Jahresabschluss und Besteuerung der Unternehmen · 2013. 9. 6. · Jahresabschluss-Besteuerung...

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Betriebswirtschaftslehre Jahresabschluss und Besteuerung der Unternehmen Lernunterlage erstellt im Auftrag des Pädagogischen Instituts für die deutsche Sprachgruppe Ausgabe August 2013 Schülerversion mit Übungen Autor: Dr. Friedrich Nöckler

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Betriebswirtschaftslehre

Jahresabschlussund Besteuerung

der Unternehmen

Lernunterlage erstellt im Auftrag des

Pädagogischen Instituts für die deutsche Sprachgruppe

Ausgabe August 2013

Schülerversion mit Übungen

Autor: Dr. Friedrich Nöckler

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Jahresabschluss und Besteuerung der Unternehmen

Inhaltsverzeichnis:

Überblick und Zielsetzungen

1. Allgemeines zum Jahresabschluss

1.1. Aufgaben und Grundsätze des Jahresabschlusses

1.2. Ablauf der Abschlussarbeiten

2. Der Jahresabschluss im Detail

2.1. Kontrolle verschiedener Buchungssalden und Berichtigung der Fehler

2.2. Umbuchungen am Jahresende

2.2.1. Abschluss der Mwst-Konten

2.2.2. Kontrolle der Bargeld-Kasse

2.2.2. Stempelwerte (Stempel- und Briefmarken)

2.3. Ergänzungsbuchungen

2.3.1. Abschluss der Bankkonten

2.3.2. Auszustellende Rechnungen

2.3.3. Auszustellende Gutschriften

2.3.4. zu erhaltende Rechnungen

2.3.5. zu erhaltende Gutschriften

2.3.6. Erfassung der angereiften Abfertigungen

2.3.7. Berechnung und Verbuchung des Saldos INAIL

2.3.8. FIRR - Enasarco (Abfindung an Vertreter bei Vertragsauflösung)

2.4. Abgrenzungen

2.4.1. Transitorische Posten der Jahresabgrenzung

a) Beispiele zur Abgrenzung vorschüssiger Aufwände (Transitorische Aktiva)

b) Beispiele zur Abgrenzung vorschüssiger Erträge (Transitorische Passiva)

2.4.2. Antizipative Posten der Jahresabgrenzung

a) Beispiele zur Abgrenzung nachschüssiger Aufwände (Antizipative Passiva)a) Beispiele zur Abgrenzung nachschüssiger Aufwände (Antizipative Passiva)

b) Beispiele zur Abgrenzung nachschüssiger Erträge (Antizipative Aktiva)b) Beispiele zur Abgrenzung nachschüssiger Erträge (Antizipative Aktiva)

2.5. Bewertung der Vorräte

2.5.1. Bewertungskriterien der Vorräte

a) Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Zukaufteile, Verbrauchsmaterialien, Waren

b) Fertig- und Halbfertigprodukte, in Verarbeitung befindliche Produkte

c) in Ausführung befindliche Aufträge (Auftragsfertigung)

2.5.2. Buchung der Bestandsveränderungen

2.5.3. Ausweisung der Bestände in Bilanz und Erfolgsrechnung (EU-Schema)

2.6. Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens

2.7. Bewertung der Forderungen

2.8. Das Anlagevermögen im Jahresabschluss

2.8.1. Bewertung der selbsterstellten Anlagen

2.8.2. Die Abschreibung - handelsrechtliche Bestimmungen

2.8.3. Berechnung und Verbuchung der Abschreibung

2.8.4. Die Abwertung der Anlagegüter - Buchungen

2.8.5. Die Aufwertung des Anlagevermögens

2.8.6. Ausweisung der Anlagegüter in Bilanz und Erfolgsrechnung

2.8.7. Der Anlagenspiegel (Anhang)

2.9. Die Bildung von Rückstellungen

2.9.1. Rückstellungen - Begriff und Beispiele

2.9.2. Verbuchung der Rückstellungen (Beispiele) 38

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

3. Die Besteuerung der Unternehmen

3.1. Allgemeine Grundsätze

3.1.1. Steuern auf Einkommen und Wertschöpfung der Unternehmen

3.1.2. Steuerliche Grundprinzipien zum Unternehmereinkommen

3.2. Die Ermittlung der Steuergrundlage IRPEF und IRES

3.2.1. Begriffe und Vorgangsweise

3.2.2. Änderungen im Zusammenhang mit Anlagegütern

a) Abschreibung des Firmenwerts

b) Abschreibung von Gebäuden (Grundstückswert integriert)

c) Abschreibung von Telefonanlagen und Mobiltelefonen

d) Abschreibung von Personenkraftwagen

e) Mehrerlöse aus Anlagenverkäufen (mit Aufteilung auf 5 Jahre)

f) Mehrerlös aus dem Verkauf eines PKW's (keine Aufteilung auf 5 Jahre)

g) Mindererlöse aus dem Verkauf eines PKW's

h) Leasing eines PKW's mit beschränkter Absetzbarkeit

i) Leasing eines Anlagegutes mit kürzerer Leasingdauer (als steuerlich)

j) Reparatur- und Instandhaltungsaufwände über der 5%-Grenze

k) Höhere Abschreibungssätze als steuerlich vorgesehen

l) Förderung "Tremonti-ter"

3.2.3. Änderungen im Zusammenhang mit Forderungen

3.2.4. Änderungen im Zusammenhang mit kassierten Dividenden

3.2.5. Änderungen im Zusammenhang mit Aufwänden für PKW's

3.2.6. Änderungen im Zusammenhang mit Telefonspesen - Internet

3.2.7. Änderungen für die absetzbare Wertschöpfungssteuer IRAP (10%)

3.2.8. Änderungen im Zusammenhang mit Verwalterentgelten

3.2.9. Änderungen im Zusammenhang mit Restaurantspesen

3.2.10. Änderungen im Zusammenhang mit Repräsentationsspesen

3.2.11. Einige weitere Änderungen in der Übersicht

3.3. Die Berechnung der IRPEF (Einzelunternehmen und Personengesellschaften)

3.3.1. Allgemeines zur IRPEF und Berechnungsschema

3.3.2. Berechnungsbeispiel zur IRPEF (Akonti, Saldo)

3.3.3. Buchungen im Zusammenhang mit der IRPEF

3.4. Die Berechnung der IRES

3.4.1. Allgemeines zur IRES

3.4.2. Berechnungsschema IRES

3.4.3. Berechnungsbeispiel zur IRES

3.4.4. Verbuchung der IRES (Akonti und Saldo)

3.5. Die Wertschöpfungssteuer IRAP

3.5.1. Die Ermittlung der Steuergrundlage für die IRAP

3.5.2. Berechnungsschema IRAP (laut Steuererklärung)

3.5.3. Steuersätze

3.5.4. Abzug für unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer (cuneo fiscale)

3.5.5. Berechnungsbeispiel zur IRAP (ausgehend vom Bruttowert der Produktion)

3.5.6. Verbuchung der IRAP

3.6. Übung zur Besteuerung von Kapital-/ Personengesellschaften (GmbH + OHG)

4. Die latenten Steuern

4.1. Begriff "latente Steuern"

4.2. Berechnung und Verbuchung der latenten Steuern (einfaches Beispiel)

5. Übungen zum Jahresabschluss mit Berücksichtigung steuerlicher Aspekte

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Überblick und Zielsetzungen

Zielgruppe:

Zielsetzungen - Wissen - Kompetenzen:

Sie sind imstande selbstständig Berechnungen zu Abgrenzungen, Abschreibungen, Rückstellungen,

Bewertungen usw. durchzuführen.

Sie können die ermittelten Werte auch selbstständig verbuchen und in Bilanz und Erfolgsrechnung

richtig abschließen.

Sie kennen die wesentlichen Bestimmungen zu den direkten Steuern, die sich auf die

Berechnungsgrundlagen auswirken.

Die Schüler-/innen können auch selbstständig einige einfachere Beispiele, die vom Handelsgewinn

zur Steuergrundlage führen, berechnen (wichtig für Abschlussprüfung).

Details, wie Prozentsätze, Beträge usw. lernen sie nicht auswendig; sie wissen jedoch wie hoch die

Werte annähernd sind.

Sie sind imstande einfache Steuerberechnungen durchzuführen und zu verbuchen.

Sie verstehen die Problematik und die Gründe der unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen

Bestimmungen.

Sie können anhand von selbstgewählten Daten einfache Beispiele zu Abgrenzungen,

Abschreibungen, Rückstellungen, Bewertungen usw. berechnen und verbuchen (besonders wichtig

im Hinblick auf die schriftliche Arbeit bei der Abschlussprüfung)

Aus der großen Auswahl der gewinnerhöhenden und gewinnvermindernden Posten merken sie sich

die wichtigsten, wobei vor allem die Realität der kleinen und mittleren Unternehmen nicht zu

vergessen ist.

Einzelne Begriffe (z.B. "latente Steuern") sind grundsätzlich bekannt. Gelöste Beispiele können auch

rechnerisch und buchhalterisch nachvollzogen werden. Das selbstständige Erstellen und Lösen von

Beispielen ist nicht erforderlich.

Sie verstehen die Berechnungen, die vom Handelsgewinn zur Steuergrundlage führen.

Schüler-/innen der 5. Klassen der Wirtschaftsfachoberschulen. Einzelne Kapitel können auch bereits in

den Unterricht der 4. Klassen einfließen.

Sie wissen vor allem wo die detaillierten Bestimmungen zu finden sind und holen sich auch

Informationen aus dem Internet .

Die Schüler-/innen beherrschen die wesentlichen Begriffe der Buchhaltung und des

Jahresabschlusses im Speziellen.

Komplexere Beispiele im steuerlichen Teil (z.B. im Zusammenhang mit Leasing und Mehrerlösen für

PKW's) sind als "Denkaufgaben" zu betrachten. Begabte Schüler-/innen können solche Aufgaben

unter Angabe der Bestimmungen auch selbstständig lösen.

Bei Übungen und Testarbeiten zum steuerlichen Teil sollen die rechtlichen Bestimmungen immer zur

Verfügung gestellt werden.

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

1. Allgemeines zum Jahresabschluss

1.1. Aufgaben und Grundsätze des Jahresabschlusses

a) die Vermögensaufstellung (Bilanz im engeren Sinn)

b) die Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung)

c) Zusatzberichte (Anhang, Lagebericht, Finanzbericht)

d) Bericht der Revisionsgesellschaft (falls vorgeschrieben)

das Kompetenzprinzip und

das Vorsichtsprinzip

für die Bestimmung des Jahresergebnisses von Bedeutung.

1.2. Ablauf der Abschlussarbeiten

Kontrolle der Richtigkeit bestimmter Buchungssalden - Vergleich mit anderen Dokumenten;

Verschiedene Umbuchungen (z.B. die Mwst-Konten, Kassa, Stempelwerte usw.)

Abgrenzungen zur Einhaltung des Kompetenzprinzips;

Hauptaufgabe des Jahresabschlusses ist die Erstellung der Bilanz, die im Handelsregister jährlich zu

hinterlegen ist. Der Begriff "Bilanz" ist hier im weiteren Sinn zu verstehen und beinhaltet:

Ergänzungsbuchungen für Aufwände und Erträge, die zur Gänze das abzuschließende Geschäftsjahr

betreffen, jedoch belegmäßig erst im Folgejahr anfallen;

Bewertung verschiedener Aktivposten (Lagerbestände, Forderungen, Wertpapiere, ...) und

Verbuchung eventueller Berichtigungen;

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit ordentlicher Buchführung sind nur die ersten

zwei Punkte verpflichtend, ohne Veröffentlichung.

Den Abschlussbuchungen gehen verschiedene "Abschlussarbeiten" voraus, die in den ersten Monaten

des Folgejahres abgewickelt werden. Die "Abschlussbuchungen" erfolgen nachträglich, jedoch immer mit

Stichtag "Ende des Geschäftsjahres" (in der Regel der 31.12.). Die wichtigsten Arbeiten zum

Jahresabschluss sind:

Neben den allgemeinen Grundsätzen wie Bilanzwahrheit, -klarheit, -identität und -kontinuität, sind laut

Zivilgesetz vor allem

Große praktische Bedeutung für die gesamte Buchführung und auch den Jahresabschluss haben die

"nationalen Buchführungsrichtlinien (OIC - Organismo Italiano di Contabilità)".

Die Anwendung der "internationalen Rechnungslegungsrichtlinien ( IAS/IFRS)" ist hingegen für

börsennotierende Unternehmen und Banken verpflichtend und somit für kleine bis mittlere

Unternehmen in der Praxis unbedeutend.

Rechtsquelle für den Jahresabschluss ist das Zivilgesetzbuch, welches neben dem Mindestinhalt von

Bilanz und Erfolgsrechnung auch die wesentlichen allgemeinen Grundsätze enthält, die maßgeblichen

Einfluss auf das Jahresergebnis haben.

Die steuerlichen Bestimmungen (Einheitstext für die direkten Steuern) zur Ermittlung der

Steuergrundlage dürfen keine Berücksichtigung in Bilanz und Erfolgsrechnung finden.

Der Übergang vom Handelsgewinn zur Steuergrundlage findet ausschließlich in der Steuererklärung

(Modell "Unico") statt.

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Abschreibungen des materiellen und immateriellen Anlagevermögens;

Aktivierung mehrjähriger Aufwände und selbsterstellter Anlagen;

Aufwertung bzw. Abwertung von Anlagegütern;

Rückstellungen für zukünftige Spesen und Risiken, zwecks Einhaltung des Vorsichtsprinzips;

Erstellung der Steuererklärung (Modell "Unico") und Berechnung der geschuldeten Steuern;

2. Der Jahresabschluss im Detail

2.1. Kontrolle verschiedener Buchungssalden und Berichtigung der Fehler

Salden der Bankauszüge werden mit den Bankkonten der Buchhaltung verglichen.

Kontrolle des Bargeldbestandes mit dem Saldo des Kassakontos laut Buchführung.

Sind die "Einheitsvordrucke F24 - Saldo 0" - entstanden durch die Kompensation mit

Steuerguthaben - gebucht worden (keine Belastung auf Bankkonten)?

Die Salden der Anlagekonten müssen sich mit den Daten der Anlagenbuchhaltung decken;

Abweichungen kann es zu den steuerlichen Aufzeichnungen im Abschreibungsregister geben

(steuerliche Vorschriften ≠ zivilrechtliche Bestimmungen).

Zeitlich fallen diese Kontrollen teilweise zu Beginn aber auch während und am Ende der

Abschlussarbeiten an.

Stimmen die Daten der "Erklärung der Steuersubstitute (Modell 770)" mit den Werten der

Buchhaltung (Sozialabgaben, Lohnsteuern, Vorsteuern) überein?

Sind die zu Jahresbeginn erforderlichen Umbuchungen (Auflösung der transitorischen und

antizipativen Posten, der auszustellenden und zu erhaltenden Rechnungen / Gutschriften)

durchgeführt worden?

Berechnung und Verbuchung der kompetenzmäßigen Steuern; Berücksichtigung eventueller latenter

Steuern.

Ermittlung der Steuergrundlagen für IRES (oder IRPEF) und IRAP durch Anpassung des

Handelsgewinns an die steuerlichen Bestimmungen;

Sind die Salden der Mwst-Konten (Mwst-Verrechnungskonto, Mwst-Guthaben Rückerstattung) mit

den Beträgen der Mwst-Jahreserklärung identisch?

Stimmen die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenen Darlehen mit dem Restkapital laut

Tilgungsplänen der Banken überein?

Kunden- und Lieferantensalden: zu diesem Zweck werden Kunden und Lieferanten aufgefordert, die

Salden laut ihrer Buchhaltung mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen sind zu kontrollieren und zu

berichtigen.

Die Einzahlungen mit dem "Einheitsvordruck F24" vom 16. Jänner müssen sich mit den Salden der

Verbindlichkeitskonten betreffend die Mehrwertsteuer, die Sozialabgaben, die verschiedenen

Lohnsteuern, die Vorsteuern für Freiberufler, Vertreter usw. decken.

Es geht darum, eventuelle Fehler zu finden und sie durch Umbuchungen oder Stornobuchungen zu

beheben. Konkret werden unter anderem folgende Kontrollen durchgeführt:

Dasselbe gilt für die Einzahlungen an die Zusatzrentenfonds und die belasteten Nettolöhne

betreffend den Monat Dezember.

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2.2. Umbuchungen am Jahresende

2.2.1. Abschluss der Mwst-Konten

Die Buchungen der letzten Abrechnungsperiode weisen jedoch einige Besonderheiten auf:

Beispiele:

a) Mwst-Abrechnung mit Restschuld:

Saldo auf Konto "Mwst-Einkauf" (Mwst-Vorsteuer)

Saldo auf Konto "Mwst-Verkauf" (Umsatzsteuer)

Mwst-Vorauszahlung am 27. Dezember

Mwst-Restschuld laut Jahreserklärung

Buchungsjournal

b) Mwst-Abrechnung mit Guthaben (wird vorgetragen)

Saldo auf Konto "Mwst-Einkauf" (Mwst-Vorsteuer)

Saldo auf Konto "Mwst-Verkauf" (Umsatzsteuer)

Mwst-Vorauszahlung am 27. Dezember

Mwst-Guthaben laut Jahreserklärung

Buchungsjournal

Mwst-Verrechnungskonto

Rundungserträge 0,24Mwst-Einkauf 242.681,60

29.216,00

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

84.258,96

242.681,60 €

213.465,84 €

keine

29.216,00 €

Bei trimestralen Mwst-Abrechnungen ist auch der geschuldete Zinsaufschlag (1%) zu berücksichtigen,

der kompetenzmäßig teilweise das Folgejahr betrifft, meistens aber bereits im Abschlussjahr gebucht

wird.

Steuerlich stellt diese Vorgangsweise kein Problem dar, da Zinsen für Steueraufschübe nicht absetzbare

Aufwände darstellen.

31/12/n0 Mwst-Abschluss Mwst-Verkauf 213.465,84

Mwst-Verrechnungskonto 8.659,00

8.659,00 €

Ford./ Mwst-Vorauszahlung

Rundungsaufwände 0,3831/12/n0 Mwst-Abschluss Mwst-Verkauf 213.465,84

Bankkontokorrent

Mwst-Einkauf 120.548,26

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

Der Abschluss der Mwst-Konten erfolgt bereits im Laufe des Jahres zeitgleich mit den einzelnen

monatlichen oder trimestralen Mwst-Abrechnungen.

Es ergeben sich Rundungen, da die Salden der Buchhaltung mit jenen der Mwst-Jahreserklärung

übereinstimmen sollen.

Die am 27. Dezember durchgeführte Vorauszahlung (88% der Mwst-Schuld der letzten

Abrechnungsperiode des Vorjahres) vermindert die eventuelle Mwst-Schuld.

Im Fall von größeren Mwst-Guthaben ist zu entscheiden welcher Teil zurückgefordert wird und

wieviel für folgende Verrechnungen bzw. Kompensationen zur Verfügung stehen soll.

120.548,26 €

213.465,84 €

84.258,96 €

84.258,9627/12/n0 Mwst-Akonto Ford./ Mwst-Vorauszahlung 84.258,96

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c) Mwst-Abrechnung mit Guthaben, welches teilweise zurückverlangt wird.

Saldo auf Konto "Mwst-Einkauf" (Mwst-Vorsteuer)

Saldo auf Konto "Mwst-Verkauf" (Umsatzsteuer)

Mwst-Vorauszahlung am 27. Dezember

Mwst-Guthaben laut Jahreserklärung

Zurückgefordertes Guthaben

Buchungsjournal

Voraussetzungen für die Rückerstattung von Mwst-Guthaben:

Beendigung der Tätigkeit;

das Guthaben entsteht durch den Ankauf von Anlagegütern;

w innergemeinschaftliche Verkäufe (Art. 41)

w Exporte in Nicht-EU-Staaten (Art. 8)

w Verkäufe an Dauerexporteure mit Absichtserklärung (Art. 8/c)

2.2.2. Kontrolle der Bargeld-Kasse

falsche Rückgeld-Beträge im Detailhandel;

kleinere nicht registrierte Barentnahmen oder -einlagen;

Kassafehlbeträge werden als "außerordentliche Aufwände",

Kassaüberschüsse als "außerordentliche Erträge" gebucht.

Nicht immer stimmt der effektive Kassa-Bestand mit dem Saldo laut Buchführung überein. Gründe

können sein:

Auf- und Abrundungen, die bei der Verbuchung der entsprechenden Zahlungen nicht als

Rundungsaufwände oder -erträge erfasst wurden.

In größeren Unternehmen wird die Übereinstimmung der Salden mit dem Bestand regelmäßig (oft

täglich) kontrolliert. Ist dies nicht der Fall, muss spätestens am Jahresende die Berichtigung des

Kassabestandes erfolgen.

es werden beträchtliche "nicht Mwst-pflichtige" Umsätze (operazioni non imponibili) erzielt, die

ohne Mwst zu fakturieren sind:

Die Rückerstattung ist 3-monatlich auch für Guthaben, die im Laufe des Jahres entstehen, unter den

genannten Voraussetzungen möglich (rimborsi infrannuali).

der durchschnittliche Mwst-Satz auf die Einkäufe (Ausnahme Anlagegüter) ist höher als der

durchschnittliche Mwst-Satz auf die Verkäufe, erhöht um 10%;

auch Subunternehmen im Bausektor, die an ihre Auftraggeber aufgrund des "Reverse-Charge-

Systems" ohne Mwst fakturieren (laut Art. 17/6 des Mwst-Gesetzes), können seit 2007 Mwst-

Guthaben zurückfordern.

Das beschleunigte Verfahren (Zahlung erfolgt innerhalb weniger Monate) erfordert allerdings eine

Bürgschaft seitens einer Bank (Bankgarantie) oder Versicherungsgesellschaft.

Mwst-Einkauf 525.654,15

Mwst-Verrechnungskonto 12.188,00Mwst-Guthaben (Rückerstattung) 300.000,00Rundungsaufwände 0,31

525.654,15 €

213.465,84 €

keine

312.188,00 €

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen

300.000,00 €

31/12/n0 Mwst-Abschluss Mwst-Verkauf 213.465,84

Soll Haben

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 7

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Beispiele:

a) Kassafehlbetrag:

Saldo des Kontos "Kassa Bargeld"

Effektiver Kassabestand

Kassafehlbetrag

Buchungsjournal

b) Kassaüberschuss:

Saldo des Kontos "Kassa Bargeld"

Effektiver Kassabestand

Kassaüberschuss

Buchungsjournal

2.2.3. Stempelwerte

Beispiel:

Ankauf von Brief- und Stempelmarken (Buchungsbeleg = Quittung)

Verbrauch Briefmarken

Verbrauch Stempelmarken

Buchungsjournal

Buchungsjournal

Stempelwerte 18,0031/12/n0 Stempelwerte Postspesen 18,00

Da nicht jeder einzelne kleine Verbrauch (vor allem von Briefmarken) regelmäßig gebucht wird, ergeben

sich am Jahresende Differenzen (z.B. 18,00 €) zwischen dem effektiven Bestand (=kleiner) und dem Saldo

des Kontos, der am Jahresende wie folgt berichtigt wird:

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

StempelsteuerStempelwerte

Kassa Bargeld 412,4010/03/n0 Kauf Stempelwerte Stempelwerte 412,40

280,82

11/03/n0 Stempelwerte Postspesen 120,00160,82

Stempelmarken und Briefmarken sind dem Bargeld gleichzusetzen. Sie werden auf dem Bestandskonto

"Stempelwerte" (= liquide Mittel) erfasst, sofern der Verbrauch und die Bestände auch betragsmäßig

relevant sind. Andernfalls wird in der Praxis deren Ankauf bereits als Aufwand (Postspesen,

Stempelsteuer) gebucht.

Bei strenger Einhaltung des Kompetenzprinzips darf nur der effektive Verbrauch der Stempelwerte als

Aufwand berücksichtigt werden. Dies geschieht durch folgende Buchungen:

Soll Haben

412,40 €

120,00 €

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen

160,82 €

Soll Haben

850,30 €

852,00 €

1,70 €

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen

außerordentliche Erträge 1,7031/12/n0 Kassaüberschuss Kassa Bargeld 1,70

Kassa Bargeld 2,3031/12/n0 Kassafehlbetrag außerordentliche Aufwände 2,30

848,00 €

2,30 €

850,30 €

Soll HabenDatum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen

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2.3. Ergänzungsbuchungen

2.3.1. Abschluss der Bankkonten

Beispiel:

Der Jännerauszug unserer Bank weist folgende Bewegungen - betreffend das Vorjahr - auf:

Kontoauszug 1. Trimester n1:

Buchungsjournal

2.3.2. Auszustellende Rechnungen

a) Fakturierung von Verkäufen:

9,10

Bankspesen für Dienstleistungen 243,60Stempelsteuer 25,00

Die Mwst-Bestimmungen sehen die Möglichkeit der "nachträglichen Fakturierung" vor, sofern die

getätigten Verkäufe durch Transportdokumente (D.D.T.) belegt sind. Letzter Termin für die

Ausstellung der Rechnungen ist der 15. des Folgemonats nach Lieferung.

In der Praxis wird diese Möglichkeit nur selten genutzt, da die Mehrwertsteuer trotzdem mit Bezug

auf den Liefermonat abzuführen ist. Zudem hängen auch die Zahlungsziele meistens vom

Rechnungsdatum ab, was ein späteres Inkasso der Forderungen zur Folge hat.

