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1-2-3 Fluid Extra im Gebinde
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 910025Druckdatum: 29.08.2016 Seite 1 von 11
IWETEC GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1-2-3 Fluid Extra im Gebinde
1.1. Produktidentifikator
01-2119457610-43-REACH Registrierungsnummer:
64-17-5CAS-Nr.:
200-578-6EG-Nr.:
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Spezialreiniger, Lösungsmittel
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
IWETEC GmbHFirmenname:
Werner-von-Siemens-Str. 16Straße:
D-36137 FuldaOrt:
Telefon: +49 661 9764-0 Telefax:+49 661 9764-150
E-Mail: [email protected]
www.iwetec.de/service/gefahrstoffmanagement/eg-sicherheitsdatenblatter/Internet:
Qualitätssicherung
Mo.-Do.: 7.15-16.00 Uhr / Fr. 7.15-14.00 Uhr
Auskunftgebender Bereich:
Giftnotruf Berlin +49 30 30686 7901.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien:
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2
Gefahrenhinweise:
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur EtikettierungEthanol
Signalwort: Gefahr
Piktogramme:
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Gefahrenhinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P241 Explosionsgeschützte elektrische Geräte/Lüftungsanlagen/Beleuchtungsanlagen
verwenden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Sicherheitshinweise
Revisions-Nr.: 1,02 Überarbeitet am: 10.02.2016 D - DE
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P501 Inhalt/Behälter dem örtlichen Entsorger zuführen.
Hinweis zur Kennzeichnung
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung : nicht anwendbar
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Ethanol, vergälltChemische Charakterisierung
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
64-17-5 Ethanol 99 %
200-578-6 01-2119457610-43
Flam. Liq. 2; H225
78-93-3 Butanon 1 %
201-159-0 01-2119457290-43-XXXX
Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3; H225 H319 H336
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Kontaminierte Kleidung ist sofort zu wechseln.
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen. Bei Unwohlsein Arzt anrufen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche
Beatmung einleiten. Sofort Arzt anrufen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat
einholen.
Nach Einatmen
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . Bei Berührung mit der Haut sofort
abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen
und Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei
Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten .Ärztliche Behandlung notwendig.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Schwindel .Doppeltsehen von Gegenständen und andere typische Trunkenheitsmerkmale können auftreten .
Erbrechen. Bewusstlosigkeit. Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Elementarhilfe, Dekontamination, symptomatische Behandlung. Kein spezifisches Antidot.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2), Löschpulver. Wassersprühstrahl,
Bei Großbrand und großen Mengen: alkoholbeständiger Schaum.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Entzündlich. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Bei unvollständiger Verbrennung können entstehen: Kohlenmonoxid.
Dämpfe sind schwerer als Luft, breiten sich am Boden aus und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische.
Entzündung über größere Enfernung möglich.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen .
Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr. Windrichtung beachten. Explosionsfähige
Gas-Luftgemische mit Sprühwasser oder ex-geschützten Lüftungsgeräten verwirbeln.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Alle Zündquellen entfernen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Personen in Sicherheit bringen. Bei der
Arbeit nicht rauchen. Funken vermeiden. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Dampf nicht
einatmen. Den betroffenen Bereich belüften. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen. Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden
benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen .
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Hitze,
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
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heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
Gesetze und Vorschriften zur Lagerung und Verwendung wassergefährdender Stoffe beachten .
Zusammenlagerungsverbote der Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF) beachten.
Zusammenlagerungshinweise
Auf ausreichende Erdung von Lager- und Transporteinrichtungen ist zu achten.
Nicht in Aluminium oder aluminiumhaltigen Legierungen lagern.
Als Dichtungsmittel sind geeignet: Butylkautschuk , PTFE
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Leichtentzündlich
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
3 (Entzündbare Flüssigkeiten)Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Lösungsmittel , Frostschutzmittel , Desinfektionsmittel.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
1(I)200Butanon78-93-3 600
2(II)500Ethanol64-17-5 960
Biologische Grenzwerte (TRGS 903)
Proben.-
Zeitpunkt
Parameter Grenzwert Unters.- materialBezeichnungCAS-Nr.
78-93-3 2-Butanon (Methylethylketon) U2 mg/l b2-Butanon
DNEL-/DMEL-Werte
CAS-Nr. Bezeichnung
DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert
64-17-5 Ethanol
Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ lokal 1900 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 343 mg/kg KG/d
Verbraucher DNEL, akut inhalativ lokal 950 mg/m³
Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 87 mg/kg KG/d
Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 206 mg/kg KG/d
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PNEC-Werte
BezeichnungCAS-Nr.
