phil Collins‘ von den siebziger Jahren bis heute. Die Gruppe überzeugt

nicht nur mit dem voll-endeten Sound einer zehnköpfigen Band, sondern verblüfft das Publikum mit der au-thentischen Stimme von Jürgen Kaselowsky. So kamen die Künstler zu ihrem Ruf, weit mehr als eine Kopie des Originals zu sein und gelten deshalb nicht ohne Grund als eine der besten Genesis-Coverbands Europas.

Märchengrusical17. September, 17:00 UhrBarockgarten LichtenwaldeGrimms Märchen einmal anders − der Musik- und Theaterförder-verein Priester e. V. zeigt mit großartigen Chören, einfühl-samen Soli und rasanten Cho-reographien ein „Grusical“ der besonderen Art. Märchenhafte Gestalten sind Statuen gleich eingefroren. Dann erwachen sie

zum Leben und erzählen vier der unbekanntes-ten Märchen aus der Sammlung der Gebrü-

der Grimm.

Galakonzert derVogtland Philharmonie18. September, 15:00 UhrBarockgarten LichtenwaldeIm bezaubernden Ambiente des Barockgartens präsentiert die Vogtland Philharmonie unter Leitung von General-musikdirektor Stefan Fraas ein musikalisches Crossover-Event für jeden Musikliebhaber. Auf dem Streifzug durch die Welt von Oper über Operetten bis hin zu Musical- und Filmmusik begleiten die charismatischen Sänger Nico Müller und Jean-nette Wernecke das Orchester.

Mehr Informationen unter www.mittelsachsen.de

Ein genialer Schachzug, bei dem der König durch den Turm geschützt ist, wird Rochade ge-nannt. Genauso einen genialen Schachzug wird die turmschö-ne Rochsburg am Wochenende vom 10. und 11. September zu ihrem Markenzeichen machen. Die „Rochsburger Rochade“ wird ein historisches Fest vom Mittelalter bis darüber hinaus sein, bei dem alle Generatio-nen auf ihre Kosten kommen. Vom Axtwerfen und Tauziehen bis hin zum Schafknöchelspiel sowie Tricks mit historischen Spielkarten wird allerlei zu entdecken sein. Zum Erleben werden aber auch Theater, Eu-lenspiegeleien und Schabernack nicht nur gezeigt, sondern auch zum Mitmachen angeboten.

Internetwww.schloss-rochsburg.de

Mittelsächsisches Theater − Spielzeiteröffnung

Anna Bittner und Delschat Numan Khorschid in „Neun blaue Nächte“. Foto: Matthias Wolf

KURZ NOTIERT

Der Umfang an Informationsmate-rial zur richtigen Abfalltrennung im Landkreis Mittelsachsen wurde erweitert. Die EKM Entsorgungs-dienste Kreis Mittelsachsen GmbH bietet nun auch die Faltblätter „Abfälle besser trennen − Eine Sor-tierhilfe“ neben Russisch, Arabisch und Persisch jetzt auch in Franzö-sisch, Englisch und Spanisch an. Diese können auf der Internetseite www.ekm-mittelsachsen.de herun-tergeladen werden.

Abfall richtig sortieren

Die LEADER-Region Klosterbezirk Altzella ruft zur Einreichung von Anträgen zur Umsetzung der lo-kalen Entwicklungsstrategie auf. Mit den Aufrufen werden Anträge für Maßnahmen aus dem Aktions-plan, Kapitel A − demografiege-rechter Dorfumbau und Kapitel B − Mobilität und Erreichbarkeit, entgegengenommen. Zu Kapitel A gehören unter anderem Vorhaben zur Barrierereduzierung, zur Um- und Wiedernutzung leer stehender ländlicher Bausubstanz. Zu Kapitel B gehören Straßen sowie Rad- und Fußwege. Anträge werden noch bis 13. September 2016 um 17:00 Uhr angenommen. Im November 2016 sind die nächsten Aufrufe geplant. Mehr Informationen im Internet unter www.klosterbezirk-altzella.com.

Klosterbezirk Altzella: Vorhaben einreichen

Die Informationstafel am Flä-chennaturdenkmal „Kalksilikat am Bahnhof Waldheim“ ist durch Schmierereien beschädigt worden. Eine entsprechende Anzeige läuft seit der Entdeckung der Verschmut-zung am 25. April bei der Polizei. In diesem Zusammenhang bittet das Landratsamt Beschädigungen an Kennzeichnungs- oder Informati-onstafeln des Naturschutzes zu mel-den und auch um Hinweise, um die Verursacher ausfindig zu machen. Jede Beschädigung wird zur Anzeige gebracht. Hinweise können bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mittelsachsen, Frauen-steiner Straße 43 in 09599 Freiberg eingereicht oder telefonisch unter 03731 799-4015 gemeldet werden.

Schmierereien an Naturschutztafel

Aus dem Programm des Mittelsächsischen Kultursommers

ABFALLENTSORGUNG IM LANDKREIS MITTELSACHSEN

Rochsburger Rochade

Der Förderverein Kloster Buch e. V. veranstaltet am 10. Septem-ber von 09:00 bis 18:00 Uhr und am 11. September von 10:30 bis 17:00 Uhr wieder ein Kloster- und Ernte-dankfest. Die Besucher erwartet an beiden Tagen ein buntes Programm mit musikalischer Unterhaltung und vielen interessanten Ständen des beliebten Bauernmarktes mit hand-werklichen und kunsthandwerkli-chen Erzeugnissen sowie Produkten aus eigener Aufzucht und Herstel-lung.Weitere Informationen unter www.klosterbuch.de.