25,00 Stempelsteuer05/01/n1 31/12/n0 243,60 Spesen

31/12/n0 Abschluss K/K …… Passivzinsen Kontokorrent 1.254,30

Laut Kompetenzprinzip sind die Verkaufserlöse mit Übergabe der Ware erzielt, und somit im Jahr der

Lieferung zu berücksichtigen.

Im Jahresabschluss wird neben dem Verkaufserlös auch die Mehrwertsteuer berücksichtigt, da sie in

die Mwst-Abrechnung des Monats Dezember einfließt.

Passive Kommissionen Kontokorrent 806,58

Ford./ Quellensteuer Aktivzinsen

Bankkontokorrent 2.293,08Aktivzinsen Kontokorrent 45,50

05/01/n1 31/12/n0 806,58 Bereitstellungsgebühr KreditrahmenSollzinsen05/01/n1

Einzelne Banken erfassen jedoch die Abschlussposten des 4. Trimesters auf dem Kontoauszug des Monats

Jänner, natürlich mit Wertstellung 31/12.

Die Aufwände und Erträge sind zwecks Einhaltung des Kompetenzprinzips auf jeden Fall noch im

abzuschließenden Geschäftsjahr zu verbuchen.

Datum Valuta Soll Haben Beschreibung

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

05/01/n1 31/12/n0 9,10 Quellensteuer auf Habenzinsen05/01/n1 31/12/n0 45,50 Habenzinsen

31/12/n0 1.254,30

05/01/n1 31/12/n0

Es handelt sich dabei um Aufwände und Erträge, die zur Gänze das abzuschließende Geschäftsjahr

betreffen, belegmäßig jedoch erst im Folgejahr anfallen.

Im Normalfall erfassen die Banken das Ergebnis der Zinsstaffel des 4. Trimesters (Zinsen, Kommissionen,

Spesen, Quellensteuer) buchungsmäßig noch auf dem Kontoauszug des Monats Dezember. Die Erfassung

der entsprechenden Aufwände, Erträge und Vorsteuern erfolgt somit noch mit den normalen Buchungen

des Geschäftsjahres.

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 9

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Beispiel: 28/12/n0: Warenlieferung mit Transportdokument

15/01/n1: Fakturierung der Warenlieferung

Mwst-Grundlage

RechnungsbetragBuchungsjournal

b) Fakturierung von Dienstleistungen:

Beispiel: 20/12/n0: Fertigstellung einer Dienstleistung

31/01/n1: Inkasso und Fakturierung der Dienstleistung

Mwst-Grundlage

Rechnungsbetrag

Buchungsjournal

2.3.3. Auszustellende Gutschriften

Gründe für die Ausstellung von Gutschriften können sein:

Rücksendung von Waren

Berichtigung fehlerhafter Rechnungen

nachträgliche Rabatte (Mängelrabatt)

Umsatzprämien usw.

Die Gutschriften können mit oder ohne Berichtigung der Mwst ausgestellt werden.

Beispiel: 31/01/n1: Gutschrift an einen Kunden für eine Umsatzprämie des Jahres n0:

Mwst-Grundlage

Gesamtbetrag

Buchungsjournal

Betreffen sie Umsätze des Vorjahres, sind sie erfolgsmäßig im Abschlussjahr zu verbuchen, unabhängig

vom Ausstellungsdatum derselben.

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

315,00 €-1.815,00 €-

1.500,00 €-

auszustellende Gutschriften 1.500,00

31/12/n0 GS Nr. …. vom …… Verkauf Fertigprodukte (Kundenboni) 1.500,00

Mwst 21%

Dienstleistungen sind laut Mwst-Gesetz im Moment der Zahlung zu fakturieren.

Somit sind im alten Jahr erbrachte, aber erst im Folgejahr kassierte und in Rechnung gestellte

Dienstleistungen zwar im Abschlussjahr ertragsmäßig zu berücksichtigen, jedoch ohne

Mehrwertsteuer.

2.000,00 €

420,00 €

2.420,00 €

Mwst 21%

7.260,00 €1.260,00 €

Mwst-Verkauf 1.260,00Warenverkäufe

Erlöse aus Dienstleistungen 2.000,0031/12/n0 AR Nr. …. vom …… Auszustellende Rechnungen 2.000,00

Mwst 21%

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

6.000,0031/12/n0 AR Nr. …. vom …… Auszustellende Rechnungen 7.260,00

6.000,00 €

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 10

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

C) UMLAUFVERMÖGEN

I. BESTÄNDE

II. FORDERUNGEN

1) Forderungen gegenüber Kunden

KundenforderungenBesitzwechselauszustellende Rechnungenauszustellende Gutschriften (-)…………………………..

2.3.4. Zu erhaltende Rechnungen

Folgende Fälle sind zu unterscheiden:

a)

Beispiel: 28/12/n0: Eingang Rohstoffe mit Transportdokument

10/01/n1: Fakturierung der Rohstofflieferung

Mwst-Grundlage

RechnungsbetragBuchungsjournal

b)

c)

Beispiel zu den Fällen b) und c):

750,00

750,00

2.200,00

1.300,00

3.500,00

10/03/n1

20/03/n1

25/03/n1

Stadtwerke

Dr. Reich Armin

Stadtgemeinde

RA Recht Josef

28/02/n1

Rechn.

DatumLieferant

EK Rohstoffe EK Hilfsstoffe

1.400,00

1.400,006.000,00

500,00

500,00

Die Rechnung des Lieferanten wird noch im alten Jahr ausgestellt, geht jedoch erst nach dem 16.

Jänner ein und findet in der Dezember-Abrechnung keine Berücksichtigung.

Dienstleistungen, die kompetenzmäßig zur Gänze ins Abschlussjahr gehören, werden erst im neuen

Jahr durch den Lieferanten fakturiert.

31/12/n0

Strom Beratung Müllentsorg.

Aufwände (Mwst-Grundlagen)

Safem S.p.A. 6.000,00

31/12/n0 ER Nr. ..…. vom …… Einkauf Rohstoffe 4.500,00

Soll Haben

Zu erhaltende Rechnungen 5.445,00Mwst-Einkauf 945,00

945,00 €5.445,00 €

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen

Die Konten "auszustellende Rechnungen" und "auszustellende Gutschriften" sind in der Bilanz laut EU-

Richtlinie bei den "Forderungen an Kunden" auszuweisen:

Alle im Abschlussjahr eingegangenen Waren, Rohstoffe, Betriebsstoffe usw., sowie erhaltene

Dienstleistungen, sind unabhängig vom Zeitpunkt der Fakturierung erfolgsmäßig zu erfassen.

Rechnung wird im neuen Jahr vom Lieferanten ausgestellt (nachträgliche Fakturierung) und geht bis

zum Abrechnungstermin der Mehrwertsteuer (16. Jänner) ein.

4.500,00 €

In diesem Fall kann neben dem Aufwand auch die Mwst gebucht werden. Diese Möglichkeit wird in

der Praxis aber selten genutzt.

Mwst 21%

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Buchungsjournal

2.3.5. Zu erhaltende Gutschriften

Beispiel: 31/01/n1: Gutschrift vom Lieferanten für die Umsatzprämie des Jahres n0:

Mwst-Grundlage

Gesamtbetrag

Buchungsjournal

D) VERBINDLICHKEITEN

7) Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten

LieferantenverbindlichkeitenZu erhaltende RechnungenZu erhaltende Gutschriften (-)

2.3.6. Erfassung der angereiften Abfertigungen

der Rest (Saldo) ist am 16. Februar des Folgejahres fällig.

Einkauf Rohstoffe (oder Lieferboni) 1.200,00

31/12/n0 GS Nr. …. vom …… zu erhaltende Gutschriften 1.200,00

Die Konten "zu erhaltende Rechnungen" und "zu erhaltende Gutschriften" sind in der Bilanz laut EU-

Richtlinie bei den "Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten" auszuweisen:

Strom 1.400,00

Soll Haben

1.200,00 €-

252,00 €-1.452,00 €-

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen

Zu erhaltende Rechnungen 12.150,00

Mwst 21%

31/12/n0 Jahresabschluss Einkauf Rohstoffe 6.000,00

Beratungsspesen 3.500,00Müllentsorgung 750,00

Einkauf Hilfsstoffe 500,00

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

Für Arbeitnehmer, deren Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds fließt, betrifft die Aufstockung lediglich

die Aufwertung der im Betrieb verbliebenen Abfertigung.

Der Arbeitgeber muss am Jahresende für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis aufrecht bleibt, die

angereifte Abfertigung berechnen und in der Bilanz den entsprechenden Fonds aufstocken. Der in der

Vergangenheit bereits angereifte Abfertigungsfonds ist aufzuwerten, d.h. zu verzinsen (1,5% fix + 75%

vom ISTAT-Index).

Die Aufwertung unterliegt einer Ersatzsteuer in Höhe von 11,0%, für welche folgender Einzahlungsmodus

vorgesehen ist:

innerhalb 16. Dezember eines jeden Jahres ist die Akontozahlung zu leisten, die 90% der

Vorjahressteuer beträgt.

Die Berechnung der Abfertigungen erfolgt in der Lohnbuchhaltung für jeden einzelnen Arbeitnehmer

getrennt.

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 12

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Berechnungsschema für einen Arbeitnehmer:

Abfertigungsfonds 31.12.n0

+ Aufwertung des Abfertigungsfonds - z.B.: (1,5% fix+75% ISTAT-Index)

- Ersatzsteuer auf Aufwertung

+ angereifte Abfertigung Jahr n1 (Jahresentlohnung / 13,5)

- Abzug für Pensionsfonds (0,5% der Bruttoentlohnung)

= Abfertigungsfonds 31.12.n1

Der jährliche Aufwand (Zuweisung) setzt sich wie folgt zusammen:

Aufwertung des Abfertigungsfonds

+ angereifte Abfertigung des Jahres

- Abzug für Pensionsfonds 0,5% bewegte Konten:

= Zuweisung (Aufwand) Zuweisung Abfertigungen (G/V)

- Akonto Ersatzsteuer auf Aufwertung Akonti Steuereinbehalte Personal

- Saldo Ersatzsteuer auf Aufwertung Verb./Steuereinbehalte Personal

= Erhöhung des Abfertigungsfonds Abfertigungsfonds

Buchungsjournal

2.3.7. Berechnung und Verbuchung des Saldos INAIL

a) provisorische Vorauszahlung am 16. Februar mit Bezug auf die Bruttolöhne des Vorjahres;

b)

c)

Für die Berechnung der INAIL-Prämien (Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) gilt

folgende Vorgangsweise:

Ermittlung der endgültigen Prämie nach Ende des Geschäftsjahres, wenn die versicherungspflichtigen

Bruttolöhne bekannt sind;

Ermittlung des Saldos (Restschuld oder Guthaben), welcher am 16. Februar bei der neuen

Vorauszahlung Berücksichtigung findet. Er erhöht bzw. vermindert die Einzahlung.

Der bereits gebuchte Aufwand (Vorauszahlung) ist im Rahmen des Jahresabschlusses zu berichtigen.

2,435172%

(23.145

234,30

1.714,44

-115,73

1.833,01

-15,50

1.817,51

Für die Buchungen wird berücksichtigt, dass am 16. Dezember bereits eine Vorauszahlung für die

Ersatzsteuer im Ausmaß von 15,50 € (= 90% der Vorjahressteuer) erfolgt ist.

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

9.621,45

234,30

-25,77

1.714,44

-115,73

11.442,69

x 0,50%)

11%

/ 13,50)(23.145

-10,27

Bankkontokorrent 15,5016/12/n1 Akonto Ersatzsteuer Akonti Steuereinbehalte Personal 15,50

Akonti Steuereinbehalte Personal 15,50Verb./Steuereinbehalte Personal 10,27

31/12/n1 Jahresabschluss Zuweisung Abfertigungen 1.833,01

31/12/n1 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 1.833,01

Abfertigungsfonds 1.817,51

31/12/n1 Abschluss SBK Verb./Steuereinbehalte Personal 10,27

Zuweisung Abfertigungen 1.833,01

Abfertigungsfonds 11.442,69Schlussbilanzkonto 11.452,96

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 13

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Beispiel zur Berechnung und Verbuchung der INAIL-Prämien

Vorauszahlung für das Jahr n0

INAIL-pflichtige Bruttolöhne n0

Prämiensatz

Berechnung des Jahresausgleichs für das Jahr n0 (Saldo zu Lasten)

INAIL-Prämie Jahr n0 (Bruttolöhne Jahr n0 x Prämiensatz)

+ Zuschlag 1% (zu berechnen auf die Prämie)

= Gesamtprämie INAIL n0

- Vorschuss für Jahr n0 (eingezahlt am 16.02.n0)

=

Die Gesamtprämie n0 ist gleichzeitig die Vorauszahlung für das Jahr n1

Einzahlung am 16.02.n1

Vorschuss für Jahr n1

Saldo INAIL zu Lasten Vorjahr

Einzahlung mit F24

Buchungsjournal

Berechnung des Jahresausgleichs für das Jahr n1 (Saldo zu Gunsten)

Vorauszahlung für das Jahr n1

INAIL-pflichtige Bruttolöhne n1

Prämiensatz

INAIL-Prämie Jahr n1 (Bruttolöhne Jahr n1 x Prämiensatz)

+ Zuschlag 1% (zu berechnen auf die Prämie)

= Gesamtprämie INAIL n1

- Vorschuss für Jahr n1 (eingezahlt am 16.02.n1)

=

Die Gesamtprämie n1 ist gleichzeitig die Vorauszahlung für das Jahr n2

Verb./ INAIL

Saldo INAIL zu Lasten

Datum

16/02/n1 18.200,20 €

31/12/n1 421.300,00 €

40,00‰

16.852,00

168,52

17.020,52

18.200,20

Saldo INAIL zu Gunsten 1.179,68

Verb./ INAIL 2.350,20

18.200,20

2.350,20

20.550,40

16/02/n1 F24 - INAIL Sozialabgaben INAIL 18.200,20

20.550,40

01/01/n1 Eröffnung Eröffnungsbilanzkonto 2.350,20Verb./ INAIL 2.350,20

Bankkontokorrent

31/12/n0 Abschluss SBK Verb./ INAIL 2.350,20Schlussbilanzkonto 2.350,20

31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 18.200,20Sozialabgaben INAIL 18.200,20

2.350,20

Bankkontokorrent 15.850,00

31/12/n0 Jahresabschluss Sozialabgaben INAIL 2.350,20

Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

16/02/n0 Akonto INAIL Sozialabgaben INAIL 15.850,00

16/02/n0

31/12/n0

40,00‰

15.850,00 €

450.500,00 €

18.020,00

180,20

18.200,20

15.850,00

2.350,20

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 14

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Einzahlung am 16.02.n2

Vorschuss für Jahr n2

Saldo INAIL zu Gunsten Vorjahr

Einzahlung mit F24

Buchungsjournal

2.3.8. FIRR - Enasarco (Abfindung an Vertreter bei Vertragsauflösung)

Beispiel zu Berechnung und Verbuchung: Provisionen Jahr n0:

Derzeit gilt folgende Staffelung (für Vertreter mit 1 Auftraggeber - monomandatario):

Buchungsjournal

31/12/n0 Abschluss SBK Verb./ Enasarco 934,00Schlussbilanzkonto 934,00

31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 934,00Sozialabgaben Enasarco FIRR 934,00

31/12/n0 Jahresabschluss Sozialabgaben Enasarco FIRR 934,00Verb./ Enasarco 934,00

18.600,01

18.600,0012.400,01 2%

1%

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

Provisionen % FIRR

496,00

124,00

314,00

50.000 €

934,00

Arbeiten die Unternehmen mit Vertretern (= selbstständige Unternehmer) zusammen, sind neben den

Provisionen auch Sozialabgaben an das Fürsorgeinstitut Enasarco geschuldet:

Fürsorgebeitrag von 13,75% (davon 50% zu Lasten des Vertreters), der trimestral auf die fakturierten

Provisionen berechnet und eingezahlt wird;

FIRR (Fondo Indennità Risoluzione Rapporto): an das Enasarco einzuzahlender Betrag, der bei

Auflösung des Vertrages als eine Art Abfertigung dem Vertreter zusteht.

Der angereifte Betrag ist beim Jahresabschluss zu berücksichtigen; die Einzahlung erfolgt innerhalb

März des Folgejahres.

0,00 12.400,00 4%

1.179,68

Bankkontokorrent 15.840,84

16/02/n2 F24 - INAIL Sozialabgaben INAIL 17.020,52

31/12/n1 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 1.179,68Guthaben INAIL 1.179,68

Guthaben INAIL 1.179,68

01/01/n2 Eröffnung Guthaben INAIL 1.179,68Eröffnungsbilanzkonto

31/12/n1 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 17.020,52Sozialabgaben INAIL 17.020,52

Sozialabgaben INAIL 1.179,68

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

31/12/n1 Jahresabschluss Guthaben INAIL 1.179,68

17.020,52

-1.179,68

15.840,84

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

2.4. Abgrenzungen

a)

b)

2.4.1. Transitorische Posten der Jahresabgrenzung

a) Beispiele zur Abgrenzung vorschüssiger Aufwände (Transitorische Aktiva)

Versicherungsprämien;

Leasingverträge mit Maxirate;

vorschüssige Zinsaufwände (Wechseldiskont, Darlehen mit vorschüssiger Verzinsung);

Fixgebühren der Telefonrechnungen;

Aufwände für Wartungsverträge;

Abonnements für Zeitungen und Zeitschriften;

Aufwände für Schließfächer;

Abschreibung der Emissionsverluste auf Anleihen.

Einfaches Beispiel zu Mietaufwänden:Für die Miete vom September n0 - Februar n1 geht am 01/09/n0 folgende Rechnung ein:

Miete für 6 Monate

Rechnungsbetrag

Die Miete für 2 Monate (Januar + Februar n1) ist abzugrenzen

Buchungsjournal

Mwst 21%

Mietaufwände, die für größere Zeiträume im Voraus entrichtet werden;

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

12.000,00 €

2.520,00 €

14.520,00 €

Um den "periodenreinen" Ausweis von Aufwänden und Erträgen zu ermöglichen, sind Abgrenzungen

erforderlich. Man unterscheidet dabei:

Aufwände und Erträge, die bereits im Abschlussjahr erfasst wurden, teilweise jedoch das oder die

Folgejahre betreffen (transitorische Posten - Vorauszahlungen - risconti). Der kompetenzmäßige Teil

der Folgejahre muss "ausgebucht" werden.

Aufwände und Erträge, die erst im Folgejahr belegs- und buchungsmäßig erfasst werden, jedoch zum

Teil noch in das abzuschließende Geschäftsjahr gehören (antizpative Posten - Rückstände - ratei).

Der kompetenzmäßige Teil des Abschlussjahres muss noch "eingebucht" werden.

In der Folge eine Aufzählung der häufigsten Beispiele; einige werden exemplarisch mit Berechnungen

und Buchungen genauer erläutert.

Mwst-Einkauf 2.520,00Lieferantenverbindlichkeiten 14.520,00

01/09/n0 ER Nr. ..…. vom …… Mietaufwände 12.000,00

31/12/n0 Abgrenzungen Transitorische Aktiva 4.000,00Mietaufwände 4.000,00

Transitorische Aktiva 4.000,0031/12/n0 Abschluss Schlussbilanzkonto 4.000,00

Eröffnungsbilanzkonto 4.000,0001/01/n1 Eröffnung Transitorische Aktiva 4.000,00

Transitorische Aktiva 4.000,0001/01/n1 Umbuchung Mietaufwände 4.000,00

4.000,00 €

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 16

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Die Buchung am 01/09 ist dann folgende:

Buchungsjournal

Beispiel Leasingvertrag für ein Nutzfahrzeug (steuerlicher Abschreibungssatz = 20%)

Die Leasingdauer beträgt 40 Monate (= 2/3 der ordentlichen Abschreibungsdauer)

Vertragsbedingungen:

Vertragsbeginn: Neuerung ab 2012:

Vertragsende:

Vertragsdauer in Monaten:

Vertragsdauer in Tagen:

Anzahl Leasingraten:

Gesamter Leasingaufwand:

1. Leasingrate (Maxirate):

39 monatliche Folgeraten:

Kompetenzmäßiger Aufwand = Gesamtaufwand / Gesamtdauer in Tagen x Tage des Jahres

Berechnung der Abgrenzung: gebuchter Aufwand (Berechnung siehe Tabelle)

- kompetenzmäßiger Aufwand

= Abgrenzung (Transitorische Aktiva)

Berechnungen zur Abgrenzung:

Beschreibung

Anzahl Tage pro Jahr

Gebuchter Aufwand (siehe Tabelle)

Kompetenzmäßiger Aufwand

Abgrenzung (Transitorische Aktiva)

Zusammensetzung des gebuchten Aufwandes:

Beschreibung

1) Auflösung Abgrenzungen am 01/01

2) Betrag Maxirate (1 Rate)

Anzahl Monatsraten (à 800,00)

3) Gesamtbetrag Monatsraten

Gebuchter Aufwand (1+2+3)

14.520,00

01/09/n0 ER Nr. ..…. vom …… Mietaufwände 8.000,00

In der Praxis - unter Einsatz vernünftiger Buchhaltungs-Software - werden die Abgrenzungen bereits bei

der Verbuchung der Rechnung durch Eingabe des Zeitraums automatisch berechnet und verbucht. Die

Berichtigungsbuchungen am Jahresende entfallen; die Umbuchungen zu Jahresbeginn erfolgen

automatisch.

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

40

39.000,00

7.800,00

01/03/n0

30/06/n3

40

1217

800,00

Transitorischa Aktiva 4.000,00Mwst-Einkauf 2.520,00Lieferantenverbindlichkeiten

12.697,12

11.696,80

1.000,32

Jahr n3

181

5.800,32

5.800,32

0,00

Jahr n0

306

15.000,00

9.806,08

5.193,92

Jahr n1

365

14.793,92

11.696,80

3.097,12

7.800,00

7.200,00 9.600,00 9.600,00 4.800,00

15.000,00 14.793,92 12.697,12 5.800,32

31.200,00

7.800,00

80%

9 12 12 6

5.193,92 3.097,12 1.000,32

Jahr n0 Jahr n1 Jahr n2 Jahr n3

Zwecks Einhaltung des Kompetenzprinzips muss der Gesamtaufwand gleichmäßig auf die Dauer des

Vertrages aufgeteilt werden.

Jahr n2

365

Leasingaufwände sind absetzbar, auch

wenn deren Dauer unter der steuerlichen

Mindestdauer liegt. Es ergeben sich jedoch

gewinnverändernde Posten in den

Steuererklärungen.

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 17

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Buchungsjournal Jahr n0

Emissionsverlust auf Obligationen - Beispiel zur Berechnung der Abschreibung

Er entsteht durch die Ausgabe der Obligationen "unter pari".

Alle zusätzlichen Spesen, die durch die Ausgabe entstehen, erhöhen den Emissionsverlust.

Ausgabebedingungen - Obligationsdarlehen 01.01.n0 - 01.01.n5 :

Laufzeit in JahrenAnzahl Obligationen:Nennwert: Emissionsverlust pro Obligation =Ausgabekurs:Spesen f. Ausgabe: Emissionsverlustnachsch. Verzinsung: Spesen für Ausgabe:Zinssatz p.a. Emissionsverlust gesamt:

Tilgungsplan

Buchungsjournal Jahr n0

31/12/n0 Abgrenzung Leasing Transitorischa Aktiva 5.193,92Leasing Nutzfahrzeuge 5.193,92

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn-/ Verlustkonto 9.806,08Leasing Nutzfahrzeuge 9.806,08

31/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 5.193,92Transitorischa Aktiva 5.193,92

01/01/n1 Eröffnung Transitorischa Aktiva 5.193,92Eröffnungsbilanzkonto 5.193,92

01/01/n1 Umbuchung Leasing Nutzfahrzeuge 5.193,92Transitorischa Aktiva 5.193,92

500.00010,0099,00

25.000,00jährlich

1,25%

Der Emissionsverlust wird in der Buchhaltung als mehrjähriger Aufwand behandelt und durch die

Abschreibung kompetenzmäßig auf die Dauer des Obligationsdarlehens verteilt. Die Aufteilung erfolgt im

gleichen Verhältnis wie die Zinsen.

Amortisierungs-

rate

1.000.000,00

5

6,66667

100,00000

1.000.000,00

Zinsen auf

Restschuld

62.500,0050.000,0037.500,0025.000,0012.500,00

Jahr

n1n2n3n4n5

Restkapital am

01.01

5.000.000,004.000.000,003.000.000,002.000.000,001.000.000,00

1.000.000,001.000.000,001.000.000,00

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

0,10 €

50.000,00

25.000,0075.000,00

5.000.000,00

Aufteilung

Emissionsverlust

25.000,0020.000,0015.000,0010.000,00

5.000,00

75.000,00187.500,00

% eller

Zinsanteil

33,3333326,6666720,0000013,33333

31/12/n0 Abschlussbuchung Abschreibung Emissionsverlust 25.000,00Emissionsverlust auf Anleihen 25.000,00

31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn-/ Verlustkonto 25.000,00Abschreibung Emissionsverlust 25.000,00

31/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 50.000,00Emissionsverlust auf Anleihen 50.000,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 18

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

b) Beispiele zur Abgrenzung vorschüssiger Erträge (Transitorische Passiva)

Erträge für Wartungsverträge;

vorschüssige Zinserträge (vereinbarte Terminzinsen);

Investitionsbeiträge, aufzuteilen auf die Nutzungsdauer der entsprechenden Anlagen;

Agio auf Anleihen (getrennt unter der "Transitorischen Passiva" auszuweisen.

