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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 605 I:\WP\LR\PTK\_alt\lr_2004-06-10_ptk.wpd – [10.10.01] Protokoll 19. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 10. Juni 2004 10.00–12.05 / 14.00 – 17.00 Uhr

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 605

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Protokoll

19. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

Liestal, 10. Juni 2004

10.00–12.05 / 14.00 – 17.00 Uhr

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004606

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Abwesend Vormittag:Halder Jacqueline, Helfenstein Andreas, Jäggi Ursula,Piatti Claudia, Svoboda Paul und Ziegler Röbi

Abwesend Nachmittag:Halder Jacqueline, Helfenstein Andreas, Jäggi Ursula,Piatti Claudia, Svoboda Paul und Ziegler Röbi

KanzleiMundschin Walter

Protokoll:Klee Alex, Amsler Ursula und Laube Brigitta

IndexDringliche Vorstösse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 619, 620Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 621Persönliche Vorstösse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 620Überweisungen des Büros . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 621

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 607

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Traktanden

1 2004/001Berichte des Regierungsrates vom 13. Januar 2004 undder Justiz- und Polizeikommission vom 12. Mai 2004:Teilrevision des Verwaltungsverfahrensgesetz. 2. Lesungbeschlossen zh. Volksabstimmung 609

2 2004/040Berichte des Regierungsrates vom 3. Februar 2004 undder Geschäftsprüfungskommission vom 29. April 2004:Amtsbericht 2003 des Regierungsratesgenehmigt 610

3 2004/041Berichte des Regierungsrates vom 27. Januar 2004 undder Geschäftsprüfungskommission vom 29. April 2004:Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit derÜberweisung erfüllt worden sindbeschlossen 611

4 2003/232Berichte des Regierungsrates vom 14. Oktober 2003 undder Geschäftsprüfungskommission vom 29. April 2004:Regierungsprogramm 2004 - 2007Rückweisung beschlossen 614

5 2004/083Berichte des Regierungsrates vom 23. März 2004 und derVolkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 12.Mai 2004: Rechtsgültigkeit der formulierten Gesetzes-initiative zur Reduktion der Regelungsdichte und zumAbbau der administrativen Belastung von kleinen undmittleren Unternehmen (KMU); KMU-Entlastungsinitiativebeschlossen 618

6 2004/084Berichte des Regierungsrates vom 23. März 2004 und derVolkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 12.Mai 2004: Rechtsgültigkeit der formulierten Gesetzes-initiative zur Reduktion der Regelungsdichte und zumAbbau der administrativen Belastung von kleinen undmittleren Unternehmen (KMU); KMU-Förderungsinitiativebeschlossen 618

7 2004/058Berichte des Regierungsrates vom 9. März 2004 und derVolkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 12.Mai 2004: Vereinbarung der Kantone Basel-Landschaftund Solothurn über die Abtretung von Aufgaben aus demAVIG-Vollzug vom Kanton Solothurn an den Kanton Basel-Landschaftgenehmigt 621

8 2003/169Berichte des Regierungsrates vom 8. Juli 2003 und derBau- und Planungskommission vom 27. Mai 2004: Staats-archiv des Kantons Basel-Landschaft, Liestal Umbau undErweiterung; Baukreditvorlagebeschlossen 622

9 2004/098Berichte des Regierungsrates vom 20. April 2004 und derPersonalkommission vom 23. Mai 2004 sowie Mitberichtder Erziehungs- und Kulturkommission vom 20. Mai 2004:Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalge-setz (Personaldekret) betreffend Regelung der Arbeitszeitund des Berufsauftrags von Lehrpersonen (Umsetzungdes Bildungsgesetzes)beschlossen (Verfahrensantrag erweitert) 624

10 2004/017Berichte des Regierungsrates vom 3. Februar 2004 undder Umweltschutz- und Energiekommission vom28.5.2004; Postulat von Alfred Zimmermann, Forderungaus der Risikoanalyse des Flughafens; Abschreibungabgeschrieben 630

11 2004/013Interpellation von Paul Schär vom 22. Januar 2004:Schluss mit der Heimlichtuerei!: Volle Transparenz fürFlugpassagiere und Einwohner / innen des Baselbiets!.Schriftliche Antwort vom 16. März 2004erledigt 633

12 2004/014Interpellation von Madeleine Göschke vom 22. Januar2004: Flugsicherheit rund um den EAP. SchriftlicheAntwort vom 9. März 2004erledigt 633

13 2003/262Interpellation von Hanspeter Frey vom 30. Oktober 2003:Entwickelt sich der EAP zum Frachtflughafen?. SchriftlicheAntwort vom 20. Januar 2004erledigt 634

14 2003/228Berichte des Regierungsrates vom 23. September 2003und der Finanzkommission vom 1. Juni 2004: Gesamtrevi-sion des Gesetzes über die Basellandschaftliche Kantonal-bank. 1. Lesungabgeschlossen 634

15 2004/033Interpellation von Patrick Schäfli vom 5. Februar 2004:KASAK - Subventionspraxis: Badminton. SchriftlicheAntwort des Regierungsrates vom 11.Mai 2004erledigt 638

16 2004/035Interpellation von Fredy Gerber vom 5. Februar 2004:“Sensibilisierungstag” des Flüchtlingshilfswerks (SFH) anden KV-Schulenbeantwortet 639

20 2004/070Postulat von Hannes Schweizer vom 18. März 2004:Förderung des biologischen Landbausabgesetzt 609

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004608

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Nicht behandelte Traktanden

17 2004/029Interpellation der CVP/EVP-Fraktion vom 5. Februar 2004:Methadon- und kontrollierte Heroinabgabe. SchriftlicheAntwort vom 1. Juni 2004

18 2004/036Interpellation der FDP-Fraktion vom 5. Februar 2004:Vogelgrippe - Welche Massnahmen sind im Baselbiet beiInkrafttreten des Seuchenplans des Bundes vorgesehen?.Schriftliche Antwort vom 9. März 2004

19 2004/055Interpellation von Bruno Steiger vom 19. Februar 2004:Grausames tierquälerisches Schächten in unseremKanton. Schriftliche Antwort vom 23. März 2004

21 2004/090Motion der FDP-Fraktion vom 1. April 2004: Kooperations-modell zur Erhaltung der medizinischen Fakultät

22 2004/103Postulat der FDP-Fraktion vom 22. April 2004: Zusammen-legung Veterinäramt BL und Kantonales Veterinäramt BS(Zum Partnerschaftsbericht)

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 609

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Nr. 617

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Hanspeter Ryser begrüsst die anwe-senden Landratskolleg(inn)en, die Mitglieder des Regie-rungsrates und die Medienschaffenden zur Sitzung.

Alte Ägypter

Der Präsident erinnert daran, dass Anmeldungen für dieFührung durch die Tutanchamun-Ausstellung noch amSitzungstag abzugeben ist.

Saftige Überraschung

Weil es sich um die letzte ganztägige Sitzung unterHanspeter Rysers Leitung handelt, hat er als Dessert einegrosse Portion Erdbeeren von einem befreundeten Land-wirt aus Bottmingen mitgebracht.[Applaus]

Entschuldigungen

Vormittag: Halder Jacqueline, Helfenstein Andreas,Jäggi Ursula, Piatti Claudia, SvobodaPaul und Ziegler Röbi

Nachmittag: Halder Jacqueline, Helfenstein Andreas,Jäggi Ursula, Piatti Claudia, SvobodaPaul und Ziegler Röbi

StimmenzählerInnen

Seite FDP: Heinz AebiSeite SP: Anton FritschiMitte/Büro: Silvia Liechti

Bereinigung der Traktandenliste

Hannes Schweizer bittet um Absetzung des Traktandums20 (Postulat 2004/070, Förderung des biologischenLandbaus), da auf Grund von GAP mit massgeblichenÄnderungen der Umweltschutzgesetzgebung zu rechnenist. Daher zieht er sein Postulat zurück.

://: Der Rückzug des Postulats 2004/070 wird stillschwei-gend akzeptiert und die Traktandenliste, neun ohneTraktandum 20, genehmigt.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Nr. 618

1 2004/001Berichte des Regierungsrates vom 13. Januar 2004und der Justiz- und Polizeikommission vom 12. Mai2004: Teilrevision des Verwaltungsverfahrensgesetz.2. Lesung

Detailberatung

I.Titel und Ingress kein Wortbegehren

§§ 1 - 20 kein Wortbegehren

§ 20a

Namens der SP-Fraktion verlangt wie bereits in der 1.Lesung Peter Küng-Trüssel die Streichung des gesamten§ 20a. Die Einführung der Kostenpflicht im Beschwerde-verfahren ist nicht bürgerfreundlich. Wenn an ihr fest-gehalten wird, stimmt die SP in der Schlussabstimmungdem Gesetz nicht zu und wird so eine Volksabstimmungerwirken.

://: Der Antrag der SP, § 20a zu streichen, wird abgelehnt.

§§ 22 - 47 kein Wortbegehren

Ziffern II - VII kein Wortbegehren

Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Feststellung der Präsenz

Es sind 83 Landräte/Landrätinnen anwesend.

Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem Verwaltungsverfahrensgesetzmit 55:24 Stimmen zu. Das 4/5-Quorum ist verfehlt,womit es zur Volksabstimmung kommt.

Verwaltungsverfahrensgesetz (Beilage 1)

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004610

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Nr. 619

2 2004/040Berichte des Regierungsrates vom 3. Februar 2004und der Geschäftsprüfungskommission vom 29. April2004: Amtsbericht 2003 des Regierungsrates

Kommissionsbericht

Der Präsident der Geschäftsprüfungskommission DieterSchenk erklärt, der Amtsbericht 2003 sei analog demletztjährigen wiederum in vier Spalten aufgeteilt, wovon dieSpalten 1-3 (Ziel, Nummerierung und Massnahmen) demJahresprogramm entsprechen und die Spalte 4 deneigentlichen Amtsbericht enthält, also Rechenschaft überdie Umsetzung der Massnahmen abgibt. Dieses System istsehr gut lesbar.Unter den Massnahmen ist sehr oft der vom Landratgesprochene Verpflichtungskredit und die für 2003 vor-gesehene Budgettranche zu finden. Im Amtsbericht fehlendie entsprechenden Angaben, wie viel im vergangenenJahr effektiv verbraucht worden ist, zum Teil. Das wirdhoffentlich vervollständigt.Die GPK-Subkommissionen haben ihre Teilbereiche undoffene Fragen mit dem/der jeweiligen Direktionsvor-steher/in besprochen. Dies gibt immer auch die Gelegen-heit für einen Blick in die Zukunft. Davon handelt auch derKommissionsbericht, der nicht nur der Vergangenheits-bewältigung dient.Im Sinne einer Verwesentlichung beschränkt sich derAmtsbericht hauptsächlich auf jene Vorhaben, die imParlament zu behandeln sind. Vieles von der tagtäglichenArbeit der Verwaltung erscheint daher nicht im Amts-bericht. Die GPK spricht daher – im Namen des ganzenLandrats – allen Mitarbeiter(inne)n des Kantons denbesten Dank für ihren Einsatz für den Kanton aus.Die GPK beantragt einstimmig, dem Amtsbericht 2003 desRegierungsrates zuzustimmen.

Eintretensdebatte

Die SP-Fraktion ist, wie Heinz Aebi mitteilt, einstimmig fürdie Genehmigung des Amtsberichtes, nimmt die Feststel-lungen der GPK zur Kenntnis und fragt sich über dieGründe, warum das Berichtswesen der Landeskanzlei zurFinanz- und Kirchendirektion gewechselt hat. Die Lan-deskanzlei nimmt schliesslich eine Stabsfunktion fürParlament und Regierung wahr.

Der Amtsbericht habe sich in seiner Form bewährt, findetFredy Gerber. Der Bericht ist lesbar und übersichtlich,obwohl es beim Nummerierungssystem da und dort nochkleine Mängel gibt.Die SVP-Fraktion wartet gespannt auf diverse versproche-ne Berichte wie z.B. den Subventionsbericht der FKD oderden Bericht über den Stand der Arbeiten an der Umfah-rung Sissach der BUD.Es gibt bestimmt die eine oder andere kritische Frage zuDetails. Insgesamt aber dankt die SVP der Regierung undallen Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung für ihregute Arbeit und empfiehlt den Amtsbericht 2003 zurGenehmigung.

Daniel Wenk gibt bekannt, dass auch die FDP-Fraktionden Amtsbericht genehmigen will. Der recht umfangreicheBericht birgt die Gefahr, dass er rasch überflogen wird.Vielleicht müsste man sich in Zukunft um eine Verwesentli-chung bemühen.Auch die Freisinnigen danken der Regierung und derVerwaltung für ihre Arbeit im vergangenen Jahr.

Wie Hans Jermann mitteilt, ist auch die CVP/EVP-Fraktionfür die Genehmigung des Amtsberichts. Er zeigt, dass inunserem Kanton viel und gut gearbeitet wird. Der Berichtkommt in einer gefälligen Form daher, auch wenn die alteeigentlich genügt hätte.Die im Kommissionsbericht erwähnte ArbeitsgruppeSubventionswesen hat sich am 5. Dezember 2000 denAuftrag gegeben, das Subventionswesen unter die Lupezu nehmen mittelsa) Anhörung von Experten über die heutige Praxis bei

der Gewährung und Überprüfung von Subventionenund Beiträgen,

b) Feststellen allfälliger Mängel in Gesetzgebung undAbläufen, und

c) Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen.Nicht enthalten im Auftrag war die Überprüfung bestehen-der Subventionen. Im Schlussbericht vom 1. März 2001gab die Arbeitsgruppe folgende Empfehlungen ab:1. die heutige zentral aufgebaute Subventionsdatenbank

zu dezentralisieren,2. die Terminologie im Rechnungswesen zu vereinheitli-

chen (Entschädigungen - Beiträge - Subventionen),und

3. ev. das Finanzhaushaltgesetz zu revidieren oder dieEinführung eines Subventionsgesetzes ins Auge zufassen.

Die Regierung hat bereits drei Monate danach, am 19. Juni2001, ihren Bericht abgegeben und versprochen, aufBeginn 2002 eine Datenbank in Betrieb zu setzen und dieTerminologie im zweiten Halbjahr 2002 anzupassen. EineÄnderung des Finanzhaushaltgesetzes und die Schaffungeines Subventionsgesetzes wurden als nicht nötig abge-lehnt.Es geht bei diesem Themenkreis um rund CHF 700Millionen (Kontengruppe 360), also keine Kleinigkeit. Esbraucht in diesem Bereich mehr Transparenz. Weil derSubventionsbericht bisher nicht vorliegt, empfiehlt dieGPK, die Regierung zu verpflichten, einen solchen Berichtsowie die dezentrale Datenbank bis 30. November 2004 zuliefern.

Dass der Amtsbericht im Sinne einer Verwesentlichung nurneue Vorhaben auflistet, hält Esther Maag eigentlich fürbegrüssenswert. Allerdings geht dabei manchmal derCourant normal ein wenig vergessen. Darum soll auch derEinsatz der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inder Verwaltung an dieser Stelle gewürdigt und verdanktwerden.Der Amtsbericht ist übersichtlich, auch wenn die Systema-tik innerhalb von Regierungsprogramm / Jahresprogramm/ Amtsbericht noch nicht lückenlos eingehalten ist. Dassollte künftig verbessert werden.Das Prinzip der Amtsberichterstattung ist sehr interessantfür die GPK-Mitglieder, weil es einmal im Jahr die Gelegen-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 611

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heit bietet, sich mit den Direktionen und ihren Vorste-her(inne)n intensiv zu unterhalten und dabei nicht nur dieRückschau zu pflegen, sondern auch die Frage «Wie solles weiter gehen?» zu erörtern.Auch die Grünen sprechen sich für die Genehmigung desAmtsberichts aus.

Auch Bruno Steiger findet die Gestaltung des Amts-berichts übersichtlich und gut, insbesondere der Verzichtauf eine luxuriöse Ausführung. Damit wird – anders als ineinzelnen Gemeinden – ein gewisser Sparwille ausge-drückt. Transparente Leistungsaufträge machen für diePolitik Sinn, und darum verdient die entsprechendeAbsichtserklärung der FKD zur WirkungsorientiertenVerwaltungsführung Unterstützung.Zu gewissen Punkten nehmen die Schweizer Demokratenvorweg etwas detaillierter Stellung:2.06 Bei Thema Gleichstellung von Mann und Frau

bestünde mit etwas mehr Zivilcourage seitensder Direktion ein grosses Sparpotenzial.

3.01.05 Die Absichtserklärung, nach Abschluss desPilotsversuchs solle die heroingestützte Be-handlung Schwerstabhängiger fortgesetztwerden, ist eine unsinnige, verantwortungs-lose Verschleuderung von Steuergeldern.

5.01.22 Die Anpassung des Geschwindigkeits-Kon-trollsystems, die Anschaffung neuer Geräteund die teilweisen Standortverschiebungensind eine sinnvolle Massnahme im Kampfgegen notorische Raser.

5.01.27 Nicht nur der Rechts-, sondern auch derLinksextremismus und die Ausländergewaltsollten bekämpft werden.

4.01.12 Bei der Sanierung von Kleinkläranlagen ist derBUD mehr Sinn für Synergien zu wünschen(Beispiel ARA Birs 2). So liesse sich auchGeld sparen.

6.01.54 Die Finanzierung von Deutsch-Intensivkursenfür Migranten kann nicht Aufgabe des Staatessein. Es handelt sich um Steuergelder. DieIntegration ist generell Aufgabe der einwan-dernden Ausländer.

Nebst sinnvollen Massnahmen existieren im Amtsberichtauch weniger sinnvolle, dafür um so kostenträchtigere. DieSD nehmen den Amtsbericht der Regierung ohne Be-geisterung und nicht vorbehaltlos zur Kenntnis.

://: Eintreten ist unbestritten.

Detailberatung über den GPK-Bericht

I. Einleitung kein Wortbegehren

II. Berichte der Subkommissionen zum Amtsbericht 2003des Regierungsrates

2 Finanz- und Kirchendirektion

2.02.07 Umsetzung der einjährigen Veranlagungs-periode

Im Amtsbericht ist festgehalten, die Bereiche Einsprachen,Nach- und Strafsteuern seien personell unterdotiert,erinnert sich Esther Maag und fragt nach dem Stand derPlanung. Denn eine bessere Steuereintreibung, d.h. dieErhöhung der Einnahmen, ist auch im Rahmen von GAPein wichtiger Punkt.

Nicht mit Wohlgefallen hat Finanzdirektor Adrian Ballmerim GPK-Bericht gelesen, die Steuerverwaltung habe zuwenig Leute, wenn gleichzeitig das Parlament eine Motionüberweist, wonach 609 Stellen abzubauen seien.Das Thema ist Gegenstand von GAP, wo die Aufstockungder Steuerverwaltung vorgesehen ist.

2.03.08 Neues Durchgangszentrum Baselland

Urs Hess hat in der Vorlage gelesen, wenn das Durch-gangszentrum Pratteln nicht komme, habe die Regierungbereits weitere Alternativen evaluiert, und möchte wissen,wo diese sind.

Regierungsrat Adrian Ballmer hütet sich davor, vor einerAbstimmung über allfällige Alternativen zu sprechen. Aberselbstverständlich gibt es eine Eventualplanung. Die besteLösung ist jedoch Pratteln – für den Kanton und fürPratteln selbst.

2 - 6 Übrige Direktionen kein Wortbegehren

Beschluss

://: Der Landrat genehmigt ohne Gegenstimme denAmtsbericht 2003 des Regierungsrates.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Nr. 620

3 2004/041Berichte des Regierungsrates vom 27. Januar 2004und der Geschäftsprüfungskommission vom 29. April2004: Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Fristseit der Überweisung erfüllt worden sind

GPK-Präsident Dieter Schenk erklärt, diese Sammel-vorlage erscheine jedes Jahr unter der immer gleichenGeschäftsnummer x/041. Nach der Überweisung einerMotion hat der Regierungsrat für die Unterbreitung einerVorlage zwei Jahre Zeit, bei einem Postulat muss nacheinem Jahr ein Bericht vorliegen.Hat die Regierung ihren Bericht zu einem Vorstoss bereitsverabschiedet, erscheint er nicht mehr in der Sammel-vorlage, auch wenn der Bericht im Landrat noch nichtbehandelt und der Vorstoss formell noch nicht abge-schrieben worden ist.Die Sammelvorlage dient dazu, Vorstösse, welche viel-leicht nicht mehr opportun sind, auf eine einfache Artabzuschreiben. Bei den Aufträgen, welche die Regierung

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004612

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zur Abschreibung empfohlen hat, fragt die Geschäfts-prüfungskommission die Verfasser an, ob sie mit diesemAntrag einverstanden seien. Ist dies nicht der Fall, unter-stützt die GPK in der Regel die Begründung des Verfas-sers und beantragt dem Landrat die Nichtabschreibung.Bei zwei solchen Vorstössen verlangt die GPK von derRegierung einen Bericht per Ende November 2004.Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Fristen nicht immereingehalten werden können. Meist können die Gründe füreine Fristverlängerung auch gutgeheissen werden. Den-noch werden auch die VerfasserInnen von Vorstössen,welche die Regierung weiterhin zu prüfen bereit ist,gebeten zu prüfen, ob dieser Vorstoss noch aktuell ist.Der Beitrag des Parlaments zur Generellen Aufgaben-Überprüfung GAP liegt ganz bestimmt im Vorstosswesen.Der Landrat hat es in der Hand, sich mit dem Verfassenvon Vorstössen zurückzuhalten und grosszügig zu seinbeim Abschreiben von Vorstössen, damit die Verwaltungentlastet werden kann.Bezüglich des Postulats 1995/066 Überprüfung derstaatlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen undDienstleistungen des Kantons ist die Regierung gebeten,den Termin für die Vorlage des lange versprochenenAgenturberichts (Ende 2004) einzuhalten.Wenn ein Antrag bei der Überweisung eines Vorstossesverändert wird oder eine Motion nur als Postulat überwie-sen wird, sollten diese Änderungen auch im Internetnachgeführt werden, damit dort ersichtlich ist, was derLandrat tatsächlich will.Die GPK beantragt einstimmig, die Abschreibungenrespektive Fristverlängerungen gemäss ihren Anträgen zugenehmigen.

Eintretensdebatte

Die SP-Fraktion stimmt laut ihrem Sprecher Heinz Aebiden Anträgen der GPK einstimmig zu.Besonders hingewiesen wird darauf, dass es nicht sinnvollist, wenn ein Vorstoss nicht abgeschrieben wird, die Fristwieder bei Null beginnen zu lassen. Denn Vorstössebeginnen bei Nichtabschreibung nicht wieder von neuem,sondern müssen unverzüglich weiterbearbeitet werden.

