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Lagebericht 2019

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Lagebericht 2019

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Inhaltsverzeichnis

A. Grundlagen der Stadtsparkasse Wedel ........................................................................................................ 3

B. Wirtschaftsbericht ........................................................................................................................................... 4

B.1 Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick 2019 .................................................................................. 4

B.2 Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2019 ......................................... 10

B.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs ...................................................... 12

B.3.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen ............................................................................................. 12

B.3.2. Kreditgeschäft .................................................................................................................................... 12

B.3.3. Wertpapiereigenanlagen .................................................................................................................. 12

B.3.4. Beteiligungen ..................................................................................................................................... 13

B.3.5. Anteile an verbundenen Unternehmen .......................................................................................... 13

B.3.6. Geldanlagen von Kunden .................................................................................................................. 13

B.3.7. Interbankengeschäft .......................................................................................................................... 13

B.3.8. Vermittlungsgeschäft ........................................................................................................................ 13

B.3.9. Investitionen ....................................................................................................................................... 14

B.3.10. Personalbericht ................................................................................................................................ 14

B.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage ............................................................................. 15

B.4.1. Vermögenslage................................................................................................................................... 15

B.4.2. Finanzlage ........................................................................................................................................... 15

B.4.3. Ertragslage .......................................................................................................................................... 15

B.5 Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufes und der Lage ............................................................ 17

C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht .................................................................................................... 18

C.1 Ziele und Strategien des Risikomanagements................................................................................ 18

C.2 Risikomanagementsystem ................................................................................................................. 19

C.3 Risikomanagementprozess ................................................................................................................ 20

C.4 Aufgabenzuordnung im Rahmen des Risikomanagementsystems ............................................. 21

C.5 Strukturierte Darstellung der wesentlichen Risikoarten ............................................................... 22

C.5.1. Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft......................................................................... 22

C.5.2. Adressenausfallrisiken der Beteiligungen ..................................................................................... 25

C.5.3. Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften .................................... 26

C.5.3.1. Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften ......................................................................... 26

C.5.3.2. Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften .................................................................................. 28

C.5.3.3. Derivative Finanzinstrumente ....................................................................................................... 29

C.5.3.4. Aktienkursrisiken ............................................................................................................................ 29

C.5.3.5. Währungsrisiken ............................................................................................................................. 30

C.5.4. Zinsänderungsrisiken ........................................................................................................................ 30

C.5.5. Liquiditätsrisiko .................................................................................................................................. 31

C.5.6. Operationelle Risiken ........................................................................................................................ 31

C.6 Gesamtbeurteilung der Risikolage ................................................................................................... 33

C.7 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognosebericht) ............................................................................................................................................. 34

C.7.1. Vermögenslage ................................................................................................................................... 36

C.7.2. Finanzlage ........................................................................................................................................... 37

C.7.3. Ertragslage .......................................................................................................................................... 37

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A. Grundlagen der Stadtsparkasse Wedel Die Sparkasse ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassen- und Giroverbands für Schleswig-Holstein (SGVSH), Kiel, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin und Bonn, angeschlossen. Die Stadt-sparkasse Wedel ist beim Amtsgerichts Pinneberg im Handelsregister Abteilung A unter der Nummer HRA 4075 PI eingetragen. Die Sparkasse ist Mitglied im bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, in dem die deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen mit ihrer wirtschaftlichen Substanz gegenseitig für ihren Fortbestand einstehen. Seit dem 3. Juli 2015 ist das Sicherungssystem der Sparkassen als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Träger der Sparkasse ist die Stadt Wedel. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse umfasst den Bereich des Trägers, die Freie und Hansestadt Hamburg und die Gemeinden Holm und Het-lingen. Die Sparkasse unterhält neben einer Hauptstelle, in der das Firmenkundenzentrum, ein Pri-vatkundenzentrum, das Immobilienzentrum und die eigene Versicherungsagentur angesie-delt sind, eine weitere personenbesetzte Finanzdienstleistungsfiliale und eine SB-Filiale in Wedel. Die Sparkasse ist ein regionales Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere im sat-zungsrechtlichen Geschäftsgebiet sicherzustellen. Daneben ist das soziale und kulturelle Engagement der Sparkasse zu nennen. Im Rahmen der Geschäftsstrategie sind die Grund-sätze unserer geschäftspolitischen Ausrichtung zusammengefasst und in die operativen Planungen eingearbeitet. Die übergeordneten Ziele werden im Lagebericht im Folgenden dargestellt. Durch die zielorientierte Bearbeitung der strategischen Geschäftsfelder wird die Aufgabenerfüllung der Sparkasse über die Ausschöpfung von Ertragspotenzialen sowie Kos-tensenkungen sichergestellt. Darüber hinaus hat der Vorstand die Risikostrategie überprüft und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die Strategien wurden mit dem Ver-waltungsrat der Sparkasse erörtert und innerhalb des Hauses kommuniziert.

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B. Wirtschaftsbericht

B.1 Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick 2019

Weltwirtschaft im Zeichen der Handelskonflikte

Die Weltwirtschaft verlor 2019 deutlich an Schwung. Die weltweite Güterproduktion expan-dierte nach jüngsten Zahlen des Internationalen Währungsfonds1 real um 2,9%. 2018 waren es in gleicher Abgrenzung noch 3,6%. Als ein Auslöser für den Verlust an Wachstumsdynamik gelten die Handelskonflikte zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Volksre-publik China. Dabei blieb das Wachstum in den USA selbst recht robust. Aber der Welthandel erlitt einen größeren Rückschlag. Ebenfalls nach Zahlen des IWF erhöhte sich der grenzüberschreitende Güteraustausch auf globaler Ebene 2019 nur um 1,0%. Das ist die schwächste Wachstumsra-te des internationalen Handels seit zehn Jahren. In den vorrangegangenen Jahren hielt die Expansion des Warenverkehrs zumeist mit der Produktion Schritt. In früheren Dekaden über-traf die Zunahme des Güteraustausches diejenige der Gütererstellung in der Regel sogar deutlich. Zunehmende Offenheitsgrade waren früher als Kennzeichen der „Globalisierung“ typisch. 2019 ist in diesem Prozess zumindest eine Pause eingetreten. Davon waren vor allem diejenigen Länder betroffen, die mit hohen Anteilen von Exporten und Importen im Vergleich zu ihrem Inlandsprodukt besonders weit in die Weltwirtschaft inte-griert sind. Neben dem direkt den US-Zöllen ausgesetzten China gilt dies maßgeblich für die deutsche Volkswirtschaft. Deutschland als „Ausrüster der Welt“ mit seinem stark auf Investi-tionsgüter ausgerichteten Exportsortiment (etwa den Branchen Automobil, Maschinenbau und Elektrotechnik) war 2019 mit geringeren Bestellungen aus den Handelspartnerländern konfrontiert, weil deren Unternehmen sich in der von den Handelskonflikten verunsicherten Lage mit Investitionen zurückhielten. Der Euroraum insgesamt entwickelte sich 2019 etwas günstiger als Deutschland, allerdings mit Unterschieden zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Unter den großen Ländern des Euroraums konnte Spanien sein überdurchschnittliches und Frankreich sein etwa durch-schnittliches Wachstumstempo aus dem Vorjahr annähernd halten. Italien blieb dagegen mit fast stagnierendem BIP erneut zurück. In der Summe erzielte das Währungsgebiet 2019 vo-raussichtlich ein preisbereinigtes BIP-Wachstum in Höhe von 1,2%2. Deutschland mit drei Quartalen Stagnation Die deutsche Volkswirtschaft wuchs gemessen am realen Bruttoinlandsprodukt 2019 um 0,6%3. Das ist die schwächste Jahreswachstumsrate seit 2013. Die Entwicklung lag deutlich unter dem Zuwachspfad des Produktionspotenzials. Wegen der zuvor herrschenden Überaus-lastung der deutschen Wirtschaft nach dem langjährigen Aufschwung war die sich einstellen-de Kapazitätsauslastung 2019 insgesamt aber noch gut, allerdings mit deutlichen Unter-schieden zwischen den einzelnen Branchen. Hinter der jahresdurchschnittlichen Wachstumszahl verbirgt sich außerdem eine stark abge-flachte Entwicklung im Jahresverlauf. Die Gesamtjahreszahl errechnete sich praktisch aus-schließlich aus dem statistischen Überhang aus 2018 und einer im ersten Quartal 2019 noch guten Entwicklung. Danach stagnierte das BIP im saisonbereinigten quartalsweisen Ausweis. 1 World Economic Outlook (WEO) des Internationalen Währungsfonds, Zwischen-Update vom 20. Januar 2020. Das Wachstum des „Welt-BIP“ wird vom IWF mit kaufkraftgewichteten Wechselkursen aggregiert. 2 Eine amtliche Schätzung von Eurostat zum Euroraum-Jahres-BIP ist zum Datum der Erstellung des vorliegenden Lageberichtes noch nicht erschienen. Die hier zitierte Zahl ist deshalb erneut dem WEO-Update des IWF entnommen. 3 Diese Wachstumszahl und die auf den folgenden Seiten angeführten Werte für die BIP-Untergliederung entstammen der ersten Schätzung das Statistischen Bundesamtes zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 2019 vom 15. Januar 2020. Die Werte können sich im Zuge von amtlichen Revisionen noch mehrmals ändern.

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Die Verlaufsrate des zweiten Quartals lag knapp unter, das dritte knapp über der Nulllinie. Damit wurde die gängige Definition einer „technischen Rezession“ als „zwei Quartale mit negativen Raten in Folge“ zwar knapp verfehlt und Deutschland kam um die Diskussion her-um, ob formal eine Rezession ausgerufen werden müsste. Doch de facto entsprach die Entwicklung seit dem Frühjahr nur noch einer Stagnation. Dies galt mutmaßlich auch für das Abschlussquartal. Für dieses liegen zwar noch keine ausdrücklichen amtlichen Werte vor. Doch aus dem Zusammenspiel der veröffentlichten Gesamtjahresrate mit den bis einschließ-lich November vorliegenden Monatsindikatoren, wie etwa der Industrieproduktion, sowie aus Andeutungen aus dem Statistischen Bundesamt kann geschlossen werden, dass das vierte Quartal knapp über der Nulllinie gelegen haben dürfte. Bei der Beurteilung der konjunkturellen Dynamik im Jahr 2019 ist außerdem zu beachten, dass es sehr deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Sektoren der Volkswirtschaft gab. 2019 herrschte eine ausgeprägte Zweiteilung vor: Die Bautätigkeit boomte 2019 weiter; und auch viele Dienstleistungsbranchen und somit weite Teile der Binnenwirtschaft entwi-ckelten sich gut. Gegenläufige Rückgänge konzentrierten sich dagegen im Verarbeitenden Gewerbe, vor allem in den exportorientierten Industriezweigen. Teilweise wurde von einer „Rezession“ der Industrie gesprochen, wenngleich dieser Begriff eigentlich für gesamtwirt-schaftliche Entwicklungen reserviert ist. Für Deutschland ist die Industrie jedoch mit ihren im internationalen Vergleich recht hohen Wertschöpfungsanteilen immer noch ein Schlüssel-sektor mit überproportionaler Bedeutung. Es bestand die Gefahr, dass die Rückgänge in diesem Sektor über kurz oder lang auch auf die an sich robuste Binnenwirtschaft übergreifen könnten. Die Frage, ob dies passieren wird, ist auch Anfang 2020 noch nicht abschließend beantwortet. Die im Sommer 2019 noch stärker ausgeprägten Befürchtungen in dieser Hinsicht reduzierten sich aber gegen Jahresende 2019 ein Stück, als die Zeichen zunehmend auf eine Deeskalation im Handelsstreit wiesen. Zumindest die Stimmungsindikatoren sowie die Finanzmärkte wiesen seither eine wieder freundlichere Entwicklung auf. Konsum als Träger des Wachstums – Außenhandel und Vorratssaldo haben gebremst Die Zweiteilung der deutschen Konjunktur im Jahre 2019 zeigt sich ebenso in der Verwen-dungsgliederung des BIP. Die Exporte selbst legten zwar real um 0,9% zu. Doch das Wachs-tum der Importe war mit 1,9% deutlich stärker. Daraus ergibt sich eine rechnerische Belas-tung der realen BIP-Wachstumsrate durch die Entwicklung im Außenhandel. Der Außenhan-delssaldo selbst blieb allerdings deutlich positiv. In nominaler Abgrenzung erreichte der Au-ßenbeitrag von Waren und Dienstleistungen 208 Mrd. Euro. Das entspricht 6,0% des Brutto-inlandsproduktes. In der Abgrenzung des Leistungsbilanzsaldos, der bisher nur für die ersten elf Monate des Jahres 2019 vorliegt, dürfte der Überschuss noch größer ausfallen und die Größenordnung von rund 7,5% des BIP erreichen. Die nominal sehr hoch bleibenden Salden resultierten auch aus den unterschiedlichen Preistrends der Exporte und Importe. Durch sehr günstige Importe verbesserten sich die „Terms of Trade“ Deutschlands ihrem langjährigen Trend folgend 2019 wieder, nachdem sie in den zwei Jahren davor leicht zurückgegangen waren. Innerhalb der Binnennachfrage trugen alle Komponenten der Endverwendung zum Wachstum bei. Der private Konsum war mit realen Zuwächsen von 1,6% stark aufwärtsgerichtet. Er wur-de von einer guten Arbeitsmarktlage und steigenden Einkommen gestützt. Die Sparquote der privaten Haushalte blieb dabei mit 10,9% praktisch unverändert. Die Konsumausgaben des Staates wurden sogar noch stärker ausgeweitet als diejenigen der privaten Haushalte. Der Staatsverbrauch legte real um 2,5% zu.

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Im Rahmen der Investitionstätigkeit legten vor allem die Bauinvestitionen noch einmal um real 3,8% stark zu. Das ist angesichts der bereits zuvor sehr hohen Kapazitätsauslastung im Baugewerbe eine beachtliche Steigerung. Die Ausrüstungsinvestitionen erhöhten sich 2019 deutlich langsamer um 0,4%. Die Zuwächse stammen dort vor allem aus dem noch dynami-schen ersten Halbjahr. In der zweiten Jahreshälfte gab es im Einklang mit der gesamtwirt-schaftlichen Eintrübung auch eine deutliche Verlangsamung. Die sinkende Kapazitätsauslas-tung gab weniger Anlass für weitere Ausrüstung. Arbeitsmarkt nochmals mit Höchststand der Beschäftigung, Preisauftrieb gedämpft Der deutsche Arbeitsmarkt zeigte – dem Zwiespalt der Produktionstrends in den einzelnen Sektoren folgend – 2019 eine differenzierte Entwicklung. Erstmals seit Jahren gab es von Sei-ten diverser Unternehmen wieder eine Häufung von größeren Entlassungsankündigungen. Das ging deutlich über Einzelfälle hinaus. In der Summe für den Gesamt-Arbeitsmarkt wurde dies jedoch überkompensiert vom andauernden Beschäftigungsaufbau im Dienstleistungs-sektor. Die Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erreichte mit fast 45,3 Mio. im Jahresdurchschnitt 2019 einen neuen Rekordwert. Der Netto-Zuwachs entsprach noch einmal rund 400.000 mehr Stellen als 2018. Der Abbau der Arbeitslosigkeit setzte sich 2019 ebenfalls fort, jedoch wegen der gegenläufigen Trends in der Industrie nur noch moderat. In der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit lag die jahresdurchschnittliche Quote der re-gistrierten Arbeitslosen an allen zivilen Beschäftigten bei 5,0%. Der Preisauftrieb blieb 2019 ähnlich wie schon in den vorangegangenen Jahren moderat. In Deutschland stiegen die Verbraucherpreise sowohl in der nationalen Abgrenzung als auch in der Definition der Harmonisierten Verbraucherpreise (HVPI) um 1,4%. Auf der Ebene des Eu-roraums waren es 1,2%. Die Entwicklung blieb damit weiterhin unter der Zielgröße der Euro-päischen Zentralbank. Aufgrund dieser Preistrends zusammen mit der Abschwächung der Konjunktur und auch angesichts von Zinssenkungen in anderen Währungsräumen (USA) sah sich die EZB veranlasst, ihre Geldpolitik im September 2019 erneut zu lockern. Zuvor hatte sie seit Jahresbeginn 2019 ihr Anleihe-Ankaufprogramm zeitweise auf „Halten“ gestellt und hat zehn Monate lang nur auslaufende Beträge in ihrem Bestandsportfolio ersetzt. Seit November 2019 kaufen die Notenbanken des Eurosystems auch netto wieder neue Anleihen mit einem monatlichen Aufwuchs von 20 Mrd. Euro an. Außerdem hat die EZB mit ihrer Lockerungsentscheidung vom September 2019 den negativ verzinslichen Satz für die Einlagefazilität von -0,4% auf nunmehr -0,5% weiter abgesenkt. Dieser Satz ist der in der aktuell herrschenden Überschussliquiditätssituation entscheidende Leitzinssatz, der das Geld- und Kapitalmarktgeschehen prägt.

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Übersicht über gesamtwirtschaftliche Daten für Deutschland im Jahr 2019

Ist-Werte für 2019 4 Bruttoinlandsprodukt 5 +0,6

Private Konsumausgaben +1,6 Konsumausgaben des Staates +2,5 Bauinvestitionen +3,8 Ausrüstungsinvestitionen +0,4 Exporte +0,9 Importe +1,9

Erwerbstätige 6 45.256 Arbeitslosenquote 7 5,0 Verbraucherpreise (HVPI) 8 +1,4 Kernrate (ohne Energie, Nahrungsmittel, Tabak und Alkohol) 9 +1,4 Sparquote 10 10,9

Wirtschaftsentwicklung im Geschäftsgebiet

Einerseits praktisch ein Teil der Hansestadt Hamburg – andererseits eine eigenständige Kommune: Als Stadt in der Metropolregion vereint Wedel das Beste aus zwei Welten. Die Wirtschaft profitiert davon. Deutschlands größter Hafen strahlt eine Dynamik aus, die welt-weit agierende Unternehmen samt ihren Zulieferern und Dienstleistern für sich nutzen - eine Dynamik, die auch der Wedeler Wirtschaft Schwung gibt.

Ein gewachsenes Wirtschaftsgeflecht zeichnet Wedel besonders aus. Funktionierende Cluster bestehen unter anderem bei pharmazeutischen, bei medizintechnischen, bei elektrotechni-schen und metallverarbeitenden Unternehmen sowie auf den Gebieten Optronik, Maschinen-bau, Photovoltaik und Wassersportwirtschaft.

Wedel bietet ein hochwertiges Umfeld für Wirtschaft und Wohnen. So liegt die Einwohnerzahl per 1. April 2019 bei 34.878 gem. Bestandsstatistik der Stadt Wedel. Wedel profitiert in der Immobilienbranche vom Zuzug aus der Metropolregion Hamburg. So konnten in den vergan-genen Jahren Bauprojekte erfolgreich abgeschlossen werden. Die Investitionen gehen weiter. Zum einen wird das Projekt „Businesspark Elbufer“ vorangetrieben. Hier geht es um die Er-schließung von 180.000 m² Gewerbefläche an der Elbe. Und zum anderen werden weitere attraktive Bebauungspläne für Wohngebiete im Norden der Stadt geplant. Letzteres wird zu einem Anstieg der Bevölkerungszahlen führen, dabei erwarten wir eher junge Familien, was sich positiv auf den Altersdurchschnitt der Bevölkerung auswirken wird.

Durch unsere Nähe zur Hamburger Immobilienwirtschaft ist auch die Entwicklung am Ham-burger Immobilienmarkt für die Stadtsparkasse Wedel von Bedeutung.