Investitionsbeiträge - Beispiel zur Abgrenzung

Gewährung eines Investitionsbeitrages für den Kauf einer Maschine:

Anschaffungswert der Maschine

Zusage eines Investitionsbeitrages:

Abschreibung der neuen Maschine =

Kompetenzmäßiger Investitionsbeitrag =

Abgrenzung (transitorische Passiva)

Buchungsjournal Jahr n0

2.4.2. Antizipative Posten der Jahresabgrenzung

a) Beispiele zur Abgrenzung nachschüssiger Aufwände (Antizipative Passiva)

nachschüssige Zinsaufwände auf Darlehen

angereifte Zinsen auf Obligationsdarlehen

angereifte Personalspesen (für 14. Monatsgehalt, nicht genossene Urlaube usw.)

Beispiel für die Abgrenzung von Zinsen für ein Obligationsdarlehen

In der Folge eine Aufzählung der häufigsten Beispiele; einige werden exemplarisch mit Berechnungen

und Buchungen genauer erläutert.

Mieterträge, die für größere Zeiträume im Voraus kassiert werden;

Die Beiträge für Investitionen werden in der Erfolgsrechnung als Erträge erfasst (andere Erträge - Punkt

A/5) und durch die Technik der Abgrenzungen (transitorische Passiva) an die Abschreibungsdauer der

entsprechenden Anlagegüter angepasst.

400.000,00 €

60.000,00 €

Haben

31/12/n0 Abschlussbuchung Investitionsbeiträge 55.200,00

8%

8%

32.000,00 €

4.800,00 €

55.200,00 €

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll

31/12/n0 Abschluss G/V Investitionsbeiträge 4.800,00

Transitorische Passiva 55.200,00

31/12/n0 Abschluss SBK Transitorische Passiva 55.200,00

Gewinn-/ Verlustkonto 4.800,00

In der Folge eine Aufzählung der häufigsten Beispiele; einige werden exemplarisch mit Berechnungen

und Buchungen genauer erläutert.

nachschüssige Telefonspesen (Gesprächskosten)

Wenn die Fälligkeit der Zinsabschnitte nicht mit dem Datum des Jahresabschlusses identisch ist, ergibt

sich die Notwendigkeit, die bereits angereiften, jedoch erst im Folgejahr fälligen Zinsen abzugrenzen.

Schlussbilanzkonto 55.200,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 19

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Vertragsbedingungen für ein Obligationsdarlehen 1,5% p.a.

Anzahl Obligationen:

Nennwert:

Ausgabedatum: Berechnung des angepassten Zinssatzes (p')

Beginn Zinsabschnitt: p' = Zinssatz x Tage / Tage Gesamtperiode =

Fälligk. Zinsabschnitt:

Jahresabschluss: Berechnung der kompetenzmäßigen Zinsen

zu verzinsende Tage: Z = Kapital x p' =

Tage Gesamtperiode:

semestraler Zinssatz:

Buchungsjournal Jahr n0

Abgrenzung bereits angereifter Personalspesen:

Im Einzelnen ergeben sich folgende Posten:

Bruttoentlohnung 14. Gehalt für 6 Monate (z.B. für 30 Beschäftigte)

angereifte und nicht genossene Urlaubszeiten und Freistellungen

Summe bereits angereifter Bruttobezüge

entsprechende Sozialabgaben INPS (Arbeitgeber-Anteil) - 28%

entsprechende Sozialabgaben INAIL ca. 40‰

Gesamte Abgrenzung (Antizipative Passiva)

Buchungsjournal Jahr n0

Sozialabgaben NISF-INPS 9.520,00

300.000

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

10

01/09/n0

01/03/n1

31/12/n0

121

181

0,75%

0,50138

15.041,40 €

01/09/n0

31/12/n0 Abschlussbuchung Passivzinsen Obligationen 15.041,40Antizipative Passiva 15.041,40

31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn-/ Verlustkonto 15.041,40Passivzinsen Obligationen 15.041,40

31/12/n0 Abschluss SBK Antizipative Passiva 15.041,40Schlussbilanzkonto 15.041,40

Abschlussbuchung Bruttolöhne u. Gehälter 34.000,00

Antizipative Passiva 44.880,00

Ein bedeutender Posten der Jahresabgrenzung ergibt sich in Unternehmen, für welche der

Kollektivvertrag auch die Auszahlung des 14. Monatsgehalts vorsieht. Die ab Juli angereiften Bezüge

(Auszahlung erfolgt nachschüssig im Juni) sind im Jahresabschluss zu berücksichtigen.

27.000,00 €

9.520,00 €

1.360,00 €

44.880,00 €

Zusätzlich sind auch die bereits angereiften und nicht genossenen Urlaube und Freistellungen in die

Berechnungen mit einzubeziehen.

7.000,00 €

34.000,00 €

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

31/12/n0

Sozialabgaben INAIL 1.360,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 20

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

b) Beispiele zur Abgrenzung nachschüssiger Erträge (Antizipative Aktiva)Die häufigsten Beispiele:

bereits angereifte aktive Verzugszinsen

angereifte Zinserträge auf Wertpapiere (Staatspapiere, Obligationen)

angereifte Zinserträge auf Steuerguthaben

Beispiel für angereifte Zinserträge auf Staatspapiere

Wir verfügen über folgende Staatspapiere:

Anzahl

Nennwert: Berechnung der kompetenzmäßigen Zinsen

Beginn Zinsabschnitt:

Fälligk. Zinsabschnitt: Z = 100.000 x 91 x 1,6 / 36500 =

Jahresabschluss:

zu verzinsende Tage:

Jahreszinssatz

Buchungsjournal Jahr n0

Beispiel für angereifte aktive Verzugszinsen

Kundenforderung über Berechnung der kompetenzmäßigen Zinsen

Fälligkeit

Zahlungseingang Z = 7.300 x 36 x 9,5 / 36500 =

Tage für Abgrenzung

Jahreszinssatz

Buchungsjournal Jahr n0

31/12/n0 Abschlussbuchung Antizipative Aktiva 398,90

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

1,60%

91

01/04/n1

31/12/n0

01/10/n0

10.000

10,00

31/12/n0 Abschluss G/V Aktivzinsen auf Wertpapiere 398,90

Aktivzinsen auf Wertpapiere 398,90

398,90 €

Antizipative Aktiva 398,9031/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 398,90

Gewinn-/ Verlustkonto 398,90

31/12/n0 Abschlussbuchung Antizipative Aktiva 68,40

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

36

9,50%

68,40 €

Aktive Verzugszinsen 68,40

Gewinn-/ Verlustkonto 68,40

7.300,00 €

25/11/n0

10/02/n1

Antizipative Aktiva 68,4031/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 68,40

31/12/n0 Abschluss G/V Aktive Verzugszinsen 68,40

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 21

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

2.5. Bewertung der Vorräte

2.5.1. Bewertungskriterien der Vorräte

mengenmäßig (durch Zählen, Messen, Wiegen)

und wertmäßig erfasst.

Das Zivilgesetzbuch legt im Art. 2426 die Bewertungskriterien fest.

a) Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Zukaufteile, Verbrauchsmaterialien und Handelswaren

Die Bewertung erfolgt

zum "Marktwert", falls er niedriger ist.

Einstandspreis: die Bewertung kann nach verschiedenen Methoden erfolgen:

effektive Kosten (genau, praktisch jedoch nur schwer anwendbar);

Durchschnittspreis (gewogenes Mittel);

FIFO (first in, first out)

b) Fertig- und Halbfertigprodukte, in Verarbeitung befindliche Produkte

den Einzelkosten (oder "direkte Kosten" ), wie Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne;

c) In Ausführung befindliche Aufträge (Auftragsfertigung)

Das Handelsrecht sieht grundsätzlich zwei Möglichkeiten vor:

Bewertung zu den angefallenen Kosten (Gewinnrealisierung bei Fertigstellung);

Das Steuerrecht lässt alle Kriterien mit der Auflage zu, dass die Bewertung nicht unter jener des

"gestaffelten Jahres-LIFO" (LIFO a scatti annuale) liegt.

Marktwert: dieser entspricht den aktuellen Einstandspreisen für die betroffenen Güter, die aus

Preislisten oder Angeboten der Lieferanten hervorgehen bzw. den Kursnotierungen der

Warenbörsen entsprechen.

Erhöht sich im Folgejahr der Marktwert der Lagerbestände wieder, muss die Anpassung an die

Einstandspreise vorgenommen werden.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu den "Herstellkosten" laut Vollkostenrechnung (full costing),

die sich zusammensetzen aus:

den Gemeinkosten (oder "indirekte Kosten" ) des Material- und Fertigungsbereichs, die

einigermaßen verursachungsgerecht den Produkten zurechenbar sind.

Der Marktwert ist für die Bewertung am Jahresende von Bedeutung, wenn er aufgrund der

Konkurrenzsituation unter den Herstellkosten liegt.

Bewertung zu den anteiligen Erlösen im Verhältnis zu den Leistungsforschritten (anteilige

Gewinnrealisierung).

Die Bewertung zu "anteiligen Erlösen" wird von den nationalen Buchhaltungsprinzipien (OIC)

vorgeschlagen und den internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) verlangt; diese hat

sich handelsrechtlich bereits durchgesetzt.

Durch die Stichtagsinventur (auch als abweichende möglich) werden mit Ende des Geschäftsjahres die

Lagerbestände

zum "Einstandspreis" (Einkaufspreis - Rabatte + Nebenspesen) oder

LIFO (last in, first out) - nicht erlaubt, wenn man sich an die internationalen

Buchhaltungsrichtlinien (IAS/IFRS) hält.

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 22

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Das Steuerrecht unterscheidet zwischen

2.5.2. Buchung der Bestandsänderungen

a) Verwendung von 2 getrennten Erfolgskonten

Anfangsbestand ………. (z.B. Rohstoffe, Fertigprodukte, Handelswaren usw.)

Endbestand ………. (z.B. Rohstoffe, Fertigprodukte, Handelswaren usw.)

b) Verwendung von nur 1 Erfolgskonto als Differenz zwischen Anfangs- und Endbestand.

Bestandsänderung ………….. (z.B. Rohstoffe, Fertigprodukte, Handelswaren usw.)

Beispiel zur Möglichkeit a) mit "in Ausführung befindlichen Aufträgen":

Anfangsbestand (AB)

Endbestand (EB)

Die Bestandverminderung ergibt sich, da Aufträge des Vorjahres fertig gestellt wurden.

Buchungsjournal Jahr n0

Buchungsjournal Jahr n0

140.000,00

Erfolgt die Umbuchung des Anfangsbestandes nicht zu Beginn des Geschäftsjahres (in der Praxis häufig

der Fall), ergibt sich am Jahresende folgende Buchung:

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

31/12/n0 Abschluss Bestände AB Aufträge in Ausführung 185.000,00EB Aufträge in Ausführung

45.000,00

31/12/n0 Abschluss Bilanz Schlussbilanzkonto 140.000,00

Aufträge in Ausführung 140.000,00

Aufträge in Ausführung

31/12/n0 Abschluss G/V EB Aufträge in Ausführung 140.000,00

Gewinn- und Verlustkonto 140.000,00

31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 185.000,00

AB Aufträge in Ausführung 185.000,00

EB Aufträge in Ausführung 140.000,00

185.000,00 €

140.000,00 €

31/12/n0 Abschluss Bestände Aufträge in Ausführung 140.000,00

01/01/n0 Umbuchung AB Aufträge in Ausführung 185.000,00Aufträge in Ausführung 185.000,00

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

01/01/n0 Eröffnung Aufträge in Ausführung 185.000,00Eröffnungsbilanzkonto 185.000,00

"mehrjährigen Fertigungsaufträgen", die seit 2007 zwingend zu den "anteiligen Erlösen" zu

bewerten sind,

und "unterjährigen Aufträgen" (Ausführungsdauer unter 1 Jahr), für die nur die Bewertung zu

den "angefallenen Kosten" erlaubt ist.

In der Steuererklärung führt dieser Bewertungsunterschied fast immer zu "gewinnverändernden

Posten".

Für die Verbuchung kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Frage, die beide exemplarisch durch je

ein Beispiel dargestellt werden.

01/01/n0

31/12/n0

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 23

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Darstellung der Bestandsänderung in der Erfolgsrechnung:

A) Wert der Produktion

3) Bestandsänderungen Aufträge in Ausführung

AB Aufträge in AusführungEB Aufträge in Ausführung

Beispiel zur Möglichkeit b) mit "Rohstoffen" - Bestandsverminderung:

Anfangsbestand (AB)Endbestand (EB)Bestandsverminderung

Buchungsjournal Jahr n0

Beispiel zur Möglichkeit b) mit "Handelswaren" - Bestandserhöhung:

Anfangsbestand (AB)Endbestand (EB)Bestandserhöhung

Buchungsjournal Jahr n0

Darstellung der Bestandsänderung in der Erfolgsrechnung:

B) Aufwände der Produktion

11)

Bestandsänderung RohstoffeBestandsänderung Betriebs-/HilfsstoffeBestandsänderung ZukaufteileBestandsänderung Handelswaren

(Details sind nicht Pflicht;

Verminderungen mit "+",

Erhöhungen mit "-")

(Details sind nicht Pflicht; Verminderungen

mit "-", Erhöhungen mit "+")

2.000,00

Bestand an Handelswaren 241.000,00

Bestandsveränderungen von Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen,

Verbrauchsmaterialien und Waren15.000,00

6.000,0012.000,00

-31.000,00

Gewinn- und Verlustkonto 31.000,00

31/12/n0 Abschluss Bilanz Schlussbilanzkonto 241.000,00

Bestandsänderung Handelswaren 31.000,00

31/12/n0 Abschluss G/V Bestandsänderung Handelswaren 31.000,00

Eröffnungsbilanzkonto 210.000,00

31/12/n0 Abschluss Bestände Bestand an Handelswaren 31.000,00

01/01/n0 210.000,00 €31/12/n0 241.000,00 €

31.000,00 €

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

01/01/n0 Eröffnung Bestand an Handelswaren 210.000,00

31/12/n0 Abschluss Bilanz Schlussbilanzkonto 195.000,00

Bestand an Rohstoffen 195.000,00

31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 15.000,00

Bestandsänderung Rohstoffe 15.000,00

31/12/n0 Abschluss Bestände Bestandsänderung Rohstoffe 15.000,00

Bestand an Rohstoffen 15.000,00

01/01/n0 Eröffnung Bestand an Rohstoffen 210.000,00Eröffnungsbilanzkonto 210.000,00

-185.000,00140.000,00

-45.000,00

01/01/n0 210.000,00 €31/12/n0 195.000,00 €

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

15.000,00 €

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 24

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

2.5.3. Ausweisung der Bestände in Bilanz und Erfolgsrechnung (EU-Schema)

B i l a n z

C) Umlaufvermögen

I) Vorräte

1) Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Verbrauchsmaterialien

2) Halbfertigprodukte und in Verarbeitung befindliche Produkte

3) In Ausführung befindliche Aufträge

4) Fertigprodukte und Waren

5) Anzahlungen

Erfolgsrechnung

A) Wert der Produktion

2)

3) Bestandsveränderungen von in Ausführung befindlichen Aufträgen

B) Aufwände der Produktion

11)

2.6. Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens

Für die Bewertung gelten die selben Bestimmungen wie für Waren, Rohstoffe usw.:

zu den Einstandspreisen (= Kurs + Nebenspesen) oder

Beispiel zu Ankauf, Verzinsung, Bewertung und Jahresabschluss von Obligationen:

Ankauf von Obligationen

Nennwert gesamt:Secco-Kurs:Zinstermine:Halbjahreszinssatz:Kommission auf Nennwert:Börsentage:Marktwert (Kurs)

Berechnung angepasster Zinssatz = (0,75 x 80 / 183) =

Berechnung Ankaufpreis:

Secco-Kurs x Nennwert: (30.000 x 99,40 / 100)Kommission: (30.000 x 0,12 / 100)Kaufpreis inkl. Spesen (Einstandspreis)angereifte Zinsen: (30.000 x 0,32787 / 100)Belastung K/K:

3

29.820,00 €36,00 €

29.856,00 €98,36 €

29.954,36 €

31/12/n0 98,90

0,32787

Bestandsveränderungen von Fertig- /Halbfertigprodukten und in Verarbeitung befindlichen

Produkten

Bestandsveränderungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Zukaufteilen,

Verbrauchsmaterialien und Waren

Wenn liquide Mittel zur Verfügung stehen, die vorläufig nicht für betriebliche Zwecke erforderlich sind,

werden sie eventuell kurzfristig in Wertpapiere investiert.

zum Marktwert, falls er niedriger ist. In diesem Fall sind die Wertpapiere am Ende des

Geschäftsjahres abzuwerten.

17/06/n0

30.000,00 €99,40

01/04 - 01/100,75%0,12%

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 25

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Berechnung Zinsabschnitt: (30.000 x 0,75 / 100) =

Abgrenzung der Zinsen (30.000 x 0,75 x 91 / 18200) =

Bewertung der Obligationen (Marktwert) (30.000 x 98,90 / 100)

Bewertung laut Buchführung (Kaufpreis)

Abwertung beim Jahresabschluss

Buchungsjournal Jahr n0

Ausweisung dieser Wertpapiere in Bilanz und Erfolgsrechnung (EU-Schema)

B i l a n z

C) Umlaufvermögen

III) Wertpapiere des Umlaufvermögens

6) Andere Wertpapiere

Erfolgsrechnung

C) Finanzielle Erträge und Aufwände

16) Andere finanzielle Erträge

c) aus Wertpapieren des Umlaufvermögens

D) Wertberichtigungen des finanziellen Vermögens

18)

19)

225,00 €01/10/n0

31/12/n0

112,50 €

29.670,00 €

29.856,00 €

186,00 €

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

31/12/n0

17/06/n0 Kauf Obligationen Festverzinsliche Wertpapiere 29.856,00

Bankkontokorrent 29.954,36Aktivzinsen Wertpapiere 98,36

01/10/n0 Zinsabschnitte Bankkontokorrent 225,00

Aktivzinsen Wertpapiere 225,00

31/12/n0 Abgrenzung Zinsen Antizipative Aktiva 112,50

Aktivzinsen Wertpapiere 112,50

Aktivzinsen Wertpapiere 239,14

31/12/n0 Abschluss Bilanz Schlussbilanzkonto 29.670,00

31/12/n0 Abwertung Wertp. Abwertung Wertpapiere 186,00

Festverzinsliche Wertpapiere 186,00

31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn und Verlustrechnung 186,00

Abwertung Wertpapiere 186,00

Steigt der Marktwert im Folgejahr, erfolgt eine Wiederaufwertung; liegt er über dem Kaufpreis, ist dieser

die obere Grenze für die Bewertung. Ausweisung im Punkt D 18) der Erfolgsrechnung.

29.670,00

239,14

Aufwertungen von Beteiligungen und Wertpapieren des Anlage-

und Umlaufvermögens

Abwertungen von Beteiligungen und Wertpapieren des Anlage-

und Umlaufvermögens

186,00

Gewinn und Verlustrechnung 239,14

31/12/n0 Abschluss G/V

Festverzinsliche Wertpapiere 29.670,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 26

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

2.7. Bewertung der Forderungen

Die Aktivseite der Bilanz sieht eine detaillierte Gliederung der Forderungen vor:

A) Forderungen gegenüber Gesellschaftern für ausstehende Einlagen

B) AnlagevermögenIII) Finanzielles Anlagevermögen

2)a) kontrollierten Unternehmenb) verbundenen Unternehmenc) kontrollierenden Unternehmen

C) UmlaufvermögenII) Forderungen

1) Forderungen gegenüber Kunden

2) Ford. / kontrollierte Unternehmen

3) Ford. / verbundene Unternehmen

4) Ford. / kontrollierende Unternehmen

4bis) Ford./ Steuern

4ter) Ford./ vorgezogene Steuern

5) Forderungen gegenüber anderen

Bei ihrer Entstehung werden die Forderungen zu ihrem Nominalwert erfasst.

Uneinbringliche Forderungen

Beispiel zu Forderungsausfällen und der Wertberichtigung am Jahresende

Anfangsbestand Konto "Wertberichtigung Forderungen"

Anfangsbestand auf dem "Delcrederefonds"

Ausfall von Forderungen vorhergehender Jahre

Ausfall einer Forderung des laufenden Jahres

Nominalwert der Kundenforderungen am Jahresende

Ausfallrisiko aufgrund der Einzelbewertungen

Pauschale Berichtigung der Restforderungen

Forderungen gegenüberMittel- bis langfristige Forderungen:

die innerhalb des Folgejahres fälligen

sind getrennt auszuweisen.

Kurzfristige Forderungen:

für Forderungen, deren Fälligkeit über

das Folgejahr hinausgeht, verlangt das

ZGB die getrennte Angabe.

Aufgrund des Vorsichtsprinzips müssen sie in der Bilanz jedoch zu ihrem "wahrscheinlichen

Einbringlichkeitswert" ausgewiesen werden.

Dies bedeutet, dass am Ende des Geschäftsjahres eine genaue Bewertung der Forderungen vorzunehmen

ist, wobei grundsätzlich das Prinzip der "Einzelbewertung" gilt. Ein zusätzliche "Pauschalbewertung" der

restlichen Forderungen ist üblich.

Sind die Schuldner nicht mehr auffindbar, waren gerichtliche Verfahren erfolgslos, müssen die

Forderungen auf jeden Fall ausgebucht werden.

Sind sie erst im abzuschließenden Geschäftsjahr entstanden, werden sie als "Forderungsverluste"

gebucht, die in der Erfolgsrechnung unter den "Aufwänden der Produktion" im Punkt B14

aufscheinen.

Liegt der Ursprung der Forderungen jedoch in vorhergehenden Geschäftsjahren, werden die Ausfälle

in erster Linie durch die eventuell gebildeten "Wertberichtigungen" bzw. "Delcrederefonds"

abgedeckt. Reichen diese nicht aus, sind die Differenzen als "außerordentliche Aufwände" zu

buchen (Erfolgsrechnung Punkt E21 für Forderungen des Umlaufvermögens - Punkt D19 für

Forderungen des Anlagevermögens).

31/12/n0

01/01/n0 34.000,00 €

8.000,00 €

985.000,00 €

42.000,00 €

9.430,00 €

20/09/n0 51.000,00 €

15/11/n0 2.600,00 €

Die unsicheren Forderungen können als "zweifelhafte Forderungen (Dubiosen)" getrennt ausgewiesen

werden.

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 27

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Buchungsjournal Jahr n0

Ausweisung der Forderungen in Bilanz und Erfolgsrechnung (EU-Schema)

B i l a n z

C) Umlaufvermögen

I) Forderungen gegenüber Kunden

Kundenforderungen

Wertberichtigung Forderungen

Delcrederefonds

Erfolgsrechnung

B) Aufwände der Produktion

10) Abschreibungen und Abwertungen

d) Abwertung Forderungen

14) Andere Aufwände der Produktion

Forderungsverluste

E) Außerordentliche Aufwände und Erträge

21) Außerordentliche Aufwände

Eröffnungsbilanzkonto 42.000,00Wertberichtigung Forderungen 34.000,00Delcrederefonds 8.000,00

985.000,00

-42.000,00

-9.430,00

933.570,00

51.430,00

9.000,00

2.600,00

985.000,00

31/12/n0 Abschluss Bilanz Wertberichtigung Forderungen 42.000,00

Schlussbilanzkonto 51.430,00

Delcrederefonds 8.000,00

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

01/01/n0 Eröffnung

15/11/n0 Forderungsausfall Forderungsverluste 2.600,00

Kundenforderungen 2.600,00

20/09/n0 Forderungsausfall Wertberichtigung Forderungen 34.000,00

Kundenforderungen (oder Dubiosen) 51.000,00

Delcrederefonds 9.430,00

Wertberichtigung Forderungen 42.000,00

31/12/n0 Abschr. Ford. Abwertung Forderungen 51.430,00

31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn und Verlustrechnung 63.030,00

Abwertung Forderungen 51.430,00

außerordentliche Aufwände 9.000,00

Forderungsverluste 2.600,00

Kundenforderungen

Zu berücksichtigen sind auch die Besitzwechsel, die Forderungen, die mit der Klausel "pro

solvendo" an Factoringgesellschaften abgetreten wurden und die Forderungen für angereifte

Verzugszinsen.

außerordentliche Aufwände 9.000,00

985.000,0031/12/n0 Abschluss Bilanz Schlussbilanzkonto

Delcrederefonds 9.430,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 28

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

2.8. Das Anlagevermögen im Jahresabschluss

2.8.1. Bewertung der selbsterstellten Anlagen

Vor allem in Industriebetrieben werden Anlagen oft auch in Eigenfertigung erzeugt.

Die Bewertung erfolgt zu den "Herstellkosten".

Beispiel:

Beginn mit der Eigenfertigung einer Maschine

Baufortschritt - Jahresende

Fertigstellung der Maschine

Buchungsjournal

2.8.2. Die Abschreibung - handelsrechtliche Bestimmungen

Das Handelsrecht (ZGB) sieht einige wichtige Grundsätze vor:

Die Abschreibung hat "systematisch" nach einem vorgegebenen Plan zu erfolgen.