Die Vorlage zeigt, dass viele parlamentarische Vorstössein der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erledigt werdenkönnen. Das konstatiert Gerhard Hasler. Das kannentweder daran liegen, dass zu viele Vorstösse eingereichtwerden oder dass die Regierung und das Parlament zuwenig effizient arbeiten.Einzelne Mitglieder der SVP-Fraktion sind mit dem Berichtder GPK nicht in allen Punkten einverstanden und werdensich daher in der Detailberatung melden. Ansonsten ist dieFraktion aber mit den Anträgen der GPK einverstanden.

Iris Zihlmann gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion ein-stimmig den Anträgen der GPK folgt.

Auch die CVP/EVP-Fraktion stimmt, so Hans Jermann,den Anträgen der Geschäftsprüfungskommission zu.

Namens der grünen Fraktion signalisiert auch EstherMaag Zustimmung zu den GPK-Anträgen.

Wenn überwiesene Vorstösse lange nicht behandeltwerden, kommt es immer wieder vor, dass dies in einerFragestunde zur Sprache kommt – dieses Nachfragen istein legitimes Mittel des Parlaments. So ist die immerwiederkehrende Klage über zu viele Vorstösse eigentlicheine Form von Selbstprügel, denn die Vorstösse sind dasprobate demokratische Mittel, wie der Landrat sich ein-bringen kann.

Detailberatung

1 Einleitung kein Wortbegehren

2 Abzuschreibende Aufträge

2.2.1.3 2001/036; Postulat von Roland Bächtold vom 8.Februar 2001: Schaffung eines Verbandsklage-rechts für Tierschutzorganisationen

Dieter Völlmin beantragt, dem Antrag des Regierungs-rates auf Abschreibung zu folgen. Zur Zeit ist das Ver-bandsbeschwerderecht in aller Munde. Mit diesem Vor-stoss soll nun dieses Recht, welches bisher ein ver-waltungsrechtliches Instrument war, auf Strafverfahrenausgeweitet werden. Dann wären nicht mehr nur derStaatsanwalt bzw. der Angeschuldigte befähigt, ein Urteilweiter zu ziehen, sondern darüber hinaus auch Interessen-organisationen – das wäre eine ganz neue Dimension. Esgibt zu viele Verbandsbeschwerden, und daher soll dieser– unter jedem Gesichtspunkt höchst fragwürdige – Vor-stoss nicht stehen gelassen werden.

Wie Rudolf Keller in Erinnerung ruft, wurde RolandBächtolds Postulat mit grossem Mehr überwiesen. DerVorstoss soll stehen gelassen werden, auch weil aufBundesebene die gleiche Diskussion in nächster Zeitweitergeführt wird. In den Eidgenössischen Räten ist mansich – abgesehen von der SVP – einig geworden, dassTiere keine Sachen sind. Daraus müssen nun wichtigegesetzliche Präzisierungen folgen.Zu einer Gesellschaft, die immer wieder betont, wie humansie sei, gehört auch der Tierschutz.

Dieter Völlmin wolle keine Grundsatzdiskussion über dasVerbandsbeschwerderecht, bemerkt Kaspar Birkhäuser;er führe sie aber trotzdem. Aus einer Mücke soll keinElefant gemacht werden. Dem Antrag der GPK ist Folge zuleisten.

Auch Heinz Aebi macht sich für den GPK-Antrag stark undschliesst sich der Begründung von Rudolf Keller an. Erstvor einigen Monaten ist ein sehr ähnliches Postulat(2001/025) stehen gelassen worden. Eine Abschreibungmacht heute keinen Sinn.

://: Mit 32:29 Stimmen folgt der Landrat dem Antrag derGPK, das Postulat 2001/036 nicht abzuschreiben.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 613

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2.3.1.4 1996/035; Postulat der SP-Fraktion und derFraktion der Grünen vom 15. Februar 1996:Inkraftsetzung des § 28 des Umweltschutzge-setzes (Zuweisung der Abfälle zu den Abfall-anlagen)

Georges Thüring möchte das Postulat, im Sinne derEmpfehlung des Regierungsrats, abschreiben. Der freieMarkt soll im Abfallwesen spielen.

Auch Hanspeter Frey ist für die Abschreibung des Postu-lats. Es sollen nicht nach sechs Jahren solche Zwangs-zuweisungen vorgenommen werden, wo sich doch derMarkt inzwischen anders entwickelt hat und die Problemeder KVA Basel bekannt sind. Das könnte zur Übernahmehoher Kosten führen, auf die das Baselbiet keinen Einflusshat. Der Markt soll dies regeln.

Das Postulat soll stehen gelassen und der GPK gefolgtwerden, bittet Heinz Aebi. Die Neubeurteilung des Zu-weisungsrechts soll erst dann vorgenommen werden,wenn der RSMVA-Vertrag ausläuft und bekannt ist, waswährend der Vertragszeit genau gelaufen ist und welchesdie Konsequenzen für die Zukunft sind.

2.3.1.6 1997/189; Postulat von Max Ritter vom 25. Sep-tember 1997: Bahn Sissach - Läufelfingen - Olten

Nicht nur über die Verlängerung des 70er-Busses bisBasel SBB muss mit Basel-Stadt verhandelt werden – wiees das nicht abzuschreibende Postulat 1983/229 verlangt–, findet Peter Holinger, sondern auch mit dem KantonSolothurn über die Ausdehnung des U-Abo-Geltungs-bereichs bis Olten.Es ist obermühsam, dass für die Strecke Tecknau-Oltenextra ein Billet gelöst werden muss. Das ist nicht konsu-mentenfreundlich. Daher sollte dieses Postulat stehengelassen werden.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider hat Verständnis fürdas Anliegen, bittet aber den Landrat um Abschreibung.Die Fortsetzung des U-Abo-Bereichs bis Olten ist ein ganzheikles Thema. Diese Frage ist im Rahmen des neuenLeistungsauftrags für den TNW zu klären, um ein Ausein-anderbrechen des Tarifverbunds zu vermeiden.

Rudolf Keller hat schon fünf Jahre vor dem Postulat Rittereinen ähnlichen Vorstoss eingereicht. Er ist damit unterle-gen, ebenfalls mit dem Hinweis, die Solothurner dürfennicht verärgert werden. Zum diskutierten Postulat sollte derLandrat dennoch stehen und es nicht abschreiben.Es geht nur darum, die zwei direkten Strecken von Läufel-fingen bzw. Tecknau bis in den Bahnhof Olten ins TNW-Gebiet aufzunehmen, nicht auch noch die städtischenBuslinien oder Überlandbusse mit Ziel Olten.Die jetzige Situation ist obermühsam. Immer wiedergeschieht es, dass Zugspassagiere in Kontrollen geraten,die nicht wissen, dass das U-Abo nicht bis Olten gilt.Es sollte doch möglich sein, mit den Solothurnern sogescheit zu reden, dass sich eine Lösung finden lässt. Derzuständige Regierungsrat ist ein sehr umgänglicherMensch.

2.3.1.8 1999/189; Postulat der FDP-Fraktion vom 16.September 1999: Zukunftsgerichteter, attraktiverund kostengünstiger öffentlicher Verkehr Nord-westschweiz

Hansruedi Wirz gibt bekannt, die SVP-Fraktion beantrageim Sinne der Regierung, das Postulat abzuschreiben.

Ordnungsantrag

Esther Maag möchte Postulat für Postulat abschliessendbehandeln und jeweils gleich darüber abstimmen lassen.

Landratspräsident Hanspeter Ryser geht auf dieseForderung gerne ein, denn Esther Maag war die letzteeingetragene Rednerin.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Georges Thüring,Postulat 1996/035 abzuschreiben, ab.

://: Der Landrat stimmt dem Antrag von Peter Holinger aufNichtabschreiben des Postulats 1997/189 zu.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Hansruedi Wirz,Postulat 1999/189 abzuschreiben, ab.

2.5.1.3 2000/145; Postulat von Heinz Aebi vom 22. Juni2000: Förderung der Zweisprachigkeit in derOberrheinregion

Für Abschreiben setzt sich die SVP-Fraktion mit KarlWillimann-Klaus ein. Es läuft in der BKSD bereits vielbetreffend der Förderung einer zweiten Fremdsprache.Zudem ist die geforderte Erteilung von zweisprachigemUnterricht ab Kindergarten ein heikler Punkt, wären damitdoch viele Lehrkräfte überfordert.

Hans Jermann glaubt, es bestehe ein Missverständniszwischen «Zweisprachigkeit» und «zweisprachigemUnterricht». Mit der Zweisprachigkeit ist mehr gemeint alsder bei uns übliche Französischunterricht als ersterFremdsprache.Die Förderung der Zweisprachigkeit beinhaltet Bemühun-gen, Kindern und Jugendlichen die zweite Sprachefrühzeitig derart zu vermitteln, dass sie sich ohne Mühe inbeiden Sprachen ausdrücken können.Ein Gesamtsprachenkonzept für die Schulen des KantonsBasel-Landschaft ist darum zu prüfen und Massnahmenaufzuzeigen, die zur Förderung der Zweisprachigkeitgeeignet sind. Zudem soll geprüft werden, wie ein zwei-sprachiger Unterricht bereits vom Kindergarten an angebo-ten werden kann.Dass zweisprachiges Unterrichten gewisse Anforderungenan die Lehrer stellt, ist unbestritten. Aber der Postulantfindet, die Punkte a, b und c des kommentarlos überwies-enen Vorstosses seien nicht erfüllt. Dieser Einschätzungschliesst sich die GPK an. Daher ist das Postulat stehen zulassen.

Auch Heinz Aebi engagiert sich gegen die Abschreibungseines Postulats. Das Thema betrifft die ganze Region,nicht nur das französische Ausland, sondern auch den

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004614

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Nachbarkanton Jura.Zwar läuft schon einiges in der BKSD, wie Karl Willimannsagt, aber in Sachen Zweisprachigkeit wird noch nicht mitdem nötigen Nachdruck gearbeitet. Mit der Frage deszweisprachigen Unterrichts sollte sich das Parlament nocheinmal separat befassen; es ist etwas pädagogisch sehrSinnvolles. Im Kanton Jura gibt es Baselbieter LehrerInnenund KindergärtnerInnen, die auf deutsch unterrichten. Dasund die Erarbeitung eines Gesamtsprachenkonzepts sollteauch im Kanton Baselland möglich sein.

://: Der Antrag Karl Willimanns, das Postulat 2000/145abzuschreiben, wird abgelehnt.

Zur Geschäftsordnung

Landratspräsident Hanspeter Ryser erinnert daran, dasslaut der Geschäftsordnung des Landrates Anträge schrift-lich dem Präsidium einzureichen sind.

Der Landratspräsident begrüsst Klassen der Sekund-arschule und der BWK Sissach auf der Tribüne.

2.5.2.2 2000/266; Motion von Remo Franz vom 14.Dezember 2000: Stärkung der Berufsausbildung

Hans Jermann bittet den Rat, dem Antrag der GPK zufolgen und die Motion nicht abzuschreiben.Die Motion wurde am 22. Februar 2001 im Rat behandelt.Während jener Debatte wurde der Vorschlag, die Berufs-bildung mit jährlich CHF 10 Mio. zu fördern, vom Motionäraus dem Text gestrichen. Dann ist der Vorstoss ohnediese Zahl überwiesen worden, mit 41:20 Stimmen. DerMotionär Remo Franz und die GPK sind der Ansicht, dieForderungen der Motion seien nicht erfüllt.

3 Anträge, die weiterhin bearbeitet werdenkeine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt den – um die Nichtabschreibungdes Postulats 1997/189 ergänzten – Anträgen derGPK zu.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

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Nr. 621

4 2003/232Berichte des Regierungsrates vom 14. Oktober 2003und der Geschäftsprüfungskommission vom 29. April2004: Regierungsprogramm 2004 - 2007

Kommissionspräsident Dieter Schenk schickt voraus, dieGeschäftsprüfungskommission sei mit der strategischenAusrichtung der Regierung und der Schwerpunktbildung imRegierungsprogramm einverstanden. Sie wünscht sichaber einen höheren Detailierungsgrad und beantragt daherdie Rückweisung an die Regierung. Die GPK möchte

wissen, was die Legislaturschwerpunkte für die einzelnenDirektionen bedeuten. Dies nachzutragen, ist keineRiesenarbeit. Denn die Amts- und Dienststellen sindangewiesen, bei der Erarbeitung des Regierungspro-gramms die Struktur und das Raster des vorangegange-nen Programms zu übernehmen.Regierungsprogramm, Jahresprogramme, Amtsberichteund Rechenschaftsbericht haben einen engen Zusammen-hang:– Das Regierungsprogramm zeigt die strategische

Ausrichtung der Tätigkeit von Regierung und Parla-ment in der neuen Legislaturperiode.

– Die Jahresprogramme zeigen die operative Umset-zung dieser Ziele in den einzelnen Jahre.

– Die Amtsberichte sind die Erfolgskontrolle über eineinzelnes Jahr.

– Der Rechenschaftsbericht beurteilt die Zielerfüllungüber die gesamte Legislatur.

Weil das Parlament nicht in die operative Tätigkeit ein-greifen soll, werden die Jahresberichte nur zur Kenntnis-nahme unterbreitet. Das Regierungsprogramm hingegendarf und soll vom Landrat beeinflusst werden. Es ist dasgemeinsame Strategiepapier von Regierung und Parla-ment. Daher ist die Bezeichnung «Legislaturprogramm» zubevorzugen.Vor acht Jahren hat sich eine Spezialkommission mit demRegierungsprogramm befasst und dem Parlament Ände-rungsanträge vorgelegt. Vor vier Jahren hat die Berichterstattende GPK Ergänzungs- und Änderungsanträgevorgelegt, die ihr von den Sachkommissionen eingebrachtworden sind. Der Landrat hat damals bewiesen, dass ermit diesem Planungsinstrument gut umgehen kann undsich nicht in uferlose Diskussionen verstrickt wie geradeeben der Nationalrat.Die vier übergeordneten Legislaturziele der Regierung(Standortattraktivität, Nachhaltigkeit, regionale Zusammen-arbeit und Verwaltungseffizienz) machen klar, dass auchdie BUD, die JPMD sowie die VSD einen Teil zu ihrerVerwirklichung beisteuern werden. Unter dem Aspektdieser übergeordneten Ziele möchte die GPK auch dieSchwerpunkte in der Arbeit dieser drei Direktionen sehen.Auch eine Negativaussage wäre denkbar, d.h. dass dieRegierung in einem gewissen Gebiet ihre Angebote oderLeistungen reduzieren bzw. streichen möchte. Für denLandrat sollen aber aus jeder Direktion beeinflussbareElemente sichtbar gemacht werden, zu denen das Parla-ment Stellung nehmen kann.Bei der regierungsrätlichen Vorlage ist der Interpretations-spielraum so gross, dass durchaus auch die Gefahr einerendlosen Debatte besteht.Dem Landrat steht es zu, Richtlinien für die Erarbeitungdes Regierungsprogramms zu erteilen. Dies hat die GPKvor fünf Jahren getan, und die Regierung hat sich damalsnicht nur daran gehalten, sondern die geforderte Harmoni-sierung, Systematisierung und Verwesentlichung lobendherausgestrichen. Warum sie diese Richtlinien beimvorliegenden Programm wieder verlassen hat, ist nichtnachvollziehbar. Mit der Rückweisung des Regierungs-programms soll die Exekutive wieder auf jene Richtlinienverpflichtet werden.Konkrete Ziele und Massnahmen, wie sie für die BereicheSteuer- und Finanzpolitik sowie Bildung und Gesundheit im

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 615

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Bericht formuliert worden sind, sollen auch in den Berei-chen Bau und Umwelt, Justiz und Polizei sowie Volkswirt-schaft dargelegt werden. Die Systematik muss erhaltenbleiben, indem diese Ziele in das bestehende Nummer-ierungssystem eingegliedert werden.Ausserdem besteht die GPK, wie es das Gesetz vorsieht,auf der Vorlage eines Finanzplans, der sich auf die Zieledes Regierungsprogramms abstützt. Es ist klar, dass imBudget jeweils ein nachgeführter Finanzplan enthalten ist.Aber bislang wurde in der Budgetdebatte dieser Finanz-plan nie als Planungsinstrument wahrgenommen.Die GPK wünscht sich zudem einen Investitionsplan, inwelchem die laufenden und beschlossenen Projekte mitihren Jahrestranchen aufgeführt sind, ebenso allfällig neueProjekte der Legislaturperiode. Dies soll beim Landratbewirken, dass er nicht dauernd Projekte bewilligt, die aufGrund der Finanzlage gar nicht realisierbar sind.Der Landrat muss seine Verantwortung für das Regie-rungsprogramm wahrnehmen und soll daher den ein-stimmigen Anträgen der GPK zustimmen.

Ruedi Brassel nimmt Bezug auf das Design des Regie-rungsprogramms und lobt, dass in der Regierung offenbarzupackende Hände an der Arbeit sind. Dennoch stellt sichdie Frage, ob das Programm auch wirklich vertrauens-würdiger ist als das Kompässchen auf dem Titelbild, bzw.ob hinter diesem De-sign auch ein Sein steckt, also eineSubstanz, die den Kanton die nächsten vier Jahre langleiten kann.Die Regierung soll auf die bewährte Struktur und dieverbindlichen Richtlinien für das Regierungs- oder besserLegislaturprogramm zurückkommen. Diese ermöglicheneinen konsistenten, überprüfbaren Zusammenhangzwischen Jahres- und Legislaturprogramm sowie derBerichterstattung. Allfällige Änderungen in dieser Struktursollen mit dem Landrat besprochen werden, statt dasParlament vor ein grafisches fait accompli zu stellen.Störend ist auch, dass das Programm schon in aufwändi-gem Schöndruck vorliegt, noch bevor der Landrat, dem dieGenehmigung obliegt, überhaupt dazu Stellung hatnehmen können. Das Programm muss gemeinsam vonRegierung und Parlament erarbeitet und vertreten werden.Dass dies verpasst worden ist, ist bedauerlich.Die SP schliesst sich dem Rückweisungsantrag der GPKan, möchte aber noch einige Punkte aus dem Programm-entwurf eingehender erwähnen.Sicher ist es sinnvoll, Schwerpunkte zu setzen. Das darfaber nicht dazu führen, dass ganze Politikbereiche vomHorizont verschwinden. Wo die operativen Themenangesprochen werden, sind alle Direktionen mit zu be-rücksichtigen.Das Programm soll auch nicht im Allgemeinverbindlichenstehen bleiben, sondern muss im Bezug auf jede Direktioneinen gewissen Konkretisierungsgrad aufweisen. Sonstläuft man Gefahr, dass das Programm zur Makulatur wird,bevor es verabschiedet ist.Parallel zum Programm läuft die Generelle Aufgaben-Überprüfung GAP. Diese Übung könnte allenfalls gewisseElemente des Programms unterspülen und Prioritäten inFrage stellen. Gerade deshalb müssen im Bezug auf GAPdie Tatsachen vollumfänglich auf den Tisch gelegt werden,so dass allfällige Widersprüche zum Regierungsprogramm

beurteilt werden können. Das Regierungsprogramm sollteeindeutige Prioritäten setzen und zugleich aufzeigen, wasim Hinblick auf die Finanz- und Investitionsplanung fürSchritte unternommen werden.GAP und ähnliche Sparübungen haben sich der Schwer-punktsetzung im Regierungsprogramm unterzuordnen.Zufriedenstellend ist, dass die Regierung die Finanzlagedes Kantons trotz aller GAP-bedingten Dramatisierungenals grundsätzlich solide beurteilt. Das Ziel des langfristigausgeglichenen Staatshaushalts ist richtig. Allerdings mussdie wirtschaftspolitische Handlungs- und Interventions-fähigkeit gewährleistet bleiben. Der Ansatz der Regierungvermag nicht zu überzeugen. Sie blendet Konzepte einerantizyklischen Wirtschaftspolitik vollständig aus. Dabeikönnen damit langfristig eine stabile Staatsquote anvisiertund trotzdem konjunkturbedingtes Eingreifen sowie eineaktive und pragmatische Wirtschaftspolitik ermöglichtwerden. Wo die Ausgabenbremse zur Diskussion steht,muss sie intelligent zur Anwendung kommen, d.h. be-reichsspezifisch differenziert eingesetzt werden, so dass inbestimmten Bereichen sinnvolle Investitions- und Aus-gabenzunahmen möglich sind (z.B. bei Bildung undForschung), selbst wenn sie vorübergehend zu Mehr-belastungen führen.Die SP ist nicht gegen Steuersenkungen, aber von diesenmüssen die Richtigen profitieren, d.h. nicht die Gutsituier-ten, sondern die kleinen Einkommen. Bei ihnen werdenSteuersenkungen unmittelbar kaufkraftwirksam, und dieseKaufkraft fliesst zurück in den volkswirtschaftlichen Kreis-lauf.Die Wachstumskrise in der Schweiz geht nicht, wie dieRegierung behauptet, auf die zu hohe Staatsquote zurück– sonst wären die umliegenden Länder mit einer weitaushöheren Staatsquote, aber viel grösserer Wachstumsrateviel schlechter dran –, sondern auf den Umstand, dass dieSchweiz überspart ist, d.h. dass zu wenige Investitionen inden volkswirtschaftlichen Kreislauf fliessen. Hier ist derHebel anzusetzen.Die SP erkennt einen klaren Handlungsbedarf für dieEntlastung von Familien durch Kinderabzüge bzw. Kinder-zulagen, unterstützt aber auch andere Massnahmen wiedie Abschaffung des Motorfahrzeugrabatts oder dieOptimierung des Steuerbezugs.Die langwierige Debatte im Nationalrat zum bundesrätli-chen Regierungsprogramm hat gezeigt, dass es keinenSinn macht, das Parlament in eine Redaktionssitzung zuverwandeln und alle verschiedenen Anträge im Plenum zudiskutieren. Es ist sinnvoller, wenn die Regierung sich Zeitnimmt, das Programm nochmals zu überarbeiten und denabgebildeten, fragil wirkenden Kompass etwas soliderauszugestalten, damit er wirklich zu einem tauglichenOrientierungsinstrument wird.