Eng wie keine andere Branche ist die Immobilienwirtschaft mit der Entwicklung einer Metro-pole verbunden. Dies gilt insbesondere für eine wachsende Stadt wie Hamburg. Die Hanse-stadt profitiert von ihrer vielfältigen Branchenstruktur, einer positiven Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung sowie von der günstigen Lage und hohen Lebensqualität. Alle diese Faktoren ziehen eine steigende Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeimmobilien nach sich. Hamburg zählt zu den Top-Immobilienstandorten in Deutschland und belegt in Immobilien-rankings seit Jahren unbestritten einen der vorderen Plätze. Das Wirtschafts- und das Bevöl-kerungswachstum bringen für die Immobilienwirtschaft positive Impulse – aber auch Heraus-forderungen. Um ein stetiges Wirtschaftswachstum zu ermöglichen, gilt es, ausreichend Ge-

4 Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2020 5 BIP und Untergliederungen: nicht-kalenderbereinigte, reale Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent 6 Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort im Inland in Tausend 7 Arbeitslosenquote in der Definition der Bundesagentur für Arbeit, in Prozent 8 Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent 9 Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent 10 Sparquote der privaten Haushalte, Anteil am verfügbaren Einkommen, in Prozent

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werbeflächen zu entwickeln. Gleichzeitig benötigen Hamburger und Neubürger ausreichend Wohnraum.

Die Zahl der pro Jahr fertiggestellten Wohnungen reicht jedoch wie in vielen deutschen Groß-städten nicht, um dem Bedarf der kommenden Jahre gerecht zu werden.

Die Hamburger Immobilienwirtschaft ist zugleich Wachstums- und Beschäftigungsmotor. Zu der Immobilienbranche zählen in Hamburg gut 19.000 Unternehmen mit knapp 52.000 sozi-alversicherungspflichtigen Beschäftigten. Zum Kreis der „Immobilienwirtschaft im engeren Sinne“ mit insgesamt fast 11.000 Unternehmen (knapp 28.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) zählen Makler, Immobilienverwalter sowie -vermieter und -verkäufer.11

Entwicklung der Kreditwirtschaft Das Drei-Säulensystem der deutschen Kreditwirtschaft bestehend aus Sparkassen, Genos-senschafts- und Privatbanken hat in den vergangenen Jahrzehnten dazu beigetragen, dass sich alle Kreditinstitute den Anforderungen eines wachsenden Wettbewerbs permanent an-passen mussten. Dieser Anpassungsdruck führte auch dazu, dass den Kunden in Deutsch-land qualitativ hochwertige Finanzdienstleistungen zu attraktiven Preisen angeboten wer-den. Der intensive Wettbewerb führte mit dem aggressiven Marktauftritt der Direktbanken zu Geschäftsabflüssen insbesondere bei Sparkassen, die als Marktführer eine besonders große Angriffsfläche bieten. Wir stellen uns diesem Wettbewerb mit dem aktiven Angebot einer ganzheitlichen Beratung, die auf die persönlichen Wünsche und Anforderungen eines Kunden ausgerichtet ist sowie mit innovativen Anlageprodukten erfolgt. So profitiert letzt-lich der Verbraucher von dem Wettbewerb, den die bewährten kreditwirtschaftlichen Struk-turen in Deutschland ermöglichen. Die Sparkassen-Finanzgruppe ist einerseits regional verwurzelt und dezentral organisiert; andererseits verfügt sie über einen leistungsstarken Verbund mit erfolgreichen überregio-nalen Partnern. Diese effiziente Arbeitsteilung ermöglicht es, unseren Kunden auch künftig die gesamte Breite der Finanzdienstleistungen flächendeckend anzubieten. Die fortschreitende Digitalisierung führt dabei zu verändertem Kundenverhalten, auf das die Sparkasse zu reagieren hat. Die Stadtsparkasse Wedel hat Ende 2017 daher eine Filiale im Geschäftsgebiet geschlossen und eine Geschäftsstelle in eine SB-Filiale umgewandelt. Nen-nenswerte negative Effekte auf die Erträge in 2018 und 2019 waren damit nicht verbunden. Die gesparten Verwaltungsaufwendungen stehen für die Umsetzung der hauseigenen Digi-talisierungsstrategie zur Verfügung. Zinsentwicklung Das Zinsniveau lag weiterhin auf einem historisch niedrigen Niveau und der EZB-Leitzins verharrte bei 0,0%. Der in 2014 erstmals eingeführte Negativzins für die Einlagefazilität wurde in 2019 auf -0,5% abgesenkt. Die Flucht in als sicher geltende Anlageformen wie deutsche Staatsanleihen und das deut-sche Bankensystem ließ das gesamte Zinsspektrum in Deutschland über alle Marktsegmente hinweg auf einem nie gekannt niedrigen Niveau verharren. Einlagenzinsen, Hypothekenzin-sen, Kreditzinsen, Renditen von Anleihen waren außergewöhnlich niedrig. Bei sicheren Anla-gen waren die Zinssätze teilweise so gering bzw. negativ, dass sich bereits in Verbindung mit den herrschenden gestiegenen Teuerungsraten kein Inflationsausgleich mehr ergab: Deutschland erlebte negative Realzinsen. Noch niemals ist das deutsche Finanzsystem einer so ausgeprägten und ausgedehnten Niedrigzinsumgebung ausgesetzt gewesen. Das Ver-trauen in eine stabile Währung zu festigen und damit Gefahren für Wohlstand und Stabilität abzuwenden, war das vorrangige Ziel der EZB.

11 Handelskammer Hamburg

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Das anhaltende Zinsniveau wirkt sich weiterhin negativ auf die erzielbaren Erträge im Bank-geschäft aus. Zinsmargen geraten insbesondere bei den Kundenpassiva unter Druck und sind teilweise negativ. Alternative Ertragsfelder, wie Provisionserträge, vermögen die sinkenden Konditionsbeiträge nur zum Teil zu kompensieren. Zur Gegensteuerung haben verschiedene Banken und Sparkassen Negativzinsen für Kundenpassiva eingeführt. Im Ergebnis sind auch in der Stadtsparkasse Wedel die Bestände kurzfristiger Kundenpassiva weiterhin gestiegen, so dass auch die Stadtsparkasse Wedel zukünftig verstärkt Verwahrentgelte erheben wird.

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B.2 Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2019

Die regulatorischen Anforderungen sind auch in 2019 weiter gestiegen, wodurch Kapazitäten in Markt-, Stabs- und Marktfolgebereichen der Sparkasse gebunden werden. Das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2010 veröffentlichte Rahmen-werk zu Basel III wurde im Juni 2013 in europäisches Recht umgesetzt und trat am 1. Januar 2014 in Kraft. So gelten seit dem 1. Januar 2014 in der gesamten Europäischen Union die bankaufsichtlichen Regelungen der EU-Richtlinie „Capital Requirements Directive“ (CRD IV) und der EU-Verordnung „Capital Requirements Regulation“ (CRR), die u. a. die Vorgaben der Solvabilitätsverordnung abgelöst haben. Im Kern stehen neben neuen und verschärften Li-quiditätsvorschriften insbesondere höhere qualitative und quantitative Anforderungen an das bankaufsichtliche Eigenkapital. Für alle Sparkassen sind insbesondere der Kapitalerhal-tungspuffer und der institutsspezifische antizyklische Kapitalpuffer hervorzuheben. Weiterhin sind die Eigenmittelanforderungen im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG i. V. m. § 6b KWG zu berücksichtigen. Ein dementsprechender „SREP-Bescheid“ ist der Sparkasse erstmals im I. Halbjahr 2018 und aktualisiert im I. Halbjah-res 2019 zugegangen. Diese zusätzlichen Eigenmittelanforderungen sowie auch die aktuelle institutsspezifische aufsichtliche Eigenmittelzielkennziffer (zur Abdeckung von Risiken in Stresssituationen) wurden von der Sparkasse bei der Planung der Risikotragfähigkeit im Rahmen des Kapitalplanungsprozesses berücksichtigt.

Weitere neue Meldepflichten und Erweiterungen im Aufsichtsrecht werden in den nächsten Jahren auf die Sparkasse zukommen. Z. B. wurde am 24. Mai 2018 der von der deutschen Bankenaufsicht überarbeitete „Leitfaden zur Risikotragfähigkeit“ unter dem Titel „Aufsichtli-che Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessuale Einbin-dung in die Gesamtbanksteuerung („ICAAP“) - Neuausrichtung“ veröffentlicht. Die Anwen-dung der bisherigen Going-Concern-Lösungen für die Risikotragfähigkeit wird von der Auf-sicht bis auf weiteres akzeptiert, jedoch sieht sie eine frühzeitige inhaltliche Auseinanderset-zung mit dem Leitfaden als notwendig an. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Umsetzung des Leitfadens im Rahmen der europäischen Harmonisierung erforderlich werden. Darüber hinaus hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht am 07. Dezember 2017 das endgültige Basel III-Reformpaket beschlossen. Für die Umsetzung der finalen Basel III-Regelungen ist eine mehrjährige, zum Teil zeitlich gestaffelte Einführungsphase vorgesehen. Die betrifft auch die Regelungen zum Kreditrisiko-Standardansatz. Die Vorschriften sollen ab dem 1. Januar 2022 angewendet werden. Das BaFin-Rundschreiben 6/2019 (BA) konkretisiert die Anforderungen einer Zinsänderungs-risikobetrachtung, die sich aus der von der nationalen Aufsichtsbehörde vorgegebenen plötz-lichen und unerwarteten Zinsänderung ergeben. Die EBA hat ihre Richtlinienvorgaben im Rahmen ihrer Arbeiten zur Stärkung der aufsichtli-chen Konvergenz in Europa durch die Überarbeitung der „Leitlinien zur Steuerung des Zins-änderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs“ (EBA/GL/2018/02) konkretisiert. Mit den Leitlinien wird der sogenannte Frühwarnindikator eingeführt. Mit diesem werden Institute identifiziert, die bei einer aufsichtlich vorgegebenen plötzlichen und unerwarteten Zinsände-rung einen Verlust in Höhe von mehr als 15 % des Kernkapitals aufweisen. Die Sparkasse ist der neuen Meldepflicht fristgerecht nachgekommen.

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Die immer stärkere Regulierung der Banken fordert von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern einen umfassenden Blick auf die Einhaltung der gesetzlichen und organisatorischen Bestimmungen.

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B.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Die Daten des Geschäftsverlaufs resultieren grundsätzlich aus den Vorgaben des Arbeits-kreises Statistik des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zur Geschäftsentwicklung und sind grundsätzlich nicht mit den Bilanzdaten abstimmbar. Auf Basis dieser Auswertun-gen werden die Gremien der Sparkasse regelmäßig informiert. Daher wird zur Beurteilung des Geschäftsverlaufs die identische Datengrundlage eingesetzt.

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Jahr 2019 um 40,8 Mio. EUR bzw. 6,9% auf 633,1 Mio. EUR. Das aus Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten bestehende Ge-schäftsvolumen erhöhte sich um 40,5 Mio. EUR oder 6,8% auf 639,3 Mio. EUR. Auf der Pas-sivseite ist das Wachstum im Wesentlichen auf Veränderungen der Verbindlichkeiten ge-genüber Kunden (Passiva 2, 9 und 11) in Höhe von 4,0 Mio. EUR und einer Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 30,7 Mio. EUR zurückzuführen. Ursächlich für den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden war weiterhin das Anla-geverhalten der Kunden. Es wurden insbesondere Gelder in Sichteinlagen angelegt. Auf der Aktivseite konnte die Stadtsparkasse Wedel die hohen Sondertilgungen im Kunden-kreditgeschäft kompensieren und ein Wachstum im Kundenkreditgeschäft von 16,7 Mio. EUR realisieren. Bei den Eigenanlagen in Wertpapieren kam es per Bilanzstichtag zu einem Zugang in Höhe von 15,1 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr. In der Unternehmensplanung wurde für das Geschäftsjahr 2019 eine Durchschnittsbilanz-summe (DBS) in Höhe von 614,5 Mio. EUR geplant. Diese haben wir mit 614,6 Mio. EUR leicht überschritten.

Die Darlehenszusagen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 0,3% auf 93,8 Mio. EUR er-höht. Darlehensvalutierungen konnten in Höhe von 92,7 Mio. EUR vorgenommen werden und liegen damit 37,7% über Vorjahresniveau. Hiervon waren 49,6 Mio. EUR für den Woh-nungsbau bestimmt. Insgesamt lag die Entwicklung des verzinsten Kreditbestandes mit einem Wachstum von 7,0% deutlich über unserem Erwartungswert in Höhe von 3,0%. Der Strukturanteil der Kundenforderungen an der Stichtagsbilanzsumme der Statistik zur Geschäftsentwicklung verringert sich moderat auf 70,9% (Vj. 71,3%). An unserem strategi-schen Ziel, mittelfristig den Anteil auf 75,0% zu erhöhen, halten wir fest.

Zum Bilanzstichtag hat sich der Bestand an Wertpapiereigenanlagen gegenüber dem Vor-jahr um insgesamt 15,1 Mio. EUR auf 131,2 Mio. EUR erhöht. Hierbei erhöhte sich der Be-stand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren um 7,8 Mio. EUR. Bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren erfolgte eine Erhö-hung um 7,4 Mio. EUR. Die Erhöhung im Bereich der Aktien und anderen nicht festverzinsli-chen Wertpapieren resultiert aus der Auflage einer Master KVG, in die die Immobilien-Spezialfonds unter Aufdeckung stiller Reserven eingebracht wurden. Bei den Schuldver-schreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren erfolgte eine Fokussierung auf hochliquide Aktiva gem. Liquidity Coverage Ratio (LCR).

B.3.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

B.3.2. Kreditgeschäft

B.3.3. Wertpapiereigenanlagen

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Die Beteiligungen der Sparkasse per 31. Dezember 2019 von 4,9 Mio. EUR entfielen nahezu vollständig auf die Beteiligung am SGVSH. Die indirekte Beteiligung an der Landesbank Ber-lin Holding AG mit einem Buchwert von 0,1 Mio. EUR wurde im Geschäftsjahr 2019 vollstän-dig abgeschrieben. Die moderate Erhöhung gegenüber dem Vorjahr (0,4 Mio. EUR) ist auf die Stammkapitalerhöhung des SGVSH zurückzuführen.

In 2018 gründeten wir zwei Tochterunternehmen (Betriebsgesellschaft und Komplementä-rin). Die Stadtsparkasse Wedel hält jeweils 100,0% (insg. 1,0 Mio. EUR). Gegenstand des operativen Unternehmens ist der Erwerb und die Vermittlung des An- und Verkaufs von be-bauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermitt-lung der Vermietung und Verpachtung solcher Objekte, die Erschließung, Bebauung und Weiterveräußerung sowie alle hiermit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Ge-schäfte im Geschäftsgebiet der Stadtsparkasse Wedel.

Die Stadtsparkasse Wedel hatte für 2019 ein Wachstum bei den Geldanlagen von 1,0% ge-plant. Dieses Ziel wurde, auch aufgrund von Mittelzuflüssen von Fremdbanken in der Folge der Einführung von Negativzinsen, mit einer Erhöhung von 0,9% nahezu erreicht. Das Wachstum fand dabei im Wesentlichen in den Sichteinlagen (+6,9%) statt, wogegen sich die Bestände in Eigenemissionen (-8,7%) und Spareinlagen (-11,2%) rückläufig entwickelten. Aktuell verfügt die Stadtsparkasse Wedel über einen bilanziellen Einlagenbestand von 434,7 Mio. EUR. Der Bestand an Spareinlagen lag mit 99,9 Mio. EUR um 12,7 Mio. EUR unter Vorjahresniveau. Die täglich fälligen Verbindlichkeiten erhöhten sich dagegen um 19,6 Mio. EUR auf 302,9 Mio. EUR. Der Bestand an Eigenemissionen verringerte sich in Folge ei-ner Fälligkeit in 2019 um 3,0 Mio. EUR. Die Privatkunden und Öffentlichen Haushalte verringerte ihre bilanziellen Einlagenbestände um 10,0 Mio. EUR bzw. 1,5 Mio. EUR. Die Unternehmen erhöhten dagegen ihren Bestand um 15,2 Mio. EUR. Der Anteil der Gebietsfremden erhöhte sich leicht um 0,1 Mio. EUR.

Die Forderungen an Kreditinstitute verringerten sich um 5,5 Mio. EUR auf 33,3 Mio. EUR. Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven, kurzfristigen Geldanlagen, Bausparguthaben und Namensschuldverschreibungen zusam-men. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um 30,7 Mio. EUR auf 128,3 Mio. EUR. Bei diesen Beständen handelt es sich im Wesentlichen um Kündigungsgel-der und Sparkassenbriefe.

Das Wertpapiergeschäft wurde im Jahr 2019 maßgeblich von volatilen Kapital- und Aktien-märkten geprägt. Der Absatzschwerpunkt lag im Jahr 2019 weiterhin mit 18,3 Mio. EUR (+7,9%) im Bereich der Investmentfonds. Aktien bzw. aktienorientierte Anlagen lagen mit -21,0% deutlich unter dem Vorjahresniveau. Der Absatz von festverzinsliche Wertpapieren lag mit +22,3% über dem Vorjahresniveau, jedoch absolut auf geringem Niveau. Im Ergebnis

B.3.4. Beteiligungen

B.3.5. Anteile an verbundenen Unternehmen

B.3.6. Geldanlagen von Kunden

B.3.7. Interbankengeschäft

B.3.8. Vermittlungsgeschäft

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lagen die Erträge mit 1.151 TEUR über dem Vorjahresergebnis, aber leicht unter unserem Planwert in Höhe von 1.300 TEUR. Das Vertriebsergebnis aus dem Bauspargeschäft lag mit erreichten 34 TEUR deutlich unter unserem Planwert in Höhe von 100 TEUR. Der aus dem Vertrieb von Lebens-, Restkredit- und Kompositversicherungen erzielte Provi-sionsertrag in Höhe von 298 TEUR liegt über dem Vorjahresergebnis, aber leicht unter unse-rer Planung in Höhe von 350 TEUR. Der Erfolg aus den Immobilienvermittlungen liegt mit 266 TEUR über dem Vorjahresniveau und deutlich über unserem Planwert in Höhe von 150 TEUR. Das Vermittlungsgeschäft entwickelte sich aufgrund der Zielverfehlung insgesamt unterhalb der Erwartungen. Gerade vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase hat das Vermittlungs-geschäft eine gewichtige Rolle eingenommen. Daher ist es Ziel der Stadtsparkasse Wedel, im Folgejahr den Erfolg im Vermittlungsgeschäft in allen Bereichen zu forcieren. Es gilt im Ver-sicherungsbereich über neue Vertriebsmaßnahmen zu in der Vergangenheit erreichten Er-trägen zurückzufinden und das gute Vertriebsniveau der anderen Bereiche zu halten.

Im Jahr 2019 erfolgten im Wesentlichen übliche Instandhaltungsinvestitionen.