10/02/n1 Eigenfertigung M. Maschinen 42.000,00

selbsterstellte Anlagen 17.000,00

In Bau befindliche Anlagen 25.000,00

01/01/n1 Eröffnung In Bau befindliche Anlagen 25.000,00

Eröffnungsbilanzkonto 25.000,00

31/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 25.000,00

In Bau befindliche Anlagen 25.000,00

25.000,00

Gewinn und Verlustkonto 25.000,00

31/12/n0 Abschluss G/V selbsterstellte Anlagen 25.000,00

Auch wenn die Anlagegüter am Jahresende noch nicht fertiggestellt sind, müssen die erbrachten

Leistungen bewertet und ertragsmäßig berücksichtigt werden.

10/11/n0

31/12/n0 25.000,00 €

10/02/n1 42.000,00 €

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

31/12/n0 Eigenfertigung M. In Bau befindliche Anlagen 25.000,00selbsterstellte Anlagen

Durch die Abschreibungen werden die Anlagegüter (Anschaffungswert oder Herstellkosten) auf die

Geschäftsjähre der Nutzung aufwandsmäßig verteilt.

Werden die Abschreibungskriterien gegenüber dem Vorjahr geändert, sind die Auswirkungen und

Gründe im Anhang darzulegen.

Der abschreibbare Betrag für materielle Anlagen ergibt sich aus der Differenz zwischen Anschaffungs-

bzw. Herstellkosten und dem voraussichtlichen Verkaufswert nach der betrieblichen Nutzungsdauer.

In der Praxis wird dieser fast immer gleich "Null" gesetzt, was bedeutet, dass die gesamten

Anschaffungskosten abschreibbar sind.

Grundsätzlich bleibt die Abschreibung "konstant" ; auch die nationalen Buchführungsrichtlinien (OIC)

sehen gleichbleibende Quoten vor.

Für die Höhe der jährlichen Abschreibung ist immer die "restliche Lebensdauer" zu berücksichtigen;

ändert sich diese beträchtlich, ist der Abschreibungsplan anzupassen.

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 29

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Neukauf von Anlagegütern:

Abschreibung im Jahr des Verkaufs:

Laut Steuerrecht kann man auf die Abschreibung im Verkaufsjahr auch verzichten.

Methode der Abschreibung:

Unterschiede Handelsrecht - Steuerrecht:

Im Teil zur Ermittlung der Steuergrundlage werden die wesentlichen Unterschiede aufgezeigt.

2.8.3. Berechnung und Verbuchung der Abschreibungen

a) Das erste Beispiel bezieht sich auf die Maschinen eines Industrieunternehmens

Beschreibung

Maschinen bereits voll abgeschrieben

Maschinen bereits zu 95% abgeschrieben

Maschinen mit Abschr.Fonds unter 90%

Gesamtsituation

VK Maschine (Abschr.F. 95%) - VKP € 5.000,00

Neuankauf von Maschinen

Neuankauf von Maschinen

Stilllegung voll abgeschriebene Maschine

Abschreibungssatz für alle Maschinen = 10%

Bei Neukauf im Laufe des Jahres ist die Abschreibung grundsätzlich genau auf die Tage der Nutzung zu

bemessen.

Die nationalen Buchhaltungsrichtlinien (OIC 16 und OIC 30) sehen jedoch die Möglichkeit vor, die Höhe

der Abschreibung - gleich wie im Steuerrecht - im ersten Jahr auf die Hälfte zu reduzieren, ohne die

Nutzungstage zu berücksichtigen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Abweichungen zur genauen

Methode in vernünftigen Grenzen halten.

In der Praxis wird fast ausschließlich diese einfachere Methode (50%) angewandt.

Die Abschreibung der immateriellen und der materiellen Anlagen erfolgt nach der Methode der

"indirekten Abschreibung", welche die Führung von Abschreibungsfonds mit sich bringt. Die "direkte

Methode" hat auch für die immateriellen Güter kaum praktische Bedeutung.

Werden Anlagegüter im Laufe des Jahres verkauft, ist die Abschreibung für die Nutzungsdauer (in Tagen

oder Monaten) zu berechnen. Dies führt zu einer Verminderung des Restbuchwertes und somit zu einem

höheren Mehrerlös bzw. einem niedrigeren Mindererlös.

Während das Handelsrecht eher allgemeine Richtlinien festlegt, sieht das Steuerrecht sehr detaillierte,

meistens einschränkende Bestimmungen vor, die zu einer Erhöhung der Steuergrundlage führen, Bilanz

und Erfolgsrechnung jedoch nicht beeinflussen dürfen.

Abschr.Fonds

250.000,00

152.000,00

3.375.000,00

Anschaffungswert

01/01/n0

Datum

Im nachfolgenden Beispiel werden typische Berechnungen und Buchungen im Zusammenhang mit

materiellen und immateriellen Anlagegütern aufgezeigt.

18/06/n0

21/02/n0 38.000,00

20/07/n0

15/10/n0 60.000,00

31/12/n0

31/12/n0 Die Abschreibung der im Jahr n0 neu angekauften

Maschinen wird pauschal auf die Hälfte reduziert

(keine Berechnung nach Tagen).

250.000,00

160.000,00

7.500.000,00

40.000,00

600.000,00

200.000,00

60.000,00

7.910.000,00 3.777.000,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 30

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Eröffnungsbuchungen im Jahr n0:

Buchungsjournal

Berechnungen und Buchungen zum Anlagenverkauf:

Nutzungsdauer im Jahr n0 (vom 01/01/n0 - 20/02/n0) =

Abschreibung Maschine 10% (40.000 x 10% x 51 / 365) =

Daten zur verkauften Maschine

Situation am 01/01/n0

Abschreibung am 21/02/n0

Situation am 21/02/n0

Ermittlung Mehr-/ Mindererlös: Ausgangsrechnung

Verkaufspreis Mwst-Grundlage

Restbuchwert

Mehrerlös Rechnungsbetrag

Buchungsjournal

Neue Situation nach dem Anlagenverkauf

Beschreibung

Anfangsbestand zu 95% abgeschrieb. Maschinen

Abschreibung zu verkaufende Maschine

Verkauf der Maschine

Endbestand zu 95% abgeschriebener Maschinen

Verbuchung der Stilllegung:

Buchungsjournal

Mwst 21%

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

21/02/n0 Abschr. Maschine Abschreibung Maschinen 558,90Abschr.Fonds Maschinen 558,90

AR … VK Maschine Kundenforderungen 6.050,00

Mwst-Verkauf 1.050,00

21/02/n0 Umbuch. Abschr.F. Abschr.Fonds Maschinen 38.558,90

Mehrerlöse aus Anlagenverkäufen 3.558,90

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

15/10/n0 Stilllegung Abschr.Fonds Maschinen 60.000,00

Maschinen 38.558,90

Maschinen 1.441,10

38.000,00

Restbuchwert

2.000,00

558,90

40.000,00 38.558,90 1.441,10

558,90 €

5.000,00

-1.441,10

3.558,90

Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

01/01/n0 Eröffnung Maschinen 7.910.000Eröffnungsbilanzkonto 7.910.000

Datum

51 Tage

Anschaffungswert Abschr.Fonds

40.000,00

Maschinen 60.000,00

01/01/n0 Eröffnung Eröffnungsbilanzkonto 3.777.000

Abschr.Fonds Maschinen 3.777.000

Datum Anschaffungswert Abschr.Fonds

01/01/n0 160.000,00 152.000,00

31/12/n0 120.000,00 114.000,00

21/02/n0 -40.000,00 -38.558,90

21/02/n0 558,90

5.000,00

1.050,00

6.050,00

21/02/n0

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 31

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Neue Situation nach der Stilllegung:

Beschreibung

Anfangsbestand voll abgeschriebener Maschinen

Stilllegung einer Maschine

Endbestand voll abgeschriebener Maschinen

Berechnungen und Buchungen zur Abschreibung der Maschinen am Jahresende:

%

Maschinen voll abgeschrieben 0

Masch. zu 95% abgeschrieben 5

Masch. mit Abschr.F. < 90% 10

neu angeschaffte Masch. (50%) 5

Buchungsjournal

In der Bilanz wird lediglich der Restbuchwert ausgewiesen:

b) Beispiel zur Abschreibung von immateriellen Gütern (Firmenwert)

Wie schon angedeutet, erfolgt die Abschreibung in der Praxis mit der "indirekten Methode".

Firmenwert (Anschaffungswert):

Abschreibungsfonds

Buchungsjournal

Schlussbilanzkonto 54.000,00

Firmenwert 90.000,00

31/12/n0 Abschluss SBK Abschreibungsfonds Firmenwert 54.000,00

Abschreibung Firmenwert 18.000,00

31/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 90.000,00

Abschreibungsfonds Firmenwert 18.000,00

31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 18.000,00

Das Handelsrecht sieht eine maximale Abschreibungsdauer von 5 Jahren vor (die steuerlichen

Bestimmungen verlangen die Verteilung auf 18 Jahre).

90.000,00 €

36.000,00 €

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

31/12/n0 Abschreibungen Abschreibung Firmenwert 18.000,00

Anschaffungswert Abschr.Fonds

250.000,00 250.000,00

Datum

01/01/n0

Abschreibung

BetragBeschreibung

Anschaffungs-

werte

Abschr.Fonds vor

Abschreibung

Abschr.Fonds

nach

Abschreibung

Restbuchwert

190.000 190.000 0 190.000 0

120.000 114.000 6.000

15/10/n0

31/12/n0

-60.000,00 -60.000,00

190.000,00 190.000,00

120.000 0

7.500.000 3.375.000 750.000 4.125.000 3.375.000

800.000 0 40.000 40.000 760.000

8.610.000 796.000 4.475.000 4.135.000Summen

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

31/12/n0 Abschreibungen Abschreibung Maschinen 796.000Abschreibungsfonds Maschinen 796.000

31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 796.000Abschreibung Maschinen 796.000

31/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 8.610.000Maschinen 8.610.000

4.135.000,00 €

31/12/n0 Abschluss SBK Abschreibungsfonds Maschinen 4.475.000Schlussbilanzkonto 4.475.000

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 32

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Im Fall der Anwendung der "direkten" Methode (Erfassung zum Restbuchwert):

Buchungsjournal

2.8.4. Die Abwertung der Anlagegüter - Buchungen

Buchungsbeispiel zur Abwertung einer Maschine um € 15.000,00:

Buchungsjournal

Im Fall der Wiederaufwertung:

Buchungsjournal

31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn und Verlustkonto 15.000,00

31/12/n0 Abschluss G/V Wiederaufwertung Maschinen 15.000,00Gewinn und Verlustkonto 15.000,00

31/12/n0 Wiederaufwertung Abwertungsfonds Maschinen 15.000,00Wiederaufwertung Maschinen 15.000,00

Abwertung Maschinen 15.000,00

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

Abwertungsfonds Maschinen 15.000,00

Falls der Marktwert von Anlagegütern dauerhaft unter dem Buchwert liegt, wird am Jahresende eine

"Abwertung" vorgenommen.

Nimmt der Wert der abgewerteten Güter in den Folgejahren wieder zu, ist eine "Wiederaufwertung"

durchzuführen.

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

31/12/n0 Abwertung Abwertung Maschinen 15.000,00

01/01/n0 Eröffnung Firmenwert 54.000,00Eröffnungsbilanzkonto 54.000,00

31/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 36.000,00Firmenwert 36.000,00

31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 18.000,00Abschreibung Firmenwert 18.000,00

31/12/n0 Abschreibungen Abschreibung Firmenwert 18.000,00Firmenwert 18.000,00

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 33

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

2.8.5. Die Aufwertung des Anlagevermögens

Folgende Punkte sind für die "monetäre" (inflationsbedingte) Aufwertung zu berücksichtigen:

Oberste Grenze der Aufwertung ist der Marktwert;

Technisch kann die Aufwertung erfolgen:

durch Erhöhung des Anschaffungswertes (Verlängerung der Abschreibungsdauer)

durch Verminderung des Abschreibungsfonds (Verlängerung Abschreibungsdauer)

Beispiel zur Aufwertung eines Gebäudes:

Anschaffungswert Gebäude

Abschreibungsfonds

Höhe der Aufwertung

Ersatzsteuer

Methode: Aufwertung von Anschaffungswert und Abschreibungsfonds

Aufwertung Anschaffungswert

Aufwertung Abschreibungsfonds

Aufwertungssaldo

Ersatzsteuer

Aufwertungsreserve

Buchungsjournal

Nachteil: Durch die sofort fällige Ersatzsteuer geht kurzfristig Liquidität verloren; der Steuervorteil

verteilt sich auf zukünftige Jahre.

Durch die Aufwertung erhöhen sich die Abschreibungen der verbleibenden Abschreibungsjahre;

meistens beginnt der Vorteil nicht im Aufwertungsjahr sondern erst ab dem ersten oder zweiten

Folgejahr.

Vorteil: Aufwertungen führen zu einer Steuerersparnis (ordentliche Steuersätze sind höher als die

Ersatzsteuer).

31/12/n0 Aufwertung Geb. Gebäude 120.000,00

Aufwertungsreserve Ges. ….. 41.760,00

31/12/n0 Abschluss SBK Aufwertungsreserve Ges. ….. 41.760,00Verb./ Ersatzsteuer Aufw. Ges. … 6.240,00Schlussbilanzkonto 48.000,00

Verb./ Ersatzsteuer Aufw. Ges. … 6.240,00Abschreibungsfonds Gebäude 72.000,00

20,00%

13,00%

120.000,00 €

72.000,00 €

48.000,00 €

6.240,00 €

41.760,00 €

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

Durch die Aufwertung werden unterbewertete Anlagegüter an den aktuellen Marktwert angepasst und

somit die stillen Reserven aufgedeckt. Durchgeführt wird sie meistens nur, wenn durch eigene Gesetze

ermöglicht oder vorgeschrieben.

durch Erhöhung von Anschaffungswert und Abschreibungsfonds (Abschreibungsdauer bleibt in

diesem Fall gleich)

Der Aufwertungssaldo wird nicht als Ertrag erfasst, sondern erhöht das Eigenkapital als

"Aufwertungsreserve".

Der Aufwertungssaldo unterliegt einer "Ersatzsteuer", die nicht als Aufwand erfasst wird, sondern

die Aufwertungsreserve vermindert.

600.000,00 €

360.000,00 €

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 34

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

2.8.6. Ausweisung der Anlagegüter in Bilanz und Erfolgsrechnung

B i l a n zA K T I V AB) Anlagevermögen

I) Immaterielles Anlagevermögen

5) FirmenwertFirmenwert

Abschr.Fonds Firmenwert

II) Materielles Anlagevermögen

2) Anlagen und MaschinenMaschinen

Abschr.Fonds Maschinen

Abwertungsfonds Maschinen

5) In Bau befindliche Anlagen und AnzahlungenIn Bau befindliche Anlagen

P A S S I V AA) Eigenkapital (Nettokapital)

III) AufwertungsreservenAufwertungsreserve Gesetz Nr. ….

Erfolgsrechnung

B) Aufwände der Produktion

10) Abschreibungen und Abwertungen

a) Abschreibung immaterielle GüterAbschreibung Firmenwert

b) Abschreibung materielle GüterAbschreibung Maschinen

c) Abwertung AnlagenAbwertung Maschinen

d) Abwertung Forderungen

13) Zuführungen zu anderen FondsZuführung Reparatur/Instandh.

E) Außerordentliche Aufwände und Erträge

20) Außerordentliche ErträgeWiederaufwertung Maschinen

2.8.7. Der Anlagenspiegel

siehe Beispiel auf Folgeseite

10.000,00

10.000,00

796.000,00

15.000,0015.000,00

90.000,00

-36.000,00

8.610.000,00

-4.475.000,00

-15.000,00

25.000,00

18.000,00

15.000,00

51.430,00

41.760,00

Ein wichtiges Dokument des Jahresabschlusses ist der Anhang, dem die Aufgabe zukommt Details zu den

in der Bilanz ausgewiesenen Daten zu liefern. Mit Bezug auf das Anlagevermögen ist dies der

"Anlagenspiegel".

796.000,00

15.000,00

18.000,00

41.760,00

4.120.000,00

25.000,00

54.000,00

880.430,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 35

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Gamma Beta S.p.A. Bilanz zum 31.12.n1

Anschaff. Abschreib. Differenz Zugänge u. Abgänge Ausbuchung Abschreib. Anschaff. Abschreib. Differenz ex Ges. ex Ges. ex Ges. ex Ges.

inkl. Aufwert. fonds (Restwert) Aufwertung Absch.Fonds des Jahres inkl. Aufw. Fonds (Restwert) 576/75 413/91 342/2000 350/2003

1 2 3 (1-2) 4 5 6 7 9 (1+4-5) 10 (2-6+7) 11 (9-10) 12 14 15 16

B. I. Immaterielle Anlagen

1. Aufw.f.Ingangsetzung u.Erweit.

2. Aufw.f.Forschung, Entwick.,Werb.

3. Patente und Nutzungsrechte 64.200 62.200 2.000 2.500 2.500 66.700 64.700 2.000

4. Konzessionen, gewerbl. Schutzr.

5. Firmenwert 60.000 24.000 36.000 12.000 60.000 36.000 24.000

6. Immater. Anlagen in Bau u.Anzahl. 5.000 5.000 4.000 2.500 6.500 6.500

7. Andere immaterielle Anlagen 3.820.000 1.880.000 1.940.000 84.000 146.000 382.000 3.904.000 2.116.000 1.788.000

TOTALE 3.949.200 1.966.200 1.983.000 90.500 2.500 146.000 396.500 4.037.200 2.216.700 1.820.500

B. II. Sachanlagen

1. Grundstücke und Gebäude 13.100.000 5.950.000 7.150.000 724.000 465.100 13.824.000 6.415.100 7.408.900 11.989 284.101

2. Techn. Anlagen und Maschinen 55.454.000 34.410.000 21.044.000 2.297.000 2.107.000 2.090.000 2.905.000 55.644.000 35.225.000 20.419.000 4.102.810 2.500.000

3. Betriebs- und Geschäftsausst. 1.315.000 932.000 383.000 12.600 95.600 1.327.600 1.027.600 300.000

4. Andere Anlagen 562.800 386.000 176.800 2.400 56.100 565.200 442.100 123.100

5. Anlagen in Bau und gel. Anzahl. 209.050 209.050 131.700 185.500 155.250 155.250

TOTALE 70.640.850 41.678.000 28.962.850 3.167.700 2.292.500 2.090.000 3.521.800 71.516.050 43.109.800 28.406.250 11.989 284.101 4.102.810 2.500.000

B. III. Finanzanlagen

1. Beteiligung an:

a) beherrschten Unternehmen 1.634.000 1.634.000 1.634.000 1.634.000

b) assoziierten Unternehmen 1.945.000 1.945.000 250.000 980.000 1.215.000 1.215.000

d) anderen Unternehmen 1.175.000 1.175.000 1.175.000 1.175.000

2. Ausleihungen an Unternehmen:

a) beherrschte Unternehmen

d) anderen Unternehmen

3. Andere Wertpapiere

4. Eigene Aktien 101.400 101.400 101.400 101.400

TOTALE 4.855.400 4.855.400 250.000 980.000 4.125.400 4.125.400

Gesamtes Anlagevermögen 79.445.450 43.644.200 35.801.250 3.508.200 3.275.000 2.236.000 3.918.300 79.678.650 45.326.500 34.352.150 11.989 284.101 4.102.810 2.500.000

Anlagenspiegel zur Bilanz zum 31/12/n1(Art. 2427, Nr. 2, ZGB)

Beilage zu Punkt 2 im Anhang

Bilanzposten

Stand zum 31.12.n0 Änderungen im Geschäftsjahr Stand zum 31.12.n1 Aufwertungen

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 36

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

2.9. Die Bildung von Rückstellungen

2.9.1. Rückstellungen - Begriff und Beispiele

Es besteht Unsicherheit

wie hoch der Aufwand sein wird und / oder

wann er anfallen wird und / oder

ob er überhaupt eintritt.

Garantieleistungen für die im Abschlussjahr verkauften Produkte;

mögliche Vertragsstrafen, durch unpünktliche Ausführung von Aufträgen;

Entschädigungen für Frühpensionierungen;

Die Ausweisung in der Erfolgsrechnung:

B.12 Es besteht Unsicherheit hinsichtlich Eintreten, Höhe und Zeitpunkt.

B.13

Das "Vorsichtsprinzip" verlangt, dass mögliche Spesen und Risiken, die ihren Ursprung im Abschlussjahr

haben und sich negativ auf die Erfolgssituation der Folgejahre auswirken können, beim Abschluss

berücksichtigt werden. Dadurch vermeidet man die Ausschüttung von eventuell gar nicht vorhandenen

Gewinnen.

Dies geschieht durch die Bildung von Rückstellungen, die als zukünftige Verbindlichkeiten auf der

Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Als Gegenposten finden wir entsprechende Aufwände in der

Erfolgsrechnung.

Ausweisung in

G/V Bilanz

Prozessspesen für nicht abgeschlossene Rechtsfälle mit Kunden, Lieferanten,

Mitarbeitern usw.;

zukünftige Reparaturen, die in bestimmten Zeitabständen anfallen (zyklische

Reparaturen);

Steuernachzahlungen für laufende Verfahren mit der Agentur der Einnahmen

(unsicherer Ausgang der Rekurse);

aufgeschobene Steuern: kompetenzmäßige Steuern können unter Ausnutzung

steuerlicher Begünstigungen erst in Folgejahren entrichtet werden (z.B. Aufteilung

der Mehrerlöse);

Kursrisiken für Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, die durch

Auslandsgeschäfte entstehen;

verursachte Umweltschäden, für deren Beseitigung das Unternehmen

verantwortlich ist;

Pensionsverpflichtungen gegenüber Führungskräften und Mitarbeitern, die

zusätzlich zur Pflichtfürsorge aufgrund von betriebsinternen Vereinbarungen

anfallen werden;

Ablösezahlungen an Vertreter für den Verlust des Kundenstocks (FISC), wenn die

Vertragsauflösung nicht dem Vertreter anzulasten ist.

B.12/13

B.12/13

B.12/13

E.21

C.17

B.12/13

B.7

E.21

B.9.d

B.12/13

B.9.d

B.3

B.3

B.2

B.2

B.3

B.3

B.3

B.1

B.1

B.3

B.3

Rückstellungen werden unter anderem in folgenden Fällen gebildet:

Es ist sicher, dass die Aufwände eintreten, Unsicherheit besteht nur hinsichtlich der Höhe

und des Zeitpunkts.

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 37

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Die Ausweisung erfolgt allerdings in eigenen Punkten der Bilanz und Erfolgsrechnung.

Steuerlicher Aspekt:

2.9.2. Die Verbuchung der Rückstellungen

Beispiel zur Rückstellung von Prozessspesen

Buchungsjournal

Weiterbehandlung im Folgejahr - Eintreten des Aufwandes - 2 Varianten

Honorarnote Variante 1 Honorarnote Variante 2

Buchungsjournal Variante 1

31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn und Verlustkonto 2.000,00

Auch die Bildung und Aufstockung des Delcrederefonds und des Abfertigungsfonds sind im weiteren

Sinne dem Begriff "Rückstellungen" zuzuordnen.

Im Jahr n0 wurde gegen einen Kunden ein Prozess eröffnet. Da der Ausgang ungewiss ist, bilden wir am

Jahresende eine Rückstellung in Höhe von 2.000,00 €.

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

31/12/n0 Rückstellung Zuführung Prozessspesen 2.000,00

Nettobetrag

1.500,00 €

60,00 €

327,60 €

Die Bildung der Rückstellungen am Jahresende ist in den meisten Fällen steuerlich nicht absetzbar. Erst

im Jahr, in welchem die Spesen und Risiken eintreten, können die Aufwände steuerlich berücksichtigt

werden.

Am 10/06/n1 - nach Abschluss des Prozesses - schickt unser Rechtsanwalt seine Honorarnote.

Zuführung Prozessspesen 2.000,00

31/12/n0 Abschluss SBK Fonds für Prozessspesen 2.000,00

Fonds für Prozessspesen 2.000,00

Schlussbilanzkonto 2.000,00

Honorar

Fürsorgekasse 4%

Der nicht absetzbare Aufwand von € 2.000,00 ergibt einen gewinnerhöhenden Posten in der

Steuererklärung für das Jahr n0.

870,00 €

2.757,60 €

-300,00 €

2.457,60 €

Honorar

Fürsorgekasse 4%

Mwst 21%

Gerichtsspesen Art.15

Gesamt

Vorsteuer 20%

Nettobetrag

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

1.000,00 €

40,00 €

218,40 €

380,00 €

1.638,40 €

-200,00 €

1.438,40 €

Mwst 21%

Gerichtsspesen Art.15

Gesamt

Vorsteuer 20%

01/01/n1 Eröffnung Eröffnungsbilanzkonto 2.000,00Fonds für Prozessspesen 2.000,00

10/06/n1 Honorarnote ….. Fonds für Prozessspesen 2.000,00außerordentliche Aufwände 430,00

Verb./ Vorsteuern Freiberufler 300,00Mwst-Einkauf 327,60

Lieferantenverbindlichkeiten 2.457,60

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 38

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Buchungsjournal Variante 2

Beispiel zur Rückstellung für Kursrisiko (Auslandsgeschäfte)

Warenlieferung in die USA =

Bewertung zum Tageskurs =

möglicher Kursverlust =

Buchungsjournal

Schlussbilanzkonto 609,9431/12/n0 Abschluss SBK Fonds für Wechselkursrisiko 609,94

Verkauf Fertigprodukte 13.883,10

31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn und Verlustkonto

31/12/n0 Kursrisiko Zuführung Wechselkursrisiko 609,94Fonds für Wechselkursrisiko 609,94

609,94Zuführung Wechselkursrisiko 609,94

2.000,00

04/12/n0 AR Nr. …… Kundenforderungen (Ausland) 13.883,10

außerordentliche Erträge 580,00Mwst-Einkauf 218,40

10/06/n1 Honorarnote ….. Fonds für Prozessspesen 2.000,00

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

Verb./ Vorsteuern Freiberufler 200,00

01/01/n1 Eröffnung EröffnungsbilanzkontoFonds für Prozessspesen 2.000,00

Lieferantenverbindlichkeiten 1.438,40

Steuerlich ergibt sich in beiden Fällen ein gewinnvermindernder Posten in der Steuererklärung für das

Jahr n1 in Höhe von € 2.000,00.

