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1-2-3 Fluid Extra im Gebinde EG-Sicherheitsdatenblatt Materialnummer: 910025 Druckdatum: 29.08.2016 Seite 1 von 11 IWETEC GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1-2-3 Fluid Extra im Gebinde 1.1. Produktidentifikator 01-2119457610-43- REACH Registrierungsnummer: 64-17-5 CAS-Nr.: 200-578-6 EG-Nr.: 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Spezialreiniger, Lösungsmittel 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt IWETEC GmbH Firmenname: Werner-von-Siemens-Str. 16 Straße: D-36137 Fulda Ort: Telefon: +49 661 9764-0 Telefax:+49 661 9764-150 E-Mail: [email protected] www.iwetec.de/service/gefahrstoffmanagement/eg-sicherheitsdatenblatter/ Internet: Qualitätssicherung Mo.-Do.: 7.15-16.00 Uhr / Fr. 7.15-14.00 Uhr Auskunftgebender Bereich: Giftnotruf Berlin +49 30 30686 790 1.4. Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien: Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2 Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. 2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Ethanol Signalwort: Gefahr Piktogramme: H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. Gefahrenhinweise P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P241 Explosionsgeschützte elektrische Geräte/Lüftungsanlagen/Beleuchtungsanlagen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sicherheitshinweise Revisions-Nr.: 1,02 Überarbeitet am: 10.02.2016 D - DE

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1-2-3 Fluid Extra im Gebinde

EG-Sicherheitsdatenblatt

Materialnummer: 910025Druckdatum: 29.08.2016 Seite 1 von 11

IWETEC GmbH

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1-2-3 Fluid Extra im Gebinde

1.1. Produktidentifikator

01-2119457610-43-REACH Registrierungsnummer:

64-17-5CAS-Nr.:

200-578-6EG-Nr.:

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen

abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des Gemischs

Spezialreiniger, Lösungsmittel

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

IWETEC GmbHFirmenname:

Werner-von-Siemens-Str. 16Straße:

D-36137 FuldaOrt:

Telefon: +49 661 9764-0 Telefax:+49 661 9764-150

E-Mail: [email protected]

www.iwetec.de/service/gefahrstoffmanagement/eg-sicherheitsdatenblatter/Internet:

Qualitätssicherung

Mo.-Do.: 7.15-16.00 Uhr / Fr. 7.15-14.00 Uhr

Auskunftgebender Bereich:

Giftnotruf Berlin +49 30 30686 7901.4. Notrufnummer:

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrenkategorien:

Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2

Gefahrenhinweise:

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

2.2. Kennzeichnungselemente

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrbestimmende Komponenten zur EtikettierungEthanol

Signalwort: Gefahr

Piktogramme:

H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Gefahrenhinweise

P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen

fernhalten. Nicht rauchen.

P241 Explosionsgeschützte elektrische Geräte/Lüftungsanlagen/Beleuchtungsanlagen

verwenden.

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

Sicherheitshinweise

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

P501 Inhalt/Behälter dem örtlichen Entsorger zuführen.

Hinweis zur Kennzeichnung

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung : nicht anwendbar

2.3. Sonstige Gefahren

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1. Stoffe

Ethanol, vergälltChemische Charakterisierung

Gefährliche Inhaltsstoffe

AnteilBezeichnungCAS-Nr.

EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

64-17-5 Ethanol 99 %

200-578-6 01-2119457610-43

Flam. Liq. 2; H225

78-93-3 Butanon 1 %

201-159-0 01-2119457290-43-XXXX

Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3; H225 H319 H336

Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Kontaminierte Kleidung ist sofort zu wechseln.

Allgemeine Hinweise

Für Frischluft sorgen. Bei Unwohlsein Arzt anrufen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche

Beatmung einleiten. Sofort Arzt anrufen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat

einholen.

Nach Einatmen

Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . Bei Berührung mit der Haut sofort

abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt

Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen

und Augenarzt aufsuchen.

Nach Augenkontakt

Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei

Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten .Ärztliche Behandlung notwendig.

Nach Verschlucken

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Schwindel .Doppeltsehen von Gegenständen und andere typische Trunkenheitsmerkmale können auftreten .