Umweltkompartiment Wert
64-17-5 Ethanol
Süßwasser 0,96 mg/l
Meerwasser 0,79 mg/l
Süßwassersediment 3,6 mg/kg
Meeressediment 2,9 mg/kg
Mikroorganismen in Kläranlagen 580 mg/l
Boden 0,63 mg/kg
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Gas/Dampf nicht einatmen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Kontaminierte Kleidung ausziehen.
Auch in verdünnter Form aufgrund der Vergällung nicht zum Verzehr geeignet .
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Dicht schließende Schutzbrille.
Augen-/Gesichtsschutz
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Butylkautschuk
Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und
-menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben
genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären .
Die Schutzhandschuhe sollen bei den ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden . Unsere Empfehlung
bezieht sich auf einen einmaligen kurzfristigen Einsatz als Schutz vor Flüssigkeitsspritzern. Für andere
Anwendungen wenden Sie sich bitte an einen Handschuhhersteller.
Dicke des Handschuhmaterials Butylkautschuk 0,5 mm ;
Handschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Körperschutz
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich .
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät ; bei intensiver bzw. längerer Exposition
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) (DIN EN 133)
Für kurzzeitigen Einsatz: Kombinationsfilter A-P2
Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von
Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten.
Atemschutz
farblos
flüssigAggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
alkoholartigGeruch:
Prüfnorm
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pH-Wert (bei 20 °C): 7
Zustandsänderungen
nicht bestimmtSchmelzpunkt:
~78 °CSiedebeginn und Siedebereich:
12 °C DIN 51755Flammpunkt:
Entzündlichkeit
nicht anwendbarFeststoff:
nicht anwendbarGas:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher/ zündfähiger Dampf-/
Luftgemische möglich.
Explosionsgefahren
~3,5 Vol.-%Untere Explosionsgrenze:
~15 Vol.-%Obere Explosionsgrenze:
DIN 51794425 °CZündtemperatur:
Selbstentzündungstemperatur
nicht anwendbarFeststoff:
nicht anwendbarGas:
Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt
Das Produkt ist nicht: Selbstentzündlich.
Brandfördernde Eigenschaften
Dampfdruck:
(bei 20 °C)
57 mbar hPa
Dichte (bei 20 °C): 0,808 g/cm³
Wasserlöslichkeit: vollständig mischbar
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
nicht bestimmt
nicht bestimmtVerteilungskoeffizient:
Dyn. Viskosität:
(bei 20 °C)
1,19 mPa·s
Kin. Viskosität: nicht bestimmt
nicht bestimmtDampfdichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt
100,0 %Lösemittelgehalt:
9.2. Sonstige Angaben
nicht bestimmtFestkörpergehalt:
Verdampfungsgeschwindigkeit Ethanol: 8,0 (Ether =1) DIN 53170
Verdampfungsgeschwindigkeit Ethanol: 1,7 (nBuAc = 1) ASTM D 3539
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Entzündlich, Entzündungsgefahr.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
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Reagiert mit : Sauerstoff. Oxidationsmittel, stark.
Bei Normaldruck unzersetzt destillierbar.
Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Starke Säure. Oxidationsmittel, stark
10.5. Unverträgliche Materialien
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid (CO2)
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
BezeichnungCAS-Nr.
QuelleSpeziesDosisExpositionsweg
64-17-5 Ethanol
ratLD50 10470 mg/kgoral
rabLD50 >2000 mg/kgdermal
inhalativ (4 h) Dampf LC50 >20 mg/l mouse
78-93-3 Butanon
ratLD50 2737 mg/kgoral
rabLD50 6480 mg/kgdermal
inhalativ (4 h) Dampf LC50 34 mg/l rat
Reiz- und Ätzwirkung
Primäre Reizwirkung an der Haut: leicht reizend
Reizt die Augen.
Sensibilisierende Wirkungen
nicht sensibilisierend.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Die Inhaltsstoffe dieser Mischung erfüllen nicht die Kriterien für die CMR Kategorien 1A oder 1B gemäß CLP.