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

04/12/n0 20.000,00$

1,5068

13.883,10 €Kurs

31/12/n0 20.000,00$ Kurs

1,4406

13.273,16 €

609,94 €

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 39

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

3. Die Besteuerung der Unternehmen

3.1. Allgemeine Grundsätze

3.1.1. Steuern auf Einkommen und Wertschöpfung der Unternehmen

a) IRPEF - Steuer auf das Einkommen der physischen Personen (progressiv)

b) IRES - Steuer auf das Einkommen der juridischen Personen (proportional)

c) IRAP - Regionale Wertschöpfungssteuer (proportional)

d)

3.1.2. Steuerliche Grundprinzipien zum Unternehmereinkommen

Die Aufwände müssen ausreichend dokumentiert sein (wenige Ausnahmen).

wenn sie aus Erfolgsrechnungen der Vorjahre hervorgehen, und aufgrund steuerlicher

Bestimmungen auf Folgejahre zu verteilen sind;

wenn steuerliche Bestimmungen die Absetzbarkeit vorsehen, ohne die Erfassung in der

Erfolgsrechnung zu verlangen.

Die Einkommenssteuern (IRPEF, IRES) stellen keine absetzbaren Aufwände dar. Die gezahlte IRAP

hingegen vermindert die Steuergrundlagen IRPEF oder IRES teilweise.

Für den Jahresabschluss gelten die handelsrechtlichen Wertansätze, ergänzt durch nationale (OIC) und

internationale Rechnungslegungsrichtlinien (IAS/IFRS).

Bereits öfters wurde auf steuerliche Einschränkungen hinsichtlich Bewertungen und Absetzbarkeit der

Aufwände hingewiesen. Diese Bestimmungen, die wir im Einheitstext für die direkten Steuern (TUIR -

Testo Unico Imposte Dirette) finden, wirken sich auf die Ermittlung der Steuergrundlagen und die

Berechnung der verschiedenen Steuern aus.

In erster Linie ist die Rechtsform für die Besteuerung ausschlaggebend; aber auch das gewählte

Buchhaltungssystem wirkt sich teilweise auf die anzuwendenden Steuern aus.

Die Einkommen (Steuergewinn) von Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen

dieser progressiven Steuer.

Betrifft die Gewinne der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und der Genossenschaften.

Auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften können für die IRES anstelle der IRPEF

optieren, vorausgesetzt die Gewinne werden nicht entnommen.

Wahlweise können auch Gesellschafter kleiner GmbH's die "IRPEF" anstelle der "IRES" anwenden

(Transparenz- oder Durchgriffsbesteuerung).

Betrifft gleichermaßen alle Rechtsformen; die Berechnungsmodalitäten sind jedoch von der

Buchführungsmethode abhängig. Kleinstunternehmen (minimi) sind davon befreit.

Ersatzsteuern (imposte sostitutive) kommen für vereinfachte Systeme ("Kleinstunternehmen" bis €

30.000 Jahresumsatz) zur Anwendung. Der Steuersatz beträgt ab 2012 lediglich 5%. Dies gilt

allerdings nur bis zur Altersgrenze von 35 Jahren.

Die in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Aufwände müssen mit der betrieblichen Tätigkeit, aus der

die Erträge hervorgehen, eng zusammenhängen.

Die steuerlichen Bestimmungen sehen in vielen Fällen das Kompetenzprinzip vor; allerdings gibt es

auch Ausnahmen (z.B. Kassaprinzip für Vergütungen der Verwalter).

Die Aufwände müssen buchhalterisch erfasst und in der Erfolgsrechnung des entsprechenden Jahres

ausgewiesen werden. Absetzbar sind Aufwände auch,

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 40

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

3.2. Die Ermittlung der Steuergrundlage IRPEF und IRES

3.2.1. Begriffe und Vorgangsweise

HANDELSGEWINN VOR STEUERN (Gewinn laut Bilanz - Zivilrecht)

+ GEWINNERHÖHENDE POSTEN

- GEWINNVERMINDERNDE POSTEN

= STEUERGRUNDLAGE (für Einkommenssteuern IRPEF oder IRES)

Gewinnerhöhende Posten ergeben sich

Gewinnvermindernde Posten:

Zeitliche Auswirkung der Änderungen

Wir unterscheiden:

In diesem Zusammenhang entstehen "latente Steuern" (aufgeschobene oder vorgezogene).

Aufwände, deren Absetzbarkeit sich auf mehrere Jahre verteilt (z.B. die Reparaturaufwände über der

5%-Grenze in den 5 Folgejahren).

Nicht oder nur teilweise zu versteuernde Erträge, die in der Erfolgsrechnung in voller Höhe

aufscheinen, werden in der Steuererklärung vom Handelsgewinn abgezogen.Sie entstehen oft im Zusammenhang mit Erträgen, denen Aufwände gegenüberstehen, die in der

Vergangenheit nicht absetzbar waren (z.B. Auflösung von Rückstellungen, Mehrerlöse aus dem

Verkauf von PKW's usw.).

Durch Gesetze vorgesehene Begünstigungen, die in der Buchhaltung nicht erfasst werden (z.B. die

verschiedenen Tremonti-Förderungen der Vergangenheit).

ÜBERGANG HANDELSGEWINN - STEUERGRUNDLAGE

Einmalige (definitive) Änderungen, die sich nur auf die Steuererklärung eines einzigen

Geschäftsjahres beziehen. Beispiele sind alle Aufwände und Erträge, die überhaupt nicht absetzbar

bzw. zu versteuern sind und keine Auswirkung auf nachfolgende Jahre haben.

Temporäre Abweichungen, die sich auf die Steuergrundlage mehrerer Geschäftsjahre beziehen und

somit wieder ausgeglichen werden. Beispiele sind Aufwände und Erträge, für welche das Steuerrecht

die Aufteilung auf mehrere Jahre verlangt bzw. ermöglicht.

Wie schon erwähnt muss der Handelsgewinn an die steuerlichen Bestimmungen angepasst werden. Dies

geschieht in der Steuererklärung (Modell "UNICO") durch die Eintragung gewinnerhöhender und

gewinnvermindernder Posten.

durch Aufwände, die im Abschlussjahr steuerlich nicht oder nur teilweise absetzbar sind, in der

Erfolgsrechnung den Gewinn jedoch zur Gänze vermindert haben (z.B. im Zusammenhang mit PKW's,

Telefon usw.);

durch anteilige Erträge aus Vorjahren, deren Besteuerung auf die Folgejahre verteilt werden konnte

(z.B. steuerlich verteilte Mehrerlöse).

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 41

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

3.2.1. Änderungen im Zusammenhang mit Anlagegütern

a) Abschreibung des Firmenwerts

z.B.: durch den Kauf eines Unternehmens entsteht ein Firmenwert von € 180.000,00

b) Abschreibung von Gebäuden (Grundstückswert integriert)

Die Bilanz enthält ein Verwaltungsgebäude ohne getrennte Angabe des Grundstückswertes.

Anschaffungswert: Abschreibungssatz: 3% (zivil- und steuerrechtlich)

c) Abschreibung von Telefonanlagen und Mobiltelefonen

Anschaffungswert: Abschreibungssatz: (zivil- und steuerrechtlich)

d) Abschreibung von Personenkraftwagen

Anschaffungswert: Abschreibungssatz: (zivil- und steuerrechtlich)

Für betrieblich genutzte Güter wird die

volle Abschreibung gerechnet

Ausmaß der Abschreibung

25% von 20% von max. € 18.075,99

Abschreibung Abschreibung

25% von € 50.000,00 25% von 20% von € 18.075,99

= 12.500,00 = 903,80 11.596,20

20%

50.000,00 25%

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

20.000,00

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

Für betrieblich genutzte Güter wird die

volle Abschreibung gerechnet

Ausmaß der Abschreibung

80% des Anschaffungswertes

Abschreibung Abschreibung

20% von € 20.000,00 20% von 80% von € 20.000,00

= 4.000,00 = 3.200,00 800,00

1.000.000

= 24.000,00

= 10.000,00

3% von € 1.000.000,00 3% von € 800.000,00

Abschreibung wird vom ganzen

Anschaffungswert berechnet

Der Grundstückswert ist pauschal mit

20% abzuziehen (30% für

Produktionsgebäude)

gebuchte Abschreibung absetzbare Abschreibung

= 30.000,00 6.000,00

20% von € 180.000,00

Abschreibung ist auf maximal

5 Jahre zu verteilen

Restperiode - keine Abschreibung für Restperiode 1/18 absetzbar (13x)

Abschreibung - GesamtzeitraumAbschreibung der ersten 5 Jahre

= 36.000,00

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungen

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungen

€ 180.000,00 / 18

Abschreibung ist auf mindestens

18 Jahre zu verteilen

gewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

26.000,00

10.000,00

gewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 42

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

e) Mehrerlöse aus Anlagenverkäufen (mit Aufteilung auf 5 Jahre)

z.B.: durch den Verkauf einer Maschine entsteht ein Mehrerlös von € 20.000,00

f) Mehrerlös aus dem Verkauf eines PKW's mit beschränkter Absetzbarkeit (ohne Aufteilung)

z.B.: durch den Verkauf eines PKW's entsteht ein Mehrerlös von € 15.000,00

Die Abschreibung war nur in beschränktem Ausmaß absetzbar (bis 2012 40% von € 18.075,99)

Der Mehrerlös ist im selben Ausmaß zu versteuern, wie die Abschreibung absetzbar war.

Berechnung: Anschaffungswert:

Absetzbarer Betrag: (40% von € 18.075,99)

Absetzbarkeit in %: (7.230,40 x 100 / 50.000)

g) Mindererlöse aus dem Verkauf eines PKW's mit beschränkter Absetzbarkeit

z.B.: durch den Verkauf eines PKW's entsteht ein Mindererlös von € 6.000,00

Die Abschreibung war nur in beschränktem Ausmaß absetzbar (bis 2012 40% von € 18.075,99)

Der Mindererlös ist im selben Ausmaß wie die Abschreibung absetzbar.

Berechnung: Anschaffungswert:

Absetzbarer Betrag: (40% von € 18.075,99)

Absetzbarkeit in %: (7.230,40 x 100 / 60.000)

Ertrag in der Erfolgsrechnung zu versteuernder Betrag(Mehrerlöse aus Anlagenverkäufen) € 15.000,00 x 14,46079%

= 15.000,00 = 2.169,12 12.830,88

steuerliche Bestimmungengewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

Der erzielte Mindererlös ist ein

kompetenzmäßiger Aufwand des

abzuschließenden Jahres

Der Mindererlös ist im selben Ausmaß

wie die Abschreibung absetzbar

60.000,00

7.230,40

12,05066%

zivilrechtliche Bestimmungen

Der erzielte Mehrerlös ist ein

kompetenzmäßiger Ertrag des

abzuschließenden Jahres

Der Mehrerlös ist im selben Ausmaß zu

versteuern, wie die Abschreibung

absetzbar war

€ 20.000,00 / 5

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

Der erzielte Mehrerlös ist ein

kompetenzmäßiger Ertrag des

abzuschließenden Jahres

Die Besteuerung des Mehrerlöses kann

auf 5 Jahre (inklusive Abschlussjahr)

verteilt werden, (Mindestnutzung 3

Jahre)Ertrag in der Erfolgsrechnung zu versteuernder Betrag / Jahr

(Mehrerlöse aus Anlagenverkäufen)

restliche 4 Fünftel in 4 Folgejahren 4.000,00

5.276,96

= 20.000,00 = 4.000,00 4.000,00 20.000,00

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

50.000,00

7.230,40

14,46079%

Aufwand in der Erfolgsrechnung absetzbarer Betrag(Mindererlöse aus Anlagenverkäufen) € 6.000,00 x 12,05066%

= 6.000,00 = 723,04

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 43

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

h) Leasing eines PKW's mit beschränkter Absetzbarkeit

Der absetzbare Leasingaufwand hängt vom Kaufpreis des Fahrzeuges ab.

Beispiel eines Leasingvertrages: Kaufpreis des PKW's

(am 01/08/n0) Gesamter Leasingaufwand

Leasingdauer gesamt

Leasingdauer im Jahr n0

Berechnung der steuerlichen Absetzbarkeit (im Fall des Kaufs)

Kaufpreis des PKW's (laut Leasingvertrag)

Steuerliches Maximum

Steuerliches Maximum in Prozent (Maximum x 100 / Kaufpreis)

Leasingaufwand gesamt

Steuerliches Maximum für Leasing

Absetzbares Leasing (20,00%) Jahr n0 (Maximum x 20% / 48 x 5 Monate des Jahres)

i) Leasing eines Nutzfahrzeuges mit kurzer Leasingdauer

Daten Leasingvertrag: Gesamter Leasingaufwand

(Abschluss: 01/01/n1) Leasingdauer gesamt

Abschreibungsdauer (Satz = 20%) (100/20=5 Jahre)

steuerliche Leasingdauer (2/3)

Leasingdauer im Jahr n1

Neuerung:

18.075,99

41,082%

(entspricht 41,082% des Leasingaufwandes)

(48.000 / 48 Monate x 5 Monate) (19.719,36 x 20,00% / 48 x 5 Monate)

= 5.000,00 = 410,82 4.589,18

gewinn-

vermindernd

Der Leasingaufwand ist laut

Kompetenzprinzip gleichmäßig auf die

Dauer des Vertrages zu verteilen

Absetzbar sind 20,00% des steuerlichen

Maximums, anzupassen an die

Leasingdauer im Jahr n0

Leasingaufwand wird gleichmäßig auf

die Vertragsdauer (24 M.) verteilt

Für die steuerliche Absetzbarkeit gilt

die steuerliche Leasingdauer

Leasingaufwand Jahr n1 + n2

44.000,00

48.000,00

48 Monate

5 Monate

48.000,00

19.719,36

410,82

44.000,00

absetzbarer Aufwand Jahr n1 + n2

= 30.000,00 = 18.000,00

gewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-

erhöhend

12.000,00

Jahr n3: € 60.000 / 40 x 12

€ 60.000 / 24 x 12 € 60.000 / 40 x 12

60.000,00

24 Monate

12 Monate

40 Monate

60 Monate

Leasingaufwände sind absetzbar, auch wenn deren Dauer unter der steuerlichen

Mindestdauer liegt. Es ergeben sich jedoch gewinnverändernde Posten in den

Steuererklärungen.

= 18.000,00 18.000,00Jahr n3 - keine Abschreibung

Jahr n4 - keine AbschreibungJahr n4: € 60.000 / 40 x 4

= 6.000,00

Aufwand in der Erfolgsrechnung absetzbarer Betrag

6.000,00

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungen

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 44

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

j) Reparatur- und Instandhaltungsaufwände über der 5%-Grenze

Die Berechnungsgrundlage für die 5%-Grenze wird wie folgt ermittelt:

Anschaffungswert materielles Anlagevermögen am 01.01. des Geschäftsjahres

- Anschaffungswert der Anlagegüter, für welche Wartungsverträge bestehen

= Berechnungsgrundlage für die 5%-Grenze

Beispiel zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage :

AW gesamtes materielles Anlagevermögen

AW mat. AV mit Wartungsverträgen

Ankauf einer neuen Maschine - AW

Verkauf einer gebrauchten Maschine - AW

gebuchte ord. Rep./ Instdh. Aufwände n0

Ermittlung der Berechungsgrundlage:

Anschaffungswert materielles Anlagevermögen am 1.1.

- AW mat. AV mit Wartungsverträgen

+ AW für Ankauf neues Anlagevermögen

- AW für Verkauf gebrauchtes Anlagevermögen

= Berechnungsgrundlage für die 5%-Grenze

Im Jahr n0 absetzbare Reparatur-/ Instdh.-Aufwände (5%)

Im Jahr n0 gebuchte Reparatur-/Instdh.-Aufwände

Nicht absetzbarer Teil im Jahr n0

Das Steuerrecht sieht Einschränkungen hinsichtlich der Absetzbarkeit der ordentlichen Reparatur-

und Instandhaltungsaufwände vor.

Jährlich sind die Reparatur- und Instandhaltungsaufwände im Ausmaß von nur 5% des

Anschaffungswertes der materiellen Anlagegüter absetzbar, die zu Beginn des Geschäftsjahres im

Abschreibungsregister aufscheinen.

Zu berücksichtigen sind die steuerlichen Anschaffungswerte (z.B. Telefonanlagen zu 80%, PKW's zu

20% von € 18.075,99, ).

Aufwand in der Erfolgsrechnung im Jahr n0 absetzbarer Betrag(Reparatur-/Instandhaltung) 5% von € 550.000,00

5 Fünftel in 5 Folgejahren

0,00

Die gebuchten Reparatur- und

Instandhaltungsaufwände sind

Aufwände des Jahres

600.000,00

-50.000,00

0,00

12.540,00

01/01/n0

01/01/n0

10/05/n0

20/07/n0

31/12/n0

600.000,00

50.000,00

550.000,00

gewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

40.040,00

Neuerung: Anlagenankäufe und Anlagenverkäufe des Jahres sind für die Berechnungsgrundlage nicht

mehr zu berücksichtigen.

27.500,00

40.040,00

73.000,00

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungen

Nur 5% des Anlagevermögens (siehe

Berechnungsgrundlage) sind im Jahr n0

absetzbar

= 40.040,00

2.508,00

12.540,00

36.500,00

= 27.500,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 45

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

k) Höhere Abschreibungssätze als steuerlich vorgesehen

Beispiel: Elektronische Büromaschinen - Anschaffungswert =

l) Förderungen für Investitionen, die in der Buchführung nicht erfasst werden

z.B. Förderung "Tremonti-ter" für 2. Halbjahr 2009 und 1. Halbjahr 2010

3.2.3. Änderungen im Zusammenhang mit Forderungen

Das Steuerrecht sieht sehr einschränkende Bestimmungen vor.

Die zivilrechtliche Behandlung der Kundenforderungen wurde bereits im Kapitel 2.7 eingehend behandelt.

Die dadurch entstehende Wertberichtigung darf maximal 5% der Forderungen erreichen, sonst muss

der Fonds reduziert werden.

Jährlich dürfen nur 0,5% der Handelsforderungen (= Forderungen aus der ordentlichen Geschäfts-

/Handelstätigkeit inklusive Besitzwechsel) abgeschrieben werden;

geförderte Neuinvestitionen 50% von € 150.000,00

Tremonti-Förderung fand in Bilanz und

Erfolgsrechnung keinerlei

Berücksichtigung

50% der geförderten Neuinvestitionen

waren ein gewinnvermindernder

Posten

75.000,00

12,5% von € 60.000,00 20% von € 60.000,00

Es wird z.B. mit einer Nutzungsdauer

von 4 Jahren gerechnet

Steuerlicher Abschreibungssatz beträgt

20%

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

= 15.000,00 = 12.000,00 3.000,00

150.000,00 €

gewinn-

vermindernd

= 75.000,00

Für das Handelsrecht ist die Dauer der voraussichtlichen Nutzung für die Höhe der Abschreibung

ausschlaggebend; das Steuerrecht sieht fixe Abschreibungssätze (unterschiedlich nach Branchen und

Art der Anlagen) vor.

60.000,00 €

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-

erhöhend

25% von € 60.000,00 20% von € 60.000,00

Abschreibung im 1. Jahr Abschreibung im 1. Jahr

12,5% von € 60.000,00 10% von € 60.000,00

= 7.500,00 = 6.000,00 1.500,00

Abschreibung im 5. Jahr Abschreibung im 5. Jahr

= 7.500,00 = 12.000,00 4.500,00

6. Jahr - keine Abschreibung Abschreibung im 6. Jahr

10% von € 60.000,00

= 6.000,00 6.000,00

Abschreibung vom 2. - 4. Jahr Abschreibung vom 2. - 4. Jahr

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 46

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Beispiel 1: steuerliche Wertberichtigung vor der Forderungsabschreibung =

Handelsforderungen (Kundenforderungen, Besitzwechsel) =

Beispiel 2: steuerliche Wertberichtigung vor der Forderungsabschreibung =

Handelsforderungen (Kundenforderungen, Besitzwechsel) =

3.2.4. Änderungen im Zusammenhang mit kassierten Dividenden

Ausgeschüttete Dividenden sind "Gewinne nach Steuern" (Abzug IRES 27,5%).

Deshalb wird die weitere Besteuerung reduziert.

Die Anleitungen zur Steuererklärung sehen öfters die obige Vorgangsweise vor:

der ganze gebuchte Aufwand kommt in Erhöhung - (Ertrag in Verminderung)

der absetzbare Betrag in Verminderung - (zu versteuernde Betrag in Erhöhung)

Die Differenz wirkt sich auf die Steuergrundlage aus.

gewinn-

vermindernd

Größere Forderungen wurden aufgrund

einer Einzelbewertung abgeschrieben;

der Rest pauschal

800.000,00

0,125% von € 800.000,00

gesamte Dividenden 49,72% von € 20.000,00

Forderungsabschreibung Steuerliche Ford.-Abschreibung

gesamt

Forderungsabschreibung Steuerliche Ford.-Abschreibung

gewinn-

erhöhend

39.000,00

800.000,00

zivilrechtliche Bestimmungen

Steuerlich können 0,5% abgeschrieben

werden

(keine Begrenzung)

Steuerlich können nur mehr 0,125%

abgeschrieben werden, da der Fonds

bereits 4,875% erreicht hat.

gesamt 0,5% von € 800.000,00

= 21.000,00

0,00

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

Größere Forderungen wurden aufgrund

einer Einzelbewertung abgeschrieben

(Wertberichtigung Forderungen); der

Rest pauschal (Delcrederefonds)

= 21.000,00 = 1.000,00 20.000,00

20.000,00 €

steuerliche Bestimmungen

= 9.944,00

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

Dividenden aus der Beteiligung an

Kapitalgesellschaften sind Erträge und

erhöhen den Gewinn

laut Steuerrecht nur im Ausmaß von 5%

(IRES-Subjekte) bzw. 49,72% (andere

Unternehmen) zu versteuern

= 4.000,00 17.000,00

9.944,00 20.000,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 47

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3.2.5. Änderungen im Zusammenhang mit Aufwänden für PKW's

Treibstoff Treibstoff

Reparaturen/Insth. Reparaturen/Insth.

Versicherungen Versicherungen

Verkehrssteuern Verkehrssteuern

Autobahngebühren Autobahngebühren

3.2.6. Änderungen im Zusammenhang mit Telefonspesen - Internet

Telefon Festnetz Telefon Festnetz

Spesen Mobiltelefon Spesen Mobiltelefon

Internetanschlüsse Internetanschlüsse

3.2.7. Änderungen für die absetzbare Wertschöpfungssteuer IRAP (10%)

600,00

steuerliche Bestimmungen (20%)

= 74.500,00 = 7.600,00 7.600,00

1.000,00

3.720,00

640,00

1.250,00

800,00

13.500,00 10.800,00 2.700,00

480,00

Zusätzlich kann ein zusätzlicher Prozentsatz der gezahlten IRAP in Abzug gebracht werden. Der

Prozentsatz ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen IRAP-Steuergrundlage und Personalspesen.

4.500,00 3.600,00 900,00

gewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

Kompetenzmäßige IRAP stimmt nicht

unbedingt mit der laut Steuererklärung

gezahlten überein

Steuerlich können 10% der gezahlten

IRAP (abzüglich der kompensierten)

abgesetzt werden

250,00

160,00

35.640,00

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungen (80%)

120,00

23.000,00

13.000,00

6.500,00

4.600,00

steuerliche Bestimmungen

Die steuerlichen Bestimmung erlauben eine Absetzbarkeit im Ausmaß von 20,0% (bis inkl. 2012 40%) der

Aufwände im Zusammenhang mit Personenkraftwagen (Ausnahme Vertreter, Taxiunternehmen, PKW's

zur gemischten Nutzung an Mitarbeiter = fringe benefit).

10.400,00

gewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

18.400,00

gewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

kompetenzmäßige IRAP gezahlte IRAP = € 76.000,00

2,98% von € 2.500.000,00

Seit dem Jahr 2008 können 10% der im Jahr effektiv gezahlten Wertschöpfungssteuer IRAP von der

Steuergrundlage IRPEF oder IRES als gewinnvermindernder Posten abgezogen werden.

zivilrechtliche Bestimmungen

2.600,00

zivilrechtliche Bestimmungen

5.200,00

Die steuerlichen Bestimmung erlauben eine Absetzbarkeit im Ausmaß von 80% der Aufwände für

Telefonspesen (Festnetz, Mobiltelefone) und Internetanschlüsse.

