Jährliche Unterweisung 2. Auflage 2014 © 2013 Resch-Verlag, Dr. Ingo Resch GmbH,...
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Jährliche Unterweisung
2. Auflage 2014 © 2013 Resch-Verlag, Dr. Ingo Resch GmbH, Maria-Eich-Straße 77, D-82166 Gräfelfing
Flurförderzeuge im öffentlichen Straßenverkehr
Folie 11Versicherung
Folie 12Ausnahmegenehmigung
Folie 13Bau und Ausrüstung
Folie 14Gabelzinkenabsicherung – Sicherheitsgurt
Folie 15Bereifung I
Folie 16Bereifung II – Profiltiefe
Folie 17Sichtverhältnisse – Anhalteweg
Folie 18Last – Ladungssicherung
Folie 19Fahrverhalten im öffentlichen Straßenverkehr
Folie 1Öffentlicher Verkehrsraum
Folie 2Nicht öffentlicher Verkehrsraum I
Folie 3Nicht öffentlicher Verkehrsraum II
Folie 4Temporäre Absperrung
Folie 5Konsequenzen des öffentlichen Verkehrsraumes
Folie 6Befähigungsnachweis – Fahrausweis
Folie 7Fahrauftrag
Folie 8Führerschein/Fahrerlaubnis
Folie 9Betriebserlaubnis – Zulassung Stapler
Folie 10Zulassung – Wagen und Schlepper
Jährliche Unterweisung
2. Auflage 2014 © 2013 Resch-Verlag, Dr. Ingo Resch GmbH, Maria-Eich-Straße 77, D-82166 Gräfelfing
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jährlichen Unterweisungfür Gabelstaplerfahrer
Jährliche Unterweisung
2. Auflage 2014 © 2013 Resch-Verlag, Dr. Ingo Resch GmbH, Maria-Eich-Straße 77, D-82166 Gräfelfing
Flurförderzeuge im öffentlichen Straßenverkehr
Folie 3
Nicht öffentlicher Verkehrsraum IIEinzelfall-/personenbezogene Kontrolle ist erforderlich.
Verbots- und Hinweisschilder alleine sind nicht ausreichend!
3. Beschränkungskontrolle
Beschränkungswille und Beschränkungsvorkehrung erfüllt, aber keine Beschränkungskontrolle = öffentlicher Verkehrsraum, da Zugang für jedermann – hier z. B. Fußgänger oder Radfahrer – möglich.
Hinweisschild „Privatgelände“ allein ist nicht ausreichend, um die Öffentlichkeit herauszunehmen.
Dieses Schild allein genügt nicht, um die
Öffentlichkeit auszuschließen.
Jährliche Unterweisung
2. Auflage 2014 © 2013 Resch-Verlag, Dr. Ingo Resch GmbH, Maria-Eich-Straße 77, D-82166 Gräfelfing
Flurförderzeuge im öffentlichen Straßenverkehr
Folie 4
Auch die Kontrolle der Absperrung gehört zur Verkehrssicherungspflicht für den, der absperrt!
Wer absperrt, trägt auch für die Art der Absperrung die Verantwortung.
Temporäre Absperrung
So ist es richtig. So bitte nicht.
Zulässige Absperrmittel nach der StVO für den öffentlichen Verkehrsraum, ferner als Hilfsmittel das rot-weiße Flatterband.
Das mag zwar phantasievoll sein, ist aber als Absperrung weder ausreichend noch erlaubt.