Kloster- und Erntedank-fest im Kloster Buch

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Mit einem symbolischen Knopf-druck ging am 4. August das neue fast 50 Meter breite Klappenwehr in Betrieb. Dies hat ein Volumen von rund 5,5 Millionen Euro. Vorangegangen waren diesem Vorhaben Hoch-wasserschutzmaßnahmen an der Ritterstraße und aufwendige Vorarbeiten im Bereich des Bus-bahnhofes. Außerdem wurden der Hochwasserschutzabschnitt im Ortsteil Sörmitz abgeschlos-sen und umfangreiche Sediment-beräumungen im Stadtgebiet von Döbeln durchgeführt.

Nun sollen Zug um Zug die wei-teren Maßnahmen an der Flut-

mulde und an der Freiberger Mulde umgesetzt werden. „Zu-sammen mit den im Oberlauf der Freiberger Mulde geplanten Hochwasserrückhaltebecken Mulda und Oberbobritzsch wird Döbeln sogar vor einem einhundertjährlichen Hoch-wasser Schutz erhalten“, so Staatsminister Thomas Schmidt in einer Mitteilung. Landrat Matthias Damm hebt die gute Kooperation der Bevölkerung bei dem Projekt hervor. „Dass dieses Bauwerk von einer gro-ßen Breite der Döbelner unter-stützt wurde, ist sehr wichtig und trotz der Ereignisse 2002 und 2013 im Vergleich zu an-

deren ähnlichen Maßnahmen nicht selbstverständlich.“Sachsen hat seit dem Jahr 2002 rund 2,4 Milliarden Euro in den

vorbeugenden Hochwasser-schutz sowie in die Schadensbe-seitigung an Gewässern inves-tiert. Im Regierungsentwurf für

den Doppelhaushalt 2017/2018 sind weitere 205 Millionen Euro für den Hochwasserschutz vor-gesehen.

Neues Wehr in Döbeln eingeweiht

Für den Hochwasserschutz wurde das alte Schlossbergwehr in der Freiberger Mulde abgerissen und ein fast 50 Meter breites modernes und leistungsfähiges Klappenwehr errichtet. Über dieses Wehr wird bei Hochwasser ein großer Teil des Wassers der Mulde in die Flutmulde abgeleitet. Fotos: Stadt Döbeln

Mit einem Knopfdruck unter anderem von Landrat Matthias Damm und Oberbür-germeister Hans-Joachim Egerer sowie Vertretern des Freistaates ging das neue Wehr in Betrieb.

Der Staat unterstützt dabei, die Kosten für ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu tragen. Eigentümer und Mieter von selbstgenutztem Wohnraum können hierfür einen Zuschuss beantragen − das Wohngeld. Es wird als Mietzuschuss (zum Beispiel Mieter, Untermieter, Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes) oder Lastenzuschuss (beispielsweise Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung) gewährt.

Seit 2016 gibt es in diesem Be-reich auch zahlreiche Leistungs-verbesserungen wie höhere Frei-beträge für Alleinerziehende und Schwerbehinderte und eine höhere Pauschale für Betriebs-kosten bei Lastenzuschüssen. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Voraus-

setzung ist eine Antragstellung. Die Höhe hängt von drei Fakto-ren ab:

• Anzahl der Haushaltsmitglie-der

• Höhe des Gesamteinkommens der Haushaltsmitglieder und

• Höhe der zu berücksichtigen-den Miete beziehungsweise Belastung.

Empfänger von anderen Sozial-leistungen, bei denen die Kosten der Unterkunft bereits berück-sichtigt sind (zum Beispiel Ar-beitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-rung, Leistungen nach dem Asyl-bewerberleistungsgesetz), sind vom Wohngeld ausgeschlossen, da die Unterkunftskosten vom je-weiligen Träger der Sozialleistung bereits übernommen werden.Für Fragen und Beratungsgesprä-

che steht die Wohngeldbehörde während der Sprechzeiten des Landratsamtes persönlich oder telefonisch gern zur Verfügung.

Besucheranschrift:Landratsamt Mittelsachsen

WohngeldbehördeAm Landratsamt 3

09648 MittweidaTel. 03731 799-6445

Weiterhin werden Servicestellen in der Bahnhofstraße 22 in Dö-beln (Sprechzeit jeden letzten Dienstag im Monat von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr) und in der Frauensteiner Stra-ße 43 in Freiberg (Flachbau, Sprechzeit jeden 2. und 4. Diens-tag im Monat von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr) vorge-halten. Nähere Informationen gibt es auch im Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de.