1.300,00

10% von € 76.000,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 48

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3.2.8. Änderungen im Zusammenhang mit Verwalterentgelten

Beispiel:

3.2.9. Änderungen im Zusammenhang mit Übernachtungs- und Restaurantspesen

3.2.10. Änderungen im Zusammenhang mit Repräsentationsspesen

Umsatz von bis

Umsatz von bis

Umsatz ab bis

Beispiel: Jahresumsatz € 25.000.000 gebuchte Repräsentationsspesen = 260.000

=

=

absetzbarer Betrag =

Das Handelsrecht sieht für Verwalterentgelte das "Kompetenzprinzip", das Steuerrecht das

"Kassaprinzip" vor, für welches der Zeitpunkt der Zahlung ausschlaggebend ist.

betriebsbedingte Restaurant- und

Übernachtungsspesen werden als

Aufwände erfasst

laut Steuerrecht sind Restaurant- und

Übernachtungsspesen zu 75%

absetzbar

gewinn-

vermindernd

Die Vergütung (€ 8.000) wird im

Rahmen des Jahresabschlusses n0 als

Aufwand erfasst

Steuerlich ist der Aufwand erst im Jahr

n1 absetzbar

(Kassaprinzip)

8.000,00

nicht absetzbar 8.000,00

10.000.000 1,3%

10.000.000 50.000.000 0,5%

50.000.000

Repräsentationsspesen (Geschenke, Bewirtungskosten, Kongresse usw.) sind in folgendem Ausmaß

absetzbar:

6.800,00 € 5.100,00 €

keine aufwandsmäßige Erfassung

im Jahr n1

Sind die Verwaltungsräte keine Freiberufler, werden sie als freie Mitarbeiter (co.co.co) eingestuft und

erhalten ihre Entgelte in Form eines Lohnstreifens. Wird ein eventueller Dezember-Lohnstreifen

innerhalb 12. Jänner ausgezahlt, kann er auch steuerlich noch dem alten Jahr zugeordnet werden. In

diesem Fall wird für die jährlichen Entgelte ein Modell "CUD" ausgefertigt.

8.000,00 €

ein Verwaltungsrat (Wirtschaftsberater) einer AG stellt am 31/01/n1 eine Honorarnote für

seine Verwaltungstätigkeit im abgelaufenen Jahr n0 aus.

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungen

im Jahr n1 ist der Betrag absetzbar

gewinn-

vermindernd

gewinn-

erhöhend

8.000,00 €

unbegrenzt 0,1%

0

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-

erhöhend

6.800,00 5.100,00

10.000.000

15.000.000

1,30%

0,50%

130.000

75.000

205.000

zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-

erhöhend

gewinn-

vermindernd

gebuchte Repräsentationsspesen steuerlich absetzbarer Aufwand

= 260.000,00 = 205.000,00 260.000,00 205.000,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 49

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

3.2.11. Einige weitere Änderungen in der Übersicht

gewinnerhöhende Posten:

gebuchte aber nicht absetzbare Steuern (Einkommenssteuern, IMU, IRAP usw.);

Verwaltungsstrafen (nicht absetzbar);

Passivzinsen im Fall von Steueraufschub (z.B. Zinsen bei trimestraler Mwst-Abrechnung);

Spenden, mit Ausnahme der ausdrücklich vorgesehenen;

Rückstellungen für negative Wechselkursdifferenzen (nicht absetzbar)

gewinnvermindernde Posten:

Pauschalabzug für Frächter für nicht dokumentierte Spesen

Pauschalabzug für Tankstellenbetreiber

Ein vollständiges Beispiel, ausgehend von einer Erfolgsrechnung, folgt im Kapitel "Steuererklärung und

Berechnung der geschuldeten Steuern".

außerordentliche Erträge durch die Auflösung von Rückstellungen, die bei ihrer Bildung nicht

absetzbar waren (für die meisten der Fall).

Aufwände für PKW's, die den Mitarbeitern als Naturallohn ("fringe benefit") zur gemischten Nutzung

zur Verfügung gestellt werden, sind im Ausmaß von 75% absetzbar (90% bis 2012);

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 50

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

3.3. Die Berechnung der IRPEF (Einzelunternehmen und Personengesellschaften)

3.3.1. Allgemeines zur IRPEF und Berechnungsschema der IRPEF

a) Für Einzelunternehmer handelt sich um:

Einkommen aus Unternehmen mit vereinfachter Buchhaltung ("Unico RG") oder

Einkommen aus Unternehmen mit ordentlicher Buchhaltung ("Unico RF")

b)

c)

Grobes Berechnungsschema der IRPEF

Gesamteinkommen (aus Unternehmen, abhängiger Arbeit, Renten, Gebäudebesitz usw.)

-

= Steuergrundlage IRPEF

Bruttosteuer IRPEF (Anwendung Steuerprogression)

-

= Nettosteuer

-

= Differenz

- Akontozahlungen IRPEF

= Saldo (Restschuld oder Guthaben)

Die Steuergrundlagen von Einzelunternehmen, Familienbetrieben, stillen Gesellschaften und

Personengesellschaften (OHG, KG) unterliegen der Einkommenssteuer IRPEF.

für mitarbeitende Familienmitglieder um Einkommen aus der Beteiligung an Familienbetrieben

("Unico RH")

für Gesellschafter von Personengesellschaften um Einkommen aus der Beteiligung an

Personengesellschaften ("Unico RH")

Der Einzelunternehmer besteuert seinen "Steuergewinn", die Gesellschafter bzw. mitarbeitenden

Familienmitglieder ihren "Anteil an der Steuergrundlage", der mit dem Gewinnanteil übereinstimmt.

Absetzbare Aufwendungen (Rentenbeiträge NISF/INPS, freiwillige Pensionsvorsorge,

Katasterertrag Hauptwohnung, Unterhaltszahlungen an ehemaligen Ehepartner usw.)

Steuereinbehalte (z.B. Quellensteuer auf Aktivzinsen, Vorsteuern auf erhaltene Provisionen, auf

erhaltene Betriebsbeiträge, Lohnsteuern bei abhängiger Arbeit usw.)

Steuerabsetzbeträge (für abhängige Arbeit, für andere Einkommen, für Familienlasten,

Arztspesen, Lebensversicherungen, Begräbnisspesen, Wiedergewinnungsarbeiten, Spesen

Energieeinsparungen usw.)

Forderungen für einbehaltene Vorsteuern, die in der Bilanz der Personengesellschaft aufscheinen (z.B.

auf aktive Bankzinsen, kassierte Provisionen, Betriebszuschüsse usw.), werden den Gesellschaftern im

Verhältnis der Gewinnanteile zugewiesen. Grund für diese Vorgangsweise ist der Umstand, dass die

Einkommenssteuer IRPEF nicht von der Gesellschaft sondern von den einzelnen Gesellschaftern zu

entrichten ist. Nur die Gesellschafter sind daher im Stande die Vorsteuern mit ihrer Steuerschuld zu

verrechnen.

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 51

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

3.3.2. Berechnungsbeispiel zur IRPEF - Gesellschafter einer OHG

Aus der Steuererklärung einer OHG mit 3 Gesellschaftern gehen folgende Daten hervor:

Handelsgewinn vor Steuern

+ gewinnerhöhende Posten

- gewinnvermindernde Posten

= Steuergrundlage

Forderungen für Vorsteuern:

Einkommen und Vorsteuern werden aufgrund der Gewinnanteile wie folgt zugewiesen:

Gesellschafter

Huber Josef

Hofer Anton

Mair Andreas

Annahmen für die Berechnung der Steuern des Gesellschafters "Huber Josef":

der Gesellschafter Huber Josef verfügt über keine Zusatzeinkommen

steuerlicher, nicht ausgeglichener Verlustvortrag aus Vorjahren (OHG)

absetzbare Aufwendungen vom Einkommen (für INPS, Zusatzrenten usw.)

Steuerabsetzbeträge für Familienlasten, Arztspesen, Versicherungen usw.

Vorauszahlung IRPEF (99% der Vorjahressteuer)

GESAMTEINKOMMEN (Anteil Einkommen abzüglich Verlustvortrag)

- Absetzbare Aufwendungen vom Einkommen (INPS-Beiträge, Zusatzrenten)

= STEUERGRUNDLAGE IRPEF

- Steuerabsetzbeträge (für Arztspesen, Lebensversicherungen, Familienlasten, ...)

= NETTOSTEUER

- Steuereinbehalte (Anteil an den Vorsteuern der Gesellschaft)

= DIFFERENZ

- Akontozahlungen IRPEF

= SALDO IRPEF ZU LASTEN

Geschuldetes Akonto gesamt:

1. Rate am 16/06/n0

2. Rate am 30/11/n0

-2.000

-11.000,00

15.000,00

207.000,00

23.000,00

-12.000,00

218.000,00

600,00

Anteil Vorsteuern

300,00

180,00

120,00

10.260,00

30%

20%

Anteil Einkommen

109.000,00

65.400,00

43.600,00

28.86013.000,00

27.000,00

20.000,00

8.000,00

BRUTTOSTEUER

I R P E F

98.000

-15.000

83.000

3.440,00

Steuersätze

23%

26.560,00 €

26.294,40 €

26.294,40 €

99%

2.000,00

23.500,00

Anteil in %

50%

27%

Steuer

38%

41%

15.000,00

8.200,00

26.860

-300

26.560

-23.500

3.060

von

von

von

40%

60%

26.294,40 €

10.517,76 €

43%

15.776,64 €

3.450,00

3.510,00

Einkommensstufen

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 52

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Steuerliche Behandlung der Verluste - ordentliche Buchhaltung

Steuerliche Behandlung der Verluste - vereinfachte Buchhaltung

3.3.3. Buchungen im Zusammenhang mit der IRPEF

Für Einzelunternehmen gilt die gleiche Vorgangsweise (Konto "Privatkonto").

Die anderen Gesellschafter fallen in eine niedrigere Steuerprogression, sofern sie keine zusätzlichen

Einkommen aufweisen.

Die Einkommenssteuer der einzelnen Gesellschafter findet in der Buchhaltung der OHG/KG im Normalfall

keine Berücksichtigung. Nur falls die Gesellschaft die Zahlung der Steuern übernimmt, sind

Privatentnahmen (Konto "Ford./ Privatentnahmen Huber") zu verbuchen.

Für die Berechnung der Einkommenssteuer kam die aktuelle Steuertabelle zur Anwendung:

von

41%43%

Steuer

progressiv

0,0015.000,0028.000,0055.000,00

ab 75.000,00

15.000,00

Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit "ordentlicher Buchhaltung" können für die

Anwendung der proportionalen "IRES" (27,5%) optieren, unter der Voraussetzung, dass die Gewinne

nicht entnommen werden.

Für Einzelunternehmen ist diese Möglichkeit eher theoretisch als praktisch anwendbar, da ein Teil

der Gewinne für den Lebensunterhalt entnommen werden muss, außer der Unternehmer verfügt

über zusätzliche Einkommen.

bisSteuersätze

75.000,00unbegrenzt

28.000,0055.000,00

Die Verluste können mit eventuellen anderen Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit

(Einzelunternehmen, Beteiligung an Familienbetrieben oder Personengesellschaften) kompensiert

werden.

Wird der Verlust nicht oder nur teilweise ausgeglichen, kann er vorgetragen und mit den Gewinnen der 5

Folgejahre ausgeglichen werden. Gelingt der Ausgleich in den 5 Jahren nicht vollständig, ist der Rest

verloren.

Eine Ausnahme bilden die steuerlichen Verluste, welche in den ersten 3 Jahren nach Gründung erzielt

werden. Für diese gilt die Einschränkung der 5 Jahre nicht.

3.450,006.960,00

17.220,0025.420,00

jährliche Einkommensklassen in €

23%27%38%

Gesellschafter von Personengesellschaften haben die Möglichkeit sich Verwalterentgelte

auszuzahlen, die nur indirekt eine Gewinnentnahme darstellen.

Die Verluste können im selben Jahr mit eventuellen anderen Einkommen jeglicher Art (z.B. aus

Hausbesitz, Grundbesitz, freiberuflicher Tätigkeit, abhängiger Arbeit usw.) ausgeglichen werden. Der

Verlustvortrag auf die 5 Folgejahre ist jedoch nicht möglich.

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 53

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

3.4. Die Berechnung der IRES

3.4.1. Allgemeines zur IRES

Die Steuer auf das Einkommen der Gesellschaften (Kapitalgesellschaften) ist

eine "proportionale" Steuer

Steuersatz ab 2008 = 27,5%

sie belastet das Einkommen (=Steuergewinn) folgender Subjekte:

Für alle IRES-Subjekte besteht die Pflicht der "doppelten Buchführung".

politische Parteien (Betrag zwischen 51,65 € und 103.291,38 €) und

Sportvereine im Amateurbereich bis zu 1.500,00 €

Transparenzbesteuerung (Durchgriffsbesteuerung)

Voraussetzungen:

als Rechtsform kommen GmbH und Genossenschaften in Frage;

der Jahresumsatz darf 5,16 Mio. Euro nicht überschreiten.

IRES durch die Gesellschaft in Höhe von 27,5%

die "Steuerperiode" ist nicht unbedingt das Kalenderjahr; im Gründungsvertrag kann eine

anderweitige Regelung getroffen werden (z.B. das Geschäftsjahr geht vom 01.07. bis zum 30.06. des

Folgejahres - typisch für Seilbahngesellschaften in Wintersportgebieten).

In Italien ansässige Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften - AG, Gesellschaften mit

beschränkter Haftung - GMBH, KGaA) und Genossenschaften. Auch die "Ein-Personen-GmbH"

ist grundsätzlich ein IRES-Subjekt.

In Italien ansässige öffentliche und private Körperschaften, die ausschließlich oder hauptsächlich

eine Handelstätigkeit ausüben. Dazu zählen auch gemeindeeigene Betriebe wie z.B.

Elektrizitätswerke.

In Italien ansässige öffentliche und private Körperschaften, die neben ihren institutionellen

Aufgaben als Nebentätigkeit auch eine Handelstätigkeit zum Gegenstand haben.

Nicht in Italien ansässige Gesellschaften und Körperschaften jeder Art (auch

Personengesellschaften), die in Italien zu versteuernde Einkommen erzielen.

Auch IRES-Subjekte können Steuerabsetzbeträge geltend machen, und zwar in Höhe von 19% für

Geldspenden an:

Mit Einführung der IRES wurde für kleine GmbH's und Genossenschaften die Möglichkeit geschaffen,

die Besteuerung jener der Personengesellschaften gleichzusetzen.

Gesellschafter (maximal 10 bei GmbH - 20 bei Genossenschaften) dürfen nur natürliche

Personen sein;

Das Einkommen wird nicht durch die Gesellschaft versteuert (IRES), sondern die einzelnen

Gesellschafter unterwerfen ihre Gewinnanteile der progressiven IRPEF.

Die Besteuerung der Gewinnanteile erfolgt unabhängig von der effektiven Auszahlung der

Dividenden.

Interessant ist die Transparenzbesteuerung vor allem für Gesellschafter mit niedrigem Einkommen,

mit dem sie teilweise in den niedrigsten IRPEF-Satz (23%) fallen.

Der Vorteil ergibt sich, da man durch die Transparenzbesteuerung die von der IRES vorgesehene

Doppelbesteuerung vermeidet:

Besteuerung von 49,72% der verteilten Dividenden (50,28% bilden einen gewinnvermindernden

Posten in der Steuererklärung).

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 54

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

3.4.2. Berechnungsschema der IRES

GEWINN / VERLUST laut Bilanz

+ gewinnerhöhende Posten

- gewinnvermindernde Posten

= STEUERGEWINN / -VERLUST

- Steuerliche Verluste der Vorjahre (zeitlich unbegrenzt - nur teilweise zu 80%)

= STEUERGRUNDLAGE IRES

IRES (27,5%)

- Steuerabsetzbeträge (z.B. für Spenden)

- verschiedene Steuerguthaben

- Steuereinbehalte (auf Zinsen, Provisionen, Betriebszuschüsse usw.)

= DIFFERENZ

- Steuerguthaben Vorperiode

- Akontozahlungen (betragen 100% der Vorjahressteuer)

= SALDO IRES (Schuld / Guthaben)

3.4.3. Berechnungsbeispiel zur IRES

Annahmen für die Berechnung:

Steuergewinn n1 (Gewinn ± gewinnverändernde Posten)

Steuerabsetzbeträge für Spenden

Forderungen für Steuereinbehalte

Steuerguthaben IRES n0 (kompensiert mit Vorauszahlung n1)

Vorauszahlung IRES (100% der Vorjahressteuer)

Annahme keine latenten Steuern

STEUERGRUNDLAGE IRES

I R E S (27,5%)

- Steuerabsetzbeträge (für Spenden)

= IRES des Jahres

- Steuereinbehalte

= DIFFERENZ

- Steuerguthaben Vorperiode

+ Guthaben kompensiert mit F24

- Akontozahlungen (2 Raten)

= SALDO IRES (Schuld / Guthaben)

Geschuldetes Akonto gesamt:

1. Rate am 16/06/n2

2. Rate am 30/11/n2

12.000,00

125.000,00

650.000,00

5.000,00

10.000,00

10.000,00

166.750,00

650.000,00

178.750,00-12.000,00

-5.000,00161.750,00-10.000,00

-125.000,00

36.750,00

100% von 161.750,00 €

40% von 161.750,00 €

60% von 161.750,00 €

161.750,00 €

64.700,00 €

97.050,00 €

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 55

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

3.4.4. Verbuchung der IRES

Buchungsjournal

Ford./ Steuereinbehalte 5.000,00

Ford./ Akonto IRES 64.700,00Bankkontokorrent 101.450,00

16/06/n2 F24 Ak-Saldo IRES Verb./ IRES 36.750,00

Schlussbilanzkonto 36.750,00

Verb./ IRES 36.750,00

31/12/n1 Abschluss SBK Verb./ IRES 36.750,00

31/12/n1 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 166.750,00

01/01/n2 Eröffnung Eröffnungsbilanzkonto 36.750,00

Steueraufwand IRES 166.750,00

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

30/11/n1 F24 Akonto IRES

40.000,00Guthaben IRES n0

Bankkontokorrent

Steueraufwand IRES 166.750,0031/12/n1 Liquidierung IRES

Ford./ Akonto IRES 75.000,00

F24 Akonto IRES Ford./ Akonto IRES

75.000,00

36.750,00

Bankkontokorrent10.000,00

50.000,0016/06/n1

Ford./ Akonto IRES 125.000,00Verb./ IRES

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 56

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

3.5. Die Wertschöpfungssteuer IRAP

3.5.1. Die Ermittlung der Steuergrundlage IRAP

Steuerpflichtige Subjekte:

grundsätzlich alle Unternehmen und Freiberufler

öffentliche und private Körperschaften

landwirtschaftliche Unternehmen

Bestimmungen zur Ermittlung der Steuergrundlage IRAP

a) Bestimmungen, die für alle Steuerpflichtigen gelten

Einzelne Positionen der Erfolgsrechnung sind nicht oder nur begrenzt zu berücksichtigen:

Personalaufwände, mit der Ausnahme folgender Posten: Lohnkosten für Lehrlinge, Behinderte, Ausbildungsverträge Lohnkosten für Forschung und Entwicklung Unfallversicherungsprämien INAIL

die Zinsaufwände und Zinserträge

die außerordentlichen Aufwände und Erträge

die Bildung der Rückstellungen

die Vergütungen für Verwalter und freie Mitarbeiter (Projektarbeit, Mini Co.co.co usw.)

b)

Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Für Subjekte mit vereinfachter Buchhaltung ist dieses System bindend.

IRES-Subjekte (= alle Kapitalgesellschaften):

Das Berechnungsschema orientiert sich an der Erfolgsrechnung laut EU-Schema.

Die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP (Imposta Regionale sulle Attività Produttive) ist ab 01.01.1998

in Kraft getreten und hat verschiedene andere Steuern ersetzt (ILOR, Gesundheitssteuer, ICIAP usw.).

Befreit sind alle Subjekte die das seit 2012 eingeführte System für kleine Unternehmen und Freiberufler

(contribuenti minimi) anwenden.

In einer weiteren Übersicht werden Änderungen in Erhöhung und in Verminderung erfasst, durch die

eine teilweise Anpassung an die Bestimmungen, die für die Einkommenssteuern gelten, erfolgt.

Wenn Einzelunternehmen und Personengesellschaften die ordentliche Buchführung anwenden,

können sie die Bemessungsgrundlage wie die IRES-Subjekte berechnen, vorausgesetzt sie

geben diese Absicht termingerecht durch eine eigene Option bekannt. Im Normalfall führt diese

Methode zu einer niedrigeren Steuergrundlage.

Grundlage für die Bemessungsgrundlage ist die Erfolgsrechnung laut EU-Schema, die nach den

Bestimmungen des ZGB (Art. 2425) abgefasst wird.

Dabei gelten grundsätzlich nicht mehr die steuerlichen sondern die handelsrechtlichen

Wertansätze; vor allem im Zusammenhang mit PKW's und Telefonspesen wären größere

Vorteile für die Unternehmen entstanden.

Leider hat der Fiskus im allerletzten Moment (Mitte Juli 2009) einen Rückzieher gemacht und

wieder Einschränkungen erlassen!

Für die Methode der Ermittlung sind grundsätzlich die Rechtsform und das gewählte

Buchhaltungssystem ausschlaggebend.

Für diese gilt grundsätzlich ein vereinfachtes Schema, das sich an den steuerlichen

Wertansätzen orientiert.

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 57

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

3.5.2. Berechnungsschema IRAP (laut Steuererklärung)

Erlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen

Bestandsänderungen von Fertig-, Halbfertig-, in Bearbeitung befindlichen Produkten

Bestandsveränderungen von in Ausführung befindlichen Aufträgen

Erhöhung des Anlagevermögens durch Eigenleistungen

Andere Erträge

Gesamte Erträge

EK von Roh-,Hilfs-,Betriebsst., Waren, Arbeiten Dritter

Aufwände für Dienstleistungen

Aufwände für die Nutzung von Gütern Dritter

Abschreibungen der materiellen Anlagegüter

Abschreibungen der immateriellen Anlagegüter

Bestandsänderungen der Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren

Sonstige Aufwände der Produktion

Gesamte Aufwände

Aufwände für freie Mitarbeit (gelegentlich, Co.co.co, Verwalter usw.)

Zinsen der Leasingraten

Forderungsausfälle

Immobiliensteuer (IMU)

Mehrerlöse aus dem Verkauf von nicht betrieblichen Gebäuden

nicht absetzbare Abschreibungen des Firmenwerts und der Markenzeichen

Änderungen in Erhöhung durch die Anwendung der IAS/IFRS

Andere Änderungen in Erhöhung (z.B. Aufwände PKW's 80%, Telefonspesen 20%)

Gesamte Änderungen in Erhöhung

Verwendung von Rückstellungen (außerordentliche Erlöse durch Auflösung)

Mindererlöse aus dem Verkauf von nicht betrieblichen Gebäuden

Änderungen in Verminderung durch die Anwendung der IAS/IFRS

Andere Änderungen in Verminderung

Gesamte Änderungen in Verminderung

Wert der Produktion (brutto)

Abzüge laut Art. 11 für abhängiges Personal (unbefristete Verträge)

Pauschalabzug (nur für Nettowerte bis maximal ca. 181.000)

verschiedene andere Abzüge

Nettowert der Produktion (= Steuergrundlage)

3.5.3. Steuersätze:

Es handelt sich um eine proportionale Steuer. Der ordentliche Steuersatz beträgt 2,98%.

Für bestimmte Kategorien gibt es Ausnahmen

Landwirtschaft:

öffentliche Körperschaften:

Be

rech

nu

ng

Ne

tto

we

rt

1,90%

8,50%

Für Südtirol ist der IRAP-Satz mit Wirkung ab 2010 auf 2,98% reduziert worden. Dieser Satz galt auch für

2008 und 2009, vorausgesetzt die Unternehmen verzichteten auf Investitionszuschüsse für einen

Zeitraum von 5 Jahren.

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de

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Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 58

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

3.5.4. Abzug für unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer (cuneo fiscale)

Lohnkosten für Lehrlinge, Behinderte, Ausbildungsverträge Lohnkosten für Forschung und Entwicklung Unfallversicherungsprämien INAIL

Berechnung des Abzuges laut Art. 11

Daten zum Personalstand und den Personalspesen:

70 abhängige Arbeitnehmer insgesamt ###

10 davon mit befristetem Arbeitsvertrag

5 Lehrlinge

57 davon mit unbefristetem Arbeitsvertrag

35 davon ganzjährig beschäftigt - Vollzeit

10 davon ganzjährig beschäftigt - Vollzeit - Alter < 35 Jahre

5 davon ganzjährig beschäftigt - Teilzeit 50%

2 davon ab dem 01/07 - Vollzeit

2 davon ab dem 01/09 - Teilzeit 75%

3 davon ab dem 01/10 - Vollzeit

Arbeitgeber-Anteil Sozialabgaben:

2 neu eingestellte Mitarbeiter

2 neu eingestellte Mitarbeiter

3 neu eingestellte Mitarbeiter

35 ganzjährig Beschäftigte

10 ganzjährig Beschäftigte

5 ganzjährig Beschäftigte

Gesamt

Abzug für unbefristet Beschäftigte

Sozialabgaben (26,7% von € 1.147.000)

INAIL-Prämien (42‰ von € 1.400.000)

Abzug Art. 11 (Cuneo fiscale)

01/01/n0 31/12/n0 365 10.600 100% 106.000,00 €

bis

Cuneo fiscale: mit Wirkung ab 2007 sind für den Personalbereich neue Erleichterungen eingeführt

worden (Ausnahme Banken, Versicherungen, öffentliche Körperschaften), die allerdings nur im

Zusammenhang mit den unbefristet Beschäftigten zustehen.