Das grafisch schön gestaltete Regierungsprogramm seheaus wie eine endgültige Fassung, bemerkt HanspeterWullschleger, dabei handle es sich nur um einen Entwurf.Denn das Landratsgesetz gibt dem Parlament die Möglich-keit, Änderungen und Ergänzungen anzubringen. DieRegierung wünscht sich aber offensichtlich, dass der Ratvon diesem Recht keinen Gebrauch macht.Was im Regierungsprogramm gänzlich fehlt, ist derdazugehörige Finanzplan sowie Angaben über GAP.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004616

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Weggelassen wurden bei den Schwerpunkte auch die zweiDirektionen der beiden Regierungsrätinnen, die sicheventuell im Regierungsgremium nicht durchsetzenkonnten.Die SVP-Fraktion vermisst insbesondere den Punkt«Sicherheit». Wenn man sieht, welche Gewalttaten inletzter Zeit vorgefallen sind, gehört dieses Thema sicher-lich berücksichtigt.Auch die Ergänzungsanträge der Erziehungs- und Kultur-kommission legen den Schluss nahe, dass der Regie-rungsrat seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Mit zweioder drei Bildtafeln weniger wäre Platz gewesen, wesentli-che Themen schriftlich festzuhalten.Daher unterstützt die SVP-Fraktion den GPK-Antrag aufRückweisung.

Den Kompass auf der Titelseite hält Paul Schär für eingutes Bild. Denn ihn braucht man um zu wissen, wohinman geht.Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben gemacht.Dennoch unterstützt die FDP-Fraktion die Anträge derGPK vollumfänglich, allerdings weniger im Sinne einerRückweisung, sondern vielmehr zur Ergänzung desProgramms.Die Regierung hat auf der strategischen Ebene die dreirichtigen Schwerpunkte gewählt, nämlich Finanz-,Bildungs- und Gesundheitspolitik. Anders als gesagtwurde, ist auch GAP enthalten, im Ziel 1 der Finanz- undSteuerpolitik.Auch die vier Legislaturziele decken sich mit den Vorstel-lungen der Freisinnigen.Ein Finanz- und allenfalls auch ein Investitionsplan gehörtzum Regierungsprogramm, und ergänzt werden müssendie Schwerpunkte aller Direktionen.Damit es künftig nicht zu stundenlangen unproduktivenDiskussionen kommt darüber, was in diesem Programmenthalten sein muss und was nicht, sollte sich die GPKvorgängig mit dem federführenden Regierungspräsidiumtreffen und den Inhalt des Regierungsprogramms abspre-chen.

Auch die CVP/EVP-Fraktion steht hinter dem Rückwei-sungsantrag der GPK, die sich diesen Entscheid nichtleicht gemacht hat. Agathe Schuler hält es für eigenartig,dass die Regierung und die GPK gemeinsam 1999 einneues Konzept für das Berichtswesen unter dem Motto«Harmonisierung - Systematisierung - Verwesentlichung»erarbeitet haben, das die Arbeit in der vergangenenLegislatur wesentlich erleichtert hat, und dass das vorlie-gende Programm dem nun gar nicht mehr entspricht. Sogehören der Finanz- und der Investitionsplan auf jeden Fallzum Regierungsprogramm.Die absehbaren Einflüsse von GAP auf die Legislaturzielemüssen aufgezeigt werden; die daraus noch resultierendeHandlungsfähigkeit muss ersichtlich gemacht werden.Die fünf Direktionen sollten separat mit ihren Schwer-punkten aufgelistet sein, um die Vergleichbarkeit mit denJahresberichten zu ermöglichen.Dass die Stellungnahmen der einzelnen Sachkommissio-nen zum Regierungsprogramm allesamt sehr knappausgefallen sind, hat damit zu tun, dass die Struktur fehlt,nach der man sich hätte richten können.

Für irreführend hält Esther Maag den Begriff «Regie-rungsprogramm» und möchte diesen lieber durch «Legis-laturprogramm» ersetzt sehen. Damit würde das Mit-spracherecht des Parlaments ausgedrückt.Auch über die strategische Ausrichtung des Programmsmuss diskutiert werden. Die grüne Fraktion ist selbstver-ständlich dafür zu haben, die gelebte und tatsächlicheNachhaltigkeit beliebig auszubauen. Weil aber der Na-tionalrat gerade vorexerziert hat, was passieren kann,wenn ein solches Programm allzu sehr in die Tiefe gehtund erschöpfend beraten wird, soll nun nicht allzu detail-liert auf diese Punkte eingegangen werden. Allerdings lässtsich an der Form einiges kritisieren. Das Papier kommtweniger wie ein Regierungsprogramm als vielmehr wie einLeitbild daher. Es ist allzu glatt und schön und bietet kaumAnsatzpunkte, weshalb auch die Stellungnahmen dereinzelnen Sachkommissionen knapp und relativ inhaltslosausgefallen sind. Es wäre wichtig, mehr durch Inhalt alsdurch Glanz zu brillieren.Was fehlt, sind die Konkretisierungen vor allem bei derBUD und der JPMD. Ob das mit der Schwerpunktsetzungzusammenhängt, ist bis heute nicht ganz klar geworden.Alle fünf Direktionen müssen Massnahme in diesemProgramm aufführen.Wenn es einen Finanz- und Investitionsplan zum Regie-rungsprogramm gäbe, würde auch der Landrat in dieVerantwortung genommen, weil er wüsste, wie der Standder bewilligten Investitionen ist. Dies ist für den einfachenParlamentarier nämlich nicht jederzeit verfolg- und nach-vollziehbar.Die Fraktion der Grünen unterstützt den einer kleinenPalastrevolte gleichkommenden Rückweisungsantrag derGeschäftsprüfungskommission.

Rudolf Keller bemerkt, das Regierungsprogramm seischön formuliert und verpackt. Es stellt ein wunderbaresSammelsurium von Massnahmen und Schwerpunkten dar.Einiges, was auf den ersten Bild rund und abgeschliffenwirkt, sieht völlig anders aus, wenn es um die Details geht.Man könnte nun beantragen, noch dieses und jenes in dasProgramm aufzunehmen; dies würde aber auch nicht vielbringen.Die Frage ist sowieso, ob dieses Regierungsprogrammüberhaupt viel ändert. Die klare Antwort lautet: Nein! Wennalles ernsthaft umgesetzt werden sollte, bräuchte es jetzteine detaillierte Auflistung von Massnahmen, die jährlichwieder angeschaut werden müsste. Am Schluss derLegislaturperiode müsste man nochmals grundsätzlichüber die Bücher gehen. So wie es heute läuft, verkommendie Diskussionen über die Jahresberichte jeweils zu einemfröhlichen Jekami zu tausend verschiedenen Punkten undunterschiedlichsten Anliegen jedes Ratsmitglieds, aber allediese Diskussionen bleiben am Schluss in einem völligunverbindlichen Rahmen.Die Geschäftsprüfungskommission schlägt nun einenetwas härteren Ton an – möglicherweise um sich etwasNachachtung zu verschaffen –, was an und für sich edelund gut gemeint ist. Ob es aber dem Milizparlamentgelingt, die ganze Übung im Sinne der GPK durchzuzie-hen, ist fraglich. Denn damit ist sehr viel mehr Detailarbeitfür die Parlamentarier und die Kommissionen verbunden.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 617

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Es steht in den Sternen, ob dies eine gewinnbringendeArbeit wird.Die Schweizer Demokraten sind der Meinung, dasseigentlich ein simples Legislaturbudget und entsprechendeJahresbudgets reichen würden. Alles andere ist Makulatur,die unverbindlich bleibt und im Papierkorb landet.

Das Bild des Kompasses aufgreifend, bemerkt AnnemarieMarbet, es gäbe noch blinde Flecken auf der Karte.Ein Bereich, der fehlt, ist die Sicherheit. In letzter Zeit wirddie Sicherheitspolitik im Kanton auf Repression ausgelegt.Es gibt Probleme mit Rechtsradikalismus am BahnhofLiestal, weil in den letzten Jahren die aktive Migrations-und Integrationsarbeit vernachlässigt wurde. Darumbraucht es einen verstärkten Fokus auf die Integrations-politik im Bereich Sicherheit.Im Bereich Finanzpolitik sagt die Regierung, es braucheeinen Ausgleich zwischen Ausgaben und Einnahmen. Demist zuzustimmen. Die Ziele und Massnahmen führen abereinseitig die Ausgabenseite auf. Dabei müssen aucheinnahmenwirksame Massnahmen – wie bei GAP ange-tönt – explizit ins Regierungsprogramm aufgenommenwerden wie etwa die Aufhebung des Motorfahrzeugrabatts,die Revision des Steuerbezugs, bessere Bewirtschaftungdes Steuersubstrats, besseres Controlling und regelmässi-ge Revision der juristischen Personen.

In den Augen von Regula Meschberger wirken dieübergeordneten Legislaturziele allzu plakativ. Es brauchtmehr Konkretes im Regierungsprogramm. Zum StichwortSicherheit werden etwa die sichtbare Polizeipräsenz undmehr Prävention zur Verminderung der Jugendkriminalitätversprochen. Von einem Regierungsprogramm könnengerade in einem solch sensiblen Bereich konkrete Aus-sagen erwartet werden, wie das Ziel zu erreichen ist. ImBezug auf Jugendkriminalität ist die Baselbieter Familien-politik zu hinterfragen und zu überlegen, was mit jenenJugendlichen geschieht, die aus dem Bildungs- undLehrstellennetz hinausfallen. Ein Regierungsprogrammmuss Antworten auf solche Fragen finden.

Regierungspräsident Erich Straumann könnte eigentlichaufstehen, «Verstanden!» sagen und wieder absitzen, weiler den Rat nicht mehr zur Annahme des Regierungs-programms bewegen kann. Aber er möchte doch nocheiniges dazu sagen.Im Vorfeld wurden Gespräche zwischen den Regierungs-mitgliedern und dem -präsidenten sowie den Subko-Präsidien der GPK geführt, denen das Programm erläutertwurde. Offenbar gelang dies der Regierung nicht.Das Regierungsprogramm sollte Politbereiche aufzeigenund sich nicht zu sehr auf die einzelnen Direktionenbeziehen.Zudem liefert die Regierung gerne Fertigprodukte, vondenen sie überzeugt ist, und nicht eine Auswahlsendung.Der vorgeschlagene Begriff «Legislaturprogramm» scheintdem Regierungspräsidenten ein guter Titel; davon mussdann jeweils auf die Jahresprogramme hinuntergebrochenwerden, in denen einzelne Massnahme für das jeweiligeJahr vorgestellt werden.Die Regierung hat das Berichtswesen gemäss den Wün-schen des Landrats neu geregelt und glaubt, sich an diese

Vorgaben gehalten zu haben. Die verschiedenen Berichtesind durchgängig vergleichbar, auch mit dem jährlichenBudget und der Jahresrechnung. Dort besteht immer nochdie Möglichkeit zur Kontrolle und Korrektur.In das Regierungsprogramm, welches für mehrere Jahredie Strategie vorgeben soll, gehören keine Details. Zudemmusste auf den strukturell überlasteten FinanzhaushaltRücksicht genommen werden.Anders als in früheren Jahren wurden die zentralen,direktionsübergreifenden, strategischen Erfolgspositionenins Zentrum gestellt. Die Stärke des Regierungspro-gramms ist also die klare Fokussierung auf das Wesentli-che.Unter dem Punkt 1 «Erhöhung der Standortattraktivität»lassen sich Massnahmen aus allen Direktionen finden –dieses Ziel muss auf die Jahresprogramme hinuntergebro-chen werden. Der Kanton ist nur attraktiv, wenn er dieSicherheit und den öffentlichen Verkehr gewährleistenkann, was im Jahresprogramm unter der JPMD und derBUD aufgeführt ist. Auch zur «Verankerung der Nachhal-tigkeit» und zum «Ausbau der kantonsübergreifendenregionalen Zusammenarbeit» gehören viele Details ausden verschiedenen Direktionen. Das Regierungsprogrammbewegt sich in grosser Flughöhe; darunter hat vieles Platz.Der Landrat hat den Finanzplan im Rahmen des Budgets2004 am 16. September 2003 behandelt. Die Regierungsetzt nicht nur alle vier Jahre im Rahmen des Regierungs-programms einen Finanzplan auf, sondern jährlich. DerVorwurf, es bestehe eine Finanzplanungslücke, ist unbe-rechtigt. Mittel- und langfristig ist der Investitionsplan eingutes Mittel, aber ein auf längere Dauer ausgerichteterFinanzplan würde schon nach einem halben Jahr nichtmehr stimmen.Das Regierungsprogramm ist als strategisches Programmder Regierung wahrzunehmen. Bereits in früheren Jahrenwurde es immer wieder im Farbdruck herausgegeben. DasProgramm sieht gut aus, die Gestaltung ist der Bedeutungangemessen.Natürlich muss der GAP-Prozess auch bei einem solchenProgramm berücksichtigt werden, aber es galt, die zen-tralen strategischen Erfolgspositionen des Kantons zudefinieren. Bei der Auflistung konkreter Einzelmassnahmenwar hingegen Zurückhaltung angezeigt.Die Klage steht im Raum, über die GAP-Übung seien zuwenige Einzelheiten bekannt. Aber erstens findet gleichheute Abend ein Infoanlass dazu statt. Und zweitensbrauchen Regierung und Verwaltung jetzt Zeit, die Vorlageauszuarbeiten. Niemand kann zaubern, alle kochen nur mitWasser – es braucht einfach noch ein wenig Zeit.Die Regierung hat das Programm in der Wirtschaft und beiWirtschaftsverbänden verteilt und erntete dort positivesEcho. So schrieb etwa die Novartis, es freue sie, dass dieRegierung «sich klare Schwerpunkte vorgenommen»habe, «welche einen nachhaltigen Wohlstand in derRegion fördern sollen.»

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004618

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://: Durch die einstimmige Unterstützung der GPK-An-träge weist der Landrat einstimmig das Regierungs-programm 2004-2007 an die Regierung zurück mitdem Auftrag,1. die in der Vorperiode begonnene einheitliche

Gliederung der Berichte konsequent weiterzufüh-ren und das Regierungsprogramm um systema-tisch nummerierte Programmpunkte sowieSchwerpunktziele/-massnahmen zu den ver-schiedenen Tätigkeitsbereichen aller Direktionenzu erweitern,

2. gleichzeitig mit dem überarbeiteten Regierungs-programm einen darauf abgestimmten Finanzplanvorzulegen,

3. dem Landrat einen umfassenden, nach Projektengegliederten Investitionsplan vorzulegen.

Landratspräsident Hanspeter Ryser stellt zufrieden fest,der Landrat habe das Regierungsprogramm deutlichschneller behandelt als der Nationalrat – wenn auch mitweitgehend gleichem Ergebnis.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

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Nr. 622

5 2004/083Berichte des Regierungsrates vom 23. März 2004 undder Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissionvom 12. Mai 2004: Rechtsgültigkeit der formuliertenGesetzesinitiative zur Reduktion der Regelungsdichteund zum Abbau der administrativen Belastung vonkleinen und mittleren Unternehmen (KMU); KMU-Entlastungsinitiative

und

6 2004/084Berichte des Regierungsrates vom 23. März 2004 undder Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissionvom 12. Mai 2004: Rechtsgültigkeit der formuliertenGesetzesinitiative zur Reduktion der Regelungsdichteund zum Abbau der administrativen Belastung vonkleinen und mittleren Unternehmen (KMU); KMU-Förderungsinitiative

Die Präsidentin der Volkswirtschafts- und Gesundheits-kommission Rita Bachmann schickt voraus, dass es kaumviel zu reden geben wird.Es handelt sich um eine formulierte Verfassungs-(2004/083) bzw. um eine formulierte Gesetzesinitiative(2004/084). Die Verfassungsinitiative fordert eine Ergän-zung des § 121 der Kantonsverfassung, und die Gesetzes-initiative verlangt die Schaffung eines eigenen Gesetzes.Bei den jetzigen Landratsvorlagen geht es einzig und alleinum die Rechtsgültigkeit der beiden Initiativen. Gestützt aufdas Gutachten des regierungsrätlichen Rechtsdienstes,erachtet die VGK beide Initiative als rechtsgültig und nimmt

auch zur Kenntnis, dass sich die Regierung mit ent-sprechenden Vorlagen bereits befasst. Die Kommissionempfiehlt einstimmig die Gültigerklärung beider Initiativen.

Die beiden Initiativen sollen, so Ruedi Brassel, nichtmateriell beurteilt werden. Zur Diskussion steht lediglichdie Rechtsgültigkeit.Die SP-Fraktion folgt den Anträgen der VGK. Allerdingsstellt sich die Frage, wie schlau es ist, etwas, das schon inder Verfassung steht, nochmals in die Verfassung zuschreiben und dazu noch ein neues Gesetz zu schaffen.Gewisse Leute, die immer gegen die angebliche Flut vonGesetzen kämpfen, tragen jetzt selbst zu dieser bei.Sinnvoll wäre es nun von dieser Seite, die Initiativenzurückzuziehen: Der gewünschte PR-Auftritt ist erreicht,und die Regierung könnte entlastet werden.

Auch die SVP-Fraktion stimmt der Rechtsgültigkeit derbeiden Initiativen zu. Thomas de Courten betont, eshandle sich hierbei nicht um einen PR-Gag, sondern umein echtes Problem für die Wirtschaft. Die Dringlichkeit undAktualität der Initiativen ist seit ihrer Einreichung nochgestiegen. Wenn es gelingt, ihre Forderungen umzuset-zen, ist dies effektive Wirtschaftsförderung, weil so denUnternehmen Zeit zum Wirtschaften gegeben wird, stattsie zu blockieren durch Verwaltungsvollzugsmassnahmen.Die Volksabstimmung sollte möglichst rasch stattfindenkönnen.

Judith van der Merwe teilt mit, die FDP-Fraktion stimmeder Rechtsgültigkeit zu.

Laut Paul Rohrbach steht auch die CVP/EVP-Fraktioneinstimmig hinter den Anträgen der Kommission. DieDiskussion über den Inhalt der Initiativen folgt später.

Wie Madeleine Göschke bekanntgibt, stimmen auch dieGrünen der Rechtsgültigkeit zu.

://: Der Landrat folgt einstimmig den Anträgen derVolkswirtschafts- und Gesundheitskommission.

Landratsbeschlusszur formulierten Verfassungsinitiative (KMU-För-derungsinitiative) zur Reduktion der Regelungsdichteund zum Abbau der administrativen Belastung vonkleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Vom 10. Juni 2004

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Die formulierte Verfassungsinitiative (KMU-Förderungs-initiative) zur Reduktion der Regelungsdichte und zumAbbau der administrativen Belastung von kleinen undmittleren Unternehmen (KMU) wird für gültig erklärt.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 619

I:\WP\LR\PTK\_alt\lr_2004-06-10_ptk.wpd – [10.10.01]

Landratsbeschlusszur formulierten Gesetzesinitiative (KMU-Entlastungs-initiative) zur Reduktion der Regelungsdichte und zumAbbau der administrativen Belastung von kleinen undmittleren Unternehmen (KMU).

Vom 10. Juni 2004

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Die formulierte Gesetzesinitiative (KMU-Entlastungs-initiative) zur Reduktion der Regelungsdichte und zumAbbau der administrativen Belastung von kleinen undmittleren Unternehmen (KMU) wird für gültig erklärt.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Nr. 623

Frage der Dringlichkeit:

2004/134Dringliches Postulat der SP-Fraktion vom 10. Juni2004: Pilotversuche zur Erhaltung von Arbeitsplätzenund zur Requalifizierung von Stellenabbau-Opfern

Ruedi Brassel betont, das Postulat sei dringlich, weil erstim März von der Regierung im Rat ausführlich über dieSchliessung von Betrieben debattiert wurde, und nun ist esschon wieder soweit. Das vorliegenden Postulat möchtefür solche Fälle ein Instrumentarium nutzbar machen.Wird das Postulat jetzt gleich verabschiedet, ist es mög-lich, dass in einem nächsten Fall dieses Instrumentariumausgearbeitet wäre und genutzt werden könnte.Es gilt jetzt zu handeln – es braucht keine lange Diskussi-on.

Regierungspräsident Erich Straumann lehnt namens derRegierung die Dringlichkeit ab. Was gefordert wird, wird imKIGA bereits so gehandhabt; es besteht kein unmittelbarerHandlungsbedarf.

Auch die FDP-Fraktion wendet sich gegen die Gewährungder Dringlichkeit – wie Paul Schär sagt, aus den gleichenGründen wie von der Regierung ausgeführt. Dies gilt auchfür die beiden folgenden Interpellationen.Allerdings wünscht sich die FDP, dass diese Geschäftevorgezogen und an der nächsten Sitzung traktandiertwerden. Bis dahin muss die Regierung aber die Chancebekommen, zu recherchieren und dann klare Antworten zugeben.

Namens der SVP-Fraktion spricht sich Thomas deCourten gegen die Dringlichkeit aus. Dringlichkeit ist nichtbeim Arbeitsmarkt gegeben, sondern in der Standortför-derung. Die Massnahmen des KIGA bestehen bereits, dieRegionalen Arbeitsvermittlungszentren erfüllen ihreAufgaben. Verbessert werden muss die Standortförderung,

welche in letzter Zeit geschwächt worden ist durch denüberschuldeten Staatshaushalt, durch administrativeBelastungen, ungenügende Verkehrsinfrastruktur undeinen Mangel an steuerlicher Attraktivität. Auch in diesenBelangen wäre Unterstützung von linker Seite wünschens-wert.Es geht nicht darum, die Leute in der Region für denArbeitsmarkt besser zu qualifizieren, denn sie sind gutqualifiziert. Es macht auch keinen Sinn, das Sterbenmaroder Betriebe mit Teilzeitarbeit hinauszuzögern,sondern es geht darum, die Standortattraktivität desBaselbiets wieder zu erhöhen.

Ruedi Brassel findet es nicht in Ordnung, dass nun einematerielle Diskussion begonnen wurde.Es ist offenbar nicht so, dass das nötige Wissen abrufbarist. In den Sozialplanverhandlungen der Clariant war zwardie Rede davon, aber das Know-how, auf das man hättezurückgreifen können sollen, war nicht verfügbar.Es besteht dringlicher Klärungsbedarf, und es ist nichteinzusehen, warum nicht geprüft werden soll, wie inZukunft in solchen Situationen richtig gehandelt werdenkann.Strukturprobleme müssen auch gelöst werden. Aber dievon Schliessungen betroffenen Menschen haben einAnrecht auf Lösungen, die ihnen persönlich etwas bringen.Das abzustreiten ist zynisch.