Wohngeld: Finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten

Wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage (mit Rinderhaltung − bisher als Nebeneinrichtung) der Agrargenossenschaft „Am Zellwald“ e. G. am Standort in 09629 Reinsberg OT Bieberstein, Meißner Straße 111 (Flurstücke Nr. 420/3, 420/2, 421/1, 422, 423/1 sowie 418 der Gemarkung Bieberstein) Az.: 23.5-561103-480/008-1.2.2.2/V-16/01

Gemäß § 3a UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2490) wird Folgendes bekannt gemacht:

Die Agrargenossenschaft „Am Zellwald“ e.G., Dorfstra-ße 9, 09603 Großschirma ST Obergruna beantragte mit Datum vom 30.12.2015 gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz −

BImSchG) in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I, S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 76 der Ver-ordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) i. V. m. den Nummern 1.2.2.2, 8.6.3.2, 7.1.5 und 9.36 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen − 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973, 3756), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 28.04.2015 (BGBl. I S. 670) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Biogasanlage (mit Rinderhaltung − bisher als Nebeneinrichtung) am Standort in 09629 Reinsberg OT Bieberstein, Meißner Straße 111 (Flurstücke Nr. 420/3, 420/2, 421/1, 422, 423/1 sowie 418 der Gemarkung Bieberstein).

Es ist geplant, am o. g. Standort in Bieberstein die Gesamttierzahl von 596 auf 730 Tiere zu erhöhen, durch - Erhöhung Milchkühe von 438 auf 570 Plätze

- Reduzierung Jungrinder von 140 auf 105 Plätze und - Erhöhung Kälberplätze von 18 auf 55Weiterhin sind die Erhöhung des Stoffinputs der Bio-gasanlage von bisher 19.210 t/a auf 21.708 t/a sowie auf dem Fl.-Nr. 418 der Gemarkung Bieberstein die Errichtung eines zusätzlichen Gärrückstandsbehälters (DurchmesserInnen 28,0 m) mit Doppelmembrangasspei-cher beantragt.

Die Anlage/das beantragte Vorhaben ist in den Num-mern 8.4.2.1 (A), 1.2.2.2 (S), 7.5.2 (S) der Anlage 1 zu § 3 UVPG aufgeführt, womit für die geplanten Änderun-gen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Sätze 1, 3 bis 5 UVPG i. V. m. Anlage 2 des UVPG sowie § 1 Abs. 3 der 9. BImSchV durchzuführen ist.Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Mittelsach-sen mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden

Fachbehörden, deren umweltbezogener Aufgabenbe-reich durch das Vorhaben berührt wird, durch. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass durch die beantragten Änderungen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung wurde daher nicht festgestellt.Die Feststellung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Entbehrlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2, 2. Halbsatz, UVPG öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3a Satz 3 UVPG die vorgenannte Feststellung des Landratsamtes Mittelsachsen nicht selbstständig anfechtbar ist.

Freiberg, den 20.07.2016

Matthias DammLandrat

Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen vom 20.07.2016zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2490)

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Job-Café zweimal in Freiberg

Um die Rückkehr in den Beruf zu erleichtern, bietet die Veran-staltungsreihe „Job-Café − Ver-diene deine eigenen Brötchen“ Beratung zu allen Themen rund um den Wiedereinstieg.

Interessierte können Möglich-keiten des Wiedereinstiegs kennenlernen, Informationen zum regionalen Arbeitsmarkt erhalten und Tipps für den individuellen Neustart bekom-men. Der Zeitpunkt für einen Wiedereinstieg ist günstig. Demografische Entwicklungen und die gute wirtschaftliche Situation ermöglichen viele Einstiegsoptionen. Gerade Frauen und Männern, die eine Weile nicht im Berufsleben standen, fehlen oft die nötigen

Informationen. Der Besuch des Job-Cafés ist ein erster Schritt in Richtung Neustart. Durchge-führt werden die Veranstaltun-gen an wechselnden Orten. Am 18. August hat das Job-Café ei-nen eigenen Informationsstand auf dem Freiberger Wochen-markt in Höhe des Rathauses. Von 10:00 bis 16:00 Uhr stehen die Beauftragten für Chancen-gleichheit allen Interessierten zur Seite. Am 29. August kön-nen sich Berufseinsteiger von 10:00 bis 12:00 Uhr in angeneh-mer Atmosphäre in der Stadtbi-bliothek Freiberg, Korngasse 14 im Job-Café informieren.

Die Teilnahme an der Veranstal-tung ist kostenlos, eine Anmel-dung ist nicht erforderlich.

Unter dem Motto „Verdiene deine eigenen Brötchen“ sollen Berufs-rückkehrerinnen und -rückkehrer am 18. und 29. August erreicht werden.

Page 5: ˚ittels˛chsens Abf˛llmengen ˛us dem J˛hr 2015 · Nächte“ von Matéï Visniec. In Freiberg ist die Inszenierung von Ekkehard Emig ab dem 29. September in der BiB (Büh - ne

17. August 2016 / Seite 5

den Doppelhaushalt 2017/2018 sind weitere 205 Millionen Euro für den Hochwasserschutz vor-gesehen.

Amtliche Bekanntmachungen / Sonstige Bekanntmachungen.