Erbrechen. Bewusstlosigkeit. Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Elementarhilfe, Dekontamination, symptomatische Behandlung. Kein spezifisches Antidot.

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Kohlendioxid (CO2), Löschpulver. Wassersprühstrahl,

Bei Großbrand und großen Mengen: alkoholbeständiger Schaum.

Geeignete Löschmittel

Wasservollstrahl

Ungeeignete Löschmittel

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Entzündlich. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.

Bei unvollständiger Verbrennung können entstehen: Kohlenmonoxid.

Dämpfe sind schwerer als Luft, breiten sich am Boden aus und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische.

Entzündung über größere Enfernung möglich.

Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen .

Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr. Windrichtung beachten. Explosionsfähige

Gas-Luftgemische mit Sprühwasser oder ex-geschützten Lüftungsgeräten verwirbeln.

Zusätzliche Hinweise

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende

Verfahren

Alle Zündquellen entfernen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Personen in Sicherheit bringen. Bei der

Arbeit nicht rauchen. Funken vermeiden. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Dampf nicht

einatmen. Den betroffenen Bereich belüften. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen

lassen. Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden

benachrichtigen.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das

aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Für ausreichende Lüftung sorgen.

Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7

Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8

Entsorgung: siehe Abschnitt 13

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen .

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Hinweise zum sicheren Umgang

Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Behälter dicht geschlossen halten. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Hitze,

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

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heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.

Gesetze und Vorschriften zur Lagerung und Verwendung wassergefährdender Stoffe beachten .

Zusammenlagerungsverbote der Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF) beachten.

Zusammenlagerungshinweise

Auf ausreichende Erdung von Lager- und Transporteinrichtungen ist zu achten.

Nicht in Aluminium oder aluminiumhaltigen Legierungen lagern.

Als Dichtungsmittel sind geeignet: Butylkautschuk , PTFE

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Leichtentzündlich

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

3 (Entzündbare Flüssigkeiten)Lagerklasse nach TRGS 510:

7.3. Spezifische Endanwendungen

Lösungsmittel , Frostschutzmittel , Desinfektionsmittel.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)

Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art

1(I)200Butanon78-93-3 600

2(II)500Ethanol64-17-5 960

Biologische Grenzwerte (TRGS 903)

Proben.-

Zeitpunkt

Parameter Grenzwert Unters.- materialBezeichnungCAS-Nr.

78-93-3 2-Butanon (Methylethylketon) U2 mg/l b2-Butanon

DNEL-/DMEL-Werte

CAS-Nr. Bezeichnung

DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert

64-17-5 Ethanol

Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ lokal 1900 mg/m³

Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 343 mg/kg KG/d

Verbraucher DNEL, akut inhalativ lokal 950 mg/m³

Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 87 mg/kg KG/d

Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 206 mg/kg KG/d

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PNEC-Werte

BezeichnungCAS-Nr.

Umweltkompartiment Wert

64-17-5 Ethanol

Süßwasser 0,96 mg/l

Meerwasser 0,79 mg/l

Süßwassersediment 3,6 mg/kg

Meeressediment 2,9 mg/kg

Mikroorganismen in Kläranlagen 580 mg/l

Boden 0,63 mg/kg

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Gas/Dampf nicht einatmen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Kontaminierte Kleidung ausziehen.

Auch in verdünnter Form aufgrund der Vergällung nicht zum Verzehr geeignet .

Schutz- und Hygienemaßnahmen

Dicht schließende Schutzbrille.

Augen-/Gesichtsschutz

Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Butylkautschuk

Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und

-menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben

genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären .

Die Schutzhandschuhe sollen bei den ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden . Unsere Empfehlung

bezieht sich auf einen einmaligen kurzfristigen Einsatz als Schutz vor Flüssigkeitsspritzern. Für andere

Anwendungen wenden Sie sich bitte an einen Handschuhhersteller.

Dicke des Handschuhmaterials Butylkautschuk 0,5 mm ;

Handschutz

Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.

Körperschutz

Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich .

Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.

Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät ; bei intensiver bzw. längerer Exposition

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) (DIN EN 133)

Für kurzzeitigen Einsatz: Kombinationsfilter A-P2

Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von

Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten.