In was für einer verkehrten Welt sie sich jetzt plötzlichbefinde, fragt sich Esther Maag . Die Linke bemüht sicheinfach, die wirtschaftlich beste Lösung zu finden. Diesemuss jetzt gerade umgesetzt werden. Die Dringlichkeit istalso gegeben.

Feststellung der Präsenz

Es sind 83 Landräte/Landrätinnen anwesend. Die b-Mehrheit beträgt 56 Stimmen.

Abstimmung

://: Der Landrat gewährt die Dringlichkeit nicht.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004620

I:\WP\LR\PTK\_alt\lr_2004-06-10_ptk.wpd – [10.10.01]

Nr. 624

Frage der Dringlichkeit:

2004/135Dringliche Interpellation der SP-Fraktion vom 10. Juni2004: Big Star

Daniel Münger bittet um Gewährung der Dringlichkeit.

Regierungspräsident Erich Straumann spricht sich gegendie Dringlichkeit aus.

://: Die Dringlichkeit wird abgelehnt.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Nr. 625

Frage der Dringlichkeit:

2004/136Dringliche Interpellation der SP-Fraktion vom 10. Juni2004: Clariant

Regierungspräsident Erich Straumann lehnt namens derRegierung die Dringlichkeit ab.

://: Die Dringlichkeit wird nicht gewährt.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Nr. 626

Frage der Dringlichkeit:

2004/137Dringliche Interpellation von Ivo Corvini vom 10. Juni2004: Neugründung Nordwestschweizer Spitalverbandohne öffentliche Spitäler des Kantons Basel-Land-schaft

Ivo Corvini begründet die Dringlichkeit damit, dass dieregionale Spitalpolitik ein aktuelles und heikles Thema sei.Dieser Umstand erlaubt es nicht, diese Fragen bis imHerbst unbeantwortet zu lassen. Denn es ist kaum an-zunehmen, dass diese Interpellation an der Wahlsitzung inzwei Wochen traktandiert werden kann.

Die Regierung findet die Dringlichkeit nicht gegeben.Regierungspräsident Erich Straumann wird am 18. Juni2004 in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissionüber dieses Thema informieren.

Auf diese VGK-Information verweist auch Paul Schär. Erweist ausserdem darauf hin, dass die vom Verfasserverlangte schriftliche Beantwortung gar nicht erfüllbar sei.Die vorliegende Interpellation soll zeitgleich mit demähnlichen Vorstoss vom Madeleine Göschke behandeltwerden.

Ivo Corvini weist darauf hin, dass er das Wort «schriftlich»in Klammern gesetzt habe. D.h. er bittet nur im Falle, dassdie Dringlichkeit abgelehnt werden soll, um schriftlicheBeantwortung. Juristen wissen, dass man vorausdenkenund jede Eventualität schon bei der Formulierung beachtenmuss.Auf Grund des Versprechens von RegierungspräsidentStraumann, dass die VGK umfassend informiert werde,zieht Ivo Corvini das Begehren um Gewährung der Dring-lichkeit zurück.

://: Damit ist die Diskussion beendet.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 627

2004/134Postulat der SP-Fraktion vom 10. Juni 2004: Pilotversuchezur Erhaltung von Arbeitsplätzen und zur Requalifizierungvon Stellenabbau-Opfern

Nr. 628

2004/135Interpellation der SP-Fraktion vom 10. Juni 2004: Big Star

Nr. 629

2004/136Interpellation der SP-Fraktion vom 10. Juni 2004: Clariant

Nr. 630

2004/137Interpellation von Ivo Corvini vom 10. Juni 2004: Neugrün-dung Nordwestschweizerischer Spitalverband ohneöffentliche Spitäler des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 631

2004/138Motion von Georges Thüring vom 10. Juni 2004: DoppeltesBürgerrecht nur noch in Ausnahmefällen!

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 621

I:\WP\LR\PTK\_alt\lr_2004-06-10_ptk.wpd – [10.10.01]

Nr. 632

2004/139Motion der FDP-Fraktion vom 10. Juni 2004: Standes-initiative für die Aufhebung des Planungsstopp bei derBahn 2000, 2. Etappe (3. Juradurchstich Wisenberg)

Nr. 633

2004/140Motion von Rudolf Keller vom 10. Juni 2004: Haushälteri-sche Bodennutzung und Schutz der landwirtschaftlichbesten Böden

Nr. 634

2004/141Postulat von Hans Jermann vom 10. Juni 2004: Gegen dieunsinnige Verwendung von Anglizismen

Nr. 635

2004/142Interpellation von Sylvia Liechti vom 10. Juni 2004: Nach-haltige Entwicklung im Tafeljura

Nr. 636

2004/143Interpellation von Juliana Nufer vom 10. Juni 2004:Behörden bremsen nicht nur die Biker sondern auch dieKletterer und OL-Läufer aus

Nr. 637

2004/144Interpellation von FDP-Fraktion vom 10. Juni 2004:Vernehmlassungsfristen

Nr. 638

2004/145Interpellation von Madeleine Göschke vom 10. Juni 2004:Spitalverband der NWCH Spitäler ohne KantonsspitälerBaselland

Nr. 639

2004/146Schriftliche Anfrage von Hannes Schweizer vom 10. Juni2004: Personalkosten 2003

Es werden keine Wortbegehren laut.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Nr. 640

Mitteilungen

Landratspräsident Hanspeter Ryser erinnert an dieBürositzung um 13:45 Uhr, wünscht allen «E Guete!» undunterbricht die Sitzung um 12:05 Uhr.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Nr. 641

Überweisungen des Büros

Landratspräsident Hanspeter Ryser gibt Kenntnis vonfolgender Überweisung:

2004/132Bericht des Regierungsrates vom 8. Juni 2004: Änderungdes Steuergesetzes vom 7. Februar 1974; Revision desSteuerbezugs und Anpassungen an die Bundesgesetz-gebung; an die Finanzkommission

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

*

Nr. 642

7 2004/058Berichte des Regierungsrates vom 9. März 2004 undder Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissionvom 12. Mai 2004: Vereinbarung der Kantone Basel-Landschaft und Solothurn über die Abtretung vonAufgaben aus dem AVIG-Vollzug vom Kanton So-lothurn an den Kanton Basel-Landschaft

Rita Bachmann bemerkt, die Vorlage stelle ein gutesBeispiel für eine sinnvolle regionale Zusammenarbeit mitdem Kanton Solothurn dar.

Bisher sieht das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)vor, dass regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV)kantonsübergreifend festgelegt werden können.Bis Ende 2003 existierten für die Region Laufen, Thier-stein und Dorneck in einer Luftliniendistanz von lediglich 4km zwei RAV, eines in Breitenbach und das Andere inLaufen.

Rückwirkend auf den 1. Januar 2004 übernimmt derKanton Baselland im Rahmen eines Pilotprojekts sämtlicheAufgaben, die bisher durch das RAV Breitenbach imRahmen des Vollzugs des Arbeitslosenversicherungs-gesetzes wahrgenommen wurden.Der Zusammenschluss ist gesamtschweizerisch einNovum und darf als weiteres, markantes Werk der regiona-len Zusammenarbeit betrachtet werden.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004622

I:\WP\LR\PTK\_alt\lr_2004-06-10_ptk.wpd – [10.10.01]

Durch den Zusammenschluss werden dem Kanton keinenennenswerten Mehrkosten entstehen. SämtlicheBetriebs- und Personalkosten werden vom Bund voll-umfänglich refinanziert.

Dass der Kanton Basel-Landschaft kein ”Erbsenzähler-Kanton” ist, beweist die Tatsache, dass künftig dasBasellandschaftliche Kantonsgericht sich auch mit denBeschwerden von Verfügungsadressaten mit Wohnsitz inden Solothurner Bezirken befassen wird.Gemessen an der Zahl der Stellensuchenden sowie denbisherigen Erfahrungswerten darf davon ausgegangenwerden, dass die Mehrbelastung - man geht von zweiFällen pro Jahr aus - für das Gericht kaum mit Mehr-aufwand verbunden ist.

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission emp-fiehlt mit 9:0 Stimmen einstimmig, dem Landratsbeschlusszuzustimmen.

Sabine Stöcklin spricht sich namens der SP-Fraktion fürdie Vorlage aus.Die SP freut sich über die zustande gekommene Verein-barung, die sowohl ein Vorteil für die Bevölkerung als aucheine effiziente Organisation staatlicher Tätigkeit darstellt.

Thomas de Courten tritt namens der SVP-Fraktion auf dieVorlage ein, stimmt ihr zu und bedankt sich bei der Regie-rung für die vernünftige und kluge Lösung.

Judith van der Merwe steht im Namen der FDP-Fraktionder Vorlage ebenfalls positiv gegenüber. Sie begrüsst, dieSynergien über die Kantonsgrenzen hinweg und hofft,dass das Beispiel Schule machen werde.

Paul Rohrbach erklärt die einstimmige Zustimmung derCVP/EVP-Fraktion auf die Vorlage.Paul Rohrbach erinnert daran, dass sowohl im Bildungs-bereich als auch im Gesundheitswesen bereits eine engeZusammenarbeit mit dem Schwarzbubenland besteht.

Madeleine Göschke-Chiquet zeigt sich namens derFraktion der Grünen erfreut über die Zusammenarbeit unddie Nutzung der Synergien, da diese unter dem Strich jaauch Kosteneinsparungen mit sich bringen.

RR Erich Straumann bemerkt, während im KantonBaselland der Landrat die Vorlage beschliessen musste,hat die Regierung des Kantons Solothurn bereits imvergangenen Jahr autonom ihren Entscheid gefällt.Mit dem Beschluss des Landrats kann das Pilotprojekt nunin ein Definitivum überführt werden.

://: Der Landrat genehmigt die Vorlage mit grossem Mehr.

Landratsbeschlussbetreffend Genehmigung der Vereinbarung der Kanto-ne Basel-Landschaft und Solothurn über die Abtretungvon Aufgaben aus dem AVIG-Vollzug vom KantonSolothurn an den Kanton Basel-Landschaft

Vom 10. Juni 2004

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Gestützt auf § 64 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassungdes Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 geneh-migt der Landrat des Kantons Basel-Landschaft die vomRegierungsrat abgeschlossene Vereinbarung der KantoneBasel-Landschaft und Solothurn über die Abtretung vonAufgaben aus dem AVIG-Vollzug vom Kanton Solothurn anden Kanton Basel-Landschaft.

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

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Nr. 643

8 2003/169Berichte des Regierungsrates vom 8. Juli 2003 und derBau- und Planungskommission vom 27. Mai 2004:Staatsarchiv des Kantons Basel-Landschaft, LiestalUmbau und Erweiterung; Baukreditvorlage

Peter Holinger skizziert vorab den Ablauf eines Bau-projekts.Nachdem der Regierungsrat die Notwendigkeit des Bausanerkannt hat, erhält die BUD von der Regierung eine“Bestellung” und der Regierungsrat entscheidet über dasweitere Vorgehen.Im vorliegenden Fall wurde ein Architekturwettbewerbdurchgeführt. Von den 56 Architekturbüros die sichangemeldet haben, haben 33 ein Projekt eingereicht.Das beste Projekt wird von einer Jury ermittelt, dasResultat in einem Bericht festgehalten.Im Falle des Staatsarchivs beliefen sich die Kosten für diePrämien auf Fr. 110'000.--.

Der von der BUD berechnete Projektierungskredit beträgtFr. 630'000.--. Er wurde in der Bau- und Planungskommis-sion anhand der Vorprojektvorlage beraten und vomLandrat am 28. Februar 2002 beschlossen.Damit wurde die Notwendigkeit des Projekts anerkannt unddie BUD arbeitete eine Baukreditvorlage aus, die vom Bürodes Landrats an die Bau- und Planungskommissionüberwiesen wurde, die das Geschäft in der Folge beratenhat.

Die Bau- und Planungskommission hat an vier Sitzungenintensiv über die Vorlage diskutiert. Dabei wurde eineDiskrepanz der Kosten von rund 1,7 Mio. Fr. zwischenVorprojekt- und Baukreditvorlage ausgemacht.Vor dem Hintergrund der knappen Finanzen hat sich dieBPK an dieser Differenz gestört.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 623

I:\WP\LR\PTK\_alt\lr_2004-06-10_ptk.wpd – [10.10.01]

Nach intensiven Diskussionen gelang es der Bau- undPlanungskommission, die Kosten um rund 1,74 Mio. Fr. zusenken.Eine große Einsparmöglichkeit ergab sich durch dieReduktion der Magazinfläche zugunsten des Kulturgüter-schutzraums. Dieser sollte ursprünglich in einem Anbauuntergebracht werden.

Das Staatsarchiv ist das Gedächtnis des Kantons undentspricht einer Vorschrift des Bundes.Die Archivierung hat sich im Zeitalter der Elektronikmassgeblich verändert, was sich höchstwahrscheinlichpositiv auf das Volumen des Staatsarchivs auswirken wird.Der Um- und Ausbau sollte den Bedarf der nächsten 20Jahre abdecken. Für weiteren Raumbedarf sind nochLandreserven vorhanden.

Mit dem Standort an der Wiedenhubstrasse befindet sichdas Staatsarchiv zwar nicht an einer Spitzenlage, ist vomBahnhof jedoch in nur fünf Minuten erreichbar.

Die Bau- und Planungskommission hat dem abgeändertenVerpflichtungskredit einstimmig zugestimmt.

Auch Franz Hilber sieht im Staatsarchiv das Gedächtnisdes Kantons und er geht davon aus, dass sich Fehlent-scheide nicht wiederholen.

Das Staatsarchiv wird zwar ein einfacher und schlichterBau, der mit der Glasfassade im 2. Stock jedoch ar-chitektonische Akzente setzt.Trotz der erzielten Einsparungen gibt sich Franz Hilberüberzeugt, werde das Staatsarchiv ein attraktives Gebäu-de.Die SP-Fraktion stimmt der Vorlage zu.

Urs Hess stellt einleitend fest, die Archivierungspflichtführe zwangsläufig zu Raumbedarf, der zur Verfügung zustellen ist.Das Staatsarchiv behilft sich derzeit mit mehreren Aussen-stellen, die allerdings teilweise eine ungenügende Si-cherheit aufweisen und für die Benützer nur schwerzugänglich sind. Eine neue Lösung drängt sich demnachauf.Dank den Bemühungen der BPK in Zusammenarbeit mitder BUD, liegt heute eine Vorlage auf dem Tisch, die inetwa der Kostenschätzung der Vorprojektvorlage ent-spricht.

Die Zusammenführung des Staatsarchivs an einemStandort und die damit verbundenen Einsparungen bei denBetriebskosten sind ein Schritt in die richtige Richtung.Die SVP-Fraktion ist dennoch der Auffassung, dasszwischen Archivierungspflicht und der heute bestehendenArchivierungsflut eine große Diskrepanz besteht unddiesen Exzessen Einhalt zu bieten ist.

Die SVP-Fraktion unterstützt das Bauprojekt und stimmtder Vorlage mehrheitlich zu.

Rolf Richterich unterstützt namens der FDP-Fraktion denAntrag der Bau- und Planungskommission zum revidierten

Projekt.Die FDP findet es begrüssenswert, dass er der BPKgelang, die Kosten auf den Stand des Vorprojekts zubringen.Unter Berücksichtigung der derzeitigen Ueberarbeitungdes Archivierungsgesetzes erscheint der Verzicht auf 4Kilometer Archivfläche vertretbar.Offen ist zudem, wie sich die zunehmende Digitalisierungauf die Archivierung auswirken wird.

Der Zeithorizont von 20 Jahren ist realistisch, bei späterenBedarf kann auf die bereits angesprochene Landreservezurück gegriffen werden.

Peter Zwick erklärt, die CVP/EVP-Fraktion spreche sicheinstimmig für die Erweiterung des Staatsarchivs aus.Das Staatsarchiv ist nicht nur das Gedächtnis des Kan-tons, es beherbergt auch dessen Geschichte.Die Optimierung des Publikumsbereichs wird von derFraktion begrüsst.Mit dem Verzicht auf den Kulturgüterschutzraum vergibtman sich nichts, da der Raum gemäss Aussage derLeiterin des Staatsarchivs erst in zwanzig Jahren benötigtwird.Die CVP/EVP-Fraktion stimmt der Vorlage mit demabgeänderten Verpflichtungskredit zu.

Isaac Reber stellt fest, der Augenschein im Staatsarchivhat die Kommission überzeugt, dass dringender Hand-lungsbedarf besteht.Persönlich freue er sich, dass via Projektwettbewerb eingleichermassen funktionales wie auch optisch ansprechen-des Projekt ermittelt wurde.Dass auf den Kunst am Bau verzichtet wurde, bedaure erzwar, da die Qualität jedoch nicht unter den Kompromissengelitten hat, trete er namens der Fraktion der Grünenjedoch guten Gewissens auf die Vorlage ein.

Kaspar Birkhäuser kann die von der SVP-Fraktionerwähnten Exzesse im Archivbereich nicht nachvollziehenund bittet um konkrete Angaben.

RR Elsbeth Schneider ist erfreut und dankbar über diegute Aufnahme des Projekts.Speziell freut sie sich für die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter des Staatsarchivs, die über Jahre hingehalten undvertröstet werden mussten.

Landratsbeschluss

Titel und Ingress keine Wortbegehren

1., 2., 3., 4., 5. keine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss ein-stimmig zu.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004624

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Landratsbeschlussbetreffend Verpflichtungskredit für den Umbau und dieErweiterung des Staatsarchiv des Kantons Basel-Landschaft

Vom 10. Juni 2004

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Dem Bauprojekt für den Umbau und die Erweiterungdes Staatsarchivs des Kantons Basel-Landschaft wirdzugestimmt.

2. Zu Lasten des Kontos 2320.503.30-226 wird einVerpflichtungskredit von CHF 14‘730'000.-- (inkl.Mehrwertsteuer von zur Zeit 7.6%) bewilligt.

3. Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber derPreisbasis vom 1. April 2002 des Kredites unter denZiffern 1 und 2 werden mitbewilligt und sind in derAbrechnung nachzuweisen.

4. Die zugesicherten Beiträge des Bundes werden aufKonto 2320.660.00-226 verbucht.

5. Die Ziffern 2 und 3 dieses Beschlusses unterstehengemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantons-verfassung der fakultativen Volksabstimmung.

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

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Nr. 644

9 2004/098Berichte des Regierungsrates vom 20. April 2004 undder Personalkommission vom 23. Mai 2004 sowieMitbericht der Erziehungs- und Kulturkommission vom20. Mai 2004: Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffendRegelung der Arbeitszeit und des Berufsauftrags vonLehrpersonen (Umsetzung des Bildungsgesetzes)

Christine Mangold bemerkt vorab, das vorliegendeGeschäft sei heikel, die Fronten verhärtet und die Empfind-lichkeiten beider Seiten enorm. Es gelte deshalb, jedesWort abzuwägen.

Die Landrätin versteht den Unmut der Lehrerinnen undLehrer. Präziser ausgedrückt, sie versteht die Wut was denAblauf des Vorgefallenen angeht.Auf eine Aeusserung in materieller Hinsicht verzichte siebewusst, da die Personalkommission grossmehrheitlichder Meinung ist, an der heutigen Landratssitzung soll nurder Verfahrensantrag diskutiert werden.

Wie aber kam es überhaupt zu dieser verfahrenen Situati-on?§ 5 des Personaldekrets regelt die Jahresarbeitszeit derLehrpersonen. § 79 Absatz 4 besagt, dass spätestens abSchuljahresbeginn 2004/2005 § 5 durch eine umfassendeRegelung der Erbringung der Jahresarbeitszeit durch dieLehrpersonen ersetzt wird.

In Absatz 5 wird festgehalten, dass, sofern keine Neu-regelung der unter § 5 verankerten Bestimmungen erfolgt,die Pflichtstundenregelung automatisch zurückgenommenwird.

Nach Ansicht Christine Mangolds sind mindestens dreigrobe Fehler für das heutige Dilemma verantwortlich:

1. Um dem Landrat die Möglichkeit einzuräumen, auf dasResultat der Klassenbildung für das nächste SchuljahrEinfluss zu nehmen, hätte die Vorlage im 2. Semesterdes vergangenen Jahres im Landrat beraten werdenmüssen.

2. Durch die Verzögerung haben sich die Schulen Anfang2004 nach dem weiteren Vorgehen erkundigt.Die damalige Mitteilung, die Schulen könnten davonausgehen, die Pflichtstundenregelung würde auf dasJahr 2004/2005 wieder zurückgenommen, war äus-serst ungeschickt, auch wenn darauf hingewiesenwurde, dies treffe nur zu, wenn der Landrat die Vorla-ge entsprechend verabschiedet.

Verständlicherweise haben die Schulen ihre Klassen-bildungen auf die alte Pflichtstundenregelung abge-stützt.

3. Im Vernehmlassungsverfahren zur Vorlage kamdeutlich zum Ausdruck, dass sämtliche am VerfahrenBeteiligten es als groben Fehler einschätzten, dass dieVerordnungen über den Berufsauftrag und die Arbeits-zeit der Lehrpersonen sowie die Schulvergütungen,die einen wichtigen Bestandteil dieser Vorlage bilden,nicht zur Einsicht vorlagen.Das Vernehmlassungsverfahren der Verordnungen liefbereits Ende Mai 2004 ab.

Müsste der Landrat die Vorlage heute materiell be-handeln, könnte er sich dabei nicht auf den definitivenWortlaut der Verordnungen abstützen.

Nach der Hüst- und Hottpolitik stellt die Regierung nun denVerfahrensantrag, die heutige Regelung um ein Jahr zuverlängern.§ 79 Absatz 5 meint dazu, “erfolgt keine Neuregelung von§ 5, wird die Pflichtstundenregelung wieder zurückgenom-men”.

Es wurde nie versprochen, wie in der Vergangenheitmehrfach behauptet, dass die Pflichtstundenregelungautomatisch zurück genommen wird. Ziel war immer eineNeuregelung.Dies wurde Christine Mangold auch von Mitgliedern derdamaligen Arbeitsgruppe bestätigt.

Es liegt zwar eine Neuregelung vor, diese kann jedochnicht im wünschbaren Zeitrahmen behandelt werden,deshalb die Verlängerung der aktuellen Situation um einJahr.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 625

I:\WP\LR\PTK\_alt\lr_2004-06-10_ptk.wpd – [10.10.01]

Um die Vorlage seriös beraten zu können, bleibt demLandrat nichts anderes übrig, als den Verfahrensantraganzunehmen.