Bezug nehmend auf die Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen vom 11. Mai 2016, erschienen in der Ausgabe Nr. 05/16 vom 11. Mai 2016 des Mittelsachsenkuriers sowie im Internet unter http://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/industrieemissions-richtlinie-vero-effentlichungen.html bezüglich des Vorhabens der Firma Mine-ralölhandel Hans Schmidt GmbH & Co. KG, Heiersdorfer Str.5 in 09232 Hartmannsdorf zur wesentlichen Änderung der bestehen-den Abfalllager- und -behandlungsanlage durch die Errichtung und den Betrieb einer Vakuumverdampferanlage (Anlage nach den Nummern 8.12.1.1, 8.12.2, 8.11.2.1, 8.11.2.4 und 8.10.1.1 des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des BIm-SchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen − 4. BImSchV) in der aktuellen Fassung), auf dem Flurstück 682/90 der Gemarkung Hartmannsdorf, macht das Landratsamt Mit-telsachsen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ver-ordnung über das Genehmigungsverfahren − 9. BImSchV) in der aktuellen Fassung, bekannt, dass der für den 23. August 2016, 10:00 Uhr im Bürgersaal Hartmannsdorf anberaumte Erörterungstermin, Leipziger Str. 13 in 09232 Hartmannsdorf aufgehoben ist. Die genannte Aufhebung wird ebenso im Internet unter http://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/industrieemissions-richtlinie-veroeffentlichungen.html bekannt gemacht.Es wird darauf hingewiesen, dass diese Verfahrenshand-lung gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV nicht selb-ständig anfechtbar ist.

Gemäß § 21a der 9. BImSchV wird Folgendes bekannt gemacht:Die Mineralölhandel Hans Schmidt GmbH & Co. KG, Heiers-dorfer Str.5 in 09232 Hartmannsdorf erhielt mit Bescheid vom 08.07.2016 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Um-welteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissi-onsschutzgesetz − BImSchG) in der aktuellen Fassung in Ver-bindung mit § 1 Abs. 1 sowie den Nummern 8.12.1.1, 8.12.2, 8.11.2.1, 8.11.2.4 und 8.10.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV zur wesentlichen Änderung der bestehenden Abfalllager- und -behandlungsanlage durch die Errichtung und den Betrieb einer Vakuumverdampferanlage am Standort Heiersdorfer Str.5 in 09232 Hartmannsdorf, Gemarkung Hartmannsdorf,

Flurstück Nr. 682/90. Genehmigungsbehörde ist das Land-ratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde.Im Bescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom 08.07.2016 wird Folgendes verfügt:

1 Die Mineralölhandel Hans Schmidt GmbH & Co. KG erhält auf ihren Antrag vom 30.04.2015 gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit § 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissi-onsschutzgesetzes (4. BImSchV) und den Nummern 8.12.1.1, 8.12.2, 8.11.2.1, 8.11.2.4 und 8.10.1.1 des Anhangs zu § 1 der 4. BImSchV die

immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Vakuumver-

dampferanlage am Standort Hartmannsdorf auf dem Flurstück 682/90 der Gemarkung Hartmannsdorf.

2 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung um-fasst im Detail:

- Errichtung und Betrieb einer Vakuumverdampfer-anlage mit einem Durchsatz von 1.400 l/h inklusive Verdampferinfrastruktur (Vorlagebehälter, Koalenz-abscheider etc.)

- Änderung von zwei vorhandenen Lagertanks zu Emul-sion- und Konzentrattank

- Erweiterung der AVV um folgende Abfallschlüssel-nummern:

• 07 06 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

• 11 01 11* wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoff enthalten

• 11 01 12 wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 11 fallen • 11 01 13* Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten • 12 03 01* wässrige Waschflüssigkeiten • 13 01 05* nichtchlorierte Emulsionen • 19 11 03* wässrige flüssige Abfälle.

3 Eingeschlossene Entscheidungen gemäß § 13 BImSchG3.1 Mit dieser Genehmigung wird unter Einhaltung der

nachfolgenden Nebenbestimmungen die wasserrecht-liche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage, konkret der Koa-

leszenzabscheider als funktional fest verbundener Bestandteil der Vakuumverdampferanlage, erteilt.

3.2 Mit dieser Genehmigung wird unter Einhaltung der nachfolgenden Nebenbestimmungen die wasser-rechtliche Genehmigung zur Einleitung von Destillat aus der Vakuumverdampferanlage in die öffentliche Kanalisation zur Kläranlage Burgstädt (Indirekteinlei-tung), befristet für 25 Jahre ab dem Tag der Inbe-triebnahme der Abwasserbehandlungsanlage, erteilt.

4 Die unter Abschnitt B aufgeführten und mit Ge-nehmigungsvermerk (Dienstsiegel des Landratsam-tes Mittelsachsen) versehenen Antragsunterlagen sind Bestandteil dieser Genehmigung. Bei unter-schiedlichen Angaben im Antrag vom 30.04.2015 und den Nachträgen vom 05.08.2015, 30.09.2015, 02.10.2015, 05.10.2015, 09.10.2015, 22.10.2015, 02.11.2015, 11.01.2016, 05.02.2016 und 12.02.2016 gelten die Angaben des jeweils zuletzt eingegange-nen Nachtrages, soweit dem Bescheid nichts ande-res zu entnehmen ist.

5 Die Genehmigung ergeht unter der Maßgabe der un-ter Abschnitt C aufgeführten Nebenbestimmungen.

6 Die Genehmigung ergeht unbeschadet der priva-ten Rechte Dritter.

7 Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Bestandskraft mit der Inbetriebnahme des antragsgegenständlichen Vor-habens begonnen worden ist.

8 Die Verwaltungskosten hat die Mineralölhandel Hans Schmidt GmbH & Co. KG zu tragen.

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe / Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder-schrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen.Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbe-

dingungen zu beachten, die im Internet unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html aufgeführt sind.Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse [email protected].