Im Laufe der Jahre wurden diese einschränkenden Bestimmungen durch Einführung verschiedener

Abzüge aufgeweicht. Der bedeutendste Abzug ist der "cuneo fiscale".

Freibetrag von € 4.600 jährlich (für Süditalien € 9.200) für jeden unbefristet angestellten

Arbeitnehmer. Für Mitarbeiter < 35 Jahren beläuft sich der Abzug auf 10.600 (15.200). Der Betrag ist

an die Dauer (Tage) des Arbeitsverhältnisses zu bemessen, wenn der Arbeitsvertrag im Laufe des

Jahres beginnt bzw. beendet wird.

Auch der Arbeitgeber-Anteil der Sozialabgaben ist für vorgenannte Arbeitnehmer abzugsfähig.

Der Abzug kann auf keinen Fall die effektiven Lohnkosten für das Arbeitsverhältnis übersteigen.

Bruttolöhne

1.400.000,00 €

Unbefristet Beschäftigte

01/01/n0 31/12/n0 11.500,00 €

31/12/n0

31/12/n0

von

4.600

4.600

Tage

184

365

Abzug in €

4.600 x Tage/365 x %

2.306,30 €

01/10/n0

4.600 75%

01/07/n0

01/01/n0

31/12/n0 92 4.600 100% 3.478,36 €

288.922,47 €

4.637,81 €

161.000,00 €

306.249,00 €

100%

50%

Betrag

Wie bereits eingangs erwähnt, sind die Personalkosten für die Wertschöpfungssteuer grundsätzlich nicht

absetzbar. Ausnahmen sind:

365 4.600

58.800,00 €

653.971,47 €

26,7%

01/09/n0 31/12/n0 122

100%

288.922,47 €

195.000,00 €

58.000,00 €

1.147.000,00 €

Vertrag in

%

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 59

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

3.5.5. Berechnungsbeispiel zur IRAP (ausgehend vom Bruttowert der Produktion)

Wert der Produktion brutto

Abzüge für Personal (Art. 11)

IRAP-Saldo des Jahres n0 (Schuld des Vorjahres)

Vorauszahlung IRAP (100% der Vorjahressteuer)

WERT DER PRODUKTION (brutto)

- Abzüge für Personal (Art. 11)

= Nettowert (Steuergrundlage IRAP)

STEUER IRAP 2,98%

- Steuervorauszahlung IRAP

= IRAP-GUTHABEN

3.5.6. Verbuchung der IRAP

Buchungsjournal

Bankkontokorrent 14.134,80

16/06/n2 F24 Ak. IRAP (40%) Ford./ Akonto IRAP 29.752,80Guthaben IRAP 15.618,00

01/01/n2 Eröffnung Guthaben IRAP 15.618,00Eröffnungsbilanzkonto 15.618,00

31/12/n1 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 15.618,00Guthaben IRAP 15.618,00

31/12/n1 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 74.382,00Steueraufwand IRAP 74.382,00

31/12/n1 Liquidierung IRAP Steueraufwand IRAP 74.382,00Guthaben IRAP 15.618Ford./ Akonto IRAP 90.000,00

30/11/n1 F24 Akonto IRAP Ford./ Akonto IRAP 54.000,00Bankkontokorrent 54.000,00

16/06/n1 F24 Ak-Saldo IRAP Ford./ Akonto IRAP 36.000,00Verb./ IRAP 11.000,00Bankkontokorrent 47.000,00

90.000,00

15.618,00

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

3.150.000,00

653.971,00

11.000,00

90.000,00

3.150.000,00

653.971,00

2.496.029,00

74.382,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 60

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

3.6. Übung zur Besteuerung von Kapital-/Personengesellschaften (GmbH + OHG)

Beispiel zur Ermittlung der Steuergrundlage:

Gewinn vor Steuern laut Handelsbilanz im Jahr n0

Mehrerlöse, deren Besteuerung auf 5 Jahre aufgeteilt wird - Gesamtbetrag:

steuerlich aufgeteilte Mehrerlöse von Vorjahren - zu versteuernde Fünftel

nicht absetzbare Abschreibungen (z.B. PKW's, Handys usw.)

gebuchte Telefonspesen (nur zu 80% absetzbar) - Gesamtbetrag

Reparaturaufwände über der 5%-Grenze (aufzuteilen auf die folgenden 5 Jahre)

absetzbares Fünftel der Reparaturen über der 5%-Grenze, betreffend Vorjahre

gebuchte und nicht absetzbare Rückstellungen (Prozessspesen usw.)

Auflösung einer in Vorjahren nicht absetzbaren Rückstellung

Abschreibung Handelsforderungen (130.000 €) absetzbar 0,5% - gebuchte Abschr.

gebuchte Repräsentationsspesen (1,3% des Umsatzes absetzb.) - Umsatz=990.000

gebuchte Verwaltungsstrafen (nicht absetzbare Aufwände)

gebuchte Aufwände für PKW's (Treibstoff, Versicherungen, ..) - 20,0% absetzbar

nicht absetzbare Zinsen betreffend Aufschub von Steuerzahlungen

Restaurant-/Übernachtungsspesen (zu 75% absetzbar)

Abzug für im Abschlussjahr gezahlte IRAP

Berechnung der Steuergrundlage IRPEF / IRES

Handelsgewinn laut Bilanz Jahr n0

+ gewinnerhöhende Posten

1/5 des Mehrerlöses, der auf 5 Jahre verteilt wird

steuerlich aufgeteilte Mehrerlöse Vorjahre - zu versteuernde Fünftel

nicht absetzbare Abschreibungen (z.B. PKW's, Handys usw.)

nicht absetzbare Telefonspesen (20%)

Reparaturen über der 5%-Grenze (aufzuteilen auf 5 Jahre)

gebuchte und nicht absetzbare Rückstellungen (Prozessspesen usw.)

nicht absetzbare Abschreibung der Handelsforderungen

Repräsentationsspesen - Gesamtbetrag in Erhöhung

gebuchte Verwaltungsstrafen (nicht absetzbare Aufwände)

nicht absetzbare Aufwände für PKW's (Treibstoff, Versicherungen, ..)

nicht absetzbare Zinsen betreffend Aufschub von Steuerzahlungen

Restaurant-/Übernachtungsspesen (Gesamtbetrag in Erhöhung)

- gewinnvermindernde Posten

gesamter Mehrerlös

1/5 der Reparaturen, die in Vorjahren über 5%-Grenze lagen

Auflösung einer in Vorjahren nicht absetzbaren Rückstellung

Repräsentationsspesen - absetzbarer Teil (1,3% des Umsatzes)

Restaurant-/Übernachtungsspesen (zu 75% absetzbar)

Abzug für im Abschlussjahr gezahlte IRAP

= Steuergrundlage IRPEF / IRES Jahr n0

Weitere gemeinsame Angaben zur Besteuerung des Jahres n0:

für I R A P : Wert der Produktion (brutto)

Abzüge Art.11 für Personal (cuneo fiscale)

Akontozahlungen IRAP (2 Raten)

Vorjahres-Guthaben

-3.000,00

-12.870,00

6.960,00

200,00

Teilbeträge

16.800,00

4.000,00

2.850,00

13.000,00

-28.000,00

-1.300,00

-3.100,00

13.000,00

1.300,00

8.700,00

200,00

202.000,00

61.450,00

4.000,00

39.000,00

1.300,00

keines

Teilbeträge

670.000,00

87.000,00

-39.000,00

176.180,00

-87.270,00

5.600,00

4.200,00

8.800,00

1.840,00

7.600,00

5.100,00

202.000,00

28.000,00

4.200,00

8.800,00

9.200,00

7.600,00

1.300,00

5.100,00

3.100,00

3.500,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 61

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

a) Berechnung der IRAP (für GmbH und OHG)

WERT DER PRODUKTION (brutto)

- Abzüge für Personal (Art. 11)

= Nettowert (Steuergrundlage IRAP)

STEUER IRAP 2,98%

- Steuervorauszahlung IRAP

= IRAP-Schuld / Guthaben (-)

Akonto für GMBH gesamt:

1. Rate am 16/06/n1

2. Rate am 30/11/n1

b) Erstelle die Buchungen am Jahresende mit Abschluss (für GmbH und OHG gleich)

Buchungsjournal GmbH / OHG

Sollkonten Habenkonten

Steueraufwand IRAP Ford./ Akonto IRAP

Verb./ IRAP

Gewinn-/ Verlustkonto Steueraufwand IRAP

Verb./ IRAP Schlussbilanzkonto

c) Berechnung der IRES (nur für GmbH)

Zusatzangaben: Forderungen für Vorsteuern

Steuerabsetzbeträge für Spenden

Steuerguthaben Vorjahr

Steuerguthaben Vorjahr kompensiert F24

Akontozahlungen IRES (2 Raten)

STEUERGRUNDLAGE IRES

I R E S (27,5%)

- Steuerabsetzbeträge (für Spenden)

= IRES des Jahres

- Steuereinbehalte

= DIFFERENZ

- Steuerguthaben Vorperiode

+ Guthaben kompensiert mit F24

- Akontozahlungen

= SALDO IRES (Schuld / Guthaben)

Geschuldetes Akonto gesamt:

1. Rate am 16/06/n1

2. Rate am 30/11/n1

Datum Soll Haben

31/12/n0 17.373,00 16.800,00

573,00

31/12/n0 17.373,00 17.373,00

31/12/n0 573,00

60% von 47.050,00 €

60% von 17.373,00 € 10.423,80 €

583.000,00

-16.800,00

573,00

100%

47.550,00

-500,00

28.230,00 €

18.820,00 €40% von 47.050,00 €

176.180,00

48.450,00

-900,00

4.950,00

100% von 47.050,00 € 47.050,00 €

47.050,00

-7.500,00

17.373,00

von 17.373,00 €

573,00

500,00

900,00

7.500,00

7.500,00

52.000,00

17.373,00 €

40% von 17.373,00 € 6.949,20 €

-52.000,00

670.000,00

-87.000,00

7.500,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 62

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

d) Buche die IRES am Jahresende n0 inklusive Abschluss:

Buchungsjournal GmbH

Sollkonten Habenkonten

Steueraufwand IRES Ford./ Akonto IRES

Guthaben IRES Ford./ Steuereinbehalte

Gewinn-/ Verlustkonto Steueraufwand IRES

Schlussbilanzkonto Guthaben IRES

e)

Buche diese Zahlung aus der Sicht der GmbH :

Buchungsjournal GmbH

Sollkonten Habenkonten

Verb./ IRAP Guthaben IRES

Ford./ Akonto IRAP Bankkontokorrent

Ford./ Akonto IRES

f) Berechne die Einkommenssteuer für einen Gesellschafter der OHG (Anteil 50%)

Annahmen für die Berechnung:

der Gesellschafter verfügt über kein Zusatzeinkommen

absetzbare Aufwendungen vom Einkommen (für INPS, Zusatzrenten usw.)

Steuerabsetzbeträge für Familienlasten, Arztspesen, Versicherungen usw.

Vorauszahlung IRPEF (99% der Vorjahressteuer)

Forderungen für Vorsteuern laut Bilanz (100%)

GESAMTEINKOMMEN

- Absetzbare Aufwendungen vom Einkommen

= STEUERGRUNDLAGE IRPEF

BRUTTOSTEUER (IRPEF)

- Steuerabsetzbeträge

= NETTOSTEUER

- Steuereinbehalte (Anteil an den Vorsteuern der Gesellschaft)

= DIFFERENZ

- Akontozahlungen IRPEF

=

unbegrenzt 43%

55.000,00 38% 17.220,00

25.420,00

0,00

Steuersätze Steuer progressiv

SALDO IRPEF ZU LASTEN / GUNSTEN

Am 16/06/n1 werden Saldo + Akonto IRAP und IRES, unter Abzug eventueller Guthaben mit einem

einzigen F24 eingezahlt. Das Bankkonto wird mit dem Gesamtbetrag belastet.

19.000,00

200,00

23.100,00

31/12/n0 47.550,00

500,00

25.220,00

1.870,00

500,00

Datum Soll Haben

16/06/n1

6.949,20 21.392,20

18.820,00

g ü l t i g e S t e u e r t a b e l l e

jährliche Einkommensklassen in €

55.000,00 75.000,00 41%ab 75.000,00

69.090,00

47.550,00

31/12/n0 4.950,00 4.950,00

573,00 4.950,00

15.000,00 23% 3.450,00

15.000,00 28.000,00 27% 6.960,00

28.000,00

31/12/n0 47.550,00 52.000,00

4.950,00

Datum Soll Haben

-200,00

88.090,00

-19.000,00

25.420,00

-23.100,00

-250,00

24.970,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 63

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

4. Die latenten Steuern

4.1. Begriff "latente Steuern"

im Zusammenhang mit PKW's (80%);

Telefonspesen (20%), Restaurantspesen (25%);

Passivzinsen auf Steueraufschübe, Verwaltungsstrafen, Gebäudesteuer IMU (100%) usw.

95% oder 50,28% der kassierten und als Erträge gebuchten Dividenden

a)

Beispiele zu handelsrechtlich früher erfassten Aufwänden:

Zeitlich begrenzte (temporäre) Differenzen: die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz,

die in einem Geschäftsjahr entstehen, werden im Verlauf der folgenden Perioden wieder

ausgeglichen; sie führen zu "latenten Steuern".

Aber auch nicht zu versteuernde Erträge (= gewinnvermindernde Posten) können zu definitiven

Differenzen führen:

Zeitlich unbegrenzte (definitive) Differenzen, die in späteren Perioden nicht wieder ausgeglichen

werden. Die typischen Beispiele laut italienischem Steuerrecht beziehen sich vor allem auf nicht

absetzbare Aufwände (= gewinnerhöhende Posten):

Aktive latente Steuern (vorgezogene Steuern) entstehen, wenn in der Handelsbilanz Aufwände

früher und Erträge später erfasst werden, als in der Steuererklärung.

Reparatur- und Instandhaltungsaufwände über der 5%-Grenze, die handelsrechtlich den

Gewinn in voller Höhe im Entstehungsjahr beeinflussen, laut Steuerrecht jedoch auf die 5

Folgejahre zu verteilen sind.

Abschreibungen, wenn die steuerlichen Prozentsätze eine Nutzungsdauer vorgeben, die

über der nach handelsrechtlichen Kriterien ermittelten liegt (typisches Beispiel

Firmenwert).

Latente SteuernZeitlich begrenzte Differenzen

Auf die Unterschiede zwischen Handelsrecht und Steuerrecht wurde bereits öfters hingewiesen. Es

entstehen:

Aktive latente Steuern(vorgezogene Steuern)

Passive latente Steuern(aufgeschobene Steuern)

effektive Steuer > fiktive Steuer effektive Steuer < fiktive Steuer

Aufwände früher

in Handelsbilanz

als in Steuerbilanz

Erträge später

in Handelsbilanz

als in Steuerbilanz

Erträge früher

in Handelsbilanz

als in Steuerbilanz

Aufwände später

in Handelsbilanz

als in Steuerbilanz

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 64

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Beispiele zu handelsrechtlich später erfassten Aufwänden (eher selten):

b)

Beispiele zu handelsrechtlich früher erfassten Erträgen:

Beispiele zu handelsrechtlich später erfassten Aufwänden (selten):

4.2. Berechnung und Verbuchung der latenten Steuern (einfache Beispiele)

Berechnungsbeispiel zu den latenten Steuern

Angaben zum Beispiel:

Gewinn laut Bilanz (vor Steuern)

Wertschöpfung laut Handelsrecht

Abschreibung Firmenwert handelsrechtlich (1/5)

steuerliche Abschreibung Firmenwert (1/18)

Mehrerlös handelsrechtlich (100%)

zu versteuernder Mehrerlös (1/5)

90.000,00

18.000,00

Die gewinnverändernden Posten im UNICO im Zusammenhang mit dem Mehrerlös wirken sich

nur auf die IRES aus und nicht auf die IRAP, für welche in diesem Fall der handelsrechtliche

Ertrag gilt.

Der gewinnerhöhende Posten im UNICO im Zusammenhang mit dem Firmenwert wirkt sich

hingegen auf die Grundlagen beider Steuern aus.

Während für den Firmenwert die steuerliche Einschränkung Pflicht ist, hat das Unternehmen im

Zusammenhang mit den Mehrerlösen die Wahlmöglichkeit zwischen sofortiger oder aufgeteilter

Besteuerung.

72.000,00

20.000,00

Aus Vereinfachungsgründen wird angenommen, dass für die aktiven und passiven latenten Steuern nur

jeweils 1 Posten vorkommt, der zu zeitlich begrenzten Abweichungen führt.

950.000,00

Mehrerlöse aus Anlagenverkäufen, für welche man die steuerlich mögliche Aufteilung auf 5

Jahre nutzt.

kompetenzmäßig erfasste Dividenden, die im Ausmaß von 5% oder 49,72% erst im Jahr des

Inkassos zu versteuern sind.

Vergütungen für Verwalter , die kompetenzmäßig im Abschlussjahr als Aufwände erfasst

wurden, jedoch erst im Folgejahr ausgezahlt werden und auch erst dann steuerlich

absetzbar sind.

Aktivierte mehrjährige Spesen, die handelsrechtlich einer mehrjährigen Abschreibung

unterliegen, steuerlich aber im Jahr der Entstehung voll abgesetzt werden können

(Werbung, Spesen für Forschung und Entwicklung usw.).

Die Bildung von Rückstellungen in der Handelsbilanz, die laut Steuerrecht nicht absetzbar

sind und zu gewinnerhöhenden Posten führen, im Jahr des Eintretens jedoch als

gewinnvermindernde Beträge wieder ausgeglichen werden.

höhere steuerliche Bewertung von fertigen / unfertigen oder in Verarbeitung befindlichen

Erzeugnissen, von anderen Eigenleistungen usw.

Passive latente Steuern (aufgeschobene Steuern) entstehen, wenn Erträge handelsrechtlich

früher und Aufwände später erfasst werden, als steuerrechtlich.

300.000,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 65

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Ermittlung der Steuergrundlagen

Beschreibung

Berechnungsgrundlagen laut Handelsrecht

gewinnerhöhend: Abschreibung Firmenwert

zu versteuernder Mehrerlös (1/5)

vermindernde P.: gesamter Mehrerlös (100%)

Steuergrundlagen laut UNICO

Ermittlung der Steuern

Berechnungsgrundlagen IRAP

Steuerrecht = Steuerschuld laut Steuererklärung

Handelsrecht = kompetenzmäßige Steuer laut G/V

aktive latente Steuern (vorgezogene)

Berechnungsgrundlagen IRES

Handelsrecht = kompetenzmäßige Steuer laut G/V

Steuerrecht = Steuerschuld laut Steuererklärung

passive latente Steuern (aufgeschobene)

Buchungen im Zusammenhang mit latenten Steuern

Folgende Steuervorauszahlungen sind zu berücksichtigen:

gesamtes Akonto IRAP

gesamtes Akonto IRES

Buchungsjournal

28.369,60

1.549,60

IRAP 2,98%

26.820,00

2.000,00

Grundlagen IRES

31/12/n1 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto

31/12/n1 Abschluss SBK Fonds für passive latente Steuern 5.500,00

Schlussbilanzkonto 10.869,00Verb./ IRESVerb./ IRAP

Datum

300.000,00 82.500,00

31/12/n1 Steuer IRES IRES des Geschäftsjahres 82.500,00Ford./ Akonto IRES 75.000,00

Verb./ IRAP 3.369,00

20.000,00 5.500,00

25.000,60

75.000,00

Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

31/12/n1 Steuer IRAP IRAP des Geschäftsjahres 26.820,00

Ford./ Akonto IRAP 25.000,60Ford./ aktive latente Steuern 1.549,60

31/12/n1 109.320,00

IRES des Geschäftsjahres 82.500,00

Fonds für passive latente Steuern 5.500,00Verb./ IRES 2.000,00

IRAP des Geschäftsjahres 26.820,00

3.369,00

1.549,60Ford./ aktive latente Steuern 1.549,60

Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto

300.000,00

Grundlagen IRAP

900.000,00

52.000,00 52.000,00

18.000,00

-90.000,00

280.000,00 952.000,00

952.000,00

52.000,00

280.000,00 77.000,00

900.000,00

IRES 27,5%

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 66

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Ausweisung der latenten Steuern in Erfolgsrechnung und Bilanz

B i l a n z A k t i v a

C) Umlaufvermögen

II) Forderungen4ter) Ford./ vorgezogene Steuern

B i l a n z P a s s i v a

B) Rückstellungen für Risiken und Spesen2) für Steuern

Fonds für passive latente Steuern

Erfolgsrechnung

Gewinn / Verlust vor Steuern

22) Steuern des Geschäftsjahres

Steuer IRAP

vorgezogene IRAP

Steuer IRES

aufgeschobene IRES

Gewinn / Verlust nach Steuern

Weiterbehandlung der latenten Steuern in den Folgejahren

a) Die aktiven latenten Steuern vermindern die Steuerschuld der Folgejahre.

Im Beispiel zum Firmenwert um je 1/18 nach erfolgter handelsrechtlicher Abschreibung

(=2,98% von € 20.000)

Buchungsjournal

b) Die passiven latenten Steuern erhöhen die Steuerschuld der Folgejahre.

Im Beispiel zu den Mehrerlösen um je 1/5 ab dem Folgejahr (27,5% von 18.000)

Buchungsjournal

Der Betrag berücksichtigt nur die Besteuerung des Mehrerlöses; die Abschreibung des Firmenwerts wirkt

sich erst ab dem 6. Jahr vermindernd aus.

-109.320,00

1.549,60

5.500,00

300.000,00

28.369,60

-1.549,60

77.000,00

5.500,00

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

190.680,00

Ändern sich steuerliche Bestimmungen (z.B. Steuersätze) in den Folgejahren, muss eine Berichtigung der

latenten Steuern erfolgen (Differenz = außerordentl. Aufwände oder Erträge)

Die passiven latenten Steuern müssen aufgrund des Vorsichtsprinzips auf jeden Fall in der Bilanz als

Rückstellung erfasst werden, die aktiven hingegen nur, wenn in den Folgejahren Gewinne erwartet

werden. Im Fall von Verlusten gehen die Forderungen verloren.

Verb./ IRES ……………..

Ford./ Akonto IRAP ……………..

Ford./ Akonto IRES ……………..

Verb./ IRAP ……………..

31/12/n6 Steuer IRAP IRAP des Geschäftsjahres ……………..Ford./ aktive latente Steuern 596,00

31/12/n2 Steuer IRESFonds für passive latente Steuern 4.950

Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben

IRES des Geschäftsjahres ……………..