Wenn man weiss, welch immense Arbeit hinter der Klas-senbildung an den Schulen steckt, ist die Hüst- undHottpolitik der Regierung, im speziellen diejenige derBKSD, inakzeptabel.

Das Ganze kann zwar nicht mehr ungeschehen gemachtwerden. Die Personalkommission versichert jedoch, dass,sobald die definitiven Verordnungen vorliegen, sie diematerielle Behandlung der Vorlage an die Hand nehmenwird.

Die Personalkommission beantragt mit 7:1 Stimmen bei 1Enthaltung dem Verfahrensantrag zuzustimmen.

Sollte der Antrag wider Erwarten unterliegen und wird diematerielle Behandlung beschlossen, müsste die Vorlagevorgängig an die Personalkommission zurück gewiesenwerden.

Dem Mitbericht der EKK ist zu entnehmen, dass auch siedem Landrat grossmehrheitlich beantragt, dem Verfah-rensantrag zuzustimmen.

Karl Willimann-Klaus stellt fest, die EKK bemängelteinhellig die bei der Erarbeitung des Berufsauftragseingetretene Verzögerung, die zum aktuellen Zeitdruckführt.

Den Ausführungen der Verantwortlichen der BKSD war zuentnehmen, dass die Schuld nicht alleine bei der BKSDsondern auch bei den Verhandlungspartnern liegt, dieanscheinend ihre Position äusserst hartnäckig verteidigthaben.

Die EKK hat festgestellt, dass mit Annahme des Verfah-rensantrags der Regierung immerhin alle Klassenlehre-rinnen und Klassenlehrer mit Vollpensen neutral und mitTeilpensen positiv profitieren würden. Die EKK kam zumSchluss, die Betroffenheit der Lehrerschaft sei offenbarnicht so einhellig ist, wie dies nach aussen oft den An-schein macht.Im Weiteren wurde vorgebracht, die Rücknahme derPflichtstunden sei zu keinem Zeitpunkt - wie vom Lehrer-verband behauptet - versprochen worden.

Die EKK hat den Verfahrensantrag der Regierung mit 11:2Stimmen gutgeheissen.Sie beschloss einstimmig mit 13:0 Stimmen, den mater-iellen Antrag betreffend Aenderung des Personaldekretsvom 8. Juni 2000 bis zum Zeitpunkt des Vorliegens derVerordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit derLehrpersonen sowie der Verordnung über die Schul-vergütung auszustellen.

Peter Küng-Trüssel bemerkt, nachdem zu Beginn deslaufenden Jahres den Lehrerinnen und Lehrern mitgeteiltwurde, sie könnten das neue Schuljahr aufgrund desneuen Personaldekrets planen, wird diese Aussage mit derVorlage wieder revidiert.

Die Vorlage wurde zwischen den beiden Sozialpartnernwährend dreier Jahre ausgehandelt.Wie der Regierungsrat nun mit dem wirklich wichtigenGeschäft umgeht, akzeptiert die SP-Fraktion nicht.Enttäuschend neben der Hüst-Hottpolitik sind die Kommu-nikation, aber auch das Zeitmanagement der Vorlage.Damit hat die Exekutive den Auftrag des Landrats nichterfüllt.

Die SP-Fraktion steht ein für eine faire Partnerschaft undunterstützt deshalb die Vorlage, insbesondere die Rüc-knahme der einen Pflichtstunde und den neuen Berufsauf-trag.

Daneben hat die SP-Fraktion in der Vorlage aber aucheinige Mängel entdeckt.Die Thematik der Kindergartenlehrkräfte ist ungelöst,ebenso die Altersentlastung, die im Vergleich zur heutigenLösung eine massive Verschlechterung bedeutet.Wie mehrfach erwähnt liegen zudem weder die Ver-ordnungen über den Berufsauftrag noch die Arbeitszeitvor, ohne die eine materielle Diskussion nicht möglich ist.

Der Verfahrensantrag wird von der SP-Fraktion unterstützt,weil sie es ablehnt, die Vorlage unter Zeitdruck zu diskutie-ren. Sie verlangt in diesem Zusammenhang, dass diePersonal- sowie die Erziehungs- und Kulturkommission dieDekretsänderung bis spätestens Herbst 2004 materiellbehandeln, damit der Landrat noch im laufenden Jahrdarüber beschliessen kann.

Abschliessend verweist Peter Küng auf die im Antrag derSP-Fraktion aufgeführten zwei Punkte, die zusätzlich inden Landratsbeschluss aufzunehmen sind.Die SP-Fraktion stimmt dem Verfahren mit diesen zweiZusatzpunkten grossmehrheitlich zu.

Für Paul Jordi stellt die Lehrerschaft innerhalb derStaatsangestellten eine privilegierte Gruppe dar. IhreBedingungen bezüglich Lohn und Arbeitszeit können alsausgesprochen gut bezeichnet werden. Für die Reduktionder wöchentlichen Arbeitszeit gebe es keinen plausiblenGrund, ausserdem sei sie gegenüber den anderen Kan-tonsangestellten nicht gerechtfertigt.Im Hinblick auf das GAP-Projekt geht es nicht an, dass dieRegierung innerhalb der Verwaltung Spardisziplin inMillionenhöhe fordert, dabei aber gleichzeitig unnötigenMehrausgaben für das Lehrpersonal zustimmt.Aus diesem Grund ist auf das Konstrukt der Altersentla-stung ersatzlos zu verzichten.

Seit Anfang 2004 sind alleine in der Region Nordwest-schweiz in der Privatwirtschaft 1'500 Arbeitsplätze abge-baut worden. Die Arbeitslosen haben große Probleme,neue Stellen zu finden. Gleichzeitig kämpfen die Lehrerverbissen um eine Reduktion der Arbeitszeit von einer

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004626

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Stunde pro Woche.Die SVP-Fraktion hat dafür kein Verständnis; sie stimmtdem Verfahrensantrag der Regierung zu.

Werner Rufi-Märki erinnert daran, dass die Federführungfür die Vorlage bei der BKSD liegt und der FKD, die denBereich Personalrecht abdeckte, einzig eine Briefträger-funktion zukommt.Somit belegt der Landrat neu die Funktion als Bildungs-briefkasten des Kantons.

Der Regierungsbericht vom 20. April 2004 enthält einedetaillierte Schilderung der Ausgangslage.In Zusammenhang mit der Reduktion der Unterrichts-stunden ist gemäss den Berechnungen der BKSD mitgeschätzten Mehrkosten von 4,27 Mio. Fr. pro Jahr ohnekaufmännische Berufsfachschule, bzw. 4,84 Mio. Fr. inkl.zu rechnen.Die Kosten aus der Aenderung der Verordnung für dieSchulvergütungen führen zu einem jährlichen Mehr-aufwand von rund Fr.170'000.-- .

Mit Schreiben vom 26. April 2004 hat der Vorsteher derBKSD den Schulen und Schulleitungen des Kantons dieaktuelle Situation aufgezeigt. Dabei hat er auf diverseAspekte hingewiesen und dabei ausgeführt, dass ihm eineRückkehr zur früheren Regelung mit der reinen Pflicht-stundenvorgabe nicht zweckmässig erscheint.

Die FDP-Fraktion hat in ihrer Vernehmlassung nicht mitKritik gespart. Mit Bedauern musste sie feststellen, dasssich der Entwurf durch eine unprofessionelle Informationauszeichnet, Monate zu spät kommt und den Vernehmlas-senden wenig bis keine Zeit für eine kompetente Stellung-nahme einräumt.

Die Vorbemerkungen zeigen deutlich, dass der seitens desRegierungsrats gestellte Verfahrensantrag, die bestehendeRegelung um ein Jahr zu verlängern, als pragmatischeNotlösung gedacht ist.Der materielle Antrag könnte somit erst nach Vorliegen derrelevanten Verordnungen vom Parlament behandeltwerden.

Die EKK als Mitberichtskommission kam zum Schluss,dass die Annahme des Verfahrensantrags den Klassen-lehrerinnen und Klassenlehrern gewisse Vorteile bringt, beiden Vollpensen neutral, bei den Teilpensen positiv.Ein geringfügiger Nachteil entsteht den Voll- und Teilpen-senlehrkräften ohne Klassenlehrerfunktion.

Sowohl die federführende Personalkommission als auchdie EKK haben in der Folge dem Verfahrensantrag zu-gestimmt.

Die FDP-Fraktion steht geschlossen hinter den gemachtenAusführungen der beiden Kommissionen sowie auch hinterdem Verfahrensantrag.

Das Parlament benötigt einen angemessen Zeitraum zurPrüfung der Vorlage.Der von der SP-Fraktion gestellte Antrag zur Aufnahme

der zwei zusätzlichen Punkte, erscheint der FDP-Fraktionsinnvoll, sie unterstützt den Antrag.

Die FDP-Fraktion spricht sich für Eintreten und Annahmedes ergänzten Verfahrensantrags aus.

Peter Zwick hält fest, Verträge, Vereinbarungen undAbmachungen sind einzuhalten.Am 8. Juni 2000 hat der Landrat mit den Sozialpartnern,sowie den Lehrerinnen und Lehrern, mit der Aenderungdes Personaldekrets und der Verabschiedung der Schluss-bestimmungen in § 78 und 79 des Personaldekretsvereinbart, dass die vorgenommenen Aenderungen derUnterrichtsstunden per Schuljahr 2004/2005 aufgehobenwerden und die im alten Schuldekret geltenden Rege-lungen wieder Gültigkeit haben, falls bis zu diesem Zeit-punkt keine umfassende Regelung der Arbeitszeit für dasLehrpersonal besteht. Tatsache ist nun, dass bis heutekeine solche existiert.

Mit der Vorlage 2004/098 hat man dem Landrat zwar den“Knochen” präsentiert, dabei wurde jedoch vergessen, das“Fleisch” in Form der Verordnungen mitzuliefern.

Den Landrat trifft dabei kein Verschulden. Hier müssensich diejenigen an der Nase nehmen, die es verpassthaben, innert drei Jahren die Verordnungen zu erstellen.

Die CVP/EVP-Fraktion beantragt auf das Geschäft nichteinzutreten.Es ist Aufgabe und Pflicht des Landrats, die Abmachungeinzuhalten und die im alten Schuldekret geltende Rege-lunge wieder in Kraft zu setzen.Parallel dazu geht der Auftrag an die Regierung, dieThematik neu zu planen und dem Landrat vorzulegen.

Etienne Morel bemerkt, derzeit reagieren 3500 Lehre-rinnen und Lehrer mit Unverständnis, Enttäuschung undVerärgerung über das Vorgehen der Regierung. EinerRegierung, die im Jahre 2001 versichert hat, die Pflicht-stundenerhöhung werde automatisch zurückgezogen, fallsper 1. August 2004 kein neues Dekret in Kraft ist.Dannzumal haben die Lehrkräfte eine Pflichtstundenzah-lerhöhung für die Dauer von drei Jahren akzeptiert undleisteten damit ihren Beitrag zur Entlastung des Staats-haushalts.Dass diese Abmachung seitens der Regierung nun nichteingehalten wird, obwohl sie die Rücknahme der Pflicht-stundenzahl noch im vergangenen Januar bestätigt hat,stimmt bedenklich und führt dazu, dass sie nicht alsehrlicher Verhandlungspartner anerkannt wird.Das Verhalten der Gesamtregierung kann nur als Gering-schätzung eines ganzen Berufsstandes ausgelegt werden.

Die Faktion der Grünen ist nicht bereit, ein solches Verfah-ren zu legitimieren. Sie lehnt das Verfahrenspostulatentschieden ab.

Bruno Steiger stellt fest, der Berufsstand der Lehrer istnicht nur privilegiert sondern auch sehr gut organisiert,wenn es darum geht zu jammern.Die hemmungslose Anspruchsmentalität mache ihn richtig

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 627

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“hässig”, überall müsse gespart werden, nur nicht bei derLehrerschaft.Die Schweizer Demokraten halten deshalb an der Beibe-haltung der Pflichtstundenreglung fest und unterstützenden Kommissionsantrag.

Florence Brenzikofer erinnert daran, dass die Wochen-arbeitszeit der Staatsangestellten vor Jahren von 44 auf 42Stunden gesenkt wurde.Bereits damals erfuhren die Lehrerinnen und Lehrer denübrigen Staatsangestellten gegenüber eine Ungleich-behandlung. Erst eine Volksabstimmung brachte dieerforderlich Anpassung, die Pflichtstundenzahl wurdereduziert.2001 wurde aus Spargründen die Pflichtstundenzahlwieder um eine Stunde angehoben.Es ist inakzeptabel, dass das Lehrpersonal jetzt wiedereine Ungleichbehandlung erfährt.

Im Januar 2004 wurden die Schulleitungen von derRegierung orientiert, die Pflichtstundenzahl werde wievereinbart auf das Schuljahr 2004/2005 um eine Stundereduziert. Ende April wurde dieser Entscheid, ohneRücksprache mit den Sozialpartnern, wieder umgestossen.Diese Hüst- und Hoppolitik ist inakzeptabel. Der Grollseitens des Lehrpersonals, aber auch der Schulleitungenund Schulräte ist gross. Die Betroffenen fühlen sich nichternst genommen, was sie demotiviert, und das zu einemZeitpunkt, wo sich die Schulen mit dem neuen Bildungs-gesetz sowieso schon in einer Umbruchphase befinden.Motivation und ein gutes Klima sind die Grundvorausset-zung für den Erfolg einer Schule. Ist diese nicht gegeben,sinkt die Qualität des Unterrichts.

Wird die Pflichtstundenerhöhung nicht rückgängig ge-macht, verändert sich nicht die Gesamtarbeitszeit derLehrkräfte sondern deren Vorbereitungszeit wird kürzer.

Ein Vergleich zu den Nachbarstaaten Deutschland undFrankreich macht deutlich, dass die Pflichtstundenzahl inder Schweiz markant höher ist und die Klassen bedeutendgrösser sind.Da die Bildung das höchste Gut der kleinen Schweiz ist,bittet Florence Brenzikofer den Rat, den Verfahrensantragabzulehnen.

Für Regula Meschberger ist das Vorgefallene ein klarerVertrauensbruch seitens der Exekutive gegenüber derLehrerschaft.An die Adresse der SVP-Fraktion bemerkt Regula Mesch-berger, es gehe im vorliegenden Fall nicht um eine Arbeits-zeitverkürzung sondern um eine Reduktion der Pflicht-stunden, die einen Teil des Berufsauftrags der Lehrer-schaft bildet.Regula Meschberger betont, die Lehrerinnen und Lehrerim Kanton Baselland haben heute eine 42 Stundenwoche.

Aber auch die alte Regelung enthält für Regula Mesch-berger massive Ungerechtigkeiten.Beispielsweise haben die Reallehrerinnen und Reallehrer,die heute auf Stufe A unterrichten, eine Pflichtstunde mehrals ihre Kolleginnen und Kollegen auf den Stufen E und P.

Die zweite betroffene Kategorie sind die Berufsschullehrerund -lehrerinnen. Mit wieder in Kraft treten der altenRegelung müssten diese zwei zusätzliche Pflichtlektionenabsolvieren.

Wenn sie dem Verfahrensantrag der Regierung trotzdemzustimme, dann darum, weil ihr Ziel ein guter und umfas-sender Berufsauftrag für die Lehrerinnen und Lehrer sei.

Bezugnehmend auf das Votum ihrer Vorrednerin bemerktHildy Haas, falls sie deren Ausführungen richtig inter-pretiere, sollen die Lehrerinnen und Lehrer dem übrigenStaatspersonal gleichgestellt werden. Trifft dies auch aufdie Ferienregelung zu?

Zum Vergleich mit den Nachbarstaaten bemerkt HildyHass, sie wisse mit Bestimmtheit, dass in Baden-Württem-berg die Klassengrösse 32 Schülerinnen und Schülerbeträgt.

Obwohl Christine Mangold nicht materiell auf die Vorlageeintreten will, möchte sie zu drei Aeusserungen Stellungnehmen.

Um Missverständnissen vorzubeugen unterstreicht Christi-ne Mangold, die Jahresarbeitszeit der Lehrerinnen undLehrer werde nicht reduziert sondern es gehe darum, dieeinzelnen Arbeitsfelder zu verändern.

Zum Antrag der CVP/EVP auf Nichteintreten bemerkt dieLandrätin, es liege sehr wohl eine Neuregelung vor, diesekonnte lediglich nicht zeitgerecht behandelt werden.Tritt man nun auf die Vorlage nicht ein und beruft sich aufdas alte System, ist dies kein seriöses Vorgehen.

Betreffend der angesprochenen Gleichstellung bemerkt dieLandrätin, die Gleichbehandlung könne nicht mit einemSatz abgefertigt werden, dazu wäre ein seriöser Vergleichnotwendig.

Christine Mangold unterstützt den Antrag der SP-Fraktionund bittet den Rat, den Verfahrensantrag mit dieserErgänzungen zu beschliessen.

Jacqueline Simonet hält fest, grundsätzlich bekenne sichdie CVP/EVP-Fraktion zum Verfahrensantrag, allerdingsmit Kritik an der Arbeit der Regierung. Die Vorlage weistzuviele Mängel auf.Mit dem heutigen Nein sagt die CVP/EVP nicht Nein zurhoffentlich im August vorliegenden Vorlage.Sie erwartetvielmehr, dass die Vorlage vollständig ist und die de-finitiven Verordnungen vorliegen.Auch der CVP/EVP-Fraktion liegt an einer guten Regelungfür alle.Die Landrätin ist sich bewusst, dass mit dem Zurückfallenin die alte Regelung nicht alle Lehrerinnen und Lehrerzufrieden sein werden.

Gewisse Reaktionen erscheinen im ersten Augenblickzwar etwas übertrieben, in Anbetracht der katastrophalenInformationspolitik muss dafür aber Verständnis aufge-bracht werden.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004628

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Unbestritten ist zudem, dass die hängigen Probleme in derSchule derzeit enorm sind, man denke nur an die Umset-zung des Bildungsgesetzes und die Frage der Sekund-arschulbauten.

Die CVP/EVP-Fraktion wird nicht auf die Vorlage eintreten.Sie verlangt zudem, dass nach den Sommerferien dieVorlage im Parlament diskutiert werden kann.

Peter Zwick bemerkt an die Adresse Christine Mangolds,sie werde ihm doch nicht ernsthaft weismachen wollen,dass dem Rat eine gültige Regelung vorliegt, die dieArbeitsstunden der Lehrpersonen regelt.

Im März 2004 hat das Amt für Volkschule die Lehrerschaftinformiert, sie könnten ihren Stundenplan auf der Basisvon 27 Pflichtstunden festlegen. Bis heute existiert keineandere Regelung.

Parallel zu ihrem Antrag habe die CVP/EVP der Regierungden Auftrag erteilt, die Vorlage neu zu bearbeiten und siedem Landrat wieder vorzulegen.

Martin Rüegg-Schmidheiny wehrt sich entschiedengegen das Bild der SVP, die die Lehrerinnen und Lehrerals profilierte Ferientechniker darstellen.Der Lehrerinnen- und Lehrerverband der Schweiz (LCH)hat schweizweit eine Untersuchung in Auftrag gegeben.Das Resultat hat gezeigt, dass ein 100%-Pensum einesLehrers knapp 2'000 Stunden jährlich umfasst.

Zwar findet Isaac Reber Nichteintreten auf das Geschäftauch unseriös, andererseits befürwortet er aber diekonsequente Haltung. Denn an Konsequenz fehle esdiesem Geschäft eindeutig.Für Isaac Reber stehen nicht die Lehrerinnen und Lehrer,sondern die Glaubwürdigkeit der Regierung im Vorder-grund.Mit Nichteintreten werde zwar das Problem nicht gelöst,immerhin gewinne der Rat aber ein Stück Glaubwürdigkeitzurück, was ihm momentan am Wichtigsten erscheint.

Wenn Eric Nussbaumer als Nichtbildungspolitiker dasGeschäft nüchtern betrachtet, gibt es für ihn nur eineAdresse, die kritisiert werden muss, die Exekutive.Das Parlament als Legislative hat klare Vorgaben ge-macht.Der Exekutive war nicht in der Lage, diese umzusetzen.Stellt das Parlament fest, dass die Exekutive ihre Auf-gaben nicht erledigt, kann sie auf die GPK als Oberauf-sichtsorgan zurück greifen.Abschliessend bemerkt Eric Nussbaumer, er fühle sich alsParlamentarier nicht ernst genommen und schliesse sichinsofern der Meinung der CVP und der Grünen an.

Dem Parlament obliegt es nun, zu eruieren, wie in derverfahrenen Situation eine tragfähige Lösung gefundenwerden kann.

Als Varianten stehen eine Terminverlängerung um einweiteres Jahr oder eine Unterstützung der Hüst- undHottpolitik der Regierung zur Auswahl.Unterstützt das Parlament den Verfahrensantrag , erfüllt esdamit seine Aufgabe.

RR Urs Wüthrich zieht es vor, von einer Herausforderun-gen anstelle von Problemen zu sprechen.Herausforderungen seien für ihn unter anderem das Motivgewesen, weshalb er sich für die BKSD interessiert habe.Neben den Schulhäusern und den Arbeitszeiten derLehrerinnen und Lehrer sind für ihn aber die zentralenFragen, weshalb haben sich die Anzahl der Kleinklassenin den letzten Jahren verdoppelt, weshalb schneiden dieSchülerinnen und Schüler in der PISA-Studie nicht besserab und warum haben die Lehrbetriebe grosse Vorbehaltebezüglich der schulischen Voraussetzungen der Lehrlinge.

Für den Regierungsrat bleibt die Zielsetzung unverändert.Er will eine umfassende und klare Rechtsgrundlage für denzukünftigen Berufsauftrag der Lehrerinnen und Lehrer.Dieser Auftrag muss einerseits dem finanziellen Hand-lungsspielraum des Kantons Rechnung tragen und gleich-zeitig dem Anspruch der Gleichbehandlung genügen. Vorallem aber muss der Auftrag im Interesse und der Akzep-tanz der Sozialpartner ausgehandelt werden.

Der Regierungsrat verfolgt diese Zielsetzung im Interessedes Bildungsangebots, der Aufgabenerfüllung der Schulbe-hörden und Schulleitung und nicht zuletzt im Interesse derLehrerinnen und Lehrer.

Die Tatsache, dass die wesentlichen Inhalte des Auftragsnicht im Personaldekret sondern auf Stufe Verordnunggeregelt werden, hat zur Folge, dass eine isolierte Diskus-sion von den Pflichtstunden - und damit nur ein Teil derBerufsauftrags - nicht seriös wäre.