Der Genehmigungsbescheid wurde mit diversen Bedin-gungen und Auflagen erlassen. Der gesamte Genehmi-gungsbescheid sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in der Zeit

vom 18. August 2016 bis einschließlich1. September 2016

zur Einsichtnahme im Landratsamt Mittelsachsen, Außen-stelle: Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg im Zimmer V-207 während der unten genannten Geschäftszeiten aus und können in dieser Zeit dort eingesehen werden.

Geschäftszeiten des Landratsamtes Mittelsachsen:Montag nach TerminvereinbarungDienstag 09:00 − 12:00 u. 13:00 − 18:00 UhrMittwoch nach TerminvereinbarungDonnerstag 09:00 − 12:00 u. 13:00 − 18:00 UhrFreitag 09:00 − 12:00 Uhr

Darüber hinaus wird der Bescheid ebenso im Internet unter http://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/industrieemissions-richtlinie-veroef-fentlichungen.html zur Einsichtnahme eingestellt.

Mit Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als be-kanntgegeben. Etwaige Widersprüche gegen das Vor-haben können gemäß der oben abgedruckten Rechts-behelfsbelehrung innerhalb der Widerspruchsfrist vom 2. September 2016 bis einschließlich 4. Oktober 2016

schriftlich bei der vorgenannten Stelle erhoben werden.Die mit Unterschrift versehenen Widersprüche haben neben dem Vor- und Familiennamen auch die volle le-serliche Anschrift des Widerspruchsführers zu tragen.

Freiberg, den 17. August 2016Landratsamt Mittelsachsen

Matthias DammLandrat

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mit-telsachsen gibt bekannt, dass in einem Bienenstand im Stadtteil Kleinwaltersdorf der Großen Kreisstadt Freiberg am 20.07.2016 die Amerikanische Faulbrut (Erreger: Pa-enibacillus larvae larvae) amtlich festgestellt wurde.Außerdem wurde bereits am 20.05.2016 im Stadtteil Langenau der Großen Kreisstadt Brand-Erbisdorf und am 13.07.2016 im Ortsteil Arras der Stadt Geringswalde die Amerikanische Faulbrut (Erreger: Paenibacillus lar-vae larvae) amtlich festgestellt. Somit befinden sich im Landkreis Mittelsachsen derzeit 3 Sperrbezirke wegen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut:

1. Sperrbezirk Langenau folgende Stadtteile der Großen Kreisstadt Brand-

Erbisdorf: Stadtgebiet Brand-Erbisdorf, Langenau, Oberreichenbach, Linda, St. Michaelis

2. Sperrbezirk Arras

folgende Ortsteile der Stadt Geringswalde: Stadtge-biet Geringswalde, Arras, Dittmannsdorf, Aitzendorf

folgende Ortsteile der Gemeinde Erlau: Milkau, Crossen außer Obercrossen, Sachsendorf, Theesdorf

und folgende Ortsteile der Gemeinde Seelitz: Zschaagwitz

3. Sperrbezirk Kleinwaltersdorf folgende Stadtteile der Großen Kreisstadt Frei-

berg: Kleinwaltersdorf, Stadtgebiet Freiberg west-lich der B 101, das Münzbachtal der Stadt Freiberg

folgende Gemeindeteile der Gemeinde Oberschö-na: Kleinschirma

Für die Sperrbezirke gilt folgendes:1. Jeder Halter von Bienen hat seinen Bestand un-

ter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) Mittelsachsen anzuzeigen.

Die Anzeige kann entfallen, wenn der Halter von Bienen seinen Bestand dem LÜVA Mittelsachsen bereits mitgeteilt hat.

2. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbe-zirk sind von einem durch das LÜVA beauftragten Bienensachverständigen auf Amerikanische Faul-brut untersuchen zu lassen.

3. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Stand-ort nicht entfernt werden.

4. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wa-benteile, Wabenabfälle, Wachs, Futtervorräte, Bie-nenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenbeständen entfernt werden.

5. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

6. Wachs darf nur verbrannt oder als Seuchenwachs an einen zugelassenen Verarbeitungsbetrieb abge-geben werden.

7. Honig darf nicht an Bienen verfüttert werden und darf nur zum Zweck der Lebensmittelgewinnung aus den Bienenständen entfernt werden.

8. Ausnahmen von den genannten Regeln sind nur nach Genehmigung des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Mittelsachsen möglich.

9. Die Amerikanische Faulbrut im Sperrbezirk gilt als erloschen, wenn die Amerikanische Faulbrut im be-troffenen Bestand erfolgreich bekämpft und wenn alle im Sperrbezirk befindlichen Bienenvölker und Bienenstände zweimal im Abstand von mindestens 8 Wochen amtstierärztlich untersucht oder bei Unter-suchungen von Futterkranzproben aller Bienenvöl-ker im Sperrbezirk keine Sporen von Paenibacillus larvae larvae nachgewiesen wurden.