Hochkonzentrierter Ethanol reizt die Schleimhäute der Augen sowie der Atem-. und Verdauungswege. Dämpfe
in hohen Konzentrationen können Müdigkeit und Schwindelgefühl verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der 1999/45/EG.
Sonstige Angaben zu Prüfungen
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
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CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies
Ethanol64-17-5
Akute Fischtoxizität 96 hLC50 8140 mg/l Leuciscus idus
Akute Algentoxizität 72 hErC50 275 mg/l Chlorella vulgaris
Akute Crustaceatoxizität 48 hEC50 >10000 mg/l Daphnia magna
Fischtoxizität NOEC >0,8 mg/l 42 d
Algentoxizität NOEC 675 mg/l 4 d
Crustaceatoxizität NOEC 22,6 mg/l 10 d
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt ist: Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien).
BOD (20 ° C): Ethanol. = 71 % des ThOD
2-Butanon = 8 % des ThOD (nicht adaptiert)
CAS-Nr. Bezeichnung
QuelleWertMethode d
Bewertung
Ethanol64-17-5
OECD 301 D 74 % 5
Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien)
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential. Keine Prüfung erforderlich, da der Stoff bekanntermaßen in
Wasser löslich ist und ein stabiles Gemisch bildet.
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser
Log PowBezeichnungCAS-Nr.
64-17-5 -0,35Ethanol
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
schwach wassergefährdend (WGK 1)
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
nicht anwendbar
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Der nachstehende Hinweis bezieht sich auf das Produkt, das so belassen wurde und nicht auf
weiterverarbeitete Produkte. Bei der Mischung mit anderen Produkten können andere Entsorgungswege
erforderlich sein; im Zweifelsfall Lieferanten des Produkte oder lokale Behörde zu Rate ziehen.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: UN 1170
ETHANOL (ETHYLALKOHOL)14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
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314.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: II
Gefahrzettel: 3
Klassifizierungscode: F1
Sondervorschriften: 144 601
Begrenzte Menge (LQ): 1 L
Beförderungskategorie: 2
33Gefahrnummer:
Tunnelbeschränkungscode: D/E
Freigestellte Menge: E2
Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer: UN 1170
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
ETHANOL (ETHYLALKOHOL)
14.3. Transportgefahrenklassen: 3
14.4. Verpackungsgruppe: II
Gefahrzettel: 3
F1Klassifizierungscode:
144 601Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 1 L
Freigestellte Menge: E2
Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer: UN 1170
ETHANOL (ETHYL ALCOHOL)14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: 3
14.4. Verpackungsgruppe: II
Gefahrzettel: 3
144Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 1 L
EmS: F-E, S-D
Freigestellte Menge: E2
Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport
Lufttransport (ICAO)
14.1. UN-Nummer: UN 1170
Revisions-Nr.: 1,02 Überarbeitet am: 10.02.2016 D - DE
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ETHANOL (ETHYL ALCOHOL)14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
314.3. Transportgefahrenklassen:
II14.4. Verpackungsgruppe:
Gefahrzettel: 3
Sondervorschriften: A3 A58 A180
Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 1 L
353IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:
5 LIATA-Maximale Menge - Passenger:
364IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:
60 LIATA-Maximale Menge - Cargo:
Freigestellte Menge: E2
Passenger-LQ: Y341
Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport
14.5. Umweltgefahren
neinUMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Achtung : Entzündbare flüssige Stoffe
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
100 % flüchtige organische Verbindungen (gemäß 31.
BImschV/EG-Richtlinie 2010/75.
Angaben zur VOC-Richtlinie
2004/42/EG:
Zusätzliche Hinweise
Zu beachten: 850/2004/EC , 79/117/EEC , 689/2008/EC
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22
JArbSchG). Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende
Mütter beachten (§§ 4 und 5 MuSchArbV).
Beschäftigungsbeschränkung:
Technische Anleitung Luft I:
NK 50-100 %Anteil:
1 - schwach wassergefährdendWassergefährdungsklasse:
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3Status:
Zusätzliche Hinweise
Nur für die vorgesehen Industriezwecke verwenden.
Zu beachten ist das Merkblatt M017 "Lösemittel" der BG Chemie
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Revisions-Nr.: 1,02 Überarbeitet am: 10.02.2016 D - DE
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road )
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service
LC50: Lethal concentration, 50%
LD50: Lethal dose, 50%
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Weitere Angaben
Revisions-Nr.: 1,02 Überarbeitet am: 10.02.2016 D - DE