Das Parlament habe darauf Anspruch, über die Aufgaben-und der Abgeltungsregelungen in Kenntnis gesetzt zuwerden. Der Stellenwert der Verordnungen wird bestätigtdurch die aktuelle Vernehmlassung, die die Regierung mitüber 300 Aenderungs- und Ergänzungsanträgen kon-frontiert.

Dass die Verordnungen das “Fleisch am Knochen” bilden,erklärt auch die Tatsache , weshalb die Vorlage nicht vonder Finanzdirektion sondern von der BKSD vertreten wird.Dabei habe er allerdings nicht den Eindruck, dass dieFinanzdirektion ausgerechnet für die grösste Berufsgruppedes Kantons die Verantwortung delegiert und sich auf eineBriefträgerrolle reduzieren lässt.

Im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung erscheinenRR Urs Wüthrich noch einige Klarstellungen angebracht.

Die Erhöhung der Pflichtstundenregelung der vergangenenJahre bedeutet nicht, dass ein Teil der Lehrpersonen gratisUeberstunden geleistet hat. Die Gewerkschaften hättensich damals kaum auf eine solche Variante eingelassen.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 629

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Genau so falsch ist die Annahme, mit der künftigenRegelung werde exklusiv für eine Arbeitsgattung eineArbeitszeitverkürzung eingeführt.

Absolut untauglich erscheint ihm der von Regula Mesch-berger gemachte Vorschlag, den Rückgang zur ursprüng-lichen Regelung mit einem Nichteintreten auf die Vorlagezu provozieren.Dieser Schritt wäre verantwortungslos speziell gegenüberden Berufsschullehrerinnen und -lehrern, die nach deralten Regelung ab dem neuen Schuljahr zwei zusätzlichePflichtstunden hätten.

Er habe Verständnis für die berechtigte Kritik. Wie vonChristine Mangold richtig bemerkt, hätte die Debatteletzten Herbst geführt werden müssen.Soweit die BKSD für diese Situation verantwortlich ist,entschuldige er sich an dieser Stelle in aller Form.

Unter Umständen sei aber auch mal ein Umweg nötig, umans Ziel zu gelangen.

Er unterstütze den von der Regierung vorgeschlagenenVerfahrensantrag und bittet das Parlament, diesemzuzustimmen.Der Ergänzungsantrag der SP-Fraktion entspricht denVorstellungen der Regierung und wird von dieser unter-stützt.

Eugen Tanner bemerkt, in weiser Voraussicht wurdedamals beschlossen, werden die Hausaufgaben nichtzeitgerecht gelöst, tritt die alte Regelung wieder in Kraft.Man könne nun nicht “dr Batze und s’Weegli” haben,indem man aus Rücksichtnahme auf allfällig Benachteiligtesich nicht an die Abmachung hält.

Remo Franz erscheint es bei diesem heiklen Geschäftwichtig, auf die Ausstandspflicht hinzuweisen.§ 7 Absatz des Landratsgesetzes hält dazu fest: “DieRatsmitglieder treten bei Geschäften, die sie unmittelbarbetreffen, in den Ausstand.Ratsmitglieder sind insbesondere unmittelbar betroffen,wenn:a. sie aus einem Ratsgeschäft einen direkten persönlichenNutzen ziehen oder Nachteil erleiden können.”

Da die Lehrerschaft im Parlament sehr stark vertreten ist,würde ihn interessieren, ob auch auf sie die Ausstands-pflicht zutrifft.

Eva Chappuis kann die konsequente Haltung EugenTanners nachvollziehen, gibt jedoch zu bedenken, dassdie Aufnahme dieser Formulierung ins Personaldekretnoch vor in Kraft treten des Neuen Bildungsgesetzeserfolgte.Damals habe man sehr bewusst, und aus Gründen, die inkeinem Zusammenhang zur Besoldungsrevision stehen,bei den Berufsschullehreren die Pflichtstundenzahl umzwei Stunden reduziert. Begründet wurde diese Reduktionmit der enormen Akzeleration, der diese Lehrgattungausgesetzt ist.

Der Weg zurück wäre heute nicht mehr praktikabel.Der einzige Ausweg bestehe nun tatsächlich in der Akzep-tanz des Verfahrensantrags.

An die Adresse Remo Franz' bemerkt Eva Chappuis, da essich hier um eine abstrakte Regelung handelt, bestehekein Anlass für einen Ausschluss der Lehrerschaft.

Hanspeter Ryser präzisiert, dass in den Ausstand nurtreten muss, wer aus einem Geschäft einen ganz direktenpersönlichen Vorteil zieht, was auf die Lehrerinnen undLehrer im Saal jedoch nicht zutrifft.

Hanspeter Ryser lässt vorab über den Nichteintretens-antrag auf die Vorlage der CVP-Fraktion abstimmen.

://: Der Landrat beschliesst grossmehrheitlich Eintretenauf die Vorlage.

Nachdem Eintreten auf die Vorlage beschlossen wordenist, stellt Hanspeter Ryser Eintreten auf den Verfahrens-antrag Eintreten auf den materiellen Antrag gegenüber.

://: Der Rat beschliesst Eintreten auf den Verfahrens-antrag.

Detailberatung der Änderung des Personaldekrets

Titel und Ingress keine Wortbegehren

§ 79 keine Wortbegehren

://: Der folgenden Änderung des Personaldekrets wirdzugestimmt.

Dekret vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Perso-naldekret) betreffend Regelung der Arbeitszeit und desBerufsauftrags von Lehrpersonen

Änderung vom 10. Juni 2004

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.

Das Personaldekret wird wie folgt geändert:

§ 79 Inkrafttreten

3Die Bestimmungen von § 5 sind unter Vorbehalt von § 79Absatz 5 längstens bis zum Schuljahresende 2005 befris-tet.4Spätestens ab Schuljahresbeginn 2005/2006 wird § 5durch eine umfassende Regelung der Erbringung derJahresarbeitszeit durch die Lehrpersonen ersetzt.

II.

Diese Änderung tritt am 1. August 2004 in Kraft.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004630

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ZusatzanträgeAbschliessend lässt Hanspeter Ryser über den Zusatz-antrag der SP-Fraktion abstimmen. Er stellt dabei klar,dass die beiden Punkte nicht Teil des Personaldekretssind.

://: Der Landrat stimmt dem Antrag der SP-Fraktion mit45:30 Stimmen zu. Der Landrat hat damit folgendesbeschlossen:

1. Die materielle Beratung der Vorlage 2004/098 wird biszum Vorliegen aller damit zusammenhängendenVerordnungen in der Personalkommission sowie in derErziehungs- und Kulturkommission zurückgestellt.

2. Der Regierungsrat veröffentlicht bis spätestens 15.August 2004 alle zugehörigen Verordnungsbestim-mungen zur Vorlage 2004/098.

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

*

Nr. 645

10 2004/017Berichte des Regierungsrates vom 3. Februar 2004und der Umweltschutz- und Energiekommission vom28.5.2004; Postulat von Alfred Zimmermann, Forde-rung aus der Risikoanalyse des Flughafens; Ab-schreibung

Philipp Schoch zitiert aus dem Kommissionsbericht: “DerZustand des Flughafens unter Sicherheitsaspekten istnicht sehr schlecht und auch nicht gut, aber tragbar unterden heutigen Bedingungen. Aendern sich diese, müssenMassnahmen ergriffen werden.”

Philipp Schoch hält diesen Passus für die zentrale Aus-sage des Berichts.Die Diskussion der UEK zum Kontrollbericht verlief äussertsachlich, er erhofft sich diese Haltung auch vom Landrat.Die lange und gut geführte Diskussion in der Kommissionerhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Leider ist es unüblich, Risikoanalysen zu veröffentlichen.Dass in diesem Fall eine Ausnahme gemacht wurde,macht die Diskussion erst möglich.Philipp Schoch ist der Ansicht, es sei sehr wichtig, Diskus-sionen über mögliche Alltagsrisiken führen zu können,denn eine offensive Information und Diskussion dient dazu,Aengste abzubauen.

Mit der Risikoanalyse des Flughafens betreten die kan-tonalen Sicherheitsexperten Neuland.Bei den Chemierisiken ist man diesbezüglich schonwesentlich weiter.

Der Kontrollbericht über die Risikoanalyse enthält eineMenge Zahlenmaterial. Das Ganze ist sehr mathematisch.

Er bezweifelt, dass Formeln und Wahrscheinlichkeits-rechnungen die Angst der betroffenen Bevölkerung zumindern vermögen.

Die vom Postulanten geforderte Aufteilung des Gruppenri-sikos wurde im Kontrollbericht nicht erfüllt.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Beurteilung von Flugrisi-ken werden seitens der Regierung eher zurückhaltenddargestellt. Mehr Initiative wäre wünschenswert.

Philipp Schoch bittet den Regierungsrat eine aktivere Rollezur Förderung der Sicherheit der Baselbieter BevölkerungeinzunehmenDie Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton und denfranzösischen Behörden sowie dem EuroAirport ist zuverstärken.

Die Ost-West-Piste ist vermehrt zu nutzen, da damit dasRisiko gesenkt und parallel dazu der Lärm reduziertwerden kann.

Sobald auf dem EuroAirport zusätzliche Flugbewegungenerfolgen, ist eine neue Risikoanalyse zu erstellen.

Die UEK beantragt der Landrat einstimmig die Abschrei-bung des Postulats 2001/218 von Alfred Zimmermann.

Marc Joset bemerkt, der Titel der Vorlage klinge relativharmlos, denn effektiv gehe es um Flugzeugabstürze mitverheerenden Folgen. Insofern interpretiert die SP-Fraktionden Kommissionsbericht etwas differenzierter. Vor allemaber sollte das Postulat nicht abgeschrieben werden, dadieses Forderungen enthält, die stehen bleiben müssen

Der Bericht kommentiert das Risiko mit einer sehr vagenWortwahl. Das Risiko wird als akzeptabel und gerade nochan der Grenze des Tragbaren bezeichnet.

Seitens der Gemeinde Binningen wurde ein zusätzlichesKurzgutachten in Auftrag gegeben. Der Verfasser diesesGutachtens hat eine ezwas differenzierte Auffassung, wasdie dem Bericht entnommenen Konsequenzen angeht.

Das Gruppenrisiko stuft er als hoch ein. Allerdings existieren verschiedene Messmethoden. Beispielsweise könnteauch das Risiko einzelner Gruppen gemessen werden,was bei einer dichtbevölkerten Siedlung vermutlich andereWerte ergeben würde.

Ein internationaler Vergleich ist nicht möglich, da dafürnoch kein Massstab existiert. Hier sollte die Regierungbeim Bund vorstellig werden.

Das Zusatzgutachten hält weiter fest, dass der mensch-liche Faktor nur mit einer statistischen Wahrscheinlichkeitberücksichtigt wurde.

Spätestens seit dem tragischen Unfall von Ueberlingenweiss man, dass die statische Grösse ein relativ heiklerMesswert darstellt.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 631

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Die aus dem Bericht abzuleitenden Konsequenzen müs-sen bei der Einführung von ILS berücksichtigt und in dieVernehmlassung aufgenommen werden.

Die SP-Fraktion spricht sich deshalb gegen die Abschrei-bung des Postulats aus.

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

*

Thomas Schulte stützt die Aussagen seines Vorredners.In der Kommission habe es kein negatives Votum gege-ben. Die Qualität der Flugüberwachung, die Flugzeuge, dieDistanzen, die Bevölkerung etc. wurden diskutiert, undkeine Frage blieb unbeantwortet. Man kam einstimmig zuder Überzeugung, dass das Postulat abgeschriebenwerden kann. Es gebe natürlich keine Garantien aufdiesem Gebiet, aber grundsätzlich sind für die FDP die dreiwichtigsten Dinge erfüllt: Einführung des ILS, stärkereFrequentierung der Ost-West-Piste und Verbesserung derQualität der Radarüberwachung. Die FDP steht dahereinstimmig hinter der Abschreibung.

Philipp Schoch erklärt, es müsse sich um ein Missver-ständnis handeln. Er habe vorgängig gesagt, die Kommis-sion empfehle einstimmig die Abschreibung des Postulats.

Elisabeth Augstburger führt aus, der Kontrollbericht derRisikoanalyse sei detailliert erarbeitet worden. Drei vonfünf Massnahmen wurden bereits geprüft bzw. man istdaran, sie umzusetzen. Klar müsse zum Schutz derBevölkerung alles unternommen werden, um die Risikentief zu halten und die vorgeschlagenen Massnahmen zukontrollieren, besonders wenn der Verkehr wieder zu-nimmt. Als gute Massnahme erwähnt sie das ILS 34,welches gerade von den Piloten als sehr sicher beurteiltwird. Es flösse der Bevölkerung natürlich Angst ein, wennein Flugzeug 300 m über den Dächern vorbeifliegt. Mandürfe sich aber nicht zu sehr irritieren lassen, da der Anflugsicher sei. Wichtig ist es, weiterhin am Ball zu bleiben,meint sie und den Kontakt mit den verschiedenen Behör-den aufrecht zu erhalten. Die CVP/EVP-Fraktion istgrossmehrheitlich für Abschreibung des Postulats.

Madeleine Göschke-Chiquet wundert sich, wie dieKommission zu der einstimmigen Abschreibung ge-kommen ist. Vermutlich sei dies in Unkenntnis der sehrkomplizierten Materie geschehen. Sie kritisiert, dass derPostulant nicht angehört wurde, was in der Regel üblichsei. An Thomas Schulte: Die Ost-West-Piste wird nichtvermehrt genutzt, sondern immer weniger.

Zur Risikoanalyse: Bereits im Berichtsjahr lag das Risikoan der Grenze des Tragbaren. Genau daher werdenMassnahmen vorgeschlagen, als erste die stärkereBenutzung der Ost-West-Piste. – Vor der Flughafenkredit-vorlage wurde versprochen, dass 20 bis 30 % der Flugbe-wegungen über die Ost-West-Piste abgewickelt werdensollen; dies aus Sicherheits- und Fluglärmgründen. Heute

sieht es aber so aus, dass im letzten Jahr ganze 8 % derFlugbewegungen über diese Piste erfolgt sind. Im Jahr2002, im ersten Jahr nach Fertigstellung der Piste, warenes noch 11 %. Laut Paul Kurrus wären aber gar 40 %Flugbewegungen über diesem ganz schwach besiedeltenGebiet möglich. Statt die Benützung der Ost-West-Piste zusteigern, wie es die Risikoanalyse vorschlägt, baute derFlughafen die Benutzung ab. Ähnliches passiert mit denSüdlandungen und dem Instrumentenlandungssystem Süd(ILS). In der Risikoanalyse steht wörtlich: Dieses Anflug-verfahren sollte nicht zu vermehrten Überflügen über diesüdlich des Flughafens gelegenen Gebiete führen. Seitdas ILS in Planung ist, wurde aber der Anteil der Süd-landungen systematisch vom Flughafen vervielfacht, undzwar von 3 % (1996) auf 9,2 % im Jahr 2003. Und warum?Damit man sagen kann, so viele waren es schon immer.Allerdings wurde die Risikoanalyse nicht im Jahre 2003erstellt.

Nun plant der EAP laut neusten schriftlichen Aussageneine Erhöhung der Südlandungen auf bis zu 12 %. Dasalles im Tiefflug von 500 bis 180 m über dem Boden derdicht besiedelten Regionen Birstal, Leimental, Binningenund Neuallschwil.

Zu den Fragen im Postulat an die Regierung: Für eintragbares Risiko müssen die Vorschläge der Risikoanalyseumgesetzt werden. Die Benutzung der Ost-West-Piste sollnicht abgebaut, sondern wesentlich ausgebaut werden.Die Südlandungen nach der Einführung des ILS müssenauf den Anteil beschränkt werden, welcher dem Referenz-szenario der Risikoanalyse zugrunde liegt, d.h.auf wenigerals die Hälfte der vom EAP gewünschten Südlandungen.

Von den Forderungen im Postulat an die Regierung istPunkt 1 erfüllt, erklärt die Landrätin, nicht aber Punkt 2.Beim Gruppenrisiko könne man nicht nur für die gesamteKreisfläche um den Flughafen das Risiko berechnen,sondern auch für einzelne Kreissektoren, so z. B. den dichtbesiedelten Sektor, welcher durch die Südlandungen und-Starts immer mehr belastet wird. Immer wieder habe sieaber lesen müssen, eine sektorielle Beurteilung desGruppenrisikos sei nicht möglich. Das Gruppenrisiko seiaber nichts anderes als die Multiplikation des Einzelrisikosmal die Anzahl der EinwohnerInnen einer bestimmtenFläche – der ILS-Keil liesse sich also ganz einfach be-rechnen.

Zu Punkt 3: Gesetzliche Grundlagen zur Beurteilung vonRisiken könnte der EAP nicht ignorieren; sie hätten alsosehr wohl praktische Konsequenzen. Alles in allem bestehtviel Handlungsbedarf um den EAP. In Absprache mit demPostulanten bittet man, das Postulat stehen zu lassen undder Regierung folgende, zum Teil im Postulat festgehalte-ne Aufträge zu erteilen: 1. Der Regierungsrat soll analogzum Abkommen über Direktstarts unter Mitwirkung desBAZL mit den französischen Behörden eine schriftlicheVereinbarung zur Begrenzung der Südlandungen treffen.Der Anteil der Südlandungen darf nicht grösser sein alsderjenige, welcher im Referenzszenario der Risikoanalysezugrunde liegt. 2. Gemäss dem Vorschlag in der Risiko-analyse soll die Benutzung der Ost-West-Piste intensiviert

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004632

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werden. 3. Der Regierungsrat soll beim Bundesrat be-antragen, eine gesetzliche Grundlage für die Beurteilungvon Flugrisiken zu schaffen, damit man wie bei Chemi-anlagen, Strassen- und Schienentransporten Massnahmenzur Verminderung von Risiken treffen kann.

Agathe Schuler: Der Gemeinderat von Binningen alsVertreter der EinwohnerInnen hat zuhanden des LandratsFolgendes formuliert: "Das Postulat von Alfred Zimmer-mann soll nicht abgeschrieben werden." Als Landrätinsteht sie voll hinter diesem Antrag aus ihrem Wahlkreis.Lese sie die Vorlage des Regierungsrats und den Berichtder UEK so erhalte sie den Eindruck, dass die im PostulatZimmermann aufgeführten Fragen nur zum Teil beant-wortet und nicht alle Aufträge ausgeführt worden sind. Diestreffe speziell bezüglich Auftrag 3 zu (Bericht der Regie-rung, Seite 2 oben), welcher im Übrigen dem Auftrag 3ihrer Vorrednerin entspricht.

Nicht ganz nachvollziehen kann sie, wie die UEK nach denvorgängig zu ihrem Antrag gemachten Anregungen zumSchluss kommen konnte, das Postulat einstimmig ab-zuschreiben. Unter Anregungen der UEK ist nämlich zulesen:Der Kanton Basel-Landschaft muss alles unternehmen, umseine Bevölkerung zu schützen, auch vor einem statistischgesehen relativ geringen Flugunfallrisiko. Eine engeZusammenarbeit mit demFlughafen, den eidgenössischenund den französischen Behörden ist wünschenswert undzu intensivieren, wie auch die offene und kontinuierlicheInformation des Landrates und der Bevölkerung.Sie bittet den Landrat, das Postulat nicht abzuschreibenund den Anträgen zustimmen.

Kaspar Birkhäuser findet es ziemlich armselig, dass dieMeinung der beiden grössten Fraktionen allein auf demeinstimmigen Kommissionsbeschluss fusst und sachlichkeine näheren Begründungen nachgeliefert werden.Sachlich: Die Risikoanalyse des EAP geht von Verkehrs-zahlen und vor allem der Verkehrsverteilung aus dem Jahr1999 aus. Seither hat sich manches geändert, wie Made-leine Göschke bereits ausführte. Herausstreichen möchteer, dass sich die Flugbewegungen von und nach Südenverdoppelt haben, was für die umliegenden Wohngebieteeine klare Risikoerhöhung bedeutet. Das Prognose-szenario geht bis ins Jahr 2010, und weitere Veränderun-gen sind möglich. Damit ist die Forderung Nr. 2 desPostulats noch offen. Er bittet das Ratskollegium, dasPostulat nicht abzuschreiben.

Georges Thüring wehrt sich gegen den vom Vorrednergemachten Vorwurf: Man stützt sich mit seiner Meinungauf die Ausführungen des Kommissionspräsidenten unddarauf, was alles gesagt und geschrieben ist und möchtedie Debatte nicht unnötig verlängern. Zudem habe mandas Ganze – ungeachtet der gegenteiligen Aussage derVorrednerin – in dem begreiflichen Rahmen auch begrif-fen. Nochmals: Man ist für Abschreibung und lehnt dieForderungen der Grünen ab.

Regierungsrat Adrian Ballmer bittet das Plenum, demeinstimmigen Kommissionsbeschluss zu folgen und den

Vorstoss abzuschreiben. Da es im Raum wohl kaum Leutegebe, welche noch nie geflogen sind, hätten diese dieFrage, ob das Risiko vertretbar ist, mindestens für sichselbst beantwortet. Die Risikoanalyse, der Kontrollberichtdes Sicherheitsinspektorats und die Kommission zurBeurteilung von Risiken kommen zum Schluss: "DerFlugverkehr am EuroAirport wird sicher abgewickelt. DasRisiko ist tragbar." Das Risiko ist wesentlich geringer alsdas Risiko im Strassenverkehr oder beim Rauchen. Manmüsse sich bewusst sein, dass es sich beim EAP um einenStadtflughafen handelt, betont der Regierungsrat, undnicht um irgend einen Flughafen weit ab der Zivilisation;die entsprechenden Risiken müsse man in Kauf nehmen.Auch Allschwil streiche in seiner Werbebroschüre die Nähezum Flughafen heraus.

Der Flughafen macht alles Sinnvolle, um die Risiken zuminimieren. Die sicherheitstechnische Verantwortung trägtFrankreich. Man solle aufhören zu glauben, wir seien soviel schlauer als die Franzosen, moniert er. Zudem blicktman mit dem Flughafen Basel-Mulhouse auf eine fünfzig-jährige Erfahrung zurück, aus welcher hervorgehe, dassder Flughafen sicher respektive tragbar ist. Selbstver-ständlich gibt es Risiken, fügt Adrian Ballmer an. DerFlughafen werde aber sehr verantwortungsvoll betrieben.