Dr. Anke KunzeStellv. Amtstierärztin

Bekanntmachung zum Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388)

Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Az.: 23.5-561103-260/005-8.12.1.1/G-15/01 vom 17. August 2016

SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltsatzung mit Wirt-schaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 liegt gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Fassung der Bekanntma-chung der Neufassung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 03. März 2014 (SächsGVBl. Seite 146) vom 29.08. bis 06.09.2016 während der regelmäßigen Dienstzeiten

montags, mittwochs, donnerstags von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr dienstags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr freitags von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr

in der Geschäftsstelle des Rettungszweckverbandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region

Döbeln (Landkreis Mittelsachsen), Heinrich-Zille-Str. 3 in 04668 Grimma öffentlich aus.Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages (15.09.2016) nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift in der oben genannten Geschäftsstelle des Rettungszweckverban-des zu o. g. Dienstzeiten erheben.Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung.

Grimma, am 19.08.2016gez. Henry Graichen Verbandsvorsitzender

Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragshaushaltsatzung mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016

Rettungszweckverband der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln (Landkreis Mittelsachsen)

Der Entwurf der Haushaltsatzung mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 liegt gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 03. März 2014 (SächsGVBl. Seite 146) vom 29.08. bis 06.09.2016 während der regelmäßigen Dienstzeiten

montags, mittwochs, donnerstags von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr dienstags von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr freitags von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr

in der Geschäftsstelle des Rettungszweckverbandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region

Döbeln (Landkreis Mittelsachsen), Heinrich-Zille-Str. 3 in 04668 Grimma öffentlich aus.Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages (15.09.2016) nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift in der oben genannten Geschäftsstelle des Rettungszweckverban-des zu o. g. Dienstzeiten erheben.Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung.

Grimma, am 19.08.2016gez. Henry Graichen Verbandsvorsitzender

Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltsatzung mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017

Die 43. Verbandsversammlung des Rettungszweckver-bandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) findet statt am 19. September 2016, 17.00 Uhr im Rettungszweckverband der Versorgungs-

bereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) − Beratungsraum − Heinrich-Zille-Straße 3 in 04668 Grimma

Tagesordnung1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung des Protokolls der 42. Verbandsver-

sammlung vom 29.09.2015 4. Bestimmung der Niederschriftenunterzeichner

der 43. Verbandsversammlung

5. Beratung und Beschlussfassung zu den Vorlagen 5.1. Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und zum

Umgang mit dem Jahresverlust 5.2. Entlastung des Verbandsvorsitzenden und der Ge-

schäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2015 5.3. Feststellung fristgerecht erhobener Einwendungen

gegen den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltsat-zung für das Wirtschaftsjahr 2016 gemäß § 76 Abs. 1 Sächs-GemO

5.4. 1. Nachtragshaushaltsatzung mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016

5.5. Satzung zur 3. Änderung der Verbandssatzung 5.6. Bestellung eines Wirtschaftsprüfungsunterneh-

mens zur Prüfung des Jahresabschlusses und La-geplanes mit Anhang für das Jahr 2016

5.7. Feststellung fristgerecht erhobener Einwendungen

gegen den Entwurf der Haushaltsatzung für das Wirtschaftsjahr 2017 gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO

5.8. Haushaltsatzung mit Wirtschaftsplan für das Wirt-schaftsjahr 2017

5.9. Entgeltvereinbarung zwischen Sozialleistungs-trägern und Trägern des Rettungsdienstes ab 01.01.2017

5.10. Satzung zur 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Ret-tungsdienst ab 01.01.2017

5.11. 1. Änderung der Entschädigungssatzung des Ret-tungszweckverbandes

5.12. Erklärung nach § 27 Abs. 22 UstG zur fortgeltenden Anwendung der Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG

6. Vorlage und Beratung zum Prüfbericht über die überörtliche Prüfung des Rettungszweckverban-

des zur Haushalt- und Wirtschaftsführung in den Wirtschaftsjahren 2007 bis 2013 gemäß § 109 Abs. 4 SächsGemO durch den SRH

7. Informationsvorlage zum Stand der Überleitung der Leitstelle Grimma zu den IRLS Leipzig und Chemnitz

8. Informationsvorlage zur Auflösung des Rettungs-zweckverbandes und Überleitung auf die Rechts-nachfolger

9. Berichterstattung zu aktuellen Angelegenheiten der Verwaltung, Aktuelles und Verschiedenes, Wortmeldungen aus dem Teilnehmerkreis

Grimma, am 19.08.2016gez. Henry GraichenVerbandsvorsitzender

Öffentliche Bekanntmachung

Page 6: ˚ittels˛chsens Abf˛llmengen ˛us dem J˛hr 2015 · Nächte“ von Matéï Visniec. In Freiberg ist die Inszenierung von Ekkehard Emig ab dem 29. September in der BiB (Büh - ne

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roße SommerOFENsive 2016

17. August 2016 / Seite 6

Die Ausbildungsmesse „Schu-le macht Betrieb” geht in die dritte Runde. An den Standorten Mittweida, Freiberg und Döbeln präsentiert sich „Schule macht Betrieb“ im September 2016. Die Ausbildungsmesse zeigte sich in den vergangenen zwei Jahren als Besuchermagnet. Mehr als 3.500 Jugendliche und Erwachsene wa-ren 2015 an den drei Standorten von „Schule macht Betrieb" zu Gast. An diesen Erfolg knüpfen die Arbeitskreise Schule-Wirt-schaft mit Partnern wie der Ar-beitsagentur, den Kammern und dem Landratsamt erneut an. Mehr als 200 Aussteller aus allen Branchen präsentieren ihre Aus-bildungs- und Karrieremöglich-keiten an den drei Standorten.