Im Jahr 2019 beschäftigte die Stadtsparkasse Wedel im Jahresdurchschnitt einschließlich der Aushilfen 92 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vj. 92), davon 28 Teilzeitkräfte und 6 Auszubildende. Um auch in den kommenden Jahren auf gut qualifizierte Nachwuchskräfte zurückgreifen zu können, haben wir unsere Ausbildungsquote gehalten und nehmen damit unsere Verantwor-tung als wichtiger Ausbildungsbetrieb in der Region in besonderem Maße wahr. Auch im Jahr 2019 war es unser Ziel, das Qualifikationsniveau in allen Unternehmensberei-chen zu sichern und weiter auszubauen. So wurden 133 TEUR (Vj. 149 TEUR) in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen investiert. Schwerpunkte bildeten neben hausinternen Nach-wuchs- und Förderprogrammen zahlreiche Schulungen und Trainings zur weiteren Stärkung der Beratungs- und Betreuungskompetenz. Zusammen mit den Sparkassenakademien wol-len wir in Zukunft verstärkt Fortbildungen über Webinare anbieten und so Reisezeiten und -kosten reduzieren. Das Ziel, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, wurde auch im Jahr 2019 durch Tele- sowie Heimar-beit und Einsatz von Teilzeitarbeitsplätzen konsequent verfolgt. Für die Folgejahre planen wir den Personalbestand durch technische und organisatorische Prozessverbesserungen, im Rahmen der üblichen Fluktuation und den Abschluss von Alters-teilzeitverträgen, moderat zu reduzieren.

B.3.9. Investitionen

B.3.10. Personalbericht

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B.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2018. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2019 ein Eigenkapital von 35,0 Mio. EUR (Vj. 33,9 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. So dotiert der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB in Höhe von 22,0 Mio. EUR. Des Weite-ren besteht zusätzliches aufsichtsrechtliches Kernkapital in Höhe von 10,0 Mio. EUR. Die Eigenkapitalanforderungen des § 10 KWG i.V.m. CRR wurden im Geschäftsjahr jederzeit eingehalten. Das Verhältnis der angerechneten Eigenmittel, bezogen auf die Gesamtsumme aus den Anrechnungsbeträgen für Adressenausfall-, Marktpreis- und operationelle Risiken, übertrifft am 31. Dezember 2019 mit 15,6% den vorgeschriebenen Mindestwert nach § 10 KWG i.V.m. CRR von 8,25% (ohne Kapitalerhaltungspuffer, inkl. SREP) und den intern als Mindestgröße festgelegten Zielwert von 12,0% deutlich. Wir weisen damit, trotz eines ho-hen Anteils an risikogewichteten Aktiva, eine gute Kapitalbasis zur Erreichung unserer Ge-schäftsziele auf.

Die Zahlungsbereitschaft der Stadtsparkasse Wedel war im abgelaufenen Geschäftsjahr auf-grund der getroffenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Reichweite der Liquidität lag im Berichtsjahr stets über der strategischen Mindestreichweite von 6 Monaten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundes-bank geführt. Die eingeräumten Kreditlinien bei der NORD/LB sowie der Hamburg Commer-cial Bank AG (HCOB / früher HSH) wurden grundsätzlich nicht in Anspruch genommen. Die LCR-Quote wurde stets eingehalten und lag per 31. Dezember 2019 bei 197,6%. Nach unserer Finanzplanung ist die Zahlungsfähigkeit auch in absehbarer Zukunft gesichert.

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Zur Er-mittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 5.037 TEUR bzw. 0,82% (Vj. 0,83%) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2019; es lag damit über dem Planwert von 0,71% bzw. 4.362 TEUR. Im Vergleich zum Ergebnis der Sparkassen im SGVSH (0,83%) wurde ein nahezu auf dem Durchschnitt liegender Wert erzielt. Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Zielgröße Cost-Income-Ratio (Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen) verbesserte sich im Jahr 2019 von 68,1% auf 67,8% (Verband: 66,5%) und liegt damit unter dem Planwert für 2019 in Höhe von 71,6%. Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Re-geln des Betriebsvergleichs im Folgenden beschrieben.

B.4.1. Vermögenslage

B.4.2. Finanzlage

B.4.3. Ertragslage

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Das Wachstum der durchschnittlichen Bestände im Kundenkreditgeschäft konnte die gesun-kene Durchschnittsverzinsung nicht kompensieren. Der Zinsertrag 2019 liegt daher bei 14.968 TEUR (Vj. 15.294 TEUR) und damit leicht unter dem geplanten Zinsertrag in Höhe von 15.066 TEUR. Die Abweichung zur Planung resultiert im Wesentlichen aus gegenüber der Planung ungünstigeren Zinsentwicklung. Der Zinsaufwand liegt für 2019 bei 3.165 TEUR (Vj. 3.480 TEUR) und damit 37 TEUR unter-halb der Planung. Das Zinsergebnis aus den im Rahmen der Zinsbuchsteuerung eingesetzten Derivaten war wie geplant negativ. Mit -259 TEUR lag es jedoch deutlich unter dem Planwert von -423 TEUR. In der Konsequenz liegt der Zinsüberschuss mit erreichten 11.544 TEUR (Vj. 11.627 TEUR) unter Vorjahresniveau und mit 102 TEUR oberhalb der Planung. Der geplante Provisionsertrag von 4.110 TEUR wurde mit erreichten 4.226 TEUR um 116 TEUR überschritten. Erfreulich verlief die Immobilienvermittlung (116 TEUR über dem Planwert) und die Vereinnahmung von Darlehensgebühren und das sonstige Vermittlungs-geschäft (194 TEUR über dem Planwert). Wiederholt wurden das geplante Versicherungser-gebnis und das geplante Ergebnis aus dem Bauspargeschäft verfehlt. Hier gilt es in 2020 über weitere Maßnahmen im Vertrieb gegenzusteuern. Der Provisionsaufwand liegt mit 199 TEUR um 19 TEUR oberhalb des Planwertes, so dass der geplante Provisionsüberschuss von 3.930 TEUR um 97 TEUR übertroffen wurde. Gerade vor dem Hintergrund des weiter unter Druck stehenden Zinsüberschusses ist der Anstieg auf die strategische Zielgröße des Provisionsüberschusses von 0,7% der durchschnittlichen Bilanz-summe (DBS) erforderlich. Entsprechende Maßnahmen, wie die Anpassung von Entgelten im Wertpapier- und Girobereich sowie die Optimierung der Vertriebsprozesse, wurden in 2019 umgesetzt. Die geplanten Personalkosten in Höhe von 6.984 TEUR wurden mit 6.872 TEUR unterschrit-ten. Der Sachaufwand liegt mit 3.711 TEUR 315 TEUR unter unserem Planwert. Die für 2019 ge-plante Gesamtkostenquote i.H.v. 1,79% wurde deutlich unterschritten. Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft beträgt +6.266 TEUR, unser Planwert be-trug -916 TEUR. Ursächlich ist die Einbringung von Immobilienfonds in einer neu gegründe-te Master KVG und die damit verbundene Hebung stiller Reserven. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist nach -281 TEUR im Vorjahr mit +97 TEUR po-sitiv und fiel damit deutlich besser als unsere Planung (-807 TEUR) aus. Der neutrale Ertrag setzt sich im Wesentlichen aus erhaltenen Vorfälligkeitsentgelten zu-sammen. Der neutrale Aufwand resultiert im Wesentlichen aus einer Sonderumlage des Sparkassenstützungsfonds, Aufwendungen im Zusammenhang mit Pensionsrückstellungen und Close-out-Kosten im Derivategeschäft. Hieraus ergab sich insgesamt ein neutrales Er-gebnis in Höhe von -1.482 TEUR. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde um 2.250 TEUR auf 22.000 TEUR erhöht. Unter Abzug der Ertragssteuern von 3.299 TEUR (Vj. 770 TEUR) verbleibt ein Jahresüber-schuss von 1.047 TEUR (Vj. 812 TEUR).

Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,17%. Die Angabe entspricht der Vorgabe des Gesetzgebers gem. § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG.

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B.5 Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufes und der Lage

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs im Geschäftsgebiet und der ertrags- und risikoorientierten Wachstumspolitik ist die Stadtsparkasse Wedel mit dem Geschäftsverlauf im Kerngeschäft des Jahres 2019 zufrieden. Die Liquiditätslage stufen wir insgesamt als gut ein und die Vermögenslage ermöglicht uns den eingeschlagenen Wachstumskurs weiter fortzusetzen. Die Ertragslage beurteilen wir zusammenfassend als zufriedenstellend.

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C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

C.1 Ziele und Strategien des Risikomanagements

Risiken werden eingegangen, wenn Chancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis stehen. Dies geschieht nach geschäftspolitischen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Stadtsparkasse Wedel. Zur Risi-kosteuerung besteht ein umfassendes Risikomanagementsystem. Der Vorstand hat in der Risikostrategie und den untergeordneten Teilrisikostrategien die Rahmengrundsätze des Risikomanagements und die risikopolitische Ausrichtung der Stadtsparkasse Wedel im Rahmen eines festgelegten Strategieprozesses überprüft und den aktuellen Rahmenbedin-gungen angepasst. Für die bedeutendsten Risikokategorien der Stadtsparkasse Wedel (Ad-ressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken) wurden die separaten Teilrisikostrategien aktualisiert. Alle Geschäftsbereiche verfolgen die Zielset-zung, bei den eingegangenen Risiken die Wahrscheinlichkeit der Realisation eines Vermö-gensverlustes zu minimieren. Dies soll durch frühzeitiges Erkennen von Gefahrensituationen und rechtzeitige Gegenmaßnahmen sichergestellt werden. Das Risikomanagementsystem wird laufend weiterentwickelt. Aus dem Risikodeckungspotenzial wird eine Risikodeckungsmasse in Höhe von insgesamt 13,0 Mio. EUR zur Abdeckung der potenziellen Risiken im Geschäftsjahr 2020 bereitgestellt. Wir gehen hierbei nach dem Going-Concern-Ansatz vor. Die eingegangenen Einzelrisiken werden im Rahmen der vierteljährlichen GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung der Risikodeckungsmasse gegenübergestellt und eine Auslastungsquote ermittelt. Per 31. De-zember 2019 lag die Gesamtsumme der quantifizierten Einzelrisiken auf den 31. Dezember 2020 bei 9,4 Mio. EUR. Hier dominieren die Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften mit rund 59,7% der Gesamtrisiken. Die Gesamtsumme der Einzelrisiken ist auf die Höhe der Ri-sikodeckungsmasse limitiert und wird ebenso wie das Risikodeckungspotenzial laufend überprüft. Begrenzt werden die eingegangenen Risiken durch den Umfang der bereitgestell-ten Risikodeckungsmasse und des hieraus abgeleiteten gesamten Risikolimits. Darüber hin-aus werden aus der Risikodeckungsmasse Einzellimite für einzelne Risikoarten bzw. -gruppen in der Risikotragfähigkeit abgeleitet. Daneben existieren für einzelne Risiken er-gänzende Risiko- und Volumenlimite. Der Verwaltungsrat und der Risikoausschuss der Stadtsparkasse Wedel nehmen die Entwicklung der Risikolage per Quartalsultimo regelmä-ßig zur Kenntnis. Die Anforderungen der MaRisk an die Risikotragfähigkeitskonzeption enthalten einen auf die Zukunft ausgerichteten Kapitalplanungsprozess. Wir haben einen Prozess zur Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs implementiert. Der Planungshorizont umfasst einen angemessen langen, mehrjährigen Zeitraum. Dabei wird berücksichtigt, wie sich über den Risikobetrach-tungshorizont des Risikotragfähigkeitskonzepts hinaus Veränderungen der eigenen Ge-schäftstätigkeit oder der strategischen Ziele sowie Veränderungen des wirtschaftlichen Um-felds auf den Kapitalbedarf auswirken. Hinsichtlich des Kapitalbedarfs wird zwischen regula-torischem und internem Kapital unterschieden. Das regulatorische Kapital dient zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen. Das interne Kapital wird hingegen als Risikodeckungspotenzial in der Risikotragfähigkeit benötigt. Möglichen adversen Entwick-lungen, die von den Erwartungen abweichen, wird bei der Planung Rechnung getragen. Der Betrachtungshorizont für die Risikotragfähigkeit ist von der Kapitalplanung nicht betroffen und bleibt unverändert. Die Kapitalplanung wird im Rahmen der mittelfristigen Unterneh-mensplanung vorgenommen.

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C.2 Risikomanagementsystem

Zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der Risiken hat der Vorstand ein Risikoma-nagement- und -überwachungssystem eingerichtet. Das vorrangige Ziel des Risikomanage-mentprozesses besteht darin, mögliche Risiken transparent und damit steuerbar zu machen sowie durch Frühwarnindikatoren frühzeitig zu erkennen. Das Risikomanagement umfasst die Verfahren zur Identifizierung und Bewertung der Risiken, die Festlegung von geeigneten Steuerungsmaßnahmen sowie die notwendigen Kontrollprozesse. Unter dem Begriff "Risiko" wird dabei eine Verlust- oder Schadensgefahr für die Stadtsparkasse Wedel verstanden, die entsteht, wenn eine erwartete künftige Entwicklung ungünstiger verläuft als geplant oder sogar existenzbedrohend wird. Die Verringerung oder das vollständige Ausbleiben einer Chance zur Erhöhung der Erträge oder des Sparkassenvermögens wird nicht als Risiko ange-sehen. Bei der Betrachtung der Risiken nehmen wir eine Nettobetrachtung vor. Ein separater Risikoausschuss wurde gebildet. In 2019 haben 4 Sitzungen stattgefunden. Das Risikomana-gementsystem ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG und dient dem Vorstand, Verwaltungsrat sowie dem Risikoausschuss zur Überwa-chung der Risiken aus der geschäftlichen Tätigkeit der Stadtsparkasse Wedel. Für alle risikorelevanten Geschäfte ist die in den MaRisk geforderte Funktionstrennung grundsätzlich bis in die Ebene des Vorstands zwischen Handel/Markt einerseits und Abwick-lung, Kontrolle und Risikocontrolling/Marktfolge andererseits festgelegt. Die für die Über-wachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter der OE 110 „Vorstandsstab“ wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter Vorstandsstab. Auf die Exklusivität der Risikocontrolling-Funktion wird entsprechend den von der BaFin eingerichteten Möglichkeiten bei kleinen Instituten verzichtet. Der Leiter der Risikocontrolling-Funktion ist bei wichtigen risikopoliti-schen Entscheidungen des Vorstands zu beteiligen. Zu diesen Entscheidungen gehören auch die Entwicklung der Risikostrategie sowie von den Strategien abweichende Geschäfte. Risikobehaftete Geschäfte werden nur getätigt, sofern deren Risikogehalt von allen damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beurteilt werden kann. Bevor Geschäfte mit neuen Produkten oder auf neuen Märkten regelmäßig abgeschlossen werden, ist im Rahmen einer Testphase das Risikopotenzial dieser Geschäfte zu bewerten und sind die für die Ab-wicklung notwendigen Prozesse in Arbeitsanweisungen festzulegen. Die Interne Revision prüft in regelmäßigen Abständen das Risikomanagementsystem. Zielsetzung der Prüfungen ist insbesondere die ordnungsgemäße Handhabung der festgelegten Regelungen sowie die Feststellung von Schwachstellen im Risikomanagementsystem und die Überwachung der Umsetzung notwendiger Anpassungen.

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C.3 Risikomanagementprozess

Aus dem Gesamtsystem haben wir einen Managementprozess zur Erkennung und Bewer-tung von Risiken (strategische, jährliche Risikoinventur) sowie zur Messung, Steuerung und Kontrolle von Risiken (operative, dauerhafte Tätigkeiten) abgeleitet. Verantwortlich für die strategischen und operativen Prozesse ist die Risikocontrolling-Funktion. Im Risikohand-buch haben wir die Risiken, die einwirken können, nach Risikokategorien und Risikoarten strukturiert und die jeweiligen Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung sowie Kommunikation der Risiken festgelegt. Die Systematisierung der Risi-kokategorien und -arten und deren Definitionen erfolgte in enger Anlehnung an entspre-chende Empfehlungen der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR – Tochterunter-nehmen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes DSGV). Die Risikokategorien und -arten werden im Rahmen einer Bestandsaufnahme (Risikoinventur) regelmäßig bewertet. Die Wesentlichkeitseinstufung wird vorrangig quantitativ aus dem Verhältnis von Risikopo-tenzial und einsetzbarem Risikodeckungspotenzial abgeleitet. Als Wesentlichkeitsschwelle eines Risikos hat die Sparkasse in der Risikoinventur eine Relation i.H.v. 5% angewendet. Die Risikomessung erfolgt für die in die Risikotragfähigkeitsrechnung einbezogenen we-sentlichen Risiken in der handelsrechtlichen Sichtweise. Die Risiken werden daran gemes-sen, ob und in welcher Höhe ihr Eintritt Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Stadt-sparkasse Wedel hat. Die Ermittlung der Risiken in der periodischen Sichtweise erfolgt auf den Planungshorizont zum Jahresende und ab 30. Juni des Jahres zusätzlich für das Folgejahr. Als Risiko wird in dieser Sichtweise eine negative Abweichung von den Planwerten verstanden. Daneben werden die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Relationen als strenge Nebenbedin-gung regelmäßig ermittelt und überwacht. Unter Berücksichtigung der laufenden Ergebnisprognose sowie der vorhandenen Reserven wird eine Risikodeckungsmasse festgelegt. Auf die Risikodeckungsmasse werden alle we-sentlichen Risiken der Stadtsparkasse Wedel angerechnet. Mit Hilfe der handelsrechtlichen Sichtweise soll gewährleistet werden, dass die Auslastung des Risikobudgets jederzeit aus dem handelsrechtlichen Ergebnis der Sparkasse getragen werden kann. Neben der Risikotragfähigkeitsrechnung werden regelmäßig Stressszenarien berechnet, bei denen die Anfälligkeit der Stadtsparkasse Wedel gegenüber unwahrscheinlichen, aber plau-siblen Ereignissen analysiert wird. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunktu-rellen Abschwungs analysiert sowie ein inverser Stresstest durchgeführt. Die Stresstests berücksichtigen dabei auch Risikokonzentrationen innerhalb (Intra-Risikokonzentrationen) und zwischen einzelnen Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen). Über die eingegangenen Risiken wird dem Vorstand der Stadtsparkasse Wedel mit einem Quartalsreport schriftlich berichtet. Die Berichte enthalten neben der Darstellung auch eine Beurteilung der Risiken sowie bei Bedarf Handlungsvorschläge und somit alle notwendigen Informationen. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ist bei Risikoereignissen von wesentlicher Bedeutung vorgesehen. Die zur Steuerung bzw. Verringerung von Risiken einzusetzenden Instrumente sind vom Vorstand festgelegt worden. Die Bearbeitungs- und Kontrollprozesse sind in Arbeitsanwei-sungen beschrieben. Die durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung bzw. Verringerung der Risiken werden regelmäßig überprüft. Verbesserungsmöglichkeiten fließen in den Risiko-managementprozess ein. Die Interne Revision soll die unabhängige, risikoorientierte Prüfung und Beurteilung sämtli-cher Aktivitäten und Prozesse der Stadtsparkasse Wedel sowie von ihr ausgelagerter Berei-che gewährleisten. Sie achtet dabei insbesondere auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und berichtet unmittelbar dem Vorstand.

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C.4 Aufgabenzuordnung im Rahmen des Risikomanagementsystems

Für alle Teilschritte des Risikomanagements sind Verantwortlichkeiten festgelegt worden. Zu den Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion gehören die Analyse und Quantifizierung der Risiken, die Überwachung der Einhaltung der vom Vorstand festgelegten Limite und die vierteljährliche Risikoberichterstattung. Der Leiter der Risikocontrolling-Funktion ist auch für die Fortentwicklung des Risikomanagementsystems, der Frühwarnindikatoren und die Abstimmung der gesamten Aktivitäten im Risikomanagement verantwortlich. Das Risikoma-nagementsystem ist in einem Risikohandbuch dokumentiert. Die folgende Übersicht zeigt die im Risikohandbuch der Stadtsparkasse Wedel beschriebe-nen wesentlichen Risikokategorien:

Aufbauend auf der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung werden im Rahmen der Gesamtbanksteuerung die wesentlichen Risiken limitiert. Ferner ist der Umgang mit wesent-lichen Risiken sowie Risikokonzentrationen in der Risikostrategie und den nachgelagerten Teilrisikostrategien beschrieben.