Ost-West-Piste: Man hat sich für eine stärkere Nutzungdieser Piste eingesetzt. Nun gibt es aber in der Zwischen-zeit die Crossair mit ihren kleineren Maschinen nicht mehr,welche ursprünglich diese – kürzere – Piste nutzen wollten.Die Südlandeanflüge respektive das Pistenregime istdefiniert. Es wird von Norden her gelandet und nachSüden gestartet. Für den Flughafen sei es alles andere als"lustig", dieses Regime immer wieder zu ändern, welchesstark von den Windverhältnissen abhängig ist. Bei (star-kem) Nordwind muss beispielsweise von Süden hergelandet werden (gegen den Wind).

Bezüglich ILS hat die Regierung immer die Meinungvertreten, dass dieses nicht ein Mittel zur Umkehrung desEAP-Regime's sein soll. Eine der Bedingungen, welchedas Baselbiet stellte, als es dem Ausbau zustimmte, warnämlich, dass die Einführung des ILS nicht dazu führensoll, dass vermehrt von Süden her gelandet wird. Unddarüber wacht die Regierung, versichert Adrian Ballmer.

Madeleine Göschke-Chiquet stellt klar, dass man denFlughafen will. Natürlich sei es ein Stadtflughafen, was diegenannten Probleme nach sich ziehe. Man wolle abereinen Flughafen für die Region und nicht mehr. zur Ost-West-Piste: Es hätte immer noch genügend Maschinen,welche diese Piste vermehrt nutzen könnten. BezüglichILS sage die Regierung zwar immer, sie würde sicheinsetzen; die Realität sehe aber in der Tat anders aus.Die Nutzung hat enorm zugenommen. Das ILS, welchesauch kleine Vorteile bringt, wird mit grösster Wahrschein-lichkeit eingeführt. Man weiss auch, dass ab Windstärke 10von Süden her gelandet werden muss. Man möchte aber,dass in Bezug auf die gegenwärtige Situation, in welcherdie Südlandungen gesteigert werden, gehandelt wird.

Zur Bemerkung, dass die Franzosen um die Sicherheit

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 633

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besorgt sind, möchte sie daran erinnern, dass das ausÄgypten kommende Flugzeug auf einem französischenFlughafen landen durfte. Wäre eine Anmeldung beimFlughafen Basel-Mulhouse geschehen, so hätte dieMaschine dort landen dürfen, was nicht gerade für dieversprochene Sicherheit spreche.

://: Der Landrat schreibt das Postulat 2001/218 von AlfredZimmermann grossmehrheitlich ab.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

*

Nr. 646

11 2004/013Interpellation von Paul Schär vom 22. Januar 2004:Schluss mit der Heimlichtuerei!: Volle Transparenz fürFlugpassagiere und Einwohner / innen des Basel-biets!. Schriftliche Antwort vom 16. März 2004

Nr. 647

12 2004/014Interpellation von Madeleine Göschke vom 22. Januar2004: Flugsicherheit rund um den EAP. SchriftlicheAntwort vom 9. März 2004

Auf Anregung von Paul Schär werden die Traktanden 11und 12 gemeinsam behandelt. Er bedankt sich für dieBeantwortung seiner Interpellation und wünscht dieDiskussion, welche ihm bewilligt wird. Drei Fragen:1. Man wüsste gern, ob gewährleistet ist, dass bei

Nachfrage betreffend einer bestimmten Fluggesell-schaft darüber Auskunft gegeben wird, ob sich dieseauf der schwarzen Liste befindet.

2. bezieht sich auf die Beantwortung der Frage 2, inwelcher steht, dass das BAZL keinen Einfluss auf dieZulassung von Maschinen hat, welche auf französi-schen Flughäfen landen. Dies sei eigentlich klar, da inFrankreich die Direction Générale de l'Aviation Civilezuständig ist. Der Interpellant möchte aber wissen, obhierbei keine Koordinationsgespräche stattfinden.

3. Was ganz am Schluss der Vorlage zu lesen ist, stört:Im Übrigen geht der Regierungsrat davon aus, dassdie für die Flugsicherheit zuständigen französischenStellen alle Vorsichtsmassnahmen ergreifen unddurchsetzen, die für einen sicheren Flugbetrieb amund um den Flughafen Basel-Mulhouse notwendigsind. Heisst das, man ist sich dessen sicher?

Madeleine Göschke-Chiquet findet es richtig, dass die

beiden Interpellationen zusammen behandelt werden, daman, mit einer kleinen Ausnahme, die "dupfgliiche" Ant-worten erhalten hat; die Fragen waren ein wenig unter-schiedlich gestellt. Auch sie hat den von Paul Schärzitierten Satz fett unterstrichen. Wenn sie sich an die vonihr geschilderten Vorgänge in Frankreich erinnere, so seidies nicht gerade vertrauenerweckend.

Regierungsrat Adrian Ballmer: Es wurde keine GPK nachParis geschickt, man kennt aber Vertreter dieser Behörde,zudem ist Frankreich keine Bananenrepublik. Spätestensnach Überlingen müsse wohl jeder sein Urteil von den überalle Zweifel erhabenen Schweizern revidiert haben,erinnert er. Ausserdem ist er überzeugt davon, dass dieFranzosen punkto Sicherheit mindestens so seriös wie dieSchweizer sind.

Zu den Fragen von Paul Schär verweist Adrian Ballmer aufdie Ausführungen des BAZL-Chefs Dr. Max Friedli: "DieAussagekraft der von ihnen erwähnten Liste ist be-schränkt. Es handelt sich bei den Kontrollen des BAZL umMomentaufnahmen, welche weder Rückschlüsse auf diegesamte Flugzeugflotte eines Luftfahrtunternehmens nochauf den langfristigen Zustand eines Flugzeuges zulassen."Es handelt sich also um eine Liste von einzelnen Flugzeu-gen, nicht um Fluggesellschaften. Werden solche Moment-aufnahmen publiziert, so seien die daraus zu ziehendenFolgerungen nicht wirklich schlüssig.

"Selbstverständlich gibt es berechtigte Anliegen derÖffentlichkeit nach zuverlässiger Information über denZustand von Luftfahrzeugen. Dieses Anliegen ist aber nichtauf bilateraler, sondern auf europäischer Ebene vor-zubringen. Das BAZL hat sich daher an der letzten Direkto-renkonferenz der europäischen Zivilluftfahrtkonferenz(ECAC) für eine international abgestimmte Regelung überden Umgang mit gesammelten Inspektionsdaten einge-setzt und wird die Arbeiten in diesem Sinne weiterhin aktivin den verschiedenen Arbeitsgruppen fortsetzen." Man istalso darum bemüht, eine sinnvolle, europaweite Lösung zufinden.

"Das Problem der Ausweitung von Flugverboten einesStaates auf die anderen Staaten wurde erkannt und wurdein der nun definitiven Fassung der Richtlinie des Europäi-schen Parlamentes und des Rates über die Sicherheit vonLuftfahrzeugen aus Drittländern, die Flughäfen in derGemeinschaft anfliegen, geregelt. Die Richtlinie sieht u.a.vor, dass wenn ein Mitgliedstaat eine Gesellschaft miteinem Flugverbot belegt hat, die EU-Kommission die vondiesem einzelnen Staat getroffene Massnahme auf diegesamte EU-Gemeinschaft ausdehnen kann." Dazugehöre die Schweiz zwar nicht, aber es sei anzunehmen,dass auch der Bundesrat diese ausdehnen wird. Es wirdauch gesagt: "Die Schweiz wird, obwohl nicht EU-Mitglied,diese Direktive ebenfalls übernehmen und anwenden." Eswerden also durchaus offene Türen eingerannt, kommen-tiert Adrian Ballmer, und die Regierung sei nicht in derLage, mehr zur Lösung dieses Problems beizutragen.

Hanspeter Frey ist nach den obigen Ausführungen nicht

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004634

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ganz klar, ob nun einem so genannten "Schrottflieger",welcher beispielsweise in Frankreich nicht auf der schwar-zen Liste ist, der Über- respektive An- oder Abflug überAllschwil trotzdem verboten werden kann, wenn er inBasel-Mulhouse landen oder starten will.

Regierungsrat Adrian Ballmer erläutert, dass im Euro-Airport entweder nach französischem oder nach schweize-rischem Recht gelandet werden kann. Landet eine Maschi-ne nach französischem Recht, so hat die Schweiz keineEinflussmöglichkeit, das heisst, sie kann nach den interna-tionalen Spielregeln auch unser Staatsgebiet überfliegen.Landet das Flugzeug virtuell auf Schweizer Seite, so gälteunser Verbot. Allerdings versucht man, wie gesagt, wennein Staat ein solches Verbot ausgesprochen hat, dass dieEU dieses Verbot sinnvollerweise auf alle anderen Staatenausdehnt.

Madeleine Göschke-Chiquet hat eine Frage zu denÜberflugs- respektive Hoheitsrechten. Die ChicagoerKonvention sage ganz klar, dass jeder Staat für seinenLuftraum zuständig ist und entsprechende Gesetzeerlassen kann. Sie ist im Besitz zweier gültiger Rechtsgut-achten. Wie sieht dies der Regierungsrat?

Regierungsrat Adrian Ballmer: Der Regierungsrat desKantons Baselland kann diesbezüglich "gar nichts". Man istzwar für den eigenen Luftraum zuständig, Es gibt aberauch ein Abkommen, wonach die Diskriminierung bei-spielsweise einer gewissen Fluggesellschaft nicht erlaubtist, ausser wenn dies aus Neutralitätsrecht passiert.

://: Somit sind die beiden Interpellationen 2004/013 vonPaul Schär und 2004/014 von Madeleine Göschkeerledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

*

Nr. 648

13 2003/262Interpellation von Hanspeter Frey vom 30. Oktober2003: Entwickelt sich der EAP zum Frachtflughafen?.Schriftliche Antwort vom 20. Januar 2004

Hanspeter Frey bedankt sich für die schriftliche Beant-wortung und erklärt, aus der Antwort gehe zumindesthervor, dass die Anliegen der Gemeinden Allschwil undSchönenbuch wahrgenommen und nicht ganz gegenüberden wirtschaftlichen Interessen auf der Strecke bleiben.Man ist auch in Allschwil der Meinung, der EAP habe daslegitime Recht sowie die Pflicht zu versuchen, die Verlusteder vergangenen Jahre wieder aufzuholen. Die gutenFlugverbindungen sind wichtig für den WirtschaftsstandortBasel. Der Interpellant fragt sich aber, ob das Wachstumnur über die Quantität erreicht oder ob es nicht vielmehrüber die Qualität geregelt werden sollte. Habe Baseleinmal einen guten Ruf als qualitativ-hochstehender

Regionalflughafen, so können auch wieder genügendGeschäfte generiert werden, um das Ganze zum Klappenzu bringen. Die Bevölkerung wäre zufriedener und ge-schützt.

://: Damit ist die Interpellation 2003/262 von HanspeterFrey erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 649

14 2003/228Berichte des Regierungsrates vom 23. September 2003und der Finanzkommission vom 1. Juni 2004: Gesamt-revision des Gesetzes über die BasellandschaftlicheKantonalbank. 1. Lesung

Kommissionspräsident Marc Joset führt aus: Das Kan-tonalbankgesetz wurde letztmals im Jahr 1999 revidiert.Damals ging es um die Unterstellung der Bank unter dieAufsicht der eidgenössischen Bankenkommission. Anlasszur jetzigen Gesetzesrevision war die Motion von DieterVöllmin betreffend Einführung einer sachgerechten, klaren,zeitgemässen Regelung der Aufsichts- und Kontrollfunktionbei der Basellandschaftlichen Kantonalbank.

Es fand eine Anhörung des Motionärs in der Kommissionstatt. Ziel der Revision sind also eine klare Zuordnung derAufsichts- und Kontrollfunktion und eine professionelleSicherstellung dieser Funktionen. An der Rechtsform eineröffentlich-rechtlichen Anstalt wurde nicht gerüttelt, ebensowenig an der Staatsgarantie. Eintreten war in der Kommis-sion unbestritten. Es wurde darauf hingewiesen, dass vorallem die Rahmenbedingungen hinsichtlich der politischenAufsicht geregelt werden müssen.

Im Folgenden fasst der Kommissionspräsident die syn-optische Darstellung der Änderungen der FiKo zusammen:

– Die FiKo ist für eine klare Trennung von Oberaufsichtund Aufsicht. Daher ist der Satz "Der Vollzug derOberaufsicht obliegt dem Regierungsrat" (§ 8) zustreichen. Die Oberaufsicht soll ausschliesslich beimLandrat belassen sein. Dass der Vollzug anschlies-send auch beim Regierungsrat ist, muss nicht speziellerwähnt werden.Die Oberaufsicht des Landrates besteht im Wesentli-chen aus der Genehmigung des Geschäftsberichtes,aus der Festsetzung der Rahmenbedingungen (Kan-tonalbankgesetz) und der Oberaufsicht über die Wahldes Bankrats.

– Eine kurze, intensive Diskussion ergab sich um dasWort "vertraulich" in § 8, Absatz 2. Man kam ein-stimmig zum Schluss, dass es ein wenig über dashinaus geht, was man gemäss Landratsgesetz (Amts-geheimnis) unter vertraulich versteht, dies in derAnnahme, dass man damit der Kantonalbank und den

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"Geschichten", welche in anderen Kantonen passiertsind, gerecht wird.

– Zu § 10, Bankrat: In der Diskussion um die AnzahlMitglieder einigte man sich auf 7 bis 11. Es kamenauch andere Vorschläge. Der Antrag "9 bis 11" unter-lag nur knapp, kann also noch diskutiert werden.

– Zur Wahl des Bankrats: In erster Linie soll eine re-präsentative Vertretung erreicht werden. Neben den in§ 10 genannten Kompetenzen der Bankratsmitgliedersoll sich der Bankrat aus verschiedenen Bevölke-rungsständen, Regionen, politischen Parteien undVertretern der wichtigsten Interessengruppen zu-sammensetzen. Ebenso empfiehlt die FiKo, dass inder Verordnung neben der Qualifikation, Bankgeschäf-te selbstständig beurteilen zu können, auch erwähntwird, dass auf eine angemessene Vertretung allerBevölkerungsstände und Geschlechter zu achten ist.Werden diese verschiedenen Paragrafen in Gesetzund Verordnung von der Regierung beachtet und ernstgenommen, so ist es richtig, die Regierung die Wahl-vorschläge machen zu lassen.Sollte der Landrat nichtdamit einverstanden sein, so können die Vorschlägezurückgewiesen und neue verlangt werden.

Daneben gibt es noch ein paar wenige formelle Änderun-gen, welche nicht näher erläutert werden müssen. DieFinanzkommission beantragt einstimmig, das Gesetz inder von ihr abgeänderten Form zu genehmigen und dasPostulat als erfüllt abzuschreiben.

Annemarie Marbet: Die SP-Fraktion begrüsst die Ge-samtrevision, tritt also auf das Gesetz ein. Mit der Revisionwerden die Rahmenbedingungen zur Wahrnehmung derpolitischen Aufsicht definiert. Für sie persönlich war eseine gute Kommissionsberatung. Die einzelnen Anträgevon verschiedenen Parteien und Gruppierungen wurdenaufgenommen und gegeneinander abgewogen. Unbe-stritten war, dass die Aufsicht von der EBK wahrgenom-men wird. Es wurde auch über Leistungsauftrag kontraZweck diskutiert. Der Antrag zum Zweck blieb so, wie erbereits drin war, erhalten.

Grosse Diskussionen löste § 10 – Grösse und Wahl desBankrats – aus. Die SP stellt diesbezüglich erneut denAntrag "Der Bankrat besteht aus 9 bis 11 Mitgliedern." DerRest soll sich gleich bleiben. Warum diese Grösse? Bisjetzt waren es 13 Mitglieder. Es lief bisher nichts schief;alles ging zur vollen Zufriedenheit vor. Daher sieht mannicht ein, warum nun die Mitgliederzahl auf knapp dieHälfte heruntergesetzt werden soll. Klar ist, dass unterUmständen bei einer Vakanz nicht unbedingt direkt imnächsten Monat wieder jemand rekrutiert werden kann.Daher kann man sich mit einer Anzahl von 9 bis 11Mitgliedern einverstanden erklären, Für die SP ist es sehrwichtig, dass alle Bevölkerungsschichten mit der nötigenQualifikation darin vertreten sind. Man erwartet dieseAusgewogenheit auch bei beiden Geschlechtern. Die SPbeantragt, mit dieser Änderung das Gesetz zu genehmi-gen.

Hans-Jürgen Ringgenberg: Die SVP begrüsst grundsätz-

lich die Gesamtrevision des Kantonalbankgesetzes.Immerhin geht der Ursprung auf eine Motion des Frak-tionskollegen Völlmin aus dem Jahr 1995 zurück. Man istinsbesondere der Meinung, dass mit der vorgeschlagenenNeufassung die bisher unklare Regelung der Verant-wortung eliminiert wird und eine klare Zuordnung derAufsichts- und Kontrollfunktonen geschaffen wird. Diesliegt nicht zuletzt im Interesse des Kantons, denn immerhinleistet dieser eine Staatsgarantie. Man unterstützt die klareTrennung von Oberaufsicht und Aufsicht. Die Oberaufsichtsoll ausschliesslich beim Landrat bleiben. Neben denbereits vom Kommissionspräsidenten ausgeführtenAufgaben umfasst diese auch die Wahl des Bankrats. DieKompetenzen scheinen der SVP mit dem neuen Ge-setzestext diesbezüglich klar geregelt. Auch die Beibehal-tung der Rechtsform als öffentlich-rechtliche Anstalt miteigener Rechtspersönlichkeit sowie die Staatsgarantiefinden Zustimmung.

Man begrüsst auch die vertrauliche und qualifizierteInformationspflicht der Finanzkommission, ebenfalls dieFestlegung der Geheimhaltungspflicht der FiKo-Mitglieder.Der Erhalt von spezifischen Insider-Informationen erfordertselbstverständlich die spezifische Vertraulichkeit. Auch derFestlegung der Anzahl Bankratsmitglieder von 7 bis 11kann man zustimmen. Knackpunkt ist für die SVP-Fraktiondie Änderung von § 10. Mit der neuen Kompromissversionkann sich ein Grossteil nicht anfreunden. Die Mehrheit derFraktion ist der Meinung, dass nicht nur das Wahlrechtsondern auch das Vorschlagsrecht beim Landrat respekti-ve bei den Parteien bleiben und nicht an den Regierungs-rat abgetreten werden soll. Man wird daher in der Detailbe-ratung einen entsprechenden Antrag stellen.

Mit der in der Verordnung festgehaltenen Qualifikation derBankräte und der angemessenen Vertretung aller Bevölke-rungsstände kann man sich einverstanden erklären. Wiedie angemessene Vertretung aller Bevölkerungsständeund Geschlechter allerdings in der Praxis interpretiert bzw.gehandhabt wird, ist für seine Fraktion noch etwas frag-würdig.

Auch die Festlegung der Amtsdauer, welche sich mitderjenigen des Landrats deckt, stellt kein Problem dar. DieSVP-Fraktion ist bereit, auf das Geschäft einzutreten undwird sich bei der Abstimmung entsprechend seinenAusführungen und dem Abstimmungsausgang betreffendden eigenen Antrag individuell verhalten und ist auch imgleichen Sinn bereit, die Motion von Dieter Völlmin alserfüllt abzuschreiben.

Thoni Fritschi betont als erstes Ziel der vorliegendenGesamtrevision die klare Zuordnung der Aufsichts- undKontrollfunktionen. Zweitens soll sicher gestellt werden,dass diese Funktionen professionell, d.h. mit einer hohenQualität, wahrgenommen werden. Die Vorgänge in derVergangenheit um diverse Kantonalbanken haben eben-falls dazu beigetragen, den Aspekt der Verantwortlichkeitneu zu überdenken. Die FDP erachtet die grundsätzlicheEinflussnahme der politischen Gremien Landrat undRegierungsrat als richtig, solange die Tatsache derStaatsgarantie bestehen bleibt. Folgerichtig ist die Rechts-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004636

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form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt die Form, welcheals einzige die politisch gewollte Einflussnahme zulässt.

Grundsätzlich ist die Staatsgarantie am Markt ein klarerWettbewerbsvorteil für die Kantonalbank. Die FDP kanndiese Staatsgarantie unterstützen, weil die Kantonalbankals Abgeltung für diese Leistung dem Kanton eine Prämieentrichtet, welche mittels einer versicherungsmathemati-schen Formel errechnet wird. Für das laufende Jahr kannder Kanton mit einem Beitrag von Fr. 3 bis 4 Mio. rechnen.Mit der korrekten finanziellen Abgeltung der Staatsgarantieist auch gewährleistet, dass der Wettbewerbsvorteil derStaatsgarantie auch tatsächlich neutralisiert wird.

Die FDP begrüsst die Entpolitisierung und Professionalisie-rung des Bankrats, wie sie heute vorgeschlagen wird. Jekleiner die Zahl der Mitglieder ist, umso effizienter kannagiert werden, meint er. Eine Verminderung der AnzahlMitglieder ist von der Privatwirtschaft mit Erfolg vorgelebt.Die vorgeschlagene flexible Lösung von 7 bis 11 Mit-gliedern erachtet man als zweckmässig. Von absoluterPriorität ist jedoch die Qualität der Bankratsmitglieder. Manerwartet, dass ein branchenübliches Anforderungsprofilerstellt wird, welches die Notwendigkeiten und Bedürfnisseeines zeitgemässen Bankrates – vergleichbar mit demVerwaltungsrat einer privaten Bank als Aktiengesellschaft– abdeckt. Alle anderen Kriterien sind zweitrangig.

Die vorgeschlagene Verteilung des verbleibenden Ge-winns, je hälftig zugunsten der Reserven und zur freienVerfügung der Staatskasse erachtet man als sinnvolleRegelung, welche keiner Veränderung bedarf. Insbesonde-re wird mit einer starken Eigenkapitalbasis das Risiko derInanspruchnahme der Staatsgarantie weiter vermindert.Die FDP ist sich bewusst, dass das KantonalbankengesetzRegulative beinhaltet, welche nur durch entsprechendeBegründung mit einer liberalen Grundhaltung überein-stimmen. Wesentlich sind aber die Ausführungsbestim-mungen. Die Durchsetzung und Überwachung machen dieQualität des Gesetzes aus. In diesem Sinne erachtet mandas Gesetz als zeitgemäss und verantwortungsbewusst.Die FDP beantragt, die vorliegende Gesamtrevision in dervon der FiKo vorgelegten Form zu genehmigen.