Die Termine und Locations:10.09.2016Mittweida, Sporthalle„Am Schwanenteich“,Leipziger Straße 1517.09.2016Freiberg,Deutsches Brennstoffinstitut (DBI), Halsbrücker Straße 3424.09.2016Döbeln, „WelWel“ −Sport- und Freizeitzentrum,Fichtestraße 10

Unternehmen der Region nut-zen die Chance, sich „hautnah“ vorzustellen und Nachwuchs für ihr Unternehmen zu begeistern. Eltern, Jugendliche und alle In-teressierten, die sich mit ihrer beruflichen Zukunft in der Regi-on beschäftigen, sollten sich die Messen nicht entgehen lassen.

Alle Aussteller unter: www.schule-macht-betrieb.de

„Schule macht Betrieb“ 2016 Auch in diesem Jahr findet auf den

Anlagen des Fahrsicherheitszentrums und der Grand-Prix-Rennstrecke am Sachsenring bei Hohenstein-Ernstthal am 20. August 2016 der Sächsische Verkehrssicherheitstag statt. Unter dem Motto „Miteinander − nicht Gegeneinander“ gibt es vielfältige Angebote.

Über das Projekt der neuen Stromlei-tung zwischen Röhrsdorf bei Chem-nitz und Weida bzw. Remptendorf in Thüringen wird unter anderem am 13. September von 16 bis 20 Uhr in der Stadthalle Limbach-Oberfrohna und am 14. September von 16 bis 20 Uhr im Hotel Atrium in Crimmit-schau informiert.

Verkehrssicherheitstag Stromleitung

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17. August 2016 / Seite 717. August 2016 / Seite 6

Die Ausbildungsmesse „Schu-le macht Betrieb” geht in die dritte Runde. An den Standorten Mittweida, Freiberg und Döbeln präsentiert sich „Schule macht Betrieb“ im September 2016. Die Ausbildungsmesse zeigte sich in den vergangenen zwei Jahren als Besuchermagnet. Mehr als 3.500 Jugendliche und Erwachsene wa-ren 2015 an den drei Standorten von „Schule macht Betrieb" zu Gast. An diesen Erfolg knüpfen die Arbeitskreise Schule-Wirt-schaft mit Partnern wie der Ar-beitsagentur, den Kammern und dem Landratsamt erneut an. Mehr als 200 Aussteller aus allen Branchen präsentieren ihre Aus-bildungs- und Karrieremöglich-keiten an den drei Standorten.

Die Termine und Locations:10.09.2016Mittweida, Sporthalle„Am Schwanenteich“,Leipziger Straße 1517.09.2016Freiberg,Deutsches Brennstoffinstitut (DBI), Halsbrücker Straße 3424.09.2016Döbeln, „WelWel“ −Sport- und Freizeitzentrum,Fichtestraße 10

Unternehmen der Region nut-zen die Chance, sich „hautnah“ vorzustellen und Nachwuchs für ihr Unternehmen zu begeistern. Eltern, Jugendliche und alle In-teressierten, die sich mit ihrer beruflichen Zukunft in der Regi-on beschäftigen, sollten sich die Messen nicht entgehen lassen.

Alle Aussteller unter: www.schule-macht-betrieb.de

„Schule macht Betrieb“ 2016

Der nächste Mittelsachsenkurier erscheint am 14. September 2016

Redaktions- & Anzeigenschluss: 29. August 2016

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Sie haben entweder jetztSchmerzen oder waren vielleichtin der Vergangenheit schon ein-mal betroffen. Wenn nicht, wer-den Sie wahrscheinlich in derZukunft damit konfrontiert: Rü-ckenschmerzen sind eines derhäufigsten Volksleiden. Der imJahr 2015 veröffentlichte Kran-kenhausreport einer großen deut-schen Krankenversicherung be-legt, dass sich die Zahl der Krankenhausaufenthalte wegenRückenschmerzen innerhalb vonsieben Jahren fast verdoppelthat. Der Bericht bestätigt zudem,dass bei einem Drittel dieser Pa-tienten nach der bildgebendenDiagnostik, wie zum BeispielRöntgen oder MRT, keine Therapieerfolgt. Zugegeben, ich habedafür wenig Verständnis. An ers-ter Stelle muss stehen, dass demPatienten geholfen wird. Von wel-chem Therapeuten Sie diese Hilfebekommen, spielt für mich keineRolle. Wichtig ist nur: Es gehtIhnen wieder gut.Ich möchte Ihnen mit meiner Er-

klärung helfen, die Ursachen undBeschwerden von Rückenschmer-zen besser zu verstehen und da-rauf zu vertrauen, dass IhrRücken wieder in Ordnung kom-men kann. Rückenschmerzen be-deuten nicht zwangsläufigRückenschaden. Rückenschmer-zen können sich manchmal auchvon allein geben und müssennicht behandelt werden. EineTherapie rate ich ab dem Momentan, wenn die gleichen oder ähnli-che Beschwerden immer wieder-kehren. Sollten sich die Ab tändedazwischen verringern, wird esallerhöchste Zeit.Häufig werden Rückenschmerzendurch eine ruckartige Drehung,Fehlbelastung bei Arbeit oderSport, beim schweren Heben oderauch ohne nennbares Ereignis ver-ursacht. Zusammenfassend kannich sicher sagen, dass ausnahmslosjeder betroffen sein kann. Egal obdie Patienten alt, jung, kräftigoder schlank sind. Leistungssport-ler genauso, wie Menschen, diekeinen Sport treiben.