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C.5 Strukturierte Darstellung der wesentlichen Risikoarten

Unter dem Adressenausfallrisiko im Kreditgeschäft verstehen wir die Gefahr, dass ein Kre-ditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht bzw. nur eingeschränkt oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will. Zur Steuerung der Adressenausfallrisiken hat der Vorstand der Stadtsparkasse Wedel eine gesonderte Kreditrisikostrategie festgelegt, die jährlich überprüft wird. Im Rahmen dieser Strategie werden Ziele zur Verbesserung der Risi-koposition festgelegt, die schwerpunktmäßig Bonitäts- und Größenbegrenzungen für das Kreditneugeschäft betreffen. Grundlage jeder Kreditentscheidung ist eine detaillierte Boni-tätsbeurteilung der Kreditnehmer. Im risikorelevanten Kreditgeschäft gemäß MaRisk ist grundsätzlich ein zweites Kreditvotum durch den vom Markt unabhängigen Marktfolgebe-reich notwendig. Gesamtbetrag der Forderungen nach § 19 Abs. 1 KWG nach Schuldnergruppen:

Unterteilung der Schuldnergruppe Unternehmen in Hauptwirtschaftszweige:

AnzahlGesamt

in TEURStruktur Anzahl

Gesamt

in TEURStruktur

Unternehmen 1.074 325.259 60,95% 1.059 327.712 60,80%

Privatkunden 6.615 199.200 37,33% 6.799 201.780 37,43%

Kommunen 3 9.202 1,72% 3 9.545 1,77%

Sonstige 1 5 0,00% 0 0 0,00%

Gesamtsumme 7.693 533.665 100,00% 7.861 539.038 100,00%

per 31.12.2019 per 31.12.2018

Bezeichnung Anzahl Gesamt in TEUR Struktur Ø-Rating

Land- und Forstwirtschaft 30 7.531 2,3% 1,50

Energie- und Wasserversorgung 10 8.954 2,8% 8,29

Verabeitendes Gewerbe 69 12.976 4,0% 5,74

Baugewerbe 109 20.975 6,4% 6,32

Kraftfahrzeughandel 17 2.851 0,9% 7,52

Großhandel 50 9.743 3,0% 4,34

Einzelhandel 74 5.868 1,8% 4,22

Verkehr und Nachrichtenübermittlung 50 7.036 2,2% 3,00

Kredit- und Versicherungsgewerbe 53 36.079 11,1% 4,00

Gastgewerbe 29 8.386 2,6% 4,57

Grundstücks- und Wohnungswesen 134 119.789 36,8% 5,14

Dienstleistungen für Unternehmen 116 15.586 4,8% 5,42

Beratung, Planung, Sicherheit 137 28.264 8,7% 4,34

öffentliche und private Dienstleistungen 94 7.854 2,4% 4,81

Gesundheit, Soziales 87 11.424 3,5% 4,93

Organisationen ohne Erwerbszweck 4 130 0,0% 3,89

Bauträger 11 21.811 6,7% 9,35

Gesamt 1.074 325.259 100,0% 5,24

per 31.12.2019

C.5.1. Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft

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Die Größenklassenstruktur nach Gruppe verbundener Kunden zeigt eine Konzentration bei den Engagements ab 5 Mio. EUR.

Im Kundenkreditportfolio besteht eine bemerkenswerte Größenkonzentration. Aufgrund der Besicherung, der Bonität sowie des noch überschaubaren Ertragsrisikos ist die Größenkon-zentration vertretbar. Für alle betroffenen Engagements wurden Einzelstrategien erstellt. Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringe-ren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2019 stellte sich die Ratingklassenverteilung wie folgt dar:

Für die Risikoklassifizierung setzen wir die von der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten Rating- und Scoringverfahren ein. Mit diesen Verfahren werden die einzelnen Kreditnehmer zur Preisfindung und zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios entsprechend ihren indivi-duellen Ausfallwahrscheinlichkeiten einzelnen Risikoklassen zugeordnet. Die Abschirmung der Adressenausfallrisiken wird im Rahmen unserer Risikotragfähigkeitsrechnung durch die zugewiesene Risikodeckungsmasse sichergestellt. Zur Steuerung des Gesamtkundenkreditportfolios werden die gerateten Kreditnehmer drei unterschiedlichen Teilportfolien zugeordnet. Das Gesamtrisiko unseres Kreditportfolios wird auf der Grundlage von Rating, Besicherung und Migrationswahrscheinlichkeiten mittels der Anwendung CreditPortfolioView (CPV) er-mittelt. Der Risikobetrag wird als Value at Risk mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % auf das Kundenkreditvolumen quantifiziert. Die Verlustverteilung des Kreditportfolios wird in einen "erwarteten Verlust" und einen "unerwarteten Verlust" unterteilt. Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhält-nissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Stadtsparkasse Wedel von unterge-ordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2019 0,8 % des Gesamtkundenkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG. Ein Schwerpunkt des Kreditgeschäftes sind Kredite und Darlehen, die mit Grundschulden ab-gesichert sind. Bei der Bewertung dieser Objekte legen wir vorsichtige Maßstäbe an und ha-ben spezielle Überwachungsinstrumente implementiert, sodass sich in Verbindung mit der guten Ortskenntnis überschaubare Risiken ergeben. Die regionale Entwicklung im Immobili-ensektor spiegelt sich im Kreditgeschäft der Stadtsparkasse Wedel wieder. Der Schwerpunkt bei der Branchengliederung liegt im Grundstücks- und Wohnungswesen.

Größenklassen Gesamt

in TEUR in TEUR

> 5.000 12 88.510 16,58%

> 250 403 312.706 58,60%

<250 6.649 132.448 24,82%

Gesamtsumme 7.064 533.665 100,00%

per 31.12.2019

Anzahl Struktur

 TEUR

Anzahl Volumen Anzahl Volumen Anzahl Volumen Anzahl Volumen

1 -8 6.966 476.658 90,55% 89,32% 7.104 480.026 90,37% 89,05%

9 - 15 578 53.462 7,51% 10,02% 620 55.799 7,89% 10,35%

16 - 18 91 2.647 1,18% 0,50% 81 2.830 1,03% 0,53%

NR 58 898 0,75% 0,17% 56 382 0,71% 0,07%

Gesamtsumme 7.693 533.665 100% 100% 7.861 539.038 100,00% 100,00%

per 31.12.2019 per 31.12.2018

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Wir partizipieren durch die folgenden Geschäftsfelder an Immobilien und weisen daher die Inter-Risikokonzentration „Immobilien“ auf:

• Unternehmen: Ausleihungen im Hauptwirtschaftszweig „Baugewerbe“ • Unternehmen: Ausleihungen im Hauptwirtschaftszweig „Grundstücks- und

Wohnungswesen“ • Unternehmen: Ausleihungen im Hauptwirtschaftszweig „Bauträger“ • Privatkunden: Ausleihungen im Sektor Wohnungsbau • Sicherheiten: Immobilien • Immobilienspezialfonds (Sonstiges Kreditgeschäft)

Hinzu kommt die regionale Konzentration - im Wesentlichen auf unser Geschäftsgebiet. Die weiteren Investitionen im Sonstigen Kreditgeschäft sind außerhalb des Geschäftsgebie-tes und dienen der Portfoliodiversifikation. Die Immobilienfinanzierungen im Geschäftsge-biet der Stadtsparkasse Wedel spiegeln die Erfüllung des öffentlichen Auftrags wieder. Die Inter-Risikokonzentration ist daher Teil unseres Geschäftsprinzips und wird daher toleriert. Zur frühzeitigen Identifizierung der Kreditnehmer, bei deren Engagements sich erhöhte Ri-siken abzuzeichnen beginnen, setzen wir das "OSPlus-Frühwarnsystem" ein. Im Rahmen dieses Verfahrens sind quantitative und qualitative Indikatoren festgelegt worden, die eine Früherkennung von Kreditrisiken ermöglichen sollen. Soweit einzelne Kreditengagements festgelegte Kriterien aufweisen, die auf erhöhte Risiken hindeuten, werden diese Kreditengagements einer gesonderten Beobachtung unterzogen (Intensivbetreuung). Kritische Kreditengagements werden von spezialisierten Mitarbeiterin-nen und Mitarbeitern auf der Grundlage eines Sanierungs- bzw. Abwicklungskonzeptes be-treut (Problemkredite). Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingun-gen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die vo-raussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Ein-haltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelri-siken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standar-disierte Verfahren. Die Kreditstruktur und ihre Entwicklung im Jahr 2019 entsprechen der vom Vorstand vorgegebenen Risikoeinstellung. Von dem Gesamtbetrag an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen entfällt der über-wiegende Teil auf Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Personen. Die Direktab-schreibungen, Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, Kredite in Verzug (ohne Wertbe-richtigungsbedarf) und Nettozuführungen/Auflösungen von EWB entfallen nahezu aus-schließlich auf im Inland ansässige Privatpersonen und Unternehmen. Der Anteil von Forde-rungen in Verzug (ohne Wertberichtigungen) außerhalb Deutschlands ist von untergeordne-ter Bedeutung. Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen lagen zum Berichtsstich-tag nicht vor.

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Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risiko-vorsorge

Anfangsbestand per 01.01.2019

Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand per 31.12.2019

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

EWB 1.084 133 129 0 1.088

Rückstellungen 48 42 15 0 75

PWB 365 0 22 0 343

Gesamt 1.497 175 166 0 1.506

Im Kalenderjahr 2019 lag die Limitauslastung für das Adressenausfallrisiko im Kundenkre-ditgeschäft zu den Quartalsstichtagen zwischen 71,8% und 76,2%. Im Hinblick auf den ge-ringen Umfang der Auslandskredite ist das Länderrisiko aus dem Kreditgeschäft ohne größe-re Bedeutung. Das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft ist, in Abweichung zum Vorjahr, posi-tiv. Für 2020 wird ein erwartetes negatives Bewertungsergebnis Kredit in Höhe von 822 TEUR in die Planungen eingestellt. Im Risikofall der Risikotragfähigkeit (Abweichung vom Erwar-tungswert) erhöht es sich um 2.238 TEUR.

Unter dem Adressenausfallrisiko aus Beteiligungen verstehen wir die Gefahr einer bonitäts-bedingten Wertminderung. Für die Beteiligungen bestehen eigenständige strategische Aus-sagen in der Strategie zum „Sonstigen Kreditgeschäft“. Zur Überwachung der wirtschaftli-chen Entwicklung der Beteiligungsunternehmen werden jährlich die Jahresabschlüsse aus-gewertet und beurteilt. Die Risiken aus Beteiligungen beziehen wir in unser Risikomanage-ment ein. Aus der Beteiligung am SGVSH resultieren Risiken hinsichtlich der weiteren Wertentwicklun-gen der Beteiligungen des SGVSH. Zum 31. Dezember 2019 lag der Buchwert bei 4,9 Mio. EUR. Der Wert der Beteiligung am SGVSH wurde im Geschäftsjahr 2019 auf der Grundlage aktuel-ler Informationen zu den mittelbaren Beteiligungen bestätigt, so dass keine Abschreibung erforderlich war. Im Zusammenhang mit mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen des Finanzsektors können sich aufgrund des aktuellen Bankenumfeldes (u.a. strengere regulato-rische Anforderungen, Niedrigzinsphase) sowie der konjunkturellen Entwicklungen zukünf-tig Abschreibungsrisiken ergeben, in Teilen bestehen Planerfüllungsrisiken. Andererseits werden auch Optionen zur Weiterentwicklung der Verbundstrukturen diskutiert. Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Mit-glied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angele-genheiten seiner Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen und zu fördern. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u.a. Provinzial NordWest, DekaBank, LBS SH-HH, Deutsche Leasing sowie frü-her HSH Nordbank AG) gehalten. Für die Verbindlichkeiten des SGVSH (u.a. sonstigen Ver-pflichtungen z.B. aus der Gewährträgerhaftung für Beteiligungsunternehmen) haftet den Gläubigern gegenüber allein der SGVSH. Der Verband kann einen nach Heranziehung der Sicherheitsrücklage verbleibenden Fehlbetrag von den Mitgliedssparkassen nach dem Ver-hältnis ihrer Einzelanteile einfordern. Für uneinbringliche Beträge haften die übrigen Mit-glieder in gleicher Weise. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedsparkassen, soweit seine sonstigen Ein-nahmen die Geschäftskosten nicht tragen.

C.5.2. Adressenausfallrisiken der Beteiligungen

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Im Kalenderjahr 2019 lag die Limitauslastung für das Adressenausfallrisiko aus Beteiligun-gen zu den Quartalsstichtagen zwischen 85,0% und 88,2%. Für 2020 gehen wir in der Planung von keinen Belastungen aus. Im Risikofall der Risikotrag-fähigkeit (Abweichung vom Erwartungswert) berücksichtigen wir in Anlehnung an die Ver-bandsempfehlung einen Risikowert in Höhe von 1.253 TEUR.

Zu den Handelsgeschäften zählen wir alle in den MaRisk festgelegten Geschäftsarten.

Unter dem Adressenausfallrisiko aus Handelsgeschäften verstehen wir die Gefahr von Boni-tätsverschlechterungen oder den Ausfall eines Emittenten, Kontrahenten oder eines Refe-renzschuldners. Für die Limitierung des Adressenausfallrisikos aus Eigenanlagegeschäften setzen wir individuelle Emittenten- und Kontrahentenlimite sowie Volumenlimite fest. Dar-über hinaus existiert ein übergreifendes Limit für die Adressenausfallrisiken aus Handelsge-schäften. Hierbei werden externe Ratings und die damit verbundenen Ausfallwahrschein-lichkeiten berücksichtigt. Die von uns direkt gehaltenen und von Kreditinstituten und Unternehmen sowie ausländi-sche Staaten emittierten Wertpapiere weisen nahezu vollständig ein Rating aus dem In-vestmentgradebereich auf. Bei den Wertpapieren ohne Rating handelt es sich überwiegend um Anteile an Investment- und Immobilienfonds. Der Geschäftsumfang wird durch die vom Vorstand vorgegebene Geschäfts- und Risikostrategie zum Sonstigen Kreditgeschäft und durch Rahmengrundsätze begrenzt. Zinsswaps werden nur zur Steuerung bzw. Absicherung des Zinsänderungsrisikos abge-schlossen. Die Kontrahenten sind ausnahmslos Unternehmen aus der Sparkassen-Finanzgruppe. Der Bestand der bilanzwirksamen Handelsgeschäfte hat sich zum Bilanzstichtag wie folgt entwickelt:

Anlagekategorie Buchwerte in Mio. EUR

31.12.2019 31.12.2018

Mio. EUR Mio. EUR

1) Tages- und Termingelder 0,0 0,0

2) Schuldscheindarlehen 12,5 17,5

3) Schuldverschreibungen und Anleihen 80,4 72,2

4) Aktien 0,0 0,0

5) Immobilienfonds 49,6 43,5

6) Publikumsfonds 0,6 0,8

Insgesamt 143,1 134,0

inkl. offener Zusagen exkl. Beteiligungen und Forderungen an Kreditinstitute (laufende Konten) Vorjahreswerte wurde teils korrigiert

Die Wertpapieranlagen der Stadtsparkasse Wedel verteilen sich auf folgende ausländische Staaten. Für die Zuordnung der Immobilienfondsvermögen zu den Ländern wird auf das Sitz-land der Kapitalanlagegesellschaft abgestellt.

C.5.3. Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften

C.5.3.1. Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften

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Das Adressenausfallrisiko aus Handelsgeschäften wird über Mindestratings und Limite für einzelne Emittenten begrenzt. Das Limitsystem dient u. a. der Steuerung von Konzentrati-onsrisiken. In der internen Steuerung werden zur Berechnung des Adressenausfallrisikos die historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten von S & P, Moody`s oder Fitch zugrunde gelegt. Falls einzelne Papiere über kein Rating von S & P Moody`s, oder Fitch verfügen, greifen defi-nierte Regeln, um das Adressenausfallrisiko abzubilden.

Angabe in TEUR Gesamtsumme

Land Buchwert

Chile 2.134

Finnland 5.425

Frankreich 9.342

Irland 3.062

Island 1.010

Italien 2.070

Lettland 1.007

Litauen 2.008

Luxemburg 1.689

Malta 1.106

Niederlande 5.500

Österreich 1.499

Polen 2.708

Slowenien 2.252

Spanien 5.339

USA 2.189

Supranational 11.874

Gesamt 60.213

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Die von der Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verteilen sich auf folgende Ratingstufen:

Im Kalenderjahr 2019 lag die Limitauslastung für das Adressenausfallrisiko aus Handelsge-schäften zu den Quartalsstichtagen zwischen 28,1% und 49,2%. Im Hinblick auf die guten Länderratings der Wertpapiere von Emittenten mit Sitz im Ausland ist das Länderrisiko aus dem Handelsgeschäft ohne größere Bedeutung. Auf Grundlage unser Planannahmen haben wir für 2020 ein erwartetes negatives Bewer-tungsergebnis Wertpapiere in Höhe von 1.464 TEUR in die Planungen eingestellt. Auf das Adressenausfallrisiko entfallen hiervon 126 TEUR. Im Risikofall der Risikotragfähigkeit (Ab-weichung vom Erwartungswert) berücksichtigen wir per 31. Dezember 2019 auf den Betrach-tungszeitpunkt 31. Dezember 2020 Adressenausfallrisiken in Höhe von 135 TEUR aus den Handelsgeschäften.

Marktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapital-märkte für die Stadtsparkasse Wedel. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von z. B. Wertpapieren, Währungen, Derivaten, Immobilien und Rohstoffen sowie aus Schwankungen der Zinssätze. Zur Steuerung der Marktpreisrisiken hat der Vorstand eine Strategie zum „Sonstigen Kreditgeschäft“ beschlossen, die mindestens jährlich überprüft wird. In der Geschäfts- und Risikostrategie zum Sonstigen Kreditgeschäft hat der Vorstand die grundlegende Anlagestrategie festgelegt. Zur Begrenzung von Marktpreisrisiken aus Han-delsgeschäften wird eine tägliche Bewertung zu Marktpreisen (Mark-to-Market) durchgeführt und die erzielten Handelsergebnisse werden bestimmt. Zusätzlich wird im Rahmen der Über-wachungstätigkeit das potenzielle Verlustrisiko (Value-at-Risk) ermittelt. Dabei wenden wir das Verfahren der Modernen Historischen Simulation an. Die angenommene Haltedauer liegt

Ausfallwahr-

scheinlichkeit

in %

31.12.2019 31.12.2018

S&P Moody´s Buchwerte in % Buchwerte in %

AAA bis A- Aaa bis A3 0,01 - 0,08 44,60% 44,72%

BBB+ Baa1 0,12 6,17% 2,50%

BBB Baa2 0,19 - 0,20 0,79% 14,99%

Baa3 0,32 0,00% 0,00%

BBB- 0,33 1,08% 0,00%

BB+ Ba1 0,54 - 0,56 0,00% 0,00%

BB Ba2 0,96 - 1,00 0,00% 0,00%

BB- Ba3 1,76 - 1,82 0,00% 0,00%

B+ B1 3,31 - 3,43 0,00% 0,00%

Zwischensumme PD <4,0 % 52,64% 62,21%

B B2 6,45 - 6,67 0,00% 0,00%

B- B3 12,93-13,38 0,00% 0,00%

CCC-C Caa-C 26,77 - 27,66 0,00% 0,00%

Zwischensumme PD >4,0 % 0,00% 0,00%

D D - 0,00% 0,00%

100,00% 100,00%

Ratingklassen

Nicht klassifizierte Kredite (inkl. Sonstige nicht geratete

Vermögensgegenstände in Spezialfonds ) in Mio. EUR47,35% 37,79%

Summe

C.5.3.2. Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften

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bei 10 Handelstagen. Der Value-at-Risk wird mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % (uner-wartete Risiken) ermittelt. Im Rahmen der Überwachung der Marktpreisrisiken aus Handels-geschäften werden sowohl das bereits erzielte Handelsergebnis als auch das Verlustrisiko berücksichtigt. Diese täglich durchgeführten Simulationen zeigen mögliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Stadtsparkasse Wedel, so dass ggf. Steuerungsmaßnahmen er-griffen werden können. Die Ermittlung der Marktpreisrisiken der bewertungsrelevanten Handelsgeschäfte (siehe ers-te Tabelle unter 5.3.1 - Positionen 3 bis 6) für die Risikotragfähigkeitskonzeption erfolgt an-hand von Szenariosimulationen mit einer Haltedauer auf den Bilanzstichtag 31. Dezember. Die Quantifizierung der Marktpreisrisiken erfolgt in enger Anlehnung an zentrale Empfehlun-gen der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR). Hierbei bedient sich die Sparkasse zentral validierter und für die gesamte S-Finanzgruppe zur Verfügung gestellter Risikofakto-ren. Diese sind je Marktpreisrisikokategorie in verschiedene Assetklassen unterteilt. Wesent-liche Parameter stellen dabei ein Beobachtungszeitraum ab 2006, eine grundsätzliche Halte-dauer von 250 Handelstagen und ein Konfidenzniveau von 95% dar. Für die Messung von Spread- und Zinsrisiken bei Handelsgeschäften, erfolgt in Abweichung zur übrigen Risi-komessung eine Berücksichtigung von Diversifikationseffekten. Für die Immobilienfonds werden die zentral von der Fondsgesellschaft zur Verfügung gestell-ten Risikowerte (5 %-Quantil Wertänderungszeitreihe, Haltedauer ein Jahr) im Bench-markportfolioansatz berücksichtigt. Hierzu werden nach Land und Nutzungsart segmentierte Indizes verwendet. Durch die Vorgabe verschiedener Parameter ist es auch in einer Phase nicht funktionierender Märkte möglich, realistische Kurse zu ermitteln. Die angewandten Ri-sikoparameter werden mindestens jährlich einem Backtesting unterzogen, um deren Vorher-sagekraft einschätzen zu können. Die Überwachung des Marktpreisrisikos wird im Controlling mit Hilfe des Systems SimCorp Dimension unter strenger Beachtung der Funktionstrennung zum Handel wahrgenommen. Es wird wöchentlich geprüft, ob sich die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken innerhalb der vorgegebenen handelsrechtlichen Limite bewegen. Darüber hinaus werden in der Risikotrag-fähigkeitsrechnung Einzellimite als Teilbeträge der Risikodeckungsmasse vergeben. Bei Überschreitung von Limiten bzw. der vordefinierten Frühwarngrenzen ist vorgesehen, dass der Vorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Marktpreisrisiken entscheidet. Der Vorstand wird wöchentlich über die Ergebnisse und die Risikosituation der Handelsge-schäfte informiert. Im Kalenderjahr 2019 lag die Limitauslastung für Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften zu den Quartalsstichtagen zwischen 47,0% und 82,1%. Auf Grundlage unser Planannahmen haben wir für 2020 ein erwartetes negatives Bewer-tungsergebnis Wertpapiere in Höhe von 1.464 TEUR in die Planungen eingestellt. Auf das Marktpreisrisiko entfallen hiervon 1.338 TEUR. Im Risikofall der Risikotragfähigkeit (Abwei-chung vom Erwartungswert) gehen wir derzeit von Marktpreisrisiken in Höhe von 5.597 TEUR aus den Handelsgeschäften aus.

Die Sparkasse hat Zinsswaps zur Steuerung bzw. Absicherung der Zinsänderungsrisiken ab-geschlossen und hält aktuell Payer-Positionen in Höhe von 40,0 Mio. EUR Nominal mit Rest-laufzeiten von 5 bis 12 Jahren.

Aktienkursrisiken beschreiben die Gefahr, dass durch Preisveränderungen auf den Aktien-märkten die jeweiligen Bestände bzw. offenen Positionen an Wert verlieren und dadurch ein Verlust entsteht.

C.5.3.3. Derivative Finanzinstrumente

C.5.3.4. Aktienkursrisiken

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Das Aktienkursrisiko ist insgesamt von unwesentlicher Bedeutung.

Die Währungsrisiken sind hinsichtlich ihrer GuV-Wirkung grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung.

Unter dem Zinsänderungsrisiko wird in der periodisch orientierten Sichtweise die negative Abweichung des Zinsüberschusses von einem zuvor erwarteten Wert verstanden. Die Ab-schreibungsrisiken für festverzinsliche Wertpapiere berücksichtigen wir in den Marktpreisri-siken aus Handelsgeschäften. In der wertorientierten Sichtweise ist dieses Risiko als negati-ve Abweichung des Barwertes am Planungshorizont vom erwarteten Barwert definiert. Die Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt primär auf periodenorientierter Basis. Beide Steuerungsansätze werden eingesetzt, um Erträge zu optimieren und Risiken aus der Fristentransformation zu begrenzen. Dabei sind die barwertigen Zinsänderungsrisi-ken nicht Gegenstand der Risikotragfähigkeits-Berechnung, sondern werden als Nebenbe-dingung mit hohem Informationsgehalt in der Risikosteuerung berücksichtigt. Grundlage für die Ermittlung des handelsrechtlichen Zinsüberschussrisikos bilden die Zah-lungsströme des Zinsbuchs. Diese werden für festverzinsliche Geschäfte auf der Grundlage von Zinsbindungsbilanzen mit den dazugehörigen Tilgungsplänen und Zinszahlungstermi-nen bestimmt. Den Zahlungsströmen der variablen Geschäfte liegen hinsichtlich der Zinsan-passungen und der Kapitalbindungen institutsspezifische Parameter zugrunde, die nach der Methode der gleitenden Durchschnitte ermittelt werden. Das Zinsüberschussrisiko wird un-ter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien berechnet. Der ermittelte Risikobetrag wird im Rahmen einer handelsrechtlichen Risikotragfähigkeitsbetrachtung berücksichtigt. Zur Ermittlung des Barwerts des Zinsbuchs werden die zinstragenden Positionen entspre-chend ihren Fälligkeiten und Zinszahlungsterminen als Cash-Flow-Struktur abgebildet. Wäh-rend für festverzinsliche Geschäfte die Fälligkeiten von Tilgungen und Zinszahlungsterminen vertraglich vereinbart sind, müssen für variabel verzinsliche Geschäfte Annahmen bezüglich der Zins- oder Kapitalbindung (Mischungsverhältnisse) getroffen werden. Die Bestimmung erfolgt nach der Methode der gleitenden Durchschnitte. Die vermögenswertorientierten und handelsrechtlichen Ergebnisgrößen werden mittels ei-ner quartalsweisen Simulationsrechnung unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszena-rien und Risikoniveaus einander gegenübergestellt. Anhand dieser Berechnungen werden für die Sparkasse besonders belastende bzw. günstige Konstellationen ermittelt. Die Ergeb-nisse fließen parallel in die Überlegungen zur Disposition des Zinsbuches ein. Über die Ent-wicklung der Zinsänderungsrisiken wird der Vorstand mindestens vierteljährlich unterrich-tet. Als Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung haben wir zum Stichtag 31. Dezember 2019 die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + 200 bzw. - 200 Basispunkte (BP) errechnet. Die Veränderung des Barwertes gemessen an den regulatorischen Eigenmitteln betrug -8,07 % (+200 BP) bzw. +0,76 % (-200 BP) und lag damit deutlich unterhalb von 20,0 %. Die Berechnung des Frühwarnindikators (Barwertabweichung im Verhältnis zum Kernkapital) zeigte auch keine Auffälligkeiten. Vor dem Hintergrund der guten Kapitalausstattung und der damit verbundenen Risikotragfähigkeit halten wir das Zinsänderungsrisiko für vertret-bar. Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos werden Zinsswaps eingesetzt.

C.5.3.5. Währungsrisiken

C.5.4. Zinsänderungsrisiken

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Zinsänderungsrisiken

Zinsschock +200 BP / -200 BP

Vermögensrückgang Vermögenszuwachs

TEUR -5.652 +531

Im Kalenderjahr 2019 lag die Limitauslastung für das Zinsänderungsrisiko zu den Quartals-stichtagen zwischen 0,0% und 1,8%. Bestehende Kundenwahlrechte (statistische Ausüber) werden sowohl für aktive als auch für passive Festzinspositionen in der barwertigen Zins-buchsteuerung berücksichtigt.

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne), zusätzliche Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden können (Refinanzierungsrisiko) oder vorhandene Vermögenswerte nur mit Preisabschlägen verwertet werden können (Marktliquiditätsrisiko). Das Liquiditätsrisiko wird durch die Liquidi-tätsvorsorge und eine ausgewogene Strukturierung der Fälligkeiten der Aktiva und Passiva gesteuert. Zur regelmäßigen Überwachung der Liquidität werden die Zahlungsmittel und Zahlungsverpflichtungen der Sparkasse mit Fälligkeit innerhalb des nächsten Jahres in der Liquiditätsübersicht gegenübergestellt. Zusätzlich wird die Streuung der Liquiditätsquellen mindestens vierteljährlich überprüft und die Liquiditätsressourcen der Stadtsparkasse Wedel in der Liquiditätsliste erfasst. Im Liquiditätsnotfall würden im Anlageausschuss die entspre-chenden Schritte eingeleitet werden. Vierteljährlich wird im Rahmen der strategischen Liqui-ditätssteuerung auch die Einhaltung von Reichweitenlimiten im Planfall und in drei Stressfäl-len überwacht. Zur täglichen Liquiditätsüberwachung wird eine Disposition der Liquidität vorgenommen. Des Weiteren wird die LCR-Quote, die ein Maß für die kurzfristige Liquiditäts-fähigkeit der Stadtsparkasse Wedel darstellt, regelmäßig reportet und prognostiziert. Die Reichweitenlimite der strategischen Liquiditätssteuerung wurden eingehalten. Ebenso wurden die Anforderungen an die LCR-Quote stets erfüllt. Ferner werden zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unter-halten. Im Hinblick auf die Ausstattung mit liquiden Mitteln, die erwarteten Liquiditätszuflüs-se sowie die Kredit- und Refinanzierungsmöglichkeiten soll dieses auch für die Zukunft ge-währleistet sein. Um mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen zu können, haben wir ein Frühwarn-system eingerichtet, welches die Identifizierung von Gefahrenquellen und das Einleiten ent-sprechender Gegensteuerungsmaßnahmen ermöglichen soll. Die Risikoberichterstattung an den Vorstand erfolgt im Rahmen des vierteljährlichen Risiko-gesamtberichtes und bei Bedarf zusätzlich Ad-hoc. Im Quartalsreport wird über das strategi-sche Liquiditätsmanagement und die durchgeführten Szenarioanalysen berichtet. Die Zahlungsfähigkeit der Stadtsparkasse Wedel war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

Das operationelle Risiko beschreibt die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessen-heit oder des Versagens von internen Verfahren, der internen Infrastruktur, der Mitarbeiter oder infolge externer Einflüsse eintreten. In der Operationelle-Risiken-Definition sind Rechtsrisiken enthalten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definiti-on vollumfänglich ein. Das Rechtsrisiko ist Bestandteil dieser Begriffsbestimmung, strategi-sche Risiken und Geschäftsrisiken bleiben ausgenommen. Das Reputationsrisiko als Folgeri-siko wird – sofern auf operationelle Risiken zurückzuführen – mit einbezogen, jedoch nicht quantifiziert.

C.5.5. Liquiditätsrisiko

C.5.6. Operationelle Risiken

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Zur Steuerung der betrieblichen Risiken dienen Arbeitsanweisungen, Kontrollen und auto-matisierte Sicherheitsmaßnahmen. Eventuelle Schadensfälle sind zum Teil durch Versiche-rungen gedeckt. Rechtliche Risiken werden durch die sorgfältige Prüfung der Vertrags-grundlagen und den Einsatz von Standardverträgen reduziert. Verhaltensrisiken, die durch Betrug, Irrtum oder Fahrlässigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Dritten her-vorgerufen werden, begegnet die Sparkasse mit Kontrollsystemen, deren Funktionsfähigkeit laufend von den Führungskräften der jeweiligen Betriebsstellen überwacht und von der In-ternen Revision geprüft wird. Durch den Einsatz des Standards Sicherer IT-Betrieb und die Installation des IT-Sicherheitsmanagements soll sichergestellt werden, dass die IT-Sicherheit gewährleistet bleibt. Für technische Risiken haben wir Notfallkonzepte entwickelt, die die Funktionsfähigkeit des Betriebsablaufs auch bei unvorhersehbaren Ereignissen sicherstel-len sollen. Die Sparkasse setzt zudem eine vom DSGV empfohlene Schadensfalldatenbank ein, in der Schadensfälle systematisch erfasst und regelmäßig ausgewertet werden. Der Vorstand wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich, ausführlich über die Risikosituati-on im Bereich operationelle Risiken im Rahmen des Risikogesamtberichtes informiert. Inhal-te sind die Auswertung der Schadensfalldatenbank sowie der Datenbank Beschwerdema-nagement inklusive aller bedeutenden Schadensfälle. Darüber hinaus erfolgen eine Kurzin-formation im Rahmen des vierteljährlichen Gesamtrisikoberichts an den Vorstand sowie eine Ad-hoc-Meldung bei bedeutenden Schadensfällen. Im Kalenderjahr 2019 lag die Limitauslastung für operationelle Risiken zu den Quartalsstich-tagen zwischen 47,6% und 83,6%. Für die Planung 2020 haben wir operationelle Risiken in Höhe von 70 TEUR berücksichtigt. Im Risikofall der Risikotragfähigkeit (Abweichung vom Erwartungswert) gehen wir derzeit von operationellen Risiken in Höhe von 141 TEUR aus.

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C.6 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Stadtsparkasse Wedel nimmt am Risikomonitoring des SGVSH teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene aus-gewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von drei Monitoringstufen zugeordnet. Die Stadtsparkasse Wedel ist der besten Be-wertungsstufe zugeordnet. Das Verhältnis zwischen den eingegangenen Risiken und vorhandener Risikodeckungsmas-se beurteilen wir als angemessen. Die Risikotragfähigkeit war und ist gegeben. Die aus der Risikotragfähigkeit abgeleiteten Limite für die wesentlichen Risiken wurden im Jahr 2019 eingehalten. Risiken der künftigen Entwicklung, die für die Stadtsparkasse Wedel bestands-gefährdend sein können, sind nach der Risikoinventur nicht erkennbar. Insgesamt wurden per 31. Dezember 2019 in der Risikotragfähigkeit zum 31. Dezember 2020 Risiken in Höhe von 9,4 Mio. EUR quantifiziert. Die bereitgestellte Risikodeckungsmasse in Höhe von 13,0 Mio. EUR (Limit für unerwartete Risiken) wird damit zu 72,3 % beansprucht. In der verabschiedeten Kapitalplanung bis 2024 berücksichtigt die Sparkasse das geplante Aktivwachstum und das aus der Ertragsplanung abgeleitete Thesaurierungspotenzial. Nach diesem Planszenario entwickelt sich die Gesamtkapitalquote auf 16,0 % im Jahr 2024. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen werden damit vollständig eingehalten. Insgesamt beurteilen wir die Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als gut. Zur abschließenden Wertung der vorgenannten Aussagen verweisen wir auf Gliederungs-punkt C.7. Dort werden erhöhte Prognose-Unsicherheiten sowie nicht umfassend beurteilba-re Auswirkungen der Corona-Pandemie dargestellt.

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C.7 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognosebericht)

Am Jahresanfang 2020 wurde vom Internationalen Währungsfonds (IWF) noch eine allmähli-che Belebung der Weltkonjunktur im Jahr 2020 erwartet (Anstieg des Welthandels um 2,9 %). Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute rechneten für das Jahr 2020 mit einem etwas höheren Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (+0,9 %) als im Jahr 2019 (+0,5 %). Der deutsche Arbeitsmarkt wurde in der Gesamtbetrachtung weiterhin als sehr robust bezeich-net. Für die Entwicklung der Verbraucherpreise in Deutschland wurde mit +1,6 % ein etwas stärkerer Anstieg als im Jahr 2019 verzeichnet. In der Eurozone erwartet die EZB einen An-stieg um 1,1 % in 2020, sowie +1,4 % bzw. +1,6 % in den Folgejahren. Die im I. Quartal 2020 zunehmende Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundene Pandemie wird negative Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung haben. Im März 2020 wurde vom Gesetzgeber ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die wirtschaftli-chen Auswirkungen der Pandemie abfedern soll. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen. Die Bundesregierung betonte jedoch in diesem Zusammen-hang auch, dass die Tragweite, die die Pandemie auf die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland haben wird, nicht seriös beschrieben werden könne, weil aussagekräftige Kon-junkturindikatoren erst mit einiger Verzögerung vorliegen werden. Auf den Kapitalmärkten waren jedoch bereits deutliche Reaktionen feststellbar. So hatte der Deutsche Aktienindex (DAX) nach seinem historischen Höchstwert am Jahresbeginn in den ersten beiden Monaten des Jahres 2020 erhebliche Einbußen zu verzeichnen. Deutsche Staatsanleihen wurden dagegen stark nachgefragt, so dass deren in den meisten Laufzeitbe-reichen negativen Renditen nochmals deutlich sanken. Vor diesem Hintergrund sind alle gesamtwirtschaftlichen Prognosen für das Jahr 2020 zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prognoseberichts mit erhöhten Unsicherheiten behaftet. Da-her können auch die möglichen Auswirkungen auf die unternehmensindividuellen Prognosen für das Geschäftsjahr 2020 noch nicht umfassend beurteilt werden. Negative Abweichungen von unseren Planungen können bei den wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren je-doch nicht ausgeschlossen werden. Im besonderen Maße dürfte dies für die Bewertung unse-rer Wertpapieranlagen sowie die notwendige Kreditrisikovorsorge gelten.

Wirtschaftsentwicklung im Geschäftsgebiet

Die steigende Einwohnerzahl in der Metropolregion Hamburg sorgt für eine hohe Woh-nungsnachfrage, der als Folge noch nicht ausreichender Wohnungsbauaktivitäten ein knap-pes Angebot gegenübersteht. Die aufgestaute Bedarfslücke sorgt für einen dynamischen Mietanstieg, der sich in diesem und dem nächsten Jahr – etwas abgebremst – weiter fortset-zen dürfte. Zwar kann der Wohnraumbedarf auch durch den ausgeweiteten Neubau nicht ge-deckt werden. Aber dem Mietanstieg sind trotz der guten wirtschaftlichen Lage durch Budget-restriktionen der privaten Haushalte auch Grenzen gesetzt. Der Anteil der Wohnungskosten ist ohnehin hoch. Verstärkt wird der Anstieg neben der Miete noch von steigenden Woh-nungsnebenkosten und dem wachsenden Wohnflächenbedarf je Einwohner.