Eugen Tanner: Im Zentrum dieser Vorlage steht einwirtschaftliches Unternehmen, welches in den letztenJahren sehr viel Freude bereitet und sehr erfolgreichgearbeitet hat. An dem Erfolg durfte auch der Kantonteilnehmen in Form von grösseren Zuschüssen, welche indie Staatskasse eingeflossen sind. Das Unternehmenverfügt aber über eine nicht unbedeutende Besonderheit,nämlich über einen Fallschirm in Form einer Staats-garantie, mit welcher ein gewisser Marktvorteil verbundenist. Mit der Staatsgarantie werden Regierung und Parla-ment in Pflicht und Verantwortung genommen. Hierbeibesteht nun das Dilemma: Auf der einen Seite möchte manein Unternehmen, welches über möglichst viel unterneh-merischen Spielraum verfügt, auf der anderen Seitebesteht bei Regierung und Parlament das Bedürfnis, ausder genannten Verantwortung heraus Einfluss zu nehmen.Die Lösung wird letztlich in einer langen, aber trotzdemreissfesten Leine bestehen. Denn aus Erfahrung weiss

man, dass es auch einmal bei einer Kantonalbank Tief-schläge geben kann.

Eine besondere Bedeutung in diesen Verantwortlichkeitenkommt zweifelsohne dem Bankrat zu. Es ist daher wichtig,dass dort Leute Einsitz nehmen, welche über die nötigeProfessionalität verfügen. Es müssen nicht ausschliesslichBankleute sein, auch andere Personen mit Erfahrung sindgefragt, welche die Entscheide der Geschäftsleitungkritisch verfolgen können. Die Regelung, dass der Bankratim Wesentlichen durch die Regierung rekrutiert, amSchluss aber durch den Landrat formell gewählt wird,findet man vernünftig, zumal sie der Oberaufsichtskompe-tenz des Parlaments Rechnung trägt. Mit dieser Lösunghat man einerseits den grossen Vorteil, dass sich auchLeute für diese Funktion zur Verfügung stellen, welchenicht bereit wären, über das Wahlprozedere via Landratverheizt zu werden, und andererseits kann der Landratdort eine Notbremse ziehen, wo er zum Schluss kommt,der eine oder andere Vorschlag der Regierung könntenicht in Frage kommen.

Bezüglich Anzahl ist man der Ansicht, das Gremiummüsste etwas reduziert werden. Ob es letztendlich einGremium zwischen 7 und 11 oder 9 und 11 Mitgliedern ist,hält man für sekundär. Allerdings wird auch seitens derCVP/EVP-Fraktion das Moment der Flexibilität als wichtigerachtet (Ausscheiden und Neurekrutierung von Mit-gliedern), um die Aktionsfähigkeit des Bankrates jederzeitzu gewährleisten. Nochmals: Für ein weiterhin erfolgrei-ches Gedeihen braucht das Unternehmen den notwendi-gen Spielraum, damit auch der Anreiz und die Motivationfür die Geschäftsleitung sowie die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter besteht, in dieser Richtung weiterzuarbeiten.Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten und steht hinter dervorgeschlagenen Regelung.

Jürg Wiedemann und die Grüne Fraktion stimmen derGesamtrevision und den vorgeschlagenen Gesetzes-änderungen ebenfalls zu, mit Ausnahme von § 10. Man istwie die SP der Ansicht, die Mitgliederzahl sollte 9 bis 11betragen und unterstützt daher deren Antrag. Die Mit-gliederzahl sei beinahe überall durch eine genau Zahlfestgelegt; es ist für die Grünen nicht ganz nachvollzieh-bar, warum gerade im Gesetz der BLKB eine so breiteSpanne (4 Personen) verankert sein soll. Die Zahl 7erachtet man als zu tief für eine breite Abstützung.

Dieter Völlmin ist grundsätzlich zufrieden mit der nungefundenen Lösung, obwohl seine Motion bereits 1999eingereicht und behandelt wurde und das Landratsgesetzvorsieht, dass innerhalb zweier Jahre eine Vorlage folgensollte. Die Anliegen der Motion werden seiner Ansicht nachgut erfüllt. Es wurde eine saubere Regelung für einewichtiges Unternehmen in unserem Kanton geschaffen,welches den heutigen Vorstellungen eines CorporateGovernment entspricht. Die entsprechenden Grundsätzewerden beachtet.

In Bezug auf die Anzahl der Bankratsmitglieder findet derLandrat kleinere Gremien besser; man habe gute Erfah-

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rungen damit gemacht. Es mache zudem durchaus Sinn,einen gewissen Spielraum zu lassen; beispielsweise fürden Fall, dass man bei einer Nachfolge nicht gerade überein entsprechend qualifiziertes Mitglied verfügt. Es sollteauch die Möglichkeit bestehen, bei Ineffizienz die Zahlherab- oder sie bei Mängeln heraufzusetzen.

Die Qualifikation des Bankrats ist für Dieter Völlmin einsehr wichtiges Kriterium, welchem entsprechend Rech-nung getragen wurde. Je kompetenter der Bankrat, destobesser funktioniere das Spiel der Kontrolle (Checks andBalances). Es brauche einen starken, sattelfesten Bankratals Gegengewicht zu einer guten Geschäftsleitung. Dievorgeschlagene Regelung zur Wahl des Bankrats hält erfür richtig und gehört damit einer Minderheit in seinerFraktion an. Gerade vor dem Hintergrund von Aufsichts-und Oberaufsichtsrecht wäre es falsch, wenn der Landratden Bankrat auswählen würde. Das mit der Oberaufsichtbetraute Organ soll nicht den wichtigen Auswahlentscheidfällen, da es damit letztlich der Aufgabe der Oberaufsichtnicht mehr gerecht werden könnte. Die jetzige Lösung, beiwelcher das Vorschlagsrecht beim Regierungsrats liegt,hält er daher für richtig. Nicht gelten lässt er aber dasArgument der Regierung, dass damit ein unpolitischeresWahlverfahren erreicht wird, denn auch der Regierungsratsei letztlich politisch und könne für sich nicht in Anspruchnehmen, sachlicher zu urteilen als der Landrat.

Eine kritische Bemerkung betreffend Oberaufsicht: DieFinanzkommission soll nun über wichtige Angelegenheitenlaufend informiert werden. Er weist darauf hin, dass dieserPunkt vor dem Hintergrund der Oberaufsicht ein Problemdarstellen könnte. Durch den vorzeitigen Einbezug werdeman sozusagen in Watte gepackt. So könnte beispiels-weise in einer FiKo-Sitzung unter Diverses noch eineInformation erteilt werden, welche möglicherweise nichtmehr alle Mitglieder erreicht. Zeigen sich dann aber ineinem späteren Zeitpunkt Probleme, welche oberaufsichts-rechtlich relevant sind, so wären einem die Hände gebun-den, da die FiKo ja informiert war. Verschärft werde dieganze Angelegenheit mit der Vertraulichkeitsklausel.Selbst wenn man also als FiKo-Mitglied etwas weiss, sodarf man als Oberaufsichtsorgan nichts damit anfangen,da die Information vertraulich ist. Für Dieter Völlmin kommtdies einer Kastration des Oberaufsichtsrechts gleich,obwohl es nicht so gemeint sei. Alles in allem ist derMotionär zu 99 Prozent zufrieden mit der Vorlage und wirdden Anträgen zustimmen.

Regierungsrat Adrian Ballmer: Die BasellandschaftlicheKantonalbank ist ein Juwel und es muss alles dafür getanwerden, dass sie dies auch in Zukunft bleibt und nichtEntwicklungen stattfinden, wie sie teilweise in anderenInstituten zu beklagen waren. Die FiKo hat einstimmig mit12 : 0, sehr weise, die jetzige Fassung verabschiedet. Ineiner intensiven Diskussion, bei welcher man bemüht war,eine tragfähige Lösung zu finden. Der Finanzdirektor bittetdas Plenum sehr, diese in der vorgeschlagenen Fassungzu genehmigen. Man versucht, die ganze Bank im Sinneder Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) noch mehrzu professionalisieren, was für den Bankrat nicht bedeutet,dass er aus Profis bestehen soll, sondern es muss eine

Qualität garantiert werden können, welche derjenigen vongrossen Banken gleichkommt. Der Bankrat ist Teil desRisk Managements; die Wahl auch des Bankrats musssehr sorgfältig vorgenommen werden. Für Adrian Ballmerist es wichtig, dass ein Anforderungsprofil gemacht wirdsowohl für die einzelnen Mitglieder – wenn ein Mitgliedersetzt wird, so soll die Qualität des Bankrats sicher nichtsinken, sondern eher steigen – wie auch für das ganzeTeam. Es braucht eine vorausschauende Personalpolitik,bei welcher man für den Fall des Falles gerüstet ist, d.h. esmuss mindestens ein Kandidat oder eine Kandidatin auchdas Präsidium übernehmen können, besser mehrere. Diessicherzustellen ist seiner Überzeugung nach sehr vieleinfacher für den Regierungsrat. Denn in der Vergangen-heit hätten jeweils einzelne Fraktionen Anspruch erhobenund dann 'irgend jemanden' nominiert. Die einzelnenFraktionen können seiner Ansicht nach nicht eine optimaleTeamzusammensetzung gewährleisten. Die getroffeneLösung, bei welcher der Regierungsrat zusammen mit demPräsidium evaluiert und die Mitglieder anschliessend vomLandrat wählen lässt, hält er für sehr weise. Er appelliertan die Verantwortung der Landrätinnen und Landräte fürdieses Unternehmen und bittet, dieser Lösung zuzustim-men.

Betreffend den anderen, strategisch weniger wichtigenPunkt der Grösse des Bankrats, appelliert der Finanzdirek-tor an das Plenum, die Richtlinie 7 bis 11 zu belassen.Seine Vorstellung von einer Idealgrösse liegt bei etwa 9Mitgliedern. Es könnten damit 3 Dreierausschüsse gebildetwerden. Normal ist auch eine ungerade Zahl in seinemsolchen Gremium. Hat man nun aber bei einem Neuner-Gremium gleichzeitig 9 als Untergrenze und jemand musszurücktreten, so müssten sofort Ersatzwahlen vorgenom-men werden, was nicht optimal sei. Man müsste sichvielmehr ein Jahr Zeit nehmen können für die seriöseEvaluation einer Nachfolgerin. Es soll nicht die Unter-grenze für das Gremium als Ziel angesteuert werden,sondern ungefähr die Mitte. Eine gewisse Flexibilität habedurchaus ihre Bedeutung. Er bittet, der Kommissions-fassung zu folgen.

Detailberatung

Titel und Ingress

A§ 1 – § 4 kein Wortbegehren

B§ 5, § 6 kein Wortbegehren

C§ 7 kein Wortbegehren

D§ 8

Marc Joset stellt zu Dieter Völlmins Votum klar: In derFinanzkommission ist es generell nicht so, dass unterDiverses noch schnell etwas Vertrauliches mitgeteilt oderbeschlossen wird. Bezüglich dieses Punktes wurde man

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004638

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sich im Verlauf einer langen Diskussion klar, dass mandurch den Erhalt von vertraulichen Informationen auchmehr Verantwortung übernimmt. Oberaufsicht bedeutetmehr Verantwortung zum schnellen Reagieren in ausser-ordentlichen Fällen.

§ 9 kein Wortbegehren

§ 10Absatz 1

Es liegen zwei Anträge vor. Laut SP-Antrag (bereitsbegründet) soll der erste Satz wie folgt lauten: Der Bankratbesteht aus neun bis elf Mitgliedern.

Helen Wegmüller beantragt folgenden Wortlaut: DerBankrat besteht aus sieben bis elf Mitgliedern. Er wird vomLandrat gewählt. Ein Mitglied des Regierungsrates gehörtdem Bankrat an.

Landratspräsident Hanspeter Ryser lässt zuerst überden Antrag der SP abstimmen.

://: Der Landrat stimmt dem Antrag der SP zu.

Absatz 1, erster Satz lautet somit: Der Bankrat bestehtaus neun bis elf Mitgliedern.

Helen Wegmüller: (Begründung) Es gibt keinen sach-lichen Grund dafür, dass der Bankrat auf Vorschlag desRegierungsrates gewählt werden soll. Dies bedeutet eineinstitutionelle Schwächung des Landrates. Die Wahl durchdas Parlament hat sich in der Vergangenheit bestensbewährt. Die Kantonalbank ist die Bank für unserenKanton und für das Baselbieter Volk. Die Landräte sind diegewählten Volksvertreter, was zwingend postuliert, dassdie Mitglieder des Bankrats von den repräsentativenpolitischen Parteien, also von den Fraktionen, entspre-chend den Stärkeverhältnissen im Landrat zu stellen sind.Das Anforderungsprofil der Bankräte ist beträchtlich erhöhtworden und die nötige Professionalität ist gewährleistet.Daher können die Landratsfraktionen genau so gut wie derRegierungsrat entsprechend diesem Anforderungsprofil dieBankräte weiterhin wählen.

Es wird über den Antrag von Helen Wegmüller ab "Er wirdvom Landrat gewählt." abgestimmt.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Helen Wegmüllermit 39 : 32 Stimmen ab.

§ 11 – § 14 kein Wortbegehren

E§ 15, § 16 kein Wortbegehren

F§ 17 – § 19 kein Wortbegehren

Es wird kein Rückkommen verlangt.

://: Damit ist die erste Lesung beendet.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

*

Nr. 650

15 2004/033Interpellation von Patrick Schäfli vom 5. Februar 2004:KASAK - Subventionspraxis: Badminton. SchriftlicheAntwort des Regierungsrates vom 11.Mai 2004

Patrick Schäfli bedankt sich bei der Regierung und derBKSD für die Beantwortung seiner Interpellation. Aus Sichtder FDP hat die Bildungsdirektion eine oberflächlicheBeurteilung bei der Vergabe des Kantonsbeitrages an dieErstellung der Badminton-Halle in Oberwil angewendet.Der Interpellant will wissen, warum in der KASAK-I-VorlageKriterien zur Vergabe von Kantonsgeldern an Sportein-richtungen festgelegt wurden, wenn diese gar keineAnwendung finden. Man ist der Meinung, dass die Verga-be von Fr. 215'000.– Steuergeldern nicht den in derKASAK-I-Vorlage fest gelegten Kriterien entspricht. Eshandle sich im Übrigen um einen staatlichen Eingriff ineinen gut funktionierenden Markt. Im Kanton Basellandgibt es genügend Badminton-Hallen.

Anscheinend habe der Kanton Baselland aber immer nochzu viel Geld, dass er es sich leisten kann, in dieser Art undWeise Steuergelder zu verteilen, anstatt endlich einePriorisierung der Investitionen vorzunehmen. Die in denAusführungen der Regierung erwähnten KASAK-Kriteriensind seiner Meinung nach bei der Vergabe dieser Subven-tion klar nicht eingehalten worden, denn es handle sichweder um ein Projekt von kantonaler und regionalerBedeutung, noch habe es eine gewisse Bedeutung für denSport im Allgemeinen. Im Übrigen ist man der Meinung,dass, selbst wenn ein KASAK I bewilligt wird, man nichtdas ganze bewilligte Geld à tout prix ausgegeben muss;dasselbe gilt für KASAK II.

Die Regierung wird aufgefordert, bei den weiteren Projek-ten, welche im KASAK I respektive mit einer zweitenVorlage KASAK II bewilligt werden sollten, die im Anhangzur KASAK I-Vorlage klar festgelegten Kriterien ein-zuhalten. Dabei handle es sich nicht einfach um 'nice tohave', sondern die Kriterien seien grundsätzlich ein-zuhalten.

Sozusagen den Clou der ganzen schriftlichen Antwort bildeder Schlusssatz, in welchem fest gestellt wird, dass dieBadminton-Courts am Abend häufig ausgebucht sind undes daher wenige freie Courts gebe. Selbstverständlichseien die Courts, ebenso wie beim Tennis, hauptsächlichabends nach der Arbeitszeit häufig besetzt. Es könne wohlnicht wahr sein, dass der Kanton die Spitzenzeiten über-brücke, indem aus dem KASAK ein entsprechenderBeitrag bezahlt wird. Das sei nicht fair gegenüber denanderen Unternehmungen, welche Badminton-Courtsanbieten. Die FDP wehrt sich gegen die Verschleuderungvon Steuergeldern und fordert die Regierung auf, die

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 639

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Kriterien seriös zu prüfen und entsprechend konsequentanzuwenden.

://: Damit ist die Interpellation 2004/033 von PatrickSchäfli erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 651

16 2004/035Interpellation von Fredy Gerber vom 5. Februar 2004:“Sensibilisierungstag” des Flüchtlingshilfswerks(SFH) an den KV-Schulen. Antwort des Regierungs-rates

Regierungsrat Urs Wüthrich nimmt Stellung: Vorweg istzu präzisieren, dass es sich bei der Diplommittelschule(DMS) II des KV Muttenz nicht um eine kaufmännischeBerufsschule, sondern um eine allgemeinbildende Schulehandelt, welche an die obligatorische Schulzeit anschliesstund auf spezielle Berufe vorbereitet. Weitere Vorbemer-kung: Es ist richtig und gut, dass die Schulleitungen denjungen Leuten stufen- und altersgerecht die Auseinanders-etzung mit gesellschaftlichen Fragen ermöglichen, was inden Bereich der zu fördernden Sozialkompetenz gehört.

Der Projekttag Flucht und Asyl wurde im Übrigen vomHochkommissariat für Flüchtlinge der UNO entworfen undkonzipiert. Man ist der Auffassung, dass wenn die jungenLeute in der Lage sind, sich gestützt auf politische Diskus-sionen ein Urteil zu bilden, auch in der Lage sind, sichkritisch und differenziert im Rahmen des Unterrichts mitsehr schwierigen gesellschaftspolitischen Fragestellungenauseinanderzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler,welche an dem Projekttag teilnahmen, reagierten zudemüberwiegend positiv.

Zu Frage 1: Im Rahmen der DMS II, welche keine spezi-fische kaufmännische Ausbildung anbietet, ist das FachGesellschaft, Wirtschaft und Recht mit 5 Lektionen proWoche ausdrücklich vorgesehen und daher nicht quasizweckentfremdet worden, sondern in Übereinstimmung mitdem Auftrag interpretiert worden.

Zu Frage 2: Es ist wichtig, dass die Schulen im Kantonsich bemühen, den Schülerinnen und Schülern denUmgang mit heiklen gesellschaftlichen Themen wieMigration, Rassismus, Gewalt, Alkohol, Drogen usw. nahezu bringen, indem die Auseinandersetzung geübt wird. DieSchulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer nehmen für sichin Anspruch, dass sie dies genauso sorgfältig tun wie diePolitikerinnen und Politiker. Die Schulleitung des KVMuttenz beurteilt in Übereinstimmung mit der Schüler-schaft die Veranstaltung als erfolgreich. Es handelte sichzwar um ein einzelnes Projekt. Weitere, ähnliche Ver-anstaltungen wären in Zukunft aber durchaus denkbar. Inanderen Schulen wurden ähnliche Veranstaltungen

durchgeführt. Besonders zu erwähnen ist der Holocaust-Gedenktag in Liestal, welcher auf schweizweite Beachtungstiess.

Zu Frage 3: Die Lehrpläne der DMS II werden von denLehrpersonen entworfen, letztlich aber vom Schulrat imRahmen des Schulprogramms genehmigt. Die Schul-programme müssen den Vorgaben der SchweizerischenErziehungsdirektorenkonferenz und der Kommission fürDiplommittelschulen entsprechen; nur so ist gewährleistet,dass die Diplome auch interkantonal anerkannt werden.

Zu Frage 4: Es trifft zu, dass die verschiedenen Aspektedes Problems besprochen wurden. Der Anspruch an dieLehrperson besteht darin, dass sie unabhängig von ihrerpersönlichen Einstellung die unterschiedlichen Aspekteeines Themas beleuchtet. Dies schliesse aber nicht aus,dass eine Lehrperson ihrer eigenen Meinung Ausdruckgeben kann. Im Übrigen bestehe, vor allem bei denjüngeren Schülerinnen und Schülern, auch das Korrektivder Erziehungsberechtigten.

Zu Frage 5: Die Regierung sowie die Schulleitungen teilendie Meinung, dass grundsätzlich jedes politische Thema inden Schulen ausgewogen behandelt werden soll. Inhaltlichverweist Regierungsrat Urs Wüthrich auf die Antwort zuFrage 4.

Frage 8: Es besteht kein Anlass, irgendwo einzugreifen, solange nicht Missbräuche fest gestellt werden, was imMoment nicht der Fall ist. Es gibt zur Zeit keine Rüc-kmeldungen, welche ein Eingreifen in einzelnen Schulennotwendig machen würden. Tatsache ist aber, dass dieInstrumente vorhanden sind; die Schulaufsicht wird vonden Schulräten wahrgenommen. Sie schreiten dort ein, woMissstände aufgedeckt werden. Speziell klar stellenmöchte der Erziehungsdirektor, dass es für die Regierungnicht in Frage kommt, sich um gesellschaftspolitisch heikleThemen zu drücken. Im Gegenteil, es besteht der An-spruch, die Themen auf den Tisch zu bringen.

Fredy Gerber bedankt sich beim Regierungsrat für dieausführliche Beantwortung, welche einiges geklärt habe.Seinerseits möchte er aber noch erwähnen, dass im Fallezukünftiger solcher 'Übungen' konsequenterweise auch dieSchattenseiten des Asylwesens behandelt werden sollen,was bei der betreffenden Veranstaltung nicht der Fallgewesen sei. Ansonsten erhielten die Kinder eine ein-seitige politische Doktrin verabreicht, welche einemsachlichen Unterricht total widerspreche.

://: Damit ist die Interpellation 2004/035 von Fredy Gerberbeantwortet.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

Mitteilung

Hanspeter Ryser teilt abschliessend mit, dass die Mit-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004640

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glieder der Ratskonferenz und der Finanzkommissionsowie die Präsidien der ständigen Kommissionen undLandrat Rudolf Keller im Anschluss an die Ratskonferenzzum GAP-Hearing im Landratssaal geladen sind (ca.17.20 Uhr). Damit beendet er die Sitzung und wünschtallen einen schönen Abend.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

*

Die nächste Landratssitzung findet statt am

24. Juni 2004

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 641

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Für die Richtigkeit des Protokolls

Im Namen des Landrats

der Präsident:

der Landschreiber: