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Achtung Bushaltestellen! 1. Busse oder Straßenbahnen, die sich mit einge- schaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nä- hern, dürfen nicht überholt werden.2. An Bussen des Lininenverkehrs oder Schulbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Der seitliche Abstand muß so groß sein, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.3. Omnibusssen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestel- len zu ermöglichen.

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Unser Fehlerteufel fährt Bus

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Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cmsind, dürfen in Kraftfahrzeugen, für welche Sicherheitsgurte vorge-schrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn amtlich genehmigte Rückhaltesysteme für Kinder benutzt werden. Amtlich genehmigte Rückhaltesysteme sind am ECE-Prüfzeichen erkenntlich.

Ausnahme:Wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhaltesystemen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht, dürfen Kinder auch ohne Sicherung durch Rückhaltesysteme befördert werden.

Gesetzliche Regelung seit 1993

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Klasse 0 Klasse 0 + Klasse I Klasse II Klasse III

bis 10 kgKörper-gewicht

bis 13 kgKörpergewicht

9 kg bis 18kg Körper-gewicht

15 kg bis 25kg Körper-gewicht

22 kg bis 36kg Körper-gewicht

Lebensalterbis etwa9 Monate

Lebensalter bisetwa 1 ½Jahren

Lebensalteretwa von 9Monaten bisetwa 4 ½Jahren

Lebensaltervon etwa3 ½ bis etwa7 Jahre

Lebensalteretwa ab 6Jahre

Größeneinteilung der Kindersitze

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ECE-Regelung 44

Eignung für ver-schiedene PKW

Auf das Kind bezo-genes Eigengewicht(Körpergewicht von 9 - 18 kg)

Achten Sie auf das ECE-Zeichen!

ECE 44-03

ECE-PrüfzeichenGrundfarbe gelb