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Entwicklung der Kreditwirtschaft

Hinsichtlich der Branchenaussichten ist das Gesamtumfeld der deutschen Banken weiterhin durch ein historisch niedriges Zinsniveau nahe der Nullzinslinie aufgrund der kunjunktur-stimulierenden Geldpolitik der EZB bestimmt. Das Bankgeschäft zeichnet sich allgemein durch einen Verdrängungswettbewerb im Privatkundengeschäft, rückläufige Margen im Ein-lagengeschäft und eine grundsätzlich bestehende Kundenzurückhaltung bei längerfristigen passiven Anlageprodukten aus. Darüber hinaus führt die Umsetzung von gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erheblichen administrativen und kostenseitigen Mehraufwänden für die deutsche Kreditwirtschaft. Die Umsetzung des durch den Baseler Ausschuss veröffentlichten Rahmenwerkes zur CRR und die avisierten Änderungen im Rah-men von Basel IV führen zu sukzessiv steigenden Kapitalforderungen.

Geschäftsentwicklung

Für das Jahr 2020 gehen wir weiterhin von hohen Abschlussvolumen im Kundenkreditge-schäft aus, so dass die Tilgungsleistungen mehr als kompensiert werden. Gestützt wird die-se Erwartung durch die positiven Entwicklungen im Wedeler und Hamburger Immobilien-markt. Wir rechnen daher für 2020 mit einem Wachstum im Kundenkreditgeschäft von 3,0 %, was auch unseren strategischen Zielen entspricht. Der Anteil der bilanziellen Forde-rungen an Kunden an der Bilanzsumme soll in 2020 weiter steigen und mittelfristig 75,0 % erreichen. Im Einlagengeschäft gehen wir insbesondere für den Bereich der Sichteinlagen von einem Rückgang der Bestände aus. Hintergrund ist die weitere Fokussierung auf die Vereinnah-mung von Verwahrentgelten im Firmenkundengeschäft und die in Anbetracht des anhalten-den Niedrigzinsumfeldes angezeigte ganzheitlichen Beratung der Privatkunden hinsichtlich Wertpapierprodukte, da dort noch Renditen oberhalb der Inflationsrate eher erzielbar sein werden. Bei der durchschnittlichen Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwick-lungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen Anstieg auf ca. 641,4 Mio. EUR. Zur abschließenden Wertung der vorgenannten Aussagen verweisen wir auf unsere Ausfüh-rungen zu Beginn dieses Gliederungspunktes. Dort werden erhöhte Prognose-Unsicherheiten sowie nicht umfassend beurteilbare Auswirkungen der Corona-Pandemie dargestellt, negative Abweichungen von den dargestellten Prognosewerten können nicht ausgeschlossen werden.

Chancen und Risiken

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Risiken liegen - neben den in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmeri-schen und banküblichen Gefahren - hauptsächlich im weiteren Nachlassen der wirtschaftli-chen Dynamik. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Schocks wie zum Beispiel aufgrund der Entwicklungen im Vereinigten Königreich oder in den südeuropäi-schen Staaten im Finanzsystem die realwirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen können. Die nervöse Reaktion der Finanzmärkte auf die Verschuldungssituation einiger EU-Mitgliedsstaaten und die möglichen Konsequenzen des dortigen Engagements deutscher Banken zeigen, dass sich die Situation im Finanzsektor trotz der Rettungspakete der EU wei-terhin nicht stabilisiert hat. Weitere Risiken sehen wir in politisch motivierten Krisen, wie sie sich derzeit weiterhin in der Türkei abzeichnen. Auch die Entwicklung im Umgang mit Russland birgt entsprechende Risiken. Darüber hinaus sind die Auswirkungen der weiteren Entwicklung in der Europäi-schen Union und der volkswirtschaftlichen Auswirkung des Coronavirus nicht abschließend einschätzbar.

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In unseren Planungen gehen wir bei der Annahme eines konstanten Zinsniveaus von einem leicht steigenden Zinsüberschuss aus. Bei einer fortdauernden Niedrigzinsphase mit weiter sinkenden Kapitalmarktzinssätzen besteht das Risiko, dass sich der Zinsüberschuss und auch das Betriebsergebnis entgegen unserer Erwartung deutlich reduzieren. Weitere Risiken se-hen wir bei der nachhaltigen Festsetzung von Negativzinsen im Geld- und Kapitalmarkt. Dar-über hinaus kann eine zukünftige Belastung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs nach IDW BFA 3 nicht gänzlich ausgeschlossen werden, wobei die Bewertung zum Jahresende 2019, auch unter Berücksichtigung eines Risikoszenarios mit steigenden Zinsen, noch deutliche stille Reserven aufzeigt. In unserer Planung bis 2024 wurde im Kreditgeschäft ein Bewertungsaufwand auf Basis un-serer internen Modelle zur Risikoquantifizierung unterstellt. Bei etwaigen unerwarteten Aus-fällen bei großen Kreditnehmern bzw. einer sich in Folge einer Verschlechterung der wirt-schaftlichen Rahmenbedingungen ergebenden Erhöhung der Insolvenzen in Deutschland kann ein abweichend zur Planung erhöhter Bewertungsaufwand nicht ausgeschlossen wer-den. Aus den von der Stadtsparkasse Wedel im Eigenbestand gehaltenen Wertpapieren in Form von Direktanlagen in festverzinslichen Wertpapieren bzw. Immobilienfondsanlagen unter-stellen wir aufgrund der Struktur der Eigenanlagen derzeit keine besonderen Belastungen aus Adressenausfallrisiken. In Zukunft können vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Unsicherheiten sowie nicht vorher-sehbarer zins- und fiskalpolitischer Entwicklungen erhöhte Belastungen aus dem Teilportfo-lio, insbesondere auch aus Direktanlagen in Anleihen einzelner südeuropäischer Staaten der Eurozone oder auch einzelner Staaten außerhalb der Eurozone, nicht ausgeschlossen wer-den. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Stadtsparkasse Wedel positiven Prognose- bzw. Zielabwei-chung führen können. Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur aufgrund einer schnellen Überwindung der Coronakrise. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfra-ge und einem Anstieg des Zinsüberschusses und somit auch zu einem höheren Betriebser-gebnis vor Bewertung führen. Aufgrund einer besser als erwarteten Wirtschaftserholung dürfte sich das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft daraufhin leicht verringern, während auf der anderen Seite das Zinsniveau ansteigt und das Bewertungsergebnis Wertpapiere belasten könnte. Weiterhin sehen wir Chancen im Zinsbuch bei einer steileren Zinsstruktur-kurve und einem anhaltenden relativ geringen Zinsniveau des Geldmarktes. Aus der Forcierung des Vermittlungsgeschäftes, den Erträgen aus dem Zahlungsverkehr und einem stärkeren Wertpapiergeschäft könnte die Chance entstehen, positive Wirkungen auf den Provisionsertrag zu generieren.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage (siehe C.7.3.) sollte eine angemessene Eigenkapitalzuführung gesichert sein. Der intern festgelegte Mindestwert in Höhe von 12,0%, der über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach § 10 KWG i.V.m. CRR von 8,25% (ohne Kapitalerhaltungspuffer, inkl. SREP) liegt, wird mit einem Wert von zurzeit 15,6% deutlich überschritten. Dies bietet auch bei steigenden Kapitalanforderungen eine hinreichende Grundlage für künftiges qualifiziertes Kreditgeschäft.

C.7.1. Vermögenslage

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Für das Jahr 2020 sind hohe Investitionen in die Hauptstelle unserer Sparkasse geplant. Hin-tergrund ist eine ab 2021 beginnende Vermietung von Teilflächen an einen externen Kunden. Die Vermietung generiert zukünftige ordentliche Erträge, macht aber auch eine Flächenver-dichtung und damit hohe Investitionskosten notwendig. Daneben werden die aus techni-schen und organisatorischen Gründen erforderlichen Ersatzinvestitionen berücksichtigt. Die Finanzierung des Wachstums im Kreditgeschäft erfolgt überwiegend über die Kundeneinla-gen. Sollten darüber hinaus weitere Mittel erforderlich sein, so stehen in ausreichendem Um-fang eigene Wertpapiere für einen Aktivtausch zur Verfügung. Nach unseren Planungen wer-den die Anforderungen der LCR durchgängig über dem in der Strategie festgelegten Min-destwert liegen. Hierfür halten wir ausreichend liquide Aktiva vor. Die in der strategischen Liquiditätssteuerung festgelegte strategische Mindestreichweite von 6 Monaten wird nach unseren Planungen ebenfalls problemlos erfüllt.

Die Entwicklung des Betriebsergebnisses vor Bewertung wird maßgeblich durch den Zins-überschuss geprägt. Der Zinsüberschuss wird durch die Zins- sowie Bestandsentwicklung und die Zinsstruktur am Geld- und Kapitalmarkt beeinflusst. Insofern ist die noch relativ fla-che Zinsstrukturkurve auf niedrigem Niveau, die das Betreiben von Fristentransformation gegenüber den Vorjahren einschränkt, eine ungünstige Entwicklung. Chancen bestehen ins-besondere in einer steileren Zinsstrukturkurve und in einem parallelen Zinsanstieg. Eine noch stärkere Verflachung der Zinsstrukturkurve hätte dagegen eine schmälernde Wirkung auf den Zinsüberschuss der Stadtsparkasse Wedel. Basis für die Planung des Zinsüberschus-ses ist eine konstante Zinsstruktur im gesamten Planungszeitraum. Aufgrund des intensiven Wettbewerbs im Kreditgewerbe sehen wir derzeit keine Ausweitung der Margen aus dem Standardkundengeschäft. Das geplante Wachstum im Kundenkreditge-schäft, insbesondere in margenstarken Geschäften, kann bei Eintritt unserer Zinsannahme den Zinsüberschuss im Planungszeitraum jedoch stabilisieren. Der Provisionsüberschuss 2020 wird mit 4,2 Mio. EUR geplant. Eine Steigerung erwarten wir insbesondere im Vermittlungsgeschäft. Strategisch streben wir mittelfristig die Steigerung des Provisionsüberschusses auf 0,7% der DBS an. Die Verwaltungsaufwendungen auf Basis des Betriebsvergleichs werden nach unseren Pla-nungen um 1,2 Mio. EUR im Jahr 2020 steigen. U.a. aufgrund der kalkulierten Tarifabschlüsse wird sich ein Personalmehraufwand auf Basis von Betriebsvergleichszahlen von 2,2% im Jahr 2020 ergeben. Den Sachaufwand planen wir mit 4,7 Mio. EUR und damit deutlich über Vorjah-resniveau. Hintergrund ist der geplante Umbau der Hauptstelle im Geschäftsjahr 2020. Die Gesamtkostenquote wird mit 1,83% der DBS eingeplant. Mittelfristig planen wir die Kosten-quote nachhaltig auf unter 1,80% der DBS zu senken. Die Stadtsparkasse Wedel richtet sich gemäß den in der Unternehmensplanung definierten finanziellen Zielgrößen aus. Auf Basis des Sparkassen-Betriebsvergleichs planen wir unter den vorgestellten Annahmen für das Jahr 2020 mit einem Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,66% der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 641,4 Mio. EUR. Bei der Cost-Income-Ratio planen wir für 2020 ein Verhältnis von 73,5%. In den Planungen für 2020 gehen wir von einem negativen Bewertungsergebnis im Wertpa-piergeschäft in Höhe von 0,25% aus. Für das Jahr 2020 ist mit einem im Vergleich zum Jahr 2019 negativeren Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft von rund 0,13 % der DBS zu rechnen. Damit wurde insgesamt ein über dem Niveau des Jahres 2019 liegender Bewer-tungsaufwand in der Unternehmensplanung berücksichtigt. Bei unseren Planungen haben wir die Anforderungen der CRR sowie der CRD IV berücksich-tigt. Dabei ist aber deutlich darauf hinzuweisen, dass wir in verschiedenen, auch maßgebli-

C.7.2. Finanzlage

C.7.3. Ertragslage

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chen Fällen Auslegungen treffen mussten. Besondere Bedeutung hat dies bei unserer Kapi-talplanung. Die Sparkasse gehört dem Sparkassenstützungsfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein an. Der Sparkassenstützungsfonds ist Bestandteil des als Einlagensiche-rungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der angehörenden Institute der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen nach dem EinSiG erfüllt werden kann („Einlagensicherung“). Primäre Zielsetzung des Sicherungs-systems ist es, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die angehörenden Institute selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten („Institutssiche-rung“). Die Mittel für das Sicherungssystem werden durch Beiträge von den angehörenden Instituten erbracht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen Mittel bis zum 3. Juli 2024 aufbaut. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8% der gedeckten Einlagen der Mitglieder des Sicherungssystems. Die Höhe der Beiträge der Mitgliedsinstitute bemisst sich nach definierten Risikogrößen. Die Beiträge eines Mitgliedsinstituts steigen mit seinen Risikogrößen an. Damit werden Anreize zu risikobewusstem Verhalten und somit zur Sicherung der Solidität der Mitgliedsinstitute gesetzt. Die künftigen Einzahlungsverpflich-tungen in das nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkann-te institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bi-lanzstichtag auf ca. 96 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beträge zu entrichten. Zur abschließenden Wertung der vorgenannten Aussagen verweisen wir auf Gliederungs-punkt C.7. Dort werden erhöhte Prognose-Unsicherheiten sowie nicht umfassend beurteilba-re Auswirkungen der Corona-Pandemie dargestellt. Wedel, im April 2020 Der Vorstand Marc Cybulski Heiko Westphal

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Jahresabschluss Szum 31. Dezember 2019

der Stadtsparkasse Wedel

Sitz Wedel

eingetragen beim

Amtsgericht Pinneberg

Handelsregister-Nr. HRA 4075 PI

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Aktivseite Jahresbilanz zum 31. Dezember 201931.12.2018

EUR EUR EUR TEUR1. Barreserve

a) Kassenbestand 1.383.688,81 2.483b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 20.991.387,12 4.272

22.375.075,93 6.7552. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung

bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sinda) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen

sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0b) Wechsel 0,00 0

0,00 03. Forderungen an Kreditinstitute

a) täglich fällig 8.488.078,58 18.843b) andere Forderungen 24.823.543,64 19.966

33.311.622,22 38.8094. Forderungen an Kunden 438.202.073,34 421.544

darunter:durch Grundpfandrechte gesichert 68.075.213,86 EUR ( 71.804 )Kommunalkredite 18.963.071,11 EUR ( 12.723 )

5. Schuldverschreibungen und anderefestverzinsliche Wertpapierea) Geldmarktpapiere

aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0darunter:beleihbar bei der DeutschenBundesbank 0,00 EUR ( 0 )

ab) von anderen Emittenten 0,00 0darunter:beleihbar bei der DeutschenBundesbank 0,00 EUR ( 0 )

0,00 0b) Anleihen und Schuldverschreibungen

ba) von öffentlichen Emittenten 57.110.790,75 55.141darunter:beleihbar bei der DeutschenBundesbank 54.946.972,94 EUR ( 53.052 )

bb) von anderen Emittenten 24.074.133,98 18.279darunter:beleihbar bei der DeutschenBundesbank 21.825.874,53 EUR ( 18.279 )

81.184.924,73 73.420c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0

Nennbetrag 0,00 EUR ( 0 )81.184.924,73 73.420

6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 50.006.870,01 42.6256a. Handelsbestand 0,00 07. Beteiligungen 4.855.634,36 4.535

darunter:an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )an Finanzdienst-leistungsinstituten 0,00 EUR ( 0 )

8. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.025.000,00 1.025darunter:an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )an Finanzdienst-leistungsinstituten 0,00 EUR ( 0 )

9. Treuhandvermögen 199.758,72 213darunter:Treuhandkredite 199.758,72 EUR ( 213 )

10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlichSchuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0

11. Immaterielle Anlagewertea) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte

und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche

Schutzrechte und ähnliche Rechte und Wertesowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 21.758,00 4

c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0d) geleistete Anzahlungen 0,00 0

21.758,00 412. Sachanlagen 766.369,19 1.45413. Sonstige Vermögensgegenstände 972.394,76 1.64814. Rechnungsabgrenzungsposten 191.358,64 266

Summe der Aktiva 633.112.839,90 592.299

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Passivseite31.12.2018

EUR EUR EUR TEUR1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

a) täglich fällig 6.856,61 0b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 128.299.295,06 97.628

128.306.151,67 97.6282. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

a) Spareinlagenaa) mit vereinbarter Kündigungsfrist

von drei Monaten 98.995.603,08 111.916ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist

von mehr als drei Monaten 931.400,91 64299.927.003,99 112.558

b) andere Verbindlichkeitenba) täglich fällig 302.915.091,99 283.260bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 18.187.093,24 18.197

321.102.185,23 301.457421.029.189,22 414.015

3. Verbriefte Verbindlichkeitena) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0

darunter:Geldmarktpapiere 0,00 EUR ( 0 )

0,00 03a. Handelsbestand 0,00 04. Treuhandverbindlichkeiten 199.758,72 213

darunter:Treuhandkredite 199.758,72 EUR ( 213 )

5. Sonstige Verbindlichkeiten 353.906,11 4056. Rechnungsabgrenzungsposten 23.858,29 327. Rückstellungen

a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 8.720.243,00 7.684b) Steuerrückstellungen 2.000.000,00 23c) andere Rückstellungen 1.803.415,57 1.928

12.523.658,57 9.6368. (weggefallen)9. Nachrangige Verbindlichkeiten 3.445.246,56 6.435

10. Genussrechtskapital 0,00 0darunter:vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR ( 0 )

11. Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals 10.250.000,00 10.25012. Fonds für allgemeine Bankrisiken 22.000.000,00 19.75013. Eigenkapital

a) gezeichnetes Kapital 0,00 0b) Kapitalrücklage 0,00 0c) Gewinnrücklagen

ca) Sicherheitsrücklage 33.934.076,87 33.12233.934.076,87 33.122

d) Bilanzgewinn 1.046.993,89 81234.981.070,76 33.934

Summe der Passiva 633.112.839,90 592.299

1. Eventualverbindlichkeitena) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 6.169.582,82 6.490

Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet.c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0

6.169.582,82 6.4902. Andere Verpflichtungen

a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 49.059.191,00 61.571

49.059.191,00 61.571

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Gewinn- und Verlustrechnung 1.1.-31.12.2018

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 EUR EUR EUR TEUR1. Zinserträge aus

a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 11.582.593,37 12.250darunter:abgesetzte negative Zinsen 46.758,72 EUR ( 34 )

b) festverzinslichen Wertpapierenund Schuldbuchforderungen 1.604.493,04 1.449

13.187.086,41 13.6992. Zinsaufwendungen 3.526.794,34 3.352

darunter:abgesetzte positive Zinsen 192.134,06 EUR ( 104 )

9.660.292,07 10.3483. Laufende Erträge aus

a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.895.259,30 2.141b) Beteiligungen 186.634,33 470c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0

2.081.893,63 2.6114. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnab-

führungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 05. Provisionserträge 4.234.140,28 3.6076. Provisionsaufwendungen 199.144,08 158

4.034.996,20 3.4487. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 08. Sonstige betriebliche Erträge 508.354,76 458

darunter:aus der Abzinsung von Rückstellungen 2.585,00 EUR ( 0 )

9. (weggefallen)16.285.536,66 16.865

10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungena) Personalaufwand

aa) Löhne und Gehälter 5.509.530,72 5.174ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen

für Altersversorgung und für Unterstützung 1.720.712,42 1.375darunter:für Altersversorgung 761.467,70 EUR ( 478 )