Atemschutz

farblos

flüssigAggregatzustand:

Farbe:

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

alkoholartigGeruch:

Prüfnorm

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pH-Wert (bei 20 °C): 7

Zustandsänderungen

nicht bestimmtSchmelzpunkt:

~78 °CSiedebeginn und Siedebereich:

12 °C DIN 51755Flammpunkt:

Entzündlichkeit

nicht anwendbarFeststoff:

nicht anwendbarGas:

Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher/ zündfähiger Dampf-/

Luftgemische möglich.

Explosionsgefahren

~3,5 Vol.-%Untere Explosionsgrenze:

~15 Vol.-%Obere Explosionsgrenze:

DIN 51794425 °CZündtemperatur:

Selbstentzündungstemperatur

nicht anwendbarFeststoff:

nicht anwendbarGas:

Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt

Das Produkt ist nicht: Selbstentzündlich.

Brandfördernde Eigenschaften

Dampfdruck:

(bei 20 °C)

57 mbar hPa

Dichte (bei 20 °C): 0,808 g/cm³

Wasserlöslichkeit: vollständig mischbar

Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln

nicht bestimmt

nicht bestimmtVerteilungskoeffizient:

Dyn. Viskosität:

(bei 20 °C)

1,19 mPa·s

Kin. Viskosität: nicht bestimmt

nicht bestimmtDampfdichte:

Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt

100,0 %Lösemittelgehalt:

9.2. Sonstige Angaben

nicht bestimmtFestkörpergehalt:

Verdampfungsgeschwindigkeit Ethanol: 8,0 (Ether =1) DIN 53170

Verdampfungsgeschwindigkeit Ethanol: 1,7 (nBuAc = 1) ASTM D 3539

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität

Entzündlich, Entzündungsgefahr.

10.2. Chemische Stabilität

Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

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Reagiert mit : Sauerstoff. Oxidationsmittel, stark.

Bei Normaldruck unzersetzt destillierbar.

Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Starke Säure. Oxidationsmittel, stark

10.5. Unverträgliche Materialien

Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid (CO2)

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Toxizität

BezeichnungCAS-Nr.

QuelleSpeziesDosisExpositionsweg

64-17-5 Ethanol

ratLD50 10470 mg/kgoral

rabLD50 >2000 mg/kgdermal

inhalativ (4 h) Dampf LC50 >20 mg/l mouse

78-93-3 Butanon

ratLD50 2737 mg/kgoral

rabLD50 6480 mg/kgdermal

inhalativ (4 h) Dampf LC50 34 mg/l rat

Reiz- und Ätzwirkung

Primäre Reizwirkung an der Haut: leicht reizend

Reizt die Augen.

Sensibilisierende Wirkungen

nicht sensibilisierend.

Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen

Die Inhaltsstoffe dieser Mischung erfüllen nicht die Kriterien für die CMR Kategorien 1A oder 1B gemäß CLP.

Hochkonzentrierter Ethanol reizt die Schleimhäute der Augen sowie der Atem-. und Verdauungswege. Dämpfe

in hohen Konzentrationen können Müdigkeit und Schwindelgefühl verursachen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der 1999/45/EG.

Sonstige Angaben zu Prüfungen

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

CAS-Nr. Bezeichnung

[h] | [d]Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies

Ethanol64-17-5

Akute Fischtoxizität 96 hLC50 8140 mg/l Leuciscus idus

Akute Algentoxizität 72 hErC50 275 mg/l Chlorella vulgaris

Akute Crustaceatoxizität 48 hEC50 >10000 mg/l Daphnia magna

Fischtoxizität NOEC >0,8 mg/l 42 d

Algentoxizität NOEC 675 mg/l 4 d

Crustaceatoxizität NOEC 22,6 mg/l 10 d

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

Das Produkt ist: Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien).

BOD (20 ° C): Ethanol. = 71 % des ThOD

2-Butanon = 8 % des ThOD (nicht adaptiert)

CAS-Nr. Bezeichnung

QuelleWertMethode d

Bewertung

Ethanol64-17-5

OECD 301 D 74 % 5

Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien)

12.3. Bioakkumulationspotenzial

Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential. Keine Prüfung erforderlich, da der Stoff bekanntermaßen in

Wasser löslich ist und ein stabiles Gemisch bildet.

Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser

Log PowBezeichnungCAS-Nr.

64-17-5 -0,35Ethanol

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

schwach wassergefährdend (WGK 1)

12.4. Mobilität im Boden

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

nicht anwendbar

Es liegen keine Informationen vor.

12.6. Andere schädliche Wirkungen

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Empfehlung

Der nachstehende Hinweis bezieht sich auf das Produkt, das so belassen wurde und nicht auf

weiterverarbeitete Produkte. Bei der Mischung mit anderen Produkten können andere Entsorgungswege

erforderlich sein; im Zweifelsfall Lieferanten des Produkte oder lokale Behörde zu Rate ziehen.

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Landtransport (ADR/RID)

14.1. UN-Nummer: UN 1170

ETHANOL (ETHYLALKOHOL)14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

314.3. Transportgefahrenklassen:

14.4. Verpackungsgruppe: II

Gefahrzettel: 3

Klassifizierungscode: F1

Sondervorschriften: 144 601

Begrenzte Menge (LQ): 1 L

Beförderungskategorie: 2

33Gefahrnummer:

Tunnelbeschränkungscode: D/E

Freigestellte Menge: E2

Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport

Binnenschiffstransport (ADN)

14.1. UN-Nummer: UN 1170

14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

ETHANOL (ETHYLALKOHOL)

14.3. Transportgefahrenklassen: 3

14.4. Verpackungsgruppe: II

Gefahrzettel: 3

F1Klassifizierungscode:

144 601Sondervorschriften:

Begrenzte Menge (LQ): 1 L

Freigestellte Menge: E2

Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport

Seeschiffstransport (IMDG)

14.1. UN-Nummer: UN 1170

ETHANOL (ETHYL ALCOHOL)14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

14.3. Transportgefahrenklassen: 3

14.4. Verpackungsgruppe: II

Gefahrzettel: 3

144Sondervorschriften:

Begrenzte Menge (LQ): 1 L

EmS: F-E, S-D

Freigestellte Menge: E2

Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport

Lufttransport (ICAO)

14.1. UN-Nummer: UN 1170

Revisions-Nr.: 1,02 Überarbeitet am: 10.02.2016 D - DE

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

ETHANOL (ETHYL ALCOHOL)14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

314.3. Transportgefahrenklassen:

II14.4. Verpackungsgruppe:

Gefahrzettel: 3

Sondervorschriften: A3 A58 A180

Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 1 L

353IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:

5 LIATA-Maximale Menge - Passenger:

364IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:

60 LIATA-Maximale Menge - Cargo:

Freigestellte Menge: E2

Passenger-LQ: Y341

Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport

14.5. Umweltgefahren

neinUMWELTGEFÄHRDEND:

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Achtung : Entzündbare flüssige Stoffe

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

nicht anwendbar

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den

Stoff oder das Gemisch

EU-Vorschriften

100 % flüchtige organische Verbindungen (gemäß 31.

BImschV/EG-Richtlinie 2010/75.

Angaben zur VOC-Richtlinie

2004/42/EG:

Zusätzliche Hinweise

Zu beachten: 850/2004/EC , 79/117/EEC , 689/2008/EC

Nationale Vorschriften

Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22

JArbSchG). Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende

Mütter beachten (§§ 4 und 5 MuSchArbV).

Beschäftigungsbeschränkung:

Technische Anleitung Luft I:

NK 50-100 %Anteil:

1 - schwach wassergefährdendWassergefährdungsklasse:

Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3Status:

Zusätzliche Hinweise

Nur für die vorgesehen Industriezwecke verwenden.

Zu beachten ist das Merkblatt M017 "Lösemittel" der BG Chemie

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Abkürzungen und Akronyme

ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route

(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road )

IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods

IATA: International Air Transport Association

GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals

EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances

ELINCS: European List of Notified Chemical Substances

CAS: Chemical Abstracts Service

LC50: Lethal concentration, 50%

LD50: Lethal dose, 50%

H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung

von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

Weitere Angaben

Revisions-Nr.: 1,02 Überarbeitet am: 10.02.2016 D - DE