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 67

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

5. Übungen zum Jahresabschluss mit Berücksichtigung steuerlicher Aspekte

1. Mwst-Abrechnungen

Saldo auf Konto "Mwst-Verkauf" (Umsatzsteuer)

Saldo auf Konto "Mwst-Einkauf" (Mwst-Vorsteuer)

Mwst-Vorauszahlung am 27. Dezember

Mwst-Restschuld/-Guthaben (auf ganze € gerundet)

a) Buche Vorauszahlung und Abrechnung für Variante A

b) Buche Mwst-Abrechnung für Variante B

Buchungsjournal

Sollkonten Habenkonten

Ford./Mwst-Akonto Bankkontokorrent

Mwst-Verkauf Mwst-Einkauf

Mwst-Verrechnungskonto Ford./Mwst-Akonto

Rundungserträge

Mwst-Verkauf Mwst-Einkauf

Rundungsaufwände Ford./Mwst-Akonto

Mwst-Verrechnungskonto

2. Stempelwerte

Saldo des Kontos "Stempelwerte" am Jahresende

Effektiver Bestand an Stempelwerten am 31/12

Differenz als Verbrauch zu buchen

Buchungsjournal

Sollkonten Habenkonten

Postspesen Stempelwerte

Stempelsteuer

Schlussbilanzkonto Stempelwerte

3. Abschluss Bankkonten - Kontoauszug 1. Trimester n1:

Buchungsjournal

Sollkonten Habenkonten

Ford./Vorsteuer Aktivzinsen Aktivzinsen Kontokorrent

Passivzinsen Kontokorrent Bankkontokorrent

Passive Kommissionen K/K

Bankspesen Dienstleistungen

Stempelsteuer

191.580,48 131.541,65

31/12/n0 178.251,81 121.605,20

0,49 39.520,10

17.127,00

Variante A Variante B

131.541,65 € 121.605,20 €

191.580,48 € 178.251,81 €

74.254,55 € 39.520,10 €

-14.216,00 € 17.127,00 €

Datum Soll Haben

27/12/n0 74.254,55 74.254,55

31/12/n0

14.216,00 74.254,55

0,28

365,81 €

217,90 €

Datum Soll Haben

31/12/n0 89,50 147,91

58,41

31/12/n0 217,90 217,90

Datum Valuta Soll Haben Beschreibung

05/01/n1 31/12/n0 23,46 Habenzinsen05/01/n1 31/12/n0 6,33 Quellensteuer auf Habenzinsen05/01/n1 31/12/n0 984,60 Sollzinsen05/01/n1 31/12/n0 113,42 Bereitstellungsgebühr Kreditrahmen05/01/n1 31/12/n0 171,20 Spesen05/01/n1 31/12/n0 25,00 Stempelsteuer

Datum Soll Haben

31/12/n0 6,33 23,46

984,60 1.277,09

113,42

171,20

25,00

Briefmarken

185,65 €

96,15 €

Stempelmarken

180,16 €

121,75 €

Gesamt

147,91 € 89,50 € 58,41 €

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 68

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

4. Auszustellende und zu erhaltende Rechnungen und Gutschriften

28/12/n0: Warenlieferung mit Transportdokument

15/01/n1: Fakturierung der Warenlieferung an den Kunden

Mwst-Grundlage

RechnungsbetragBuchungsjournal

Sollkonten Habenkonten

Auszustellende Rechnungen Warenverkauf

Mwst-Verkauf

31/01/n1: Gutschrift an einen Kunden für eine Umsatzprämie des Jahres n0:

Mwst-Grundlage

GesamtbetragBuchungsjournal

Sollkonten Habenkonten

Warenverkauf Auszustellende Gutschriften

28/12/n0: Wareneingang mit Transportdokument

10/01/n1: Fakturierung der Warenlieferung durch den Lieferanten

Mwst-Grundlage

RechnungsbetragBuchungsjournal

Sollkonten Habenkonten

Wareneinkauf Zu erhaltende Rechnungen

Mwst-Einkauf

16/03/n1 Fakturierung der Müllentsorgung für das Jahr n0 durch die Stadtgemeinde

Mwst-Grundlage

RechnungsbetragBuchungsjournal

Sollkonten Habenkonten

Müllentsorgung Zu erhaltende Rechnungen

31/01/n1: Gutschrift vom Lieferanten für die Umsatzprämie auf Wareneinkäufe des Jahres n0:

Mwst-Grundlage

Gesamtbetrag 20%

Buchungsjournal

Sollkonten Habenkonten

Zu erhaltende Gutschriften Wareneinkäufe

Mwst 21%

Mwst 21%

Mwst 21%

Mwst 10%

Mwst 21%

6.300,00 €

1.323,00 €

7.623,00 €

Datum Soll Haben

31/12/n0 7.623,00 6.300,00

1.323,00

950,00 €

199,50 €

1.149,50 €

Datum Soll Haben

31/12/n0 950,00 950,00

3.333,00 €

699,93 €

4.032,93 €

Datum Soll Haben

31/12/n0 3.333,00 4.032,93

699,93

225,00 €

22,50 €

247,50 €

Datum Soll Haben

31/12/n0 225,00 225,00

-790,00 €

-165,90 €

-955,90 €

Datum Soll Haben

31/12/n0 790,00 790,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 69

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

5. Abfertigungsrückstellung

Berechne die Abfertigungsrückstellung für einen Arbeitnehmer aufgrund folgender Angaben:

bestehender Abfertigungsfonds am 31/12/n0

Aufwertungssatz des Jahres n1

gesamte Bruttolöhne des Jahres n1 (Divisor = 13,5)

Abzug Pensionsfonds

Abzug Ersatzsteuer Aufwertung Abfertigungsfonds

geleistete Akontozahlung auf Ersatzsteuer (16/12/n1)

Berechnungen:

Beschreibung (detaillierte Angabe der Berechnungen)

Abfertigungsfonds 31/12/n0

Aufwertung

angereifte Abfertigung Jahr n0

Abzug Pensionsfonds

Abzug Ersatzsteuer auf Aufwertung

Abfertigungsfonds 31/12/n1

Buchungsjournal für Buchungen ab dem 16/12/n1:

Sollkonten Habenkonten

Ford./Steuereinbehalte Pers. Bankkontokorrent

Zuführung Abfertigungen Ford./Steuereinbehalte Pers.

Verb./Steuereinbehalte Pers.

Abfertigungsfonds

6. INAIL-Jahresausgleich

Vorschuss INAIL Prämie für Jahr n0

INAIL-pflichtige Bruttolöhne Jahr n0

zugewiesener Prämiensatz

Zuschlag auf die Prämie

Berechnung Prämienausgleich

INAIL-Prämie n0

+ Prämienzuschlag 1%

Gesamtprämie INAIL Jahr n0

- Vorschuss für Jahr n0

Saldo INAIL

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Guthaben INAIL Sozialabgaben INAIL

Gewinn-/Verlustkonto Sozialabgaben INAIL

Schlussbilanzkonto Guthaben INAIL

Sozialabgaben INAIL Verb./ INAIL

Gewinn-/Verlustkonto Sozialabgaben INAIL

Verb./ INAIL Schlussbilanzkonto

7.632,85

2,6315472%

26.214,73

0,50%

11,00%

13,20

Beträge

7.632,85

200,86

1.941,83

-131,08

-22,09

9.622,37

Datum Soll Haben

16/12/n0 13,20 13,20

31/12/n0 2.011,61 13,20

8,89

1.989,52

Variante A Variante B

16/02/n0 6.420,00 4.915,00

31/12/n0 168.500,00 174.000,00

35,00‰ 35,00‰

1% 1%

Variante A Variante B

5.897,50 6.090,00

58,98 60,90

5.956,48 6.150,90

6.420,00 4.915,00

463,53 1.235,90

Datum Soll Haben

31/12/n0 463,53 463,53

31/12/n0 5.956,48 5.956,48

31/12/n0 463,53 463,53

31/12/n0 1.235,90 1.235,90

31/12/n0 6.150,90 6.150,90

31/12/n0 1.235,90 1.235,90

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 70

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

7. Abgrenzungen

a) Versicherungsaufwände: das Konto weist folgende Beträge auf:

(Buchungsdatum = Fälligkeitsdatum / Dauer der Polizzen jeweils 1 Jahr)Beschreibung

Umbuchung Abgrenzungen Vorjahr

Globale Polizze (Feuer, Diebstahl, )

Haftpflichtversicherung Lieferwagen

Haftpflichtversicherung PKW's

Produkthaftpflichtversicherung

Summen

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Transitorische Aktiva Versicherungsaufwände

Gewinn-/Verlustkonto Versicherungsaufwände

Schlussbilanzkonto Transitorische Aktiva

Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung

nicht absetzbare Versicherung für PKW's (80,0%)

b) Mieterträge: das Konto weist folgende Beträge auf:Beschreibung

Umbuchung Abgrenzungen Vorjahr

Miete für Zeitraum Mrz n0 - Aug n0

Miete für Zeitraum Sep n0 - Feb n1

Summen

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Mieterträge Transitorische Passiva

Mieterträge Gewinn-/Verlustkonto

Transitorische Passiva Schlussbilanzkonto

c) Leasing eines Lieferwagens - Gesamtdauer 40 Monate

Abschluss des Leasingvertrages Gesamtaufwand =

Saldo des Kontos "Leasing Nutzfahrzeuge" - 7 Raten gebucht)

Kompetenzmäßiger Aufwand Jahr n0

Abgrenzung

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Transitorische Aktiva Leasing Nutzfahrzeuge

Gewinn-/Verlustrechnung Leasing Nutzfahrzeuge

Schlussbilanzkonto Transitorische Aktiva

Betrag auf den Ordnungskonten

Datum Kompetenz n0 Kompetenz n1

01/01/n0 10.985,00

Betrag (Soll)

10.985,00

Tage n1

0

17/05/n0 8.916,32 5.295,28

26/07/n0 2.810,60 3.641,40

01/08/n0 1.895,10 2.625,90

26/10/n0 282,68 1.257,32

24.889,70 12.819,90

14.211,60

6.452,00

4.521,00

1.540,00

37.709,60

136

206

212

298

Datum Soll Haben

31/12/n0 12.819,90 12.819,90

31/12/n0 24.889,70 24.889,70

31/12/n0 12.819,90 12.819,90

Welche Änderungen ergeben sich in der Steuererklärung, unter Berücksichtigung, dass die Aufwände für

PKW's nur zu 20% absetzbar sind (€ 2.400 der Umbuchung 01/01 betreffen PKW's).

gewinnerhöhend gewinnvermindernd

3.436,08

Datum Kompetenz n0 Kompetenz n1

01/01/n0 4.000,00

01/03/n0 12.000,00 0,00

01/09/n0 8.160,00 4.080,00

24.160,00 4.080,00

Betrag (Haben)

4.000,00

12.000,00

12.240,00

28.240,00

Monate n1

0

0

2

Datum Soll Haben

31/12/n0 4.080,00 4.080,00

31/12/n0 24.160,00 24.160,00

31/12/n0 4.080,00 4.080,00

01/06/n0 35.100,00

31/12/n0 8.775,00

31/12/n0 6.142,50

31/12/n0 2.632,50

Datum Soll Haben

31/12/n0 2.632,50 2.632,50

31/12/n0 6.142,50 6.142,50

31/12/n0 2.632,50 2.632,50

31/12/n0 26.325,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 71

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

d) Investitionsbeiträge

Im Jahr n0 wurde ein Investitionsbeitrag zugesagt und gebucht.

Die geförderten Anlagegüter werden im Jahr n0 zu 6% abgeschrieben.

Beschreibung

gebuchter Investitionsbeitrag

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Investitionsbeiträge Transitorische Passiva

Investitionsbeiträge Gewinn-/Verlustrechnung

Transitorische Passiva Schlussbilanzkonto

e)

Beschreibung

Saldo des Kontos "Telefonspesen"

Gespräche Dez n0 - Jan n1

Gesamtaufwand n0

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Telefonspesen Antizipative Passiva

Gewinn-/Verlustrechnung Telefonspesen

Antizipative Passiva Schlussbilanzkonto

Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung

nicht absetzbare Telefonspesen (20%)

f) Aktive Verzugszinsen

Kundenforderung über

Fälligkeit Gesamt

Zahlungseingang Jahr n0

Jahreszinssatz Jahr n1

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Antizipative Aktiva Aktive Verzugszinsen

Aktive Verzugszinsen Gewinn-/Verlustrechnung

Schlussbilanzkonto Antizipative Aktiva

g) Passive Verzugszinsen

Lieferantenverbindlichkeit

Fälligkeit Gesamt

Überweisung Jahr n0

Jahreszinssatz Jahr n1

31/12/n0 290,00 290,00

31/12/n0 5.390,00 5.390,00

31/12/n0 290,00 290,00

Betrag (Soll)

5.100,00

580,00

Betrag (Haben) Kompetenz n0 Kompet. Folgejahre

32.000,00 1.920,00 30.080,00

Datum Soll Haben

31/12/n0 30.080,00 30.080,00

31/12/n0 1.920,00 1.920,00

31/12/n0 30.080,00 30.080,00

Tage n0

1.078,00

11.800,00 €

25/11/n0

18/03/n1

9,50%

Datum Soll Haben

31/12/n0 110,56 110,56

31/12/n0 110,56 110,56

Telefonspesen: am 05/02/n1 geht die Telefonrechnung für das 1. Bimester n1 ein, mit welcher die

Gespräche vom 01/12/n0 bis 31/01/n1 fakturiert werden.Datum Kompetenz n0 Kompetenz n1

31/12/n0 5.100,00

05/02/n1 290,00 290,00

5.390,00

Welche Änderungen ergeben sich in der Steuererklärung, unter Berücksichtigung, dass die Telefonspesen

nur im Ausmaß von 80% absetzbar sind.

gewinnerhöhend gewinnvermindernd

Datum Soll Haben

31/12/n0 110,56 110,56

Zinsen

67 157,86

8.600,00 €

10/12/n0

15/02/n1

31

Zinsen

347,05

110,56

236,49

Tage

113

36

77

21 49,48

46 108,38

Tage

10,00%

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 72

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Passive Verzugszinsen Antizipative Passiva

Gewinn-/Verlustrechnung Passive Verzugszinsen

Antizipative Passiva Schlussbilanzkonto

h) Leasing eines PKW's - Gesamtdauer 48 Monate - Kaufpreis des PKW's =

Abschluss des Leasingvertrages Gesamtaufwand =

Saldo des Kontos "Leasing PKW's" - 5 Raten gebucht)

Kompetenzmäßiger Aufwand Jahr n0 (5 Monate)

Abgrenzung

Berechnung der steuerlichen Absetzbarkeit

Kaufpreis des PKW's Leasingaufwand gesamt

Steuerliches Maximum Steuerliches Maximum für Leasing

Absetzbar in Prozent Absetzbares Leasing (20%) Jahr n0

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Transitorische Aktiva Leasing PKW's

Gewinn-/Verlustrechnung Leasing PKW's

Schlussbilanzkonto Transitorische Aktiva

Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung

nicht absetzbare Leasingaufwände

8. Buchung von Bestandsveränderungen

Anfangsbestand

Endbestand

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Bestandsänderung Rohstoffe Bestand an Rohstoffen

Bestand an Fertigprodukten Bestandsänderung Fertigprod.

Bestandsänd. Auftr.in Ausführ. Aufträge in Ausführung

Gewinn-/Verlustkonto Bestandsänderung Rohstoffe

Bestandsänd. Auftr.in Ausführ.

Bestandsänderung Fertigprod. Gewinn-/Verlustkonto

Schlussbilanzkonto Bestand an Rohstoffen

Bestand an Fertigprodukten

Aufträge in Ausführung

01/08/n0 48.000,00

31/12/n0 12.800,00

31/12/n0 5.000,00

31/12/n0 7.800,00

Datum Soll Haben

31/12/n0 7.800,00 7.800,00

€ 44.000

44.000,00

18.075,99

41,082%

48.000,00

19.719,36

410,82

49,48 49,48

31/12/n0 5.000,00 5.000,00

31/12/n0 7.800,00 7.800,00

Welche Änderungen ergeben sich im Jahr n0 in der Steuererklärung, unter Berücksichtigung, dass 20,0%

des steuerlichen Maximums, bemessen auf die Dauer, absetzbar sind?

gewinnerhöhend gewinnvermindernd

4.589,18

Rohstoffe Fertigprodukte Aufträge in Ausführung

01/01/n0 150.000,00 87.000,00 165.000,00

31/12/n0 144.000,00 93.000,00 134.000,00

Datum Soll Haben

31/12/n0 6.000,00 6.000,00

31/12/n0 6.000,00 6.000,00

31/12/n0 31.000,00 31.000,00

31/12/n0 37.000,00 6.000,00

31.000,00

31/12/n0 6.000,00 6.000,00

31/12/n0 371.000,00 144.000,00

93.000,00

134.000,00

Datum Soll Haben

31/12/n0 49,48 49,48

31/12/n0 49,48 49,48

31/12/n0

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 73

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

9. Abwertung / Wiederaufwertung von Wertpapieren

Art der Wertpapiere Kaufpreis Wert lt. Bilanz Marktwert Abwertung Aufwertung

Aktien xyz

Aktien abc

Obligationen xaz

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Abwertung Wertpapiere Wertpapiere

Wertpapiere Wiederaufwertung Wertpap.

Gewinn-/Verlustkonto Abwertung Wertpapiere

Wiederaufwertung Wertpap. Gewinn-/Verlustkonto

Schlussbilanzkonto Wertpapiere

10. Abschreibung der Forderungen

Situation vor Jahresabschluss:

Handelsforderungen gesamt (davon € 600.000 einzeln zu bewerten)

Wertberichtigung Forderungen (aus Einzelbewertungen)

Delcrederefonds (aus Pauschalbewertung)

steuerliche Wertberichtigung (0,5% jährlich - maximaler Fonds 5%)

Aufstockung der Wertberichtigung Forderungen auf

Restliche Forderungen werden pauschal mit 2% berichtigt; Fonds wird angepasst.

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Abschreibung Forderungen Wertberichtigung Ford.

Delcrederefonds

Gewinn-/Verlustkonto Abschreibung Forderungen

Wertberichtigung Ford. Schlussbilanzkonto

Delcrederefonds

Berechnungen zur steuerlichen Forderungsabschreibung

Handelsforderungen

Steuerlicher Fonds vor Rückstellung

Jährliche Rückstellung (0,5% der Forderungen)

Steuerlicher Fonds (5% der Forderungen)

Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung

nicht absetzbare Forderungsabschreibung

51.000,00

31/12/n0 1.908,00 1.908,00

31/12/n0 700,00 700,00

31/12/n0 67.972,00 67.972,00

32.580,00 32.580,00 30.672,00 1.908,00

19.850,00 19.150,00 20.200,00 700,00

17.450,00 17.450,00 17.550,00

Datum Soll Haben

31/12/n0 1.908,00 1.908,00

31/12/n0 700,00 700,00

gewinnerhöhend gewinnvermindernd

4.750,00

850.000,00

45.000,00

2.000,00

15.000,00

Datum Soll Haben

31/12/n0 9.000,00 6.000,00

3.000,00

31/12/n0 9.000,00 9.000,00

51.000,00

42.500,00 19.250,00

31/12/n0 56.000,00

5.000,00

850.000,00

15.000,00

maximal effektiv

4.250,00 4.250,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 74

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

11. Abschreibung der Forderungen

Situation vor Jahresabschluss:

Handelsforderungen gesamt (davon € 450.000 einzeln zu bewerten)

Wertberichtigung Forderungen (aus Einzelbewertungen)

Delcrederefonds (aus Pauschalbewertung)

steuerliche Wertberichtigung (0,5% jährlich - maximaler Fonds 5%)

Reduzierung der Wertberichtigung Forderungen auf

Restliche Forderungen werden pauschal mit 2% berichtigt; Fonds wird angepasst.

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Abschreibung Forderungen Delcrederefonds

Wertberichtigung Forderungen außerordentliche Erträge

Gewinn-/Verlustkonto Abschreibung Forderungen

außerordentliche Erträge Gewinn-/Verlustkonto

Delcrederefonds Schlussbilanzkonto

Wertberichtigung Forderungen

Berechnungen zur steuerlichen Forderungsabschreibung

Handelsforderungen

Steuerlicher Fonds vor Rückstellung

Jährliche Rückstellung (0,5% der Forderungen)

Steuerlicher Fonds (5% der Forderungen)

Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung

Reduzierung des steuerlichen Fonds / außerordentl. Ertrag

12. Abschreibung materielles und immaterielles Anlagevermögen

Anlagegut

Gebäude (1)

Anlagen und Maschinen

Betriebs-/Geschäftsausst.

Telefongeräte (2)

Personenkraftwagen (3)

Firmenwert

Summen

(1) Grundstücksanteil Gebäude (20%) steuerlich nicht absetzbar.

(2) Steuerlich sind nur 80% der Aufwände absetzbar

(3) Steuerlich sind 20% von maximal € 18.075,99 absetzbar, aufgeteilt auf die Jahre der Nutzung.

Anlagegut

Markenzeichen (6. Jahr)

Abschreibung Abschreibungsbeträge

Ansch.Wert Abschr.Fonds handelsr. steuerlich Handelsrecht Steuerrecht

600.000,00

45.000,00

2.500,00

31.000,00

41.000,00

Datum Soll Haben

31/12/n0 500,00 500,00

31/12/n0 4.000,00 4.000,00

31/12/n0 4.000,00 4.000,00

31/12/n0 500,00 500,00

31/12/n0 3.000,00 44.000,00

41.000,00

gewinnerhöhend gewinnvermindernd

1.500,00 4.000,00

Situation vor dem Jahresabschluss Abschreibungssätze Abschreibungsbeträge

Ansch.Wert Abschr.Fonds handelsr. steuerlich Handelsrecht Steuerrecht

600.000,00

3.000,00

30.000,00

maximal effektiv

-1.000,00

30.000,00

31.000,00

1.600,00 1.280,00

80.000,00 40.000,00 25,0% 25,0% 20.000,00 903,80

180.000,00 72.000,00 20,0% 1/18 36.000,00 10.000,00

500.000,00 200.000,00 3,5% 3,0% 17.500,00 12.000,00

800.000,00 450.000,00 10,0% 9,0% 80.000,00 72.000,00

100.000,00 90.000,00 12,0% 12,0% 10.000,00 10.000,00

165.100,00 106.183,80

Situation vor dem Jahresabschluss

8.000,00 6.400,00 20,0% 20,0%

36.000,00 36.000,00 20,0% 1/18 0,00 2.000,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 75

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

Buchungsjournal (ohne Abschlussbuchungen):

Sollkonten Habenkonten

Abschreibung Gebäude Abschr.Fonds Gebäude

Abschreibung Maschinen Abschr.Fonds Maschinen

Abschreibung BGA Abschr.Fonds BGA

Abschreibung Telefonanlagen Abschr.Fonds Telefonanlagen

Abschreibung PKW's Abschr.Fonds PKW's

Abschreibung Firmenwert Abschr.Fonds Firmenwert

Beschreibung der Änderungen in der Steuererklärung

nicht absetzbare Abschreibungen

steuerliche Abschreibung Markenzeichen

13. Aufwertung von Anlagegütern - Beispiel zu einem Gebäude

Beschreibung

Werte vor der Aufwertung

Aufwertung AW + Fonds (30%)

Aufwertungsdifferenz

Ersatzsteuer 15%

Aufwertungsreserve

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Gebäude Abschr.Fonds Gebäude

Verb./Ersatzsteuer Aufwertung

Aufwertungsreserve

Schlussbilanzkonto Gebäude

Abschr.Fonds Gebäude Schlussbilanzkonto

Verb./Ersatzsteuer Aufwertung

Aufwertungsreserve

14. Bildung von Rückstellungen

a) Zyklische Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Zuführung Rep./Instandh. Fonds Rep./Instandhaltung

Gewinn-/Verlustkonto Zuführung Rep./Instandh.

Fonds Rep./Instandhaltung Schlussbilanzkonto

Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung

nicht absetzbare Zuführung zum Fonds für Rep./Instdh.

225.000,00 84.000,00

141.000,00

21.150,00

119.850,00

Datum Soll Haben

Datum Soll Haben

31/12/n0 17.500,00 17.500,00

31/12/n0 80.000,00 80.000,00

31/12/n0 10.000,00 10.000,00

31/12/n0 1.600,00 1.600,00

31/12/n0 20.000,00 20.000,00

31/12/n0 225.000,00 84.000,00

21.150,00

119.850,00

31/12/n0 975.000,00 975.000,00

31/12/n0 364.000,00 505.000,00

20.000,00

In drei Jahren fallen für eine Anlage größere Revisionsarbeiten an, deren Kosten auf 60.000 Euro

geschätzt werden. Zu diesem Zweck wird im Jahr n0 eine Rückstellung (1/3) mit jährlicher

Aufstockung gebildet, die steuerlich jedoch nicht absetzbar ist.

Datum Soll Haben

31/12/n0 20.000,00 20.000,00

31/12/n0 20.000,00 20.000,00

31/12/n0 20.000,00 20.000,00

gewinnerhöhend gewinnvermindernd

119.850,00

21.150,00

31/12/n0 36.000,00 36.000,00

gewinnerhöhend gewinnvermindernd

58.916,20

Anschaffungswert Abschr.Fonds

750.000,00 280.000,00

2.000,00

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 76

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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14

b) Kursrisiken im Zusammenhang mit Lieferantenverbindlichkeiten in Fremdwährung

Summen

c) Kursrisiken im Zusammenhang mit Kundenforderungen in Fremdwährung

Summen

Gesamte Kursdifferenz zu Lasten

Gesamte Kursdifferenz zu Gunsten

zu bildende Rückstellung

Buchungsjournal (mit Abschluss):

Sollkonten Habenkonten

Zuführung Kursrisiko Fonds für Kursrisiko

Gewinn-/Verlustkonto Zuführung Kursrisiko

Fonds für Kursrisiko Schlussbilanzkonto

Steuerlich ist die Bildung von Rückstellungen für Kursrisiko nicht mehr absetzbar

Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung

nicht absetzbare Zuführung zum Fonds für Kursrisiko

15. Auflösung von Rückstellungen

Da alle Arbeiten termingerecht fertiggestellt wurden, ist die Rückstellung aufzulösen.

Buchungsjournal

Sollkonten Habenkonten

Fonds für Vertragsstrafen außerordentliche Erträge

Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung

nicht zu versteuernder außerordentlicher Ertrag

338,10

Liefer- und

Rechn.Datum

Betrag in

Fremdwährung

Kurs beim

Ankauf

Betrag in € laut

Buchhaltung

Kurs am

31/12

Betrag in € laut

Kurs am 31/12

Kursdifferenz

zu Lasten

Kursdifferenz

zu Gunsten

20/11/n0 15.000,00$ 1,3625 11.009,17 1,3145 11.411,18 402,01 0,00

10/12/n0 27.000,00$ 1,3315 20.277,88 1,3145 20.540,13 262,25 0,00

15/12/n0 16.000,00$ 1,3003 12.304,85 1,3145 12.171,93 0,00 132,92

664,26 132,92

31/12/n0 338,10 338,10

31/12/n0 338,10 338,10

Liefer- und

Rechn.Datum

Betrag in

Fremdwährung

Kurs beim

Verkauf

Betrag in € laut

Buchhaltung

Kurs am

31/12

Betrag in € laut

Kurs am 31/12

Kursdifferenz

zu Lasten

Kursdifferenz

zu Gunsten

25/11/n0 30.000,00$ 1,3264 22.617,61 1,3145 22.822,37 0,00 204,76

13/12/n0 35.000,00$ 1,3199 26.517,16 1,3145 26.626,09 0,00 108,93

784,71

446,61

31/12/n0 338,10 338,10

gewinnerhöhend gewinnvermindernd

338,10

18/12/n0 14.000,00$ 1,2998 10.770,89 1,3145 10.650,44 120,45 0,00

120,45 313,69

Datum Soll Haben

31/12/n0 8.000,00 8.000,00

gewinnerhöhend gewinnvermindernd

8.000,00

Für mögliche Vertragsstrafen wurde im Vorjahr eine steuerlich nicht absetzbare Rückstellung ("Fonds für

Vertragsstrafen") in Höhe von € 8.000 gebildet.

Datum Soll Haben

Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 77