Die Schmerzen führen zu einerenormen Einschränkung der Le-bensqualität und behindern denAlltag. Außerdem sind sie den Be-troffenen nicht nur unangenehm,sondern häufig auch beunruhi-gend. Natürlich möchten Sie wis-sen, was „dahinter steckt“ undmachen sich Sorgen. Ihre Angst,dass es etwas Ernstes seinkönnte, im schlimmsten Fall eineschwere Erkrankung, ist bei denzeitweise sehr starken Schmerzenvöllig normal. Diese Bedenkenkann ich Ihnen aber nehmen: Nurin seltenen Fällen kann eineschlimme Krankheit als Ursachefür Rückenschmerzen verantwort-lich gemacht werden.Wir wissen, Ihnen schmerzt derRücken und egal welchen NamenIhre Beschwerden bekommen ha-ben, klassische Diagnosen sind dazum Beispiel Verschleiß, LWS-Syn-drom, Lumbago, Ischialgie, esmuss zum richtigen Zeitpunkt be-handelt werden. Bei sehr vielenmeiner Patienten konnte ich bei

meiner Untersuchung erworbeneFehlstellungen in Becken undLendenwirbelsäule feststellen.Durch meine gezielte Rückenthe-rapie sollen solche Fehlstellungendurch sanfte Impulse korrigiertwerden.

Oft bessern sich dadurch genaudie Beschwerden, für die zumBeispiel bisher der Verschleiß ver-antwortlich gemacht wurde. Klas-sische Schmerzmittel finden inmeiner Praxis generell keine Ver-wendung.

Heilpraktiker Lauterlein: „Rückenschmerzen können sichmanchmal von allein geben“Ingo Lauterlein erklärt, wie sich ein häufiges Volksleiden in den Gri� bekommen lässt

Heilkunde ChiroPraxis LauterleinChemnitz, Straße der Nationen 73 – 75, Telefon 0371 262 56 [email protected], www.lauterlein.deSprechzeiten: Mo.–Do. 9–12 Uhr u. 14–17 Uhr, Fr. 9–12 Uhr u.n.V.

Foto: privat

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LECKER OHNE GEKLECKER

Schluss mit der Fummelei, Oma!Man sagt von Isaac Newton, dass er einstdie Schwerkraft entdeckte, als er untereinem Baum sitzend von einem herab-fallenden Apfel getroffen wurde. FürHanna klingt das durchaus plausibel, seitsie ... aber lesen Sie selbst.

„So, schnell noch die Milch öffnen, dann kön-nen die Gäste kommen.“ Wie jeden erstenSamstag im Monat hat Hanna den Kaffeetischgedeckt und erwartet voller Vorfreude – wieimmer in ihrer sorbischen Tracht – ihre Freun-dinnen zum Kränzchen. „Ding, Dong!“ Was, sofrüh? Jetzt aber hurtig. Hanna nimmt die Milch-tüte, reißt hastig am Ausgießer und in dernächsten Sekunde ergießt sich ein SchwallMilch über ihre frisch gestärkte Trachten-schürze.„Ding, Dong!“ Mit halb vor Wut und halb vorScham rotem Kopf öffnet Hanna die Tür undmuss für den Rest des Nachmittags die spötti-schen Bemerkungen ihrer Gäste ertragen.„Das war mir so peinlich, dass ich noch amAbend meinen Enkel Dominik angerufen habe.Der konnte zwar nichts dafür. Aber er arbeitetbei Sachsenmilch in Leppersdorf und musstesich anhören, was ich von den fummeligenMilchverpackungen halte“, lacht Hanna.

Ein Anruf mit Folgen

Szenenwechsel. Samstagnachmittag, drei Mo-nate später: Der Kaffee dampft auf dem Tisch,der Kuchen steht bereit, die Freundinnen sitzenin Hannas Wohnzimmer – die Gastgeberin greiftzur Milchtüte – begleitet von ironischen Rat-schlägen der Runde.

„Ding, Dong!“ „Nanu? Wir sind doch vollzäh-lig!“ „Nicht ganz!“ sagt ein lachender EnkelDominik, der inzwischen in der Wohnzimmertürsteht. „Die hier fehlt euch glaube ich noch!“Mit einem Lächeln stellt er eine Flasche Sach-senmilch mit Drehverschluss auf den Tisch.„Schluss mit der Fummelei, Oma. Hier. Vonuns für dich gemacht!“„Und wir durften sie als erste testen, nochbevor man sie im Supermarkt kaufen konnte!“sagt Hanna. „Seitdem heißt Sachsenmilch beiuns nur noch „Dominik-Milch“, lacht sie. „Undalle haben mich um meinen Enkel beneidet.“Dann zupft eine stolze Hanna ihre Tracht zu-recht und streicht eine fleckenfreie Schürzeglatt. Man sieht: Nicht nur Fallobst, sondernauch verschüttete Milch kann zu großartigenErfindungen führen.

Verkauf ab Lager Mo.-Fr. 8-17 und Sa. 9-12 UhrTel.: 037207/655840, Fax: 655841, Ahornstr. 10

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