7.230.243,14 6.549b) andere Verwaltungsaufwendungen 3.805.940,54 3.724

11.036.183,68 10.27211. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf

immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 164.787,82 41412. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.197.466,14 1.347

darunter:aus der Aufzinsung von Rückstellungen 916.243,62 EUR ( 805 )

13. Abschreibungen und Wertberichtigungen aufForderungen und bestimmte Wertpapiere sowieZuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 2.184

14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen undbestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösungvon Rückstellungen im Kreditgeschäft 2.846.840,60 0

2.846.840,60 2.18415. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf

Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmenund wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 109.681,47 0

16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen,Anteilen an verbundenen Unternehmen und wieAnlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 204

109.681,47 20417. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 018. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 2.250.000,00 1.25019. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 4.374.258,15 1.60320. Außerordentliche Erträge 0,00 021. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 022. Außerordentliches Ergebnis 0,00 023. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.299.315,80 77024. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 27.948,46 21

3.327.264,26 79125. Jahresüberschuss 1.046.993,89 81226. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0

1.046.993,89 81227. Entnahmen aus Gewinnrücklagen

a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0b) aus anderen Rücklagen 0,00 0

0,00 01.046.993,89 812

28. Einstellungen in Gewinnrücklagena) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0b) in andere Rücklagen 0,00 0

0,00 029. Bilanzgewinn 1.046.993,89 812

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ANHANG A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Wedel wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden zum Nennwert bzw. zu den Anschaffungskosten bilanziert. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und ka-pitalanteilig aufgelöst, im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Fest-zinsvereinbarung. Für Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, bestehen Einzelwertberich-tigungen. Dem latenten Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf den gefährdeten For-derungsbestand Rechnung getragen, die nach Erfahrungswerten (Ausfälle der vergangenen fünf Jahre) bemessen wurde. Auf eine Kürzung um 40% wie in den Vorjahren wurde verzichtet, um für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges für Kreditinstitute ausreichend Vorsorge zu treffen. Die Änderung hat dazu geführt, dass 131 TEUR weniger Pauschalwertberichtigung aufgelöst wurden. Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Börsenkursen, Marktkursen bzw. beizulegenden Werten am Bilanzstichtag; ggf. wurde auf diese Werte zugeschrieben. Alle Wertpapiere wurden unabhängig von der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin unter-sucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt oder inaktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive-Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere abweichend zum Vorjahr nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von theoretischen Kursen vorgenommen, die von Reuters geliefert wurden. Für Investmentfondsanteile haben wir grundsätzlich als beizulegenden Zeitwert den investmentrechtlichen Rücknahmepreis angesetzt. Die Bewertung der unter Posten Aktiva 6 ausgewiesenen Anteile an Immobilienfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG erfolgte auf Basis des Nettovermögenswertes. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Bewertung erfolgte unter Zu-grundelegung des strengen Niederstwertprinzips. Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW - Rechnungslegungsstandards „Bi-lanzierung von Software beim Anwender“ (IDW RS HFA 11 n.F.) unter dem Bilanzposten Immaterielle Anlagewerte ausgewiesen. Sie ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibun-gen angesetzt worden, wobei die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde.

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Die Grundstücke wurden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die Gebäude des Anlagevermögens so-wie die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen angesetzt (§ 340e Abs. 1 Satz 1 und 3 i. V. m. § 253 Abs. 1 und 3 HGB). Die Gebäude wurden linear mit den steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Bei einem Gebäude wurde die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5 EStG gewählt. Entsprechend Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB erfolgte eine Beibehaltung der niedrigeren Wertansätze gem. §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a. F. und der Abschreibungsmethode. Bei Einbauten in gemieteten Räumen bis zum 31. Dezember 1997 erfolgt die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten entsprechend der Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses, wenn diese kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Nach dem 31. Dezember 1997 durchgeführte Einbauten werden nach den für Gebäude geltenden Grundsätzen l inear abgeschrieben. Für gesondert bewertbare Gebäudeteile (Schalterhallen) erfolgte die Abschreibung linear auf Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Ab-schreibungen linear gemäß § 7 Abs. 1 EStG. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR netto (Software bis 410,00 EUR netto) wurden in einen Sammel-posten eingestellt, der über fünf Jahre linear Gewinn mindernd aufgelöst wird. Geringwertige Wirtschafts-güter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR netto wurden direkt als Aufwand gebucht. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich zu den Anschaffungskosten (Nennwert) unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Ist der Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten höher als der Auszahlungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag unter den Rech-nungsabgrenzungsposten der Aktivseite aufgenommen und laufzeitanteilig aufgelöst, im Falle von Fest-zinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsvereinbarung. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beur-teilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt. Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Heubeck entsprechend dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksich-tigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,0 % sowie Rentensteigerungen von 1,5 % ermittelt. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffent-lichten Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlauf-zeit von 15 Jahren ergibt. Zu einem vorgezogenen Bewertungsstichtag wurde eine Projektion auf den Abschlussstichtag vorgenommen und dabei ein Zinssatz von 2,71 % (Vorjahr 3,21 %) zugrunde gelegt. Es ergeben sich daraus keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse, da der prognostizierte Zinssatz dem zum 31. Dezember 2019 veröffentlichten Zinssatz entsprach. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages unter Berücksich-tigung zukünftiger Kostensteigerungen gebildet. Sie wurden bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2019 (Prämienrückstellungen November 2019) veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,0 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von einem Jahr mit einem von der Deutschen Bundesbank am 30. September 2019 veröffentlichten und auf das Jahres-ende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 0,57 % abge-zinst. Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 veröffentlichten Zinssatz von 0,58 % ergeben sich lediglich geringfügige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse.

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Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand, Er-träge aus der Abzinsung der Rückstellungen im sonstigen betrieblichen Ertrag erfasst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen. Die Erfolgswirkung, die sich aus der Veränderung des Diskontierungssatzes gegenüber der Vorjahres-rechnung bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen ergibt, wird in Ausübung des Ausweiswahlrechts i. S. d. IDW RS HFA 30 „Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersvorsorgeverpflichtungen“ ebenfalls den Erfolgen aus der Auf- und Abzinsung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen be-trieblichen Erträgen zugeordnet. Die ausgegebene nachrangige Inhaberschuldverschreibung in Form eines CoCo-Bonds, die als Herab-schreibungsanleihe ausgestattet ist, wird als Instrument des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals mit einem gegebenenfalls infolge einer Herabschreibung verminderten Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Eine Herabschreibung war bisher nicht erforderlich. Die strukturierten Produkte im Kundenkreditgeschäft (Forwardvereinbarungen, Darlehen mit Zinsunter-grenze) wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet. Die zur Steuerung der allgemeinen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen und somit nicht gesondert bewertet. Im Rahmen einer wertorientierten Betrachtung unter Beachtung der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 n. F. ist untersucht worden, ob sich aus der Bewertung der gesamten Zinspositionen des Bankbuchs ein Ver-pflichtungsüberschuss ergibt. Das Bankbuch umfasst – entsprechend dem internen Risikomanagement – alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestan-des. Bei der Beurteilung werden neben den zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs auch de-ren Aufwendungen (z. B. Standard-Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am Abschlussstichtag. Die Berechnungen zum 31. Dezember 2019 zeigen keinen Verpflichtungsüberschuss. Eine Rückstellung gem. § 249 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative HGB ist somit nicht zu bilden. Die Sortenbestände wurden mit den Ankaufskursen der NORD/LB (Norddeutsche Landesbank Girozentrale) bewertet. Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (sogenannte „Negativzinsen“) werden im GV-Posten 1 ausgewie-sen. Die für aufgenommene Gelder von der Sparkasse empfangenen Positivzinsen werden im GV-Posten 2 ausgewiesen. Negativ abzugrenzende Zinsen aus Geldanlagen werden in dem Posten bzw. Unterpos-ten, dem sie zugehören, auf der Aktivseite der Bilanz und negative abzugrenzende Zinsen aus Geldauf-nahmen und Einlagen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Zinsergebnisse aus Zinsswapgeschäften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung kompensiert. Die Zinsaufwendungen und -erträge der Zinsswapgeschäfte werden auf Einzelgeschäftsebene netto dar-gestellt und entweder unter GV1 (Zinsertrag) oder GV2 (Zinsaufwendungen) eingestellt. Der Ertrag aus den Provisionen für Darlehen ohne Zinscharakter in Höhe von 244 TEUR wird im Berichts-jahr erstmalig im GuV-Posten 5 (Provisionserträge) ausgewiesen. Im Vorjahr wurde er in Höhe von 244 TEUR unter GuV-Posten 8 (Sonstige betriebliche Erträge) gezeigt. C. Erläuterungen zur Jahresbilanz Alle Angaben in EUR Für die Fristengliederung nach Restlaufzeiten gelten ausschließlich die in den §§ 8 und 9 RechKredV in Verbindung mit § 340d HGB getroffenen Regelungen. Von einer Einbeziehung der anteiligen Zinsen in die Aufgliederung nach Restlaufzeiten wurde gemäß § 11 Satz 3 RechKredV abgesehen.

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Aktiva 3: Forderungen an Kreditinsti-tute

Die unter Posten 3b) andere Forderungen ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

- bis drei Monate 0,00 - mehr als drei Monate bis ein Jahr 10.000.000,00 - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 12.500.000,00 - mehr als fünf Jahre 0,00 Im Posten 3b) enthaltene nachrangige Forderungen Bestand am Bilanzstichtag 3.000.000,00 Bestand am 31.12. des Vorjahres 3.000.000,00 Forderungen an die eigene Girozentrale 8.225.378,04

Aktiva 4: Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

- bis drei Monate 13.230.358,90 - mehr als drei Monate bis ein Jahr 31.150.511,32 - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 120.458.721,31 - mehr als fünf Jahre 265.897.036,94 Die im Bilanzposten enthaltenen Forderun-

gen mit unbestimmter Laufzeit betragen

7.220.331,03

Folgende Zuordnung der einzelwertberichtigten Forderungen in der Fris-tengliederung für die Bilanzposition Aktiva 4 wurde vorgenommen: die Zuordnung der gekündigten einzelwertberichtigten Forderungen erfolgt zu den „Forderungen mit unbestimmter Laufzeit“, die ungekündigten ein-zelwertberichtigten Forderungen werden entsprechend ihrer Restlaufzeit den Laufzeitbändern zugeordnet. Gebildete Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen werden den „Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren“ zugeordnet.

Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis be-

steht: Bestand am Bilanzstichtag 4.295.275,00 Bestand am 31.12. des Vorjahres

Forderungen an verbundene Unterneh-men: Bestand am Bilanzstichtag Bestand am 31.12. des Vorjahres

3.040.275,00

1.255.000,00 0,00

Aktiva 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Im Bilanzposten enthaltene Beträge, die bis zum nächsten Bilanzstichtag fällig werden:

0,00

Von den im Bilanzposten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

- börsennotiert 81.184.924,73 - nicht börsennotiert 0,00

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Aktiva 6: Aktien und andere nicht fest-verzinsliche Wertpapiere

Von den im Bilanzposten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

- börsennotiert 0,00

- nicht börsennotiert 0,00 Die Sparkasse hält 100% der Anteile am Spezial-AIF-Sondervermögen „Wedel Immobilienmaster 1“ mit einem Buchwert i. H. v. 45.875 TEUR und einem Marktwert i. H. v. 45.875 TEUR. Der Masterfonds investiert nach den Anlagerichtlinien überwiegend in einzelne Immobilienfonds, deren Anlageschwerpunkte in Handels-, Gewerbe-, Büro-, Hotel-, Pflege- und Wohnimmobilien in Deutsch-land liegen. Die im Geschäftsjahr erfolgten Ertragsausschüttungen betrugen 685 TEUR, Abschreibungen wurden i. H. v. 802 TEUR vor-genommen. Eine Rückgabe der Anteile ist täglich und unter Abgabe einer unwi-derruflichen Erklärung der Rückgabe möglich. Die Rücknahme erfolgt spätestens am letzten Bankarbeitstag des übernächsten Kalender-quartals, welches auf die Rückgabeerklärung des Anlegers folgt. Der Gesellschaft bleibt jedoch vorbehalten, die Rückgabe der Anteile auszusetzten, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen des Anlegers er-forderlich erscheinen lassen.

Aktiva 7: Beteiligungen

Die Beteiligungen entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligung am Stammkapital des Sparkassen- und Giroverbands für Schleswig-Hol-stein, Kiel (SGVSH, Kapitalanteil i. H. v. 1,33 %) und daneben maßgeb-lich auf die Beteiligung an der Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Fi-nanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg (Erwerbs KG, Kapitalanteil i. H. v. 0,04 %), über die die Sparkasse mittelbar an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) beteiligt ist. Die Erwerbs KG weist zum 31.12.2018 ein Eigenkapital von 3.366.585 TEUR sowie ein Jahreser-gebnis von 122.030 TEUR aus. Der SGVSH hat in 2019 eine Stammkapitalerhöhung in Höhe von 30 Mio. Euro vorgenommen. Auf die Stadtsparkasse Wedel entfielen davon 447.045,00 EUR. Aufgrund fehlender Offenlegungsverpflichtung wurde auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 HGB zum Eigenkapital und zum letzten Geschäftsergebnis für die Beteiligung am SGVSH ver-zichtet. Die Sparkasse hat keinen beherrschenden Einfluss. Der SGVSH hält direkt oder indirekt Beteiligungen an Gemeinschaftsun-ternehmen des Finanzsektors (u. a. Provinzial NordWest, DekaBank, LBS SH-HH, Deutsche Leasing) und wird dafür von seinen Mitglieds- sparkassen mit einem Stammkapital ausgestattet, dessen Höhe von der Verbandsversammlung des SGVSH bestimmt wird. Der Bewertung der wesentlichen Beteiligungen liegen Zeitwertgutachten des SGVSH sowie einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Basis des Ertrags-wertverfahrens zugrunde. Der SGVSH wurde bei der Erstellung der Zeit-wertgutachten von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter-stützt. Im Geschäftsjahr 2019 waren keine Abschreibungen auf die Be-teiligung am SGVSH erforderlich. Über die Erwerbs KG wird eine Beteiligung der Sparkasse an der Lan-desbank Berlin Holding AG (LBBH) gehalten. Der Beteiligungsbewertung der LBBH liegt ein nach den Grundsätzen des IDW S1 in Verbindung mit dem IDW RS HFA 10 von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstell-ter Bewertungsreview zugrunde, der im Wesentlichen auf der vorläufigen Mittelfristplanung der LBBH für die Jahre 2020 bis 2024 sowie auf der Eigenbewertung der LBBH aufsetzt. Die Planungen der LBBH werden

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Aktiva 8: Anteile an verbundenen Unternehmen

als sehr ambitioniert eingeschätzt. Auf die Beteiligung an der Erwerbs KG wurde eine Vollabschreibung in Höhe von 126.249,94 EUR vorge-nommen. Im Zusammenhang mit mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen des Finanzsektors können sich insbesondere aufgrund des aktuellen Ban-kenumfeldes (u. a. strengere regulatorische Anforderungen, Niedrigzins-phase) sowie der konjunkturellen Entwicklungen zukünftig Abschrei-bungsrisiken ergeben, in Teilen bestehen Planerfüllungsrisiken. Ande-rerseits werden auch Optionen zur Weiterentwicklung der Verbundstruk-turen diskutiert.

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet. Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses wird gem. § 296 Abs. 2 HGB verzichtet (untergeordnete Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage).

Aktiva 9: Treuhandvermögen

Forderungen an Kunden 199.758,72

Aktiva 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke ge-nutzten Grundstücke und Bauten belaufen sich auf (Bilanzwert)

454.733,19 Der Bilanzwert der Betriebs- und Ge-

schäftsausstattung beträgt

311.636,00

Aktiva 14: Rechnungsabgrenzungs-posten

Unterschiedsbeträge zwischen dem Nenn-betrag und dem höheren Auszahlungsbe-trag von Forderungen

115.383,01 Bestand am 31.12. des Vorjahres 166.551,04 Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfül-

lungs- und dem niedrigeren Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten oder Anleihen

12.245,30 Bestand am 31.12. des Vorjahres 15.694,30 Aktive latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2019 Steuerla-tenzen. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunter-schieden insbesondere bei den Wertpapieren, der Forderungsbewer-tung und den Rückstellungen. Eine passive Steuerabgrenzung war nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Kör-perschaftsteuersatzes von 15,0 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und einem Gewerbesteuersatz von 13,3 %.

Mehrere Posten der Aktivseite betreffende Angaben:

Fremdwährung Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände be-läuft sich auf

1.631,54 (Vorjahr 6.203,87)

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Anlagespiegel Die immateriellen Anlagewerte (Aktiva 11) und die Sachanlagen (Aktiva 12) haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

Soweit Gegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens über der Grenze der geringwertigen Wirt-schaftsgüter (GWG) liegen, aber 2.500 EUR netto nicht übersteigen, wird als Abgangszeitpunkt für den Anlagenspiegel erstmalig pauschal der Zeitpunkt der vollständigen Abschreibung herangezogen.

Das Finanzanlagevermögen hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Bilanzwert am 31.12.

des Vorjahres Nettoveränderung im Berichtsjahr

Bilanzwert zum Bilanzstichtag

Aktiva 6 Aktien und andere nicht festver-zinsliche Wertpapiere

5.012.632,78 -881.199,37 4.131.433,41

Aktiva 7 Beteiligungen

4.534.839,30 320.795,06

4.855.634,36

Aktiva 8 Anteile an verbundenen Unterneh-men

1.025.000,00 0,00 1.025.000,00

Aktiva 13 Sonstige Vermögensgegenstände

50,00 0,00 50,00

Für das Finanzanlagevermögen wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Rech-KredV Gebrauch gemacht.

Passiva 1: Verbindlichkeiten gegen-über Kreditinstituten

Die unter Posten 1b) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

- bis drei Monate 74.387.880,16 - mehr als drei Monate bis ein Jahr 16.058.628,04 - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 5.106.664,79 - mehr als fünf Jahre 32.679.495,12

Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen

Girozentrale Der Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände beträgt

0,00

19.232.698,12

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8

Passiva 2: Verbindlichkeiten gegen-über Kunden

Die unter Posten 2a) Unterposten ab) ausgewiesenen Bestände glie-dern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

- bis drei Monate 19.106,42 - mehr als drei Monate bis ein Jahr 686.934,24 - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 221.865,65 - mehr als fünf Jahre 0,00 Die unter Posten 2b) Unterposten bb) ausgewiesenen Bestände glie-

dern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt: - bis drei Monate 105.558,18 - mehr als drei Monate bis ein Jahr 6.665,58 - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 13.021.408,27 - mehr als fünf Jahre 5.000.865,01

Passiva 4: Treuhandverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

0,00

199.758,72 Passiva 6: Rechnungsabgrenzungs-posten

Unterschiedsbeträge zwischen dem Aus-zahlungsbetrag bzw. den Anschaffungs-kosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalbetrag sind enthalten mit

23.856,42 Bestand am 31.12. des Vorjahres 31.511,22 Passiva 7: Rückstellungen

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durch-schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre zum 31. Dezember 2019 ein Unterschieds-betrag gemäß § 253 Abs. 6 S. 1 HGB von 1.133.171,00 EUR. Er unterliegt nicht weiter der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB, da in den Vorjahren in diesem Zusammenhang bereits ein ent-sprechender Betrag der Sicherheitsrücklage zugeführt wurde.

Passiva 9: Nachrangige Verbindlichkei-ten

Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Aufwendungen in folgen-der Höhe angefallen:

128.589,01 Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen Ar-

tikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR). Eine vorzeitige Til-gung der nachrangigen Verbindlichkeiten ist nicht möglich. Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt und die Laufzeit und die Kündi-gungsfrist nicht verkürzt werden. Bei den Verbindlichkeiten mit Nachrangabrede wird in einem Fall 10 % der Summe des Bilanzpostens 9 überschritten:

- Volumen 2.700.000,00 EUR - Zinssatz 2,54 % - Fälligkeit 04.12.2028

Die weiteren sonstigen Mittelaufnahmen sind im Durchschnitt mit

2,33 % verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten betragen 10 Jahre. Im Folgejahr werden keine dieser Mittelaufnahmen zur Rückzahlung fäl-

lig.

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Passiva 11: Instrumente des zusätzli-chen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals

Der Posten enthält eine nachrangige Inhaberschuldverschreibung in Form einer AT1-Anleihe (CoCo-Bonds), die gemäß Art. 51 der Verord-nung (EU) Nr. 575/2013 als Posten des zusätzlichen Kernkapitals ange-rechnet wird. Die Anleihe hat keinen Endfälligkeitstag. Sie kann von der Sparkasse unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von nicht weniger als 30 Tagen zum Ablauf von 5 Jahren seit dem Tag der Begebung und danach zu jedem Zinszahlungstag gekündigt und zurückgezahlt werden. Des Wei-teren kann die Schuldverschreibung unter bestimmten aufsichtsrechtli-chen oder steuerlichen Gründen vorzeitig gekündigt werden. Eine Kün-digung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbe-hörde. Die Sparkasse hat das Recht, die Zinszahlung nach freiem Ermessen ganz oder teilweise entfallen zu lassen. Entfallene Zinszahlungen wer-den nicht nachgezahlt. Im Falle eines Auslöseereignisses ist eine Herabschreibung pro rata mit sämtlichen anderen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die eine Herabschreibung bei Eintritt des Auslöseereignisses vorsehen, vorzunehmen. Die Vornahme einer Hochschreibung steht vorbehaltlich bestimmter Bedingungen im Ermessen der Sparkasse. Laut Emissionsvertrag ist eine Herabschreibung erst erforderlich, wenn die in Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a) CRR oder einer Nachfolgeregelung genannte harte Kernkapitalquote unter den in Art. 54 Abs. 1 Buchstabe a) i) CRR genannten Wert von 5,125 % oder in einer Nachfolgeregelung genannten Wert (die „Mindest-CET1-Quote“) fällt. Das Auslöseereignis für eine Herabschreibung der Anleihen ist somit nicht an einen Jahres-fehlbetrag geknüpft; insofern fehlt es an einer Verlustbeteiligung, sodass die Herabschreibungsanleihe keinen Eigenkapitalcharakter, sondern Fremdkapitalcharakter hat. Die laufende Bedienung der Herabschrei-bungsanleihe ist infolge des Fremdkapitalcharakters unter den Zinsauf-wendungen auszuweisen. Im Berichtsjahr sind Zinsen in Höhe von 600.000,00 EUR angefallen.

Posten 1b) unter dem Strich: Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Boni-tätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen der Kreditrisikomanagement-prozesse geht die Sparkasse für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden konnte, hat die Sparkasse ausreichende Rück-stellungen gebildet.

Im Zusammenhang mit der Beteiligung der Sparkasse an der Erwerbs-

gesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH & Co. KG hat die Spar-kasse eventuelle Verpflichtungsüberhänge gegenüber dem DSGV ö.K. aus Aufwendungsersatzansprüchen für bei den Sparkassen aufgenom-mene Darlehen zur teilweisen Refinanzierung der Beteiligungen auszu-gleichen. Für das Geschäftsjahr 2019 wird die geplante Ausschüttung der Landesbank Berlin erfolgen, so dass der DSGV ö.K. keinen Aufwen-dungsersatzanspruch geltend machen wird. Die Pflicht zur Bildung einer Rückstellung für eventuelle Verpflichtungsüberhänge aus Aufwendungs-ersatzansprüchen gegenüber dem DSGV ö.K besteht folglich nicht.

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Posten 2 c) unter dem Strich: Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusa-gen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden vo-raussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern dies im Einzelfall nicht mit über-wiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir Rückstellungen gebildet.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung GV 23 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag GV 29 Bilanzgewinn:

In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind Steueraufwendungen in Höhe von 2.214 TEUR enthalten, die aus den im Rahmen der Einbringung von Immobilien-Spezialfonds in eine Master KVG aufgedeckten stillen Re-serven resultieren. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

E. Sonstige Angaben Organe der Sparkasse Verwaltungsrat Niels Schmidt, Bürgermeister (Vorsitzender) Norbert Weller, Steuerberater (1. stellv. Vorsitzender) Claudia Wittburg, Projektleiterin (2. stellv. Vorsitzende) Kristin Bahner, Sparkassenangestellte Sandra Beyer, Sparkassenangestellte

Ulf Gollnick, Sparkassenangestellter Carsten König, Sparkassenangestellter Ursula Lauenstein, Physiotherapeutin

Armin Liefländer, Dipl.-Bauingenieur Ingrid Paradies, Kindertagesstättenleiterin Kathrin Rabe-Kuper, kfm. Angestellte Wolfgang Rüdiger, Dipl.-Ing. i.R. Klaus-Dieter Schröder, Dipl.-Ing. i.R. Olaf Wuttke, Pensionär Michael Zacher, Sparkassenangestellter

Vorstand Sparkassendirektor Marc Cybulski (Vorsitzender) Sparkassendirektor Heiko Westphal

Vorstandsvertreter Rüdiger Köhne, Sparkassenangestellter Florian Krohn, Sparkassenangestellter Florian Graßhoff, Sparkassenangestellter, ab 01.01.2019

Mandate gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB Sparkassendirektor Marc Cybulski Aufsichtsratsmitglied der LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Wedel GmbH

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Sonstige finanzielle Verpflichtungen und weitere Angaben Mit der Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft der schleswig-holsteinischen Sparkassenorganisation GbR, Kiel ist die unbeschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbunden. Für Sparkassen ist im Jahr 2018 eine bundesweit einheitliche Methodik zur quantitativen Ermittlung von nicht-passivierten mittelbaren Pensionsverpflichtungen nach Rechtauffassung des IDW entwickelt worden. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des „Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Alters-vorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Stadtsparkasse Wedel beteiligt bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die VBL finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittsdeckungsverfahrens mit einem fünfjährigen Deckungsabschnitt ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die VBL erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Ver-sorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der Umlagesatz beträgt derzeit insgesamt 8,26 % der zusatzver-sorgungspflichtigen Gehälter (einschließlich 1,41 % Eigenanteil der Pflichtversicherten an der Umlage und weiteren 0,4 % zusätzlichem Arbeitnehmeranteil an der Umlage); hinzu kommt im Schnitt 0,14 % Sanie-rungsgeld. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs ge-mäß ATV-K richtet sich gegen die VBL, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der VBL im Rahmen des mit ihr begründeten Beteiligungsverhältnisses die erforderlichen, sat-zungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 4.764.835,01 EUR betrugen im Geschäftsjahr 2019 326.066,24 EUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der VBL handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflich-tung. Die VBL hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallen-den Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2019 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 10.255.118,30 EUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versi-cherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für un-mittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer von der VBL unter-stellten jährlichen Rentensteigung von 1,00 % und unter Anwendung der biometrischen Rechnungsgrund-lagen VBL 2010 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durch-schnittliche Marktzinssatz von 2,71 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2019 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versicher-tenbestand per 31. Dezember 2018 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein-zustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die VBL die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2019 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der VBL in diesem Gutachten die Ange-messenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die Sicherstellung der laufenden Finanzier-barkeit der Verpflichtung der VBL.

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Die Sparkasse ist nach § 35 Abs.1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des SGVSH. Der SGVSH ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten seiner Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen und zu för-dern. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u. a. Provinzial NordWest, DekaBank, LBS SH-HH, Deutsche Leasing) gehalten. Für die Verbindlichkeiten des SGVSH (u.a. sonstige Verpflichtungen z. B. aus der Gewährträgerhaftung für Beteiligungsunterneh-men sowie früher HSH Nordbank AG) haftet den Gläubigern gegenüber allein der SGVSH. Der Verband kann einen nach Heranziehung der Sicherheitsrücklage verbleibenden Fehlbetrag von den Mitgliedsspar-kassen nach dem Verhältnis ihrer Einzelanteile einfordern. Für uneinbringliche Beträge haften die übrigen Mitglieder in gleicher Weise. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskos-ten nicht tragen. Die Sparkasse gehört dem Sparkassenstützungsfonds des SGVSH an. Der Sparkassenstützungsfonds ist Bestandteil des institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Mittel für das Sicherungssystem werden durch Beiträge von den angehörenden Instituten erbracht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen Mittel bis zum 3. Juli 2024 aufbaut. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8 % der gedeckten Einlagen der Mitglieder des Sicherungssystems. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in das nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 EinSiG als Einlagensiche-rungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf 96 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jähr-liche Beiträge zu entrichten. Weitere Übernahmeverpflichtungen bestehen in Höhe von insgesamt 200 TEUR aus der Zeichnung von Fondsanteilen. Die Anlage der Mittel erfolgt in Immobilien und durch Vergabe von Mezzaninekapital. Am Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte zinssatzbezogene Termingeschäfte (Payerzins-swaps) in Höhe von 40,0 Mio. EUR. Die nach der Marktbewertungsmethode ermittelten Marktwerte betra-gen zum Bilanzstichtag 464 TEUR. Die noch nicht abgewickelten Zinsderivate wurden im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Bei den Kontrahenten im Derivatege-schäft handelt es sich ausschließlich um Institute der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Ermittlung der Markt-werte aus diesen Positionen erfolgte anhand eines zentral in der Sparkassenorganisation eingesetzten Programms, das auf bankaufsichtlich anerkannten Bewertungsmethoden basiert. Das als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer gemäß § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB betrug im Geschäftsjahr 273.736,25 EUR für die Abschlussprüfung und 34.250,00 EUR für sonstige Bestätigungs-leistungen. Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich im Wesentlichen um die Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 622.732,63 EUR. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 64.800,00 EUR. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstandes und deren Hinterbliebene sind zum 31.12.2019 6.694.992,00 EUR zurückgestellt. Die Versorgungsbezüge betrugen im Geschäfts-jahr 310.536,46 EUR. Die Kredite und Vorschüsse an den Vorstand sowie die zu seinen Gunsten eingegangenen Haftungsver-hältnisse betragen 627.372,95 EUR. Die entsprechenden Kreditgewährungen an Mitglieder des Verwal-tungsrates betragen 81.752,13 EUR. Wir beschäftigten im Jahresdurchschnitt: 2019

2018

Vollzeitbeschäftigte 58 57 Teilzeitbeschäftigte 28 28 86 85 Auszubildende 6 7 92 92

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F. Nachtragsbericht

Infolge der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus im ersten Quartal 2020 können negative Abweichungen von den geplanten wesentlichen Leistungsindikatoren und damit verbunden auch negative Auswirkungen auf die Entwicklung unserer Vermögens- und Ertragslage nicht ausgeschlossen werden. Das Ausmaß dieser Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2020 ist zum heutigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen und kann insofern nicht quantifiziert werden.

Wedel, den 23.04.2020

D e r V o r s t a n d

(Cybulski) (Westphal)

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Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum

31. Dezember 2019

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Stadtsparkasse Wedel hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben

entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und beziehen sich ausschließlich auf ihre

Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der

Stadtsparkasse Wedel besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat-

und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Stadtsparkasse Wedel definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der

Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc.,

Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand

des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz

beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 16.286 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 74,9.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 4.374 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 3.299 TEUR. Die Steuern betreffen laufende und aperiodische

Steuern.

Die Stadtsparkasse Wedel hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Stadtsparkasse Wedel, Wedel

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtsparkasse Wedel, Wedel, - bestehend aus der Bilanz zum

31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom

1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der

Stadtsparkasse Wedel, Wedel, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum

31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für

Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der

deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-

sprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2019 so-

wie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Spar-

kasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab-

schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risi-

ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-

gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

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Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit

§ 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO")

unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze

ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschrif-

ten und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des

Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrie-

ben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtli-

chen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonsti-

gen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hin-

aus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB,

dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können,

keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir

sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet

sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu

dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtge-

mäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Ge-

schäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden

im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung

unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu die-

sen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

2. Bewertung der Beteiligung am Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein

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Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt aufge-

baut:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Sachverhalt und Problemstellung

Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse, im Jahresab-

schluss werden Forderungen an Kunden in Höhe von 438,2 Mio. EUR (69,2 % der Bilanzsumme)

ausgewiesen. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen sind das Adressenausfallrisiko

des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen

vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung ge-

stellter Sicherheiten maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen

Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Sparkasse. Da bei ge-

schätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und der

Posten betragsmäßig wesentlich ist, war die Bewertung der Forderungen an Kunden für uns im

Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit des Verfahrens zur Bewertung von

Forderungen an Kunden einschließlich der Bildung von Risikovorsorge im Rahmen einer Aufbau-

prüfung beurteilt und mit Kontrolltests die Wirksamkeit der Kontrollen nachvollzogen. Bei einer risi-

koorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir Einzelfallprü-

fungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorge-

nommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung

der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. Aufgrund der aktuellen

Marktverhältnisse mit einer hohen Nachfrage, steigenden Preisen und Niedrigzinsen haben wir zu-

sätzlich einen besonderen Schwerpunkt auf das eingesetzte Ratingverfahren bei Immobilienkredi-

ten gelegt und anhand der ausgewählten Einzelfälle dessen Wirksamkeit überprüft. Die vom Vor-

stand bei der Bewertung der Forderungen an Kunden und der Bildung von Risikovorsorge getrof-

fenen Einschätzungen und Annahmen sind insgesamt nachvollziehbar.

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c) Verweis auf weitergehende Informationen

Weitere Informationen zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind in den Anhangangaben zu

den Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten.

2. Bewertung der Beteiligung am Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein

a) Sachverhalt und Problemstellung

Im Jahresabschluss der Stadtsparkasse Wedel werden zum 31. Dezember 2019 Beteiligungen

mit Buchwerten von 4,9 Mio. EUR ausgewiesen. Gemäß den Angaben der Sparkasse im Anhang

entfallen sie im Wesentlichen auf die Anteile am Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-

Holstein, Körperschaft des öffentlichen Rechts (SGVSH). Über den SGVSH ist die Sparkasse an

verschiedenen Unternehmen aus dem Finanzsektor, insbesondere an der Provinzial NordWest

Holding AG, der Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, der DekaBank Deutsche Girozen-

trale und der LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG beteiligt. Die Werte dieser Be-

teiligungen sind für den Wertansatz der Beteiligung am SGVSH bei der Sparkasse prägend.

Die Sparkasse hat zum Abschlussstichtag die Werthaltigkeit ihres Beteiligungsansatzes am

SGVSH überprüft. Für die Bewertung der Beteiligungen des SGVSH ist es, da regelmäßig keine

beobachtbaren Marktpreise vorliegen, notwendig, auf Bewertungsmodelle bzw. Wertgutachten

von Sachverständigen zurückzugreifen. Da die in die Bewertungen einfließenden Annahmen und

Parameter größtenteils auf Schätzungen beruhen und die mit der Beurteilung verbundenen Er-

messensentscheidungen potenziell wesentliche Ergebnisauswirkungen haben, war dieser Sach-

verhalt angesichts der Höhe des Beteiligungsbuchwertes am SGVSH von besonderer Bedeutung

für unsere Prüfung.

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b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorgehensweise des Vorstands zur

Bewertung der Beteiligung am SGVSH nachvollzogen. Bei der Bewertung der Beteiligung am

SGVSH stützt sich die Sparkasse auf die Tätigkeit von Sachverständigen. Wir haben uns im Rah-

men unserer Prüfung einen Überblick zur Kompetenz, zu den Fähigkeiten und zur Objektivität der

Sachverständigen verschafft und ein Verständnis von ihrer Tätigkeit erlangt. Die für die Bestim-

mung des Wertansatzes der Beteiligung am SGVSH herangezogenen Unterlagen haben wir in

Bezug auf deren Eignung, Aktualität und Methodik gewürdigt. Damit einhergehend haben wir uns

ein Verständnis über die den Wertermittlungen der Beteiligungen des SGVSH zugrunde liegenden

Ausgangsdaten, Wertparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt

und beurteilt, ob sie in vertretbaren Bandbreiten liegen. Die vom Vorstand zur Bewertung der Be-

teiligung am SGVSH angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht

zur Überprüfung der Werthaltigkeit sachgerecht abgeleitet worden.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Weitere Informationen zur Bewertung der Beteiligung am SGVSH sind in den Anhangangaben zu

den Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zur Jahresbilanz, Aktiv-

posten 7, enthalten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den

Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für

Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht

und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßi-

ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die in-

ternen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger

Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermögli-

chen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen

ist.

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Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der

Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Ver-

antwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, so-

fern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des

Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern

dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein

zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit

dem Jahresabschluss im Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und

die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand

verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet

hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deut-

schen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für

die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der

Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des

Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als

Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist,

und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt so-

wie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung ge-

wonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht

und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestä-

tigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebe-

richt beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in

Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirt-

schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung

durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen

können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen,

wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der

Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun-

gen von Adressaten beeinflussen.

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Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-

haltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtig-

ter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-

fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die

ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das

Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen

höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, be-

absichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner

Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-

nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und

Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-

messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme ab-

zugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmetho-

den sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zu-

sammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten

Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der

Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammen-

hang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit

der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem

Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti-

gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht auf-

merksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prü-

fungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis

zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignis-

se oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstä-

tigkeit nicht mehr fortführen kann.

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- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-

schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-

fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-

des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent-

sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Anga-

ben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen

wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten

bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien-

tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsori-

entierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht

ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunfts-

orientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung

der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im inter-

nen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhän-

gigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen

Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere

Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen

Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am

bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir be-

schreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts-

vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

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Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 26 Abs. 1 des Sparkassengesetzes Schleswig-Holstein i. V. m. § 340k Abs. 3

Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prü-

fungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dirk Wallschläger.

Kiel, 18. Mai 2020

Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein

- Prüfungsstelle -

L. S. gez. Wallschläger

(Wallschläger)

Wirtschaftsprüfer

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Bericht des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat wurde vom Vorstand umfassend und zeitnah über die Geschäftsentwicklung in den einzelnen Bereichen und die wirtschaftlichen Verhältnisse unterrichtet. Die nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen in seine Zuständigkeit fallenden Beschlüsse wurden während fünf Sitzungen gefasst. Der Risikoausschuss entschied in regelmäßigen Sitzungen über die in seine Zuständigkeit fallenden Anträge. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht wurden von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. In seiner Sitzung am 24. Juni 2020 ließ sich der Verwaltungsrat von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung unterrichten. Er stellte sodann den Jahresabschluss 2019 fest, billigte den Lagebericht, beschloss über die Zuführung des Jahresüberschusses zur Sicherheitsrücklage und entlastete den Vorstand. Dem Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2018 am 17. Juni 2019 Entlastung durch den Verwaltungsrat erteilt. Die Entlastung des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2018 erfolgte durch den Rat der Stadt Wedel am 26. September 2019. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand für die kooperative Zusammenarbeit und spricht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Dank und Anerkennung für den erfolgreichen Einsatz im Dienste der Sparkasse und ihrer Kunden aus. Wedel, den 24. Juni 2020 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Schmidt Bürgermeister